d c r eilften Sitzung des train, Landtages zu Laibach am 5. Februar 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codelli, Landeshauptmann in Kram. — K. k. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn: Fürstbischof Dr. Widm er, und der Herren Abgeordneten: Graf Anton Auersperg, Graf Gustav Auersperg, Jombart, Kapelle, Koslcr, Dr. Toman, Sag or z, Baron Michael Zois. — Schriftführer: Brolich. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokvlles vom 3. Februar 1863. — 2. Entwurf eines Regulatives für das Moorbrennen. — 3. Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bleiweis auf Drucklegung und Bertheilung der Geschäftsordnung in slovenischer Sprache. örgiilii der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten Vormittag. Präsident: Ich ersuche den Herrn Schriftführer daS Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. Schriftführer v. Langer: l Liest dasselbe; ■— nach der Verlesung) Präsident: Ist gegen die Fassung dieses Protokolls etwas zu bemerken? (Nach einer Panse) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig angenommen. Ich gebe mir die Ehre dem hohen Hanse mitzutheilen, daß sich der Ausschuß für die Milirärbeguartirung constituirt bat, und in denselben der Herr Abg. v. Wurzback zum Vorsitzenden, der Herr Abg. Guttman zum Schriftführer gewählt worden ist. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung, das ist, zum Entwürfe eines Regulativs für das Moorbrennen. Nachdem es sich hier um ein Opcrat des Landes-Ausschnsfes handelt, entfällt die Vorfrage der Unterstützung von selbst. Ich ersuche den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Blei weis: Ker ne govorim v svojem imenu, ampak v imenu deželnega odbora, bodem govoril nemški. In der sechsten Sitzung des ersten Landtages ist dem Landes - Ausschüsse die Aufgabe zil Theil geworden, mit Beiziehung von Sachverständigen den Entwurf eines Regulativs für das Moorbrennen diesem h. Landtage vorzulegen. Als Sachverständige hat der Landes - Ausschuß eingeladen die Herren Petrič, Moorgrundbcsitzcr in Log, Lenče, Moorgrundbesitzer in Laverca dann den Herrn Mallitsch, Moorgruudbesitzer und gleichfalls Mitglied des Central - Ausschusses der Landwirthschaft-Gesellschaft, den Herrn Dr. Orel, Moorgrundbesitzer und den Herrn Pod-kraischeg, Magistrats - Oekonomen und Mitglied der Morast - Entsmnp snugs - Commission. Dieser Ausgabe nun, ist der Landes-Ausschuß nachgekommen, und hat ein Regulativ mir den benannten Herren vereinbart, welches heute dem h. Hause in sechs Artikeln vorliegt. Der Leitfaden in diesem Entwürfe war einestheils das freie Vcrfügungsrecht mit dem Eigen-thnme de» Moorgrundbesitzern zu wahren, anderntheils XI. Sitzung. aber auch das Eigenthum der Anrainer, das Interesse des gcsammtcn Moorgrund-Complexes, und endlich wohl auch das sanitätlicbc Wohl der Umgebung zu schützen. Unser Moorgrund, meine Herren, mit ben 34.000 Jochen, ist ein großes unschätzbares Capital für die Landwirthschaft. Dieser Moorgrund ist aber auch kein herrenloses Gut, mit welchem irgend eine Gesetzgebung ganz nach Willkühr verfügen könnte. Nach Berechnungen, die nicht aus der Lust gegriffen lind, sondern sich auf Angaben der Morast - Entsnmpsuugs-Commisfion basiren, haben die Eigenthümer aus ihrer eigenen Tasche bisher über 400.000 fl. in diesen Grund hinein gesteckt. Aus dem dürfte nun wohl klar sein, daß die Frage, ob brennen oder nickt brennen, nicht so leicht-fertighin entschieden werden kann, je nad) dem Standpunkte der einen oder der andern Partei. Ich will in Kurzem versuchen den Moorgrund vom zweifachen Standpunkte aus aufzufassen, durch welche seine Benützung bedingt ist. Die Benützung jedes Moor-grundes, daher natürlich auch des Laibacher, kann eine doppelte sein. Die eine ist die industrielle, die andere die landwirthschaftliche. Vom industriellen Standpunkte ist der Torfstich ins Auge zu fassen. Der gestochene Torf wird als Brennmateriale verwendet und verkauft. Was unsern Moorgrnnd betrifft, so findet diese industrielle Seite weniger Anwendung, einestheils deßwegen, weil unsere Holzpreise noch nieder sind, daher man lieber zum Brennholz, als zum Torf greift, anderseits aber verwerthet sich die Verwendung dcS Moorgrundes als Acker- und Wies-land viel besser als beim Torfstick. Eö wäre auch ein großes Unglück für unser Land, wenn die Moorgruudbesitzer nicht vorzüglich die landwirthschaftliche Cultur int Auge hätten. Es ist bekannt, daß unser Land Krain nicht so viel Getreide producirt, als wir bedürfen; doch wird noch immer unverhältnißmäßig Getreidebau in nu-ferm Lande betrieben, und dadurch der Futterban leider viel zu sehr beschränkt. Die Conseqnenz davon ist, daß unsere Viehzucht nicht auf der Stufe steht, auf welcher sie feilt könnte, und auf welcher sie zu finden, wohl sehr erwünscht wäre. Wir müssen daher froh sein, daß unser Moorgrnnd zu Acker- und Wiesland verwendet wird. 1 Die la n vwirthsch-a stliche Benützung deS Moor-grnndes ist daher die segenvolle Verwendung desselben seit dem Jahre 1827. Die Mittel, durch welche jeder Moor-grund, daher auch der unsrige in Äcker- und Wieslaud verwandelt wird, sind verschieden. Das eine Mittel u. z. das Erste, ist die Entwässerung, das Zweite daS Brennen, das Dritte das Ausführen von Erde, Straßenkoth, Bauschutt, Kalk, Mergel und andern erdartigen Dingen, das Vierte, wenn die Cultur des Wieslandes bereits gediehen ist, oder wenigstens einen großen Fortschritt schon erlangt hat, ist dann auch die Bewässerung desselben. Von der Bewässerung und Entwässerung werde ick hier nicht sprechen, weil diese zwei Punkte außer dem Bereiche der Frage liegen. Ich werde daher nur vom Brennen sprechen und von der Cultur des Moorgrundes ohne Brennen, nämlich mit dem Ausführen von Erde und crd-artigen Dingen. Das Brennen der Moorgrüude ist in der ganzen Welt, wo dieselben in landwirthschaftliche Benützung gezogen werden, in Anwendung, d. h. man macht den Anfang mit dem Brennen. So ist cs in Ostsrieslanv, so ist es in Hannover, so ist cs in den norddeutschen Mooren, so ist es in den Donaumooren in Baiern, so ist es in Holland; das