MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang IX. 1896. Heft 5. g; 55 Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain. Von Vladimir Levee. (Fortsetzung.) Hans Adam Freiherr von Flödnig blieb nicht lange Witwer, denn schon am 22. Jänner 1708 heiratete er «Kürhovii» die Freiin Francisca Theresia Roden von Hüerzenau Diese überlebte ihren Gemahl, der schon gegen Ende 1724 starb, und verwaltete mit den Vormündern ihrer Kinder Hans Adam Grafen von Rasp und Wolf Adam Freiherrn von Erberg die Herrschaft, bis sie 1732 ihr Sohn Karl Josef Freiherr von Flödnig übernahm. Unterdessen hatte sie am 24. Juni 1728 eine neue Ehe geschlossen ; sie heiratete den späteren Kriegscommissär Franz Anton Freiherrn von Moscon. In diesen Jahren gab es wieder neue Robotsweigerungen der Keuschler von St. Valburga, Flödnig, Hraše und Vodice, die schon durch das landeshauptmannschaftliche Urtheil vom 3. August 1688 zur Leistung einer zweitägigen Robot in der Woche gezwungen worden waren. Sie weigerten sich bereits 1729 diese zu leisten, wurden durch ein neues Urtheil vom 5. Mai 1729 wieder dazu verpflichtet, wollten dagegen appellieren, Hessen jedoch die gesetzte Frist verstreichen, weshalb ihnen die Appellation von Seite der Landeshauptmannschaft am 13. April 1731 abgesprochen wurde. Natürlich wurde die Verweigerung der Robot fortgesetzt, weshalb die Landeshauptmannschaft durch 40 Mann des gerade auf dem Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. IX, H. 5. 14 Marsche nach Triest befindlichen Guido Stahrembergischen Regiments die in den Wäldern versteckten Rädelsführer aufsuchen und einen von ihnen, der gefangen wurde, aufs Laibacher Schloss setzen Hess. Diese Massregeln wurden von der i.-ö. Regierung vollinhaltlich durch das Decret vom 25. August 1731 genehmigt. Bemerkenswert ist in diesem Decret folgender Abschnitt: «Auss deinen (des Landeshauptmanns) Berichtschreiben vom 18. dits haben wür des mehrern gnedigst ersehen, was massen die zur Herrschaft Flednikh gehörige Keuschler zu Prästirung der wöchentlich ihrer Grundt-obrigkheit per Sententiam zuerkhenten zweitägigen Robbath ohneracht des hineingeschikht, ihnen in lingua natiua vorgelessenen Patents sich nicht be-quemet.» Der Landeshauptmann bat auch um eine Compagnie regulärer Truppen, um die Halsstörrigkeit der aufständischen Keuschler zu brechen, allein dies wurde ihm nicht bewilligt ; er wurde vielmehr durch das Hofdecret vom 4. September 1731 angewiesen, die Sache im ordentlichen Rechtswege zu erledigen. Dies war nun freilich etwas schwierig, denn die Unterthanen wurden immer rebellischer. Als nämlich der Sohn eines Rädelsführers, der Landrichter Josef Grillitz, auf der Herrschaft in Arrest gesetzt wurde, erstürmten sie nächtlicherweile das Schloss und setzten den Gefangenen auf freien Fuss. Trotzdem sie sich dann in die Wälder zurückzogen, gelang es der Herrschaft, zweier Rädelsführer, des Michael Stenouitz (Stenovec) oder Sidar und des Adam Kermesch (Krmež) oder Moriz, habhaft zu werden. Beide wurden aufs Laibacher Schloss geschickt. Stenovec entsprang jedoch von dort, was jedenfalls nicht dazu diente, die Unterthanen zu beruhigen. Karl Josef Freiherr von Flödnig sah sich gezwungen, um Anwendung der schärfsten Massregeln zu bitten, was auch durch die Hofverordnung vom 2. Juni 1733 gestattet wurde. Krmež starb 1735 im Gefängnis, Stenovec jedoch, der wiedef eingefangen worden war, sass 73/l Jahre im Gefängnisse und gelobte dann, die Robot zu leisten. Deshalb wurde er auf freien Fuss gesetzt. Nun gab es Ruhe bis 1757. Da beschwerten sich wieder die Keuschler zu Flödnig, «St. Opert» (Šentomprga = St.Valburga) und Hraše wegen der zu leistenden Naturalrobot. Durch einen Revers, der ihnen «in Crainerischer Sprach» verdolmetscht wurde, verpflichteten sie sich am 13. März 1758 zur Leistung. — Neue Weigerungen entstanden 1781, und obwohl das Robotspatent vom 16. August 1782 zugunsten der Herrschaft erlassen wurde, processierten die Unterthanen doch weiter, wurden aber wiederholt mit ihren Flof beschwerden abgewiesen, worauf sie sich wirklich zur Leistung bequemten. Als jedoch 1797 die Franzosen in Krain einrückten, begannen die Renitenzen durch Aufwiegelung von Seite eines gewissen Krmež aus St. Valburga von neuem. Ich habe hier etwas vorgegriffen, um nicht die Schilderung der Empörung unterbrechen zu müssen. Karl Josef Freiherr von Flödnig hatte jedoch nicht nur mit den Keuschlern viele Anstände, sondern es begannen zu seiner Zeit 1735 auch die Streitigkeiten wegen der Leistung des For st -f u 11 e r s. Was ist nun dieses schon früher öfters erwähnte Forst-futter? Zur Zeit, als noch in den Wäldern weit um Flödnig herum Wölfe sich aufhielten, wurden — wie die Forstholden in einer ihrer Beschwerdeschriften selbst erzählen — von der Herrschaft zu deren Vertreibung Jägersleute und Forsthunde an verschieden Orten gehalten. Zum Unterhalt der Hunde und der Jäger mussten die Unterthanen den Forsthafer oder das Forstfutter (pasji ali véliki oves) und das Forstgeld reichen. Das Forstrecht, dass in Innerösterreich überhaupt vorkommt, war also eine Abgabe in Getreide und Geld, die den Unterthanen gewisser Dominien zum Unterhalt der Förster, Jäger und Hunde auferlegt war.1 Da nun schon seit langer Zeit von der Herrschaft keine Hunde mehr ge- 1 Luschin, Österr. Reichsgeschichtč 1. 206. halten wurden, so verweigerten die Forstholden die Reichung ihrer Gabe unter Berufung auf den Satz: cessante causa cessat effectus. Der Forsthafer wurde immer von einem des Schreibens Kundigen eingesammelt. Man gab ihm ein Reitpferd, einen bespannten Wagen, Papier, Federn, Bleistifte, Siegelwachs, Spagat und 20 fl. Die Absammlung geschah nach St. Lucas, St. Ursula oder nach Allerheiligen. Natürlich nahm der Collectant auch die betreffenden Masse und wenigstens 80 Säcke mit, von denen jeder einen alten Landmerling hielt. Wegen der grossen Strapazen, denen er ausgesetzt war, bekam er noch täglich 40 kr. Zuschuss. Aufgebrochen wurde um 7 Uhr früh ; man gieng zuerst nach Gamling und in den Lustthaler Bezirk, von hier in den Moräutscher Boden, später nach Kraxen, darauf in den Aicher District, von wo man sich in die Steiner und Kreuzer Gegend wandte, dann in die Zirklacher Pfarre übergieng und über den St. Stefansund Moisesberg (Možanica) durch Michelstätten nach Hause zurückkehrte. Während einzelne Forstfutterholden sich schon 1705 dem herrschaftlichen Collectanten widersetzten, begannen allgemeine Störungen erst 1735. Am 16. December dieses Jahres erfloss gegen die Gemeinden Gamling, Beričevo, Pod-boršt, Zajelše, Podgora, Peteline, Kamenica, Senožeti, St. Helena, Dolsko, Vinje, Dolina, Osredek, Hrib, Klopce, Vrh und Zagorica ein landeshauptmannschaftliches Urtheil, den Forsthafer für das Jahr 1735 binnen vierzehn Tagen abzuführen. Dagegen erhoben die genannten Dörfer Vorstellungen, und nachdem drei Tagsatzungen bestimmt worden, aber nie zustande gekommen waren, wurde eine neue auf den 24. November 1738 festgesetzt. Bei dieser erklärten die Forstholden, sie seien keine Flödniger Unterthanen und deswegen nicht zur Leistung dieser Abgabe verpflichtet, da sie ja von Seite Flödnigs kein Emolument mehr dafür erhalten. Solange der Standpunkt der Unterthanen ein solcher war, konnte natürlich vom Aufhören der Zwistigkeiten keine Rede sein. Zu den 1739 und in den nächsten Jahren ausgeschriebenen