AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurl, Arnullplafzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen-konto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenansfall, Konto Nr. 11 349 Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurl und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.S60.—, halbjährl. S 30.—, monatl. 55.— 7> Jahrgang / Nummer 4 Freitag, den 25. Jänner 1957 Einzelpreis S 1.20 Theaterspielzeit gesichert Erfolgreiche Vorsprache des Landeshauptmannes beim Unterrichtsminister In der heutigen Sitzung der Kärntner Landesregierung berichtete Landeshauptmann Wedenig über seine in der vergangenen Woche vor sich gegangene erfolgreiche Vorsprache beim Bundesminister für Finanzen und beim Bundesminister für Unterricht in der Frage der Subvention für das Klagenfurter Stadttheater. Die Landesregierung nahm mit Dank und Genugtuung zur Kenntnis, daß der Unterrichtsminister zugesichert hat, die Subvention in der vorjährigen Höhe auch in diesem Jahre für das Stadttheater flüssig zu machen, womit dessen Weiterbestand gesichert ist. — Auf Antrag des Landeshauptmannes genehmigte die Landesregierung ferner die Dienstpostenplätze der Gemeindeverbände bei den Bezirkshauptmannschaften für das Verwaltungsjahr 1957 und stimmte der Änderung des Namens der Gemeinde „Klein-kirchheim-Bad“ in „Bad Kleinkirchheim“ zu. Lhstv. K r a ß n i g berichtete über den Entwurf eines Gesetzes über die Umlegung der Ausgleichszulagen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz auf die Fürsorgeverbände, der als Regierungsvorlage in den Kärntner Landtag eingebracht wird. Auf Antrag desselben Referenten beschloß die Landesregierung die endgültige Festsetzung der Gewährleistungszuschüsse für Hebammen für das Jahr 1956 in der vom Landtag bewilligten Höhe. Der Gewährleistungszüschuß beträgt somit 8400 Schilling jährlich, das sind 700 Schilling monatlich. Auf Grund eines Vorschlages der Landarbeiterkammer für Kärnten wurde an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Karl Spendier Bundesrat Josef Saldier als Mitglied in die Obereinigungskommission beim Amte der Kärntner Landesregierung berufen. über Antrag des Landesrates Sima beschloß die Landesregierung, den Entwurf für die Novellierung des Gesetzes über die Opferfürsorgeabgabe an den Kärntner Landtag weiterzuleiten und nahm den Monatsvoranschlag des Landes für Jänner 1957 mit Ausgaben in Höhe von 19,171.385 Schilling sowie die Monatsvoranschläge „Bernd“ für Jänner und Februar 1957 mit Ausgaben in Höhe von 26,834,300 Schilling bzw. 22,926.100 Schilling zur Kenntnis. Landesrat S c h e i b e r gab einen Bericht über die Studienreise von Technikern der Landesbaudirektion nach Deutschland und Holland, auf der wichtige Anregungen gewonnen werden konnten, die sich auf die Arbeit im Lande unmittelbar auswirken werden, Auf Grund eines weiteren Berichtes wurde Landesrat Schciber beauftragt, an der nächsten Tagung der „Forschungsgesellschaft lür den Wohnungsbau“ als Beobachter teilzunehmen, um der Landesregierung die Möglichkeit zu bieten, über den Beitritt des Landes als Förderer zur Gesellschaft zu beschließen. Landesrat Ing. Truppe empfahl der Landesregierung die Bildung eines Arbeitsausschusses zur Erlassung einer Dienstvorschrift für das technische Personal und regte an, im Rahmen einer Studienkommission die Vor-aussetzungen für die Einführung eines beamteneigenen Kraftfahrzeuges für den technischen Dienst prüfen zu lassen. Der österreichische Rundfunk Das österreichische Rundfunksendernetz wurde 1956 erheblich ausgebaut. Die Zahl der Rundfunksender wurde "von 80 auf 89 vermehrt. Sechs Sender wurden verstärkt, so daß die nunmehr abgestrahlte Leistung mehr als 800 kW beträgt. Damit ist die technische Leistung des österreichischen Rundfunks gegenüber dem Jahre 1945, als zum Ende des zweiten Weltkrieges nur siebzehn Sender mit 140 kW Leistung in Betrieb standen, auf mehr als das Fünffache gestiegen. Der Österreichische Rundfunk bat im abgelaufenen Jahr 26.000 Sendestunden, im ergleich etwa zu 22.000 Programmstunden der BBC, in drei Ring- und sieben Lokalprogrammen produziert. Titelverleihung Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 22. Dezember 1956 dem Kaufmann Hans ö s c h e r in Klagenfurl den Titel Kommer-Walrat verliehen. Landesrat HANS RÄDER: Die Kärntner Zollfreizone Eine realisierbare Forderung der Wirtschaft — Villach der günstigste Platz Im Rahmen der Budgetdebatten und Finanzausgleichsverhandlungen wird für das Bundesland Kärnten immer wieder die Forderung nach Schaffung neuer Industrie- und Produktionszweige erhoben. Viel wurde über dieses Problem bereits geschrieben und verhandelt, aber kein Vorschlag vermochte sich über den Zustand einer erhobenen Forderung und gefaßten Resolution hinaus durchzusetzen. Wo liegen nun die Ursachen für das mangelnde Interesse an der Investition für in-und ausländisches Kapital? Jede Investition ist eine Frage der Rentabilität, der die Kalkulation vorangeht. In dieser Kalkulation aber spielen die Bestimmungen über den zwischenstaatlichen Güteraustausch und damit das gesamte Zoll problem eine wesentliche Rolle. Schon kurze Zeit nach Beendigung des zweiten Weltkrieges befaßte sich in Villach ein Ausschuß mit der Aufgabe der Schaffung einer Zollfreizone, bis schließlich im Jahre 1949 die „Zollfreizonen-Gesellschaft“ ihre Bemühungen zur Realisierung dieses Planes kleinmütig eingestellt hat. Nach den noch vorliegenden Plänen und Gutachten wird es offenbar, daß sich der damalige Versuch im Gestrüpp der Vorverhandlungen und in einem laienhaften Optimismus, der in der Phase des entscheidenden Handelns in das Gegenteil umschlug, verlieren mußte. Während nun der Plan von Villach ad acta gelegt wurde, trieben Innsbruck und Linz ihre Projekte voran und konnten bereits den Betrieb eröffnen. Der Tiroler Zollfreizone bei Innsbruck steht zur Warenlagerung ein Gründung einer Dobratsch-Straßen-AG. Landesfinanzreferent Sima Vorsitzender des Proponentenkomitees — Land Kärnten und . die Stadt Villach Hauptaktionäre Unter dem Vorsitz des Landesfinanzreferenten, Landesrat Hans Sima, bei dem, wie gemeldet, die Federführung - für das von der Landesregierung grundsätzlich gutgeheißene Projekt einer Dobratschstraße liegt, fand am 18. Jänner eine Besprechung statt, an der Landesrat Ing. Truppe, Landtagspräsident Sereinigg, der Villacher Bürgermeister Tim-merer und Vizebürgermeister Dr. Lukeschitsch teilnahmen; Zweck der Besprechung war es, die organisatorische Form der Verwirklichung des Projektes — dessen technische Seite kürzlich im Villacher