^l-. ^OO. l84l). Amtsblatt zur LllibllOcr Zeitung. Dinstag den 4. September. Oubermal - Verlautbarungen Z. »578. (I) ^ci Nr. 1U358. Steckbrief zurVerfolgung des, des Verbrechens des Hochverraths rechtlich beanzeig-ten Redacteurs, Emanucl Arnold. -Derselve ist aus Münä.engräh, Buozlauer Kreises ll, Böhmen, gebürtig, 4? IM'e alt, katholisch, ledig, kleiner unterschter Statur, hat eii, volles breites Gesicht, eine erdfahle, in's brunette gehend» Farbe, ist etwas blatternarbig, hat graue oder blaue Augen, einen ziemlich großen Mund, starke Lippen, schwarzen Kinn und Backenbart, eine schwarze Perrücke, kleinen Fuß, elne rauhe belfernde Stimme, im Sprechen dle Worte manchmal dehnend, spricht deutsch und vorzüglich böhmisch. — Derselbe ttug gewöhnlich eine blauliche gestreifte Schafwollhose, dann einen drapfarbenen Gehrock, oder einen sogenannten polnischen Rock vyn grüner Farbe, mit breiten Schnürbänder» beseht, und emen schwarzen, sogenannten Demo cratendut. Sämmtliche Aufsichtsbehörden werden ersucht, den Aufenthaltsort dieses, zwischen dem 10. und 13, Mai l. I. aus Prag entwichene Flüchtlings auszuforschen, ihn im Betrttung> falle anzuhalten, und sammt allen bei sich haben den Effecten zur weiten, Einlieferung an die k, k militärische Untersuchungs-Commission im Prager Schlosse zu übergeben. — Von der k. k militari schen Untersuchungs-Commission. Prag am 27. Juli 184». Steckbrief zur Verfolgung deü am 10. Mai l»4!» aus Prag entwichenen, des Verbrechens des Hochverraths rechtlich be' anzeigten Ho rers o.R., I ohan nR ittig, 11, it d e m Bur 1 chenn am en: „ Brutu s." — Derselbe lst aus Prag in Böhmen gebürtig, 2», bis 22 Jahre alt, vo» mittlerer Groß^, lange», schmalen, blassen Gesichtes ohne Bart, yat einen kleinen, fein geschnittenen Mund, schwache Lippen, welche im Sprechen stets die Zähne sehen lassen, eine dünne gerade Nase, an der Spitz? etwas auswärts gebogen, hat eine hohle Stimme, trug langes, dunkles Haar, einen schwarzen abgetragenen Rock mit Schnüren, dann eine schwarze Mühe mit einem blauen und weißen Randstreifen, vielleicht auch ohne denselben, oder einen niedrigen, spitzig geformten, breitkrampigen und ein-edlückten Hut. — Ioh. Rictig spricht sehr gut deutsch und nur wenig böhmisch, war Mitglied der Burschen» schasr iVllist^liluuli!) u»d führt seit seiner Enl-weichmlg auch den siamen: Heinrich Klein. — Derselbe dürfte an d^r rechten Hand, quer über d e Finger, .tnc lelchte Narbe haben. — Auf das Vorkommen dlelcs Individuums ist tha-t.gst zu mvlgullren. derselbe im BetretungösaU. anzuhalten und an das nächste Militärkommando behufs le.ner E.nl.eferung an die mil.tär.,che Unlersuchungü - Commission zu Prag abzugeben. __ Von der miluär. U.uersuchungs-Commission in der k, k. Hofburg zu Prag am lU Juni 1»4!> — Beschreibung des dermal lg en Aus. sehens des Studenten Johann Rittlg < Burschenname: Brutus). — Derselbe hat einen schwarzen Ouacker m>t leldeneu Knöpfen, quadriUilte Stoffhose von aschgrauer Farbe, eincn gewöhnlichen Cylinderhut mit Trauer, das Band über die Trauer gerichtet; um den Hals ein, schwarz? Vckarpe, schwarzseidene Weste, kalblederne Etifletts mit .N'nöpseln an der Eeite. -Trägt an der linken Hand am 4. Finger einen goldenen N,ng mit einer Rosette von weißen glänzenden Steinchen wie Krystall. Das Haar ist noch lang, aber nicht so wie slüher, sondern hall geschoren. Z 1564 (2) Nr. I58U, Verlautbarung. Zur Deckung des Schreib - Materialien - Be. darfes für das k. k. Gubernwm und einige andere yierortige Behörden, dann für das k. k. Appella tions-Gericht und für das k, f. Stadt- und Landrecht zu Klagenfurt im Militätjahre 185«» wird eine Minuendo-Licitation, vereint mit einer schriftlichen Offerten - Verhandlung, und zwar für Laibach am ! l. October l. I. Vormittags um W Uhr im Gubernial-RathsMle, für Klagen^ surt aber am 3. October l I. Vormittags um 10 Uhr bei dem dortigen k, k Kreisamte unter folgenden Bedingungen Statt sinden. — l tens Der oeUäufige Bedarf an Echreib- und Druckpapier besteht zu Laibach in !») 4.»ti Rieß Klein Concept. Papier; d)5»?RicßGloß Concept Papier; c:) »rj! Rleß Kanzleipapicr; ) ii> Rich mittelfcin Ncgalpapier; k) 2 Rieß fein Regal- oder Imperialpapier; l) il Ricß Realpack-Papier; ln) z^5 Rieß Couvertpapler; ") 2 Rieß Fließpapier; u) lW Rieß Druckpapier. — Zu Klagen fürt: 2) l4tt Rieß Klein Conceptpapier; l>) 3 Rieß Groß Conceptpaplcr; <^) 85 Rieß Kanz leipapier; cl) Z2 Rieß Kanzleipapier zu Ruthb-protocollen; <^) 2 Rieß Groß Median-Kanzleipapier; l) 3 Rieß Klein Median-Kanzleipapier; ^) l Rieß fein Regal- oder Imperialpapier; k)tj ^ieß Real'Packpapier; <) 37 Ätieß Couvertpapier; l<) 2l Rieß Fließpapier. — 2tens Die Lieferung wlrd für die Zeit vom 1. November 1849 bib letzten October 1K5U ausgebotcn, und es stehl jedem Offerenlen frci, sowohl aus alle, als auch auf