Mezugspreise jiir Vsterreich-Ungarn ganzjährig K 4 — halbjährig K 2' — £nr Amerika: ganzjährig D. 1-25 Für das übrige Ausland ganzjährig K 5’20 Briese ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt, Manuskripte nicht zurück-gesendet. GetWer Me Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wandermappe" am 4. und 19. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Werwakturrg des Hottscheer Woten in Gottschee 9ir. 121. Berichte sind zu senden an die Schrrftkeitung des Hottscheer Meten in Gottschee. Anzeigen Qn|erate) werden nach Tarif berechnet und von der Ver-waltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gott» icheer Boten erhältlich. Postsparkassen-Konto 9h. 842.285. Wr. 3. Kottschee, am 4. Ieöruar 1913. Jahrgang X. Die Sozialversicherung. Von sehr geschätzter Seite schreibt man uns: Nach langwierigen Beratungen, in denen die gefährlichen Klippen der Riskengemeinschaft und der Bezirksstellen, gegen die von sozialdemokratischer Seite Sturm geläutet wurde, glücklich umschifft wurden, und in denen auch in allen sonstigen strittigen Detailfragen meistens im Kompromißwege der Mittelweg eingeschlagen wurde, ist es gelungen, die Gesetzesvorlage betreffend die Sozialversicherung im Subkomitee vollständig zu Ende zu führen. Es war eine harte Arbeit, die 362 Paragraphen fertigzustellen. Von jedem billig Denkenden muß zugegeben werden, daß das Werk nicht nur an und für sich inbezug auf die Wichtigkeit des Gegenstandes, sondern auch in gesetzeslechnischer Hinsicht etwas Großes darstellt. Es sind jedoch noch nicht alle Hindernisse beseitigt. Die Hauptschwierigkeit, die bei den Polen liegt, ist nämlich ausgeschaltet worden. Die polnischen Abgeordneten, betten sich teilweise die Abgeordneten aus der Bukowina beigesellten, behaupten, daß für die selbständige Landbevölkerung ihrer Wahlbezirke die Versicherungsprämien, wie sie im Gesetze bestimmt werden, unerschwinglich seien. Sie lehnten daher die Vorlage ab und wollten nach englischem Muster für die selbständigen Landwirte statt der Altersversicherung eine staatliche Altersversorgung durchsetzen. Dieser Grundsatz, der von der Regierung als nicht erörterungsfähig erklärt wurde, hätte nach seiner Annahme den Fall der ganzen Vorlage zur Folge. Um die hierin steckende Gefahr zu beseitigen, hat das Subkomitee beschlossen, daß für Galizien und Bukowina, insoweit die Jnvaliden-und Altersversicherung in Frage kommt, Ausnahmsbestimmungen notwendig seien, welche in den Übergangsbestimmungen aufzunehmen sind. Nikolaus W-cher. Am 6. Dezember 1764 wurde den Eheleuten Michael und Ursula Recher in Malgern ein Knäbleiu geboren, das bei der Taufe den Namen Nikolaus des Tagesheiligen, zugleich Kirchenpatrons der Filiale Malgern, erhielt. Diese Ortschaft gehörte damals zur Stadtpfarre Gottschee, ist aber seit 1788 der neu errichteten Pfarre Mitterdorf einverleibt. Das Haus Nr. 1 in Malgern, in dem Nikolaus geboren war, steht heute noch, allerdings in einem viel besseren und ansehnlicheren Zustande als dazumal, und war lange Zeit hindurch als Rechersches Haus unter dem Volke bekannt, wechselte aber in der Folge seinen Namen mit dem jeweiligen Besitzer oder Pächter (Wittreichsch, Maochersch, Zewersch, Dolnigsch) und ist heute das Perz'sche Gasthaus. Des Nikolaus Vater Michael war ein Oberloschiner, der nach seiner Verehelichung nach Malgern übersiedelte, wo er am 16. Dezember 1794 starb. Seine Mutter Ursula war eine gebürtige Malgrerin. Unter seinen Brüdern (Johann, Georg, Matthias) war Nikolaus der Zweitälteste, seine zwei Schwestern hießen Maria und Ursula. Zunächst werden zwischen der Regierung und den betreffenden Abgeordneten Verhandlungen gepflogen, die bis zur Stunde noch keinen Erfolg gezeitigt haben, doch glaube ich, daß die Polen wohl nicht die Verantwortung auf sich nehmen werden, die Vereitlung der Sozialversicherung verschuldet zu haben. Es ist jedoch nicht abzusehen, wann die Verhandlungen zu Ende geführt sein werden. Die Freunde der Sozialversicherung arbeiten in dem Sinne, daß der Vollausschuß womöglich noch in diesem Monate die Vorlage in Beratung zieht. Es wird wohl an derselben nicht viel geändert werden können. Sobald es mit den Polen zu einem Einvernehmen kommt, wird auch der Ausschuß bald fertig werden. In diesem Falle könnte die Vorlage schon im Mai im Hause zur Verhandlung kommen und noch heuer auch im Herrenhause erledigt werden. Die Wirksamkeit des Gesetzes würde auch dann erst allmählich zur Geltung kommen, wie aus dem § 361 ersichtlich ist, der lautet: Das gegenwärtige Gesetz tritt, soweit es sich um die Errichtung der Bezirksstellen, von Kaffen und Anstalten oder um die Umbildung bestehender Einrichtungen oder um sonstige zu seiner Durchführung erforderliche Maßnahmen handelt, mit dem Tage seiner Kundmachung, in den übrigen Belangen spätestens drei Jahre nach diesem Tage in Wirksamkeit. Innerhalb der letzteren Frist wird der Zeitpunkt, in welchem einzelne Teile des Gesetzes in Wirksamkeit treten, durch den Minister des Innern im Verordnungswege bestimmt. 11 Die Gesellenprüfung des Tischlers Rastlos schreitet die Zeit vorwärts; wer nicht mit ihr Schritt hält, bleibt zurück, die Zeit schreitet erbarmungslos über ihn hinweg. Einen Schulunterricht hat Nikolaus nie genossen, denn er war des Lesens und Schreibens unkundig, wie er selbst in einer Urkunde aus dem Jahre 1788 (er war damals 24 Jahre alt) bekennt. Doch scheint er sich später die notwendigsten Kenntnisse im Lesen und Schreiben, die er als Geschäftsmann nicht gut entbehren konnte, angeeignet zu haben, so daß er wenigstens seinen Namen unterfertigen konnte, wie das aus seinem im Jahre 1851 verfaßten Testament erhellt, wo er im Schlußabsatze sagt, daß er „dieses Testament eigenhändig unterschrieben" habe. Dagegen scheint er sich frühzeitig die Fertigkeit im Fensterscheibeneinschneiden erworben zu haben, denn wir sehen ihn als ganz junges Bürschlein mit seiner gebrechlichen Ware in einer Kraxe am Rücken in Laibach von Haus zu Haus wandern und durch Fensterreparaturen sich den Lebensunterhalt verdienen. Wer hätte damals gedacht, daß dieser arme, schlichte Hausierer es zu einem Vermögen von fast einer Million bringen werde! Das wenig einträgliche Geschäft mit Fensterscheiben scheint ihm jedoch nicht besonders behagt