Z848. Amtsblatt zm Laibchcl Zcilunz. Samstag den H6. September. Vubernial > Verlautbarungen. 3. 1698. (I) Nr. 20495. Currendc des k k. illyrischen Guberniums. — Den Deserteurs und Reklutirungssiüchtlingen in Krain und Karnten wird zu ihrer Anmeldung und dadurch zu erwirkenden Straflosigkeit die Frist bis 1 October 1848 erstreckt. — Mit den Gubcrnial-Cur-renden, m>d zwar für Kärntcn vom 26 Juni d. I., Z. 14893, und fürK-ain vom 2!. Juli d. I., 3. 15899, wurde die Bewilligung cincs General» Pardons für Deserteure und einer Amnestie für Rekrutirungsstüchtlinge, so wie die Strafnachsicht für Diejenigen bekannt gemacht, welche binnen vier Wochen, vom Tage der Publication dieses Erlasses, und in Kärnten in der mit Guberniab gurrende vom 2. August d. I., Z. 17771, bis letzten August d. I. verlängerten Frist, bei der nächsten Militär- oder Civilbehörde sich persönlich stellen, und je nach ihrer Tauglichkeit dem betrep senden Militarkö'rper einreihen lassen. — Zu Folge Erlasses des hohen Ministeriums des Innern «.ldu. 26. August d. I., Z. 928, ist jedoch über Einschreiten des prov. kärntnerischen Landtages die Frist zur Anmeldung und freiwilligen Stellung der Deserteure u. Rckrutirunftsflüchtlinge in Kä'rnten und dadurch zu erwirkender Straflosigkeit bis zum l. October d. I. erstreckt worden, welche Fristerweiterung auch für die Deserteure und Rekru-tirungsflüchtlinge in Krain zu gelten hat, — Dieses wird zur allgemeinen Wissenschaft bekannt' gemacht. - Laibach am 7. Sept- I848. leopold Graf v. Welser s he i mb, Landes: Gouverneur. Andreas Graf ». Hohen walt, k. k. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. 2. 1697. (,) Nl- 336o. l>. ucl 21)5?. H.vvl50l!l«0ncul'8<). 8l »ONO l'6»li v«c:m»l n«ll' l. 1^ ^Qoa-clttmiu >«^!^^nll: — I. Di lio!»l;!on^ ciUtolit.!, l^mosllle li ciilo< ln»lil:2) con l'cNiüuo onuinrio c^i liu»il>i zeicmno (6oc>) muut:!..' cl» ^«^llo loLioni di ^aleoln^ino ^i^Ii:»lli«v i i;l,r.,c»l «iiuulj lil^iu^liol». — 2. Di ün^uli « 5lll« l6 «^,»0s»«!o cl» li (l^illllsl)s.enll)) ^1. cli lÜ. — ^»0 vic:n« «mncli nlx^lln or«! i! collc:c>l6,> »«> rnu- in l«^lll.lu ecl 2 vuQ6 « ll?n0l6 cli riiioluxluno minlslol-l.ilo. — Oli ^z^illinü lli c^u<38le cal.-l.e6ro c!uv> .nniu ^ilo5^nl.^r« lino l»l loul.lu!)le I^ltnrlii^ unzllu - ill, NX) ii» 1si«5l«, 1c los^» uu^lilll^u l!>^ u/.lono e Mllnll^e llei c!oc:ulnenl> «kl?comj),ovlno let«) null il», nlll»in<.» <: l^ll-llo licl ^lii»I« ^'ui- co^li» n.'tliuu5^ oonzi) Nübsamcn-Oel l272Pfd.; ) Pappendeckel ^82 Stück; l) Packleinwand 102 EU.: k) Weihrauch 19 Pfd.; l>) Bartwische 24 Stück; i) Kehrbesen, ordinäre 156 Stück; k) Kehrbese» von Borsten 3 Stück; l) trockener Kampfer 12 Pfd.; m) Gewürznelken 4 Pfd.; n) weißen spanischen Pfeffer 4 Pfd. — Die zur Lieferung dieser Artikel im Einzelnen oder im Ganzen Lusttragendcn wer-den daher eingeladen, sich zur obbcstimmten Zeit am bezeichneten Orte einzufinden, und unter den Bedingungen, welche ihnen vor der Versteigerung bekannt gegeben werden, die sie jedoch auch früher bei der Gubernial-Expcdits-Direction einsehen kö'mwil, ihre dießfalliqcn Anbote zu machen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 3. Bept. 1848. I 1U6U. (3) ad Nr 20070. Edict. Von Seite des k. k. österr. Viceconsulats in Cairo wird mit dem gegenwärtigen Edictc allen Jenen, denen es zu wissen gelegen, bekannt gc-qeben, daß heute Anton Herbrich, von Klagenfurt gebürtig, in dieser Stadt im 57sten Lebensjahre, mit Hinterlassung eines Testamentes verstorben ist. — Es werden alle Jene, welche auf den Nachlaß des Verstorbenen, entweder als Crben oder als Gläubiger einen Anspruch machen zu können vermeinen, aufgefordert, deren Ansprüche bn dem Eonsulatsamte binnen drei Monaten, vom Tage dieses Edlctes an gerechnet, durch Vorlage der Beweise geltend zu machen — Nach Verlauf der festgesetzten Frist wird auf später einlangende Ansprüche keine Rücksicht genommen, und es wird sodann zur Vermögensabhandlung geschritten. — Cairo am 5. August 1848. Der Consulats - Kanzlei: Bratich. Z. 1649 (:l) Nr. 19555 Concurs - Verlautbarung. Zur Besetzung einer bei dieser Landeöstellc in Erledigung gekommenen Amtsoicnerstelle, mit dem Gehalte jährlicher 3UU si., nebst der vorge-schriebenen Amtskleidung, wird hicmit der Concurs bis 20. October l. I. ausgeschrieben. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstposten bewerben wollen, haben ihre dießfalligen Com« pctenzgesucht längstens bis zum oderwähnten Tage unmittelbar; Diejenigen aber, welche schon bel einer l. f. Behörde dienen, im Wege derselben hier einzureichen, und dieselben mit den legalen Beweisen über Alter, Stand, Religion, Sprach-und sonstigen Kenntnisse, dann übcr ihre vollständige Lesens- und Gchrewcnskündigkeit, ihre bisherige Militär- oder sonstige Dienstesleistung, so wie auch über ihre körperliche Beschaffenheit zu belegen. — Patental - Invaliden oder ausgediente Capitu-lanten, und hierunter Unteroffizlcre, werden besonders berücksichtigt werden. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 1. Sept. 1818. AemUiche Verlautbarungen Z. 1 v. M, Nr. 3918, zugesichert. — Die Ausführung dieses Straßenbaues, dessen Kosten einschließlich der Grunde u. Realiläten-Entschadigung aus458.,7fl. 55 kr. W W. lZ. M. berechnet sind, wird dem Mindcstfordernden im Wege einer öffentlichen Versteigerung und gegen Erlag einer lUproc. Kaution überlassen werden. — Die Versteigerungs-Ver-Handlung findet am 1 l. k. M. October, Vormittag l> Uhr, bei dem wohllöbl. k. k. Kreiöamte Bregenz Statt, und durch 8 Tage vor derselben könne,, nicht nur die bezüglichen Baupläne, die Vorausmaße, die Baubeschreibungen und die VersteigenmgS - Bedingnijse bei dem genannten Kreisamte beliebig eingesehen werden, sondern es wird auch die Ltraßen-Trace selbst genau au5-gest.ckt seyn, und dieselbe jedem Uevcrnahmä-lustigen von Seite des dortigen Straßen - Com-mijsariateü an Ort und Stelle vorgezeigt, so wie die gewünschten Aufklärungen ertheilt werden. — K. K. Provinzial-Baudirection. Innsbruck am 4. Sept. 18!8. Z. 1«ll7. (2) " Nr. "^^ Co ncurs - Ausschreidung zur Besetzung der provisorischen Verwalters-, Be-zirkscommissars- und Ortsrichtersstclle zu St A'ldvä in Kärnten — Bei dem vereinigten Ver^ wallungsamte der Camera!