205 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 29. Freitag den 6. Februar 1874. (41—3) Nr. 546. .Nlmdmacbmig. ^taatssllpcndien für den BrauercurS an der Marinctruppen für das Jahr 1874 wird am 10. März 1874 "^tPiarinescction des Reichs-KriegsministeriumS ^"ku ^z^ Offertverhandlung abgehalten werden. Der Lieferungsgegenstand ist: Fußbekleidung. diejenigen, welche sich an dieser Lieferung zu betheiii^^ wünschen, werden hiemit eingeladen, "le schriftlichen, gestempelten und qehöng versie^ "n Osserie längstens " am 10. März 1874 H . ^ vormittags bei der Marinesection des tlchs-Krieg6ulinisteriulns ^ Wien (Schenkenstraße den Q ^ libcrreichcn, wobei bemerkt wird, daß ' Kleingewerbe bie thunlichste Berücksichtigung ^gewendet werden wird und daß bloS das an der ^cnwntlerung und Ausrüstung des l. l. Heeres <1en !" Konsortium von den Montursliefcrun fur die Kriegsmarine ausgeschlossen bleibt. Reu ^. ^"^ müssen mit dem fünfperzentigen in b " """" besonderen Umschlage entweder tz. "eul Gelde oder in Werthpapieren, die zur ftalt ^ l "^ "ls geeignet erklärt sind, derge-übern ^ ^""' ^^ das Reugeld gezählt und vffnen "" ""^" ^""' ohne die Offerte selbst Vias,^ ^" Gerten ist auch der glaubwürdige lAuna ^'.^"bringen, daß der Ofsercnt zur Er- ^'e Nel^ " ^"^^^ genomuicnen Lieferungen Befähigung und die Mittel besitze. ^ sind >,,/^^^"" Umschlage deö Reugel< 3enau"n ' ^."^ und Papiersorten des letzteren i" oezelchnen. «°n»u «n^ !, « ^°"' °d« Sla»!«n°lm °. W. "«' denknia^ "' ^ "°'««n« wird jedoch '"°n «Je, ' »?"" "°« b.m c°mu«„i°' ''st'Hn"»,'"" Weg«' °d?r °nä/d.m diejenigen Anbote, welche ohne genaue Angabe der Lieferungsgegenstände und der Preise blos im allgemeinen einen Perzentennachlaß auf die Preise anderer Concurrentcn zugestehen, werden wie auch die Bedingung, nur die Lieferung der gesammten offerierten Artikel übernehmen zu wollen, nicht berücksichtigt. Die Bezahlung der eingelieferten Artikel wird in Staats oder Banknoten geleistet, eine Agio. Vergütung aber unter keiner Bedingung zugestanden. Die Einlieferung der gedachten Artikel muß mit '/, bis 15. Juli, mit '/, bis 30ten September und vollzählig bis 1. Dezember 1874 beendet sein. Die übrigen Bedingnisse dieser Lieferung sowie die nähere Angabe der Gattung und Menge der einzuliefernden, zu der eingangs genannten Gruppe gehörenden einzelnen Artikel können bei dem k. l. Militär Hafencommando in Pola, Seebezirls commando in Trieft und bei der Marinesection des Reichs-Kriegsministeriums in Wien, ferner bei den Gewerbekammern in Wien, Prag, Pest, Graz, Laibach, Hlagenfurt, Trieft, Zura, Äovigno, Fiume und Brunn, die betreffenden Muster aber bei den drei erstgenannten Marinebehörden eingesehen werden. Offerts Formulare. Ich Eudcögefertigter erkläre hiemit, die von der Marinesection des Reichs Kriegsministeriums bezüglich der Monrurslieferung für das Jahr 1874 aufgestellten allgemeinen und besonderen Beding nissc eingesehen zu haben und erbiete mich, nach folgend benannte Monturösorte nach dicjen Bedingnissen und in der darin bezeichneten Menge zu dem nachstehenden Preise (loco Pola) liefern zu wollen, und zwar: ......Paar Schuhe n . . . fl. . . kr., schreibe . . . Gulden . . Kreuzer per Paar. Für dieses Offcrt hafte ich mit dem aoge fonderl beigeschlossenen vteugelde von ... ft. .. kr. Datum. Unterschrift: iauj und Zuname, Hswetbl und genaue «d.lsse dr» 5N",',!!,!! Auf dem Umschlage: Offert des N. N., wohnhaft in N., auf die Ma. rinemonturs Lieferung pro 1874. An die k. k. Marinesection des Reichs-Kriegsmi- steriumö Wien, Schenlenstraße 3ir. 14. Beiliegend in besonderem Umschlage das Badium per .... ft. .. kr. Hßsn der Marinesection des Neichs» Sriegominillerium. (60—2) Nr. Ü605. Lichlullgs-Alisschmben. Bei der k. l. Bcrgdircction Idria in Krain werden KD0«> Metzen Weizen, R^ttO „ Korn und V»«> „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75, Pfund; und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. l. Wirth schaftsamte zu Idria im Magazine in den cimcn ^ tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jeneö, welches den Qualitäts Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück gestoßene Partie anderes, gehörig qualisiclcrtcS Gc treide der gleichnamigen Gattung um den contract mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebn nähme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des l. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liefe rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Vertan gen desselben der Werksfrächter vonseite des AmteS verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu krcuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der l. t. Bergdireciions kassc zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkaffc zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Han dclstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Tlcmpelmarle versebene sal dierte Rechnung. 5. Die mit einem 5!^ ^ieulreuzel Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 2W. Februar Z854, 12 Uhr mittags, bei der l. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Qlwntität Getreide der Lieferant zu Lesern willens ist, und der Preis loov Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Kömer gattunaen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstcllung für die genaue ouyul tung der sämmtlichen BertragS ^ Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein l Operc. Badium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kassc oder der l. k. Lanoeöhauptlasse zu Laibach anzuschließen, widri gens auf das Offert keine Rücksicht genommen wer den könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsverbindlichler ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden fowohl an dem Vadium als an dessen qesammtem Vermögen zu regrcssi 8. Denjenigen ^ssricmcii, iixlü/ü lcinr trcitigkeitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie aucl, die hierauf Bezug habenden Sicherstellm-^..,...:„..^.^.... <"i ^,"!..,^,fn im Sitze i,',.«, f>>'.' c durchzuführen sind, welchem oer Hlscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Nergdireetion Idrla, am 1. Februar 1874.