Tagsatzungen wollten sie nicht erscheinen, worauf sie am 10. Juni 1749 in contumaciam zur Abführung des seit 1735 rückständigen Forstfutters verurtheilt wurden; dennoch thaten sie ihre Schuldigkeit nicht, sondern reichten, mit der Execution bedroht, durch Dr. von Kappus am 19. August 1749 ein Gesuch um Cassierung des Urtheiles ein. Die bereits anberaumte Tagsatzung wurde auf unbestimmte Frist verschoben, endlich jedoch am 11. Jänner 1752 abgehalten. Das Contumazurtheil wurde aufgehoben, jedoch mussten die Forstholden ihre Gründe in einer neuen Tagsatzung darlegen, allein das Urtheil darüber blieb trotz aller Bemühungen der Herrschaft und ihres Vertreters Dr. von Schiller in suspenso. Was war wohl der Grund dieser eigen-thümlichen Behandlung? Wahrscheinlich waren es die Privatinteressen der Mitglieder der Landeshauptmannschaft und des Landrechtes, die grösstentheils Besitzer derjenigen Herrschaften waren, von deren Unterthanen die Herrschaft Flödnig das Forstfutter zu fordern hatte. Der Landeshauptmann Anton Josef Graf Auersperg besass Kreuz, der Landesverweser Benjamin Freiherr von Erberg Lustthal, Karl Grafen Lichtenberg, einem Beisitzer des Landrechtes, gehörte Tufstein, der mit demselben Amte bekleidete Jakob von Hohenwart war Besitzer von Gerlachstein, Franz Adam Graf Lamberg und Karl von Schweiger, beide ebenfalls Beisitzer des Landrechtes, waren Eigenthiimer von Egg ob Podpetsch, beziehungsweise Rutzing. Auch die Malteserrittercommenda zu St. Peter, das Laibacher Domcapitel und die beiden Klöster Münken-dorf und Michelstätten waren gegen Flödnig eingenommen und standen auf Seite ihrer Unterthanen. Endlich erfolgte am 6. März 1752 die Publication des obigen Urtheils; es war für die Herrschaft günstig ausgefallen. Die Forstholden appellierten dagegen, aber die Entscheidung verzögerte sich trotz aller Bemühungen der Herrschaft. Die Acten wurden 1753 von der i.-ö. Regierung an das i.-ö. Revisorium in causis privatorum und von diesem an das i.-ö. Revisorium in causis summi principis et commissorum geleitet. Als letzteres 1754 aufgehoben wurde, kamen sie an die oberste Justizhofstelle nach Wien.1 Unterdessen starb am 10. August 1755 Karl Josef Freiherr von Flödnig, nachdem ihm bereits am 5. März 1750 seine Gemahlin Anna Gräfin Barbo, die er am 3. Mai 1732 heimgeführt hatte, im Tode vorgegangen war. Cultur-geschichtlich interessant ist vielleicht in einiger Hinsicht das von den Commissären Wolf Daniel Freiherrn von Erberg und Rudolf von Raab zu Rauenheim am 16. März 1750 in Flödnig und tagsdarauf in Laibach nach ihr aufgenommene Verlassenschaftsinventar. In Flödnig war vorhanden an Barvermögen in Silber 20 fl. 12 kr. d. W. und in Gold 8 fl. 19 kr.; an Silberschmuck und Uhren: ein Strickbeutel mit einem silbernen «Körbl von Augspurger brob» (Augsburger Probe = getriebene Arbeit) und eine goldene Sackuhr von glatter Arbeit, 75 fl. d. W. wert; an Kleidern und Wäsche: zwei Hemden von Auracher und zehn von heimischer Leinwand, fünf Paar einfache und fünf Paar doppelte, sehr abgebrauchte «Täzl», ein Nachtzeug von gestreiftem groben Schleier, zwei abgetragene barchentne Leibchen, zwei geblümte Halstüchel aus Musselin und ein solches aus Leinwand, zwei blau geblümte Schürzen aus Musselin, eine von Cretonne-Leinwand und drei von grober Hausleinwand ; vier abgetragene Hauben aus Schleier, drei weiss-blau gestreifte Schnupftücher und zwei halbseidene, zwei barchentne Corsetmieder, ein Mieder halb von rothem Sammt, halb von roth brochierter Garnitur, fünf Palatinen von verschiedenen Farben, ein «Haar-Buther Candusch», ein Reisehut von schwarzem Sammt und mit rothem Sammt gefüttert, ein schwarz - sammtner Coudron, ein schwarz auf- 1 Flödniger Archiv Ä'. geputztes Mieder, ein schwarz-sammtner Appartementmantel mit rothem Sammt gefüttert und mit Crepinen eingefasst; ein Paar sammtne Winterstützei, eine Schachtel mit allerhand falschen Perlen, ein Reitkleid von bleifarbenem Balimit, wovon der Oberrock mit blauem Chagrain-Taffet gefüttert ist, ein gelb aufgeputzter Pelz und Rock, mit Hasenbalg gefüttert und mit Janoten ausgeschlagen, ein gestreift-taffetener Candusch und Rock, ein schwarz aufgeputzter Candusch und Rock, ein gestreift-atlassener Hauspelz, ein solcher Candusch und Rock «von gedruckter Conafass», ein solcher von gedruckter Cre-tonne-Leinwand, ein solcher von gestreifter heimischer Conafass, ein Candusch und Rock aus Musselin mit Seide ausgenäht, ein conafassener Candusch und Rock, ein flanellener Unterrock, ein weiss-barchentner Unterrock, ein Colmanener (Dolman?) Pelz und Rock, ein cretonnenes mit Flanell gefüttertes Canduschel, ein Schlafrock von Linzer Leinwand mit Flanell gefüttert, ein Paar sehr abgetragene blauseidene Strümpfe und abgetragene Wintersocken, zwei Paar gelb-leinwandene Handschuhe, ein Paar schwedische Handschuhe, ein Paar Weiberstützei, ein Paar gelbe abgetragene Schuhe und Pantoffel, ein Paar Weiber - Schuhschnallen und eine Tabaksdose mit Perlmutter gefasst. (Die gute Dame scheint wohl eine eifrige Verehrerin des damals selbst in hohen Kreisen verbreiteten Schnupftabakes gewesen zu sein.) In Laibach an Schmucksachen: eine Haarnadel mit zwei grösseren und vier kleineren Rubinen, dann 22 theils grösseren, theils ganz kleinen Rautein (geschätzt auf 80 fl.), eine Vorstecknadel mit zwei Rubinen und zehn Rautein (15 fl.); an Bildern: mehrere Portraits, dann Darstellungen des Argus und Mercurius, der Dobilla und des Orpheus; an Kleidern: zwei Paar silbergestickte Schuhe, eine Haube mit drei Reihen niederländischer Spitzen, mehrere andere Hauben, Spitzenreste, vier Paar alte «Gag Manšeti», vierzehn Ellen violetter Bänder und 31 Ellen solcher, nur schmäler; ein Paar alte schlarene doppelte «Täzl»; eine blau-atlassene Palatine, ein alter silberner Kleideraufsatz, drei alte Palatinen mit Silber, ein blau aufgeputzter, mit Seide gestickter und mit einem Silberspitzel eingefasster, stark abgetragener Unterrock und noch einige Kleinigkeiten. Der Grabstein des Freiherrn Karl Josef von Flödnig und seiner Gemahlin ist noch erhalten. Er ist auf dem Flödniger Pfarrkirchhof rechts von der Grabkapelle der Freiherren von Lazarini in der Friedhofsmauer eingemauert und trägt folgende Inschrift: 1792 Entworfen zur Erkenntlichkeit den geliebtesten Aeltern Karl Freyherrn Floednick, krainerischen Land Rathe, so am 10. Augustmond 1755 gestorben, liegend in angraenzender Grabstätte, dann Anna Gräfin Barbo welche am 5. März 1750 verbliechen ist. Vom Franzen von Assüs Freyherrn Floednick, k. k. Kämmrer, dann krainerischen Land Rathe, dessen Gemahlin Josepha von Flochenwart zur Auferbauung, dann ihren Kindern Joseph, Karl, Peregrina zur Nachahmung. (Fortsetzung folgt.) Ueber einige für die Flora Krains neue Arten, Varietäten und Bastarde aus der Farngattung Aspidium Sw. Von Prof. A. Paulin. (Schluss.) 