einzelne der obbezeichnetcn Papiergattungen Anbote zu machen. — 3lens Wenn von irgend einer Papicrgattung vor Ausgang des Lieferrmgs-Contra tes entweder von den im Iten Absätze genannten Behörden eine größere als die da,clbst bezeichnete Quantität, oder durch allfälligc Errichtung von Behörden, für deren Papierdcdarf zu sorgen das Gubernium verpsiichict ist, ein neuer Bedarf erforderlich werden zollte, so hat der Ersteher den Mehrbedarf um den AubolbprelS belzu-liellen —. Im Falle eines durch die Aushebung oder Reolgamslrung einer Behörde, oder aus was immer sür einem Grunde veranlaßten nnndern Bedarfes, soll derselbe nicht berechtiget seyn, eme Cntichädigung anzusprechen. - 4tens Jedem Osse-rmten steht cs frei, nicht nur an dem bezeichne, ten Licitationslage zur festgesetzten stunde zu cr-scheinen und seine lüefcrungsanbote zu machen, Ivndern es bl.ibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekanntgebung der gegenwärtigen Verlautbarung bis li) Uhr vormittags des »1. October IU49 für Lalbach ein schriftliches Offert bei der Gubernial-Expedits-Direction, für Kl a ^ gcnfurt aber bei dem dortig" Kreisamtc bis K» Uhr Vormittags des 3, Oktobers l849 zu überreichen. — Ein solches Offert muß aber versiegelt seyn, und für Laibach die Aufschrift enthalten: »Offert des N. N. für die Lieferung des Papier, bcoarfcs sür das Gubernium l,nd die übrigen le. treffenden Beholden in Laibach alls daö Militär-jähr lS5l» - für Klagsnfurt hingegen an daö 'mtige K^eisamt: »Offert des N. N. für die Lieferung des Papierbedarfes für das k, k. ?lppcl-ationsgericht und für das k. k. Stadt- und Land-.echt." Das Offert muß den Gegenstand des Anbotes und den Preis deutlich mit Buchstaben ausgeschrieben enthalten und demselben müssen 15 Muterbögen von jeder Gattung, die geliefert werden vlll, beigelegt seyn; auch muß auf einem Muterbogen jeder Gattung nebst der Nmumer, der preis und die eigenhändige Unterschrift des Offe-enten erscheinen. Eben dieselbe Anzahl der nit der Nummer, dem Preise und der eigenhändigen Unterschrift d<>s Offerenten versehenen Mu-sterbögen muß auch bei einem mündlichen Anbote oeigebracht werden. — 5tens Jeder Offerent ist ,ogleich nach Überreichung seines Offertes, od<»r aach gemachtem Licitationsanboce für die gemachte öieserungs-Erklärung unwiderruflich verbunden, sür das Acrar aber tritt die ^'erbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbotes von Seite .'es Gubernwms ein. — TXr Ersteher leistet bis zur Bekanntmachung der Ratification auf die chm aus dem H »U2 des a. b (Ä B. entspringenden Rechte wegen verspäteten Einlangens und Bekanntmachung dieser Ratification ausdrücklich verzicht. - Ulens Auch entsagt derselbe der Einwendung der Verletzung über die Hälfte. — 7tens Es versteht sich, daß die angebotenen Papiere und beigebrachten Musterbögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn muffen, welche oben im l. Absätze für Laibach von I.nl,. l») bis !l,i'l,.5lvo c») und für Klagenfurt von ^nl. :<) is in^lisiv^ l) specisicirt erscheinen, welche oen Papierfabrikanten und Papierhändlern aus den bisherigen ähnlichen Verhandlungen hinlänglich oelannt sind. — tttens Die zu liefernden Papiergattungen muffen gchörig beschnitten, dann iowohl hinsichtlich der Größe, als auch der Oua-lrtät, wenn nicht besser, so doch wenigstens mit jenem Muster ganz gleich seyn, welche der Offerent eingelegt hat, und welche nach beschlossener Wahl und erfolgter Annahme in Laibach, von Seite der Gubernial-Commission, und in Kla-i genfurr von Seite der kreisämtlichen Commission paraphirt wurden, zu welchem Ende der Lieferant die nothige Bogenzahl sogleich beizustellen haben wird, falls solche nach der früheren Be-Iiimmung nicht schon früher beigebracht worden >eyn sollte, t^tens Von den erstandenen Pa-piergactungcn wird ein namhaftes Quantum, und zwar ein Drittel, oder mindestens ein Viertel dos angeführten beiläufigen Bedarfes längstens in U Wochen nach dem abgeschlissenen Lieferungs-Contratte in Laibach an die Gl:bernial - Erpcdits-Dnection, in Klagenfurt an den Appellations-oann an den Stadt» und Land.echts-Kanzlei^ Materialien - Besorger, während der Contracts-dauer aber d.r fernere Bedarf jederzeit längstens binnen 14 Tagen nach der in Laibach vom Gu-oernial-Expedite und in Klagenfurt von dem ob-gedachten Kanzleimateualien - Besorget» gemach icn Bestellungen, und im Falle einer besonderen Dringlichkeit noch früher zu liefern seyn. lUtcns Jeder Lieferungslustige hat eine mit Ni"y nach seinem Anbote bemessene Caution bei der Ll-citation, oder mit seinem Offerte zu leisten. -Diese Caution kann im Baren, in annehmbaren Obligationen, oder in einer zu Laibach von der t k.Kanuml procurator, und in Klagenfurt vom oortigcn Filial-Fiöcalamte approbirten pragma-tikalischcn Sicherstellungsurkunde geleistet werden. — l l tens Wird die Qualität, oder daö Format des aelieferten Panieres iin ^ei-lileicke lU del Bestelluna 334 oder zu den Musterbögen, deren Beurtheilung in Laibach demGubernial - Expedits-Director in Klagen-fürt den beiden obgedachten Kanzleimaterialien - B?