Nr. //^. 3848. Amtsblatt zur Aibacher Zeily^. Donnerstag den 21. September. Gubermal - Verlautbarungen. Z. 1720. (2) Nr. 21728. Kund m a ch ll n g. Vom 12. d. M. an wurde der mit Guber-nial - Kundmachung vom ijU. August d. I., Z 2U2W, verlautbartc einstweilige Verbot der Ausfuhr des Weizens und der Halbfrucht aus Croatien nach Kram wieder aufgehoben; welches zufolge einer Mittheilung der Banal-Bandes-Verwaltung in Agram 6ll<>. 12. d. M., Z. 1227, allgemein bekannt gemacht wird. — Laibach am 16. September 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landcsgouverneur. Andreas Graf v Ho hen wart, k. k. Hofrath. Ios. Eduard Pino Freih. v. Fricdenthal, k. k. Gubernialrath. Z. 1U98 t») Nr. 2U^>5». C u r r e n d e des k k. illyrischen Guberniums. — Den Deserteurs und Rekrutirungsstüchtlingcn in Krain undKärnten wird zu ihrer Anmeldung und dadurch zu erwirkenden Strasiosigkeit die Fri'l bis 1. October »848 erstreckt. — Mit den Hubernial-(Surrenden, und zwar für Kärnten vom 2<>. Juni d. I., Z. 14^93, und für Krain vom 2l. Juli d I., Z. 15,899, wurde die Bewilligung eines General^ Pardons für Deserteure und einer Amnestie für Rekrutirungsstüchtlinge, so wie die Strafnachsicht für Diejenigen bekannt gemacht, welche binnen vier Wochen, vom Tage der Publication dieses Erlasses, und in Karnlen in der mit Gubernial Currende vom 2. August d. I., Z. 17771, bis letzten August d. I. verlängerten Frist, bei der nächsten Militär- oder lZivlldehörde sich persönlich stellen, und je nach ihrer Tauglichkeit dem betreffenden Mllitärkö'rper einreihen lassen — Zu Folge Erlasses des hohen Ministeriums des Innern n-schreiten des prov. kälntneriscden Landtages die Fr,st zur Anmeldung und freiwilligen Stellung der Deserteure u. Rekrutlrungsflü'chtlmge in Kärnten und dadurch zu erwirkender Straflosigkeit bis zum l. October d. I. erstreckt worden, welche Fristerweiterung auch für die Deserteure und Rekru-ln'ungbstüchtllnge in K>am zu gelten hat — Dieses wird zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 7. Sept. 1818» Leopold Graf v Welsersheimb, Lanors - Hl^uverneur. Andreas Graf v. H o h e n >v a l t, k. k Höflich. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. ^. U^7- (3) Ni>. 3360. p. :>ä 2l)H?. ^ V V l ^ o (Ii l: c« tl col 8 u 8i 5s)no >^.^<.' vi«c':,tni nell' i. »e^. ^c,l:«-li«lui^ ^.iN^cll« !>l^,!<:nl.i: — i. l^l Neü^lono on cli li.il-iin 5«ics:!>l.o (tiiao) »lwne^ , <^i ^»nvl'n/lo»^ t? l'l5vonl.^l,!v!nc»< viunc ^ilincli l>^<.'!lc) oll) i! c'Qü^oi^ » n«>'i'llii-lili,»x/il!!c^ ^enx» !^r<'i t»ui.!t'!u^t,t,ci'l»l :n1 6j ü^^iiiliUl ,1, ^li^.^Io c'lzl,-!^c!,^ llov i'Nlli!) lN'c8<'M.?»i'l> iilio u! l<» ii!!/..» ,l< !I^ i. »'. lIOVl^il«» lic! l^it.,'1 l»!l; iiu.'iN ci - i!ii, ll'l) ill I ri«;»!.«, l<2 lor«, !,!!^^!i< lit? ^lüiz/i»!« ,'^il" l «e^. ^lilil^l.ura ^cilil) liil!»!,!!^» i'll ^xloll« e lnllnilc; (l«i docuuiaul! ol^t! l)UIlllllX»vitl0 l alll) l1l<^ >!!, lN!N ^ll l»6IVl/!.() «l«i IlOOl- l'ent<>, lioi^li«'; !iH ^6lst>l,l.2 <ü«^llixiol,o «.ll^ll^ illinm.'» üllll^llo l,li<,' 6 siliollo »»el l^llnll? >l'in->l ^ll» ,n:ll" :«<-c,l>l!0l>^i.'nx>l ,!^>l!,. liü^il.-, l«cl«5c.ii « l>!>6lil cll.'»llil>r«^ s>!«>, :nü <(!<. <»>.