Nr. 79«. IX. 18SS. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese. Inhalt: I. Schreiben sammt Exposé betreffend die „Oesterreichische Gesellschaft vom rochen Kreuze". — II. Entscheidung über den Wert der Forderung aus der Zeit vor 1709. — III. Ernennung des Diöeesan-Directors für den Priester-Gcbets-Verein „Associatio perseverantiae sacerdotalis“. — IV. Literatur. — V. Dibcesan-Nachrichten. I. Seine kaiserliche und königliche Hoheit der Durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig, Protector-Stellvertreter des Rothen Kreuzes der österreichisch-ungarischen Monarchie, hat das Ordinariat mit nachstehendem höchsten Schreiben beehrt: Eue r e Für stbischösli ch e n G n a d en! Ich habe mich im Jahre 1860 an den hochwürdigen Episcopat der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder mit der Einladung gewendet, der freiwilligen Sanitätspflege im Kriege, als einer Institution, die wahrer Menschlichkeit und edelster Nächstenliebe dient, seine Fürsorge widmen und die Leistungen, die der hochwürdige Episcopat zu diesem Zwecke zu übernehmen gewillt wäre, bekannt geben zu wollen. Dank den hierauf vom hochwürdigen Clerus eingelangten Anerbietungen und den Leistungen der unter dein Allerhöchsten Protektorate Ihre r M a j e st ä t e n des Kaisers und d e r K a i s e r i n stehenden österreichischen Gesellschaft vom Rothen Kreuze konnten auf dein Gebiete der freiwilligen Sanitätspflege im Kriege bisher schon schätzenswerte Ergebnisse erzielt und umfassende Vorbereitungen getroffen werde», um helfend dort einzugreifen, wo die staatliche Fürsorge für die Kranken und Verwundeten der bewaffneten Macht nicht mehr zureicht. So erfreulich indeß die erzielten Resultate sind, so genügen sie dem voraussichtlichen Bedarfe eines künftigen großen Krieges noch immer nicht; — und mir, dein Stellvertreter des Allergnädigsten Protektors, liegt es am Herzen, die Institution der freiwilligen Sanitätspflege in unserem Vaterlande derart auszubauen, daß sie befähigt werde, der ihr nach dein Rathschlnsse des Allmächtigen einst vielleicht znfallenden großen Aufgabe voll und ganz zu entsprechen. Um die Weiterentwicklung dieser segensreichen Institution zu fördern, wende ich mich an Euere Fürstbischöfliche Gnaden mit dem beiliegenden Exposö, dessen Zweck es ist, die Art und Größe der Aufgabe der freiwilligen Sanitätspflege, sowie die Mittel und Wege zu ihrer Lösung klarzustellen und die Rothwendigkeit einer gemeinsamen Leitung und des einheitlichen Zusammenwirkens aller Glieder der freiwilligen Sanitätspflege zu begründen. Es würde mich mit hoher Befriedigung erfüllen, wenn der hochwürdige Clerus im Sinne des Exposö's sich an der freiwilligen Sanitätspflege im Nahmen des Rothe» Kreuzes betheiligen würde, und wenn derselbe weiters seinen Einfluß ans die Bevölkerung dahin ansnützen würde, die Idee der freiwilligen Sanitätspflege zu verbreiten, um hiedurch immer weitere Kreise des Vaterlandes für diese segensreiche Institution zu interessimi, und an ihrem Gedeihen mitwirkend zu machen. Die Größe der Aufgabe, welche noch zu bewältigen wäre, mögen Euere Fürstbischöfliche Gnaden der Angabe entnehmen, daß in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern außer den schon bestehenden Vorsorgen noch für die Unterbringung und Pflege von rund Iß.000 kranken und verwundeten Landeskindern vorgesorgt werden müßte, um jenen Stand der sanitären Bereitschaft zu erlange», der berechtigen würde, mit voller Beruhigung allen Eventualitäten eines großen Krieges entgegensehen zu können. Mit verbindlichem Danke würde ich die Mittheilungen Euerer Fürstbischöflichen