Stenographischer Bericht der fünften Stljuiu] Des Landtages zn Cntfmd) am 1. December 1865. Anwesende: Vorsitzender: v. W u r z b a ch, Landeshauptmann - Stellvertreter in Krain. — Regicrungs-Commissärc: Sc. Excellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichcn Gnaden Dr. Widiner, Freiherrn v. Codclli, Landeshauptmann, der Herren Abgeordneten Dechant Toman, Rosmann, Dr. Bleiwcis und G oll ob. — Schriftführer: v. Langer. Tagesordnung: 1. Lesung des Protokolls der Sitzung vom 29. November. — 2. Regierungs-Vorlage, die neue Territorial - Einthei-lung betreffend. — 3. Antrag des Landesausschusses auf Genehmigung der dem BezirkSamts-Actuar Mahkot bewilligten Zulage jährlicher 300 fl. — 4. Antrag des Landesausschusses auf Genehmigung der dem Bezirksamts - Actuar Dralka bewilligten Zulage-jähr-licher 400 ft. — 5. Vorlage der Baurcchnuug über die Adaplirungeu im Irrenhause. — 6. Antrag in Betreff der Militär-Borspannskosten. — 7. Antrag in Betreff, des iucamcrirten Provinzialfondcs. — 8. Antrag des Abg. Svetec zur Abänderung des §. 7 der Geschäftsordnung. Begum der Stlnmg 10 Uhr 27 Minuten Vormittag. ---: =>oo§§o<><=>----—. Präsident: Ich constatirc die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird die Güte haben, das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. (Schriftführer Abg. Dr. Costa verliest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Wird etwas gegen die Fassung des Protokolles eingewendet? (Nach einer Panse:) .Wenn nicht, erkläre ich cs für genehmigt. Ich habe.dem hohen Hause ... (wird unterbrochen vom) K. k. Statthalter Freiherr» v. Bach: Ich werde die Ehre haben, eine Interpellation zu beantworten, die in der vorigen Landtags-Session, und zwar in der Sitzung vom 9. April vorigen Jahres, von dem Herrn Abg. v. Wurzbach und Genossen an den Regierungs-Vertreter gestellt worden ist. Diese Interpellation betrifft die angeblich ungebührliche Abnahme des Gebühren - Acquivalentes bei Gcmcinde-Hutwcidcn und Waldungen, wo den Gemeinde - Grund- „Nach der Anmerkung 2 ad D Tarifpost 106 des Gebührcngcsctzes (Finanz - Ministerial - Ausgabe der Gesetze vom 9. Februar und 2. Anglist 1850 über die Gebühren von Rechtsgeschäften re. de 1863, p. 199) sind vom Gebühren - Aequivalcnte befreit: Unbewegliche Sachen, deren Eigenthum zwar einer Gemeinschaft eingetheilt zusteht, wovon aber das Recht auf den. Genuß oder den Gebrauch mit anderen abgesonderten und verfügbaren Grund - oder Häusbcsitzungen untrennbar verbunden ist, und zwar selbst dann, wenn dieses Recht von einer Grund- oder Haus-besitzung auf eine andere, mit oder ohne behördliche Bewilligung, übertragen werden kann." „Das Motiv dieser gesetzlichen Verfügung liegt darin, daß bei dem Ucbcrgange des Eigenthums einer Liegenschaft inter vivos oder mortis causa, bei Festsetzung des Kaufpreises oder bei Schätzungen und Inventuren auf das zu dieser Liegenschaft gehörige Recht zum Mitgcnussc einer gemeinschaftlichen Hutweide u. s. f. ohnedies Rücksicht genommen, und hiedurch der Werth und resp. Preis der Stamm-realität, zu. welcher ein solches Genußrccht gehört, erhöhet, und sofort die Vcrmögcnö-Ucbcrtragungsgcbühr nicht allein sondern auch von dem Werthe des besitzern das Recht zum Mitgenusse zusteht. für die Stammrcalität, sondern auch von dem Werthe des Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation ihrem ihr anklebenden Rechtes auf den Mitgenuß der gemein- ganzen Inhalte nach vorzulesen. (Liest:) schaftlichcn Ländereien entrichtet wird." „Ucbrigens sind die Mitglieder einer solchen Eigenthums- j Gemeinschaft, rücksichtlich einer Liegenschaft, welche sie gemeinschaftlich besitzen, nicht allein nach dem Gesetze üom 13. December 1862, sondern auch auf Grundlage der Tarif- j post 106 c des Gesetzes vom 9. Februar 1850, in welchem Tarifsätze nur von Gemeinden, keineswegs aber von Mitgliedern einer Eigcnthumsgcmcinschaft gesprochen wird, von Entrichtung deS Gebühren - Acguivalcntcs befreit. Trotz dieser klaren gesetzlichen Verfügung mußten in Krain die Mitglieder der Eigenthumsgemeinschaft, welche Liegenschaften, deren Genuß mit ihren abgesonderten und verfügbaren Grnnd-nnd Hausbesitzungen untrennbar verbunden ist, gemeinschaftlich besitzen, das Gebührcn-Aeguivalent per2°/0, für die Zeit seit 15. Mai 1850 bis 1. November 1860, dann den Kriegszuschlag von 15°/0, seit dem 1. Mai 1859 an die zuständigen k. k. Steuerämter bezahlen, und werden in natürlicher Consegnenz dessen für das zweite Decennium 1861 bis 1870, int Sinne des Gesetzes vom 13. December 1862 (quoad quantum), ein Gebühren-Acguivalcnt von 3°/<, und einen Kricgszuschlag von 25°/0 zu bezahlen haben." „Die Gefertigten, welche in dieser Gebühren-Aeqniva-lent-Anforderung eine durch das Gesetz nicht gerechtfertigte Stcucrüberbürdnng zu erkennen vermeinen, erlauben sich vorläufig, um im kürzesten Wege die gewünschte Abhilfe zu finden, an die hohe Regierung die Frage zu stellen, ob Hochdicsclbe gesonnen sei: 'r a) „den Mitgliedern einer solchen Eigenthumsgemeinschafk, welche ein solches. Gebühren-Acquivalent für das erste Decennium 1850 bis I860 von den in ihrem gemeinschaftlichen Besitze und Genusse stehenden, zu ihren Grundbesitzungcn untrennbar gehörigen Liegenschaften, als Hutweiden, Waldungen u. s. f., ungebührlich entrichten mußten, unverweilt die bare Rückvergütung der indebite gezahlten Beträge leisten zu lassen, und b) zu verfügen, daß die Anforderung des Gcbühren-Aequivalentes für derlei gemeinschaftliche Liegenschaften für das zweite Decennium seit 1861 bis 1870 zu unterbleiben habe." Ich habe die Ehre, diese Interpellation in folgender Weise zu beantworten: Diese Interpellation enthält eine Beschwerde gegen die Borschreibnng einer Abgabe int Grunde der Gesetze vom 9. Februar 1850 und 13. December 1862. Rach §. 78 des erstgenannten Gesetzes steht Demjenigen, der sich gegen eine ihm im Grunde dieser gesetzlichen Anordnung auferlegte Gebühr beschwert erachtet, das Recht zu, bei den leitenden Finanzbchördcn und in letzter Instanz beim k. k. Finanz-Ministerium Beschwerde zu führen, welche auf Grund der erhobenen Thatsachen und Verhältnisse in jedem speciellen Falle zu entscheiden haben. — Jnsvfcrne sich daher einzelne Gemeinden durch die Bemessung deö Gebühren - Acquiva-lcnteS von ihren gemeinschaftlichen Wäldern und Hutweiden beschwert glauben, steht ihnen der erwähnte Weg offen. Es ist aber unthunlich, sich über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften auf einzelne Objecte int Allgemeinen und eher auszusprcchcn, che noch diese Einzelnfälle bekannt sind und geprüft wurden. Ueberdies betrifft der Gegenstand eine Finanz-Angelegenheit, die nicht vor den Landtag gehört, und die, wenn wirklich eine unrichtige Anwendung des Gesetzes stattgefunden hat, viel früher auf dem durch das Gesetz im §. 