Gesetz- und Verordnungsblatt für da» ütterreichilch-ilsiri I rt) >' .K ft 11 c h I n >> i). bestehend auS den gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSea, der Ä»arkgrafschaft Istrien und der reichSunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Zahruang 1876. XVI. ® t ä cf. Ansgegeben und versendet am 14. August 1876. 22 Kundmachunq der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 1. August 1870, betreffend die Steuerzuschlüge für den Jstriancr Grundentlastungs- und Landesfond pro 1877. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. Juli d. I. die Beschlüsse des Jstrianer Landtages, betreffend die Einhebung eines Zuschlages von 1 o % zu den birecten Steuern einschließlich des a. o. Zuschlages behufs Deckung des Abganges im Boranschage des GrimdentlastungsfondeS für das Jahr 1877 und die Einhebung eines Zuschlages von 16% 311 den direeten Steuern einschließlich de« a. o. Zuschlages, dann eines Zuschlages von 75% zur Verzehrungssteuer, von Fleisch, Wein, geistigen Getränken und Bier behufs Deckung der Abgänge im Voranschläge des LandeSfondes für das Jahr 1877 atlergnädigst zu genehmigen geruht. Was hiemit in Folge Erlasses des k. f. Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1876 Z. 10309 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Fitr den k. f. Statthalter Dr. Pozzi m. p. ■ . rt ji n J ii' . .'h It" , : •; • «fjl . rt«#; - .>:y i 'L ■ - 3 '• t 4/ ■ * 4* imtMUf.ll' :: . : ,'i , 1 vri ■ - / , ' > MliV, A UW: .TT81 - ,1 ; ' ■ 'r’ ' ... . . ' . ■ ' ^rMK mtzimDpx ni fjß)4#ttf)Ts$ii 778 sint ■' ' - < r . ... . . SC