1527 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 314. Montag den 21. September 1874. (443) Nr. 7219. Rinderpest. Laut Mittheilung des königl.-ungarischen Ministeriums für Ackerbau, Handel und Industrie vom 10. September 1874, g. 16020, ist orientalische Rinderpest in der Gemeinde BajcSa des falaer Comitates ausgebrochen und sind die gegen die Ausbreitung, sowie zur raschen Ausrottung dieser Seuche erforderlichen Maßregeln im weitesten Umfange und mit der größten Strenge allsogleich getroffen werden. Laibach, am 15. September 1874. B. k. Landesregierung fur Krain. l438-2s" 'Nr. 6104." Rinderpest. Aus Anlaß der in der Ortschaft Wisaiz, Gerichtsbezirk Seisenberg, und in der Ortschaft Po-totfchendorf, Gerichtsbezirk Rudolfswerth, ausgebro« chenen Rinderpest finde ich im ganzen Bereiche ber k. k. Bezirkshauptmannschaft die Abhaltung Von Viehmärkten bis auf weiteres zu untersagen, was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Rudoljswerth, am 17. September 1874. Der l. l. Vezirlshauptmann : Ekel. (437^2) Nr? 6104. Rinderpest. Aus Anlaß der in der Ortfchaft Pototschen-borf, Ortsgemeinde Preina, am 16. September l. I. ausgebrochenen, amtlich constatierten Rinderpest wird "er Seuchengrenzbezirt festgesetzt, wie folgt: 1. Aus der Bezirköhauptmannschaft Nudolfswerth werden in den Seuchengrenzbezirk die Ortsgemeinden : Hönigstein, Precna, St. Peter, Weiß-tirchen, Brusniz, St. Michael, Stopiö, Töpliz, Pöllandl, Cermosnic, Rudolfswerth, Neudegg, Treffen, Haidoviz und Hof einbezogen; 2. in der k. k. Bezirkshauptmannschast Gurk feld die Ortsgenieinden St. Margarethen, St. Kanzian, St. Bartholmä und die Pfarre Obernassenfuß; 3. in der k. ^k. Bezirkshauptmanschaft Tfcher-nembl die Ortsgemeinden Suhor, Loquiz, Radovica, Nofalniz und Mottling; 4. in dem k. k. Beznksamte Kostanjevac die an den Gorianzberg angrenzenden Ortschaften. Mr den Seuchengrenzbezirk treten die Bestimmungen des § 27 des Gesetzes vom 29sten Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., und des Gesetzes zu diesem Paragraph des h. Ministerial-Erlasses vom «»August 1868, Nr. 119 R. G. B., in Wirksamkeit. Rudolfswerth, am 17. September 1874. ^__ Der l. t. Gezirlshauptmann: Gkel. (430^3) ^ Nr?"i438. Bei den k. k. Bezirksgerichten Lack, Littai, i?lanina und Radmannsdorf sind die Stellen je "nes Gcrichtsadjuncten mit der IX. Nangsklasse "nd den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besehen. Die Bewerber um diese Stellen, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der krai-^ "Hm (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift "forderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gefuche bis 5. Oktober 1874 ber dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Nege zu überreichen. stes, Gefuchstellern für die Gerichtsadjuncten- wan b" den Bezirksgerichten Planina und Radwirk ^ ^"^ vormaligen Unterfuchungsgerichten) " noch bedeutet, daß diefe Concursausfchreibung ö Machst die genannten Dienstorte betrifft, daß jedoch auch eine anderortige Diensteszuweisung des ernannten Bewerbers nach Erfordernis der Umstände vorbehalten bleibt. Laibach, am 13. September 1874. K. k. Landesgerichts-Priisidium. "(434^2) Nr? 2633. Concurs-Kundmachung. Zu befetzen ist: Eine Waldaufseherftelle in Karnten mit dem Taggelde von 1 fl. 25 kr. und einem Holzdeputate von 3 Klaftern weichen Scheitern. Bewerber haben ihre eigenhändig geschriebn nen, gestempelten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes (ob ledig oder verheiratet), ihrer Kenntnisse und Erfahrungen überhaupt und speciell im Forstfache, dann ihrer bisherigen Dienstesleistung oder Verwendung binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Veröffentlichung dieser Kundmachung angefangen, bei dem Präsidium der l. k. Forst', und Domänen - Direction in Görz einzubringen. Bewerber, welche die Staatsprüfung für das Forstschntz-, zugleich technische Hilfspersonale abgelegt haben, erhalten den Borzug. Görz, am 12. September 1874. K. k. Forst- und Pomänen-Pireclion. (439-2) Nr^53. Diurnist. Neider t.k. Bezirlshauptmannfchaft in Stein