Amtsblatt M AmbllcherIeitunK. Hr. R»5. Dinstag den 1«. Mai I »5». I. 2Ul>. a (3) Nr. 78l5 Kundmachung der k. k. Landesregierung für Krain. Laut einer dem hohen k. t, Ministerium des Innern zugekommenen und mit dem Erlasse vom 2!> April ltt.'i<>, Z. H?<>^, der iiandesregic-rung bekannt gegebenen Eröffnung des Armcc-Obel - K^mmaildo'ö vom 2/ April d, I., Z. Xtttl, ist durch die von Seiner k. k. apostolischen Majestät angeordnete Augmentation der k- k. Armee und Aufstellung der erforderlichen Anzahl von Aufnahms- und Feldspitälern, die dringende Nothwendigkeit eingetreten, eine möglichst große Anzahl von Zivilärztcn und Zivil-wunda'rztkli, theils zur Anstellung als k. t. Feld-ärzte auf systomisirte Ober- und Unterarztenö-Posten, theils zur temporären Verschling des ärztlichen Dienstes in den Garnisvns- und stabilen Feldspitalcrn gegen Diäten zu gewinnen. Die Modalitäten, unter welchen in Folge allerhöchster Genehmigung der Eintritt von Zivil-arzten alö k. k. Feldärzte in die Armee oder deren temporäre Verwendung in den stabilen Spitalsanstalten gegcn Diäten, so wie die ana-oge Anitcllung von Apothekern stattzufinden haben, sind folgende: ». Doktoren der Medizin und Chirurgie erhallen die sogleiche Anstellung als wirkliche Oberärzte und zwar mit Nachsicht der vorgi-schriebcnen einjährigen Praxis, vorausgesetzt, daß sie die vorqeschriebelu'» AufnahmsbedM' gungcn erfüllen, d. i. an einer inländischen Universität promovirt, von gesunder Körper-bcschaffenhcit und tadelloser Sittlichkeit, end-lich lcdigen Standes und nicht über 32 Jahre alt sind. Wenn solche Doktoren der Medizin und Chirurgie nur auf die Zeit deS Bedarfes als k. k. Oberärzte eintreten wollen, wird auch über das vorgeschriebene Maximalalter von 32 Jahren hinausgegangen. 3. Sind solche Doktoren der Medizin und Chirurgie verheiratet, so müssen selbe ,m Falle der beabsichtigten bleibenden Anstellung die sy-stcmm^fnge Heirats - Kaution puMarmaßig sicherstellen, oder im Falle des Eintrittes auf die Ieit des Bedarfes, die Pensions - Vcrzichts-Reverse ihrer ^«"!.'""'" beibringen. 4. Aerzte, welche nur Doktoren der Medi-zin sind, werden als t. k. provis. Oberarzte zum Dienste für die Spitäler aufgenommen, wenn sie die oben angeführte Eignung besitzen und im Falle des ehelichen Standes die Pensions-Verzichts-Reverse ihrer Gattinnen beibringen. 5. Wundärzte, welche im Besitze cincö Diploms oder Magistri oder Patroni der Chirurgie sind, werden bei nachgewiesener (5ig-nung alS k. k. Unterärzte angestellt, selbst wenn sie, bei sonst kräftiger Kö'rperkonstitution, daS Maximalaltcr von 32 Jahren überschritten haben und wenn sie im Falle ihres verehelichten Standes die Pensions - Verzichts - Reverse ihrer Gattinen beibringen. Als feldärztliche Gehilfen werden überdieß Individuen mit bloß theilwciser ärztlicher Vorbildung und mit der Bestimmung für die Feld-spl'taler aufgenommen. 6- Die aus dcm Zivilstande neu eintretenden Fcldärzte erhalten gleich bei ihrer Anstcl-lung folgende Gratifikationen: die Oberärzte 2M> fl,, die Unterärzte l4l> ft. und die feldärztlichen Gehilfen 6« fl. öst. W Außerdem werden ihnen die ihrer neuen Charge zukommenden Ausrüstungs-Beiträgc verabfolgt, wenn sie die Eiittheiluna. zur Dienstleistung bei einei mobilisirtcn Truppe oder Anstalt echalten. 7. Jene Zivilärzte und Zivilwundärzte, welche für die Anstellung alö eigentliche Feldärzte nicht die Eignung haben, sich jedoch zur temporären Dienstleistung in den stabilen Spitalsanstaltcn herbeilassen wollen, erhalten: u) Diäten für die Zeit ihrer Dienstleistung im Betrage von 5 fl. o. W. für die Doktoren, und von 3 st. ö. W. für der approbirten Wundärzte; li) das Naturalquartier, wie solches nach dem Transenal - Ausmaße für Ober. resp. Unterärzte festgesetzt ist; <') die Vergütung der Reiseauslagcn aus ihrem Domizil in den Anstellungsort und wieder zurück, nach den bestehenden Eisenbahn-oder ! Mallcpost-Tarifen; ! l») endlich für den Fall, als sie in der Spitalsdienstleistung ihr Leben einbüßen sollten, die ! Zusicherung einer Gnadcngabc für ihre Witwen und Waisen U. Zivilapothcker finden unter denselben Bedingungen, wie die Zivilwundärzte gegen Diäten, von 3 si. ö. W. auf die Zcit des Bedarfes j ihre Anstellung. ! Im Allgemeinen wird noch beigefügt, daß jene Zivilärzte und Wundärzte, welchcsich während ! der gegenwärtigen Zeitvcrhältnissc bei den im Felde befindlichen Truppcukorpcrn oder in Feld-spitälern dem ärztlichen Dienste widmen, bei, angesuchter Verleihung von Zivil-Staatsdiensten im Medlzmalfache eine vorzugsweise Berücksichtigung slnden werden. ' Jene Zivilärztc und Wundärzte, welche in einer oder dcr andern Eigenschaft Dienste leisten wollen, haben sich unter Vorweisung ihrer Diplome und sonstiger Aufnahms-Dokumcnte ent-weder bei der ,4. (SanitätS-) Abtheilung dcö Almcc-Ober-Kommando in Wien, oder bei den ^an.täls-Abthcilungcn der bctrcffcnden Landes General-Kommande» zu meld?». Die Zivil-Apotheker haben ihre Gesuche bei der Militär - Medikamenten - Regie - Direktion in Wien oder bcl den Medikamenten-Depots in den Provinzen einzureichen. llaivach am 2. Mai »85»». Z. 75,7. (3) Nr. »790 G d i k t ! Das k. k. Landesgericht Laibach hat zur Vornahme der vom k. k. städtisch-delegirten Bezirksgerichte hiermit dcm Bescheide vom 27. März l. I., Z 4359, bewilligten Feilbietung der dem Anton Posnig gehörigen, im Grund-buchc der Pfalz Laibach >..!