Nr. 67. l849. Amtsblatt zur LatbaHcr Zeilunz. Samstag den 12. Mai. Gubermal - Verlautbarungen. l Z 85». (l) Nr. 12467, 3(1 9036 Kundmachung. Bei dcr k. k. Camcral- und Creditscasse zu Salzburg ist die erste Casseofsiziersstelle, mit «00 si. Besoldung, in Erledigung gckommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stalle oder um cinc etwa hiedurch m Erledigung kommende mindere Casseofsizialöstelle bei der k. k. Camera!- und Ereditscasse in Salzburg, oder dem k. k Cameral-und Kriegszahlamte in Linz bewerben wollen, haben ihre mit allen Dienstcsbehelfcn belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis Ende Mai d. I. bei der k. k. ob dcr ennsischen Regierung zu überreichen, und sich über ihre Fähigkeiten, im eintretenden Falle eine Caution von I5W st. bis 2000 ss. leisten zu können, legal auszuweisen. __Die Bewerber, welche nlcht bei landcöfürstl. Cassen angestellt sind, haben anzuzeigen, wann und wo sie die lchte Cameralcasse-Prüfung bestanden haben, oder doch sich bereit zu erklären, dieselbe sogleich abzulegen. — Auch wird den Bewerbern zur Pflicht gemacht, ihre etwaigen Verwandt- oder Schwägerschafts-Verhältnisse mit einem oder dem andern Beamten der obgenannten k. k. Zahlamter anzugeben. Insbesondere haben sich diejenigen, die eine Anstellung bei dem k. k. «ameral- und Krirgszahlamte in Linz suchen, auch Über die bestandene Prüfung aus dcn Krii'gscasse-Oeschäften auszuweisen. — Von der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. Linz am 22.April 1849. Z. 852. (1) Nr. 15028. Gub. Nr. 9359. Kundmachung. Für die Besetzung der Lehrkanzel der pohl, nischen Sprache an der k. k. Universität zu Olmü'tz, womit eine Remuneration jährlicher 400 fl. C. M. verbunden ist, wird cm neuerlicher Con^ curs ausgeschrieben. Det Termin zur Anmeldung um diese Lehrkanzel ist bis Ende Juni d. I. festgesetzt. — Diejenigen, welche sich darum bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin der Nachweis über die vollkommene, Kenntniß dieser Sprache enthalten seyn muß, in diesem festgesetzten Termine bei dem k. k. Landes-Präsidium zu Brunn einzubringen. — Brunn am 24 April 1849. Z. «25. (3) '"" Nr. 9202 Verlautbarung. Mlt Hinblick auf die hierortige Verlaut' barung vom 18. April d. I., Z. 799, «nd in Befolgung der hohen Ministerial-Weisuna vom 27, des erwähnten Monates, H 9519" wird hiemlt zur Kenntmß gebracht, daß zurBedeckuna des täglich fühlbarer werdenden Mangels an Feldärzten und um die Cwil-Aerzte und Wundarzte zu veranlassen, sich während der Kriegsdauer zahlreicher, als bisher geschah, dem feldärztlichen Dienste zu widmen, das k. k. Ministerium des Innern, im Einverständnisse mit dem k. k. Kriegsministc-rium, gedachten Aerzten und Wundärzten, außer den in obiger Verlautbarung bezeichneten Begünstigungen, noch die weiteren hier angeführten Vortheile zuzugestehen befunden hat: — I. Die Doctoren der Medicin werden, wenn sie auch noch keinen andern akademischen Grad besitzen, für die Kriegsdauer ausnahmsweise gleich als Oberfeldärzte, die Magister der Chyrurgie als Ober-Feldwundarzte, die Patrone der Chyrurgie als Unter-Feldärzte, geeignete chyrurgische Subjecte oder Studierende endlich, wenn sie bereits medicinisch - chyrurgische Vorkenntnisse besitzen, als feldärztliche Gehilfen, und letztere gleichfalls auf die Kriegsdauer assentirt. — Die auf diese Art eingetretenen Doctoren der Medicin haben zwar auf eine weitere Beförderung nur dann Anspruch zu machen, wenn sie auch das Doctorat der Chy-rurgie erlangt haben werden, allein, man wird denselben nach eingetretenem Frieden zur Erlangung dieses Doctorgrades möglichst behilflich seyn. - II. Die Benennung »Oder- und Unttrchyrur-gen," welche seit dem Jahre 1848 für die früher bestandenen Unterärzte eingeführt wurde, welche letztere (Unter-Chvrurgen) selbst die mit dem Grade eines Doctors der Medicin aus dem Civtlstande eintretenden Heilkundigen annehmen mußten, ist abgestellt und wird für die Oberchyiurgen die Benennung „Oberfeldärzte« und für die Unterchyrur-gcn der Titel »Unterfeldarzte" substituirt, so daß die feldarztliche Branche in Zukunft aus Stabs-feldarzten, RegimeniS-Feldärzten, Oberfeldärzten, Obcrfeldwundärzten, Unterfeldwundärzten