Gnaden über die Mitwirkung des yochwürdigen Clerus und den geistlichen Coininunitäten der Diöcese bei der Pflege von Kranken und Verwundeten im Kriege eutgegennehmen, sowie mich die Nachricht mit besonderer Befriedigung erfüllen würde, das; die Einflußnahme des hochwürdigen Clerus auf die Bevölkerung dem Humanitären Werke möglichste Förderung gebracht hat. Bezüglich der im Jahre 1880 gemachten Anerbietungen wollen Euere Fürstbischöfliche Gnaden gleichzeitig bekannt geben, welche von denselben auch noch derzeit in Geltung sind und bis auf Widerruf aufrecht erhalten bleiben. Wien, am 81. December 1801. Erzherzog Gark-Ludwig. e über die freiwillige Sanitätspflege im Kriege. Groß ist die Zahl der Opfer, die im blutigen Ringen der Schlachten und Gefechte der feindlichen Wasfenwirknng erliegen; doch größer noch waren die Verluste durch Seuchen in allen jenen Kriegen, in denen es nicht gelang, ihrem Einreißen vorzubeugen. Das wirksamste Mittel hiezu ist die schleunige Entfernung der Verwundeten und Kranken vom Kriegsschauplätze und deren Unterbringung im Hinterlande. Hier finden sie überdies alle Bedingungen einer rationellen Krankenpflege in weitaus günstigerem Maße vor, als auf dem mit Menschen, Thieren und Kriegsmaterial überfüllten Gebiete der Kriegsereignisse. Ans letzterem Gebiete sollen nur jene Verwundeten und Kranken belassen werden, deren Zustand einen längeren Transport nicht verträgt, dann jene leicht Verwundeten und Erkrankten, deren baldige Einrückung zur Truppe zu gewärtigen ist. Es ergeben sich svnach für die Sanitätspflege zweierlei Aufgaben und zwar: die Besorgung der Kranken und Verwundeten a) auf dem Kriegsschauplätze, b) im Hinterlande, d. h. im heimatlichen Bereiche. Auf dem Kriegsschauplätze beanspruchen die Pflege der dort verbleibenden Kranken und Verwundeten, die Ausübung des laufenden ärztlichen Dienstes bei den Truppen, der Sanitätsdienst während und unmittelbar nach Schlachten und Gefechten, endlich die Durchführung des Abschubes in das Hinterland einen so wesentlichen Theil des der Kriegsverwaltung zur Verfügung stehenden Personals an Aerzten, geschulten Pflegern und Verwaltungsorganen, daß hievon für den umfassenden Dienst im Hinterlande weitaus nicht mehr soviel erübrigt, um hier allen Anforderungen genügen zu können. Um von der Größe der Anforderungen, die der Dienst im Hinterlande stellt, eine Vorstellung zu gewinnen, bedarf es nur der Erwägung, welche Summe von Tätigkeiten z. B. dazu nothwendig ist, um ein Spital auch nur für etliche hundert Kranke zu improvisiren, aufnahmsfähig zu machen und zu erhalten. Geeignete Gebäude müssen ermittelt, sichergestellt, dem Zwecke entsprechend adaptirt, mit Einrichtung und Betten versehen werden; das Sanitätsmaterial muß herbeigeschafft und für die Verpflegung gesorgt werden. Diese Aufgaben allein beanspruchen die Thätigkeit mehrerer Menschen. Nun müssen noch das ärztliche, das Pflege-und das Dienerpersonal, das Personal für die Verwaltung und Verrechnung der Anstalt beigestellt und die Ueberführung der anlangenden Kranken und Verwundeten in das Spital sichergestellt werden. Solchen Umfang hat die Thätigkeit an einer Stelle; dieselbe Arbeit ist aber gleichzeitig an hundert anderen Stellen zu verrichten, da die bestehenden, nur für den Friedensbedarf berechneten Spitäler dem — weitaus mehr als verzehnfachten — Bedarfe im Kriege naturgemäß nicht genügen. Und diese Summe von Thätigkeit und Arbeit stürmt auf die Kriegsverwaltung zu einer Zeit ein, wo fast das gesamnite Personal bei der Armee im Felde abwesend ist und die wenigen Organe, die zurück-bleiben, vollauf beschäftigt