nämliche war auch in der letzten Zeit in Ossiach in Kärnten der Fall. Eben so ist die Cultur des Moorgrundes auch bei uns mit dem Brennen begonnen worden, und dieser Culturweise haben wir zu verdanken, daß das Joch Moorgrund, welches im Jahre 1830 noch a 20 kr. verkauft wurde, nun auf einen Preis von 100, 200, 300 und noch mehr Gulden gestiegen ist. Dieser Cultnrweise haben wir eS zu verdanken, daß der jährliche Productionswerth am Moorgrunde von Null so zu sagen, nun ans 70 bis 80.000 fl. jährlich gestiegen ist. Das glaube ich sind Ziffern, welche wohl klar nachweisen, wie wohlthätig der Brani) des Moorgrundes sei. Denjenigen, welche vielleicht dem Brennen sich entgegen stellen und geneigt wären zu behaupten, die andere Cultursweise wäre die geeignetere, nämlich mit Beseitigung des Moorbrennens nur durch das Aufführen von Erde, diesen Herren will ich eine Erfahrung der Landwirthschaft-Gesellschaft entgegen halten. Die Landwirthschaft-Gesellschaft, deren Tendenz es ist, rationelle Kenntnisse in der Landwirthschaft im Lande zu verbreiten — diese nicht blos im theoretischen Wege, sondern auch im Wege der Ersahruug —, hat nämlich im Jahre 1832 Se. Majestät Weiland Kaiser Franz 1. um einen Beitrag gebeten, damit sie in die Lage käme, am Moorgrunde Versuche anzustellen. Sc. Majestät bewilligten derselben damals 2000 st. Mit einem Theile dieses Geldes kaufte sie an dem ganz wüsten und versumpften Ilovca - Grunde 25 Joch. Dieses Terrain hat später den Namen Franzensgrund erhalten. Dr. Orel, damals auch Mitglied des Centralausschusses, ist ersucht worden, comparativ auf diesen 25 Jochen die Versuche durchzuführen, aus einigen Parzellen mit Brennen, aus ganz gleichen ohne Brennen, mit Ausführen von Erde.' Sieben Jahre hat Dr. Orel in diesen comparativen Versuchen prakticirt, und es hat sich herausgestellt, daß die Auslagen für diese 7 Jahre zusammen, für das Erdaufführen und das weitere Bearbeiten dieses Grundes 1560 fl. 27 kr. betragen haben. Und wie viel ist in diesen 7 Jahren gesechset worden? — Der Erlös der Fechsungen war 454 fl. 32 kr. und demnach ein Minus von 1105 fl. — Nun diese Erfahrung ist wohl nicht ermuthigend, um — wenigstens an den meisten Rieden nicht — dem Erd-aufsühren oder dem Aufführen von erbartigen Dünger das Wort zu sprechen. Sehen wir aber auch ab von dieser so eclatantcn Erfahrung und sehen wir uns unsern Moor-grund mir etwas näher an. Wenn wir unsern Moorgrund betrachten, so finden wir hier 5 Schichten, wovon eine über der andern gelagert ist. Die oberste Schichte, ganz schwammartig, besteht aus dem sogenannten Sumpf-nrmoosc mit seinen Sphagnen, mit seinen Polyh-ilmm, seinen Carices oder Riedgräsern u. s. w. Die Mächtigkeit dieser Schichte varirt sehr, je nachdem der Grund noch ein ganz versumpfter ist, und diese obere Schichte oft 6 bis 8 Schuh und darüber beträgt. Wird sie entsumpft, so sinkt sie zusammen, und cs bleiben noch 3 bis 4 Schuh von dieser obersten Schichte. Die zweite Schichte ist eigentlich nur eine Fortsetzung der obern; es sind nämlich die dünnen und langen Fasern, die sich herab begeben und gewöhnlich den Namen des Fa fern torses bekommen; diese Schichte ist also eigentlich nur eine Fortsetzung der obersten Schichte. Die dritte Lage ist der amorphe Torf, den wir hier zu Lande gewöhnlich den Specktorf nennen, d. i. eine mehr homogene Masse, die viel Bitumen enthält; die Schichte ist es, welche eigentlich das Capital unseres Moorgrundes bildet. Die vierte Schichte ist die sogenannte Moo rer de, und ganz unten liegt verschieden gefärbter Lehm oder Thon. Die zwei obersten Schichten sind nur Moos und Fasern. Diese oberste Schiebte gibt jedem Moorgrunde jenes armselige Aussehen, welches sich überall zeigt, wo keine Vegetation angetroffen wird. Diese obersten Schichten sind ganz lose, ganz locker, sie geben den Wurzeln keinen Halt, die atmosphärische Lust dringt in dieselben tief ein, ebenso auch die Sonnenhitze. Das Alles macht, daß die Wurzeln ermatten und absterben. Diese zwei obersten Schichten sind daher unter keinen Umständen geeignet einen Anhaltspunkt den Wurzeln, sei cs des Getreides oder anderer Gräser zu liefern. Aber selbst auch als Brenn-matcriale haben diese zwei obersten Schichten einen ganz unbedeutenden Werth. Niemand würde sie kaufen, wohl aber haben sic, wenn sie an Ort und Stelle in Asche verwandelt werden, den großen Vorzug, daß sic einen ausgezeichneten Dünger abgeben. Diese zwei obersten Schichten können daher keine andere vortheilhafte Verwendung finden, als daß sie abgebrennt werden. Dadurch aber bekommt dann das Acker- und Wicsland einen guten Dünger. Tiefer aber darf nun nicht mehr gebrannt werden, denn sonst würde man das eigentliche Capital des Moorgrundes angreifen. Aus dieser Darstellung dürste das h. Haus nun nachstehende Corolarien entnehmen: 1. nämlich, daß das Brennen an den noch rohen Rieden nothwendig ist. Dergleichen rohe Rieden gibt es in unserm Moorgrunde beiläufig noch an 3000 Joch. 2. Das Brennen darf sich nur ans die Vertilgung der Moos- und Fascrntorfschichte erstrecken und darf unter keinen Umständen weiter greifen. Von solchen Parzellen gibt cs ans unserm Moorgrunde noch etwa 10.000 Joch, daher im Ganzen es nur 13.000 Joch noch sind, welche durch das Brennen in den Culturstand versetzt werden müssen, mit der Berücksichtigung nämlich, daß die letzteren 10.000 Joch schon abgebrennt sind, das Brennen daher an diesen Stellen nicht viel Jahre mehr dauern wird, daher uns eigentlich nur noch 3.000 Joch bleiben, welche sich in mehr primitivem Zustande befinden. Das dritte Corolarium aber, nachdem, was ich schon früher bemerkt habe, ist, daß das Brennen aus vielsei- tiflcn Interessen nur unter Aufsicht einer Commission durchgeführt werden könne. Ans diese Grnndzüge, meine Herren, stützt sich der Entwurf des Regulativs, welches heute dem h. Hanse vorliegt. Ich glaubte diese Daten im Allgemeinen voraus schicken zu sollen, bevor die spezielle Debatte beginnt. Es dürfte vielleicht jetzt schon gefällig sein, die General-Debatte über diesen Gegenstand zu beginnen, um vor Allem das Prinzip zu entscheiden, ob