> Rett, Nr. lW vorkommenden Ganzhube Konsk. Nr, 3., m der St Pettrö-Vorstadt, im gerichtlichen Schah-werthe von «. Hlizitations. Kuudlnachunft. Die löbliche k. k. Landesbau-Direktion für Krain hat mit dem Erlasse vom 22. April >«',!>, Z wl l, die Rekonstruktion der Brückcnparapete im Distanzzclchen lll/2 :i «l Ill/5, U der Stcin-brück'Munkcndorfer Straße, mit dem adjustii tcn Kostenbetrage pr. 15^ fl. 3l kr. öst. W. für Rechnung der kurrenten Straßenbau-Dotation, zur Ausführnug bewilliget und gleichzeitig angeordnet, hierüber eine Minuendo - Verhandlung einzuleiten, welche am ltt. Mai l85!>, Vor- mittags um 9 Uhr, bei dem hiesigen löblichen k k. Bezirksamte abgehalten werden wird. Die dießfälligcn Lieferungs - und Arbeitsleistungen bestehen überschläglich in: 2° 4' 3" Kubikmaß Abtragung alten Mauerwerkes sammt Ausgleichung der Krone des bestehenbleibenden Theiles :« 5 fl. 29 kr. l" 2^ U" Kubikmaß neuen Parapet-Mauerwerkes aus Rohquadern für D.Z.Ul/2-3 u 55, st. 37 kr l" l' tt" Kudikmaß Parapet-Mauerwerkes aus Rohquadern für D. Z. M/5-« « 52 fl. 75 kr. Das nähere Detail der dießfalligen Bauausführungen ist aus dem Situations- und Profilplane, den Versteigerungs- und Baubedingnissen zu ersehen, welche Behelfe in der Amtskanzlei der gefertigten Bauerpositur Vor--und Nachmittag in den gewöhnlichen Amtsstunden täglich eingesehen werden können. Die Unternehmungslustigen haben vor der Verhandlung daö Badium mit 5"/^ von der Baukostensumme im baren Gelde, in Staatspa-pieren nach dem börsenmaßigen Kurse, oder in einer von der hierländigen k. k. Finanz-Pro-kuratur approbirten hypothekarischen Verschrei-bung zu erlegen, weil ohne solches kein Anbot angenommen wird. Jedem Unternehmungslustigen steht eö übrigens frei, bis zum Beginne der mündlichen Verhandlung sein auf einem 3<» kr. Stempelbogen ausgefertigtes und gehörig versiegeltes Offert, mit der Aufschrist: „Anbot für die Rekonstruktion der Brücken ^ Parapete im D. Z. M/2-3 et M/5-« der Stembrü'ck-Munkendorfer Straße,« versehen, an das tödliche k. k Bezirksamt zu Guvkfsld einzusenden, worin der Offcrent sich über den Erlag des Reugeldes bei einer öffentlichen Kasse mittelst Vorlage des Depositenscheines auszuweisen, oder dieses Reugeld in das Offert einzuschließen hat. In einem solch«, schriftlichen Ossllle muß der Anbor nicht nur mit Zisscin, soliden al.ch, wie dle Bestätigung, daß Offerenl 5e», Geg,«. stand des Baues nebst den Bedingnisse,, qrnau kenne, wörtlich angegeben werden. Auf Offerte, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen , kann keine Rücksicht genommen werden. Mit Beginne der mündlichen Autzbietung wird kein schriftliches Offert, nach Abschluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Bestbottn hat das Letztere, bei gleichen schrift-lichen aber dasjenige den Vorzug, welches früher eingelangt ist und daher den kleineren Post-Nummcrus tragt. Die hohe Ratifikation bleibt für jeden Fall vorbehalten. K. k. Bauerpositur. Gurtfeld am 2s. April »85». Z. 2,2. a (l) Lizitations«Kundmachunss. Von Seite des k. k. l l. Gendarmerie-Re« giments-Kommando wud verlautdart, daß über die Lieferung von Macherlohns-Arbeiten plo »ttlitt u. zw : von »W Stück Waffenröcken, ! llM Paar Tuchpantalonö, NlU Stück Mänteln, lM> Stück Leibcln, «M> Paar Sommerhosen, ,M» Stück Kitteln, 300 Stück Hemden und HM» Stück Gattien am !. Juni l. I. Vormittags lU Uhr in der Oekonomie-Kanzlei des Regiments (BaUhauögasse Nr. 35) abgehallen werden wird Die nähern Bedingnisse, so wie auch die Muster können ^ieferungslustige tägkch allda von 9 — l2 Uhr Vormittags eingesehen. Vom k k. Gendarmerie-Reg.-Kommando. Laidach am 7. Mai «559. 312 Z ,U9. » ('it) Nl. /220 der k. k. Ettuer-LandcS-Kommission in Laibach, betreffend die Ueberreichung dcr Hausbeschreibungen und Hauszinobct'ennt-niffe für die Zeit seit Georgi 18,1!) bishin 1 A6l). Zuni Zwecke der Umlegung der Hauszins-steüer für das nächstfolgende Steuer-Verwal-tungsjahr l^tiOsind die vorgeschriebenen Hau6-beschreibungen und Zinsertragnißbekenntnisse für die Zeit von Georgi i^jöl> bis Georgl lÄttll, auf die bis nun.