zu haben; er vertauschte es bald mit dem Hausierhandel in Südfrüchten. Sein Hausierkorb, mit dem er die Gassen und Straßen Laibachs durchzog, So geht es auch beim Handwerk; selbst in der kleinen Landstadt sind bereits die Zeiten so ziemlich vorüber, wo sich der Handwerker mit einer dürftigen, empirisch-praktischen Aneignung seines Handwerkszweiges begnügen konnte, ohne im Rechnen, in der Kalkulation, in der Führung von Geschäftsbüchern recht zu Hause zu sein, ohne die gewerbliche Gesetzgebung zu kennen und in den notwendigsten staatsbürgerlichen Dingen auch nur elementare Begriffe zu besitzen. Der Gang der Gesetzgebung bringt es selbst mit sich, daß das Handwerk nicht bloß in praktischer, sondern auch in theoretischer Beziehung allmählich auf eine immer höhere Stufe gehoben, ja genötigt wird. Dieser fortschrittliche Geist, dieses Streben nach vorwärts und aufwärts tritt uns auch in den gewerbegesetzlichen Bestimmungen entgegen, welche über die durch die Gewerbenovelle vom 5. Februar 1907 eingeführte Gesellenprüfung bestehen. Die Gesellenprüfung hat bekanntlich den Nachweis zu erbringen, daß der in einem handwerksmäßigen Gewerbe verwendete Lehrling sich die in dem betreffenden Gewerbe für einen Gesellen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet hat. Die Gesellenprüfung zerfällt in einen praktischen (Gesellenstück, Arbeitsprobe) und in einen theoretischen Teil. Durch letzteren soll der Nachweis erbracht werden, daß der Prüfling über den Wert, die Beschaffenheit, Aufbewahrung, Verwendung und Behandlung der in seinem Gewerbe zur Verarbeitung gelangenden Roh- und Hilfsstoffe, über die Merkmale ihrer guten und schlechten Beschaffenheit sowie über die Beschaffenheit und Behandlung der im betreffenden Gewerbe zur Verwendung kommenden Werkzeuge und Maschinen genügend unterrichtet ist. Die theoretische Prüfung erstreckt sich ferner auf die Ermittlung der notwendigen Kenntnisse im Lesen, Schreiben, Rechnen und Zeichnen. Jeder Lehrling handwerksmäßiger Gewerbe muß sich am Ende der Lehrzeit der Gesellenprüfung unterziehen. Besteht er diese auch bei eventuellen Wiederholungen derselben nicht, so kann er nur als „Gehilfe", nicht als „Geselle" in Arbeit treten. Ec kann später nicht zur Meisterprüfung zugelassen werden, kann sich also später niemals „geprüfter Meister" nennen und darf keine Lehrlinge halten. Nur die erfolgreiche Ablegung der Gesellenprüfung berechtigt zu dem gesetzlich festgelegten Titel „Geselle". Nicht nur für die Prüflinge, sondern auch für die Prüfenden, insbesvnders für die prüfenden Handwerksmeister kann eine praktische Anleitung zur Ablegung bezw. Abhaltung der Gesellenprüfung gewiß nur sehr erwünscht sein. Der Mühe, für die Gesellenprüfung des Tischlers einen solchen praktischen Ratgeber und Prüfungsbehelf zu verfassen, haben sich nun in dankenswerter Weise die Herren Prof. Wilhelm Heine und Fachschullehrer Stanislaus Mostecky in Gottschee unterzogen. Die Herren Verfasser waren hiefür in besonderer Weise berufen und befähigt, weil sie an einer Fachschule für Tischlerei wirken und als sehr tüchtige Didaktiker des gewerblichen Unterrichtes vorteilhaftest bekannt sind. Herr Prof. Heine hat bekanntlich schon eine Reihe von gewerblichen Lehrbüchern veröffentlicht, die alle die beifälligste Aufnahme gefunden haben und an vielen gewerblichen Unterrichtsanstalten benützt werden. Mehrere seiner Lehrbücher sind auch in fremde Sprachen übersetzt worden und stehen an Mittelschulen in Dänemark und Schweden in Verwendung — ein Beweis für ihre praktische Brauchbarkeit und für den ausgezeichneten Ruf, den Herr Prof. Heine als Verfasser von Lehrbüchern auch im Auslande genießt. Das nette Büchlein „Die Gesellenprüfung des Tischlers" von Prof. Heine und Fachschullehrer Mo steckt) (Stern-berg-Wien. Verlag von Aua. R. Hitschfeld, 1913, Preis 80 h) ist ein recht handsamer, gefälliger Lehrbehelf, der auf 66 Seiten in gedrängter Kürze alle wesentlichen Bestimmungen über die Gesellenprüfung und den gesamten einschlägigen Prüfungsstoff enthält, ohne daß durch die Kürze der Darstellung die leichte Verständlichkeit beeinträchtigt wird. Im ersten Abschnitte (S. 4 bis 10) werden zunächst die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellenprüfung in Fragen und Antworten behandelt, dann das einschlägige Rechnen und die Kalkulation (Schlußrechnung, Gesellschaftsrechnung, Prozentrechnung, die für den Tischler notwendigen geometrischen Lehrsätze und kaufmännischen Ausdrücke, die Einkaufs- und Verkaufskalkulation S. 10 bis 20). Der 3. und 4. Abschnitt (S. 20 bis 36) gibt kurze Unterweisungen über Buchführung und Geschäftsaufsätze: Inventar, Kassabuch, Hauptbuch, Bestellbuch, Eczeugungsbuch, Kopierbuch; Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfung, Geschäftseröffnungs-Anzeige, Ankündigungen, Geschäftsbriefe, Gesuche, Rechnungen, Geldbriefe, Postanweisungen, Erlagscheine, Scheckverkehr, Arbeitszeugnis, Postbegleitadresse, Frachtbriefe für Eisenbahnen, Quittung. Im 5. Abschnitte (S. 36 bis 44) werden einige wichtigere einschlägige Kapitel aus der Bürgerkunde in Erinnerung gebracht: Arbeitsbuch, Arbeitsverhältnis, Gewerbegericht, Krankenversicherung, Unfallversicherung. Die Materialienkunde (6. Abschnitt) enthält gediegene Belehrungen über das Holz, über die Mittel gegen das Schwinden, Quellen, Reißen und Werfen des Holzes, über dessen Trocknung und Auf-, bewahrung, über die häufigsten Fehler und Krankheiten des Holzes — die angegebenen Mittel gegen den Hausschwamm und Wurmfraß dürften auch für weitere Kreise von Interesse sein —, ferner über die wichtigsten in- und ausländischen Holzarten, über die Werkzeuge des Tischlers und deren Anwendung und schließlich einiges über Holzbearbeitungsmaschinen, durch die an Arbeitskraft und Zeit erspart wird, deren Anschaffung daher bei der heutigen großen Konkurrenz durch die Fabriksbetriebe für die Tischler nicht nur notwendig geworden Ist, sondern nicht selten geradezu eine Existenzfrage bildet. (<£>. 