M-. /M. ß ^4!)° Donnerstag den 27. September. Oubermal-Verlautbarungen. Z ,736 (3) Nr. 18U27. C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Gubcrniums. -Ueber die Aufhebung dcv Münzausfuhr-Verbotes. .. Der Mm',stclratl) hat in Erwägung der qegcn-wäwaen Verhält.nsse beschlossen, das nut den Erlässen des Finanz - Ministeriums vom 2. und 4. April, 19 Juni und ^. Iul' ^^angeordnete Verbot d.r Auofuhr östcrr. Gold - uud S'lber-münzen, an allen Gränzen des Reickcs mit dem ,8 September d. I. außer Wirksamkeit zu setzen — Diese Verfügung wird in Folge der Verordnung des Finanz-Ministeriums vom l l. ^>vr, d. I. Z. 9952. mit Bezug auf d,e Gudernial-Kundmachungen vom 26 I"«, und 29. Juli v. I., Z, i4?2N und 17570, bekannt gemacht. — Laibach am «8. Sept. 1849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. 57^7^(3) 3^094.' l'. K u n d m a ch u u g. An dm Wege der freien Bewerbung Statt finden. -— Die Bewerber werden demnach hiemtt aufgefordert, ihre mit den Belegeil über literarische Bcsahiguna. zu der angestrebten Stelle versehenen Gesuche binnen zivei Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dlescr Bekanntmachung in die Landeszeitling, bei dem k. k. lllyi'. Landespräsidium einzubringen. ^— Vom k. k. Landesprasidium. Laibach am 17. Sept. !849. Z^»7357"l3)'" ^ Nr7l83!U. C i r c u l ar e des k. k. il lyrischen Guderniums. - Ueber die Eröffnung des Anlehcnö für die k. k. österr. Finanzen. - Die beiliegenden Bestimmungen über die Eröffnung eincs Staatsanlehens werden in Gemäßheit der Anordnung des k. k. Finanz-Ministeriums vom 16. September l8-i9, Z llN l7, mit Folgendem zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — Erstens. Das eröffnete An-lchen hat in Einundsiebenz'g Millionen Guldcn Nominalbetrag, in vier- mid einh^lbpercentigcn Staatsschuldverschreibungen, zu bestehen. — Zweitens. Diese Schuldverschreibungen, über Beträge von 1UW, 5»W und 1W si. ausgrfer-llaet, sind mit haldjährigen Zins - Coupons versehen, gegen deren Beibringung die fälligen linsen bei der Staatsschulden-Cassa in Wien erhoben werden können. — Drittens. So lange die Anlegung der verfallenen Zinsen in, fünsvcrc Etaatsschuldverschreibungen, von denen die Zinsen in Frankfurt a. M. oder Amsterdam auü. bezahlt werden, gestattet ist, können dazu auch die verfallencn Zmö-Coupons von den Staats-schuldverschicidui.gm des gegenwärtigen ^lnlehens verwendet werden. — Viertens. Für je IlW st. dieser ^taatösckuldvcchdre'.bunqen sind 85 st., d, i. Achtzig fünf Gulden Colw. Münze, bar einzu- zahlen. — Fü nstens. Die Subscription beginnt am 22. Sept. d. I , und wiro am 4. October d. I. geschlossen. — Sechstenb. Nebst den in d.m K 2 und 9 der beiliegenden Beftin.mungen bemerkten Cassen M das Wechstlhaus Hope und (Komp in Amsterdam zur Ain«ahme der Subscriptions, der (Zaucionen uiid dcr Rateu-Einiahlungen bwollmächttg^t. Bci diesem Wrchselyause können daher die (3mzeichnung^n, der Erlag der Caution und die Raten-Einzahlungen mit demselben Erfolge Statt finden, alö dieses bei den im K. 2 und 9 der Bestimmungen über die Eröffnung des gegenwärtigen Anlehms genannten Lassen gtstat-tet lst. — Laibach den 2U. Sept. 18-l9. Leopold Graf v. Welsers heimb, Landes -Gouverneur. Bestimmungen über die Eröffnung eines Staatsanlehens. — Im Grunde dcs von Sr, Majestät am 8. Jänner tttw sanctionirten Reichstagsbcschlusscs wird ein Aulehen für die k. k. östeneichischen Finanzen untei^ folgenden Bestimmungen aufgenommen, — §. 1. Das Anlehen wird im Ncge dcr freiwilligen ^ub-saiptlon (Einzcichnung) eröffnet. Jedermann ist ^ freigestellt, auf daüMe zu subsmbiren. Der geringste Betrag, mit welchem man an dem Anlc« hen thcilnchmm kann, ist auf UM» si. Nominalwert!) in Staatsschuldvcrschmbungm festgesetzt. Zwei oder mehrere Parteien können sich auch vereinigen, und vereint auf einen, nicht unter diesem mindesten Ausmaße stehenden Betrag einzeichnen Sie werdcn vereint als ein subscribent betrachtet. — ^. 2. Jeder Subscribent hat eine an das Finanzministerium gerichtete stämpelfrcie Elngabe nach dem beiliegenden Formulare ^. bn den iäa,M del Nationalbank, dm Provinzial-Zchlämtern und den-jcmgen Casftn oder Personen im ^n- und Auslande zu überreichen, welche als hiezu bestellt nur einer abgesonderten Bekanntmachung bezeichnet werden und bei welchem auch Blanquetten zu jol^ chen Eingaben unentgeltlich zu haben sind. - ^. ». Jeder Eingabe muß die im H. 4. bestimmte Cau-tien beigelegt werden. Ueber die mit dcr Caution versehene Emgabe wird dem Sudsmbcnten auf Verlangen ein Cettisicat nach dem beiliegenden Formulare K eingehändigt werden. -—^. ^-^^ Caution muß zehn P.rzcnt des nach der Sub-cription entfallenden Betrages der Einzahlung aus machen, und ist in Barem zu erlegen. - H> "-, ^'^' soferne die GesamnUsumme aller Supsmptionen den Betrag, auf den das Anlehcn ausgeschrieben wild, um mchr als ein Fünfthell überschreiten sollte, wcrden die subsmbnten ^c-traqe von dem k. k. Finanzministerium -^ il, »5, Mai, 1^. Juni und 15. Iuli'I85N zu geschehen. I?de einzelne Einzahlung muß einen Nominalbetrag des Anlehens umfassen, der durch IVN ohne Rest theilbar ist, wozu die im § 13 enthaltene Gestaltung der theil-weisen Vorauszahlungen Mittel an die Hand gibt. — §. 