für Kunst, Wissenschaft und geselliges Leben. Redigirt von Leopold Kordesch. ^ 23. Montag am 18. März 1844. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich zwei Nummern, jedes Mal ein halder Bogen, und allmonatlich ein »'»Wien von Meisterhand in Kupfer gestochene« tolorirtes Cossumcbild, illyrische Volkstrachten in Doppelfigur enthaltend, in Großqxart. Der Preis dc« Blatte« ist in Laibach ganz jährig 8, halbjährig 3 fi. Durch die f. k. Post unter Couuert mit portofreier Zusendung ganzjährig 8, halbjährig 4 fi, C. M,, und wird halbjährig vorausbezahlt. Alle k. k. Postämter nehmen Pränumeration an. I n Laibach pränumerirt man beim Verleger »m Roan, Nr. 190, im ersten Stocke. Meine Weise. s^ch bin kein Schilf, das dcmuthvoll Sich beugt dem groben Winde, Und, daß e< es nicht brechen soll. Ihm nachgibt, gleich dem Kinde. Auch bin ich jene Eiche nicht. Die starke, sturmerprobte, An der sich jede Kraft zerbricht. Wie sie auch »üthend tobte. Ich bin so meiner eig'nen Art Ein Baum in schlichtem Kleide; Doch naht ein Stnrm mir, rauh und hart, Dann zäh wie eine Weide. P. Renn. Thomas Dolliner. (Fortsetzung.) Pehem's, seines besondern Gön­ners, bewarbsich Dolline r im Jahre 178» uni die ledig gewordene Stelle eines öffent­ lichen Repetitor s der deutschen Reichsgeschichte, des Lehen- und deutschen Staatsrechtes an der damals in der Stadt bei St . Barbara bestandenen f. k. Theresianischen Ritterakademie, womit ein besserer Gehalt von 500 Gulden verbunden war, und erhielt auch dieselbe vermög Hofdekret vom 21. August 1789, weßhalb er nun sein Lehramt in der orientalischen Akademie aufgab. Zugleich erhielt er'den Auftrag, die Stelle des erkrankten Professors der deutschen Reichsgeschichte und der europäischen Staatenkunde an der Universität, Johann Christoph Schmidt, zu versehen, wel­chem Auftrage er durch volle vier Monate vollkommen ent­sprach. Eben so supplirte er 1792 den erkrankten Uniuer­sitäts-Professor Bernhard von Fölsch im deutschen Staats­recht durch drei Sommermonate und nahm die Endprüfun­gen ganz allein vor. Seine übrige freie Zeit nahmen seine gelehrten Arbeiten, seine geschichtlichen Forschungen in der k. k. Hofbibliothek, seine rastlose Wißbegierde zur Vermeh­ rung der kirchenrechtlichen und politischen Wissenschaften vollends hinweg; an eine Sorge für Verbesserung seiner kleinen Besoldung von 500 fl. dachte er nicht. Dennoch fügte es sich, daß bei Gelegenheit, als die Theresianische Ritterakademie im Herbste 178? wieder in ihrer ursprüng­ lichen Gestalt in dem Favoritgebäude auf der Wieden mit eigenen Professoren, statt der bisherigen Repetitoren, her­ gestellt wurde, nun auch Dolline r ohne sein Bemühen sogleich als Professor mit dem Gehalte von 800 fi. in die­ selbe mitvcrsetzt wurde. I m Jahre 1801 erhielt Dolline r die erledigte Lehr­kanzel des Kirchenrechtes an der Universität zu Prag , konnte sie jedoch wegen Erkrankung nicht übernehmen. Er resignirte also dieselbe freiwillig und verblieb in der Rit­terakademie, wofür ihm die ehrende Zusicherung ertheilt wurde, daß „nach Herstellung seiner Gesundheit bei jedem künftig erledigten Lehramte auf ihn ohne Eröffnung eines Concurses vorzügliche Rücksicht werde genommen werden." Hiernach hatte ihn auch die königl. böhmische Gesellschaft der Wissenschaften für sein Werk ,,^u<1ex epizlolaris ?rimi8ltli ttttncllri II. LoliemiV N,e^>8 " zu ihrem Mit­gliede ernannt. Endlich im Jahre 180Z, als seine Gesundheit wieder hergestellt war, wurde ihm das an der Wiener Univer­sität erledigte Lehramt des Kirchenrechtes mit dem systemisirten Gehalte von 2000 fl. ertheilt. Von nun an vergrößerte sich immer mehr der Wirkungskreis für seine außerordentliche Gelehrsamkeit. Gleich Anfangs begann man ihn von Seite der Hoftommission in Iustizgesetzsachen bei allen in das geistliche Fach und das Eherecht einschlagenden Akten um sein Privatgutachten zu befragen; er mußte allen strengen Prüfungen für die theologische Doktorwürde und den Concursprüfungen für Curat-Beneficien beiwohnen, die Concurs-Arbeiten für Pfarrpfründen in