Intelligenz NIatt zur Naibacher Neitung ^- in. Nemtliche tz7erlautbaruttS3tt. i Z. l28/. (2) 5, .... ?lc«tatlons» Ankündigung. Das k. k. Mar,ne>Oder'Eulnmando ma- ^ chet hiemil aligemcln bekannt, daß am i6. November i855, von l) Uhr VormMagl« b,s l Uhr Nachmlliags, be, dem k. k. D»ftr,cts^oml mlssar,ate ln Montona elne Vcrsteiaerunq wc, gen Fällung und Transpcrnrung bis an den ladungeplal) Bastia in Istrien, von m verschiedenen Waldssrccken vun Montona am Slok, ke stehenden H3ä Elchen und 266 Ulmen Stall habcn, und d»e Unternchmung dem Bessbik» thenden überlassen werden wlrd. — Sowohl für die Fällung der Hölzer und der damlt verbundenen Arbeiten, als für den Transport bis Bastla nnrd nur eln Preis nach dem Wie« ner Eublkfuß bedungen und bezahlt. — Der Unternehmer muß d>e eingegangenen Contracts, Verbindlichkeiten gleich durch eme von der betreffenden Behörde als aültiq anerkannte Cau« lion von Zweitausend Gulden Eonu. ? Münje sicher stellen. — Die näheren Bcdmgmsse der Unternehmung können die Eoncurrenten bei dem k. k. Milttar-Eommando in Lalbach, und den k. k. löbl. Krelsämtern in Kram aus der Licitations, Anzeige §. 1^87, vom l6. dieses Monats ersehen. — Venedig am Ii. August ^ 8)5 Der Ober» Commandant der k. k. Marine: Hamllcar Marq. P a u l u c c i, V,ce> Admnal. Der Oüer-Ve,walter und öcon. Referent des k. k. Alftnal^: I oh. Fran; Edler u. Zanetti. Z, 128a. (5) Nr. 1,9/,/,. Edict. Bei demk k.Verwaltlmgsamteder Staats-Herrschaft Landstraß werden am 21 September l. I. Vormittags von 9 bis ,2 Uhr folgende Weinzehente/ Bergrechte und Zmsweme entweder einzeln, oder im Ganzen zusammen auf sechs nacheinander folgende Iahrc, mit Inbegriff der heurigen Fcchslmg, llcitando verpachtet werden, namllch: Die Weinzehente sammi Bergrechten im Weinberg bei Arch, in 8i>^u/n^ .l»6i-Z) in ^lt)il) in I5i^^<3, in 1^nclil!ois^ ln Unterberg, in macht: OK habe über Ansuchen tes Herrn Anlon Riner ron ^?cktenau, tesiamenlarlscben Bolmun» eeS der diüdellici) Hrn. Aloob Rnter rcn ssick-tenau'schen mindeijähligen Kinder, zul Olfollctun^ der Schuldenlast nach bem zu Neuslaotl am 6. 3^a» l. I. veistordenen Hrn. Älors Riller von ssichtenau, aewesenen Stadt.lZassler und Hc>u5de. siher eben aNhier, die Ta^sahung auf ten 7. Oc« tobei l. 3., Volm'ttags um 9 Uhr, vor dieslm deleailten Bezutsaciichle ondelauml. Wcvon nun sämmtlich? Gläubiger cieses OldlasselS beo dcm Anhänge dcs tz. 6,4 b. O. V., uno mit ter w.eileln Weisung in Kenntniß ges^t wc?den, d^ß jie zur Erweisung der Liquidität ihrer ssordeluli» gen auch aNe nclhigen Rechlsbiheife ^eyzudlingen haden. Vom deleailten Bezirtsgelickle Rupeltöhof zu Neustattl am 5. «Heptemder il!55^. 8- '2?^. (2) Nr. 60c). Edict. Von dem Bezirksgerichte Flö>nig wird lc< lannl yimachl: Dasselbe habe die R^ssum-l^^q oer, in der On^utiongsachc ter Luzia und Bal. d^)sa Thomschilsch, n'ider Ia^od Tbowsäils^'.'.'n Tazen, wegcii auS oem w. ä. ^jelglciche chlkn, unterm 29. desselben Monaldcö aber ji/ililct, executive F^lbietunst o^r. ccm I,,« cod Tbc>mschilsck gehöt'qcN' zu T a,, e n ßkle l^n, dem Gute Ruhing »ul, Rect. 3^r> t>5 u,neii^ani-«en Gan^hude sammt .