Imts- Olatt zur Laibacher Zeitung. Ni-. 1Ü0. Dinstag den 23. November 18Ü7. Gubernnü - Verlautbarungen. Z. 1995. (2) Nr. 26892. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums über verliehene Priv il e gi en. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat, zu Folge cingelang« ten hohen Hofk^nücidecretes vom lß. October d. I., H. 3,735, am 25. August l. I., im Enme des allerhöchst»n Prlvilegicnpatentts vom 3l. März lK32 c-ic nachfolgenden Privileglcn verliehen: l) Dem Martin Eisen.latner, Ta-pezirer und Hausinhciber, wohnhaft in Gul-tcnbrunn bn Baden, Nr. l9, für die Dauer von einem Jahre, auf dle Elfindung, die so-" genannten Aufzug-I.Uousien mittelst eines in dcr Fclistcrvtrschülung angebrachten langen Schud» riegels öffnen und schließen zu können. — 2) Dem Libor Schlesinger, Ieugmacher, wohnhaft in W'l-denschwert, Chrudimer Krnfts ln Böhmen, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Zubereitung und Verarbeitung des Flachsund B^umwollgarn.ö murelst cin^s eigenen Ap prcturiaftes und einer neuen linfach.n V^rwe-dungsart di.str Garne, wodurch die daraus verfertigten Stoffe bedeutend schneller und bll-liger als bisher erzeugt werden. uno an Reinheit und Dauerhaftigkeit gewinnen. — 5) Dem Nli>varci 5l^i'2>^, Ingeneur, wohnhaft in London, (durch Dr. Friedrich Tcltschcr, Hof-und G.richtsadvocal, wohnhaft in Wi.n, Etaot, Nr. 5^6), für die Dauer von fünf Jahren, auf die E,findl,ng einer mechainschin Vorrichtung zum O.ffnen, Schließen und Festhalten von Thüren, Fenstern und andern derlei Verschlüssen, welche in d.r Wesenheit darln bestehe, daß die Thür- oder Fensterftügtl sich nichi auf Angeln dr.hen und nach Außen oder Innen öffnen, sondern daß sie mittelst beweglicher Räocr auf einem Querbalken, d»r zugleich ein Htliel ist, aufgehängt s.yen, und vurch die Hebung oder Senkung dieses Hebels genöthigt werd.n, in die seitwärts zu diesem Fwecke ln der Wand angebrachte Vertiefung hinein« oder hcrauszugleiten, wodurch das Oeffnen und Schließen bewerkstelliget nnNe. — 4) Dem 1^60 cle lg ?<3)^0U5V, wohnhaft in Lluxel-los) LoulevZrct lis Wütesloo, Nr. 2, sdurch Louis 0. Orth, wohnhaft ,n Wien, Llopold« stadt, Nr. 386), für die Dauer von emem Jahre, auf dic lslsindung und Verbefferullq in der Zudereituna und Conservation d.r Thier-Häute. (In Belgien ist diese Erfindung ?om l4 Dec.mtcr l8^6 an, auf «5 Jahre paten-ti,t.) - 5) Dem Heinrich Gottlieb Kühn, lsommissionöralh, Inspector der königlich sächsischen Porzellan. Manufactur und Ritter des königlich - sächsischen Civil - Verdienst . Ordens, wohnhaft in Meißen (Königreich Sachsen), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Olfin' dung eines neuen Fcucrlöschmittels in eigens dazu construirten Patronen, welches durch sein Verbrennen in geschloss.mn Räumen eine Atmosphäre erzeuge, worin jedes daselbst ausg.« brochene Feuer erlösche. (In Sachs, n ,st diese Erfindung vom 3l. December l8l6 an, auf fünf Jahre pat.ntirt.) — b) Dem Franz Harc-man, Privatier, wohnhaft in Wien, Et. Ul« rich, Nr. 4. für tie Dauer von einem Jahre, auf die Eisindung und Verbesserung, Brace-letts und Perlenschließen m,ttna nglung eines Landesgouverneurs^ Anoreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrach. Friedrich Ritter v. Kreizderg, k. k. Gubcrnialrath. Z. 1985. (2) Nr. '°"«/,^ Kundmachung. Hinsichtlich der Anwendung des Slämpel- und Taxqesetzes auf die Gemeinden und i h re V e