Stadtrat erläutert wurde — einer Klärung zuzuführen. Seitens aller Teilnehmer wurde dabei die Bedeutung der projektierten Straße für das ganze Land Kärnten, das damit einen Fremdenverkehrsanziehungspunkt ersten Ranges erhalten soll, unterstrichen. Im Laufe der Beratungen wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung des Projektes, dessen Kostenerfordemis mit rund 40 Millionen Schilling beziffert wird, eingehend geprüft. Es wurde beschlossen, daß die Realisierung des Projektes zweckmäßigerweise im Rahmen einer Aktiengesellschaft erfolgen soll. Hauptaktionäre sollen dabei das Land Kärnten, die Stadt Villaoh sowie weitere unmittelbar interessierte und zu interessierende Gemeinden sein. Ferner soll die Beteiligung des Rundfunks —- der auf dem Dobratsch bekanntlich einen Fernsehsender zu errichten beabsichtigt —, der Forstwirtschaft — die mit der Aussichtsstraße zugleich einen wichtigen Forstaufschließungsweg gewinnt—, sowie der Fremdenverkehrswirtschaft und der Kärntner Industrie angestrebt werden. Auch die in Frage kommenden Grundbesitzer sollen die Möglichkeit halxm, Aktien zu erwerben. Die Straße soll als Mautstraße errichtet werden, für deren Befahrung demnach eine Gebühr zu entrichten sein wird. Neben der vom Bund im Wege des Land-und Forstwirtschaitsministeriums sowie durch Gewährung von ERP-Krediten erwarteten Förderung kommt der Beschaffung zusätzlicher Mittel aus der geplanten Verkehrsförderungsabgabe, für die ein entsprechender Gesetzentwurf bereits vorliegt, besondere Bedeutung zu. Zum Abschluß der Besprechung wurde vereinbart, unter dem Vorsitz des Landesfinanzreferenten Landesrat Sima ein vorläufiges Proponentenkomitee als Arbeitsausschuß zu bilden, dem weiter angehören: Landesrat Ing. Truppe, Landtagspräsident Sereinigg, Landesrat Räder, Bürgermeister Timmerer, Vizebürgermeister Dr. Lukeschitsch, Kammerpräsident Dipl.-Ing. Pfrimer und Oberamtsrat Steiner. Dieses vorläufige Proponentenkomitee wird die Aufgabe übernehmen, die erforderlichen Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft zu klären bzw'. die Gründung selbst in die Wege zu leiten. Ein entsprechender Entwurf für das Statut der Gesellschaft wird vom Landesfinanzreferenten ausgearbeitet. Der Lebenshaltungskostenindex Der Lebenshaltungskostenindex, berechnet vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. Statistik und Wirtschaftsdienst, ist von Mitte Dezember 1956 bis Mitte Jänner 1957 um 0,1 Prozent von 932,61 auf 933,61 geringfügig angestiegen; er liegt um 4,7 Prozent höher als im gleichen Monat des Vorjahres. Von den in den Index aufgenommenen Bedarfsgruppen weisen vier gegenüber dem Vormonat Veränderungen auf. Der Teilindex für Nahrungsmittel ist um 0,6 Prozent gefallen. Das Absinken war trotz Anziehens der Äpfelpreise durch den jahreszeitlichen Rückgang des Eierpreises und durch die Tatsache be- Die Spartätigkeit in Österreich Im Laufe des Jahres 1956 stiegen die Spareinlagen bei den österreichischen Kreditinstituten um rund 2,5 auf rund 12 Milliarden Schilling. Im November und in der ersten Hälfte Dezember nahmen die Spareinlagen allerdings, wie gewöhnlich wegen der Finanzierung der Weihnachtseinkäufe, ab. Allein an die Sparvereine wurden vor Weihnachten über 300 Millionen Schilling aufgezahlt, um oO bis 60 Millionen Schilling mehr als im Vorjahr. In der zweiten Hälfte Dezember und in der ersten Jännerwoche sind die Spareinlagen aber wieder stark gestiegen. dingt, daß nunmehr das Schwarzbrot einheitlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis verkauft wird. Das weitere Anziehen des Weinpreises verursachte eine Erhöhung des Genuß-mittelindex um 1,2 Prozent. Der Einzelindex für Beleuchtung und Beheizung hat sich infolge der amtlichen Erhöhung der Preise für Steinkohle und Koks um 4 Prozent erhöht. Eine kleine Erhöhung um 0,1 Prozent erfuhr auch der Teilindex für Haushaltungsgegenstände wegen Steigerung des Preises für eine bestimmte Art von Wasserglas. Die Gegenüberstellung der Monate Dezember 1956 und Jänner 1957 zeigt in den einzelnen Bedarfsgruppen folgendes Bild: 1945 = 100 Gesamt Nahrungsmittel Genußmittel Bekleidung Wohnung Beleuchtung und Beheizung Haushaltungsgegenstände Reinigung und Körperpflege Bildung und Unterhaltung Verkehrsmittel Schulbedarf Dezember Jänner j 1956 1967 932,61 933,61 | 983,95 978,46 969,55 981.51 966.48 966,48 496.48 v 496,48 1265,37 1316,14 1124,31 1125,23 786,36 786,36 573,14 573,14 1131,35 1131.35 628,25 628,25 I Schwergutlager von 800 m1 Fläche mit einem Fassungsraum von 5000 m3, zur Lagerung von Wein und Getränken ein Zistemenfassungs-raum von 6400 hl zur Verfügung, ferner eine Freilagerfläche von über 40.000 m2. In Linz wurde im Stadthafen der Bau eines sechsgeschossigen Lagerhauses in Angriff genommen, das eine Nutzfläche von 10.000 m2 aufweisen wird. Diese Zahlen veranschaulichen die Bedeutung, die man den Zollfreizonen in anderen Ländern beimißt. ZoBfreizonen werden nach § 173 des österreichischen Zollgesetzes wie Zollausland behandelt. Demnach sind auch Umsätze, die in der Zollfreizone erzielt werden, umsatzsteuerfrei. In der Zone können ausländische Waren ohne VerzoUimg gelagert. umgefüHt, geteilt, zerlegt, verpackt, ausgepackt, ein-, aus- und umgeladen werden. Sie können ohne Verzollung, bearbeitet, verarbeitet oder nm-gearbeitet werden. Ausländische, zur Benützung in der ZoUfreizone bestimmte Investitionsgüter (Maschinen usw.) unterliegen I dagegen bei der Einfuhr der Verzollung. Waren, die aus dem freien Verkehr des Zollgebietes stammen, können im Vormerkverkehr in der Zollfreizone gelagert werden und behalten den Charakter als inländische Waren. Auch die Verarbeitung aus- oder inländischer Waren allein oder gemeinsam in der Zollfreizone ist statthaft. Werden Erzeugnisse, die in der Zollfreizone hengestellt werden, ins österreichische ZoUinland importiert, so wird der ZoH nicht nach den Fertigerzeugnissen bemessen, sondern nach dem Zollsatz, dem die ausländischen Vorprodukte im Zeitpunkte der Einbringung in die ZoUfreizone unterliegen, während die inländischen Bestandteile überhaupt zollfrei bleiben. In diesen Begünstigungen liegen die Möglichkeiten der Errichtung von Betrieben in der Zollfreizone, auf die eingangs der Darlegungen hingewiesen wurde. Die Verkehrs- und wirtschaftsgeographisebe Lage der Stadt Villach läßt die Errichtung eines Warenumschlagplatzes in noch günstigerer Position erscheinen als etwa in Innsbruck oder Linz. Am Verkehrsschnittpunkt der Dreiländerecke gelegen, verfügt ViUach über den drittgrößten Güterverschiebebahnhof Österreichs. Im Rahmen einer Gesamtplanung, an