44—64.) wurde jahrelang in seiner Familie als kostbares Andenken an die ehemaligen Wanderjahre aufbewahrt. Als er sich bereits etwas Geld gemacht hatte, kaufte er ein Wägelchen mit einem Esel und hausierte mit diesem Gefährte in und außer Laibach. Den eigentlichen Grund zu seinem Reichtum legte Reicher aber erst durch den Honig- und Getreidehandel. Ersteren betrieb er besonders schwunghaft seit dem Jahre 1790. Aus ganz Krain wurde Wabenhonig zu Reicher nach Laibach gebracht, dort wurde er in einem eigens dazu eingerichteten tiefen Keller seines Hauses ausgepreßt, in Fässern gefüllt und nach verschiedenen Gegenden versandt. Die zahlreichen Honigpressen in den Kellerräumen waren noch zu Jennys, seiner Enkelin (f 1904), Zeiten vorhanden. — Fast gleichzeitig betrieb er den Getreidehandel. Den Anfang halte er mit der Uebernahme eines kleinen Geschäftsladens nach einem eben verstorbenen Getreidehändler gemacht. Aus diesen bescheidenen Anfängen entwickelte sich mit Gottes Hilfe gar bald eine blühende Großhandlung. Besonders geschah dies zur Zeit der französischen Okkupation, zu welcher Zeit Recher als Armeelieferant die glänzendsten Geschäfte gemacht haben mußte. Das Getreide bezog er größtenteils aus Kroatien und Slawonien, beförderte es über Sissek, wo er mit einem gewissen Kern in Geschäftsverbindung stand, auf der Save bis Salloch (bei Laibach), wo er große Lagerhäuser hatte und von wo er das Getreide nach Oberkrain und in die nördlichen Gegenden weiterschickte. Von Salloch bis Laibach soll er sogar einen SchienenÜrang (wahrscheinlich für eine Pferdebahn, eine Eisenbahn mit Dampfbetrieb gab es damals noch nicht) angelegt haben, um schneller seine Ware nach der Hauptstadt zu transportieren und in den im rückwärtigen Trakte seines Hauses angebrachten Magazinen unterzubringen und weiterzuverfrachten. Diese Magazine, deren Umfang auf die Ausdehnung des ehemaligen Recherschen Getreidehandels schließen läßt, bestehen heute noch und nehmen einen beträchtlichen Teil der Hilschergasse ein, sind aber teilweise in Privatwohnungen umgewandelt worden. Als kluger und vorsichtiger Geschäftsmann ließ er das Getreide beim Assekuranzbeamten und nachmaligen Handelsmann Josef Karinger gegen Unfall während des Transportes zu Wasser und zu Land versichern. (Fortsetzung folgt.) Den Schluß des Büchleins bildet eitte kurze Unterweisung Mer die Meisterprüfung und über die Weiterbildung des Tischlers. (Näheres über die Vorbereitung zur Meisterprüfung enthält das Werk: „Wie bereite ich mich aus die Meisterprüfung vor?" von Eikmeier und Prof. Heine, Ausgabe für Österreich, Preis 1 K, Verlag H. Killinger in Leipzig.) Es werden auch die staatlichen gewerblichen Lehranstalten (Meisterschulen, Fachschulen, Spezialknrse) aufgezählt, die der Tischlergeselle zu seiner weiteren Ausbildung besuchen kann. Die Herren Verfasser sind mit ihrer verdienstlichen Schrift einem tatsächlich bestehenden Bedürfnisse entgegengekommen und dürfen gewiß auf den Dank aller beteiligten Kreise rechnen. Indem wir hiemit das hübsch ausgestattete, druckfehlerfreie Büchlein aufs beste empfehlen, schließen wir unsere Besprechung mit den beherzigenswerten Worten der Herren Verfasser (im Vorworte): „Fleiß, Pünktlichkeit in der Einhaltung der Lieferzeit, Treue bei gegebenen Versprechungen, steter Drang zur Weiterbildung und Berufsfreudigkeit werden dein Handwerk Achtung, Ansehen und Wohlstand verschaffen. Wenn dieses Büchlein dazu beiträgt, hat es seinen Zweck erfüllt." Es läge im Interesse des gewerblichen Nachwuchses, daß stch die Herren Verfasser der Mühe unterziehen möchten, auch für andere handwerksmäßige, Gewerbe ähnliche Lehrbehelfe zu schaffen. Es gibt nämlich in Österreich zwar große, umfangreiche Werke für einzelne Gewerbe, aber bisher existierten noch keine Handsamen Vorbereitungsbücher. Mit dem Büchlein „Die Gesellenprüfung des Tischlers" (Heine-Mostecky, Vorbereitungsbücher Bd. I) ist das erste derartige literarische Unternehmen ins Werk gesetzt worden, dem hoffentlich bald andere folgen werden. Aus Stabt und Cartb. Hottschee. (Vom politischen Dienste.) An Stelle des Bezirkshauptmannes Herrn Grafen Künigl, der zum Leiter der verstaatlichten Polizei in Laibach ernannt worden ist, wurde der Bezirkshauptmann in Stein Herr Johann Kresse zum Vorstand des Prästdialbüros der krainischen Landesregierung bestellt. — (Vom Volksschuldienste.) Der k. k. Landesschulrat hat die Bestellung des lehrbefähigten Lehrers Herrn Rudolf Z her ne zum Lehrer und Leiter der einklassigen deutschen Privatvolksschule in Laase an Stelle des bisherigen Leiters Herrn Alois Z her ne genehmigt. — Der k. k. Bezirksschulrat hat an Stelle des nach Reichenau versetzten Oberlehrers Herrn Johann Jaklitsch den bisherigen provisorischen Lehrer in Reichenau Herrn Emil Locker in gleicher Eigenschaft nach Göttenitz versetzt. — Der Landesschulrat hat die Einführung des Halbtagsunterrichtes an der Exkurrendoschule in Stalldorf im Schuljahre 1912/13 genehmigt, ebenso auch die Zusammenziehung des Knaben- und Mädchen-Wiederholungs-unterrichtes an der Volksschule in Ebental. Definitiv angestellt wurde Herr Lehrer Rudolf Högl er in Rieg. — (Fastenpredigten.) Herr Professor Fr. S. Watzl wird auch heuer jeden Sonntag nachmittag um halb 3 Uhr Fastenpredigten halten über folgendes Thema: Frauengestalten aus der Leidens-oefcfotcbte Aefu. — (Ernennung.) Am Sinne be§ (Sefe^eS nom 23. Oftober 1912 wurde Hochwürden Herr Dechant und Stadtpfarrer Ferdinand Erker vom hochwürdigsten Herrn Fürstbischöfe zum stellvertretenden Mitgliede des k. k. Bezirksschulrates in Gottschee ernannt. — (Spar-und Darlehenskassenverein.) Behufs Vornahme einer Ergänzungswahl in den Aufsichtsrat findet Sonntag den 16 Februar 1913' um 3h 10 Uhr vormittags im Amtslokale des Spar- und Darlehenskassenvereines in Gottschee (Pfarrhof) eine außerordentliche Hauptversammlung statt, zu welcher die Mitglieder hiemit freundlichst eingeladen werden. Der Vorstand. — (ÖffentlicheVorträge am k. k. Staats gymnasium in Gottschee.) 1. Vortrag: Mittwoch den 29. Jänner. Die See- schlacht bei Lisfa. Prof. Dr. I. Gröbl. 2. Vortrag: Mittwoch den 5. Februar. Zur Geschichte der Familie und Ehe. Prof. E. Berner. з. Vortrag: Mittwoch den 12. Februar. Kleinlebewesen (mit Lichtbildern). Prof. Dr. O. Lax. 4. Bortrag: Mittwoch den 19. Februar. Theodor Körner; zu seinem hundertsten Todestage. Prof. Dr. I. Ecker. 