5. Aspidium Braunii Spenner. Rhizom aufsteigend bis aufrecht, kurz und dick, in seinem älteren Theile mit zahlreichen Faserwurzeln, in seinem jüngeren Theile mit Spreuschuppen und der ganzen Länge nach mit braunschwarzen Blattstielresten besetzt. Blätter 42—75 cm lang, spreizend, weichhäutig und schlaff, nicht überwinternd, oberseits freudig- bis dunkelgrün und in frischem Zustande glänzend (trocken glanzlos), unterseits heller. Blattstiel kurz, von 2 — 9 cm Länge, am Grunde braun, sonst grünlich bis strohgelb oder (trocken) blassbraun bis hell kupferfarben und wie die gleichfarbige Spindel mit gelb- bis blassbraunen oder kupferfarbenen glänzenden, sehr zahlreichen kleineren linealen bis haarartigen und grösseren (am Stiele und dem unteren Spindeltheile bis 15 mm langen und 6 mm breiten) eiförmigen bis länglich-lanzettlichen, haarartig zugespitzten Spreuschuppen dicht besetzt, welche letzteren nach oben hin an Grösse allmählich abnehmen, um schliesslich in die kleineren haarartigen überzugehen. Spreite ca. 40 bis 66 cm lang und 10—16 cm breit, doppelt- bis fast drei-fach-fiederschnittig, aus nach unten allmählich stark verschmälertem Grunde länglich-lanzettlich und kurz zugespitzt, beiderseits (auf Spindeln und Nerven) spreuhaarig. Fiedern jederseits bis zu 35 und (bis auf die untersten allmählich etwas entfernteren, zuweilen fast gegenständigen) wechselständig, rechtwinklig oder etwas aufrecht abstehend und dann oft leicht sichelförmig gebogen, sehr kurz gestielt und (bis auf die untersten eiförmigen oder verkümmerten) länglich mit gleichbreitem oder nur wenig verbreitertem, ganz oder fast ganz gleichhälftigem Grunde und stumpfer kurzer Spitze; mittlere Fiedern 5 — 8 cm lang und 18 — 23 mm breit, unterste 1 — 2 cm lang und oft nur 7'5 mm breit. Fiederchen jederseits bis zu 13, mit Ausnahme der untersten gegen- oder fast gegenständigen Paare wechselständig, zur Spindel fast senkrecht gestellt, fast sitzend bis (die obersten mit allmählich stark verbreitertem Grunde) sitzend und an der Spindel herablaufend, trapezoidisch-länglich oder -ellipsoidisch mit ganz-randigem, in der vorderen Hälfte parallel zur Spindel gestutztem und schwach und stumpf geöhrtem, in der hinteren Hälfte mit keilförmigem Grunde, mit stumpfer, in eine meist schräg nach vorne gerichtete Granne ausgezogener Spitze und mit kerbig-gesägtem Rande, dessen Zähne plötzlich in eine nach vorwärts gebogene und dem Rande anliegende oder auch der Unterseite des Fiederchen aufgebogene weichere Granne ausgezogen sind; erstes (basales) oberes Fiederchen nicht oder nur unbedeutend grösser als das folgende und nicht selten (wie zuweilen auch die folgenden zwei bis drei Paare) fiederspaltig bis fiederschnittig oder wenigstens das basale Oehrchen durch einen tieferen Einschnitt getrennt. Sori meist nur in der oberen Blatthälfte entwickelt, mittelgross, endständig oder nur wenig vom Nervenende abstehend, zweireihig, meist der Mittelrippe etwas genähert und bei der Reife zusammenfliessend; Schleier häutig, röthlichbraun; Sporen dick, bohnenförmig, braun bis gelbbraun, an ihrer Oberfläche bald mit kürzeren und stumpfen oder längeren und spitzen Stacheln, bald mit unregelmässigen Lappen und Leisten besetzt. — Sporenreife im Juli und August. Synonyme und Literatur: Àspidium Braunii Spenner, Flora Friburgensis I., p. 9., t. 2; Kunze in «Flora» 1848, p. 362 ff. und Botan. Zeit. 1849, p. 45; Metten. Fil. I-Iorti Lips., p. 88; Luerssen in Rabenh. Krypt. Fl. 2. Auf!., 3. B., p. 350 ff. — Aspidium aculeatum c. Braunii (Spenn.) Doll, Rhein. Fl., p. 20; Koch, Syn. Fl. Germ. ed. II., p. 977. — Aspidium aculeatum, subspec. A. Braunii Milde in Nova Acta XXVI. 2., p. 497, desgl. Sporenpfl., p. 65 und Fil. Europ. et. Atlant., p. 108. — Aspidium angulare Willd. Spec. Plant. V., p. 257 p. p. — Aspidium pilotimi Schur, Sert. Fl. Transsilv. sec. Milde 1. c. — Polystichum Ubatimi Presi herb. sec. Milde 1. c. — Polystichum angulare Fr. Novit. Fl. Suec. Mant. I., p. 20, sec. Kze. 1. c. Sammlung: A. Kerner, Plora exsicc. Austr.-Hung. Nr. 2305. Diese nicht häufige Art kommt in zwei Formen vor: a. typicum. Nur das basale Oehrchen der beiderseitigen basalen B'iederchen jeder Fieder durch einen tieferen Einschnitt getrennt. ß. subiripinnatum. Die beiderseitigen basalen Fiederchen (oder auch die folgenden zwei bis drei Paare) jeder Fieder tief fiederspaltig bis fast fiederschnittig. Vorkommen: Auf bemoostem Boden in Wäldern und Schluchten. Wurde von mir bisher nur an zwei Localitäten auf kalkiger Unterlage beobachtet. a. Im Wocheiner Thale unweit der auf das Jagdhaus Stenga folgenden Brücke ca. 480 m in Gesellschaft mit ß., Aspidium lobatum Sw. typicum und Aspidium Luersseni Dörfl. ß. Im Wocheiner Tahle mit a. und im Jauerburger Gereuth ca. 700 m, an letzterer Localität gleichfalls mit Aspidium lobatum Sw. typicum und Aspidium Luersseni Dörfl. Aus dem Umstande, dass die Hybride Aspidium lobatum X Bramii Lssn. bei Idria gefunden wurde, muss auch auf das Vorkommen des Aspidium Bramii Spenn. in den Wäldern um Idria geschlossen werden. Verbreitung: Sehr zerstreut im nördlichen und mittleren Europa, ferner im Kaukasus und in Nordamerika. 6 6. Aspidium Luersseni Dörfler. (Aspidium lobatum X Braunii Lssn.) Rhizom aufsteigend, in seinem älteren Theile mit zahlreichen Faserwurzeln, in seinem jüngeren Theile mit Spreuschuppen und seiner ganzen Länge nach mit schwarzbraunen Blattstielresten besetzt, an seinem oberen Ende büschelig beblättert. Blätter 72—100 cm (nach Luerssen 54—100 cm und darüber) lang, etwas starr und schwach lederig (derber als jene von A. Braunii, schwächer als die von A. lobatum Sw.), weit in den Winter hinein überdauernd, an geschützten Localitäten vielleicht auch überwinternd, oberseits in frischem Zustande glänzend (getrocknet glanzlos) und freudig- bis dunkelgrün, unterseits blässer. Blattstiel im allgemeinen länger als bei A. Braunii (8 — 20 cm lang), am Grunde dunkelbraun, sonst wie die Blattspindel grünlich und sammt dieser mit grösseren und kleineren, hell- bis dunkelbraunen glänzenden Spreuschuppen bedeckt, wobei die kleineren haarartigen Spreuschuppen an der Blattspindel überwiegen. Spreite 64 — 80 cm (nach Luerssen 42 — 82 cm) lang und 16—24 cm breit, doppelt- bis fast dreifach-fiederschnittig, aus mehr oder weniger verschmälertem Grunde länglich-lanzettlich und lang zugespitzt, oberseits kahl oder fast kahl, unterseits spreublättrig. Fiedern jederseits bis zu 42, sehr kurz gestielt und (bis auf die untersten, entfernteren, zuweilen fast gegenständigen und nach abwärts gerichteten) ' gedrängt wechselständig und rechtwinklig oder fast rechtwinklig abstehend, länglich bis länglich-lanzettlich mit mehr oder weniger ungleichhälftigem und verbreitertem oder seltener mit fast gleichbreitem und gleichhälftigem Grunde und kurzer, stumpfer bis länglich zugespitzter, zuweilen sichelförmig nach aufwärts gebogener Spitze; mittlere Fiedern 8—12 cm lang und 2—3 cm breit, unterste nicht verkümmert und 1/3 —1/2 so lang als die mittleren. Fiederchen jederseits 6—18, in Zuschnitt und Anheftung zwischen denen der Stammformen variierend, mit Ausnahme der ersten gegen- oder fast gegenständigen Paare wechselständig, senkrecht abstehend oder gegen die Spindel geneigt und mit mehr oder weniger verbreitertem oder stielartig verschmälertem Grunde sitzend bis herablaufend (seltener die grössten Fiederchen grossblättriger Formen kurz gestielt), trapezoidisch-elliptisch bis länglich- oder schief-eiförmig und zuweilen etwas sichelförmig gebogen, mit ganzrandigem, in der vorderen Hälfte parallel oder mehr oder weniger schief zur Spindel gestutztem, in der hinteren Hälfte mit keilförmigem Grunde, mit stumpflicher bis stumpfer, plötzlich in eine lange Granne ausgezogener Spitze und mit kerbig-gesägtem Rande, dessen Zähne plötzlich in eine dem Rande anliegende oder der Unterfläche des Fiederchens aufgebogene, oder mehr