sind, um für die Aufbringung und Zuschiebung aller Bedürfnisse zur Armee und für den Abschub des von der Armee Ausgeschiedenen zu sorgen. Jin deutsch-französische» Kriege wurden 560.000 Kranke und Verwundete an die Spitäler abgegeben, von welchen rund 250.000 in die Heimat abgeschobe» wurden, während der Nest — vorwiegend leichter Erkrankte — ans dem Kriegsschauplätze in Behandlung blieben. Monate hindurch waren in den Spitälern auf dem Kriegsschauplätze bis zu 25.000, in den Spitälern der heimatlichen Bezirke nahezu 60.000 Krankenbetten belegt; ganz ungerechnet die Kranken der zurückgebliebenen Ersatztruppen und Besatzungen und der Kriegsgefangenen. So standen die Verhältnisse vor 20 Jahren. Seither hat das Heerwesen eine ungeahnte Entwicklung genommen. Die Rücksicht ans die großen Interessen, um deren Wahrung in künftigen Kriegen gerungen werden wird, hat gegen damals zur Vervielfältigung der Heere geführt und es wurde alle Kunst, alles Wissen und aller Scharfsinn aufgewendet, um durch Ueberlegenheit der Waffen und der Kampfweise sich günstige Vorbedingungen für den Krieg zu sichern. Das; die Größe der Verluste und damit die Zahl der Hilfbedürftigen bei solchen Menschenmassen und bei solche» Vernichtnngsiverkzengen in künftigen großen Kriegen das Maß des eben Angeführten weitaus übersteigen werde», »ins; leider mit Sicherheit angenommen werden; zumal dann, wenn die Anhäufung dieser Menschenmassen ans einem an Hilfsmitteln ärmeren Kriegsschauplätze und unter schlechteren klimatischen Verhältnissen stattfindet, als es damals war. Angesicbts dieser Thatsache» ist die Heeresleitung, welche einheitlich für alle Theile der bewaffneten Macht — ob Heer, Landwehr oder Landsturm — zu sorgen hat, jetzt weniger als früher in der Lage, den Anforderungen auf dem Kriegsschauplätze und zugleich auch jenen im Hinterlande gerecht zu werden. Hier helfend einzugreifcn, wo die staatlichen Fürsorgen für die Opfer des Krieges nicht mehr znreichen, ist dir patriotische Pflicht der Bevölkerung. Die Bevölkerung lvird dieser Pflicht nur dann genügen können, wenn sich die weitesten Kreise an dem Werke der Nächstenliebe betheiligen; wenn Hoch und Nieder, Reich und Arm das Ihrige beitragen zur Schaffung der Erfordernisse für die Unterbringung und Pflege der Kranken und Verwundeten. Wo es sich um derart große Leistungen handelt, die aus den Beiträgen und Anerbietungen von Hnnderttansenden der Bevölkerung anfgebant werden sollen, da führen erst im Bedarfsfälle versuchte Improvisationen nicht zum Ziele. Die schätzbarsten Gaben und Anerbietungen werden wertlos, weil sie verspätet kommen; Ueberflns; wird vielleicht dort herrschen, wo man der Hilfe entrathen kann, und schwerster Mangelv vielleicht da, wo der Bedarf sich dringendst geltend macht. Eine zweck- und planmäßige Verwerthung der Beiträge und Anerbietungen und ihre wohldurch-dachte Cvmbinirnng mit den Mitteln der Kriegsverwaltnng nach Ort und Zeit ist nur bei einer schon im Frieden gründlich vorbereiteten, einheitlichen Organisirnng des Hilfswesens im Kriege möglich. Es werden daher alle Patrioten und Corporatione», welche sich a» dem Hilfswesen zu betheiligen wünschen, nur zum Besten der Sache handeln, wenn sie sich jener Körperschaft a «schließen, welche sich eben die einheitliche und im Frieden sorgfältig vorbereitete Organisirnng der freiwilligen Sanitätspflege im Kriege zur Aufgabe gemacht hat. In dieser Körperschaft sollen all' die großen und kleinen Beiträge und Anerbietungen znsammenfließe», damit sie sachgemäß und im Einvernehmen mit der Kriegsverwaltung verwertet werden können. Die Körperschaft, welche sich