5. Vortrag: Mittwoch den 26. Februar. Die Balkanflotten und die albanische Hafenfrage (mit Lichtbildern). Prof. Dr. I. Gröbl. — (Todesfall.) In Reifnitz ist am 31. v. M. der dortige Herrschaftsbesitzer Herr Dr. Theodor Rudesch nach langer Krankheit im 75. Lebensjahre gestorben. — (Firmung im Gottscheer Gebiete:) Am 16. Oktober d I in Unterwarmberg, am 17. Oktober in Ebental, Sonntag den 19. Oktober in Nesseltal. am 20. Oktober in Unterdeutschau, am 21. Oktober in Unterlag. —Dekanat Rudolfswert: Am 26. Juni in P ö l l a n d l, am 27. Juni in T s ch e r m o s ch n t tz. — (Handwerkerkränzchen.) Das am 2. Februar l. I. im Hotel „Stadt Triest" abgehaltene Handwerkerkränzchen nahm trotz der ungünstigen äußeren Verhältnisse einen überaus animierten Verlauf. Trotz der ungünstigen äußeren Verhältnisse sagen wir, и. zw. deshalb, weil zunächst programmäßig diese Unterhaltung am 1. Feber hätte stattfinden sollen, jedoch wegen des Todesfalles im kaiserlichen Hause aus den 2. Feber verschoben werden mußte, und weil am Sonntagmorgen ein Südwind einsetzte, der am Nachmittag einen unfreundlichen Sonntagnachmittag zur Folge hatte und die Wege beinahe ungangbar machte. Und doch waren sehr viele Bürger und Kaufleute mit ihren Angehörigen und beinahe alle Handwerksmeister, meistens mit ihren Frauen, erschienen. Nach 8 Uhr wurde der Tanz mit einer Polonaise eingeleitet und eröff-neten den Tanz: Herr VereinSobmann Josef Tomitsch mit Frau Leni Hutter, Herr Josef Stonitsch mit Fräulein Edith Loy und Herr Hans Hönigmann mit Frau Emma Peteln. Nun begann ein unermüdliches flottes Tanzen unter den befeuernden Klängen der Musikkapelle des Infanterieregiments Nr. 27 aus Laibach, welches bis in die frühesten Morgenstunden anhielt. Die beiden Reigen, bei denen wir zunächst 16 Paare und dann 14 Paare zählten, leitete in vorzüglichster Weise Herr Wagnermeifter Johann Mandelz. Das Fest beehrten mit ihrer Anwesenheit: Herr kaiserl. Rat Bürgermeister Alois Loy samt Familie, Herr Dr. Franz Golf samt Gemahlin, Herr Gerichtsvorsteher Ottokar C ernst ein samt Gemahlin, Feuerwehrhauptmann von Für er samt Gemahlin, Distriktsarzt Dr. Röthel, Herr Oberleutnant und Gendarmeriekommandant Hadwigersamt Gemahlin und Stationsvorstand Emanuel Hail samt Gemahlin. Allgemeine Anerkennung fand die geschmackvolle Ausschmückung des Saales, welche die Herren En gele, Rovan und Fornbach er vorgenommen hatten. — (Remunerierung des landwirtschaftlichen Unterrichtes an Volksschulen.) Der krainische Landesausschuß hat im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrate für die Erteilung des landwirtschaftlichen Unterrichtes an Volksschulen in außerordentlichen Stunden für das Schuljahr 1911/12 Remunerationen im Betrage von 5945 K bewilligt. — Hievon entfallen auf die einzelnen Schulbezirke nachstehende Remunerationsbeträge: Adelsberg 597 K, Gottschee 675 K, Gurkfeld 965 K, Krainburg 250 K, Laibach Umgebung 680 K, Littai 300 K, Loitsch 681 K, Radmannsdorf 407 K, Rudolfswert 500 K, Stein 680 K, Tschernembl 245 K. — (Zu Sachverständigen) in Angelegenheiten von Eisenbahnenteignungen wurden für das Jahr 1913 u. a. ernannt die Herren Daniel Ranzinger, Kaufmann in Gottschee, und Paul Zhuber von Okrog, Forstmeister in Ainödt. —- (Geschworenenauslosung.) Für die am 17. Februar beginnende erste Schwurgerichtssitzung beim k. k. Kreisgerichte in Rudolfswert wurden als Hauptgeschworene u. a. ausgelost die Herren: Hans Wüchse, Fleischer, Gastwirt und Gemeindevorsteher in Nesseltal; Peter Petsche, Kaufmann in Gottschee; Matthias Schmuck, Besitzer in Ribnik; G. Hönigmann, Besitzer in Sctsch. — (Subvention für gutgehaltene Schulgärten.) Laut Mitteilung des krainischen Landesausschusses gelangt auch in diesem Jahre von dem im Jahre 1912 dem Landesausschusse zur Remunerierung des landwirtschaftlichen Unterrichtes zur Verfügung stehenden Kredite der Betrag von 1000 K als Subvention für Schulgärten in zehn Teilbeträgen zu je 100 K zur Verteilung. Diese Subventionen sind als persönliche Remunerationen jenen Lehrern zugedacht, die gut gehaltene Schulgärten bewirtschaften. Demgemäß werden sich die Bewerber um diese Remunerationen über die zweckentsprechende Anlage und Bewirtschaftung ihrer Schulgärten gehörig auszuweisen haben. Die Gesuche sind ehestens bei der Vorgesetzten Bezirksbehörde einzubringen. — (Die heurigen Landwehr-Waffenübungen) werden in vier Perioden oder Turnussen, und zwar von Mitte April bis etwa Ende September abgehalten werden. Während der Erntezeit finden keine Landwehr-Waffenübungen statt. Einem jeden Waffen-übungspflichtigen steht es frei, sich die Waffenübungsperiode, die feinem Berufe am besten entspricht, zu wählen, bezw. darum anzusuchen. (Dierneuen Überweisungen an die Länder.) Über die neuen Überweisungen an die Landesfinanzen macht Abg. Dr. Steinwender folgende Mitteilung: Bekanntlich erhielten die Länder aus den Überweisungen der Branntweinsteuer bisher 21 Millionen. Aus der erhöhten Branntweinsteuer sollen sie die Summe von zusammen 70 Mill. Kronen erhalten. Nach den unter den Mehrheitsparteien mit der Regierung vereinbarten Beschlüssen würde daher Steiermark, das bisher an Überweisungen aus der Branntweinsteuer 0'894 Millionen erhielt, nunmehr 3'167 Millionen erhalten, Kärnten bisher 0 634, künftig 1 703, Krain bisher 0'95, künftig 2'203 Millionen. — (Das Siegel der Stadt Gottschee.) Die Gemeindeämter in Krain wurden mit Erlaß der k. k. Landesregierung vom 12. Jänner 1913,3- 34.055/12, angewiesen, einen deutlichen Abdruck ihrer Gemeindesiegel vorzulegen. Wenn das Siegel ein Wappen oder ein Bild enthält, war auch anzugeben, wann und von wem der Gemeinde die Bewilligung zur Führung dieses Wappens bezw. Bildes erteilt wurde und war bei einem Bilde auch dessen Bedeutung (ob Pfarrkirchenpatron oder bergt.) anzugeben. — Die Stabt Gottschee erhielt die Bewilligung zur Führung bes Wappens bezw. Wappenbilbes in ihrem Stadtsiegel von Kaiser Friedrich IV. im Jahre 1471, und zwar anläßlich ber Erhebung bes Marktes Gottschee zur Stabt. Nachdem ber Markt Gottschee, ber dort staub, wo sich jetzt bte sogenannten Meierhöfe befinden, im Jahre 1469 von bert Türken zerstört worben war — ber Markt würbe samt der alten Pfarrkirche des heil. Bartholomäus auf dem Friedhofe niedergebrannt —, richtete Kaiser Friedrich IV. sein Augenmerk darauf, an der kroatisch-krainischeu Grenze feste Orte zu errichten, denen er besonbete Freiheiten unb Begünstigungen erteilte, bannt sie kräftig genug