« und Religionsfondö-H.'rrschaften zu St. Andrä in Kärnren ist die Stelle des Verwalters, zugleich Bczirkscommis sars und Ortsrichters, mit welcher u) ein Gehalt von KM0 f!.. d) ein Deputat von 3« Klaftern welchen Brennholzes, im Werthanschlage .'» 2 fl. pr. Klafter, mil i»Of!., .', ein Pferd- und Reise-pauschale von tlU ft., und (1) ein Kanzlei' und Beheizungspauschale von 1W st., nebst dem Genusse einer Natural-Wohnung und der Verpflichtung zur Leistung einer baren oder fideijussorischen löaution im Gehallsbetrage vcrbll»den lst, provisorisch zu besehen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben sich über die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch-politischen Studien, die erlangten Wahlfähigkeits-Decrete als Orts- und Criminalrichter, dann als Richter über schwere Polizeiübertretungen und als Bezirkscommissär, die volle Kenntniß der Land-amtirung und der staatsherrschaftl. Rechnungs und lZajsemanipulation, über Sprachkcnntinsse und ihre bisherige Dienstleistung, über die Fähigkeit zur Cautionsleistung, endlich über einen unbe^ scholtenen moralischen Lebenswandel auszuweisen. — Die hiernach belegten Gesuche sich längstens bis 15,. October 18-l8 im gewöhnlichen Dienstwege bei der k. k Camera!-Bezirks'Verwaltung in Klagcnfurt zu überreichen, und cs ist in den-l selben zugleich anzugeben, ob der Bewerber mit einem Beamten des Verwaltungsamtes St Andra oder der Bezirksbehördc in Klageufurt, und in welchem Grade verwandt oder verschwägert ist. — Von der k. k. stciermärkisch-illyrischen Cameral-(HefaUen-Verwaltlmg. Gratz am 2ü. Aug. l8^8. o. ««?". (2> Nr. 673^Vl. K u n d m a ch u n a. Von dolen wird, uno t)>e »ießsälllqlll mündlichen Vcrsti'ia.l>rul>üen, vor neläien auch die nach o»'r hohen Gub.rni^l« (5urr»nde vom 20. Iu», »836, Z. l39!jg, verfaßten, und m>r ?ach im Amts-Oet'äude Nr. 2^7, am Schulplatze 2. Stock, l'Mg'l'racht w^rv.n können, an o,n nachbcnann» ten Ta^,cn und am destilnmtcn Olle werden abg'h.-ll^l, wl'td n. Schriftliche Offerte, welche nach oem für die Einbringung f.stgesetzten Schlußtermine eu>l.ingen, so wie solche, wel< che ailderswo, als an dcm bez»lchnet»n Orte ut'errllchc wcrdtN, und welche nicht mit dem lO A Vaeium btlegt sind, bleib»» außer Be« r'llckftchli^lln.i. s" s Ausrufspreis für ^, für die Fü'r die Im ^,„. ^ri.,.j Am Bei m»!i «.Maisch.., Fleisch schriftlichen Hauptgemeinde Bezirk """ ,""'".o,.____'_____ __,^^,., !.__ .__——^——^^^21^^^^ Tschernutsch, Salloch, ' ^!. Sept. der k. k. Bis 2l). Sep- Dobluine, Strodel- der Umge- l^^8, un- ssameral- 23WU «527 tember 1848, Hof, St. Veit, Zwi- bung lammen 3048? 3t. Helena, Lukovitz, Egg und 22. dto. detto INlW 13l»2 bis 21. dto. St. Oswald, Kreut- Kreutberg detto «»«»>»«». «^,«.^». dctto berg. Fusammen 1476(1 Mannsblug, Kreuz, Kapl^vaß, Stein, Münken- ^3. dto. detto 14?62 2U8^t bis 22. dto. St. Martin, Mött- dorf detto dctto nig. ««—»«».—». Zusammen 17444 Den l0. 2h.il oieftr Ausrufkipreise h^ben dle ,nül!^'licheu Licitantvn vor d^- V'lsl^l^e rulig ^lü Vabium zu .'liegen. — D>e P a ch l' b « dingl^ ijs ^ sind soi ^ cllde : (Kr !l e n s. D^m Pächier lv»ld ron c^r ölaaläu.rwilcun^ 0^5 Recht cingerällmt, wahreno dcr D>n,<'r der Pack:u»,g die Veriehru>,qöft.Utl von W>>n, Wc,nml)si, Mailchc, ixnn, Oostnn>st und vom Flasche n^'ch 0el„!al ^il.csüqt^l Ai'hanqe und ä^llff.'. lcrlier nach d.n spater kundq.machten uno ,n der Folge nott> kulldzumacheildin B^stlmmungcn »inzuhedtn. — Zweitens. Zur Pachtung wird Ie^rm.lll» zu^el^l/n, w.lch,r nach den G,s,h.n und d.r l!alid.bv.rs^su»g hicuoil nicht alisg.s^loss.i, ,st. Für j^dcn F^ll sind alle jen<, sowohl vo» der Ueb.r-n^hmc alä t.'0" der FonjVtzung ^„^ Elchen Pach-tuiig au6,^schlosftn, wtlHe wegen en wurde. — I neIlwlVlduo,. w.lche zu Fol^c dls ^trafgrftßbuch.S üd.r O.'falioüdrrtrelul,-. gen, wegcn GHleichhu,0»'ls, gy.r ellier schweren G.fallsul^cltretlnl^ m U'»le,suchl,nq gc^o-^l'n u>,d, geltest, oder weq^n d.s ^l?g3»g»l, rechtlicher Beweise von dem 3trafoerfal)r»n losgcza'hll wurden, slud durch sechs, auf de« Zeilpunlt dcr U^verlletung, oder wel.n d»rs,lve nicht lckam'.t ist. ^r Entdeckung derselben fol. >n'„5e I^hre als P,.!gtl, Documenttn a»s^nvci>>n. — Drillens. Dl> Horste,qerung kcs P<>chtot)« i/ltch g.schi.ht unter Vocbch^lt dcr höhern OcllchlMgum. so 'war, daß der Velst^crungü->'cl für oc„ Bcstbicter schon du>ch bie U,itolocol!nden0c Kraft crhals. Die Annahme des Pachtindotetz ,n^ß dem Er» st»her blnn.n ^ Wachen, von dem Tage der Vlrstciq.'rttng und jcdcnfalls acht T'(,e vor <^m Beginne orr Pacht^.it bekannt qeg'bcn werden, wioris,enf.illü l^cjscn H^fluog für das 'lnt-ot erlöst«,',, und ihm fr.lstche,, soll. dl? '.i r.r Versteigerung nlcgss vorläufige lZau« cion zurück zu fordern. — Würde aver hie ^ustlll!N'g dieser Vcrsta'l,d>gl,nq. ob.-r über? h^lipl oie ZllstcUung'amtlicher Erlässe an hen Pachlcr odcr dlssVl» B."'oll,nächligte währeno 0cr D^ucr der Pachtung, we.;.« d,'sff, Ad"'^ Unheil oder und.kanten, Aufc.nhalt t.ichl f./. schclicn können, oder soi.st das Ocfäll die per. ,önliche Zustlllllng »ncht pajs^ld sinden so soll S56 dle öss^ntlicke Ansckl.igu.lg dieser Erlasse del de Gtiu rdezirksobr'qk.it , in deren Be^rke dle Versteigerung Gl,ll gefunden l)at, die Wirkung der p?vsönlm Jahre !834 und »839 aber nach dem Nrunwerlhe angenon^nen werden, oder Mittelst Realhypolhek zu erlegen; nach beendigter Lici-tation wiro bloß der vom Bestdieter erlegte Betrag als vorläufige Cauticn zurückgehalten, den übrigen Militanten aber we» den ihre erlegten Beträge zurückgestellt werd.n. Sind mehrere P.rsoncn zusammen Bestbieler, su haben dies. loen zur ung» theilten Hand für die Erfüllung der übernommenen C^nlraciocrbindliä -kellen zu husten. - Seckstes, s. Vor den» Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Ta^en von der geschehenen Zustellung der Ratification der Pachtversteigerung hat der Päckter den vierten Theil des für u»dl'üch»lli.i'' zu vetschr»idcn hat, zu Handen der Gefällsb« Horde zu erlegen, wobei der bei der Versteigerung bereittz erlegte Netrag einzurechnen, oder falls die aanze (öaution mittelst einer Realhypothek bestellt würde, zurückzustellen s.yn wird. — W,rd die eing Tagen erlegt wird, der ub^än^ige Cautionobetrag binnen eb^n dlesen l4 Tagen sichergestellt w.r^tn, widrigenfalls dcr Pächter als conlractbrüchig behandelt wird. Beim Beginne der Pachtperlode wird oer Pä» ler von der G'fällsdehörde in das Pachtgeschäft tinges, tzt, ihm der sich hierauf beziehende Auszug aus der ämtlicken Vormerkung über die Verzehrungssieuerpstichtigen übergeben, und stl, bcr auf ^eclgneie W ise der Scellerbezirksobrig-kcit und d,n Verz.hrungöfteuerpstlchtig^n, die es betrifft, angekündigt »verden. — Siebentens. Eo wie dcr Pach^r >n alle Rechte und VelpsilchtUl-.