MMgtnM zur LaibaHer Zellmg. ^r. ZZ. Donnerstag den 22. März 1849. Z. ^.7l. (,) 3ir. 2l7. F ci ld > e tun (i s - E oict. Von dem k. k. Bezilksgeiichse Tressen wird hie--mit kund gemacht: ^S fty in der ^r^eulionssache des Johann ^auricha von Unleidculschdorf, wider Franz Möqlilsch von cdendon, in die cr«cutive i!i citando-Feilbietung der, dem Letztern gehöligen, mil ereculivein Piandcechie vele^leil, im Grundduchc des Guies Weindiichel «ul) Äie.lf. Ni. 7l vorkommen den, i>n ^r^uiioaswege aus il15 st. 20 kr. bewenhe, ten H.ilbhude sammt An- u.io ^igehö/, wegen aus dem reclust:afligcn Uüheile 6il, die zweite aus dcn ,6. Mai und die drille auf den »6. ^uni d. I., jedesmal um 9 Uhr ^o:u!!l!ag in Vo^o dec Äealiiac ^u Unicrdcuis^ doif mil dem ^.isal^e anordnet woidcn, daß 0„5 ^crsteige'.Uügsobjcci nur bei drrdiiücn F^lbic.ungö-tagsalzung auch umcr dcm Schäi^ungswcnhe wncte hiulangegeben werden. Das Scha^ungsprotocoll, die Lilllationsbe^i^g-nisse und der Grundenchserüacl können laglich bci diesem berichte eingcfcycn und Kbschriiien davun el-Hoden werden. K. K. Bezirksgericht Tilsscn am 7. März I84g. Z. 4U5. (') ^^ 267. Edict. D,is k. k. ^ezi'il^erichr Flö^ng macht be. tan'.N, oaß es über gcpftoqine ^ryebuü.q den Hin. Mitthäus Saitz von^Veiic, wegen Hinges zurVer-schwendung, Uüler (^uraici zu selben, und ihm de-> Hri^. Alex. Ienko von Oderptmiisch als ^u,aior zu dtst-.Uen besunde-, l)>de. K. K. Beziiksgenchl Zlö'onig am !^ März IU49 Z. ^?^). (I) Ni. 680. ^ d i c l. ' In Vilcdi.nng dcä Pl0!ocolleä vom hcuiigen Ta^e, ^ noch iveitcrn, in dim ^oicie omn 20. October v. I , :1?i. I77U, .Ulf dei: 20. d. M, und 20. k. ,M. l>est!mmtcü execuliven ^eistelgslung dl'l, oenl Mail)i.>ö MöUe gcl)öl-lgen, zu Zranzdors unter H?. - Nr. ^« liegeildcn und im Grundbuch«: der Hcrisch.lsl FrcuotNly^.l »ll!i Urt,'..-^!-. !2U'^2 u^'i kommen den Viclieidude sein Ablommei!, .sv. K. ^ez. Ocrich: Obe,Iaidach ant 17. März 1^49. Z, 487. (I) Caspar Haditsch, burgerl, Vnchbindcr und Galantcric-Arbeitev am neuen Markt-Ylatz, empfiehlt sich dttn gcchrten Publikum mit Einband von Handcls- und G^fchäftöbüchcrn, auf Verlandn bei voluminösen Bändm mit französischen ^pllngrücken, ^i^i.l^ zloi.lll!l„!n, in Pracht-vand uon 5 bis :u> st. aufwärts, Bücher der Li-leratur in Franz« oder Halbfranzband, m glatter oder gcpreßtcr Einwand, in allen beliebigen Far-ven, stcif cartmürt, mit oder ohne Goldverzierun-gen Albums, Stamwbüchern, homöopatischcn mc" n''!/^' ^!"' "dinärcn Einbänden in 3« V^^b.en, als auch ganzcn Auflagen eines 3^^ke.. ^luch empschle ich mich den ^er'.n a„f de,u Lande in scl)neller, solid/r Be^nmn5und7ve bemüht seyn, ^.lMn ^ustragcn mit größter Auf-merksamkcit Genüge zu leisten. '' Äcpfcl-,Birnen- u. Vstaumenbäumc nus Oesterreich. Gefertigter bietet cinc Parthie hoch- und nicderstämmiger, ^!- bis 7jähnge veredelte Apfel-Birnen- und Pstaumenbäume aus Oesterreich al^ len Obstzüchtern zu den so billigen Preisen von 15 bis 24 kr pr. Stück an Dtchlbcn sind beim Herrn l)i-. Struppi im landwirthschaftlichen Gai> ten zu beschen. Laibach am 2N, März 18^9. E«rl Spicß. Z 459. (l) Memoiren dcs Kaisers Joseph. Bei Ignaz Al. Kleinmayr, Buchhändler in Laibach, sind ganz neu (in Commission) gegen Barzahlung zu haben: Iosephinische Enrwsa; oder g.m^ besondere, theils nicht mehr, theils noch nicht bekannte Persönlichkeiten, Geheimnisse Metalls, Hltenjtücke und Denkw'irdigkeiten der Lebens- und Zeitgeschichte Kaiser Joseph II. 3 Theile in Dctav, 600 Seiten, mit 3 Titelbildern. (Censurfrei.) Wil-n l«4^, aus Velinpapier, hübsch gcdruckt, in Umschlägen droschirt. Proiij iedeu Theiles I fi Eonv. Münze gegen Barzahlung. Inhalt aller drei Bände. lstcr Band: l. Em« natüillche Schwcst.'s. — 2. Dei- Fvcuser und der Flennaniei. — 5. Wailiin >l)Nd Kalser Joseph oo« »cmem Volte nichc geliebt — 4 Derails über Ioseph'-z letzce Lcbcnötage. — 5. Kaiser Joseph u. d. Capuzliieigral^l m Wien. — 6. Zivel flaü^ösijche Daine« uoe,-Ioj^pl) üi Pa-lS. — 7- ^°sepi)!>,lsche Memoia^Iieü, voi, Höflich Brclichu.i-bei-. -. tt, '^zaö Joseph vun dei, Slaalödeamle», l>i,d w'e ei- es „nt >h"ei, hielr — ^. H^.s^- Io>>pl)'ö Ge-I)Nbuch. - i«. Ka,,el^ Joseph' «,,!> Piosesfti' äeßle^ ll> Lembel'g — ,l. Rh^psooiei! lwel- oen Külsei'. — »2. Trallnel'ö Piojecle 0eö Büchiioachdiuck) lm Gio. !!">. — iZ. Io,eph's letzie Äugciidl.cke, Kachanm'ii von Rußland tieschildeic vom P.iuzel, »on L>g„e. — »4- ^m absolideilicheü ^alchei.l^ch. ^. ,5. Hiniichluiig deö Mörders FahlYelin — .6. ^os.p^ N./keii,e Ge mälde ohne Schallen. — ,7. Endlicher Beweggrund zur ^ilühedung des Ielulteiiol-dens. 2ier ^aiid: IU. ^oseph'z ll. ci^^ihäittigeü Te-stametii ul,d Codiclll. — .^Iolcph'ö ^^,,f, ^,1,^ üuf daö !i^,Uchui!g5!ystem. ^H^. Hülscr Iuscph u. d. Iesmce» l« Oe,lc>ielch. -^ 2,. Joseph's Versllche gegen das heillose Aslliechc. ^. 22. Joseph's Kiönmig ^ui» röüillchei, König. — 23. Der Valcr Joseph's d.s N. — 24, Kaiser Joseph i, d. Pri»^ de ^«glie; ver-trauliche Briefe des ^tzccri, an seuleu Monarchy, und Zremid. — 25. Joseph's BestüliMlN'^e» be, der H!o fterausi)ebu!,g. — 2ü Ic'lephnnfchei- lZriMliialcodcr. 27 Marien Theieslens letzte ^ebeilStage. — 2tt, Der Z. 460. (I) In der Mcchitaristen - Congregations- Buchhandiuug in Wlen trscheine-i, und find durch Ign Klei nmayr in üaidach zu deichen: Der Friedensbote. Ein kath 0 l isches V 0 lköblatt. Ludwig Doniu Wöchentlich 2 Nummern auf V2 Bogen in gr» 8 Preis Vierteljährig ''!', ch l llNl ch cs ^olk6t)km — »^ch ^i ^>icu n^ch« zuttunmcil Lciner?lu lajsci,, i,i ^cleilNgung Ml! seinen Hlcu^en, 0>c !Ü, dcil de.il)sichligien gtvßel» oweck ^ewoinlen w^l« dcn, ÄllcS ausdieico, um iu icdcm Leser das cl)nsl-l'che, talhviische ^cwu^ftyü >cchc lebendig zu ma-anil, d,tTag5s>ag.u von christlicher Seile in so wcit ''lo cs der .')iaum ceö Blalieö erl.iub.', grüildlich zu ^»P'cchctl, alle ^nzragiil und ^wcisel, w.lche au' dllcftichein W^e gcstclll. und d^en ^eauiwortung der Tendenz brs ^laclcb nicht eulgegm-ist, wi< bis ^ jetzt in kürzester Z.ir zur Zmnede.UMl zu dc<,"iw0s' !k'', und zuglc,ch die, welcke uiuer Nvligio ,Üsp»!ttln ocei U!,.l,Nldigrn leben, in dei» Sial>o zu se^tn suchen, sich u,id ihre,, Glauben z'i veliheidigei,, Uedelditß wil^' der „^liedcnsdole" alie^, was cr^ b^uen, im Glauben starke«,, das Glück, ein wahlki katholischer (ldtisl zu scyi,, ,ccht vrrstchrn ledren, oder als Wiick dienen kann, i:, wic scrr.e ein Irdrr iu sciun l!a^e ciesct' odcr jenes Goügl'süllig^ ul'e^, , derühinle Corridor sCoittloll^rgarig.) ^ 2g. Turiose §e!erlichteiret, be, Joseph's Geburt. — 3a. Halser Io. j,ph und da Pome. — 2». Joseph's ?lnsiche von der Pießfreiheu. — Z2. Die bnde» Krauen Joseph's. —, 55. D>e> Briefe Joseph's, welche m den vorhandenen Hammlllügen jemer B-iese lnchr enthalten sind- — 34> Joseph in Windeln b.im Preßburger Reichstag. Zcer Band: 35. S^kely, der Verbrecher, und Joseph, der Richter. ^. 36. Der Prozeß Philipps Grafen 0. Kolowrac, u»d zur Oeschlchte der betreffenden Druck' schiisr, die nahe daran war, durch Henkers Hand ver» brani,t ju werden. — 3. Zuin Capitel der Fi^user. —- 42. Joseph der II, >m Con» crolleur Vang oder.- ?lllcrlei Scenen auö der heuli' i^en Regierung — ^5. Hlaats!aih5sißttnq des Kaisers l»ic dem Papste; Joseph'S durchgrelsenoe Erklärung :c. „ ^^. Mozart bei Hofe; Joseph's Uitl).il übe»' ihn. — 4d. Die elften Spuren des Iacobil'ismllS nines Joseph; bie Zaubersloce, als 7lUeg0l,e di'r Neoolutioi,. — 46. ^,.qec)!il!l!a.en »nt Friedrich voü der Trenck: Joseph's A!!ll'orlschreil>,l> al> lhn. Dle drei Ticelbildti' strlic,: vor: ,. Eine nall'lr, llche Sch'Vcster; 2. den berühmtel, ^oiitrollorgang, und 5, Joseph's Sommerwohnung nn Auaarten. w^s lcöstt'u und beruhigln kaun, wird er anfuhie». es »nag uun i.l den srauzösischen ooec teliischen ^lat-lern denchie: weldeit, (^r wi,d sich aus aller, K,ä^ ie» b!MUl)e,i d..s ivahlhaft <>'uce Einzelner zuin G e» m elli g u.c zu m.ickc:,, die Pl'lüik oder tas äußere ^la^uc'llb.'l, h,u ,n,hr als nrnua, Vettrcier, d^vum wlrd aus dcmscl.lil nur da^ für dcn (5l)i,sten ^)e, luyigclldc uiw >m wahie,, (Älnlhct, Sla,k.ude illNtl ocl ^>^ul)ltt »der klctne Polilirei« mtt Angabe 0tS dl'lichlei.ceil Vl.itics a!,gesührl we.der:. Bicil^ Alles wird im liufachen, eiuem Irden, dlin Oclil» ccil" und llngcdllceie!., Ir,än v e> stündlichen , lc^eii' i^eu u.'d zuglcick unlc!hal,'sureü Siyle grqrbcn wer, heu. Znm ^chluße werden die nur eiw.is wichiiqe» >cn Nutzen aus dem kirchliche» Ltien jetem Blaue l'eigegcdcil w.iden. Scinir rmpsichll sich der »ziie« den^dl'le" alien w,ü)leil (^hrlstell jece» Alters — je« den Stander — mit ausiich^er Lirde, welche u:.ler ?em Foüschiiitc üichlö anc>,',s ve^stehsn , als wa!),e Zun.U)!N>.' an wahrer Neisöril und lH ,, ^ 5 ^ ^>ol ^oci u li d den Menschen, denn jeder au« rere s^ei'ai'me Follschiiil, ist Nücklä)'!!:. und kaoil so wenig rii» ForlschMt scyn, und wenn e5 auch Millil'ueil ^orischiilt urnne», al^ der Tdurmbau <>ü.'rl eiil Foilichlilt w.n, die wobl idn ll)l)l) uno ,ooa dafür hielicu, und mit all<>m ^i!er an dirier pi)lili',chcn Maschinen ardeilete»! D^s Gebet der tlee !er rri^d den gu'.wiUigcn „^i^dcsdoien" unleistü'hen, imd d,.s Vertiaucn auf ^w'.t wlrd Allc. die idr Hcchärslem, das ganz ge'visi Mit ylclem D.n,se aufl,»'' "ommen werden wi.d, dazu beilragen, stäiken uno eilttnthigen. Vcr lustige Dancr. Sin ländliches Volksblatt V0!» Ludwiss Don,«. ^ Wöchentlich 1 Nummer auf '/, ^n gr. . Preis V e,tch'. ^ ^. C< ^c 172 Wir hauen uns verpflichtet auf das seh: un» lerdallliche, belehrende und zugleich für jede H.,us wirthschaft so wichtige Volksblall: ^der lust ge Bauel" aufmerksam zu machen, uud denselden einer sehr gro. ßen Vcrbieltung zu empfehle». Dieses Blau belehrt üder die rvicktigsten in anderen kostspieligen Zeitungen weitläufig besprochenen Gegenstand«, macht auf aUerle! Wirihschaflsoottlieile arnmerksam, berichtet aus allen Ländern, was den Landmann nur von Ferne nützen kann. Unier dem Titel »»der wachsame Hausvater" trägt der lustige iüauer äußerst wichiigc durch vieljahrige Erfahrungen eiprodle Osinnerunqen über die christliche Erziehung der Kinder vor. An» zeigen wahrhast guter Bücher und Werke, die an» zeigen, wie das häuöliche Ollick befördert werden kann, dringt c6 mit sich — der Preis des Blattes ist monatlich 6 kr. Altern! ihr habt aus Erden keinen heiligern wich' ligern Wunsch, als einst wahrhaft chnstllche Kinder zu hinterlassen! Dieses Blait hilft euch bei dieser so schweren Pflichterfüllung , und kostet nur 6 kl.! — 3- 469. (l) Vom 1 April 1849 an erscheint in Wien ein neues Journal unter dem Titel: Wiener Zeitschrift fiir Critik, Knnst, Literatur, Industrie, sociales Leben und Theatergesckafts-Verkehr. Diese Zeitschrift wlro aNe llitrra ur- und Kunst inleressen, vorzugsweise aber die der Büh' nen des In» Ul, v A uslandes auf eine kräftige und rvüidigc Weise veilreten, und st e h l, was den Thealerg esch a ftsv < rteh r anbelangt, mit dem bereits lUIahre inWien bestehenden Th eal e rge sch äft 3 b ur e a u o e ^ unterzeichne' ten Herausgebers und verantwortlichen Redacteurs i:, engster Vcrdinduilg. Das Hauplblatl des Journals bnngt ^ ,, Interessante Novellen und Elzäh lungen, K ünstle rsc izzen und Biographien, Humoresken, d ra n, a t uc gisch < l^ harakteci> stiken, iiicver für Komposition, Au, sahe im technl>chen Interesse der Bühne übcl postume, Ausstattung, Dl^ranons » und Maschinenwesen u. s. w. 2. Korrespondenzenüdcr Theater, Mu sik, Kunst und sociales lieben aus London, Paris, St. Pexrsburg, Berlin, SlUtcgarl, Mün^ chen, Cailsruhe, Frant'init, Hambulg, B'eslau u, s. s. und alis allen PcovmMoicl!, selbst den kleinsten der österreichischen Monarchie. 3. (irillktn über alle auf dcn fünf Wiener-Bühnen zur Aufführung rommcnden ^ovi'älen, übel Gastspiele, Con^rrte, ilitenuul', Kunst« und Industrie-Gegenstände. Das Feuilleton bringt: '. Eine all a, emein « Thealerrevue, welche die neuesten und interessanteste» Ereignisse der Büh» „tnwe.t des In. und Auvla>,dl5, tu»z aber in pi lanter Form mmheil?. 2. Ein polemisches Zoruin für H y e <:-lercrilik, bunte milder, ein Tulti^ürutli aller Tags n e u lg k e i l en , theatralische u il d Kunstnoliztl!, cinen Modecourier u. dgl. 3. Der practtlche Theil des Thealer^eschäfis-Verkehrs dringt Engagements ? besuche und Anerbieten, Anzeigen über die besten Hühner» »Novitäten und deren Bezugs quellen, und ein sogenanntes theatrali' sches I ntellig tnzolatt, dessen sich nicht nur alle Bühnenvolstande und Künstler, sondern auch alle aus irgend elnc Weise beim Thealec iüelhelllg-ten bedienen können. Adalbert Prix, Herausgeber und verantwollncher Redacteur. Dieje Zeuscyrifc erscheinr vorläufig rvöch e n l-lich dreiMal, Dinstags, Donnerstags und Sonn' lags, auf iUelinpap'el in ^Äroßquari - formal. Der Pccls dieser ^eiischllsl ist für Auswärtige bei lä^Iichcr Hieritndung ourch die Post, ganzjährig 6 fi., haibjahlig 4 fi. Ulld virrteljählig 2 si. ^>. M. Man pränumnlrt im Theaiergrschafl« und!1ic-daclions^ Bureau ^.umgrübe an der Wien, neben dem Theater, 5/lr. ^tj, 2. Vloct,) 3- 456, (2) So eben ist erschienen und bei Ig n. Klei n m ay r und G. Levcher zu y^lvn: V. Weinrelter's uriencbehrlich.S Hilssbüchlein für die studierende Jugend oer mittleren Gymna fialcla sse n, oder sehe faßliche Darstellung, Begründung und Grklärung aller schwierigen Begriffe, Ncgeln und Satzgefüge der nebst der Lehre uon der Pros^oie und einem Anfange über die Qou«t.in(Ulo u<2i:ll>ulivi Q>,nl illllllirivu und über dic schwierigen Cunzunct.onell nach Grundsätzen. 4. durchgesehene, vermehrte und auch für Lehrer sehr empfchlungswerthe Ausluge. Von Anton Czech Graß ,6^g. 6. Z2o Seichn stark nn llinschlag broschirc, Preis 2u kr. C. W,'. We in r e i ter's H,lssbuch sm' die dritte und vierte Ol'ammaucalclaffe stehc nluib»ü troffen da, Es wlude dah^r, da d>, d>e g e g e l> w ci rl i g e, »» Hnisicht. anf allenfallige Unnlalcnng des UnterilchtSivesfiis so Veranstalter, das;, sie als Hllsöbuch z» jeder ^'n^m-naiik m»t enrschieoe-nen» ^rsolae bennyr werden wlrd nnd daher Lie A»-schaffl^ng dieses anöge^ichlieren Büchlenis nm so n,eh, den Herren ^h^lii, Sludieiciwen ,i„d allen ^rern'deri der lateinischen Sprache zn »vüüsche!: ist, als die Lehre von der Auslassung u»d setzung der Co,,jll»li!o»en nnc Verinerdung aller bisher üblichen Negel» nach ei» genen, ganz emfachen G'undsäßeu dle Herren Lehrer zu einer rationeUen Behandlung dieser Sprache anie» fjen und verinögen dürfie. 3. ^58. (2) So eben ist erschienen und in der I g n. Klein- mayr'- und G. Lercher'schcn Buchhandlung zu haben: 2lmle r's Erklärungen der Regeln der deutschen Rechtschreibung, mit Beispielen zum Behufe für Lehrer und Lernende. Dreizehnte verbesserte und vermehrte Anflaqe. Nach dein Bedni'stnsse der Gegenwart stäozlech umge-arbotet, volüiändia, Ui'd systematisch nach einem Grund-sahe dargestellt, vereinfacht nnd bearn-idec, d^ini nur einem Verzeichnisse ähnlich tl i ü g e i, d e i W ö 7' ter u«ld eben so vi e I e n D ic t a n d o-Sä tz e n als Bcg >' > ffser klarnnqe n versehen. Von Anton Czech Gratz 18^!>. 8. IW Seiten stark, im Umschlage broichitt, Preis 20 kr, (5. M. Die Rechtschreibung Amler's nach Ad.'lnug hat' wegen ihrer Einfachkeit nnd Branchbai keir, alla/meine An!>! ken',,unc> gesluic'tn. Sie kann »,iber bei den, sortae^ ichrucenen bissen den Bedü,f»issen der Ge^ciiwarc nicht mehr genügen. Der Herr Verfasser hat e5 daher u"« ternoininen, sie zeitgeniäß so z» behandeln, d^ß sie als ei,i elge„ch:ilnlicheö, selbj^iaildlg.o uüd „eucö Werk er-scheint, d,,sen Vorzüge d.r Form nach ai»ü extuüli^veisi.' ,n der Vereinfachn!'^, BegiüüdlNia »»d llebersichrlich-' k^il durch Die .'lrifstellling emes ein^a/» l^iuuds^tzes lind die ^iachwellnnq semer allgemeinen Gelt.ing; du^'ch dle Beseiii^nüg olier lästige,,, unbegillndeie» Regeln, Hin: uüd Ab:l)elll>»ar>i; dioch eioe ül Qi^ Aliqeo fcil» teude Nechlülg dei> A>-k!>!>che» liüd ^.'er>'ch!