würben, um sich im Notfälle selbst gegen bte türkischen Streifscharen helfen zu können. Diesem Umstanbe verbankt auch Gottschee seine Erhebung zur Stabt. Kaiser Fiebrich IV. sorgte dafür, baß der von deu Türken eingeäscherte „Markt in der Gottschee" wieder aus den Trümmern emporwuchs. Die Stadt wurde nicht an der alten Stelle, sondern dort erbaut, wo sie (der alte Teil) jetzt steht, ringsum geschützt durch die Rinse nnd einen künstlichen Wassergraben. Kaiser Friedrich begabte sie mit städtischen Freiheiten. Dieses geschah mit Urkunde, gegeben zu Graz am Freitage nach dem Hl. Ostertage 1471. In dieser Urkunde heißt es: „Weil in dem nächstvergaugenen Jahre (1469) die Türken und Ungläubigen mit viel Volk in Krain eingebrochen und darin namentlich in unserer Herrschaft Gottschee die Unserigen mit Raub und Brand und Hin-wegsührung der Leute beschädigt haben, so haben wir verordnet, eine Befestigung daselbst in der Gottschee zum Aufenthalte der Unserigen, wenn sich solch ein Zug der Ungläubigen noch begeben sollte, zu bauen, und um ihres Aufnehmens (Aufblühens) und des allgemeinen Nutzens willen die bemeldete Festung, soweit sie gebaut wird, zu einer Stadt zu erheben, dieselbe Stadt Gottschee genannt, unsere Untertanen, welche darinnen Häuser bauen und darinnen wohnen, zu Bürgern geschöpft, ihnen und ihren Nachkommen Stadt- und Bürgerrecht, wie auch der Stadt einen Burgfrieden, soweit ihr Ackergebäu zunächst um dieselbe Besestnng umfangen ist, verliehen.. .. Dann haben wir den Bürgern daselbst in der Gottschee verliehen „ein Wappen und Kleinod", nämlich einen blauen Schild, in dessen Grunde einen Zaun in Naturfarbe und darin ein befestigtes Haus, vor dem der heil. Bartholomäus stehet, haltend in der einen Hand ein Buch und in der ändern ein Messer in weißen Farben, mit dem Rechte, diese zum Siegeln und zu allen ihren Geschäften zu gebrauchen." — Der wesentliche Inhalt dieser ältesten Urkunde der Stadt Gottschee ist auch in bie Bestätigung ber städtischen Freiheiten Gottschees durch Kaiser Ferdinand IV. btto. Wien, 27. Juni 1642 ausgenommen. Diese letztere Urkunde (ein Buch mit Pergamentblättern) wird im Originale beim hiesigen Gemeindeamt aufbewahrt, ebenso auch das schöne silberne Stadtsiegel aus dem Jahre 1471. Die Inschrift auf bemfelben lautet: S i g i 11 u m civitatis in Kots che w. 1471. Die Abbilbuug bes Stadt-wappens auf dem Siegel stimmt übrigens mit dem Wappenbilde in der eben genannten Urkunde nicht ganz überein, was vielleicht auf eine Unqenauigkeit des Schreibers (Zeichners) der Urkunde vom Jahre 1642 zurückzuführen sein dürfte. Das Wappen auf dem ältesten Stadtsiegel (1471) ist jedenfalls das ursprüngliche und richtige. Abdrücke dieses ältesten Stadtsiegels sind seinerzeit im „Deutschen Kalender für Krain", in der „Leipziger Illustrierten Zeitung" und in dem großen Werke „Österreich-Ungarn in Wort und Bild" veröffentlicht worden. In der „Leipziger Illustrierten Zeitung" wurde damals bemerkt, daß sich dieses Stadtstegel durch besonbere Schönheit ber Ausführung auszeichne. —- (Der Ansturm gegen die Eiuwanberung nach Amerika.) Nach jeder Pcästbentenwahl geht der Sturm gegen bte Einwanberer los. Vorher herrscht unter allen Wipfeln Ruh', betttt zur Wahl bebars man der Stimmen der geehrten Mitbürger fremder Nationalität und läßt sie sein säuberlich in Ruhe. Aber gleich nach der Wahl schwillt den Nationisten wieder der Kamm und ber eben umschmeichelte unb umworbene amerikanische Bürger fremder Zunge verwanbelt sich plötzlich wieber in ben bloody foreigner, damned dutchman u. bergt. Im Repräsentantenhause würbe kürzlich schnell bie alte einwanderungsfeindliche Dillingham-Bill wieber hervorgeholt, die in ber vorigen Tagung — aus Furcht vor ben Wahlen — nicht zur Beratung kam, und der Abgeordnete Bur nett von Alabama schlug ein Amendement dazu vor, nach dem jedem über 16 Jahre alten Einwohner, der nicht des Lesens und Schreibens kuubig sei, bas Betreten des amerikanischen Bodens verboten sein solle. Das ist die berühmte — ober berüchtigte Bilbungsprobe, nach bereit Einführung bie Jingoes schon so lange gestrebt haben. Die Bnrnett-Bill würbe — merkwürbigerweise unter Schonung der jüdischen Einwanberer aus Rußland — mit 202 gegen 62 Stimmen angenommen. Alle mildernden Anträge wurden abgelehnt, z. B. auch der Antrag des Abgeordneten Bartholdt, die Bildungs-probe nur auf männliche Einwanderer anznwenben, weil man Dienstmädchen brauche unb es bei ihnen nicht baranf ankomme, ob sie lesen unb schreiben könnten ober nicht. Unb babei herrscht jetzt, auch wegen bes Einruckens ber aus ben Balkanlänbern stammenden Arbeiter und ber Rüäroauberimg vieler Reservisten aus Österreich-Ungarn unb Rußlanb, überall Arbeitermangel. Die Abgereisten werben schwerlich vor bem Frühjahr zurückkehren. Von ber Jnbustrie Norbamerikas wirb baher bie Annahme der Bildungsprobenvorlage als ein Unglück angesehen. Übrigens ist die im Repräsentantenhause angenommene Burnett-Bill im Senate dahin abgeändert worden, daß nur eine Leseprobe verlangt wird. — (Einschränkung der Landflucht.) In der am 16. v. M. abgehaltenen Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses des Abgeordnetenhauses erstattete Abg. Lang ben Bericht über mehrere Anträge betreffend Einschränkung der Landflucht und stellte folgende Anträge: .,Die Regierung wirb aufgeforbert: 1. Die länbliche Wohl-fahrts- und Heimatspflege mit tunlichster Beschleunigung durchzuführen; 2. die betreffenden Agenden einem Departement des Ackerbauministeriums zu übertragen; 3. sich bezüglich der Durchführung derselben mit den autonomen Behörden und mit jenen Organisationen ins Einvernehmen zu setzen, welche auf dem Gebiete der Wohlfahrts- und Heimatspflege tätig sind; 4. die bestehenden Feld-arbeitervermittlungs-Anstalten sowie die Errichtung von derartigen Instituten nach Möglichkeit zu fördern". Im Anschlüsse an das Referat besprach Abg. Dr. Sicht diese Frage vom sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Standpunkte aus, wobei er eine Reihe von Ergänzungsanträgen zum Referentenentwurfe stellte. In demselben forderte er ein Heimstättengesetz, Schaffung von Rentengütern, Fortbildung während der Militärzeit und die beschleunigte Vorlage des Auswanderergesetzes. Der Obmann des Ausschusses Abg. Dr. Schoepfer besprach