üblich gewesene Art bei der hi Hinösteigeruugen oderZinöermäßlgungen für jedes' der 4 Quartale des Ia!)res l«5l) bedungen wurden, und welche den Maßstab zur Bemessung der Hanszinssteoer für das Steuerverwaltungs-jähr »860 zu bilden haben, sowohl nach ihren vierteljährigen Thcilbcträgen, als in ihren ganz-jahrigen Summen aufgenommen wurden, wobei mit Beziehung auf del, H. !5 der erwähnten Belehrung erinnert wird, daß m-bst den verabredeten baren Mietl^insbetragen auch alle au5 Anlaß und weg/n der Miethe sonst nock bedungenen Leistungen im Gelde, an Arbeil, in Naturalien, cm Ateuer oder Rcparatursbeiträgen und dgl in Anschlag zu bringen und eluzubr-kennen sind, daß die von den Hausci.',enchümern selbst benutzten, oder an Anverwandte, Hausverwalter, Hausmeister, sonstige Angehörige oder Dienstlellle ubcrlafscnen Wohnungen mil den Mlethzinftn der übrigen Wohnungen desselben, oder der nachbarlichen Häuser in billiges Ebenmaß zu. sctzcn, also mit jenen Zinsbeträgen einznbekcnnen sind, welche für dieselben von fremden Parteien, abgesehen von allen Neben-rückslchten, erzielt werden könnten, beziehungsweise früher wil-klich erzielt wurden, um sonst einzutretenden ämtlichen Ausmittlungen des Zins-werthes derselben zu begegnen; endlich daß von EeiledsrHausdesitzsroderderrn Bevollmächtigten nach dcv Bcslimmung des H. AN der Belehrung der gestattete liiperzentige Abschlag weder von den Zinsungen der in eigener Benützung stehenden, noch von jenen der vermutheten Wohnungen stillschweigend veranlaßt werden darf, well dieß das Geschäft der Zinserhebungtzbehörde zu bleiben Hat. 3. Db die eingestellten Zinsbeträge, wie solches die M 21, 22, 2A der Belehrung vor-zcichnen, je nach Bestand und Dauer der Miethe bezüglich ihrer Richtigkeit von sämmtlichen Wohn.-partcien eigenhändig bestätiget, oder bei des Schreibens uickundigcn Miethparteicn durch einen Namensschrciber als Zeugen'unterferriget seien, wobei die Miethparteicn zugleich aufmerksam gemacht werden, daß im Falle der Bestätigung einer unrichtigen Zinsangabe nicht mindcr auch sie einer vcrhältnißmäßigen Bestrafung unterliegen. Zu diesem Punkte werden die Herren Haus-eigenthümcr mit Hinweisung auf das k. Patent vocn »K. September ld<>7,womit die österreichische Währung als der alleinige gesetzliche , Münz-und RechnungS,suß angeordnet wurde, aufmerksam gemacht, daß in' den Zinsertraqsbckenntnissen die Mierhzinse in ö. W. einzustellen sind,' und die Bezeichnung der Valnla in der Fassion um so mehr außer Zweifel zu stellen sein wird, wcil belln mangelhafte, mit keiner Valuten^ Bezeichnung versehene Fassloncn zurückgestellt lvcrdcn müßten. 4. Ob denn auch richtig selbst alle unbewohnten und unbenutzt -stehenden Hauöbestand-theile nach Vorschrift der M 2.', und 2(i der Belehrung mit den angemessenen Zinsn'.erth-beträgen angesetzt seien, we,l für den Fall der Fortdauer des Unbenühts.ms derselben, über gehörige besondere Anzeigen der Anspruch auf verhältnißmäßige Abschreibung der vorgeschriebene beziehungsweise Nückcrsatz dcr bereits eingezahlten Zinssteuergrdlihr crwcichst. Das unterbliebene Eindekenntniß eines aus der Vermiethung vo„ Hausbestandlheilcn be zoqencn Zinses ist auch dann eine als Zilisver-heimlichung strafbare Unrichtigkeit, wenn diese oermietheten Häuserbestandtheile für sich allein oder mit andern vereint, als in der eigenen Benützung des Hauseigenthlimers angeqeb.'n, und als solche ohne Ansah eines Zinswerthes gelassen werden. Auch müssen zu Folge des hohen Guber-niol-Intimates vom 24. Juli l^itt, Z, l«i>5,l, in die .hauszinöbcke.nntnisse die Feuerlösch-Re- quisiten.Depositorien und die Fleischbänke einbezogen werden, weil für die genannten Ubi-kationen, wenn sie gleich keinen reelen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Parisikation ein angemessenes Zinserträgniß ermittelt werden kann. Am Schlüsse jedes Zmsertragbekenntnisses 'st die Klausel, wie selbe der H. 2? der Belehrung vom 2lj. Juni l«2tt vvrzeichnet, beizusetzen, und das Bekenntniß eigenhändig von, dem Hauseigenthümer, oder dessen bevollmächtigten Stellvertreter, bei Kuranden durch den Kurator zu unterfertigen. SinV mehrere als ein Besitzer des Hauses, so müssen das Bekenntniß alle Besitzer eigenhändig unterfertigen, nnd cö ist denselben kein Kollektiv- Name beizllschcn. Jene Individuen, welche zur Verbesserung, Unterfelligung und Ueberreichung der Zinse» tl'agöbekenntlilsse von Seite der dazu Verpflichteten beauftragt oder ermächtiget werden, habe» eine auf diesen Akt lautende Spezial-' VollmachtihrerVollmachtsgeberdem Bekenntnisse beizulegen; doch wird ausdrücklich beil'.elkt, daß im Falle einer in denselben entdeckten