« sorgern zusteht, zu gering , oder nicht contractmä-ßig befunden, und nicht binnen drei Tagen nach Abgang gehörig ergänzt, oder die mangelhafte Parthie nicht durch eine andere entsprechende ausgewechselt, so wird es in Laibach dem Gubernium, in Klagenfurt dem Appellationsgerichte und dem Stadt- und Landrechte frei stehen, sich die bestellte Gattung und Qualität des Papiers von wem immer und außer der Versteigerung auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen, wozu auch die gelegte Caution verwendet werden kann. -— I2tens Die Bezahlung der Vergütungöbcträge wird in Laibach dem Lieferanten nach Ausgang eines jeden Militär-Quartals, und nach Beibringung eines classenmäßig gestämpelten, mit der Empfangsbestätigung der Behörde, an welche die Lieferung geschah, über die quantitat < und qualitätmäßige Ablieferung documentitten Conto nach vorausgegangener buchhalterischen Adjusti-rung, in Klagenfurt hingegen nach erfolgter theilweisen Lieferung von der betreffenden BeHorde für die gelieferte Papierquantität geleistet werden. — lAtens Gleich nach geschehener Annahme der Qfferte oder Licitationsandote wird mit dem Er-steher, l-ezpoc. mit dem bestätigten Lieferanten, auf der Grundlage dieser Bedingnisse, der förmliche Licitations-Contract abgeschlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Erben des Contrahenten überzugehen! hat, und wozu der Lieferant den claffenmaßigen! Stampel beizustellen haben wird. - l^tens. Im! Falle, als der Bestdieter den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das rati-sicirte Offert oder Licitationsprotocoll die Stelle des schriftlichen Contractes, und das Aerar hat die Wahl, den Bestbieter entweder zur Erfüllung der ratificirten Licttationsbedingnisse zu verhalten, oder die Lieferung auf dessen Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten und den erlegten Cautionsbetrag entweder im ersten KaUe auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz rückzubehalten; im Falle aver, als der neue Besi-bot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — Diesemnach werden alle Papierfabrikante» und Papierhä«,dler, welche zu dieser Lieferungsunternehmung nach den angedeuteten Be-dingungen Lust haben, aufgefordert, zu der dieß-! fälligen Minuendo-Versteigerung an dem eingangsbestimmten Tage und zur festgesetzten Stunde entweder persönlich, oder mittelst gehörig Bevollmächtigter zu erscheinen, oder die schriftlichen Qfferte nach den angeführten Modalitäten einzureichen. — Vom K. K. illyrischeu Guvernium Laibach am 14. August !»49 Z 15U5. (2) Nr I58UI. Verlautbarung. Zur Deckung des Bedarfes an Kanzlei. Requisiten für das Guderuium und einige andere Behörden und Aemter in Laibach, nn Vermal-tungsjahre IU5U, nmd wegen Lieferung derselben am 13. October I«4», Vormittags um lU Uhr, im hiesigen Landhause eine Mmuenoo-Versteigerung abgehalten, und diese Lieferung Demjenigen zugestanden werden, welcher die betreffenden Ar-tlkel in guter annehmbarer Qualität und in der erforderlichen Quantität aus jedesmaliges Verlangen der Gubernial-ErpeditS-Direction um die billigsten Preise beizust.llen sich herbeilassen wird. Die beizustellenden Requisiten sind nach dem beiläufig berechnet.« jährlichen Bedarfe folgende: ») Unschliltkerzen 5lstecke„der Krankheiten saUcn sollten, bleibt oen Wicwen derselben nach der dießfalls bestehenden Norm der Anlpruch c^uf dle Versorgung oom Staate ausrecht erhallen. — Was n» Folge Decretev des hohen Mmiste-«ums dcs Inuer« vom li^. d., Nr,1?2M», bekannt gegellen wird. — Vom k, k. lllyr. Gubernium. iiaibach am 26, August 161U. , a» ocn t'.nanl.ica T^^rn „ach d.n Brstllnmungel, deS all.thöchst^n Pl>l)>lrg,,n. P^lenleö rum ijl. Mäsz l>32 c,e naa'folqeil« den Privilegien zu verleih n lesunoe»:: l) Dcm Wllh.lm töonruetz, iZyiouslilitl-ssavlik^lt, irohu, h^sr in Wlel,, 1.^!,ngruvt. Nr. 27, für die D^u^r vouemr»! Iliyr,», aufoit'lH,findu»g i», d^rFal'li-^cacw» melallencr Hpt)»steck.-, wodurch dl.s.lbrl» «»el dlUlger ulk lxu^r zu stehen ko»,lMf'l. — 2) Dchl'll> t>ie Unlsorm^, durch Abfarl^u beschmutzen, u«,d die tiau^lllrl,.