>de,!e!i >>,!d ElNwickeKuig alter ?lt)stäni^nlliige u»d Wortarten, F?,'. inen nnd Beng^rcen, n'odurch em W.'it ' ^orm , »nd Gedankenreichchnm er^^lt niid die Nechlschre,bu,n, eine Sache des D.nre„Z w,rd n. s. w. Der Maierle n^ch aber in der A»gabe aller Wurzeln, ^lä,nm< u»d ihrer Bedentnna,, dai>» der Mängel und Aüdenlnng ei^ ner für die Znkmttl vor^llbeleiceuoen Verbesserung der d.uschen Rechlsch.eibling; >i, der ^Infndillüii all>r ge, meinhln gebrch!>chen ^remd. nnd ^nsanimenqesehten Wmcer; >n gelnrigeiiei! Sätzen sittlichen, religiöse,!, qe-sHichilichen n. s. w. Anhalts, welche vorzüglich zu Dtccando. Sätzen oeriuendbar sind; endlich m elnem Weg>vei!er für den ^e!)rer bestehe,». Dieses soiuohl der Forrn al^> dem Inhalte nach eben so reichhaltige als eigenthümliche Werk, ,st daher iedenl Schl'l'nainie, dem fg lnn Forcschilit und gegrimdet^ Wx^" <" thin, ,st, unentbehrlich; durch die faßliche Darstellung aber je. de>n Schülei- besonders aozuempfchlc». Herrn Stephan Fitz, angeblicher Handelsmann in Gratz, und Realitäten-Besitzer in Kerndorf bei Gottschee, hat es beliebt, in der „Laibacher Zeitung" Nr. 2«i eine »öffentliche Erklärung« gegen mich, und zur Kenntniß und Beachtung sämmtlicher lÄememden des Bezirkes Gottschee anzubringen. Ob übrigens so ein Gegenstand zur Oeffentllchkett gehört, überlasse ich jedem unbefangenen Leser zur Beurtheilung, und sehe mich gleichfalls Veranlaßt, mit gleicher Waffe aufzutreten. Es ist ganz richtig, daß die Bezirks-Insassen von Gottschee vier Vertrauensmänner zur Wahrung ihrer Rechte bestellt haben, wovon auch Gegner einer war, oder noch ist; aber ich frage ihn: wie ist er dieser übernommenen Pflicht nachgekommen? war er nicht im Laufe des Sommers i^^ drei Mal von seinen Colleger! aufgefordert, an der Vertretung Theil zu nehmen? ist er dabei jemals erschienen? mit welch' schnöden Ausflüchten hat er sein Ausbleiben bemäntelt; was beweist dieß? entweder daß er sein Mandat nicht kennt, oder nicht kennen will, Eine übertragene und übernommene Vertretung ist heilig, und muß mit der größten Treue, Eifer und Redlichkeit befolgt werden. Die Nichtentsprechung aus Nachlässigkeit odel.- Unkenntniß verräth ^ewissenslosigkeit und einen ehrlosen Charakter. Wciters bringt Hr. Stephan Fitz :c. in dieser seiner öffentlichen Erklärung vor, daß ich an verschiedenen Orten mich geäußert hätte, er handle im Einverständmß des Hrn. Bezirks - Commissars in Goltschee, und treibe ein verdecktes Spiel. Dieß erkläre ich als eine absolute Lüge, was auch die vom Gegner angebrachte, mir öffentlich angedrohte gerichtliche Untersuchung beweisen wird: daß aber so cin p'Uchtwidrigcö Benehmen, wie sich der Gegner in diesem besprochenen Falle hat zu Schulden kommen lassen, einen Verdacht bei Jedermann, dem die Verhältnisse bekannt sind, erregen muß, jst gewiß fatta Was er noch fernerö vorbringt, daß nach dem Smne der den vier Deputirten von den Gemcindegliedern ausgestellte Vollmacht dahin beschränkt ist, daß ein Einzelner nichts wirken kann, sondern ^loß alle gemeinschaftlich, beweist für den Hm. Oegner, wie überhaupt im Allgemeinen, noch keine Unschuld, denn in solchem Falle wild durch das Nlchtmitwirken eines Mitgliedes jede Unternehmung vereitelt. Schließlich bemerke ich dem Hegner, Hrn. Stephan F i tz, nur noch, daß sein zurückgelegtes Mandat als Deputirter der Bezirks-Insassen von Oottschec, durchaus keine Bestürzung erregen wird, da man seine Stelle gewissenhaft mit einem gewöhnlichen Marktschreier ersetzen kann. Meinen Mitbürgern glaube ich von dem wahren Sachverhalt dadurch die Ueberzeugung verschafft zu haben, daß wir unsere obliegenden Verhältnisse ohne Hrn. Fitz ordnen werden. Gottschee am l4. März 1843. Georg Stampft, in Tiescnbach Nr. 6. ? 33 Stattfinden, größtentheils zuzuschreiben sind der allzugroßen Bevormundung, welche die Behörden in der letzten Zeit seit l82tt eingeführt haben. Auch die Städte haben sehr viele Belästigungen, und es ist nicht so leicht, wie der Herr Abg. für Czaslau denkt, daß der 24jährige Sohn sich überall selbst emancipirt; er hat selbst einer Zeit einmal erwähnt, daß mlt jedem Kanonenschuß die Köpfe höher gewachsen sind. Diese Emancipation hat nacy Pfingsten auch bei den Städtern abgenommen; sie müssen, bei einer Auslage, welche über WO oder M) Gulden reicht, den (äonsens durchs Kreisamt vom Gubernium und bei einer Auslage von 3000 Gulden diesen noch immer vom Ministerium einholen; dadurch werden die Auflagen, welche sich anfangs kleiner dargestellt hätten, oft sehr vermehrt. Die Städte wünschen in der That die Aufhebung jener Bevormundung, welche vornehmlich lästig wird durch die Verzögerungen. Würoe der Antrag des Abg. Schuselka sich als Nebenantrag darstellen und seine Tendenz dahin gehen, daß neben der Aufforderung des Ministeriums irgend eine Commission niedergesetzt werde, dann wäre vielleicht weniger dagegen einzuwenden. Die Einwendungen des Abg.Borrosch, welcher sein Mißtrauen gegen die Provinzial-Landtagc äußerte, hat, wenn ich auch die Bemerkungen des Ada. Klaudi im Wortlaute nicht ganz theile, dieser Abgeordnete doch wesentlich widerlegt. Präs. Der Antrag des Petitions-Ausschu-ßcs geht dahin, die hohe Versammlung wolle die vorliegenden zwei Petitionen der Städte Roky-äan und Klattau dem Ministerium des Innern zur Erledigung übergeben, an dasselbe aber aus dem Anlasse die 'Aufforderung ergehen lassen, im Wege einer provisorischen Verordnung in der Gemeinde-Angelegenheit jene Verfügung zu treffen, welche die freie Gemeinde-Einrichtung fordert. Zu diesem Antrage liegen ein Verbcsserungs- und zwei Zu-satzantragc vor, nachdem der Abg. Haßlwanter seinen Antrag zurückgezogen hat. Der Vcrbesse-rungsantrag geht dahin: »Der Reichstag beauftrage eine aus Gouvernements zu wählende Commission mit der möglichst zu beschleunigenden Ausarbeitung eines Gemeindcgesetzes." Dieser Verbesserungsantrag schließt denAittrag dcs Petitions-Ausschusses aus, und eben so die Zusatzanträge, wenn er angenommen werden sollte. Die Zusatz-anträge sind folgende: Der Antrag dcs Abg. Klaudi, welcher beantragt, nach den Worten des Antragcs des Pctitions-Äusschusscs »z u k o m m e n zu lassen" noch zu setzen: »mit Fcsthaltung der Zugeständnisse Sr. Majestät Kaiser Ferdinands dcs Ersten vom 5. April fur Böhmen." Der weitere Zusatzantrag ist der des Abg. Prazak. Er geht dahin: »Die Ncichsversammlung möge das Mmi-sterium auffordern, die vom mährischen Landtage beschlossene Gemeindeordnung bis zur definitiven Feststellung der Gemcindegesetzgebung provisorisch M Wirksamkeit zu setzen." ^ Abg. H e i n. Ich glaube, dieses ist ein selbstständiger Antrag, denn die Petition zweier böhmischen Städte kann doch nicht berechtigen, heute eine Petition für ganz Mähren einzubringen. Ich glaube, dlese Petition sollte an denPetitions-Aus-schuß verwiesen werden. . l^/^l^ babe, als ich den Antrag zur Un-terstutzlmg brachte, auf diesen Umstand hingewiesen, und geglaubt daß er in Verbindung stehe mit dem ntrage '„Hdem derselbe dahin geht, das Ministerium auf «fordern ein allgemclnes Gesetz für die Provinzen zu erlas-sen. Der Antrag des Abg. Prazak geht aber dahin, eine bereits ausgearbeitete Gemcindeverfas-sung für Mahren provisorisch in Wirksamkeit zu setzen. Ich glaube, der Zusammenhang ist in der dargestellten Art nachweislich; — auch hat sich, als ich diesen Gegenstand bei der Unterstützung zur Sprache brachte, kein Widerspruch gezeigt. Allein, da ich jetzt Widerspruch finde, werde ich darüber abstimmen lassen, falls der'Abg. Hcin darauf besteht. Abg. Hein. Ich bestehe darauf, und verlange die Abstimmung. s l^^' Hawelka. Ich Protestire gegen eine Mche Abstimmung, weil sie vor dem Schlüsse der ^oat e "tcht verlangt worden ist; auch ist dieser ! l "^ km""' Redner geäußert worden. "vg. Prazak. Ich glaube, daß dieserAntrag - (wird unterbrochen durch den Ruf: Schluß der )ebatte.) Ich will nur bemerken, daß dieser An--ag sich verträgt sowohl mit dem Antrage der »ommission, als dem Antrage des Abg. Schuselka. 5eide beziehen sich auf eine Gemeinde-Gesetzgebung uf die Anerkennung allgemeiner Prinzipien, die llcrdings definitiv festgestellt werden sollen. Ich prach aber bloß für Mähren, wo am Landtage ine solche beschlossen wurde, und nun provisorisch urchgeführt werden soll. Beide Anträge köitnen ^cben einander recht gut bestehen. Abg. Neumann Leop. Der Referent des l>etitions-Ausschusses trägt uns ein Bittgesuch der Gemeinde Klattau und Rokr/an vor; darüber ergreift der verehrte Abgeordnete für Ungarisch-Hra-»isch das Wort, äußert seine Meinung über die erliegenden Petitionen, die specieller Natur sind, lnd knüpft llliw ot^k8i()tl« auch die Betrachtung ibcr die Provinz an, welche er die Ehre hat, in dem )ohen Hause zu vertreten. An diese Betrachtung iber die Verhältnisse seiner Provinz knüpft er fer-ler den Antrag, daß wir den Gesetzentwurf des nährischen Landtages ebenfalls zum Gegenstande >iner Schlußfassung machen sollen. Ganz klar aber iegt es vor, daß dieses ein vollkommen getrennter Antrag ist, der nur ll:U:l o<^:l«iull titionsausschusses könnte noch mbcn dem evmg^ . faßten Beschluß des Antrages des ^g- ^chu-^ elka bestehen, nämlich daß d.ese s^' Litton n - dem Ministe/ium des Innern zur Erlegung zu überweisen seyen. (Beilage zum AmtS-Blatt der La.bachel Zeitung 1849.) 13« Abg. Vidulich. Nach einem Beschlusse des Reichstages ist der Petitionsausschuß angewiesen, deßhalb einen Antrag zu stellen. Abg. Plaoek. Der Antrag ist bereits vor das hohe Haus gebracht. Präs. Diejenigen, die für den ersten Theil des Petitionsausschuß-Antrages sind, wollen aufstehen. (Mehrfacher Ruf: wir haben die Frage nicht verstanden.) Da der Antrag nicht verstanden wurde, werde ich ihn nochmals vorles n (Liest den Antrag.) Diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität) — Will sich vielleicht die hohe Kammer darüber aus-sprechcn, aus wie vielen Mitgliedern die Commission zu bestehen habe. — Es wurde in dieser Beziehung ein Antrag vom Abgeordneten Zimmer vorgelegt. (Unruhe,) Er lautet: Es sind aus je-» dem Gouvernement 2 Abgeordnetete mit Rücksicht aus die Nationalitäten zu wählen. Abg. Brestel. Ich beantrage die Abstimmung ohne Discusion, damit nicht so viel Zeit ver-loren geht. (Abg, Zimmer verzichtet auf die Bc giündung.) Abg. Wte/ nicky. Der Herr Abg, Zimmer hat den Antrag gestellt, daß aus jeder Provinz bloß 2 Glieder gewählt würden, und der Herr Abgeordnete Brestel hat sogar jede Discusion darüber vermeiden wollen, das ich in Gefahr kommen konnte, gar nicht den Antrag stellen zu können, daß 3 Glieder gewählt würden; bis jetzt wurden im» mer 3 Glieder gewählt. (Wiederspruch.) Abg. Borrosch. Ich bin jedenfalls für mindestens drei, es ist hochwichtig, daß die Stadt-und Landgemeinden und die Nationalitäten gehörig vertreten seyen, und ich würde eher vier, statt nur drei Ausschußmitglieder für jedes Gouvernement beantragen. Abg. Strobach. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Borrosch und trage auf den Schluß der Debatte an. Abg. Rulitz. Ich muß bemerken, daß bei allen Provinzen namentlich bei Kärnthen und Kram wenigstens zwei gewählt werden müssen. (Fortwahrend eine große Unruhe.) Ich erlaube mir dieses kurz dadurch zu begründen, daß Kärntheil ganz slavisch, Kram aber zur Halste slavisch, zur andern Hälfte deutsch sty. Wenn nun auf der einen Seite in Kram ein Slave, andererseits aber auch in Kärnthen ein Slave gewählt würde, so würden die Deutschen dadurch in dieser Commission ganz unvertrcten seyn ; und darum erlaube ich mir vorzuschlagen , daß in denjenigen Gouvernements, in welchen zwei Provinzen zu einem Gouvernement vereinigt sind, aus jeder dieser beiden Provinzen ein Abgeordneter gewählt werde, damit den Nationalitäten Rechnung getragen werde. (Bewegung. Ruf: Schluß der Debatte.) Präs. Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Debatte ist geschlossen. Es sind noch einige Redner eingeschrieben der Abg. Szübel und der Abg. Prokopczyc; ob für oder gegen den Antrag, wollen sich die Herren erklären. (Prokoczyc erklärt sich dafür, Szirbel dagegen.) Abg. Prokopczyc. Ich unterstütze den Antrag , daß beide Provinzen vertreten werden. Es hat die Erfahrung gezeigt, daß, wenn nach Gouvernements die Wahlen vorgenommen wurden, manche Nationalitäten durchaus nicht vertreten waren. Das geschah mit der ruthcnischen Nationalität in Galizicn, als die Commission für den Unterricht gewählt wurde. Wir sind gänzlich übergangen worden, und ich will, daß die Nationalitäten in jeder Provinz gehörig vertreten werden, daß ihnen ihr Recht nicht verkürzt werde, die hohe Kammer hat die Pflicht, in dieser Beziehung das Recht der Nationalitäten zu achten. Ich wünsche daher, daß aus jeder Nationalität in jeder Provinz in dieser Beziehung wenigstens 2 gewählt werden. Abg. Szävel. Meine Herren! Es handelt sich hier um die Gründung der freien Gemeinde. Welche Nationalität ist in Oesterreich, die nicht in einer freien Gemeinde leben will ? Diese Käm- pfe, ob die Nationalitäten vertreten seyn sollen in dem Ausschusse, welcher das Gemeindegesetz berathet, diese Kämpfe, meine Herren, sind fruchtlos. Es ruft uns die Geschichte schon bald ihr donnerndes Halt entgegen, wenn wir bei der Begründung der Freiheit uns immer auf den Standpunkt der Nationalität stellen. Ich stimme für den Antrag des Abg. Zimmer deßhalb, weil der Ausschuß, aus 2 Mitgliedern zusammengesetzt, viel mobiler und schneller berathend ist, und seine Aufgabe gewiß eher lösen wird, als wenn er aus einer zu großen Anzahl von Mitgliedern zusammengestellt ist. Im Uebrigen, was die Einwendung des Abgeordneten für Galizien bezüglich der Wahl der Ruthenen betrifft, muß ich sagen, daß diese Nation überall berücksichtigt wurde, wie im Con-stitutionö-Ausschuß und auch in den andern wesentlichen Ausschüssen der Fall ist, daß also hier, wo es sich um die Gründung der freien Gemeinde, welche den Slaven eben so theuer seyn muß, wie sie es den Deutschen ist, handelt, daß hier Nationa-litäts-Streitigkeiten durchaus nicht am Platze sind. Präs. Es wurden mir drei Verbesserungs-Anträge vorgelegt bezüglich der Anzahl der Mitglieder, welche in den Ausschuß gewählt werden sollen; dann ein Antrag bezüglich der Erläuterung des Wortes Gouvernement. Der Antrag des Abg. Zimmer geht dahin: „Es sind aus jedem Gouvernement mit Rücksicht auf die Nationalitäten, drei Mitglieder in den Ausschuß zu wählen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der Antrag des Abg. Wieznicki geht dahin , drei Mitglieder zu wählen. (Ebenfalls unterstützt.) — Der Antrag des Abg. Borrosch gcht dahin, aus jedem Gouvernement 4 Mitglieder zu wählen. (Edensalls unterstützt.) — Endlich der Antrag des Adg. Rulitz: In den Provinzen, wo deren mehrere in ein Gouvernement vereinigt sind, sollen aus jeder Provinz zwei Mitglieder g/wählt werden. — Wird der Antrag unterstützt? (M'schichl.) (5r ist rmlerstützt — Indem ich den zuerst eingebrachtcn Antrag wcgcn der Wahl von zwei Abgeordneten aus jedem Gouvernement als den ursprünglichen Antrag ansehe, glaube ich, daß sich der Antrag deü Abg. Vorrosch am meisten entferne, der vier Abgeordnete beantragt. Ich werde diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringen, dann den auf drei, und endlich jenen auf zwei Mitglieder Abg. Borrosch. Ich glaube, daß sich mein Antrag mit jenem vereinigt, daß aus jeder Provinz, von denen mehrere in ein Gouvernement vereinigt sind, zwei Abgeordnete gewählt werden sollen. Präs. Es ist weiter keine Debatte zulässig — Wollen doch der Herr Abgeordnete mich in der Abstimmung nrcht unterbrechen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß zu diesem AuSjchusse aus jedem Gouvernement vier Glieder zu wählen sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. — Nun t'ommt der Antrag aufdrei Mitglieder aus jedem Gouvernement. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß aus jedem Gouvernement drei Mitglieder gewählt werden, wollen ausstehen. (Majorität.) Dieser Antrag ist angenommen. — Es kommt nun der Antrag des Abg, Rulitz zur Abstimmung. Abg. Zimmer. Den Punkt in meinen Antrage: »mit Rücksicht auf die Nationalitäten" — das ha, ben der Herr Präsident vergessen. Präs. Es könnte also früher der Antrag des Adg, Zimmer in diesem Theile zur Abstimmung kommen, daß bei dieser Wahl der Abgeordneten Rücksicht auf die Nationalität zu neymcn sey Diejenigen Herren, welche sich für die>en Antrag ausiprech en, wollen aufstehen. (Er ist angenommen.) Der ganze Beschluß wird demnach lauten: Es sind drel Glieder aus jedem Gouvernement mit Rücksicht auf die Nationalität zu wählen. Nun kommt der Antrag des Abg. Rulitz. Nach Annahme dieses Antrages würde der Antrag des Adg. Rulitz lauten: Bei Gouvernements, wo mehrere Provinzen vereinigt sind, sollen aus jeder Provinz drei Ab-geordnete (Ruf: zwei) mit Rücksicht auf die Nationalität gewählt werden. Abg. Rulitz Ich habe meinen Antrag dahin gestellt, daß, wenn mehrere Provinzen unter einem Gouvernement vereinigt sind, aus jeder Provinz zwei Abgeordnete gewählt werden sollen. Wenn man aber von dreien spricht, so spricht man nur von Gouvernements, welche bloß aus einer Provinz bestehen. Abg. Hawelka. Da möchten doch sechs Ausschußmitglieder aus einem Gouvernement kommen. Abg. Strobach. Ich stelle den Antrag, die hohe Versammlung zu befragen, ob durch Annahme der Anträge des Abg. Zimmer und Wieznicky nicht der des Abg. Nulitz schon als erledigt anzusehen sey. Dadurch kommen wir früher zum Ziel. (Heiterkeit.) Präs. Diejenigen, welche für den Antrag des Abg. Strobach sind, und erachten, daß durch Annahme des Antrages des Abg. Zimmer und Wieznicky der Antrag des Abg. Rulitz als erledigt anzusehen sey, wollen aufstehen. (Majorität.) — Ich würde mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen, und möchte zugleich die hohe Versammlung darauf aufmerksam machen, daß in der künftigen Woche am Freitage ein Feiertag ist; es ist ein Antrag gestellt worden, daß künftige Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sitzungen abgehalten werden. (Ruf: Ja, Ja!) Wenn kein Widerspruch Statt findet, so wird es so geschehen. Abg. Kratochwill. Ich trage darauf an, daß die gewöhnlichen Sitzungen fünf Mal oic Woche abgehalten werden. (Ruf: Nein, Nein !) Präs. Es besteht bereits in dieser Beziehung ein Kammerbcschluß, daß vier Sitzungen wöchentlich abgehalten werden sotten. Die nächste Sitzung ist Montag um W Uhr. Die Tagesordnung wird seyn: Vorlesung des Protokolles, und zweiteLe? sung der Grundrechte. Ich bitte, meine Herren, es werden vom Vorsitzer deü staals - und volks-wirthschaftlichen Ausschusses die Mitglieder desselben eingeladen, am Sonntag um Itt Uhr sich zu versammeln. Ferner würde ich ersuchen die Herren Abgeordneten aus Dalmatien, an die Stelle des ausgetretenen Abg. Nadmilli ein Mitglied zu wählen für den Ausschuß, der über Antrag des Abg. Szaözkiewicz zusammengesetzt wurde, wegen Vorlegung eines Gesetzes wegen Zusammensetzung eines Schiedsgerichtes über Grundentziehungen; eben so für den Ausschuß für das Schul - uno Unter-richtswcstn. Die Herren Abgeordneten möchten allenfalls heute nach 5, Uhr zusammenkommen, um diese Mitglieder zu wählen. Bezüglich der Wahl der Mitglieder des Ausschusses wegeu Vorlage eines Gemeindegesetzes würde ich die Herren ersuchen, morgen um 10 Uhr früh zusammenzutreten und zwar in den betreffenden Localilä'tcn, wie es bisher üblich war. Montag um 1 <> Uhr ist die nächste Sitzung ; die heutige erkläre ich für geschlossen. Schluß 5l Uhr. Offizielle stenographische Berichte iU'cr die VerhandlllNsseu des österreichischen constitmreude« Reichstages in Kremsier. Achtzigste (XXVlll.) Sitzung am 29. Jänner 1849. Tagesordnung. I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 26. Jänner 1649. II. Zweite Lesung der Grundrechte. Vorsitzender: Präsident Smolka. Auf der Ministerbank : Niemand. Anfang: ^ II Uhr. Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Herren Abgeordneten ist anwesend. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Herr Schriftführer Zwickte wird das Protokoll der letzten Sitzung vorlesen. Schriftführer Zwickle (liest das Protokoll der Sitzung vom 26. Jänner vor.) Präs. Wünscht Jemand bezüglich der Fas- 337 sung dieses Protokolles das Wort zu ergreifen? — Nachdem gegen die Fassung dieses Protokolls nichts eingewendet wird, so erkläre ich es als richtig aufgenommen. — Der Herr Abg. Schneider hat sich als unpäßlich angemeldet. Ich habe einige Urlaube bewilligt, u. z. den Herrn Abg. Bauer auf drei Tage, dem Herrn Abg. Ganzwohl aus vier Tage von heute angefangen, ferner den Abg. Ia-chimovicz und Prokopczyc auf acht Tage, dem Herrn Abg. Szaszkiewicz auf 4 Tage von gestern angefangen, und endlich dem Abg. Neubcrg auf acht Tage von Morgen an gerechnet. Es ist ein neugewählter Abgeordneter eingetroffen, nämlich der Herr Abg. Franz Rodeschegg für Marburg in Steiermark, er ist gewählt anstatt des Herrn Abg. Schmiedercr; derselbe wurde der vierten Abtheilung zugeloost. — Es hat sich der Herr Abg. Deym mit dem Wahlcertificate heute ausgewiesen. Der Herr Vorstand des Finanzausschusses ersucht die Mitglieder dieses Ausschusses, heute Nachmittags um 5 Uhr zusammen zu treten. __Es sind in mehreren Gouvernements die Wahlen für den Ausschuß zur Vorlage der Ge-nieinocordnung vorgenommen worden. Der Herr Secretä'r Ullepitsch wird sie lesen. Schrift. Ullepitsch (liest). Für Niederösterreich: Schuselka, Schmitt, Steininger. Für Ober-österreich; Krcil, Peitler, Brandl. Für das Küstenland : Cerne Joseph, Vidulich, Pitteri. Für Galizien: Helcel, Popiel, Smarzewski. Für Tirol: Haßlwanter, Zwickte, Fcsli. Für Steiermark: Oleispach, Forcher, Sturm. FürIllirien: Ovji-azh, Ianesä), Lanner. Für Böhmen: Strobach, Wieznicky, Stamm. Präs. Die Herren Abgeordneten für Mäh-ren und Schlesien ersuche ich, behufs der Vervollständigung der Wahlen in diesen Ausschuß morgen um halb 1l) Uhr zusammenzutreten in dem gewöhnlichen Locale. Ebenso ersuche ich die Herren Abg. für Dalmatien, heute Nachmittags um 5» Uhr zusammenzutreten, und diese Wahl vorzunehmen. Abg. L omnicki. In Betreff dieser Wahlen habe ich eine Interpellation an den Herrn Präsidenten zu stellen. In der letzten Reichstagssitzung hat die hohe Kammer beschlossen, daß für den Ausschuß der zu entwerfenden Gemcindever-fassung aus jedem Gouvernement mit Berücksichtigung der Nationalitäten 3 Mitglieder gewählt werden. Insoweit ich richtig den Geist dieses Kammer-Beschlusses aufgefaßt habe, meine ich, daß in diesem Falle der Wunsch und der Wille der, eine Nationalität repräsenlirenden Abgeordneten berücksichtiget werden sott, widrigenfalls immer die in der Majorität vertretene Nationalität gegen die in der Minorität vertretene den Ausschlag gäbe , und so würde nicht die gehörige Erörterung Rpflogen werden, z. B. wenn für Deutschböhmen die Böhmen einen Deutschböhmen, oder für Welsch-Tirol, die Deutsch-Tiroler einen Welsch-Tiroler wählen würden, jedoch gegen ihre Ansicht und gegen ihren Willen. Im Gouvernement Galizien wurde der Herr Deputirte Popiel für den genannten 'Ausschuß gewählt. Wiewohl ich nun gegen die Ehrenhaftigkeit dieses Deputirten nichts einwenden will und kann, muß ich dennoch mit Bedauern offen erklären, daß die Stimmung der in diesem speciellem Falle mcht fur Popiel war; was sich durch den Vorgang bewährt hatte, indem nach vcrnom^ mencr Stunmung der Majorität der galizischen Deputirten Seitens der polnischen Nation, die ruthcnischen Reichstags - Abgeordneten sich bei dieser Wahl nicht betheiligen wollten. Dennoch wurde der Abg. Popiel für diesen Ausschuß durch die Majorität der polnischen Deputirtcn gewählt. Soll nun der besagte Kammcrbeschluß nicht Zu einem bloß illusorischen gemacht werden,, so ersuche ich den Herrn Präsidenten, diese Wahl als nichtig zu erklären, und falls der Herr Präsident nicht in der Lage wäre, diese Erklärung abzugeben, darüber die hohe Kammer einzuvernehmen. (Es melden sich mehrere Abg. zum Worte.) Präs. Ijähriaer großartiger Leistungen zufloß, wurde nicht blosi als wucherndes Geldkapital angehäuft- — eS wurde in mannigfaltige Industrieanlagen und Bausuhrungen verwendet, worin abermals Tau^ sende tüchtiger Arbeiter redlichen, guten Erwerb fanden. Kurz, es sind Männer aus dem Volke und fur das Volk; — es sind Männer der Arbeit und für die Arbeit. Man zähle die Meilen der durch sie erbauten und meist durch sie erhaltenen Straßen, — man zähle die Meilen der durch sie hergestellten Eisenbahnstrecken, — man zahle die Brücken, die Gebäude, die sie aufgeführt, '— man messe die Länge der durch sie regulirttn Flüsse, und berechne das Capital, welches durch .'i!» Jahre bei ihren Bauten n, Umlauf kam, und man wird l^«" wahr: ist, so ist gewiß noch mehr der Ausspruch wahr: »Iß^s <;m(i11mitt more»;" und es hat schon letzthin ein von mir sehr geehrter Redner den- ! selbel. Grundsatz geltend gemacht, er hat darau hingewesen, daß wir aus einem ewigen Cirkeltanz nicht hinauskommen würden, wenn wir nicht anfangen, mit der Milderung des Gesetzes auch die Milderung der Sitten unseres Volkes vorzubereiten.—Es ist das ersteMal, daß dieVölkerOester-reichs durch uns sich ihre Gesetze geben. Meine Herren, fassen wir diesen Gedanken in seiner vollen Großartigkeit auf, denken wir uns hier als das verkörperte Bewußtseyn des Volkes, und geben wir dem Volke aus diesem Bewußtseyn heraus das Zeugniß, welches ihm ein edler Fürst schon vor sie-benzig Jahren gab: das Volk fühle sich frei, fühle sich menschlich, um auch menschenwürdig behandelt zu werden. Zünden Sie auch tausend Kerzen der weisesten, ausgeklügeltesten Gesetze an, sie werden nicht die Kraft haben, welche die eine große Sonne der Humanität hat, wenn sie alle Sphären des Lebens mit ihren belebenden Strahlen durchdringt. Meine Herren! Es ist einc Thatsache der Geschichte, daß das innere Leben des Staates von der äußeren Staatsform abhänge; wie die Form des Staates, so auch die Bildung der Familie, der Schule, der Kirche. In einem Staate, wo der Despotismus die Staatsform ist, da wird auch die Familie, die Schule, die Kirche despotisch seyn. Sprechen wir also, was wir wollen, klar und deutlich aus, und ich empfehle Ihnen, meine Herren, den Antrag meines Freundes Oheral zur'Annahme, worin es ausdrücklich heißt: »Das Strafsystem gründet sich auf die Principien der sittlichen Besserung." Dieses ausgesprochen, wird den leuchtenden Gedanken der Humanität unserer Mrafgcsetz-gebung voranstellen. —Ich komme speziell aufdie Todesstrafe zurück. In dem ersten Entwürfe unserer Grundrechte wurde bekanntlich die absolute Abschaffung der Todesstrafe beantragt. Was die hochherzigen Männer deö AuSfchusscs veranlaßt hat, in einer )lrtZaghaftigkeit von diesem früheren Ausspruche zurückzukommen, weiß ich nicht. Ich finde aber, daß es im Prinzipe mit dem ausgesprochenen Grundgedanken des Paragraphs nicht vcr-einbarlich ist, wenn die Todesstrafe bloß für p oli-tisch e Verbrechen abgeschafft werden soll. — Meine Herren! Fassen wir den Grundsatz der Humanität fest in's Auge, so kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß jede Strafe die Menschenwürde achten muß, daß sie achten und anerkennen muß die Heiligkeit und UnverlchliclMt des »Men schen-scyns," Eine Strafe aber, welche die Bedingungen des Menschenseyns geradezu aufhebt, wie die Todesstrafe, kann unmöglich in ein System ethischer Weltanschauung passen, Auf dem Standpunkte der Culturentwicklung, auf welchem sich die Gegenwart befindet, ergeben sich zwei wesentlich verschiedene Systeme dcrWeltanschauung, die materialistische und spiritualistische. Nun denn, meine Herren, die Anhänger der materialistischen Weltanschauung, die Läugner der Unsterblichkeit, sie müssen die Todesstrafe unbedingt verdammen, denn ihnen ist die Hinrichtung eines Menschen seine Vernichtung. In beinahe gleichem Falle sind jene Spiritualistcn, welche der pantheistischen Anschauung huldigen, welche sagen, die Seele kehre nach dem Tode in die Weltseele zurück. Auch für sie gibt es nach dem Tode kein »Menschenseyn" mehr. Und wie? Meine Herren! die strengen Anhänger des Glaubens an die Unsterblichkeit, an die persönliche Fortdauer nach dem Tode, sie sollten eine laxere Moral predigen als jene? Nic und nimmermehr. Meine Herren! ich spreche es aus, auch für sie hatmit dem Tode das »Menschcnseyn" aufgehört; denn eben so wenig als der aufderBahre liegende Leichnam der Mensch genannt werden kann, eben so wenigkann es dieSecle,die losgelö'stvon denVan-den des Leibes in ein unbekanntes Jenseits übergeht. 459 Mögen wir uns diesen Zustand jenseits den. ken, wie wir wollen, es ist ein persönliches Fortleben, welches jedenfalls untrr ganz anderen Bedingungen stattfindet, als das irdische; ein Fonleben, welches aus eine uns unbegreifliche Weise das Erdenleben mit Bewußtsein fortsetzt, aber doch jedenfalls, da eben jene Werkzeuge der sinnlichen und intel-lectuellen Anschauung, auf welchen die Wechselwirkung des complieirten menschlichen Organismus beruht, fehlen — das, sage ich, ein der Einfachheit der Seele entsprechendes, ein ganz anderes Leben sein müsse, als das unter deu Bestimmungen der Körperlichkeit. Kurz ich finde, daß zufolge jeder Anschauungsweise das eigentliche „Menschensein" un< bediugt mit dem Tode aufgehört habe. Nun sragc ich, wenn das wahr ist: Kann sich der Staat anmaßen, über das Menschrnsein hinaus in jenes unbekannte Jenseits auch uoch seine »nächtige Hand auszustrecken; kann er sick anmaßen, den Menschen mitten in seinem Entwicklungsgänge von dieser Erde zu vertil« gen, und ihn gewaltsam in jenes unbekannte Jenseits zu versetzen. in einem andern Entwicklungsmoment, als welchen er in Folge der natürlichen Gesetze erreicht haben würde? Ich glaube nicht! Antworten wir nun auf einige Einwürfe der Juristen. Ja, sagen sie, mit dem Beweise, daß die Handlung unmoralisch sei, ist noch nichts gewonnen, denn es kann Fälle geben, und sie behaupten es. wo geringere ethifcke Pflichten gegen größere zurückstehen müssen. Ja wohl. meine Herren, das ist wahr. Allein ich behaupte, es wird aus solchen Handlungen nitmals eine irdische Zwangspfiicht gemacht werden können. Den-fen wir an die That der Judith. Sie gab ihren Leib preis, um Holofcrnes zü todten, mn das Vaterland zu retten: das Iudenvolk pries sie als eine Hrldin. I re That war offenbar moralisch, aber eben so wenig, als sie jemals zur Zwangspflicht gemacht werden könnte, eben so wenig wird Jemand behanp-ten können, daß man je die Vrcisgebung des Leibes zu einer Strasart machen könne. Was Vie Menschenwürde in ihrem innersten Wesen verletzt, kann niemals als zulässige Strafe anerkannt werden. Kommen wir nur endlich einmal aus der Befangenheit unserer gangbaren Begriffe heraus! Wir alle stimmen heut zu Tage darin übcrein, daß die Leibeigenschaft, die Sclaverei nie und nimmermehr geduldet werden könne, auch nicht als Strafe (wie sie es doch früher war). Warum? weil sie die Persönlichkeit aufbebt; und die Todesstrafe, welche die Persönlichkeit vernichtet, sollte zulassig seyn? Ich denke, es ist besser, daß wir könne, denn es sind mit und ohne Todesstrafe j so ziemlich in gleichen Zeiträumen dic gleiche > Anzahl von Verbrechen vorgekommen. Die ! Todesstrafe hat i-.< dieser Dichtung sich nicht , als wirfsvn blmn'sl'n. Wollte man aber zu- ^ a/'brn. das; rie Todesstrafe fchon in d^r An-drohml^ nur durch ihre Härte wirken könne, i so würde uum behaupten müsset,, daß durch ' fortwährende Permanrnz.Erklarung des Stand' ^ rcchles alle möglichen Verbrechen hintanclelial-ten werden könnten. Wo ist aber da ein vernünftiger Maßstab, der doch in jedem verstau« tigsu Strassysteui auch von den Juristen zu> gegeben werden muß. Must im Mitttlalter ware., dir kleinster, Verbrechen mit or:» kärie-steu Strafen beleat. aber wir Naben l'ienu die GralnVlmkeit des Zeitalters erkannt, und lä.lgst über dieses Strafsystcm das Todesur-theil gesprochen. Aber, meine Herren, die Todesstrafe ist auch. um so mehr vom huüianc-l Standpunkte aus, höchst ungerecht. Ich will nichtaufdie materialistischen Anschauungen der Pbrelwloqen eingehen. welche ganz und gar die Impzttabilität bei Verbrechern zu läugnen sich dcn Anschein geben: ab^r ich glaube, wir kbnncn dock der Erfahrung trinfs-falls ans dnn Wege a/bm. daß bei Verbrechern bäusig Störungen des Geistes durch kör° perlickc Einflüsse wirklicb vorkommen, dai; es Monomanien, daß es überhaupt krankhafte See-^uzustänve gebe. iu welcheu selbst auf dem biLber ftsi^balicnen Standpunkte der Strafgssetzgebung der Verbrecher als un-zurechmmsi.sfät'ig, als nicht verantwortlich erkannt wurde. Wenn es abev wakr ist. daß gewisse körperliche Einflüsse aus ven Geist wirken, durch welche möglicher Weise der Geist des Verbrechers im Momente dcr That verdunkelt wird suu? das ist doch unläugbcn erwiesen); vann frage ich Sie, meine Herren, wo ist eigentlich der Punkt, bei dem die strenge Zurechmma.sfähia.kl'it beginnt, uuo, wenn man dicftn nicht angeben kann. wie kommt es, daß man den Geist strafen will, da dock möglicher-weis» 5ev Körper zur Th.it trieb? In den Geützq.'bungen all<.