Brennen oder Nicbtbrennen? Die weitere Begründung der einzelnen Artikel werde ich mir erlauben bei der speziellen Debatte vorzubringen. Präsident: Ich eröffne nunmehr die allgemeine Debatte über den vorgetragenen Gegenstand. Als Redner hat sich bereits der Herr Landcsgerichtsrath Kromer gemeldet, dem ich jetzt das Wort gebe. Abg. Kromer: Ich kann zwar, und muß auch voraussetzen, daß der LaudesauSschuß den Gesetz - Entwurf, betreffend das Moorbrennen auf dem Laibacher Moraste, einer reiflichen Prüfung unterzogen, daß er seinen dieß-bezüglichen Antrag, gestützt auf eigene mehrjährige Erfahrung und auf daS begründete Gutachten von Sachverständigen dem hohen Landtage vorgelegt habe. Allein meiner Ansicht nach ist cs nicht genügend, daß von der Zweckmäßigkeit eines Antrages, welcher für die Umgebung Laibachs zu einem Gesetze werden soll, nur der Landesansschuß überzeugt sei, sondern die dießbezüg-lichen Motive für die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes müssen wenigstens in ihrer Wesenheit auch der hohen Versammlung bekannt gegeben und hiedurch letztere informirt werden. Denn eine Beschlußfassung über Anträge ohne deren vorläufige Begründung, eine Beschlußfassung ohne vorläufige Kenntniß der Sachlage, das sogenannte „jii-rare in verba magistri“, welches im vorliegenden Berichte angefordert wird, soll einem Landtage wohl nicht zngemnthet werden. Von dem auch abgesehen, ist der vorliegende Entwurf meiner Ansicht nach so mangelhaft, in den einzelnen Bestimmungen theils sich selbst, theils auch andern bereits bestehenden Gesetzen widerstreitend, daß er auch durch Amendiruug aller einzelnen Paragraphe in ein präcises, leicht verständliches und umfassendes Ganze nicht umgestaltet werden könnte. Zur nähern Begründung meiner eben ausgesprochenen Behauptung will ich mir nur einige Bemerkungen erlauben. Nach Paragraph 1 dieses Entwurfes ist das Moor-brennen nach Maßgabe der Bestimmungen der Morast-Entsumpfnngs-Evmmissiou zulässig. Nun nach tvelchen Bestimmungen? Sind diese Bestimmungen bereits erlassen, so hätten sie zur leichtern Orientirung der Betheiligten wenigstens mit dem Datum und Numerus der betreffenden Verordnung bezeichnet werden sollen. Oder werden sie erst Zerlassen, und von wem? Von der MorastentsumpfungS-Commission? Nun wo und aus welchen Mitgliedern besteht den eigentlich gegenwärtig diese Morastentsumpfungs - Commission? Nach Paragraph 18 der Landesordnung sind alle Verfügungen, welche die Landescultur betreffen, dem Landtage zugewiesen, und in der vorigen Session hat der Landtag die Morastentsumpfung, damals gegen meine Anschauung als eine Landesangelegenheit auch ausdrücklich erklärt. Es ist somit mit dem Jnslebentreten des Landtages die selbstständige Wirksamkeit der Morastentftimpfungs - Commission erloschen. Der Landtag hat diese Angelegenheit in seine Ob-sorge genommen, und es ist erst Sache des Landtages zu erwägen, tvelchem Ausschüsse er die weitere Obsorge über die Morastentsumpfung, ob er sie einer Commission, oder allenfalls Fachmännern anvertrauen wolle. Nach Paragraph 2 wird die Brennzeit alljährlich vom 16. August bis 15. September festgesetzt, jedoch in diesem Paragraph auch angedeutet, daß bei regnerischer Witterung die Frist allenfalls verlängert werden könne. Nun, soll diese Verlängerung erst über Ansuchen oder ohne Ansuchen der Betheiligten, daher von Amtö-wegeu erfolgen? Wann und wie ist diese Verlängerung kundzumachen, und der Bevölkerung rechtzeitig bekannt zu geben? Ueber alle diese Bestimmungen enthält der Gesetzentwurf gar nichts. Nach Paragraph 3 ist die Bewilligung zum Moor-brcnnen bei der Morastentsumpfungs - Commission anzusuchen. Wer aber hat diese Bewilligung anzusuchen? Jeder, der überhaupt Moor brennen will, oder nur derjenige, der dieß außer der gesetzlich bestimmten Zeit unternehmen will? Ist die Bewilligung mündlich ober schriftlich anzusuchen? Was har für den Fall zu geschehen, wenn die Bewilligung allenfalls abgeschlagen wird, wohin geht für diesen Fall die Berufung? Davon enthält der Entwurf gleichfalls gar kein Wort. Nach Paragraph 4 hat der Stabtmagistrat in Laibach , weiters haben die Gemeindevorstände darüber zu wachen, daß die Besitzer des nämlichen Mörastriedes alle in derselben Zeit das Moorbrennen beginnen und fortsetzen. Allein tvelches Zwangsrecht soll dann hiefür dem Magistrate oder den Ortsvorständcn zustehe», nachdem schon Paragraph 2 ausdrücklich bestimmt, daß in der Zeit vom 16. August bis 15. September Jedermann Moor brennen dürfe, daß sohin in dieser Zeit an einen bestimmten Tag, an ein gleichzeitiges Brennen mit andern Niemand gebunden fei. Der Paragraph 5 bestimmt, und zwar ganz allgemein , daß, wenn irgendwo außer der gesetzlich bestimmten Frist ein Moorbrand vorkömmt, der Gemcindevorstaud gehalten sei, dessen Löschung sogleich „auf Kosten des Eigenthümers" zu veranlassen. Also auch bann auf Kosten deS Eigemhümers, wenn dieser daran gar kein Verschulden trägt, tvenn er vielleicht sogleich selbst mit Hand anlegt, um die Löschung zu bewirken? Diese Verfügung klingt mir doch etwas zu orientalisch. Nach Paragraph 6 sind Ucberrretungen gegen diese Vorschriften nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen. Allein welche sind die bestehenden Gesetze? Sind es vielleicht eigene in dieser Richtung bereits erlassene Gesetze? Dann hätten sie zur Orientirung angezogen werden sollen. Sind es die allgemeinen Strafgesetze? Ober sind es die durch besondere Ministerialverordnungen bestimmten feld-polizeilichen Gesetze? Dann wäre auf letztere hinzuweisen gewesen. Zudem aber kann das' normwidrige Moorbrennen wirklich nur eine Uebertrctung gegen feldpolizcilichc Vorschriften begründen, und die ans solchen Ilcbertretungen eingehenden Strafgelder haben nach den bestehenden Gesetzen immer nur in die Lokalarmenfonde einzuflicßcn. Ich begreife daher nicht, wie der Landesauslchnß hier aus den Strafgeldern einen eigenen Moraftcnt- I * sumpfnngsfond schaffen mill. Je mehr solche Fonve geschaffen werden, desto schwerer sind sic in Uebersicht zu erhalten und verschwinden am Ende, ohne daß sie