<> l!l,ol>» cli ^,l> - Z. 1707 (3) Nr. 2l2?3 Kund m a ch u n g. Im Nachhange der Gu^rnial-Curende vom 2.',. v. M,, Z. 19742. wird hiennt zur öffentli-chen Kenntniß gebracht, daß zu Folge eines Erlasses des hohen Unterrichts - Ministeriums vom 5,, September l. I., Z. 5ti3U, den der malen an der medicinisch - chirurgischen Tehran stall zu Laibach aufgenommenen Hörern der (Hhyrurgie gestattet ist, das chyrurgischc Studium hierorts zu vollenden und daß die hiesige Hedammcnschule fort zu bestehen habe. - Vom k. k lllyrischen Gubernium. — Laibach am l3 Hep ember l64H. Äcuttliche Verlautbarungen. Z. 1722. (^) Nr. l62ll. Kundmachung. Mit Beziehung auf die Verlautbarung des hohen k. k. ilinrisaen ^andcs-Prasidiums vom ll. l, iR., Z. Iti<<>, womit bekannt gegeben wlirde, daß der Herr Minister des Innern o»e Vornahme einer neuerlichen Reichstags- Abgeordneten-Wahl im Wahlbezirke Lack anzuordnen geruhte, w:rd hiemlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß diese neuerliche Wahl am ^6. Sept. l. I. in der stadt Lack Statt finden wird. -— K. K. Kreisamt Lmbach am l7. Scpt. 1848 Z. «710. (1) Nr. 71U4 Edict Von dem k k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sry von diesem (Äenchte auf Ansuchen der Gertraud Dedeutz, Cessionarin des Herrn ü)r, 'Andreas Napreth, wider Herrn !)>-. Matthäus Kautschitsch, ^l^»!«!' .«.l uo^nn des Joseph Bresquar'schcn Verlasses, wegen ichnldiger ltt2 st. 2l kr., in die öffentliche Versteigerung deS, dem Erequirten gehörigen, auf 2^!t st. geschätzten, dem Magistrate Laibach 5üli Map Nr. ""/^ dienstbaren Gemeinantheiles in l<. Uhr Vormittags, vor diesem k. k, Stadt - und Lanorechte mit dem Beisahe bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bei der ersten noch zweiten FeilbietungS-Tagsatzung um den Schähungsberrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungöbetrage hintangegebcn werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Licjt'. Napreth, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 5,. August 1848. Nr. 8274. A nmerkung. Bei der am 4. Sept. 18 l8 abgehaltenen ersten Feildietungs-Tagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen; daher die zweite am 2. October 1848 abgehalten werden wird. Laibach den !). September 1848. Z. 17l5""(^l) Nr. 394. Von dem k. k Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Handlungsoita Pickhard A Na« choy, gegen Wenzel Ießenko, wegen 91 si. 28 kr. <-. 5. c,- , in die öffentlicke Versteigerung deS, dem Exequinen gehörigen, auf 227 fl. 2 kr. geschah-ten beweglichen Vermögens, als: der H.nis-, Zimmer- und Kücheneinrichtung, Wäsche, Kleidungsstücke, Kotzen u. s. w., gewilliget und hiezu drei Termine, und zwar: auf den tl und 27. October, dann 15. November 1848, jedesmal von !> bis 12 Uhr Vormittags, in dem Hause Nr. 3W hier in der Stadt, mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Fahrnisse weder bti der ersten noch zweiten Feilbictungs - Tagsatzung um den Schähungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schähungsbetrage hintangeg»ben werden würden. Laibach den 12. Sept. 1848, Z"i7 l 77^(1) Nl^8349. Von dem k. k, Stadt' und Landrechte in Krain wud bekannt gemacht: Es sey in Erledigung der Note des k k. Civil-Iustiz-Tribun^ls erster Instanz zu Mailand, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem zu Mailand verstorbenen Herrn Joseph Laurin, k, k. Präsidenten des gedachte,» Tribunals, die.Tag-sahung auf den 23, October I848, Vormittags um 9 Uhr. vor diesem k. k. Stadt- und Land-rcchte dej^.nmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem RechtsgrundeAnspruch zustellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend davthun sollen, widrigeils sie die Folgen des K', 814 b. O. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach den 12. September 1818. Z. 1718. (1) Nr. 818« Von dem k, k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey üb^r das Ansuchen des Herrn AlNon Deschmann, in die Ausfertigung dr» Amortisations Edittes, rü'cksicht-lich des Rentscheincs Nr. 24U33, erster Classe der Iahresge.s'.'llschaft 1826, der mit der Wiener Spar,-casse vereinigten allgemeinen Versicherungsanstalt, gewlüiget worden. Es haben demnach alle Jene. welche auf gedachten Rentschein aus was immer sür einem Rechtsgrunde Ansprüche zu mackcn vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß cu^ zumclden und geltend zu machen, widriqens auf weiteres Anlangen der obgedachte Rvlltschein nach Verlauf dieser Frist für amortlsirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. Laibach den 9. Sept. 1848. 370 Z. »705, (3) Nr. 54. K u n d m a ch u l> g. Das Verwaltungöamt der Bisthumbherr-schaft Pfalz^Laidach wird dle zu dieser Herrschaft gehörigen, bei ömbach binter dem herrschaftlichen Garten bei St. Peter und hinter der Caserne liegenden Ackergrünoe, für die Zeit sei: 1. No. vember 1848 bis hin 185,1, am 22. Sepcem.-der 1848, Vormittags um 9 Uhr angefangen, in loco dieser Ucker in Pacht auslasten, wozu Pachtlustige hiemit eingeladen werden. Verwaltungsamt der Biötliumöherrschaft Pfalz-Laibach am 14. September 1848. Z. 1675 (3) Nr. 7Y5HUI Kundmachung. Belangend die Verpachtung des Bezuges der allge mein? »Verzehr un gasten er. — Von der k. k. Cameras Bczirks-Vcr-waltung Capodistria wird bekannt gemacht, das; der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer in den aus dem beisindigen Ausweise zu ersehenden Steuerbezirken und von den nebenbei angegebenen Steuerobjecten, so wie der Bezug der, einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgcmei-nen Vcrzehrungsstcucr im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen s in Pacht ausgeboten wird: I) Die Vcrhandlun-i gen zur Verpachtung werden nur auf ein Jahr mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung gepflogen, — Die auf ein Jahr mits Vorbehalt dcr stillschweigenden Erneuerung ein-! gegangenen Pachtungä-Verträge werden mit der Bedingung avgcschlossci,, daß selbe von Ecite dcr Parteien bis ln<',ll,!-,!v<' 15. Juli, von Seite dec, Aerarß aber drei Monate vor Ablauf des Vcr-waltungsjahres aufgekündigt werden müssen, und daß dieselben unter den nämlichen Bestimmungen, unter welchen sie abgeschlossen wurden, durch Unterlassung dieser Aufkündungen wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werden. - Mit Ende des Verwaltungsjahrcs »851 erlöschen jedoch die mit dem obigen Vorbehalte abgeschlossenen Verträge auch ohne vorhergegangene Aufkündigung. — Die ohne obigen Vorbehalt abgeschlossenen Pachtverträge erlöschen mit Ende des Verwaltungsjah-reö 184» von selbst. - 2) Aus dem angeschlossenen Ausweise sind auch die Ausrufsprcise sür die einzelnen Pachtbezirke und Steuerobjccte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtvcrhandlungen vorgenommen werden, zu ent nehmen. — 3) Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Lan-detzverfafung hiervon nicht ausgeschlossen ist. -Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme , als von der Fortsetzung einer selchen Pacl^ tung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbre chens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine criminal-gerichtliche Untersuchung verfallen find, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben würde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzes über Oefällsübcrtretun-gen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abgangw rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgczählt wurden, sind durch sechs auf den Zeitpunct der Uebertrc-tung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Iahrc als Pach tungsbewelber ausgeschlossen. — Ueber dic persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aussordctung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Docmncntcn auszuweisen. — 4) Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig lcgalisirten Vollmacht seincs Machtgc-vers bei der Commission vor der Licitation auö-weljen und dieselbe ihr übergeben. — 5) Die-jcnlgen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dcm zehnten Theile des für die Verzchruugssteuer und für den Gemeinde- zuschlag (wo ein solcher b. willigt ist) zusammen j festgesetzten Ausrufspreifcs gleichkommenden Be-! trag im Baren oder in öffentlichen Staatsobli gatioucn, welche nach ihrem zur Zeit des Erla-' gcs bestehenden Börsenwerthe, die Lose der An-5 lchcn von den Jahren ltt:l-l und 1«3l> abcr nach i dcm Nominalwctthe angenommen werden, der! Licitationscommission als vorläufige Caution zu! erlegen. - Auch kann dafür eine einverleibte PragmaticalSichcrhcitsurkundc mit Beibringung des neuesten Grundbuchb - odcr Landtafelcxttac tes, worin der als vorläufige Kaution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich seyn musi, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung dcr Annehmbarkeit dcr Sicherstellung auch mit dem Schätzungsacte der vcrhypothczirtcn Realität bc-legt seyn muß. Zur Erleichterung jener Vcr-stcigcrungslustigcn, welche bereits Vcrzchrungs-steucrpächter sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dcm Gebiete derselben leitenden Bezirksbehörde, in deren Gc-biet die Vcrzchrungsstcuer-Vcrstcigcrung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, ei ncn Steucrbczirk oder mehrere Verzehrungsbezirke bereits gepachtet und ihre dicßfälligc Kaution durch Erlag baren Geldes odcr in Staatspapicrcn gc-leistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Fallc dcr betreffende Pächter und bczichunaFwcise Pachtlu stiqc durch eine an dcm Tage der Pachtocrstcigc-rung ausgefertigte Bestätigung der compctcntcn Bezirkt'Vcrwaltung nachweisen, daß er mit kci nem Pachtiinsrückstandc von der ron ihm bcrcir^ gepachteten Vcrzchrungsstcucr auslüfte, und daß auf die von 'hm als Caution dieser Pachtung gewidmeten amtlich aufbewahrten (Hclddcttägc und öffentlichen Obligationen von kcmcr andern Person ein Verbot odcr Pfandrecht erwirkt sey, und überdies; musi derselbe sogleich dic von dem Ei' gcnthümcr der Caution ausgcstclllc Urkunde übcr die Widmung dcs baren Geldes odcr der offend lichen Obligationen, mit welchen die CauNon für seine gegenwärtige qc leistet wurdc, für die Pachtung, wclchc er cm qehcnwill, und wclche bestimmt zu bczciä'ncn ist, der Vcrsteiqerungscolnmission überreichen, und die-scr Commission auch dic ihr auöqcsolqtcn, für dic gcgcmvärtigc Pachtung