die Aufgabe gestellt hat, ist die unter dem Allerhöchsten Protektorate Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin stehende österreichische Gefells vH a s t v o m R o t h c u K r e u z e. Die Gesellschaft löst ihre Aufgaben, indem sie schon im Frieden Mitglieder anfnimmt und Beiträge sammelt, die sie zur Vorbereitung und Durchführung ihrer großen Action im Kriege beuöthigt, und indem sie die Anerbietungen von Einzelnen und Corporatione» entgegennimmt und evidenthält, die sich zur Besorgung von Kranken und Verwundeten verpflichte». Diese Anerbietungen beziehen sich entweder ans die Uebernahme einer bestimmten Zahl von Kranken und Verwundeten in die Privat pflege, oder ans die Errichtung von Spitälern größeren Ilmfanges. Die willkommenste Unterstützung erwächst der freiwilligen Sanitätspflege aus den Anerbietungen letzterer Art, 1* denn sie bringen ausgiebigste Hilfe bei relativ geringsten Kosten und sie sind am meisten geeignet, über die großen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, mit welchen die sanitären Vorsorgen für den Krieg bei der Sicherstellung des ärztlichen und des geschulten Pflegepersonales, dann bei der Beschaffung von geeigneten Unterkünften zu ringen hat. Die großen Korporationen, die durch ihren Besitzstand in die Lage gesetzt sind, zu dem gemeinsamen edlen Zwecke durch solche Anerbietungen in mildthätiger und großherziger Weise mitzuwirken, sichern sich den besonderen Dank der Armee, des Vaterlandes und des Allerhöchsten Protectors. Doch nicht nur Spitäler werden benvthigt, sondern auch Reco n va l esce» ten hü ns er, in welchen die Kranken und Verivundeten, sobald sie der Spitalsbehandlung nicht mehr bedürfen, sich erholen und kräftigen tonnen, um sonach völlig zu genesen. Bei diesen kommt es weniger ans ärztliches und Pflegepersonal, als auf gesunde Luft und gute Unterkunft an. Unter welchen Bedingungen der Beitritt zur Gesellschaft stattfindet und wie sie organisirt ist, ist den zuliegenden Statuten dieser Gesellschaft zu entnehmen; die Anerbietungen zur Besorgung von Kranken und Verivundeten werden entweder direct bei der Gesellschaft oder beim Protectorstellvertreter, Seiner kaiserlichen und königlichen Hoheit, dem Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Carl Ludwig, angemeldet. Die Anmeldung erfolgt am zweckmäßigsten mittels einer Eingabe nach beiliegendem Muster. Durch die Anerbietungen für den Kriegsfall sollen den Anbotstellern im Frieden keinerlei Auslagen und Störungen erwachsen. Für die Spitäler stellt die Heeresleitung, wenn es unumgänglich nothwendig ist, das Pflege- und Dienerpersonal vom Landstürme und nach Möglichkeit das Bett und kasernmüßige Einrichtungsgegenstände bei. Die im Kriegsfälle entstehenden Auslagen für die Adaptirnng der Unterkünfte und für ihre spätere Readaptirung trägt gleichfalls die Kriegsverwaltung; sie leistet ferners, falls es gefordert wird, die Vergütung für die Unterkunft nach dem Einquartieruugsgesctze und gewährt ein nach Kopf und Tag zu berechnendes Pauschal für jeden in die Pflege übernommenen Kranken und Verwundeten. Diese Pauschalvergütung umfaßt die Entlohnung der Aerzte, des Pflegepersonals, die Verköstigung und alle sonstigen mit dem Betriebe der Anstalt verbundenen Auslagen. Wie», im December 1891. Indem ich voranstehendes höchste Schreiben mitsammt dem Expose dem wohlehrwürdigen Clerus mittheile, empfehle ich nachdrücklichst die Förderung des patriotischen Zweckes der „Oesterr. Gesellschaft vom Rotheu Kreuze" und wünsche lebhaft, daß diese Aufforderung bei den Herren Seelsorgern wärmsten Anklang finde und eine recht zahlreiche Betheiligung