Jemanden einen Nutzen bringen. Aus den wenigen Andeutungen, die ich hier gegeben habe, dürfte sich vielleicht die hohe Commission überzeugt finden, daß der vorliegende Gesetzentwurf auch durch die Amendirnng aller einzelnen Paragraphc zu einem präcisen, vollständigen und verständlichen Ganzen nicht leicht umgewandelt werden könnte, daß daher die Debatte über alle einzelnen Punkte voraussichtlich zwecklos wäre, und zum beabsichtigten Resultate nicht führen könnten. Ich erlaube mir daher zu beantragen, der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gesetzentwurf des Landesausschusses, betreffend das Moorbrcnnen am Laibacher Moorgrnnde, sei einem aus der hohen Versammlung zu wählenden Ausschüsse von 5 allenfalls von 7 Mitgliedern zur Vorbc-rathung zuzuweisen". Äbg. De sch mann: Ich bitte um das Wort. Der Herr Berichterstatter des Landesansschnsses hat znm Schlüsse seiner eingehenden Detaillirung den Satz ausgesprochen, daß sich der Landtag jetzt vor Allem darüber zu entscheiden habe, ob er das Prinzip des Brennens oder des Nichtbrennens anerkenne. Ich muß mir schon erlauben, dieser Anschauung einige Bemerkungen entgegen zu stellen, indem ja das Brennen eine Angelegenheit ist, welche zunächst den einzelnen Bebauer selbst angeht als eine Cultnrincthode, welche zunächst in seinem Interesse liegt. Die Art und Weise der Bebauung deS Moores, ob sie zweckmäßiger durch Aufführung von Erde, Bauschutt u. s. w., oder ob sie besser durch das Brennen erzielt werde, das glaube ich, ist doch eine Angelegenheit, in deren Entscheidung der h. Landtag sich nicht einlassen kann. Würde er auch dießfalls irgend ein Gesetz erlassen, würde er z. B. feststellen, es darf nicht gebrannt werden, so kann er versichert sein, daß einem solchen Gebote nicht Folge geleistet würde, und zwar aus sehr triftigen Gründen nicht. Es ist ganz richtig, wie der Herr Vorredner bemerkt hat, daß der Moor in seinem ursprünglichen Zustande von solcher Beschaffenheit sei, daß die zweckmäßigste Art und Weise der Uebcrführung desselben in den Cnlturzustand, nachdem die Entsumpfung durchgeführt worden ist, das Brennen sei. Der Herr Vorredner hat ebenfalls aus den Erfahrungen der Landwirthschaft-Gesellschaft einige Ziffern-Ansätze angeführt, welche beweisen sollen, daß das Brennen die bessere Cnlturs- Methode sei, als das Aufführen von Bauschutt. Jedoch vermißte ich in seinen Angaben völlig die Berücksichtigung des zweiten Factors. Herr Dr. Bleiweis hat nur erwähnt, daß in sieben Jahren 1560 fl. 27 kr. auf einen Complex des land-wirthschastl. Vcrsnchshofes auf dem Moorgrnnde verwendet wurden, und daß die Ernten von diesen Parzellen sich auf den Werth von 454 fl. binnen dieser Jahre belaufen haben. Meine Herren! ich glaube das ist ja kein so ungünstiges Verhältniß; wir haben ja früher gehört, daß das Joch Moorbodens in früheren Jahren 20 Kreuzer gekostet habe, während es durch die entsprechende Cultur in späteren Jahren bis zur Höhe von 200 fl. hinausgekommen sei. Vergessen hat jedoch der Herr Berichterstatter anzuführen, in welchem Vergleiche standen denn die andern Parzellen, auf welchen gebrannt wurde, zu jenen, auf welchen Bauschutt, alkalische Erdarten und Dünger aufgeführt wurden? Ganz gewiß war der Zustand der letzteren ein kläglicher, während die Andern an dem Bodenwerthe sehr viel gewonnen haben werden. Es ist eine sehr irrthüm-liche Anschauung zu verlangen, daß man überall, wo eine Bodcnverbcffernng eintrat, den Werth, welcher dafür angewendet wurde, innerhalb der nächsten sieben Jahre schon herausbekommen haben müsse. Jedermann weiß cs ferner, wie es mit Ackerbau - Versuchen, wie es mit Culturen von Gründen steht, wo daS Ganze so zu sagen nur dem Willen eines interimistischen Verwalters anheimgestellt ist, wo nicht das egoistische Interesse des Eigenthümers vorhanden ist, um in kräftigster Weise für die Melioration des Bodens zu sorgen. Ich kann jedoch dem Herrn Berichterstatter hier eines der glänzendsten Beispiele der Morastculmr anführen; es ist das dcS verstorbenen Morastgrundbesitzers Mallitsch, welcher feine Grundstücke, die an dem Läibacbflnsse gelegen sind, durch Aufführung von Bauschutt in so ausgezeichneten Zustand herstellte, daß Jedermann unwillkührlich die Ueberzeugung sich aufdringen mußte, daß das der wahre, der nachhaltige Weg der Cultur des Moorbodens sei. Es ist ganz richtig, daß das Moorbrenncn ein Mittel sei, zu dem der Landmann, der nickt über Capitalien zu verfügen hat, zunächst zu greifen genöthigt ist, und es wäre ungerecht, es wäre inhuman, ja es wäre ein tiefer Eingriff in die Eigenthumsrechtc des Morastbesitzers, wenn man demselben verbieten wollte, das Moorbrennen durchzuführen. Jedoch sehe ich anderseits in dem uns vorliegenden Regulativ den Landmann ganz der Wittkühr der Lokal-Entsnmpfungs - Commission Preis gegeben. Ich kann mir wohl denken, daß eine Lokal-Entsumpfungs-Commission nothwendig sei, wo es sich um die Arbeiten der Entsumpfung handelt. Das Ziehen von Gräben, die Anlagen von Straßen, dieß alles erfordert ein einheitliches Wirken, welches nicht durch jeden Einzelnen bewerkstelligt werden kann, sondern wo eine derartige commissionelle Leitung nothwendig ist. Ich habe in den vorhandenen Werken, welche über die Entsumpfung des Laibacker MoorcS eristiren, eifrig nachgesucht, um daselbst eine genaue Instruction der Mo-rastentsnmpfungs - Commission zu finden. Was mir dießfalls unterlief, hatte rein nur Bezug auf das Schneiden von Gräben, auf die Anlegung von Straßen; nirgends fand ich das Prinzip aufgestellt, daß die Morastcntsum-pfnngs - Commission zu entscheiden habe, ob gebrennt werden dürfe, oder nicht. Es ist wohl möglich, daß wenn große Riede, wie es deren noch mehrere auf dem Laibachcr Moore gibt, entsumpft worden sind, und daß wenn dieselben der Cultur zugeführt werden, ein Brennen im Großen stattfinde; allein to h' sehen auch, daß der einzelne Besitzer öfters in die Lage kommt, das Brennen anzuwenden, n. z. dann, wenn der Boden desselben wieder in eine Art von Verfilzung gerathen ist, wo er im Brennen das einzige Mittel erblickt, um für eine spätere Frucht wieder