r m ö g e n S- V er, waltung. - B^ine k. k. Maiestat haben aus Anlaß eines über dir Anwendung des Stämpel- und Taxgcsetzes auf die Gemeinden erstatteten allerunterlhänigsten Vortrageö untelm 15. Juni l. I. nachstehende allerhöchste Ent- 'schlicßung zu erlassen geruhet: In dcn Angc. leaenheiten, in denen es si5 um die Verwaltung oder Aenderung des G-'wemdcvermö'gens, oder überhaupt um pnoatrechtliche Bezieyun-gen einer Genninde zu andern Personen handelt hgdcn die U'. künden und Schriften, die von den Gemeinden, ihren Vertiern, odec von einem Dritten im Int.tesse ^der Geme,n-den außg''fcrl,get werden, der Htämpelpfllcht in dem Maße zu unterliegin, alü das i-cam-pel- und Taxgcs.tz dieselben für die^U«künden und Lckriflen d.'r Privatpersonen feslsetzr, und nicht besond.re Anordnungen für d,e Gnnein-den als solche enthält. Dieser Grundsatz gilt insd«son^ere auch uon Bcka^ungsaccen, Runst-.befunden, Recursen und andern Eingaben, die in Gemeindeangllegenheiten der demerkten Art vorkommen. — In den Alig.l^genhrtten hin' gegen, deren Gegenstand öffenlllche Zw.cke sind, und die von den Gemeinden zur Erreichung od.cr Beorderung dieser Zwecke besorgt werden, kommt oen Urkunden und Schrifcln der Gemeindeämter, Geamlen und Bestellten, die durch das Stämpel - un3 Taxgesetz für die öffentlichen Behörden, Aemter und Beamten in AmtSsachen bewilligte Stämpelfreiheit zu, wogegen aber auch die bei ihnen sich ergebenden amtlichen Acte über Angelegenheiten die' ser Art drn in dem vierten Abschnitte ersten Hauptstückes des Stamp.l - und Taxgesetzes enthaltenen Bestimmungen unterworfen sind. Dabei ändnt der Umstand, daß die Vorkehrungen , die für öffentliche Zwecke getroffen werden, sich auf das Innere der Gemcmde be-s^ranken, oder daß der Bcrtheil zunächst dln Gliedern d.r GlNuinde zu Statten kommt, die Beschaffenheit dieser Vorkehrungen nicht m stämpelpfllcht!ge Pcirat- oder Dom.stical' Angelegenheiten, — Nach riefen allerhöchsten Bestimmungen wird sich in aUrn Fällen, wo es sich um die Anwendung dcg Stämpcl- und T^xgesches auf die Gemeinden handelt, zu be, nchmln s.y'i. — In soferne sich dis zu dem Zeitpuncte d»r Blkannlmachung di.sir Anordnungen , welche im W'ge der politischen Be^ Horden eingelotet wird, gegen siesc Bestimmung n benommen wurde, h^t ein Strafverfahren od^r eine nachträgliche (5>cbühreneinhe-bung nicht einzutreten. — Welches zu Folae hohen Hofkanzl«irecretes rom 2. October l I., Z. 3032!, zur allgemeinen K.nnlniß gebracht wird. — ^aidach am 5. November l^/,7. In Ermang lun g eines 3 andes - Gouve, neurs: Andreas Graf v Hohcnwart, k. t, Hofrath. Friedrich Ritter v- Kreizbcrg, k. k. Gubermalratt). Z 197». (3) Nr. 26462. C u r r e n d e.. Bei Contracts - Abschlüssen unterliegt der Original-Contract, und die dem Originale gleichlautende Abschrift dem classenmäßigen Stämpel. — Laut einer Mittheilung der k. k. stcycrmärkischen Ca-meral^ Gcfällen-Verwaltung in Gratz ist in mehreren Fällen wahrgenommen worden, daß die Contrahenten bei Contracts-Abschlüffen nur Ein Exemplar des Contractes mit dem vorgeschriebenen classenmaßigen Stampel versehen lassen, welches der eine Contrahcnt zurückbehält, indeß dem andern Contrahenten Abschriften des Con-tractes, die lediglich mit dem für^ Abschriften vorgeschriebenen Stämpel verschen sind, erfolgt werden, die jedoch der Contrahent, welcher in dem Besitze des classenmäßig gestämpelten Con-tractcs ,st, mit