wird ein Diurnist mit dem Taggelde von Einem Gulden sogleich aufgenommen. Die Bewerber haben sich über tadellosen Lebenswandel und über ihre bisherige entsprechende Verwendung im Manipulationsdienste auszuweisen. K. t^ Bezirkshauptmannfchaft Stein, am 16. September 1874. (426—3) Nr. 12067. Waisenstiftung. Die Iahresinteressen der Helena Valentin-schen Waisenstiftung im Betrage von 84 fl. kommen für das Jahr 1874 zur Vertheilung. Auf diefe Stiftung haben elternlofe, in der Pfarre Maria-Verkündigung zu Laibach geborne Kinder bis zum erreichten 15. Lebensjahre Anfpruch. Bewerber haben ihre gehörig documentierten Gefuche bis 30. September 1874 hieramts zu überreichen. Stadtmagistrat Laibach, am5. September 1874. (433-2) St. 8403." Razglas. Za okrajue babice novo ustanovljene službe so za oddati v farah: Godoviè, Vojska, Verh, Zaurac, St. Magdalena nad Idrijo, vsaka z let-nim plaèilom 36 goldinarjev, ena v Idriji z letmm plaèilom 42 goldinarjev in ena, ta sedma skozi smert spraznena, v Spodnji Idriji z letnira plaèiloin 36 goldinarjov, iz okrajne kase (Be-zirkskasso) Idrijsko. Prošnje za eno ali drugo teh sedera služb so s prilogaini: krstnim listom, sprièalom zadržanja in diplomom do konc tekoöega meseca pri podpisanem okrajnom glavarstvu vložiti. t\ kr. okrajno jrlavarstvo Log^ae \ IMaililli, dne 13. septeinbra 1874. (428d—3) Nr. 5732. Kundmachung. Bei der k. k. Finanzdirection in Laibach findet am 29. September 1874 um 10 Uhr vormittags die Herpachtung des Bezuges der Linien-Verzehrungssteuer mit Einschluß des 20"/<, außerordentlichen Zuschlages zu derselben, sowie deS der Stadtgemeinde Laibach bewilligten Oemeinoe-zuschlages bei der Einfuhr in die Landeshauptstadt Laibach, dann der Linien-, Weg- und Brücken-mauthen und der Wassermauth in Laibach statt. Mheres enthält das Amtsblatt ber „Laibacher Zeitung" vom 17. September 1874 Nr. 211. Laibach, am 31. August 1874. (432b—2) Nr. 4058. Kundmachung. Bon der k. t. Finanzdirection für Krain wird zur Kenntnis gebracht, daß im Kronlande Krain die in der Kundmachung vom heutigen Tage, Z. 4058, aufgeführten, durch das Amtsblatt der „Laibacher Zeitung" vom 19. September 1874 Nr. 213 bereits bekannt gegebenen Weg-, Brücken und Wassermauthen am 28. September 1874 im Wege der öffentlichen Versteigerung in Pacht gegeben werden. ____Laibach, am 19. September 1874. (441—1) Nr. 7362. Bekanntmachung. Das Schuljahr 1874/5 beginnt am hiesigen k. k. Staatsgymnasium mit dem hl. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen finden am 28. und 29. September in der Gymnasialkanzlei, für die dem Gymna sium bereits ungehörigen Schüler auch noch am 3l). September statt. Neu eintretende Schüler melden sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter, weisen sich mit dem Taufscheine aus und zahlen eine Aufnahmstaxe für den Lehrmittelfond pr. 2 st. 10 kr. Außerdem zahlen alle Schüler des Gym nasiums einen Bibliotheksbeitrag von 30 kr. gleich bei der Aufnahme. Die schriftliche Aufnahmsprüfung für die erste Klasse findet am 30. September statt. Die Tage der übrigen Prüfungen werden fpäter bekannt gegeben werden. Laibach, am 19. September 1874. K. k. Vymnafialdireclion. Kundmachung. Die Lieferung der Apothekenartikel oder sogenannten ärztlichen Bedürfnisse zweiter Gattung der GlaS- und Erdgeschirre, des Petroleums, Torfes, die Reinigung und Ausbesserung der Kranken-Leibes- und Bettwäfche, die Reinigung und Wafchung der Roßhaar-Matrazen und Kopfpolster, dann das Rasieren und Haarfchneiden der Kranken fowie die Verführung der Todten beim obigen Garnisonsfpitale wird vom 1. Jänner bis Ende Dezember 1875 sichergestellt werden. Vom 21. September 1874 angefangen wer-den in der Spitals VerwaltungSkanzlei die näheren Contractsbedingungen zu jedermanns Einsicht auf' liegen und die zu leistenden Vadien bekannt gege^ ben werden. Die versiegelten Offerte müssen längstens bis 25. September 1874, vormittags 10 Uhr, bei der GarnisonS-SpitalS-Verwaltung eingebracht werden. Laibach, am 18. September 1874. Pie Verwallungocommijsion des k. k. Var- nissns-Spilals Nr. 8 )u Laibach.