den Boden fruchtbar zu machen. Soll nun jeder einzelne Besitzer die Lokal - Entsumpfungs - Commission hier in Anspruch nehmen? Ich zweifle, ob die Lokal - Entsumpfungs - Commission, welche, so viel ich weiß, keine Diäten bezieht, sondern nur die Vergütung ihrer Auslagen beansprucht, überall den Augenschein vornehmen werde. In dieser Beziehung also halte ich das Regulativ, welches uns hier mitgetheilt ist, für ein in Pie Eigenthumsrechtc des einzelnen Moor-besitzers zu tief eingreifendes, für ein denselben der Will-kühr der Lokal - Entsumpfungs - Commission vollständig überlieferndes Regulativ. Es treten hiezu noch mehrere der Gründe, welche der Herr Vorredner Abg. Kromer angeführt hat, und ich würde mich in dieser Beziehung dem Antrage deS Herrn Abg. Kromer anschließen. Präsident: Wünscht über diesen Gegenstand noch Jemand zu sprechen? — (Nach einer Pause:) Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, so gebe ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Als der Landesausschuß zu dem Entwürfe deS Regulativs schritt, glaubte er, nur eine Aufgabe zu erfüllen, welche ihm durch den ersten Landtag geworden ist. Das vorliegende Regulativ ist das Product der Berathung des Laudesausschusses mit 6 der bedeutendsten Moorgrundbesitzer und Sachverständigen in diesem Gegenstände. Der Landesausschuß glaubte daher seine Pflicht erfüllt zu haben, die ihm durch den ersten Landtag geworden ist, daß er den so vereinbarten Entwurf dem h. Hause vorlegt; deßwegen aber will er in das Recht des h. Hauses nicht eingreifen, daß noch ein Comite eingesetzt werde, welches diesen Entwurf prüfe, modificire und in geänderter Form dann dem h. Hause vorlege. Was die Bemerkung des Herrn Abg. Kromer betrifft, daß der vorliegende Gesetzentwurf sehr mangelhaft sei, so glaube ich nur bemerken zu sollen, daß dabei den Landesausschuß vorzüglich die Idee geleitet hat, das Gesetz nicht zu einem langen, bureaurratisch schwerfälligen Mechanismus umzugestalten, welches gerade dadurch, daß es zu complicirt ist, an Klarheit und Brauchbarkeit nichts wird gewonnen haben. Es hat seine volle Richtigkeit, daß die Morastentsumpfungs - Commission in dem vorliegenden Regulativ nicht bezeichnet ist, aus welchen Persönlichkeiten sie bis jetzt bestanden habe, und aus welchen sie in Zukunft bestehen soll. Man glaubte diese Morastent-sumpfungs-Commission, nachdem die Landescultur - Angelegenheiten, besonders die des Moorgrundes in die Hände der Landes-Vcrtretung übergehen werden, zu modificiren; diese Modificirung aber kann nicht geschehen, ohne vorher mit der Landesregierung sich in ein Einvernehmen zu setzen, weil die Morastentsumpfungs - Commission nicht bloß das Brennen, sondern auch die übrigen Arbeiten, die am Moorgrunde vorgenommen werden, betreffen. Daß die Regierung auch berechtigt sein dürfte, hier eilt Wort mitzusprechen, beweisen die Kosten, die aus dem Aerar auch auf den Moorgrund bei den Entsumpfungs-Arbeiten verwendet werden; daher der Laudesausschuß in Vereinbarung mit den Sachverständigen vorläufig nur einfach eine Mo-rastcntsumpfungs - Commission hingestellt hat. Was aber diese Morastentsumpfungs - Commission in den einzelnen Details der Ausführung derselben zu thun haben wird, das gehört in eilte Instruction für dieselbe und nicht in den Entwurf; so wenigstens hat der Landesausschuß diesen Gegenstand aufgefaßt. Ich übergehe die übrigen Punkte, die der Herr Landtagsabg. Kromer beanständet, weil ich als Berichterstatter die Begründung erst bei den einzelnen Artikeln von 1 bis 6 vorgebracht hätte. Der Herr Landtagsabgeordnete hat hier schon, wo nur eine allgemeine Debatte gewünscht wurde, die Motivirung der einzelnen Gesetzesartikel beansprucht, welche in der Spezialdebatte natürlicher zur Sprache gekommen wären. WaS ferner der Herr Landtagsabg. Deschmann bemerkt hat, daß ihm das ganze Regulativ zu tief in die Eigenthumsrechte der einzelnen Moorgrundbesitzer einzu-schneiden scheint, so muß ich in dieser Beziehung erwiedern, daß auch ich in meiner Motivirung hervorgehoben habe, daß der Moorgrund kein herrenloses Gut ist; ich habe hervorgehoben, daß die Moorgrundbesitzer selbst bereits große Summen in dasselbe verwendet haben. Der Ausschuß ist daher hier nicht weiter gegangen um das freie Eigenthumsrecht zu beschränken, als nur so weit, daß durch eine willkührliche Verfügung eines Eigenthümers eben beim Brennen das Eigenthum der Anrainer nicht beschädigt werde. Der Herr Abg. Deschmann fürchtet, daß der Moor-grundbesitzer durch dieses Regulativ ganz in die Willkühr der Lokalcommission gegeben werde. Dieses ist jedoch nicht zu besorgen, denn es steht Jedermann das Brennen frei, das Regulativ bestimmt nur die Zeit und daß das Brennen nicht tiefer greife, als es zum Wohle des eigenen Grund und Bodens und mit Rücksicht auf die Cultur des Moorgrundes nothwendig ist. Ein weiteres Eingreifen in die Eigenthumsrechte wird die Lokalcommission nie beabsichtigen; im Gegentheile, sie geht jedem Eigenthümer nur helfend an die Hand. Die Gepflogenheit, welche bis jetzt in dieser Beziehung war, ist diese, daß die Gemeindevorstehungen die Rieden angegeben haben, welche zum Brennen geeignet find. Jede Gemeindevorstehung hat ein solches Verzeichniß der Morastentsum-pfungs-Commission vorgelegt, und das war die Basis, auf welche die Lokalcommission dann ihre weiteren Berathungen und ihren Änssprnch gegründet hat. Die Lokalcommission hat gewiß dort, wo es die Cultur deö Bodens erforderte, nie ihr Veto eingelegt, sondern sie hat sich nur bemüht, die sämmtlichen Moorgrundbesitzer, wie das besonders in der letzteren Zeit geschehen ist, dahin zu bewegen, daß sie möglichst zu gleicher Zeit das Brennen begonnen haben, um eS in der kürzesten Zeit daun auch zu Ende zu führen. Wie Vortheilhaft diese Entsumpfungscommission wirkt, hat uns die Erfahrung vorzüglich im vorigen Jahre gezeigt, wo die Stadt Laibach gewiß wenig vom Rauche molestirt worden ist. Wenn der Herr Abgeordnete Deschmann weiter hervorhebt, daß der Moorgrund deö Herrn Mallitsch bloß durch Aufführen von Bauschutt in diesen guten Zustand versetzt worden ist, in