der eigenhändig gefertigten Klausel versieht, daß die Abschrift dem Originale gleichlautend sey. — Dieses Verfahren ist nicht im Einklänge mit den Bestimmungen des Stämpel - und Taxgesetzcs. — Solche mit der erwähnten Klausel versehene Abschriften sind in Folge der über einen allcrunterthänigsten Vortrag der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer 1317 erflossenen allerhöchsten Entschließung vom 22. August l. I. bezüglich auf den Stämpel dem Originale gleich zu halten, und mit demselben Stämpel zu versehen, welchem das Originale unterliegt Derlei Abschriften, welche d'eser Bestimmung zuwider, nicht mit dem gesetzlichen Stämpel versehen sind, sind vorschriftsmäßig in Strafanspruch zu nehmen. — Welches zufolge deS mittelst Eröffnung der k k- steyermarklsch-Myrischen Camera! - Gefallen - Verwaltung vom 14. October l, Z , Zahl 1l)226, anher bekannt gegebenen hohen Hofkammer - Decretcs vom 24. September l. I , Zahl 3543«, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird — Laibach am 30. October 1^47 I n H rmangI li n g eines 3 a:'. dc 5 go u v e r n e u r s: Anoreas Graf v. H oh c lnvart, k. k. Hofrath. l.) l-. G c o r g M 0 i h > a ß T p o r c, , k, k. Gubernialrath. Z. 1998. (2) Nr. 28113. Con crirs - Werlautbarun g. Das k. k. Gubertnum zu Laibach wird das mit dem Gehalte jährlicher 4^0 fl. C M. zuRad-mannSdorf offen gewordene, odcr Falls dasselbe an einen bereits activen Districts-Arzt verliehen werden sollte, das hiedurch in seinem Provinzial-GcbU'te sich erledigende Districts-Physical, fünf Wochen nach Einschaltung der vorliegenden Verlautbarung in die Zeitungsblattcr, vcrgcbcn. — Die dicßfälligen Bewerber haben ihre, entweder nur für Nadmannsdorf, oder unbedingt lautenden, gehörig belegten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde an die genannte Landesstelle zu überreichen, und insbesondere die Kenntniß der krainischen oder wendischen Sprache nachzuweisen. — Lcubach am 12. November 1647. Z. 1975. (3) Nr. 25319, l.) Nr. 256,. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen des hochlöbl. k. k. Etadl - und Landrechlcs <16a 4. Sep:enwcr I. I., Z. 6353, zur Vornahme der, mir dem Be. scheide äclo. eoclem bewilligten Feilbietung der, dem Johann Penko von Sagurie gehörigen, der Pfarrhofsgült Koschana 5ud Urb. Nr. 6 dienstbaren, gerichtlich auf 839 fl. >5 kr. geschätzten Viertelhube, die Tagsatzungen auf dcn ,1. November, »3. De-cember l. I. und »0. Jänner k I., jedesmal Vor-mittags 9 __ '2 Uhr in I0.0 Sagune mit dem Beisätze angeordnet wcnden, daß die Realität nur dei der dritten Feilbi'ellmg unter dem Schätzwetthe hint« angegeb.cn werden wild. Der Grundbuchsertratt, das Schätzungsproto-coll und die Licitationsdedingnissc können Hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Fcistntz ^,m 30. Seutem' ber ,847. Anmerkung. Bei der elften Feilbielungstagsa. tzung hat sick kcin Kauflustiger gemeldet, daher am i3. December l. I. zur zweiten geschritten werden wird. Z. !972 ^) 'lir. 2724. O d i c t. Von dem Hczirksgclichte Haasbcrg wild hicmit bekanni gemacht: ^s fty in der (5recucl0lissache des Hrn. M>nhiav Konen von Planina,'wioer die iUer-laßmasse dc^ Simon Baraga, und rlicksichtlich dessen adwelcnden Uiuversalelben Andreas ^a-aga juniar, uin^r Vcitretling seincs Curators und ^aicis An-dle^s ^Ülnaga, dann »uicer oen Andreas Baraga L^niul-, als vergewahrt^r Besitzer der Hypothekar-^iealltai »ub Recl. i'ir. ^59, wegen schuldigen 325 ft. c. 5. <:., die ex.cullve ^lill?ietui!g de>/ n^chlteyen' den, der Heilschafs H^ac-derg dicnstoalen !)ieallta. lcn, alö des "/4 Tagl'aU'Ucbcll.nidsackers ln Häc:ll«,llc u 5l-«^niln 5luki, «ud ^llcl. i)is. 459, geschätzt 6l) ft.; tcs l^intaguau-Ackers p^i- x^sti, zul, ^)icll. Nr. ^2, geschätzt i?U st. ui,o des Gcraulhcs I<.o5t«n^H, zu!) illect. '^lr. ^"i^ geschätzt 90 sl., bewilliget und da,u der 18. December >8^7,rer .