Unrichtig-kett oder eines Gebrechens nur die Vollmachts-gedel, d. i. die Hausbesitzer selbst, oder die nach den .W. 27 und 2tt der Belehrung vom 2 zur Fassionseinbringung Verpflichteten den, Steuersondc verantwortlich und hastend bleiben Die Namensfertiger der des Schreibens nicht kundigen Parteien, denen die in der Fassion ausa/seizten Zinsbeträge genau angegeben werden müssen, bleiben für das beizusetzende Kr.'llzzeichcn verantwortlich und es wird hier ,nur noch beigefügt, daß zur Namcnsfertigung Niemand aus der Familie oder aus der Dienerschaft des Hauseigcnthlimers verwendet werden dürfe. Bei schrcibensunkundigen Hauseigenthümen, muß das beigesetzte eigenhändige Kreuzzeichen außer dem Namcnöfertiger auch nach ein zweiter schr«'il)»-!iskll,idistl'r Zeuge bestätigen. Für jedcü mit einer besonderen Konskriptionszahl oder zugleich mit mehlcren,.dcrlci Zahlen bezeichnete Haus, sowie für ein jedes andere für sich bestehende Hauszinssteuer^Objekt n? ein abgesondertes Zinsbekenntniß zu überreichen , und cs sind nicht die Zinsertragsbe-kenntnisse von mchreren, (5inem Eigenthümer gehörigen Hausern mit einander zu verbinden. Zur Überreichung der so ebrn besprochenen HauKVeschrcilwtlgen u. Hauözinöerttagbfassioncn sind nachstehende Termme ^festgesetzt worden, und zwar: n) Der innern Stadt: Der !2. Mai 1b5i> für die Häuser Konsk. - Nr. l bis^'n<:l„niv« NW » lö. » > » » > lNl ,> „ 20N » ^4. » » ,' « , » 2<», „ ^ lill. <^. l)) Der Vorstadt, St. ,'Pcter: <,, Der »6. Mai »85» für die .Häuser Konsk. - Nr. ^/ bis i)loluslV6 Ilfl l>.^ <-) Der Kapuziner-Vorstadt: "'^ " ' Der »7. Mai l85:> für dle Häuser Konsk.-Nr. l bis ln<'l,i«!vt> lilt, (.'. tlj Dcr Gradischa - Vorstadt: Der l«. Mai l85)t) für die Häuser Konsk. - Nr. t bis ml'!»«,,« lill. ^V. .') Der Polana-Vorstadt: Der !9. Mai l8',8 für die Häuser Konsk. < Nr.' l bis il>c-l,l«ivo !llt. ll). lj Dcr Karlstadter-Vorstadt und HülM-rdorf, und zwar Karlstädter-Vorstadt: Der 2<». Mai l^5>N für die Häuser Konsk. - Nr. l bis >,»<'ll,«'lv(! lil«. l>. Hühncroorf: Der 2l. Mai l^j5,!j sür die Häuser Konsk - Nr. l bis ln(ck,»!vl; lilt. (^. ^) Der Krakau-Vorstadt: Der 2 fm die Häuser Konsk.-Nr l bis ill^!ll«ive litt. l>. .pnll,I j) Der Karolinen-Grund:,< -- ^ Der 25. Mai zk56 für die Häuser Konsk.^Nr. l bis m<'lu««vu 45i. Einfache Erklärungen, daß sich der ^tayd Obgleich die so eben besprochenen Eingaben der Miethzinse seit dem vorigen Jahr, nicht M der Regel von den Herren Hauscigenthü- ^eändert habe, wew,n nicßt angenommen, z mern selbst ""r"ch^ w.ll ^ . , ^. ' .'" , man davon jedoch nur gegen dem abgehen, daß Wer die obantzegebenen Fristen, zur Ueber^^ .,,,,,<.<.'jv... Herren Hauseigenthümer zu reichilng der Hansbeschreibung^n und der Zins-, diesir Uebergabc lediglich solche Individuen ver-ertragsbekenntnissc nicht zuhalten sollt?, verfällt l wenden werden, die zur Behebung allfälligcr in dir nach H 20 der Bclehrunq für den Hauü- Anständc eine entsprechende Aufklärung zu geben, cigenthümcr vocgeschriebene Behandlung. ' oder eine Belehrung aufzufassen im Stande sind. 313 Z. 2l>3 .-, (2) Nr. 4i>!». K l, l« d u» a , h u ll g '"'Vei dem k. k. Bergamte Idria in Krai» werden V4W Mehrn I^rizcn, ^200 '» Korn, 5M> >,, Kukuruh, mittelst Offerte mitcr nachfolgenden Bedingung gen angekauft: «. Das Getreide must durchaus rein, trocken «Md unverdorben sein, und der Metzcn Weizen mus; wenigstens ^4 Pfund, das Korn 75, Psund wiegen. '^. Daö Getreide wird von dem k. k. Wirth: schastsanue zu Idria im Magazine iu den zi' mentirten Gesäsieil abgemessen und (ibcrnomn«en, und jeneü, welches den Qnalitäts-Anfoiderun-gen nicht entspricht, zurückgewiesen. Drr Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gestoßene Parthie andcreö, gehörig qualisizirtes Getreide d»r gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart dcü Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamteä al6 richtig unwioersprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen konnte. A. Drm Lieferanten wird gestattet, das z" liefernde Getreide im A^anal-Magazine zu Oderlaibach unentgeltlich, j^och auf eigene Kosten und Gefahr einzulegen. Der Schlüssel zur Ge tteide-Magazinö Abtheilung wird demselben übergeben. Auf Verlangen des Lieferanten werden die Werksfrächter von Seite des Amtes verhallen werden, die Verfrachtimg vcm Oberlaibach »ach Idria um den festgesetzten Preis von 2:t'/, pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten; es steht dem Lieferanten jedoch frei, das Getreide auf der Eisenbahn bei Loitsch und dann auf eigene Rechnung hierher zu befördern. 