W5 Amtsblatt zur «aibacher Zeitung Nr. 203. Montag den 7. September 1874. (396—3) Nr. 2102. , Ouniulachung. Das k. k. Landeszahlamt bleibt wegen Vornahme der Remigung seiner Localitaten am ft Rtt ll und »3. September l. I. für den Verkehr mit Parteien geschlossen. Vaibach, am R September R^74. (392e—1) Nr. 5850. Kundmachung. In S. M. Kriegsmarine werden absolvierte Techniker (Staatsbürger der österreich.-ungar. Monarchie), welche das 24. Lebensjahr nicht überschritten haben, physisch-tauglich und der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind, als Schiffbau-Eleven mit dem jährlichen Adjutum von 600 Gulden ö. W. aufgenommen. Bewerber um die Ausnahme haben bis längstens Ende September l. I. ein schriftliches Gesuch an das Reichs-Kriegsmi< nifterium (Marinesection) zu richten und demselben verschließen: 5) den Tauf- oder Geburtsschein; b) ein militär - ärztliches Zeugnis über die kür' perliche Tauglichkeit; k) das Diplom einer technischen Hochschule oder mindestens Zeugnisse mit guten Foitgimasklassen über das erlangte Absolutorium, eventuell Zeugnisse über die Kenntnis fremder Sprachen; H) die legalisierte schriftliche Zustimmung des Ba< ters oder Vormundes zum Eintritte in die Kriegsmarine und endlich s) den Heimatsschein und ein von der zuständigen politischen oder polizeilichen Behörde aus' gestelltes Zeugnis über das tadellose Vorleben. Hie Kenntnis der französischen und englischen Sprache oder im Schiffbau bereits erworbene Pra-fis gewährt unter mehreren Bewerbern von sonst gleicher Befähigung erhöhete Aussicht auf Berücksich< tigung. Die Aufnahme erfolgt vorerst provisorisch und findet die Ernennung zu effektiven Schiffbau« Eleven nach einjähriger guter Verwendung statt. Schiffbau-Eleven werden nach einer zweijäh eigen Dienstleistung, in befonders berücksichligungs-würdigen Fällen auch früher, zur IngenieurS-Plü-sung zugelassen und im Falle eines befriedigenden Resultates, bei sich ergebenden Aperturen zu Schiffbau-Ingenieuren dritter Klasse mit dem jährlichen Gehalte von 1000 si. ö. W. und dem für die Marinebeamten dn X. Diätenllasse normierten Quartiergelde ernannt. Wien, im Juli 1874. Vom k. k. Neichs-Sliegominijierinm ^Marine^ection). M^"Menntms. ^Tio^. I« Namen Seiner Majestät des. Kaisers hat das k. k. Landesgericht als Preßgericht m Laibach über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt: Der Inhalt des in der am 26. August l. I. herausgegebenen, vom 27. d. M. datierten Nummer 184, Jahrgang VII, der in Laibach periodisch in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Aitschlist „ÄovsvM uzi-oä" auf der ersten Blattseite abgedruckten, mit „2oM Q65l6ii8ki nai-oä" bestätiget und bei eingeleitetem objectiven Strafverfahren nach § 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Nummer ausgesprochen, sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare derselben und die Zerstörung des betreffenden versiegelten Satzes nach den ß^ 36 und 3? des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R. G. Bl., angeordnet wird. Laibach, am 31. August 1874. (409—2) ^ Nr. «187. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landes- als Preßgericht in Laibach über Antrag der t. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der am 27. August 1874 abends herausgegebenen, vom 28. August 1874 datierten Nummer 195, Jahrgang VII der in Laibach in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Zeitschrift ,,81ovvn3ki uaroä" auf der zweiten Blattfeite abgedruckten, mit „Ix Xo-tranMeFa 25. av^uäta/- überschriebenen, mit „8I0V6NM u»roä ^y uis onkrzt" beginnenden und mit „ü iuiLllOm klajH in uaäuöito^u. mt«r-pßlirai" endenden Correspondenzartikels, begründe den Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach § 300 St. G. und es werde nach § 493 der St. P. O. vom 23. Mai 1873, Z. 119 R. G. B., und nach tz§ 36 und 37 des Preßgefetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R. G. B., die vom k. k. Landespräsidium als Sicherheitsbehörde im Einverständnisse mit