>r Zeiten sinden sich Spuren, daß mau diesen Gesichtspunkt wirklich ancr-kamne. (5s gibt in den Gesetzgebungen verschiedener Zeiten Vcrbrechm, welch? mit keiner Strafe bedroht wurden, wie ;. B. bei den Römern der Vitermord. bei den Oerinaneu der Königsmord, weil man es als undenklich ansah, daß ein Mensch bei gesundem Verstände ein solches fluchwürdiges Verbrechen begehen könne. Andererseits läuqnen wir climatische Einflüsse nicht. Vs ist bekannt, daß die Eng-länder den „Hängemond" fürchten, und wenn also der Selbstmord durch climatische Einflüsse begünstigt werden kann, ft müssen wir kons?- suenterweise auch bei Verbrechen die Möglich-eit ärmlicher Einstüsse gelten lassen; kurz, es oird sich niemals der Gedanke ganz und gar »erftüchtiqen können vaß Verbrechen theilweiser Wahnsinn, Krankheit ist. Vom juridischen 3tandpuukte wird man dieß freilich immer >ckämpfcn, doch vom humanen Standpunkt ann man nicht darüber hinaus. Nimmt man ibcr im Gegentheile die volle einflußlose Frei-)eit des Menschengeistes an, dann kömmt man >ei der Todesstrafe auf den absurden Abweg, »aß man. wie ein geistreicher Schriftsteller agt. das Gefäß verdorbenen Inhalts zer-chlägt. um den Inhalt auszugießen. Aber vill mau auch bei dieser Anschauung stehen >leiben, so kann man sich noch anderer Gründe ;egen die Todesstrafe nicht erwehren. Die Todesstrafe läßt. sobald man einmal von der omplicirten Todesstrafe abgekommen, keine llbstufung zu. Ich erinnere mich einer Er-ahrung aus meiner frühesten Jugend. In neiner Vaterstadt wurde ein berüchtigter Naub^ nörder. der mehrfache Mordthaten begangen >atte. hingerichtet, und kurz darauf ein Weib, 'ie ihren Mann vergiftete. Mein kindlicher verstand wollte sich durchaus nicht damit zu-rieden geben, wie ungerecht man gegen die etzte gehandelt habe. da man den ersten viel-ach berüchtigten Raubmörder mit derselben 3trafe belegt, wie letztere. Es ist dictz ein o natürlicher Einwand. Noch mehr! Selbst iach unserer Gesetzgebung wird versuchter Mord nicht mit dein Tode bestraft; die Bös« Willigkeit des Verbrechers, die böfe Willenslichtung ist da. sie ist dieselbe, aber der Zufall, daß es nicht zur Ausführung der l,'öfen That gekommen ist, oder daß sie nicht den vom Verbrecher beabsichtigten Erfolg hatte, ber Zufall schützt ihn vor der Todesstrafe, ^m Gegentheile, der Verbrecher, dem der Mor!> wirklich gelang, wird hingerichtet, es liegt also der Gedanke sehr nahe, daß der Staat für dm Verlust des ihm getödteteu Bürgers nur Nache nehme, nickt aber die Bestrafung des wirklichen bösen Willens beabsichtige. Nun. gegen die Beibehaltung der Todesstrafe für politische Verbrechen habe ich nichts zu sagen, sie ist hier bereits in genialster Weise bekämpft worden; aber auch die Beibichaltnng für sogenannte gemeine Veo brechen ist aus dem Gesichtspunkte, selbst wel-chen der Constitutions «Ausschuß in diesem Paragraph seststellte, als unhaltbar dargethan worrcn. (5s ist begreiflich, daß, wenn über« Haupt die Todesstrafe gestattet seyn soll, sie umsomebr müsse angewendet werden gegen jene gropt-n Verbrechen, welche die ganze Gesellschaft, den gcsamn'.ten Staats-Organismus angreifen, während der sogenannte gemeine Verbrechn ftine böse Nillensrichtung nuc gegen das Leben oder Vermögen Einzelner äußert. Das ist schon wcitläusig auseinander gesetzt worden, ich will nicht wieder darauf zurückkommen. Nun denn, meine Herren, wenn Sie mit mir überzeugt sind, daß die Tocesstrase unzweckmäßig, ungerecht, unmora-lisch, unmenschlich ist, so lassen Sie uns in einer Zeit. wo die Grausamkeit deö Mittelalters in unser öffentliches «eh^ wieder her-.inzubrecken droht, in einer Zeit, wu man mittelalterliche Gewaltmittel her« vorsucht: Ackterklärungen, Vannstrahlen, Belagerungen, ja st gar Hinwegtilgung qan^r menschlicher Wohnorte-, in einer solchen Zeit layen Sie den Gedanken der Humanität wenigstens über unserer Ver^ sammluug strahlen; lassen Sie uns der Well zeigen, daß wir wenigstens die Völker Oesterreichs würdig halten des vollen ganzen An rechts auf ihre Menschenwürde; lassen Eie uns ihnen das Zeugniß geben, daß wir sie auf einer Culturstufe wissen, auf welcher sie keine Todesstrase, keine entwürdigende Strafe mehr bedürfen; die Völker werden uns vankcn, werden unser Vertrauen ehren, sie werven cs rechtfertigen! Präs. Als nächster eingeschriebener Redner gegen den Paragraph "schemt der Hen 460 Abg. Iugram. - Er ist abwesend; mm kdmmt dcr Hrrr Abg. Pitterl an die Reihe. Abg. Pittcri. Meine Herren, ick bin cin österreichischer Staatsburger und zwar von echtem Schrot und Korn, aber italienischer Zunge, und habe daher die deutschen Worte mchr im Köpft-, sonoern auf dem Papiere (Heiterkeit), ich bitte demnach um Ihre Nachsicht, wenn ich von Zeit zu Zeit in die Karte schaue; denn die Worte, die ich nicht im Kopfe finde, finde ich auf der Karte. Ich hoffe diese Nachsicht um so mcbr zu erhalten, wenn ich betrachte, daß auch die Herren Minister, ob' gleich sie deutscher Zunge sind, in die Karte schauen (Heiterkeit), und wenn sie lonnien, würden sie auch m unsere Karten schauen. Dieses vorausgesetzt x?,!<-v.'ll'ülium. schreite ich zur Sache. Meine Herren, ich habe bereits die Ehre gehabt, von der Höhe dieser Volks-Tribune, von dieser höchsten Stufe der Ehre rines freien Staatsbürgers dieser hohen Versammluug zu verkünden, daß ick den Entwurf der Grundrechte mit Entzücken begrüßt habe, welche uns unser Constitutions - Ausschuß nach einer langen, aber tiefen Prüfung und Uebcrlegung vorgelegt bat, vorzüglich aber hat mich entzückt der erste Paragraph, der dritte und der sechste, welcher heute an der Tagesordnung ist. Der erste, weil er das große staatsrechtliche Dogma enthält, daß alle Staatsgcwclltcn vom Volke allein ausgehen; — der dritte, weil er das andere Dogma entbält, nämlich das Dogma der Gleichberechtigung aller Staatsbürger; — der 8- <' entzückt mich darum, weil er die M cu schenqnälerci endlich abgeschafft wissen will; weil wir nämlich nicht mchr dulden werden, daß Galgen, Nichl-stätte, Thürme, Zwingburgen, unterirdische Höhlen, fluchwürdige Spielberge und Echloß-berge, und alle die zahllosen politischen Cal-varienocrge (Beifall) eristiren, sondern von Grund aus zerstört werden (Beifall), wo viele taufende und taufende Schuldige und Unschuldige als Opfer der Nachsucht, der Herrschsucht, der Habsucht und der Eifersucht gemartert und gequält worden sind, und wo sie zwischen den Raben oder den Schlangen ihr elendes Leben geendet haben. (Beifall.) Ich bättc aber riefen §. 0 mit größeren: Entzücken begrüßt, wenn er noch zwei Bestimmnngen enthalten hätte, nämlich, daß die Todesstrafe nicht bloß bei politischen Verbrechen, sondern überhaupt uud ohne Ausnahme abgeschafft werden soll; und zweitens, daß auch die Ketten- und Kerkerstrafe einmal aufhöre (Heiterkeit) — denn alle diese Strafen, was sind sie anderS als Nache, vmtjn^», Schadenfreude. Die Rache ist aber ein zwccklofcs Uebel, ein zweckloses Uebel ist Grausamkeit, und Grausamkeit ist Quälerei. So< bald wir aber die Quälerei nicht einmal bei den Thieren dulden wollen; — denn es haben sich bekanntlich in allcn cultivirlcn Ländern Vereine gebildet, um dn naturwidrigen Thierquälerei einmal ein Ziel 5" sctzcn, weil bei dem Anblick eines Thieies, wclcbcs gemartert und gequält wird, unser Hrrz uns wehe thut, und sich unfere Natur empört — sobald, fage ich/ wir bei del, Thieren die Quälerei nicht mchr dulden wollen, sollen wir sie bei dem Menschen dulden?! welcher, wie er sich prahlt, nach dem Ebenbilds Gottes geschaffen ist. (Brc.vo.) Aber, wird man mir von allen Seiten stürmisch zurufen, soll denn dcr an der Spitze der Cultur stehend^ österreichische Staat in einen nord-asnkanl,chen Raubstaat verwandelt werden? dti.n dieß wird gcschchen, wenn die Menschen ungestraft Verwehen brgchcn könnten, und sie die Furcht der Strafe nicht davon abhalten wurde. Ncm, mcmc Herren, der österreichisch.' Staat wird durch Abschaffung dcr Todes . Kcrkn- und aller anderen Strafen, wel^c im 8. 6 cnttmllcn sind, nicht ein Raubst^t wer^ den- renn derjenige, welcher Jemanden «us böser Absicht cntwedci an dem Körper, uvcv an der Ebrc, oder au der Freiheit, oder an dem Vnmögm vttletzs, und ihm emm Tcha^ i den zufügt, wird verurtheilt, volle Genng-. tbnnng zu verschaffen. Sollte er aber ans - Mangel an Geldmitteln nicht im Stande sein, diese seine Schuld zu tilgen, soll er in einer von dein Staate zu errichtenden Arbeitsanstalt so lauge zu arbeiten verurtheilt seyn, bis er durch das Product seiner Arbeit diese seine Schuld gänzlich getilgt hat. (Heiterkeit.) Wird aber ^iefe Schuld einmal getilgt, so hört seine Verbindlichkeit auf. Er darf daher keine Strafe mehr erleiden, weder für sich noch für Andere; uicht für sich, weil er schon seine Schuld getilgt hat, nicht fin Andere — nämlich, damit die Andern abgeschreckt werden — weil er ein Mensch ist, der Mensch aber ist Selbstzweck, und als solcher soll cr nicht als Mittel für fremde Zwecke dicm'n, denn dieses wäre Sclaverei. Die Furcht vcc Strafe? Nein, meine Herren, in einem wohl civilisirtcn, wohlgebildeten Staate ist nicht die Furcht der Strafe, welche voli dem Verbrechen abzuschrecken hat, fondern die Sorge, und zwar die väterliche Sorge der Staatsverwaltung für das Physische und moralische Wohl der Staatsbürger. Die Staatsverwaltung sorgt nämlich für das physische Wohl, indem sie den Staatsbürgern die Mittel und Wege offen laßt, daunt ein jeder Staatsbürger durch Arbeit oder durch andere erlaubte Mittel sich deu Lebensunterhalt verschaffen könne. Der Staat sorgt auch für das moralische Wohl der Staatsbürger, denn er wendet alle Mittel an, u,n durch eine vernünftige Grzielnlng und durch zweckmäßigen Unterricht deu Verstand und das Hevz der Staatsbürger zu bilden, wobt wissend, daß cin Mensch, dessen Verstand und dessen Herz gebildet ist, die Tugend liebt und das Laster verabscheuet: Oj^im! zx,<',^i-<; !>«!>!, vil-Uit,« :>>n,!,-<>. Ans diesen kurzen Be-leucktungen wage ich folgenden Antrag zl, stellen: Der §. tt der Grundrechte möchte fol-gcudermaßeu vcrbr^ert. erweitert uud formu-lirt werden: Erstens. Die Todesstrafe, die Kertcrstrafe, die Strafe der öffentlichen Arbeit die Strafe der öffentlichen Ausstellung, die Strafe der körperlichen Züchtigung, die Brand-markung, dic Strafe des bürgerlichen Todes und die Strafe der Vermögenscinziehnng sind gänzlich und für immer abgeschafft. Zweitens. Derjenige, welcher ans böser Absicht Jemanden an dein Körper, an der Ghre, an der Freiheit oder an dein Vermögen verletzt, und ihm einen Schaden zufügt, soll verurtheilt werdeu, den lsrsatzdes Schadens zu leisten, und zu diesem Ende alles in den vorigen Stand zu vei setzen, oder wenn dieses nicht möglich ist, dein Beschädigten den Schätzungswerth zu vergüten. Drittens. Derjenige, welcher aus Mangel der Zahlungsmittel nicht im Stande ist, den Schätzungswerth zu vergüten. soll in eincr vom Staate zu errichtenden Arbcitsanstalt so langc zu arbeiten verpflichtet fein , bis cr durch das Product sriner Arbeit die Schuld gänzlich ab-getrageu und getilgt l>abcn wird. Endlich Viertens. Von diesem Gesetze kann nur bei dcm Militär oder bei militärischen Handlungen eine Ansuahme stattfinden. Präs. Der Herr Abg. Pitteri wüufcht. daß die Unterstützungsfrage theilweife gestellt werde, nach dcu einzelnen Absätzen dieses Antrages. (Ueber diese vier Altträge wird vom Präsidenten mvzclwcisc die Unterstützuugsfrage gestellt, sie bleibell aber sämmtlich in der Mi-norität.) Dcr Herr Abgeordnete Vrestel hat >as Wort. Abg. Vrestel. Ich ccdire mein Wort an den Herrn Abg. Fischhof. Präs. Der Herr Abg. Fischhof bat das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.) Präs. Ich glaube, ich habe dem Herrn Abg. Fischhof das Wort bereits ertheilt; wenn 'er Abg. Fifchhof gesprochen haben wird. wer-?e ich dann den Antrag auf Schluß dcr Debatte zur Abstimmung bringen. Abg. Fifchbof. Meine Herren, ich werde uicht so heiter sein, als der verehrte Redner vor mir, denn mich ergreift ein Gefühl von Vcmgigkeit, wenn ich unter den traurigen Er- » eiqnissen in unserem Vaterlands die 28 Pa i ragraphc der Grundrechte öcN achte. Ich weiß nicht, sind diese Paragraphe Grabsteine, auf denen die Inschrift zu lefeu: „Hier ruhen die Wünsche der österreichischen Völker," oder sind es die Grundsteine unserer künftig/n Freiheit? und die Zeitblätter, welche tagtäglich Will^ kührmaßregeln, Grausamkeiten und Ausnabms-zustande einregistriren, nur Deukrollen, die man nach altem Branche bei der Grundsteinlegung mit hinabvcrseukt, um daselbst voudem großen Bau unserer Constitution bedeckt zu werden für alle Zeiteu? Ich weiß nicht, sol^ len wir uns frcnen. oder sollen wir trauern, oenn wer vermag anzngeben, ob der Weg, den Oesterreich geht, hinan zuiu Gipfel der Freiheit, oder von demselben hinabführe. Besonders wehmüthig ist dieses Gefübl bei dem zweiten Abschnitte dieses Paragraphs. Hier das Leben politischer Verbrecher vor derWill-kühr draconischcr Gesetze geschützt, und draußen Stand- nnd Kricgsrecht denjenigen angedroht, deren Worten vielleicht eine Tendenz zur Ve< unruhigung der Gemüther zum Grunde liegt. Hier, meine Herren, die Todesstrafe für politische Verbrechen abgeschafft, uud draußen das Nindischgrätz'fche Amendement angenommen, welches lautet, wie folgt: „Politische Verbrecher werden zum Strange verurtheilt, und mit Pulver uud Blei begnadigt." Meine Herren, dieses Amcudemenl, fand freilich die zahlreiche Unterstützung von Hunderttausenden vou Bajonetten, und wir haben zur Vcrthel-digung unserer Grundrechte nichts als die Wo7° te, die hier gesprochen, und die Lettern, mit denen sic gedruckt werden. Aber die Buchsta« beu des Alphabets sind auch eine Macht, und jeder Setzer gebietet über eine fnrchtbarereArmee, als alle Feldmarschälle Europas. (Bei« fall.) Zwar sind die Bnchstaben anch oft feige, feile Söldlinge im Dienste des Defvotls-lnus und der constitlltimn'llen ^ügc, sie sind abrr auch eine edl?, ritterlich gewappnete Schaar, die geführt von muthiger Hand nold stets den Sieg erfochten, und sie wcrdm uns auch dießmal den Sieg crringen helfen. Ist es aber nicht traurig, daß dieser Sieg erst erkämpft werden muß, daß diese Bestimmung erst in nnsere Grundrechte aufgenommen we»« den muß? Ist es nicht eine Schmach für die Menschheit, daß die Gesetzgebungen aller gebildeten Nationen sie nicht fchon längst gehei-» ligt? Die Todesstrafe für Politische Verbrechen! — Was sind polnische Verbrechen, was politische Tugenden? Meine Herren, gibt es nicht politische Verbrechen, die aus ciliem großen, edlen Herzen entspringen, und gibt es nicht Politische Tugenden, ric nur gedeihen auf dem Mistbeete des Egoismus, der Selbstsucht und der Ocsinnungslosigkeil-; steht nicht, mei« nc Herren, die Geschichte mit warnend aufge^ hobeuem Zeigefinger vor unseren Blicken, und prediget sie nicht auf jedem' ihrer blutbefleckten Blätter Milde und Schonung? Sie prediget aber tauben Ohren. Meine Herren, Ludwig der X. und Danton, Mavia Antoinette unv Madame »ioland, sie wurdeu hingerichtet als politische Verbrecher. Andreas Hofer wurde in Mantna wegen seiner politischen Verbrechen erjchojien, und nach wenigen Jahren wurde derjenige, der ihn morden ließ, als politischer Verbrecher lebendig begraben auf dcr Insel St. Helena. (Beifall) War nicht gestern Iellachich officicll als Verbrecher, und wird nicht heute Kossnth vogelfrei erklärt? 