vmcuiincn offcntlichnl Obli-gationcn sammt dcm bczüglichcn Erlagfchcinc oder die Quittung über die hicfm crlcgtc bale Caution und dic Empfangsbestätigung dcr Scaats- wcnn die bare Caution bci dem Tilgungsfondc sru ! tbringcnd angclegt wurde, überqcbcn. — ll) Dic im Auswcisc benannten Steuer ^ und rücksichtlich Pachtbczirkc wcrdcn zucrst cinzcln und zwar, wcnn in einem Bezirke zwci odcr mchrcrc Steucrobjccte zu ver-pachtcn sind, dicsc beidcn oder mchrcrc Objcctc zusammen ausgcbotcn, cS wäre denn, das; kcin Anbot für aUc Objcctc eines Pachtbczirkcs gemacht wcrdcn sollte, in wclchcm Falle auch Anbotcftir einzclnc Stcucrobjcctc dcs bclrcffcndcn Bezirkes angcnonuul'n wcrdcn. Die Ocmcindczuschlaqc, wo solche bewilligt sind, wcrdcn immcr vereint mit der Vcrzchrungsstcucr aubgeboten, und gesonderte Anbote für dic Gemcindczuschläge wcrdcn nicmals und unter kcincr Bedingung angenommen. -3lach geschchcncr Versteigerung der einzelnen Pacht-bczirkc ist es den Pachtlustigcn gestattet, inünd' liche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bczirkc, inzofcrn sie bei dcrsclbcn Tag' satzung ausgcdotcn wcrdcn(wac aus dcm beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und untcr der Voraussetzung, daß d^c Concrctal-Anbotc den Betrag dcr für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dcm zu machcn, das; sie auf dic im L. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art dic vorläufige Caution für alle jcne Bezirke, für welche der Gssammtanbot gestellt wi:d, erlegen. — Wenn in dcm mündlichcn Concrclal-Anbote auch ein solchcr Steuer - odcr Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der Einzcl-Vcrstcigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Eoncre- tal'Anbot nur untcr der Bedingung angenommen, daß dclsclbc wcnigsicnö dcr Gcsammtsummc der für dic im Concretal-Anbotc enthaltenen Bezirke fostsscsetztcn Auüsrmsprcisc glcichkomnic. — 7) Eben so ist gestattet, schriftliche Anbotc für die Pachtung dcs Verzchrungsstcucrbczugcs einzureichen, und zwar für dic Pachtung bloß cincä oder mehrerer Bczirkc, msofcrn solchc bei derselben Tagsatzung versteigert wcrdcn, wobei der Offercnt auch die Bcdinqung stcllcn kann, daß sein Ancr-bicrcn nur für den Fall gclte, wenn ihm der Bezug dcr Vcrzchrungsstcucr sür allc Bezirke, für wclchc er den Anbot stclltc, lchnc Ausscheidung irgcnd cincs Bezirkes oder Stcucrobjcctcs über-lafscll wird, — Es können übrigens auch für zwei odcr mehrere zur Versteigerung gebrachte Pacht-bezirke mündliche odcr schriftliche Concretal-Anbote gemacht werdcn. — 8) Bci dm schriftlichen An^ boten ist Folgcndcs zu beobachten: <^. Dieselben müssen mit dem zu Folge H. 5 dicser Kundmachung als Cautionsdcpositum bcsiimmtcn Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsobliga-tioncn belcgt odcr mit dcm Bcwcisc vcrschcn seyn, daß dieser Betrag bei cincr Aerarialcasse odcr einem Gcfällsamtc im Baren odcr in Staatspapie-rcn erlegt wovdcn scvn. - Wird die vorläufige Caution mitlclst einer cinvcrlcibtcn Pragmatical-Sichcrhciisurkundc gclcistct, so muß dicsclbe sammt den üdristcn im Punctc 5, angegcbcnen Instru-mcmcil mit dcm Offerte vorgclcgt wcrdcn. — Dermaiigc Vcrzchrnngsstcucrpächtcr, wclchc ein schnfllichcs Offcit übcrrcichcn und von dcr ihnen im Punctc 5» zugcstandcncn Erlcichtcnmq Vcdrauch machcu wollcn, habcn dic doilcrrvahiltc Erkla> rung ihrcm Osscrtc