Amtsblatt MrKmbllcherIeitung. MR. 25«. Montag den 8. November »858. 3. 596. n (2) Nr. 2038«. Kundmachung Mit Beginn des Studienjahres »85,«/g sind folgende Studentenstipendien in Erledigung gekommen. l. Bei der vom Andreaö Chrön unterm 25. Jänner l«2s errichteten Stiftung der 2. Platz im jährlichen Ertrage von 8l st. W kr. österr. Währung. Zum Genuffe dieses Stipendiums sind be» rufcn studirende Söhne armer Bürger aus Laidach, Krainburg oder Obcrburg, vorzüglich aber aus des Stifters Verwandtschaft, nur müssen die Studircnden mindestens Schüler der 5. Gymnasialklaffe sein. Der Stiftlina, hat sich auf die Musik zu verlegen und diese Stiftung, zu welcher das Präsentationsrecht dem hiesigen f. b Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gymnasial-Studien nur noch in der Theologie genossen werden. 2 Bei der Thomas Chrön'schen Studentenstiftung der l. Platz im jährlichen Ertrage von 44 st. U> kr. österr. Währung, auf welchen armMDtudirende, die aus Kram, dem DiözesansMngel des Laibacher BisthumS gebürtig, Anspruch zu stellen berechtigt sind; jedoch wird nach Anordnung des «Stifters bei Verleihung, nebst der Fähigkeit und Würdigkeit dcs Kompetenten auch einige Rücksicht auf die Verwandtschaft mit dem Stifter genommen werden. Der Stiftling ist verbunden, sich auf die Musik zu verlegen und der Stiftungsgenuß hat "on der 5». Gymnasialklaffe an nur in den Gymnaslalstudi^n, sodann aber noch in der Theologie fortzudauern. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen f. d. Ordinariate zu. 3. Bei der von Kaspar Glavatiz laut Te-stamcntes ddo. Kropp am l.'». Juni !?ttl er» richteten Stiftung der erste Platz mit jährlichen 3« si. 75, kr, österr. Währung. Dieses Stipendium ist für einen studirenden Anverwandten, in dessen Ermanglung aber für heil. Messen uno Betheilung der Armen bestimmt und kann von dem Gymnasium angefangen in allen Studienabtheilungen genossen Werden. Das Verleihungsrecht übt die Landesregierung aus. ! 4. Das von Lukas Ierouscheg unterm 5.! Juni errichtete Stipendium jährlicher 5! st. «tt Nkr. österr. Währung, dessen auf keine nur auf Studircndc auä des Stifters Verwandtschaft beschränkt ist. Das Verleihungsrecht übt die Landesregierung aus. 5. Bei dem von Matthäus Justin errichteten Stipendium der l. Platz jährlicher 5,3 si. 2'/, Nkr. österr Währung, zu dessen Genusse, welcher bis zur Vollendung der Gymnasialstu- ^n und auf die theologischen Studien beschränkt ^/ vorzugsweise Studirendc, welche dem Stif-^r verwandt sind, in deren Ermanglung arme studierende aus der^Pfarre RadmannSdorf und üblich in Abgang auch solcher, arme Stuoi-!^nde au' der Laibacher Diözese überhaupt b"ufen sind. Das Präscntationsrccht steht dem f b. Or-dlnariate zu. ^ -^ Bei der von Mathias und Friedrich Ka-'"llitz laut Testamentes vom 25. März l7«0 "richteten Stiftung der zweite Platz jährlicher "' fl. 5tt Nkr. östcrr. Währung, welcher vor-zugstveije für studirend.' Anneiwandle des Stift's und in deren Ermanglung auch für Stu- uende überhaupt bestimmt ist, und nur in den Gymnasialstudicn, sodann aber bloß noch in der Theologie genossen werden kann. Das Präsentationsrecht gebührt dem Aelte-stcn der Familie Kastellitz. 7. Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Fraslau Valentin Kuß unterm 29. Juni 1729 errichteten Stiftung dcr l. Platz mit 47 fl. 8l Nkr. östrrr. Währung, auf deren Genuß studirende Anverwandte des Stifters vor Allen den Vorzug haben. In Ermanglung von Anverwandten dcs Stifters sind zum Genusse dieses Stiftungsplatzes Studirende, .die von der Stadt Stein gebürtig sind, berufen. Dieser Sliftungsplah kann jedoch nur von der l. bis zur Vollendung dcr 6. Gymnasial-Klasse genossen werden, und der Stiftling ist verpflichtet, an Mittwochen und Samstagen für das Seelenheil dcs Stifters die hl. Messe zu hören und einen Theil dcs Rosenkranzes mit der lauretanischen Litanei zu beten. Das Präsentationsrccht steht dem Stadipfarrer in Stein zu. «> Bei der von Georg Lenkovitsch errichteten Stiftung der 2. Platz jährlicher 39 st. l3Nkr. östcrr. Währung. Auf den Genuß desselben, welcher nach zurückgelegten Gymnasialstudirn nur noch in dcr Theologie fortdauern kann, haben arme Studierende überhaupt Anspruch. Das Verleihungsrecht steht der k, k. .Landesregierung zu. 9. Die vom gewesenen Pfarrer zu Oberlai-bach Lukaö Murenig errichtete Studentenstiftung lm dcrmaligen Iahreöcrlrage von 3U fl 55'/, Nkr. österr. Währung. Zum Genusse dieser sind arme Studenten aus Wippach und unter diesen vorzugsweise jene berufen, die mit dem zu Wippach gewesenen Pfarrer Repitsch verwandt sind. Das Präsentationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Wippach. N». Bei der Polidor Montegnan'schen Stiftung der l Platz im Iahreöertrage von tt6 st. N> Nkr. österr. Währung. Zum Genusse dieses Stipendiums, welches auf keine Studienabtheilung beschrankt ist, sind arme Studircnde zu Laibach überhaupt berufen und das Präsentationsrecht übt die Landesregierung aus. >!. Die von Anton Raab errichtete ll. ^Stiftung pr. 2UU st. k5Ntr. östcrr. Währung, ^welche nur für Studirende aus des Stifters >oder dessen Gattin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange genossen werden kann, bis der Stiftling zu Folge seiner Studien in einen geistlichen Orden treten oder Weltpriester werden kann. Das Präsentationsrecht zu derselben steht dem Stadtmagistrate in Laibach zu. l2. Bei der vom gewesenen Pfarier zu Kostel, Lorcnz Raczky, unterm 22 Februar Itt«5, errichteten Stiftung der l. Platz pr. 43 st, 5 Nkr. östcrr. Währung, auf welchen bloß studirende Anverwandte des Stifters, von denen jene der männlichen Linie mit dem Zunamen Raczky den Vorzug hat. Anspruch machen könncn. Der Genuß dl-s Stipendiums ist von den Normalschulcn an auf keine Studicnabtheilung beschränkt, und daS Prascntalionsrecht steht dem Pfarrer zu Fara bei Kostel zu. l3 Bei der von Dominik Repitsch, gewesenen Pfarrer zu Wippach, unterm 7. September «747 errichteten Stiftung der l Platz mit jahrlichen 2« fl. 25 Nkr. österr. Währung, zu dessen auf die Gymnasialstudien beschränkten Genusse arme Studirende überhaupt berufen sind. DaS Präsentationsrecht zu derselben hat der jeweilige Pfarrer zu Wippach gemeinschaft- lich mit dem dortigen Herrschaftsbesitzer auszuüben. l4. Bei der sogenannten Reservefondsstif-tung der l. Platz im Iahresertrage von V3 st. österr. Währung, welcher für arme Studirende bestimmt und auf keine