Bulletin international de 1’Academie Yougoslave des Sciences et des beaux-arts de Zagreb; classes: d’histoire et de philologie: de philosophie et de droit; des beaux-arts et belles lettres. — Livre 5. (1933) (Extrait.) 9. Studie zuni „!starski razvod" (Istrianische Grenzbe- schreibung). Auszug aus der im „Rad“, Bd. 240 [1931], S. 105—203 ver- offentlichten Abhandlung. Von Dr. Milko Kos. I. Redaktionen, Ubersetzungen und Handschriften. Den Gegenstand der Untersuchung bildet die in der Literatur seit der Erstausgabe von Starčevič (1852) unter dem Namen »Istarski razvod" (gekiirzt IR) bekannte Beschreibung der gorzi- schen, aquilejensischen und venezianischen Grenzen in Istrien von angeblich 1325. Von den angeblichen drei urspriinglichen originelien Redaktionen dieser Urkunde (in kroatischer, lateini- scher und deutscher Sprache) ist keine im Original vorhanden, sondern nur Abschriften der kroatischen Redaktion. beziehungs- vveise lateinische und italienische Ubersetzungen dieser. 1. Abschriften der kroatischen Redaktion: a) Im Jahre 1502 vom Notar Jakov Križanič aus Barban in Istrien verfertigte, jedoch heute nicht vorhandene Abschrift; b) auf Grund der Abschrift des Jakov Križanič vom Notar Levac Kri¬ žanič im Jahre 1546 in Žminj (Gimino) in Istrien verfertigte Abschrift, in glagolitischer Schrifl geschrieben; Iiegt heute als der alteste kroatische Text des IR im cod. R 3677 der Uni- versitatsbibliothek in Zagreb vor; die beiden Notare aus der 05 o o4 Bulletin international. 2 Familie Križanič und sonstige bei den kroatischen Abschriften der Jahre 1502 und 1546 beteiligte Personen werden aus an- deren gleichzeitigen Quellen, namentlich glagolitischen Hand- schriften der Staatsbibliothek in Ljubljana nachgewiesen; c) im J. 1880 im Schlosse Momiano in Istrien aufgefundene, jedoch bisher nicht veroffentlichte Abschrift der kroatischen Redaktion (heute im Landesarchiv in Parenzo?). 2. Lateinische Obersetzungen, auf Grund des kroatischen Textes von 1502: a) votn Notar Ivan Golobič im J. 1526 in Pazin (Pisino, Mitterburg) beglaubigte, am SchluB mangelhafte Ubersetzung (Staatsarchiv Venedig), b) am SchluB mangelhafte Ubersetzung, ebendort, c) heute nicht bekannte lateinische Ubersetzung, einst im Besitz des Abbate Bini in Gemona, dortselbst vom Historiker G. R. Carli (1720—1795) eingesehen. 3. Italienische Ubersetzungen. A. Auf Grund des kroatischen Textes von 1502: im J. 1740 in Senj vom Notar Anton Josip Cerovac verfaflte Ubersetzung, heute in zwei Ab¬ schriften vorhanden, in einer 1872 in Moščenice in Istrien auf- gefundenen und in einer venezianischen Abschrift (im Staats¬ archiv in Venedig). B. Auf Grund des kroatischen Textes vom J. 1546: a) vom Notar Ivan (Zuane) Snebal 1548 in Momiano, und b) vom Notar Jos. Belasič 1717 verfafite Ubersetzung. C. Wahrscheinlich auf Grund des kroatischen Textes von Mo¬ miano: a) die nicht erhaltene Ubersetzung des Petrus Valdera aus Capodistria, b) die davon verfertigte Abschrift des Vize- kanzlers aus Krk Franciscus Bonaventura. II. IR in der Literatur. Nachweislich zuerst beniitzt vom Gorzer Jesuiten P. Martin Bauzer (1595—1668) in seiner hand- schriflich erhaltenen „Historia rerum Noricarum et Foroiulien- sium“. Von gedruckten