4. Die Bezahlung geschieht „ach Uebernahme de5 Getreideä, entweder bei der k. k. Brrgamts-küsse zu Idria, oder bei der k. k. Landes-hauptkassc zu Laibach, gegen klassenmäßig ge> stempelte Quittung, 5, Die mit einem :w Neukreuzcr-Stempel versehene,, Offerte haben längstens b,s Endc Mai ,<><) bei dem k. k. Bcrgamte zu Idria einzutreffen, «. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu urs.':':: Willens ist, und dl'r Preiö entweder loko Oberlaibach oder Idria zu stellen. Sollte cin Offert auf sämmtliche Körnergattungen lau-ten, so steht es dem Bergamte frei, jede einzelne Uattung zu wählen. -,.>, 7. Zur Sicherstellung sü'r die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Nertrags-Verbindlichkcitcn ist dem Offerte ein lllA Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatöpapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-Ponirung bei irgend einer montanistischen Kasse, pder der k. k. Landeshauptkasse zu i!aibach anzuschließen, widrigens auf da? Offrrt keioe Rücksicht genommen werden könnte. Sol!^ Kontrahent die Vertragsveibindlich-kciten nicht zuhal,en, so ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden , sowohl an dem Nadium, als an dessen 9esannmem Vermögen zu legressiren. . ^- Denjenigen Offerenlen, welche keine Ge-treide-Liefcvung erstehen, wird gleich Anfangs "Uni l8.')» das erlegte Radium zurückgestellt Weiden, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget, wo dann er die cmc Hälfte des Mfsreides längslens bis Ende Juni l^'V, die zweite Halste im nächst daraussol^ 5"'den Monate zu liefern hat. 9- Auf Verlangen werden die für die Halste Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k, Bcrgamte g^^n jedesmalige ordnungsmäßige Ruckstellung unentgeltlich, jedoch ohne V"gu-tung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken wahren) der Lieferung hastend. M Wild sich umbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Konttaklb-bedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben de.' Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die Mselbe aus den Kontraktö-Be-dingungcn machen zu können glautU, jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aub dem Bertrage etwa entspringenden Rechtbskeitigkeiten, ' da5 Aerar möge als Kläger ooer Geklagter eintreten', so" wlc auch die hierauf Bezug habenden SlchersU'llungs- und EretutionSschritte bei dem^ jenigeu, im Sitze ^tz KibtalamtcS befindlichen Gerichte durchzufuhren s,nd, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k, k. Bergamtc Idria am I. Mai »85». Z. 2l:l, » (') NrT^Ä». Kuudlnachung Nci dem k. k. Bezirksamte in Laaö wird ein Diurnist gegen cin Diurnum täglicher 90 bis zoo, eventuell 70 Neutteuzer; nach Umständen werden auch zwei Diurnisten sogleich aufgenommen, von denen wenigstens Einer im politischen Manipulations-Fache bewandert sein muß. Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre Gesuche unter Nachweisung der Eignnng, dann einer tadellosen Moralität und steten Nüchternheit, bis längstens 25. d. Mtä. Hieramts mündlich oder schriftlich einzubringen. K. k. Bezirksamt Laas am 7. M^i l859. Z 2W n (2) Kundmachuttss Bei dem gefertigten Bezirksamle findet ein lediger, in der Amtirung praktisch gebildeter Diurnist von guter Aufführung sogleich permanente Aufnahme. K. k. Bezirksamt Gurkfeld am 5. Mai «85» Z Ältt. n '^2) " " "" Nr ,73^. Konkurs - Ausschreibung. Im Bezirke Littai ist eine Bezirkswundarz-ten.'St^l^', mit dem Sitze in Littai, l-l^s,. St. Martin bei ^'ittai, in Erledigung gekommen. Mit diesem Posten ist eine mit h. Landes-Rl'qierungö.-Verordnung vom :til. April d, I,, Z. 75l4, bestimmten Nrmuneration jährl. »5U st., d i. Einhundelt fünfzig Gulden öst, W., aus der Bezirkskasse verbunden. Jene, welche sich um diesen Possen bewerben wollen, haben ihre gehörig dokumentlrten Gesuche biö Ende Mai IX,U hleranns einzu- ^'"K."k. Bezirksamt öittai am 5. Mai l85tt. Z. 20,. « ft) Nr7l5^ Verlatttbarnnss Zur Hintangabe d.lun, lmi dcn Fiükalpreis von l^?fl. ü" kr.o.W.! die Zimni<"> inamisarbcit um....., -><> >' " die Schlosscrarbeit um ^l » 5tt » » die Schmiedarbeit um 45 « — " " die Anstreichcrardeit um 1U » 3<> « " l,i,d die Glaserarbeit um 7 » '^t<»'/, « " zusammen'um ^ ü<»l5 st. V4'/, kr. ö. W ausgerufen werden wird. Der Aauplan, Kostenübcrschlag und die Lizitationtzbcdingnisse können hier eingesehen werden. K.k BezirköamtKrainburg am l.Mai lttüU Z. 2N7. » (2) " Nr, 222. Lizitations Kundmachung. Das hohe k. k Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 18. April »V.'»tt, 3-42l7j422, die Herstellung eines Steinwurfes nächst Artho, im D. Z. ll^l-2 der Save, im Körpermaße von 2lw"-l^-5", mit dem Kosten, betrage von itWl fl. 4U kr. österr. Währung genehmiget. Wegen dieser Ausführung wird die öffent« liche sizitation Dinstag den 24. Mai »85» von l> bis l2 Uhr Vormittags bei dem k k. BezirkSamte zu Wcichsclstein ausgeführt werden. Jeder Bewerber hat vor der Lizitation baö fünfperzentige Vadium mlt 2M st. öst. W. entweder in barem Gelde, oder in gesetzlich an-nehmbaren Kautionseff^kten zu erlegen, und im ErstchungsfaUe auf zehn Perzent des Anbotes zu ergänzen. Schriftliche Offerte, welche das erwähnte Reugeld enthalten, den Lizitationsbedingnissm entsprechend verfaßt und von Außen mit der Aufschrift: »Offert für die Herstellung des Steinwurfes im D.