^n der Gefällen-Vcrw'llt^ng, mit Aufnahme der im §. 22 der oben angefüh» toi (5i>cular-Veroronung vom 26. Juni ,82^, angedenkten zvei Puncte, und mlt Rücksicht auf den, in dem, jenem Circulare beigefügten Anhange zu dies.»! Paragraph gemachten Vol« behilte, vollständig emlritt, so wird er hiemil ausdrücklich vclpst'chtet. sich auch genau nach dtn ln i»nen Circular" Verordnungen cnlhalle» nen Volschriften, und >n so s^rne sie durck nachfolgende gesetzliche Verfügungen geändert wurden, sich aucd nach dl»s.n zu blnehmcn, und allen wahrend der Dauer der Pachtung in Bezug auf das gepachtete Gefall ergthen^ den Anoldnungen Folge zu lasten. — In dieser Beziehung »v'.ro es d,m Pachter c,uch 5m Pflicht gßmackt, für den F.ill dcr tanffmaßl« gln Struereilihcbung die Einleitung der An z» lnff'N, daß nach Ihn^lichkelt keine st,uel. pftichtlge Partri dle An«>tldung oder Steuer« ti.^i^lung an eitum von ihlem Wohnsitz.'übel eine Melle el.tfert.tlN Orte zu bewerksicUigen, genöthigt ist. — T^rsel^e >st ferner Perpstlä» tet, dlll Parteien, welche sich nicht abgefnn» dtn haben, auf ihr Verlangen über die tallff« mciftig entrichteten Steurrgcbü! rc:- gldruckte ^ahlungbboUelt«, womit derselbe oum Gefalle gegen Verqücunsj d.r Anschaffungssosttn rer-sel).« lvtldel, lvud, zu erfolge«. — Rücksicht-licd dcr nn Paäubezirke vork^ni^^ndeu ?^')cr-zehrun^ssteuer-GesäUsüderlrelung'N wird dem Pächter 00s Besugniß eingeräumt, von d»m gesetzmäßigen Verfahren abzulassen, insofern oas O.s.tz auf dieselben die ?Nrcststrafe nicht verhängt; wenn j.dock gegen die Bestimmung gen d«S ^efällbstraf^es.tzrö nn Ablassungbve. trag elngehoden wlrd, so hat der Pachter di< Partei zu rntschädigen, und üderoicß das Zwan^ ^i^fache des widerrechtlich cingehovcnen Betra» ges als Strafe an den Localarmenfond zu er» legen In kemem FaU« kann ab^r, wenn schon die Untersuchuugsdehörde einschreitet, die?lblas' sung von dem g sehmäß'gen Verfahren von der äu» jllmmullg deo Pachters abhängig gemacht werden. Dic Verfügung über die einfließenden Strafgelder dlewt nach Abzug der Kosten des Verfahrens dem Pächter übe» l .ssen.— Ach tenS. Diejenigen Vorrälhe an steuerbaren Gegenständen, welche bei dem Beglnxc der Pachtung bei den steuerpflichtlgen Parteien vorgefunden werden, uno von diesen birelts tariffmaßig versteuert «vorden sind, unterliegen kelner neuen Versteuerung an den neu eintretenden Pachter. Dem eintretenden Pachter wird jedoch das Recht elngträumt, die Vergütung der Verzehrungs-steuergebühien unr G^meindezuscl läge für diese Vorrälhe, wenn eine Pachtung oocr Solidal-obsindung vorausgegangen ist, von dem auS crelenden Pächter, oder der vorher bestandenen LolidarabfindungsgtseUschaft zu fordern; ist aber vor der Beachtung die Steuer von dcr Gefallen,Verwaltung in eigener Regie ein« gehodeu worden, so findet e,n Anspruch an 0aS jlerar wegen Vergütung der von demselben ta-riffmäßig eingcho'.'enen Oedührcn nicht Statt. Für jene Vorräthe an steuerbaren Gegenständen, welche b,lm Beginne der Pachtung im Besitze von steuerpstlcht'gen Parteien vorgefun« den werden, die sich, wenn auch erst in letzter 6eit, vor dem Clntritt? der Pachtung mildem flüycrn Pachter oder dem Acrar abgefunden hatten, ist der Pächter die Entrichtung der tarissmaßigen Gebühren und Gemeindezuschläge von d.n Partclcn selbst zu fordern berechtiget. -> Die Angabe von Heite des austreleuden Pachters oder der Steuerpflichtigen, daß die in den von den Steuerpflichtigen benutzten Räu men vorgefundenen Vorräthe bereits m daS Elaenthum clnes Andern (Abnehmers) überge gangen seycn, muß bewiesen werden. Dagegen ist dcr Pächter verpflichtet, bei seinem Aus tritte dem neu eintretenden Pächter oder dem Aerar wenn die eigene Regie elntrttt, die Ver< z.hrun^Ssteuer und Gemelndezuschläge für jen< Vorräthe zu vergüten, welche an ihn tariff-mäsng versteuert worden sind, und am Eno. ler Pachtung bei den steuerpflichtigen Parteien in wie immer gearteten Aufbewahrungsorten noch vorhanden sind, oder welche Elgenlhmn des Pächters selbst sind. wenn er ein Gewerbe treibt, das zu jenen gehört, von denen lr den '>.findu'lgsvcreine nicht be,treten, und da« l>r dl.s m Letzlern zur Einhebung der Eteuer zugeivilsen werden. —> Die Erhebung der am End» dls Pachtvertrages vorhandenen Vorrä: ihe an tariffmäßig versteuerten Artikeln, wenn ewe solche wegen d.s Un^rblclbens emls Ueder^ einkommcnü zwischen dem ein« und austreten oen Pächter oder dem Aerar nöthig würde, wird durch einen Gefällsbcamten unter Bsizie. hung eines Abgeordneten der Ortsobrigkeil g<- cheh.'n, und es werden hiezu aucli die ein« lind auSlretenden Pachter rorgeladen werden, sollte den Pächleln o^cr ihren Machthadern oegen Al'wesenheil, «.^er aus einem andern Hlunde dle Vorla^un^ nl.vt persönlich zugc, !lellt werden können, so l)at die Zustellung auf !)ie im 3. Absätze dieser Pachtl'coinaungen fest» gesetzte Art zu geschehen. Das Nichterscheinen c>er Vorgeladenen hebt die Gültigkeit des Er-l)»'bungsactes für keinen Fall auf; der den Vertrag abschließende Pächter verpflichtet sich lNelmehr ausdrücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsact über die am Ende seines Pachleä vorfindigen, ihm ta-üffmäßig versteuerten Vorräthe als voUkom-men beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resultat die ihm obliegende Etcuervergü-lung sammt Gemtindezuschlag entweder dem Acrar, oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erhebungen werden von dem eintretenden Pächter, oder dem die eigene Verwaltung über» nehmenden Aerar gelragen, u^d der Pächter erklärt sich im Voraus mit dem dutch die Ge» fällsbehörde dießfalls zu ben. derung vor Ablauf dieses Termins in Wirksamkeit treten sollte, der von dieftm Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die odt,, angedeutete Art bestimmt. Wenn aber binnen Zl) Taa< back a zuführen verpftlchlet. — Wenn dl^ L^ulion lm Baren bestelll worden, so kann d»r.n B.traa, auf Verlangn o.s Pavters be»m Aus-gan^e der Paä't^it oen drei l tzt,n Monalbralen des Pachcs.dillln^s zur Hälfte, nämlich derg.st^li eingerechnet werden, o^ß ln dl^sen Monateri immer nur die Halle d,s »ntlaUend.n Pacht sch'Nll.gS vom Paaler ubzlifuhlen, die and.r^ Hälsce aber uutz o^r üiut'on zu . ntnehmen s.y„ würde, deren Reit s. hln nach g.endlt,r Pachtung dem Pa^ler, wofern d^o (^cfaU k lne>, weltern Anspruch an h» zu stellen h^t, zu verabfol-fzell s.yn wlrd. - D r e»; c Y n t e n 6. W.nn del Pachter eine Pa.1nsch>lNnggrate zur sest^.s. tz ten Zelt nlchl adlühlt, so Hal »r nicht nul von t»>lslls«n zu t vom Hundert sü'r dle Zeit rom 2^ge, d.