78 vorgeschriebenen Wege in Ordnung gesetzt werden- kann. Präsident: Das hohe Haus nimmt die Beantwortung der gedachten Interpellation zur Kenntniß. Ich theile dem hohen Hause mit, daß der Ausschuß für die Kategorisirung der Landes- und Konkurrenzstraßen sich constituirt, und zum Obmanne den Herrn Baron Apfaltrern, zum Obmannstcllvcrtrcter Abgeordneten Der-bitsch und zum Schriftführer Abgeordneten Dcschmann gewählt habe. Es ist mir beim Beginne der Sitzung durch den Herrn Abgeordneten Dcschmann eine Petition des Unterstützungs-Vereines der philosophischen Facultät der Wiener Universität um Gewährung einer Subvention zugekommen. Da wir noch keinen Pctitionsausschuß gewählt haben, so erlaube ich mir, bett Antrag zu stellen, diese'Petition, die offenbar in das Ressort des Finanzausschusses gehört, diesem zuweisen zu -dürfen. Wenn keine Einwendung erhoben wird, würde ich . . . (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Suppan: Ich werde bei dieser Gelegenheit den Antrag stellen, daß ein Petitionsausschuß gewählt werde. Präsident: Da dieser Antrag ein formeller, die Geschäftsbehand-lung betreffender ist, so bedarf eö keiner Untcrstützuugsfrage, und ich stelle daher den Antrag auf Abstimmung und bitte die Herren, die damit einverstanden sind, daß ein Pctitions-ansschnß gewählt werde. . . (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Suppan: Ich bitte von fünf Mitgliedern. Präsident: Erstens, daß ein Pctitionsausschuß gewählt werde, und zweitens, daß derselbe aus fünf Mitgliedern zu bestehen habe. Wünscht Jemand über den ersten Theil des Antrages zu sprechen? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich über den ersten Punkt abzustimmen, daß ein Petitionsaus-schuß gewählt werde. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Theil des Antrages lautet, daß dieser Ausschuß aus fünf Mitgliedern zu bestehen habe. Wird derselbe angenommen? Ich bitte, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich werde die Wahl des Pctitionsausschusscs auf eine der nächsten Sitzungen anberaumen. Ich habe weiters mitzutheilen, daß der Ausschuß über den Rechenschaftsbericht heute Nachmittag fünf Uhr eine Sitzung hält, und lade die betreffenden Comitomitglicder zu derselben ein. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Punkt der Tagesordnung ist die Regierungsvorlage, die neue Terri-torialcinthcilung des Landes Krain betreffend. Ich habe jedoch dem hohen Landtage zu bemerken, daß der dicsfälligc Entwurf noch nicht lithographirt und daher auch nicht unter die Herren Mitglieder vertheilt werden konnte, indem die Kanzlei mit Lithographiren jetzt stark in Anspruch genommen ; ist. Ich stelle daher die Anfrage an das hohe Haus, ob es von diesem Umstande, daß die diesfülligc Regierungsvorlage noch nicht lithographirt und unter die Herren vertheilt ist, Umgang nehmen und sich damit begnügen würde, daß der Entwurf heute vom Herrn Anöschußmitgliedc Dcsch-memtt dem hohen Hause vorgetragen und sofort weitere Anträge wegen Ausschußbcrathung gestellt würden. Diejenigen Herren, welche meinem Ansinnen, daß wir vom Lithographircn und Vertheilen dieser Vorlage einstweilen Umgang nehmen und uns in die Vortragnng des Gegenstandes einlassen, zustimmen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Regierungsvorlage wegen politischer Tcrritorial-Einthcilnng Krains. — Wahl des bezüglichen Ausschusses. 59 Ich bitte also den Herrn Abgeordneten Deschmann, diese Regierungsvorlage dem hohen Hanse vorzutragen. Abg. Deschmanil (liest): „C n t w n r f der einer neuen Organisirung der politischen Behörden im Hcrzogthumc Krain zu Grunde zu legenden Tcrritorialcin-rhcilnng, zmn Behufe der Begutachtung im krainischcn Landtage nach Maßgabe des §. 19 ad 2 der Landcsordnungcn vom 26. Februar 1861. §. 1. Das Herzogthum Krain wird zutu Behufe der politischen Verwaltung in zwölf Bezirke, nämlich in eilf BczirkS-hauptmannschaftcn und in das Stadtgebiet Laibach eingetheilt, welche sämmtlich unmittelbar der k. k. politischen Landcsstelle unterstehen. §• 2. Die Bezirkshauptmannschaften sind folgende: 1. Bczirkshauptmamlschaft Rndmannsdorf mit den Gc-richtsbezirkcn Radmannsdorf und Kronau. 2. Bezirkshauptmannschaft Krainbnrg mit den Gerichts-bczirken Krainbnrg, Rcumarktl und Lack. 3. Bezirkshauptmanschast Stein mit den Gerichtsbezirken Stein und Egg. 4. Bezirkshauptmannschaft Laibach mit den Gcrichts-bezirken Umgebung Laibach und Obcrlaibach. 5. Bezirkshauptmannschaft Gottschcc mit den Gcrichts-bezirken Gottschcc, Reifnitz und Großlaschitz. 6. Bezirkshauptmannschaft Tschcrnembl mit den Gc-richtsbczirkcn Tschernembk und Möttling. 7. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg mit den Gcrichts-bczirkcn Adclsbcrg, Feistritz, Scnosctsch und Wippach. 8. Bezirkshauptmannschaft Loitsch mit den GerichtS-bezirkcn Planina (Loitsch), Jdria und Laas. 9. Bezirkshauptmannschaft Neustadt! mit den Gerichts-bezirken Neustadtl, Sciscnberg und Treffen. 10. Bezirkshauptmannschaft Gurkfcld mit den Gerichtsbezirken Gurkfeld, Ratschach, Nassensuß und Landstraß. 11. Bezirkshauptmannschaft Littai mit den Gcrichts-bezirken Littai und Sittich. §. 3. Das Stadtgebiet Laibach umfaßt die Landeshauptstadt Laibach mit ihrem Pomerium. §• 4. Das Flächenmaß und die Seelenanzahl der einzelnen politischen Bezirke, dann die denselben zugewiesenen Gemeinden läßt die nachfolgende Uebersicht entnehmen." (Nach der Verlesung:) Es folgt nun eine tabellarische Uebersicht, wo die im §. 4 angedeuteten Bczirkshauptmannschaften genau detaillirt sind. Es dürfte vielleicht das hohe Hans geneigt sein, von der Vorlesung dieser Tabelle ebenfalls Umgang zu nehmen, da dieselbe, wie gesagt, sich rein nur auf Ziffcrnansätze und Benennung einzelner Ortsgrmeinden bezicht. Präsident: Ich stelle die Frage an das hohe Haus, ob dasselbe von der Vorlesung dieser Ucbcrsichtstabelle hier im Hause Umgang zu nehmen beliebt. (Nach einer Pause:) Das Stillschweigen nehme ich als Zustimmung an, daß von der Vorlesung Umgang genommen wird. (Abg. Dcschmann überreicht die Regierungsvorlage.) Ich bitte, wird diesfalls ein Antrag gestellt? Abg. Kromcr: Zch stelle den Antrag, die Regierungsvorlage einem Ausschüsse von 7 Mitgliedern zuzuweisen. (Dr. Toman: Dem Gemcindcausschusse!) . Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Svetec: Ich möchte dagegen beantragen, daß diese Regierungsvorlage dem für die Berathung des Gemcindcgcsctzes bestellten Ausschüsse zugewiesen werde. Präsident; Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? (Nach einer Panse:) Da diese beiden Anträge formeller Natur sind, so entfällt die Unterstutzungsfrage. Ich bringe daher den vom Herrn Abgeordneten Kromcr gestellten Antrag, als den weitern, zur Abstimmung. Er lautet fliest): „Es sei ; zur Vorbcrathung und Berichterstattung dieser Vorlage ein Ausschuß von sieben Mitgliedern zu wählen." Sofort werde ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Svctec zur Abstimmung bringen, wenn dieser Antrag des Herrn Abgeordneten Kromcr fallen sollte. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Abgeordneten Kromcr einverstanden sind, bitte ich, sich zu erhebe». (Geschieht.) Er ist angenommen. Wenn cs dem hohen Hanse genehm ist, so würde ich sogleich die Wahl dieses Ausschusses beantragen, wenn cs nicht dem einen oder andern Herrn gefällig wäre, vielleicht den Antrag zu stellen, daß dieser Gegenstand aus die nächste Tagesordnung gesetzt werde. (Nach einer Pause:) Der hohe ; Landtag ist damit einverstanden, daß sogleich" zur Wahl dieses Ausschusses geschritten werde. Ich bitte daher, die Wahl zu beginnen; ich werde die Wahlzettel durch die beiden Herren Schriftführer abnehmen und das Scrutinium durch die .beiden Herren Schriftführer und die Herren Baron Apfaltrcrn und Krvmcr vornehmen lassen. Ich unterbreche die Sitzung. (Die Sitzung wird um 10 Uhr 47 Minuten unterbrochen. — Nach Wiederaufnahme der Sitzungum 11 Uhr 6 Minuten:) Ich bitte den Herrn Abgeordneten .Kromcr, das Resultat der Wahl uns mitzutheilen. Abg. Kromcr: Es wurden 28 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität beträgt daher 15. Diese erhielten die Herren Abgeordneten Rudcsch mit 20 Stimmen, Kromcr mit 17, Mulley mit 16, Guttman, Skedl und Herr v. Strahl, jeder mit 15 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen erhielten Seine Excellenz Baron Schloißnigg 14 Stimmen, Svctcc 13, Toman 11, Koren 8, Herr Locker und Baron Zois jeder 7 Stimmen und Brolich 6 Stimmen. Die weiteren Stimmen sind noch mehr zersplittert. Präsident: Es ist daher noch ein Eomitömitglicd zu wählen, ich bitte gefälligst zur Wahl zu schreiten und unterbreche wieder . die Sitzung. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 8 Minuten unterbrochen. — Nach geendetem Scrutininm Wiederaufnahme i der Sitzung um li Uhr 10 Minuten.) Präsident: Ich bitte um Mittheilung des Resultates der Wahl. Abg. Kromer: Diesmal wurden 26 Stimmzettel abgegeben. Die ab-sulute Majorität beträgt daher 14, welche Seine Excellenz Baron Schloißnigg mit 15 (Stimmen erhielt. Mahkot auf die Dauer seiner ausschließlichen Verwendung im Grundlasten-Ablösungs-Geschäfte ertheilte Bewilligung einer seit 1. März d. I. laufenden jährlichen Zulage per 300 fl. werde nachträglich genehmigt." Präsident: Der Ausschuß ist daher vollständig gewählt, ich bitte denselben, sich nach der Sitzung zu constituiren und dem Präsidio die Constituirung gefälligst mitzutheilen. Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der Tagesordnung, zum Antrage des Landesausschusses auf Genehmigung der dem Bezirksactuar Mahkot bewilligten Zulage von jährlich 300 Gulden. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu j ergreifen. Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Der k. k. Bezirksamtsactuar Johann Mahkot war ursprünglich der k. k. Grundlasten -Ablcisungs- und Rcgulirungs-Local-Commission in Gottschcc zugewiesen, wo er nebst seinem Gehalte per 525 fl. eine Functionszulagc per 630 fl. erhielt. Vor ungefähr vier Jahren wurde er zum k. k. Be-zirksamtc in Gurkseld transferirt und dort mit dem Grund-lastcn-Ablösungs-Geschäfte in dem diesem k. k. Bezirksamtc zugewiesenen ausgedehnten Rayon betraut, wobei seine Functionszulage per 630 fl. eingestellt wurde. Seit dieser Zeit widmete sich Johann Mahkot mit allem Eifer dem Grundentlastungs-Gcschäftc im gedachten Bezirke; da er jedoch hiebei auf seinen geringen Gehalt beschränkt war, so bat er mit seiner Einlage ddo. 15. November v. I. um eine entsprechende Gehaltszulage, indem er sonst diesen Dienst nicht weiter besorgen könnte und sich einen andern Posten suchen würde. Ueber dieses Einschreiten beantragte die k. k. Landcs-Commission mit Zuschrift ddo. 31. Jänner d. I., Z. 3078, dem Johann Mahkot eine jährliche Gehaltszulage von 300 fl. alls dem Grundentlastungsfonde zu verabfolgen, indem sic darauf hinwies, daß sein Gehalt und die Diät per 2 fl. 50 kr. zur Bestreitung der Lebensbedürfnisse kaum ausreiche, daß Johann Mahkot in dem ihm übertragenen Rayon sehr er- i spricßlichc Resultate erzielt habe, daß cs im Interesse des Geschäftes sehr 51t bedauern wäre, wenn er demselben nicht erhalten bliebe, daß er auch insbesondere 'deshalb eine vorzugsweise Berücksichtigung verdiene, weil er ungeachtet seiner etwas schwachen Körperconstitution sich den ans den vielen Excursioncn unvermeidlichen Anstrengungen mit regem Pflichtgefühl nntcrzieh'e. In Berücksichtigung dieser Gründe und weil die Leistungen des Johann MaHkot in der Thal nicht geringer waren, als jene anderer Local - Commissionen, welche einen fast fünffad) größeren Aufwand dem Grundentlastungsfonde vcrursack)ten, und man sich auch nicht der Gefahr aussetzen konnte, daß im Falle des Abganges des Johann MaHkot allenfalls ein im Gehalte bedeutend höher stehender Beamte mit diesem Gesd)üfte betraut und dadurch dem Fonde noch größere Auslagen vcrnrsack)t werden, hat der Landcsaus-schuß unter Vorbehalt der nad)trüglichcn Genehmigung seitens des hohen Landtages dem Johann MaHkot vom 1. Mürz d. I. an, und insolangc er aussck)licßlich im Grundlastcn-Ablösungs-Gcschäftc verwendet wird, die Zulage jährlicher 300 fl. bewilligt und stellt nun den Antrag: Der hohe Landtag wolle bcsd)ließcn: die vom Lan-dcsausschnssc für den k. k. Bezirksamtsactuar Johann (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nack) einer Pause:) Wenn nicht, so bringe id) den Antrag des Lan-desausschusscs zur Abstimmung. Das hohe Haus hat ihn soeben vernommen, id) bitte die Herren, die damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es folgt nun der Antrag des Landcsausschusses auf Genehmigung der dem Actuar Joseph Dralka bewilligten Zulage jährlid)er 400 fl. Ich bitte, Herr Berichterstatter — Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Rad) dem Ableben des Karl Freiherrn v. Aidielburg hat das k. k. Staatsministerum die Grundlasten-Ablösungs-und Rcgulirungs-Local-Commission in Radmannsdorf, den wiederholt geäußerten Wünschen des hohen Landtages entsprechend, aufgelöst und deren Geschäfte dem dortigen k. k. Bezirksamtc zugewiesen. Bei den vielen Sd)wicrigkciten, wcldjc das Servitu-ten-Ablösnngs-.Gcschäft namentlid) in Oberkrain darbietet, und bei der großen Wid)tigkcit, welche die endliche Lösung dieser Aufgabe für jenen Landcstheil hat, war es unmöglich, dieses Geschäft dem k. k. Bezirksamte Radmannsdorf zur Besorgung durd) das gewöhnliche Amtspcrsonalc zu übertragen, und cS stellte sich als unumgänglich nöthig heraus, demselben Jemanden beizugeben, luctdjer sich ausschließlich mit diesem Gcsd)äfte zu befassen hatte und bei dessen Auswahl mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Aufgabe mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden mußte. Die k. k. Grundlastcn-Ablösungs- und Regnlirnngs-Landcs-Comniission fand sick) bestimmt, den k. k. Bczirks-amtsactnar Joseph Dralka hiefür zu bestimmen, da selber mit dem Grnndlasten-Ablösungs-Gcschüfte, in betn er bereits bei dem k. k. Bezirksamtc Lack gearbeitet hatte, sck)on vertrant und namentlid) auch mit den Scrvitntenverhält-nissen Obcrkrains bekannt war. Da dieser jedoch nur einen Gehalt von 420 fl. bezicht und auch bei Excursioncn mir die Diät mit 2 fl. 50 kr. anzusprechen hat, so beantragte die k. k. Landescommission demselben eine Functionsgebühr jährlicher 400 fl. anzuweisen. Diese Umstände, sowie die Erwägung, daß ohnehin nur einer der am mindesten besoldeten Beamten ausgewählt und nicht leid)t eine geeignete Persönlid)kcit für das Geschäft zu finden war, dann, daß Joseph Dralka, der im Status des k. k. Bezirksamtes Lack stand und die Versetzung nad) Radmannsdorf, wo die Existenz eine beträchtlich kostspieligere ist, nid)t hätte wünschen und and) kaum hätte dazu genöthigt werden können, wenn er in seinen Bezügen keine Verbesserung erfahren