Studienabtheilung beschränkt ist. Die Landesregierung übt das Verleihungsrecht aus. l5 Bei der von Adam Schuppe, gewesenen Pfarrer in Sagor, unterm 20. August ll»75 errichteten Stiftung der l. und 2. Platz, jeder zu 2U fl. 82'/, Nkr. österr. Währung, deren Genuß für Studirende aus des Stifters-Verwandtschaft und in deren Ermanglung für Studenten aus Stein bestimmt und auf keine Studienabthcilung beschränkl ist. Das Präsentationtzrecht steht der Stadt-gemeinde in Stein zu. 111. Die Andreas Bchurbi'sche Stiftung pr. 29 st. 40 Nkr. österr. Währung, auf deren Genuß bloß Studirende auö den 3 Familien, deren Repräsentanten und nächsten Anverwandten des Stifters, Andreas Schurbi, Mathias Tluga und Michael Waupetitsch bei Stein sind, An spruch haben. Dieselbe kann übrigens in allen Studien-abtheilungen genossen werden. l?. Bei der von Mathias Sluga errichteten Stiftung der 5. Platz im Iahresertrage von 72 st. 45 Nkr. österr. Währung. Hierauf haben Anspruch solche Studircndc: n) welche von der im Dorfe Jauchen, im Bezirke Lack, und außerwelllg sich befindende Anverwandte des Stifte»s, und zwar aus der väterlich Sluga- und mütterlich Kral'schen Familie abstammen, in deren Ermanglung; k) welche mit dem Btifter überhaupt verwandt und bei Abgang auch solcher c) die auö der Nachbarschaft At. Johann des Täufers zu Jauchen, endlich Nkr. öst. Währung. Zum Genusse dieser Stiftung, welche auf keine Studicnabthcilung beschränkt ist, jedoch erst von den Gymnasial^Studicn an beginnen kann, sind vorzugsweise die nächsten Anverwandten des Stifterö und unter diesen jene, welche sich durch gute Aufführung und durch guten Sludienfortgang am meisten auszeichnen, in Ermanglung der Anverwandten aber gut studircndc Jünglinge, die in Birkendorf, dem Geburtsorte des Stifters, geboren sind, berufen. Das Präsentalionsrecht zu derselben steht dem hiesigen fürstb. Ordinariate zu. l!>. Die l. Georg Suppan'sche Btuden-tensliftung, lm dermaligcn Iahrescrtragr von 4U st. «3'/, Nkr. österr. Wahrung. Zum Genuffe sind berufen vor allen arme studirende Anverwandte des Stifters, in deren Ermanglung sodann Btudircnde aus der Pfarre Rodain, endlich auch aus den Pfarren Vigaun, Radmannsdorf, Lees und Löschach gebürtig. Das Prasentationörecht steht dem hiesigen fürstb. Ordinariate zu. 2«. Bei der Hhalnitscher von Thalberg'-schen Stiftung dcr 5. Platz im jährlichen Ertrage von »2« fl. österr. Wahrung. Hiezu sind vorzugsweise Studirende belu-fen, die von den Schwestern des Stifters abstammen, in deren Ermanglung sodann auch 788 andere arme Studircnde überhaupt. Das Pra-scntationsrecht steht dem hiesigen Domkapitel zu. 2». Bei der Georg Töttinger'schcn Stiftung der 3. Platz, im Iahresertrage von 52 si. 50 Neukr. österr. Währung. Zum Stiftungsgenusse,deraufkeine Studienabtheilung beschrankt ist, sind berufen, Studi-rende auä der Pfarre Oberlaibach, Billichgratz oder Veldcs Das Pläsentationsrecht steht dem Pfarrer in Horjul, als Benefiziat zu Schönbrunn im Oberlaibacher Bezirke, zu. 22. Bci d»>r Stiftung Unbekannt I der neu kreirte zweite Stiftungsplatz pr. 32 ft 55 Neukr. österr. Wahrung. Zum Genusse dieses Stiftnngsplatzes sind arme Studirende zu Laibach überyaupt berufen. Das