an diesem Liebeswerke zum Wvhle der verwundeten und kranken Krieger erziele. Zur Benehmungswissenschaft wird dem wohlehrw. Clerus noch der § 3 ans dem Statute obgenannten Hilfsvereines in Wien mitgetheilt: Mitglieder. Der Oesterreichische Patriotische Hilfsverein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, unterstützenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder sind solche Personen beiderlei Geschlechtes oder Corporatione», welche sich entweder zu einem Jahresbeiträge von mindestens 2 fl. ö. W. bereit erklären, oder welche bei dein Vereine ein Capital, dessen Jahreserträgniß mindestens die Ziffer des Jahresbeitrages erreicht, mit der Widmung erlegen, daß dieses Capital bei dem Vereine dauernd fructificirt werde. Unterstützende Mitglieder sind solche Personen oder Corporatione», welche, ohne die dauernde Verpflichtung der ordentlichen Mitglieder zu übernehmen, dem Vereine Spenden an Geld, Werthpapieren oder Materialien aller Art mit der Widmung für Vereinszwecke übergeben. Zu Ehrenmitgliedern können nur Personen oder Corporatione» ernannt werden, welche sich um das Hilfsvereinswesen überhaupt oder um den Oesterreichischen Patriotischen Hilfsverein insbesondere verdient gemacht haben. Ueber die Ernennung der Ehrenmitglieder beschließt der Ausschuß. Die ordentlichen Mitglieder erhalten Jahreskarten, die Ehrenmitglieder Vereinsdiplome. II. Über don Wert der Forderungen aus der Zeit vor 1799 spricht brr hochlöbl. k. k. flrimn. 5tnttl)nltrrri-6rln(i vom 26. Jänner 11192, 3. 19.636 folgendermaßen: Der in wiederholten Entscheidungen des k. k. Obersten Gerichtshofes ausgesprochene Grundsatz, daß ans der Zeit vor dein Jahre 1799 herrührende Forderungen infolge des kais. Patentes vom 27. April 1858 R.-G.-Bl. Nr. 63 wieder in den ursprünglichen durch das kais. Patent vom 20. Februar 1811 Nr. 929 J.-G.-S. nur vorübergehend herabgesetzten inneren Wert der Conventionsmünze zurückversetzt worden und daher gemäß § 5 des erstcitirten Patentes nach dem Verhältnisse der Conventionsmünze zur vsterr. Währung in letzterer zu bezahlen sind, hat das hohe k. k. Ministerium für Cnltus und Unterricht veranlaßt, mit den Erlässen vom 5. Juli 1888 Zahl 19.488—87 und vom 9. August 1890 Zahl 15.320 anzuordnen, daß hinsichtlich der bei den Religivus- und Studienfonden, sowie bei Stiftungs-Stipendienfouden re. in Verrechnung stehenden, ans der Zeit vor dem Jahre 1799 stammenden Activforderungen an Private der obige in der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes ausgesprochene Grundsatz zur Geltung gebracht und die betreffenden Fondsschuldner eventuell im Ktagewege zur Anerkennung ihrer Capitalsschuld und Zinsenverbindlichkeit im Werte der vsterr. Währung verhalten werden. Laut Erlasses des hohen Ministeriums für Cuttus und Unterricht vom 22. August 1891 Zahl 7470 hat nun aber der k. k. Oberste Gerichtshof am 10. März 1891 in einem Plenissimarsenate den Beschluß gefaßt, (siehe Justiz-Ministerial-Verordnnngsblatt Nr. 620) den Rechtssatz in das Jndicatenbnch einzutragen, daß die Umrechnung der vor dem Jahre 1799 entstandenen Forderungen, soweit dieselben nach dem 1. Nov. 1858 zur Zahlung zu kommen haben, nach dem Verhältnisse von 100 fl. Wiener Währung zu 42 fl. vsterr. Währung zu geschehen habe. (Judicatenbuch Nr. 123.) Nachdem hiemit die bezügliche Rechtsfrage aller Voraussicht nach definitiv ausgetragen erscheint, hat das genannte hohe Ministerium im Einvernehmen mit dem hohen Ministerium des Innern, des Ackerbaues und der Finanzen die ans der früheren gegentheiligen Indicatur des genannten Gerichtshofes beruhenden, oberwähnten