-Kuppln mit Slcherh.ils. üaralimeln o^sehen ! plu, oa»llic dle Säbel velm N'!, nlcht aliülplll'g^,. — H) Dem Jacob Kraxz H^xnlch H nil)erge^ V'llvaltuugö < Dlr^ltl)!, »vohnli^sl >» W>c„, Sluvl Nr. ?tt5, fuc d,< Dauer vo» süns Iclhr.n. aus l)»r ^elv»ss.lUllg^n an 0lr Voi-iiitung des HjlNlllö t)»l zusanlmcllg»s»^l^n Hyluldrtl» der Dampsmaschmen nnt Hoch-uno Nlroercruck. — 4) Dem H.lnr,ch Fugcr, Prloati.l, wohilh^'t i» Wlen, Ltadt Nr. ??2, fur die Dau.r vo^ tnei ^ayr«», , aus 0,e V.rd.ss.ru„>j u, der Lonstruc' llon d.r e>sest.hend, ^achsluyle u,«d Dacher g^iz auö Ols.n zu ve«-strii^eu. — 5) Dem AlUoi, P^^igna. Ädooc^t, woynh^st ln Paris, »u« n^nv« st. sluguilin Nl. 10 (curch Iacuv Franz Heinrich Hemder-ger, iUnwalcungS'Dlleclor, woynyaft in Men. 55-ladc Nr. 7!)5 ), für dle Dau.r von fünf H^yr»»,, «us öle ^illdlckutig und Verbesserung in o^r ^l.z^uguug run Fruog.w.hren mit l)a,l, an^.p^ßte.l 'palrcnen. (^n Frankreich ist t?,t>r Hnld ckulig lind Verpels.lUug zu Gunsten d.b Hano.lömanneS "Ub N.w Pols, William Rhod.s Palmer, seit 25, O^tod^l l»z^i auf sunsz.hn ^zayre pat.ntlll) — b) D«m A0all)«rl Kunly, Ingenieur, .^ohlchafl >n Wahrlng del Wlen Nr. ttt, sur dle D^uec l0^^ln»m I Hre, auf t-ie Ei-floouüg, >üns. U'»o j'chbfäroige Prollntu zu vau.n. — 7) Dem Paul Pin«!, F.lbrlkaut cannellrter ^ylinoer , wolinh^ft i», Nou?n, llit^ tHu ?r6 tie lu lin,ich Hemver^er, Aerwaltungs » Director, wohnhaft in Wien, Vtadt Nr. 785 ), für tie Dau.r ron zwei Iah ren, auf o»e Erfindung «ln,r Maschine zum diametrischen lKant.ellren und Calttriren d^r eisernen und kupfrrlnn Spinnlylindtr j,dir Dim,»« sion, um die Flachs-, Schaf' und Baumwoll» säden ooer Dochte zu str cken oder anzui.he.», — Ü) De D>»ue»: l)0«> ,^vc! Iahlen. a,,s cveg,n0e Kraft bei Masckinrli, sch>z, (oulch Michael l^j^dni»', spinne« l i.'esltz.l ln O^.r»oalc»rül)olf, wohnyafi in Wien, ^la0l Nr. l»2^), für o,e D^ucr ron fünf Fahl.',!, auf die vFisinbung ynd Verv'ss.sulig li:» B^u^ »xnr Vorspinnmaschine für Woll,, Hl^chü, ^au'nilioll«', sildl un> jete« andern sujellgf,, ^tofs. un» camit d»e ^edacht^n Eloffe ,u z.oiriie», aus^uwlct'l!,, zu doublirin und für a>><)^r< Maj(t!n»'il ^uzubrrcllen, und zw^r in <>>'el' oml all.n j^tzi »lk>,u,nt^n M'lhod^n ab« w'lcheilcl'll g^ra, u>ld Größe der spulen. — >l.)) Dill Ä!)l)Ij)l) >5^do^U»r, Pliuati^r, wohn< l)^,c ü' Brun'l. OUunch.r Gasse Nr. »5, für o,e D^u.r oon zwri I.chr.n, auf vie Elfiaeuna and Vlrl'.ssclt.e durck cin>»n Maisch,« mit ^lei» cheiu Voltyi ll' wie ourch mcchalnsche Krafl in Anwendung ,u l)li,g l,. — Hörner sind.t man ^ur öffentliche» Kennt.>lß zu dringen, daß die offen gehallen, Original. Beschreibunq des Adalbert Kunch und des Adegg von Horgen, dann deS H i^rlch Fug^r sich bei d.r k. k. nicdtlö'iielrrichi« >chcn R.^ielun,, und j^n. d.s Adolph Schoele ler t.'el dem k. k, «näh'i ch schl,fischen iÄu^erolUM ^u I.o.lmaxüS ^llisicl t ln Aulb.wahru»g ^' sin^i,. ^. ^ai^ach am 51. August »849. Leopold Graf v. Welsersh eimb, Landeö - Gouverneur. Aemtllche Verlautbarungen. 3. !5?5». (l) Nr. 2982. Kundmachung. Mit dem Zeitpuncte der Eröffnung der Eisenbahn bis Laibach werden im illytischen Postbezirke, gemäß Erlasses der hohen k. k. Ministerial« Post» section vom «. August l. I., Z, 5214, nachstehende (z^urö - Negulnungen in das Leben treten : l) Vom Tage der Eisenbahn-Eröffnung biö Laibach wird die zwischen Laikach u»d s alzburg ^stehende Mall.po!t in den (5oms zwischen laibach und Villach, m,d in jenen zwischen Salzburg und Villach abgetheilt. — 2) Zwischen Laivach und Villach hat die Mallepost wöchentlich dreimal, die Reitpost wöchentlich mel'mal zu bestehen — Die Malle, post wird von laibach jeden Montag, Mittwoch und Samstag mn 6 Uhr Al»nt>6 adgchen, in Villach am darauffolgenden Tage um 7 Uhr t5 Minuten früh eintreffen, und von da an jedem Sonntag, Dinstag und Freitag um 5 Uhr Nach' mlttagö zurückkehren. — Die Reitpost wird hin« gegen an den übrigen Wochentagen von Laibach nach VlUach und von da zurück zu der nämlichen Zeit, wie die Mallepksten abg.hm und ankommen. Diese Posten stehen mit den Wlen-Laidacher Post-zü'geu in genauer Verbindung. - I) Die zwischen Klagenfurt und Brixen bestehende tägliche Malle, post wird auf wöchentlich drei derlei Course ver« mindert, und dafür an den offenen Tagen eine wöchentlich viermalige Reitpost zwischen Villach und Brixen errichtet. Die Malleposten gehen von Klag/nfmt am Sonntag, Dinstag, Donnerstag um 4 Uhr früh ab, und treffen in Brixen am daraufsolg/nbet! Tage zwischen 1l — 12 Uhr Vormittag ein, von wo sie Montag, Donnerstag und Samstag Mittags nach Klagenfurt zurückkehren und hier Taqs darauf zwischen H U Uhr anlangen. Dle Neisposten g»hen von Villach am Montag, Mittwoch. Freitag, Sani-stag um 8 Uhr I5 Minuten früh nach Brixen ad, kommen dort am folgende" Tage zwischen N und »2 Uhr Vormittags an, von wo sie am Sonntag, Dinstag, Mlttwoch und Freitag Mittags nach V'.Uach zmückkchren und dort am andern Tage nach 4 Uhr Nachmittag eintreffen. Diese Posten verbinden sich mittelst der Laibach.Villacher Posten milden Eisenbahn-Postage», und dem Lalbach-Ayramer MaUepost-lZomse, «nd geben so dle schnellste Correspondenzn, Kroatien, Slavonien und Ty'^l, dam, zwischen 333 Wien, Briren und Botzen. — 4) Zwischen Oniünd und Spital wild, außer den ViU^ch-S.l!zburger Posten, auch im