besonders die Frage der Bodenentschuldung, Abg. Ofner die Heimstättenfrage. In seinem Schlußworte führte der Referent Abg/Lang unter anderem aus: Was vorgeschlagen wurde, ist allerdings kein Ideal, aber doch ein Anfang, der zu den schönsten Hoffnungen berechtigt. Es muß dem Bauernstände die Möglichkeit des materiellen und kulturellen Aufstieges geboten werden. Das Bestehen der Landflucht wurde heute von allen Seiten zugegeben, allerdings verschieden begründet. Von Kirche und Schule müssen moralische Mittel angewendet werden, damit das hohe soziale Gut, die Liebe zur heimatlichen Scholle, erhalten bleibe. Der Bauer muß geschützt werden. Dort, wo heute das Rind ist, darf es nicht vom Hirsch verdrängt werden. Die Wohnungsfürsorge auf dem Lande, die Verpflegsfrage wird ja Gegenstand der Zentralstelle sein Doch müsse Redner verlangen, daß die Regierung dieser notwendigen Sache eine größere materielle Unterstützung zuteil werden lasse. Hierauf wurden die Anträge des Referenten sowie ein Antrag des Abgeordneten Dr. Sicht auf beschleunigte Vorlage des Auswanderergesetzes angenommen. — (Verteuerung der Schuh waren?) Zu Beginn dieses Jahres ist das Kartell der Sohlen- und Riemenlederfabrikanten zustande gekommen. Diesem Kartelle sind gegen 13h Fabriksfirmen beigetreten. Die Vereinigungen der Fleischhauer und Selcher zu sogenannten Häuteverwertungsgenossenschafteu haben die unmittelbare Veranlassung zur Bildung dieses Kartells gegeben, da die Lederfabrikanten wegen des einheitlichen Vorgehens dieser Verwertungsgenossenschaften gezwungen sind, bei Häuteversteigerungen für die Rohmaterialien immer höhere Preise zu bewilligen. Diese Steigerung der Rohmaterialien wirkte aber selbstverständlich zuruck auf eine Steigerung der Preise für fertiges Leder. Es ist daher selbstverständlich, daß diese Umstände auch auf die Preishöhe der Schuhwaren einen bedeutenden Einfluß ausüben müssen. Es werden daher auch die Schuhmacher und jene Gewerbetreibenden, die durch diese Preissteigerung betroffen werden, wieder eine Erhöhung des Preises für ihre ^Erzeugnisse beanspruchen. — (V ieh paß aus stell un g mit Tintenstift verboten.) Das Ackerbauministerium Hat kürzlich eröffnet, daß die Ausstellung von Viehpässen mit Tintenstift deshalb bedenklich erscheint, weil solche Viehpässe einesteils Radierungen zulassen und andernteils Beim Regenwetter durch Naßwerden während der unvermeidlichen, verschiedenartigsten Manipulationen (Kontrolle aus Viehmärkten, aus Eisenbahnen usw.) unleserlich werden, wodurch unter Umständen der in veterinärpolizeilicher Hinsicht erforderliche Herkunftsnachweis nicht erbracht werden könnte. — (Die HauptursachedesVersallesdesOsmanen-reiches.) Der Geschichtsforscher Ranke betont, daß das innere Zerwürfnis des osmanifchen Reiches und sein allmählicher Verfall im Grunde daher rühre, daß es einer „anderen Weltmacht" gegenüberstehe, die ihm unendlich überlegen sei. Unter dieser „anderen Weltmacht" versteht Ranke das christliche Europa und sagt: Diese Weltmacht könnte das Osmanenreich im Augenblick zertrümmern; indem sie es aber bisher aus Gründen, die in ihr selber liegen, bestehen läßt, übt sie jedoch indirekt durch geheime Notwendigkeit eine unwiderstehliche Einwirkung darauf aus. Das osmanische Reich ist von dem christlichen Wesen übermannt und nach allen Richtungen durchdrungen. Sagen wir: das christliche Wesen, so verstehen wir darunter freilich nicht ausschließlich die christliche Religion; auch mit den Worten „Kultur", „Zivilisation" würde man es nur unvollkommen bezeichnen. Es ist der Geist des Okzidents. Es ist der Geist, der die Völker zu geordneten Ideen umschafft, der die Straßen zieht, die Kanäle gräbt, alle Meere mit Flotten bedeckt und in sein Eigentum verwandelt, die entfernten Kontinente mit Kolonien erfüllt; es ist der Geist, der die Tiefen der Natur mit exakter Forschung ergründet, der alle Gebiete des Wissens ein-genommen Hat und fie mit immer frifcher Arbeit erneuert, ohne darum die ewige Wahrheit aus den Augen zu verlieren, es ist der Geist, der unter den Menschen trotz der Mannigfaltigkeit ihrer Leidenschaften Ordnung und Gesetz handhabt. In ungeheurem Fortschritte sehen wir diesen Geist begriffen... In den letzten Jahrzehnten ist er in das osmanische Reich gewaltig eingedrungen... Der Geist des mohammedanischen Staates ist so an sich selber^ irre geworden; seine Farbe verbleicht, die Geister des Okzidents überwältigen ihn. Mtterdorf. (Sterbefälle.) Am 21. Jänner ist der Auszügler Matthias Maußer aus Obrern 22 im Arter von 13 Zähren gestorben; am 24. Jänner folgte ihm die 11jährige Schülerin posesa Hönigmann in Kostern 25. _ , , — (Bauvergebung.) Die k. k. Staatsbahndirektion m Triest Hat den Bau eines Frachtenmagazins und einer Verladerampe in Mitterdorf samt den Nebenarbeiten dem Baumeister Herrn Roman Treo in Laibach um den Pauschalbetrag von 7500 K mit dem Vollendungstermine 15. Mai 1913 zur Ausführung übergeben. — (Trauung.) Am 27. Jänner fand in der Stadtpfarrkirche die Trauung des Johann Ja klitsch in Zwischlern 23 mit Theresia Ranfel aus Rain 6 statt. — (Schulbau.) Bei der am 30. Jänner abgehaltenen Verhandlung wurde vom Ortsschulrate, den Gemeindeausschüssen Mitterdorf und Malgern der Beschluß gefaßt, im nächsten Frühjahr die nötigen Bauherstellungen an der Schule vorzunehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 17.000 Kronen. Hiesür wird über dem bestehenden Zubau zur Unterbringung einer Klasse ein Stockwerk aufgeführt, ein Lehrmittelzimmer, eine neue Abortanlage eingerichtet, ein Teil der Bänke durch neue ersetzt und anderem Mangel bei Fenstern und Türen abgeholfen. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Oberlehrerswohnung wieder ins Schulhaus zurückverlegt, was von jedermann als notwendig erachtet wird. Wakgern. (G e g e n d i e S ch u l e.) Bei der vorigen Donnerstag in Mitterdo'rf abgehaltenen Verhandlung Hatte sich auch der Ausschuß der Gemeinde Malgern zu äußern, ob er für die Schule in Mitterdorf auch weiterhin beisteuern wolle oder beim letzten, vor etlichen Wochen gefaßten Beschlüsse verharre, worin man sich für eine eigene Schule in Malgern ausgesprochen Hatte. Mit Ausnahme der Ausschußmitglieder Plut, Perz und Sigmund erklärte sich diesmal der übrige Ausschuß gegen eine Schule in Malgern. Infolgedessen ist der Plan einer eigenen Schule wieder zu Wasser geworden, zumal nach der Erklärung des Vorsitzenden der Verhandlung die im Gesetze geforderten Bedingungen für eine Schule in Malgern nicht zutreffen. Als vor Jahren eine eigene Schule für Malgern bewilligt wurde, hätte die damalige Gemeindevertretung zugreifen sollen, statt die Schule abzulehnen. Damals waren auch die Grinto-witzer für die Errichtung; diesmal eiferten sie dagegen. Höttenitz. (Zur h i e s i g e n J a g d pacht.) Anfang des neuen Jahres wurde dem bisherigen Jagdpächter Herrn V. Loser von der Gemeinde die Jagdpacht auf zehn Jahre verlängert, und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1. der jährliche Jagdpachtschilling beträgt wie bisher 300 K, 2. der Pächter verpflichtet sich, für die Gemeinde ein Armenhaus, eine Dampfmühle zu bauen und sechs elektrische Bogenlampen zu errichten. So die Verpflichtungen und Versprechungen. Da jedoch die Gemeindeumlagen. für das Jahr 1913 laut des Voranschlages 140% (!) betragen, so lohnt es sich jedenfalls, in Erwägung zu ziehen, ob es für die Gemeinde nicht vorteilhafter gewesen wäre, den Pacht nach dem Gesetze im Monate August an den Meistbietenden zu vergeben, umsomehr, als bereits mehrere Jagdpächter aus den umliegenden Gemeinden, aus Nieder- dorf und Reifnitz und bei der letzten Periode sogar zwei Advokaten aus Laibach die ob ihrer günstigen Lage, ob ihres Wald- und Wildreichtums bekannte Jagd zu pachten suchten. Der jährliche Pachtbetrag würde somit mindestens 2000 K erreicht haben, für zehn Jahre gerechnet gegen 20.000. Was die Versprechungen des Herrn Loser, den Bau eines Armenhauses aufzuführen, betrifft, so ist hiebet zu berücksichtigen, daß ein großes Armenhaus für eine kleine Gemeinde zunächst unnötig und dann eher als eine Last (der notwendigen Erhaltungskosten wegen) anzusehen ist. Ob der Auswanderung stehen ja ohnehin mehrere Häuser leer. Mit dem Versprechen, eine Dampfmühle zu bauen, ist der Gemeinde gleichfalls nicht viel gedient. Eine solche Dampfmühle, vollständig ausgebaut, befindet sich ja bereits in der nächsten Nähe bei der Dampfsäge in Kaltenbrunn. Wenn diese Dampfmühle sich rentieren würde, würde es jedenfalls Herr KriLman nicht unterlassen, sie in Betrieb zu setzen. Da sie der Besitzer schon das vierte Jahr stehen läßt, so dürfte der Beweis erbracht sein, daß ein solches Projekt in einer kleinen Gemeinde die Betriebskosten nicht deckt. Noch weniger aber kann man den Vorteil und den Nutzen einsehen, welchen die elektrischen Bogenlampen für die Gemeinde haben sollten. Eine solche Anlage dürste vielmehr nur dazu dienen, etwaige Ransexzefse und das Fenstereinwerfen der Dorsbnrfchen zu begünstigen. Es soll nun im Vorstehenden nicht in Abrede gestellt werden, daß die Gemeinde Göttenitz dem bisherigen Jagdpächter nicht auch viel zu verdanken habe. Die Gebrüder Loser ließen es an namhaften Spenden zu Gunsten der Feuerwehr und zu anderen notwendigen öffentlichen Einrichtungen bisher nicht fehlen. Überdies haben die genannten Herren den Jahrespachtschilling von ihren hier befindlichen Huben in früheren Jahren der Bevölkerung fast ganz geschenkt. Vorn Rechtsstandpunkte aus könnte man nun nichts dagegen haben, wenn die Gemeinde Göttenitz den Gebrüdern Loser anläßlich der Jagdverpachtung ein Entgegenkommen zeigt. Eine Hand wäscht bekanntlich die andere. Aber daß die Gemeinde auf der einen Seite sich so splendid zeigt, auf der anderen in wenig charmanter Weife auf Kosten der Pfarrpfründe sich zu entschädigen sucht, das kann gewiß kein recht und billig denkender Mensch gut heißen. In Anbetracht dessen aber, daß die Gemeinde derzeit 140% Umlagen zu zahlen hat für den Neubau der Schule, den Ausbau der Wasserleitung und die Konkurrenzarbeiten bei Kirche und Pfarrhof, dürfte es jedenfalls statt weiterer unnötiger Neubauten, wie Dampfmühle, Armenhaus, elektrische Lampen, angezeigter sein, dahin zu wirken, daß die Umlagen vermindert werden. Stockendorf. (Antwort auf einen ungerechtfertigten Angriff.) Neulich wurde die Gemeinde Stockendorf in einer Weife angegriffen, die nicht objektiv, sondern gehässig zu nennen ist. Wir weisen die. unverdienten Agriffe energisch zurück und stellen ihnen gegenüber folgendes fest: 1. Als Anfang Jänner 1912 die Gemeinde Stockendorf die Entlassung des alten Mesners F. St. wünschte, willigte der Herr Pfarrer nicht ein und bestand ans dessen Beibehaltung. Später aber kam er mit ihm im Gasthaus beim Weiu in Streit, wollte den Mesner nicht mehr in der Kirche sehen, kündete und wählte sich einen ans, den er als Nachtschwärmer angezeigt hatte. Dieser ist bis heute noch Kirchendiener. Infolge dieser Vorgänge unterblieb leider vom 2. bis 26. Jänner 1913 das Glockengeläute. Wo liegt da die Schuld? 2. Die Eindeckung des Kirchturmes auf dem Friedensberge wurde durch den Herrn Pfarrer und einen Kirchenpropst dem Spenglermeister Joh. Brinskelle ausWertschitz auf Taglohn übergeben (3 Mann, der Meister pro Tag 5 K, die zwei Gehilfen 4 K samt Verpflegung und 2 Liter Wein den Tag). Es liefen für diesen Zweck 965 K an Spenden ein, wofür sich der Herr Pfarrer bemüht hatte, die Versicherungssumme betrug 162 K; weiter wurden für ein Pflaster in der Pfarrkirche zu Stockeudorf 149 K gespendet. Trotzdem sind noch immer rund 200 K ungedeckt. Wir wiffen zwar, daß die Rechnungsgebarung in Kirchenangelegenheiten das Gemeindeamt als solches nichts, angeht, aber läge es nicht im Interesse der verantwortlichen Faktoren, freiwillig Aufklärung zu geben? Warum wurde vom Spenglermeister die Legung einer zweiten höheren Rechnung verlangt, und zwar ohne Erfolg? 