«.Jänner i^49, und der , U. Februar ,8^8, jedes« mal Vormiltag5 von 9 dis l^ Uhr in Loco Zirknitz nüc dcm Anhange bestimmt worden, daß dicsc Realitäten bei der dritten Ftilbiltungsl^gftftzung auch un^ ter der Schalung dcm Bcstbiecenden Zugeschlagen wcrdcn. Die Lililationsbedingnisse, der Grundbuchser' tract und die Schätzung können bei diescm Genchte eingesehen werden. Bezirksgericht Haasbetg am ^0. October »647. 3. 1979 <2) ^ir. 4674. E d i c l. Vom k k. Bezirksgerichte der Umgebung Laibachs wird hiemit bekannt gemacht: Es habe ü'del Ansuchen der Grundrvngkeil der Deutschordens.-Rit-ler-(öommenda Laidach, in die Verpachtung der, den Ohtlculen Ignaz und Maria Detella gehörigen, obiger Grundodligkell «ub Urd. Nr. 42 dienstbaren, nächst Podpetsch (vl.Ign ^lgrga) liegenden Wiese, 5l)r° in22 genannt, in Folge treisamtlicher Bewilligung 66c». 5. August I. I., Z- ^96», im Wege der ere-culiven Seqnestralion gewilliget, und zur Vornahme dersewcn die Tagfatzung aul d^ Demselben sind zur Material Betheilung keine Verleger, keine Großtrasikanten, jedoch Siebenzlg drei Kleinverschleißcr, von welchem im Orte Brody selbst dem Kommissionär vier Kleintrafiken überlassen sind, zugewiesen. - Dem Comnnssionar (Z. Amts-Bl. Nr. 140 v. 23. November 1847.) wird das Recht eingeräumt, jene Trafiken, welche in Brody in Erledigung kommen, oder deren Errichtung daselbst für nöthig erkannt werden sollte, durch selbstgewählte Individuen zu vesetzttt, für deren vorschriftmäßige lZicbarungen derselbe jedoch zu haften hat. Die Wahl dieser Individuen ünd der Standpunct, an welchem neue Träsikcn bestellt, oder bestehende — wenn letztere erledigt werden — cingezogen vorläufig der vorgesetzten Camera! - Bezirks - Verwaltung anzuzeigen, und die Besatzung o^cr A-zichungsweise Einzichun^ solcher Trafiken nur dan n gestattet, wenn von Seite der leitLnden GcfäÜs- ^ Bczirksbchö'rde kcine Bedenken' dagegen obwültKl. — Der Werkehr belief sich in den IahM vvtn^. November 1845 bis' letzten Öttober^M^^m Tabakmatcrial auf 664 Centner/ im Gelde auf 31776si. ^l 1'/, kr., im Wmpejpapier auf744W. 45 kr., zusammfn auf 39217 I. 56'/^ kr. -Nach welcher bezMMgistra^ 2 132» Camera!-Gefallen-Verwaltung und bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Brody während den Amtsstundcn eingesehen werden kann, beträgt, und zwar: — die Brutto-Einnahme an zweiper» centiger Provision von dem minderen Stämpel-papier !48 si. 50 kr., an Tabak-Kleinverschleiß-Gewinn «53 ft. l32/, kr.; im Ganzen lUN2 fl. I°l/. kr. — Werden hievon die Auslagen abgeschlagen, so stellt sich der jährliche reine Gewinn mit beiläufig achthundert zwanzig drei Gulden Conv.