Werken ervvahnt IR als erstes der „Ten- tamen genealogico-chronologicum comitum Goritiae“ (1759) des Grafen Rudolf Coronini. Am ausfiihrlichsten und in selbstan- diger Weise befaBten sich bisher mit IR P. Kandler (Codice diplomatico Istriano), Ivan Črnčič („Rad“ Jugoslav. akademije, 16, 1871 J ), S. Ljubič (Starine, VI, 1874 2 ) und C. de Franceschi (Archeografo Triestino, N. S., 1885), deren Resultate Verfasser einer ausfiihrlichen Wiirdigung unterzieht. Allen ervvahnten und ‘) „Bull. int.“ I/a, S. 3. 0 »Buli. int.“ I/a, S. 120-121. Kos: Studie zum „Istarski razvod" (Istrianische Grenzbeschreibung). 3 jenen, die ihnen in abhangiger Weise folgen, erscheint IR als eine authentische oder im ganzen glaubwiirdige Quelle, und entweder 1275 (Kandler, Črnčič, Ljubič, Šurmin), moglicherweise 1305 (Milčetič) oder 1325 (Bauzer, Coronini, Carli, Starčevič u. a.) entstanden, nur Franceschi bezeichnet IR als ein in der Zeit der habsburgisch-venezianischen Grenzstreitigkeiten im 15. oder 16. Jahrhundert osterreichischerseits entstandenes Machwerk. III. Im dritten Abschnitt werden die Grenzaltertumer und die Grenzterminologie des IR einer eingehenden Ana- lyse unterzogen, — unter standiger Vergleichung der Grenzbe- schreibungsurkunden, welche in lateinischer, deutscher und slavischer Sprache abgefaJ3t sind und besonders aus Istrien benachbarten Gebieten stammen (Quarnerogebiet, Kroatien, Dal- matien, Slovenien, Serbien). Die istrianische Grenzbeschreibung fand an zvvanzig aufeinanderfolgenden Tagen statt, wovon der 7., 8., 15. und 18. Rasttage waren. Der Grenzakt selbst wird meistens „razvod“ oder „zavod“ genannt (so in Dalmatien schon im 12. Jahrhundert). Verfasser bespricht die Zusammensetzung der Grenzkommissionen, die sehr zahlreich waren, die Art und Weise ihrer Amtshandlungen, die Festsetzung der Tagesordnung fiir den jeweiligen nachstfolgenden Tag, das tagliche Messelesen friihmorgens vor Aufbruch zur Abgrenzung, das Heranziehen von Anrainern und Zeugen, die Beratungen dieser unterwegs, das Vorangehen „guter und alter Leute“ beim Umgang (manchmal unter Kreuztragung), das Ausruhen, Sichfreuen, Speisen und Trinken unterwegs und am Ende der Umgange. Das Bezeugen alter und wahrer Grenzen geschieht: a) miindlich seitens der Nachbarn, Kenner, alter Leute u. s. w. und wird durch Eid bekraftigt, einmal unter Ziinden von Kerzen, — b) schriftlich unter Vorweisung alter Urkunden, welche beim Umgang an der Spitze des Zuges laut vorgelesen werden, — und c) durch Hinvveis auf alte Besitzbestandigkeit (imenie). Der Reihe nach werden alle im IR ervvahnten Grenzzeichen besprochen, unter standiger paralleler Vergleichung ahnlicher in verwandten Ur¬ kunden aus anderen Gebieten. Verfasser gruppiert sie: a. Ge- landeformen (Htigel, Tal, Felswand u. s. w.), b. Baume und Pflanzen iiberhaupt (Eiche, NuBbaum, Baum schlechtvveg u. s. w.), c. von Menschenhand geformte Objekte, Gebaude und dergl. (Kirche, Hof, Feld, StraBe und ahnliches), d. besondere als Grenzzeichen hergerichtete Objekte, Zeichen u. a. (in Baume 4 Bulletin international. eingehauene Nagel, in Steine und Baume eingehauene Kreuz- zeichen, Steinhaufen, Einzelsteine). Die vergleichende Analyse der Grenzaltertiimer und der Grenzterminologie