^ugedör. im aeriÄ'tl'ch ei> habencn < chätzlinfts^enhe von »3^6 ss. 5^ ss^ t e-t^illigel, und zur Hoinahme elkl^r Ie>l^ielung 6i6 drei Termine, auf den H. September, 6. Octo. der und 5. November l. I.. jedesmal von 9 bis »2 Uhr Vormittags, im Ölte der Real,tät zu Ta,en mic dem Beisätze angeordnet, dah diese Realität sammt Zugedor bey der eisten und zw^i^ len Feildi» tcr derselben binran^cgeben weroen solle. Wovon die Kauttustllien mit c-em^emersen in Kenntniß <^es?ht werden, datz die wckäyunz, t.er Gcundbuchsexlract,und die Licitationsbedinq« nisje lägiich zu den Amtsstunden in dieser Ge» llchtstanzlei eingesehen rvcrden können. BezirtSgericht haasderg am 2ä. August »635. «. 1286. (2) Nr. 2357. Edict. Non dem Bezirksgerichte haasbera. wild dem unwissend wo befinölichen Johann MeNe und sei» nen gleichfaNs unbe?annten Erben, mittelst gegen. rrärtigen OdicteS erinnert: Es haben wider sie bey diesem GeriHte der Paul Opela und Georg Dujak von Hirlniß, un» zwar ein jeder die sepa« rate Klaqe auf Zuerlennung des Eigenthums d«l Hälfte der, dem Grunobuche der Herrschaft Freu» denlhal 5ul) Ulb. . Nr 677 dienstbaren Wiese ?^a»5 u ?I-6tLI-5Nl6 5llivon I^unoux« bey Hillniy, ausjdem Rechtslltel der Elsiyung angebracht, rvor» üder die Ta^yungen auf den 14 December l. I.. früh um 9 Nbr bey diesem berichte angeordnet rvoroen sine. Da dec Aufenthaltsort der Beklag« ten oiescm Gerichte unbekannt lst, und weil sie vitNeicht aus den k. k. Erblänoecn abwesend sind / so bat man zu ihrcr Vertretung und auf ihre Gefahr und Unkosten den Herrn Ignaz hicke von haasberg als «Zuralor aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gelichlsordnung ausgefühst uno entschieden rrer« den wirs'. Die Beklagten werden daher hievon zu tern Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder dem bestimmten Veltreter ihre RecktSdehelfe an die Hand zugeben, oderauch sick selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen oronunqsmäb'gen Wege ein« zuschreiten rrissen mögen, »nSdcsondere, da sie sich die aus ihrer Aeladsäumung entstehenden Folgen selbst deozumessen haben werden. Bezirksgericht haasberg am3i. August iU35. Z. 1272. (Z) I. Nr. 1454. Edict. Alle Jene, die bey dem Verlasse des zu Groß« lepp'.cin verstorbenen Iostpb Poderscha», aus rras immer für einem Rccdtsgrunde einen Anspruch zu machen berechtigt zu se^n glauben, haden selben bey der dießfalls auf den 29. September l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumten Ll« quidalions« und Adhandlungspfiege so gewiß an-zumeloen und darzuthun, widrigens sie sick die Folgen deS tz 8,4 b. W. B. selbst zuzuschreiben haben. Beziltsgel,cht Wcixelberg am 7. September ,835. 3. 1261. (3) Nr. 26i. Edict. Von dem Bezirksgerichte Pölland in Unter, krain wiro hiemit allgemein bekannt gemacht: Es seyen in der Erecutionösache der k. l. Kammer« procuratur zu Laiback/ in Veltrctcüsg i-es^ohen Aeraili, wiecr ?)lalh>as Klobucsclar von »Vckip. p«ck, pilncin einer Tadakcontrabandstrafe pr. 236 fZ. c. 5. c., zur Vornahme der, vom hochlöbl. k. s. Stadt- und Landrccdte mit Bescheide ci<1o. Lai« bach den 28. Apc>l »U35, G. 3- 5562. bewilligten Versteigerung der, dem genannten Execute« ge. dörren, zu Sckipveck l'egenden, der Herrschaft Tschernembel 5ud Ncct. Nr. »25 dienstbaren, und sammt Wodn ' und Wirthschaftsgedaudcn »ul^ Eoisc.'Nr. i4> auf ,,5 ft. gerichtlich avaesä?