-r auf den BerfaUbtag folgt, bis zur Tilgung der Rat., zu entrichten, sondern es soll der GeläUSver waltung üv.rdieß noch daö Recht zust.l), n, den AuSstand ohne w»«ltr5 durch d»e «Haulion zu decken, zugleich aver die weil«re (§,nt)ebul,q d s Gefälls elnstwellen auf Rechnung und Ko» st.n deß Pachters durch einen voa der Ge fäUSbehöro« aufzustellndcn, allenfalls uon oer Sleuervezirksobligtelt zu beeidigenden siten, uid sich rücksichtllch der sequestrations« und N.llci' talionbtosten, so w>e d,r ^llfalll.zen Diffrenz zwischen dem b<> der Relicllat'on, ud,r d^> den /ll fl'duligsn, odll vei der tariffmäßiqcn Einhebu'lg erztllt'N Belr.iqe, und zw sHen dem conlr-ctMli'ßiatN P^chischillinge, u>.0 übcr» Haupt rücksichilich .>u.r auü den, (zulltr^cls, bruche enll't'h,nd5N Forderungen an der lZau lion 0.s Pachter«, und w.un sie n'.i't h>n-relckt, an seinem übrigen Hillmö^cn schadlot, zu hallen; eln aUenf^lls sich elgel'endcS qün ttiger.s Resultat don nach Gutdefinden zu bmm^n und wenn das L>j>cc um denselben nickt an Mann gerächt w«rd, auch Anbote unt.r d,m Ausrufbpreis< anzunehmen, und es soll üer Pachter nicht berechtla>l s.yn. deßwegen Em« Wandungen gegen die <Äilli.k^>t ces ^l^tatio»s acle<; zu machen. — In derselben Art r>orzu-g.hen u»d sick an der bei o.r Versteigerung erlebten votläusi^en, oder der nach lem b A5-s'h^ etle^ten ordentlichen lönition, so w,e dem üdrlsten V.rmögln d,ö Pächters schadlos zu halten, soll die GefäU«'Nvelwillu»g auch 0an>, trmäckl'g.t s.yn, lv.nl, ^r Erst^her ten An tritt d»r P^ckiunq p,lw igcrn, oo»r die bedun. gene Pachtcaution nickt ,n d.r ftstg»s.hcen ^eil leisten >oüle, oder wtnn vor oder wal)rm0 de> Pachtung sia) offenbaren würde, daß dem Päch-, c.r ein oder 5as ai^»r< im zweiten Absätze 0l.se«,' Pachlded»i»^unglN enlhaltin«' Hindcrniß zur Uebernahme ode», Fortschung d.r Pachtung entgegen steh«'. — Vierzehnten?. Uebel diese Pachtl-ng wird keine besondere Vertrags ulkunoe »rrlchler, sonoern das Versteigcrungs» prolocoll hat lm Falle der Gen.hinigung dee -ttestvot.6 zugleich die Stelle der Vertrags ulkunde zu vertreten, dah.r dasselbe so^lllck nach der Nelst. »gerung in doppelter Ausser t».',unq aUs.ilig zu unterfcrtigen, und rlisicht lich des Erstehers mit der Unlcrschllft zwelel Zeugen zu versehen s.yn wild, w^) sohin nach »rfolgter Genehnngung das mic der Natifi^ tlonsclausel v^rs.h^ne ungestämpclte Exenipl^l d.m Pächter gegen deff^n Enn,sang6l>^staii-c,ung und g.gen lHrlag der Ktampelgedüyr für das andere in den Hind.n d.r G.sällslierwal lunc^ bleib.nde und mlt d»m vorschriflmaßlgeti l3tämpel zu l'ers>h»nde Dupllcat üb^rg.ben wn« de« soU. Nl,r in d»l:< FaUe, w»n» das schlift. liche Off.lt einis abw,s.»den Off^reultN d»n Bestdoc enlh>>lr, wild auf Glundlage deb Off,rt.S und cer P>icklb.dlua.Ul'.gen ein törm l.cher Verlrag in zwei gl.ichliutenden P^rlrl. 'lrichlet werden. B^Ut. der Off-^ern, dl..stN Vertraa zu untiuslragl»l, ^yörden flei, alle jene Maßre^lln zu ,rgrrl-f.n, die zur unaufgll>ilt.,nn ^lsüliun^ d,5 Beitrages führen, lio^ege,, a>lr aucl, ^, Pächt.r der Rechlsiveg für aU^ ?lnjprüche, oiv .r aus deln V.rtrage machen zu ko^luen gl^u>l, offen stet>n soll. —> Eech z eh >l l t n s. W>rd closer Verirag nicht schon ausdrückich aus »ine veslilnmte Zeitdauer geschlissen, so kauu er von Gelte dc6 Aerars drei Monate, von Seile dls Pächters aber bis l5. Juli vor A'^uf des Verw^ltung^ayits ausg.kündigt weroen. Diese Auikündlgung n.uß von Seile d»s Päch. tr,s, lvenn fte dcackttt werd.n soll, 5ei der (6amelV!lb'z!>küv.llvallu»g, ln dllen Bezilk d^S gepaät.le Oojecl gelege:, ,st, lnnerhalo 0tl festgesetzten Fr,st ül'eirelcht werden. Orfolg, keine Aufkündigung, so h^t der Vertlaq cilil ein weiter.s Jahr ul>te> denselben B.'Xl'gungen, unler denen l.r abgeschloffen wuld,, zug.llen — K. K. lönnerall'ezllkö - Verwaltung. La, bach au, 7. September 1d48. Z. 166N. (3) Nr W2^V!ll, ,cllj7sHV1U. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirkü. Verwaltung in Neustadtl wird hk'mit bekannt gemacht, daß in Folge Dccrets der wohllöbl. k. k. stcierm -illylischen lHamcral'G.fälieN'Verwaltung vom 26. August 18i«, Z. ""'/.oe,, '" Absicht auf die Veipach-tung des Mauthbezugcö an den Wegmauthstationcn in St. Mareln und Wei^'lburg, nach dem Ge bührensatzc pr. zwei Meilen für jede Station, am 2l. Sept Irl48, Vormittags W Uhr, in iyren Amtslocalitätcn zu Neustadt!, auf Grundlage dcr in der allgemeinen, in den Amtsblättern der ttalb Zeitung Nr. 86, «7 und 88 aufgenommenen Kundmachung der Weg- und Brückenmautyver-pachtungcn enthaltenen Bestimmungen entweder auf ein Jahr, d. i. vom 1. November >848 bis letzten October I8W, o?er auf zwei Jahre, vom !. November !8-t8 bis letzter, October 18',U, die Versteigerung augehalten, und hiebei als AuS-rufSpreis für jede Mauthstation der dicßjähnge Pachtzins mit Zweitausend fünfzig Gulden, somit zusammen für beide statloncn mit Viertausend Einhundert Gulden Conv.-Münze angenommen w,rd. — Zu dieser Versteigerung werden die Pachd lustlgen mit dem Beifügen eingeladen, daß die Licitationsbedingnisse hieramrö wayrcnd den A,iNs stunden eingesehen werden können, uod daß die schriftlichen, gestempelten, mit dem vorgeschriebenen VadlUlN deleglen Offme längstens bis 1!