anzuschließen. — li. Dic schrift-lichcn Offcrtc müssen dcr odcn im Puncte tt auf-gcslclltcn Rcgcl qcmäß allc Ttcucwojccle dcr im Osfcrtc bcgrifsvlicn uxd gcnau ,^u bczcichncnocu Pachlbczirkc umfassen, zugleich den für aUc Pacht-bezirke angeborenen Benag mit ^ahlcn „nd Buch-stadcn gcnau allödrückcn, und silld von dcm Au-botstcUcv nnt seincm Vor- und ^unamcil, dann Cyaraklcr und Wohnorc z.l untcr^cichncn; Par-tcicn, wclchc nicht schreiben tönneu, habcn das Offcn mit ihrcn Handzeichen zu unterfertigen, und dassclbc ncbstdcm von dcm Namcn5'fertiger und eincm Zcugcn u'ttcrschrcibcn zu lasscn, dcren Charatrcr und Wohnorl ebcnfallo anzugeben ist. — Wcnn mehrere Personen gcmemsclMlich cin schriftliches Offcvt aubstcllcn, so lial'cn sic in dcm Offcrcc bcizusctzcn, daß sie sich als Mitschuldncr zur ungcthcillcn Hand, nämlich Eincr für Alle und Allc für Ei ncn dcm Gefällsärar zur Erfül-lilng dcr Pachlbcdlngungcn vcrbindcn. Zugleich müsscn sic in dcm Offerte jcncn Miwffcrcnten namhaft machcn, an wclchcn auch allcin dic Ucber-gabe dcs Pachtobjectcs und im gcgcbcncn Falle die Aufkündigung dcs Pachtvertrages gcschchcn kann. - - c. Dicsc ?lnbotc dürfen durch keine der gcgcnwartiqcn Kundma6)ung odcr dcn ^icitarions-bcdinglnzskn cntgegcn laufcndc Klausclu beschrankt ftyn, viclmchr müssen dicsclbcn dic Vcrsichcrung cnthaltcn, daß sich Osscrcnt allcr Bcstimmungcn dicscr Kundmachung fügen, und dic ibm genau bekanlltcn Pachlbcdingnissc (wclchc dahcr vorläu^ fig bci dcn im Punctc l l dieser Kulldmachung genannten Behörden und Gcfällsorgancn cinzu^ schcn sind) pünktlich befolgen wollc. — ) Wenn mehrere Parreien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso wie, es oben Punct 8 l^i. i». für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zumachen, an welchen auch allein die Uebcrgabe des Pachtobjecles und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. — Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Acrars wegen Abwesenheit des Pächters od^r deo Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge-fä'llsbchörde die persönliche Zustellung nicht passend sindcn, so soll die Ueberrcichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuerbezirksobrigkcit und fallo die Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuerbezirksobrigkeit zur wri-tern Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — , l) Die allgemeinen Pachlbedingnisse können bci der k. k. küstcnl. - dalmatinischen Camera!-Oefällen-Verwal-tung und bei den k. k. Cameral-Bezirks-Verwal-tungcn, dann den Steuerbezirksobrigkeiten und dm Obern der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Für den Fall eintretender Tariff- oder Gese-tzes-Aenderungen habrn nachstehende Bestimmungen Platz zu greifen: Wenn der Verzehrungssteuer-tariff odep wesentliche Bestimmungen der Verzeh-rungssteucr - Vorschriften geändert werden, diese Aenderung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit ist, daß dadurch wegen ganzlicher Aufhebung des Gegenstandes der Pachtung dieser vertrag nach dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöst, so hat eine Verminderung oder Erhöhung des bedun-gcnen Pachtzinses im Verhällnisse dieser Aenderung einzutreten; es sieht jedoch in einem solchem Falle jedem der vertragschließenden .Theile frei, den Vettrag binnen dreißig Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden 'Aenderung