und fcldärztlichen Gehilfen zu bestehen haben wird; in die letztere Charge werden die zwar mit med. chyr. Kenntnissen versehenen, jedoch weder als Magister-Chyrurgiä diplomirten, noch als Patrone-Chy-rurgiä approoirten Indwiduen, in Ermanglung anderer aufgenommen werden. — III. Die Genüsse der odgenannten Chargen bleiben dieselben, wie sie im vorigen Jahre bei der Reorganisirung der Branche systemlsnt und seither durch dte in mehreren Provinzen nach der Verschiedenheit der Verwendung bewilligten Zulagen feiigestettt worden sind, indem über eine von der obcrstfeldärztlichen Direction angesuchte Gchalts»Verbesserung vorerst die Verhandlung mit drm k. k. Finanzministerium gepflogen und die a. H. Entscheidung eingeholt werden muß.— IV. Jenen Cwilärzten und Wundärzten, welche sich innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Kundmachung gegenwärtigen Decretcs gerecht net, bei der oberstfeldärztlichen Direction, oder in den Provinzen bei dem dirigirenden Stabsärzte zum Eintrttte bei den Truppen ur.d Feldspltälern melden und als geeignet angenommen werden, erhalten statt des bisher zur Equipirung und Anschaffung von Instrumenten jeweilig gegen künf» tige ratenweise Rückzahlung bewilligten Vorschusses, eine Gratification, und zwar: Doctoren der Medicin sowohl, als bloße Magistri-Chyrurgiä, im Betrage von 150 st. (Einhundert fünfzig Gulden C.M.); Patroni.Chyrurglä von 1Ul)st. (Einhundert Gulden C. M.), und die mir guten Zeugnissen sich ausweisenden, als feldärztliche Gehilfen eintretenden Individuen im Ausmaße von 60 st. (sechszig Gulden C, M.) - Das Ministerium des Innern hat ferner, im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium, beschlossen, daß alle in Friedensspitälern angestellten Feldärzte so viel als möglich durch Civilärztc und Civil« Wundärzte abgelöst und zur Armee beordert werden sollen. Die Kranken in allen kleineren Militärspitälern, deren gewöhnlicher Krankenstand die Anzahl von 50Köpfen nicht übersteigt, werden in jenen Orten, wo wohlorgamsirte Clvll - Spitäler nut zureichendem Fassungsraume bestehen, in diese Civil-Heil-! anstaltcn gegen Bezahlung der systemisirten Oe. bühren übergeben und die Militärspttäler zeitweilig aufgelöst. — Bestehen in diesen Stationen gar keine oder nicht hinreichend geräumige Civil-Heilanstalten, so wird in derlei kleineren Spitälern die Behandlung der Kranken gänzlich den Civil-ärzten überlassen, welche die Medicamente nach der noil»» plmpei-i'm aus Civil-Apotheken, mit welchen die General Commanden wegen Lieferung dcr Arzneimittel mit billigem Procenten- Nachlasse Contracte abschließen werden, zu verschreiben haben. Die Feldärzte werden auS diesen MllitärspUälern nach ihrer Ablösung sogleich zur Armee beordert, das Aufsichts- uno Wattpersonale vom Militär wird darin belassen und die Civilärzte werden die Diät für die Kranken nach dcr in jedem Spitale ohnehin vorhandenen Diäts-VorM-ift vom Jahre 1844 zu ordimren haben. Um dcn durch die Befolgung dleser Maßregel erwachsenden Bedarf an Civilärzten für die Friedens - Spitäler in den militärisch - crnscribirren Provinzen und Tirol kennen zu lernen, wurde vom Kriegsministerium an die General - Commanden der Auftrag ertheilt, mit aller möglichen Beschleunigung die Anzahl der in jeder Station erforderlichen Civilärzte dem Landes-Gubernium dckallnt zu geben, wonach das k k. Lanoes-Prasidium beauftragt wurde, nach dem von den General-Commanden bekannt zu gebenden Be-darfe die für die Fricdensspitäler nöthigen Civilärzte und Civilwundärzte dahin gea/n das Honorar von 3 si. C. M. für einen Arzt, und 1 si. 30 kr. C M. für einen Wundarzt zuzuweisen. — Vom k, k. illyrischen Gubernium. Laibach am 4 Mai 184». Z. 798. (3) l>ä Nr. W92. Circular« der k. k. n, ö. Landesregierung, über die Behandlung der dichjatzrigen Jubilate-Marktwechsel. — D«s k k. Ministerium der Justiz hat, einverständlich mit jenem des Handels, nächst, hende Verordnung über die Behandlung der dießjähriqen Jubilate «Marktwechftl erlassen. — Ueber Einschreiten der Wiener Handelskammer wird, nach Einvernehmung des k. k. n. ö. Mercantil- und Wechselgerichts und des k. k. Wechsel-Notar-Col« legiums, von dem