>. Sept. 1848 hieramls eingebracht werden müjsen. — Neustadt! am 4. Sept. !846. Z. i6'<.. (3) Nr. 3Sl5. Edict. Von dem k. k. Bezilksftclichle der Umgebung Laibachs wild mittelst dieses Ediclcs bekannt gemacht: ^6 habe in dcr Erccuiionssachc der Ehelcute 3Ha. lhias und Mnia Perschin, ge^cn äialenli» Babnig von Oberschischka, wegen lNly dem Urlheile <1än. 20. März, «x«l'ul»V6 inlul». lü Slfticniber l8^l7, schuldiger 200 fi siunmt Zinseli uno Klagökoslcr,, in die cretulive Feilbielung der, dem Valentin Babnig g«« nöligcn, dem Stadlmagistratc Laibach »ul, Urh. Nr. ll2/, dienstbaren, gerich.'lick auf 2» fl. 20 kr. ge» schätzten Grundes l)«»!llu u ^nliu» gewilliget, und inezu die drei Feildielungstogsayllllgen auf den 5. Oclvber, 6. November und 7. December!. )., jedesmal Vormictags von 9 bio l2 Uhr mit dem Beisatze lngroldnet, daß dcr in die ereculwe Feilbietung ge« ^'gcne Arund nlir bei der dtiltcn Tagsatzung unter oem Gcha'hungswtlihe hilUangeqeben werde. Der Grunddllchsertl.icc, d^ls Schäyungöproto» coll und die i!icitsc können täglich hier-.unts wahicnd den Anusstunden eingcstbeil werden. LcUbach .nu 22. August lttjul ^iclitl'fel, »am. der Kirche El. Danielis zu Hlllschuje, «jllo >6. d. M., Z. 2,59, die erecuiive Heildielnlig l?er, dem Georg Echel'enig gehörigen, zu Hrenovitz gelegenen, dem Gnie ^ieukofel «uli Rect. >^r. 5-^ diensll-.ncn, ^eiichtlich auf »5(12 fi. qeschah« !e., H>!ldl)::dc, w. 23. ').ol,'rmder r. I , H. 3^l l, schuldigen 30 fi. 29 kr. <: «. <'. leiviUi^kl, mid zu deren Vornalime dieTe^ mine auf oen 5. ,5ciube;, ^uf dc.i 6-Noreinber und .Ulf den 6. December l, I,, jcrecm^l L5o.lbelsku, «lllu. !i6. 0, M., Z. 22N, ill die Reassumiruilg des mil Be--icheid <><>«,. l4. ^.äinler l. ),, Z. 5», bewilligten und mit Bescheio «,><,<>, ch Mai l. I , Z. »>4o^ sistillen .rcculiven ZelU'ieMlizj der, dcm Gregor Ogliset von Hruschllje gedoigen, u>id der Hersschatt Pnlwald 8ul» Ulb. vil. ^ oinistd.nen llntersaß, und dc^ dem Guce '.'icukolel «ul) Ulb. ^r. "/2 diensio.nci, llebcrlands-^undstlickev!,l-ib po.l 2«,«!.«, ,», s.clichilich erhobenen ^chal^ungswtllhc pr. 3^9 fi. 50 jr,, wfgei, aus dem w. a. Ve^leichc . >^. Februar l«^5, Z. 2l5, ,chuldigen 5? fl- <-.. «. c. gewilii^e', u:,d zu deren '^oln^)mc die Herlnioe aus den 9 Ociober, .,us den 9. !)louenlder und ans den 7. December «. I., Vor' ltliic^gs ll) Uhr im Orie Hruschiije lnii dem Beisayc gestimmt, oaß oiese Re^lilam» bei dcr diitlen Feil-dleiungötagsayuüg auch unter dem Scha'lznngswcllhe l)il»ieuili Urb. ^lir. 552 dienstbaren, zu Nal» senfuß grlcgenci, '/» H^lstait , wegen schuldigen »47 fi '29 kr. 0 ». c. ^ewilligel, und es seyen zur ^im'nalnne derselben 3 Feildiclutl^cagsatzun^cn, und ^wcir: am 9 October, 9' November lind tl. De-ceilN'er «84Ü, jedesmal u>n ll) Ulir frlil) oor diese:« ^ezill^^elich!« mit dcn: Geisal^e angcoldnet worde'l, Das; diese Ncali:at nur bei oci 3. i^c ldietllüg auch un« ,cr dem Scha^ungswerrhe pl. ^60 ft. hiaiaiigegroen weilen wird, dann d^lß d e ^llilalionüdcdingnisse, das Hchatzungbpl0t0loI1 u>n> dcr Gruilobuchsexirall läg' lich hleramts eingesehen werden können. Nassensuß am l^. August ii^ü. 337 Gubcrmlü - VerllUltdarultg. Z. 1707. (1) Nr. 2,273. K u n d m achun g. Im Nachhange der Gubernial-Curende vom 25». v. M-, Z. N><^Ii. wird hicmit zur össeutli-chen Kenntniß gebracht, daß zu Folge lines Erlasses des hohen Unterrichts 5 Ministeriums vom 5>. September l. I., Z. 5»tt3N, den dermalen an der medicinisch-chirurgischen Lehran-stalt zu Laibacb aufgenommenen Hörern der Chyrurgie gestattet ist, das cdyrm'gischc Studium hierorts zu vollenden und daß die hiesige Hcbammenschule fort zu bestehen habe. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. — Laidach am l3 Eepiembcr l84^. I^emllichc Vorlnutbarungon. Z. UN5 (i) Nr. 705)5»jI!I K u n d ni a ch u u g. Belangend die V e r pachtnng dos P e z u g e ö der allgemeinen V e r z e h r n n g s-st euer. — Von der k. k. Cameral-Bezil ks-Ver-waltung Capodistria wird bekannt gemacht, das; der Bezug der allgemeinen Ver',ehrungösteuer in den aus dem beisindigen Ausweise zu ersehenden Stenel be,:,i> ken und von den nebenbei o?igeg>'benen Eteuerobjecten, so wie der Bezug der, einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zl> der allgemei^ nen Verzehrung^st^'uer im Wege der össenllichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgeboten wivd: I) Die Verhandlungen zur Verpachtung werden nur auf ein Jahr mit oder ohne Vorbehalt der stillschu'eigendcn Erneuerung gepflogen — Die auf ein Jahr mit Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung eingegangenen Pachtungs-Verträge werden mit der Bedingung abgeschlossen, daß selbe von Seite der Parteien bis iiK-Ill^vf. l5». Juli, von Seite des Aerars aber drei Monate vor Ablauf des Verwaltungsjahres aufgekündigt werden müssen, und daß dieselben unter den nämlichen Bestimmungen, unter welchen sie abgeschlossen wurden, durch Un-lerlassu'.lg dieser Aufkündungen wieder auf ein wei» leres Jahr erneuert werden. - Mit Ende, des Berwaltungäjahres l8.'i1 erlöschen jedoch die mit dem obigen Vorbehalte abgeschlossenen Verträge auch ohne vorhergegangene Aufr'undigung. — Die ohne obigen Vorbehalt abgeschlossenen Pachtverträge erlöschen mit Ende des Verwaltungsjah-rcs I8^!> von selbst. - 2) Aus dem angeschlossenen Ausweise sind auch die Ausrufspreije sür die einzelnen Pachtbezirke und Steuerobjecte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandlungen vorgenommen werden, zu cat-nehmen. — !l) Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. -Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme , als von der Fortsetzung cincr solchen Pach-lung ausgeschlo,,cn, welche wegen eines Verbre-cheus mit einer Strafe belegt, oder welche in cine criminal-gerichtliche Untersuchung verfallen ^sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben würde. Jene Individuen, welche zu Folge dcs Strafgesetzes üo.er GeMsübertretun-gon wegen Schleichhandels oder ciner schweren Gefällsübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtllcher Beweise von dem Strafverfahren losgczählt wurden, Und durch sechs auf den Zeitpunct der Uebertrc-llmg, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pach lung^h^Delber ausgeschlossen. — Ueber die per-!