Anschlüsse an die Br.xner Post-course ein.» läzliche Briefest zu courjiren haben, welche täglich von Sp'tal :il> Minuten nach Ankunft der V'llacher und re,p. Klagenfurter Post am Sonntag, Dinstag u»c> Donnerstag um 1 Uhr 25 Minuten Na ^mittag, an den übrigen Tagen um I Uhr nach Gmünd abgehen und dort nach 2 Stunden und ,5 Minuten eintreffen wlrd. Von Gmü'nd geht sie taglich um 9Uhr 3tt Minuten Vormittag nach Lpiral zurück, und trifft hier nach 1 Stunde 55 Minut.n, d. i. um II Uhr 25 Minuten Vormittags cm. - 5) Zwischen Lalbach und Klagenfurt wird die Mallep^st täglich, und zwar von öaibach urn 8 Uhr früh und von Klagen-fürt um 4 Uhr früh abgefertigt, und hat »n Rla^ aenfurt nach 8 Uyr Abends, in Laibach nach 2'/, MrNacdnnttageinzutreAn;ftrncrs wird auch noch eine täaliche Ne.tpost (Briefpost) zwischen Lalbach und Klagenfurt eingeführt, welche ,owohl von Laibach als auch von Kiagensurt taglich um l, Uyr Abendö abgehen und in Klageufurt w.e ln La.bach nack ' Uyr früh Tags daraus anlangen wird. Die Mallepost verliindec si^ genau nnc dcrLaibach- Triester Malle- und (Zourierpost, die Reitpost mit den Postzügen und nnt der croatischcn Post, so wie letztere auch für den öocalcorre,pondenz-Verkehr zwischen Laidach und Klagenfurt, die den Verkehröverhalcnissen angemessenste Gelegenheit gibt. — 6) Vei den Mallcposten zwischen ^aibach undKlagenfurt und Laibach undVlllach wird zwar die unbedingte Passagiers-Beförderung beibehalten, jedoch wird dieselbe insoweit einer Beschränkung unttizogen,daßbci dcrKlagenfurtcrPost ln Laidach und in Klagenfurt zu einer F.chrt nicht mehr als I t, bei der V llacher Post in ^aidach und Villach nicht mehr als 7 Personen ausgenommen werden dürfen. Bei der Klagenfurt-Brixner Mallepost bleibt dle unbedingte Passagiers ^ Aufnahme unverändert erhalten. — 7) Die Personcnfahrt-Gebühren bleiben bei diesen Malleposten unverändert. — 8) Die zwischen Brück und Udine bestehende Mallepost wird in den Cours zwischen Brück und Hlagenjurt und in jenen zwischen Klagenfurt und Udine abge-thM. — g) Zwischen Brück und Klagenfurt hat eine tägliche Mallepost, zwischen Klagensurt und Udine eine wöchentlich dreimalige Malle- und eine viermalige Reitpost zu bestehen. — Von Brück geht die MaUepoit tägilch um 5 Uhr 3tt Minuten früh ab, und trifft in Klageüsurt am andern Tage um 2 Uhr früh ein. kehrt von dott taglich um 9 Uhr Abends nach Brück zurück, wo sie oen folgenden Tag nach 5 Uyr Abendb anlangt. — Von Klagensurt geht Sonntag, Dinstag U.Donnerstag die Mallepost und an den üorlgen Tagen der Woche die Rcitpost um 6 Uhr Abends nach Udine ab, ,oo beire Gattungen Pasten den darauffolgenden Tag um Mittag eintreffen. Von Udlne geht die Mallepost am Dinstag, Donnerstag und Samstag, die Reitpost 'nau an, u».d verbinden die Kronlander Karnten und Salzburg mit einander auf d.,s Vollständigste. Zwischen Laibach ,»nd Salzburg bleivt o^ Verdilivung uber Bluck oie entsprechendste. — i l) Die bei o»>r Salzbulg-^nbacher Mallepost besteyende ullbeolngte Passagiers-Aufnahme bleibt auch der der Salzburg-ViUacher Malllpost bcldehalten, deßglcichen wüd Dl^elbe a^ch bei den Mall.^pojt.n zwischen Brück und Klagensurt, dann Klag/Nsurt und Udme fort» b.'stehen. —1<2) In den Perionenf^hrts'^chüyren ocl dcn Malleposten zivlichei» Brück und .klagen-surl, Uoine, Vi.ach und Salzburg tritt tV>„< ^tlideruiig cin. — lit Die Botenpojt von Kr^iu bürg nach Lack lst täglich um 5 Uhr früh, von llack nach Krainbnrg täglich um 4 Uyr Nachmittag abzufertigen, jene von Orrok nach Radmannsoors wird ebenfaUö täglich um ii Uhr sruh, von R^d-mannsdorf nach Ottot um ti Uhr Aoenos abzufertigen seyn. - N. K. illyr. Oberpostoerwaltung. z^ibach den ^2. August l^4ij. Z. 1568. (2) Nr. 30U6. Kundmachung Um die Verhältnisse zwischen der k. t. Post-austalt und jener der Schweiz in einer den gege«; wärtlgen Bedürfnissen extsprechenoen W^>e zu regeln, ist am 2. Juli d. I. eine Uebercinkunst zwischen der k k. Postuerwaliung und jener der schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen wor-den, deren Bestimmungen mil l. Sept. d. I. m Wirksamkeit zu treten haben. Es wud daher in Folge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Handel, (Äewerbe und öffentliche Bauten, >llt einzutreten: ^) bei Zeitlingen, Broschüren, gcdruckt^n Preiscurranten, Musikalien und (Halogen, welche so verpackt zur Aufgabe gebracht wnoen, daß die Beschränkung der Sendung aus d.ssen Inhalt sichtbar bleibt, für welche nur der vierte Theil der Briefporto-Gebühr, in keinem Falle aber wenlg.r als l kr. (Z. M- zu entricht.» lst; dieze Sendungen dürfen j.doch auß.r der Adresse nichts Ge,chriebems enthalte.,; d) b<>> Warenmustern, welche Briefeil kennbar ange !chlo>ien od.r denselben angehängt werden, für welche gleichfaus der vierte Theil des Porto, in keinem Falle aber weniger als l