k. k. Ministerium des Handels zur Hintanhaltung möglicher Zweifel und Streitigkeiten hiermit verordnet: — Da laut Kundmachung vom 3. April der Wiener Iubilate-Markt für dieses Mal noch an dem sonst üblichen Tage, d. i. Montag den 30. April zu beginnen, sich aber auf die Dauer von 14 Tagen zu beschränken hat, so tritt durch diese Abkürzung der Marktdauer auch bei den auf den nächsten Iubilate-Markt zahlbar lautenden Wechseln die für den Acceptations- und Zahltag bei Märkten von vierzehntägiger Dauer gesetzlich bestehende Norm und Uebung ein, und es hat hienach für diesen Iubilate-Markt, statt wie bisher der siebente, der vierte Markttag als Accrp-tationstag, und statt des Mittwochs in der 4ten Woche, der Mittwoch der 2ten Woche, d. i. der 9. Mai 1849, als Zahltag zu gelten. — Welche Verordnung in Folge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Wien am 22. April 1849. Gustav Graf v. Chorinsky, k. k. n. ö. Landes «Chef. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 828. (2) Nr. 3814. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird Herrn Johann Strell mittelst gegenwärtigen Edicts erinnett: Es haben wider denselben ol. L L. C, C. bei diesem Gerichte die Kirche und Armen der PfarrTreffen «t L. L. C. C., durch die k. k. Kammerprocuratur, die Klage auf Une giltigkeitserklärung des schriftlichen Testamentes nach dem Herrn Pfarrdechantevon Tuffen, Johann Strell, 660. 16. December 1837 od p>>l>. 22. Mai 1847 eingebracht, und diese Klage wurde 178 dcr Frau Maria Gregorusch, geb. Screll, und den üorigen Mitgeklagten um ihre binnen Ul) Tagen zu erstattende Einrede zugestellt. Da der Aufenthaltsort des Mltbeklagten, Herrn Johann Strell, diesem Gerichte unbekannt, und weil, er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwcsend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Oerichtsaduocaten, Hrn. Or. Andreas Napreth, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Der Herr Johann Strell wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Hrn. Dl-. Napreth, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner 25erabsau-mung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. - Laibach den 21. April 1849. Z. 824. (2) Nr. 362U, Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem Herrn Heinrich Joseph v. Frey und dessen allfalligen Erben, dann dem Fräulein Francisca Freiinn v. Freudenfeld und deren all-fälligen Erden mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Herr Franz Burger, Eigenthümer des Gutes Poganig, eine Klage auf Verjährt- und Erloschen-Erklärung der Rechte aus der, auf dem Gute Poganig haftenden cuil.« dii,i,«2c», äli,^. 14. August 174U, pr. 5W st. eingebracht und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Herrn Heinrich Joseph v. Frey und Fräulein Francisca Freinn v. Freudenfeld, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advocaten Herrn ^l. Johann Dblak als Curator bestellt, mit welchem die angeblachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zu diesem Behufe wird die Tagsatzung auf dcn 30. Juli 1849 um 9 Uhr früh vor diesem Gerichte angeordnet, und die Herren Beklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Herrn Oi-. Johann Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da jelbe sich dis aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden Laibach den 24. April 1849. Z. 823. (2) Nr. 3619. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem Herrn Carl Weikard und seinen unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Herr Franz Burger, Eigenthümer des Gutes Poganig, eine Klage auf Verjährt-und Erlöschen-Erklärung der Rechte aus dem auf dem Gute Poganig ii.^dne haftenden caN2 klimci. <1äo. »5. Jänner 1747, pr. «50 fl. eingebracht und um die Anordnung einer Tagsatzung gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Herrn Carl Weikard und dessen Erben, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Grrichtö - Advocaten Herrn v,. Oblak, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zu diesem Behufe wird die Tagsatzung auf den 3U. Juli um 9 Uhr früh bei diesem Gerichte anberaumt und die Herren Beklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Herrn Or. Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach am 24. April 1849 Z. 803. (3) Nr. 4067. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Herrn Joseph Mo-botschnig, gegen Herrn Alexander Ferario, wegen 34 fl. c. 6. c, in die öffentliche Versteigerung der, dem Exequitten gehörigen, auf 15 ft. 31 kr. geschätzten Fahrnisse, als: Kleidungsstücke, Wäsche, Couvert-Decken, Spennadel» Maschinen :c., ge-williget und hiezu drei Termine, und zwar auf den 19. Mai, U. und 23 Juni 1849 früh von 9 bis 12 Uhr in dem Hause Nr. 22 in der St. Peters-Vorstadt, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Fahrnisse weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangegeben werden würden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Ktain. Laibach den 28. April 1«49. Z. 850. (l) Nr. 2890. Ankündigung. Die Grotten-Verwaltung in Alxlsberg bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß ain Pfingstmontage den 28. Mai l. I. die jährliche Feier des Grot ten fest es, nnt Beleuchtung der Grotte in allen Räumen und mit einer Tanzunterhaltung auf dem sogenannten Turnierplatze, Statt finden werde. — Das Grotten-fest beginnt um 3 Uhr Nachmittags und endet um 6 Uhr Abends; drei Pöllerschüsse werden den Anfang signali siren. — Eintrittskarten zu Ein Gulden für die Person werden bei der Cassa am Grotteneingange gelöst, die Dome, stiquen der Gäste sind jehoch vom Eintmts-gelde frei. — Weitere Anforderungen an Grottengaste sind den Grottendlenern streng untersagt. — Jedermann wird ersucht, sich des Ab schlagen 6 von Grottensteinen zu enthalten. — Adelsberg am 4. Mai 1849. Z. 84U. ft) 3ir. 1508 Kundmachung. Bei dem k. k. Oberpostamte in Laibach sind in Gemäßheit des hohen Erlasses der k. k. Ministerial - Post , Section vom 20. v. M., Zahl 20574^2898, die provisorischen Stellen eines controlllrinden Officials mit dem Gehalte von 800 fl., und zweier Amtsofficiale mit dem Gchalte von 5U0 fl., gegen Leistung der Caution tm gleichen Setrage zu besetzen. — Die dießsälllgen Bewerber haben ihre Gesuche unter Nachweisung chrer Studien und blsher geleisteten Dienste, so wie der Kenntniß der Postmanipulatlon, dann der Landes, und jonstlgen Sprachen, und unter Erwähnung deb Umstandes, ob und in welchem Grade dieselben nnt einem Beamten dieser Oberpostverwaltung verwandt oder verschwägert sind, im Wege .hrer vorgesetzten Behörden längstens bis Ende Mai l. I. bei der gefertigten Oberpostverwaltung einzubringen. — Nachdem übrigens für die hier-ortige erste controllirende Offlcialsstelle, zu deren Wlederbesctzung der Concurs bereils bis 6. April l.I. eröffnet war, mittlerweile eine Erhöhung desIah-reSgehalteö von 700 auf 800 fl. gegen Cautions' erlag im Besoldungsbetrage bewilliget wurde, und sonach anzunehmen ist, daß der mit dieser Stelle nunmehr verbundene höhere Gehalt von 800 st., wie er bei anderen Oderpostämtern system,silt ist, eine andere Competenz, als die frühere Concurs-Ausschreibung liefern werde, so wird einer weiteren Bewerbung um diese Stelle ebenfalls bls Cnde Mal l. I. Raum gegeben. — K. K. illyr. Ober-postwaltung. Laibach den 6, Mai 1849. Z. 645. (2) ' Nr. 2754. Kundmachung. Nachdem aus einem, an das hiesige hohe k. k. Landes-Gubermum erlassenen Decrete des hohen Finanz «Mirnsterlums vom i l. April l. I., Z. 4255, eine stets genügende Hinausgabe von Münze und Scheidemünze für den allgemeinen Verkehr erwartet weroen kann, sich auch schon von der Scheidemünze ein bedeutendes Quantum lM allgemeinen Verkehre befindet, so weroen nunmehr die »n Folge hier-ortiger Kundmachung vom 9. November 1646, Z, 68,3, hinausgegebenen städtischen Kon« mit 3,5, ,0 und »5 kr. eingezogen, und zu deren Einlösung der Termin bis Ende Juni ,9/en Kcildietungsleimine unter obigem Schähungü-werthe werde hintangegeben werden. Giundbuchserttacl, Schatzungsprotocoll und Li. (itationbvedingnisfe können hielgenchis eingesehen werden. . Bezirksgericht Gottschce am 6. Mal l849. Z. 83ib Rllt. Nr-197 H. H. 13 vorkommenden, aus 262 fi. l5 kr. geilchilich'geschatz-en Eindrillelhuoe gewilliget, und yiezu die Termine auf den 21. Juni, den l9. -5"'' und den 23. Ängust, jedesmal früh von 9 bis l< Uhr in loco der Rea^iiat mit dem Anhange