der die Interessenvertretungen und Körperschaften der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft teilzunehmen hätten, wäre in" erster Linie die Errichtung eines Großkühlhauses für leicht verderbliche Güter, wie Obst, Gemüse, Südfrüchte, Fleisch, Eier usw., ins Auge zu fassen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Realisierung dieses Vorhabens des öfteren verlangt und versucht wurde,- letzten Endes aber immer daran gescheitert ist, daß die Planung nie auf ein einheitliches Ziel ausgerichtet war, nämlich eine Einrichtung zu schaffen, die der Gesamtwirtschaft zum Nutzen gereicht. Die wirtschaftliche Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran, und nur jene Länder, die sich den Erfordernissen der Zeit anzupassen vermögen, werden mit ihr Schritt halten können. Den Bemühungen zur Errichtung einer Kärntner Zollfreizone stehen aber auch nicht die internationalen Bestrebungen zur Schaffung einer europäischen Zollunion entgegen, sie sind vielmehr ein Weg zu diesem Ziele. Vorsicht: Maul- und Klauenseuche! Wie berichtet wird, ist aus Bayern über die österreichische Grenze in breiter Front die Maul- und Klauenseuche in die angrenzenden Bundesländer vorgedrungen. Die zuständigen Behörden haben bereits alle Vorkehrungen getroffen, daß diese gefährliche Seuche nicht auch auf unsere Bundesland übergreift. Als eine der ersten Maßnahmen war das Verbot für den Import von Rindern nach Kärnten. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt größte Achtsamkeit, zumal aus Wien gemeldet wurde, daß nach den Schlachtungen von aus Kärnten importiertem Vieh bereits die Maul- und Klauenseuche erkannt wurde. Der Aufwand für Ungarnflüditlinge Österreich kann finanzielle Belastung allein nicht tragen — Flüchtlingsobsorge in Kärnten In den Monaten November und Dezember 1956 und in der ersten Hälfte des Monats Jänner 1957 überschritten über 170.000 Männer, Frauen und Kinder auf der Flucht aus Ungarn die österreichische Grenze. Viele von diesen verängstigten und gehetzten Menschen besaßen nichts außer der Kleidung, die sie am Leibe trugen. Aber selbst diese Kleider und Schuhe, die Mäntel und die Wäsche waren vielfach beim Kriechen auf dem feuchten Die Sammlung von Geldspenden für das Flüchtlingshilfswerk wird in Österreich fortgesetzt. Aus dem Ausland wurden der Spendenaktion bis zum Ende des Jahres 1956 rund 25 Millionen Schilling zugeführt. Die Finanzierung des gesamten Aufwandes wird jedoch noch besondere Anstrengungen in Österreich und im Ausland erfordern. Die Flüchtlingsaktion in Kärnten schenstaatlichen Komitees für europäische Auswanderung durchgeführter Auswanderungsaktionen nach USA, England, Schweden, Deutschland, Italien, Frankreich usw. abwan-derten. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, das sich derzeit weitere größere Auswanderungsaktionen für Ungarnflüchtlinge, und zwar seitens Australiens und Kanadas, im Vorbereitungsstadium befinden, in deren Rahmen 1400 bis 1500 Ungarnflüchtlinge aus Kärnten zur Abwanderung gelangen dürften. Da die Obsorge für die Ungarnflüchtlinge in jeder Hinsicht einen überaus hohen Aufwand öffentlicher Mittel erfordert, ist eine rasche Abwanderung im gesamtösterreichischen Interesse dringlich gelegen. Im allgemeinen konnte festgestellt werden, daß der weitaus größte Teil der in Kärnten und wohl auch in den anderen Bundesländern befindlichen Ungarnflüchtlinge immer wieder den Wunsch äußert, ehebaldigst — und zwar vorwiegend in überseeische Staaten — auszuwandern. Die Erfüllung dieses Wunsches hängt allerdings zur Gänze von der Aufnahmebereitschaft der Einwanderungsländer ab. Boden der Felder und Gehölze, beim Durchwaten und Durchschwimmen von Kanälen ! unbrauchbar geworden. Der finanzielle Auf- [ wand für die Betreuung der Flüchtlinge überschreitet bei weitem den Betrag, den Österreich allein aufzubringen imstande ist. Dennoch ist Österreich nach wie vor bereit, allen Menschen, die ihre Heimat verlassen, um politischer Verfolgung zu entgehen und die ihr Schicksal selbst bestimmen möchten, im Sinne der Erklärung der Menschenrechte und im Sinne der Grundsätze, auf denen seine eigene Verfassung beruht, Asyl zu gewähren. Man muß jedoch bedenken, daß in Österreich schon vor dem Einsetzen des Flüchtlingsstromes aus Ungarn seit dem Ende des zweiten Weltkrieges rund 126.000 Flüchtlinge aus dem Osten Europas aufgenommen wurden. Schwer lösbare Flüchtlingsfragen Es ist begreiflich, daß Österreich, ein Land mit weniger als sieben Millionen Einwohnern, solche Massen von Flüchtlingen nicht dauernd auf seinem Gebiet unterbringen kann. Tatsächlich haben sich bis Mitte Jänner 23 Staaten bereits erklärt, ungarische Flüchtlinge aufzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkte hatte etwa die Hälfte der Flüchtlinge aus Ungarn in andere Länder aus Österreich weitergeleitet werden können. Eine auf Grund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen angestellte Berechnung führte dennoch zu dem Ergebnis, daß in Österreich im Jahre 1957 zumindest vorübergehend für etwa 80.000 Flüchtlinge zu sorgen sein wird. Etwa 30.000 Ungarn könnten, wenn es gelingt, die entsprechenden Geldmittel zu beschaffen, dauernd in Österreich eine zweite Heimat finden. Darüber hinaus könnte Österreich Flüchtlinge kaum einbürgern, weil sonst ernste Folgen für die österreichische Wirtschaft und den österreichischen Arbeitsmarkt unausbleiblich wären. Es hat sich übrigens gezeigt, daß die Eingliederung von Menschen, die aus einem Land mit einer ganz anderen Wirtschafts- und Sozialordnung kommen, in den Produktionsprozeß eines westeuropäischen Landes auf erhebliche Schwierigkeiten stößt. Das gilt insbesondere auch für die Landwirtschaft, die in Österreich nach ganz anderen Grundsätzen betrieben wird als in der Volksrepublik Ungarn. Die täglichen Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge betragen, wie die Erfahrung gelehrt hat, durchschnittlich 1 Dollar, das sind 26 österreichische Schilling pro Person. Allein diese so knapp wie möglich berechneten Tageskosten werden in diesem Jahr einen Aufwand | von rund 600 Millionen Schilling erfordern, 1 für den im österreichischen Staatsbudget na- ! türlich nicht vorgesorgt werden konnjc. Ein besonderes Problem stellt die Beschaffung von Wohnungen für jene Flüchtlinge dar, die dauernd in Österreich bleiben. In Österreich besteht wie in den meisten europäischen Ländern ein empfindlicher Mangel an VVohn-raum. Es müßten daher für ungarische Flüchtlinge neue Wohnungen gebaut werden; für 30.000 Flüchtlinge wären etwa 10.000 Wohnungen notwendig. Berechnungen haben ergeben, daß die Grundbeschaffung, die Grundaufschließung (Anschluß an das Licht-und Gasnetz, an die Kanalisation usw.) und der eigentliche Bau durchschnittlich etwa 150.000 Schilling pro Wohnung kosten würden. Für 10.000 Wohnungen würden die Gesamtkosten rund 1,5 Milliarden Schilling betragen. Diese Summe müßte im Ausland aufgebracht werden. Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft Aber auch die Unterbringung für Flüchtlinge, die sich nur vorübergehend in Österreich aufhalten, weil sie in andere Länder auszuwandern beabsichtigen, ist mangels geeigneter Gebäude unzureichend. Es ist damit zu rechnen, daß während des Jahres 195/ etwa 80.000 ungarische Flüchtlinge in Österreich Quartier erhalten müssen. Seit dem Beginn des Jahres ist zwar die Zahl der abreisenden Flüchtlinge an den meisten Tagen größer gewesen, als die der neueintreffenden, aber der Flüchtlingsstrom dauert an, sein Ende ist nicht abzusehen, während ein Teil der Unter-brin-gungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in anderen Ländern bereits erschöpft ist. Es wird daher beabsichtigt, einen Teil der Flüchtlinge statt in Behelfsunterkünften in massiven Baracken unterzubringen. Der Bau dieser stabilen Baracken würde etwa 1 Milliarde Schilling erfordern. Ehrengabe an Bürgermeister Graf Wie alle österreichischen Bundesländer hat auch das Bundesland Kärnten eine entsprechende Anzahl der zunächst in burgenländischen und niederösterreichischen Auffanglagern gesammelten Ungamflüchtlinge aufzunehmen. Das hiefür zuständige Sozialreferat der Kärntner Landesregierung war damit insbesondere zu Beginn des überraschend einsetzenden Flüchtlingszustromes aus Ungarn vor eine schwere Aufgabe gestellt, mußte doch innerhalb weniger Tage Vorsorge für die Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung sowie ärztliche Betreuung von Tausenden von Flüchtlingen getroffen werden. Die Unterbringung erfolgte teils in den bereits vorhandenen wie auch noch zusätzlich errichteten, vom Amt der Kärntner Landesregierung verwalteten Flüchtlingslagern, teils vorübergehend in Heimen von Wohlfahrts-Organisationen. Der erste Sammeltransport von Ungarnflüchtlingen traf am 7. November 1956 in Kärnten ein. Diesem folgten 14 weitere derartige Transporte. Bis zum heutigen Tage fanden insgesamt 8539 Ungarnflüchtlinge in Kärnten Aufnahme, wovon allerdings bisher 5452 über eigenen Wunsch im Rahmen einzelner, seitens des Sozialreferates der Kärntner Landesregierung unter Mitwirkung des Zwi- Wie wir kürzlich berichten konnten, befand sich im Rahmen einer Aktion des Instituts „Experiment in International Living“ der junge Klagenfurter Herwig Jasbetz in den USA auf einer Studienreise. Die längste Zeit seines Aufenthaltes verbrachte der Kärntner Student in Fort Wayne im Staate Indiana. Vor seiner Abreise in die Vereinigten Staaten übergab ihm Bürgermeister Peter Graf als Präsent für den Bürgermeister von Fort Wayne eine Mappe mit künstlerisch wertvollen Radierungen der Kärntner Landeshauptstadt. Nun hat der Bürgermeister dieser amerikanischen Stadt dem Bürgermeister Graf ein seltenes Geschenk überreichen lassen, und zwar die Stadtfahne, die am 21. Jänner im Beisein des Magistratsdirektors Dr. Groll, des Hofrates Colerus-Geldern, Präsident der Österreichisch-Amerikanischen Gesellschaft, des Leiters des Amerika-Hauses, Dr. Delina, der Presse und des Rundfunks dem Klagenfurter Bürgermeister feierlich übergeben wurde. Die amerikanischen Städte haben in der Regel keine Fahnen, es gibt nur wenige Ausnahmen, unter denen sich auch Fort Wayne befindet, das 150.000 Einwohner zählt. Die Fahne zeigt drei Streifen, die sich in der Mitte finden und die drei Flüsse andeuten, die in der Stadt zusammenfließen, ferner ein Fort aus dem Jahre 1794, das sozusagen die heutige Stadt fixierte; ein Kopf eines Indianers symbolisiert die einstigen Eigentümer der Landschaft. Die französische Lilie und der britische Löwe auf der Fahne sind weitere Sinnbilder aus der Geschichte der Stadt. Bürgermeister Graf dankte für die seltene Gabe des amerikanischen Bürgermeisters, der im Rathaus ein gebührender Platz eingeräumt wurde. 93unöe5gefeplätter für bie 9}epublif Öfterreicf) Das 2. Stück ist am 10. Jänner 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 4. Verordnung: Erhöhung der Beitragssätze in der Krankenversicherung der Rentner. Nr. 5. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut für Sendungen in der Durchfuhr durch Österreich. Hochbauten des Bundes in Kärnten Von Wirkl. Hofrat Dipl.-Ing. Max Au he 11 Mit Beginn dieses Jahres werden es zehn I Jahre, daß nach den Auswirkungen eines ver-1 lorenen Krieges die Hochbautätigkeit des Bundes im Lande Kärnten wieder einsetzte. Als Leiter des Referates für Bundesgebäude scheint mir gerade zu diesem Zeitpunkt ein Überblick über die in diesem Zeitraum in Kärnten durchgeführten Bundeshochbauten nicht unangebracht zu sein, wobei ich mich naturgemäß nur auf diejenigen Bauten beschränken möchte, die als Eigentum des Bundes (Republik Österreich), durch das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau veranlaßt, finanziert und durch das Referat für Bundesgebäude in Kärnten geplant und ausgeführt wurden. Aufbau der zerstörten Gebäude Mit Ende des Jahres 1946 setzte vorerst der Wiederaufbau der durch Kriegseinwirkung zerstörten öffentlichen Gebäude ein, der bei den hiebei betroffenen neun Objekten mit Ende 1951 abgeschlossen werden konnte. Neben dem Grenzzollamt auf dem Seebergsattel, zwei Zollwohngebäuden in Eisenkappel, einigen niedergebrannten Höhenstützpunkten der Zollwache war es vor allem die Polizeidirektion in Klagenfurt, welche einschließlich des Gefangenenhauses, der Garagen und Werkstätten als Totalschaden neu aufgebaut wurde. Mit dem Jahre 1949 setzte eine geregelte Hochbautätigkeit des Bundes ein, die von Jahr zu Jahr zunahm und im Jahre 1954 einen Höchststand erreichte, welcher bis heute fast auf gleicher Höhe gehalten werden konnte. Als erste Neubaumaßnahme erfolgte die Aufstockung des Gebäudes der Finanzlandesdirektion in Klagenfurt, es folgten die Gendarmeriegebäude Wolfsberg und Winklern, die Polizeiwachgebäude Federpun und Auen bei Villach, die Arbeitsämter Völkermarkt und Feldkirchen. Im Jahre 1953 konnten das Lan-desarbeits- und Invalidenamt in Klagenfurt, das Forstamt in Ossiach und das Grenzzollamt in Thörl fertiggestellt werden. Bis zum Jahre 1955 folgten der Neubau des Agrarbauhofes mit Wohngebäude in Klagenfurt, die Errichtung von zwei'Zollwohngebäuden mit zwölf Wohnungen in Aruoldstein und der Bau der landwirtschaftlichen Mittelschule (Schultrakt, Internat, Werkstätten, Stallungen) in Pitzeistätten. Im abgelaufenen Jahre wurden das Vermessungsamt in Wolfsberg, das Arbeitsamt in Hermagor und die forstliche Ausbildungsstätte in Ossiach fertiggestellt und der Benützung übergeben. Abschließend darf noch der Neubau des Polizeikommissariats in Villach (Verwaltungsgebäude, Mannschaftsgebäude, Gefangenenhaus, Werkstätten- und Garagengebäude) erwähnt werden. Hiezu kommen noch 19 Neubauten kleineren Ausmaßes, die in der Hauptsache Höhenstütz-punkte der Zollverwaltung, Garagenbauten und den Umbau des Grenzzollamtes Thörl zu : einem Inselzollamt betreffen. Ein Vergleich zu den Jahren 1923 bis 1938 scheint nicht uninteressant zu sein. Diesen Zeitraum, der 15 Jahre umfaßt, möchte ich nun in zwei Abschnitte teilen. 