kr. einzuheben kommt. — Sollte der begleitende Brief das für den einfachen Brief festgeschce Gewicht überschreiten, so muß für das Mehrgewicht das volle Brief-potto elngehoben norden. — 4) Schrelbcn von Privaten aus Ocsterreich an BeHorden und Stellen in der Lchweiz müss.n von dem Aufg'der durch Entrichtung der vollen Porlogedühr frankirt we»-oen. Für Drucksachen unter Kreuzband versendet und sur Warenprobe haben die Aufgeber die bis zum Bestimmungsorte entfallende Portogebühr zu entrichten. — 5) Zwischen den k. k. und schweizerischen Postanjtalten werden auch Fahrpostsendungen ausgeliefert, m,t Ausschluß derjenigen jedoch, welche gemäß der oießfalls bestehenden Vorschriften mit den östmcichischen Fahrposten nicht bcf-ördert werden dürf.n. - Diese Sendungen müssen vorschriftmaßig verpackt und czcsieqelt, gehörig adressirt und mit der Angabe des Inhaltes, Gewichtes und Werthes versehen s.yn. Fcrnn siild dcmselben, msoferne es der Inhalt und das G'wicht nothwendig macht,'dic getreulich vcr- !aßten Oeclaratlonen beizugeben. — tt) Für die ^ahlprstjendullgen können die Gebühren, welche, m>t Rücksicht auf die Ontfennma. vom Aufg^bö-orte bis zur österr. schwei;. Orä»^», nach dem beider? seit'gen ^ariffe entfallen, ») entweder vom Auf^ ^eber enlrichret, od.r l>) dem Empfänger zur Bezahlung zugewiesen werden. — D>> Frankirung oiö zur geoachtcn Gränze muß j.doch Statt finden ,») bei Sendungen von Prioaten an Behörden und Stellen; d!) bei Sendungen ohne Werths-.nlgabe und bis zum W.rlhe voll zehn Gulden; <-<-i bci solchen, welche flüssig?, leicht zerbrechliche und dem schnellen Vcrderden untellvorf^ne lAea/nliände enthalten; endllch t Wechseln, Privat-Odligatlonen, ^'ottolosen und G^ldanweisung/n. — K.K. illyr. O>.'erpostvnwaltung ilaidach den 27. August 1^49. Z. I5L3 (3) Nr. 3Utt7 Kundmachung. Bi dem Oberpostamtc in Gratz i^ e,ne Offizlalsstelle mit dem Iahrcsgehalte von tlM» fi., und im Falle der Gradual - ^orrü'ckung jene von 55l> fi., oder eine provisorische derlei St^Ue mit 5W ft. Gehalt, gegen ilcistung der C-nition im Besoldungsberrage, zu besetzen. - D>e Bewerber haben ihre dicßfalligen, gehörig instruirten Gesuche, unter Nachweisung der erforderlichen Eigenschaften, längstens bis 15. Sept. l. I. bei der Oberpostverwalcung in Gratz im vorgeschriebenen Wege einzubringen. — K. K. illnr. Ober-postverwaltllng. Ümbach den 2^. August 1849. Z. !56tj/ (3) Nr. «WttjVll, g^ 5958. K u n d m a ch u n g. Von der k. k. lZameral - Bezirks - Verwaltung für Kärnten wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zur Verpachtung der Weg, und Brücken-mauthstatwnen Pontafel und R^idl, und der Weg-mauthstction Thörl fdermallgen Einhel^ungsort Woggau) für das Verwaltungojahr !85ztt, d. i. für den Zeitraum vom I, November 1849 bis lltzten October l85N, unter den in der Kundmachung der k k. steicrm. - illynschen Cl)Meral-Gefallen , Verwaltung vom 22. Juni 18^9, Z. 5,367, bekannt gemachten, in die dießjährigen Amtsblätter der ^Klagenf. Ztg." Nr 80, 81 und r<2 eingeschalteten Bedingungen, eine neuerliche L>c,tatlon am vierzehnten September 1849, Vormittags um IN Uhr, bei der k, k. Bczirksobligkeit Tarviä abgehalten weiden wird. Die dießfälllgen schriftlichen Offerte sind bis eilst.« September 1849 bei dieser k. k. Camera! - Bezirks- -Verwaltung einzubringen. Uebrigens wird noch bemerkt, daß der Auörufopreis für die Weg- und BrückenMiNith-station P^ntafel '»77^ fi. 52V. kr., für die Wea-mauthstation Thörl 3^91 si, l8^ kr., und für die Weg- und Brückenmauthstation Raibl 345 st. -<9 kr. beträgt, und daß die bisherige gesetzliche Bestimmung, wornach den Pächtern das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbolleten »on der zurückgelegten letzten Station zu verhalten nicht zusteht, keine Abänderung erlitten habe.__ K. K, Camera!-Bezirks-Verwaltung. Klaaenfun den 23. August 1«49. Z. 1558. (3) ' ' Kundmachung. Das k. k. Kriegsministerium hat wegen Lie-fernngvon lUWBtück formmäßiger eiserner Caval-ltts eine Ossert- Verhandlung angeordnet. — Dle Hauptbedingungen dazu best.hen in Folgendem: l) Die eiserne» Bestandtheile werden durchgangig aus Roheisen erzeugt, da emc Abgabe von G,wehrläufen zu den Füßen (Stä>id,l.n) nicht mehr Statt hat. — Die Ständer, sü'r welche eine stärke von ^ Zoll im Quadrate, d. i. Stangen oder Gitt.rtisen von Nr. 9, vorgeschrieben ist, müssen, ohne Unterschied, 28 nieocrösterr, Zoll hoch und unten wit eincr Pfanne zum (5taa,iren (Aufeinanderstellen der Bettstatt.) versehen seyn. -Die lnnen Länge der l5avallets, nämlich von einer Winkclschiene zur andern, betragt li, und 'hre Breite innerhalb der Ständer 2 Schuh 5 Zoll. — Wie oic Cavallets im Einzelnen und im Ganzen ^schaffen und construirt seyn müssen, zemcn die Diiginal-Mustrr, welche j^der Litferungslustige bei dem nächsten Betten-Magazine einsehen kann, und von