Erlässe vom 5. Juli 1888 Zahl 19.488—87, und vom 9. August 1890 Zahl 15320 nunmehr außer Kraft gesetzt und Nachstehendes augeordnet: Auf der erhöhten Verzinsung und Verrechnung von Pfründen-, Kirchen-, Religivus- oder sonstigen Fonds-, Staats- und Stiftnngsvermvgenschaften ist nicht weiter zu bestehen, woferne nicht eine rechtskräftige richterliche Entscheidung, ein gerichtlicher Vergleich oder ein außergerichtlicher Vertrag gegentheiligen Inhaltes in Mitte liegt. Wenn es sich umgekehrt um Forderungen gegen eines der erwähnten Rechtssubjecte handelt, so ist unter den gleichen Voraussetzungen die Zahlung nur in dem geringeren Betrage zu leisten. Wegen der bereits in früheren Jahren ohne specielle Rechsverbindlichkeit geleisteten höheren Zahlungen wird eine Refundirnng sowohl seitens der in Rede stehenden Rechtssubjecte an dritte Personen nur dann Platz zu greifen haben, respective in dem umgekehrten Falle nur dann zu beanspruchen sein, wenn ein solcher Anspruch mit Rücksicht auf die Verhältnisse des concrete» Falles rechtlich begründet erscheint, worüber von Fall zu Fall nach Einvernehmung der Finanzprveuratnr die Schlußfassung des betheiligten Ministeriums einzuholen ist. Hievon wird das hvchwürdige fürstbischöfliche Lavanter Ordinariat in Folge des oben citirten Erlasses des hohen Ministeriums für Cnltus und Unterricht diensthöflichst in Kenntniß gesetzt. III. Ernennung des Hiöcrfflii-Iliwtore für den Prirflrr-lßrlirtsiirrmi „Associatiti perseverantiae sacerdotalis“. Der Hochwürdige Herr Carl Hribovšek, Dvmcapitnlar und Priesterhaus-Director, wurde zum Diöcesan-Director des Priester-Gebetsvereines „Associatio perseverantiae sacerdotalis“ für die Lavaiiter Divcese ernannt. Dieser überaus schöne Verein, dessen Zweck die priesterliche Selbstheiligung und Beharrlichkeit ist, hat seinen Sitz in Wien, zählt aber gegenwärtig in etwa 100 Diäresen bereits weit über 6000 Mitglieder, und ist auch in der Lavanter Diärese schon ziemlich verbreitet. Jene Hochwürdigen Diüeesanpriester, welche diesem Vereine beizutreten wünschen, wollen sich behufs Aufnahme an beit genannten Domcapitular tuenden, und erhalten durch ihn den Aufnahmsschein und die Vereinsstatntett zugestellt. An denselben wolle in Zukunft auch der Pränumerationsbetrag — 50 Kreuzer — für das in 10 Nummern jährlich erscheinende liebe Vereinsblatt „Korrespondenz" von den Mitgliedern eingesendet werden. IV. Literatur. Empfohlen wird die in Wien erscheinende Monatsschrift „Das Apostolat der christlichen Tochter" (St. Angela-Blatt). Wenn in früheren Jahrhunderten große Frauen oft maßgebenden Einfluß übten nicht bloß auf das Familien- und gesellschaftliche Leben, sondern selbst auf die Geschicke der Staate» und der Kirche, warum sollten nicht auch in unseren Tagen fati). Frauen und Jungfrauen rettend eingreifen in die vielseits so traurigen und ernsten Verhältnisse. Wenn man bei den antichristlichen Unternehmungen zumal den freimaurerischen, so gerne prunkt mit den „großen Frauen und Jungfrauen" und thatsächlich durch deren Einfluß vieles zum Schaden der Seelen erzielt, warum sollten nicht auch im guten Sinne die fach. Frauen und Jungfrauen Mitarbeiten ? Es gibt unstreitbar auch in der Gegenwart herrliche Erscheinungen in unserer foth. Frauenwelt, aber sollte das Apostolat, welches diese üben, nicht noch weitergetragen und von taufenden und aber tausend Frauen und Jungfrauen nachgeahmt werden? Die obgenannte Monatsschrift strebt es nun seit mehr denn zwei Jahren an, unseren kath. Frauen und Tächtern, auch unseren kath. Ordensfrauen, die verschiedenen Arten des Apostolates, wie sie entsprechend ihrem