oder weniger seitlich abstehende Stachelspitze ausgezogen erscheinen ; vordere Basishälfte bald an sämmtlichen Fiederchen stumpflich geöhrt, bald nur das erste grössere Fiederchen mit deutlichem Oehr-chen und die folgenden schwächer bis undeutlich oder gar nicht geöhrt, oder endlich auch das erste Fiederchen ohne Ohr; erstes (basales) oberes (an den mittleren Fiedern 15 bis 20 mm langes) Fiederchen bald nur wenig, zumeist aber bedeutend grösser als das folgende und bei den grössten Blattformen in seiner vorderen Hälfte fiederspaltig bis fiedertheilig. Sori meist in der oberen Blatthälfte entwickelt, gross und zumeist dem Nervenende aufsitzend, seltener von letzterem etwas entfernt oder mittelständig ; Schleier braun und häutig; Sporangien vielfach, Sporen regelmässig in verschiedener Weise abortiert; letztere erscheinen entweder als mehr oder weniger unregelmässige, kugelige oder bohnenförmige, schwarzbraune, nicht durchscheinende, mit Stachel- oder lappenartigen Unebenheiten besetzte Gebilde, oder der Inhalt der Sporangien ist eine krümelige, schwarzbraune, formlose Masse ohne Andeutung von Sporenbildung. Synonyme und Literatur: Aspidium Luersseni Dörfler, Beitr. und Berichtigungen zur Gefässkryptogamenfl. d. Bukowina in Oesterr. Bot. Zeitschr. XL. 1890, p. 227 ff. und p. 271. — Aspidium lobatum X Braunii Luerssen in Rabenh. Krypt. Fl. 2. Aufl., 3. Bd., p. 356 ff. — Aspidium Braunii var. subtripinnata Milde, Gefässkrypt. Schlesiens in Nova Acta Acad. Caes. Leop. Carol. XXVI. 2., p. 500. Sammlung: A. Kerner, Flora exsicc. Austro-Hung. Nr. 2306. Diese Hybride, die ausdrücklich als solche zuerst von Luerssen (1. c.) beschrieben wurde, konnte ich in unserem Gebiete in zwei Formen beobachten. Die eine dieser Formen ». weist in Zuschnitt der Blätter, Gestalt und Anheftung der Fiederchen grosse Aehnlichkeit mit typischem Aspidium Braunii Spenn. auf, unterscheidet sich indessen von letzterem schon bei oberflächlicher Betrachtung durch die fast oder völlig kahle Oberseite und die derbere Consistenz des Laubes. Es dürften dies jene «Mittelformen» sein, von denen Milde in der obcitierten Abhandlung «Ueber Aspidium lobatum Sw. etc.» sagt, dass sie bei flüchtiger Betrachtung dem Aspidium Braunii Spenn. zu gleichen scheinen. Die zweite Form ß. (Aspidium lobatum X Braunii var. subtripinnata Luerssen 1. c.) fällt durch die grossen und kräftigen Blätter auf, an deren Fiedern das erste (basale) obere Fiederchen bedeutend grösser und in seiner vorderen Hälfte fiedertheilig ist. Die hieher gehörigen Formen sind es ohne Zweifel, die Milde als A. Braunii var. subtripinnata bezeichnet. Diese Ansicht, der bereits Dörfler (1. c.) Ausdruck gegeben, ist wohl zunächst darin begründet, dass Milde ausdrücklich erwähnt, dass alle so stattlichen Exemplare der «Uebergangsformen» merkwürdigerweise keine normalen Sporen aufweisen. Weiters spricht hiefür aber auch Mil de’s Aeusserung, dass von seiner var. subtripinnata zum Ueber-gange in Aspidium lobatum Sw. nur ein kleiner Schritt sei, und dass es scheine, als gehe A. Braunii Spenn., resp. dessen var. subtripinnata im hohen Alter stets in A. lobatum Sw. über, von welch letzterer Form namentlich die var. subtripinnata an die gleichbezeichnete Form des A. Braunii erinnere. Thatsächlich ähnelt A. Luersseni var. subtripinnata der gleichnamigen Varietät des A. lobatum Sw., so dass Milde, der die in Rede stehenden Arten, Varietäten und Hybriden nur als durch vielfache Uebergänge verbundene Glieder einer Art betrachtete, seiner oberwähnten Ansicht zuneigen konnte. Dagegen ist aber das im Sinne dieser Abhandlung genommene A. Braunii Spenn. ß. subtripinnatum von der gleichbezeichneten Varietät des A. lobatum Sw. ebenso sehr verschieden, wie typisches A. lobatum Sw. vom typischen A. Braunii Sw. Vorkommen: a. Im Wocheiner Thale in der Nähe der auf das Jagdhaus Stenga folgenden Brücke ca. 480 m in Gesellschaft mit typischem A. lobatum Sw. und A. Braunii Sw. typicum und subtripinnatum. Da die Durchsuchung des Terrains ob Zeitmangels nur eine oberflächliche gewesen ist, vermag ich über die Häufigkeit des Vorkommens dermalen keine näheren Angaben zu machen, doch glaube ich bemerken zu können, dass diese Hybride daselbst nicht häufig ist. ß. Von dieser Form habe ich nur einen einzigen Stock in unmittelbarer Nähe je eines Stockes von A. lobatum Sw. typicum und A. Braunii Sw. subtripinnatum im Jauerburger Gereuth am Südabhange der Karawanken, ca. 700 m, gefunden. Ferner erhielt ich zwei Wedel dieser Form mit einer grösseren Menge von A. lobalum Sw., welches in einem Walde bei Idria gesammelt wurde. Sowohl die aus den Karawanken als auch die aus Idria stammenden Exemplare stimmen vollends mit dem Blatte überein, das ich in Kerners Flora exsiccata Austro-Hung, sub. Nr. 2306 besitze und das von Procopianu-Procopovici bei Gura-Humora in der Bukowina gesammelt worden ist. Verbreitung: Aspidium L.uersseni Dörfler wurde nach Luerssen bisher nur an einigen Stellen im mährisch - schlesischen Gesenke, im Eulengebirge in Schlesien, im Haslithale im Berner Oberlande in der Schweiz und bei Heiligenstadt in Kärnten gefunden. Nicht selten ist diese Hybride nach Dörfler (1. c.) in Buchenwäldern der Umgebung von Gura-Humora in der Bukowina; nach derselben Quelle dürfte dieser Bastard auch im Pusterthale in Tirol und im Gailthale in Kärnten Vorkommen. * Im Anschluss an diese Publication möchte ich vor allem an unsere einheimischen Floristen das Ersuchen stellen, ihr Augenmerk gelegentlich weiterer Excursionen auch den bisher ganz und gar vernachlässigten Farnen zu widmen und mich über etwaige neu aufgefundene Standorte, namentlich der Arten Aspidium aculeatum Sw. und Aspidium Braunii Spenn. gefälligst benachrichtigen, eventuell durch Einsendung von diesbezüglichem Materiale in meinen Arbeiten unterstützen zu wollen. Wie aus den der Besprechung von Aspidium aculeatum Sw. angefügten Erörterungen hervorgeht, können dermalen die auf diese Art bezugnehmenden Untersuchungen nicht als abgeschlossen betrachtet werden, sondern es bedarf vielmehr noch nach verschiedenen Richtungen hin weiterer Beobachtungen, um über den Wert dieser Art und namentlich auch über die Stellung der sogenannten «Uebergangs-formen» derselben zu Aspidium lobatum Sw. die gewünschte Klarheit zu schaffen. Bezüglich des Aspidium Braunii Spenn., welches, wie ich vermuthe, im Zuge der Karawanken sowie in den Wäldern um Idria weiter verbreitet sein dürfte, wäre namentlich jenen Standorten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, an welchen diese Art mit Aspidium lobatum Sw. gemeinsam Vorkommen sollte, da dadurch weitere Untersuchungen über die Häufigkeit und den Formenwechsel der Hybride AspicLium Luersseni Dörfl. ermöglicht wären. Da ich dem Studium und der Bearbeitung unserer so reichhaltigen, leider aber vielfach noch lückenhaft erforschten heimatlichen Flora obliege und zunächst die Gefässbündel-kryptogamen in systematischer Darstellung zu veröffentlichen gedenke, ist mir indessen nicht nur ein die oberwähnten Arten betreffendes Material erwünscht, sondern ich wäre für alle, namentlich aber für die seltenere Arten betreffenden Daten dankbar. Zumal wäre mir die Zusendung kritischer Formen erwünscht, und ich möchte diesfalls bezüglich der Farne das Augenmerk besonders auch auf die in vorliegender Abhandlung besprochenen, sowie auf die p. 11 erwähnten