ätzten ij4 hude, die Taqsahungen auf den 25. Juli, 24. August und 26. Sevtemder l. I., jederzeit Bocmutags 9—12 Uhr, in loc^o der Realität mit oem Anhange angeordnet worden, daß< wenn 6l7 die genannte Hubrealität b«i der ersten odcr zwei, , ten Tagsatzung nickt um oder üdec den Schäz« zungswerlh an Mann gebracht werden tonnte, selbe ! bei der dritten auch unter demselben hmtangege» den werden würde. Das Schäyungsplotocoll und die Licitationk« bedingnisse tonnen zu den gewöhnlichen Amlsstun« den hier eingesehen werden. Bezirksgericht Polland am 6. Juni ,835. Anmerkung. Bei der zweiten Feildietungs« Tagsahung hat sich kein Kauftustiger ge» meldet. Z. 1265. l3) G. Nr. 620. Edict. Das Bezirksgericht der Herrschaft PöNand in Untertrain macht hiemit aNgemcin besinnt: Es seye üder Ansuchen drS Johann 3timmay von Brod, durch seinen BevoNmachtlstien Hrn. iiorenz Glaser, in die executive Fe>Ibi«tung oes, dem Ge« org Echimitsch von Saderz gehöliger!, mit gericht» lichem Pfandrechte belegten, und gerichlllch auf ,45 N. 3? lr. abgeschätzten Real - und Modilac-vermögenS, nähmlich: der «ub Rect. Nr. »4. der Herrschaft Polland untelthänigln, in Sader^ suk 6onsc. Nr, » behausten ij3 hude, nedst einigen unbedeutenden Fahrnissen, puncta schuldigen 96 ss. /,8 tr. l). 5. c. gewiNiget. und se>.en zur Vornahme dll öffentlichen Veljicigcrung die Taqs^butigen auf den 5. October. 4. November und 5. Dezemdcr l. I-, jedesmal VoimntagS 9 Uhr, in locu der Realität mit dcm Neosahe on,;coltnel rrolten / daß dleses Neal- und Mobilarvermögen bcu cer erllcn und zweyten Ta^ahuiü, nur um oder nber den Schähungswelth, bey der tritten aber auch unter temseldcn hintangegeden werden rrüide. Der Grundbuctsextract, die Llcitationsbeding« nisse und das Schähungöplytocoll tonnen hieege. lichts eingesehen werden. Beiirtsgerickt Pösland am 22. August »355. (Z d , c f Von dem Bezilttaflichtc Holland in Unter, slüw w,cd hiemlt allgemein bekannr g?macht: (ZK seoe über Anlangen tes Georg Lackncr r^n V3ü. sslih, ,m eigenen Nahmen, und ^g (5,ess^när t«r üdnqen Michael Lackner'schen sslben, in die ere-cutive Flildietung des, dem Joseph V'dosch von Dodllilch achösigen, mn Pjclndrcctt belegten, im DödlusHberge gelegenen, tcm ss«ute Thurnau ze» hendbaien, unb sammt Keller gcl'.ä llich auj 35o st. M. M. adges^ählen Weingarten, genannt Ech^» fiaritscb, wegen auf den w. ä. V?raleich c^lo. ,c). Juni »tt23 schuldigen 36o fi. c. 5. c. geirilligel. und seyen die Tagfayunften zur Bornadme dieser Beilbietung auf den 25. August, 25. September ".nd 25. October l. I., jederzeit Vormittags ,0 d's »2 l.ihr, in loco der R?a'^ät mit dcm Anhange angeordnetrvolden, kah ter ob^edachle Wci»'. staiten fa^mt Kel'.er dei der elften und zweiten ^agsüßung nur um od'.'l übcr dcn SHähungs. »rerth, bei der dritten adcr auch unter demselben dlntqngegeden werden würde. Der Giundduchöextract, die LicitationNeding- nisie und das Schähungsprotocosl konn«n zu den gewöhnlichen Amtsfiunden hieivrts eingesehen wel» den. ^. . _^ BeziltSgericht Polland am !o. Iul, ,d^5. Anmertuna- Bei der ersten Versteigerung bat sich lcin Kauflustiger gemeldet, daher wird die zweite am 25. September l. I. vorgenommen werden. Z. 1263. l3) . Eine solide Familie wünscht zwei Knaben für das kommende Schuljahr in vollkommene Verpflegung zu übernehmen. Das Nähere ist am Marienplatze Nr. 49, im ersten Stocke, zu erfahren. Eben da ist auch eine große, sehr schöne, zwei Jahre alte, drcssirte, draungefieckte englische Hühner-Hündinn, und ein Doppelgewehr nnt französischen Läufen zu verkaufen. Z. 1270. (3) N a ch r ich