^nlich<> Fähigkeit zur Eingehung eines Pachwer-Uages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor ^'w Beginne der Pachtung über Auffordelung der ^^allsbehörde mir glaubzuüldlgcn Documcntcn. ^ozuiveisen. — -!) Wer im !)tamen eines An' ^"ln einen Anbot machen will, muß sich mit der ^'hölig legalisirten Vollmachr seincü Machtgc-"ers d.i der Commission vor der Licitation aus-''venVn und dieselbe ihr übergeben. -- 5)' Die-Gilgen, welche an der Versteigerung Theil nch-uc>l wollen, haben einen dem zchnren Theile des >"r die Verzehrungösteuer und für den Gemeinde-(Z. All,ts-Blatt Nr. ,,2 o. ,6. Seplsmbei- ,9^^ zuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen s festgesetzten Ausrufspreises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Staatsobligationen, welche nach ihrem zur Zeit des Erla-ges bestehenden Börsenwerthe, die Lose der An-! lehen von den Jahren l^t^ und I»;W aber nach dem Nominalwelthe angenommen werden, der Licitationscommission als vorläufige Caution zu, erlegen. - Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatical-Sicherheitsurkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuchs - oder Landtafelcxttac. tes, worin der als vorläufige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich senn muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der SicherstMmg auch mit dem Echähungsactc der verhypothezirten Realität belegt seyn muß. - Zur Erleichterung jener Versteigerungslustigen , welche bereits Verzehrungs-steuerpächtcr sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirkobehörde, in deren Gebiet die an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt fmdet, einen I:euerbezirk oder mehrere Vcrzehrungsbezirke bereits gepachtet und ihre dießfällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatopäpieren geleistet haben , statt einer neuen vorläufigen Cau- ^ tion, lediglich ci:>e Erklärung genügend ist, daß sie ihre sür die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pachter und beziehungsweise Pachtlu-stige durch eine an dem Tage der Pachtverstcige-rung ausgefertigte Bestätigung der competenteu Bezirks-Acrwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinslückstande von dcr von ihm bereits gepachteten Verzehruugssteuer aushafte, und daß auf die von ihm els Caution dieser Pachtung gc-widmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und! öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und überdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige' Verzehrungssteuerpachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche cr eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungscommission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für dic gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staats-schulden'.Tilgungsfond-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungvfonoe fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. — ti) Die im Ausweise benannten Steuer- und rücksichttich Pachtdezirke werden zuerst einzeln und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuerobjecte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgeboten, es wäre denn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Cteuerobjecte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Die Gemeindezuschläge, wo solche bewilligt sind, werden immer vereint mit der Verzehrungssteuer ausgeboten, und gesonderte Anbote für die Gemeindezuschlägc werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. — Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pacht-dezirte ist es den Pachtlustigen gestattet, mündlich? Anbote auch für dic Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, insofern sic bei derselben Tag-sahung ausgeboten weroenl^was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter dcr Voraussetzung, daß die Conccetal-Anbote den Betrag der für die betreffenden Bczirkc erzielten einzelnen Mcistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im §. 5» dieser Kundmachung bezeichnete Art die vorlaufige Caution für alle jene Bezirke, für welche der Gcsammtanbot gestellt wird, erlegen. — Wenn in dem mündlichen Concrctal-Anbote auch ein solcher Steuer- oder Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der, Einzel-Versteigerung ^ kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concre- tal'Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der (Äesammtsumme der für dic im Concretal-Anbole enthaltenen Bezirke festgesetzten Aussrufspreise gleichkomme. — 7) Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzehrungssteucrbczugcs einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines oder mehrerer Bezirke, insofern solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offercnt auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur sür den Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Verzehrungsstcucr sür alle Bezirke, für i welche cr den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steuerobjectes überlassen wird. — Es können übrigens auch für zwei z oder mehrere zur Versteigerung gebrachte Pachtbezirke mündliche oder schriftliche Concretal-Anbote gemacht werden. — 8) Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: «. Dieselben müssen mit dem zu Folge H. 5 dieser Kundmachung als Cautionsdcpositum bestimmten Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsobligationen belegt oder mit dem Beweise versehen seyn, daß dieser Betrag bei ciner Acrarialcasse oder einem Gefällsanltc im Baren oder in Etaatspapie-ren erlegt worden seyn. — Wird die vorläufige Caution mittelst ciner einverleibten Pragmatical-Sicherheitsurkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. — Dermalige Verzehrungssteuerpächter, welche ein schriftliches Offert überreichen und von der ihnen im Puncte 5» zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dorterwähnte Erklärung ihrem Offerle anzuschließen. — ^. Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte . für» schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen! unter ihnen namhaft zumachen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die 'Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. — Würde die Zustellung der Auskündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pachters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge-fallsbehördc die persönliche Zustellung nicht paffend finden, so soll die Ueberreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuerbezirksobrigkeit und falls die Pachtung mehrere Bezirke umfapt, bei einer oder der andern Eteuerbezilksodrigkeit zur wei-tern Verständigung der Paitei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — II) Die allgemeinen Pachtbedmgnisse können bei der k. k. küstenl.