'Das war gestern , und das ist heute, und wer weiß, ,vas der Morgen bringt. Glücklich vielleicht.-oaß wir den Schleier dcr Zukunft nicht lüs< len können. Der N'». Mai, meine Herren, wird schon als schwere Schnld angerechnet, morgen ist vielleicht auch schon der l3. März -in Verbrschen: dann gehen wir ins (5nl, Metternich hält einen Triumpheinzng in Wie,,, Mnnungsvollc Blätter singen Hallelujan. Gutgesinnte Unterchanen überbringen rine mit Zusenden von Unterschriften bedeckte Ver« ^auens-Adresse au Se^lnitzky, Windifchgrätz vird wegen ultralideraler Tendenzen von sei-iml Posten entfernt, und die harmlosesten äst Schwarzgelben von einem künftigen Militar-gouverneur als böse Buben bezeichnet. Doch, meine Herren, nicht um für diesen Abschnitt dieses Paragraphs zu kämpfen, bin ich auf diese Tribune geschritten, es sitzen auf allen Bansen dieses Hauses Männer, die Märtyrer ihrer politischen Gesinnungstrcue geweftn, sie sind mir Bürgen, daß die Todesstrafe für politische Verbrechen nicht noch länger bestehen könne. Aber, ineine Herren, ich gehe weiter; ich wünsche, daß die Todesstrafe überhaupt abgeschafft werde. Ich weiß, daß die Juristen, vornehm und mitleidig die Achsel zucken «erden über den Laien, ocr sich an diese Frage wagt. Aber, meine Herren, ich werde bescheiden sein, so bescheiden, als ob ich meine Jungfernrede hielte, aber bescheiden, nicht auf Kosten der Entschiedenheit, denn ich glaube, das Leben ist keine juridische These, welche nur zur Uebung des Scharfsinnes von Juristen heute vertheidigt, und morgen hinweg diöputirt werden soll. Ich glaube, meine Herren . das Leben ist ein heiliges Eigenthum, auf das der Staat kein Erpropriationsrccht hat, und welches zu vertheidigen, das Recht und die Pflicht eines jeven Bürgers ist; und dock ist der Staat mit keinem Gute so will-külnlich umgesprungen, als nut dem, welches einmal geraubt, nie mehr zurückgegeben werden kann. (Beifall.) Meine Herren, betrachten Sie die Gesetzgebungen aller Völ-fer und Zeiten, und ^ie werden finden, daß ganze Reihen von Verbrechen willkührlich in die Cathegorie der todcswürdigcn hinein- und hinausgeschoben wurden; was gestern nur mit dem Tode gesühnt werden konnte, wird heute mit schwerem Kerker gebüßt; was der eine Staat mit dem Henkerbeile bedroht, das bedroht der andere mit Entziehung der persönlichen Freiheit. Nun frage ick Sie, meine Herren, wer hat Recht? Der Gesetzgeber von gestern, oder der von heute? Wer ist im Irrthume, wer im Besitze der Wahrheit; die Legislation von Frankreich, die von England »der die von Oesterreich? Meine Herren. Sie irren Alle, welche die Todesstrafe nicht abgeschasst haben wollen. Denn, ich frage die Juristen: Kennen sie eine Kluft zwischen Verbrechen und Verbrecher, die so groß, und die Kluft zwischen Leben nnd Tod? Ich kenne sie nicht. (Beifall.) Sie kennen sie auch nicht, meine Herren, und doch haben die Juristen sie in die Gesetzgebung gebracht, und welche andere Norm hatten sie dafür, als Willkühr, Laune oder die Beschränktheit ihrer Ein- und Ansicht. Freilich werden Sie mir einwenden, daß in der Bestimmung und dem Ausmaße jeder Strafe etwas Willkührlichcs liege; das ist wahr, und liegt in der Natur der Sache selbst. Allein, meine Herren, jede vorübergehende Strafe, nnd fti sie noch so ungerecht und hart zugemessen, ist sie überstanden, so wird sie am Ende verschmerzt; und kein Kerker, sci er auch ein lebenslänglicher, ist so düster, daß nicht ein Strahl der Hoffnung in ihn dränge; und kein Gefangener ist so einsam daß sich nicht die Erinnerung an bessere fetten als treue, freundliche Gefährtin zu ihm ? ^n."?/"^ ?' ""huldig Mugekerker« er vom Staate, der sein Unreckt einsieht, gelassen, ,o liegt doch im Momente der Frmverduug.m Bewußtsein ver allgemein anerkannten Unschuld, wenn nicht voller Ersatz, voch reiche Entschädigung für die erlitte-neu Unbilden. Aber, meine Herren, wenn Sie aus Irrthum einem Menschen den Le. bensfaden abgeschnitten, die Reue Ihres ganzen Lebens vermag nicht denselben wieder an einander zu knüpfen. Vom juridischen Standpunkte läßt sich also die Todesstrafe nicht rechtfertigen; aber auch nicht vom Standpunkte des Staatswohls, der Staats' rechtsokonomie oder der Nothwendigkeit läßt sle nch rechtfertigen, denn darin sind alle aus-gezetchneten Staatslehrer einverstanden, daß 'vtrafhäuftr, Besserungsanstalten sein müssen 3^ /1^ Kranke. Nun, meine Herren, der ^taat hat Krankenanstalten für körperlich "rantt, heilbar Kranke; Sieckenanstalttn für die unheilbar Kranken und Siechen, der Staat hat Irrenanstalten für heilbare Geisteskranke, aber ich habe nie geHort, daß der Staat ans Oekonomie oder wegen der Gefahr, welche ansteckende Krankheiten für die Gesellschaft haben, Mordanstalten errichtet habe; und warum, meine Herren, macht der Staat eine Ausnahme bei sittlichen Krankheiten? Mö^e er Bessernngsanftalten bauen für die sittlich Kranken, deren Heilung er hoffen kann, möge er Vewahranstalten bauen für diejenigen, deren sittliche Krankheit scheinbar incurabel ist. Ich sage scheinbar, denn, meine Herren, so wenig als der Arzt einen Kranken, so wenig als die Kirche eine menschliche Seele ganz ausgeben dars, so wenig darf der Staat verzweifeln an einem seiner Bürger, und kann er ihn nicht ohne Gefahr der bürgerlichen Gesellschaft wiedergeben , so erziehe er ihn wenigstens durch Arbeit, durch sittliche und geistige Bildung zu einem besseren Bürger einer besseren Welt! Meine Herren, ick komme zu einem dritten Einwände gegen die Todesstrafe, der bisher Mnig hervorgehoben wurde, mir aber am ^wichtigsten erscheint, da er geschöpft ist aus !dcr menschlichen Natur selbst. Meine Herren. ,die geistige, oie sittliche und leibliche Natur ^des Menschen sind nicht scharf von einander getrennt, sie laufen nicht parallel neben einander, sondern sind tief in einander verschlungen, und ihre Wechselbeziehungen sind lebhaft !und innig. Ich will, um ein handgreifliches Beispiel anzuführen, Sie nur auf den Zustand des Rausches aufmerksam machen. Eine ^größere o^r kleinere Quantität geistiger Getränke erzeugt in dem Körper eine vorübergehende Veränderung seiner Zustande, und bedingt durch diese Veränderung, durchläuft der Mensch in kurzer Zeit eine oft wunderbare Stufenleiter geistiger und sittlicher Zustände. Die Einwirkung der geistigen Getränke auf den Korper ist meist entadelnd, entsittlichend. Es gibt aber auch krankhafte Zustände des Körpers, in denen sich der Geist gewöhnlicher Menschen oft zu wundcrbarenMeditationen emporschwingt, und die Seele einen fast übermenschlichen Glanz undAdel entfaltet. Ich erinnere Sie an denZustand deßMag-netisinns, an Somnambulismus u. Clairvoyance. Meine Herren, diese Wechselbeziehungen sind so valbabel, daß die Gesetzgebung selbst der rohesten Völker darauf Rücksicht nimmt. Es gibt aber gewisse feine Beziehungen, die auch dem schärfsten Ange des Beobachters entgehen, und die die Wissenschaft bisher noch nicht erforscht hat. Noch sind die Bahnen nicht gemessen, die der Gedanke zieht, noch ist das Bett nicht ergründet, in dem die Empfindungen strömen, nnd die Bedingungen nicht erkannt, unter denen die Empfindungen aus ihrem Bette treten, und anschwellen, zur verheerenden Sündfluth. Meine Herren, das schwanke Schifflein unserer Tugenden schaukelt oft gar unstät auf der Welle des Blutes, nnd wenn die Wogen desselben hoch gehen, kann selbst die Tugend eines Kato Schiffbruch leiden. Ich bin weit davon entfernt, durch das, was ich gesagt, die sittliche Freiheit läugnen zu wollen; ich bin weit davon entfernt, gleich D'Alembert die Bewegungen der moralischen Welt auf physikalische Gesetze zurückführen zu wollen, ich bin weit davon entfernt, gleich Gall geistige Vorzüge und Schwächen, Tugenden und Laster von der größeren oder geringeren Entwicklung gewisser Gehirnwindungen ableiten zu wollen; aber das gestehe ich, meine Herren, wäre ich gleich der scharfsinnigste Jurist und der größte Arzt und Psychologe und hinge von meinem Ansspruche Leben oder Tod meiner Mitmenschen ab, ich wagte es nicht auszusprechen, wo die innere Nöthigung ""fgehört, und wo die sittliche Freiheit begonnen. (Beifall). Ich wagte es nicht meine Herren, eine ganze Saat von Gedanken und Empfindungen in einer Menschenbrust niederzutreten, ob Einer Giftblume, die in derselben gewuchert. Meine Herren, es hat letzthin bei der Discussion über die Adelsfrage das geehrte Mitglied für Nildon sich auf die Majorität des Volkes, auf das schöne Ge« schlecht berufen. Meine Herren, ich berufe mich auch aus das Frauen^Gcschleckt; ich kann zwar meine Behauptung nicht mit derselben Sicherheit aussprecken, da ich nicht das Glück habe, in's Vrnrauen der ganzen schönen Welt g^ zogen zu seyn, aber ich stütze dieselbe aus om Adel, den wir nicht wegdecretircn können, aus den Adel des weiblichen Herzens. Meine Herren, man hat ferner als Einwand vorgebracht, daß bis jetzt noch kein großer Staat die To^ Vesstrafe abgeschafft hat. Aber, meine Herren, können denn die Gesetze, wie Rasirmeffer oder Putzwaaren, nur dann gut und schön seyn, wenn sic von London oder Paris kommen? (Bravo.) Müssen denn die Engländer und dic Franzosen stets die Generalquatirmacher edler Ideen und großer Entdeckungen sein? Meine Herren, wir haben die 28 Paragraphs unserer Grundrechte abgeschrieben, der Conftitu« tions-Ausschuß hat sie zwar glücklich maskirt, aber wer sich auf Masten versteht, wird wohl bei diesem oder jenem Paragraphe sogleich sagen können: Ich kenne dich liebe Maske, ich habe dich in Belgien, dich in Paris kennen gelernt, dich in Franksurt — (zu den Bänken der Rechten gewendet) bitte um Entschuldigung. Warum wollen wir denn nickt einmal einen Paragraph niederschreiben, mit kräftiger, leserlicher, österreichischer Originalschrift. (Bravo.) Ich glaube, meine Herren, das jugendliche Herz unseres Monarchen wird diese Idee mit Begeisterung auffassen Unser Monarch, hat bei dem Antritte seiner Regierung die erhabene und schwierige Mission, die ihm ge-worden, nut männlichem Ernste erfassend, den Freuden seiner Jugend Lebewohl gesagt, aber dafür wird ihm nun die reinste und höchste Freude eines Sterblichen, an Verirrten Gnadr zu üben, die Pforten der Kerker mit milder Hand zu öffnen, die Thränen zahlloser Fami^ lien zu trocknen, und Millionen seiner Mitmenschen zu beglücken. Bereiten wir ihm dieses Vergnügen. (Beisall.) Man hat ferner bemerkt ^ wenn die Todesstrafe abgefchafft würde, so müßten die Verbrechen auf eine gefahrdrohende Weife zunehmen, indem man sich darauf be^ ruft, daß in Oesterreich die Todesstrafe bereits abgeschafft gewesen sei, und daß man auf die-jelbc zurückkommen mußte. Meine Herren, die Nothwendigkeit, sie wieder einzuführen, w.,r durchaus nicht vorhanden, denn ich weise Sie auf das, was in der Commission zur Gntwer^ fung eines Strafgesetzes Sonnenfcls aufge-sühn. „Hofrath von Sonnenfels," beißt es, „gründete seine Einwendungen gegen die Wie-oereinführung der Todesstrafe darauf, daß un geachtet rer Aushebung der Todesstrafe eine Zunahme der Verbrechen nicht stattgefunden habe; oie Wiedereinführung wäre also nicht gerccktfcrtiget, und es würde dadurch auf die Nation unverdient ein übles Licht geworfen." Er stand mit seiner Ansicht zwar allein, doch wollte auch die Majorität dieser Commission oie Verhängung der Todesstrafe auf sehr wenige Fälle beschränkt wissen. Allein es wmve nicht die Ansicht der Majorität, sondern die oer Minorität beliebt, und das Strafgesetz wurde selbst noch viel strenger als der Ent. wurf der Minorität. Von welchen Motiven man sich manchmal bei der Erlassung der Strafgesetze leiten ließ, möge folgende Siellr zeigen. Als der Strafgesetz-Entwurf dein Kai-ser bereits vorgelegt war, erfolgte aus Anlaß einer wegen der Ueberhandnehmung der Mim-zen- und Bankozettl-l-Verfälschung statlgefnn-oenen commissionellen Berathung nne^ »nil Üabmetöichreiben vom l2. Jänner 18N2 er-lassene Entscheidung, daß die Strafe gegen dieses höchst schädliche Verbrechen überhaupt verschärft, und auch die Todesstrafe hierauf verhängt werden müsse-, daß aber, um vaS Mißtrauen gegen die in Eircnlation befindlichen Bankozctteln nicht noch zu vermehren, nicht bloß gegen dic Nachahmung ver Vanko-zctteln, sondern auch unter Einen, aeg"' d" Verbrechen des Mordes, des Raubes und dn Brandlegung, binsichtlich welch", wie dle ^r-fahruna gezeigt habe. baldigst /""ge" G" sehe erforderlich seien, durch ein besonderes Pa- 463 tent strengere Strafen festzusetzen feien. Meine Herren, diese paar Zeilen sprechen mehr als Folianten. Ich komme mm, meine Herren, zum Entwürfe, den ich oft sowohl im Consti-tutions-Ausschusse, als auck in den Abtheilungen hörcn mußte. Man sagt nämlich, in vielen unserer Provinzen sei die Bevölkerung auf einer noch zu tiefen Stuft der Bildung, als daß man die Todesstrafe ohne Gefahr in denselben abschaffen könne. Es leben dort so viele , Menschen in so kümmerlichen Verhältnissen, daß der Kerker keine Strafe, sondern eine Prämie sei. Man hat in dieser Beziehung namentlich auf Galizien hingewiesen. Meine Herren, ich habe, um das Verhältniß der Verbrechen zur Bevölkerung in den verschiedenen Provinzen zu erforschen, die statistischen Tabellen von 1844 nachgesehen und geprüft; an-dere Behelfe standen nur auf dem neutralen Boden der Hanna nicht zu Gebote. Ich mußte mich mit diesen: begnügen, und habe durch CalM folgendes Verhältniß gefunden: InOest.u.d.Gnnskommt ungef.a..^84Bew. 1 Verb. „ „ D.d. „ „ „ „ 8!)8 »/ l „ „ Steiermark „ „ „1088 „ 1 „ „ Kärnt. u. Krain„ „ „1330 „ 1 „ Im Küstenlande „ „ „1494 „ 1 „ In Tirol „ « „ Nil „ l „ „ Böhmen „ „ „ 861 „ 1 „ „ Mähr.u.Schlef. ., „ „1038 „ 1 „ „ Galizien „ ^ „ 973 „ 1 „ „ Dalmatien ^ „ „ 487 „ 1 „ Das Verhältniß Galiziens ist also günstiger als in 6 andern Provinzen, und nur schlechter als in 3 andern. Nun, meine Herren, frage ich Sie, liegt in diesem Answeise nicht für das Volk in Galizien das größte Ehren« zeuguiß? Spricht es nicht für dessen moralisches Gefühl, daß es trotz einer so schönen Prämie nur so wenig sündigt? (Beifall.) Aber selbst, wenn die Verbrecher-Zahl in Galizien eine zwei- und dreifach größere wäre, als in den anderen Provinzen, wer trägt die Schuld — die Bevölkerung oder die Regierung? Und sollten wir vielleicht das Volk Galiziens bus-sen lassen, was die Regierung verbrochen? Wäre ich, meine Herren, ein galizischer Bauer, und sollte zum Tode verurtheilt werden, so setzte ich mich auf den Nichterstuhl und den Richter auf die Anklagebank, und spräche zu ibm als Repräsentant des Staates, wie folgt:, „Staat, vu hast mich gebraucht alö Dünger > für die Felder eines Anderen, du hast mich benützt als Zielscheibe für Kanonen undMus^ kctenkugeln, du haft meine mühsam erworbenen Pfennige erpreßt zu Steuern und Abgaben, und was haft du für uns gethan? Hast du uns geistig gebildet? Hast du uns sittlich veredelt? Nein, du hast die Gel° der verzettelt zu diplomatischen Missionen, zur Unterstützung absolutistischer Prä-tendenten. zu militärischen Tändeleien und bureaukratifchem Lurus; uns aber hast du verkümmern lassen in Stumpfsinn und Unwissenheit, lmo dennoch selbst im Sumpfe mi-screr Verkommenheit spiegelt sich noch der Himmel dcr göttlichen Natur. Ihr aber, die die Vorsehung auf den Gipfel der Gesellschaft, auf die Höhe der Bildung gestellt. Ihr. die Mettermche und Eonsorten, Ibr liaöt den Gott in Euch und uns verläugnet, Ibr habt muthwlllig die Quellen der Volksbildung ver< schüttet. Ihr habt uns geistig verkümmern, Ihr habt uns sittlich darben lassen, und wenn irgend Jemand zu sterben verdient den Tod des Verbrechers, seid Ihr es. -- Aber vor der gerechten Strafe schützt Euch nnsere Gut-müthigkeit. Euer (5nl und der kleine, aber schöne Paragraph: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." (Großer Beifall.) Abg. Paul. Ich bitte um's Wort. Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß Vcr Debatte gestellt Abg. Paul. l<» s lll'i- i^ ^«'„t-k lmmnill, daß man der menschlichen Natur nur mit Aderlässen bei kommen könne, ist doch noch ein weiter Weg. Man hat sich hin uud her auf die Bibel berufen, das ist nun mein Fach. Allerdings sagt die Pibel: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Vlut soll auck vergossen werden." —. Aber. meine Herren, wissen Sie, was die Bibel gleich, ich möchte sagen, fast in demselben Athemzuge hinzufügt, als Begründung? „Denn in dem Ebenbilde Gottes, w seinem Gleich« nisse ist der Mensch geschaffen." — Jetzt frage ich Sie, ob die Gesetzgeber, ob die Gesetzgebung stets und immer, ob sie es je berück-sichtigtt hat, daß es cm Mensch ist. ein Mensch im Gleichnisse und Ebenbilde Gottes des Allmächtigen, über den sie den Stab bricht? Wollen Sie hier dem Buchstaben der Schrift Geltung geben, dann müssen Sie auch dem bekannten „Aug für Aug, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß" dieselbe Gel-tuug geben, und sie zu Recht bestehen lassen. Es gehört das einer ältern, tieferen und niedrigen Kulturstufe und Periode an. Ich kann Sie versichern, meine Herren, daß im jüdi< schen Strafrechte, das sich gerade nur an die Auslegung und Deutung der Bibel uud Schrift gehalten hat. daß im jüdischen Strafrechte ein Todesurtheil beinahe eine Unmöglichkeit war. Es war die Vornntersuchung, die Untersuchung des Thatbestandes eine so sorgfältige, es war die Beweisführung eine so complicirtt, es war die Prüsung der Zeugen und der Zeugenaussagen eine so umständliche, daß uur in selte« ncn Fällen ein Todesurtheil gesprochen werden konnte. Die geringste Abweichung, die geringste Verschiedenheit, irgend ein Widerspruch in den Zeugenaussagen — ich erinnere Sie an die Geschichte Daniels —> irgenv ein Umstand, der verschieden und abweichend angegeben ward, genügte nm den Bcinzichtigten von jeder Schuld freizusprechen. Nur bei der vollkommsten Ueber« einstimmung der Zeugenaussagen, die übrigens einzeln und abgesondert vernommen wurden, nur bei vollkommenem Zusammentreffen der Umstände nnd der Inzichten fanden die Män« ner des Svuedriums — das war das Schwurgericht der damaligen Zeit -^ sich bewogen, ein „Schuldig" auszusprechen. Ein Syne« drium, welches in 7 Jahren ein Todesurtheil gesprochen hatte, das hieß ein mörderisches, und Einer, der zu den ersten Autoritäten des Talmuds gehörte, und der unter den Römern als Märtyrer einen schauerlichen Tod starb > der sprach zu eiuer Zeit, wo bereits das ^u» l»!?»l den Hebräern genommen, und in die Hände der Römer übergegangen war: „Wär/ ich unter den Männern des Synedriums gewesen, wäre nicht ein Todesurtheil gesprochen worden." Der hattc bereits die Todesstrafe abgeschafft. Uebrigens, meine Herren, wurde auch dafür gesorgt, daß die Todesart die mil-, dere und mildeste sei: Wähle ihm einen schönen Tod, denn es steht geschrieben: du sollst lieben deinen Nebenmenschcn wie dich selbst! Ein Fluch Gottes, sagt die Schrift, ist der. Gehängte, und du sollst Sorge tragen, daß, bevor die Sonne untergeht, die Leiche bestat-tet nnd zur Ruhe gebracht, und der schauer^ liche Anblick der Menschenseelc dem Meuschen« blicke entzogen werde, die Erde ihn decke. Ich brauche Sie nur daran zu erinnern — Sie selbst kennen die Schrift vielleicht wie ich — ich brauche Sie nur daran zu erinnern, Was bezüglich der correetioncllen Strafen iu der Schrift gcschnebcn steht; o.i war das Straf« maß bemesftn, gleich für den einen und für ven anderen, und es sollte der Richter das-selbe um^keinen Preis je überschreiten; denn, sagt die Schrift: es sott dein Bruder nicht er-medrigt, nicht geringschätzig werdeil. Wissen Sie, meine Herren, wie das die Schristgr^ lehrten auslegen? Obgleich er noch so geringschätzig geworden, sich selbst erniedrigt, ftch selbst herabgewürdigt hat, ist uud bleibt er rennoch dein Brnder. Meine Herren, das ift das Gebot, das ist die Lehre, die Sie vielleicht als hart, als inhuman zu betrachten gelehrt wurden und gewohnt sind. Sie bekennen das Gebot der Liebe, Sie bekennen die Religion der Liebe. Ich bitte Sie, meine Herrcn. bleiben Sie hinter der meinigen nicht zurück. Freilich wird man mir einwenden, es ist das vergossene Blut die Sühne für die begangen? Schuld, es sei nothwendig, unerläßlich, daß das Blut vergossen werde, das, wie die Schrift sagt, ein Land besteckt, es beschmutzt, es entweiht; es sei das alles nöthig und unerläßlich zur Sicherung . zur Wahrung des mensch« lichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft. Das ist eben oie Frage, meine Herren, das ist eben, was zu beweisen wäre. Eben auf dem Gebiete und Boden sollte die Frage ihn practische Erledigung finden, es sollte nämlich 163 erst erwiesen werden, daß die Todesstrafe Mord ind Raub verhüthe, ein Schutz- und Rettungs-nittel sei. Es gehen mir nun freilich die imllichen Nachwcisungcn, überhaupt alle weigeren Ausweift darüber ab, ich habe auch ncht die nötbigen Studien, ich habe mir hier )ie nöthigen Materialien nicht verschaffen tön->,en; aber was ich aus eigener Erfahrung weiß, sprickt dagegen. Der Herr Redner vor nir hat darauf hingewiesen, wurauf ich Sie habe hinweisen wollen, daß eben in unserem Strafcoder darauf Rücksicht genommen ward, daß die Todesstrafe unter Kaiser Joseph dem Erleuchteten, Milden, Humanen, menschlich Denkenden bereits abgeschafft, und daß sie, wie letzthin bemerkt wurde, aus Rücksicht für besondere Umstände wieder eingeführt wurde. Der Herr Reduer vor mir bat Ihnen bereits auseinandergesetzt, welche besonderen Umstände vorgewaltet. Es war di? Besorg-m'ß der F ä l sch ung undSch w ächung des Staats-Credites! Sie ftbeu also, waF man unter Staatszwecken versiebt, die alle Mittel heiligen sollen. Abgesehen davon, so weit meine Erfahrung reicht, die spricht dagegen. Die sogenannte Abscbreckungsthcoric ist eine ebenso veraltete, als die sogenannte Genugthuungsthcorie, die Sie unbedingt auf das Bekannte, von dem ich so eben sprach, Aug für Aug, Zahn für Zahn, und alle seine Gräuel und Konsequenzen zurückführen müßte, und Sie müßten nun ebenso consequent dem die Hand abhacken, der sie einem Anderen zerschlägt. Die Abschrcckungölbeorie ist gerade so viel werth, als die Gcnugthuungstheorie. Die Todesstrafe schreckt einmal keinen vom Verbrechen ab, das ist erwiesen. Ich könnte hier in das Gebiet der mannigfachen Psychologischen und phathologischen Erscheinungen und Erfahrungen eingehen, da würde sich vielleicht zeigen, daß gerade der Anblick eines solchen blutigen Schauspieles krankhafte Zustande in der Menschensecle erzeugt, sie ansteckt, mit dem Todschlag befreundet und vertraut macht. Die Todesstrafe, namentlich wie sie bel uns geübt und gehandhal-t wird, das religiöse Gepränge, das sie umgibt, das schreckt gewiß keinen vom Verbrechen ab. Es macht aus dem Gerichteten einen Märtyrer, und zieht das Interesse auf den Gerichteten und gegen den Nichter. Daß die Todesstrafe nicht ab-, schreckt, zeigt die englische Justiz mit ihrer Buchstabentyrannei, die gerade das Gesetz und seine Strenge illusorisch macht. Es zeigt das klarer noch die Todesstrafe, wo sie über Politische Vergehen verhängt wird. Meine Herren, Hinrichtungen, die haben nie weder dem Throne noch der Verfassung irgend einen Schutz gewährt. Drakonische Gesetze mitVlut geschrieben — ich erinnere Sie nur an die Geschwornen, die wir berufen werden — sin« den nie ihre Vollstrecker. Aus der blutigen ^aat quillt wieder Blut, und wer den Wind hat gesäet. wird den Sturm ernten. Ich er-mnere Sie daran, daß die Argumente für die Todesstrafe, — und es freut mich in, Innersten meiner Seele, daß Niemand'hier ein sol-Mu^^d gemacht hat, daß Niemand den wn^d^r^^^ ^ '"gen, für Veibehal-^?n^ 5 55^' "'s l'mern und äußern Gründen zu sprechen - die Argumente, die man anderwe.ttg au per diesem Hause ^ bis hierher haben sie nch nicht verirrt -~ dafür geltend machte, dieselben sind, die man einst zu seiner Zeit für Beibehaltung der Tortur und des peinlichen Verfahrens hat geltend gemacht. Wollen sie die peinliche Gerichts-und Halsgerichtsordmmg wieder einführen? Es ist Eines wie das Andere. Man hat die Tortur eben so wohl als ein Schutzmittel, als ein Rettungsmittel, als das einzige Schutzmittel für die menschliche Gesellschaft in Anspruch ftniulnmen. Ich erinnere Sie, daß man die Inquisition als ein eben so unerläßliches wie ein blutiges, aber nöthiges Uebel gerecht-ftrtlget hat, als wäre Staat und Kirche auf leme andere Weift zu schützen und zu retten gewesen. IH ^innere Sie daran, daß man vle Qrdalien, die Herenprozcsse aus gleichen sründen vertheidiget und gcrechtfertiget hat. 5ch erinnere Sie daran, meine Herren, daß nan die gleichen Argumente sür Stockschläge, Staubbesen, Peitschenhiebe, Knute und die leunschwänzige Katze geltend macht. Die fand elbst in dem erleuchteten englischen Parlamente hänsig ihre Vertreter und Vertheidiger, aß man dieselben Argumente für Pranger md Brandmarkung geltend macht, und vieleicht auck geltend machen wird; und doch, »leine Herren, «st das Alles, daß wir's uns och gestehen, eine Barbarei, veraltete Bar-'arci, kurzsichtige Barbarei der göttlichen Welt->rdnnng gegenüber; eine Barbarei, die nichts )crhütbet von Allem, was sie verhüthcn soll, md verhüthet wissen will; eine Barbarei, die >en Menschen durch und durch verschlechtert, veil sie ihn für schlecht nimmt und gibt; eine Larbarei, die den Widerstand gegen das Ge-ctz und die Handbaber und Vollstrecker des-clbcn crst hervorruft und ins Leben bringt; ine Barbarei, die das Gemüth empört, die inen Znstand heraufbeschwört, von dem schon ie Schrift sagt, daß es ein heilloser Zustand ei, da ist des Einen Hand gegen Alle, und llllcr Hand ist gegen ihn! Aber, werden 2ie sagen, was nun machen mit dem Verbrecher? Nun, meine Herren, was Sie mit o vielen machen, die dem Staate schädlich, gefährlich nnd bedenklich sind, und die Sie hin-.urichten und ihnen die Köpft vor die Füße in legen, doch nicht den Muth haben. — Deportation. — Ja, wir haben keine Colo-nen, obwohl Oesterreich eben so gul berufen väre, eine Seemacht zn bilden, obgleich es ebr viele Ucmere Staaten gibt — ich spreche n'cht von Siberien; denn da ziehe ich immer ioch die Todesstrafe vor — obgleich es immer lioch kleinere Staaten gibt, die Eolonien haben, lind dieselben gerne abtreten würden. Aber, abgesehen davon, ich komme auf den eigentlichen Punkt, der mich hichcrbcrufen hat, zurück; wir haben Gefängnisse, und die füllen sich immer wehr und mehr, von Jahr zu Jahr. Warum? weil Sie ihnen nie die Sorgfalt gewidmet, die Aufmerksamkeit zugewendet haben, weil Sie sich nie bemüht und brstrcbt haben, sie zu Verbesseruugs - und Correctionsanstaltcn, welche sie sein sollen und müssen, zu machen, weil sie keine Corrections- und Verbesserungsanstalten sind, sondern Zwangshänser, Zuchthäuser, Strafhäuser und als solche Lastcrschulen, die jeder, der sie als Sünder betritt, als Verbrecher, als geschulter, gut geschulter Vösewicht wieder verläßt. (Bravo.) Meine Herren, hätte ich weiter keinen Grund, für die Abschaffung der Todesstrafe zu sprechen, als eben den, es würde mir genügen. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seinen Straf-häuftrn, seinen Gefängnissen als Vcrbcsserungs-bäuscrn eine böhcre Sorgfallt, eine höhere Aufmerksamkeit zu widmen, als er ihnen bisher gewidmet hat. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seine Schulen, sein Erziehungswescn auf eine sittliche Grundlage zu stellen, sie vom Grunde aus umzu-gestalltcn, in einem edleren Geiste auszubauen. Meine Herren, ich fühle cs, es ist das höchst seltsam, es ist das höchst traurig, wenn ich diese beiden in einem Punkte zusammenstellen muß; ich rede von Gefängnissen, von Zucht-und Strafhäuftru, und komme auf Schulen und Unterrichtsanstaltcn; es ist das höchst seltsam und traurig. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, in dem einen wie in den» andern Punkte dem Zwangswesen, denn auch uuftre Schulen waren Zwangsan-staltcn, dem Mechanismus ein für allemal ein Ende zu machen, den religiösen Formalismus und die geistlichen Manipulationen nicht für die einzige Gewähr und Bürgschaft zu nehmen, sich nicht einzureden, cr habe alles und jegliches gethan für die Hebung, Besserung, Veredlung der Sittlichkeit im Volke, er habe alles und jegliches gethan zu seiner eigenen Sicherstcllung, wenn er die Seele dem Preister in die Hand gegeben, für deren Be-fähigung, für deren Erleuchtung, für deren Heranbildung cr wieder nicht das Nöthige icthan hat. Achtung vor dem geistlichen Ttande, ich achte meinen Stand, in ihm Achtung. Ehrfurcht vordem geistlichen Stande; iber dann muß er vom Geiste gehoben und getragen werden. (Beifall.) Achtung vor ?er Seelsorgc und dem Seelsorger, ich habe oen Beruf aus eigenem Antriebe mir gewählt, ch habe ihm jede Kraft meiner Seele, ich habe ihm mein Leben geweiht, ich bin in seinem Dienste ergraut; aber dann muffen es Nlch die Seelen seyn, fü'- die wir die Sorge übernehmen, und es darf der Seelsorger nicht mit dem Büttel Hand in Hand gehen, und cr dars nicht die Seelen der Polizei und der Staatsgewalt in die Hand spielen. (Beifall.) Ihre Gefängnisse, meine Herren, sind Lasterschulen, wer sie mit einem menschlichen Gefühle betritt — ich spreche aus Erfahrung, könnte Ihnen die erbaulichsten Geschichten erwählen — wer sie mit einem menschlichen Gefühle betritt, wen sein Herz hinzieht, um dem Unglücklichen und Seelenkranken Trost und Stärkung zu bringen, der verläßt sie mit bitterbösem Unmuth, entweder mit Ekel und Abscheu, oder mit Schauer und Grauen. Die Achtung vor dem Gesetze, die Achtung vor den Vertretern des Gesetzes, die Achtung vor den Handhabern des Gesetzes findet er da nicht; und bringt er sie mit, so läßt er sie zurück und nimmt sie nicht mit sich. Die Gesetze, die österreichischen Gesetze sind mild, sehr mild, ja zu mild; aber eben deßhalb sind sie der Deutung, der Auslegung, der Willkür hingegeben und anheimgegeben. Disciplinary strafen, Stockschläge, Fasten sind da an der Tagesordnung, und Sie können es mir auf's Wort glauben, sie treffen nicht immer die Verderbten und Verderbtesten, wohl aber immer die Mißliebigen; und wissen Sie, wer die sind? Die noch irgend ein reges Gefühl in sich tragen, in denen noch das Ehrgefühl und das RechtZgcfühl einen Stützpunkt und Haltpunkt hat. (Bravo.) Schcinheiligkeit, Glcißncrei, Tücke und Verstocktheit sind in diesen Sphären immer straflos. Ich komme, meine Herren, zu den politischen Vergehen; da hat nun ihre Commission selbst beantragt, daß die Todesstrafe abgestellt und abgeschafft fei. Ich bitte Sie, ich beschwöre Sie, wenig, stcns in dem Punkte der Menschlichkeit und nur der Stimme der Menschlichkeit Raum und ihr volle Geltung und Gehör zu geben. Wollen Sie das Leben ihrer Kinder, ihrer Angehörigen, ihrer treueften Freunde, wollen Sie das Leben der edelsten Männer des Jahrhunderts der Willkür hin- und preisgeben, so stimmen Sie auch in dem Punkt gegen den Paragraph. In Zeiten der Schwankung und Bewegung, wo Theorien um die Herrschast der Welt kämpfen, wo ein Schlag, wort ganze Völker in den Kampf treibt und führt, weil dieses Schlagwort ihre höchsten Güter, weil dieses Schlagwort ihre Zukunft, und was den Völkern mehr ist als die Zu« kunft, ihre Vergangenheit, ihre Erinnerungen in sich faßt, in einer solchen Zeit ist das ein höchst gefährliches Experiment. Wer wird gleich mit Schwert und Strang, mit Pulver und Blei die Leute von jedem Wabn und Aberwitz, von jedem Nationalists- und Frei-heitsgelüste kuriren wollen? Wandelbar, meine Herren, ist die Gunst des Augenblickes und des Geschickes. Von dem Capitol, sagten schon die alten Römer, zum tarpäischen Felsen ist nur ein Schritt. Auf den Lorben folgt die Dornenkrone. Wandelbar wie Volks-gunft und Laune ist Fürsten- und Herren-und Herrschergunft und Laune. Politische Vergehen, Hochvcrrath, Majestätsverbrechen, Staatsverbrechen, ja das sind vage, das sind weitschichtigc Begriffe, höchst lar und elastisch. Die nehmen alles auf. Reizbar ist die Jugend, leicht entzündlich, und gcfteben wir eS uns offenherzig, es sind das wahrlich nicht die Schlechten und die Schlechtesten die noch irgend für etwas derartiges sich ""zun-den und für irgend cine Idee sich enthusias-miren. In einer so durch imd vurch mate- Beilage zum Amtsblatt der Laibacher Zeitung, 1849. 