Niederösterreich, so wie für die Lehrämter des Kirchenrechtes aus allen deutschen Provinzen begutachten, die durch ungünstige Friedensschlüsse aus den abgetretenen Provinzen herbeiströmenden Geistlichen vor ihrer Anstellung aus dem Kirchenrechte prüfen, beson­ 9» ders abgeforderte Gutachten über kirchenrechtliche Fragen an allerlei öffentliche Behörden abgeben u. s. w. Von den ungefähr anderthalb tausend strengen Prüfungen, die während seines Universitätsdienstes für die juridische Doktorwürde in Wien vorkamen, werden kaum sechs zu zählen sein, bei welchen zu erscheinen er höchstens durch seine eigenen Semestralprüfungen verhindert worden war. Von seinen Vorlesestunden hat er nur neun, und zwar in Folge eines einwöchentlichen Katarrhalfiebers, durch sei­nen Supplenten versehen lassen.. Im Jahre 1840 erhielt Dollin er die durch Iubila­tion des ältesten juridischen Professors erledigte höchste Ge­haltsstufe von 3000 Gulden, und in dem hierauf lautenden Hofdekrete zugleich den Auftrag, neben dem Kirchenrechte auch den Vortrag des römischen Rechtes zu übernehmen. I m Jahre 1811 wurde ihm „über seine bei der Auflage »des allgem. bürgerlichen Gesetzbuches besorgte, genaue Cor­»rektur und über seine in dessen Text angebrachten Erläu­»terungen die gnädigste Zufriedenheit Seiner Majestät zu »erkennen gegeben". I m Jahre 4816 wurde er »in »gnädigster Rücksicht auf seine gründlichen Kenntnisse und »übrigen trefflichen Eigenschaften zum ordentlichen Beisitzer »der Hofkommission in Justiz-Gesetzsachen ernannt, mit »dem Auftrage, den gewöhnlichen Sitzungen derselben bei­zuwohnen und die ihm zugetheilten Referate zu übernehmen." Im Jahre 1823 wurde D ollin er's gemaltes Bild­nis;, zur dankbaren Anerkennung, von seinen Zuhörern im Hörsaale - des Kirchenrechtes feierlich aufgestellt, ohne daß jedoch Dolline r auf irgend eine Weise zu bewegen gewe­sen wäre, bei dieser Feierlichkeit persönlich zu erscheinen; seine Bescheidenheit ließ ihm nicht zu, vielleicht Lobsprüche, wenn auch höchst verdiente, anhören zu müssen, die seine Anspruchslosigkeit verletzen könnten. Ein lithographirter Abdruck dieses Bildnisses wurde im Jahre 1830 von ande­ren dankbaren Schülern D oll in er's an ihn, an den Lehr­körper der Universität, und an seine Freunde vertheilt. Zur öffentlichen Anerkennung seines ausgezeichneten, neunzehnjährigen Universitätsdienstes wurde ihm 1824 der Titel eines wirklichen Regierungsrathes tarfrei verliehen. Als er endlich im Jahre 1830 sein zwei und vierzigstes Dienst- und sein siebzigstes Lebensjahr erreicht hatte und seine abnehmenden Kräfte so vielfachem Amte nicht mehr gewachsen waren, bat er um seine Iu b Nation , welche ihm auch durch allerhöchste Entschließung vom 13. Jänner 1831 mit Beibelassung seines vollen Gehaltes bewilliget wurde. Bei dieser Gelegenheit geruhten Seine Majestät ihm zur Belohnung seiner Verdienste den Charakter eines wirklichen k. k. Hofrathes zu verleihen, mit dem eben­falls ehrenvollen Beisatze, daß „Allerhöchstdieselben erwar­ten , er werde auch noch ferner, in so weit seine Gesund­„ heit und Anwesenheit in Wien es ihm möglich machen, „den allgemeinen Sitzungen der l. k. Hofcommission in „Justiz-Gesetzsachen beiwohnen und entsprechende Dienste „zu leisten sich bestreben". Wirklich hat auch Dolline r diese Sitzungen unausgesetzt bis kurz vor seinem Tode besucht. Obwohl nun als öffentlicher Lehrer jubilirt, gönnte sich Hofrath Dolline r doch als Gelehrter und Schriftsteller den wohlverdienten Ruhestand nicht; die Macht der Jahre drückte kaum seinen Körper, um so weniger seinen Geist nieder. Er blieb fortan der thätigste Mitarbeiter für die österreichische juridische Zeitschrift, deren gediegenste Aufsätze, besonders Erläuterungen des allg. bürgert. Gesetzbuches, Kritiken u. s. w. betreffend, auch bisher meistens aus sei. ner berühmten Feder geflossen waren, übernahm nach dem zu frühen Tode des Regierungsrathes und Professors Wag­ner sogar die Redaktion derselben in Verbindung mit sei­nem nachherigen trefflichen Nekrologen, dem Negierungsrath und Professor