3. Was die Versorgung der Gemeindearmen anbelangt, ist es unwahr, daß unsere Gemeindearmen hungern und der notwendigsten Wäsche und Kleider entbehren. Bei uns ist noch kein Armer verhungert. Allerdings muß die Gemeinde sparsam wirtschaften. Eine so kleine Gemeinde wie Stockendorf hat genug zu kämpfen. Wir zahlen ohnehin 100 % Umlagen auf den Betrag von 1600 K direkter Steuer, wovon 800 K jährlich für den Pfarrhofbau in die Sparkasse gelegt werden, so daß wir jetzt hiefür rund 16.000 K in der Sparkaffe der Stadt Tschernembl in Bereitschaft vorrätig haben. Wenn man schließlich über Stockendorf Märchen konstruieren möchte, so könnten auch wir nette Märchen erzählen über Leute, die manchmal bis spät in die Nacht hinein im Wirtshaus beim Kartenspiel sitzen; aber der Bauer darf nicht Märchen schreiben, er hat ohnehin nur zwei Rechte: zu schweigen und zu zahlen! — Warum solche Dinge überhaupt an die Öffentlichkeit zerren? Wird die Sache dadurch besser? Wenn hinüber geschossen wird, muß auch wieder herüber geschossen werden. Wäre es nicht besser, bestehende Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich und in aller Ruhe zu Hause auszutragen, statt sie in die Zeitung zu schleppen? Mchermoschnitz. (Selbstmord im Walde?) Am 26. v. M. wurde in dem nahe bei Scherenbrunn gelegenen Walde die Leiche des Steinmetzmeisters Plesche aus Obrem mit durchschnittener Kehle aufgefunden. Der Manu dürfte vor einigen Tagen durch den Wald gegangen fein und sich darin bei Einbruch der Nacht verirrt haben. In seiner Rocktasche steckte ein blutiges Rasiermesser. Da bei der Leiche u. a. eine silberne Taschenuhr samt solcher Kette vorgefunden wurde, scheint ein Verbrechen ausgeschlossen zu sein. Der Unglückliche dürfte vielmehr, nachdem er den Ausgang aus dem dichten Walde nicht finden konnte, ans Verzweiflung Selbstmord begangen haben. Lichtenöach. (Todessall.) Am 22. v. M. ist der in weiten Kreisen bekannte Auszügler Joses Weiß im 97. Lebensjahre (geb. am 21. November 1816) eines sanften Todes gestorben. Er war der älteste Mann in der Gemeinde, ja vielleicht im ganzen Bezirke. Weiß war trotz seines hohen Alters noch bis ans die letzte Woche geistig frisch und hätte es allem menschlichen Ermessen nach ans 100 Jahre gebracht, wenn ihm eine liebevollere und sorgsamere Pflege zuteil geworden wäre. Möge es ihm drüben besser gehen! Weufriesach. (Besitzveränderung.) Bei der am 21. v. M. beim k. k. Bezirksgerichte in Gottschee stattgefundenen Versteigerung wurde die Liegenschaft des Hauses Nr. 8 samt Zugehör von der jüdischen Spirituosenfirma Fürst aus Wien um den Betrag von 7500 K erstanden. Weichenau. (Gestorben ist) hier Anfang Jänner l. I. auf Nr. 28 (Kotrersch) die 28 jährige Maria Köstner, die infolge Gliederlähmung 16 Jahre ans Krankenbett gefesselt war. Ilnterskrill. (Hohes Alter.) Nur wenige gibt es, die heutzutage recht alt werden und neunzig Jahre oder noch darüber erreichen. Zn diesen wenigen gehört Agnes Znrl in Untersküll Nr. 5, welche am 2. Jänner im Alter von 92 Jahren gestorben ist. Gventak. (Trauung.) Getraut wurden am 27. Jänner d. I. Joses Sigmund, Ebental Nr. 2, mit Maria Hönigmann, verw. Gastwirtin, Ebental Nr. 6. Viel Glück und Segen zum Ehebunde I Wieg. (Sterbefall.) Am 1. Februar starb in Preßburg nach langem Krankenlager Herr Johann Jaklitsch im 65. Lebensjahre. Der Verstorbene ist aus Rieg gebürtig, verbrachte aber den größten Teil seines Lebens in Preßburg. Hier absolvierte er die Realschule und übernahm darnach von seinem Vater ein sehr gut gehendes Delikatessengeschäft, durch dessen sachkundige Leitung er es zu großem Wohlstände brachte. Verheiratet war Herr Jaklitsch mit einer Tochter des Firmainhabers aus Linz, aus welcher Ehe zwei Kinder stammten. Der Sohn starb aber in den schönsten Jahren als Einjährigfreiwilliger, während die Tochter an einen Pionier* Hauptmann verheiratet ist. Gerne besuchte Herr Jaklitsch alljährlich seine Schwester und feinen Schwager Verderber in Rieg. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß der Verstorbene trotz des großen Reichtnmes stets ein braver Katholik geblieben ist. „Du bist mit deinem Gebete doch | Millionen | gebrauchen gegen Keiserkeit, Katarrh, Werschleimung, Krampf- -------------- und Keuchhusten---------------------------- n/M rtA not. begl. Zeugnisse von Ärzten und -e-m Fia ÖJLUV Privaten verbürgen den sicheren Erfolg. g?aßef 20 und 40 Keller, Dose 60 Keller. Zu haben in der Apotheke von Leopold WiLal in Hottschee (24—3) sowie bei Hg. Hppich in Kltkag. immer zu früh fertig" soll er manchmal zu seiner Frau gesagt haben. Gott habe ihn selig! — (Liebes heira t.) Unser Faschingspaarl Jakob Trocha und Maria MikuliL zählt zusammen 79 si- 48 — 127 Sommer; war nicht zum derwehren. Auf viele Jahre! Laibach. (Todesfall.) Kürzlich ist hier die Gemahlin des Herrn Obersten i. R. Hollegha von Hollegau, Frau Marianne Hollegha von Hollegau, geb. Kosler, nach kurzer, schwerer Krankheit in ihrem 55. Lebensjahre gestorben. Die nunmehr Verblichene war eine in allen Gesellschaftskreisen der Stadt hochangesehene Dame, die sich durch hohen Wohltätigkeitssinn auszeichnete und eine sorgsame Mutter war. Graz. (Eheschließung.) Letzten Samstag fand in der Pfarrkirche St. Anna am Münzgraben die Trauung des aus Wmdisch-dorf 23 gebürtigen Teilhabers des Englischen Hauses, Herrn Franz Kraul and, mit Fräulein Angela Hainz aus Wien statt. Als Trauzeugen fungierten für den Bräutigam der Reichsratsabgeordnete und Großkaufmann Herr Emil Kraft, für die Braut der Kaufmann Herr Anton Lukesch. Das Hochzeitsmahl wurde im Hotel „Steirerhof" eingenommen. Herr Krauland war früher Abteilungsleiter mt Englischen Haus und brachte es durch seine Strebsamkeit und seinen Pflichteifer so weit, daß er mit 1. Jänner dieses Jahres als Teilhaber in die Firma eintreten konnte. Bei einmaliger Einschaltung kostet die niergesxaltene xl-indruckzeile ober rren Raum so Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein Halbes 3aHr wird eine zebnprozer tige, bei solchen durch das ganze Jahr eine zwanzigprozentige L äßigung gewährt. Anzeigen. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Lin-schaltung zu erlegen. — Ls wird höflichst ersucht, bei Bestei. lungert von den in unserem Blatte angezeigten Sinnen sich stet, aus den „Gottscheer Boten" zu beziehen. Kausdimer der auch (abrifsarbeiten, Ab- und Anfuhren zur Bahn zu verrichten hat, kann aucb verheiratet sein, wird für dauernd ausgenommen. Antrage sind tu richten'an Matthias Weber in OTonfalcone. LEHRLING der Freude hat, das Fleischhauergewerbe zu erlernen, wird sofort aufgenommen. Er muß 14 Jahre alt und gut ausgebildet sein. Joset Windischer, Fleischhauer in Kandia bei Rudolfswert. Matthias König Schiffskartcn ■ flgcniur der Kink Bu$tro=flmericana in Crkst Domizil in Hvermöfek Wr. 82, amtiert jeden Dienstag und Irettag im Gasthause des Herrn Iran; Werderber in Gottschee. 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