hybriden Formen lenken. Indem ich gleichzeitig mit der textlichen Publication der Farnpflanzen diese auch als Exsiccaten-werk in einer Anzahl von Exemplaren edieren will, wiederhole ich daher die Bitte um freundliche Unterstützung seitens jener Kreise, denen die botanische Durchforschung unserer schönen Fleimat am Herzen liegt und die sich derselben, wenn auch nur während ihrer Mussestunden, widmen. Das k. k. Güterbestätteramt in Laibach von 1791. Von Prof. Dr. Oskar Gratzy. Iler Handel Laibachs im vorigen Jahrhunderte hatte eine solche Ausdehnung gewonnen, und besonders der Durchfuhrhandel, dass die Regierung im Jahre 1791 ein Statut aufzustellen für nöthig erachtete, um in den Frachten verkehr Ordnung zu bringen. Zu dem Zwecke wurde ein k. k. Güterbestätteramt errichtet, welches mit 1. Jänner 1792 in Wirksamkeit trat und in folgender Amtsanzeige der Bevölkerung bekanntgemacht worden ist: Nachdem den in- und ausländischen Kaufleuten sehr daran gelegen ist, dass die Güter und Waren schleunig und sicher versendet, dabei aber auch alle Gunst, aller Eigennutz, alle Parteilichkeit sowohl von Seite der Spediteure als der Fuhrleute vermieden und das Speditionsgeschäft in jeder Rücksicht auf die Grenzen der strengsten Gerechtigkeit, der natürlichen Billigkeit und Wahrheit zurückgeführt werde, so sind Se. k. k. Apostolische Majestät allergnädigst bewogen worden, nach dem Beispiele anderer erbländischen Handelsstädte ein Güterbestätteramt in Laibach errichten zu lassen und selbiges von 1. Jänner 1792 an in Wirksamkeit zu setzen. Damit nun aber jeder Theilnehmende die Bestimmung dieses Amtes und dessen Verrichtungen zu seiner eigenen Richtschnur genau kennen lerne, ist zur Wissenschaft der Fuhrleute folgende allerhöchste Vorschrift durch den Druck öffentlich bekanntgemacht und in allen auf Handelsstrassen befindlichen Haupteinkehrwirtshäusern angeschlagen worden. Alle in Laibach sowohl ankommenden als von dort abfahrenden Fuhrleute, welche Handelsgüter frachten, müssen sich bei dem k. k. Güterbestätteramte geziemend melden, wo in einem zu diesem Ende eigens verlegten sogenannten Rollprotokoll ihr Tauf- und Zuname, ihre Wohnung, der Ort, woher sie kommen und wohin sie wieder abfahren, das Gewicht ihrer Ladung, so sie aufnehmen können, der Tag und die Stunde ihrer Ankunft und der wieder erfolgten Abfahrt genau und deutlich eingetragen werden. Da bloss diejenigen Fuhrleute, welche mit Handelswaren beladene Frachtwägen führen, in dem Rollprotokoll eingetragen werden sollen, so sind hievon folgende Fuhren ausgenommen: Eisenfuhren, die eigene Wägen der inländischen Fabriken, welche mit den zur Fabrik gehörigen Materialien beladen sind; ferner diejenigen Landwägen, die mit einem geringen zum Handel auf dem platten Lande bestimmten Gute abfahren, und umsomehr die Bauernwägen, Lohnkutscher und Boten, welche letzteren, da sie in keiner Hinsicht in den Wirkungskreis des Güterbestätteramtes gehören, jedoch auch nicht berechtigt sein sollen, Kaufmannsgüter, ausser kleine Stücke, die eilfertig versendet werden müssen, zu laden. Leer ankommende Fuhrleute, wenn sie unweit Laibach an anderen Orten abgeladen haben, können auch in das Rohprotokoll zur Vormerkung kommen, wofern sie nur bekannte und beständig mit Kaufmannsgut auf der Strasse fahrende Leute sind. Um den Fuhrleuten, welche sich bei dem Güterbestätteramte um Ladung anmelden, die Sicherheit einer im Verhältnis mit der früher oder später geschehenen Anmeldung stehenden schnellen Beförderung, und Abfertigung (Expedition) von Seite des Amtes zu verschaffen, wird jedem Fuhrmanne A. ein Anmeldungsschein nach dem angehängten Formulare unentgeltlich ertheilt werden. Es wird keinem Fuhrmann gestattet, ausser der Reihe vor voller Ladung (unter welcher diejenige verstanden wird, zu der er sich vermöge geschehener Anmeldung anheischig gemacht hat) oder auf einen anderen Ort, für welchen er sich gemeldet hat, abzufahren, jedoch leidet diese Regel in folgenden Fällen eine Ausnahme : Bei ausländischen Fuhrleuten, denen es gestattet sein solle, wenngleich sie im Rolle später vorgemerkt wären, ausser der Reihe abzufahren, aber nur in dem Falle, wenn sie nach ihrem Wohnplatze oder dem Orte, woher sie aus der Fremde kommen, die Rückladung erhalten. Auch inländischen Fuhrleuten kann gestattet werden, ausser der Reihe abzufahren, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass für den Ort der Bestimmung kein eigentlicher Fuhrmann am Stapel sei und die Nothwendigkeit der Eile von dem Versender erwiesen werde. Nur dann kann ein Fuhrmann an einen anderen Ort, als für welchen er sich hat vormerken lassen, abfahren, wenn für jenen Ort kein anderer Fuhrmann mittlerweile vorgemerkt worden ist und daher durch Veränderung des Bestimmungsortes niemand beeinträchtigt wird. Wenn ein fremder Correspondent aus besonderem Zutrauen zu einem oder dem anderen Fuhrmann denselben an seinen Correspondenten in Laibach zur Uebernehmung seiner Güter ansdrücklich anweisen sollte, muss die Anpreisung im Original dem Güterbestätter vorgezeigt und vom letzteren zu seiner gehörigen Legitimation bei einer wider ihn etwa entstehenden Klage, als ob er bei Frachtgebung sich nicht nach der Ordnung der Anmeldung benommen hätte, sorgfältig aufbewahrt werden. Dann aber kann einem solchen Fuhrmann gestattet werden, auch vor voller Ladung abzufahren. Wenn ein Fuhrmann, welcher in der Ordnung der Ladung ist, einen übermässigen Frachtlohn erzwingen wollte, kann nach geschehener Einvernehmung des Versenders und auf dessen Verlangen der in der Ordnung nächstfolgende Fuhrmann vorgezogen werden. Das einem Fuhrmann bereits aufgegebene Gut kann demselben nicht mehr abgenommen werden, wenn auch ein anderer nach eben dem Bestimmungsort fahrender Fuhrmann die Abfertigung früher als der erstere erhalten sollte; doch findet diese Regel eine Ausnahme, wenn der Versender besonders erhebliche Ursachen des Misstrauens gegen ersteren bekommen hätte und sie erweisen könnte. Zur Verhütung alles Misstrauens gegen die Verlässlichkeit der Fuhrleute müssen sie sich, insofern sie noch nicht hinlänglich bekannt und beglaubigt (accreditiert) sind, bevor ihnen eine Ladung anvertraut werden darf, mit einem hinlänglichen und von dem vorstehenden Kreisamte bestätigten Zeugnisse ihrer Grundobrigkeit vor dem Güterbestätteramte ausweisen, dass sie Haus und Gründe, wovon der Schätzungswert beizurücken ist, besitzen, hierauf keine Schulden haften, übrigens aber von guten Sitten seien ; um ein solches Zeugnis haben sich die Fuhrleute bei ihren Grundobrigkeiten gehörig zu melden, um damit auf alle Fälle versehen zu sein. Jeder ankommende Fuhrmann muss vor wirklicher Abladung bei dem Güterbestätteramte den Fracht- und Mautbrief vorzeigen, wogegen er eine Abladungskarte nach dem Formulare B unentgeltlich erhalten wird. Jeder abfahrende Fuhrmann erhält von dem Giiterbestätter-amte zur weiteren Expedition den von dem Versender an dasselbe abgegebenen Fracht- und Mautbrief und zugleich von dem Amte eine unentgeltliche Aufladungskarte nach dem Formulare C. Ohne Vorweisung dieser Karte wird er bei den Schranken und k. k. Zollstationen nicht vorbeigelassen, sondern in das Güterbestätteramt zurückgewiesen, wo ihm nach Erlegung einer auf die Uebertretung mit einem Gulden vom Wagen zum Besten des Armeninstitutes verhängten Strafe, die der Fuhrmann aus seinem eigenen zu leisten