13S5 Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung Nr. 1U7. Montag den 31. August 1874. Die nächste Cadctcnplüsung für dic l. l. i'and :hr wird instructionsmäßig in Graz gleichzeitig t der diesjährigen Schluszprüsnng an der Land-hr-Offiziers Aspirankn-Bchulc am l. Oktober I. beginnen und an den folqcndcn Taacn nach cfordcrnis fortgesetzt werden. Jedem gebildeten, gut conduistcrten und bczug-h seines Vorlebens tadellosen Landwehrmanne gestattet, sicb um ^»ulassnng zur Cadctenprüfung bewerben. Doch llilli^il aua) c^r t. t. Landwehr nicht lgchurigc Personen von guter Erziehung und Vil ng bei Erfüllung der sür den freiwilligen Ein-itt in die k. l. Landwehr festgesetzten Bcdingun n M 4—d, 5 und om k. k. fandwchrcommando für Sleier-ark, Kärnlcn, ^iram und das jiustenland. ^75-3) Nr. 321. ^ehrcrstcllc. Die Lehrerstelle an der cinllasstgcn Bollc<-hule zu Großdolina, mit welcher ein Iahresge alt von 5)00 st. verbunden ist, kommt definitiv " besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig ocumentierlen Gesuche bis 26. September 1874 lim Qrtsschulrathc Großdolina einzubringen. >t. l. BezirlSjchulrath Gurlfeld, am I^ten lugust 1574. I^r Vorsitzende: EhorinSly. ^78—3) Nr?373. «chrcrstcUc. Die Lehrerstcllc an der neuernchteten einllas gen Bollsjchule in Polic mit einem IahreSein-)mmen von 400 st. und Mturalquartlcr kommt nt dem nächsten Schuljahre zu besetzen. Bewerber um diese Slellc baden ihre geho g documentierten Gesuche binnen sechs Wochen ei diejcm k. ' "" lsschulrathe zu ,' ' in. ^i. k.Pczitl .YL»twi,am 11.^. ->74. Der Vorsitzende: Schönwetter. (354—3) 3il. 10371. Gcflilldclic Barschaft. Äm 7. v. M.. morgens um 4 Uhr ,wurden n der 5^ ^sfc cine Barschaft von bli st. ^3« Ll! ....,> cin Brief gefunden. ^lg' insplüä/e auf diesen Kund sind ,^ ^ innerhalb eines Jahres " Tage der driten ' ' ' "' ^" """"'^ !"7b zu wachen,w. , , , ^lt na^ ^^ Bestimmungen de« a. b. G. B. 3 ^1 darüber verji.at werden würde. "adtmagistrat Laibach, am 3. August 1874. Der VülgelMtisttl: Antpn Mascha» (393a—1) JullllllcntllclNllgö-DehllnlllllNgs-Kllnlllllllchullg wcgcn Tichcrstcllllng dcr nachstchcndcn ^l'atuialvcrpficgsbcrjllfnissc in^dcll ^lcuu' ncn i^aibach, Vir, Htein, Nudolfowerth und ^>revoje ans ln ^ < vom >. November >.57A bio^tl. ^ttober Zl^7^^sür wclcyc mucl rcchthaltung dcr bcstchcndcn Subarrcndicrungsvorjchriftcn noch nachslchclwc Bcom gungcn zu gcltcn habm. 1. Die öffentliche Behandlung wird an dem unten angesetzten Tage und Orte mit' tclst Ucberrcichung schriftlicher gcsicgcltcr Offerte mit A statt- s'illdcn, und müsscn die Offerte, nach dem untcn anglftht^. <,.....____ ...... mit liner 5tt kr. Stcmpelmarkc und mit dcm 5"/<, Vadium versehen, der Bchandlm lS l l Uhr vormittaqs ubcrgfbsn wcrdcn, indem nachtragliä)c ftwie lm t ,;e cinlangcndc odcr drn kundgemachten Bsdingungcn nicht gcmaß vcrfaj>u ^n^l^ uiu.l^ick sichtigt blcibcn. Krcmdc, dcr Behandlungscommission unbekannte Unternchmer haben nebst ihren Dffcrtcn auch ein Zcugnis jüngstcn Datums d^r politischen B ' übcr ihrc Vsrmogcnsvcrhaltniffs, Untsrnchmungofahigtlit uü. ^............ ........, ., Offerte, welche mit dem vorgeschriebenen Vadium nicht versehen und nvlchcn bci ncuflntrltendcn llntcrnchmcrn dab ^crn :tlflcat nicht zuliegt, wer^ den schon vor der Behandlungscommiffion zul... .^ ^en. Nur Urproduccntcn, wclchc Quantitäten der na/m ,<, dann Ge mcindcn und Genossenschaften, wenn sie sine Leistung übernchmen, welchc jlc mit ihrcn cigc ncn Kräften und Erzeugnissen zu bewirken im Stande sind, können vom Cautionoerlag befreit werden. Diejenigen, welche die Befreiung vom (5aulionberlag anstreben, haben dies unter Nachweis der hiefür nach den ' s^en Bs' ^gen chncn zustehenden Berech- tigung schon bei der stattfindenden Bcl.