im IR ergibt: dem IR paralleles, verwandtes und ahnliches finden wir in Grenz- beschreibungen vieler anderer Lander Europas, besonders nahe stehen aber dem IR diesbeziiglich die Grenzbeschreibungen des spateren Mittelalters, welche aus Istrien, dem Quarnerogebiet und Dalmatien stammen, sowohl die in lateinischer als auch in kroatischer Sprache abgefaBten. IR pafit, was seine Grenz- altertiimer und Grenzterminologie anlangt, in den Rahmen ahn- licher und verwandter Urkunden, welche im spateren Mittelalter (14. —15. Jahrhundert) im Gebiet des weiteren nordostlichen adriatischen Kustengebiets entstanden sind. IV. Diplomatische Analyse. IR ist in der Form der offentlichen Notariatsurkunde, wie sich solche unter italienischem EinfluB in der nordostlichen Adriaumrandung im spateren Mit¬ telalter entwickelte und neben der lateinischen auch in kroati¬ scher Sprache redigiert wurde, abgefaBt. Die Analyse der inneren Merktnale und Formeln des Protokolls und Eschatokolls [Pro¬ tokoli : Datum bestehend aus Inkarnationsjahr, Indiktion, Monat und Monatstag, Wochentag, Regierungszeit; Eschatokoll: Wie- derholung des Datums, BegriiBungsformel, Unterschrift des No- tars, Zeugen, Notariatszeichen] ergibt zahlreiche Parallelen in lateinischen, italienischen und slavischen Urkunden Istriens, des Quarnerogebiets und Dalmatiens, namentlich aus dem 14. und 15 Jahrhundert, was fiir die Entstehung des IR in dieser Zeit und im Gebiet der nordostlichen adriatischen Ktistenumrandung sprache. Besonders zahlreiche Parallelen fiir das Diplomatische im IR finden sich in kroatischen mit glagolitischer Schrift ge- schriebenen Urkunden der Quarneroinseln, des benachbarten kroatischen Kustengebiets und Istriens. Die Notariatsurkunde und das Notariatswesen hat sich hier zu einem eigentiimlichen kroatischen Typus entwickelt, der sich auch im diplomatischen Teile des IR wiederspiegelt. V. Wann, wo und warum entstand IR? Verfasser unter- zieht zuerst die im IR erwahnten Personen und deren Namen einer Untersuchung. Von iiber zweihundert im IR erwahnten Personen konnten nur etwa dreissig aus anderen Quellen nach- gewiesen werden. Dabei ergab sich, daB sie fast alle in der Zeit, als der im IR erwahnte »Albreht knez Metlike i Pazina" Kos: Studie zum „Istarski razvod" (Istrianische Grenzbeschreibung). 5 (Albrecht Fiirst von Metlika und Pazin) regierender Furst im gorzischen Istrien war (1342—1374), gelebt haben. Vgl. neben dem Grafen Albrecht noch insbesondere die Namen: Markgraf Wilhelm von Cividale, Bischof Drmitar von Pičan-Pedena, Philipp Macič von Kožljak, Franz von Savorgnani, Menart von Sovinjak, Lupetin Richter aus Labin, Macol der vom Patriarchen das Dorf Mrčenega bekam, Mancol aus Aquileja, Vilker von Lupoglava und andere mehrere. Nur zwei aus anderen Quellen nachvveis- bare Namen (Raimund Patriarch von Aquileja, Otto Bischof von Parenzo) wiirden fiir die Entstehung des IR im Zeitraume 1273—1279 sprechen und zwei (Mikula Notar und Pfarrer von Gola Gorica, Panšpetal Herr auf Momjan) fiir den Zeitraum 1320-1330. Aber IR ist trotz der auBerlichen Abrundung kein inhaltlich und chronologisch einheitlicher Text, sondern zerfallt in mehrere Einzelgrenzbeschreibungen, die topographisch und chronolo¬ gisch voneinander abweichen. Die einzelnen Grenzbeschreibungen waren: 1. Grenzbeschreibung von Sovinjak und Vrh, 2. Grenz¬ beschreibung von Gola Gorica und Krbune, 3. Grenzbeschrei¬ bungen in der Gegend von Labin und Plomin, 4. Grenzen im siidlichen Istrien, von der Raša bis in die Gegend von Montona, 5. Grenzen im Sektor von Montona, 6. Grenzen im Abschnitt Momjan. Diese Grenzbeschreibungen enthalten nicht eine voll- standige Umgehung aller Gorzer, Aquilejenser und Venezianer Grenzen in Istrien, sondern nur einen Teil der Gorzer Grenzen, welche, auf die Karte reproduziert, keine geschlossene Grenz- linie darstellen, sondern zerrissen auf die ganze Halbinsel ver- teilt sind. IR faBt eine Anzahl kleinerer Grenzbeschreibungen zusammen, die jedoch tatsachlich, wenn auch zu verschiedener Zeit stattfanden. Der Zusammenhang zvvischen den einzelnen Teil- grenzbeschreibungen des IR und Grenzbeschreibungen, welche aus anderen Quellen bekannt sind, konnte vielfach festgestellt werden. Die Grenzbeschreibung von Sovinjak-Vrh und wahr- scheinlich auch die von Gola Gorica und Krbune fand tatsach¬ lich statt bald nachdem der Patriarch von Aquileja dem Macol, Sohne Ottos von Črnomelj, im J. 1371 das Dorf Mrčenega in Istrien geschenkt hatte, zur Zeit als auf Sovinjak, Vrh, Gola Gorica und Krbune Menart aus Rožek Herr war und Albrecht IV. von Gorz Herr von Inneristrien (1342—1374). Die Grenzbeschrei¬ bungen in der Gegend von Labin und Plomin stellen offenbar 6 BuUetin international. Begebenheiten um das Jahr 1363 dar, als sich das gorzische Istrien unter der Regierung des Grafen Albrecht in expansiver Art gegen das aquilejensische Labin ausdehnte. Die Grenzbe- schreibungen im siidlichen Istrien weisen auch auf die Zeit des Grafen Albrecht IV. hin. In dieselbe Zeit konnen auch die Grenz- beschreibungen im Abschnitt Montona reproduziert werden, wo es seit der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum 18. immer wieder zu Grenzstreitigkeiten zwischen Pazin (Pisino) und Venedig kam. Auch ein Teil der Grenzbeschreibungen in der Gegend von Momjan konnte in der Zeit des Grafen Albrecht IV. (um 1357?), beziehungsweise schon friiher stattgefunden haben (um 1325?). DaB wir im IR in groBem MaBstab Istrianer Grenzen sowie territoriale und politische Verhaltnisse aus der Zeit des Grafen Albrecht IV. (1342—1374) reproduziert finden, dafiir sprechen folgende Umstande: 1. Zeitliche Ubereinstimmung von Grenz¬ beschreibungen, Grenzstreitigkeiten, Rechtsverhaltnissen, erwahnt im IR, mit solchen, welche aus anderen verlaBlichen Quellen fiir die Zeit des Grafen Albrecht bewiesen vverden konnen; 2. nur Graf Albrecht IV. war von allen Gorzer Grafen zum Tragen des Titels „Graf von Metlika und Pazin" berechtigt; 3. die Ubereinstimmung einer ganzen Reihe im IR vorkommender Personen mit Personen, die wir aus anderen Quellen gerade fiir die Zeit des Grafen Al¬ brecht feststellen konnten; — ein Teil des IR wurde ohne Zvveifel auf Grund des archivalischen Materials aus der Zeit des Grafen Albrecht IV. konzipiert; 4. die territoriale Abgrenzung des gorzi- schen Istrien, wie wir sie aus IR entnehmen, entspricht im ganzen der Abgrenzung aus der Zeit des Grafen Albrecht IV. Doch entstand IR in der heute