ange« ordnet, daß dieselbe nur bei der letzten FeUdietung 179 unter dem Schätzungswerlhe dem Meistbietenden zugeschlagen werden wiid. Das Lchätzungsprolocoll, der Grundbuchser tract und die Lniianonsbedingmsse liegen hieramls zur Einsicht bereis. Bezilksgericht Haasberg den 13. Februar ttj^g. Z. 840. (l) Nr. l306. Edict. Vom Bezirksgerichte Haasberg wlld bekannt gemacht: Es sey über Hllangen des Herrn Franz Scherko von Zirtnitz, wider Johann Sterl von Oberslemen, pot. schuldigen I02 fi. 32 kr., die executive Feilbieiung der, dem Letziern 9. April ,8^9. Z. «51. (.) Nr. .308. Edict. Vom Bezirksgerichte Haaßberg wird bekannt gemacht: Es sey in der Erecuiionssache des Herrn Franz Säierko uon Zirlnitz, wider i^Iaä Srimscheq von Niederdorf, pct. schuldigen 2^» sl. 2) kr. «. 8. «., die Feilbietung oer, dem Letztet n gehörigen, im Grundbuche zu Haasderg 8»il) ^ect. Nr. 6og oor^ kommenden, auf 2^0 fi. gerichtlich geschälten Drit-tell)ube bewilligt, und die Vornahme auf den ltt. Juni, den l6. Juli und den 20. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in loco der Realität mit dem Heisre angeordnet worden, daß diese Realität bei der letzten Licitalion auch unter der Schätzung vertaust werden wird. Der Grundbuchsertract, die Schätzung und Li citationsbedingnisse liegen zur Einsicht bereit. Bezirksgericht Haasberg den ly. April 184g. 2. 836. (I) Nr. 1182. Edict. Vom Bezirksgerichte Schnecberg wird den unbe tannt wo besindlichen Maria Stör, Gregoi' und Hel-lena l>1ll»ve, oder ihren gleichfalls unbekannte,, Erben durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es habe wider sie Jacob Laki-a^ex von Ililtsi^'», die Klage auf Verjährt- und Erloschen. Erklärung ihrer, auf seiner imGrundbuche der loblichen Herrschaft Nablischeg.-ml) Urb. Nr. ""/,7,, Nectf. Nr. 438 vorkommenden '!. Hübe hastenden Rechte und Ansprüche, und zwar aus dem, zu Gunsten dlassenschafl des am !^5. August 1847 oyne Testament, und ohne bekannte Erben velstmbtnen Anton Iancfchilsch von Slreindvrf, H>»us-Nr. 21, entweder als Erben oder Gläubiger, oder was »mmer für einem Nechtsgrunoe A nsvruch zu ma chen geoenten, dlese ihre Ansprüche blnnen einem Jahre lmd 6 Woche,«, oon unlenangesetzlem Tage, so gewiß hiel»ris ftlujt oder oulch elnen Bevolllnach-^lgttn anzubringen, wldcigeils oas Verlaßabhand-lungsgeschäfc zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemacht, und die Verlassenschafc jenen aus den sich Meldenden eingkantwonet werden wülde, denen sie nach dem Gcsrtze gebührt. Weixclbelg am 31. Jänner !8^,9. Z. 843. (l) Nr. 520. E d » c t. Von dem Bezirksgerichte Welxeiberg wird hilmii bekannt grmachi: Es sey üoer Ansuchen des Herrn Michael Stalle oon Mannsburg, ourch Herrn v«'. ^.mlschiifch, in die exc>,ulioe Kellbietung oer, dem Johann Tyomaschltsch von Gaicain gehörigen Hub--realiiacen, als: Der, lm Grundbuche der Herrschaft Zobelsberg «ul) Uro. Nr. 469 ooltommcnden Halbhude, «uti <^oil««. Nr. 16 zu Gallein, sammt Wohn- und U^llly chaflbgebäuoen, lm gecichllichen Schatzungs-werihe von 2300 fi. 55kt.; und oer im Glunobuche oer Psarlgült Sc. Maraln «ul) Rell. Nr. 54 und Uco. '^il. 1l?v0llommtllden Ganzhube sammt Wohn-und Wmhschaslsgeoauden zu iülauu 9ir. Consc. l, im gerich,lichen Schätzungswerthe, von 3? l 7 ft, 15 kr. wegen schulvlgen 1^00 ft E. M. e. 8. 0. gewilligt, und «s seyen hiezu die Feilbietungslagsahrlen auf oen 5. Juni, 3. und 3l. Juli l. I., jedesmal um 10 Uhr >lül) in loco der iXealilalen mit dem Bedcu tcn bestimmt worden, daß oiese Realitäten bloß bei 0er I. Hcilbietung auch unler dem Schätzungswenhe werden hintangegeben werden. Die zeildleiungbvedingmsse, das Schätzungs» plotocoll und die Grundbuchsexiracie von diesen Rea» Utäten tonnen lägllch in hiesiger ümtskanzlei emge^ sehen werden. iüezilksgericht Weixelberg am 12. Apnl 1849. Z. 833. (l) Nr. ,93«. Edict. Alle Jene, welche an die Verlassenschast der zu Podkrai Haus. Nr. 15 am 2l. Jänner 1849 ohne Hinterlassung einer letzlwilligen Anordnung verstorbenen Margarelh Baic aus was immer sür einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, haben solchen bei der auf den 17. Juli l. I., Vormittags «0 Uhr hiergcrichts angeordneten Liquidirungstag-satzung, bei dcn Folgendes §.814 b. G. B., geltend zu machen. Bezirksgericht Wippach am 24. April 1849. 