------ung anz^,........ 2. Die Genehmigung kann sich auf eine kürzere als die ausgeschriebene BedarfS-dauer erstrecken, ohne daß dem Ersteher dieofalls Einsprache ^u erheben das Reckt zustehen soll, und ist dem Oncrenten a^'.....'^ 'stattet, ' " ' .,. 3. Beim Abrücken dci , , aus d^ ,.................,.___, ,,. , ,- teliem Erfordernis für Durchmärsche oder Verminderung deo Bedarfes l>at d^l üt keinen Anspruch auf irgend eine Enlft .zen lst derselbe m :, vn elnem erhöhten Erfordermo sich eine vermehre ..<^,^^ .. ^u,n vierten Thettc ccv auSgebolenen currentcn Erfordernisseo um die Eontractoprelse gefallen zu lassen. 4. Icder ^, Beginn der Subarrendierung vorhandene ararische Vorrath kann ohne Einsprache des SuoarrendatorS abgegeben lverdcn. 5». Hat dcr Afferent anzugeben, welche Porttonenanzahl und wie .^ .... ..^ sich derselbe zur Abgabe des DurchmarscherfordermsseS herdellaßt. Bel Unterlaliung Angabe wird ihm der TranSennalvedars mit 2 . ^ - - Hin' der Station .............. daß daS abzugebende Brod l<«. Rudolsowerth erzeugt werden muffe. " ^l« ftnnften der Hnbarrendatoren werde« folgende Erleichtern« gen bewilligt. l«) Der Rescrvevorrath wird nicht mit dem zwölften, sondern nur mit dc-> -n-an :u,u 11 ^lcile des Erfordernisses berechnet l>nd wird nur für eil ' Eontr.------ S zum v< , .l^tnnnii. . ,.___ ____......__^ l») Dle Bestimmung, daß die fassungoweilen >'. Monat ng clli- ben, wl.^...... ^.^ >^.,».^l>.,^l< llN in l :cn rcijll^l illl^ dienstbetrage um einige Hage früher en <) Auch wird gestattet, die definitive Abrechnung über den L dienst, . — " - .....„g dsKsftbs^ halbmonatlich zu ll"^", '^"" ^'^ Sudarl ................ ^...s. ö) Ist die Magazlnovelwallung ermächtigt, über Ansuchen der dett.Nsnden S ' "n jowohl die eingelegten Kautionen gegen neue, allen r^ ^ .. , ,,lmqcn --'".....- - .'.. ^ - .......< ,.,s^,." >'<- !nch ll>, .^, stan^... ..i<., >mott i erleger zuruckzufteUen. 1396 s. Das Reugeld und die Caution werden nur in Barem, dann in Staatspapieren oder aber in Actien und Prioritäten von den die Staatsgarantie genießenden Bahnen, und zwar sämmtliche vorbenannte Werthpapiere nur zum Tagescurse berechnet, angenommen. 9. In allen Fällen, wo die unbedingte Ausschließung des Mindestfordernden nicht zweifellos berechtigt erscheint oder wenn der Mindestfordernde seine Preise an von der Subarrendierungsverlaut-barung abweichende Bedingnisse knüpft, werden sowohl dieser als auch der nächste Mindestfordernde für ihre bezüglichen Offerte in der Haftungspflicht erhalten, beziehungsweise den zur Entscheidung berufenen Behörden die Wahl zwischen den beiden Offerten gewahrt werden. itt Für den Fall, als in der Hauptstation Laibach durch günstig sich gestaltende Preisverhältnisse bei ftem Artikel Brod die Subarrendierung zur Geltung kommen sollte, können dem Unterneh mer die ärarischen Bäckerloealitäten sammt Mehl- und Fruchtdepots gegm Entrichtung nachbezeichneter Miethzinsquote entweder ganz oder nach Bedarf in einzelnen Theilen in Miethe überlassen werden. — Die diesfälligen Miethzinsquoten werden für die jährliche Benützung festgesetzt mit 3W st.für die Bäckerei sammt Brod- und Mehlkammer, 2M) fl. für das Mehlmagazin Nr. 3, ferner für das neu adaptierte große Fruchtdepot mit 150 fl. für das Erdgeschoß, 300 fl. für den ersten Stock und 5« fl. für die Dachetage. Ingleichen können dem Unternehmer ärarische Bäckerei-Requisiten gegen Miethzins in Benützung überlassen und Verpflegs-Handwerkspersonale gegen Rückvergütung der gesetzlichen Gebühren zum Bäckereibetriebe zugewiesen werden. Desgleichen können dem Ersteher der Brod-Subarrendie rung in Rudolfswerth die dortigen ärarischen Bäckereilocalitäten sammt Mehlkammer und Backrequisiten gegen entsprechenden