welchen den Contrahenle», ein Duplicat 33O mit seinem und dem Siegel deb Bettenmagazins auf die Dauer der Lieferung übergeben wird; insbesondere aber muß Derjenige, welcher die Eisenbestandtheile liefert, um den dafür accordirten Preis auch deren Anstrich besorgen, doch dürfen sie nicht eher als nach geschehener vorgeschriebener Untersuchung, welche sich auf die Qualität des Materials sowohl, wie auf di< Richtigkeit der Dimensionen erstreckt, und in de vom Lieferanten der Elsenvestal.dtyMe brlgegeben werden, und die zu 3 Brettern m 8 Haken und l6 Nietnageln bestehen, an die Brettcr zu oese. stigen, und letztere »n die Winkelschienen einzupassen, ohne dafür außer d^r für die Bretter accordirten Zahlung eine besondere Vergütung in Anspruch nehmen zu können. — I) Die Anbote auf die Lieferung der Caoalletö müsse» ausdrücklich: g) auf die ganz aus Roheisen zu liefernden Eisen-bestandthelle, sammt deren Anstrich, und k) auf die Bretter sammt Anschlagen und Einpassen der Winkelschienen lauten. — 4) Die Abll.scrung hat in der Regel an daS Bettenmagazin zu Gratz zu geschehen; sollte jedoch Jemand um billigere Prcise in ein anderes Magazin der Provinz liefern wollen,! so ist dieß im Offerte, w.lches dle Zahl der (5a-vall.te, zu denen die complete« Els'Nvestandlheile, mit oder ohne Brettcr, oder die Bretter allcin, geliefert welden wollen, bann dle geforderten Preise mit Ziffern und Buchstaben zu «nthalienhat, genau anzugeben. — Jenen Offerenten, welche mehr als die für die Provinz ausgesprochene Lief« rungs-Quantität zu übernehmen wünschen, steht es frei, auf dem nämlichen Offerte auch Lies.« rungö« Antrage für andere Provinzen, mit An. gäbe der Ablieferungs-Etationen, zumachen. — In dieser Beziehung wird bekannt gemacht, daß für das I. l85l» für Nlederösterrelch 4WU, Böhmen 2UW. Mähren u. Schlesien ^MM, ^>al,zien 2M»U, Itali.n IN,M»tt, Croatien u. Slavonien 4W, Dal-matien 8ran-ten, welche Cavalleten in eine andne Provinz auf ihre Hosten abstellen wollen, wird auf deren Ansuchen die Einleitung getroffen werden, daß das dem Erzeuger zunächst gelegene Bcttenmaga zin, deren Untersuchung und Formenttru»g, dann nach geschehener Ablieferung auch deren Brzah lung vornehme, jo daß am Abgabsorte keine wcittre den Lieferanten treffende Untersuchung mehr Stall finder und der Lieferant nur für die ncht'ge Anzahl und Ueberbrmgung der Ca-vallets zu hasten hat. — 5tenS Dle Frist fur die Ablieferung wno vom Tage der Bewilligung bis Ende October l85U in der Art festgtscht, daß wenigstens die Halste b»6 Ende Juni und der Rest bis Ende October abgestattet seyn muß — 6tens Wlr eine solche i!,eferung nhalten will, hat anzugeben, ob er den .'lndot nur für das Jahr »S5U mache, oder sich verpflichte, selben auch ,n den nächsten fünf Jahren aus gcsammte, von ihm gefordert werdende ähnliche Li.s.rungcn «uszudehneu, und hat für tie Zuhaltung ein Reugeld (Radium) mit fünf Per-cente dts nach dem geforderten Preise für i Jahr ausfallenden Lieferungswerthes, entweder an ein Bettenmagazin, oder an eine Kriegscasse zu erlegen, und den darüber erhaltenen Depositen «Schein mit dem Offerte einzusenden. --7tenü Diese Reugelder können in Barem, oder auch in österreichischen Staatspapierm, inReal-Hypotheken, oder auch in Gutstchungen, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmähig sicher ««» »>on, st«nd^-discus anerkannt und vellä> tlgt ist, geleistet werden, — »tenü Vorschüsse sür eine jolche Lieferung werden unter keiner Bedingung bewilliget. — 9tenö Müssen dle Offerte versiegelt sammt den Depositenscheinen gleichzeitig, jedoch jedes sür sich, an das geser-tigce Mllltäl-General-Commanoo bis l5. September 1648 eingesendtt werden, und es bleiben die Offerenten fur die Zuhaltung iyrer Anbote bis l!». October d. I. in der Art uerantworl-llch, baß es dem Militär« Aerar freigestellt bleibt, in diejer Zat die Offerte entweder ganz oder theil weise anzunehlnen. - ittcenü Die Va dien jener Offerenten, welchen eine Lieferung bewilliget wlro, bleiben als ErMungs-(Zautiou liegen, löllneu j.doch auch gegen andere sichere, vorschristmaßig geprüfte und bestätigte ^autions-Instrumenlc auogew^cyiell werden. Im Falle aber, als sich dem Abschlüsse bcs (Zontractcö nicht gefügt weroen sollte, «uird dab Vacuum alö versalle« elng.zogen. — Diejenigen Offerenten, deren Antrage nicht bewill'g^t werd^, erhalten nut dnn Be>cheldrn d^e Deposit»n>chei»le zurück, um gegen Aogabe derselben die emge? legten Hjudlen zluuctdeyeden zu können. — lllens Die Forul der Ossnte, welche in den stämpelpflichllgen Provinzen aus einem IU kr. Stämpel auögesteUt seyu müssen, zeigt der Anschluß. — Die übrigen (Zoutractüdedillgungen können bei jedem BeUeilmagazm eingesehen werden. — Vom k. t. Militär < Commando, Lai« bach am 26. August <»4U. Offert (AonIlmen.) Ich NN., aus N.N., offtr>re hiennt in Folge gejchehener (Äeneral-6om-luando-Kundmachung cl<^. N. an, ... August 1tt4U, unter genauer Zuhallung aller, mir wohlbekannten Contractsbedlngungen und Lleserungö-tennine. — N. N., complete Garnituren, ganz aus Roheisen gefertigte, vollkommen muster- und qualltätmaßige Eisenbestandchelle zu formmaßigen Cauallets, die Garnitur.