Vcrleihunqsrecht steht der Landesregierung zu, 23. Bei der vom gewesenen Pfarrer von Flödr.i?, Andreas Wcischel, unterm ltt April l^<)2 errichteten Ssiftung der 2 Platz im Bc-trage von 5,2 st 50 ^'eukr. österr. Wahrung Dieselbe ist vorzugsweise für studirende Jung-linge aus der Weischel- oder Gorjanz'schcn Be-freundt»'chaft, und in deren Abgang für solche, die aus dcm Dorfe Oberfcichting gebürtig sind, bestimmt und kann nach zurückgelegtem Gymnasium nur noch in der Theologie genossen werden. Das Verleihungörccht steht der k. k. Landesregierung zu. 24. Das von Friedrich Weitenhiller errichtete Stipendium jahrlicher 52 si. 5U kr. Nkrz. österr. Wahrung, welches für einen gut studi-renden Schüler der 6. Gymnasial-Klasse restimmt ist. und nur durch ein Jahr genossen werden kann. Das Präftntationsrecht übt der Bevollmächtigte Weitenhiller'sche Patronats-Rcpräsen-tant, Herr Ioscf Aichholzcr, Handelsmann in Laibach, aus. Jene Studirende, welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths-und Impfungszeug-nisse, dann mit den Schulzeugnissen von den beiden Semestern des verflossenen Studienjahres 1858, und wenn sie das Stipendium aut, dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, auch mit dem legalen Stambaum und anderen Dokumenten belegten Gesuche, und zwar bezüglich der unter Post-Nr. l, 2, 5, ,8, l9 und 2U benannten, unmittelbar beim hiesigen f. b. Ordinariate, bezüglich der übrigen aber im Wege der vorgesetzten Studien-Direktion bis 2U. Dezember l I bei dieser Landesregierung zu überreichen. Jene, welche sich um mehrere Stipendien bewerben, haben zwar für jede Stiftung ein abgesondertes Gesuch zu überreichen, indem die für mehrere Stipendien zugleich lautenden Gesuche nicht berücksichtiget werden, können jedoch die vorgeschriebenen Behelfe nur einem Gesuche beilegen und in den übrigen sich bloß darauf beziehen. K. k. Landesregierung für Kram. Laibach am 20. Oktober l8.',8.________^ Z7«lI. n (2) Nr l»l3<, Kund m achung In Folge der mit l. November d. I. ins Leben tretenden neuen österreichischen Wahrung wird der Preis für das Landeöregierungsdlatt von diesem Zeitpunkte angefangen in österreichischer Währung folgendermaßen und zwar: Median Quart der Bogen zu 4 Blättern oder acht Druckseiten gerechnet pr. Bogen mit 2 Neukrcuzern, pr. Halbbogen zu 2 Blättern oder 4 Druckseiten mit einem Neukrcuzer und pr Viertelbogen zu I Blatt oder zwei Druckseiten gerechnet mit einem halben Nenkreuzer festgesetzt. Ixas mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß der Verschleiß des Landesregierung«blattes noch wie zuvor durch die Buchhandlung des G. Lcrchcr besorgt wird. K. k. Landesregierung für Hrain. Laibach den 29. Oktober l^58 Gustav Graf Chorinbky, k. k. Statthalter. Z. «!4 » (2) Nr. «9552. Konkurs-Ausschreibung. Für das Studienjahr l«5H9 sind sieben kraimsch-medizinisch-chirurgische Stipendien pr. l2U si. ö. W v»o2nt. Auf den Genuß derselben haben Jünglinge aus Krain Anspruch, welche sich den mediz.