Miethzins in Benützung überlassen und auch das Verpflegs-Handwerksper-sonale gegen Gebührenrückersatz zum Bäckercibetrieb zugewiesen werden. Die weiteren Subarrendierungsbedingungen können in der hierortigen Verpflegsmagazins-Kanzlei eingesehen werden. Besonders hervorgehoben wird noch, daß die Offerenten für ihre Anträge vom Momente der Abgabe derselben bis zu deren Rückwcisung, oder im Genehmigungsfalle bis zu deren vollständiger Erfüllung in Verbindlichkeit bleiben. Laibach, den 26. August 1874. K. t. Uebersicht der für nachbenannte Stationen sicherzustellenden Verpflegs-Bedürfnisse. Die Behandlung wird abgeführt Beiläufiges Grforderniß ^„ erleaende Vadien auf die Ieit tägliche monatliche ^ für die.Urtilel 5. ^ t.. .. K Heu 5 ^ . G ^- Stroh Anmer-am be: der für dle ^^L^^^ZH-Tage Behörde Stationen vom bis 3^------------^" 3 8 ^ ^ 3 H- I Z > V ^ Pfund G^KNV--N,.Z> O N I Portionen Mtz.Mß Bunde Gulden 3> Garnison I.Novber 1874 31.Oktob. 1875 2428 400------------— 10 15 — Z R Reservisten im August und September 1875 3000 —-------------— — — — Z Laibach. 3500 2500 "5 Z Landwehr im April 1875 300 —-----------_______ " I' dto. im September und Oktober 1875 900 —-----------—---------— ^ RR Stein u.Münkendorf I.Novber. 1874 31.Oktob. 1875 372 4------------4---------750 500 20 5 30 -5 3?" Vir mit Kraxen ^ ^ ^ 228115-----------92---------380300500 80 20 5 ^ --------------- G B Prevoje „ „ „ „ „ „ 110 60-----------46 — — 190 200200 40 10 " -' s Garnison „ „ „ „ „ „ 413 5 — 5 — 5 — 5 700 600 20 5 70 H ^we"th^ Landwehr im April 1875 300 — — — 1000 — S I dto. im September und Oktober 1875 900-----------------------— —3000 — — — — Qfferts Formulare. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in........, erkläre hiemit infolge der Ausschreibung ddto. Laibach am 2«. August 1874 1 Portion Brod, ü. 5U Loth, zu .... kr., sage..... u. s. w. in österr. Währung für die Station.....und Concur- renz auf die Zeit vom I. .... bis Ende .... 1875 abgeben, für dieses Offert mit dem beiliegenden Vadium von . . . fl. . . kr. haften und die Durchmarschverpflegung nach dem Punkte a (d oder c) viermal des Monates besorgen zu wollen. Ferners verpflichte ich mich, im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, nach erhaltener amtlicher Verständigung hievon das Vadium zur !«"/<, Caution unverzüglich zu ergänzen, und wenn ich dies unterließe, mich dem richterlichen Verfahren, und zwar so zu unterwerfen als wenn ich die Caution erlegt und das Geschäft übernommen hätte? so baß ich also zur Ergänzung der Caution auf gerichtlichem Wege verhalten werden kann, wie ich mich außer den kundgemachten auch den im Behandlungsprotokolle enthaltenen Bedingungen vollkommen unterziehe. Datum....... N. N., wohnhaft zu .... (391—1) Kundmachung. Der Stadtmagistrat bringt zur allgemeinen Kenntnis, daß zum Schutze des Feldeigenthumes im Stadtpomerium mit heutigem Tage vier Feldhüter bestellt und beeidet wurden, welche als Erkennungszeichen im Dienste das städtische Wappen tragen werden. Htadtmagistrat Laibach, am 26. August 1874. STCr. 11605. Razglas. Mestni magistrat sploano naznani, da jo jza varstvo pod mesto spadajocega polja od da-nes naprej stlrl poljske euvaje nastavil iu v prisego vzel, kteri bodo kod zua-inenje v službi mestni grb nosili. itlcNfiil maglHirat v IJiililjani, dn<3 26. HVgviaU 1Ö74. (382—2) Nr. 1161"' Kundmachung. (3s wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht daß die Briefpost Auf- und AbgabsabthcilungcN des k. k. Postamtes in Laibach dem Publicum sta' wie bisher von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends, von nun an von 8 Uhr morgens bis 8 "y abends zur Benützung offen stehen. Trieft, am 20. August 1874. Von der k. k. kiifienl.-krain. Postdirelti«"''