-Münze dar. — Das ermittelte Etträgniß unterliegt jedoch nach Maß der Zu- oder Abnahme des Material-Absatzes, so wie der Auslagen, einer Vermehrung oder Verminderung; dasselbe kann daher nickt als gesichert verbürgt werden, vlelmehr wird ausdrücklich erklärt, daß nachträglichen Ansprüchen auf Entschädigung oder Emolumenten-Erhöhung keine Folge gegeben werden wird. -Der ernannte Commissionä'r hat längstens innerhalb vier Wochen vom Zustellungstag des Ver-leihungs-Decretes die Verlags-Besorgung anzutreten, und zum Behufe des stets am Lager zu haltenden zweiwöchentlichen Lagervorrathes noch vor der Einführung in das Verlagsgeschäft, entweder im Baren 1?W fl. C. M., das ist für Tabak nebst Geschirr 143U st , und für Stämpel-papier 2?U fl. zu erlegen, oder aber, wenn er das Matcriale auf Credit zu beziehen wünsche, eine Caution in demselben Betrage, entweder im baren Gelde, welches bei dem Slaatsschuloen-Tilgungs-fonde verzinslich angelegt wird, oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder aber mittelst Beibringung einer, von der k k. Kammerprocuratur bereits geprüften, und von der k. k. vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung als annehmbar anerkannten Hypothekar-Verschrcibung zu leisten. — Von dem übernommenen Verlagsgeschäfte kann der Commissionär durch eine dreimonatliche Aufkündigung zurücktreten. — Dieser, auf dt ei Monate festgesetzte Aufkündigungs-Termin hat für das hohe Aerar nur in jenen Fällen zu gelten, wo die Enthebung vom Verschleiß-Geschäfte nicht in Fslge eines Gebrechens, sondern bloß aus administrativen Rücksichten, oder aus dem f.eien Willen des Verschleißers Statt findet. Tritt die Entfernung vom Verschleißgeschäfte in Folge einer Verletzung der contractmäßigen Verpflichtungen von Seite des Verschleißers ein, worunter auch die zur bestimmten Zeit unterlassene Vorauszahlung der Monatsraten des Pachtschillings gehört, so ist das Aerar an den Aufkündi-gungs-Termin nicht weiter mehr gehalten, sondern es wird mit der sogleichen Abnahme des Verschleiß- Befugnisses vorgegangen. — Uebrigens wird bestimmt, daß der Rückstand auch nur mit einer Monatsrate, selbst dann, wenn er innerhalb der Dauer des Aufkündigungs-Termines fällt, den sogleichen Verlust des Verschleiß-Befugnisses nach sich ziehe — Bei Führung des Verschleiß-Geschäftes hat sich der Commissionär genau nach den bestehenden und jenen Vorschriften, die dießfalls etwa später ergehen werden, zu benehmen. — Diejenigen, welche geneigt sind, sich um das Commissions - Geschäft zu bewerben, haben ihre schriftlichen versiegelten Anbote bis einschlichig >4 December 1647 bei der k. k. galizischen vereinten Cameral Gefallen-Verwaltung einzudringen. — Diese Offerte, welche mit der legalen Nachwei-sung der Großjährigkeit, des obrigkeitlichen Sittenzeugnisses und mit der Quittung einer Gefälls caffe über den Erlag des Reugeldes von Einhundert Siebzig Gulden Conv.-Münzezu belegen sind, haben entweder die Verzichtleistung auf eine Provision vom Tabak- oder vom Btämpcl-Verschleiße oder die bestimmten Procente, welche von dem Tabak- und Stämpel-Verschleiße, oder von beiden angesprochen werden; cdcr endlich den Betrag des jährlichen Pachtzinses von dem Kleinverschleiß-Gewinne, der in gleichen Monatsraten vorhinein an die Gefällscasse abzuführen seyn wird, mit Buchstaben ausgedrückt, zu enthalten. — Offerte, denen eines der hier vorgeschriebenen Erfordernisse mangelt, oder welche nach dem festgesetzten Termine einlangen, werden nicht berücksichtiget werden. — Das Reugeld wird dem Ersteher nach erfolgter Einführung in das Commissions-Geschäft, den übrigen Bewerbern aber sogleich nach abgehaltener Concurrenz zurückgestellt werden. — Der Ersteher