hat, die mangelnde Karte sodann ertheilt wird. Um in diesem Geschäfte eine genaue Ordnung herzustellen und allen Irrungen soviel als möglich vorzubeugen, müssen sowohl die Fuhrleute, welche in Laibach weder auf-noch abladen, sondern bloss durchführen, als auch die Con-ducteure der in dem zweiten Absätze in der Ausnahme benannten Wagen sich vor dem Güterbestätteramte, u. zw. erstere mit Vorweisung ihrer Fracht- und Mautbriefe, geziemend melden, da ihnen sodann zu ihrer Legitimation ein unentgeltlicher Pass nach dem Formulare D ertheilt wird, ohne welchem sie gleichfalls bei den Schranken und k. k. Zollstationen nicht vorbeigelassen und zu der in dem vorhergehenden Absätze erwähnten Strafe gezogen werden. Jedem Versender steht es frei, mit dem ihm von dem Güterbestätteramte angewiesenen Fuhrmann den Frachtlohn selbst zu bedingen. Sollte aber der Frachtlohn in dem überreichten Frachtbriefe nicht enthalten und auch nicht mündlich bedungen worden sein, so ist es die Pflicht des Güterbestätteramtes, denselben auf das billigste für beide Theile zu bedingen, ihn aber jedesmal sowohl in dem Frachtbriefe als in der Abladungskarte beizurücken. Was die Menge der Ladung auf einen Frachtwagen betrifft, werden sowohl die Fuhrleute als die Versender auf die in dieser Rücksicht, überhaupt aber auf alle wegen des Fuhrwesens auf Handelsstrassen bereits bestehenden Vorschriften verwiesen, über deren genaue Beobachtung das Güterbestätteramt zu wachen hat. In Ansehung der Handelsleute der Stadt Laibach in der Eigenschaft als Spediteur und Versender ist Folgendes zu ihrer ferneren Richtschnur und zur Wissenschaft ihrer Correspondenten noch erlassen worden: Jeder Handelsmann oder Spediteur, der Güter zu versenden hat, muss sich bei dem Güterbestätteramte, dessen Pflicht es ist, die Güter in Ordnung, wie sie vorgemerkt sind, durch sichere und bekannte Fuhrleute abzuschicken, nach dem Formulare E geziemend anmelden, worauf er in dem für die sich zur Versendung angemeldeten Parteien eigens verlegten Rollprotokolle eingetragen und zu seiner Bedeckung einen Gegenschein nach dem Formulare ^unentgeltlich erhalten wird. Sobald die Gelegenheit zur Versendung sich ergibt, welche der Güterbestätter zu keiner Zeit verlängern darf, werden die zuerst darauf vorgemerkten Parteien hievon also-gleich durch den Briefträger benachrichtigt, damit sie dem Güterbestätter die Fracht- und Mautbriefe, jedoch unversiegelt, übergeben, die Waren an dem zur Ladung bestimmten Tage ohne Verzug aufgeladen und abgeführt werden können, der Versender aber instand gesetzt werde, seinen Correspondenten von dem Tage der wirklichen Abfahrt beizeiten Nachricht zu geben. Für die einstweilige sichere Aufbewahrung der abgeladenen Durchfuhrsgüter (Transitgüter) ist mit eigens dazu errichteten Magazinen bei dem k. k. Hauptmautamte gesorgt worden. Die Güterbestättergebür ist bei jeder Ab- und Aufladung zu entrichten und auf einen Kreuzer vom Centner Sporco festgesetzt. Diese Gebür hat bloss und unmittelbar der Spediteur oder Güterversender nach erfolgter Ab- und Aufladungskarte aus seinem eigenen zu entrichten. Dem gesammten Personale des Güterbestätteramtes hingegen ist bei Amtsentsetzung untersagt, ausser dieser Gebür das mindeste im Gelde oder Geldeswert zu fordern oder anzunehmen. Zur Beförderung des Speditiongeschäftes hat das Güterbestätteramt mit den anderen in den k. k. Erbländern befindlichen Güterbestättern einen genauen Briefwechsel zu unterhalten. Dasselbe hat ferner dem Handelsstande zu allen Zeiten die Einsicht in die verschiedenen Vormerkungsbücher zu gestatten und bei entstandenen Irrungen zur Beibringung eines gütigen Beweises für eine oder die andere Partei eine vidimierte Abschrift oder einen Auszug von einem oder dem anderen vorgemerkten Gegenstände gegen Entrichtung einer Schreib-gebür von drei Kreuzern für die Seite zu ertheilen. Das Güterbestätteramt besteht aus fünf Personen, nämlich dem Güterbestätter, einem Briefträger, zwei Amtsschreibern und einem Amtsboten. Der Wirkungskreis dieses Amtes erstreckt sich auf alle in Laibach ankommenden und abgehen= den Frachtfuhren. Dem Güterbestätter ist das übrige Amtspersonale in allen untergeordnet und von ihm in Eidespflicht genommen worden. Wenn die Stelle des Güterbestätters erledigt wird, hat der Laibacher Handelsstand zur Besetzung derselben drei Anwerber vorzuschlagen, von welchen alsdann die Landesstelle einen wählt und zum Güterbestätter ernennt. Die Besetzung einer erledigten Stelle von dem untergeordneten Personale wird dem Güterbestätter, welcher auch für ihre Amtshandlung zu haften hat, jedoch mit der Bedingung überlassen, dass er die Person, womit er die erledigte Stelle zu besetzen gedenkt, vorher noch dem dortigen Handelsstande anzeige, welcher aus erheblichen, jedesmal aber anzuführenden Beweggründen berechtigt ist, einen oder den anderen von der Benennung auszuschliessen. Damit sich übrigens die Geschäfte nicht zu sehr häufen und etwa in Verwirrung gerathen könnten, ist der Güterbestätter gehalten, bei jedesmaliger Erledigung erwähnter Amtsstellen einen einstweiligen Stellvertreter (Substituten) aufzustellen, diesen dem Handelsstande namentlich anzuzeigen und mit der wirklichen Besetzung des erledigten Amtes innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen vorzugehen. Die Fuhrleute, wie auch die Parteien, welche Güter versenden, haben nur mit dem Güterbestätter die in der Vorschrift benannten Verhandlungen zu treffen, und den Briefträger, welcher sich alltäglich im Amte einzufinden hat, liegt bloss ob, die Fuhrleute und die Spediteure aneinander und beide an den Güterbestätter zu weisen. Was die Beschwerdeführung des einen oder anderen aus diesem Geschäfte sich für verletzt gehaltenen Theile betrifft, ist der allerhöchste Befehl, dass, insoferne die Klage gegen dasGüter-bestätteramt selbst gerichtet wäre, dieselbe bei dem Kreisamte angebracht werde, indem ersteres unter letztem unmittelbar steht, von diesem der Güterbestätter in Eidespflicht genommen wird und demselben vor Antretung seines Amtes eine verhältnismässige Sicherheit von 3350 fl. zu leisten verbunden ist. Wäre aber die Klage zwischen und gegen die wechselseitigen Parteien entstanden, muss dieselbe bei dem Magistrate der Stadt Laibach angebracht werden; die Pflicht der letzteren ist, über den entstandenen Streitpunkt die Meinung zweier der Sache kundigen und redlichen Handelsleute zu vernehmen und nach deren eingeholten Meinung den Gegenstand in dem Rathe durch Mehrheit der Stimmen zu erledigen. Hat der Güterbestätter eine Klage wider eine oder die andere Partei in Ansehung des Speditionsgeschäftes zu führen, so ist von demselben die ungesäumte Anzeige der geschehenen Uebertretung an das Kreisamt zu machen. Der weitere Zug an die höheren politischen Behörden wie auch auf dem rechtlichen Wege bleibt den streitenden Parteien unbenommen. Endlich ist der allerhöchste Wille, dass der Laibacher Handelsstand am Ende des Jahres, von dem Tage der eingetretenen Wirksamkeit des k. k. Güterbestätteramtes angefangen, durch den dortigen Magistrat seine über die Einrichtung und wirkliche Ausübung dieses Amtes allenfalls erwachsenen Anstände oder Verbesserungsvorschläge dem Kreisamte eröffne. Da man übrigens zu der thunlichen Verbesserung willfährig die Hand bieten wird, so versehen sich Seine k. k. Apostolische Majestät, dass jeder