-» (Zlffvr und Sage) und verbinde mich, nach stattgehabter Formentlru„g und Uebernahme derselben, auch deren uorschrlst-llchen Anstlich zu besorgen, wosür die Vergütung llu obigen Prose schon eingerechnet ist; fVlner N.N., Garnituren mustermäßlge, auf allen Geilen rein gehobelte, im rechten Nmkel geschnitten.', gut ausgetrocknete, weiche, möglichst aNfrele Bretter ohne Sprünge zu Cavallets, die Garnitur u iZiffer und Sage), wobei ich ohne weitere Bezahlung gehaltn seyn soll, die mir übelge>)ene», eiser^ lien Beschläge daran zu befestigen, und die Bretter in die Winkel schienen einzupassen, zur ltiefe, rung an das H^uptbtttenmagazin (in loco deß General? Commando'b), oder wen«, mir die Abgabe in N. N. (einem andern Magazin«» der Provinz) gestattet nmo, um die herabgesetzten Preise von (Ziffer und -age) für l Garnit. obiger Eisen-bestandthelle zu formmäßiger Cavallets; (Ziffer und Sage) für l Garnit. obiger Bretter zu formmaßigen Cauallets (odcr die Elsenbestandthrik all.in, oder die Bretter allein). — Außcroem offer«re ich für andere Prouinzen (Offert, wie oben, mit dem etwaigen An>uchcn um das dem Offeree ten zunächst gelegene Betlenmagazln, als Unter^ suchungs- und Formentirungs-Station, woselbst auch die Bezahlung erfolgl). — Indem ich hit-bci erkläre, daß dieser Antrag nur für das 1.185U zu gtlteu yat, oder indem ich mich hiebei verbinde, die,e« für das I. l85l> gemachten Antrag aus Verlangen auch über die darauf folgenden fünf Jahre auszudehnen, so daß ,ch »n jedem dieser Jahre gehalten seyn soll, eine gleiche Anzahl Eistn-destandtheile und Bretter zu formmäßigen Caval-lets (oder Eisendestan^thelle, oder Bretter allein) in gleicher Wcise zu leisten, überreiche ich unter Einem (besonders und gesiegelt) den Depositen-Lchcin über daS nach obigen Preisen mit ... st. ..kr. entfallende 5proc. Vadium, so ich in Barem oder in k. k. Btaatspapleren, oder in siscalämtlich geprüften und bestätigten Gutstehungs-Urkunden zu Handen der N. N. Btttenmagazins-Casse, oder der Kriegöcasse zu N. ^. erlegte, und bleibe für die Zuhaltung des gegenwärtigen Anbotes bis »ü October 1649 ordentlich verbunden. — N. N. am .. August 1819. - N. N (Vor- und Zunahme des Offerenten). — (Von Außen auf dem Oouvert des Offerts.) An das hohe k. t Militär-Genecal-Commando: Offert desN. N. aus N. N. in Oavalleten - Lieserungö- Angelegenheiten zu N. N — Auf dem üouvert des Depositen - Scheines: An das hohe r. r. Mil!tär - General - Vommando zu N. N. Depositen-Schein zum Caval-leten-Lieferungs-Offcrt des N. N. aus N. N. Z 15>^ und Anton Nupüik, VlllMiindrr ves minderj. Peter O^l'i,^ Hs,-Nr. l9 von S.»dlog, die Klage auf Verjährt, und Ecloschenertlarung jhrer, auf dem im Orulldbuche der Herrschet W'pp.ich »,i»» Urb.-Fol. 966, Rects . Nr. l>8, Dost - Nr. «l vurkommcllden '/, Glreuthl, mit dem Schuldscheine ^0. Jänner l^06, li<1 Nr. 5, seit 7. März ,806 int.Mlutell Forderung pr il90fi. an.qkl'racht, worüber die Tag-satziinq zur illl'rhdndlung ans den «4, December l. I., Vormitlaq 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet worden ist Daß Gericht, dem der Aufenthaltsort der Geklagten oder ihrer Erdm undet^mtt ist, hat, da sie vielleicht aus den k. t Erblanden abwesend seyn dürsten, auf ihre Gefahr und Kosten den Hrn. Johann ^ladnig von Sckwarzeliberg zu ihrem 6urator aufgksteltt, mit welchem diese Rechtssache nach der ,,'ir die t. k, Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeflihl't and entschieden werden wird. Bitselben werden also durch dieses össeiltliche Edict zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rtchtcr Zeit sclbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertrete ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch selbst einen andern Vertreter zn bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und über-Haupt in alle die ordnungsmäßigen rechtlichen Wlge einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer 3i»rthii< diguna, dienlich erachten wurden, widrigens si« s^ oie aus ihrer Aerabs.iumun.q entstehenden rechtlich"' Folgen selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Wippach am »4. August l849. ^. ls)?3. (2) Nr. 2589. Edict. _ . Von dem k. k. Oezi.k.sge'ichl« ^S^ ""^ Kreul^ beig wird bekannt gegeben' Min bad« dem Franz Hlooal, Vier elhübler von Kleinberdu, wegen tlho^ benen H.»n>,ls z»r Veischwe.iduna "ls Prodigus zu tlklaen uno ihm den ^ran,^ Schlberlh von Kramberdu al» Kurator au^ustelltü be'unten. H. K. ^^itts^.icht Egg und Kreulbog am 2^. AuauN »U49.