3. 835. (>) Nr. ll82. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird hiermit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Jacob 22-l Urb.Nr.2"^,Rectf.459, imGrundbuche der löblichen Herrschaft Nadlischeg vorkommenden ein Viertel-Hübe des Georg 2gl»i-von Reparje, auf Gefahr und Kosten der gedachten Ersteherin, s65p6<>tiv« deren Eessionärs, wegen nicht erfüllten Licitationsbe dingnissen gewilliget, uud hiezu eine einzige Tagsatzung auf den ,9. Juni 1849 früh 9 Uhr m loco Reparje mit dem Beisahe angeordnet worden, daß dieselbe hie-bei auch unter ihrem Schätzungswerthe pr. 580 fi. hm-tangegeben werden würde, dann, daß der Grundduchser tract, das Schätzungsprotocoll und die l!icitationsbe. dingnisse täglich hieramts eingesehen werden können. Bez. Gericht Schneeberg am 14. April 1849. Z. 830. (2) Nr. ,159. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird dem Martin Kokail und dem Georg Petauer durch dieses Edict bekannt gemacht: Es habe wider sie der Hausbesitzer Joseph Kokail von Gostinze, bei diesem Gerichte die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklär rung nachstehender, auf seiner im Grundbuche der Herrschaft Slatteneg unter Rectf. Nr. 43, Fol. 87 vorkommenden Eindrittelhube haftenden Sätze, als: 1) Des Schuldscheines titln, «l inlaii. «4. Iä'n »806, mit der Forderung des Martin Kokail pr. ,00 fi. c. «, l'., und 2) des Schuldscheines 2 Uhr Vormittags im Orte der Realität mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realität bei der 3. Feilbittungstagsatzung auch unter dem Schä'tzungs-werthe würde hintangegeben werden. Der Grundbuchsertract, die Licitalionsbedingnisse und das Schätzungsprotocoll können taglich in den Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 21. April «849. 3 83 l. (2) Nr. 2139. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des zu Sostru Nr. 15 verstorbenen Ganzhüblers und zugleich ! Müllers, Johann Ramousch, aus was immer für einem Rechtsgrunde eine Forderung zu stellen vermei- l nen, werden aufgefordert, bei der auf den 6 Juni l. I., Vormittags 9 Uhr anberaumten Convocations-tagsatzung so gewiß zu erscheinen und ihre Rechtsan-sprüche darzuthun, als sie sich widrigens die Folgen des §. 814 d. G. B. nur selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 2. Mai ,849. Z. 827. (2) Nr. «63. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Wartenberg wild den unbekannt wo besindlichen Andreas Krivitz und Margarelh Pechr.it, Pangre Zillenscheg, Herrn Alex M^ooiy, Georg Korillnig und Herrn Ehsjstoph Honig und ihren gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edictes bekannt gemacht: Es habe wider dieselben Joseph Koriltnig von Potoschkavaß, dulch semen Bevollmächtigten Herin Vmcrnz Dornig, die Klage auf Verzahn, und ErloschenelNä'> rung der Rechte aus den für sie, auf der beim Gcund' buche der Herrschaft Gallenberg nuli Mb. Nr. 355 volkommtnden l'.ly Hübe intabulirlen U,kuliden und zwar: für die Eyeleule Andreas Krivi^ und Marga, rell) Pezhnik, au5 dem Henaihtzveslraal l^o. 1',. Äpcll l?93, mt2liul»ln /9. Ap'il ,79!, ps. 79 fi. 52 kr.; lül den P«ng>e ZiUenschei aus dem ^chulo. Ichclm llcl«. 16. October ,797, m,»liul»l<, ^3 vo-nung 17^9, pl. 40 fi.; ttir den q)t',n Aler M.' v,tz, aus dem Schuldbriefe 6 dei, "'",«, "0-rlttnlg, auS der Lchuldobliguilon li. l. ^ui, l^i5, inwllulglo 9. Jänner ,8l7 , p . K5 fl-, und f-'dl,ck für din Herrn Christoph Hön.a, .,uß oe. ^cbuld-obllgalion ällc>. 