Hütte, bewogen den Lan-desansschuß, unter Vorbehalt der Genehmigung seitens des hohen Landtages, diesem Antrage unter denselben Modalitäten seine Zustimmung zu geben, wie solche der hohe Landtag in der letzten Session in Betreff der Funktionszulage des k. k. Bezirksamtsadjunkten Raimund Hozhcvar genehmigt hat, wornach ihm diese Zulage insolange zugesichert wurde, als er ausschließlich im Grundentlastungs-Geschäfte verwendet wird, und gegen dem, daß er auf keine weitere Remuneration Anspruch habe, wie solche den im Grundlastcn-Ablösungs-Geschäfte verwendeten politischen Beamten zugesichert ist. Joseph Dralka trat seinen Dienstposten in Radmanns-dorf am 23. März d. I. an, und von diesem Zeitpunkte an wurde ihm die Zulage flüssig gemacht. Der Landesausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: die vom Lan-desausschussc für den k. k. Bezirksamtsactuar Joseph Dralka auf die Dauer seiner ausschließlichen Verwendung im Grundlasten-Ablösungs-Geschäfte ertheilte Bewilligung einer seit 23. März 1865 laufenden jährlichen fixen Zulage per 400 fl. aus dem Grundentlastungs-fonde werde genehmiget." (Nach der Verlesung :) Präsident: Wünscht Jemand von den Herren über diesen Antrag das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche demselben zustimmen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt nun die Vorlage der Banrcchnung über die Adaptirungcn im Irrenhause zum Vortrage. Ich bitte den Herrn Referenten — Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! In der vierzigsten Sitzung der Session des Jahres 1863 hat der hohe Landtag über Antrag des Finanzausschusses folgenden Beschluß gefaßt: „Es werde über die von der Spitalsdirection in dem Kranken- und Irrenhause als dringend bezeichneten Adaptirnngcn und Herstellungen eine genaue Erhebung gepflogen, und für die unaufschiebbaren Herstellungen die Kostenübcrschlägc entworfen, sodann aber die Durchführung dem Landcsausschussc gegen Rechnungslegung aufgetragen." In Befolgung dieses hohen Auftrages fand die com-missionelle Erhebung am 26. Juni 1863 statt, und auf Grund des Resultates derselben hat der Landesausschuß die Reconstruction der Aborte, die Errichtung einer Badckam-nier mit einem Dvuchc-Apparate, die Verbindung der rcchts-und linksseitigen Zellen Nr. 1 und 2 in je eine größere Zelle, die Setzung gewöhnlicher Ocfcn in diesen Zellen, die Beseitigung der Schlösser an den Eisengittern bei allen Zellen, dann die Herstellung der Meißner Poduschka'schcn Ventilations - und Hcizvorrichtung angeordnet und diese Arbeiten auf Grund der Kostenübcrschläge durchführen lassen. In weiterer Entsprechung des hohen Auftrages legt nun der Landcsausschuß die Rechnung hierüber vor, woraus sich ergibt, daß sich die Kosten für die Meißner Poduschka-sche Ventilations- und Hcizvorrichtung auf 940 fl. — kr., jene für die übrigen Arbeiten aber auf . 2314 „ 27 „ zusammen daher auf....................... 3254 fl. 27 kr. beliefen, und er stellt demnach den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: es werde die Rechnung über die im Irrenhause bewerkstelligten Adap-tirungsbanten dem Finanzausschüsse oder einem zu bestellenden besondern Ausschüsse zur Prüfung und weitern Antragstellung zugewiesen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort über diesen Antrag? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so werde ich denselben, da er doch auch einen eventuellen Antrag invol Dirt, in zwei Theilen zur Abstimmung bringen. Der Antrag lautet (liest denselben). Ich werde also den ersten Theil dcS Antrages zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß der Antrag des Landcsansschnsscs dem Finanzausschüsse zugewiesen werde, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Hicmit entfällt die Abstimninng über den zweiten Antrag. Wir kommen nun zum Antrage, betreffend die Militär-Vorspannskosten. Ich bitte, Herr Referent, das Wort zu ergreifen. Referent Deschmaim (liest): „Hoher Landtag! Die Anforderungen der hohen Staatsverwaltung an den Landcsfond auf Rcfnndirnng der vom Militärärar bestrittenen M i l i t ä r - V o r s p a n n s b c i t r ä g c wurden bereits in zwei Sessionen einer näheren Prüfung von Seite des hohen Landtages unterzogen, und cs ist sowohl in der 40. Sitzung am 31. Mär; 1863 als auch in der 11. Sitzung am 31. Mürz 1864 der Beschluß gefaßt, worden: An das hohe Staatsministerinm sei das Ersuchen zu stellen, es möge eine Gcsctzesvorlagc wegen Ucbcrtragung der Militär-vorspannsanslagcn aus dem Landcsbndget in daö RcichS-bndgct beim RcichSrnthe eingebracht werden. Der erste hierüber hcrabgelangtc Ministerial - Erlaß vom 16. October 1863, Z. 6638, worin zur Begründung der abschlägigen Entscheidung angeführt wird, daß die dermalen bei Militär-Vvrspnnnslcistnngen bestehenden gesetzlichen Grundsätze nicht zu Gunsten eines einzelnen Kron-landcs altcrirt werden können und daß auch die schwierige Finanzlage des Staates dies nicht zulasse, ist dem hohen Landtage in der letzten Session bekannt gegeben worden. In Folge des erneuerten Landtagsbcschlusscö wegen Ueber-wcisung jener Ausgaben auf das Reichsbudgct hat der Landcsansschnß in den an das hohe Staatsministcrium geleiteten Vorstellungen vom 15. Juli 1864 und vom 9. Juli 1865 die exceptionellen Verhältnisse des Landes Krain in dieser Angelegenheit ausführlich erörtert. Doch auch diese Schritte waren fruchtlos, und es hat das hohe k. k. Staatsministerinm in dem Erlasse vom 6. Mai 1865, Z. 2132, sein wiederholtes Bedauern darüber ausgedrückt, nicht in der Lage zu sein, der vom Landesansschnssc übcrcichtcn Vorstellung eine gewährende Folge zu geben. Gegenüber den vielen von der k. k. Landesregierung erfolgten Betreibungen um Refundirung jener Auslagen hielt sich der Landcsausschnß nicht für berechtigt, ohne vorhergegangene ausdrückliche Ermächtigung des hohen Landtages von der bisher eingehaltenen Bahn abzulenken, und er hat deshalb an die k. k. Landesregierung mit Zuschrift vom 1. November 1865, Z. 2997, das Ersuchen um einstweilige Sistirung jener Forderungen bis zu dem Zeitpunkte, da vom hohen Landtage darüber ein definitiver Beschluß gefaßt sein wird, gestellt. Die gedachten Forderungen belaufen sich auf die Summe von 35.024 fl. 40 kr. und vertheilen sich auf die Periode von 1860—1864 folgendermaßen: 1860 .................. 14379 fl. 64.7 kr. 1861 ................... 5947 „ 94.s „ 1862 ................... 5782 „ 82 1863 ................... 4997 „ 53.7 „ 1864 ................... 3916 „ 44.8 „ «Summa . . 