-Z. Ilh!-2 der Save unter Artho« verschen sind, werden bis zum Beginne der mündlichen i/izitation beim k. k. Bezirksamte zu Weichselstlin angenommen. Die hierauf bezugnehmenden Bauakten können bis zum Lizitationötage Hieramts finge-schen werden. K.k. Bauerpositur H?atschach am 3. Mai l5ü9. Z. 79«. (2) Nr. I'll. Edikt. Von dem l. k. VczillSawte Krambulg. als Gericht, a'irt» biemit drkaimt gemacb!: Es seicn ül'lr Emveislänrniß »c^Elelutiol'sfudrsls Ioscf Deu uou Nenmarlt! und r»cs Erclüte» Johann Sllpan ron Sttokam, die mil disßsscrlchtlichfm Eoilte u?m 1l. N^vcml'er v. I.. Nr. 4162, auf 5cl> 3l). März >mb 30. April l. I. alilieoroncteu l,eir>en rre. llllivr« 3e!ll>leNl»l,s!i dlr. dem ^sßt,tn gehörigen Hub. rllilität or sich gr^ailstsli anzli» sll'r», uild padr sohl» iilir oie brille auf ds» 3. Iu»i I. 3- l'cftimmtr Frillurtung ncich dem Silme des ditb» qsrichtlickcn Bescheides vom 11. Novcmbtl v. I.. Z, ^162. vor sich zuqchrn. Kra,ndulg om 28. März 1839. Z. 77,. (3) Nr. 2123. (5 t> i f l. Mit Vezilg auf daS hlerämtlill,, El^ist ?c»m 8. Novsml'sl r. I.. Z, «27l, wild dem '»'l'ssninil wo l'rfiudlicheu Ilroi Vittko^ich n„p rcfse» sbrnfaUS unl'e. fliinitti, Eil'cn ,löff»sl. l^aü die mit l'l'i^l-m '^rscixil'? irrü)l!ml,ch auf dt„ PfiligNnwüloq oci, 13. I„i,'<«59 ciiiHrpldortc Vcrl'a>ic>Il!»sssisl^s!^ allf i»,ii16. Juni l. ).. nül Vciliel'ült dsö OllcS und drr Slulidr und mit dcm 'rorigln Ailbangc sil'cilragen wild. K. k. Vc^ilkScim! Fcistiiß. nlö Gericht. am 28 Aplil 1839. Z. 773. ^3) Nr. 1U69. Exekutive Realitäten - Lizitation. Von dem t. l. Nädt. b,llg. Vezilksglrichle Neu, sladll ivird hismil l'klanlit gemach! - Es sci üdcr Ansuchln dtS Johann EnQnz von St. Michael, Machchal'sr oer Anna Mauser ocn Btt> zl'lndolf, die lktkutwe Vrrslci^rrling t^ei dem minverl. Iobaini und Mich»,e! Mnnscr grborisssn, i» dem Wein» gll'ilnc Allenl'nig grllgtmu. l>ul> D,ra»Nr. 348 n«l Gut Slemlirückel rii^c'Mineliden Weillgarllrallläl, ^iir Hcrcinl'rmssilüH der sordrrlln^ pr. 72 fi. 4 lr. CM., oer uom Kapitale pr. l>2 fi. 30 kr. slil 12. Dezember 1862 iiicksländigtl, ll"/, Zliiss,! saniml Vtsbrümidutt" licl'stiten lirwilügst worden. zu welchem Ente drei TagsaplMste». lint> zws>r: die eiste anf rrn 11. Juni m lolo der Nealiiäl. rie zwrile nnf dcn 1!. Iu!i. ) in t'cr die dri«c cmf den 1t). Ali^.uli 16^9) ^mtsls.n^le!. jedesmal Vormilla.) von 9 l)>S 12Uhr an^e»rdnrt werbrn. Dilsc Ilculücitdesllht ans ei»em Wting^Ntn sammt dem sa'^ei licfindliä'su l)ö!zellnn KlUei, Dicslll'c wlnre cim 1i). Februar 18ö9 auf 162 fl. ött W. nelichll,ch geschätzt, m.d wird bl-i der l,Nel> u„l» ^wrül,, Vllstt'gcrungsla^'ayun^ ,i«r um odel über kicsen Schäßwerlb. bei ltl drillen ab,r auch m'tcr demselben a„ den MeiNbieteliben l)i„la,ig,g,l't» werden. Die LiwalionSl)edi,i,r ^>z, 10S Vadium mit 20 ft, ö. N. j" ellegen bo». so wir d^'s SchätzungsprololoU »"d dcr Grundbuchs' Ellralt. köimen Yi.ramls ciiigsftlisl' wslden. Ht. s. sladt. dsle^ Veziilsgslicht Neustadll am 14. März 1889. . ,.^ Z^ 739. (3) Nr 74«, O d i r t. ' i!io,l den, f. k. Bezilks-nul,- ^cnofttsch, als Ge-richt, wird hicnnt veiault.t gemalt: Cs sei über raö Ansuchen des Herrn Karl Prcmrou von Avtlsberg, gegen Maria Premrou von Blündcl, wegeil a»s dem Vergleiche pom 7, April 1857, Z, 2976, schuldiqen 83 ll. 3! kl. <5M. o. x, r., in die lltkulive öffentliche Versteige,u,ig der, del öetzlern ge höriqen, im Grundbuchs dcr Herlschaft Scnosellch «ul, Urb. Nr. I5^l^ vv't^mmeriden Nlaliläl, im ge. ricktlich elhobeneu Schätzungswerthe uon 37 l 3 fl. 40 kr. l^M. gtwiUigcl, und zur Vornahme derselben die erste Fcildittuncl?tagsatzung auf den 9. Juni, die zweite ans den l l Juli u. die dritte auf dtn »8, August d I.. jedesmal Vormittags von >x)—l2 Uhr in dlcser 'Amts kanzle, mit rem Anh.»n.,c bestimmt woiden, d.iß die feilzubietende NeaUtat „ur bei dtl letzte« Fcilbi t„ng auch unter dem SchalHUNgswelthean den Meistbietenden hlntana/a,2. W^l» «8)9. H 7^3. '? ' '^i über büö Ansuchen des Herrn Franz Knschaj von Hrenoviz, gegen Anton Novat vun Hltnoviz. wcgei> au? dem 3!