1. Februar, inlsbulllln 25. August »817, pr. ,W ft., hierorts ein^.aän. w^uber die Verhandlungßlagsatzung auf den ?. Augull l. ^. flüh 9 Unr angeordnet wo'den ist. Da der Ausenthall der Geklaa/en d,es,m Ge. richte unbekannt ist, und fie sick v'elle.cbt .u^er den k. k. Erblanden desindrn, so hat M.n .hnen den Johann öhcbin von Nasellich als Curator auigestellt, 18« mit welchem die vorliegende Rechtssache nach den bestehenden Gejetzen ausgetragen weiden soll. Dessen werden dieselben zu dem Ende erinnert, daß sie entweder selbst vor Gericht erscheinen, oder dem aufgestellten Curator die nöthigen Rechlsdehelse an die Hand geben, oder aber einen anderen Sachwalter erwählen und diesem Gerichte namhaft machen. K K. Bezirksgericht Wallenberg am 3. Mai l849. Z. 82l. (2) Nr. 1069. Edict. Von dem Bezirksgerichte Gotlschee, als Abband-ungßinstanz,wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansu° chen des Johann Iacklitsch und Iosepha Thomitsch von Gotlschee, als erklärten Erben, zum Verlasse ihres Vaters Johann Iacklilsch von ebenda, die öffent» liche Versteigerung der in Handen der Lena Engele, vorhin velwitiwettn Iacklitsch, Haus-Nr. 21 in der Sladt Gottschee befindlichen sämmtlichen zu diesem Verlasse gehörigen Fahrnisse, bestehend in Kleidung, Bettzeug, Zimmereinrichtung, Eßgeschirr, einer S!ock» und einer silbernen Suckuhr, Getreide, Heu, einer Kuh, einem Schweine und verschiedener Hausgeräthe, zusammen gerichlUck auf !29 fi. 32 kr. (5onv. Münze geschätzt, bewilligt, und zur Vornahme derselben die Tagsahrl auf den 24. Mai d. I. 9 Uhr Vor-mittags im Hause Nr. 2l in der Stadt Oottschee mit dem Beisätze bestimmt worden, daß diese Fahrnisse einzeln um den gerichtlichen Schätzungswert!) ausgerufen, und auch unter demselben, jedoch nur gegen sogleich« Bezahlung werden Hinlangegeben werden. Bezirksgericht Gotlschee den 15. April 1649, Z. 8l9. (2) Nr. 469. Edict. Das gefertigte Bezirksgericht macht bekannt, daß es über gepflogene ^Hebung den Mathias ZU' panc von Selo, Haus^N. 12, Psarr Hieudegg, als Verschwender zu e«llären, ihm sot)in die eigene Verrnögensvelwallung abzunehmen, und den Joseph Ekol von Sajenne als Kurator aufzustellen btsun> den habe. Bezirksgericht Neudegg am 13. Apnl 1849. 3 sl?. (2) 2li Nr. I l98. Edict. Von dem k k. Bezirksgerichte Egg und Kreut-be>g wird hiermit bekannt gegeben: Es habe Martin Luschor von Scherendüchel, u>,d Gregor Pirsch von Aich, die Klage auf Eigenthumscmerkennung der auf Jacob Loschar vergewährten, im Grundbuche des Gutes Gerlachstein suli Urd. Nr. Consc. 22 vor-kommenden Realität eingebracht, worüber die Tag-satzung aus den 6. August d. I. früh 9 Uhr vor die, sem Gerichte angeordnet worden ist. Nachdem der Ausenthalt des Beklagten und des. sen Erben unbekannt ist, und sie aus den k k. Erb» landen abwesend sein können, so hat man denselben Gregor Iglitsch von Prevoje zum Ciratol' 26 »elum aufgestellt, mit welchem diese Rechtssache den be. stehenden Gesetzen gemäß ausgetragen werden wird. Dessen werden dieselben zu dem Ende verständi-get, daß sie zu obiger Tagsatzung entweder persönlich zu erscheinen, oder ihre Behelfe dem ausgestellten Cu rator an die Hand zu geben, oder einen andern Bevollmächtigten zu ernennen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt sich nach den bestehenden Gesetzen zu benehmen wissen mögen, widrigens sie sich die Folgen selbst veizumessen hätten. K' K. Bezirksgericht Egg und Kreutberg am 17. April 1849. 2. 809. (2) Nr. 1005, Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird den unbekannt wo befindlichen Herrn Franz Smuk und Frau Franciska Wrolichin, dann deren ebenfalls un^ bekannten Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben Herr Jacob Sckmeid von Kraindurg, als Besitzer des ebendaselbst «l,li Consc. Nr. 4 l alt, i 62 neu liegenden Hauses sammt dazu gehörigem Garten, die Klageaus Verjährt- und Erloschener-klä'rung der darauf hastenden Forderung aus dem Schuld, und Satzbriese 6«in. ^ inwkul. l?. Febr. 1785, und zwar des Herrn Franz Smuk pr. . . 32 fi. 25^ kr. und der Fr. Francisku Wrolichin pr. !6 fi. 3l kr. zusammen im Betrage von . . . 49 fl. 6"/< kr. D. W. nebst 4A Interessen bei diesem Gerichte eingebracht, worüber die Verhandlungstagsatzung auf den 10. August l. I., Vormittags 9 Uhr Hieramts angeordnet worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten, so wie deren Rechtsnachfolger diejem Gerichte nicht bekannt ist, und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Erlanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Johann Okorn von Krainburg zum Curator bestellt, mit welchem diese Rechtssache nach der Vorschrift der G. O. ausgetragen werden wird, wenn die hiemit vorgerufenen Curanden nicht selbst oder durch einen Bevollmächtigten «schei- nen, oder dem benannten Curator rechtzeitig ihre Be-helfe an die Hand geben sollten. K. K. Bez. Gericht Krainburg am l 4. März 1849. 