Stande, Geschlecht und Alter anszuüben wären, vorzulegen und richtet dabei ein besonderes Augenmerk ans das „Apostolat der kath. Presse", welches in der Frauenwelt einerseits seine conseqnentesten Gegnerinnen hat, andererseits aber auch gerade bei diesen seine nützlichsten und wirksamsten Agitatorine» und Verbreiterinnen finden fünnte, bisher aber nur theilweise gefunden hat. Im Interesse all' des Guten, was in unseren Tagen angestrebt und so nachdrücklich von der höchsten Stelle, von dem Statthalter Christi, wie auch von dem hoch -würdigsten Episkopate empfohlen wird, empfehlen wir „Das Apostolat der christl. Tochter", das nebst seinem herrlichen Zwecke auch durch seine Billigkeit und schöne Ausstattung vollen Beifall verdient. Man bezieht die Monatsschrift entweder durch den Buchhandel oder direct bei der Ausgabestelle (Wien, I. Johannesgasse 8). Preis für das ganze Jahr 76 kr., per Post 90 kr. V. Diöeesau-Nachnchteil. Investir! wurden: Herr Andreas Fekonja auf die Pfarre Fantsch, Herr Johanu Kozinc aus die Pfarre Schleiniz bei Cisti und Ziti. Herr Anton Šibak f.-b. geistl. Rath und Pfarrer in Lichtenwald, auf die Pfarre Tüchern. Ernannt wurde Herr Alois Meško, Doetor der Theologie, zum wirklichen Professor der Moraltheologie au der s.-b. theol. Diöeesanlehranstalt in Marburg. Bestellt wurden: Titl. Herr Anton Balon, s.-b. geistl. Rath und Pfarrer in Franz, znni Administrator des Deeanates Fraßlau, Herr Georg Bezenšek, Pfarrer in siadram, zum Administrator des Deeanates Gonobiz, Herr Franz Pečnik als Provisor in Fraßlau, Herr Jakob Marinič als Stadtpfarrprovisor in Windischgraz, Herr Markus Tomažič als Provisor in Gonobitz, Herr Johann Pavlič als Provisor in Lichtenwald, Herr Josef Dekorti als Provisor in St. Georgen unter Tabor und Herr Franz Brglez sen. als Provisor in St. Veit bei Poniti. Angestellt wurden: Herr 9tloi§ Arzenšek, Provisor in Fautsch, als Kaplan in Poniti, Herr Georg Purgaj, Provisor in Schleiniz bei Cisti, als Kaplan in Kostreiniz und Herr Carl Tribnik, Provisor in Tüchern, als Kaplan alidori. Ucbersetzt wurden die Herren Kapläne: Alois Šoba nach St. Martin bei Schalleck, Victor Weixler »ach Lak, Mathias Škorjanc, nach Weitenstein, Jakob Tajek nach Prihova und Barthelmä Pernat nach St. Georgen an der Stainz. Außer Dienst befinden sich krankheitshalber: Herr Barthelmä Frangež, Kaplan in St. Georgen an der Stainz und Herr Johann Sušnik, Kaplan in Tüchern. Beurlaubt wurden zeitweilig Herr Anton Aškerc, Kaplan in Weitenstein und Herr Markus Stuhec, Kaplan in Laporje. Gestorben sind: Titl. Herr Lorenz Potočnik, f.-b. gcistl. Rath, Dechant und Pfarrer in Fraßlau, am 3. Februar im 65., Herr Simon Černoša, Stadtpsarrer in Windischgraz, am 9. Februar im 70., Titl. Herr Franz Mikuš, f.-b. geistl. Rath, Dechant und Hauptpfarrer in Gonobiz, am 14. Februar im 71., Herr Franz l’erger, Jubelpriestcr, Deficient in Maria Neustift bei Pettau, am 20. Februar im 83., Titl. Herr Franz Globočnik, Jubelpriester, f.-b. geistl. Rath, decoriti mit dem goldenen Verdieustkreuzc mit der Krone, Pfarrer zu St. Georgen unter Tabor, am 7. Marz im 87. und Titl. Herr Josef Ulaga, f.-b. geistl. Rath und Pfarrer zu St. Veit bei Poniti, am 26. März im 77. Lebensjahre. Unbesetzt sind geblieben: Beide Kaplaneien in Fraßlau, die Kaplauci zu Laveri bei Oberburg, die l. zu Gonobiz, die Kaplaneien i» Leskovcz »ud St. Georgen unter Tabor, die 2. zu Hoheneck und Windischfeistriz, die Kaplaneien zu Laporje, Kapellen bei Radkersburg und St. Veit bei Poniti. I. M. Lava» ter Hrdinariat in Marburg, am 30. März 1892. Fürstbischof. St. (LyrilluS-Buchdruckerei in Marburg.