164 riellen und materialistischen Zeit sind es wabr^ llch nicht die schlechtesten Seelen, die noch irgend eines Enthusiasmus für Volk nnd Freiheit fähig sind, nnd Sie wollen diesen Entbusiasmns, sei es in seiner Verirrung, in seiner Ausschweifung, unter die Herrschaft des Schwertes stellen? Bedenken Sie, meine Herren, welche Gewalt Sie in die Hand eines Menschen legen, sei er, wer er wolle. Standrecht proclamiren, das ist ein Leichtes. Ein Wort, ein Fedcrzug genügt, um es über Länder und Völker zu verhängen. Und alle Gesetze sind von der Stunde an iusspendirt, und alle Organe und Gewalten sind von dem Augenblicke an gebrochen, und jedes Wort und jede Klage ist zurückgedrängt in die gepreßte uud engverschloffene Brust; dann herrscht der Schrecken und nicht das Gesetz, dann herrscht die Gewalt und nicht das Recht. Was gestern eine Tugend war, ist heute ein Verbrechen, was gestern mit Jubel ward begrüßt, ist heute eine Anklage auf Tod und^ Leben. Meine Herren, wissen Sie, wer die! Dilatoren waren, wissen Sie, wie die^ Dilatoren in Rom ihr Wesen trieben? Da^ sagte einer unserer Weisen, als man ihm vor-! biell, wozu Gott die Schlange geschaffen, die^ zischt und sticht? „Wozn Gott in seines Macht und Weisbeit die Schlange geschaffen?^ Ich frage dich, wozu sind die Dilatoren? die zischen in Rom, und ihr Zischen trifft und sticht in Tvrien." lind Sie wollten irgend cincn Menschen, und sei er wer er wolle, die Gewalt geben, das Tchwett zu schwingen über die Häupter derer, die ein verfängliches Wort. gesprochen, im Ranscbe gesprochen, im jugendlichen Ucbermuthe, in jugendlicher Unbesonnen-^ beit gesprochen, und Sie, die s'lUi^« nm-kl'l-ipli. Sie, die Väter des Volkes, Sie, die' Gründer eines nenen Volks- und Staats-! lebens wollten dabei stehen und im Angesichtc solcher Gräuel sagen: Hau zu! (Beifall links). ^ Ich habe noch eines zu erwähnen, das höchste Recht der Krone ist das der Gnade und der V egnadignn z. Es ist ihr schönster Schmuck, ihr Palladium, es ist das, was ihr die Herzen gewinnt und die Herrschaft über die Gemüther. Warum wollen Sic es der Krone unmöglich machen, das Recht der Gnade zu üben, es zu handhaben? Wenn Sie den heute vom Leben zum Tode briugeu, wie der amtliche Ausdruck klingt und lautet, von dem Sie wissen, daß er irgend wann oder wie begnadigt und amnestirt werden könnte, dann haben Sie ein Verbrechen, einen Frevel an der Menschheil begangen. Ncömen Sie die gesetzgebenden Versammlungen aller Länder und Völker, wie viele, meine Herren, sitzen da zu Rathe und berathen der Völker Noftl. wie viele waren später und sind die Stützen und die Säulen des Thrones, über deren Haupt das Schwert geschwebt, über deren Haupt bereits das Schwert geschwnngen ward? Warum wollen Sie ihnen den Weg ins Leben abschneiden? Gönnen Sie ilmen die Zeit, und sie werden wieder die Stützen und Säulen des Thrones werden. Heute oder morgen, bei der oder jener Gelcgenbeit, einer fürstlichen Vermählung oder Geburt eines Prinzcn, irgend einem Thron- oder auch nur Jahreswechsel, tntt die Gnade in inre Rechte ein. Ich frage in hat das ^Wort. > Abg. H e i n. Ich hatte geglaubt, daß die ^Herren, welche für dcn 8- 6, also gegen die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe eingeschrieben waren, aus ihrer Mitte einen Redner !wählen würden, welcher gegen die gänzliche ^Abschaffung der Todesstrafe spricht. Es ist ^nicht geschehen Meine Herren, aus der .Reihe !der Redner, die gegen den 8. (l, also für die ^gänzliche Abschaffung der Todesstrafe eingeschrieben waren, dürfen Sie einen Redner nicht Erwarten, der gegen die Abschaffung der Todesstrafe sprechen wird. Die Incosequcnz der Redner liegt aus einer andern Seite; es ist cin menschlicher Irrthum, haben Sie Mitleid !>nit ihm. Aber auf unserer Seite wird auch der Constitntions-Ausschuß einer Inconsequenz beschuldiget. Wenn wir unter politische Verbrechen den Hochverrath rechnen, so unterliegt es keinem Zweifel, daß dieses Verbrechen allerdings mit der höchsten Strase des Gesetzes belegt seyn soll, eben weil es ein Verbrechen ge> gen die Gesellschaft ist, wie kein anderes. Wenn nun dcr Constitutions-Ausschuß für politische Verbrechen die Todesstrafe abgeschafft haben will, so wäre es sehr consequent gewesen, dic Todesstrafe im Allgemeinen abznschaf. sen. Ick bin nicht berusen, für die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe neue Gründe vor« zubringen. Es sind alle Gründe für und wider auf dieser Tribune erörtert worden, und ich glaube, es ist mcinc Pflicht, Sie nicht weiter ;u ermüden, in dieser Hinsicht Ihre Aufmerksamkeit nicht weiter in Anspruch zu nehmen. indem der Herr Berichterstatter ohnehin die Gründe, welche für und wilder vorgebracht worden sind, würdigen muß. — Freilich muß der Herr Berichterstatter den Satz: „Die To-dcsstrafc sür politische Verbrechen ist abgeschafft," vertheidigen, somit gegen die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe sprechen; er wird nicht berücksichtigen dürfen, daß die Todes--strafe dcn eigentlichen Zweck der Strafgerichts" barkeit, nämlich den der Genugthuung in den meisten Fällen überschreitet Er wird nicht be< rücksichtigen können, daß dcr Zweck der Abhaltung von Verbrechen auch bei der Anwendung der Todesstrafe und deren Vollzug nicht erreicht werden kann. (5r wird endlich auch nicht berücksichtigen können, daß bei der Todesstrafe einer der Hauptzwecke aller Strafen, dic Besserung, unmöglich gemacht wird. Allein, meine Herren, diese Gründe sind schon mit solcher Schärfe und Klarheit auseinander gesetzt worden, daß ich es für meine Pflicht kalte, darüber nicht weiter Worte zu verlieren. Ein Grund ist hauptsächlich gegen die gänzlicheAb-scbaffung der Todesstrafe geltend gemacht worden; - ich möchte sagen, ein Utilitätsgrund, uud darüber möchte ich doch einige Worte sprechen. Man hat behauptet, im Allgemeinen seien die Völker noch nicht auf jener Stufe der Cultur, daß man ohne. (Gefahr für Leben und Eigenthun: der Staatsbürger dicTodes^ strafe ganz aufheben könne. Mcinc Herren, wenn Sie diesen Grund festhalten wollen, so würden Sie in aller Ewigkeit nicht zur Abschaffung dcr Todesstrafe kommen. Denn, wenn bei rohen Völkern — nnd ich hoffe, daß nicht die Mehrzahl dcr österreichischen Völker zu den rohen Völkern gerechnet werden kann — wenn bei rohen Völkern rohe Verbrechen vorkommen, so sind cs immer nur rohe nnd einfache Verbrechen, in dcr Regel durch augenblickliche leidenschaftliche Crrequng veranlaßt. Bei cultivirten Völkern, ja bei den allerculti-virtcstcn Völkern kommen die allcrraffinirtc" sten Verbrechen vor. Ich machc Sie aufmerke sam anf die raffinirtcn Verbrechen in Frankreich und England, - und wollte man nach den Culturstufcu der Völker hier vorgehen, so dürfte man auf Abschaffuug der Todesstrafe nie und nimmermcbr rechnen, sondern bei den allercultivirtesten Völkern wäre ebcn um so weniger Grund zur Abschaffung dieser Strafe, weil eben bei ihnen die abgcfäumtesten Verbrechen, die am meisten den Tod verdienen würden, vorkommen. Abcr auch noch ein anderer Grund ist es, der diese Einwendung widerlegt: der Staat ist bcrnfcn, das Volk mit zn erziehen. Wie ist es, meine Herren, möglich, daß das Volk erzogen, ^daß das Volk zu milderen Sitten geführt, daß cs ans der Rohheit gerissen werde, wenn Sie vor das Volk mit rohen Slrafrn, mit Strafen treten, welche die Menschheit herabwürdigen? Uebcrall und immer soll die Rcgieruug voranleuchten, sie soll also auch dem Volke in dieser Beziehung vorangehen, dann wird gerne das Volk nachfolgen. Wenn Sie aber hinter der Bildungsstufe des Volkes zurückbleiben, und nicht vorangehen wollen, dann meine Herren, wird auch die Strafgcsetzbung immer hinter dem Cultur-grade des Volkrs uachhinkcn müssen, und das wäre für die Zwecke der Humanität ein großes Uebel! — Ein weiterer Grund -gegen die Einwendung, die von dcr Uncultur des ^ol'-kes hergeholt wird, liegt auch iu der schlechten Einrichtung der Gefängnisse; denn wir hatten Gefängnisse, wclcke eigentlich Lasterschulen waren, nud in welchen dcr Verbrecher, der mit geringen Anlagen hineingekommen ist, groß. gezogen wurde, bis er fähig und verdorben genug war, todeswürdige Verbrechen zu bege-. hen. Wenn dcr Staat solche schlechte Anstalten hat, wenn der Staat sein Gefängnißwesen nicht verbessert, so ist er auch nicht berechtigt, diejenigen, welche in seinen Gefängnissen, zu vieftm Grade von Laster erzogen worden sind, dann mit dem Tode zu bestrafen. W wurde in diesem Hause sehr lebhaft für die Abschaffung eines sehr bevorrechteten Standes gesprochen, für die Abschaffnng des Adels. Cs 465 wurde der Grund geltend gemacht, die öffentliche Meinung sei gegen ihn; die öffentliche Meinung aber ist noch mehr geqcu den Stand, der, ich möchte sagen, seit jeher unter die Parias der Gesellschaft gerechnet wurde; von den ältesten bis auf unsere aufgekiättcn Zeiten wird der Stand des Scharfrichters von der Gesellschaft geschmäht, trotz aller Gesetze. Meine Herren, schassen Sie mit der Aufhebung der Todesstrafe auch diesen Stand ab. Der größte und wiwti^stc Grund, warum ich die Todesstrafe abgeschafft haben will. liegt aber in der Betrachtung, daß jedes Urtheil der Richter doch nur ei:, unsicheres ist, wcun dem Nichter nicht jene Weisheit und Allwissenheit zu Gebothe steht, die jenem höchsten Wesen i,me-wohnt, das die Herzen und Nieren Prüft: die Nichter können niemals mit Bestimmtheit sagen, sie hab>.u absolut richtig .aemihcilt. Nur wenn der Richter im Stande wäre, selbst Zeuge der That zu seyu, dann könnte er mit absoluter Gewißheit urtheilen, sonst aber stützt sich seine Ueberzeugung nur auf Umstände, auf welche das Gebäude der sogenannten moralischen Ueberzeuguug gebaut werden muß, meine Herren, wer da weiß, auf wie vielerlei Umstände, auf wie oft kleinliche Umstände diese moralische Ueberzeugung gegründet ist, wie sie varirt in der Brust jedes Einzelueu, und wie sie durch das Wcgsallen auch uur eines Unistandes gänzlich über den Hausen geworfen werden kann, der wird es einseben, daß es eine ungeheuere Verantwortlichkeit ist, Jemanden auf Gruud dieser moralischen Ueberzeugung mit einem Uebel zu bedrohen, welches nicht mehr gut zu machen ist. Deßhalb habe ich mir das Amendement erlaubt, daß nur bei Stim-mencinhclligfeit der Geschwornen die Todesstrafe angewendet werden könne. Ich suche in der Stmtmeneinhclligkcit von so vielen unbefangenen und unabhängigen Richtern jene Garantie.die nöthig ist, damit man mit der größten Beruhigung sagen könne: Es sei kein Zwcisel, daß recht gcurtheilt wordeu sei. H.n auch nur Giner nach seiner moralischen Ueberzeugung a/> fundeu, daß dcr Beweis der Schuld nicht hergestellt sei, dann, meine Herren, ist es zu erwarten, daß auch die Beweise, welche für die Schuld des Angeklagten vorgebracht wurden, nicht so stichhältig siud, um mit Beruhigung urtheilen zu können, er sei eiucs todeswürdigen Verbrechens schuldig. Ich fürchte nicht den Einwurf, daß das Geschwornen-Institut dadurch dcpravirt werden wird, denn ich habe ja das Amendemeut nicht gestellt, daß durch den Mangel einer Stimme,, also durch das nichtcinhellige Beschließen Jemand von dcr Schuld schon ganz freigesprochen werden könne, oder straflos ausgehe. Ich hade nur die Stim-meneinhclligkeit zur Anwendung dcr Todesstrafe verlangt, die Majorität Geschwornen kann sich dabei immcr noch für das schuldig aussprechen, und dann möge die nächsthöchstc strafe, welche das Gcsctz nach der Todesstrafe androht, in Anwendung kommen, Ich wollte nur die möglichste Garantie für d:.> moralische ^n"^'ü^ ^ das tooeswürdige Verbre-durcb w!"' l"W"a^ wnrde; ich wollte da-^ ^ ^ '^" d"s Amcndement fiele- .Die Todesstrafe lst abgeschafft,, die A^'e bab nen, den Uebergana, vurck w.'l^7 - < gehen we»'dcn mogllch gmmcht wird die im Gesetze fortbestehende Todesstrafe nach und nach durch seinen eigenen Willen factisch ^bzuschafftn So lange, wie gesagt, meine Herren, so'lauge man nicht im Staude ist, mit der Sicherheit zu urtheilen wie dcr Zeuge, welcher bei dcr That gegenwärtig war — (und ein solcher Zenge kann ja nicht als Richter sungiren), so lange dürfen wir nicht durch die Strafe ein Uebel zufügen, welches in seinen Wirkuugcu gar keine Vergütung mehr zuläßt. Es ist schwer, für die vermißte Freiheit, für die Leiden, im Gefängnisse erduldet, irgend einen ^Natz zu geben; aber wcnn auch die Vergangenheit nicht mehr ersetzt wcrden kann, kaun wenigstens für die Zukunft durch Wicdcrcr-tymung der Fniheit vieles gut gemacht wcr- den; allein der einmal zerschnittene Lcbenssa-den, den der Mensch in seinem Wahn zerreißt, kann weder erneuert, noch durch Reue oder Wohltaten wieder zusammengeknüpft werden, (Beifall.) Präs. Der Abg. Hein hat einen Vcrbes-scruugsantraa, vorgelegt; es sind außvrdcm nock mehrere Ameudcnnuts vorhanden, wo die Antragsteller aber nicht mebr zum Worte gelaugten. Ich werde hinsichtlich derselben die Uuterstützungsftage stellen, damit der Herr Berichterstatter weiß, auf welche er bei der Widerleguug Bedacht zu nehmen hat. Der Antrag des Abg. Hcin lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." Dieser Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung gestellt. und zureichend uuterstützt. Sollte das Amen-dement fallen, so soll dcr Absatz lauten, „Die Todesstrafe ist nur zulässig, wenn das Ge-schworncugericht den Angeklagten mit Stim-meneiuhclligkeit als des mit dem Tode bedrol,-teu Verbrechens schuldig erklärt." — Wird dieser eventuelle Antrag uuterstützt? — (Geschiebt.) Er ist hinreichend unterstützt. — Abg. Hein. Ich bitte um das Wort, uur für eine kurze Bemerkunq. Man bat mir die Deutung unterschoben, daß meiu zweites Amendement nicht mit dem Satze: „Die Todesstrafe bei politischen Verbrechen ist abgeschafft^ vereinbar wäre. Ich mackc aufmerksam, daß es heißt: „für mit dem Tode bedrohte Verbrechen" und mit diesem Satze wohl vereinbart werden könne. Ich wünsche, daß es vor dem zweiten Absähe zu stehen komme. Die ganze Stell.' voürdc dann so lauten: „Wenn das Geschworuengericht den Angeklagten mit Stimmeneinhelligkcit u. s. w." Dann kann folgen: „Bei politischen Verbrechen ist die Todesstrafe abgeschafft." — Präs. Noch folgende Anträge sind vorlio qcud, für welche die Uutcrstützuugsfrage nicht gestellt wurde, nämlich der Antrag des Abg. Franz Richter zum ersten Absätze, nämlich: nach den Worten „verhängt werden" habe zu folgen: „ausgenommen, daß nach dem zurZeit der Abnrtheilnng bestehenden Gesetze, für eine solche Handlung eine mildere Strafe zu vcr-häuqeu wäre." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht) Er ist untcrstützt. — Der Antrag des Herrn Abg.Haimerl lautet: „Er-stens. Die Todesstrafe findet nicht mehr statt." Im Principe ist diefer Antrag bereits unterstützt wordeu. Hiusichtlich dcr abweichenden Stylisirung werde ich ihn auch zur Uulerstü-> tzung bringen. Abg. Haimcrl. Ich schließe michdcrTcr-' tiruug dcr übrigen Anträge an. Präs. Ich unterlasse dcmuach, die Uu- - lerstützungsfragc bezüglich dcr abweichenden - Tertirung zu stellen. — In kv«l,i,>m, falls l der erste Autrag nicht angenommen werden ; sollte, hätte dieser Absatz zu lauteu: „Die To-c dcsstrafe darf M!v in den durch das Gesetz ge,-e uau zu bestimmeudcu Fällen des stand« und e kricgsrechtlichen Verfahrens Platz greifen." e Wird dieser eventuell gestellte Antrag unter- - stützt? (Geschieht.) Er ist hmrcicheud unter- - stützt. Ferner ein weiterer, von demselben c Abg. eventuell gestellter Autrag, nämlich für - den Fall, als auch dieß nicht angenommen i werden sollte, soll dcr Absatz lautcu: „Die - Todesstrafe fiudet nur bei dein Verbrechen des ! Mordes statt." Wird dieser Ant,ag unter-h stützt. (Geschieht.) Dcr Autrag ist uutcrstützt. . Der Antrag des Abg. Oheral zum ersten Ab' e satzc, lautcud: „Die Todesstrafe ist abgeschafft" t wurde bereits unterstützt; wcitcrhiu stellt er r folaeudcu Zusatzantrag: „Das Strafsystcm r gründet sich auf die Principien der sittlichen o Besserung." Ich glaube, statt des dritten " Al'satzcs. — " Abg. O h e r a l. Zwischen dem zweiten und 't dritten Absätze. Präs. Wird dieser Autrag untcrstützt. (Ge-,1 schiebt.) Wi^-d zurcichcud unterstützt. Dic - übrigen Anträge sind bereits alle unterstützt, li Endlich hat der Abg. Schusclka einen Antraf, - gestellt, sür den Fall, als der Verbesserungs- - antrag aus unbedingte Abssbaffnng der To- desstrafe angenommen werden sollte. Ich werde diesen Antrag spater zur Sprache bringen. Er lautet: „Dringlichkeitsantrag des Abg. Schusclka. In Erwägung, daß es dem humanen Zwecke des Reichstagsbeschlusses vom — da würde hereinkommen 29. — Jänner 1849 entgegen wäre, wcnn in der Zwischenzeit von nuu bis zur Sanction dcr Grundrechte 3> desurtheile vollstreckt würden; in Erwägung ferner, daß dadurch bei politischen Verbrechen die volle segensreiche Wirkung einer gewiß nahe bevorstehenden Amnestie vereitelt würde: legt der Reichstag den Beschluß vom 29. Jänner sofort Seiner Majestät dem Kai' ser zur Sanction vor, und fordert unter Einem das Ministerium auf, die Vollstreckung dcr Toocsurthcile sogleich zu siftiren." (Großer Beifall.) Ich werde den Antrag zur Un^ terstützung bringen. Wird der Antrag nnter» stützt? (Wird unterstützt.) Abg. Schusclka. Auch für den Fall po--litischcr Verbrechen, käme noch hinzu. Präs. Ja, ganz rccht. — Wollen der Herr Berichterstatter das Wort crgrciftn. Abg. Rieger. Meine Herren, ich begin ne mit der Besprechung der Amcndements, welche zu diesem Paragraph vorgeschlagen wurden. Es ist vor allem außer den so vielfach sich wiederholenden Anträgen auf gänzliche Abschaffung dcr Todesstrafe ein Antrag des Abg. Haimerl, dcr dahin geht: „die Todesstrafe darf nur in den durch das Gesetz genau zu bestimmenden Fällen des stand- und kriegst rechtlichen Versahrens Platz greifen." Die Hauptfrage bei dicsem Paragraphs bleibt im-mer dic. ist die Todesstrasc rechtlich und sittlich zulässig, ist sie zweckmäßig? Wenn man von dcr Ansicht ausgeht, daß sie es nicht ist, so ließe sich allenfalls dicscs Amendement vielleicht noch am ehesten dadurch rechtfertigen, daß man darauf hinweist, daß der Staat ge-wisscrmaßcn als Nothwehr in den Füllen des stand - und kriegsrechtlichen Verfahrens die Todesstrafe in Anwendung bringen kann. Al' lcrdiugs ist die Nothwehr hicr nur uneigentlich zu nehmen. Aber, was wichtiger ist, es ist sehr zu bedauern, meine Herren, daß ja das Standrecht auch bei volitischen Vergehen iu Anwendung kommen kaun, und die Erfahr rung der letzten Zeit lehrt uns, daß das stands rechtliche Verfahren selbst bei Preßvergehcn in Anwendung gekommen ist (Bravo), und dieses wollte der Ausschuß sür jedenfall ausgeschlossen haben. Ich glaube also, in dieser Richtung wäre die Annahme des Antrages des Abg. Haimerl bedenklich. — Es ist ein zweiter Autrag vom Abg. Haimerl: „Die Todesstrafe findet nur bei dem Verbrechen des Mordes statt." — Nun, wic ich schon sagte, es hängt von der persönlichen Ueberzeugung ab, ob die Todesstrase überhaupt zulässig ist; gibt man sie aber zu, so glaube ich, ist es nicht zu bezweifeln, daß z. B. das Verbrechen der Brand-leguug in dem Falle, wo durch den Brand vielleicht Huudcrtc von Menschen zu Grunde gehen, nicht minder strafbar ist, wie ein Mord. Auf die Anträge des Herrn Abg. Wildner ge-lie ich nicht ein, weil sie nicht die gehörige Unterstützung gefunden haben, eben so wenig auf die Anträge des Herrn Abg. Pitteri; es ist nun ein Antrag des Abg. Krainssi hier, er lautet folgendermaßen: „Die Todesstrafe uud alle gcgeu die menschliche Würde, öffentlichen Anstand, die Unverlctzlichkeit derPersou und des Eigenthums verstoßenden Strafen dür-fen nicht angewendet wcrden." Nun, meiuc Herren, gegen dicscs Amendemcnl erheben sich vielfache Bedenken. Alle Strafen, heißt es hier, welche gegen die menschliche Würde ver^ stoßen, - welche sind das? das hängt von der subjective» Ueberzeugung eineis Jeden ab, bei dcn mcistcn von Ihnen ist vielleicht die Todesstrafe auch eine Strafe, welche gegen die menschliche Würde verstößt, ich weiß es nicht — die Abstimmung wird es zciaen. Gegeu die Unvcrlctzlickkcit der Person, heißt es ylcr -dieser Ausdruck ist zu vag; wollte "'"«Meng darauf eingehen, so müßte man Mst dle Strafen bei den fllin^ Kindern ab'chchen, 466 denn die Nuthenstrafe ist auch gegen dit' Un-verletzlichkeit der Person. Strafen gegen das Eigenthum — das heißt, meine Herren, alle Geldstrafen abschaffen, und doch werden Sie nicht bezweifeln, daß in sehr vielen Fällen die Geldstrafen die zweckmäßigsten sind; also ich glaube, daß dieses Amendement sich durchaus nicht empfehlen ließe. Das Amendement des Herrn Abg. Kudler weicht nicht wesentlich ab von dem der Commission, nur in dem einzigen Punkte, indem es sich mit vielen andern vereinigt, baß die Todesstrafe abzuschaffen sei. Ich glaube, die Abänderungen, vie er übrigens vorschlägt, beschränken sich auf unbedeutende stilistische Aenderungen. Dann ist ein ' Antrag des Herrn Abg. Hein, welcher eine starke Unterstützung gefunden hat, und dahin lautet:'„DieTodesstrafe ist nur zulässig, wenn das Gcschwornengericht den Angeklagten als des mit dem Tode bedrohten Verbrechens mit Stimmeneinhelligkeit für schuldig erklärt." Meine Herren, es ist nickt zu verkennen, daß dieses Amendcment die wohlgemeinte Absicht hat, die Todesstrafe nicht rechtlich, aber factisch abzuschaffen, denn es ist klar, daß ein Geschwornengericht wohl nie einstimmig zum Tode verurtheilen wird; aber es ist dieses Amendement in dieser Beziehung nicht zu loben. Geht die Gesetzgebung von der Ueberzeugung aus, daß vie Todesstrafe verwerflich ist, dann muß sie auch den Muth haben, es frei auszuspreckcu, und nicht dnrch Umschweife und Umwege zu diesen» Ziele kommen wollen. Es ist auch noch das zu bedenken, daß dieses Amendement in einer andern Richtung gcfähr lich ist. Meine Herren, jeder Geschworene, der berufen wird, über ein Verbrechen, welches mit dem Tode bedroht ist, das Schuldig oder Nichtschuldig auszusprechen, wird es sehr bedenken, er wird sich zu Gemüthe führen, daß vielleicht seine eigene Stimme die Einhelligkeit voll machen kann. Um nun den Tod nicht durch seine Stimme zu bewirkeu, wird er es vorziehen, seine Stimme nicht abzugeben für schuldig; aber dieses Bedenken, diese Gewissenhaftigkeit kann auch bei mehreren vorkommen, und durch die Gewissenhaftigkeit mehrerer Geschworenen kann es dahin kommen, daß ein Verbrecher, den sie alle für schuldig balten, ganz ungestraft davon kommt. Das. meine Herreu, ist das Gefährliche dieses Amendements. — Es ist ein Antrag vom Abg. Trümmer gestellt worden; er ist gleichfalls für die Aufhebung der Todesstrafe, bezieht sich aber vorzugsweise auf den ersten Absatz und verlangt, es soll kier heißen: „uack einem zur Zeit der strafbaren Handlung oder Unterlassung." Ich glaube, es ist klar, daß unter „strafbarer Handlung" auch die negative Handlung, also die „Un^ tcrlassung" begriffen werde. Es ist dieß auch in unserer Gesetzgebung ver Fall, daßIemanv cm Verbrechen, sehr häufig eine schwere Po-lizeiübertretung begeben kann. eben durch eine bloße Unterlassung. Dennoch ist das Strafgesetzbuch nicht überschrieben : „Strafgesetz über Verbrechen und verbrecherische Unterlassungen;" eben so wenig der zweite Tbcil des Strafgesetzbuches: „Ueber Polizei-Ucbertretungen und Polizei ^ N ,' terla ssu n g e n." Ich glaube alw. e3 ist uberflusnq. Eben so ist sein Amendement zum zweiten Absätze nicht zu empfeh-K'n, wo es beißt: „Ausgenommen vordem Feinde," man könnte dadurch auf die irrige Idee gebracht werden, daß aück der Soldat slnen Ocgner nicht erschießen dürse. Für den Ml, als man dieses Gesetz belieben sollte, welches sich auf das stannechtlicke und kriegs-recktlicke Verfabrcn bezieht, muß ich gestehen, vatt der Antrag des Abg. Haimerl als besser stvlisirt vorzuziehen wäre. — Es ist ein An-trag des Abg. Oh^ral vorliegend: „Das Strafsvstem gründet sich auf die Principien der sittlichen Besserung." Mnne Herren, ich nage Tie, gehört dieser Absatz iu die Grund, n-chte? Wir müssen eine zweifache Frage aufstellen: Nas ist die Straft? Diese Frage wurde schon von den Juristen seit Jahren be° fprochm/und noch immer ist man nicht zu einem allseitig befriedigenden Resultate gelangt. Dasselbe gilt von der weiteren Frage: Welches Strassvstem ist denn eigentlich das beste, richtigste und wohlthatigste? Das sind Fragen, welche in der Theorie, in der Wissenschaft ihren Platz haben, welche zu entscheiden , wir hier nicht berufen sind. Insbesondere ist hier in den Grundrechten nicht der Platz dazu, und wenn dieser Satz irgendwo ausgesprochen werden sollte, so gehört er offenbar an die Spitze des Strafrechtes und nicht in die Grundrechte. — Es ist ferner ein Antrag des Abg. Trojan: „Die Todesstrafe findet bei Verbrechen rein politischer Natur durchaus nicht statt." Ick glaube, das Besagte ist dasselbe, was die Commission beantragt. Geändert ist nicht immer gebessert. An die Stelle des dritten Absatzes schlägt derselbe Abgeordnete Folgendes vor: „Ueberdieß sollen alle Strafarten, welche an sich nur geeignet sind, das Ehrgefühl eines Verbrechers abzustumpfen oder demselben körperliche Qualen zu bereiten, so wie die Strafe der Vermögenseinziehung für immer ausgeschsosseu seyn." Ich kann mich mit dieser Tertirung nickt einverstanden erklären, sie ist in allgemeinen Sätzeu gefaßt, welche aber eine vielfache Auslegung zulassen. Ich glaube, wir thun keinen Fehler, wenn wir die Fassung der Commission annehmen, sie hat den Vorzug der größern Bestimmtheit, und wir haben in der Beziehung den Vorgang in andern Staaten sür uns. Es hat der Herr Abgeordnete für die Laimgrube in seiner gediegenen Rede die Nothwendigkeit sowohl des ersten als des letzten Absatzes in der Art, wie er ist, begründet, und die Gesetzge« bungen anderer Staate» sind uns in ähnlicher Stylisirung vorangegangen. Die Grundrechte des Frankfurter Parlamentes sind zwar für den Herrn Abg. von Welwarn keine Autorität, haben aber fast dieselbe Fassung. Es ist noch der Antrag des Abg. Nichter. Nach diesem Antrage soll nach den Worten: „verhängt werden" kommen: „ausgenommen, dc.ß nach dem zur Zeit der Aburtheilung bestehenden Gesetze für eine solche Handlung eine mildere Straft zu verhängen wäre." Meine Herren, icb glaube, es ist dieser Zusatz überflüssig, denn es ist nicht anzunehmen, daß ein Verbrecher darauf bestehen wird, nach den älteren Strafgesetzen gerichtet zu werden, wenn sie grausamer sind, uild auch die Staatsverwaltung wird gewiß nicht eigensinnig darauf beharren wollen, daß er nach diesen grausameren Gesetzen gerichtet werde, wenn schon mildere bestehen. Uebrigens ist ohnedem schon in dem Kundmachungs-Patente eines jeden Strafgesetzes der Grundsatz ausgesprochen, daß das Gesetz Anwendung finde in jenen Fällen, wo eine mildere Ttrasart bestimmt ist. Ich glaube, dieser Grundsatz wäre also gan; zwecklos. Die übrigen Amendements von den Abg. Hauschild, Tidon und Borrosch verlangen gänzliche Ab-schaffung der Todesstrafe. Ein Antrag vom Abg. Schuselka ist noch hier, welcher sich eigentlich nicht auf den Paragraph selbst bezieht, sondern auf einen and^n Gegenstand, über welcken ich nicht zu berichten habe. Es ist mir, meine Herren, eine schwere Pflicht geworden, ick habe als Berichterstatter des Ausschusses den Antrag desselben zu vertheidige»'; ich hätte in dieser Beziehung sür die Beibehaltung der Todesstrafe zu sprechen, nach meiner Pflicht; ich will diese Pflicht insoweit üben, als ich wirklich als bloßer Berichten statter fungire, ich gebe nickt meine Persönliche Ueberzeugung ab, denn wle Sie aus den Minoritätsvoten ersehen können, so ist sie eine andere: ick werde nur einfach berichtend die Gründe angegeben, welche den Ausschluß bewogen haben, dieTodesstrafe in seincmEntwurfe noch beizubehalten. Erstens ist der Ansschuß der Ansicht gewesen, daß die Todesstrafe znr Abschreckung noch immer nothwendig sei. daß sie eben als Abschreckung in vielen Fällen das einzige Mittel sei, ge-wisse Leute von bestimmten Verbrechen abzuhalten. Die Einwendung, daß der Staat den Menschen nicht als ein Mittel betrachten könn« te für ftlnc Zwecke, ist damit widerlegt wor- den, daß man die Ansicht geltend gemackt hat, man müsse zwei Stadien unterscheiden: das Stadium der Androhung, und das Stadium der Vollstreckung; vie Androhung ist nickt verwerflich und nothwendig. die Vollstreckung aber ist unausweichlich, um dem Gesetze die gehörige Achtung zu verschaffen. Man hat bezweifelt, daß der Staat das Neckt hat, Je-manden seines Lebens zu berauben durch eine Strafe; dagegen ist zu erwähnen, daß ja der ^taat auch vor Allem die Pflicht habe, für die Erhaltung seiner Staatsbürger zu sorgen, für ihre eigene Selbsterbaltung waren die Staatsbürger in den Staatsuerband eingetre-ten. und da der Staat zur Erhaltung der Staatsbürger die Todesstrafe für nöthig erkennt, so muß er wohl auch das Necht dazu haben; hat er das Necht zum Zwecke, so muß er auch das Necht zu den Mitttln haben: es müßte sonst der Staat auch nicht das Necht haben, Nekruten auszuheben, wenn er nicht das Necht hätte, überhaupt auf das Leben ei« ucs Staatsbürgers zu greisen, und darüber zu seinem Zwecke zu disponiren. denu dadurch, daß er ihn in den Krieg schickt, greift er ja eben die Sicherheit seines Lebens an. Es ist ferner geltend gemacht worden, daß bei dem gegenwärtigen Zustande der Bildung unseres Volkes die Straft noch immer nothwendig er« scheine, da es bei uns häufig vorkomme, daß Unistände eintreten, wo keine andere Straft ihre Stelle vertreten kann; es hat sich der Ausschuß dießfalls daran erinnert, daß selbst der hohe Reichstag in den Octobertagen es für nothwendig gehalten hat, die Todesstrafe auszusprechen. Ich glaube also, daß der Aus« schuß in dieser Beziehung keinen Vorwurf verdient. Es ist ferner geltend gemackt worden, daß die Straft selbst der Bildungsstufe des Volkes angemessen seyn soll; nun aber hat die Majorität des Ausschusses gezweifelt, daß unser Volk die Abschaffung der Todesstrafe wünscht, ,nan ist im Gegentheile der Ansicht gewesen, daß das Volk die Beibehaltung der Todesstrafe verlange, und daß es die Abschaffung derselben für einc falsche Sentimentalität auf unserer Seite erklären win^e: ja, daß das Volk, unmuthig über diese allzu milde Bestimmung der Gesetzgebung, nicht selten sich selbst Recht zu verschaffen suchen wird. daß also eine Art Volks-Iusti'z, LynchIustiz ein« treten wird. Die Einwendung, daß ein Justizmord irreparabel sei, ist wahr, aber man kann dieic Einwendung bei allen anderen Stra» fen, namentlich bei der Kerkerstrafe a"ch ma» chcn. denn 10 Jahre im Kerker zugebracht, sind auch aus dem Leben verloren, sind auch nicht einzubringen. Die (Nosumung des Volkes, welche sich gewiß in seiner Majorität für die Nothwendigkeit der Todesstrafe aussprecken würde, glaubte der Ausschuß beachten zu müssen. Er glaubt, man würde sich den Vor« würfen des Volkes vielfach aussetzen, wenn man für das Los ver Mörder, für den Schutz derselben mehr Sorge tragen würde, als für vas Leben ehrlicher Lentc, und wenn man s» durch Aufhebung der Todesstrafe die Gesell' sckaft in neue Gefahr stürzeu würde. Endlich hat man Rücksicht genommen aus andere Län« der, man hat erwogen, daß noch kein Land die Todesstrafe gänzlich abgeschafft, man hat erwogen, daß namentlich selbst Frankreich in der neuesten Zeit die Todesstrafe auch nur für politische Verbrechen abgeschafft hat; man Hai geglaubt, daß, wenn die gebildetsten Völker der Erde die Todesstrafe noch für eine Nothwendigkeit halten, daß wohl diese Nothwendigkeit auch bei uns vorhanden sein müsse, wo, wenigstens in vielen Ländern das Volk noch aus einer niedrigeren Eulturstufe steht. Ich erinnere dießsalls namentlich an die ungarischen Lckider, wo häufig große, ausg» breitete Räubereien vorkommen, ich erinnere an Dalmatien. wo im Volke der Grundsatz gilt: ,,lv<» 5P. "" <»»>V<5