Theilnehmer höchstdero wohl-thätige Absichten erkennen und die allerhöchste erlassene Vorschrift mit aller Pünktlichkeit und Strenge beobachten wird. Das Klima von Krain. Von Prof. Ferdinand Seidl. (Fortsetzung des IV. Th eil es.) 14. Die zeitliche und die räumliche Veränderlichkeit der Niederschlagshäufigkeit. Die durchschnittliche Anzahl von Tagen, um welche die Monats- und Jahressummen der Niederschlagstage von Jahrgang zu Jahrgang vom mehrjährigen Mittelwert abweichen, lässt die Tabelle XXXI überschauen, u. zw. gesondert für die Ergiebigkeiten von mindestens TO mm, von 1-0 — 9'9 mm und von mindestens 10’0 mm. Die Zahl der verwendeten Jahrgänge ist angegeben. In Tabelle XXXII erscheinen diese Werte in Procente der zugehörigen Mittel umgerechnet. Da die Zahlen beider Uebersichten einen im allgemeinen übereinstimmenden jährlichen Gang und eine ebenso gleichartige geographische Vertheilung aufzuweisen scheinen, so genügt es, etwa die zweite Tabelle allein einer kurzen Erörterung zu unterziehen. Gemäss deren erstem Abschnitt variieren die Jahressummen der Z^l'Omm um 7 bis 121/i°l0 ihres Betrages, viel ausgreifender sind die Schwankungen der Monatssummen. Hiebei sind sie am kleinsten im Sommer, am grössten im Winter. Der Herbst schliesst sich durchwegs dem Winter, der Frühling dem Sommer an. Die durchschnittliche Veränderlichkeit der Z TO mm in den Sommermonaten ist folgende: Klagenfurt 22, Cilli 28, Laibach 26, Rudolfswert 28, Fiume 36, Pola 30, in den Wintermonaten dagegen für die gleiche Reihenfolge der Orte: 53, 50, 46, 47, 46, 43°/0. Die ersteren Zahlenwerte nehmen also langsam zu, letztere etwas rascher Mittlere Veränderlichkeit der Monats- und Jahressummen der Tage mit Niederschlag A von ^ i'o mm, B von i-o — g'g mm, C von > lO'omm Ergiebigkeit, gemessen nach Tagen. Dec. Jänn Febrj]VIär2 Apr Mai Juni Juli Aug Sept Oct. Nov. Jahr Klagenfurt 30 . 3-4 2-3 2-4 2'2 A. 2-8 2'3 2-2 2-5 2-4 2-9 3-3 2-6 9-4 Saifnitz 25 . . 3-5 3-0 2'7 3-0 3-6 30 2-2 2-7 2‘6 2-6 4-2 3-6 11-5 Laibach 30 . . 4-0 3-5 3-8 33 3-2 3-0 2-7 2-1 2-9 31 3-9 3-2 11-5 Cilli 30 4-4 2-9 3-1 2-9 31 2-9 2'6 2'9 2-8 2 7 3-5 2-7 13-0 Rudolfswert 30 3'4 3-6 3-0 25 31 2-7 2-6 2-2 2'9 2'4 3-3 3-1 7-4 Gottschee 20 . 2-2 2-6 2’3 2-1 1-9 2-2 2 ’ 4 1-8 2-0 2'4 2-7 2-4 8-9 Fiume 25 . . . 4-5 3-1 4-0 3-5 3-2 3-0 2-6 2-5 36 3-2 4'4 3-2 11 • 6 Görz 25 ... . 3-4 3’7 3-7 4-3 3-2 3-4 2-7 2-3 2-8 3-3 5'2 3-2 11-9 Pola 20 .... 3-0 2'7 4-0 2-9 2-6 2'5 1-7 1-5 2-0 1-8 4-3 3-3 9-4 Klagenfurt. . . 1-8 * 1-9 2-0 1-8 B. 2-0 1'7 1-9 * 2-2 2-2 2-4 2-2 1-9 7-4 Laibach .... 2-2 2-5 2'3 2 7 2-5 2-3 2-3 2-0 1-9 2-3 2-2 2-7 8-5 Fiume 3-0 1-9 23 1-8 2-1 1-8 1-9 1-9 2-4 1-7 * 2'8 2-0 7-3 Klagenfurt. . . 1-8 0-8 1-0 1-2 C. 1-5 1-7 1-4 2-0 1-4 1-6 1-8 1-7 5-3 Saifnitz 2'0 1-4 1-7 1'9 2-6 2-4 1-7 1-7 1-6 2-3 2-7 2-3 8'7 Laibach .... 2-4 2-0 2-1 1'8 1-5 1-8 1-3 1-6 1-6 2-2 2-7 2-1 7'4 Cilli 2-2 1-4 1-5 1-4 1-6 1-7 2-0 1-9 1-4 2-0 2-1 1-3 7-1 Rudolfswert . . 2-4 1-2 1-4 1-7 1'4 1-4 1-3 1-4 1-4 1-6 20 1-8 4-4 Gottschee . . . 2-8 1-5 2-1 2-0 2-0 21 2-2 1-7 1-7 2-5 3-0 1-9 7-8 Fiume 2-6 1-6 2'2 2'0 1-9 1-4 1-4 1-2 1-8 2-0 2-9 2-2 6-5 Görz 1-7 1-8 20 2-0 1-8 2-0 1-8 1-8 1-7 21 2-9 2-2 7-1 Pola 1-2 1-2 0-9 1-4 10 1-1 1-3 0-9 1-4 1-7 1-9 2-1 4'4 ■ * 1 Mittlere Veränderlichkeit der Monats- und Jahressummen der Tage mit Niederschlag Jvon^romm, fi von i'o—g'gmm, Cvon^io'omm Ergiebigkeit, gemessen in Procenten des zugehörigen Mittels. Dec. Jänn. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Oct. Nov. Jahr A. Klagenfurt . 56 47 55 32 34 23 19 23 24 34 41 30 9-6 * — * * Saifnitz . . . 47 45 51 33 35 26 17 23 23 27 40 36 9-9 Laibach. . . 44 42 53 35 34 27 26 21 33 35 37 28 10-1 — * — * * Cilli 56 41 54 33 35 27 26 27 32 34 40 29 12-4 Rudolfswert 44 49 47 28 33 27 23 26 36 32 32 31 7 • 0 — * —— * Gottschee . 21 30 27 20 15 20 20 18 22 26 22 22 7'1 Fiume . . . 47 39 53 36 32 31 24 38 46 39 35 27 10'4 — * — * — * Görz .... 43 52 64 47 28 29 22 25 31 37 43 33 10-4 — * — * Pola 34 37 59 34 29 35 24 30 37 26 43 31 10-2 """ * * B. Klagenfurt . 45 49 62 38 33 24 24 33 34 45 46 35 11'3 Laibach. . . 40 47 49 48 39 34 35 33 42 50 42 41 12-6 * — * — Fiume . . . 60 38 51 32 36 32 30 43 56 44 49 31 11-7 * ■”*“ * * C. Klagenfurt . 86 73 83 60 71 59 41 44 38 * 47 55 55 16'2 Saifnitz . . . 65 64 81 46 65 52 34 35 31 47 48 52 17-3 Laibach. . . 69 64 84 51 48 40 33 41 37 52 51 43 15-8 Cilli 92 64 71 47 62 50 51 44 39 56 49 42 19-2 Rudolfswert 83 80 87 59 50 42 30 40 42 44 49 53 11'9 — * — * Gottschee . 62 60 68 46 44 51 39 47 40 45 45 39 14-6 — * — * * Fiume . . . 58 52 73 50 45 35 33 55 50 44 44 41 13-2 Görz . . . . 53 75 87 57 47 40 30 42 40 46 45 46 10-3 Pola 50 71 75 56 43 69 52 64 67 59 43 52 115 • 3 1 1 * 1 und regelmässiger ab, wenn man von den südöstlichen Alpenthälern gegen die nördliche Adria hin fortschreitet. Die Variabilität der Niederschlagsfrequenz nimmt offenbar ab, wenn man der Quelle des condensierten atmosphärischen Wasserdampfes sich nähert, im Winter also dem Meere, im Sommer dagegen dem Binnenlande. Das winterliche Maximum der Veränderlichkeit ist meist nicht ein einfaches, sondern ist gespalten und auf December und Jänner vertheilt mit zwischenliegendem Minimum. Ein schwächeres Maximum weist in mehreren Stationen der October auf, der November ein zugehöriges Minimum. Diese allgemeine Regel erleidet, wie man sieht, Abweichungen, die wohl durch den Einfluss der topographischen Lage der Oertlichkeit hervorgerufen werden. Die Abschnitte A und C der Tabelle XXXII machen es ersichtlich, dass sowohl die Tagesniederschläge von LO—9'9 mm als auch jene von 10'0 mm und darüber im Laufe des Jahres wahrscheinlich durch den gleichen Gang der Veränderlichkeit beherrscht werden. Doch unterliegen die starken Niederschläge von 10'0 mm durchwegs einer grösseren Variabilität, als die schwächeren von L0 — 9'9 mm. Der Unterschied ist jedoch nicht das ganze Jahr hindurch der gleiche; er ist am bedeutendsten im Winter und mindert sich in den folgenden Jahreszeiten, um im Herbste kaum merklich zu seih. In den Niederungen des Karawanken- und Karstgebietes treffen also im Sommer die Niederschläge aller Ergiebigkeitsgrade mit relativ grösster Beständigkeit ein, im Winter dagegen unterliegen desgleichen alle Stufen, insbesondere aber die — an und für sich seltenen — intensivsten Condensationen, von Jahrgang zu Jahrgang der relativ weitest ausgreifenden Veränderlichkeit. Dieses gegensätzliche Verhalten mildert sich indessen auf dem Wege von Klagenfurt bis Pola. Es ist nämlich die Veränderlichkeit der Z > 10'0 mm durchschnittlich in den Wintermonaten folgende: Klagenfurt 81, Cilli 76, Laibach 72, Rudolfswert 83, Fiume 61, Pola 65%, in den Sommermonaten dagegen für die gleiche Reihenfolge der Orte: 41, 45, 37, 37, 46, 61°/0. Die Zahlen nehmen also im Winter mit der Annäherung an das Meer, im Sommer mit wachsender Entfernung von demselben ab, und zwar aus dem oben bereits angeführten Grunde. So kommt es, dass der Unterschied Winter-Sommer für Klagenfurt 40, für Pola nur mehr 4°/0 ausmacht. Vergleicht man Tabelle XXXII mit Tabelle VII des vorliegenden IV. Theiles der Klimatographie Krains, so zeigt sich, dass die Häufigkeit und die Menge des Niederschlages um die zugehörigen Mittel im Laufe des Jahres so ziemlich nach wesentlich einem und demselben Gesetze oscillieren. Führt man die Untersuchung der zeitlichen Schwankungen