verliert sein Angeld durch Rücktritt von der Uebernahme des Commissions-Geschäftes, und als ein Fall des Rücktrittes wird es angesehen, wenn er den Betrieb des Commissions-Geschäftes nichr im vorgezeichneten Termine antritt. — Von der Concurrenz sind ausgeschlossen Jene, welche nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche zur Errichtung von Verträgen unfähig sind, welche wegen eines Verbrechens oder einer schweren Polizei. Uedertre-tung wider die Sicherheit des Eigenthums, oder wegen einer schweren Gefälls-Uebertretung verurtheilt, oder bloß aus Abgang rechtlicher Beweise losgesprochen wurden, oder denen politische Vorschriften den Aufenthalt im Werlagsorte nicht gestatten. — Jedes der hier aufgeführten Hindernisse, wenn es erst nach der Hand bekannt würde, hat die Aufhebung des Vertrages zur unmittelbaren Folge. —Die nach dem früheren Systeme bestellten Verleger, welche die Uebersetzung auf den erledigten 1321 Großverschleißplatz wünschen, haben ihre Gesuche, belegt mit dem Erträgnißausweise des Werwal-tungö-Jahres 18^6, mittelbar jener Eamcral-Bezirks-Verwaltung, der sie unterstehen, emzu« brinqen; diese Gesuche werden jedoch nur in dem Falle berücksichtiget werden, wenn dadurch dem Gefalle kein Opfer auferlegt wird. — Lemberg den 28.Oct. I847. —Formular einer Offerte. — Ich Endesgefertigter erkläre hiemit rechtsverbindlich, die Besorgung der Tabak-Großtrafik zu Brody. im Zloczower Kreise, unter den in der Kundmachung vom 28. October IsN, Z. 27810, enthaltenen Bedingungen, gegen Bezug von ----- Procent vom Tabak, von.....Procent vom mm- dein Stämpelpapier-Verschleiße; oder gegen Verzichtleistung auf die Tabak- und ^tämpelpapler« Berschleiß-Prov,sion; oder ohne Anspruch auf die Tabak- und Stämpclpapier-Verschleiß-Provision, gegen einen Pachtzins jährlicher ... ..., C. M, welche ich dem Gefalle in monatlichen Raten vor-hmein zu z chlen mich verpflichte, zu übernehmen. — Die Casse-Quittung über das mit Einhundert Siebenzig Gulden C M. bei drr-------Casse in ____ erlegte Reugeld, so wie das Alters - und Moralitäts-Zeugniß liegen hier bei. —... den... ... itz.. — VonAußen, Offerte für die Tabak-Großtrafik zu Brody, im Zloczower Kreise, mit Bezug auf die Knndmachung vom 28. Oct. 18^7, Zahl 2781«. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,992. (l) Nr. 145«. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neum.nk.l wird bekannt gegeben: Es sey über die Klage des Ignaz Zeme von Neumarkll durch Herrn Dr. (Zrodalh, wi-der Kathatina Zenker und deren Rechtsnachfolger, unbekannten Aufenthaltes, wegen Verjährt- und Erloschene.klärung der für dieselbe aus dem Testamente 66u. »2. September Z799, §. 6, auf dem der Herr» schaft Stein 5ub Urb. Nr. 531 dienstbaren Hause zu Neumalktl Nr. 84 haftenden Ansprüche pr. »000 ft. L W. oder 850 fi. d.W., die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung mit dem Anhange des §.29 G. 5-)^ auf den 22. Jänner '847 früh 9 Uhr vor die. fem Gcrichte anberaumt und zugleich den Geklagt ten Hr. Andreas Texier von Neumarktl als 6ur^ul-»ä »ctum aufgestellt worden, mit welckem die ange-brachte Rechtssache nach der a. G. O. verhandelt werden wird. , ... ^ .. Hievon werden die Uliwi„end wo befindlichen Geklagten zur allfälligen eigenen Wahrnehmung ldrer Rechte mit dem Beisätze in Kenntm,; gesetzt, daß s,e zur rechten Zeit kldst evscheinen. oder thre Vcdelse dem aufgestellten lZurator