1923 bis 1928 Nach dem ersten Weltkrieg setzte die Hochbautätigkeit des Bundes erst im Jahre 1923 mit dem Bau von zwölf Zollgebäuden an der durch den Friedensvertrag nunmehr zur Bundesgrenze gewordenen Südgrenze Kärntens ein. Diese Zollgebäude wurden im Raume von Lavamünd bis Tröpolach im Gailtal erbaut und enthalten neben den erforderlichen Diensträumen vorwiegend Wohnungen für Zollbeamte. Es folgen dann ab 1926 der Neubau des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan, der Westtrakt zum Landesgericht Klagenfurt, das Zentralamtsgebäude in Villach (Peraustraße) und der Nordflügel samt Turnsaal zum Gymnasium in Klagenfurt. 1928 bis 1938 Dieser zehnjährige Bauabschnitt beginnt im Jahre 1930 mit dem Bau eines Zwischentraktes mit Schwurgerichtssaal zum Landesgericht in Klagenfurt, mit den Grenzzollämtern Thörl und Seebergsattel und dem Zoll-und Gendarmeriegebiiude in Mauthen. Es folgt 1932 der Neubau der Gendarmeriegebäude Völkermarkt und am Kleinen Loibl, 1933 das Gefangenenhaus und eine Garage zum Polizeigebäude in Klagenfurt, welche Bauten 1944 durch Bombeneinwirkung total zerstört wurden. Bis Ende 1937 werden zwei Hoftrakte zum Polizeigebäude und das Arbeitsamt in Villach, das Amtsgebäude in Spittal, das Gerichtsgebäude in Patemion und drei Straßenzollämter (Rabenstein, Grablach und Plöckenpaß) gebaut. Um nun einen Vergleich der einzelnen Bauabschnitte zu ermöglichen, darf das jeweilig erstellte Bauvolumen in Kubikmetern umbauten Raumes angegeben werden, wobei die Aufführung der Zollbauten im Jahre 1923 als Sonderbaumaßnahme zufolge des seinerzeitigen Friedensvertrages anzusehen ist. Es ergibt sich somit folgende Gegenüberstellung: Zollbauten 1923 ............... 38.927 m3 Neubauten bis 1928 ........... 59.961 m:l Neubauten 1928 bis 1938 .... 54.067 m* Neubauten 1946 bis 1956 .... 113.481 m3 Es ergibt sich daraus die erfreuliche Feststellung, daß die Hochbautätigkeit des Bundes im nunmehr abgelaufenen Jahrzehnt mehr als auf das Doppelte der Bautätigkeit im gleichen Zeitraum vor dem Krieg angestiegen ist. Um sich über dieses Bauvolumen nach dem Kriege eine Vorstellung machen zu können, würde dieses einem geschlossenen dreigeschossigen Baukörper entsprechen, der, an der Bahnhofstraße in Klagenfurt aufgestellt, vom Bahnhof fast bis zur Kreuzung Burggasse reichen würde. Das 3. Stück ist am 15. Jänner 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 6. Bundesgesetz: Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1957. Das 4. Stück ist am 18. Jänner 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 7. Kundmachung: Wirksamkeit des Pariser Unionsvertrages zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung 1934 für Vietnam. Nr. 8. Kundmachung: Wirksamkeit des Madrider Abkommens, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken in der Londoner Fassung 1934 für Vietnam. Nr. 9. Kundmachung: Annahme des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen durch weitere Staaten. Nr. 10. Kundmachung: Annahme des Protokolls betreffend die Abänderung des in Paris Unterzeichneten internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris Unterzeichneten internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch v/eitere Staaten. Nr. 11. Kundmachung: Ratifikation und innerstaatliche Inkraftsetzung des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) samt Zusatzprotokoll und des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) samt Zusatzprotokoll durch die Bundesrepublik Deutschland, Finnland, die Föderative Volksrepublik Jugoslawien, Griechenland, Italien und Portugal. Nr. 12. Kundmachung: Vorbehalte der Schweiz zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz. Nr. 13. Zusatzregelungen zu den internationalen Sanitätsregelungen, betreffend die sanitäre Kontrolle des Pilgerverkehrs. Nr. 14. Zusatzregelungen zu den internationalen Sanitätsregelungen. Nr. 15. Zusatzregelungen zu den internationalen Sanitätsregelungen, betreffend die Form des internationalen Zeugnisses für Impfung oder Wiederimpfung gegen Blattern. Das 5. Stück ist am 21. Jänner 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 16. Verordnung: Festsetzung des Betrages, der gemäß § 73, Abs. 5, ASVG, von den zur Auszahlung gelangenden Renten (Rentensonderzahlungen) einzubehalten ist Nr. 17. Verordnung: Abänderung der Kraftfahrverordnung 1955. Nr. 18. Verordnung: Anerkennung eines Personalausweises als Paßersatz. Nr. 19. Verordnung: Ergänzung der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1950. Nr. 20. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung über die Normen und Grenzwerte für die Reinheit und Keimfähigkeit von Sämereien. Nr. 21. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation. Nr. 22. Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Botschafter in Wien, betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade. Konzert Alfredo Bianchini und Maria Italia Biagi Die beiden hervorragenden italienischen Künstler, Maria Italia Biagi, Klavier, und Alfredo Bianchini, Tenor, die im vergangenen Jahre anläßlich der Festakademie der j Vereinten Nationen mitwirkten, gaben jetzt im mittleren Saal des Konzerthauses einen eigenen Abend. Alfredo Bianchini verfügt über einen kultivierten Tenor, der es ihm gestattet, das ausgewählte, ein kulturhistorisch entwickeltes Programm in jeder Weise vollendet wiederzugeben. Beginnend mit Claudio Monteverdi und Niccolo Porpora wußte er die Kantate des letzteren, „Ecco l’infausto lido“, mit ihren verschiedenen Rezitationen sinnvoll zu gestalten. Übergehend zum Beicanto und Koloraturgesang waren Bellini und Rossini die zwei Komponisten, von denen er Bellinis „L’abbandono“, die Serenade aus „Barbier von Sevilla“, und eine Tarantella meisterhaft vortrug. Von Ildebrando Pizzetti fiel die Pastori mit