welchem er sich seit Jähren befindet, so wird er gewiß als Naturhistoriker und Botaniker selbst wissen, daß auch aus unserem Moorgrunde nicht alle Riede gleich sind, daher einzelne leichter cultivirt werden, andere schwieriger. — Dieser Unterschied entscheidet viel. Weiter muß aber auch berücksichtiget werden, daß mau eben, weil man nicht imperativ vorgehen kann, wohl Niemanden wird zwingen wollen, daß er Erde aufführt, wenn er keine hat, wenn er keine Mittel hat sich dieselbe beizuschaffeu, und wenn ihm das Brennen nur die leichtere Culturmethode ist. _ Es erheben sich auch von anderen Seiten jetzt Stimmen gegen das Brennen; ich wüßte ein PaarHvl-cher Besitzer namhaft zu machen, welche jetzt vom Brennen nichts wissen wollen, — allein sic haben vergessen, daß an ihrem Grunde im Anfange der Cultur gebrennt worden ist. Habe ich einen solchen Grund nun schon übernommen, dann kann ich freilich schon 15 oder 20 Jahre auf andere Weise cultiviren und ich brauche das Brennen nicht. Ich für meinen Theil — und ich glaube hier auch im Namen des Landesausschusscs reden zu können —-werde mich durchaus nicht dagegen wehren, daß das £). Hans noch ein Comite bestimme, welches diesen Entwurf einer abermaligen Berathung unterzieht; ich glaube aber auch, daß dieses Comite, wenn es tiefer in die Sache eingedrungen sein wird, vielleicht den ganzen Entwurf, doch nicht so mangelhaft finden werde, als er von einer Seite dargestellt worden ist, weil man — icb betone es noch einmal — geglaubt hat, in das Regulativ nicht erst auch die Instruction für die Morastentsuinpsnu gs -Commission aufnehmen zu sollen. Präsident: Ich stelle nunmehr nach §. 19 der Geschäftsordnung die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche den Antrag des Herr» Abg. Stonier zu unterstützen glauben, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Ich bringe nunmehr diesen Antrag zur Abstimmung; er lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: der Gesetzentwurf des Landesausschusses, betreffend das Moorbrennen am Laibacher Moorgrunde sei einem aus der h. Versammlung zu wählenden Ausschüsse von 5 allenfalls von 7 Mitgliedern zur Vorbcra-thung zuzuweisen". Diesem Antrage hat sich auch der Herr Abg. Desch-mann angeschlossen. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sick erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. In diesem Antrage ist alternativ gestellt die Zahl 5 oder 7 Herren . . . (wird unterbrochen vom) Abg. S r omet: Ich habe eventuell die Zahl von 7 Mitgliedern aus dem Grunde beantragt, weil ich selbst der Anschauung war, es sei zur gründlichen Vorberathung dieses Gegenstandes nothwendig, daß nebst einer entsprechenden Anzahl Fachmänner, die insbesondere mit ökonomischen Verhältnissen genau vertraut sind, auch 2 bis 3 Rechtskundige in den Ausschuß gewählt werden, um die Anschauungen der Sachverständigen auch in einem entsprechenden Gesetzentwürfe aufnehmen zu können. Ich bitte daher die Frage zu stellen, ob 5 oder 7 Mitglieder beliebt werden. Präsident: Jene Herren, welche für die Anzahl 7 stimmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist gefallen, also bleibt die Anzahl 5. — Die Wahl wird dann später zu Ende der Sitzung vorgenommen werden. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Herrn Dr. Bleiweis auf Drucklegung und Vertheilung der Geschäftsordnung in slovenischer Sprache. Ich bitte diesen Antrag vorzulesen. Schriftführer Brolich. Der Antrag lautet (liest): „Slavni deželni zbor naj sklene: potrjeni opravilni red naj se v nemškem in slovenskem jeziku natisne in v pripravnem malem zvezku izroči vsa-cemu poslancu11. Präsident: Dieser Antrag hat die gehörige Unterstützung bereits erlangt, ich ersuche demnach den Herrn Antragsteller diesen Antrag zu begründen. Abg. Dr. Bleiweis: Jaz mislim, dane bode treba ta predlog dolgo in obširno podpirati. Podpira se uže sam po sebi: podpira ga pa tudi važnost opravilnega reda samega. Važnost opravilnega reda je spoznana v vseh parlamentih, to važnost opravilnega reda smo čutili tudi mi tukaj in ves deželni zbor, ko smo se predlanskem marsikrat zašli na pot, da nismo vedeli ne noter ne ven. Opravilni red je tako rekoč „vade rnecuin“, vsakemu poslancu vsaki dan, to je gotova stvar , ki je ni treba dalje razjasnovati. Treba je tedaj, da je vsaki popolnoma izurjen v opravilnem redu; da, ako kakšen nasvet predloži, pa se mu morebiti od druge strani odbija, ve presoditi, ali se mu odbija postavno ali ne. Da se pa vsaki dostojno v opravilnem redu izuri, je treba, da ga razume; nasledim je tedaj, da se opravilni red natisne v obeh jezicih, ki sta parlamentarna jezika v našem deželnem zboru, Nemec in Slovenec morata poznati opravilni red. Moja gospoda! poslanec Zagorec je uže enkrat zahteval, naj bi se v deželnem zboru več v maternem, domačem jeziku govorilo; to zahtevanje je popolnoma upravičeno; žali Dog! da se ne spolnuje želja ta tako, kakor se spodobi za naš zbor. Uže sedaj sedijo gospodje v našem zboru, ki so bolj trdni v svojem maternem, kakor v tujem nemškem jeziku. To se utegne še bolj zgoditi v prihodnih štirih letih, ako se kdo odpove svojemu poslanstvu ali po družili uzrocih izstopi, po novih volitvah pride več takih poslancev, ki le domači, materni jezik razumejo; tem se mora tedaj pravica goditi, kakor vsacemu druzemu. Uže naravno pravo tedaj samo po sebi terja, da se natisne opravilni red v obeh jezicih. Še celo ljubljanski mestni odbor je to treba čutil in svoj opravilni red v obeh jezicih natisniti dal. In poslednjič še eno. Stroški — tisto plašilo unikrat — ne tehtajo pri opravilnem redu celo nič; ako se natisne 100 iztisov — in toliko bi jih zadostilo, bojo ti iztisi k večem kacih 15 gold, stroškov prizadjali. Za 15 goldinarjev — Gospoda moja — gotovo ne bomo pravice žrtovali krivici. Zato priporočam sprejem mojega predloga. Präsident: Nach dem §. 