der sechs nil-d V einigsten Sitzung des frčim* Landtages zu Laibach am 27. Mürz 1863. Anwesende: Vorsitzender: v. Wurzbach, Landeshauptmanns-Stellvertreter von Kram.-— K. k. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn Landeshauptmanns Freiherrn v. Codelli, des Herrn Fürstbischofs Dr. Widm er; dann der Herren Abg. Baron Apsaltrern, Graf Ant. v. Auersperg, v. Langer, Dr. Rech er. — Schriftführer: Vilhar. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 26. März 1863. — 2. Dritte Lesung des Schul-Patronats-Gesetzes. — 3. Antrag des Landes-Ausschuffes auf Bewilligung einer Nachtrags-Dotation pr. 2783 fl. 2'/$ kr. aus dem Grundentlastungssonde. — 4. Antrag bezüglich des Brückenbaues in Gurkfelv. — 5. Vortrag des Regulatives für das Moorbrcnnen. — 6. Antrag des Lan- desausschuffes auf Bewilligung einer Personal-Zulage. '— 7. Antrag des Landesausschuffes aus Belaffung eines Erziehungs-Beitrages. Lcgiiin der Sitzung 10 Uhr 30 Minuten Vormittag. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W nrz b a ch: Ich constatire die Beschlußfähigkeit der h. Versammlung und eröffne die Sitzung. Ich bitte den Herrn Schriftführer um die Vorlesung des letzten Protokolls. (Schriftführer Vilhar verliest es. Nach der Verlesung.) Ist etwas gegen die Fassung deö Protokolls zu erinnern? Wenn nicht, erkläre ich eS für genehmigt. Es ist mir vor der Sitzung durch den Herrn Landtagsabgcordnetcn Gustav Graf Auersperg folgende Petition übergeben worden. (Liest.) „Hoher Landtag! Dem Gemcindevorstande von Reinthal wurde von dem k. k. Bezirksamte zu Gottschee mit Dekret vom 6. August 1855 Z. 3719 bekannt gegeben, daß bei der dortigen politischen Depositencasse für die Unterthanen der Herrschaft Gottschee pro rusticale drei Obligationen, und zwar: 1. ddo. 1. Juni 1824 Nr. 5899 ä Pr. 3780 Gulden. 2. ddo. 1. November 1802 Nr. 11962 ä 21/ pr. 6425 fl. und 3. ddo. 1. December 1839 Nr. 13478/26778 ä 4»/o pr. 984 fl., mit den Jntcressen-Rückständen seit 1845 erliegen. In Folge der Aufhebung dcS UntcrthänigkeitSvcr-bandcs wurden die Gemeinden respective die ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Gottschee angewiesen, für die Verwahrung dieser Unterthans-Obligationen und für die Behebung und Vcrtheilung der Interessen Sorge zu tragen und zu diesem Ende Jemanden mittelst besonderer für die erwähnten Acte auszustellender nach §. 1008 a. b. G. B. rechtsförmlicher Erklärung zu bevollmächtigen. Rücksichtlich dieser Bevollmächtigungen wurde ein Unterschied gemacht in Betreff der Obligationen, insofern sie für Kriegödarleiheu oder Requisitionen ausgefertiget wurden, und in Betreff jener, die nicht aus Prästationcn entstanden sind. Für die Ersteren wurde angeordnet, daß die Vollmachten von sämmtlichen Interessenten unter ämtlicher Bestätigung der Echtheit der Unterschriften, unter fernerer Bestätigung der Grnndobrigkeit hinsichtlich der ursprünglichen Prästanten und unter der Bestätigung der Abhandlungsinstanzen hinsichtlich der Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästanten zu unterfertigen stub, wobei bezüglich der minderjährigen Theilhaber auch noch die obervormundschastliche Ratification vorgeschrieben wurde. Für die Obligationen, die nicht aus Prästationen entstanden sind, wurde überdieß vorgeschrieben, daß die Grnndobrigkeit und das das Grundbuch führende Gericht zu bestätigen haben, daß die Vollmachts-Aussteller sämmtliche Unterthanen des Dominiums gewesen waren. Die Ausstellung der fraglichen Vollmachten ist, wie zu ersehen ist, mit einer solchen Menge von Förmlichkeiten verbunden, daß cs bisher nicht möglich war, und wahrscheinlich überhaupt nicht möglich ist, derlei Vollmachten zu Stande zu bringen. Die Folge hievon ist, daß die Obligationen noch immer in deposito liegen, und daß den Bezugsberechtigten die fälligen Interessen nun schon seit nahezu 20 Jahren vorenthalten werden. War vordem die Herrschaft zur XXXVI. Sitzung 1 Aufbewahrung der Obligationen und zur Jnteressenver-theilung berufen, so dürsten dermalen die Gcmeindevor-stände als Repräsentanten des ConcretumS der ehemaligen Unterthanen angesehen werden können und berechtiget erscheinen, die Vollmacht behufs der Uebernahme der fraglichen Obligationen, behufs der Jntereffen-Erhebnng und Vertheilung auszufertigen. Die Interessen der Gemeindeglicder sind auch jene der Gemeinde und die Gemeindevertretung hat die gesetzliche Verpflichtung, für diese Jnieressen einzustehen. Der gehorsamst gefertigte Gemeindevvrstand von Reinthal erlaubt sich daher, gestützt auf die gesetzlich ausgesprochene und gewährleistete Autonomie der Gemeinde, die ergebenste Bitte zu stellen: Der hohe Landtag wolle anerkennen, daß nach Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes die Gemeinden rück-sichtlich der in Rede stehenden Obligationen in die Rechte und Verpflichtungen der frühern Herrschaft einzutreten haben; der hohe Landtag wolle anerkennen, daß die zur Ausstellung der vorerwähnten Vollmacht von dem Be-zirksamte Gottschee vorgeschriebenen Förmlichkeiten mit Rücksicht auf den Verlaus eines verbältnißmäßig langen Zeitraumes und mit Rücksicht auf die keineswegs verläßlich geführten Grundbücher geradezu unerfüllbar sind; der hohe Landtag wolle endlich beschließen, daß die in Rede stehenden Obligationen, respective die auf die Rusticalbesitzer von Neinthal entfallenden Tangenten, der Gemeinde Reinthal als solcher auszufolgen feien, und daß es der Gemeindevertretung von Reinthal überlassen bleibe, wie dieß früher Obliegenheit der Herrschaft Gottschee war, für die 'Aufbewahrung so wie für die Vertheilung oder anderweitige Verwendung Sorge zu tragen". Unterschrieben sind die Gemeinderäthe und Ausschußmänner, dann mehrere Mitglieder der Gemeinde Reinthal. Diese Petition wird dem Petitionsausschusse zur Erledigung zugewiesen werden. Als zweiter Gegenstand der Tagesordnung erscheint das Schulpatronatsgesetz. In Folge des Ersuchens des Herrn Berichterstatters, werde ich diesen Gegenstand am Ende der heutigen Sitzung zur Verhandlung bringen. Es kommt nun der dritte Gegenstand, nämlich der Antrag des Landesausschusses auf Bewilligung einer Nachtragsdotation pr. 2783 fl. 27a kr. aus dem Grundentla-stungsfonde für die Bedürfnisse der Servituten-Ablösungs-Commissionen im Verwaltungsjahre 1862. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Dr. Sup pan: (Liest:) Antrag des Lanvesausschusses auf Bewilligung einer Nachtragsdotation pr. 2783 fl. 27a kr. aus dem Grundent-lastungsfonde für die Bedürfnisse der Servituten-Ablösungs-Commissionen im Verwaltungsjahre 1862. In den Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1862 wurde für die Bedürfnisse der Servituten-Ablösungs-Lan- des-Commission ein Betrag pr................7.821 fl. und für jene der Lokalcommissionen pr. . . 28.900 „ Zusammen pr. . 36.721 fl. eingestellt. Es wurde jedoch für die Lokalcommissionen ein Mehrbetrag pr............................ 3.805 fl. 10 kr. verwendet, so daß sich bezüglich der von der Lanbescommission in Ersparung gebrachte»...................... 1.022 fl. 477a fr. eine Präliminarsüberschreitung pr. . 2.783 fl. 2 7, „ herausstellt. Diese Ersparnisse der Landescommission wurden erzielt, durch einen Ueberschuß an den bewilligten Diurnen, dann an Reise- und Amtserfordernissen. Die Mehrausgaben der Lokalcommissioncu wurden durch Ueberschreitung der auf 13.500 fl. präliminirten Reiseauslagen und Gebühren der Sachverständigen, dann der auf 500 fl. veranschlagten Kanzlei- und Amtserfor-dernissc veranlaßt, und zwar war bereits am 10. September 1862 in ersterer Rubrik ein Mehrbetrag pr. 1266 Gulden 237a kr. und in letzterer pr. 1515 fl. 46 kr. verausgabt worden. Diese Mehrausgaben finden ihre Erklärung in dem Umstande, daß das Präliminare pro 1862 auf die thatsächlichen Ergebnisse des Verwaltungsjahres 1860 basirt war, daß jedoch das Grnndentlastungsgcschäft seit dieser Zeit beträchtlich zunahm, daß insbesondere die Wirksamkeit der zur Aushilfe im Grundentlastungsgeschäfte berufenen k. k. Bezirksämter erst nach dem Verwaltungsjahre 1860 begann, wodurch größere Auslagen an Reisegebühren und Amtserfordernissen verursacht wurden, für welche in dem Präliminare keine Vorsorge getroffen worden war. Insbesondere muß erwähnt werden, daß in der Rubrik Kanzlei- und Amtserfordernisse nicht bloß die eigentlichen Kanzleierfordernisse ihre Deckung zu finden hatten, sondern auch die Gebühren der Zeugen und jener Sachverständigen, tvelche die Commission nach §. 63 der Instruction selbst zur Verhandlung beizuziehen berechtiget ist. Um die Ansätze des Präliminares einzuhalten, wäre daher die Einstellung der Reisen, so wie die weitern Erhebungen durch Sachverständige nöthig gewesen, wodurch aber eine beträchtliche Verzögerung und Geschäftsstockung ohne Vortheil für den Fond eingetreten wäre, indem dann diese Geschäfte im Verwaltnngsjahre 1863 hätten abgewickelt werden müssen. Der Landesausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Die Nachtragsdotation pr. 2783 fl. 27a kr. für die Erfordernisse der Grundlasten-Ablösungs- und Re-gulirungs-Eommissionen im Verwaltungöjahrc 1862 werde bewilliget. b. Die k. k. Grundlasten-Ablösungs-Landescommission fei darauf aufmerksam zu machen, daß derlei Präliminars - Ueberschreitungen in Hinkunft zu vermeiden seien. Präsident: Nach §. 32 der Geschäftsordnung eröffne ich die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Mulley: Ich bitte ums Wort. Ich kann für die Bewilligung dieser uns mehr en bloc angedeuteten Nachtragsdotation insolange nicht stimmen, bis nicht die Nothwendigkeit näher geprüft und zugleich auch die Gewißheit erlangt sei, daß dieser Ausfall durch die diesjährigen Ersparnisse nicht gedeckt werden könne. Die Unzulänglichkeit unseres Landesfondeö macht es uns zur gebieterischen Nothwendigkeit, daß wir möglichst sparsam und gewissenhaft damit umgehen. Ich halte es nicht allein für eine Berechtigung, sondern für eine Verpflichtung der Landesvertretung, daß sie in die Fortschritte der Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungsarbeiten mit dem gegenüberstehenden namhaften Kostenaufwande näher eingehe, um den Schluß zu ziehen, ob die geleisteten Arbeiten mit den angesprochenen Geldentlohnungen in einem angemessenen Verhältnisse stehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten sind nach dem Präliminare 35.000 fl. jährlicher Dotation veranschlagt. Die Commissionen bestehen bereits seit 5 Jahren in Aktivität; der Kostenaufwand beläuft sich erhobenermaßen bereits über 126.000 fl. Es drängt sich hier die Frage auf, in welchem Verhältnisse die dießsalls geleisteten und beendeten Arbeiten mit dem aufgelaufenen Kosteuauswande stehen? Die vielseitigen Anschauungen, die vielfältigen mitunter berechtigten Beschwerden und Klagen dürften wahrscheinlich den Schluß rechtfertigen, daß die Resultate sowohl dem Zeit-, als dem Kostenaufwande unverhältniß-mäßig sind. Ich will in die Ursachen dieser Uebelstände nicht eingehen, halte aber dafür, daß diese Uebelstände nicht fortbestehen können, und daß sowohl die Norm, als auch die einzelnen Organe daran Schuld tragen. Während die vollständige Abwicklung mit einer Verschleppung und Mühe hingezogen wird, wetteifern die Parteien mit einander vor der Ablösung noch, sich ihrer gegenseitigen Rechte zu berauben, und ich glaube, sie bedrohen durch die Vernichtung der Substanz sogar den Zweck der Ablösung. Wenn diese Uebelstände fortbestehen, so dürste es vorder Lösung noch in Frage gestellt werden, ob den Servitutsberechtigten ein genügendes Contingent tvird gegeben werden können. Eine baldige Lösung dieses Gegenstandes ist nicht nur ein dringendes Bedürfniß des Landes, sie ist eine Lebensftage der Landwirthschaft, ein Angelpunkt des landwirthschastlichen Eigenthums. Das Comitü, welches in dem vorigen Jahre von diesem hohen Hause gewählt wurde, hat vielfältige Vereinfachungen beantragt, und es wird nächster Tage seine dießsälligen Anträge zur Vorlage bringen. eie berühren zunächst die Auslösung einiger Commissionen und deren Verschmelzung mit den Bezirksämtern unter Zuweisung des betreffenden Hilfspersonales; sie betreffen die Vereinfachung der Verhandlungen, die thunliche Beseitigung der eben so kostspieligen als oft unnöthigen Sachkundigen, die Beseitigung der Zureisen nach thunlich-ster Möglichkeit, ohne jedoch dem Geschäfte einen entscheidenden Abbruch anthun zu wollen. Aus diesen Ersparnissen glaube ich, sobald damit zweckmäßig gebart und es ernstlich damit gemeint ist, dürfte dieser Ausfall vollkommen gedeckt werden können. Ich hoffe von der Umsicht der h. Regierung, daß sie von der Wichtigkeit des Gegenstandes durchdrungen, zugleich aber auch durch die Ministerialverordnung vom 5. Mai I860 Z. 13106 angewiesen, diesen beantragten Reformen die baldigste Weihe ertheilen wird, weil nur dadurch diesen Mißständen möglichst vorgebeugt werden kann. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß mit der Bewilligung dieser Nachtragsdotation in solange inne gehalten werde, bis die Nothwendigkeit näher gerecht-sertiget, und bis die Gewißheit verschafft wird, daß dieselbe durch die dießsälligen Ersparnisse nicht gedeckt werden könne. Ich stelle daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, a. der Anspruch aus diese Nachtragsdotation pr. 2783 fl. 2'/» kr. sei dem Landesausschnsse zur näheren, eingehenderen Prüfung der Nothwendigkeit in Erwartung, daß solche dennoch durch die diesjährigen Ersparnisse bedeckt werden, zurückzuweisen ; b. habe der Landesausschuß die Verpflichtung aus sich, bei der hohen Landescommission in die Agenden der Servituten-Ablösung und Regulirung bezüglich des Fortschrittes der Arbeiten und des Kostenaufwandes gehörige Einsicht zu nehmen, und bei Wahrnehmung unzukömmlicher Vorgänge aus deren Abstellung zu dringen". Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag des Herrn Mulley unterstützt? Ich bitte jene Herren, die denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort in der Generaldebatte? Abg. Brolich: So sehr ich mit der Ansicht deS Herrn Vorredners einverstanden bin, so bieten sich mir nur einige wenige Bedenken gegen die Form seines Antrages dar. Ich will dieses, was die Form betrifft, dem Herrn Berichterstatter überlassen, ob er dagegen eine Einwendung vorbringt; aber in Wesentlichen muß man wirklich anerkennen, daß die Kosten der Grnndlastenablösungs - Commission eine erstaunliche Summe bilden. Ich habe in dieser Beziehung nur das Präliminare des Landesausschusses von Steiermark zur Hand. Ich finde, daß dorteil die Reisekosten für Beamte mit 5000 fl. und sür die Sachverständigen ebenfalls nur mit 5000 fl. für das Jahr 1862 präliminirt wurden. Nun bestehen in ganz Steiermark 6 selbstständige Commissionen; die 6 Commissionen haben ohne Zweifel ein großes Personale, ganz gewiß auch ein viel größeres Territorium. Ich hätte mich in dieser Beziehung auch heute nicht gemeldet, wenn ich nicht in dem soeben vorgelegten Voranschläge sür das Jahr 1864 wieder die enormen Summen sür die Reisekostender Beamten und Diener mit 5100fl.und sür die Reisekosten Sachverständiger und Zeugen mit 7200 fl. gelesen hätte. Wenn man nun annimmt, daß schon für das Jahr 1862 die Reisekosten der Beamten und Diener aus 6000 fl., jene der Sachverständigen ans 7200 fl., somit aus 13.500 fl. zusammen veranschlagt wurden, und daß diese Kosten noch einen Ausfall erlitten haben von 3805 fl., sohin die Reisekosten allein nahe an 18.000 fl. betragen, so drängt sich wirklich der Gedanke aus, daß die Wirthschaft in dieser Beziehung eine nicht ganz geregelte sei. Ich hätte daher gewünscht, daß der Landesausschuß in dieser Beziehung Mittel ergriffen hätte, wodurch er diese bedeutenden das Land so sehr berührenden Kosten, ohne jedoch die Beschleunigung der Operationen zu beirren, eingeengt hätte, und ich glaube, er hätte mit Beiziehung des Ausschusses, welcher eben zu dem Ende, um diese Operationen in Grundentlastungs-Angelegenheiten zu fördern, zusammengestellt worden ist, solche Mittel bekommen können; und es wäre daher sehr zu wünschen, Ernst zu machen, daß die bedeutenden Reisekosten aus das geringst möglichste Maß beschränkt und zurückgeführt werden. Ich will in dieser Beziehung die weitere Auseinandersetzung sür den Voranschlag 1863 uni) 1864 verschieben, und mir erlauben, nur insoweit den Antrag des Herrn Vorredners zu unterstützen, daß der Landesausschuß in reise Ueberlegung eingehe, ob die bedentenden Reisekosten sür die Zukunft passirt werden können, und daß es sobald möglich mit Zuziehung des Ausschusses, den ich eben erwähnt habe, Mittel treffe, diese Kosten zu vermindern. Es möge nicht gezögert werden sür 1864 die Mittel in Anwendung zu bringen, damit diese Kosten aus das geringst möglichste Maß zurückgeführt werden. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte daö Wort? Da sich Niemand meldet, ertheile ich dem Herrn Berichterstatter......... (wird unterbrochen.) Statthalter Freiherr v. S ch l o i ß n i g g : Ich erlaube mir nur etwas zu bemerken. Der Herr Antragsteller l* Mulley hat überhaupt über den Vorgang der EntlastnngS-Commission im Allgemeinen Manches vorgebracht, hat jedoch in Aussicht gestellt, daß darüber ein besonderer Bericht dem Hause vorgelegt werden wird; es wird sodann Gelegenheit sein, über alle diese Umstände zu sprechen, und die Vorgänge der Commission zu rechtfertigen. Hier handelt es sich darum, ob die Nachtragsdotation bewilliget werden solle oder nicht. Nun ausgegeben ist sie einmal, und eS könnte nur die Frage dahin gestellt werden, ob diese Reisen nothwendig waren, oder nicht. Von Seite der Landes-Commission, welche diese Mehrauslage passirt hat, wird angeführt, daß wenn die Reisen nicht in diesem Jahre gemacht worden wären, sie im nächsten Jahre hätten gemacht werden müssen. Wenn das richtig ist, was ich nach den Daten, die mir vorgelegt stub, nicht wohl bezweifeln kann, so glaube ich, daß es wirklich für das Land ziemlich gleichgiltig ist, ob die Summe jetzt oder im künftigen Jahre bezahlt werde, daß also von einer unverhältnißmäßigen und ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Landesmittel nicht die Rede sein kann. Es ist gesagt worden, daß in Steiermark für die Reiseausgaben der Beamten nicht mehr veranschlagt worden ist, als hier, obgleich dort 6 Lokal-Commissionen bestehen. Hier bestehen allerdings nur 4, außerdem sind aber viele Bezirksämter bekanntlich mit diesem Geschäfte betraut. Auch muß ich noch erinnern, daß die Servituten - Verhältnisse wohl in keiner österreichischen Provinz so ausgedehnt und so verwickelt sind, als in Kram, und es sehr leicht möglich ist, daß in einer weit größeren Provinz die Geschäfte nicht so viel Mühe, nicht so viel Reisen und Erhebungen verursachen, als gerade in Kram, und aus dieser verhältnißmäßigen Größe allein kann man wohl im Vorhinein nicht darauf schließen, daß die Auslagen hier nnverhältnißmäßig groß wären. Ich behalte mir vor, wie gesagt, wenn die Sache zur Sprache kommt in der Art und Weise, wie Herr Mulley es in Aussicht gestellt hat, die erforderlichen Aufklärungen, dem h. Hause vorzulegen. Vorderhand aber erlaube ich mir nur darauf aufmerksam zu machen, daß ich glaube, daß die Frage, ob eine Nachtragsdotation zu bewilligen oder zu verweigern sei, an und für sich eine solche ist, welche auf die Entscheidung der Hauptfrage gar keinen Einfluß übt, und ich würde in dieser Rücksicht den Ausschußantrag empfehlen. Herr Mulley hat außerdem noch den Antrag gestellt, der Landesausschuß möge genaue Einsicht nehmen in die Vorgänge der Commission und dieselben prüfen. Ich mache das h. Haus aufmerksam, ich weiß nicht wie der Herr Antragsteller diesen Antrag formuliren würde, daß er aber in dieser Art und Weise wohl nicht zugegeben werden könnte. Ich bin überzeugt, daß die Regierung keinen Anstand nehmen wird, die Vorgänge der Commission ganz klar darzulegen; ich zweifle auch nicht, daß für die Zukunft ein Einverständniß hierin mit der Landesvertretung ersprießlich wäre, und daß es von Seite der Regierung ganz gewiß zugegeben werden wird; allein eine Untersuchung, wie sie hier beantragt worden ist, die sonnte wohl nicht stattfinden. Ich müßte daher ersuchen, daß der Antrag in einer Art und Weise formulirt werde, wie er mit der Stellung einer kais. Commission, mit der Stellung der Landesvertretnng vereinbarlich ist. Äbg. Mulley: Ich beantragte nicht eine solche inquisitorische Revision der Arbeiten und der Acten; nachdem es aber unbestrittener Maßen nur Landessache ist, nachdem unbestrittener Maßen alle diese Kosten nur das Land trägt, so würde ich eS, glaube ich, ganz natürlich finden, daß derjenige, der zahlt, auch die Rechnung seines Nehmers einer nähern Würdigung und Prüfung zu unterziehen berechtiget sei. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Sup pan: Ich werde natür- lich nur ans die Punkte antworten, die streng zur Sache gehören. Es ist kein Zweifel, daß die Reiseaussagen für die Grundlastenablösungs-Lokalcommisstonen in Krain eine sehr große Höhe erreichen, und daß sie zu dem Aufwande keines anderen Landes in einem entsprechenden Verhältnisse stehen; allein wie bereits Se. Excellenz bemerkt hat, der Betrag ist ausgegeben, und es ist Niemanden möglich nachträglich die Nothwendigkeit der Reisen zu prüfen. Es kommen zweifelsohne viele Bereisungen vor, wo ein und dasselbe Object zn öftermalen besichtiget wird, und wo sich die Erhebungen hätten bei einer Bereisung abthun lassen. Allein mit Bestimmtheit darüber in Nachhinein abzusprechen, ob diese öfteren Zureisen nöthig waren oder nicht, das ist unmöglich. Die einzige Behörde, welche darauf ein entsprechendes Augenmerk richten kann, ist einzig und allein die Landescommission. Wenn von Seite der Landescommission mit aller Strenge vorgegangen würde, wenn die vorgelegten Particularien mit genauer Berücksichtigung auf die Nothwendigkeit der Reisen geprüft würden, wenn einige Exempel, möchte ich sagen, statuirt würden, wo derartige Particularien nicht passirt würden, dann und nur in diesem Falle ist es möglich eine Ersparniß zu erzielen und derartige unnothwendige Reisen zu vermeiden. Mit einem Beschlusse des h. Hauses ist hier nichts gethan. Setzen Sie die Dotation herab so viel Sie wollen, damit wird wenig erzielt werden. Die Organe, welche mit der Durchführung beauftragt sind, und welche dieses Geschäft benutzen können, um sich durch öftere Reisen einen Vortheil zuzuwenden, werden dieses nach wie vor in gleicher Weise thun. Das Ganze, was damit erzielt wird, wird einzig nur darin bestehen, daß die Servituten - Ablösung anstatt in 5 Jahren in 10 Jahren beendet sein wird, und daß dem Lande dadurch noch größere Kosten erwachsen werden, weil eben für die längere Zeit auch die Gehalte für die betreffenden Organe ans dem Grnndcntlastungsfonde zu berichtigen wären. Ich halte sowohl den Antrag des Herrn Abg. Mulley als auch die Bemerkung des Herrn Äbg. Brolich für ganz unpraktisch. Der Landcsausschuß kann in dieser Beziehung nichts thun und kein einziges Mitglied des h. Hauses könnte in der Richtung etwas veranlassen, insbesondere in der Beziehung was die Vergangenheit betrifft, das ist bereits abgethan. Was den zweiten Punkt des Mulley'schen Antrages anbelangt, so ist es ganz gewiß, daß sich ein executives Organ, wie es die Landescommisston ist, ein derartig vorgeschlagenes Verfahren nie gefallen lassen könnte. Es ist hier das nämliche Verhältniß, wie bei den erecutiven Organen überhaupt. Auch dort kommen häufig unnöthige Reisen vor, welche vermieden werden könnten, und cs ist weder dem Reichsrathe, noch irgend einer andern Volksvertretung beigefallen, eine derartige Untersuchung zu beantragen. Das, was geschehen kann, ist nur den ernsten Wunsch auszudrücken, daß die Landescominission selbst in dieser Angelegenheit die möglichste Abhilfe treffe, um den Grundentlastungs-Fond nach Thunlichkeit zu schonen. Etwas anderes wird sich schwerlich erzielen lassen, möge cin Beschluß gefaßt werden, wie er immer wolle, und ohne mich daher in die weiteren Bemerkungen, welche den Vorgang bei der Servituten-Ablösung überhaupt betreffen, näher einzulassen, weil dieses der Gegenstand einer besondern Verhandlung sein wird, empfehle ich den Ausschußantrag zur Annahme des h. Hauses. Statthalter Freiherrv.Schloißnigg: Ich erlaube mir mir zur Aufklärung über diesen wichtigen Gegenstand noch ein Paar Worte beizufügen. Der Gegenstand ist sehr wichtig, weil diese Kosten, wie ganz richtig berührt worden ist, das Land treffen, und cs sich daher um das Eigenthum des Landes handelt. Es hat der Berichterstatter des Ausschusses ganz richtig gesagt: Es ist kein anderes Mittel die Commissionskosten aus das wahre Maß zu reduciren, als wenn die Landescommisston bei der Prüfung der Partieularien vorsichtig vorgeht. Ich glaube, daß dieser Vorgang wirklich eingehalten worden ist, wenigstens soweit es die Landescommission betrifft. Ich erlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Ueber* schreitung hauptsächtlich durch die Gebühren der Sachverständigen hervorgebracht wird. Nun kann die Landescommission bei einem Partikulare zwei Sachen untersuchen, nämlich ob die Reise der Sachverständigen nothwendig war, und zweitens, ob die Aufrechnung mit der Entfernung übereinstimmt. Ob sie nothwendig war, darüber gibt das Gesetz Auskunft. Es ist die Norm so, welche vorschreibt, unter gewissen Umständen müssen die Sachverständigen das Votum abgeben, und sic können es nicht, außer sie sind an Ort und Stelle gewesen; sonst kann wohl Niemand sie nöthigen, ein Parere abzugeben, für welches nach ihrer Ansicht ihnen die Grundlagen mangeln. Also hier wäre zunächst in den gesetzlichen Vor- schriften ein Abhilfsmittel zu suchen. Das zweite ist, ob die Meilenentferuung und die verwendete Zeit in Uebereinstimmung sind. Nun habe ich die Ehre zu bemerken, daß die Particularien an das Rechnungsdepartement zur Prüfung gehen, und bekanntlich ist das Rechmingsdepartement eben eine nicht sehr milde Behörde bei Particular-Prüfungen, und es sind Anstände in dieser Art wiederholt vorgekommen bei Prüfung der Particularien, und es sind dieselben auf Antrag dieser Controls-behörde wiederholt richtig gestellt worden. Wenn daher Aufrechnungen geschehen sind, welche vielleicht hätten vermieden werden können, so glaube ich nicht, daß eine nicht angemessene Leichtigkeit der Landes-commission bei der Prüfung und Beurtheilung dieser Par-ticulärien daran Schuld war, sondern daß in anderweitigen Verhältnissen, namentlich in der Art und Weise, wie die Sachverständigen verwendet werden müssen, der Grund liegt. Hier habe ich die Ehre dem hohen Hause zu sagen, daß um eine sichere Grundlage zu gewinnen zur Beurtheilung, welche Reiseanslagen in diesem Jahre vorkommen werden, die Landescommisston sich von den einzelnen Lokalcommissionen Reisepläne hat vorlegen lassen, wo für dieses Jahr alle Reisen, welche in Grundentlastungssachen vorkommen werden, im Vorhinein präliminirt und angezeigt werde» müssen. Es hat dann die Landescommission ein Mittel die Nothwendigkeit dieser Reisen schon in Vorhinein zu beurtheilen, und dann sie so einzurichten, daß das Präliminare nicht überschritten werde. Aber diese Sache ist erst in neuester Zeit für daö folgende Jahr eingeführt worden. Präsident: Die Generaldebatte ist nun geschlossen. Es liegt mir hier nur ein Antrag des Herrn Abg. Mulley vor, welcher aus zwei Theilen besteht; der erste Theil lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: a) „Der Anspruch aus diese Nachtragsdotation pr. 2783 fl. 27a kr. sei dem Landesausschusse zur nähern eingehendern Prüfung der Nothwendigkeit in Erwartung, daß solche dennoch durch die dieß-jährigen Ersparnisse bedeckt werden, zurückzuweisen; b) habe der LandesauSschuß die Verpflichtung auf sich, bei der hohen Landescommisston in die Agenden der Servituten-Ablösung und Regulirung bezüglich des Fortschrittes der Arbeiten und des Kostenaufwandes gehörige Einsicht zu nehmen, und bei Wahrnehmung unzukömmlicher Vorgänge auf deren Abstellung zu bringen". Der erste Theil dieses Amrages ist offenbar ein Vertagungsantrag, und muß nach §. 39 der Geschäftsordnung zuerst zur Abstimmung kommen; indem wenn derselbe angenommen werden sollte, die Special-Debatte entfällt. Ich bringe daher den ersten Theil, den Vertagungs-Antrag in der so eben vorgelesenen Fassung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.'! Er ist gefallen. Der zweite Antrag ist so geartet, daß er zur Special-Debatte gehört und folglich über denselben als lit. c des Ans-schußauträges abgestimmt werden soll. Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, gehen wir nun zur Spezial-Debatte über. Der Antrag des Ausschusses besteht ebenfalls aus zwei Theilen. (Liest lit. a.) Wünscht jemand der Herren das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich diesen soeben verlesenen Antrag a. zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben aiinchmen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. (Liest lit. b.) Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag des Ausschusses. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den eben verlesenen zweiten Theil dieses Antrages zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche ihn annehmen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nun hier ist der Ort, um über beit zweiten Theil des Antrages bed Herrn Abg. Mullcp zu debattiren und sofort abzustimmen; der zweite Theil dieses Antrages lautet: (Liest denselben.) Wünscht jemand der Herren das Wort dießfalls zu ergreifen? Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich gegen den eigentlichen Sinn, gegen die Absicht dieses Antrages nicht glaube von Seite der Regierung Einsprache thun zu sollen, nur mache ich aufmerksam, daß er mir in der Art und Weise, wie er hier gestellt ist, nicht durchführbar erscheint; ein Einvernehmen zwischen dem Landesausschusse und zwischen der Commission müßte wohl in anderer Weise angebahnt werden, als hier beantragt ist; sonst habe ich nichts zu bemerken. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) SB eint nicht, so hat der Herr Berichterstatter daö letzte Wort. Berichterstatter Dr. Sup pan: Ich habe mich bezüglich dieses Punctes bereits früher geäußert; ich halte den Antrag für unpraktisch und undurchführbar. Präsident: Da ich den Antrag eben verlesen habe, so glaube ich, daß das hohe Haus in der Lage ist, über denselben sofort abzustimmen. Ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abg. Mulley einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist abgelehnt. Es ist somit der Antrag deS Ausschusses in beiden Theilen unverändert angenommen; jedoch strenge an die Geschäftsordnung haltend, welche vorschreibt, daß, wenn ein Antrag aus mehreren Theilen besteht, eine dritte Lesung stattfinden muß, bin ich bcmüffiget den Antrag zu stellen, daß hierüber gleich heute in 3. Lesung cndgiltig Beschluß gefaßt werde. Wenn die Herren damit einverstanden find, so bitte ich, diesen Antrag gefälligst anzunehmen, und diese Annahme durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Geschieht.) Er wurde angenommen. Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der Tagesordnung, betreffend den Brückenbau bei Gurkfeld. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter v. Strahl: In der 22. Sitzung dieses hohen Hauses, deren stenographischer Bericht den einzelnen Mitgliedern bereits mitgetheilt wurde, hat der Landesausschuß einen Antrag wegen Ueberbrückung der Save bei Gurkfeld eingebracht. Dieser Antrag ging dahin, daß eine Pilotenbrücke mit dem Gesammtkosten-Anschlage in runder Summe von 50.000 fl. in Gurkfeld zum Anschlüsse an die Eisenbahnstation Videm aus Landesmitteln erbaut, daß der hiezu erforderliche Bauaufwand mittelst Aufnahme eines Darlehens beigeschafft, und daß dieses Darlehen sohin in 20 Annuitäten aus dem Ertrage der Brückenmauth rückgezahlt werde. Das hohe Haus hat diesen Antrag dem Finanzausschüsse zur Vorberathung zugewiesen, und es ist mir als Berichterstatter heute die Aufgabe geworden, dem h. Hause die Anschauungen des Finanzausschusses vorzutragen. Ich will hier alle jene faktischen und rechtlichen Momente nicht wiederholen, welche der Bericht des Lan-desausschuffes bereits in der 22. Sitzung dem hohen Hause zur Beurtheilung vorgelegt hat; — sondern ich will nur bemerken, daß auch der Finanzausschuß die Ansicht vollkommen getheilt hat, daß die fragliche Brücke, welche bestimmt ist, eine bleibende und ungestörte Verbindung zweier Kronländer zu vermitteln, und den ganzen Verkehr des größten Theils von Unterhain der Eisenbahn zuzuführen, auch für das gesummte Interesse des Landes von einer nicht zu unterschätzenden Wichtigkeit sei. Nicht in gleicher Weise konnte sich jedoch der Finanzausschuß den übrigen Anträgen des Landesausschusses anschließen; denn es schien ihm vor Allem nicht gerechtfertigt, zu diesem Brückenbau zur Gänze den Landesfond in Anspruch zu nehmen, und rücksichtlich das Land mit einer Darlehenssumme zu belasten; weil erstens die Mittel des Landesfondes überhaupt so beschränkt und so vielseitig in Anspruch genommen werden, daß es nicht ratlssam schien, dieselben vollends für den gedachten Zweck ins Mitleid zu ziehen, weil ferner cs immerhin von sehr vielen Eventualitäten abhängig bleibt, ob insbesondere in den ersten Jahren das Erträgniß der Brückenmauth ein so ergiebiges sein werde, um die Annuitäten zu decken, und die Erhaltungskosten der Brücke zu bestreiten. In dieser Beziehung kommt nämlich zu bemerken, daß die Annuität bei dem Anlagecapital von 50.000 fl. jährlich 3500 fl. erfordern würde, daß hiezu die Erhal- tungskosten der Drücke im Durchschnitte mit jährlichen 200 fl. dazu zu rechnen seien, so daß sich das Erforderniß der ersten 20 Jahre ungefähr auf 3700 fl. belaufen würde; sollte nun die Landschaft das Mauthgefäll verpachten wollen, so würde natürlich der Pächter auch noch seinen Vortheil beanspruchen, sollte aber das Land, was sicherlich nicht einzurathen wäre, das Mauthgefäll in eigener Regie behalten, so müßte wieder der Aufwand dieser Regie hinzugeschlagen werden, so daß der Ertrag der Brücke jährlich mindestens 4000 fl. abwerfen müßte, um eine Anlage des Landesvermögens zu diesem Zwecke als Capital zu rechtfertigen. Es liegt andererseits acteiimäßig vor, daß die Ueber* fuhr bei Gurkfeld über die Save ihrem Eigenthümer in den letzten Jahren kein größeres Reinerträgniß abgeworfen hat, als daö von 600 fl.; kommt dann noch die Möglichkeit von ungünstigen Elementarereignissen in Erwägung, so zeigt sich aus Allem dem, daß es nicht gerathen sei, ein Capital in der Höhe von 50.000 fl. aufzuwenden , um auf Kosten des Landes und für das Land diesen Brückenbau zu unternehmen; auch käme der Umstand mit in Betracht, daß daS Bauobject wegen seiner Entfernung schwerer zu überwachen, und sicher die Ueber* wachung mit größern Kosten verknüpft sei. Wenn daher diese Gründe beit Finanzausschuß zu dem Antrage veranlassen mußten, daß der Brückenbau ausschließlich aus Landesmitteln von diesem hohen Hause abzulehnen wäre, so hat derselbe doch andererseits genügenden Anlaß gefunden, darauf einzurathen, daß das Zustandekommen dieses Unternehmens im Privatwege, im Wege der Privatunternehmung dadurch gefördert werde, daß der Landesfond den Unternehmungslustigen aus Landcsmitteln eine Unterstützung, eine Subvention gewähre. Eine derlei Unterstützung hat schon das vom hohen Hause gestern angenommene Straßen - Concurrenzgesetz im Auge, sie erscheint im vorliegenden Falle aber um so mehr gerechtfertigt, als es zu bezweifeln steht, ob ohne einer solchen Unterstützung sich ein Privatunternehmer sogleich finden werde, um diese von so vielen Gemeinden der Bezirke Unterkrains so sehnlich gewünschte, und fürs Land von großer Wichtigkeit seiende Brücke zu erbauen. Endlich war auch der Umstand maßgebend, daß für den Fall eine solche Subvention in Aussicht gestellt würde, es in der Möglichkeit bed Landesausschusses gelegen ist, nach einer Reihe von Jahren, nach einer Genußdauer der Brückenmauth von Seite dcö Bau-Unternehmers, diese Brücke dem Lande zurückführen zu können, somit ein Object zu bekommen, welches immerhin seinerzeit dem Lande noch einen Ertrag abwerfen, und einen kleinen Ersatz für die nun geleistete Subvention abwerfen könnte. Was nun den Betrag dieser Dotation betrifft, so war für den Finanzausschuß die Rücksicht maßgebend, daß er annäherungsweise den fünften Theil der ersten Capitalsanlage als denjenigen erklärte, der den Umständen angemessen schien. Auch hiebei glaubte der Finanzausschuß diesen Betrag nur als die Marimalgrenze hinzustellen, und wollte die nähere Prüfung und die nähern Modalitäten dem Landeöansschusse überlassen, damit der Lau des ans schuß dieselben ohnehin nur nach den einzelnen Offerten, allenfalls nach der größern oder mindern Concurrenz bestimmen werde. Diese Erwägung veranlaßt den Finanzausschuß zu nachstehenden Anträgen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bau der Brücke über die Save bei Gurkfeld ausschließlich aus Landcsmitteln werde abgelehnt. 2. Dagegen bewilliget die Landesvertretung jeder Privatunternehmung, welche sich die Herstellung dieser Brücke zur Aufgabe macht, ans dem Landeöfonde ein für alle Mal eine Unterstützung von 10.000 fl. österr. Währ., und überläßt derselben mit Zustimmung der hohen Regierung den Bezug der Brückenmauth, das ein wie andere unter der Bedingung, daß: a. Die Brücke nach dem mit den Behörden und der Landcsvertretnng zu vereinbarenden Plane und in der gleichfalls zu vereinbarenden Zeitfrist hergestellt worden sei, daß weiters b. diese Brücke durch die gleichfalls zu vereinbarende Dauer des Genusses der Brückcnmauth einzig und allein von der Bauunternehmung im guten Stande erhalten werde, .endlich c. daß diese Brücke nach Ablauf der Genußdauer im guten Stande an die Landschaft Kram zurückgegeben werde. 3. Mit dem Vollzüge dieser Beschlüsse werde der Landesausschuß beauftragt". Präsident: Ich eröffne nun über die eben vorgelesenen Anträge die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Brvlich: Daß der Ausschuß den Bau der Brücke in Gurkfeld aus Landesmitteln nicht bewillige, sondern diesen Antrag abgelehnt hat, finde ich wohl ganz in der Ordnung; allein die Subvention von 10.000 fl. aus Landesmitteln an Privatunternehmer, diese selbst könnte ich auch für meine Person nicht zugestehen, wenigstens aber so lange nicht, als nicht das dringende Bedürfniß, die Nothwendigkeit einer solchen Subvention nachgewiesen wird. Ich habe bei dem Vortrage des Herrn Berichterstatters vermißt, daß der Landesausschuß, oder früher schon die Landesregierung den Bau der Brücke in Gurkfeld an Privatunternehmer überlassen wollte, und zu diesem Zwecke irgend welche Kundmachung erlassen hätte, daß der Ban der Brücke in Gurkfeld mit einer gewissen Brückenmauth bewilliget, und daß Privatunternehmer aufgefordert worden wären, diesen Bau zu übernehmen. Der Bau der Brücken ist oft speculativ, ich erinnere zum Beispiele an den Bau der Brücke in Brod, die der Herr Baron Lazarini von Flödntg gebaut hat; die Ueber-suhr war sein Eigenthum, er hat es vorgezogen eine Brücke zu bauen. Er hat sie auf eigene Kosten hergestellt, vom Aerar die Bewilligung zur Brückenmauth bekommen, und wie ich höre, rentirt sich diese Brücke sehr gut. (Ruse: ja, sehr gut!) Ich glaube, es dürfte auch der Gurkfelder Brückenbau der Privatspeculation überlassen werden; jedenfalls aber wäre der Versuch, den Bau dieser Brücke der Privatspeculation zu überlassen, früher zu machen, bevor sich daS Land in eine Subvention zu diesem Brückenbau herbeiläßt; die Nothwendigkeit einer Subvention ist durchaus nicht dargethan. ES ist wohl gesagt worden, der Bau der Brücke sei im Interesse des Landes; ich gestehe dieses selbst zu, ich sehe ein, daß es sehr wünschenswerth wäre, diese Brücke zu bauen, ich wünsche sogar, daß die Uebcrbrücknng der Save an vielen andern Orten geschehen könnte, allein man >vll dieses vorerst der Privatspeculation überlassen. Wir wissen, was die Subventionen nur bei Eisenbahnen gekostet haben. Jede Subvention kann nach meiner Meinung erst bewilliget werden, wenn die Nothwendigkeit, dieselbe zu leisten, dargethan wird. Ich glaube auch, daß der Bau der Brücke in Gurkfeld nicht ein gar so dringendes Bedürfniß ist; es wäre zu wünschen, daß die Brücke schon bestehe; allein an der Save bestehen eine große Menge Ueberfuhren, bei Raöach bestanden zwei, vielleicht bestehen sie noch, bei Lack wieder eine Ueberfuhr, in Lichtenwald eine dritte oder gar vierte, so auch bei Gurkfeld. Also die Ueberfuhr über die Save ist daher in so vielen Richtungen möglich, daher der Bau einer Brücke nicht gar so dringend nothwendig. Wenn Herr Graf v. Auersperg bei der gegenwärtigen Ueberfuhr in Gurkfeld in den letzten Jahren ein geringeres Erträg-niß gehabt hat, so zeigt es sich eben, daß der Gebrauch der Ueberfuhr ein geringerer geworden ist; es scheint also früher ein viel dringenderes Bedürfniß gewesen zu fein, eine Brücke zu bauen, als gegenwärtig, denn früher soll sich der Ertrag viel höher gestaltet haben, nun nachdem die Eisenbahn gebaut wurde, die Eisenbahn gegen Agram und Steinbrück, die Agramer Eisenbahn, scheint das Bedürfniß einer Brücke geringer geworden zu sein als früher. Aus diesen Gründen, die ich angeführt habe, glaube ich, daß vorerst der Bau der Brücke der Privatspeculation zu überlassen, und erst dann, wenn sich das Bedürfniß des Landes, das Interesse des Landes in so hohem Grade herausstellen sollte, daß der Landtag anerkennen werde, es sei der Bau einer Brücke in Gurkfeld dringend nothwendig; denselben aber Niemand auf eigene Kosten übernehmen wollte, dann erst wäre aber noch zu untersuchen, ob die Subvention nicht auch eine geringere sein kann. ES müßte zuerst eine Aufforderung an die Privatunternehmungen geschehen, ob und unter welchen Bedingungen Jemand den Bau der Brücke unternehme, ob und gegen welche Subvention; vielleicht wird also eine viel geringere gefordert werden, und wenn die Concurrenz stattfindet, so wird jedenfalls sich die Subvention aus einen geringeren Betrag stellen lassen. Bewilligen wir aber die Subvention im Voraus, dann ist die Privatnnternehmung schon so zu sagen gesichert, daß ihr eine Subvention von 10.000 fl. aus den Landesmitteln zukommen wird, ein Einverständniß der Privatunternehmer ist sehr leicht vorauszusehen, daher die 10.000 fl., vielleicht ganz unnöthigerweise verausgabt, und daS Land zwecklos mit einer so bedeutenden Auslage belastet werde. Ich stelle nicht den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, ich stelle ihn vielmehr dahin, den Artikel 2 des Landesausschusses abzulehnen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort in der Generaldebatte? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter v. Strahl: Ich habe geglaubt, daß mein geehrter Herr Collega und Vorredner meinen Eingangsworten einige Beachtung gegönnt hätte, »voraus er entnommen haben würde, daß ich ausdrücklich auf die 22. Sitzung dieses Landtages hingewiesen habe, und auf den stenographischen Bericht, der sich bereits in seinen Händen befindet. Nur um Zeit zu ersparen, wollte ich jene Momente nicht wieder hervorführen, welche dort des Weitern berührt worden sind. Diese hätten meinem Herrn Vorredner die Beruhigung gegeben, daß über diesen Brückenbau bereits seit dem Jahre 1855 mit Privaten verhandelt worden ist, und daß dieser Brückenbau ungeachtet dieser Verhandlungen nicht zu Stande gekommen ist; er hätte aus diesen Verhandlungen entnehmen können, daß die hohe Regierung diesen Brückenbau, eben weil er von hoher Wichtigkeit fürs Landesinteresse ist, befürwortet hat, und zwar den Bau auf ärarische Kosten befürwortet hat, und daß die hohen Ministerien auf diesen Antrag nicht eingegangen sind. Ich glaube diese Momente hätten den Herrn Vorredner überzeugen können, daß der Finanzausschuß nicht ohne Noth, und nicht ohne gehörige Ueberlegung sich herbeigelassen hat, eine Subvention in Aussicht zu stellen. Es waren aber auch in meinem heutigen Vortrage einige Momente, und zwar ziffermäßig dargethan, welche jedem Unbefangenen die Ueberzeugung beibringen müssen, daß sich ohne irgend eine fremde Beihilfe kaum eine Unternehmung finden würde, diese Brücke zu bauen. Es ist gesagt worden, die Nothwendigkeit dieser Brücke leuchte nicht ein, es bestehen Ueberfuhreu; allerdings, allein auf die Entfernung von Steinbrück, von Liltai bis Agram, somit auf eine Strecke von 17 Meilen besteht keine feste ungestörte Verbindung der Saveufer. Die Ueberfuhreu entsprechen nicht. ES sind vielfältig Klagen laut geworden, daß zu manchen Zeiten die Ueberfuhreu gar nicht benützt werden können, gar nicht benützt werden dürfen, wenn der Wasserstand ein solcher ist, daß deren Benützung lebensgefährlich wird. Die dringende Nothwendigkeit einer Ueberbrückung der Save leuchtet auch aus dem Umstande hervor, daß so viele unbv so viele Gemeinden aus den Bezirken Gurkfeld, Landstraß, Oernembl, Neustadt!, wie actenmäßig vorliegt, wiederholte und wiederholte Bitten an die Regierung und an den Landesausschuß gerichtet haben, damit dieser Brückenbau ins Leben gerufen werde. Der Herr Vorredner hat selbst erwähnt, daß das Erträgniß der Ueberfuhr ein geringeres geworden ist. Der Grund dafür liegt in dem Umstande, daß die Eisenbahn am linken Save-Ufer vollendet ist, und daß viele, die früher die Ueberfuhr benützten, um die bessere Straße auf der krainerischen Seite zu benützen, nun ihren Weg ununterbrochen am linken Ufer an der Eisenbahn fortsetzen. Zudem glaube ich, daß, wenn einmal die Richtung des Verkehres diesen Weg gefunden hat, um an die Bahn anzuknüpfen, daß sich dann der Verkehr allerdings heben, und die Rentabilität der Mauth steigen wird; allein bis dieses stattfindet (und die 3 eit, die rechnet jeder Bauunternehmer sicherlich als Factor seiner Unternehmung ein), bishin, glaube ich, wird er es kaum ohne Subvention thun. Die Subvention ist auf die Höhe von 10.000 fl. in der Richtung nicht bestimmt, daß nicht ein minderer Betrag dafür zu verwenden fei. Der Landesausschuß wird sicherlich nach Maßgabe der Umstände diesen Betrag nach Möglichkeit zu schmälern suchen, und findet sich ein Unternehmungslustiger, der ohne diese Subvention baut, so kann mein Herr Vorredner ganz ruhig fein, der Landesausschuß wird sie sicherlich nicht gewähren; allein wie die Dinge jetzt stehen, ist der Landesfond allerdings berufen, bei der Wichtigkeit und Erwünschlichkeit dieser Brücke, zum Zustandekommen derselben in kürzestem Zeitraume eine Subvention zu leisten. Endlich möchte ich noch auf einen Umstand hinweisen. Man wird sagen, es sei dieser Brückenbau mehr vom Lokalinteresse, eö mögen sich daher nur die an der Brücke gelegenen Bezirke zunächst daran bctheiligen; allein wenn wir diesen Gesichtspunkt festhalten, dann, glaube ich, wird es nie zu einer LandeSstraße, nie zu einem Object kommen, an dem die Gesammtheit den gleichen Nutzen hätte; die Unterkraincr concurriren ebensogut in den Landesfond, ans welchem die Kosten der Morastentsumpfung, die Kosten der Brücke über den Kanal hier, bestritten werden, und ich glaube, sie haben wirklich kein unmittelbares Interesse an diesen Operationen. Es wäre daher nur recht und billig, daß der Landesfond seinerzeit ein Unternehmen fördern helfe, welches einem großen, großen Theile der Bevölkerung Untcrkrains in so hohem Grade erwünscht ist. (Rufe: gut!) Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen; da kein Antrag vorliegt, so gehen wir zur Specialdebatte über. Der erste Artikel des Antrages lautet: (Liest denselben. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich ihn zur Abstim- mung, und bitte jene Herren, welche ihn anzunehmen belieben, gefälligst sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Artikel lautet: (Liest ihn.) Wünscht Jemand der Herren zu dem zweiten Artikel daS Wort? (Abg. Derbitsch meldet sich zum Wort.) Abg B r o l i ch: Ich werde mich ganz kurz fassen, ich will nur dem Herrn Berichterstatter bemerken, daß mir der Vortrag der 22. Sitzung wohl erinnerlich ist, und daß ich auch den heutigen Vortrag mit Aufmerksamkeit verfolgte. Meine Rede ging nur dahin, daß die Privatunternehmnng öffentlich aufgefordert werden soll, sich an dem Baue der Brücke zu betheiligen; es ist eine öffentliche Aufforderung zum Baue dieser Brücke meiner Ansicht nach nicht erfolgt, wenigstens hat der Herr Berichterstatter auf kein solches Edict, keine solche Verlautbarung sich bezogen. Er sprach wohl von Verhandlungen mit Unternehmern, auf diese halte ich gar nicht viel; man kann wohl mit einem Privatunternehmer eine Verhandlung einleiten, ist ihm der Bau der Brücke ernst, wird er ernste Bedingungen stellen, und die Regierung glaube ich, wenn gegenwärtig von einem Privaten ernste Bedingungen gestellt würden, würde keine Schwierigkeit machen mit der Baubewilligung, um so weniger, wenn der Bau der Brücke wirklich ein so dringendes Bedürfniß sei. Also meine Sprache ging nur dahin, daß die Pri-vatunternehmung öffentlich durch Zeitungsblätter ober andere Verlautbarung nicht aufgefordert worden ist; das ist der Umstand, warum ich, bevor eine Subvention von Seite des Landes bewilligt werden soll, verlange, daß durch öffentliche Blätter kundgemacht werde, der Bau der Brücke über die Save bei Gurkfeld mit einer Brücken-mauth werde an Unternehmungslustige überlassen, und daß man den Bau der gedachten Brücke auf eigene Kosten nicht übernehme; so lange sei an die Berathung eine Subvention zu leisten, nicht zu gehen. Präsident: Der Herr Abgeordnete stellen keinen Antrag? Abg. Brolich: Nein ich stelle keinen Antrag. Präsident: Der Herr Abgeordnete Derbitsch hat das Wort. Abg. Derbitsch: Nach Punkt 2 bewilligt die Laudesvertretung jeder Privatunternehmung, welche sich die Herstellung dieser Brücke zur Aufgabe macht, aus dem Landesfondc ein für alle Mal eine Subvention von 10.000 fl. Vor Allem will ich bemerken, daß die Nothwendigkeit der Herstellung dieser Brücke ohnehin vom h. Hause anerkannt worden ist. Wenn man nur in etwas mit den Verhältnissen in Uuterkrain bekannt ist, so wird man sich der Nothwendigkeit der Herstellung dieser Brücke wohl nicht verschließen können. Durch die Eröffnung der Eisenbahn von Steinbrück nach Agram ist der ärmste Theil von Uuterkrain ganz beseitigt von der Concurrenz (Ruf: Richtig!), von der Möglichkeit zum Absätze der wenigen Artikel, die das Land erzeugt. Die das Land im Innern durchschneidende Commercialstraße hat wohl zwei wesentliche Vortheile, aber keines derjenigen, welche zur Communication erforderlich sind. Die Vortheile sind nämlich die schöne Aussicht, die der Reisende alle Augenblick auf den Gipfel eines Berges hat (Heiterkeit.) und für die Bewohner der Thäler die Möglichkeit, daß sie Jedermann Vorspann leisten können. Es ist die Communication sehr erschwert, so daß cs den Bewohnern rein unmöglich ist, die wenigen Artikel zu Geld zu verwerthen. Ein Communicationsmittel ist besonders für diese Gegend sehr nothwendig, und ich glaube mich hierbei nicht weiter aufhalten zn sollen, nachdem ohnehin schon bei dem ersten Antrage die Nothwendigkeit vom h. Hanse anerkannt worden ist, und ich glaube, daß es den ' Verhältnissen der Landes - Vertretung auch nicht gelingen werde, die Brücke ohne eine Subvention herstellen lassen zu können. Eine Subvention ist meiner Meinung nach unumgänglich nothwendig. Auf der andern Seite ist aber auch richtig, daß nur der Vortheil den Privatunternehmer bewegen wird diese Brücke herzustellen. Die Vortheile können sehr verschieden veranschlagt werden; der eine Unternehmer begehrt einen größeren, der andere einen geringeren Vortheil. Nun in der Beziehung bin ich der Ansicht des Herrn Vorredners, so wie auch des Herrn Berichterstatters, daß vor Allem eine öffentliche Concur-rcnz zu eröffnen wäre. Nach Punkt 2 ist diese öffentliche Eoncurrenz zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht ausdrücklich darin enthalten. Jnsolange die Straßen nach dem vor Kurzem beschlossenen Straßenconcnrrenzgesetze ihre Eintheilung nicht erfahren haben, glaube ich, daß das Land die Straßen noch nicht übernommen hat, und deßhalb bin ich der Ansicht, daß insolange auch die Möglichkeit vorhanden sei, nachdem die Save, wo die Ueber-brückung stattzufinden hätte, ein Landesstrom ist, der dem Äerar eigenthümlich gehört, daß solange auch die öffentlichen Behörden die Bewilligung zum Baue der Brücke ertheilen könnten und da wäre nach der Stylistrung dieses Punktes der mögliche Fall vorhanden, daß auch einer bloß von der Landesregierung und von der Staatsbehörde anerkannten Unternehmung die Subvention zu leisten wäre. Ich habe zwar keine Bedenken dagegen, der Landesausschuß wird gewiß eine solche Subvention einem derartigen Unternehmen zukommen lassen, aber ich wünschte nur die Deutlichkeit in der Stylisirung des Punktes, und ich würde vorschlagen, daß der Landesausschuß zu ermächtigen wäre, die Herstellung der Brücke im Wege der öffentlichen Eoncurrenz zu veranlassen, und daß er auch berechtiget wäre, eine Subvention nach Maßgabe der Offerte bis höchstens auf den Betrag von 10.000 fl. aus dem Landesfonde zuzusichern. Die Zahlung würde ohnehin seinerzeit, wenn die Brücke hergestellt und gut befunden, d. i. collaudirt ist, auszufolgen sein, das wäre ohnehin Sache eines künftigen Landtages, wo der Betrag in das Präliminare aufgenommen werden wird. Ich erlaube mir daher zur Verdeutlichung dieses Punktes den Antrag zu stellen. Der hohe Landtag wolle beschließen: Paragraph 2 habe zu lauten: „Dagegen werde der Landesausschuß von dem Landtage ermächtiget, die Herstellung dieser Brücke im Wege der öffentlichen Concurrenz hintanzngebcn, dem Unternehmer ein für alle Mal eine Unterstützung bis ans höchstens 10.000 fl. ö. W. aus dem Landessonde zuzusichern, und überläßt demselben mit Zustimmung der h.- Landesregierung den Bezug der Brückcumanth unter der Bedingung, daß" n. s. in., wie die Bedingungen jetzt nacheinander folgen. (Abg. Mulley meldet sich zum Worte.) Präsident: Ich bitte, ich werde die Uuter-stützungsfrage stellen. Wird der soeben vom Herrn Derbitsch gestellte Antrag unterstützt? Jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Herr Mulley hat das Wort. Abg. Mulley: Ich glaube mir einige Worte zu XXXVI. Sitzung. dem Abänderungsantrage, dem ich mich unbedingt anschließe, beifügen zu müssen. In der 22. Sitzung, wie früher berührt wurde, ist die öffentliche Concurrenz quasi als conditio sine qua non erkannt und angenommen worden; darum glaube ich, daß der Antrag des Ausschusses in diesem zweiten Punkte nicht mit dem Landtagsbeschlusse übereinstimmt. Die öffentliche Concurrenzausschreibung ist damals besprochen, und als eine unerläßliche Bedingung gestellt worden. Von dem Anbote hierüber wird dann abhängen, ob und welche Subvention das Land aus seinen Mitteln zu geben verpflichtet sei. Es ist allerdings der wahrscheinliche Fall, daß sich mit geringer oder gar keiner Subvention auch Privatunternehmungen in dem öffentlichen Concurrenzwege ergeben werden, welche dieses Object zum Wohlc des Landes ausführen werden. Ich will nur dahin gedeutet haben, daß der Ansschußantrag mit dem bereits gefaßten, von mir beantragten Beschlusse des Landtages nicht übereinstimme. Präsident: Wünscht noch welcher der Herren das Wort? Abg. B r o l i ch: Ich muß auch gegen den Antrag des Abg. Derbitsch protestiren; denn wenn Bauten bewilliget werde», u. z. Bauten, welche auf ein Erträg-niß zu hoffen haben, und ein Erträgniß wohl vielleicht die Baukosten in jeder Beziehung entschädigen wird, so hat man vorerst zu untersuchen, ob sich Privatunternehmer dazu finden. (Ruf: Nein!) Ich finde es für sehr unklug, schon in Voraus zuzusichern, wenn der Privatunternehmer ohne Entschädigung nicht wird bauen wollen, so werden wir ihm eine Subvention zahlen. Man versuche vorerst, ob der Bau von Privaten übernommen werden will, und sollte dieses nicht möglich sein, so wäre in der zweiten Session erst an der Zeit zu sagen, die öffentliche Concurrenz ist ausgeschrieben worden, und es haben sich keine Unternehmer gefunden; dann erst haben wir auf Mittel zu sinnen, wie wir der öffentlichen Concurrenz zu Hilfe kommen. Wenn wir aber schon in Voraus sagen, wir werden eine Subvention bewilligen, wenn Niemand ohne solche den Bau übernehmen will, so eifern wir gerade die Privatunternehmer an, eine Subvention zu verlangen. Ich glaube, meine Herren, es wäre nicht früher von einer Subvention zu sprechen, bis der Beweis geliefert ist, daß Niemand auf eigene Kosten den Bau übernehmen wird. Meine Herren, bewilligen ist leicht, zahlen ist schwer. Ich säge, solange die Nothwendigkeit nicht durch gewisse fruchtlose Zeitverläufe nachgewiesen ist, daß ein Privatunternehmer auf eigene Kosten die Herstellung nicht übernehme, dann erst wäre die Sache in Berathung zu ziehen und die Subvention zu leisten. Präsident: Der Herr Abg. Brolich stellen keinen Antrag? (Nach einer Pause.) Der Herr Abg. Derbitsch hat daö Wort. Abg. Derbitsch: Mich wundert, daß der Herr Vorredner die Nothwendigkeit der Herstellung dieser Brücke nicht anerkennen will, nachdem er doch mit den Verhältnissen in Unterkrain genau betraut ist. Ueber daö will ich nichts mehr bemerken. Mich wundert aber auch, nachdem er im Gegenstände der Subarrendirung der öffentlichen Lizitationen doch auch zu thun gehabt hat', daß er nicht weiß oder wissen will, daß es bei öffentlichen Versteigerungen ohnehin 2 immer auf den mindesten Anbot ankommt. Es sind ihm ja doch die Verhältnisse bekannt, daß doch die Herstellung eineö Objectes, einer Straße, um 10.000 fl. ausgerufen wird, und daß man im Falle nicht eine Herabminderung geschieht, auch diesen Anbot zahlen müsse, und dennoch geschieht eS im Wege der öffentlichen Versteigerung, daß ein solches Object um 6.000 fl. hintangegeben wird, und so glaube ich, ist es doch auch bei der öffentlichen Concurrenz; wird der Unternehmer seine Vortheile finden, ohne Subvention die Brücke zu bauen, so wird er gewiß dazu sich erbieten, wird er glauben, er benöthige dazu 5.000 fl. oder 2.000 fl., 8.000 fl., so werden sich verschiedene Abstufilngen zeigen. Ich habe nur das bemerken wollen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort, Herr Präsident. Es ist wahr, wo das Zahlen anfängt, da hört die Gemüthlichkeit auf; aber es kann auch, wo des Zahlen beginnt, vielleicht die Hoffnung entstehen, dieses ausgezahlte Capital ein anderesmal mit Zinsen zurück zu bekommen. Ich werde diesen Satz rechtfertigen. Es handelt sich um Errichtung einer Brücke in einem bestimmten Landestheile. Ich glaube selbst nicht, daß diese Angelegenheit eine Landessache ist, daß sie daher den Anspruch ans den Landesfond hätte. Würde ein Kreis bestehen, hätten wir eine Bezirksvertretung votirt, so würde ohne Zweifel dieser Gegenstand eine Angelegenheit einer Bezirks - ober Kreisvertretung sein; allein, meine Herren, wenn wir eben im Particularismus sind, und im Egoismus stecken werden, so werden wir nie etwas zu Stande bringen; nur vereinte Kräfte können etwas Gutes vollbringen, und wenn wir heute in einem Theile des Landes Unterkrain etwas durch Landesmittel zu schaffen helfen, so wird ein anderesmal die Hilfe aus den Landesmitteln für uns Oberkrainer oder Jnnerkrainer kommen. (Lebhafter Beifall.) In solchem Particularismus ist schon gar Manches untergegangen, gerade im unserm Vaterlande, und es steht nicht gut an, daß die Landesvertretnng Krains hier in demselben fortfahre, sondern daß sie zum bessern Satze der vereinigten Kräfte zurück komme. Ich bin daher entschieden für die theilweise Snb-ventionirung, weil ich auch der Ansicht bin, daß auf eilte andere Art die Brücke nicht zu Stande kommen wird, wiewohl man mir vielleicht einwenden wird, daß daraus ersichtlich ist, daß eine apodiktische Nothwendigkeit nicht vorhanden ist. Die Brücke muß vorhanden sein, und wenn die Brücke bestehen wird, wird dadurch, daß eben ein Com-municationsmittel da ist, sich manche Waare, mancher andere Gegenstand nach diesem Punkte wenden, und wird die Brücke und bezüglich das Communicationsmittel in Anspruch nehmen. Es ist eine Ader des Verkehrs, die je mehr geübt, desto voller wird durch die Verfrachtung. Ich bin auch für die Subventionirung weiter aus einem praktischen Grunde. Wenn wir der Concurrenz den Bau hingeben, so möchte ich wissen, was für einen Anhaltspunkt wir noch hätten, Ansprüche auf den Rückfall der Brücke zu machen. Wie könnten wir eine Bedingung aufnehmen, wenn wir die Sache nicht als eine Landessache betrachten, und wenn Jemand aus Privatfleiß, Privatspeculation die Brücke dort errichtet, wird er sich nicht an eine Landesinstanz wenden, sondern an die politische Behörde, und wird lediglich die Bewilligung dazu sieb zu verschaffen brauchen. Ich möchte wissen, wie die Landesvertretung den Anspruch machen könnte, daß die Brücke als Landeseigenthum zurückfallen könnte. ES ist nun Gefahr vorhanden, daß wir ein solches wichtiges Verkehrsmittel in Privathände zur Ausbeute geben, darum diejenigen, welche ein solches Verkehrsmittel benützen, oder die andere weitere Gefahr, daß in Händen von Privaten solche höchst nothwendige Verkehrmittel endlich wegen schlechter Spekulation, schlechter Verwaltung, oder sonst immerhin zu Grunde gehen. Es ist also sowohl die nothwendige Brüderlichkeit und Gemeinsamkeit, es ist die Nützlichkeit, es ist die praktische Seite, welche dafür spricht, und ich muß mich namentlich für die Modalitäten des zweiten Absatzes des Herrn Abg. Derbitsch aussprechen. Präsident: Wünscht noch welcher der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter daö letzte Wort. Berichterstatter v. Strahl: Es haben mich die Herren Derbitsch und Dr. Toman enthoben aus die Einwürfe zu antworten, die von einer andern Seite dem Projecte entgegen gestellt worden sind, und ich kann im Namen des Finanzausschusses erklären, daß ich, nachdem der Antrag des Herrn Derbitsch nur eine präcisere Styli-sirung derjenigen Absichten enthält, die der Finanzausschuß zu den seinen gemacht hat, gegen diesen Abände-rungs-Antrag keine Einsprache zu erheben habe. (Bravo!) Ich möchte nur in einem Punkte mir noch eine kleine Bemerkung erlauben, nämlich ich möchte aus den dritten Punkt der Anträge hinweisen, welcher im Allgemeinen die Bestimmung enthält, daß mit dem Vollzüge der Beschlüsse dieses h. Hauses in dieser Richtung der Landes-Ausschuß beauftragt werde. Ich glaube in dieser Bestimmung liegen alle jene Momente, welche von verschiedenen Seiten als Besorgniß erregend erwähnt worden sind, speziell, daß nicht der Oeffentlichkeit der Concurrenz Rechnung getragen werde. Der Gang der Verhandlung wird einfach der sein: Wenn das h. Haus eine Subvention im Grundsätze , wenn das h. Haus die Subvention bis auf eine Marimalgrenze bewilliget, so wird der Landesausschuß jene Note erwiedern, die die h. Negierung an den Landes-anSschnß gerichtet, und mit welcher die Regierung denselben aufgefordert hat, in Erwägung zu ziehen, ob das Land diese Brücke baue. Mau wird der Regierung einfach sagen, das Land baut sie nicht, allein es bewilliget eine Subvention jeder Privatunternehmnng unter diesen und jenen Bedingungen. (Rufe: Richtig!) Die hohe Regierung wird das Bezirksamt verständigen, und das Bezirksamt in dessen Wunsch und im Wunsche der Bevölkerung es ohnehin liegt, wird diese Ermächtigung kund machen, und so ist im ganz natürlichen Wege dasjenige geschaffen, was Herr Brolich mittelst Edict und öffentlicher Aufforderung bezwecken will. Ich glaube, nachdem in dieser Richtung mit bet stylistischen Aenderung des Herrn Abg. Derbitsch der Antrag deö Finanzausschusses vollkommen begründet und berechtigt erscheint, mich jeder weitern Bemerkung enthalten zu dürfen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es liegt mir hier ein Antrag des Herrn Abg. Derbitsch als ein Abänderungsantrag im Eingänge deö 2. Absatzes vor, mit welchem sich der Herr Berichterstatter des Finanzausschusses einverstanden erklärt hat. Ich bringe daher zuerst den Abänderungsantrag zur Abstimmung und sofort die Positionen a, b, c, in der Form, wie sie der Finanzausschuß in Antrag bringt. Der Abänderungsantrag des Herrn Abg. Derbitsch lautet: Der §. 2 habe zu lauten: „Dagegen werde der Landesausschuß von dem Landtage ermächtiget, die Herstellung dieser Brücke im Wege ber öffentlichen Concurrenz hintanzugeben, dem Unternehmer ein für alle Mal eine Unterstützung bis auf höchstens 10.000 fl. v. W. aus dem Landcsfonde zuzusichern, und überläßt demselben mit Zustimmung der h. Landesregierung den Bezug der Brückenmauth unter der Bedingung, daß" u. j. w. Ich bringe zuerst diese Position zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit diesem Abänderungs-Anträge einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Sofort kommen nun die Ausschußanträge in der Formulirung: „a. Die Brücke nach dem mit den Behörden und der Landesvertretung zu vereinbarenden Plane und in der gleichfalls zu vereinbarenden Zeitfrist hergestellt worden sei". ' Ich bitte jene Herren, welche mit dieser Position einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Sie ist angenommen. „b. Diese Brücke durch die gleichfalls zu vereinbarende Dauer des Genusses der Brückenmauth einzig und allein von der Bauunternchmung im guten Stande erhalten werde". Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen, endlich „c, daß diese Brücke nach Ablauf der Genußdauer im guten Stande an die Landschaft Krain zurückgegeben werde". Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Es ist also die Position mit dem gedachten Abänderungsantrage angenommen. Der 3. Punkt des Ausschußantrages lautet: „Mit dem Vollzüge dieser Beschlüsse werde der Landesausschuß beauftragt". Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen dritten Punkt des Ausschußantrages zur Abstimmung, wie ich ihn eben vorgelesen habe, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Somit ist dieser Antrag angenommen, und da er aus mehreren Theilen besteht, so erlaube ich mir wieder an das hohe Haus die Frage zu stellen; ob dasselbe einverstanden sei, daß sogleich heute die dritte Lesung stattfindet. (Rufe: Ja!) Da mir die Zustimmung kund gegeben wurde, so bringe ich also daö Gesetz in der Form, wie cs heute beschlossen wurde, in dritter Lesung zur Abstimmung. Ich glaube, da den Herren die ganze Sache ohnedicß gegenwärtig ist, brauche ich diese 3 Punkte nicht neuerdings vorzulesen (Rufe: Nein!), und bitte jene Herren, welche mit diesen Anträgen des Finanzausschusses und mit der beschlossenen Abänderung einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Es ist also dieser Antrag in dritter Lesung genehmiget. Wir kommen zum vierten Gegenstände der Tagesordnung betreffend den Vortrag bezüglich des Regulativs für daö Mo or brennen. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: (Liest.) „B errcht 6cs Ausschusses über das vom Laudcsaiisschnssc lein hohe» Landtage vorgelegte llcguiatlv für das Moorbrenucu am Laibachcr Moraste. Der vom hohen Landtage in der 11. Sitzung mit der Vorberathung des vom Landeöausschnsse eingebrachten Regulativs über daö Moorbrennen am Laibacher Moraste betraute Ausschuß hat sich der ihm gewordenen Aufgabe unterzogen, und übergibt in der Anlage den dießfälligen Gesetzentwurf als Ergebniß seiner Berathungen. In den zwei wesentlichsten Punkten deö Regulativs, d. i. über die Zeit des Moorbrennens, und daß die Leitung dieses wichtigen Cultur - Mittels der Moorgründe fortan in den Händen der Entsumpfung s - L o kal-commission verbleiben solle, ist der Ausschuß vollkommen im Einklänge geblieben mit dem vom Landesausschusse ausgearbeiteten Regulative, nur bezüglich der Durchführung des ganzen Operates durch die Ent-sumpfungs-Lokalcommission (§§. 2,3, 5) und die betreffenden Gemeindevorstände (§§. 4 und 7) glaubte der Ausschuß jene Detailbestimmungen in seinen Entwurf aufnehmen zu müssen, welche erforderlich sind, damit das Ganze als ein Landesgesetz die A. h. Sanction erlange. Diese Rücksicht war auch der leitende Gedanke des Ausschusses bei den Bestimmungen der §§. 6 und 8. Die Majorität des Ausschusses theilte auch vollkommen die Ansicht des Landesausschusses, daß die Culturarbeiten am Moraste jjehten eigenen Fond dringend be-nöthigen, doch könnte er schon dermalen, wo ein Morastentsumpfungsfond noch nicht besteht, die Strafgelder in einen solchen Fond nicht fließen lassen. Um jedoch diesem Bedürfnisse einigen Ausdruck zu geben, hat er im §. 8 das Wörtchen „derzeit" aufgenommen. Schließlich hat der Ausschuß nur noch zu bemerken, daß, nachdem der Laibacher Moorgrund schon im ersten Landtage als eine Landescultur-Angelegenheit erklärt wurde, auch der Landesausschuß seinen Vertreter in der Ent-sumpfnngs-Lokalcommission haben müsse. Demnach erlaubt sich der Ausschuß nachstehende Anträge zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der abgeänderte Gesetzesentwurf für das Moor-brennen am Laibacher Moraste werde angenommen. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, die erforderlichen Schritte zu machen, daß die Entsumpfungs-Lokalcommission durch ein Mitglied aus seiner Mitte vermehrt werde". Nun werde ich mir erlauben den Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Brennens der Moorgründe am Laibacher Moraste vorzutragen, wie er aus den Berathungen des Ausschusses hervorgegangen. Die Stylistik für den Eingang des Gesetzes ist hier nicht angegeben worden; sie ist ohnehin die gewöhnliche Formel. Der Entwurf lautet: „G e setz gir Kegehmg des Brennens der Moorgründe am Lailmcher Moraste. „Die über das Brennen der Moorgründe am Laibacher Moraste erlassene Gnbernial - Verordnung vom 11. April 1835 Z. 7123, so wie alle spätern dießbezüglichcn Verordnungen werden hiermit aufgehoben, und an deren Stelle nachfolgende Bestimmungen getroffen: 1. Das Brennen der Moorgründe wird in der 2* Zeit som 16. August bis zum 15. September jeden Jahres, an ganzen Rieden oder größer» Moorflächen mitunter der Leitung der Entsumpfungs - Lokalcommiffion, und unter genauer Befolgung der vor ihr getroffenen Anordnungen gestattet. 2. Die Entsumpfungs - Lokalcommission hat daher derlei Moorgründe bis Ende Juli zu besichtigen, vorläufig aber den Tag und die Stunde ihres Eintreffens durch den Gemeindevorstand ortsüblich verlautbaren zu lassen. 3. Nach vorgenommener Besichtigung der Moorgründe hat die Entsumpfungs-Lokalcommission im Einvernehmen mit der Gemeindevorstehung festzustellen, an welchen Rieden oder Flächen das Moorbrennen von sämmtlichen Besitzern gleichzeitig begonnen, in welcher Zeit durchgeführt und wieartig jeder dieser Moorbrände überwacht werden müsse. ■— Ueber die getroffenen Anordnungen hat die Entsumpfungs-Lokalcommission ein Protokoll aufzunehmen, und eine Abschrift hievon dem Gemeindevorstande zur weitern Verfügung zuzufertigen. — 4. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, diese Anordnungen allen betheiligten Grundbesitzern zur pünktlichen Darnachachtuug sogleich mitzutheilen, sohin aber die genaue Befolgung aller von der Entsumpfungs - Lokalcommission angeordneten Vorkehrungen fortgesetzt zu überwachen. — 5. Falls wegen anhaltenden Regenwetters das Abbrennen der Moorgründe bis zum 15. September nicht beendet werden könnte, so hat die Entsumpfungs-Lokalcommission diese Frist nach dem wirklichen Bedarfe zu erweitern. 6. Allfällige Beschwerden oder Berufungen gegen die Verfügungen der Entsumpfungs-Lokalcommission sind bei der politischen Landesbehörde einzubringen, haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. — 7. Der Gemcindevorstaud hat jeden Moorbrand, welcher außer der in den §§. 1 und 5 bestimmten, oder nach §. 3 allenfalls mehr eingeschränkten Frist angelegt wird, sogleich löschen zu lassen, und falls den Eigenthümer des Grundes hieran ein Verschulden trifft, den dießfälligen Kostenersatz von ihm einzubringen. — 8. Jede Nebertretung der hier getroffenen Anordnungen wird sowohl an dem säumigen Gemeindevorstande, als auch an den übrigen Schuldtragenden nach der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854 Z. 96 R. G. B. geahndet. — Die Geldstrafen haben derzeit in die Gemeindecasse einzufließen". Präsident: Ich eröffne nun kraft §. 32 Gesch. Ordn. die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort zu nehmen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so findet keine statt, und ich eröffne die Specialdebatte. Es ist vom Herrn Berichterstatter der Antrag gestellt worden, daß das hohe Haus genehmigen wolle, daß der Eingang des Gesetzes nämlich Gesetz vom.............. giltig für das Herzogthum Krain u. s. w., wie die Gepflogenheit bei Laudesgesetzen ist, in der dießfälligen Sty-lisirung angenommen werde, oder haben Herr Berichterstatter den dießfälligen Antrag wegen des Titels des Gesetzes sormulirt? Berichterstatter Dr. B l c i w e i ö: Nein! ich glaube es ist die Form gleich den übrigen Landesgesetzen. Präsident: Wenn keine Einwendung geschieht, so nehme ich an, daß daö Haus genehmigt, daß der Titel des Gesetzes so laute, wie er gewöhnlich bei den Landes- gesetzen lautet. (Niemand meldet sich.) Die erste Position lautet: (LieSt den Eingang.) Ich erlaube mir dem h. Hause den Antrag zu stellen, daß über diesen Eingang am Schluffe der Debatte debattirt, und beschlossen werde, weil wir für den Fall, wenn die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes abgelehnt würden, uns nicht verfangen dürften, das gegenwärtige Gesetz aufzuheben, ohne ein neues beschlossen zu haben. Wenn das h. Haus einverstanden ist, gehe ich gleich zu §. 1 über. (Nach einer Pause.) Meine Ansicht ist genehmiget. (Liest §. 1.) Wünscht Jemand der Herren über §. 1 das Wort? Abg. Obresa: Im Ganzen ist int §. 1 den Moorgrundbesitzern in Bezug auf das Brennen eine längere Zeit zugestanden worden, als bisher. Die Leitung und Anordnung, dann auch die Zuweisung der Brennflä-chen soll der Morastentsumpfungs - Commission zustehen. Ich für meine Person weiß aus vieljährigen Erfahrungen, daß durch das Brennen der Moorgründe in den Herbstmonaten durchaus keine Gefahr zu befürchten ist. Der bäuerliche Grundbesitzer aber hat bei günstiger Herbst-witterung seinen Grund für den Anbau des nächstfolgenden Frühjahres vorzuarbeiten. Daher die Frist, die ihm hier für das Brennen geboten wird, offenbar eine zu geringe ist. Ich stelle daher den Antrag, die Frist für das Brennen zu verlängern, und zwar in folgender Form: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis Ende October jeden Jahres an ganzen Rieden oder größeren Moorflächen gestattet". Präsident: Wird dieser soeben vernommene Abänderungsantrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. — Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Mulley: Ich würde den Antrag des Herrn Obresa nur insoferne befürworten, weil er wirklich in der Erfahrung gegründet ist. Die Oekonomie kann unmöglich eine solche Bevormundung ohne Nachtheil hinnehmen, daß diese enorme Fläche in der Zeit vom 15. August bis 15. September in der Regel fast ausschließlich dazu benützt werden könnte. Wie der Herr Vorredner bemerkt hat, ist im Herbste gewöhnlich schon die Fechsung so anberaumt, daß durch-gehends keine Gefahr vorhanden ist, daß durch die allgemeine Brennuug dem einen oder andern Privaten ein Nachtheil zugefügt werden könnte. Auch die ' Witterungs - Verhältnisse sind zu jener Zeit schon so gestaltet, daß der Gestank für die Laibacher, wenn aus Sanitätsrücksichten oder Bequemlichkeit eine Beschränkung abgeleitet werden wollte, ganz zuträglich ist und die Beschränkung kaum gerechtfertigt werden könnte. Endlich muß man auch die Witterungs - Verhältnisse in Anschlag bringen. Wer samt gebieten, daß gerade in jener Zeit die Verhältnisse von der Art sich gestalten, daß durchgeheuds die Abbrennung vollzogen werden tarnt. Ich erachte demnach, diese Beschränkung ist zu tief in die ökonomischen Verhältnisse der Landwirthe eingreifend, die wohlweislich ant besten zu beurtheilen wissen werden, wie sie ihre Oekonomie zu bestellen haben werden. Präsident: Ich bitte Herrn Obresa mir seinen Antrag schriftlich zu übergeben. Abg. Guttut an: Ich bitte um bad Wort. Präsident: Herr Guttman hat das Wort. Abg. Guttman: Ich habe schon in der ersten Landtagösession das Wort dafür ergriffen, daß sämmtlichen Morast-Grundbesitzern die Ermächtigung ertheilt werde, zur Cultivirnng ihrer Wirthschaften den Moor abbrennen zu dürfen. Ich habe bei dieser Gelegenheit nachgewiesen, daß, ohne dieser Bewirthschafts - Art der Morastterrain lange und lange Zeit noch zu warten hätte, bis er in jenen Zustand kommt, welchen ein geregelter Wirthschaftsbctrieb erheischt. Bei dieser Gelegenheit habe ich übrigens auch gesagt, daß man Zeiten wählen soll, wo der Morastgrund leichter abgebrannt werden könnte, und habe hingedeutet, daß dieß entweder im Frühjahre oder im Herbste vor der Zeit, als die Herbstwitternng respective die Herbstregen eintreten, geschehen sollte, weil mich ebenfalls die Erfahrung belehrt hat, daß jene Brände, welche im Spätherbste vorgenommen werden, nicht mit jenem Erfolge als jene vor sich gehen, welche zur Frühjahrszeit stattfinden würden. Ich habe bei dieser Gelegenheit aber auch die Laibacher Bevölkerung insoweit in Schutz genommen, daß man ihr denn doch nicht zumuthen soll, daß namentlich im Sommer oder in der Herbstzeit, wo die Fremdenfrequenz größer ist, als tut Frühling, daß sie zur Einbuße ihrer Interessen, welche ihr diese Frequenz gewährt, in einem ewigen Rauche und Qualme gehalten werden. Diese Ansicht hat Unterstützung sowohl von dem Herrn Berichterstatter selbst, als von mehreren Andern gefunden, und ist insoweit auch als richtig und gegründet erklärt worden. Schon damals einigte man sich dahin, daß man nicht einen gar zu weiten Zeitraum für diese Abbrennungen gestatten solle. Man hat auch von einer Seite hervorgehoben, daß dieß umsoweniger eine weitläufige oder zu große Zeit erheische, weil es andererseits auch Beispiele gibt, daß viele Morastcultivirer auch ohne Brände ihren Morastgrund urbar und bewirthschaftbar gemacht haben. Ich für meine Person bleibe noch immer bei der Ansicht, daß die Morastbrände offenbar ein. Beschlenni-gungsmittel für die Cultur des Morastgrundes sind; dagegen bin ich andererseits aber auch überzeugt, daß eine solche weitläufige Zeit zu gedachten Abbrennungen durchaus nicht nothwendig sei, schließe mich sonach dein Antrage des Ausschusses um so mehr an, weil ich überzeugt bin, daß, soferne dieses Gesetz gchandhabt wird, die Zeit vollkommen genügen wird, um die noch vorhandenen un-produetiven Riede urbar zu machen. Abg. B r o I i ch: Ich werde nur in kurzen Worten den Antrag des Herrn Obres« unterstützen. Herr Obres« ist Grundbesitzer, Sachverständiger, er weiß, in welcher Zeit das Brennen des Moorgrundes für die Wirthschaft zweckmäßig sei, und als Eigenthümer soll der Landmann so wenig als möglich in seinem Vcr-sügnngsrechtc beschränkt werden. Wenn nun schon ein Gesetz und zwar ein Landcs-Gesetz erlassen wird, wodurch die Bewirthschaftung der Gründe, das Eigenthum selbst beschränkt wird, so muß wohl auch die Beschränkung auf das Allernothwendigste beschränkt werden. Run aber ist die Verlängerung der Frist vom September bis October, wie Herr Obres« verlangt, nach meiner Meinung nicht eine solche, die irgend Jemand einen Schaden zufügt, und wenn eine solche Fristverlängerung einem Andern keinen Schaden, dem Eigenthümer aber Nutzen bringt, dürfen tun: sie nicht beschränken. Ich unterstütze den Antrag des Herrn Obres«. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bin kein Fachmann und weiß die Verhältnisse nicht genau zu würdigen, ich verlasse mich darauf, was darüber vom Herrn Berichterstatter und Fachmännern gesprochen worden ist. Ich würde bedauern, wenn also in Anbetracht, daß ein längeres Moorbrenncn für die Landwirthschast wün-schenöwerth und der Antrag des Herrn Obres« in dieser Beziehung vom h. Hause Aufnahme finden wollte, ich würde bedauern, habe ich gesagt, daß dieser Antrag in der Formulirung nicht angenommen werden könnte, weil dieser Antrag auch alle andern Umstände und Bedingungen, unter welchen das Moorbrennen geschehen soll, beseitiget. Ich weiß nicht, lag es im Sinne des Herrn Abg. Obres« bloß die Zeit anders zu bestimmen, oder sind ihm auch die andern Bedingungen lästig, und hat dieselben tungegangen haben wollen. Ich wünschte, daß Herr Obres« sich conformiren möchte, und daß er seinen Antrag dahin stellen würde, daß er lediglich die Zeit ändern würde, nämlich die Zeit vom 16. August bis 16. September, in die Zeit vom 16. August bis Ende October. Vielleicht liegt aber zwischen diesen beiden Terminen der beste und richtigste Termin, und der wahre Vermitt-lungsantrag. Würde Herr Obres« nicht selbst sich in dieser Beziehung mit seinem Antrage in eine bessere Formulirung bekennen wollen, so muß ich mir dann erlauben, selbst den bezüglichen Antrag zu stellen. P r ä si d e n t: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich Herrn Obres« privatim fragen ließ, ob er bei seinem Antrage stricte beharre, oder nur den Termin im Auge hatte, im Uebrigen sich aber dem Ausschußantrage anschließe. Er hat antworten lassen, daß er bei seinem Antrage stricte beharre. Abg. Dr. Toman: Für diesen Fall erlaube ich mir zuerst den Antrag zu stellen, daß dieser Absatz bleibe, wie er ist, mit der Aenderung der Zeit, und zwar vom 6. August bis Ende October (Rufe: 16. August!) vom 16. August bis Ende October und eventuell, als dieser Antrag nicht angenommen werden wollte, vom 16. Aug. bis Ende September. Präsident: Das h. Haus hat das Amendement des Herrn Dr. Toman vernommen. Ich bringe dasselbe zuerst zur Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche mit dem ersten Antrage, nämlich mit dem Termine vom 16. August bis Ende October einverstanden sind, d. h. denselben unterstützen wollen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist genügend unterstützt. Den eventuellen Antrag bringe ich ebenfalls zur Untcrstützungsfrage, daß der Termin laute, vom 16. August bis Ende September. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Die Zeit des Moorbrennenö ist die schon viel ventilirte Frage. Ich neige mich vollkommen der Ansicht hin, daß die möglichst ausgedehnte Freiheit diesem Culturmittel des Laibacher Moorgrundes gewahrt bleibe. Diese Freiheit habe ich bei den Verhandlungen des Centrales der Landwirthschast-Gesellschaft auch immer vertreten. Ich würde mich daher auch zu dem Antrage des Herrn 5(&g. Obrcsa hinneigen, welcher die Brennzeit bis Ende October ausgedehnt wissen will, wenn ich demselben nicht entgegen stellen müßte die Aussprüche der gewieg-testen Männer und Besitzer des Laibacher Moorgrundes. Meine Herren, der vom Ausschüsse beantragte Termin ist nicht etwa nach der Theorie eines gelehrten Körpers festgestellt worden, sondern er ist das Resultat mehrfacher Versammlungen von Moorgrundbesitzern, darunter die ausgezeichnetsten derselben mit dem größten Besitze nicht gefehlt haben; sie haben sich mit dieser Frist von 4 Wochen vollkommen einverstanden erklärt. Dem Herrn Abg. Obrcsa stelle ich daher die Meinungen und die zu Protokoll gegebenen Versicherungen der andern Movrgrnnd-besitzer entgegen. Ich würde mich einer Verlängerung dieses Termines auch noch hinneigen, wenn an unserem Moorgrunde mit seinen 34.000 Joch noch so viele Riede im primitiven Zustande wären, als in früherer Zeit. Meine Herren, es liegen mir hier Ausweise vor, nach welchen der Umfang des noch ganz rohen Morastes nur noch mehr 3.000 Joch beträgt; mit 2.000 Joch, davon wird man wahrscheinlich schon im Lause dieses Jahres zum Abbrennen kommen. Ein Tausend Joch gehören der Eisenbahnverwaltung. Es ist mir nicht bekannt, was mit diesem Moraste verfügt worden ist, indem die Torsausstechung ganz behoben worden ist. Von der übrigen schon in Cultur genommenen Morastfläche könnten höchstens 10.000 Joch noch zum Abbrennen kommen. Das Abbrennen dieser schon zum Theile cultivirten Gründe geschieht jedoch schon weniger intensiv, und nur zur Gewinnung von Asche als Dünger. Wenn ich Ihnen, meine Herren, die Geschichte der Brennzeit vorführe, so werden Sie daraus entnehmen können, daß nach den verschiedenen Verhältnissen, nach dem grös-sern oder geringern Umfange des rohen Moorgrundes die Brennzeit mehr oder weniger ausgedehnt war, in der letztern Zeit immer mehr eingeschränkt worden ist, und eingeschränkt werden konnte. Vom Jahre 1827 bis 1835 war das Morastbrennen ohne irgend einer Beschränkung gestattet. Das Regulativ vom Jahre 1835, dessen hier im Eingänge erwähnt worden ist, bestimmte die Brennzeit zwischen Michaeli und Georgi. Im Jahre 1840 wurde dieselbe vom 16. August bis 15. Mai festgestellt. Nun kam im Jahre 1859 eine Verfügung des früheren Herrn Läatthalters, welche die Moorgrundbesitzer hart betroffen hat; es ist nämlich das Brennen vom 1. bis letzten September gestattet worden. Im Jahre 1860 wurden die enormen Verluste recht fühlbar, welche durch diese Einschränkung die Moorgrundbesitzer erlitten haben, denn mit 3. September I860 hat eö zu regnen angefangen und regnete dann größtentheils bis Ende October sort, so daß kein Morastried abbrennen konnte. Diese fortwährenden Schwankungen in der Concession der Brennzeit nun, meine Herren, in der letztern Zeit waren es, welche mehrere Moorgrundbesitzer bewogen haben, dießsalls bei der Landwirthschast - Gesellschaft um Abhilfe zu bitten, damit endlich ein Termin normirt werde, an welchem festgehalten werden würde bezüglich des Moorbrennens. Die Landwirthschastgescllschast hat zu diesem Behufe, wie ich schon bemerkt habe, mehrere Moorgrundbesitzer des Bezirkes Umgebung Laibach zu einer Versammlung zusammen berufen. Es ist später auch von der Landesregierung eine solche Versammlung zusammen berufen worden. In der neuesten Zeit ist über Auftrag des hohen Landtages eine Ausschußsitzung abgehalten worden, wozu Sach- verständige berufen worden sind. Dazu sind z. B. Herr Petrič von Loog, Herr Sence von Lavcrca, Herr Malitsch und Herr Dr. Orel hier und mehrere Andere beigezogen worden. In allen diesen Sitzungen und Versammlungen ist der Ausspruch gemacht worden, daß der Termin vom 16. August bis 15. September hinreiche. Meine Herren, wenn wir zurück blicken, wie in der neuesten Zeit das Moorbrennen gehandhabt wird, so werden wir sehen, daß nicht einmal diese Zeit nothwendig sei, indem im vorigen Jahre das ganze Moorbrennen in 3 Wochen abgethan worden ist. Uebrigcns hat der Ausschuß die Zeit des Brennens auch nicht für alle Fälle vom 16. August bis 15. September beschränkt, sondern er hat im §. 5 dafür gesorgt, wenn ein anhaltendes Regenwetter eintreten sollte, daß dieser Termin noch erweitert werden könne. Ich glaube damit den Antrag deö Ausschusses hinreichend begründet zu haben, der tut Einklänge steht mit dem Antrage des Landesausschusses, und glaube denselben zur Annahme der h. Versammlung um so mehr anempfehlen zu können, als er eben durch den §• 5 die von einigen Seiten gewünschte Erweiterung in sich enthält. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, und ich bin in der Lage zur Abstimmung zu schreiten. Es liegen mir zum AuSschnßantrage, welcher lautet: „Das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis zum 15. September jeden Jahres, an ganzen Rieden oder größern Moorflächen nur unter der Leitung der Entsumpsungs-Lokalcommission, und unter genauer Befolgung der von ihr getroffenen Anordnungen gestattet", drei Amendements vor. Das erste ist ein Äb-änderungsantrag des Herrn Abg. Obres«, welcher dahin geht, daß dieser Paragraph zu lauten habe, „das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis Ende October jeden Jahres an ganzen Rieden oder größern Moorflächen gestattet". Er ist gehörig unterstützt. Das zweite Amendement, das des Herrn Abg. Dr. Toman, welches lautet: „Der ganze Passus, wie er vom Ausschüsse beliebt worden ist, bleibe stehen, nur die Zeit ist dahin abzuändern, vom 16. August bis Ende October;" eventuell stellt der Herr Abg. Dr. Toman den Antrag für den Fall, als dieser erste Antrag nicht angenommen wird, daß der Zeitpunkt angenommen werde „vom 16. August bis Ende September". Von diesen hier vorliegenden Anträgen ist der am weitest gehende der des Herrn Abg. Obres«, bei welchem ich mir erlaube zu bemerken, daß durch seine Annahme der ganze §. 1 des Ausschusses zu entfallen hätte. Wird dieser nicht angenommen, kommt das Amendement des Herrn Dr. Toman, und bei Ablehnung das eventuelle Amendement desselben Herrn Abg. zur Abstimmung. Im Uebrigen bleibt die Ausschuß-Position unverändert. Berichterstatter Dr. Blciweis: Ich erlaube mir uur zu fragen: ob tut Antrage des Herrn Abg. Obres« auch der zweite Theil, betreffend die Morastentsumpsungs-Commission, einbezogen ist? Präsident: Der Herr Abg. Obres« hat erklärt, daß sein Antrag in der Form zur Abstimmung gebracht werden solle, wie ich denselben vorgetragen habe. Die Folge davon ist, daß alle übrigen Positionen des Ausschußantrages, nämlich, daß das ganze Geschäft von der Leitung der Entsnmpfnngs-Lokalcommission abhänge it. s. w., zu entfallen hätte. Berichterstatter Dr. Bleiweis: In dieser Beziehung, Herr Präsident, muß ich mir erlauben, meine Begründung für den Fortbestand der Morastent- suiupsungs-Commission dem h. Hause vorzutragen, damit das l). Haus nicht etwa zu voreilig über einen Gegenstand abspreche, der, wenn auch wir ihn ablehnen, doch fortan verbleiben wird. Präsident: Es ist zwar die Debatte geschlossen, aber in Anbetracht der Wichtigkeit deö Gegenstandes^ ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort. Herr Dr. Bleiweis, ich bitte. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Die Morastent-sumpfungs-Commission ist ein Institut, welches sich auf die allerhöchste Entschließung Seiner Majestät des Kaisers vom Jahre 1826 basirt. Die Morastentsnmpfungö-Com-mission besteht bisher aus einem Landesrathe, aus dem Bürgermeister, einem Magistratsbeamten, den Herren Bezirksvorstehern der Umgebung Laibach und Oberlaibach, aus dem kais. Baudirector und einem Mitgliede der Landwirthschaftgesellschaft. Diese Morastentsumpfungs - Commission hat einen größer» Wirkungskreis; außerdem, daß ihr die Leitung der Moorbrände zugewiesen worden ist, hat sie auch die Leitung aller übrigen Cultursarbeiten am Moorgrunde. Die Leitung des Brennens muß unter eine Commission gestellt werden, weil eö sich hier nicht darum handelt, wie der einzelne Besitzer seinen Grund behandeln will, sondern es kommt hier eine andere wichtige Frage in das Spiel, und die ist das fremde Eigenthum. Die Moorgrundbesttzer wollen eine solche Aufsicht, sie wollen eine solche Leitung haben, damit ihr Eigenthum nicht gefährdet werde durch die Willkühr eines Andern. Wenn ich z. B. mein Kornfeld stehen habe oder mein Heidenfeld, und cs fällt einem Nachbar ein, auf seinem noch nicht cnltivirten Grunde zu brennen, so ist natürlich meine ganze Fechsung in Frage gestellt. Wir können daher die Leitung des Moorbrennens durchaus nicht einer solchen Aufsicht entziehen, und ich wiederhole es noch einmal, wenn auch der h. Landtag diese Leitung der Morastentsumpfungs-Commission aus der Hand nehmen sollte, so wird ihr dieselbe doch nicht genommen werden können, indem die Behörde, welche in Folge der a. h. Entschließung Seiner Majestät die Aufrechthaltung dieser Commission wahren muß, nicht wird zugeben können, daß eben aus solchen Rücksichten des Eigenthums hier ein zu freies Spiel getrieben werde. Es ist auch noch eine zweite Frage, welche natürlich jetzt, weil wir schon weniger zu brennende Moorgründe haben, nicht von solcher Bedeutung ist, tote ehedem, und das ist die sani tät liehe Seite. Wenn mit dem Brennen so willkührlich verfahren werden sollte, so muß hier die öffentliche Sanitätöpflege ins Mittel treten, — daher sich auch von dieser Seite der Fortbestand der Moorastent-snmpfungs-Commission rechtfertiget. Präsident: Ich bin nun genöthiget, die weitere Frage zu stellen, ob Jemand von den Herren das Wort wünscht. Abg. Dr. Toman: Ich bitte mit das Wort. Der Herr Berichterstatter hat sich in dieser Sache erkundigt und hat angeführt, daß jetzt nicht mehr so viel Terrain urbar zu machen ist, und daher eine Erweiterung der Brennzeit nicht opportun, nicht zweckmäßig wäre. Ich glaube, daß, ob 2.000 Joch oder 10.000 oder 20.000 noch zu cultiviren sind, das entscheidet hinsichtlich der bezüglichen Person gar nichts. Es ist für den Besitzer eines bezüglichen Terrains, wenn auch nur in einigen Klaftern dieselbe Rücksicht hinsichtlich der Zeit zu halten, als wie für einen Besitzer oder für alle Besitzer eines Terrains von 20.000 Joch, die noch culturbar zu machen wären. Dieses gegen diesen Einwand. — Die weitere Bemerkung, daß die bezüglichen Herren Besitzer dieses Moorgrundcs, die als Sachverständige berufen waren, bezüglich ihres Gutachtens in dieser Angelegenheit sich dahin ausgesprochen hätten, daß eine so lange Zeit nicht nothwendig wäre, so konnten sie natürlich für sich Urtheile abgeben, daß sie mit der Zeit vom 15. August bis 15. September sich begnügen, diese mußten doch nicht die weitere Zeit als ganz unzweckmäßig darstellen, weil, wenn der Eine gerade in früherer Zeit fertig ist, es ihm ja nicht geboten ist, längere Zeit seinen Moor zu brennen, aber ein Anderer hat eine andere landwirthschastlichc Einrichtung, und dem wird es zum guten Nutzen gereichen. Dieses gegen die Einwendungen, welche hinsichtlich der Zeit gesetzt worden sind. Sie scheinen mir nicht ganz stichhältig, obwohl ich andererseits einsehe, daß die Einwendung des Herrn Abg. Obresa gegen die Commission nicht begründet ist. Ich habe daher lediglich nur aus diesem Grunde die Anträge wegen der Zeit gestellt, weil es mir scheint, daß die erweiterte Zeit zweckmäßig wäre, und ich wünschte, daß das h. Haus einen oder den andern annehmen wollte. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Abg. Mulley: Ich will mir nur eine kleine Bemerkung erlauben, daß der Herr Berichterstatter großen Theils von Grundsätzen ausgeht, die ausschließlich die Besitzer von Moorgründen betreffen. Aber in unserer Gegend sind nicht allein Besitzer von Moorgründen, sie haben auch andere landbäuerliche Wirthschaften, sie sind daher in ihrer Zeit zum Einbringen im Herbste auf andere Erzeugnisse gewiesen, die sie zunächst einzubringen haben, die sich dann gemächlich über die weitere Cultivirung deö Moorgrundes durch Brennen herbeilassen können; daher bitte ich nicht allein auf die ausschließlichen Moorgrundbesitzer, sondern auch überhaupt auf die dortigen bäuerlichen Besitzungen Rücksicht zu nehmen, die nur als Ueberlandgrundstücke Moorgrund besitzen, daher nicht die Zeit haben, in diesen 4 Wochen mit Ausschluß und Vernachlässigung ihrer weitern landwirth-schastlichen Betriebe sich ausschließlich diesem Zwecke widmen zu können, und so durchaus keinen Nachtheil weder öffentlich, noch privat, noch Sanitätsbeziehungen theilen, daß eine Erweiterung von 3 bis 4 Wochen ihnen nicht gestattet werden sollte; daher ich mich eventuell, wenn der Antrag deö Herrn Abg. Obresa nach dem Maße, als er gleichsam die Aufsicht der Morastentsumpfungs-Commission ausschließt, nicht durchgehen sollte, jenem deS Herrn Dr. Toman anschließen müßte, der gleichfalls die Erweiterung der Morastbrennungsfrist befürwortet. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich werde dem h. Hanse nur eilte kleine Bemerkung über den Antrag deö Herrn Abg. Obresa machen, insoweit er dahin gerichtet ist, den Einfluß der Lokalentsnmpfiings - Commission auf das Brennen auszuschließen. ES hat der Herr Ausschuß-Berichterstatter schon hervorgehoben, daß" die Lokalentsumpfungs - Commission gesetzlich bestehe, und die Regierung insbesondere wohl ihren Einfluß in dieser Beziehung wahren muß, nachdem sie bekanntlich für die Entsumpfung sehr große Beiträge geleistet hat und noch gegenwärtig Beiträge leistet. Sobald Sie nun die Lokalentsumpfungs-Commission bestehen lassen, meine Herren, müssen Sie ihr nothwendiger Weise einen Einfluß auf die so wichtige Frage des Moorbrennens gewähren. Es wird dem hohen Hause anheim gestellt, nach Befund die Zeit und in dieser Weise also auch den Einfluß der Lokalenisumpfungs - Commission zu regeln. Den Einfluß der Commission aber auszuschließen, wie cs durch den Antrag des Herrn Abg. Obresa geschehen würde, glaube ick, könnte die Regierung in keiner Weise zugeben. Präsident: Es ist an mich das Ersuchen gestellt worden, die Sitzung zum Behuse einer kleinen Vorbesprechung vor der Abstimmung auf 5 Minuten zu unterbrechen. (Rufe: Nein! es ist nicht nöthig!) Es scheint sich das bohc Haus dagegen auszusprechen, ich werde daher zur Abstimmung schreiten. Ich habe die Reihenfolge derart gestellt, wie ich sie bei der Abstimmung einzuhalten willens bin, und wie ich sie bereits dem hohen Hause mitgetheilt. Wir kommen nun zur Abstimmung, meine Herren. Der erste Antrag, der zur Abstimmung kommt, ist der Abäuderungsantrag des Herrn Abg. Obresa; derselbe lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis Ende October jeden Jahres an ganzen Rieden oder größern Moorflächen gestattet". ^ Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist abgelehnt. Es kommt nun der Abäuderungsantrag des Herrn Abg. Dr. Toman zur Abstimmung, und zwar der erste, der mit Ausschluß des Termines wörtlich mit dem Aus-schußantrage übereinstimmt. Der Antrag des Herrn Dr. Toman lautet: „Der erste Paragraph dieses Gesetzes habe zu lauten : Das Brennen der Moorgründe wird in der Zeit vom 16. August bis Ende October jeden Jahres an ganzen Rieden oder größern Moorflächen nur unter der Leitung der Entsumpfungs-Lokalcommission, und unter genauer Befolgung der von ihr getroffenen Anordnungen gestattet". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Da 28 Herren anwesend sind, ist es die Majorität. Er ist also angenommen. Hiemit entfällt die Abstimmung über den Ausschußautrag von selbst. Der zweite Paragraph des Ausschußantrages, der jetzt zur Verhandlung kommt, lautet: (Liest denselben.) Ich eröffne die Debatte über §. 2 des Gesetzes. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Berichterstatter Dr. B l e i w e i s: Ich erbitte mir nur ein Paar Worte. Die §§. 2 — 3 — und 4 sind nichts anderes, als die Modalitäten, wie das Brennen durchzuführen ist; es sind Modalitäten, welche heut zu Tage und immer in Gebrauch waren; nur hat der Ausschuß geglaubt, sie hier aufnehmen zu sollen, damit die Moorgrundbesitzer und die Gemeinden in Kenntniß sind, wie weit das Recht der Lokal-Entsumpfuugs - Commission gehe. Es muß, wie hier bemerkt ist, die Commission Hand in Hand mit den Gemeiudevorstäuden, aber auch mit den einzelnen Grundbesitzern gehen. Es ist daher diese Morast - Entsumpfuugs - Lokal - Commission nicht zu fürchten; sie kann keine Willkühr üben, weil alles über Einvernehmen und Einverstäudniß mit den betreffenden Gemeindevorstehern zu geschehen hat. Das ist in den Artikeln 2, 3 und 4 ausgedrückt. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren zu §. 2 das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich Artikel 2 in der Ihnen bereits verlesenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, tvelche denselben annehmen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Artikel 3 lautet: (Liest denselben.) Wünschen der Herr Berichterstatter zu sprechen? (Nach einer Panse.) Wünscht sonst Jemand von den Herren das Wort zum Artikel 3? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben in der so eben verlesenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist einstimmig angenommen. §. 4 lautet: (Liest denselben.) Wird über diesen Artikel das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben in der so eben verlesenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit diesem Artikel einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Artikel 5 lautet: (Liest denselben.) Nur muß es consequenter Weise heißen: „bis Ende October". — Berichterstatter Dr. Bleiweis: Artikel 5 entfällt durch die Annahme des Beschlusses ad Artikel 1. (Abg. Kapelle: Kann noch erweitert werden bis Ende November.) Präsident: Ich muß also die Sache doch zur Abstimmung bringen, da ich nicht berechtigt bin, davon eigenmächtig abzugehen. Artikel 5 lautet: (Liest denselben.) Da der Antrag gestellt ist, daß dieser Paragraph nun in Folge des Beschlusses ad Artikel 1 zu entfallen habe, so stelle ich an das hohe Hans die Anfrage, ob dagegen eine Einwendung erhoben wird, daß dieser Paragraph zu entfallen habe. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich diesen Paragraph als gestrichen. Artikel 6, nun Artikel 5, lautet: (Liest denselben.) Wünscht Jemand zu diesem Paragraph zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit ihm einverstanden stub, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. §. 7, nun §. 6, lautet: (Liest denselben.) Wünschen der Herr Berichterstatter zur Berichtigung dieses Paragraphen das Wort? Berichterstatter Dr. B l e iw e i s : Ich habe zur Begründung dieses Paragraphen nur das zu bemerken, daß diese Gepflogenheit den Brand löschen zu lassen, eine in der neuesten Zeit mit dem eclatantcsten Erfolge begleitete Vorkehrung ist. In der frühern Zeit war das nicht der Fall, sondern man hat den Moorgrundbesitzer, welcher einen Brand außer der Zeit angelegt hat, eingezogen, ihn in Untersuchung genommen und dann nach Befund abgestraft. Er freute sich darüber, denn sein Moorgrund brannte fort (Heiterkeit); er hat seinen Zweck erreicht; daß er ein Paar Tage gesessen ist, dafür hat er Hunderte von Merlingen Korn u. s. w. gcfechset. (Rufe: Richtig! und Heiterkeit.) Das ist nun in neuester Zeit anders geworden. (Rufe: Oho!) Es werden solche Brände in Folge der Anordnungen der Commission g e-löscht; der Gemcindevorstand ist verpflichtet, die Einleitung sogleich zu treffen, daß der Brand gelöscht werde. Die Stadt Laibach, respective der Magistrat, hat seine Aufseher, die gehen hinaus und löschen den Brand; dann wird erhoben, wer der Schuldtrageudc ist, und sodann die weitere Strafbehandlung eingeleitet. Ich glaube daher, daß der Artikel 7 seine volle Begründung habe. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Kromer: Ich würde nun beantragen, daß da nunmehr §. 5 gestrichen ist, hier weggelassen werbe die Berufung auf denselben und es heißen soll: „Außer der im §. 1 gestellten Frist". Präsident: Das ist selbstverständlich. Wenn Niemand von den Herren daö Wort wünscht, so bringe ich den §. 7. in der vorgeschlagenen Fassung, jedoch mit der selbstverständlichen Auslassung der Worte „und §. 5" zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Paragraphen in der jetzt angegebenen Fassung einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Paragraph ist angenommen. §. 8 lautet: (Liest denselben.) Wünscht Jemand von den Herren, vielleicht der Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Dr. B le iw eis: Ich habe schon im Berichte des Ausschusses hervorgehoben, daß die Majorität desselben den Wunsch nach einem eigenen Mora st-EntsttinpfnngSfonde ausgesprochen hat. Dieser Morastentsumpfungsfond wäre, wie ich glaube, eine bedeutende Wohlthat für den Morast, weil die einzelnen Kleinigkeiten, Reparaturen bei den Brücken, bei Kanälen u. s. w., aus diesen Geldern sehr wohl bestritten werden könnten. Ich habe mich beim Magistrate erkundigt und vernommen, daß diese Strafgelder eine ziemlich nainhafte Summe ausmachen; es würde das daher eine bedeutende Unterstützung für kleinere Arbeiten am Moraste sein. Ich glaube, daß sich ein solcher Culturfond auch errichten ließe; nach meiner Ansicht wäre er nur eine Unterabtheilung des allgcm. Landes-Culturfoudeö. Wenn die Landesvertretung diesen Landes-Cultur-fond einmal in ihre Verwaltung bekommt, so könnte vielleicht in der Folge ein solcher Morast - Entsumpfungöfond gebildet werden. Allein dermalen besteht ein solcher Morastentsumpfungsfond nicht, und so konnte der Ausschuß diesem Wunsche nur Ausdruck geben durch die Einschaltung des Wörtchens: „derzeit".— Die kais. Verordnung, auf welche sich hier bezogen wird, ist die, welche die Vorschriften über die Vollstreckung der Verfügungen und Erkenntnisse der landessürstlichen, politischen und polizeilichen Behörden enthält. Nach dieser kais. Verordnung sind auch bis jetzt diese Uebertretungen bestraft worden. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren zu §. 7 das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben in der bereits verlesenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit ihm einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Nachdem wir nun ein ganzes Gesetz beschlossen haben, so kommen wir ans den Eingang zurück, welcher noch einen Gegenstand der Berathung und Beschlußfassung bildet. Der Eingang lautet: „Die über das Brennen der Moorgründe am Laibacher Moraste erlassene Gubcr-nial-Verordnung vom 11. April 1835, Z. 7123, so wie alle spätern dicßbezüglichcn Verordnungen werden hicmit aufgehoben, und an deren Stelle nachfolgende Bestimmungen getroffen". Wünscht Jemand von den Herren dießfalls das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich diesen soeben verlesenen Eingangs-Passus deö vorliegenden Gesetzes zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit dieser Eingangs-Bestimmung einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Sie ist angenommen. Sonnt wäre daö Gesetz zur Regelung des Brennens der Moorgründe am Laibacher Moraste beschlossen. Nach der Geschäftsordnung muß die dritte Lesung Statt finden. Es wird vielleicht dem h. Hause genehm XXXVI. Sitzung. sein, daß die dritte Lesung dieses Gesetzes sogleich Statt finde. Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so erklärt das Haus meinen Antrag auf die dritte Lesung für genehm. Ich bringe nun das vorliegende Gesetz in der dritten Lesung zur Abstimmung und erlaube mir zu bemerken, daß die Vorlesung der einzelnen Theile entfallen dürfte (Rufe: Sehr wohl! ja!!), da das Gesetz ohnehin Allen vor Augen liegt. Jene Herren, welche mit dem Gesetze, welches wir heute beschlossen haben, im Ganzen einverstanden sind, in dritter Lesung, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) Es ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum 6. Gegenstände der Tagesordnung. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Ich bitte Herr Vorsitzender vorher noch den zweiten Antrag im Berichte des Ausschusses zur Abstimmung zu bringen. Derselbe lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen: Der Landes - Ausschuß werde beauftragt, die erforderlichen Schritte zu machen, daß die Entsumpfungs-Lokalcommission durch ein Mitglied aus seiner Mitte vermehrt werde". Präsident: Dieser Antrag liegt mir nicht vor, da er aber von dem Herrn Berichterstatter soeben vorgetragen wurde, so bitte ich jene Herren, welche dießfalls das Wort zu nehmen wünschen, dasselbe zu begehren. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen zweiten Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum 6., resp. 5., Gegenstände der Tagesordnung, betreffend den Antrag des Landesauö-schuffeS auf Bewilligung einer Personal-Zulage. Abg. Dr. Toman: Ich bitte, darf ich den Antrag auf eine kleine Unterbrechung stellen, wohl auch im Interesse der Herren Stenographen. Präsident: Ich unterbreche die Sitzung auf 5 Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Ich erlaube mir nur ein Paar Minuten für einen Gegenstand in Anspruch zu nehmen. Es ist mir soeben eine Petition vom Herrn Abg. Miroslav Vilhar überreicht worden, welche ich dem hohen Hause kurz vortragen will. Sie lautet: Slavni deželni zbor! Spoštljivo podpisani se ponižno približamo, in slavni deželni zbor prosimo za pampo in podporo v neki prav važni reči, ki nam je zelo pri srcu. 15. maja pretečenega leta smo mi podpisani izročili siavnej deželne) vladi tukaj neko prošnjo, v kteri smo ponižno prosili, da bi nam naša okrajna ali kantonska gosposka dopisovala v razumljivem jeziku po slovenski. Ker pa je že od tistega časa 8 mescov preteklo, in se nam o tej reči še ni nič sporočilo, in naša slavna c. k. kantonska gosposka pa nam še vedno po nemški dopisuje, — prosimo: slavni deželni zbor naj blagovoljno sproži, da se bo naša pravična prošnja od 15. maja kmalo milostljivo rešila. — Na Brezovici 26. januarja 1863. Podpisani: J. čuden, župan srenje ložke, 3 Miha Valentinčič, župan šentjurske gmajne, pa še nekaj družili županov. (Klici: dobro! — smeh.) Diese Petition werde ich dem Petitionsausschussc zur Erledigung zutheilen. Wir kommen nun zum 6. Gegenstände der Tagesordnung, zu dem Antrage des Landesausschusses auf Bewilligung einer Personalzulage. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu nehmen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Der Primararzt und Director des hiesigen Spitals Dr. Zhuber ist am 13. December v. I. um seine Pensionirung eingeschritten. In seinem Gesuche weist er nach, und belegt eö mit Docnmenten, daß die ununterbrochene Dauer seiner Dienstzeit 45 Jahre, 10 Monate und 25 Tage betrage. Ersteht in dem hohen Alter von 73 Jahren und weiset durch ein ärztliches Zeugniß die Abnahme seiner physischen und psychischen Kräfte nach. —• Der LandesauSschuß konnte natürlich gegen so eine begründete Einlage keine Bedenken erheben, und hat die Pensionirung des Dr. Zhuber auf Grundlage der Bestimmungen des Ministerial-Erlasses vom 26. December 1861, nach welchem bei der Uebernahme der Wohlthätigkeitsfonve nur die Besetzungen der Primär- und Secundarärzte dem Landesausschusse sind anheim gegeben worden, die Ernennung des Spitaldirectors aber über Vorschlag des Landesausschusses von Sr. Majestät zu geschehen hat, das Gesuch des Herrn Dr. Zhuber um Pensionirung an das h. Staatsministcrinm geleitet. Das h. Staatsministerium jedoch hat diese Einlage, welche der Landesausschuß durch die k. k. Landesregierung h. Orts geleitet hat, mit dem Bemerken zurück gesendet, daß diese Pensionirung in dem Bereiche der Landesvertretung liege. Hierbei hat die k. k. Landesregierung erklärt, daß sie den Antrag des Landesansschusses auf eine Allerhöchste Auszeichnung des Dr. Zhuber in abgesonderte Behandlung nehme. — Dr. Zhuber ist demnach mit dem normalmäßigen Gehalte von 500 fl. öst. W. als Primararzt zu pcnsioniren. In diese Pensionirung aber kann nicht die Remuneration einbezogcn werden, welche er als Spitalsdirector gehabt hat. 500 fl. öst. W. sind dessen systemisirter Gehalt als Primarius, 315 fl. bezieht er nur als Remuneration als Spitalsdirector. — Die Bewilligung einer Persoualzulage, welche der Landesausschuß sich zu beantragen erlaubt, glaubt er dadurch motiviren zu können, und dem hohen Hause anzuempfehlen, damit die Landesvertretung auch eine materielle Anerkennung dem in seinem Dienste mit Auszeichnung ergrauten Spitalsdirector als cine Recompense für die großen materiellen Opfer angedeihen lasse, welche derselbe dem Lande dadurch gebracht hat, daß er seit dem Jahre 1819 'bis 1859, also durch 40 Jahre die Primar-arztdienste mit einer jährlichen Besoldung von 200 fl. versehen hat. 40 Jahre lang hat der Primarius mit jährlichen 200 fl. gedient! — eine Besoldung, die noch niederer steht, als die eines Spitalsdieners. — Sic werden staunen, meine Herren, über diese niedere Besoldung; allein die des verstorbenen Professors Nathan als Pri-marchyrurg ist noch niederer gewesen; er hat nur 150 fl. bezogen. (Hört!) — Im Jahre 1859 ist der Gehalt der Primarien erhöht worden aus 500 fl.; allein auch diese Erhöhung ist in keinem Einklänge mit den Dienstobliegenheiten und der großen Mühewaltung eines Primarius, welcher somit nur um etwa 100 fl. besser besoldet ist, als ein Secnndararzt; daher der Landesausschuß auch beabsichtiget, in der nächsten Session bei den Anträgen über die Reorganisirung der Landeswohlthätigkeitsanstalten auch einen Antrag auf Zubesserung der Gehalte der Primarien und des Directors einzubringen. — Der Antrag deö Landesausschusses geht nunmehr dahin, das hohe Haus wolle beschließen, daß dem Dr. Zhuber eine Personalzulage von 315 fl. öst. W. bewilliget werde nebst der Pensionsgebühr von 500 fl., welche ohnehin schon systeminäßig ist, und worüber in keine weitere Verhandlung einzugehen nothwendig sein dürfte. Abg. Guttman: Der Herr Berichterstatter des Landesausschusses hat dem Dr. Zhuber in Würdigung seiner vieljährigen angestrengten Dienstleistung eine' persönliche Zulage vorzugsweise aus dem Grunde votirt, weil er die ganze Zeit von wenigstens 40 Jahren auf einen so kleinen Betrag bezüglich dieser wichtigen Dienst-leistnng gewiesen war. — Ich werde mir erlauben die Verdienstlichkeit des Dr. Zhuber noch von einem andern Standpunkte zu erfassen und selbe in der Art geltend zu machen, daß ich mich um so leichter dem Antrage deö Landesausschusses anschließen kann. Dr. Zhuber war durch eine lange Reihe von Jahren Professor der hierortigen medicinisch - chyrurgischen Lehranstalt. Bekannt als ein Mann der Wissenschaft mit umfassenden schätzenswerthen ärztlichen Erfahrungen hat er dieser Anstalt eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Aus dieser Schule und nach seinem Vorbilde ist nun eine Menge von Aerzten für das Land hervorgegangen. Wir sahen und sehen ihre Leistungen, wie sie mit dem besten Erfolge gekrönt sind. Von dieser Verdienstlichkeit, welche seine Schüler am Lande ihm erworben haben, gebührt ein wesentlicher Theil dem Dr. Zhuber, und ich glaube, daß er auch von diesem Gesichtspunkte einer Anerkennung des Landes würdig ist. In Festhaltung dessen, und nachdem vom Landesausschusse auch so viel andere Gründe geltend gemacht wurden, werde ich bestimmt, mich dem Antrage des Landesausschusses unbedingt anzuschließen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich muß mich auch dafür aussprechen, obwohl ich sagen muß, daß ich gewünscht hätte, daß die Oeffentlichkeit für diesen Gegenstand ausgeschlossen gewesen wäre. Allein wenn das Lob einem Manne ertönt, welcher wirklich dem Vaterlande so viele und löbliche Dienste geleistet hat, so mag es die Welt auch hören. Man hat Männer ausgezeichnet, welche ihre Lebenszeit hindurch ibre Kraft dem Vaterlande gewidmet haben, und so wird es auch ganz gut anstehen, und wir werden eine Pflicht erfüllen für treu dem Vaterlande gewidmete Dienste, wenn wir den Antrag des Ausschusses annehmen. Diese Anerkennung wird zugleich der Sporn sein für viele Andere, auf ähnliche Weise dem Vaterlande Dienste zu widmen. (Lebhafter Beifall.) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen, und bringe den vom Landesausschusse gestellten Antrag zur Abstimmung. Der Antrag lautet: (Zum Berichterstatter gewendet.) Ich habe ihn hier notirt. Sollte ich einen Fehler begehen, so bitte ich, mich aufmerksam zu machen. Der Landesausschnß beantragt: „Der hohe Land- tag wolle beschließen: Dem Dr. Zhuber werde eine Per-'■ sonal-Zulage von 315 fl. öst. W. nebst dem normalmäßigen Pensionsgehalte pr. 500 fl. oft. W. bewilligt". Herr Berichterstatter, ist mein Vortrag richtig? Berichterstatter Dr. Bleiweis: Ja! Präsident: Ich bringe nun diesen Antrag zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche demselben ihre Zustimmung ertheilen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist mit bedeutender Majorität angenommen. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zur dritten Lesung des SchulpatronatsgesetzeS zurück. Ich bitte den Herrn Berichterstatter! Berichterstatter De sch mann: Bevor wir zur dritten Lesung schreiten, ist es noch nothwendig, daß die Abstimmung über einen in suspenso gebliebenen Paragraph des Gesetzes nämlich den §. 7, erfolge. Es hat bei der Berathung darüber Herr Dr. Toman den Antrag gestellt, daß dieser §. dem Ausschüsse nebst seinem Antrage zur Erwägung zugewiesen werden möchte. Sein Antrag nämlich lautete dahin, zu erwägen, ob nicht noch andere Volksschulen außer den von dem Ausschüsse im §. 7 angeführten als solche anerkannt würden, bezüglich welcher auch eine Beitragspflicht des Normal-schuleusondes ausgesprochen werden möge, und eventuell wurde von Herrn Dr. Toman der Antrag gestellt, ob es nicht vielleicht angezeigt wäre, dießfalls wenigstens einen Wunsch des hohen Hauses zu beantragen; daß dasselbe nämlich sich aussprcche, daß bezüglich mehrerer Volksschulen, oder wenigstens bezüglich aller Hauptschulen die Bei-tragöpflicht des Normalschulfondes etwas sehr wünschens-werthes sei. Der gewählte Ausschuß mm, hat diesen Gegenstand heute in nachträgliche Berathung gezogen, und hat es für-zweckmäßig erachtet, dem Hause die unveränderte Annahme des §. 7, wie er aus der ursprünglichen Ausschußberathung hervorgegangen ist, zu empfehlen. Ich glaube nochmals auf die ursprüngliche Regierungsvorlage zurückkommen zu müssen, welche einfach lautet: „Bei denjenigen Knaben- und Mädchenschulen, mit denen künftig vollständige Lehrerbildungsanstalten verbunden werden sollten, hat der Normalschulfond den dritten Theil der Kosten zu tragen". Während hingegen im Ausschußantrage der §. 7 so zu lauten hätte: „Bei denjenigen Knaben- und Mädchenschulen, mit denen künftig vollständige Lehrerbildungs-anstalten verbunden werden sollten, sowie bei den Hauptschulen in Nenstadtl und Adclsbcrg hat der Normalschulfond den dritten Theil der Kosten zu tragen. Für die Hauptschule in Jdria, für die Mädchenschulen der Ursulinerinnen in Laibach und Lack hat die Beitragspflicht der öffentlichen Fonde in der bisherigen Uebung fortzubestehen". Um nun auf die Erwägungen zurück zu kommen, welche bezüglich des Dr. Toman'schen Antrages von Seite des Ausschusses gepflogen wurden, muß ich bemerken, daß man entweder einen allgemeinen Grundsatz hätte ausspre-chen müssen, oder außer den im §. 7 von dem Ausschüsse angeführten Schulen auch noch einige andere hätten angeführt werden müssen, bezüglich deren man den Nor-malschulfoud auch hätte in das Mitleid ziehen wollen. Das Aussprechcu eines allgemeinen Grundsatzes, etwa dieses, daß der Normalschnlfond für alle Hauptschulen des Landes mitzucoucurriren habe, schien bei der bekannten Passivität deö Normalschulfondes, und bei dein Umstande, daß die in Evidenz gehaltenen Vorschüsse, welche biöhcr von öffentlichen Fonde» demselben geleistet wurden, bereits den Betrag von 200.000 fl. übersteigen, nicht angezeigt zu sein, da ja die Unausführbarkeit dieser neuen Verpflichtung ohnehin evident ist. Der Ausschuß konnte ferner für spezielle Beitragspflichten zu einzelnen Volksschulen außer den von ihm angeführten keinen Anhaltspunkt finden. Die beiden Hauptschulen in Neustadtl und Adcls-berg wurden, wie bereits erwähnt wurde, durch eine allerhöchste Entschließung vom Jahre 1829 als Krcis-hauptschulen erklärt, und es bestehen bezüglich ihrer noch immer die Gründe in gleichem Maße, welche Sc. Majestät schon damals bewogen haben mochten, diesen Volksschulen eine höhere Stellung einzuräumen, sie nämlich in gleiche Parallelen mit der Laibacher Normalschule zu stellen. Namentlich muß bemerkt werden, daß die Hauptschule in Neustadtl für ganz Unterkrain, so zu sagen jene Stelle auszufüllen hat, welche die Normalhauptschule in Laibach für einen großen Theil Krams, zumal für Oberkrain ausfüllt. Es sind dort nicht etwa bloß die Kinder der Bewohncr von Neustadtl oder des Neustadtler Bezirkes, sondern von 7 Bezirken, welche das meiste Contingent zum Besuche dieser Kreishauptschule liefern. Es muß ferner erwähnt werden, daß^ ohne eine Unterstützung des Nor-malschulsvndeS diese Schule zu einer Trivialschule herab-sinken müßte, zumal die ärmlichen Verhältnisse der dortigen Gemeinde ohnehin bekannt sind, und da ja dieselbe Gemeinde auch die Obsorge für die Ausbildung der weiblichen Jugend auf ihre eigene Kosten übernommen hat, und dießfallö eine weibliche Mädchenschule besteht, welche sich eines sehr zahlreichen Besuches erfreut und ganz von der Commune erhalten wird. Es hat demnach diese Neustadtler Schule keineswegs den Charakter einer Com-muual-Schule, sondern sic ist noch immer eine Kreis-schule, sie hat demnach gewiß das vollste Recht auf jene Unterstützung aus dem StaatSfonde, welche ihr schon ursprünglich durch die kaiserl. Entschließung zugesichert worden ist. Die nämlichen Verhältnisse walten auch bei der Hauptschule in Adelsberg vor. Die ärmlichen Verhältnisse Jnnerkrains sind ohnehin bekannt. Jedermann, der in jüngster Zeit die Berichte aus jener Gegend in den Zeitungen las, worin das Streben der Commune Adelsbcrg auch eine Mädchenschule zu errichten, oft berührt wurde, muß gestehen, daß die dortige Commune in der Vorsorge für das Unterrichtswesen gewiß nicht unthätig ist. Anderseits sind die Verhältnisse dort derart, daß es nur ein Gebot der Nothwendigkeit ist, wenn auch hier jener in der allerhöchsten Entschließung gegründete Beitrag des Normalschulfondes von der Volksvertretung auch für die Zukunft als ein nothwendiger angesehen und der dieß-fällige vollkommen gerechtfertigte Anspruch nicht aufgelassen wird. Dieß gilt bezüglich dieser beiden Hauptschulen und der Beitragsleistung des Normalschulfondes zu den Zwecken derselben. Dieß war auch die bisherige Uebung. Außerdem finden wir, daß aus dem Normalschulfonde mehrere Beiträge für Lchrerdotationcn an verschiedenen Hauptschulen geleistet werden; ja man muß es anerkennen, daß in den letzten Jahren, wo so viele neue Schulen geschaffen wurden, die Staatsverwaltung in einer Weise, die nur rühmlich erwähnt werden kann, überall, wo sie um Beiträge angegangen wurde, und wo die Nothwendigkeit derselben sich herausstellte, ihr Schärfleiu zum Besten des Volksschulwcscus in Kram beigetragen hat. Wir wollen hoffen, daß dieselben auch in Zukunft dem Volköschul-wesen durch materielle Unterstützung eine Kräftigung werde angedeihen lassen. Hier jedoch könnten wir keine Verpflichtung aussprechen bezüglich anderer Hauptschulen, wo bisher keine Verpflichtung des Normalschulsondeö bestanden hat. Wenn vielleicht bemerkt werden sollte, wie cs schon neulich geschah, daß die Gebarung des Normalschulsondeö doch keine so entsprechende gewesen sein mag, da ja sein jetziges Stammcapital um Ein Tausend Gulden weniger beträgt, als zu jener Zeit, wo daö Vermögen der ausgelösten Bruderschaften in Kram demselben zugewiesen wurde, so muß ich fur’S Erste bemerken, daß cs wirklich nicht möglich war, nähere Ausschlüsse darüber zu erhalten, wie sich dieses Mißverhältniß erklären ließe, und daß wir selbst für den Fall einer schlechten Gebarung höchstens nur Ersatzansprüche an den Normalschulfond stellen, jedoch keine Verpflichtung dießfalls im Voraus aussprechen könnten, daß z. B. für alle Volksschulen ein bestimmter Beitrag zu leisten sei. Nebrigens scheint es nothwendig zu sein, daß die Volksvertretung dahin trachte, dem allgemeinen Grundsätze auch in unserem Lande immer mehr Eingang zu verschaffen, dem Grundsätze nämlich, daß es doch zunächst die Aufgabe der Gemeinden sei, für ihre Volksschulen zu sorgen, indem diese zunächst ihnen zu Gute kommen, daher denn auch nach dem betreffenden Paragraph der politischen Schulverfassung bei jeder Pfarre eine Volksschule bestehen soll. Diese Gründe also haben den Ausschuß bewogen, jenen Theil des Antrages des Herrn Dr. Toman, welcher dahin ging, in Erwägung zu ziehen, ob nicht ein bestimmter Beitrag des Normalschulfondes auch für andere Hauptschulen außer den im §. 7 angedeuteten als Norm festgesetzt sein soll, negativ zu beantwortest. — Jedoch erachtete es der Ausschuß, was den zweiten Theil des Dr. Toman'schen Antrages anbelangt, nämlich ob dießfalls nicht ein Wunsch an die Regierung ausgesprochen werden sollte, diesem Antrage in etwas veränderter Form seine Zustimmung zu geben. Da wir jedoch zunächst bei dem §. 7 sind, und da der Wunsch offenbar nicht in das Gesetz gehört, so würde ich beantragen, daß bezüglich des zweiten Punktes des Herrn Dr. Toman'schen Antrages erst nachdem das Gesetz über die Ablösung des Schulpatronates in dritter Lesung angenommen worden sein wird, die Abstimmung vorgenommen werden möchte, und ich würde den Herrn Vorsitzenden ersuchen, vorerst über den §. 7, und zwar beide Positionen desselben die Abstimmung einleiten zu wollen. Bezüglich der zweiten Position führe ich an, daß, obwohl der Herr Regierungsvertreter in der vorletzten Sitzung des Landtages bemerkt hat, daß die Regierung auf ihrer ursprünglichen Vorlage beharre, und daß sie den Zusätzen, welche der Ausschuß gemacht habe, ihre Zustimmung nicht geben könne, der Ausschuß cs dennoch nach wiederholter Erwägung für nothwendig erachtet hat, die Beitragspflicht der öffentlichen Fonde bezüglich der Hauptschule in Jdria, ferner der Mädchenschulen der Uriulincrinnen in Laibach und in Lack hier auszusprechcn. Ich will dießfalls in keine weiteren Erörterungen eingehen, sondern beruft mich nur einfach auf jenes, was sowohl in dem Berichte als auch in der vorletzten Sitzung vorgebracht wurde. Präsident: Ich eröffne die Debatte. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um daö Wort! Ich hätte bloß die Bitte, daß der verehrte Herr Berichterstatter die Güte hätte, auch den Wunsch, wie derselbe schließlich zur Abstimmung kommen soll, vorzutragen; nicht etwa aus dem Grunde, damit die Abstimmung über §. 7 verhindert werde, sondern damit ich in der Lage wäre, zu beurtheilen, in wie ferne ich noch meine erste Position rücksichtlich des §. 7 aufrecht halten soll, oder mich mit dem Ausschnßantrage vereinigen könnte. Präsident: Das unterliegt keinem Anstande. (Zum Berichterstatter gewendet.) ' Ich bitte um den Vortrag. Berichterstatter De sch mann: Bei der Formn- lirung dcö Wunsches ging man von dem Grundsätze ans, daß, so wie bei den Verhandlungen deö h. Reichörathes bei einzelnen Positionen im Nachtrage zu den bezüglichen Gesetzen einzelne Wünsche ausgesprochen wurden, es vielleicht auch nicht unpassend wäre, wenn der krainische Landtag bei der Berathung über ein so hochwichtiges Gesetz, wie jenes bezüglich des Schnlpatrouates und der Kostenbestreitung für die Lokalitäten der Volksschulen es ist, einen ähnlichen Vorgang beobachten würde. Der Ausschuß hat daher den dießfalligeu Antrag folgendermaßen formulirt: „Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß das VolkSschulwescn in Kram zu seiner gedeihlichen Entwickelung einer kräftigen Unterstützung von Leite der Regierung bedürfe; in fernerer Erwägung, daß letztere bisher bei der Errichtung neuer oder Erweiterung bestehenden Volksschulen, sowie bei der Dotation der Volksschullehrer aus bent Normalschulfonde respective aus öffentlichen Fonden nicht unbedeutende Beiträge geleistet hat; in endlicher Erwägung, daß bei der bekannten Armuth einzelner Landestheile und Gemeinden Krams für die Prosperität deö Volksschulweftnö daselbst ohne Unterstützung aus Staatsmitteln keine Aussicht vorhanden ist, spricht der Landtag deö Herzogthums Kram den Wunsch aus: 1. Es möge, bei erwiesenem Unvermögen der Gemeinden die Kosten für Schulzwecke aufzubringen, eine entsprechende Subvention aus dem Normalschulfonde respective aus dem Staatsschätze stattfinden. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, btefeit Wunsch des Landtages der hohen Regierung zur Kenntniß zu bringen, und bei einzelnen sich ergebenden Fällen im Interesse des krainischen Volksschulwesens zur Erlangung einer Subvention auö Staatsmitteln in geeigneter Weise zu interveniren", Präsident: Ueber diesen Punkt wird, wenn das Gesetz selbst angenommen sein wird, weiter verhandelt werden. Hier handelt es sich um die Festhaltung des §• 7. Wünscht 'Jemand das Wort zu dem vom Ausschüsse beliebten §. 7 ? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bitte ich den Herrn Berichterstatter mir zu erklären, ob §. 7 auch jetzt gerade so lautet, wie die Vorlage, welche ich vor mir habe, oder ob eine Aenderung stattgefunden hat? Berichterstatter De sch mann: Nein, er lautet unverändert nach der Vorlage, wie sie ans den Ansschußberathungen hervorgegangen ist. Präsident: Da Niemand das Wort nimmt, so ist die Debatte geschlossen, und ich bringe den §. 7 in der Fassung, wie sie vom Ausschüsse beliebt war, zur Abstimmung: „Bei denjenigen Knaben- und Mädchenschulen, mit denen künftig vollständige Lehrer - Bildungsanstalten verbunden werden sollten, so wie bei den Hauptschulen in Neustadtl und Adelsberg hat der Normalschulfond den dritten Theil der Kosten zu tragen. Für die Hauptschule in Jdria, für die Mädchenschulen der Ursulinerinnen in Laibach und Lack hat die Beitragspflicht der öffentlichen Fonde in der bisherigen Uebung fortzubestehen". Ich finde eS angemessen, weil dieser Paragraph ans zwei Theilen besteht, die von einander unabhängig sind, denselben auch in 2 Theilen zur Abstimmung zu bringen. Ich bringe also zuerst den ersten Theil zur Abstimmung, welcher lautet: „Bei denjenigen Knaben-ulid Mädchenschulen, mit denen künftig vollständige Lehrerbildungsanstalten verbunden werden sollten, so wie bei den Hauptschulen in Neustadt! und Adelsberg hat der Normalschulfond den dritten Theil der Kosten zu tragen". Jene Herren, welche mit diesem Theile des §. 7 einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der erste Theil ist angenommen. Der zweite Theil lautet: „Für die Hauptschule in Jdria, für die Mädchenschulen der Ursnlinerinnen in Laibach und Lack hat die Beitragspflicht der öffentlichen Fonde in der bisherigen Uebung fortzubestehen". Jene Herren, welche diesen zweiten Theil annehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist gleichfalls angenommen. Wenn das hohe Hans wünscht, daß nun das vorliegende Gesetz in 3. Lesung seinem ganzen Inhalte nach vorgetragen werde, so werde ich es thun lassen. (Abg. Dr. Toman: früher über den Wunsch abstimmen!) Das Gesetz vorerst, dann wenn hierüber abgestimmt ist, kommt der Wunsch an die Reihe. Wenn das hohe Hans der Meinung ist, daß das Gesetz vorgelesen werden soll . . . (Rufe: Nein, nein!) Wenn nicht, so bringe ich es in folgender Fassung zur Abstimmung: Genehmiget das hohe Hans das vorliegende Gesetz heute in dritter Abstimmung im Ganzen? Ich bitte jene Herren, welche diese Genehmigung ertheile», sich zu erheben. (Geschieht.) Das Gesetz ist also in dritter Lesung angenommen. ES kommt nun der vom Herrn Berichterstatter (Schluß der Sitzung bereits vorgetragene Wunsch zur Berathung und sofort zur Beschlußfassung. Ich bitte jene Herren, welche Über diesen Wunsch, wenn er noch im Gedächtnisse ist . . . (Rufe: Ja, ja!) das Wort wünschen, dasselbe zu begehren. — (Nach einer Panse.) Da Niemand das Wort wünscht, so bin ich in der Lage, diesen Wunsch sogleich zur Abstimmung zu bringen. Er lautet: „Der hohe Landtag wolle beschlies-sen .... (Rufe: Wir wissen ihn!) Ich werde ihn also nicht vortragen. Dieser Wunsch würde dann als Anhang zum Gesetze der hohen Regierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Jene Herren, welche mit diesem rücksichtlich des §. 7 des vorliegenden Gesetzes zu stellenden Wunsche einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Das hohe. Hans hat der Regierung gegenüber diesen Wunsch ausznsprechen genehmigt. Es ist zwar heute noch ein Gegenstand auf der Tagesordnung, allein da der Umstand eintritt, daß ich Referent in dieser Sache bin, so muß ich denselben natürlich ans die morgige Sitzung verschieben. Die nächste Sitzung findet, wie ich eben gesagt, morgen Vormittag 10 Uhr statt; Tagesordnung: 1. Der übrig gebliebene Gegenstand, d. i. Antrag des Landesausschusses ans Belastung eines ErziehnngSbeitrages. 2. Präliminare des Grundentlastnngsfondes pro 1863 und 1864. 3. Das Lotto - Anlehen. 4. Eventuell Bericht über den Antrag wegen Aufhebung der Freischurf-steuer und für den Fall, wenn dann noch Zeit erübrigen sollte 5. Vortrag des Petitions-Ausschusses über mehrere erledigte Petitionen. Hat Jemand von den Herren dießfalls etwas zu bemerken? (Rufe: Nein!) Wenn nicht, so ist die Tagesordnung genehmigt, und die Sitzung geschlossen. 1 Uhr 50 Minuten.) --^wiAA/VsWWVw--- XXXVI. Sitzung 4