t. Ein in der Nahe des Schulgebäudes wohnender k. k. Beamter, der keme eigenen Kinder hat, und wo im Hause nur Deutsch gesprochen wird, wünscht für das kommende Schuljahr einige Studenten oder Normalschüler in Kost und Wohnung gegen sehr billlge Bedingmsse aufzunehmen. Das Nähere erfahrt man mündlich oder schriftlich in der Studentengasse, Haus-Nr. 289, im ersten Stocke. Laidach am 8- September i355. Z. 1269. (5) Parquet - Tafeln mehrere Hundert Stück, zu 2 Schuh im Quadrat, von sehr trockenem Nußholze, mit allem Fleiße gearbeitet, sind bei Gefertigtem in der St. Floriansgasse, Nr. 71, wie auch cine gelb po-lttltte Einrichtung um bilUgcn Preis zu haben. Joseph Klaus, Tischlermeister. 3. 996. (i6) — 618 — Man hat das Glück zwar immer gern, 2och das am liebsten, das nicht fern. Hauplzlehullg, der ersten zur Ziehung kommenden großen Lotterie der Werrs rh aftUu n t srh ii t?. Dinstag am 22. September dieses Jahres, Gewinn 275,NN9 Gulden. Gulden 200,00 0 Men. Währ. 2" Haupttreffer...... fl. 20,000 3'" Haupttreffer . . . . - . „ 10,0^00 H'" Haupttreffer...... ,, 5,000 5'" Haupttreffer ...... „ 2,000 10 Treffer -^ fl. 5oo..... „ Z,000 un» viele anvere Treffer »on si. 2tt<», l«l<», 5«», 25, 2U u. s- w,, im Betrage von fl. 33,000 W. W. Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze. Am obigen Tage schüttet die Glücksgöttinn ihr unerschöpfliches Füllhorn verschwenderisch über einen Theil Derjenigen aus, welche ihr noch vertrauen, und wenig wagen, um viel zu gewinnen. Wien, am 21. Juli i3Z5. Untere Bvaunersiraße Nr. 1126, 2te,l Stock. Lose, so wie auch Compagnie-Spiel-Actien hierauf sind zu haben in Laibach beim Unterzeichneten um den Original-Preis, wie ihn obige Herren Ausspieler für den Verkauf im Großen bestimmt haben. Ioh. Ev. Wutscher. 6ig Aemtliche Verlautbarungen. Z. 12L2. (2) sir. 1^98.) VI. t Kundmachung 5 der k. k. Eameral« Bejlrks-Verwal- , tung iaiback. — D»e Verpachtung derail- ; gemeinen Verzehrungssteuer vonWem, W«>n: j most und Maische, dann vom Fle»s»in'tsschle«e , fe im ganze» politischen Vejllke Umgebung Lai, backs, w,rd hlemll »n Folge Verordnung der wohllöbl. k. k. Eameral-Gtfallenl Verwaltung vom ,. September l. I., Nr. l2i3^'935, ouf e«n Iabr, Uld ^war vom I. November z6)5 b»e leyten Oclchcr ,636/ unter folgen, den Bedingungen zur Verweigerung gebracht. Erstens. Dem Pächier wird von der Slaat?» Verwaltung das Necht eingeräumt, während dieser Zeit die Verzchrungssteuer von den ob, benannten Gteucrobjecten nach den «n dem Gu-bernial. s>rculare vom 26. Juni 1829, ^l. IZ/l^E. / dann dem be>g»f^gten Anhange und Hanff? und nachträglichem Gubernlal«l3lrcula-re oom 12. August und 1. October 16)0, Nr. 18234 und 3266», enthaltenen Nolschr,f-len emzuhfdcn. — Z w e«t e n s. Zur Pack» lung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Götzen und drv Landesverfassung hiervon nicht ausgtschloffen »st. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als der Fortsetzung einer solchen Pacbmng ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens m»t einer Elrafe belegt, oder welche in eine cer Parthei, d.e Wtrkung der pcrsönl chen Zuss.llung vertreten. — V'erten s. Der Ausruftpreis für das zu verpacktetide Object »tt e>n z»> enlricklfl.der Pachtscb'IllNg / und ,nar rcm B^'^lchonke mit l,c)35st.2i kr,, und vom Fl? st5»'s,sHl?,h mit 262H st. Zo kr., «usammef' l/^556 st. bl kr., sage: Vifl^bn 3ausls!d fünf Hundert FÜnf-z,g Achl dulden 5> Kreu^r, rucC'cttl'lb aller der s. k. Btjilk. Odr'qfeit Umgebung iaibach unterstehenden Eteuerbezlrss. — Fünftens. D«ejtn»gen, wllche an der Verstelgesunst 3 heil nehmen wollen, haben einer», dem zehnen Ihclle dlt! Äusluf5plkin öffenlllchen Obl»ga< tlonen pach dcm zur »ielt dls Etlaqee besann" ten bölsemaßlaen Coulslverlhe derselben chtllll!gk clf Caution lm Baaren edcr >n öffistlichen Odllfiatwnen auf dle im vorstehendem Absähe bemerkte Art, oder in Pragmallcal'Hprolhek, die der Pach» tcr auf eigene Kolben dem ^tfalle qrundbü-chltllch zu l'trsHrelben hat, be» dieser dem, jenem Eirculare beigefügten Anhange zu ' diesem Paragrnphe gemachten Vorbehalt, voll-! ständig eintritt, so wird er hiermit ausdrücklich > verpstichiet, sich auch genau nach den m jener » ^lrcular-Verordnung enthaltenen oder selbem l erstossentn Vorschriften zu benehmen, und al-. lcn wahrend der Dauer der Pachtung in Be- (3- Intelligenz-Blatt Nr. iti. 0. lö. September »635.). » 620 zust auf das vervachlete Vefall ergehenden An« Ordnungen Folge zu leisten. — Achtens. Wenn der Pachter bei der Emhebung der Gebühr emen höheren Betrag, als dlr Tariff ausspr,cht, uder überhaupt onen Betrag un« gebührlich eilihebt, hat derselbe nlcht nur jenen Vetrag, welchen er über den Tarlffsay, son» dern auch jenen Steuerbetrug, welchen er über, Haupt von den Pc>rlhc,en ungebührlich e»nsseho-ben hat, denselben rückzuvergülen, überdleß auch den zwanzlgfachen Betrag dessen, was er wider» rechtlich emgehoben hat, dem Gefäae als Strafe zu erlegen; er haftet m diesem Falle, so wi? überhaupt für das Benehmen der zur Hand« habung feiner Pachlungsrechle bestellten Perso» s>cn. — Geschieht übr«aens tlne Uebertrelung der Verzihrunaesteucr-Vorschrlften unter dem Emssuss.' des Pachters, so wird d»e nriaebrach, te Strafe dem Aecar verrechnet. Wenn ms« bcsondere im kaufe der Pachiung neue ftcuer-pstlchl'ge Gewerbsunternehmungen «ntstlhen, und der Pachter die Aueübung derselben gestat, tet, ohne daß die Parthel den vorgeschriebenen gcfailsämtl^chen sllaubnlßsHeln yelöset, und sich damlt del lhm ausgewiesen hat, so Hal d«r für d,ese Uebertretung der Gefälls-Vorschrif» ten zu entrichtende Gtrafbetrag nicht dem Pächter, sondern dem Aerar zur Disposition an« heim zu fallen. — Neuntens. Dem Pachter ist unbenommen, seme Pachtung ganz rder lhi>lwe>se an Unterpachter zu überlassen, allein diese werden vom Gefall« bloß als Agenten des Pachters angeschen, welcher demungcach« tel für alle Puncte des Pachtoertraqes ,n der Haftung und dem Gefalle verantwortlich ble«bl. — Zehntens. Für den ÄusrufsprilS w»rd oeroachtender Geits keine, wie immer, geartete, also auch nicht «m Falle emer behaupteten Ver, leyung über die Hälfte eine Haftung übernom« men. sln wahrend der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehrung ;ur Folge hat, soll an den Best'mmun-gen des Pachtvertrages nicht die Mindeste Ver, anderunq hervorbringen können: nur m dem Falle, wenn wahrend der Dauer des Vertra« g«S m den Tar»ff,ayen, oder in den sonstigen wesentlichen Bestimmungen der Verzehrungs-fieuer eme gesetzliche Aenderung vorgeht, so bleibt es jedem Theile vorbehalten, wenigstens dre, M^n.!te vor Vlntritt dec geseylichen Aen-d.'rung den Pachtl)?r?rag aufz^kü^den. Er« folgt ke,ne solche Aufkündigung, so hat