aufzukündigen. — Der hiernach aufgekündigte Vernag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Krasr, und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeitpuncte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. — Wenn aber binnen dreißig Tagen nach erfolgter Kundmachung über die einttetende 'Aenderung der Vertrag von keiner Seite aufgekündigt wird, so bleibt er durch seine ganze Dauer in Kraft. — !2) Die Licitation beginnt an dem festgesetzten Tage pünctlich um die 9. Stunde Vormittags. — K. K. Cameral - Be-zirks-Verwaltnng. — Capo d'Istua am 7. September ltt48. Formulare eines schriftlichen Offertes. — (Von Innen.) — Ich Endesgcfertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteucr sammt dem allfä'lligen Zuschlage von (folgt die Angabc der Steuerobjecte) in dem Bteuerbezirke «folgt der Name des Ttcuerbezirkes) oder in den Steueu bezil ken (folgen die Namen der Steuerbezirke) fm die Zeit vom l. November ,8Wbis 3,. October 184'.» den Iohannspachtschilling von ... (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geldbetrag in Buchstaben) wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung <5 B teuer- " .^ ^mc.ndl- ^. dc.viMgtc,, Vcrzchrungs- Gemeinde- , , der vorzunehmenden liche Offerte ein- 4 b,z.rkes. oR'2"<" ^centen-.usma^ Steuer. Zuschlag, '"samn"... ^st.gerung. ^rach^ ^ tet wiro. _______________ ft. 5 kr. ft. , kr. > si. , k> _____________^ ' ^ "" ^ l^cioerr.t.l Gemeinde! dic andern Cameral- Pmqucnte ^ Gemeinden > Bezirks- Bis zum 2» ! Der g^nze poli- Wein 5 L ! — 2.>75» ! 24 9U 3» 2tt7^ 3 Vermal- 3(>. Sept, Sept 1548, um tiscke »ezilk Branntwein 2<» M ! — lillt , 3:^ ,3 ^tt l?<»!^« lung ä^po 1848. I2UhrMittaas Pinquente Fleisch 20 ^ j - ^5U ! ci 54 27 5,<>z3l d'Istria. ,' Zusammen 335ii 23 2 Der ga,iz.> poli' Min - — 3783 i 3ti — >— 378^3« .„ ., tische Bezirk Brannt.oein — - 32« 4« — — 32 Braluitwein — - 30 III — — 3il ,9 Rorigno. Fleisch — - l4l l7 - . 14»! ,7 Gemeinde die andern Zusammen 422 53 Pisino 'Gemeinden 4 Der ganze pol,- Wein 25 ^ ^ - 3^38 28 574 ü«'/, 44,2 44'/. tijche B^irk Branntwein 35 F ^ — 435 ,4 7g 5^ 5«»9^NV, detlo dctto detto Pislno. Flusch 20 >' ! ^ W65 ^,l ,^^ .^ ,2<»«I4 Gemeinde rie andern Zusammen 6123^9 Digllano ^Gettnllidcn ^ 5 Der ^anze poli^ W 5^ ! " l034 ,5, 92 32, 2020<» , l Pc>la Gemeinden « Der gcmze pol>- Won ,5 ^ ! ^ 2U83 ,7 2M> 29 2283 46 t'scke Bezilk Brannlwcin 50 ^ , — 237 8 74 27V, 31,35'/, detto detto h^tto Pola. Fleisch ^5 "/. - V32 1, 270 40'/. ,202 5,V. ^ Zusammen 279i^ll3 372 Z. I7N1. (3) Nr 9N7lVI. 2a . 2? liegenden, der D. R. O. (^ommeuda ifaibach 5"l) U>b. Nr. ls)5'/g dienstbaren, auf »l99 ft. . ^. «. <-.. c»ie Tagsa-l^ung auf den ll). August, 1l, September und »2. October I. I. in Loco Dragomei, jedesmal flüh von 9 bis »2 Uhr m>t dem Anfange aubnaumt, daß die feilgebotene Nenlilat b,i der l. uxd 2, Taqsa-yung nur um oder nber den Sckahungswcrtl', "dci der drillen aber auch unter demselben hil'tangegeben werden würde. Wovon die Küuflussigel, mit dem Beisatze ver-ständigct werden, daß die Licttalionöbedmgniffe und die Schätzung taglich hicramls cingcsel?tn oder in Abschrift genommen werdc:« tonnen. llaibach am 28. Mai i8^«. Anmerkung. Auch bei der 2. Licilalion bat sich tcm Kauft!,,sti>>cr gemeldet, daln'r nunmehr zur, drillen qs,schnttli, wird, Edict Von dem k. k. Bezilksgenchte der Umgebung ^aibachs wi,d miitels dieses Vdicccs bckaimt gemacht: Es habe il, der Erccuiiol>ss.ichc de:> Hrn. Michael Ialicil von i'.ul.'ach, wider die Ehcltlüe Ut^ dan und M.niam? Elabe von Kosalj.e, über das Gc« stich t!