35024 fl. 40 kr. Der bedeutende Betrag von 9395 fl. 46.3 kr. für das I. Semester 1860 wurde vom k. k. Militär-Zentral-Rcch-unugs - Departement ohne irgend einen speciellen Ausweis, nur nach der ehemals bestandenen „s n m m arischen Ans-mittelnngs-Modalität" dem Landesansschnsse bekannt gegeben. Die weiteren Fordernngen für das II. Semester 1860 und für die einzelnen Quartale der folgenden Jahre werden durch die von der obgcnanntcn Rechnnngsbehördc mitgetheilten RcchnnngSopcratc ersichtlich gemacht, denen wohl specielle Rechnnngsansweife der k. k. Militär-Rechnungs-Departements angeschlossen sind, ohne daß die als Basis der (Sensin' dienenden Docnmente, namentlich die Original-Vorspanns-Anwcisnngcn, beiliegen wurden. Es wurde zwar dem Landesansschnssc die Abschrift eines Erlasses des ehemaligen k. k. Ärmee-Obercoinmando's an sämmtliche Landes-Militgr-Rcchnnngs-Departements und an das Central-Rechnnngs-Departement vom 24. Juli 1860, Z. 2680, mittelst Intimation der k. k. Landesregierung vom 2. März 1862, Z. 1869, bekannt gegeben, worin die gedachten speciellen Nachwcisnngcn für jeden einzelnen LandcSsond zur Ermöglichung einer vollständig genauen Abrechnung als Norm ausgestellt werden und den einzelnen Militär - Rcchnungsbchördcn bezüglich deren Abfassung die strengste Aufmerksamkeit aufgetragen wird, „da mit Rücksicht „ans bereit Form jede weitere Censur von Seite des Ccn-„tral-Rcchnungs-Departements und der Provinzialstaatsbuch-„haltungen in Zukunft beseitiget wird und sic somit daS „einzige Substrat für die Abrechnung mit den einzelnen „Fonden bilden werden." Der Landesausschuß ist jedoch der Ansicht, daß seine administrative Verfügung wohl für die landcssürstlichen Behörden gelten möge, keineswegs jedoch das Recht der Volksvertretung ans die genaueste Controle der Ausgaben des LandeSfondcs beirren könne, und c6, erscheint ihm eine Ueberprüfung jener Forderungen durch die Landesbuchyal-tung im Falle der vom hohen Landtage genehmigten Aus-bezahlung um so nothwendiger zu sein, da die bedeutende Summe von 9395 fl. 46.3 kr. für das 1. Semester 1860 nur im summarischen Wege vorgeschrieben worden ist. Die größte Jahrestangente int Betrage von 14.379 fl. 67.7 kr. entfällt auf das Jahr 1860; sic findet ihre Erklärung in den in Folge des im vorhergegangenen Jahre geführten italienischen Krieges stattgehabten Trnppendnrch-märschen nach allen, das Land durchkreuzenden Verkehrslinien. Zur genaueren Würdigung der Höhe dieser Summe ist cs jedoch nöthig, daraus hinzuweisen, daß die k. k. Rcch-nungsabthcilung der Landcsstelle, bei Festsetzung des Präliminares des Landessondcs pro 1862 durch den verstärkten Landcsausschnß, für die Post VorspannSvcrgütnng für Mili-tärtranSportc des fraglichen Jahres die Summe von 40.000 fl. beanspruchte, worüber der Landcsansschnß jeden Beitrag verweigert und sich zitr Stellung des bereits erwähnten Antrages im hohen Landtage bewogen gefunden hat. Nimmt man das Mittel der Ergebnisse der vier letzten Fricdcnsjahrc nach obigem Ausweise, mit Hinzuzählung einer zur Ausbezahlung gelangten Post von 2487 fl. 24 kr. aus dem Jahre 1861, als den auf den Landesfond bei normalen Verhältnissen entfallenden Militärvorspannsbetrag an, so findet das currente jährliche Bedürfniß an Militärvorspann in der Einstellung von 5800 fl. in das Landcs-fonds-Präliminare seine genügende Deckung. Zur Bestreitung der Civilvorspann, die bisher cumin lativ mit der Militärvorspann präliminirt wurde, genügt nach dem Mittel der letzten drei Jahre 1862—1864 der Betrag von 800 fl. Wenn demnach in jener Summe von beiläufig 5800 fl. ! die Größe der alljährlichen Militärvorspannsleistnng für ' derzeit ansgedrückt ist, deren sich der Landesfond bei den zu wiederholten Malen kund gegebenen Anschauungen des hohen Staatsministeriums in Zukunft nicht wird cntschlagcn können, so kommen noch hinzu die vom Militärärar beanspruchten Rückzahlungen im Gcsamintbetrage von 35.024 fl. 40 kr., deren sogleichc Effektuirnng nur durch einen 31/2 Pcrz. Zuschlag auf die direkten Stenern außer der gewöhnlichen , Landcsumlagc geschehen könnte. Da jedoch bei der kaum ; zu erschwingenden jetzigen Höhe der landesfürstlichen Steuern auch noch die Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Umlagen, ! ferner die Beiträge für Kirchen und Schulen die Steuerträger so sehr in Anspruch nehmen, daß bereits die Con-tributionsfähigkeit einzelner Landestheile von Jähr zn Jahr in einer Bcsorgniß erregenden Weise abnimmt, so könnte jenes drastische Mittel zur baldigsten Beischaffung der Geldmittel auch von der hohen Staatsverwaltung im volkö-wirthschaftlichen Interesse unmöglich gebilligt werden. - Der Landcsausschnß stellt daher folgende Anträge: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei sich mit einer Petition unmittelbar an Se. k. k. apostolische Majestät den Kaiser zu wenden, um für das Land eine Erleichterung in der Militär-Vorspannslcistnng oder wenigstens die Nachsicht des Rückstandes von 35.024 fl. 40 kr. zu erwirken. 2. Für den Fall als auch dieser Schritt erfolglos bliebe, werde der Landesausschnß ermächtiget, eine Vereinbarung mit der hohen Staatsverwaltung zur Tilgung jener Schuld mittelst Ratenzahlungen, und zwar allenfalls in sieben Jahresraten, anzustreben." • (Nach der Verlesung) Präsident: Da der Antrag des Landesausschnsscs ans zwei Theilen besteht, so eröffne ich die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Guttman: Ich bitte ums Wort! Es ist wohl sehr zu bedauern, daß die gerechten Wünsche und Bitten des hohen Landtages in dieser Angelegenheit I vorn Staatsininistcrinrn keine Folge zu crzwecken im Stande waren; besonders ist zu beklagen, daß dieser Gegenstand ohne die bisherige übliche äintlichc Form einfach und auf dem kürzesten Wege erledigt worden ist. Es ist sonst üblich, daß, wenn selbst Parteien höheren Ortes Hülfe suchen, die Landesbehörden in dieser Richtung vernommen werden. Mit um so mehr Grund konnte der Landtag eine gleiche Behandlung erwarten, nachdem er nicht nur den Gegenstand als ganz einfach ansah, sondern diesen Gegenstand in die Hände der Herren Reichsrathsabgcordneten mit der Einladung legte, solchen beim hohen Staatsministeriuin zu bcvorworten und cs zu ersuchen, in dieser Beziehung dem Lande gerecht zu werden. Würde dieser Gegenstand an die hohe Landcsbehörde gelangt fein, meine Herren, ich zweifle nicht, der Ansgang wäre jedenfalls günstiger gewesen. Ich habe Gelegenheit gehabt, in diesem Gegenstände zu arbeiten, es standen mir sonach die Regierungsacte zu Gebote; mit Vergnügen theile ich daher dem hohen Hanse mit, daß wir an der LandcSbchördc einen kräftigen Unter- ■ stützer in dieser Angelegenheit hatten. Nach vielfältigen, warmen Berichten, die in dieser Richtung erstattet wurden, langte die Allerhöchste Entschließung herab, es sei für diese Zwecke und diese Auslagen dem Lande eine Subvention von 25.000 fl. gewähret, und bis zum Jahre 1860 hatte das Land diese Subvention. Meine Herren! Factum ist cs also, daß bis zu diesem Jahre diese Subvention dem Lande zu Gute kam, und ebenso ist es die leidige Wahrheit, daß mit demselben Momente ein- für allemal diese Subvention dem Lande entzogen wurde. In der vorjährigen Landtagssession hat ein beredter Herr Abgeordneter in dieser Richtung zwei Momente hervorgehoben,- die ich gegenwärtig rcassnmircn will. Er sprach: Die Vorspannsaustagen sind allgemeine Reichsauslagcn und sollen, gleich wie dieses bei Militärbequartierungen stattfindet, in das Budget des Reiches genommen und nach jener Tangente unter die einzelnen Länder vertheilt werden, wie es der Steuergulden mit sich bringen wird. Ich glaube in dieser Beziehung eine Anomalie zu finden, wenn wir ein und dieselbe Angelegenheit verschiedenartig -betrachten, einen und denselben Körper ganz verschiedenartig ; behandelt sehen. Meine Herren! Es wird die Sache aber noch anomaler, wenn wir bedenken, daß