d«r Dertrog durch seine ganze Oauer in Kraft ,u biciben. — Wenn in decn Bezirke des Pächters wahrend der Pachs^il die Pachtung veri'thrm-de, verzl,vrung5stcllerpstichtlae llnternehmun-gen juwachsen, so wird derselbe hiervon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen v»n dem betreffenden Geflilllheamlen unverzüglich »n dle Kenntnis gescyi werden. — 3 «l s t e n s. Den bcoungenen Pacdlschlgilig «st der Pachter ln gleichen monatlichen Nalen am letzten Tage emes jeden Mon^leS, und wenn ditser »ir» ^Vonn« oder ^e>ertag ware, am vorausgehenden Werktage an d>e »hm beze»chnete Casse ab« zuführen uerpfilchlet. Wenn die Caution in Baarem bestellet wurden, so kann deren Be« trag auf Verlangen de» Pachle,6 belm Aue« gange der Pachczeit din drel leylen Monatkra« ten des Pachtschillmgs zur Hälfte, namllchder« gestalt elngerechne: werden, daß »n diesen Mo» naten »mmer nur die Halfle des entfaüendln Pachtschlllings vom Pachter abzuführen, die andere Hälfte aber auS der Kaution zu entned» men se»n würde, deren Rest sohin nacb geen« deter Pachtung dem Pachter, wofern daß Ge» fäll keililn weitern Anspruch an ihn zu stillen hat, zu verabfolgen sein wird. — Zwölf» tens. Wenn der Pächter mit einer Pacht-schlllmas-Rate »m Rückstände blelbt, so soH dem Gefalle das Recht zustehen, den Ausstand ohne Weiterem uon dem sä umiqen Pachter entweder im genchtl'chen Elecutionswege oder auch im politischen Wege einzubringen, odel aber die wettere Emhebung des Gefälls durch einen im administrativen Wege zu bestellenden Sequester einzuleiten, oder auf Gefahr und Kosten des säumigen Pächters das Pachtobject neuerdings fcil zu blechen; falls aber die Pachl-Vcrstcigerung fruchtlos bliebe, die Abfindung mit den steueipstichugen Panhelen, odc^ die tcn'iffmäßige C'lnhebung einzuleiten, und sich rücksichtlich der Unkosten, so wie der allfälligen Differenz an der saution, und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen des contraciblüchi« gen Pächters schadlos zu halten. Em allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Feil-blcthung oder der Abfindung, oder der tariff-mäßigen Emhcbung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen dcm Gefalle auch in dem Falle zustehen, wenn der Ersteher den Antritt der Pachtung verweigern, oder vor, oder während der Pach« tung sich offenbaren würde, daß dem Pächter ein oder das andere im zwetten Absitze des Con»-tracts . Formulars enthaltene Hinderniß zu,.' Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung ent, gcgenstche. — Dr ei; eh n te n s. Nacd Abschluß der Licttation finden keine nachträgliche 62 l Anböthe Statt, und die etwa vorkommenden werden ohne Weiterem zurückgewiesen werden. — Ueber diese Pachtung wird keme besondere Vertrags » U.klinde errichtet,, sondern dicjes Nerslclgcrungs-Protocoll ha: im Falle der Genehmigung dcs Bcssbothes zugleich die Stelle der VertragS-Urkundc zu vertreten, daher selbes sogleich nach der Versteigerung in clu^ilo allseitig zu unterfertigen, und rücksichtlich des srsiehers mit dcr llnterschilft zweier Zeugen zu Versehin seyn wird; wo sohm nach erfolgter Genehmigung das mit der Ratifications»Elau-ftl versehene ungcstampclte tempter dem Pächter gegen desscn Empfangsbestätigung, und gc-gen Erlag dcr Slämpelgebnhr für das andere ,n den Hälsen der Gcfaüsverwaliung blclben-de, und mit dem vinschrlftmaßlgen Stampclzu