^sgl,iche vom l l. Juli ,83^. Nr 7»<'s scl'l!iri^n«9 fl, 20 kr. (iM. <>, ». <:,, in die erekulir-e öffentliche Ve'steigerung der, den, Llhls'N stel^öligsn. >m Grunc buche des Gutes Neukciel «,,l» Urb< Nr, 6« vlnkrmmende!, Realität, im qericht' lich »ldobknen SchntzungZwelthc von l52l) fl CM gen,;Uiqet, und zur Vornahme delsülben die drei ffeill.'ielungz^sss>,lznnssen anf den 2,8. Mai, auf den 30. Juni und aus den 30, Juli V. I , jedeSmal Vor. willens vl)l, 9 —l2 Uvr m diefts Amlotanzlri mit dem Anhange bestimmt worden, daß die f,ilzubictt»we Reolilal nur l'l'ivel ltlzteu,^ildiellinu auch untcr dem Sch^iillgöwfrlhc an, den Meist^ieienren hiritangege. den wi>lde. Das TchähungSprotukoll, der Grundbuchseltrakt und die llizilationsdediügniffe können bei diesem (He. lichte in den gewöhnlichen Amlsstunden eingtsehei'. werden. K. k. Bezirksamt Senosetsch. al« Gericht, am 4. März 1859. ^ ^44 <"'V Nr. 854. <5 d i l t. Von dem k. k. Bezirksamle Senoselsch, als Gericht, wird hienlit bekannl geln.icht: Es sei über das Ansuchen des Herrn Johann Dckleva ron ,Bliltof, gegcn Andreas Polschtar von Potolsche, wegen aus dem Vergleiche v. 28. Nov, l844, ii. 376, scbu!digcn >6< fl ,0kr CM. <: ». <>., in die erekutive öffentliche Verstngeiung der, dem iietzl.rn gehöriqen, im Grundduche der Herlschafl Lenoselsch «„!) Uib. Nr. 2ä9^l0 vorkommenden Realität, im gcrichlllcb erbodenen SchatzungSwerlh, von 2202 fl. 40 kr. CM., gemilliget und zur Vornahme de'selbcn die llste Ffildielun^slags.!tzung auf den 28, Mai, die zweite auf dcn 30. Juni uno rie drille auf den «0. Juli d. I, . jedesmal Vormittags von «0—12 Uhr in riefe, Amtskanzlei mit dem Anhange bestimmt woldcn. daß die feilzubietende Nealiläl nur bei der letzten Fcilbirtuna, auch unter dem Schälzungswerthe an den Meistbietenden hintangsgeben werde. D>>s Schähniigsproiokoll, dcr Giundbuchser' trakt und die l!iz>tation5bevu,gnisse können bei die> sem Gerichte in den gewöhnlichen Amlkstunden ein. gesehen werden, K. k. Bezirksamt Senofetsch, als Gericht, am . , ^, l^S: Mrz l859, Z. 758? (3) Nr. 2939 s d i k t. Von» k. l, Bcziltsamte Planina, als Gericht, wied den unbekannt ,vo befindlichen Thomas Udoutsch, Gregor Puntar, Graf Coruniüi'schen Güter Inspck. lor, Georc; Steischaj, Herrn Dr. Kraschovitz, B!a5 und l^fsgor Punt.il . Johann Sterschaj , dann Gle> gor uno Masgarcth Puntar lmo keren unbekannten Orden ditrmit elinntll: ss dabe Lukas Soet von Rakek, wider diesel, beil die Klag^^uf Verjährt und Erloschenerkläliina, nacdstcheüder. uuf s.!,.l.i,«; h.'stendo, S.'tzposten. als: 2)de5 !Ür Thomas Udoulsch ,,<-,„, «30 ft. haslrn den ScblUdschtines ,,<»«. «l >,„»»). li.Iuli 1807; d)des !Ür Gregor Punlar ^,s,. ,2z ft. haftenden Vergleiches vom 2H.Ium »8>o, wtab. »?. Iul, l«! ! ; l: des für Georg Stersch^I i"ln. 70 fi 5 kr. ha, tenden Vcrglcichls voin 25. Februar »«»,; ^^ä <,ot. ^2. November ls<6j , 23l) fl. haftenden Kaufvcci,asseS ddu. l7. Juni, »»tab. »7. Zuli 1822, «nl» psl»^». 4. August 1858, Z. 8939, hier<,l„ts eingebracht, worüber zur müi.dlichln Velhanriung dic Tagsatzung aus ccn 29 Juli !8ö9 slü'l) 9 Uhr mit dem A-.hange o«s §29 a. (Ä. ^. angeordnet, und dcn Otklau.tc» wegc» chres Uübelannlcn Aufenthaltes Herr Anton Ierschcn von Maunitz als' l^ulull,,' u f^hr und Kosten bestellt wurdf. Dess<» werden dieselben zu dem Onde verständiget, daß sie allcnjaUs zn rechter Zeit selbst zu erscheinen, ober sich eincn anderen Sachwalter zu l.est»llen und anher namhaft zn machen l)ab?n, widtiglns diese RechlSsliche mit dem aufgestellten Kurator rerhandcll werden wird. ^ H. k. iüezirksamt Planina, Hls Gericht, am 25. ___. _H"zm^r ,858^ , .....-......i^A.. . Z. 759? (3) vir. ä9Ä6. . (3 d i t t. '^ :^ Vo>» dem k. t. BezufSamte Planina, als Oe' richt, wird den unbekannt wo bcsinollchen Anton Dellak und Hrn. Franz Roschanz, und dcn gleichfalls linortannlen l>!kchlSn>'ch!olgtll! hiermit eiinnert: Es habe Lukas Evcl von Hater, unter Verlre» tuügslcistul'g des Heir» Johann ')iep. de Ncdnngc, wioer dieselben die «läge auf Verjährt - und <^r!o-schenerNarung nachlleyeodcr, auf slincr, im l^lund^ buche der Hlnsctiast Haasberg «u») Rcktf. Nr, 277 voitommenoen ?),ealllat angeblich in'. «, o-, l)afli8l5. >ntab. 23. Februar »8!i>. «l,l, prua«. 4. ilugust »858, Z. 3938, hieramls ein gebracht, wurüder zm müodlichen Vrlhantlu,'g die Tagsl'ftung auf ten 29. Juli l859 snih 9 Uhr,nil dem Anhange ves ^. 29 a. G. O, angeoidnct, und den ^!'tl«gttn weqtn ihlts undelanntk», Ausenthalles Heir Änlon Ieischan von Mannitz alii ^u,i»ll>,-»ll ««»nil, auf ihre Gefahr und Kosten bcstcllt wmde. Drsien werden dieselben zn dem Enoe verstäildiges. daß sie alieniallS zu recbflr Zeit selbst zu erscheinen, oder sich einen anrern Sachwalter zu bestellen und anher namhasl zu machen haben, widrigens diese lilechlssache mit dem aujglstcUten Kurator v-rhandclt welden wird. K. t. Bezirksamt Planina, als Gericht, am 25 Dezember l859. Z. ?