dem Text von Gabriele d’Annunzio durch ihre feine musikalische Illustrierung auf. Von Vito Frazzi hörten wir vier Gesänge aus „Mandragola“ mit Texten von Nicolo Machiavelli, deren Lyrik auf eine neuartige Linie in der zeitgenössischen italienischen Musik wies. Das Programm wäre nicht vollständig, würde es nicht die Poesie von Ottorino Respighi enthalten. Alles in allem hat uns das feine italienische Künstlerpaar Alfredo Bianchini und Maria Italia Biagi einen Abend italienischer Kunst geboten, der für uns eine wahre musikalische Abwechslung war. Die Begeisterung des Publikums war sehr groß und ohne Zugaben ging es nicht ab. M. Planung im Mittelalter Kürzlich war im Landesmuseum ein von der Landesgruppe der Zentralvereinigung der Architekten veranstalteter Lichtbildervortrag, ge- j sprochen von Dozent Dr. Werner Knapp (Techendorf-Weißensee), zu hören, der an Hand eindrucksvoller Aufnahmen und anschaulicher Planskizzen das Thema „Burgen und Städte — Planung im Mittelalter“ behandelte, zugleich aber auch auf die Problematik, die Notwendigkeit und die Bedeutung der gegenwärtigen Raumplanung hinwies. Der mit großem Interesse aufgenommene und durch Dipl.-Ingenieur Cemernjak eröffnete Vortrag rief mit seinen einführenden Aufnahmen vieler streng abgegrenzter Kärntner Burgen und Burganlagen des Lienzer Beckens nicht nur die Schönheit der Heimat ins Bewußtsein, ihre je nach Entstehungszeit und Ort unterschiedliche Gestaltung deckte auch die Tatsache auf, daß in frühen Jahrhunderten vor allem die Idee der Abgrenzung berücksichtigt wurde. Die folgenden Aufnahmen und Skizzen veranschaulichten unter anderem die der Zeit entsprechenden Wandlungen der Planideen und Siedlungsformen, das Anlageprinzip der mittelalterlichen und neueren Städte und das jeweils zeitgerechte Verkehrswesen. Dr. Knapp schloß mit der Feststellung, daß die Raumplanung auch heute zu den schwierigsten Problemen zählt, soll sie doch durch Anpassung an den übernommenen Kulturraum und durch bewußte Voraussicht zu besseren Lebensformen und zur Verwirklichung der Sozialidee führen. Sm. Spenden lüi das Kärntner Hiltswerk Beim ..Kärntner Nothilfswerk“ sind weitere Spenden für die Ungarnhilfe eingegangen: Gemeinde Ossiach 300 Schilling; Gemeinde Öttmanach, Straßensammlung, 08,07; Gemeinde Waisenberg, Straßensammlung, 1406,80; Zentralvereinigung der Architekten, Landesgruppe Kärnten, 310; Bezirkshauptmannschaft Hermagor, Sammelergebnis des Bezirkes, 110.656,45; Bezirkehauptmannschaft Hermagor, Ergebnis aus ,,Rettet das Kind“, 420; Gemeinde Eisenkappel. Straßcnsammlung. 201; Personalvertretung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Sammelergebnis der Bediensteten, 1086 Schilling. Der Regenmacher Ein amerikanisches Stück in zehn Bildern von N. Richard Nash. Deutsch von Willy H. Thiem Diese „romantische Komödie", wie sie der Bühnendichter nennt, sollen kraftvoller Ernst und eine herbe Größe auszeichnen und überdies das Publikum glänzend unterhalten. Aber von all diesen berechtigten Forderungen an das Stück müssen, nachdem es über die Bretter des Stadttheaters gegangen ist, vielleicht die Superlative gestrichen werden. Doch die Ursache liegt nicht bei den Darstellern, wahrscheinlich auch nicht beim Autor, sondern in der Natur der Dinge. N. Richard Nash, eine Art amerikanischer Karl Schönherr, verarbeitet da einen dünnen Stoff zu einer Familienstory aus dem weiten Westen, der von einer Dürre befallen und von einem vom Sheriff gesuchten Regenmacher heimgesucht wird. Der bringt aber nur der Tochter Lizzi, für die die männliche Familie angestrengt einen Mann sucht, die köstliche Erfüllung, über die auch der Himmel vor Freude weint. Der Dichter versucht, bühnenwirksam und derbhumoristisch, einen lokalen Naturalismus mit dramatischen Schicksalssymbolen und psychologischen Problemen zu vereinen. Er hat für seinen „Regenmacher“ seine Gestalten hemdärmelig erdacht, die keine blutleeren Figuren sein dürfen, sondern, wie es sich geziemt, handfest, gewandt im Gebrauch des Colts, in Scherz und Ernst sich tummelnd und fluchend den Tribut an echtes Cowboytum abzustatten — um einigermaßen einen glaubhaften Eindruck zu hinterlassen. Aber das Stück leidet an „Milieuschwund“, der durch die Übersetzung in eine andere Sprache einzutreten pflegt. Echtes Yankeemilieu, wie es diese Komödie mit ihrer meteorologisch gestörten Ordnung erfordert, kann nur mit gutem Bühnendeutsch gestützt werden, niemals aber mit biederen Wortbildungen, wie sie an der Spree oder sonst wo gebräuchlich sind. Gelingt dies nicht, dann schmeckt das Stück nicht wie ein neues Getränk, sondern wie abgestandene Limonade. Grete B i 11 n e r gab sich redliche Mühe, aus dem „Regenmacher“ herauszuholen, was herauszuholen war. Vielleicht hätte sie den roten Regiestift im Textbuch mehr gebrauchen und in den vorderen Bildern langatmige Dialoge und Szenen kürzen müssen. Georg B u -eher als Gast verkörperte wacker Vater Curry mit seinen alten Knochen und seiner gutmütigen Laune, während -Kurt Weinzierl das verträumte Enfant terrible Jimmy mit hinreißendem Schwung spielte. Problematischer hingegen war diesmal Erich Sc h a c h i n-g e r, der seinen Noah knochiger und mit einem wärmeren Zug ins Geschwisterliche geben könnte, ohne von seiner Charakteristik abfal-len zu müssen. Inge Pusch als Lizzi weiß in ihrer Torscltlußpanik in allen Situationen und Gefühlsregungen Maß zu halten und agiert im Mittelpunkt dieser romantischen Komödie angenehm und streckenweise beachtlich. Heribert Just spielt den „Regenmacher“ ebenfalls mit Schwung und löst seine Aufgaben vollends, indem er den Scharlatan Starbuck mit äußerlichen Effekten belebt und mit menschlicher Atmosphäre zu erfüllen vermag. Eine richtige Wildwestgestalt war der rauhbeinige Sheriff, von Paul Schmid gelassen und gut dargestellt. Harald Föhr- W'a 1 d e c k akzentuierte zu sehr den Vizesheriff File, aber sein Spiel erweckte Spannung und war abgewogen; kurz: die Leistungen des Ensembles waren beachtlich. Dazu schuf Wolfgang V o 11 h a r d, diesmal als Gast, mit seinen Bühnenbildern den passenden Rahmen. bl. Kärnten bekommt eine Bärenkolonie „Meister Petz“ wird geschont — Eine Attraktion der Karawanken ßeren Jagd wurden ein paar von ihnen erlegt. Ihr Schinken galt als die besondere Spezialität. Ein Inspektor des Bischofs von Aquileia, der mehrere Tage auf der Burg Finkenstein verbrachte, beschrieb seinem Herrn in einem später gefundenen Brief ausführlich das Festmahl, das ihm zu Ehren gegeben worden war: sage und schreibe zwölf Gänge wurden aufgetragen, am schmackhaftesten fand sein Gaumen den geräucherten