- dalmatinischen Cameral-^efällen-Verwal-tung und bei den k. k. Cameral-Bezirks-Verwal-tungen, dann den Steuerbezirksobrigkeiten und den Obern der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Hür den Fall eintretender Tariff- oder Gese-tzcs-Aenderungen haben nachstehende Bestimmungen Platz zu greifen: Wenn der Verzehrungssteuer-tariff oder wesentliche Bestimmungen der Verzehrungssteuer - Vorschriften geändert werden, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit > ist, daß dadurch wegen gänzlicher Aufhebung des , Gegenstandes der Pachtung dieser Vertrag nach dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöst, so ' hat eine Verminderung oder Erhöhung des bcdun- , genen Pachtzinses im Verhältnisse dieser Aenoe , rung einzutreten; es steht jedoch in einem solchem i Falle jedem der vertragschließenden Theile frei, ,' den Vertrag binnen dreißig Tagen nach der er- , folgten Kundmachung der eintretenden Aenderung < auszukl'indigen. — Der hiernach aufgekündigte ! Vertrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage ( der Aufkündigung in Kraft, und es wird, wenn < die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeitpuncte l an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben < angedeutete Art bestimmt. — Wenn aber binnen dreißig Tagen nach erfolgter Kundmachung ^'iber d^e eint!elende Aenderung der Vertrag von keiner Seite aufgekündigt wird, so bleibt er durch seine ganze Dauer in Kraft. — 12) Die Licitation beginnt an dem festgesetzten Tage pünctlich um die 9. Stunde Vormittags. — K. K. Cameral-Be-zirkü-Vcrwaltnng. — Capo d'Istria am 7. September l548. F o r m u l a r e eines schriftlichen Offertes. — (Von Innen.) — Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt dem allsälligen Zuschlage von (folgt die Angabe der Steucrobjecte) in dem Stcuerbezirke (folgt der Name des Steuerbezirkes) oder in den Steuer bezirken (folgen die Namen der Steuerbezirke) für die Zeit vom 1. November 1848 bis 31. October 1849 den Iohannspachtschilling von .... (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben) wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung . 7. September und in den eingesehenen, daher mir wohl bekannten Pachtbedingniffen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. — Als vorläufige Kaution lege ich im Anschlüsse den Betrag von . . . . Gulden . . . Kreuzern bei, oder lege ich die Caffecmittung über das erlegte 35a-dium bei ^ . . . am . . . 1« . , . (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Wohnortes.) — (Von Außen.) (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesender wird, und Bezeicknimg des Betrages des beiliegenden Geldes oder der Amtsquittung) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steu-erbezilke oder in den Stcuerbezirken (ftlgt die genaue Vezeichnuug der Struct object? und des >teueibezirkes odcr der Steuerbezirke.) — K.K. Camera! - Bezirks - Verwaltung. Laibach am 12. September 1848. für die Vcrzchrullgsstcuer-Pachtverstei.qerllnqen. Objeete, von A u s r u f s p r e i s Ort Tag " » «' de„e,, der B.'M Bezeichnung 0er G.-----------------------------------------------------------------------------------------^"""'^5 Z Steuer. «d"Gc»eind. 'Z'° ,^°,, , , Verzehrn,,^ Gemeinde- ,, der vorzunehmenden ,ich. Ossette m,- « / . ^'^"°5 M«nten-Ausmaßes, SI'»«/ ZuM,g, ^ftmm.n. zzosteigcnmg. g'^' «"" <7 bezlrkcs. besteht, vcrpach- ^ > ^ _________ ^ ____________ " ^ können. _________tet wird._________________ si. ^ k j ft. ! kr'"s^st^k7"________________________ Gemeinde die andern Camcral- Piliquente Gemeinden Bezirks^ Bis zum 29, 1 Der ganze poli- Wein -"' ^ — 2575 24 W 3!> 2U7? 3 Verwal- A<>. Sept. Sept ltt>48, m" tische Bezilk Branntwein 2<> <^ ^. IM :t3 ,:i Kl ^7^ z^ lung Capo 1848. !2UhrMittag> Pinquente, Fleisch 2" A -^ 45><» -i 5.4 27 5»l«> :ll d'Istria. ! , Zusammen ^5)«.' 2.5 tlsche ^e,.rk Br.mttwein - - «2« 40 - -. ».<; 40 ^etto dctto detto Vuje. Fleisch — — >4«8 2^ — — ,,iild 22 Zusammen 55,78 38 3 Äcmcinde V^lle Wein — ^ 25» 17 — — 25! l7 detto detto detto und Villa di Branntwein — " I<> li^ — — 30 zg Rovig.w. Fleisch - " !4l N - - l4l ,7 Gemeinde die andern Zusammen 422 53 Pisino Gemeindcll 4 Der ganze uoli^ Wein 25 F — 3838 28 574 ,«'/4 4412 44'^ tische Bezirk Bramltwcm 35 F "^ 435 14 73 5 — 932 II 270 40^ 1202 51V, Zusammen ^ 3798^13 33» I N01. (,) Nr 9447jVl aci «ttU9^V1. K u n d m a ch u u tj- Von der k. k Cam. Bez.-Verwaltung zu Ncu-stadtl wird bekannt gemacht, daß der Bezug der Aerzehrungs - Steuer von d^n nachbenanntcn Steuer Objecten in den unten angefühlten Bezirken und deren Hauptgemeinden unter denselben Bestimmungen und Vertragsbedingungen, welche für das Jahr 18^8 vorgeschrieben waren, nur mit der nachfolgenden, die Dauer der Verträge betreffenden Aenderung, auf das Verw Jahr 1849 vcrste>gerungöweise ausgeboten, und hierbei das bisherige Verfahren durch Annahme schriftlicher Offerte und mündlicher Anbote bcob achtet werden wird. — Die Pachtverträge haben nur auf Ein Jahr, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung zu gelten, ie nachdem sich die Pächter zu dem Einen oder Anderen erklären. — Statt den bisherigen Bestimmungen über den Vorgang bei Tariffsanoerun gen wird die Bedingung festgesetzt, daß, wenn der Verz»hrungösteuer-Tariff oder wesentliche Bestimmungen der Verzchrungösteuer. Vorschriften gtändert werden, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen gänzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung der Verirag nach dem bürgerlichen Rechte 'lch.von selbst auflost, eine Veränderung oder "höhung des bedungenen Pachtzinses im Ver- hältnisse zu dieser Aenderung einzutreten habe Eö steht jedoch in einem solchen Falle jedem d»r den Vertrag schließenden Thcile frei, den Vertrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kuüdmachung der eintretenden Aenderung aufzukündigen, — Der hi rnach aufgekündigte Vertrag bleidl noch durä zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Kraft und es wird, wenn die Acnderungv or Ablauf die ses Termins in Wirksamkeit treten sollte, dcr vo», diesem Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. Nenn aber binnen dreißig Tagen nach erfolgter Kundmachung über die eintretende Aenderung der Vertrag von keiner Seite a^fgekündet wird, so bleibt er noch durch seine ganze Dauer in Kraft. — Die münd; liche Versteigerung wird bei der Cameralbezirks-Verwaltung zu Neustadtl im Amtsgcbäude derselben am 2s. September 18»8 vorgenommen und um 10 Uhr Vormittags beginnen. Bis zu diesem Zeitpuncte werden auch vom Cameralbeznks-Vorsteher schriftliche, mit dem lUpcrcentigcn Vadium bclegte, versiegelte und mit der Bezeichnung des Pachtodj.ctes und des Bezirkes oder der Hauvt-. gemeinde, für welche sie lauten, an der Außenseite versehene Offerte angenommen. - Die mündlichen iii itanten haben ebenfalls den zehnten Theil des AuSrufsprcises vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen. 3. »703. (») Nr. l683^93' Edict. Von dem Bezilrbgerichte Mü'nkendoif wi>d all. »emein blkanlll qem.'