versehende Dupplicar übergeben werden soll. — Vierz c h n te ns. In Ansehung der denn An-lrltte dcr Pachtung mit Ende October ,835 be, den steuerpflichtigen Parthcicn, insofcrn sie nicht abgefunden sind, versteuert sich vorfindenden Vorrathc wnd der davon entfallende Steucrbetrag vom austrctcnden Pächter ein-. gchobcn und dein antretenden Pachter vcrgü« tei werden. Dem Pächter für die künftige Pachtdauer wird daher nur das Recht emge-räumi, von den im Pachtjahve wiiklich ver-schließcnen Fleischgattungei: und wirklich ver-schlleßenen Getränken die Abgabe einzuziehen; die Vorralhe an versteuerten Gegenständen jeder Art, welche sich am Ende seiner Pachtzelt bei den sseucrpstlchilgen Parthe,en vorfinden, hat der Pachter entweder dem Aerar oder dem nachfolgenden Pächter zu versteuern. — Fünfzeh n t e n s. Hürden Fall, wenn dcr Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, sieht es dcn mit dcr Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Be, Horden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, dle zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vcrtra, ges führen, wogegen aber auch dem Pächter dcr Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Sech zehn tens. Der Pächter ist verbunden, zugleich mit der gepachteten Ver« zchruligßsteuer auch den den einzelnen Steuer-bezirken/ oder Hauptgememden hohen Orts be-^Migten, oder wahrend der Pachtdauer bewilligt werdenden Gememdczuschlag, wenn dic Enthebung desselben von ihm gefordert wird, rc n den betreffenden Gewerben cinzuhcbcn, und wenn Nlchrs Anders verfügt wird, auf dcmlcl« lvn Wege und zu gleicher Zeit wie dcn Pacht-schllling abzuführen. — S le b zeh n t e n s. Der Pachter ist verpflichtet, auf allfatti'ges V,r< langen der Gcfälls > Behörde unverwelgerllch die Emsicht in srinc Rechnungen zu gestatten, und überhaupt über Aufforderung auch richtige Auszüge vorzulegen. — A ch tz e h n t e ns. Die für den Fall einer in den Tariffsätzen oder den wcsenilichen Bestimmungen der Verzchrungs-steuer eintretenden gesetzlichen Aenderung lm §. lo vorbehaltene Aufkündigung des Pacht-contractes hat nur in Bettcff jenes Steuerobjectes Platz zu greifen, welches mit einer dcr-le» grsctzllchcn Aenderung getroffen wird. In Betreff dcr übrigen Stcuerodjectc, bei welchen kcmc gesetzliche Aenderung eintritt, hat der Ver-trag m seiner vollen Wirksamkeit zu verbleiben. — Neunzehnten s. Der Vertrag wird zwar nur auf ein Jahr, jedoch unter dcr ausdrücklichen Bedingung geschlossen, daß, wenn derselbe drei Monate vor Ablauf dcs Verwaltungsjah, rcs ,8Z6 weder von Seite des allerhöchsten Aerars, noch von Seite des Pachters aufgrkün« det wird, derselbe auch auf cm weiteres Jahr unter der glcichcn Bedingung gültig verbleiben soll. — Dahcr hat: Zwanzig st ens, der Pachterstcher den Slampclbctrag zu dem Vertrage gegenwärtig nur nach dim fur en Jahr fich ergebenden Mcissbothc, künftig aber für jedes Jahr der Pachtdaucr mit Eintritt des Vcrwallungsjahrcs zu entrichten. — Laibach am 7. September l855. vermischte Verlautbarungen. Z. 1276. (2) Nr. ,440. Gdict. ANe Icnc, die bei dcm Nellasse des zu Pos. giilida velfioldenen Iüslvh Hctltlnl«, oul> wag lmmcl für emcrn Rcchcsqiunlc eilien Anspluch zu machen derechliqt z^ lcnl glauben, hadln stl. bcn bei tcr tiehfaNs auf den 2<^. ^-eplcmder I. I., früh u,n 9 Uhr vor Vissem Grllchte anbc^ räumten L