« m-ü«. 29. Allans! l I., Nr. 3U22. wegen cn>5 dem w. a Vergleiche . l». M'ü, crecunv. intab. «7. Ang. >8ä6, Nr. 299 schuldigen 2.5 st. 2. kr. <>. 8. <-., in die errcutive Feill'iclUüg dcs dci, ^he«-lci!f,n Nrl'an und Mariana Slare 'von Kof^njc ge-liöligei-, dem Maaistl-ate L.nl'.nh ..„l^ Nec:s. Nr. 278 ^i.'iNl^areü, gen'cdllich ans 90t fi. 5 kr. deweichelel, W.Ud^nihlilk, snnmr Zugedor gcwiliigel, lind l)icr» ül'er die drei Aeilditt>ing5t>ig!'aZungen alif den l6. Octolx". , »li November und ^8. December l, I., jedesmal 3ealilac mit dem Beisatze angcmduet, daß die in EreculllM gezogene Realität nur bei dcr drille» Feil« bietuügstagsayung unter dem Schätzmigslverthe hin. taugcgcoen werden ruird. Der Glundbuchscrtract, die iticitationsbeding^ nisse und dr Eiüsichi K, K. Bsziik^gericht Umgebung Laibach am 2. September lölft. 3. l«9>. (3) Nr. 2524. Edict. Der mit dießämtlicheu Edicle cilla. ,,. Juli 18/^U, Z. 1993, dami 8. 8- »litth, (3) Nr. ,22.. Edict, Alle jene, welche auf den Na^laß des zu Un°-lerfernig am 25, Juli l. 5. verstorbenen Halbhü'dr lere» Georg Starre, vul^a Mozbnig, irgend einen Än» sp,uch zu stellen verunii'en, haben denselben bei der auf ocn 2l). October l. I. Vorniittag 9 Uhr hierge» riäns anberaumteu T^gsayuilg, unter den im H. 6>4 allg. b. O, '^. e!Nl)alte!U'N Folgen anzumelden. K.K. Be.iilksgericht Kr.nnburg am 5. August lU4H. Z. ,est!on»i'r des Ia^ob ^merslikar, von Podpezh. die mit dem Bescheide vom >4. Ap'il l I.. Nr. 865, aus den 7. 5, M. angeordnete erste Feilbietung5tagsatzung >ur Vel stcigerung der dem Ioscpd Sa He«, von Prcsser, gedöcigen, dc, Herrschaft Hreudenlhal ll"ler Urb. Nr. 2o dienstbaren Dliilelhube, im ^inoerständniffe mit dem Ere.uierl fur adgehalleil angenommen und in das Verbleiben der auf den 9, October anbe» räumten zweiten, und der auf de:, 9. November be< stimmten dritten FeübielungstagsatzU'ig mit dcm rori-gen Anhange gcwill,get worden, wol>u die Kaufl»' stigsn mit Bemfung a»'' das dießfa'Uigc Edict von» >4 Ap^il l. ^-- Nr. 66), zu ersctninm vorgel.:dcll werden. Obellaibach am 8. September »849. a, e q e n den A u s r u f spreis Der Verzchlungssteuer-Bezug wird für dcn ! Zusammen'" ausgebotcn Wcin, für den Wmmwst Fleisch- Haupt- B,":^s . und verkauf gemeinden '^ im Bezirke Für die Hauptqemeindc ^.^w^______________ ________ _______________fl jkr. fl. jkr. si. kr.s^l. «kr, Weixelbcrq ^ ! ! Weixelberg , St. Marein v 64l3 — 1877- - — 828«, — i Preschgain ^ Seisenberg ^ ^ Seisenberg Hinach > 5M>2 -.1412— — — 7104- Obcrgurk > Sittich 1 ! i Sittich Großgader ) 744« — 2UM!- — — 954N^ — iiittty ! ^ Treffen Döbernig 697- ^2,- »N> " ^? ^. ^^'" Tressen 1^33 - 5l5- 2348—/^^ Nasscnfusi l35,5 — «74 — 2(»29 — ^ Nassenfuß ^ St. Margarethen iM5 - 2U7 — 8,2 — >384<> - St. Kanzian 723 - 27« — W9 — ? ! Arch ^ I Gurkfeld Brundel > 7U5.U - ,95.3- — — 9W3i - Gurkreld i ! Zitklc 1 Mottling X Gradatz l .Tscherncmbl l .^g z<. ,727 24 — - 678« - Krupp Krcithmn ^ Schwein berg i Draschitsch l Schemitsck / ' Poland ,^ ^land «8N - '«" - 8lll> - ) Obcrch 2Utt !- ««- 260 - s""' ^______________! Zusammen I ! ! 48W0 — Sämmtliche Pacht- und Licitationsdeding- dann auch bei den Finanzwach-Eommiss