der Regenfrequenz weiter, gesondert nach der Seite des Zuviel und Zuwenig, so zeigt sich, wie zu erwarten ist, ein Ueber-schuss der negativen Anomalien ; ein ausgeprägter jahreszeitlicher Gang für die Wahrscheinlichkeit derselben scheint aber nicht zu bestehen. Deshalb mag die Vorführung der Zahlenreihen, welche analog der Tabelle VIII wären, unterbleiben. Schliesslich ist hier eine Prüfung der räumlichen Variabilität der Niederschlagshäufigkeit am Platze. Sie führt zu der nachfolgenden kurzen Uebersicht XXXIII. Die numerischen Werte derselben bedeuten die Zahl der Tage, um welche die mittleren Differenzen der monatlichen und jährlichen Z PO mm für einige ausgewählte Stationpaare durchschnittlich schwanken, d. h. kleiner oder grösser werden. Während beispielsweise Laibach gemäss Tabelle XXV im Jahresmittel 4'6 namhafte Regentage mehr erhält als Rudolfswert, variiert diese Differenz laut vorliegender Uebersicht durchschnittlich um + 6-8 Tage. Das ist ein kleinerer Betrag als die Veränderlichkeit der Jahressummen selbst, welche gemäss Tabelle XXXI in Laibach durchschnittlich um + 1P5, in Rudolfswert um + 7’4 Tage vom Normale sich entfernen. In gleicher Art übertrifft die zeitliche Veränderlichkeit die räumliche in den einzelnen Monaten. Erstere ist — wie ein Vergleich der Tabellen XXXI A und XXXIII es lehrt — bei kleiner Entfernung der comparierenden Stationen, beispielsweise Laibach-Krainburg (23 km) in den Monaten des Winters, Frühlinges, Sommers und Herbstes der Reihe nach 2-7-, 2'3-, L5-, L8mal grösser als die letztere. Wächst die Entfernung auf 60—80 km an, so werden die analogen Verhältniszahlen kleiner, in unseren Beispielen, in welchen Laibach mit Rudolfswert, Fiume, Görz und Klagenfurt verglichen wird, 2'0, 1" 6, L2,1’ 7. Wenn man schliesslich das Stationspaar Pola-Klagenfurt in den Vergleich nimmt, also Oertlichkeiten von recht verschiedener klimatischer Lage bei 200 km gegenseitiger Entfernung, so werden die Verhältniszahlen naturgemäss noch kleiner: L3, LI, 0‘8, L3. Aber selbst in diesem Falle variieren während der Winter-, Frühlings- und Herbstmonate die Differenzen weniger als die correspondierenden Werte selbst, und nur im Sommer wird die zeitliche Veränderlichkeit von der räumlichen überholt. XXXIII. Mittlere Veränderlichkeit der correspondierenden Differenzen der monatlichen und jährlichen Anzahl der Tage mit Niederschlag von mindestens I ■ o mm. August Sept. October Nov. Jahr 1. Laibach-Krainburg . 1-2 1-4 1-6 1-5 1-2 1-5 1-8 1-4 21 1-9 2-1 1-6 6-9 2. Laibach-Rudolfswert 1-3 1-8 2-0 2-2 1-6 1-5 2-1 1-8 1-9 2-0 2-1 1-8 6-8 3. Laibach-Fiume . . . 2-0 2'2 2-0 2-3 1-5 1-6 2'2 1-9 1-9 2-0 1-6 1-8 5-0 4. Laibach-Görz .... 1-5 2'2 1-6 2-8 1-7 2-0 2-0 1'8 1-6 1-8 1-9 2-2 7-1 5. Laibach-Klagenfurt . 1 ‘ 4 1-8 2'2 1-7 1-8 2-2 2-2 2'6 1-7 2-1 2-0 1-9 7-3 6. Pola-Klagenfurt . . . 1-9 2’7 2-1 2-0 2-2 2-9 2-4 2-5 2-4 2-3 2-1 2-5 7-2 Anmerkung. Die Jahrgänge, aus welchen die Werte dieser Tabelle abgeleitet wurden, und die gegenseitigen Entfernungen der Stationen sind folgende: 1. 1872—94, 23 km. — 2. 1861—85, 59 km. — 3. 1869—93, 80 km. — 4. 1870—94, 70 km. — 5. 1851—80, 65 km. — 6. 1875—94, 200 km. Es ist also die Action der Atmosphäre zwischen dem Kärntner Becken und dem Südende Istriens, insoferne durch sie namhafte Niederschläge erzeugt werden, doch den grösseren Theil des Jahres hindurch im ganzen genommen eine einheitliche. Die Varianten, welchen sie in den gleichnamigen Monaten verschiedener Jahrgänge unterliegt, sind umfangreicher als die Modificationen, welche durch die übrigens ganz bedeutenden topographischen und klimatischen Verschiedenheiten des Gebietes zwischen Pola und Klagenfurt bewirkt werden. Die Gleichmässigkeit erscheint am wenigsten beirrt im Winter, die örtlichen Einflüsse greifen am kräftigsten im Sommer ein; alsdann entwickeln sich die Niederschlagsverhältnisse an den genannten Grenzpunkten insofern unabhängig voneinander, dass man nicht berechtigt ist zu urtheilen: wenn ein Sommermonat in Pola eine im Vergleiche zur Norm reichliche oder spärliche Anzahl von Regentagen brachte, so verhielt er sich auch noch in Klagenfurt ebenso. In den übrigen Jahreszeiten dagegen ist ein solcher Schluss im allgemeinen begründet, am meisten im Winter. Noch eine zweite, dem Klimatologen besonders willkommene Folgerung ergibt sich aus dem Vergleiche der Tabelle XXXI A und XXXIII. Innerhalb der Entfernungen, auf welchen die räumliche Veränderlichkeit der Niederschlagsfrequenz kleiner ist als die zeitliche, führt die Beziehung der meteorologischen Stationen mit kurzer Beobachtungsdauer auf die längere einer Normalstation zu verlässlicheren Mittelwerten, als die directen Beobachtungen. Damit ist die Reductions-methode begründet, welche für die Ableitung unserer Tabellen XXV und XXIV vielfach in Verwendung kam. Literat urberictit. Jahrbücher der k. k. Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus. XXX. Bd., Jahrgang 1893. Wien 1896. Enthält die Beobachtungsresultate von 398 Stationen der ganzen westlichen Reichshälfte. Darunter befinden sich 22 Stationen Krains, davon ist keine ersten Ranges, 4 sind zweiten, 17 dritten, 1 vierten Ranges. Unser Nachbarland Kärnten hat bei fast gleichem Flächeninhalte 45 Beobachtungsstellen, darunter 3 ersten, 10 zweiten, 29 dritten, 3 vierten Ranges. Seit dem Erscheinen dieses Jahrbuches ist in Wien innerhalb des k. k. Ministeriums des Innern ein k. k. hydrographisches Centralbureau errichtet worden, welches in allen Kronländern und so auch in Krain eine beträchtliche Zahl von Beobachtungsstellen, zumeist IV. Ranges (welche bloss den Niederschlag messen), ins Leben gerufen hat. Der hydrographische Dienst bezweckt im allgemeinen eine systematische Ergänzung der empirischen und theoretischen Grundlagen für eine zielbewusste Lösung aller in das Gebiet des Wasserbauwesens einschlägigen technischen Probleme, sowie der Verwertung der diesfalligen Studienergebnisse im Interesse der Volkswirtschaft, daher vor allem die Beschaffung jener Daten, welche zur Verfassung und Begutachtung der die Bodenmelioration, den Binnenwasserverkehr, die Nutzbarmachung der Gewässer überhaupt, sowie die Hintanhaltung der Devastationen und schädlichen Ueberschwem-mungen betreffenden Projecte, ferner zur Installierung der Wasserstands- und beziehungsweise Hochwasserprognose erforderlich sind. Jahrbuch des k. k. hydrographischen Centralbureaus, I. Jahrgang, 1893. Wien 1895. Braumüller. Fol. VIII, S. 562. Viele Tafeln mit graphischen Darstellungen und 1 Karte in Buntdruck. — In diesem Bande sind unter anderem die Regenbeobachtungen von 20 Stationen Krains enthalten, ferner die Aufzeichnungen von 11 Pegelstationen, sowie eine allgemeine Uebersicht der Niederschlagsverhältnisse in Krain im Jahre 1893. Als Grundlage zu den Vergleichen mit den normalen Verhältnissen dienen die betreffenden Mittelwerte, welche die vom Musealvereine in dessen «Mitteilungen» veröffentlichte Klimato-graphie Krains enthält. Das Land Krain, welches durch überreichliche Niederschläge so oft zu leiden hat, begrüsst freudig und dankbarst das vielversprechende Unternehmen der k. k. Regierung, und wir wünschen, dass dasselbe im Lande reichliche Förderung erfahren möge. In der That functio-nierten im Jahre 1895 bereits mehr als 60 Niederschlagsstationen in Krain, stehend im Dienste des hydrographischen Centralbureaus. F. s.