der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme der Nummer 195 vom 28ten August 1874 der besagten Zeitschrift bestätigt und zugleich die Weiterverbreitung der gedachten Nummer verboten, sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung des versiegelten Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 3. September 1874. (413^-is Nr. 5507. Kundmachung. Von dem k. t. Landesgerichte Laibach wird bekannt gegeben, daß aus der Adjutenstiftung des verstorbenen Erasmus Grafen von Lichtenberg für angehende Staatsbeamte aus wenig bemittelten adelichen Familien, und zwar für Auscultanten oder Conceptsprakticanten ein Adjutum jährlicher 525 fl. ö. W. zu verleihen ist, dessen Betrag jedoch, wenn ein Bewerber glaubwürdig darthun sollte, daß seine Eltern, ohne sich wehe zu thun nicht vermögen, ihm eine Beihilfe auch nur von 105 fl. ö. W. zu geben, oder wenn er elternlos ist, daß die Einkünfte seines Vermögens nicht ein mal 105 st. ö. W. erreichen, nach Zulatz des Stif-tungsfondes auf jährliche 630 fl. ö. W. erhöht werden kann. Zur Erlangung des Adjutums sind nach den a. h. genehmigten Statuten vorzugsweise Verwandte des Stifters, dann Söhne aus dem Adel des Her-zogthumes Krain und wenn nicht Competenten vom trainischen Adel hinreichend vorhanden sind, auch Söhne aus dem Adel der Nachbarländer Steier-mark und Kärnten und in deren Ermangelung auch aus allen übrigen deutsch-erbländischen Provinzen berufen. Söhne aus dem landständischen Adel sind dem übrigen Adel und Auscultanten den Con-zeptspratticanten vorzuziehen. Die Bewerber haben ihre mit den Zeugms-sen über vollendete juridisch-politische Studien, mit den Anstellungsdecreten und mit den gesetzmäßigen Ausweisen über ihren Adel, ihre allfättige Verwandtschaft und Landmannschaft belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 20. Oktober 1874 bei diesem k. k. Landesgerichte zu überreichen. Laibach, am 25. August 1874. (400a—2) Nr. 2735. Lehrstelle. Wegen Besetzung der Lehrstelle für Naturgeschichte nebst einem aus der mathemathisch-natur-wissenschaftlichen Gruppe vorgeschriebenen Lehrgegenstande an der königl. Oberrealschule in Agram mit einem Gehalte jährlicher 900 fl. nebst dem Anspruch auf Quinquennal-Zulagen von 200 fl. und die Localzulage von 150 st. wird der Concurs bis zum 20. September l. I. ausgeschrieben. Agram, am 21. August 1874. Von der konigl. kroat.-slav.»dalm. Landes-Negiernngs-Abtheilung für Cultus und Unterricht. (387—3) Nr. 120. Lehrerinstelle. Die an der Mädchenschule in Rudolfswerth erledigte zweite Lehrerinstelle mit slovenischer und deutscher Unterichtssprache wird hiemit zur Besetzung ausgeschrieben. Bewerberinnen um diese Stelle, mit einem Iahiesgehalte von 400 ft., wollen ihre documentier-ten Gesuche bis 15. September l. I. bei dem Ortsschulrathe in Rudolftzwcrth überreichen. K. k.BezirksschulrathRudollöwertl), am 20steN August 1874. Du t. l. VeziilShauptmann als Volsitzcuder: Gtel m. p. (388—3) Nr. 351. Lehrerstelle. Au w ^t'ejchul< in Tüplch ist der Lehm' Posten, mit welchem der Iahresgehalt von 500 sl> nebst Genuß ber Naturalwohnung verbunden ^t, in Erledigung gekommen. Bewerber um diesen Posten, haben ihre g^ hörig zu belegenden Gesuche, und zwar jene, welche schon angestellt sind im Wege der vorgesetzten ^ zirtsschuldehörde bis Ende September 1874 bei dem Ortsschulrathe in Töplitz einzubringe"' K. k. Bezirksschulrat!) Rudojbwerlh, am 2^" August 1874. Der t. t. VezlllShauplmam, als Voisitzlntcl: Ek«l m. p. (386—3) Nr. 4^- Lehrerstelle. ^ An der Volksschule in Döbernik ist der LcY^ ^ rerposten, mit welchem der IahrcSgehalt von ^^ l' nebst Genuß der freien Wohnung verbunden ^ in Erledigung gekommen. <^ Bewerber um diesen Posten haben ihre gc) rig zu belegenden Gesuche, und zwar jene, "e schon angestellt sind im Wege der vorgesetzten zirlsschulbehörde bis Ende September 1874 bei dem Ortsschulrathe in Döbernit einzubnng ^ K. Bezirtsschulrath Rudoljswerth, am ^' August 1874. Der l. l. Vezirlshauplmann nls Vorsitzender-Ekel m. x.