18 der Geschäftsordnung beschließt der Landtag über derlei Anträge ohne Debatte, ob der Antrag an einen bestehenden oder neu zu wählenden Ausschuß zu verweisen sei. Ich stelle also diese Anfrage an den hohen Landtag und ersuche jene Herren, welche dafür sind, daß dieser Antrag einem bereits bestehenden oder neuzuwählenden Ausschüsse zu übergeben sei, sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist somit als abgelehnt anzusehen. Abg. Dr. Bleiwcis: To ne more biti. Da sem jez sam obsedel in mnogi, ki so z menoj enih misli, to pač dosti očitno kaže, da vprašanje ni bilo jasno zastavljeno. Präsident: Die Geschäftsordnung spricht sich dahin aus, wenn der Beschluß verneinend ausfällt, so ist der Antrag als abgelehnt anzusehen. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch : Vielleicht ist die Fassung der Frage im ersten Momente nicht vollkommen gewürdigt worden. (Oho! Oho!) Ich würde glauben, daß cs angemessen wäre, diese Frage noch einmal zu stellen (Ruse: cs ist bereits abgestimmt!), und zwar gerade auf das hohe Haus glaube ich mich berufen zu könne», daß die Tragweite vielleicht nicht von allen Herren Mitgliedern so aufgefaßt worden ist, wie sie ist; ich bescheide mich übrigens. Abg. Dr. Supp an: Ich wurde ums Wort bitten. Die Frage war so gestellt, ob der Antrag an einen neuzuwählcnden oder bereits bestehenden Ausschuß zu verweisen sei. Die Frage soll jedoch nach der Geschäftsordnung so getheilt werden, daß man mit ja oder nein antworten kann; auf diese Frage konnte man weder mit ja noch mit nein antworten, weil sic eine Alternative in sich schließt; daher beantrage icb, daß jetzt dieser Antrag, der früher beide Theile in sich geschlossen hat, in seinen getrennten Theilen zur Abstimmung gebracht werde, nämlich zuerst, ob der Antrag an einen bestehenden Ausschuß zu verweisen sei, und dann weiter die Frage, ob er an einen neu zu bildenden Ausschuß zu verweisen sei. Präsident: Nachdem sich das ganze Haus ausgesprochen hat, daß es an gar keinen Ausschuß zu verweisen sei, so ist die Antwort gegeben. Abg. Dr. Supp an: Das war nicht der Fall, man konnte weder mit ja noch mit nein stimmen. Präsident: Mit ja oder nein wird nur beim namentlichen Aufrufe gestimmt, bei Aufstehen oder Sitzenbleiben aber nicht. Abg. v. Strahl: Darf ich tun das Wort bitten. Ich für meine Person muß der Wahrheit gemäß erklären, daß ich die Folgerung nicht vor Augen gehabt habe, die aus dem Sitzenbleiben bei dieser Vorfrage entstehen könnte; ich habe nicht gewußt, daß dieser Antrag als abgelehnt zu betrachten ist, mit dem Momente, als er nicht an einen oder den andern Auöschtiß zugewiesen wird. Was beschlossen ist, ist beschlossen; indeß der Wahrheit gemäß erkläre ich dieses. Abg. Dr. Bleiweis: Gospod predsednik! Iz govorov vseli mojih čestitili govornikov je očitno, da nam ni bilo jasno, zakaj da gre, sicer — ponavljam še enkrat — ne bili bi obsedeli tudi tisti, kteri zahtevajo natis opravilnega reda v obeh je-zicih. Naj se tedaj pomota ne jemlje za sklep! Landeshptm. - Stellvertreter v. Wurz bach: Ich unterstütze die Meinung dcö Herrn Abgeordneten Dr. Suppan; die Frage muß so gestellt werden, daß sie von Jedem mit ja oder nein, oder in Folge dessen mit Ausstehen oder Sitzenbleiben beantwortet werden kann. Wenn nun die Frage gestellt wird, ob daS Eine oder das Andere, so ist die Frage mit Aufstehen oder Sitzenbleiben nicht beantwortet. Ich glaube, daß Herr Landeshauptmann mit Rücksicht auf den Irrthum, der bei der Frage statt gehabt hat, ohne Anstand eine neuerliche Fragestellung vornehmen können. Im Uebrigen wäre im Zweifel das Haus darüber zu befragen, ob die Fragestellung wiederholt werden soll. Abg. Dr. Bleiweis: Opomniti se mi treba zdi, da je žalostno, ako se taka stvar, ki je naravna sama po sebi in tudi v dimnico deželno tako malo sega, da v tem obziru ni skor debate vredna, bi morala še kacemu odseku v prevda-rejv dajati, in bi se to brez odseka ne moglo pri tej priči skleniti. Abg. Deschmann: Ich glaube früher vom Herrn Dr. BlciwciS die Aeußerung vernommen zu haben, daß sein Antrag an gar keinen Ausschuß verwiesen zu werden braucht. Ich glaube nun, daß Herr Dr. Blciwcis in einem Irrthume, sich befindet, indem er selbst seinen Antrag als selbstständigen Antrag eingebracht hat. Es mußte daher dieser auch allen jenen Förmlichkeiten unterzogen werden, welchen selbstständige Anträge unterzogen werden müssen. ; Jeder selbstständige Antrag eines Abgeordneten muß nämlich einem Ausschüsse zur Vorbcrathuug überwiesen werden, sonst ist er als abgelehnt zu betrachten. Was jedoch weiter die Fragestellung anbelangt, so muß ich erinnern, daß wir eben früher eine ähnliche Fragestellung hatten, bei dem Antrage des Herrn Abg. Krorner,^ wo die Frage gestellt wurde, ob ein Ausschuß von fünf oder sieben Mitgliedern zu wählen sei. Nun es ist auch darüber ganz ordnungsmäßig abgestimmt worden, erst nachher hat sich das Haus für ein Comite von 5 Mitgliedern entschieden. Die Frage, wie sie hier gestellt wurde, ob der Antrag dcö Dr. Blciwcis entweder einem schon bestehenden oder einem neu zu wählenden Ausschnsse überwiesen werden soll, hat nach meiner Meinung nichts verfängliches; denn der Gegensatz dieser Frage ist ja eben die Verweisung an gar keinen Ausschuß, oder das Fallenlassen des Gegenstandes. In dieser Beziehung halte ich es für die Pflicht eines jeden Abgeordneten, sich die Folgen, welche aus der Verneinung der Frage sich ergeben, schon früher vor Augen zu halten. Es steht ja die Einsicht in die Geschäftsordnung, welche dießfalls normgebend ist, und sehr reiflich erwogen wurde, jedem Abgeordneten zu. Abg. Dr. Bleiweis: To ravno, kar je g. predgovornik sedaj govoril, potrjuje potrebo, da vsak izmed nas je izurjen v opravilnem redu, in da ravno zavoljo tega je živa potreba, da vsakdo razume popolnoma opravilni red naj si bode v slovenskem ali nemškem jeziku. Denes spet se je očitno pokazalo, da še nismo trdni v opravilnem redu. Po vsem tem tedaj še enkrat zahtevam: naj se pomota nikakor ne jemlje za sklep. Abg. Brolich: Ich will nur die letzten Gründe des Herrn Dr. Bleiweis widerlegen. Niemand wird doch behaupten wollen, daß die Herren v. Strahl und Dr. Suppan die Frage der Abstimmung deßhalb nicht verstanden haben, weil sic in deutscher Sprache gestellt wurde, oder daß sie den dicßfälligeu Paragraph der Geschäftsordnung auch aus dem