9. Die Einzahlung ist in der Regel an die Hauptcasse der Nationalbank in Wien zu leisten. Den Subscribenren steht es aber frei, in der Sub-scriptionseingabe eine der Filialcassen der Nationaldank, oder, wo eine solche Filialcasse nicht besteht, die Provinzial-Einnahmscasse zu bezeichnen , an welche er die Einzahlung zu leisten wünscht. — Nach Maßgabe des sich äußernd«, Bedarfs werden zur Erleichterung der Subscri-benten nach Thunlichkeit auch andere Staats-cassen zur Uebernahme der Einzahlungen bestellt. — § l<>. Fünf oder dreivercentige Casse-An-Weisungen, so wie Partial-Hypothekar-Anweisungen werden sowohl bei Erlag der Caution, als auch bei Rateneinzahlungen für bares Geld angenommen. Bei Partial - Hypothekar - Anweisungen, welche noch nicht verfallen sind, werden aber die fünspercentigen, vom Tage des Erlages bis zum Verfallstage zu berechnenden Zinsen von der Partei bar zu vergüten seya.— §. 11. Die Caution (§, 4.) wird als die erste Einzahlungsrate betrachtet. Nach crfolgter Ein-zahlung der zweiten Rate erhalt der Subscri-bent gegen Rückstellung des CertifiIt. gervimget, uno zu oeren Vornahme ore» Ielwletungs-> termine, auf den 17. October, 17. November und 17. December l. I., jedesmal früh 9 Uhr in Loco der Gerichtskanzlei mit dem angeordnet, daß diese Realitäten nur bei der 8. Tagsatzung auch unter ihrem Schätzungswerte hintangegeben werden. Bezirksgericht Schneeberg am 27. August 1849. Z. 1715. (2) Nl. 3015. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird hiermit bekannt gemacht: 6s sey über An>uchen des Hrn. Franz Peöe oun Altenmarkt, gegen Johann Baraga von Grafenacker, in die executive Keilbietung der, dem Letzter»» gehörigen, im Herrschet Schneeverger Gruudbuche «uu Urb.-Nr. 96 vorkommenden, ge> richtlich aus 140 fl. geschätzten Kaische, wegen schuloi« gen ili fl. 40 kr. uno 4 sl. 14 kr. o. «. c. gewilli. get, und zu deren Vornahme drei Feilbietungstermine, aus den 19. October, 19. November und 19. Dec. i. I., zedesmal früh 9 Uhr in Loco dieser Amiskanzlei mit d«m angeordnet, daß dirse Realität nur' bei der dritten Tagfahung auch unter iyrem Schatzungswerthe hintangegeben werden würde. T)^s SchätzungsprotocoU, der Grundbuchsextract und die Licilationsbedingnisse tonnen hicranns ringe, sehen wercxn. Bezirksgericht Schneeberg am 24. August I84!). Z. 1747. (2) Nl. 4070. Edict. Vom Beziltsgerichte ^aasberg wird bekannt gemacht: Es sey in der Ex^utionüsache des Simon Squarzhe von Godomzl), wider Katharina Korzhe voll rbendort, wegen schuldigen 11 st. 20 lr. e, 5. <:,, in die executive Kellbielung der, der Letzter» gehörigen, zaus 0cr, dem oltschee «uli Rectf. Nr. 16^ vortommenden 6 kr, lÄetäulh «ul) üonsc. Nr. 7 zu Wilßenbach, im Schätzungswerthe pr. »70 fi., und der il)'n gepfandeltn Fährnisse, als Hauseinlichlung, im Werthe pl. 1 st. i0 kr., wegen schuldiger 100 fl. c. «. c. gewilliget, und zur Vornahme dieerste T>,g. jährt auf den »9. October, die 2i, aus ten 2l). ^uvember, und die 3'e auf den 19. December l. I., jidivin^l um 10 Uhr Vornmlags, in loco ter Re^-' liiät mic dem Beisatze angeotdnct worden, daß die Nealuat sammt Fährnissen erst bci dem 3-en Feil' bielungslermine unier d Schatzungöprolocoll und Luitationsbedingiiisse kön« nen hiecgerichlt, eingesehen werden. Bezirksgericht Goitschee am l8. September l849. Z. !?31. (2) Nr. 2673. O b i c t. Das Bezirksgericht Vouchee bringt zur allgt' meinen Kenntniß: Es sey auf Ansuchen des Joseph Schusterschitsch von Alben, wider M.nhias draschen von ebenda, unter Venretung seines ^uralors )oda:>„ Oraschei,, wegen schuldigen 500 si li. M. <:. ». <>.^ die cre> culioe Veräußerung der, dem Malhi^s Orascken gc. .hörigen, dem Grundbuche des Herzoglhums Gott, ' schee »'i»» Recif. Nr. ^ljg unlerstehendesi. zu Alben «ul> HauZ Nr. l gelegenen, genchlllch auf 576 st-(5. M. geschätzten ^)ubenrealita!, sammt Wohn-Ml Wirlhsch^flsgebäudeli, und der darauf befindlichen, in 2 Ochse.,, 1 Oechiel, l Kud, l Kalbin, 2 Stück Hleinhornoich, t Wagen, Wirlhschafisgelalhe, Haus' einrichlung und dergleichen bestehenden, gerlchilich auf «40 fl. geschähen Fahrnisse wird bewilliget, und tzazu 3 Tagsatzlmgen, als auf den 18. October, dann den 19. November und auf den 18. December d. I-, in loco Alben, jedesmal um 10 Uhr Vormittag mil dem Äeis^e angeordnet, daß diese Realität unl' Favrniss, nur bei der 3ten Tagfahrl auch umer dract uiid d^S EchätzungsprolocoU können hierells zu den gewöhnlichen Ämisstunden eingesehen wesden-iüezirksgeuchc Vol.schee den 31. August 1»^' Z- »725. (2) ^^ 2169. (5 d i l l. Von dem B^iltsgerichle der k. l. Cameral' herrsch.Ut AdrlSberg ist liber iiinschleiten des HM" Ioyaün Wllcher von Aüllsberg, in die ereculiot ärllbiellln^ dcr, dcm Thomas Thumasinchizh ßthö' ligrn, im Giundbllche des (Äu:es Adlershofen «"^ Ulb. Nr. 32^ vorkommenden, auf 1277 fi. 45 tr» gecianllch geschätzten H.Ubdube zu Deulschdvlj, wegen schuldigen 90 st ^l, ^. ^ ^ ^. ^^llj^,^ und die Vo»mihme derselben auf den '^(1. October, 20.')lor> nnd 20. Dec. D.I., jedesmal Vormittags 9 Uhr in loco der Realität mit dem Beisatze angeordnet wol' den, daß dics< Realität nur bei der dmten Feildit' luna. auch u»i«r dem Echätzungswerthe hinlangegebel, weiden wlnd^, wenn sie nicht wenigstens um den-,clbe:> an M.mn gebracht weiden tömilc. Dae Schä^U!,gsp,ololoII, der GrundbuchSernall m,d die llllilalionsdeding.nssc können hieramts tM' gesehen wel(en. K. K. Älzilksgericht Adelsberg am 20. Aug.i8^l9. Z. l681. (3) Nr. 2l34. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte zu Oberlaibach wird hiemit bekannt gemach : Man habe in der Executions-Vache des ^errn Johann Gregoritsch von Laibach, durch H rrn U,>. Zwayer, wider Franz Draschlel von L^asl, wegen aus dem gerichtlichen Vergleicht vmn 2? August ,847, Nr. 2f130, noch schuldigiN N»0 fi. sammt Kvsten pr. 6 fl. 30 kr. da»" Zinsen und «l,ii«i-<>xii«il.>.'«U) in die executive Feilbietung d»r für de» i3lrcutei,, auf den, an Sebastia» Susmaim vergewählten, zu Laase unter H^uszl'hl 2 st 8 !> gtNd.N und im Grundluche der/Herrschaft FreudlN-hal unter Urb, Nr. t>4 «i «5 vorkommenden Ne"< litaten mit dem Uebcrg^! svertrage vom 20, Ianntl 1828, an älttllicher Entfertigung, mit 800 ss. u"d aus d.m gerichtlichen Ver^lei^e vom 8. Juni l»42 für ,55 fi. hastenden. Forderungen g,williget und hiezu die Feilbittungs-Termine ans den 2. October, cen .'ii, Octo.cr und 28. November l. I,, jedesmal Vormittags 9 Uhr bei diesem Gerichte mit d„n A"> hang, bestimmt, daß di.se in die Execution gezogene« Horb.rlmgen bei der ersten und 2ten Feilbietung Nl" um oder üb.r den Nennwcrth derselben, bei der dritten aber auch u»ter demselben übe, lassen werdt", und daß Jeder vor gemachten Anbote i0"/<, ^^ viennwerlhes der ausgerufenen Forderung als ^ dium zu erlegen haben wird. Der Giundbuchsextract, die Licitationsbedl"s' nisse, und die den Rechtßtite! obiger, in die slt". tion gezoge.ien Forderungen darthuenden Ml""^" klliegen zur Jedermanns Einsicht wahrend den AN"»' stunden hiergerichts bereit. K. K. Bezirksgericht Oberlaibach am 9. Aug. ls^' Z. 17 l 6. (2) Nr. 2744- Edict. , Vom Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt ge' macht: Es sey über Ansuchen des Michael KllM? von Neuberg, in die executive Feilbietung der dem Gregor Meußer gehörigen, im Grundbuche des H"< zogthumes Gottfchee «u!> Nett. Nr. 1495 vc»^"' mend«» '/, Urb. Hübe sammt Wohn, und Willt)' schastsgebäuden Nr. 9 in Wretzen, dann der demse ven laut Relation vom 21. Juni l. ^, Z. l"9 6^.'"'!' deien Fahrnisse, bestehend in ein Paar Ochst"' """^ Wagen und Wirthschastsgerathe, l'^w- schu'dlgr» 25 fl. <-. «. <-. gewilligt, und zur Vornahme d" ,^ Tagsahtt auf den25. September, die 2te den 2^. ^ tober und die dritte den 27. November d. 3-' l desmal um 10 Uhr Voimitt.gs in loco Wretzen m dack-und Emballage-Leinwand, .Zclrenkitlel u. Futter-Zwilch, Oder-Pfundsohlen', Terzen-, Juchten, und Brandsohlen-Leder, rohen Rinds- und ge äscherten Alauichäuten, dann Samischleder, braunen Kalb- und Schaffellen, schwarzen Lammfellen zu OattellMiten und zu PelZbram^n, lreißen Läm^ mcrfellen ,zu Pchfutter; ferner FusbeNeldungs-stücke,, endlich an ü l > lüo,,^^ und ^ !«» 1^i,^e-Hmsiszen, mittelst einer Offerten - Verhandlung anbefohlen. -- Die Beugungen zur Lieferung bestehen in Folgendem : I) Im .'illg'meinen müssen sämmtliche Gegenstände nach den vom h. Kriegör Ministerium genehmigten Mustern, welche del alle,! Mottturs-Commissionen zur Einsicht der Llcfe-rungölustlgen bereit l-eg"' und als das Minimum der Qualitatmaßlgkelt anzusehen sind, geliefert werden, insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten: n) Von Monturstüchern werden w.iße, graumelirte und hechtgraue, ferner krapprothe, lichtblaue, letztere mit dem Unter schied? für die Infanterie und für die CavaUerie, endlich dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkvlbrauüe, das Stück im Durchschnitte zu 2U (Zwanzig) Wiener Elln gerechnet, zur Lieferung augcnomr men. — Ec, blribt zwar den iÜeferungolustigen freigestellt, eine, mehrere oder alle der geuannten Tuchsorten anzubieten, jedoch werden bei billigeren Preisen jene Offerte auf weißr und grau melirte Tücher vorzüglich berücksichtiget, mit denen zugleich auch entsprechende Quantitäten lvoUfarbige Tucher um annehmbare Preise angeboten werden. — Die weißen, graumelirten und hechtgrauen Monturstücher müssen ungenaßt und unappretirt, ^ (Sechsvic'ttel) Wicner Ellen breit geliefert werden, und dürfen im kalten Wasser genaßt, in der Länge pr. Elle höchstens '/^ (Ein vierundzwam zigstel) und in der Breite das ganze Stück höch^ stens '/.^ (Ein Sechszehntel) Me eingehen. Die lichtblauen Monturstüchcr zu Pantalons für Infanterie und Cauallerie, dann die krapprothen, dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Monturstücher müssen sä wendungesrei, 1 V,„ (Ein siebensechszehlttel) Wiener Ellen breit unö in der Wolle gefällt, dann mit we,ßen Leisten versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefert werden. — Sämmtliche Tüch>r müssen ganz »sin, die mclirten und dle Farbtüch.r aber cchtfarbig ftyn, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen noch schmutzen. Alle Tück er ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedis Stück derselben, das in der Regel 2<» Ellen halten soll, muß, wenn e6 halb Zoll breite Seiten und Querleisten hat, zwischen 18^ und 2l^ Ellen Zoll breiten Seiten, und Querleisten aber zwischen ,9^ und 22^ Pfund schwer seyn, worunter für die '/, Zoll breiten Leisten ^ bis 1^, und für die 1 Zoll breil.n 1'/, bis 2^ Pfund gerechnet sind. — Stücke unter dem Minimal-Gewichte werden gar nicht, und jene, welch« das Maximal-Gewicht überschreiten, und dann jedoch ohne einer Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höhern Gc-wichüs doch vollkommen qualitätmaßig sind. — Die Hallina muß «/, (Sechsviertcl) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenaßt geliefert werden, pr. Elle l^ biß l«^ Wiener Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens Itj Wr. Ellen messen, — k) Das Kotzenzeug zu Pferdedecken für Caval-lerie muß in Blättern geliefert weiden. — Jedes Blatt für schwere Cavallerie muß 15 bis 10 Wr. Pfund wiegen,, und in der Länge 8'^, in der Breite aber t^ Wr. Ellen mess.n. — Dann i^deö Blatt für leichte Kavallerie N bis l 2, Pfund wiegen, in der Lä>ie5'!,, in d«r Breite 2 Wr Ellen M'ss<>n. ^_ Die cil^facben zweiblattiqen Vett-kohrn müssen ,»,^^ Wr. Elle» breit mw 5°!