die Beförderungskosten des Militärs per Bahn in das Reichsbudget aufgenommen sind, während die Befördernngsanslageu per Wagen dem Con-cretnm eines Landes zugewiesen werden. (Sehr gut!) Ein zweiter Grund, den der Herr Abgeordnete im vorigen Jahre geltend gemacht hat, war, daß er hervorhob, es sei die Lage unseres Landes die Ursache, daß es Durchzüge in hohem Grade erleiden muß. Es sind nämlich die Nachbarschaft Italiens und weitere militärische Rücksichten, welche das wahrscheinlich immerfort mehr oder minder int Gefolge haben werden. Wenn zwei so treffende Gründe ins Feld geführt worden sind und nicht Berücksichtigung fanden, so sollten wir uns für cntmuthigt halten; doch glaube ich, ein Unmuth wäre noch nicht an der Zeit. Es wird von dem Landesansschusse eine Bittschrift an Se. Majestät beantragt; Sc. Majestät sind gerecht und gewiß werden Allcrhöchstdicselbcn die Verhältnisse des Landes, die Bitten und Wünsche des Landtages erhören und anordnen, daß diesem Gegenstände Gerechtigkeit werde. Weit entfernt, daß ich das Land von allen gerechten Verpflichtungen losschlagen will ; dasselbe ist, wie cs dasselbe oft schon bewiesen hat, bereit, nach Recht und Billigkeit in allen Verhältnissen stets einzutreten; ich zweifle daher auch nicht, daß cs, wenn in dieser Richtung dem Laude eine billige Entscheidung zu Theil wird, dankbar eine solche Ent-. scheidung entgegennehmen werde. Ich habe früher erwähnt, daß die hohe Landesbchörde uns in dieser Richtung bereits warm vertreten hat, es ist daher nicht zu zweifeln, daß, tüctm die an den Allerhöchsten Thron gebrachte Bittschrift herab-gelangcn wird, wir uns seitens der hohen Landesbehörde, nachdem dieselbe uns schon einmal in dieser Richtung warm vertreten hat, der gleichen Vertretung auch diesmal sicherlich zu erfreuen haben werden. Ich stimme sonach mit dem ersten Antrage des Lan-dcsausschusscs vollkommen überein, welcher dahin lautet, es sei eine Bittschrift au Se. Majestät zu überreichen; nicht so kann ich mich mit dem zweiten Antrage einverstanden finden, und zwar zunächst in der Richtung der siebenjährigen Fristungcn. Meine Herren! Weint wir Ratenzahlungen von sieben Jahren erhalten, so kommen per Jahr dennoch 5000 fl. zu bezahlen. Es ist zwar hier nicht der Ort, daß man schon auf die Schub - Vorspannskosten denken sollte, allein ich darf doch nicht nncrwühnt lassen, daß man itt dieser Beziehung von uns einen Ersatz von 23.000 fl. fordere; wahrscheinlich werden diese Auslagen das gleiche Los wie obige Kosten erleben, und so würde eine Cummulation von Gebühren zusammenkommen, welche dem Lande nach meinem Ermessen sehr schwer zu erschwingen sein würden. Eine besondere Belastung in dieser Richtung wäre aber in den gegenwärtigen bedrängten finanziellen Verhältnissen wirklich nicht anzurathen, und so würde ich glauben, daß, indem ich nicht einen Augenblick zweifle, daß wir am Allerhöchsten Throne eine Gewährung unserer Bitten und Wünsche erreichen werden, wir auch mit der zweiten Bitte keine Fehlbitte thun werden, wenn wir bitten, daß dem Lande zur Berichtigung dieses Ausstandcs mindestens zehnjährige Raten bewilliget werden. In diesem Sinne, meine Herren, ersuche ich sic meinen Vortrag aufzunehmen und auch dafür sich anSzusprcchen. Präsident: Ich bitte den Herrn Abgeordneten mir den Antrag schriftlich zu überreichen. Das hohe Hans hat das Amendement des Herrn Abgeordneten vernommen, und ich bringe dasselbe zuerst zur Untcrstütznngsfrage. Der Antrag geht dahin, daß die hohe Regierung zu bitten wäre, die Tilgung dieser Schuld mittelst zehnjähriger Ratenzahlungen zu bewilligen. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause:) Wo nicht, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen. Wir gehen nun zur Berathung der einzelnen Theile des Antrages. Der erste Antrag liegt hier vor. Wünscht Jemand über den ersten Theil des Antrages das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich den ersten Theil des Antrages des Landesansschusscs zur Abstimmung. Derselbe lautet (liest denselben). Jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen zur Debatte über den zweiten Theil des Landesausschußantrages. Ich erlaube mir bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes, mit Freihaltung der Fortsetzung der Debatte, auf einige Minuten die Sitzung zu unterbrechen. (Die Sitzung wird unterbrochen um 11 Uhr 40 Minuten ; wieder aufgenommen um 11 Uhr 45 Minuten.) Die Debatte über den zweiten Theil des AnSschuß-antrages wird fortgesetzt. (Freiherr v. Apfaltrern meldet sich zum Worte.) Herr Baron Apfaltrern haben das Wort. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Es haben sich in mir schon Bedenken rege gemacht rücksichtlich des zweiten Antrages des Landesausschnsses, als ich den Herrn Vorredner, den Abgeordneten Guttman, eine Verlängerung der Frist von 7 auf 10 Jahre befürworten hörte, — Bedenken äußerst ernster Natur, indem sie gewissermaßen dahin zielen und in ihrer letzten Auflösung bewirken würden, daß dem Landtage zugcmnthet werde, er habe die diesfällige Forderung der Regierung auf Refundirung der bedeutendcu Summe von 35.000 fl. da-I durch als factisch und rechtlich bestehend anerkannt, daß er um Fristcnzugcstchung bei der Abtragung derselben bittet. Die Herren sind durch den Vortrag des Landesauöschusses über die Art und Weise, wie sich diese namhafte Summe angesammelt hat, in Kenntniß gesetzt worden; sie wurden namentlich darauf aufmerksam gemacht, daß ein gutes Fünftel dieser Forderung ohne irgend welchen Beleg, ohne irgend welche Specification dem Lande aufgebürdet wird; dem Lande wird zugemuthet, den fünften Theil ohne irgend einen Beleg auf Treu und Glauben zu bezahlen, das ist nämlich diejenigen Ersätze, welche ans der ersten Hälfte des Jahres 1860 her datircn. Was die übrigen Vorgänge anbelangt, so muß ich mir eben dasselbe zu wiederholen erlauben, daß auch diesfalls eine derartige Belegung der Rechnung, daß man über die Ziffern außer Zweifel sein könnte, nicht vorliegt. Da der Herr Vorredner zu bemerken die Güte gehabt hatte, daß im vorigen Jahre dieser Gegenstand mit mehreren wesentlichen Gründen unterstützt' worden ist, die dahin abzielten, dem Lande diese namhaften Ersätze zu ersparen, so glaube ich in eine Wiederholung derselben umsoweniger eingehen zn sollen, als sic eben von meinem Herrn Vorredner kurz recapitnlirt worden sind. Der Zweck, wärmn ich gegenwärtig das Wort ergriffen habe, ist lediglich dahin gerichtet, den hohen Landtag dahin zn bestimmen, dem zweiten Theile des Ausschnßantragcs nicht beizustimmen, und zwar deshalb nicht beizustimmen, weil der Landtag vermöge seines Gewissens nicht anerkennen will und kann, daß eine Verbindlichkeit zur Bezahlung dieses Betrages bestehe; er würde jedoch dieses wenigstens implicite thun, so wenigstens der Möglichkeit Raum geben, daß ihm dieses, wenn er um Zufristung der Zahlnngsmodalitätcn bitten würde, so interpretirt würde. Ich glaube daher dem hohen Landtage anempfehlen zu sollen, den zweiten Theil des Antrages des Landesausschusscs fallen zu lassen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort zu diesem Absätze? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so muß ich nun zur Abstimmung schreiten. Berichterstatter Deschmann: Ich bitte, Herr Präsident, ich habe noch als Berichterstatter daö letzte Wort. Es liegt mir natürlich als Berichterstatter ob, die Anträge des Landesausschusses zu vertheidigen. Betreffend die von Herrn Guttman vorgebrachten Anschauungen kann ich nur bemerken, daß dieselben auch in dem Landcsaus-schussc die lebhaftesten und eingehendsten Erwägungen, gefunden haben. Diejenigen Gründe, welche der Herr Abg. Guttman vorgebracht hat, namentlich die Rücksicht ans die exceptionelle Stellung K'rains, ferner der weitere Umstand, daß die Bahnbcfördcrnng dcö Militärs auf das Rcichs-budgct ohnehin gestellt ist, hat in der betreffenden Einlage, welche an das Staatsministerium gerichtet worden ist, ebenfalls seine Stelle gefunden. Was den speciellen Antrag des Abg. Guttman anbelangt, nämlich die Fristerstreckung auf den Zeitraum von 10 Jahren, so will ich denselben später ausführlicher erörtern. Es liegt mir vor Allem ob, über den Antrag des Herrn Abg. Freiherrn v. Apfaltrern, der die Verwerfung des zweiten Punktes dcö Landcöausschußantragcs beantragt hat, Einiges anzuführen, und hier bitte ich den hohen Landtag, den wesentlich geänderten Standpunkt, welcher jetzt in dieser Frage obwaltet, ins Auge zu fassen. Ursprünglich hatte man die Anschauung, daß die Petition, daß eine Vorstellung an das Ministerium in der Richtung gerichtet werden solle, daß diese Auslagen Reichsauslagen seien und daher von dem Landesbudget in das Reichsbudget übertragen werden mögen. Da von Seite der Regierung dieser Anschauung keine Folge gegeben wurde, so handelt es sich nur, denjenigen Weg zu betreten, welcher bei dieser Sachlage den günstigsten Erfolg in Aussicht stellt. Würde der Landtag diesen Standpunkt auch ferner einnehmen, so dürfte er ja für die Militärauslagcn in das Präliminare des Landesfondcs gar keine Ausgaben bewilligen, da ja das nach der Anschauung eine Rcichsauslagc wäre; allein ich mache aufmerksam, daß nach der Instruction über die Bestimmung der Verwaltung des Landesfondcs, und zwar nach §. 9 Nr. 5, die Vorspanns-anslagcn für den Militär- und Eivildicnst dem Landessonde obliegen. Es handelt sich also jedenfalls darum, eine möglichst günstige Modalität für die Vergangenheit zu erzielen, was einerseits durch die Petition an Se. k. k. Apostolische Majestät in erster Linie bezweckt wird, und sollte dieser Petition keine günstige Erledigung zu Theil werden, so bitte ich zu bedenken, daß denn doch dem Landesausschusse ein Mittel gegeben sein müsse, in dieser Richtung hin irgend etwas vorzukehren. Die Ewägnngcn, welche der Abgeordnete Freiherr von Apfaltrern auf das Fallenlassen des zweiten Antrages vorgebracht hat, scheinen mir nicht ganz stichhaltig zu sein. Es wurde insbesondere die rechtliche Natur dieser Forderung des Militär-Aerarö betont. Ich glaube darauf aufmerksam machen zu sollen, daß ja dem Landesausschusse die Landcsbuchhaltnng zur Seite steht, daß es jedenfalls Aufgabe derselben sein wird, in diese Forderung näher einzugehen, daß ja gewiß der LandcsauS-schnß eine Anweisung derselben selbst bei Genehmigung von Ratenzahlungen nicht vornehmen würde, wenn nicht die Landesbuchhaltung zuvor dieselbe für liquid anerkannt hatte. Diese Forderungen sind gewiß, wenigstens größtenthcils, sonderbarer Natur, indem, wie im Ausschnßbericht angedeutet ist, ein großer Theil derselben nur im summarischen ! Wege vorgeschrieben worden ist. Anlangend nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Guttman auf Erstreckung der Ratenzahlungen ans den Zeitraum von zehn Jahren, so ist natürlich zur Begründung dieses Antrages von dem Herrn Abgeordneten vorgebracht worden, daß die Schubvorspannsauslagcn hiebei ebenfalls zu berücksichtigen sind. Ich will auf die Natur dieser letzteren hier nicht eingehen, indem ohnehin die diesbezügliche Vorlage des Landesausschusscs dem hohen Landtage Gelegenheit bieten wird, diesfalls seine Meinung änszusprechcn. Vorläufig kann ich nicht umhin, schon anzudeuten, daß die Natur derselben eine wesentlich verschiedene ist von jener der Militärvorspannsauslagen, ja daß in der Instruction über die Gebarung des LandcsfondeS, soweit nämlich die Forderungen des Aerars bezüglich der Schubvorspannsvcr-gütung in Anbetracht gezogen werden, der Wortlaut der Instruction gegen jene Schubvorspannsauslagcn sich aus-sprcchc. Nun, würde der Antrag des Abgeordneten Guttman angenommcn werden, so würde natürlich auf das Jahr der Betrag von 3500 fl. entfallen, dahingegen bei dem Antrage des Landcsausschusses beiläufig 5300 fl., also in Summa mit Hinzurechnung des laufenden Bedürfnisses für die Militärauslagcn 11.000 fl. für die Deckung der Militär-Vorspannsauslagcn genügen würden. Es bleibt natürlich den Herren Abgeordneten anheimgestellt, sich für die eine oder die andere Summe auszusprccheu; der Landesausschuß glaubt jedoch, daß eben diese Ratenzahlung von 5300 fl. jährlich Abstimmung über Antrag des Landcsausschusfts, betreffend di- Militär-Borspanilslcistungen. - Abgeordneter Sectcc zieht seinen Antrag aus Revision ßp. des §. 7 der Geschäftsordnung zurück. — Wahl des Petitions-Ausschusses. gewiß auch eine Rücksicht wäre, auf welche vielleicht eben die hohe Landesregierung eingehen dürfte, da ja derselben nicht unbekannt ist, wie das Land Krain ohnehin durch die sonstigen Zuschläge und enormen Steuern in einer Art und Weise in "Anspruch genommen wird, wie dieses schwerlich von Seite eines zweiten Landes der österreichischen Monarchie der Fall ist. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Wir schreiten nun zur Abstimmung. Es liegt hier der Antrag des Landesausschusses, zweiter Absatz, vor. Dann kommt vor das Amendement des Abgeordneten Guttman, lautend: „Es sei für den Fall, als das Majestätsgesuch erfolglos bliebe, zur Bezahlung der Vorspannsrückstände Allerhöchsten Orts eine zehnjährige Frist zu erbitten." Endlich ist der ablehnende Antrag des Baron Apfalt-rern, der nach der Geschäftsordnung nicht zur Abstimmung kommt, weil er ohnehin angenommen wird, wenn das hohe Hans für die Ablehnung der beiden anderen Anträge stimmen sollte. Ich bringe den Antrag des Abgeordneten Guttman zuerst zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche diesen bereits vorgetragenen Antrag annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist in der Minorität. Nun kommt der Antrag des Landesausschusses, welcher lautet (lieSt): Für den Fall, als auch dieser Schritt erfolglos bliebe,' werde der Landesausschuß ermächtiget, eine Vereinbarung mit der hohen Staatsverwaltung zur Tilgung jener Schuld mittelst Ratenzahlungen, und zwar allenfalls in sieben Jahresraten, anzustreben." Jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist abgelehnt. Somit ist diese Vorlage mit der Annahme des ersten Theiles des Ansschnßantrages erledigt. Wir sollten nun nach der Tagesordnung zur Vorlage in Betreff des ineamerirten Provinzialfondes kommen; da jedoch vorgestern eine Erledigung des hohen k. k. Finanzministeriums in dieser Richtung eingelangt ist, welche eine nochmalige Berathung darüber im Landesausschuffe und die Erstattung eines neuerlichen Berichtes an das hohe Haus bedingt, so bin ich bemüssiget, diese Vorlage von der heutigen Tagesordnung zu streichen, und bitte, dieses zur gefälligen Kenntniß zu nehmen. Es kommt nun der Antrag des Abgeordneten Svetec an die Reihe, die Abänderung des §. 