Grunde nicht verstanden haben, weil der Paragraph nur deutsch vorliegt. Dieser Grund, glaube ich, dürfte wohl entfallen, und ich glaube, daß in dieser Beziehung der Herr Landeshauptmann die Abstimmung ganz geschästsordnungsmäßtg eingeleitet hat, vorerst abzustimmen, ob der Antrag an einen bestehenden oder neuen Ausschuß zu verweisen sei, implicite alternativ ; sobald dafür gestimmt ist, den Antrag an einen Ausschuß zu verweisen, würde die zweite Frage dann erfolgen, ob an einen bestehenden; würde sich das Haus dafür nicht ausgesprochen haben, so würde es sich von selbst verstehen, an einen zu wählenden, und dann würde die Frage entstehen, aus wie vielen Mitgliedern er zu bestehen habe. Bezüglich der Abstimmung dürfte kein Anstand zu erheben sein. Abg. v. Strahl: Ich habe nicht gesagt, daß ich die Fragestellung nicht verstanden hätte; ich habe nur gesagt, daß mir die Geschäftsordnung nicht vorgelegen ist, und daß ich den Schlußsatz dieses Paragraphes mir nicht gegenwärtig gehalten habe. Es ist ganz richtig, wie Herr Deschmann sagt, daß cs Pflicht jedes Einzelnen sei, Acht zu geben; das will ich zugeben, allein eben dieser Fall zeigt, wie nothwendig es ist, daß mau die Geschäftsordnung immer bei der Hand habe, um dann die Folgen der Abstimmung zu ermessen. Ich wiederhole nochmals rückstchtlich meiner Person beruht das Sitzenbleiben auf einem Irrthume. , . Abg. Kromcr: Für meine Person wurde ich ttt diesem Falle, da einzelne von den Herren Mitgliedern wirklich in einem Irrthume sich befanden, um Die neuerliche Abstimmung bitten und zwar um die Stellung der Frage dahin: „Ist dieser Antrag an irgend einen Ausschuß zu verweisen?" Ich bitte daher über diesen meinen Antrag vorerst abstimmen zu lassen, ob er angenommen wird, oder nicht. Präsident: Ich muß bemerken, daß nach meiner Ueberzeugung die Abstimmung vollkommen in der Regel war, und daß ich in dieser Beziehung mir nicht? vorzuwerfen habe. Indessen wenn der allgemeine Wunsch der Versammlung ist, eine neuerliche Abstimmung vorzunehmen, will ick mich fügen, und frage demnach, ob die Versammlung eine zweite Abstimmung wünscht oder nicht. Wenn die Herren eine zweite Abstimmung wünschen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Jetzt bringe ich nochmals nach dem §. 18 die Frage zur Abstimmung, ob der Antrag de? Herrn Dr. Bleiweis irgend einem Comite zur Vorberathung zuzuweisen sei, oder nicht. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Antrag einem Comite zuzuweisen sei, mögen sich erbeben. (Geschieht.) Es ist die Minorilät. Nunmehr haben wir nur noch Pie Wahl vorzunehmen für das früher beliebte Comile von fünf Mitgliedern. Ich suspendire die Sitzung auf fünf Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Bei der Wahl in den Ausschuß zur Vorberathung des Regulativs für das Moorbrennen haben Stimmen erhalten folgende Herren: (Ich bitte hierbei die Herren Baron Apfaltern und Kromer zu scrutiniren.) Und zwar laut Stimmzettel 1. Dr. Bleiweis, Ambrosch, Koslcr, Deschmann, Kromer. 2. Guttman, Kromer, Deschmann, Mulley, Obres«. 3. Dr. Bleiweis, Ambrosch, Obres«, Guttman, Kromer. 4. Obres«, Mulley, Deschmann, ». Wurzbach, Luckmann. 5. Dr. Bleiweis, Kromer, Ambrosch, Deschmann, Guttman. 6. Dr. Bleiweis, Guttman, Kosler, v. Strahl, Müllen. 7. Dr. Bleiweis, Kromer, Deschmann, Ambrosch, Kosler. 8. Dr. Bleiweis, Kromer, Ambrosch, Deschmann, Kosler. 9. Dr. Bleiweis, Mulley, Kromer, Obres«, Kosler. 10. Guttman, Kromer, Deschmann, v. Wurzbach, Mulley. 11. Kromer, Deschmann, Kosler, Dr. Bleiweis, Mulley. 12. Kromer, Deschmann, Kosler, Dr. Bleiweis, Mulley. 13. Kromer, Mulley, v. Wurzbach, Obres«, Luckmann. 14. Dr. Bleiwcis, Obres«, Kromer, Deschmann, Ambrosch. 15. Kromer, Deschmann, Kosler, Dr. Bleiweis, Mulley. 16. Dr. Bleiweis, Dr. Recher, Mulley, Kosler, Kromer. 17. Dr. Bleiweis, Kromer, Deschmann, Obres«, Ambrosch. 18. Obres«, Luckmann, Guttman, Ambrosch, v. Strahl. 19. Deschmann, Kromer, Ambrosch, Guttman, KoSler. 20. Mulley, Obres«, v. Wurzbach, Pinder, Dr. Skedl. 21. Obres«, Kromer, Dr. Bleiweis, Kosler, Ambrosch. 22. Deschmann, Kromer, Ambrosch, Dr. Bleiwcis, Kosler. 23. und letzten: Dr. Bleiweis, Deschmann, Kromer, Mulley, Koslcr. Abg. Kromer: Nach dieser Abstimmung erhielten Kromer 19, Herr Dr. Bleiwcis 16, Herr Deschmann 15, Herr Kosler 13 und Herr Mulley 12, weiters noch Herr Ambrosch 11, Herr Obres« 10, Herr Guttman 7 Stimmen ; die weitern Stimmen sind von 4 bis 1 zersplittert. Demnach erscheinen gewählt: Kromer mit 19, Herr Dr. Bleiweis mit 16, Herr Deschmann mit 15, Herr Kosler mit 13 und Herr Mulley mit 12 Stimmen. 23 Stimmzetteln sind, glaube ich, abgegeben worden? Präsident: Ja 23 Stimmzettel, cs ist also 12 die Majorität, und Herr Mnlley mit 12 Stimmen der Letzte gewählt. Ich ersuche daö Comite, sich sobald möglich zu coustituiren und mir dießfalls die Mittheilung zu machen. Abg. Kromer: Ich bitte zu veranlassen, daß wir uns gleich nach der Sitzung coustituiren. Präsident: Ich werde darum bitten. Mir ist ein gehörig unterstützter Antrag übergeben worden, des Inhaltes: Die Unterzeichneten stellen den Antrag: „Der h. Landtag wolle beschließen: Der bei der sechsten Sitzung der Landtagösessiou des Jahres 1861 hinsichtlich der Taggelder der Landtags-Abgeordneten gefaßte Beschluß werde dahin abgeändert: Vom Tage der Beschlußfassung atr werden: 1. Den in Laibach domicilirenden Abgeordneten gar keine. 2. Den außer Laibach domicilirenden Abgeordneten aber nur Taggelder a pr. 2 fl. 50 kr. verabfolgt. 3. In Urlaubsfällen kann für die Dauer der Abwesenheit ein Taggeld nicht bezogen werden. Unterzeichnet von den Herren Dr. Jos. Suppan, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Otto'Baron Apfaltern, Dr. Nik. Recher". Nachdem dieser Antrag gehörig unterstützt ist, werde ich ihn in einer der nächsten Sitzungen ans die Tagesordnung bringen. Jcb schließe somit die Sitzung und ersuche die Herren Samstag um 10 Uhr zu erscheinen. Auf der Tagesordnung wird der Vortrag stehen, über die Systemisirung der dem Landesausschusse beizugebenden Beamten und Diener und deren Gehalte. (Schluß der Sitzung l2'/4 Hbr.)