^ Eli. lang seyn, dann'ä bis 10 Wr. Pfund wiegen. — (3. Amtsblatt Nr. Iltl v. 27. Sept. 1849.) sowohl die Hallina a!s das Kctz.nzeug zu Pferde decken und die Bettkotzen werden uitt.r 0lm Mi-nimal-Gewichte gar nicht angeno^m^i, bei Stücken aber, welche qualitatmaß,g bcfu!>5e,l werden, jedoch das Maximal-Gewichl überschreiten, wiro das höhele Gewicht nicht vergüe.c. - Die Ablvägung der Hallina und der Bettrotz, n geschieht stückwelse, jene des Kotz^nzeug<6 zu Pferdedecken, a»er >n ei«»-zelncn Blätter«. Zu die?en Wollsorten, lst rein gelva,chenc, weiße Zackclwolle deoungell, und sie können tbenso aus Maschin.n, wie a^s ^and-gespuüst erzeugt seyn. - c) Zu Hemden, G>.t-cien und Leintücher - Leinwänden können auch It) M Futterleinwandund ebenso zu Kittelzwilcl'» lU M, laut Futterzwilch angedoteu werden. Die Gattien- und Leintücher-Leinwand werden nach einem gemeinschaftlichen Musler übernommen, und es besteht daher auch far beide eme und dieselbe Qualität, Strohsäck- und Emb^ge. Lem-oind ' rann für sich, oder auch iwc d.n übrigen Lein. wanden gemeinschaftlich angeboten werden. — Sämmtliche Leinwanden muss^i oll dnl L^dergattuügen werden daö Over-Blandiohien-, Pfundsohl.n -, Terzen - undIuchtt'nleder nach dein Gewichte, und zwar das Oberleder ln zwel Gattungen, näii.lich: als Kichieü, das zu Fußberln-dungen, und als schweres, das zu Riemenzeug geeignet ist, überl,ommen. — Das Terzcnleder, welches blvhir ungelalzt zu liefern vorgeschrieben war, kann auch ausgesalzt gcliesert wtrden, wenn ts im Offert angetragen und dle>er Antrag dei der Offertserlcdigung von, l)ohen Kriegbimn«sterium bewilliget wurden »st. — Die Abwägung geschieht stückweise, und was jede Haut unter Einem A5>erNl Pfund wieqt, wird »ncht vergütet; wenn daher eine Obnledtrhaut ^ Pfund 3^ Loth wiegt, so werden nur 8^ Pfund bezahlt. — Nebst der quten Qualität kommt es bel diesen Häuten Haupt' säcklich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Haute mchl — Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die leichten Oberleder-, dann die Pfund- und Brandsohlenhaute zu Schuhen und Stiefeln, die schweren Oberlcderhautc zu Riemzcuge, die Ter-zenhaute zu (5zakoschirmen, Patrontaschendeckeln und Satteltaschen, das Juchtenledcr zu Sabelge-hangen, dann Säbelhandriemen das anstandlose Auslangen geben müssen. —> Bei (5'inlicferung des leichten Oberleders wird weiter noch gestattet, daß jene Haute, welche wegen anscheinender zu geringer Ergiebigkeit von der Annahme ausgejchlossm werden, so fern sie übrigens die gehörige Qualität haben, und nicht mehr als den dritten Theil des ganzen Lteferungs-Quantums ausmachen, gleich m Gegenwart des Lieferanten verschnitten, das daraus gewonnene Schuh-, Stiesel- und Strupfen-Quantum nach den für die Monturs-Commission bemessenen Dividenten berechnet, und die-jes nach dem eingegangenen Contractspreise bezahlt l w"'^'n dürfe. — Das Pfundsohlenledcr muß in , Knoppern ausgearbeitet seyn. Bon den übrigen Ledergattungen werden: Die rohen Rindshäute nach der Ergiebigkeit an Sitzlcder mit Bindriemen zu ungarischen Satteln, das weiß gearbeitete Sa-rmichlcdcr in ganzen Häuten oder in Kernstücken die ganzen Häute stückweise nach dreierlei Gattungen, wovon die K. wenigstens «, die 2. wenigstens 4 Patrontaschen^Riemen geben muß. — Von der », Gattung werden zwar keine Patrontaschen-Riemen gefordert, die Häute nuisscn jedoch so beschaffen seyn, daß sie andere Ricmenwcrksorten abwerfen. — Die Kernstücke dagegen werden nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen und ,cm Infanterie Turnistcr-Traariemen mit unentgeltlicher Zugabe von Säbeln- und Bajonnet-Ta-scheln als schwere und leichte Garnituren, die geä scherten Alaunhäute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, nämlich die l. Gattung zu 19 Pfund mit der Ergiebigkeit von 10 Stück Husaren Un >- lergurten oder 12 Paar Stngriemen, und die 2. Gattung zu ,5 Pfund mit der Ergiebigkeit von U Slück Husaren-Untergutten oder 12 Stück Hin-terzeugci., dann die braunen lohgaren Kalbfelle in 3 Gattungen, nämlich: -^ der l. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besetzleder zu Ea-vallerie-Pantalons und 12 Garnituren Knopfschlingen zu .«amaschen; ^ ^. ^. Gattung mit der Ergiebigkeit von « ^ Paar Besetzleder zu Caval-lene-Pantalons, und 14 Garniturcn-Knopfschlin-gen zu Kama,chen, und ^ der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1 Paar Besetzleder zu (5a-vallme-Pantalons; 1 Stück Schweißleder zu In-fantene-lZzako und w Garnituren-Knopfschlingen zu Kamaichen, endlich die lohgar braunen Schafselle ebenfalls m 3 Gattungen, nämlich.- '<, der i. Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbel-j laschendeckem; Vz der 2. Gattung mit der Er-,^gieblgkeit von 3 Sabeltaschendeckeln und '/^ der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Säbelta-jchcndeckeln übernommen. — <>) Von den Läm-nlersallen werden 4^ Stück schwarze zu einer -^attelhaut, und 2 t-tück schwarze zu einem Pelz-bräm, dann 3 Stück weiße ^u einem Pelzfuttcr gefordert und sogcstaltig angekauft. — Zu einer " arnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgehends Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet jedoch nicht ausgeledert sind. — Won den Fellen zu ^üttelhäuten kann nur Ein Stück, welches zum Mtttel,ltz gehört, etwas röthliche Spitzen ha-den, d>e übrigen Felle zu Sattelhäuten aber, wie auch jene zu Pelzbrämen müssen durchgehends naturschwarz seyn. - s) Die Bärenhäute zu Grenadiermützen können naturschwarz oder auch echtschwarz gefärbt geliefert werden. - Ihren Werth bestimmt die Ergiebigkeit an Baren zu Orcnadier-mützon, welche sich bei der Uebernahme dmch die Auszeichnung ergibt, — ^) Von Fußbckleidungs« stücken werden 7 Gattungen, nämllch: deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren-Czismen, Matrosen-Schuhe, Fuhrwescns-Stiefel und (5zikosen'M ganz fertig angeboten werden, und nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach muster- und qualitat« mäßig befunden wnden. Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Zertrennungs-Probe mit 5 Procent d»S Ganzen unterziehen ,md sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur eines davon unangemessen erkannt w.rd, ohne Anspruch aus eme Vergütung für das geschehene Auftrennen, ^ sammt den übrigen nicht aufgetrennten 95 Procent der eben überbrachten Partei, als Ausschuß zurückzunehmen. — !i) Die Hutsilze 5 !u l^o^« und Ä !a ?2j)6 müssen nach den bestimmten Gattungen in die Kopfweite in der vorgeschriebenen Höhe, Breite, Weite und Sch-vere eingeliefert werden sie müssen von der besten unverfälschten Lämmer-wolle erzeugt, gut geformt, gleich und kernhast gefilzt, nicht zu stark geleimt oder gesteist, mcht langhaarig, schuppig oder schabenfräßig, noch wenlger aber mit Löchern oder Brüchen behaftet schön ,chwarz, echt und gut gefärbt seyn, und außerdem zu jedem Hute eine Halde Elle Stolv-schnüre einqellefett werden. - 2) Von den con-trabten Oozecten soll >l, b.s Vude März das Ende October ^''" gel'efett werden, doch wird ev dcn O^renten frelgcsttllt, h"beig!e.ch ursprüng. llch andere Emlicferungtz - Termine zu stipuliren, Altt nur dürfen diese nicht über den letzten October 185U hinausgehen, und die Hälfte deS zu contrahirenden Quantums spätestens bis Ende Mai abzuliefern angeboten werden. — 3) Wer eine Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise, die er fordert, in Conv. Münze, und zwar für Tücher, Hallina, Leinwänden und Zwilche pr. Einer Wiener Elle; für Kctzenzcug zu Pferdedecken uud Bettkotzen pr. Ein Wr. Pfund; für Over-, Pfundsohlcn-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder pr. Ginen Wr. Centner; für rohe Nindöhaute pr. Einer Garnitur Sitzleder mit Bindriemcn zu ungarischen Sätteln, für geäscherte Alaunhäute, braune Kalb - und Schaffelle Mtungswcise pr. Cine Haul und rücksichtlich pr. Ein Fell, für Samischledcr für 1 Stück der l., 2. oder 3. Gattung pr. schwere Garnitur zu 1U Inf. Patrontaschen und 21 Tornister, Tragriemen, mit Beigabe von 2 Stück Bajonncs-, dann I ötück Säbel- und Bajonnettaschel, und pr. leichte Garnitur zu ttl Torlnstertragriem^n und 7 Stück Bajonnet", dann 3 Stück Säbel- und Bajonnct-taschel, für Lammcrfelle pr. G^mmr, bestehend in 4 Stück, zu einer Sattelhaut in 2 Stücken zu einem Pelzbräm und in drei Stücken zu einem Pelzfuttcr. Für Bärenhäute pr, Bräm zu eunr Grenadiermütze. Für Fußbekleidungen pr Paar, für Hutftlze pr. Stück, inZ-ffern und Buchstaben, dann die Montur-Commission, wohin und o>e Lieferungstermine, in denen cr liefern will, deut« lich angeben. Für die Zuhalcung des Offertes ein Reugeld (Vadium) mit fünf Procent des nach dem geforderten Preise ausfallenden Lieferungs-werthes, entweder an eine Monturs-Commilsion oder an eme Kriegscassa erleben, und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. — 4) Die gedachten Reugelder können auch in ö'sterr. Ltaatspapicrcn nach dem Börsenwerthe, in Neal-Hypotheken oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmaßig von dem Landessiöcus anerkannt und bestätiget ist. — 5) Die Offerte müssen versiegelt, sammt dem Depositenschein gleichzeitig, jedoch jcdes für sich, entweder an das hohe Kricgs-ministerium bis letzten October d. I., oder an das General-Kommando bis »N. desselben Mo nat6 eingesendl't werden, und cs bleiben die Offe-renten auf Woll- uno Leinwaren für die Zuhaltung ihrer Anbote bis December d< I., jene aus andere Artikel aber bis Ende Jänner l«5l> in der Art verbindlich, daß eS 5em Militär-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise anzunehmen, und auf den Fall. wenn der eine oder der andere der Offercnten sich der Licferungsbewill'gllng nicht fügen wollte, sein Vadium als dem Aerar verfallen entziehen. — Die Vadicn derjenigen Offerenten, welchen eine , Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfül- . lung des von ihnen abzuschließenden Lontractes als Erfüllungs-Caution liegen, können jedoch auch gcgen andere sichere, vorschriftsmäßig geprüfte und , bestätigte Cautlonö-Instrumente ausgetauscht wer^ den; jcne Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gcgen Abgabe derselben die emgelegteu