-chlrurg. Studien widmen wollen und die vierte Gymnasialklasse mit guten: Erfolge absolvirt haben. Bei Abgang von Bewerbern, welche das Untergymnasium absolvirt haben, wird ausnahmsweise auch auf solche Kandidaten Rücksicht genommen werden, welche zwar diese Vorstudien nicht besitzen, denen jedoch gleichwohl auf Grundlage ihrer anderweitigen theoretischen und praktischen Vorbildung die Aufnahme in das niedere chirurgische Studium bewilliget wurde, und welche die sonstigen Erfordernisse besitzen. Jene Studirenden, welche sich um dieses Stipendium bewerben wollen, haben ihre, an diese Landesregierung zu richtenden Gesuche mit dem Taufscheine, dem Impfungs- und Dürftig-ktitszeugnissc, dann mit dem Schulzeugnisse von beiden Semestern des Schuljahres l857 zu do-kumcntiren und solche im Wege des k. k. medizinisch - chirurgischen Studien - Direktorates in Graz bis 3<» November l. I. anher vorzulegen. K. k. Landesregierung für Krain. Laibach am 30. Oktober I«58. Z. 59«. a (3) Nr. 20453. Verlautbarung. Am k. k. Gymnasium zu Vraz wird in Folge der hohen Unterrichts - Ministerialerlasse vom 7. Februar. 2dl. Mai und !l September l857, 6. ä. 2U3l, U7«5 und 149V«, der Konkurs zur einstweiligen Besehung einer für Mathematik und Physik erledigten LehrersteUc eröffnet, »nil welcher 5er sire (Keyalt von Siebenhundert, evintuel Achtl) undett Gulden in Honv<'Nt>or.b° Münze und dec Anspruch auf all? übrigen dr„ Lehrern au Staatsgymnasi.n zustehende Rechte oerduncen ist. Sobald jedoch das Benediktiner« stift Admont in dec Lage sein wird, für die zelt« lich versehene Lehrelstelle einen qualisizirten Ordenb« lehrer zu bestellen, wlrd die Versetzung des einst^ weilig bestallten Lehret an «in änderet Vymna« slum erfolgen. Die an das hohe Ministerium des Kultub« und Unterrichtes gelichteten A,werbuntz5gesuche sind mit d.n gesetzlichen Nachweisen über Aller, Religion, Stan?, zurückgelegte Studien, dle «l> wvldene Lehrbefählgung, ferner über das bestan dene Probejahr, bisherige Dienstleistung und moralische Haltung im Dienstwege bis zum l. Dezember d. I. anher zu überreichen. Von der k. k. steiccm. Htatthalterei zu Graz an, l>. Oktybcr »«56 H. «U9. l» (2) Nr. I43l. Kundmachung. Bci dem k. k. Bergamte Idrla in Htain lvetden l2W M.tzen Weizen, l«W >, Hurn, MW >, Kukuruh, mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth' ichaftsamte zu Ilria «m Magazine in dcn zi mentllten H.faßcn abgemessen und übernommen, uno i/nes, wclchcs den OualltätS» Anforderungen nicht entspricht, zurück^ewieslN. Der ^ieferamt ist verbunden, für jede zurück g. Auf Veilanqcn werden die für die Hälfte Lief.rung erfotdellickcn Getreide - Säcke voin k. k. Bergamte gsgen jsdesmaligc ordnungsmäßige Rück' strung uneutg'lllich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspefen zuges.-ndct. Der Liefelant bleibt für einen aNfällia/n Ver» lust an Sacken wählend der Lieferung hastend. lN. Wild sicl) vorbehalten, gm Sitze dcs FlskalamteS befindlichen Äerichlt durchzuführen sind, welchem der Flbkus als Ge< klagler unlerst»ht. Aom k. k. B,rgamte Idria am l. Novcm« b,r «85^ ^^ -i. l»79. (2) Nr. 3557. 6 0 i k t. ,_2 Die mit Editl vom 20. Juli »858. Nl. 2^ auf den !0, «epl.mber, l2. Oktober ,md l3- ^^ vemdtl «858 besiimmtcn rr^tuliven Feilbislulig»» Johann Bufck't,^li Nealital werden auf de« ' ^ 5loucmbel, lI. Dtzlmbel ,8z» u„d l7. Jänner übertragen. . ,g. K. k. Bezilksaml Reijniz. als Ge'lchl, t,,n Ollobtf »^Hii.