7 der Geschäftsordnung betreffend, welcher heute begründet werden soll. Ich ertheile dem Herrn Abgeordneten Svetee das Wort zur Begründung seines Antrages. Poslanec Svetec: Slavni zbor! Ko sem moj predlog o prenaredbi §. 7'opravilnega reda postavil bil, me je na to misel napotilo, da je večina gospodov poslancev želela. Ko sem pa denes po zbornici povpraševal, sem videl, da se je večina gospodov premislila, da bi tedaj zavoljo večine ne bil potrjen moj predlog. Ker je tedaj občna želja, zarad ktere sem predlog postavil, je tudi nagib odpadel. (Prav, prav ! Dobro!) Präsident: Der hohe Landtag hat vernommen, daß der Herr Abg. Svetee seinen Antrag, der ohnehin dem hohen Hause bekannt ist, zurückgezogen hat. Da ihm dieses Recht ohne weiters zusteht, ist der Gegenstand hiemit abgethan. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft .... Abg. Deschmann: Herr Vorsitzender, ich würde bitten, bei dem Umstande, als die Zeit noch nicht weit vorgeschritten ist, zur Wahl des Finanzausschusses zuschreiten. (Rufe: Petitionsausschuß, des PetitionsanSschnsses!) Präsident: Ich wollte diese Wahl auf die nächste Tagesordnung stellen; wenn nun nichts dagegen eingewendet wird, so erlaube ich mir, die Herren einzuladen, diese Wahl sogleich vorzunehmen. Wird dagegen etwas eingewendet? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich dieselbe sogleich vorzunehmen. (Rufe: Abstimmung! — Dr. Costa: Abstimmen!) Ich habe nichts dagegen, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß die Wahl sogleich vorgenommen werde, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist beinahe einstimmig angenommen. Ich bitte daher, diese Wahl sogleich vorzunehmen. Für das Serntininm bestimme ich die beiden Herren Schriftführer und die Herren Abgeordneten Derbitsch und Kromer. Abg. Dr. Toman: Darf ich mir erlauben, ganz befdjeiben zu bemerken, daß heute bei der früheren und bei der jetzigen Abstimmung das Resultat dieser Abstimmung nicht ganz genau eonstatirt war. Es ist schwer zu übersehen, ob eine Majorität oder Minorität sich herausstellt. Ich erlaube mir daher die Bitte, daß in solchen zweifelhaften Fällen vom Herrn Vorsitzenden gesagt würde: so viele Herren haben sich für den Antrag, und bei der Gegenprobe: so viele haben sich gegen den Antrag erhoben. Präsident: Ich werde diesem Ansinnen entsprechen, und bitte daher nochmals über diese Frage zu entscheiden. Jene Herren, welche gewillt sind, daß die Wahl von fünf Mitgliedern für den Petitionsansschuß gleich vorgenommen werde, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht. Nach vorgenommener Zählung:) 16 sind für den Antrag; da wir nun 28 Herren versammelt sind, ist der Antrag angenommen. Bestehen vielleicht der Herr Dr. Toman auf der Gegenprobe? Abg. Dr. Toman: Nach der Constatirung der Anzahl ist die Gegenprobe wohl überflüssig; aber es wäre wünschenswerth, daß dies überhaupt geschieht. Präsident: Sobald ich mit voller Beruhigung das Resultat der Abstimmung verkünden kann, muß es dabei bleiben, äußeres erhebt Jemand von den Herren Abgeordneten diesfalls einen Zweifel, welcher sich jederzeit nach Vorschrift der Geschäftsordnung sehr leicht beheben läßt. Ich bitte die beiden §crrcn Schriftführer und die Herren Abg. Derbitsch und Kromer, das Serntininm vornehmen zu wollen, und unterbreche zu diesem Behufe die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 12 Uhr 10 Min. — Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 20 Min.) Ich bitte den Herrn Abg. Kromer um Mittheilung des Wahlresultates für den Petitionsausschuß. Abg. Kromer: Es wurden 26 Stimmzettel abgegeben, daher die absolute Mehrheit 14 beträgt. Mit dieser wurden gewählt: Abg. 66 Wahl eines Petitions-Ausschusses. — Bestimmung der Tagesordnung für die nächste Sitzung. — Schluß. Rudesch mit 21, Deschmami mit 20, Brolich und Dr. Recher jeder mit 16 Stimmen. Die nächst meisten erhielten die Abg. Guttman mit 10, Baron Zois mit 8, Svetec mit 7, Dr. Costa, v. Langer, Koren und Dr. Toman, jeder zu 5 Stimmen. Präsident: Es ist daher noch ein Somitemitglieb zu wählen. Ich bitte die Herren zur Wahl zu schreiten, und ich bestimme wieder die nämlichen Herren zum Scrutinium. Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Wahl. (Statthalter Freiherr v. Bach verläßt den Saal. — Nach Wiederaufnahme der Sitzung:) Ich theile dem hohen Landtage mit, daß von 26 Stimmzetteln 17 auf den Herrn Baron Zois gefallen sind. Der Pctitionsausschuß ist somit vollständig gewählt; ich bitte sich nach der Sitzung gefälligst zu constituiren und dem Prä-sidio den Erfolg Ihrer Constituirung mitzutheilen. Ich habe noch folgende Einladungen zu machen. Se. Excellenz $err Graf Auersperg hat als Obmann des Ausschusses für das Gemeindcgcsctz mich ersucht, die Herren Comit6mitgliedcr auf heute gleich nach der Sitzung einzuladen. Sonntag um 11 Uhr Vormittags wird der Finanzausschuß zu einer Sitzung eingeladen. (Abg. Kromcr: Sonntag?) Ja, Sonntag um 11 Uhr. Ich habe nur noch die Tagesordnung für die nächste Sitzung, welche ich auf den 4. December anordne, dem hohen Hause mitzutheilen. (Rufe: Vierten?) Es ist 1) der Antrag auf Abänderung des §. 1 des Gesetzes über das Moorbrennen; 2) Bericht des Landesausschußes über die Drucklegung des deutsch-slovenischen Theiles des durch die Munificenz des verewigten Fürstbischofs Anton Alois Wolf unserm Lande zu Theil gewordenen Wörterbuches; 3) Antrag, den Verkauf des Munkendorfer Mauth-hauses betreffend; 4) Antrag auf Herrichtung eines neuen Dachstuhles auf dem Redoutengebäude; 5) eine Vorlage des Finanzausschusses betreffend das Gesuch der Gemeinde Feistritz um die Bewilligung des Verkaufes einer National-Obligation per 200 fl.; 6) die Vorlage betreffend das Gesuch der Gemeinde Krainburg um Genehmigung einer lOperz. rücksichtlich 20perz. Umlage auf die directen Steuern, dann um Bewilligung einer Hundesteuer; 7) der Antrag betreffs des Gesuches der Gemeinde Kronau um Bewilligung des Verkaufes von Waldparzellcn; 8) Antrag betreffend das Gesuch der Gemeinde Prevoje um Bewilligung einer lOOperz. Umlage auf die directen Steuern. (Baron Apfaltrern: Auf die directen Steuern?) Auf die directen Steuern; endlich 9) Antrag betreffend das Gesuch der Gemeinde Trakta eines 22pcrz. Zuschlages zu den directen Steuern pro 1865. Ich bemerke nur dem hohen Hause, daß die Vorlagen, welche die Gesuche der Gemeinden betreffen, die ich soeben vorgetragen, zur Ersparung der Kosten nicht lithographirt werden, wenn das hohe Haus keine Einwendung dagegen macht. Die übrigen Vorlagen sind bereits in den Händen der Herren Abgeordneten, oder wenn dies nicht der Fall ist, werden dieselben rechtzeitig den Herren in ihren Wohnungen zugemittelt werden. Wird eine Einwendung wegen der Tagesordnung erhoben? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, erkläre ich die Sitzung für geschloffen. (Schluß der Sitzung 12 Ahr 30 Minuten.) Druck von Ignaz v. Kleinwayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des Kain. Landes-Ausschusses.