Bärenschinken, zu dem prickelnder Rotwein kredenzt wurde. Für das Land Kärnten sind Bären auf freier Wildbahn zweifelsohne eine Attraktion besonderer Art, und der Beschluß der Landesregierung, die so plump, aussehenden Sohlengänger, die übrigens gute Läufer, Schwimmer und Baumkraxler sind, zu schonen, wird daher allgemein begrüßt. Fahrplanbesprechungen am 6. Februar Wie die Gewerbeabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung mitteilt, findet die übliche Konferenz über die Jahresfahrpläne 1957/58 am Mittwoch, 6. Februar, 9 Uhr im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt statt. An den Besprechungen werden wie alljährlich Vertreter der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen, der Bundesbahndirektion Villach, der Post-j direktion für Kärnten, des Kraftwagendienstes i der Österreichischen Bundesbahnen, der privaten Kraftfahrlinien-Untemehmer Kärntens, ferner der Kammern sowie aller weiteren zuständigen Körperschaften und Interessentenverbände teilnehmen. Nach Erörterung des Jahresfahrplanes 1957/58 der Österreichischen Bundesbahnen, dessen Entwurf dieser Tage an die interessierten Kreise zur Versendung gelangt, werden die Fahrpläne des Kraftwagendienstes der Österreichischen Bundesbahnen, der Postverwaltung sowie der privaten Kraftfahrlinien Kärntens behandelt werden. In einer Sitzung der Kärntner Landesregierung wurde beschlossen, die Braunbären, die auf den Karawankenhängen immer wieder gesehen werden, zu schonen. Das bedeutet, daß es in Kärnten bald eine Bärenkolonie geben kann. Immer wieder kommen Bären von den südlichen Hängen der Karawanken über die Grenze nach Kärnten und jedesmal richtete ihr Auftauchen Verwirrung an; die Jäger wußten nicht recht, ob sie auf die plumpen Gesellen, die so gutmütig brummten, schießen sollten oder nicht. Im allgemeinen ist der Braunbär ja ein durchaus harmloses Tier, manchmal aber paßt einem etwas nicht und er sondert sich von den anderen ab und geht eigene Wege. Solche Einzelgänger — Schlagbären genannt — können sich mitunter von einer sehr unfreundlichen Seite zeigen, und es ist daher ratsam, ihnen respektvoll aus dem Weg zu gehen. Die Bären gehören zur Gattung der Allesfresser, am liebsten ist ihnen aber die pflanzliche Nahrurig: wildes Obst und süße Beeren. In den ausgedehnten Mischwäldern Sloweniens finden sie alles, was ihr Herz begehrt, und weil sie in Jugoslawien außerdem unter Naturschutz stehen, fühlen sie sich dort recht wohl, und sie denken nicht daran, ihre Heimat zu verlassen. Es sind daher meist nur sogenannte Schlagbären, die über die Grenze kommen. Einer dieser Sonderlinge hat vor zwei Jahren zehn Schafe gerissen, er wurde natürlich so- fort zum Abschuß freigegeben, aber „Meister Petz“ roch Lunte und ließ sich von keinem Jäger blicken. Rund zweihundert Braunbären halten sich auf der Südseite der Karawanken auf, sonst kommen Bären nur noch vereinzelt in Nord-und Osteuropa sowie in den Pyrenäen und in den Karpaten vor. Wenn die „illegalen Grenzgänger“ bei uns nun eine freundliche Aufnahme finden, darf wohl damit gerechnet werden, daß sich einige höfliche Paare hier ansässig machen und daß es auch in Kärnten bald wieder eine kleine Bärenkolonie geben könnte. Natürlich werden Versicherungen für den Schaden, den die neuen Landesbewohner anrichten, aufkommen müssen, aber es ist nicht damit zu rechnen, daß dieser Schaden besonders groß sein wird. Eine Gefahr für die Menschen ist durch die Bären so gut wie überhaupt nicht gegeben, denn wenn sie in ihrem friedlichen Leben nicht gestört werden, tun sie niemandem etwas zuleide. Da sie scheue Tiere sind, wird es vielmehr gar nicht so leicht sein, sie zu Gesicht zu bekommen, es werden hauptsächlich Jäger sein, die wissen, wo sie sich aufhalten und die sich an sie heranpirschen und sie beobachtön werden. Ein ausgewachsener Braunbär erreicht ein Gewicht bis zu 300 Kilogramm, es wäre nicht angenehm ihn zu reizen. Vor rund hundert Jahren zählten die Braunbären in unserer Gegend noch zum Stammwild, und bei jeder grö- Berufung in das Kuratorium des Landes-Tierseuchenfonds Die Landesregierung hat folgende Persönlichkeiten als Mitglieder in das Kuratorium des Landestierseuchenfonds berufen: ökonomierat Dipl.-Ing. Valentin Maierhofer, Lindenhof bei Völkermarkt, Josef Sacherer, vlg. Hauser, Latschach bei Kappel am Krappfeld, Bürgermeister Alois Gasser, Pobersach bei Feistritz an der Drau, und Präsident Tierarzt Dr. Otto Rauter, Grafenstein. Als Stellvertreter wurden bestellt: Herbert Bacher, Leisbach bei Viktring, Josef Kraßnig, vlg. Neuhofer, Grafenstein, Bürgermeister Valentin Ma-ratschnigger, Poppichl bei Klagenfurt. und Vizepräsident Tierarzt Dr. Franz Erian. Kraindorf bei Feistritz-Pulst. Silbernes Edelweiß für verdiente Sportlerinnen Landesrat S c h e i b e r überreichte am 23. Jänner im Auftrag des Landeshauptmanns der Kärntner Meisterin im Tischtennis, Ger-linde Peßl, sowie der BasketbaUmannschaft der Union SV Neca, bestehend aus den Damen Greti Lange, Steffi Achatz, Hilde Schober, Hanni Pichler, Inge und Gert! S k u 11-nig, Anni Kerschitz und Evelyn Le-b i t s c h n i g, den Sportehrenpreis der Kärntner Landesregierung in Silber. Die Mannschaft wurde Kärntner Landesmeister im Basketball und konnte bei den Staatsmeisterschaften den dritten Platz erringen. Johannes Pettauer: Rainer Maria Rilkes geistige Erscheinung Zur Rilke-Gedenkstunde am 31. Jänner im Blauen Saal des Konzerthauses in Klagenfurt j In Rilkes „schmächtiger, rührender Gestalt“ (Benvenuta) wohnte ein überaus zäher, ja unbeugsamer Wille. Seine eigentliche Triebkraft war seine klare, männliche, energische Entscheidung für die Dichtkunst, zu der er sich ausschließlich und unbedingt berufen fühlte, in der er aufging nach dem Vorbild seines verehrten Lehrers Rodin und dessen Wahlspruch: „toujour travailler“, „immer arbeiten“, nämlich künstlerisch. „Von den vielen Menschen, denen ich im Leben begegnet bin“, sagt Rudolf Kaßner in seinem „Buch der Erinnerung“, „war Rilke fraglos der reizvollste... Er war ein Dichter, war Persönlichkeit, auch wenn er sich nur die Hände wusch.