«2. ^3) Nr. I^ii. Edikt. Von dem k. t, Bczirtsamtc Sittich, als Ge licht, wird hiemit betannl g,macht: Es sei übel das Ansuchen des Herrn Anton Paik von Vil, gegen Johann (Ärum von l!^s>iz, wegen aus den, Vergleiche vom. 24. Mai li<5.^ »111. 2996, schuldigen l8 fl. 20 kr. CM.o. ». <^, i>i die trekutioe öffentliche Versteigssung der. dem ^ctztcin ge-hörigen, im Grundducke der Herrschet Sillich des Haus-amles >i>,!» Urd. Nr. l0 voikolumtüden Realität in Lcskouz, im gerichtlich eihobenen Echa'tzlmgsweNhe von «755 fl. CM., gnvilliget und zur Vor« nähme derselben vol diesem (berichte dir Feilbielungs lagsatzungen auf den 28. April, auf den 28, Mai und auf den 30. Juni >859, jedcsma! Vormittags um 9 Uhr mit tem Anh.mge bestimmt worden, d9. Z"77). (3) Nr. 232^. Edikt. Vom k. ?. Nart. bettq. Vc^rlsqevichlc??cust>.dll wird dcn lmbclain',t wo bcft»rl!chen Evben uno Ncchls» nachfol^lvn deö Grrmek luemit rrmnert: Es bade w^rcr dicscN'cn Hvanz FoNschl^ uou Potlcndolf. dilrch Hrm, Dr. 3il,st„a die Ftiaiie auf Verjährt' und Erloschcncrklavlmq der, mif der nl> Neltf. Nr. 2l)4 u»d 2<>.'i vorkommendl',, , zu Polttndorf lic> sitnoen Hubrcalität intabulirten Schulrobligation vom ö. ^sbruar l8Ai. ll'icksichllich eines Vcirages pr. 73 fi. .'!3 kr. >>l!> i,l-l,<^. 2^. März 1«.i9. Z. 2324. hiercimlö überreicht, wornbcr zur PerhanrllMss im ordenüichcn mündlichsn Vcrfabren die Tagsnyung auf den »1. August 18.->9 mit den» Aichangc dci« K. 29 a. G. !D. hicramts anbcrcinmt. und die a» diesrlben lcilltcnoe Klage kem Hevln Dr. Suppan. als denscl» Den unter Glneni anfgeftelilcn ('uinlor ull «c.!uin, zu> gestellt wnrdc. Dessen werpeu diescll'en zu dem Cnt>e uerstän. diqet, daL sic zur obigcn Tassslißliüsi entweder selbst zn erscheinen, oder einen andevn Snchwtilter zu bc> stelle» u»d anbrr namhaft zil machen babru. a!6 s^nst diese NcchlSsache mit l>em iyncn ciufgestclltcn Äurator verhandelt werdrn würde. K. k. Nä'l't. oeieq. Vezirlsgericht Nclistaotl am 20. März 18«!). Z. 776. (3) Nr. 1963; Edikt. Vom k. k. Nädt. dsls,z. Ve^irksgerichte zu Neu» stadtl wird r«t,n „„l'ckannt wc> befindlicbrn Frnnz Penza von Vilzhenoors und dessen gleichf.illö unbt» lannten Ncchlsnachfolgern hicmit erinnert. Eö h.,be wil?rr oieselbe» Marqavelha Maußer und Andreas Maupcl von Virzhenoolf. a!S Volmün« der de,s Ioscf Manier uon cbcnoort, die Klage anf Ersll)ung und Gestaltung dcr Gewcihrumschreibung der in Virzliendovf gelegenen Hubrealität ">>» Rektf. Nr. li, Don». Nr. l. nu!> nrlx^. U>. März 1N5U. I. 1903. hicramts überreicht, mor. nder zur Verhanolung in, c'rdenjüchen mündlichen Ver« fahren die Tc^sahuns, mit rcnt Aildange des 8- 2l> c>. G. O. auf ren 11. August ^8l»9 Vormittag 9 Ubr hieramlö mll'lrculNlt. und den imbekannt wo befindlichen Glklaglen Herr Dr. Nosuia als Kurator nuf ihre Gcfabr u»d Kosten angestellt wurde. Dessen wcroen dieselbsn zu ocm Ende verstandistet, daß sie zur ol'isicn Tagsoyung sogewili entweder selbst zn ei scheinen. ot>er abcr lion, andern Sachwalter zu wählen lind anber nambaft zn machen haben, als sonst c>iesc NcchiSsachc mit dem ilmen aufgestellte» Kurator urrbanoclt lvrrden würde. ss. k, stäot. dclea. Bezirksgerichl Neustadtl am 1^. März 18i!9. Z. 777. (3^) ^ ?lrl^627'^ Edikt. Vom gtftrliqtlu k. l. Vczirksgerichle wirb der llül'rslmnt wo befinolichs» Maria Nappe mittelst gegen, wällen Eoiktes lislannt gegebsn, daß widcr ste Herr Michael Preqel uon ^aibach die Kla,ic . 23. 0. M.. Z. 0274. nl,f Bezahlung der. au« dem Schl>!oscheinc vom l3. Februar lv^U schuldigen Dar« Ichn'ssllmmc pr. 210 ft. ö. W. <:. >. 0., überreichte, worüber ric Tasssahung ,nit dem Anhange des §. 29 a. G. O. auf d'cn 29. Juli l. I. früh 9 Uhr librae, richtö anbellNimt mnrde. Da dcr Allfeiitlialt oer Maria Nappe diesem Gerichle nicht l>ek^»nt ist, so wnroe derselben HerrDr. Nranitsch. Hof« und Gellchts» aovokat i» Laibach, zur Wahrimg ihrcr N^«»" "-diesem Gerichte bcstcllt. „>ll welchem,lu.u diese"NechtS. fache Henä)lSoldmnia.smWa verbandelt weroen wiid. Dlsscn wird ,i„n Maria Rappe mit dem Vcisapc vcrslanvlgt. daß sie bi«biu enlweoer selbst zu erscheinen odll dem aufcilstllileu Kurator dlc znr Verilieidlgnuq frfordltllchtli ^f!rei »oiiz uon Oberpirnizl). gegen Josef Monfrcdo uou dort. znm Vchllfe dcr E'nlniilqung l'cr. alls dem Ur> ldrüc ddo, 20. Iuiil <8li8. Z. 1U129, 5st. W.. die elekutwc Verslcissevunq scr, dem Erekulcn gehörigen, ini Grnndl'ucke Görzhach 5ei der dr!t> ten Feill'ielunqslagsayllnq auch lütter dem Schäßungg. wertbc hinlan^cgcben werde. Hieuon werden die .'lauftusliqcn mit dem Veisaße in ^euutüill gesetzt, daß daS Schähunsssprolokoll. die Llzitatiousl'cdiuHnissc und der OrundbuchseNralt täglich hicrcnutS eingc