.chl: Es slym in dei-^x^uions-ache der Voglei ^t^ipf.nr ^lein, num. ker Fil^I» >rche St. Tl'omä in l^cl'e, ^egcil I.l.ot? Hcßül., von ^chudejou, wegen auö dein Unhcile l!8^< lückstallvigen 5".^ ^nlensfen hieol'n, der uf 3 fi. ^9 kl. gc«iaßigtel> Geiichls-, der schon an^ .llaulenen und noch lemem ^recuiioiickoste», ^ur ^orilalune der mil dnn Bescdcide vom 2«. ^uli d. > bewilligten ^till'ielung der, dem Jacob Rcßuig .zehöliizen. zu Schedejou gelegenen, der Henschafc ftrcnz «>,l> U,d. Nr. »8tt und R^ct. N>. >4« dieüst. baren '», Hübe, im getichllichen Echal^,ng^n'erll)e pr. »^9^ fi., die Tagwtzungtn aus den »2. Ollobc», bann den »^. November und den »4. December d. ^i., jedesmal ^onn-llag von 9 dis »2 Ul)l in ^0lv oer Nealiläl zu Schebcjou mil dem Anhanqr st, sin-d kr- .......^ '! '" ^ ' "......^"" '" ' ! ' ' ! Weixelbcrg ^ Weixelberg St. Marein ^ 6413 — 1877 — — — 828U — Preschgain ^ Sciscnberg ^ Seisenberg Hinach <> 5 7440 — 2l00 - — __ 954U — Littty ^ Treffen Döbernig 697 - 242 - 939 - «55 - ^"tfen Neffen 1»33 - 5,5- 2348 - ,^87 Nassenfuß »355 — 674— 2029—1 ' Nassenfuß St. Margarethen 605 - 207 — 812 — '3840 — St. Kanzian 723 - 276 — 9U9 — ^ Arch ^ ! Gu,kfeld BrünA l ^^^ ^ ,^^ ______ 9^3 _ Znkle ^ Mottling Gradatz Tschenmubl ^5g ^ „27 24---------«78« - Krupp Fmthurn i Schwcinbcrg Draschitsch Schemitsch ^°""b P^^^ ß8tt - 180 - 8U0 - .,,.,,. Oberch 200 - 60 - 260 — s""' ^ Zusammen ! ! l4896N Sämmtliche Pacyt- und Üicitationsbcding- dann auch bei den Finanzwach-Commiffariaten "lsse können sowohl bei dieser C^meral-Bezirks- eingesehen werden. — K. H. Camnal-Bczirks- ^errvaltung, als auch bei den betreffenden Be- Verwaltung. — Neustadt! am 12. September lrtö,<5ommissarlale!, und Bezirks-Obrigkeiten, 1848. (Z- AmtS. Blatt Nr. 112 y. ,^ H ^^H^^_' ^5 ________ I Martin Zhuk 1828! Prodgrische 21 Illegal abwesend, l Franz Schwokel » ! Sturia 60 dto. 3 Matthäus Seraschin „ ! Biela 15> dto. 4 Johann Zhuk 1827! Stermeh ! I dto. H Gregor Weischel ., ^ Schwarzcnderg ' 54 dto. s Andrä Haooe » « Sadlog ^ 23 dto. 7 Johann Mikusch ., dto. ! 28 dto. 8 Anton Rupnik 1826 Predgrische , 15 dto. 9 Jacob Lkappiu .. Urabzhe ^ 3 dto. t0 Ierni Fmlan 1825 Slapp ^ ß^ dto. II Anton Suscha „ Urabzhe ! 5 dto. R« Johann Kruschitsch „ St. Veit ! 41 dto. l3 Gregor Bratousch ., Lositze ^ 18 dto. B4 Lorenz Baih .. > lUischne ! » dto. 15 Anton Schuanuth 1824 z St. Veit I dto. t« Ierni Bratousch „ dto. 4 dto. 17 Franz Trost „ dto. 2« dto. 18 Franz Putz „ Podkrai ^ 21 dto. 19 Gregor Prazhek „ Vudaine «5 dto. 2U Joseph Vittes 1823! Wippacl» 1«7 dto. 2ll Fra'-.z Boschitsch ^ Obelfeld ^ «9 bto. 22 Caspar Rupnik „ Merslilog , 4 dto. > ^ Bezirkscommissariat Wippach am 1U. Septcmber 1848. . Z. 168». (2) k^> Knaben - Erziehungs - Anstalt- In dirse Erziehungs-Anstalt werden nur Knaden aus dcr Normalschule, der Real- und den ersten vier Classen 0er lateinischen schule aufgenommen. Von erfahrenen Pädagoyen überwacht, erbalten selbe oie nöthige Nachhllse. Die Zöglinge haben sich ganz m die eingeführte Ordnung zu fügen, um so mehr, als die jetzigen Zeiten eine genauere Ueberwachung erfordern. Der Schulcurs beginnt mit ,. October d. I. Da nur nocb 3 Plätze offen smo, so werden die l^. l'. keltern und Vormün der ersucht, bei Zelten siä/in portofreien Briefen an den Gefertigten zu wenden. Gratz am l. September l848. Frauz Haag, Tladl, N.^^asse Hs.-Nr. l6l. Z. 1273. (4) Johann Oiontini in Naibach erlaubt sich, zur Kunde eines verehrten ^-Publikums "" bringen, daß so eben erschienen und bei ibm um O kr. zu haven ist: Zweiter Nachtrag zum Haupt - Catalog der össentlichen Leihbibliothek des n Uojalc, .iliuic»^ ... 2 -^ »> i Alilon ^llt^uri >, ...___ 2s » Iohmm Herr Andreas ^«2llo V- . -^ ___ ls « ^acod llorvat "... — 3s » ^)alil)llna iißllan —' . . . l -- ,) Aiid»eas.Hlui»«;c: " ... — 20 >, Joseph t^VÄllUl -, . . . — ^ » Gll'gvr ^rlil» g. .. . ___ ll> „ Alllo:, 8«!jul, ... ^— 20 « Johann 1^^»i« ... — 20 » Ai.dleas l'tiilliivc . . . — 10 » Fraliz ^«^i . . . __ i^ ,> Da»lt)lma K«li6t? ... — lt> >^ Anton 1«'!l)l'i» ... 2 — Zwei Valtllaildsireundt ... 2 ^. He»r (^c,rl I1«iui«l' ... ___ 2l> » Ioftpy ^u,^n ... l —- » Il)l>um i)«l>6ve von »l»li»Vllll» . . « «— » ^l)!).uu> i3orr« voll Luc^g ... , __ » Plnnaleon Wvrli, vvn llronovio . l —' » Jacob Uull«», von 1>ill:o . . . __. 3tl ?> Maiiy^ub l'i mlil'liv) von Illkulllku i » Hlaiiz l^ilöi«, von cbo........ 30 » iüllll^ut! i)(>Il«lic ... j — u l^ail t'ltiluruv ... — » Balriuil, liuui«» <2 - - l -" » Anton Xuvöii ^. ... » -» v ^^ll iiuv<>i«!! ^ ... l ^. » Icy^iln Xuvcio ... 2 — » M.ut)iaü Oumlu '«s . . . ___ lil) „ Anivll ^«iiup « ... ___ 2l1 „ Man>n lioNou ^" . . . , __ Zlau (delüaud i<" perr Auio» l)«illlla / . . . ^- 3U « G. X. __.....,.. i .^ » Plvsljzor l)r. )ol)anl» Llenvvi», in !iaid.,ch......... l0 v L>.n!l)l. ^ilili^l- „..... l 44 ,, !)>-. V^'lll-cliucll, Ad.'vcat in üaidach U__ » Qeoig Uollinul», t. t. pens. Pro- sesjor......... 5 ^ » E. ltudilii«, t. t. Gymuas. Prafecl 5 -^. » .^i'hann svvvi' — ...... l — » Aloi5' Ilullillluli». i^tlw. in Pttm 6 -" l^ U«»ll!t>.jli....... . . 3 33 Hie^u die Ve^eickniffe Nr. » u>>0 2 mll 453 ? 3 woldducaten und l Fünff.^nt ^,____________, Zusammen 553 24 5 Stücke ^olrdu 1 « Fmlfflaül. Vom sipuenischel« Wtieinr in il^idach. Berichtigung oec in dcm zweilen iU e rze« ai n lss e oer ema/l glNlgenen Beicräge sür (iro«lien, vorkommenden Druckfehler: si. f.. si. fr-Hr. ">osepl) l_.ii>l)v^«k, stait 5i — 2 -^ ^)'. Pyü. V^l-tov^uoi, Sl. 3itic » 2 24 4 24 H>. 5dtl)0o> Nmluä l'on Neilniz >> l __ 2 -^ Vom HilbermmiM fruchtbringend gegcn gesetzliche Sicherheit anzulegen sind; daher jene Individue", welche obige Betläge g/gen 5»<, I.-.teressen i" überkommen wünschen, sich entweder beim A"-dr.'as Ga r i up im hiesigen ^iv.l-Spiral, od"' aber in der Lan,lei des U.-. Kautschitsch »'" l)l-. Franz Ruß',chcn Hause, in der Hcrrengaise Nro. 209, anmelden können. Laibach am 6 September 1848.