Gesetz- und Verordnungsblatt für das «>. österreichisch illirische -IV ii II e it (u n i), bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradisea, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang ISTI. XVI. Stück. AuSgegeben und versendet am 18. December 1871. 16. Landesgesetz, giltig für die Markgrafschast Istrien, wodurch die Wahlberechtigung nach §. 1 Punct 2 der Gemeindewahlordnung für die Markgrafschaft Istrien auf die mit Patent versehenen Capitäne von Handelsschiffen weiter Fahrt ausgedehnt wird. Mit Zustimmung des Landtages Meiner Markgrafschast Istrien finde Ich anznordnen wie folgt: Zum §. 1 Punct 2 der Gemeiudcwahlordnnng für das Land Istrien vom 10. Juli 1863 wird nach dem Absätze unter lif. f) folgende weitere Bestimmung beigefügt: Lit. g) Die mit Patent versehenen Capitäne von Handelsschiffen weiter Fahrt. Schönbrunn, am 25. November 1871. Franz Joseph m. p. Laffer m. p-