Dl. Kudler, und besorgte vorzüglich deren civilrechtliche Beiträge. Mi t dem größten Eifer ließ er sich auch die Herausgabe einer vermehrten und verbesserten Auf­lage feines Eherechtes, (das ihm so vielfachen Ruhm brachte), angelegen sein, jedoch unter dem — aus zeitge­mäßen, besonderen Gründen — abgeänderten Titel: »Aus­führliche Erläuterung des zweiten Hauptstückes des allg. bürgert. Gesetzbuches". Er fügte hier dem Eherechte auch die Lehre vom Eheprozesse bei, worüber bisher von ihm nur einzelne Abhandlungen in verschiedenen Zeitschriften abgedruckt worden waren, und ließ diese beiden, den Ehe­prozeß enthaltenden Bände — als dritten und vierten Band des Eherechts — zuerst erscheinen. Der sehr fleißig um­gearbeitete erste Band folgte ihnen, obgleich mit der Jah­reszahl 1835 versehen, später nach. Auch das Manuskript des zweiten Bandes war vollendet und der Censur über­geben, konnte jedoch (Hindernisse wegen, deren Erörterung nicht hierher gehört) bisher nicht gedruckt werden. Wie viele ausgezeichnete Geistesprodukte aber sonst Dolline r zeitlebens erscheinen ließ, wie er so vielen in­und ausländischen Gelehrten, besonders den Professoren des Kirchenrechts an verschiedenen Universitäten und Lycäen, oder anderen historischen und juridischen Schriftstellern oder gelehrten Gesellschaften immer mit der höchsten Bereitwil­ligkeit und Uneigennützigst die gediegensten,, an Zeit, Mühe und Geistesaufwand kostspieligsten Beiträge geliefert, läßt sich in diesen Blättern wegen Mangel an Raum nicht niederschreiben; wir können am Schlüsse höchstens seine vorzüglichsten Werke anführen, übrigens aber zu weitem Auskunft an die Jahrgänge der mehr erwähnten Zeitschrift bis 183» hinweisen. (Beschluß folgt.) Der Talisman. Eine maurische Sage. Es war gegen Mittag. Die Sonne schien brennend heiß und sandte ihre Strahlen gleich glühenden Pfeilen herab auf die Dächer und Zinnen Granada's. Boabdil, der allgefürchtete Herrscher, hielt seine Siesta in dem so-' genannten „ Löwenhofe", dem schönsten in der Alhambra, diesem Wunderbaue der maurischen Vorzeit. Der Löwen-' Hof, ein weiter Raum voll d z>2nclc» als ein „rlui l z>Ir>2 ultra " von Geist, Witz und Humor gerühmt, was in Wien noch nie ein gutes Zeichen war. I m Iosephstädtcrthcater hat sich das Glück förmlich einquartiert. Kaum hat der »Zaubcrschleicr« 259, und der »Todtentanz« 52 Vorstellungen bei vollen Häusern erlebt, als ncncrdings ein sehr wirksamer Magnet in Gestalt der englischen Gymnastiker Taylor, Kremp, Smith, Hollyoak und Chopmann erschien, der das Publikum in großen Massen in das freundliche Haus zieht. Lvvivn ! der braue Direktor Pokorny! — er hat es um's Theater-PublikumWien's redlich ver­dient! — I m Leopoldstädtertheater herrscht die gräßlichste NovitätcnstiUe. Dies ist Alles, was man von dem einst so hochberühmten Tempel Thaliens sagen kann! — Mit Loncertcn werden wir so sehr überfluthct, daß man me­lancholisch wird, wenn man nur daran denkt; und dies ist auch die Ursache, warum ich für heute schließe. Sinnräthsel. Deutsch, Pilgern gewährte man einst den Willkommbecher zur Labe, Und sie leerten ihn schnell, leerten ihn froh bis »uf mich. Wissend, daß Sitte und gastlicher Sinn bald auf's Neue ihn fülle. Fuhre sie auch ihr Weg bis in das fernste Gebiet. Hat dir Fortun a den Becher gereicht, so nippe bedächtig, Sie, die launische Frau, füllet ihn selten auf's Neu'. Und mit dem letzten Zuge, o Schweiger, schlürfest du Wermuth, Denn gar bitter ist Reu', die dich nun schaudernd erfaßt. Französisch. Schlummernd ruht die Natur, die thätige, sorgliche Mutter; Was sie vermocht, ist vollbracht, was sie erzeugt, ist verschenkt. Siehe, da schweben die lichten Englein uom Himmel hernieder, Schmiegen sich sanft »n sie, hüllen erwärmend sie ein. Aber die Kinder indcß, die schwelgen und tanzen und springen. Werfen in toller Lust Alles zum Fenster hinaus; Denn wenn die Mutter erwacht, dann heißt es: »Rasch an die Arbeit!« Und Erschöpfung und Schweiß sind dann nur Folge« der Lust, C. Groder. Kaibach. Druck und Verlag des Josef Vlasnik.