vorliegenden Gestalt, ob- wohl vieles dafiir sprache, nicht in der Zeit des Grafen Albrecht IV. von Gorz-Istrien, sondern — wenn auch teilvveise auf Grund authentischer Dokumente zusammengestellt — als Falschung einer viel spateren Zeit. Als Falschung charakterisiert IR zu- nachst: 1. im IR werden Personen genannt, welche unmoglich weder in der Zeit, als IR angeblich entstand (1325), noch in der Zeit des Grafen Albrecht IV. (1342—1374) lebten; hieher ge- horen der Patriarch Raimund von Aquileja (1273—1299) und der Bischof Otto von Parenzo (1257—1279); 2. im IR wird eine ganze Reihe von Urkunden und Rechtsakten aus dem 12. und 13. Jahrhundert ervvahnt, von welchen heute gar nichts bekannt ist; 3. die Teilnahme Venedigs am IR wird offenbar absichtlich Kos: Studie zum „Istarski razvod" (Istrianische Grenzbeschreibung). 7 fast ganz verschwiegen; 4. von den angeblichen drei Originalen ist keines erhalten, sondern nur Abschriften beziehungsweise lateinische und italienische Obersetzungen der kroatischen Re- daktion, alle erst vom 16. Jahrhundert an; 5. Aquilejenser und Gorzer Archivsrepertorien des 14. und 15. Jahrhunderts kennen IR nicht. Als weiteste Zeitspanne fur die Entstehung des IR er- gibt sich: 1374 (Tod des Grafen Albrecht IV. und Ubergang von gorzisch Istrien an die Habsburger) und 1502 (alteste be- kannte und datierte, obwohl nicht erhaltene Abschrift des Jakov Križanič). Fur die Entstehungsgelegenheit unseres Textes in dieser vraten Zeitspanne sprechen Grenzstreitigkeiten zwischen den Habsburgern und den Venezianern, in deren Verlauf es zur Anvraidung falscher Dokumente kam, so im J. 1457, als IR moglicherweise schon bestand oder entstand. Dafl IR ein solches seitens der habsburgischen Regierung in Istrien zur Verteidi- gung der habsburgischen Anspriiche in den Grenzstreitigkeiten mit Venedig entstandenes Dokument ist, dafiir sprechen besonders folgende Umstande: 1. die angeblichen Originale sind in kroa- tischer, lateinischer und deutscher, nicht aber auch italienischer Sprache verfaBt; 2. das im IR vervvendete Urkundenmaterial stammt ohne Zweifel aus dem Archiv in Pazin (Pisino); 3. die ganze Tendenz des IR ist gegenvenezianisch, vertritt territoriale und politische Interessen und Wiinsche des habsburgischen Istrien, setzt Grenzen fest, welche alte Anspriiche des gorzischen und dann habsburgischen Istrien gegen Venedig und Aquileja als angeblich berechtigt feststellen. Um aber seinem Elaborat den Schein der Authentizitat zu geben, zitiert der Falscher (ein- heitliche Redaktion setzt einen einzigen Redaktor voraus) eine Reihe von alten erfundenen Urkunden, fiigt in den Text Namen von zwei Kirchenfiirsten des 13. Jahrhunderts ein, von denen er wufite, daB sie gleichzeitig lebten (Patriarch Raimund von Aqui- leja, Bischof Otto von Parenzo), datiert aber IR doch mit 1325, als der Notar und Pfarrer Nikolaus von Gola Gorica tatsachlich lebte. Gegen die Entstehung des IR in der weiten Zeitspanne 1274—1502, moglicherweise um 1457, in der Umgebung der habsburgischen Regierung in Istrien, sprechen aber keineswegs die Resultate der formell-inhaltlichen noch der diplomatischen Analyse, zu denen Verfasser im dritten und vierten Abschnitt seiner Studie kam. it : | ■