ausfolgen, oder stch einen andern Sachwalter bestellen uild d,e,em Gerlchce namhaft machen können, weil sie sich Mst die Fol- gen dicser Verabsäumung ft.b,^ zuzu'ch«!ben habe« werden. K. K. Bezirksgericht Neumarktl am 8. October ,847. Z. /002. (,) Nr. 4890. Edict. Von dem k. k- Bezirksgerichte Radmannsdorf wird bekannt gemacht: Es liaben alle, welche auf den Nachlaß des am »9. September l. I zu Buch-haim t ,? somit zusammen auf . . . . . l»77fi. il fr. welches mit dem Bedeuten bekannt gegeben wird, daß die Licitanonsbedingnifse, der Bauplan, Vorausmaß und die Gaudevise Hieramts zu den gewöhnlichen Amlsstunden eingesehen werden können, und daß ZU"/» des AuslM'spreises als Vadium der Licita-tions (ZommWon zu erlegen seyn werden. K. K. Bezirks.-Commissariat Senoselsch am 7. November »34?- 1322 Z. I96I. (2) Bei Kienreich in Gratz ist so eben erschienen, und bei wodurch jedcr Passagier augenblicklich erschcn kann, wie hoch sich z. B. die Reisekosten von Wien nach Breslau, Berlin, Hamburg, Mailand, Paris, Alerandlien, New-York, Smyrna u s. w. belaufen, und welcher Fahrgelegenheiten er sich bedienen kann. Nach den neuesten, bis Ende December 1847 erschienenen Eisenbahn- und Dampfschifffahrts- Verbmdungen von Felix Gtinerarius. Pi eis'. i2kr. (5.M. Bei I. ^. Vv!.. V. N^ÜINIUr^^N, Buchhändler in ^'aibach, ist zu haben: Neiseerinnerungen aus von Heinrich Eosta. M>t4?^>sicht.n Laibach ,6^^, Preis: , fi, 20 kr. Die Abnahme von nahe an 5(M Exemplaren beim ersten Erscheinen dieses Werkes beweiset die Theilnahme, die es fand, und die dadurch gerechtfertigt erscheint, daß dieses erste und einzige Reisewerk über Krain die Verbreitung der Kenntniß der interessantesten Puncte dieses merkwürdigen Landes beabsichtigt. Dasselbe bietet sich gegenwärtig als ein zweckmäßiges Weihnachts - und Neujahrsgeschenk dar. IGMZ ALOIS EDL. V. KLEINMAYR m ilawach zu haben: N o t t z e n über Frankenstein's sjiniar- u.Solarliclit su r Weingeist-, Oel- und Gasbeleuchtung; Nibst tiner kurzen Kritik der Mängel unseres gegenwärtigen Beleuchtungswesens. Mit mrhreren Holzschnitten. 20 kr. Der Begleiter Touristen bei seiner Abreise von oder neuestes Reise VatlonzSQUlN, enthaltend ein alphabetisches Werzcichniß der billigsten und schnellsten Reiserouten, der Fahrgelegenheiten, Fahrpreise und Fahrdauer von 151 der bedeutendsten deutschen, europäischen und außer? europäischen Städte von Wien citi«, 3. 2006. (2) Tfiisik - Unterrichts - Aozeiff e# Mit obrigkeitlicher Genehmigung habe ich nuch m dieser Provinzial-Hauptstadt Laibach ansässig gemacht, und beabsichtige da den Unterricht im Gesang, Violme und Vwloncell zu ettheUen. Ich hade die Ehre, dieses dem hohen Adel und dem verehrten Publikum mit der ergebenen Bltte zur Nachricht zu brmgcn, mich nnt den einschlägigen Auftragen qüttgst erfreuen zu wollen. Der Unterricht wird an Einzelne oder an Mehrere ln einer Stunde ertheilt, wo im ersten Falle 20 kr. für die Stunde, im lcßtern aber monatlich von Jedem 1 fi. 30 kr. als Honorar entrichtet wird. Uebngens macht sich der Gefertigte zum Vergnügen, 6 talentirten, erweislich armen Knaben und h'Madchen unentgeltlichen Unterricht zu ertheilen. Allfällige Aufträge erwartet der Gefertigte in seiner Wohnung, in der Herrngasse Nr. 217, tm 1. Stock, von 3 bts 5 Uhr Nachmittags. Joseph Leitermeycr, Orchester - Director, Solospieler des stand, Theaters und Ehrenmitglied mehrerer Musik-Vereine.