2. 620. (3) Nr. 2591. Edict- Vom Bez. Gerichte der k. k. Cam. Herrschaft Adelsberg ist über Ansuchen der Frau Katharina v. Hueber und Frau Iosepha v. Raikovich, geborne von Hueber, als Erben des verstorbenen Wolfgang von Hueber, wegen l39 fi. 28'/^ kr. e.s.e., die executive Feilvietung der, dem Anton ?au<-i<: gehörigen, im Grundbuche der Cam. Herrschaft Adelsberg «uli Urb. Nr. 1067 vorkolw menden, gerichtlich auf 2842 fi. 25 kr. geschätzten ^ Hübe zu Hrasche bewilliget, und die Vornahme derselben auf den 24. März, 24. April und 24. Mai l849, früh 9 Uhr im Orte der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß dieselbe bei der ersten und zweiten Feil bietung nur um oder über den Schätzungswerth, bei der dritten aber auch unter demselben yintangegeben werden würde. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchsextract und die Licitationsbedingniffe können Hieramts einge. sehen und in Abschrift erhoben werden. K. K. Bezirksgericht Adelsberg am 10. Dec. 1848. Nr. l!55. Bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. 3. 822. (3) Nr. 1663, Edict. Alle Jene, die auf den Verlaß des am 4. April l. I, zu TenoHeö, ohne Hinterlassung eines Testa' mentes verstorbenen Realitätenbesitzers Herrn Franz Mahoröii-, aus was immer für einem Grunde An. fprüche zu machen gedenken, haben solche bei der auf den 26. Mai l. I. Vormittags 9 Uhr Hieramts an. geordneten Anmeldungs-Tagsatzung bei den Folgen des §. 8 »4 b. G, B. geltend zu machen. K. K. Bezirksgericht Senoieö dn 4. Mai 1849. Z. 8l4- (3) Nr. I6üä Edict. Von dem gefertigten Bezirksgericht, als Neal> instanz, wild hiemit kund gegeben: Man habe über Ansuchen des Hrn. Banhelmä Pelschnig von Krain burq, wegen aus dem Urlheile clclo. I. Jänner, «xs-outlvo irUuti. 9. September I34L, Z. 4g'!' '^ul' diger 95 fi. «3 kr. sammt Nebenverbindllchletten die eresutive Fcilbictung des, dem Hrn. «Vedastlan Ga klitsch gehörigen, zu Krainburg in der Savevorstadt suli (övnscr. Nr. 5 alt, 8 n eu gelegenen, im Gruud» buche der l. f. Stadt Krainburg volkommenden, laut SchätzungsprotocoUts <1s pl-268. 17. März l. I., Z. 1276, auf 4U5 fi. 2U kr. gcschäylen Hauses, so wie der aus 5 ft. ^0 kr. geschätzten Fahrnisse bewilliget, zur Vornahme 3 Hagjalzungen, auf den 6. Juni, 6. Juli und 6. August l. I.. jedesmal früh 9 Uhr in lloco der Realität und der Fährnisse mit dem Anhange angeordnet, daß die Verkaufsob» jecte nur bei der dritten Feilbielung auch unter dem Schätzungswerte würden hintanqeqeben werden. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchser« tract und die Vicltationsbedingnisse können täglich wahrend den Amtsstunden hiergerichls eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Krainburg l0. April 164g. 3. 789. (3) Nr. 631. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Auersperg macht hier. mit bekannt: Es habe Joseph Seunig von Gradesch, wider Anton Thome, Johann und Maria Puch, Margareth Thome und Sebastian Skaller bei diesem Gerichte eine Klage wegen Verjährt- und Erloschen-erklärung der, auf seiner, dem Grundbuche der Graf» schast Auersperg «ul, Rectf. Nr. 113, Urb. Nr. 311, einkommenden Halbhube haftenden Satzforderungen, als: a) für Anton Thome aus der Heirathsabrede citlo. 23. März 1795 das intabulirte Heirathsgut von 200 Kronen k 1 fi. 59 kr. oder 396 fi. 40 kr., dann die für die Kinder ausgesprochenen Erbtheile; li) für Johann und Maria Puch aus dem Schuld.- scheine ^60. «3. Februar 1786, Jedem mit 60 Kronen oder l l9 fi. sammt 5"/^ Zinsen intabulirte Erbsforderung; 5) sür Margareth Thome aus dem Kaufvertrage lllla. 31. Jänner 1807 die intabulirten Vertrags» rechte; ly für Sebastian Skaller aus dem Licitations-Pro- tocolle > "1 19 Joseph Markuschitz Ob. Domschale 42 Mannsburg 18" ^ 20 Barthelmä Kraschooitz Sdusch 8 Münkendorf » " hiemit aufgefordert, innerhalb 4 Monaten, vom Tage der Einschaltung weses Ed.cteS bei die " Be^k^ um so gewisser zu erscheinen und ihr Ausbleiben zu rechtfer «gen w.dr.genö d.e-Men nach den bestehenden Vorschriften als Rekrut.rungsflüchtlmge behandelt werden. Bezirksobrigkeit Münkendorf am 3. Mai 1849.