Vadirn wieder zurückticheben zu können. — 6) D»e Form, in welcher die Offerte zu versassen sind, ze>gt der Anschluß, nur müssen jene, d>e in stämp^lpstichtigen Orten ausgestellt werden, sofern«? sie gerade an das hohe Kriegs Ministerium gesendet werden, auf einen 15 kr. Stäü.pcl. die an das Mllitär-General-üommanoo eingereichten, auf einen itt kr. Scämpel geschrieben styn. ^ 7) Offerte, mit andern als den hier auf' ' gestellte», Bedingungen, und namentlich solche, in ' welchen die Preise mit dem Vorbehalte gemacht ' werden, daß keinem Andern höhere Anbote bewil- ' liqcl, mid we^.n doch solche angenommen wülde.i, ' diese auf den wohlfeileren Offerenten oder umge- ' kehrt den theueren Offerenten, deren Preise zu hoch befundo, werden, die Lieferungen zu min- ' dern Preisen, wie die andern, angeboten und ' bewilliget erhalten, zu Theil werden sollen, wie ! auch Nachtrags-Offerte bleiben unberücksichtiget ' - 8) Die übrigen Contracts, Bedingungen tön- ^ nen bei jeder Monturs. Commission eingesehen ' werden. — Vom k.k. Müitär-Gcneral Commando ^ in Illyrien und Inuerösterreich. Gratz am 18 l Sept. ,849. Offert von Außen: Offert des N. N. aus N. N. — Der Depositenschein dazu über ein Vadium im Betrage von......si. C W. wurde unter Einem an das . . . . übergeben. — Von Innen: Ich Endesgefertigter, wohnhaft in .... (Stadt, Ort, Herrschaft, Viertel, Kreis oder Comitat, Provinz) erkläre hiemit iu Folge der geschehenen Ausschreibung. — .... Wiener Ellen weißes °/, Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturötuch die Elle zu .... st. .. kr. sage............ . . . . Wiener Ellen krapprothes l'/,« Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes unapretirtes Monturstuch, die Elle zu . - . . si. . . kr. sage .... . . . . dto dto lichtblaues 1'^ Wie, ner Ellen breites schwendungsfreies, in Wolle ge-lärbtes, unappretirtes Moltturotuch zu Pantalons für Infanterie die Elle zu .... si. . - - - kr. sage......... .... dto dto lichtblaues l^ Wie-ner Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturötuch zu Pantalons für Kavallerie, die Elle zu.....si. - - kr. sage.......... . ... dto dto dunkelblaues 1^,2 Wiener Ellen breites schwendungsfreies, in Wolle ge« färbtes, unappretirtcs Montursluch die Elle zu ... fl. . . kr. sage .... . . . . dto dto dunkelgrünes 1^«" Wiener Ellen breites, schwendungsfreies in Wolle gefärbtes unappretirteß Monturstuch die Elle zu .... si .. kr. sage ... - . . > dto dto dunkelbraunes I'^, Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu .... st. .. kr. sage .... .... dto dto graumelirteö *j< Wie« ner Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu .... st. .. kr. sage............' .... dto dto hechtgraues ^ Wie« ner Ellen breites, ungenäßtes unappretirtes Monturstuch. die Elle zu .... st. .. kr, sage............. .... dto dto Hallina, °j, Wiener Ellen breit, ungenäßt, unappretirt, die Elle zu . . . . si . . kr. sage ..... .... Blätter Kotzenzeug zu Pferdedecken für schwere Cavallerie, das Wiener Pfund zu . . . . si. . . kr. sage .... . . . . dto Kotzenzeug zu Pferdedecken für leichte Kavallerie das Wiener Pfund zu . . » . si. . . kr. sage.......- . . . . Stück einfache zweibla'tterige Bett-kotzen, das Wiener Pfund zu . kr. sage . « ... Wiener Ellen Hemden . . . > -^ .... kr. sage ....« . . . . detto Watticn o.Leintücher/H^-» .... kr. sage - . Z .... detto Futter- . . . ) 2 5 ^ 3- . . < - kr. sage ...-»! .... detto Strohsack- . . ^I V <9 ^ .... kr. sage..... . . . detto Emballage- . )"'/ ^V . . . kr. sage . . . > . .....detto Zelter > ^ .s Z - - - - kr. sage..... . . . dctto Kittel l Zwilch ^A .... kr. sage..... ' . . . detto Futter j / ^. .... kr. sage ..... .... detto Hemden ... 1 Wollstoff ... st. .. kr. sage . > .... detto Gallien o. Leintücher ^üalticots ... st, .. kr. sage . - . . . . detto Futter .... j 1 Wr. Elle br, . si. . . kr. sage .' .... Centner ( lohgares ) zu Schuh u. Stiefeln > .« . . . si. . . kr. sage . - ' . . . . detto (Oberleder) zu Riemzeug ^ . . . si. . . kr. sage . - ' . . . . detto m Knoppern gcgärbtes Pfund- 5 ^ ... st .. kr. sage . » ' sohlenleder.....V>S . - . st. . . kr. sage - ' ' . . . . detto lohgares Brandsohlenleder . . l « . - . st. . . kr, sage . > ' . . . . detto detto unausgefalztes Terzenleder TZ . . . si. . . kr. sage . - ' . . . . detto detto ausgefalztes Terzenleder 1" . < . st. . , . kr. sage . . ' .... rothes Iuchtenleder....../ Z . . . st. . . kr. sage . . ' . . . . Stück Iter, geäschette )^ «,.... ..... st. . . kr. sage . - ' .... » 2ter l Alaunhäutc ) °" ^aur.....si. . . kr- sage . - - .... » Ner/ <-) " ^, 1 .... si. .. kr. sage ..' . . . . » 2tellZ I^ Kalb/ .... st., .kr. sage. . - .... „ 3ter>U ^ j , l^ ^^ .... st .. kr. sage . - ' .... » Iter^ B 5 / <« „ .... st. .. kr. sage . - ' . . . ! " 2tec> Z^ Schaf i 3ell zu .... st. . . kr. sage . - ' .... » 3ter ^ -2 ^ ) . . . . st. . . kr. sage . - ' ... » . kr. sage . - ... » 2tcr ^Samisch-> ., 4 detto detto . si . . kr. sage . » - . . . » 2ter) Haute ^ ohne detto detto . st . .kr. sage . > . . . . detto Sitzleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln in ausgezeichneten ^" Rindshäuten, pr Garnitur..... st. . . kr. sage . ' ' , . . . detto schwarze Lämmerfelle zu Sattelhäuten, die Garnitur zu......... st . . kr. sage . ' ' > . . . detto schwarze Lammerfelle zu Pclzbräme, die Garnitur zu......... st . . kr. sage . ' ^ ... dctto weiße Lammerfelle zu Pelzfutter, die Garnitur zu . st. . . kr. sage - ' . . . Stück Bräme zu Grenadiermützen m ausgezeichneten Bärenhäuten, den Bläm zu........ st. . . kr. sage > ' , . . . Paar deutsche . ^,., das Paar zu .... st. . . kr. sag« - ' ' .....ungarisches ^""^......... st. . . kr. sage . ' . ,.....Halbstiefel............ st. . . kr. sage . ^ ... ,, Husaren Czismen.......... tt. . . kr. sage > ' . . . « Matrosen-Schuhe.......... st. . . kr sage - ' . ... ^ Fuhrwesens« Stiefel ......... st.. . kr. sage - ' ^ ... ^ Czikostn-Czismen......... . st. . . kr. sag« - ' . ... Stück a li» cio.^ Hutfilze das s tück zu .... st .. kr. sage - * ^ ... „ »lg pl,z)c; dto dto ..... st. .. kr. sage - - ^ n Conventions-Münze in folgenden Terminen........'<..'<.«'««t-n'Muster n die Monturs-Commission zu N......."^ ^em mir wohlbekanncen^ ^ lnd unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen ^ "A"^?», liefern 2« onstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Contrahirungs«Vor,,t , ^ vollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von - ' ' ' ^^' g?. - ' zemaß der Kundmachung hafte — Gezeichnet zu Ort N . Kreis ^,'.,...... des Gewerbe«. . . . am . . ten . . l»l!>. Unterschriften des Offerenten sammt ^ngaoe oes^r All Onlu'l-nial- VerllMtlmrung. Z. Z765,. (!) Nr. 181^4 H u n d m a cl> u n g. Betreffend die Wicderverleihung zweier, mit Ende Octobcr l. I. in Erledigung kommende Katharina Warmuß'schen Mädchen - Erzichungs-Stipendien. — i 9tc ^cbentjahr ^uruckgeleat haben sollten, sind dannt znei a''.del.' sronnne B:irgerstöchter zn detheilcn. - Icue, welche sich «^ A'Nderul'gen in oen Cours-H>lN'>6tu g n sl»c>! Vr>efe und S-nlu g>" l ü r o»e W> e „ »'r-Route b^s 6 Utir Abencs, Br cfe unv Oel»tu'>g^n abrr !ur die Tries: er und Kla g'nfurt.r Nout.', dann nach Italic» bis 4 Uhr Nachmittags auszugele,,, damit si.» «N't d,n A 5 e n dp o !t en >a t> di.scn Rlm tu^gen r«> B^örc>^li,!g rh.i!t'»>. —D>r Br^fe und ^enrln-g n. w Ick, nad> den .rwülx-t n Stun^n. walir.-nl, oer q»wol)üli^'N ^ll«fgl's 8>>t z r Äuiga e aelai'g.n, w.ro,» rt'inso, wie dle ^rnse. w.l^«» d>,' N^cht hi»0Ulä> n, den Br<^s.,mmll«,,g'fast.» «>l^t>v r>n, mt den Frühpost.'!, ab^-f rt-Z/l, wao a,c!'rücksichtlich d.r Br'.fe für d,e Stelndrück-Agramer Route trr Fall >st, u>^ ,^,iso auli ton den s.l,cu!>g »> sur ci s< R^l.te ^i!t, wenn o Ulir Nachmittags, und jfne, wllche für dle N^l,sta dller, dan„ f"r li' Har! städt ^ r un^ Ag > a me l Ron l e "''"' Nll, stadtl l-eslimm: si„i', ^,n ,2 u r Mi:t,,.H <,„ z g l'en. ^- B i o.r >.'^il).,l,ot Post° lsrpedt on ton»,,, Brlese und ^illlii,^,) fl,r d>^ sriest^r u,»o Olsllüühn Noule »'ine hal^e St^u0c lp-t.l zur ^ui.a^ .ebr.^t w .o,,,.— ,j>ilUigeu !>ni> Fnt'ill.sV, w l '' mt ten 'll'.l!^palten t'!s,!a! g.'li. k^lli« X t-ls 6 U!)l 'N',!!^s tibg.holi >l'«lc>r!,. — W lcl'es hit'lttl I >mlnifi,j zur allgiM lii,'" K'>ü>c"!^ gb,al'l o>ld. Hc. .«. illy-. O >l>'0!'!v >wa!>u»H. — ^aid.töeffai,a gehören, und 5) in den Ge-meindcn Sgonico mit Kleinreppen, Gabrovizza und Sales mit Samatorza uno Brischiaki der Hauptgemeinde l^orian^ka, welche früher zum politischen Bezike Duino, nun zum politischen Bezirke S^'fsana gehören, für das Aerwaltungv> Jahr ll->5i0 mit oder ohne der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, die mündliche Verhandlung am sechsten October 1V4U bei der (Za-meral-Bezirks-Verwaltung mit Schlag !0 Uhr Vormittags begonncn wird. — Die A'usrufspreise sind folgende u. z. ^ä 4) für die früher zum Bezirke St Daniel gehörigen Catastralgemeinden des politischen Bezirkes Eessana, für den Wein 1074 st, für das Fleisch 176 ft., zusammen 1250ft ;—ull5)fm die früher zum Bezirke Duino gehörigen Gemeinden des politischen Bezirkes <3essana, für den Wein tt5« fi., für das Fleisch 144 st.; zusammen 1000 st ^ Obige Pachtungsgegcnstände werden zuerst einzeln und dann vereint auogedolen werden. — Auch ist gestattet, für dieselben geschriebene Anbote auf einen tl kr. Stämpclbogen einzureichen, dieselben muffen jedoch bis zum sünfttn October 18^9 längstens bis 12 Uhr Mittags mit der den beiliegenden Betrag und den Pacht-gegenstand bezeichnenden Auf chrift bei der Vorstehung der gefertigten Cameral-Bezirks «Verwaltung einlangen und n,it dem zehnten Theile des für die Verzchrungssteuer festgesetzten Ausrufspreises gleichkommenden Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsschuldverschreibungen belegt seyn, da die nach dem obigen Zeitpuncte einlangenden oder vorschriftswidrig verfaßten, oder mit der Caution nicht belegten schriftlichen Anbote nicht berücksichtigt werden können. — Die übrigen ^ersteigerungs- und Pachtbedingungen können bei der gefertigten Camera!-Bezirks-Verwaltung eingesehen und aus den nächsten Amts-blättern der Triester Zeitung entnommen werden. — Bon der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung, Trtest den 19. September l849 Z. I7tt2. (1) Nr. «707. Kundmachung. Von der k, f. Camera!-Bezirks»Verwaltung in öaibach wird in Folge Decretes der wohllöblichen k. k. steir. illyr. Cameral-Gefällen'Ver-waitung vom 22. d. M, Z ^^^ veröffentlicht, daß für den MautybeM an den Weg-mauthstationcn Adelöberg und Planina die dritte und letzte vicitation am 53. October I849, Vormittags bei der k k Bezirks-Obrigkeit Adelsberg/auf Grundlage der in den Amtsblättern der ^aibacher Proo. Zeitung vom Monat Juli d. I, Nr 8l in 83, zur allgemeinen Kenntniß gebrachten Kundmachung der wohllöblichen k. k. steiri^h-illyrischen Cameral-Gefallen-Verwaltung vom 52. Juli dieses Jahres, Zahl 5,367, und der daselbst enthaltenen Bestimmungen, auf l Jahr, d i vom ersten November l849 bis letzten Oktober I85l», werde abgehalten werden Der Ausrufsprcis für die Station Adcläberg besteht gegenwärtig in 4U00 ft, jener für Planlna l l00U ft — Die schriftlichen, gehörig a/stampelten und mit den vorgeschriebenen Va-dien belegten Offerte sind hieramts bis ! l Oct. 0. I., 2 Uhr Nachmittags einzubringen. Pacht-lustige welden zu dieser Verhandlung mit dem Beisätze eingelaoen, daß die oicitatiotlsbeding? nisse hieramts in den Amts stun den eingesehen werden können. — H. K. Cameral'Bczirks'Vel-' wallung. Laibach am 24. 3 eptember 1849, Z. ,?kl. (') Nr. l!67. ^eilb ietungs.E dilt. ^ioi! dkin Bezilksgcrichtc der k. k. 3leligions° Fmldö.-Hrssschast Sitlich wiro hiennt bekannt gt. lnaäil: Os sty liber Ansuchen des Joseph Ä>luß von Rotl)r!!k.,!)l, widcrIoseft!) Mandel von lisÄ«tl),ulllll, wegen ans bcm wislhschastsämflichcn Vergleiche ,i<) ft ^5 tr. M. M, gerichtlich geschätzten >/« Hnl'e gcwiliigtt, und deren Vornahme auf den 25. Octodcr, 2'<. ^tol), 8,!«^ mit dem Btisatze bestinlmt winden, dl,ß die besagte Htlbrealitat, wenn solche weder bei der ersten noch bei der zweiten Icildittlmgstagsatzung um voer über den SclMuilgswertl) an Mann gebracht werden solltt, bei der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden würde. Hiezn werden die Kauflu^ stigen mit dem Beifügen zu erscheinen eingeladen, ! daß das Schätzungöprotocoll und die Licitationst,',. dingniss'e taglich hirramts eingesehen werden können. Bezirksgericht der k. k. R. F. Herrschaft Sittich den l2. September 1849. Z. «73». (l) 3lr. l,75. Edict. Es wird hiemit bekannt gemacht, baß über Ein« schreiten des Mathias Wrebenz von Höstern, durch bisset, Bevollmächtigten Anton Riegler, mit Bescheid vom 5. September «849, (5. Nr l l75, eine neuerliche Tagflihtt zur lrelutil'en Feill'ietung der, dem Martin Streck.,! gehörigen, zu Prevolle gelegenen, der Pscirrgülc Obergurk dienstbaren, aus.'l75 ss. geschätzten '/„ Hubi», Nr. iicectf. 38/3, sammt Wohn. und Wirth-schaftsgedänden 3i. li. l4, wegen dem Mathias Wrcbenz schuldigen l2 fi. 22 kr. e. », e., auf den ll. October l81 erlediget. Die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ibre Gesuche binnen sechs Wochen hieramts einzu^ bringen. Bezirlsobrigkeit Gottschee am 15. Sep' timber 1849. Z 1708. (l) Nr. Z0I6. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Krainburg wird hiemit bekannt gemacht, daß man dem Jacob Haber von Podrezhr, wegen erhobener übler Vcrmi). gmsglbamng, die freie Vermögensverwaltung abzu. nehmen, denselben als Verschwender unter Curatel zu setzen, und zu seinem (Znnitor den Andreas Iamnik von Podrezhe zu bestellen besunden habe. K.K. BezirksgerichtKrainburg am 2l.Sept- l849. Z. N66. Ocffentlicher Dank. Ich Endeögefertigter zeige hiermit an, daß ich mich, nachdem ich an einem bösartigen Lippen- ' krebs durch volle 7 Iahle a/litttn, und ron vielen A.'r;ten, aber sruäUlvs, bchandelt wurde, an den von hiev entfernten H.rrn PaulWaraun, Arzt zu ?t, Kantian bei Gulenwerth, »vcnc'ets, drr mich aber dutch seine an mir äußerst geschickt /l12 vollführte Operation und durch darauffolgende ikägige Behandlung, ohne Verunstaltung, gänzlich von meinem grausamen langwierigen Nebel derart befreite, daß ich es als eine Gewlfsenspfticht ansehen muß, obenbenanittem Herrn Paul Na-raun meinen verbindlichsten Da,ck hiermit öffent-lich auszusprechen und selben Jedermann anzuempfehlen. Anton Kertsche«. vulßu Goll ob, Realitatcnbesitzer. Ortschaft ?ir^ll2a, in der Psarr heil. Krcuz, im Bezirke Landstraß. Z- l752. (I) Di e Kirchenparamenten - Niederlage des in Gr^lz, Mal!. 5ll, vom Gasttws dec »g0lt>e"en ^iunne" ^eqrlNiber empfiehlt sich zu Fabriksprcisen mit einer Auswahl aller Gattunge-i Kirchen stoffe, echt und leonisch, rann alle Gattungen Gold- und Silberborten, Quasten und Beya'nge. Ferner ist eine große Auswahl fertiger Meßkleider, Dalmatian, Plu-vials, Velum, Bahttucher. Fahnen, Traghimmel, Altarpolster, Ministranten-Anzüge, Alben, Nockettcn u. s. w. Auch sinv alle zur Kirche gehörigen Gegenstande von Gürtler-Waren, so wie auch fertige Kreuzwege und h. Bilder zu lx'komnmi. Z. 175i. (l) Wägen-und Pferde-Verkauf. Beim Gefitligtcn sind ein 6 und eln 9< llhlgel,- ganz g/0,ttt r ^laöiva^en, auch ^um ^lus^^ck^n roil G packe h^rger>chltt si. 1. 24 kr. C. M. Montag, Iqn. Bernh., gründlichste und leichtfaßlichste Anweisung zum Schönschreiben. Weimar. Preis, ohne die Vorschriften, l» kr. Mit Vorschriften 36 kr. Wahlert, G. L. Tl., Handbuch der französischen, englischen und deutschen Umgangssprache, mit vergleichenden Anmerkungen zum Schul- und Hausgebrauche, so wie für Reisende. Bielefeld. 1^4!». 54 kr, Galba. Allgemeine Lebensphilosophie. Wien I«43 I ft 30 kr. Kirch steig er, Math., Prophezeiungen über die Zukunft des Antichnsten und der nachfolgenden Zeit, bloß allein gegründet auf die Aussprüche d t3,0«0 Htttttt 3«Q0 300A — bis mindestens KO^tt Gulden, dann in 54.R6O Nebentressern von Gulden 5«>» — 4OO — 3<>tt — 35Q '"'^",^ u. s. w , und um die Spiel-Chance für die Losbesitzer auf das Höchste zu steigern, wurden 4