“ Als Dichter aber haßte er, nach seinem eigenen Wort, „das Ungefähre“. So war er ein von seinem Werk ganz und gar Besessener, eine völlig im Geistigen Erfüllte Existenz, die allen sie umgebenden feindlichen Kräften der rauhen Wirklichkeit trotzte und standhielt. „Irgendwo“, sagte Rilke in einem seiner „Requiem“, „ist eine alte Feindschaft zwischen dem Leben und der großen Arbeit“. Er hat sich nie aufgespart, sondern sich stets seinem Ziel hingegeben, sein Dasein in unerbittlicher Strenge gegen sich selbst als einziges Opfer dargebracht. Er hat, wie er es einmal von Rohin ausdrückt, „sein Leben Zuwachsen lassen ^ie einen alten Weg“, er ging — ob im Gefühl der Großstadt, ob im Turm von Muzot — in die Einsamkeit seines Schaffens, die „dichtgemacht war, wie eine Dunkelkammer zum Entwickeln“, oft den Satz seines Freundes Kaßner zitierend, daß „der Weg von der Innigkeit zur Größe geht über das Opfer“. Gleich Nietzsche verwirklichte er dessen Ausruf: „Strebe ich denn nach Glücke? — ich strebe nach meinem Werke!“ Demnach war Rilke alles eher als ein romantischer Schwärmer, nie glich er denen, welche „die Sprache gebrauchen voller Wehleid, um zu beschreiben, wo es ihnen weh tut“, • sein drängendes Anliegen war vielmehr, die Welt, die er von außen in sich hineinnahm, zu „verwandeln“, mit der, die er in sich trug, zu verschmelzen und zu bleibender Gestalt zu verdichten. Rilke weihte, in Verzicht auf seine menschlichen Bedürfnisse, alle seine Kräfte der Bewältigung seiner dichterischen Aufgabe, meisterte aber gerade damit die großen Welträtsel, um schließlich „vollendet zum Uralten“ ! — Gott — „heimzufallen“, denn: „Nicht sind die Leiden erkannt, nicht ist die Liebe gelernt, und was im Tod uns entfernt, ist nicht entschleiert. Einzig das Lied überm Land heiligt und feiert.“ Zusammen mit der Vortragskünstlerin Frau Annelise S ch ö ll- E h r li ch wird der Verfasser des Artikels am Donnerstag, den 31. Jänner, 20 Uhr, im Blauen Saal des Konservatoriums eine Rilke-Gedenkstunde zum 30. Todestag des Dichters gestalten. SCHLOSS FREUDENHAIN BEI PASSAU Der Erbauer ist der bekannte Hofarchitekt Joh. Georg Hagenauer, der zuvor die Priester, hauskirche mit ihrem wertvollen barocken Deckengemälde von E. Gabriel (1769) erbaut hatte, die im Zuge eines Hochhausbaues niedergerissen werden sollte, wogegen sich die Kulturträger Kärntens und Österreichs zur Wehr setzen. Zu ihrer Rettung wurde bereits ein Projekt von Landesplaner Doz. Dr. W u r z e r ausgearbeitet, nach dem die Priesterhauskapelle als Kulturdenkmal der Landeshauptstadt neben dem modernen Bauwerk bestehen bleiben kann. Amt der Kärntner Landesregierung | gBSSJg “vÄ Kundmachmv» * Schränkungen auf allen Bundes- und Landes- des Landeshauptmannes vom” 11. Jänner 1957, ^ßen d« Bezirkes f”“ * 29 des Straßen-ZI.: Vet-3/1/1957, betreffend die Schutzimpfung ! PollzeiEesetz?s bzw § 31 der Straßenpolizei-gegen den Rauschbrand der Rinder im Jahre i °rdnu|1S verfugen. Die am Straßenverkehr m- ! teressierten Kreise werden daher heute schon ersucht, ihre Transporte rechtzeitig und möglichst dann durchzuführen, wenn die Straßen fest gefroren bzw. ausgetrocknet sind. — Klagenfurt, am 16. Jänner 1957. — ZI.: 6 V 3/57-2. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Marko e. h. 1957. Um die rechtzeitige Durchführung der zur Abwehr des Rauschbrandes der Rinder notwendigen Schutzimpfungen zu sichern, wird auf Grund der §§ 12, 25 und 33 der Tierseuchengesetzes in der geltenden Fassung und der Durchführungsverordnung hiezu hiemit verlautbart, daß die Rauschbrandschutzimpfungen der Rinder im Jahre 1957 in Kärnten nach folgendem Impfplane zur Durchführung gelangen werden: I. 1. Jene Tierbesitzer, welche ihre Rinder im Alter von über drei Monaten der Rauschbrandschutzimpfung innerhalb des amtlichen Impfplanes, also unter den nachfolgenden Bedingungen unterziehen lassen wollen, haben ihre Impfmeldungen unter Angabe der Zahl der Rinder und des Standortes sowie der Gemeinde, in deren Bereich die Tiere zur Weide aufgetrieben werden, bis zu einem von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festzusetzenden Zeitpunkte beim Bürgermeister anzuzeigen. Der Bürgermeister hat die bei ihm eingelangten Anzeigen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkte vorzulegen. Desgleichen haben auch die Tierärzte die ihnen allenfalls unmittelbar zukommenden Impfanmeldungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sofort bekanntzugeben. 2. Die Rauschbrandschutzimpfungen sind grundsätzlich von den zuständigen Amtstierärzten durchzuführen. Nur bei deren dienstlicher Verhinderung können hiezu praktische Tierärzte herangezogen werden. 3. Die zu impfenden Rinder müssen, wenn nicht mit dem zuständigen Impftierarzte mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse eine Impfung von Hof zu Hof vereinbart wurde, zu der vom Impftierarzte festgesetzten und im Wege der Gemeinde bekanntgegebenen Stunde an die bestimmten Impfsammelplätze gebracht werden. 4. Die im Rahmen des vom Amte der Kärntner Landesregierung kundgemachten Impfplanes voigenommenen Schutzimpfungen gegen den Rauschbrand der Rinder werden durch die unentgeltliche Beistellung des erforderlichen Impfstoffes unterstützt. 5. Für die Vornahme der Impfung im Rahmen des amtlichen Impfplanes hat der Tierbesitzer für jedes angemeldete Rind die amtlich festgesetzte Impfgebühr zu bezahlen. Der Impftierarzt ist berechtigt, für Impfungen zu einem anderen Zeitpunkte oder in von der Reiserichtung des Impftierarztes weit abgelegenen Standorten, ferner bei geringen Impfanmeldungen in einem Impfsprengel eine Mehrgebühr nach freiem Übereinkommen zu verlangen. II. Alle gegen Rauschbrand schutzgeimpften Rinder sind am linken Ohr (innerer, unterer Rand) mit dem Buchstaben „R 7“ zu tätowieren, III. Die Gewährung von staatlichen Unterstützungen für Rinder, welche an Rauschbrand verendet sind, gemäß $ 60 des Tierseuchengesetzes und auch von Beihilfen aus dem Tierseu-chenfonds wird aus den in den §§ 53 und 54 dieses Gesetzes angeführten Gründen namentlich in folgenden Fällen verwirkt: a) wenn der Besitzer, sein Vertreter oder Bestellter die vorgeschriebene rechtzeitige Anzeige (§ 17 des Tierseuchengesetzes) über den Ausbruch oder den Verdacht des Rauschbrandes der Rinder in seinem Bestände unterlassen hat; b) wenn der Besitzer, sein Vertreter oder Bestellter Gelegenheit hatte, seine Rinder zum Schutze vor dem Rauschbrand der Schutzimpfung unterziehen zu lassen und von dieser Gelegenheit keinen Gebrauch gemacht hat, wenn also unter anderem die Rinder zur Vornahme der Schutzimpfung nicht angemeldet worden sind. Klagenfurt, am 11. Jänner 1957. — Zahl: Vet-3/1/1957. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: F e r 1 i t s c h e. h. B ezi rks h a uptm annschaft Klagenfurt Kundmachung Da die Bundes- und Landesstraßen zum großen Teil nicht frostsicher ausgebaut sind, verlieren sie während der Tauperioden infolge Aufweichens der Fahrbahn ihre Tragfähigkeit. Wenn in dieser Zeit die durch Frostauftriebe meist stark mitgenommenen Fahrbahnen durch schwere Fahrzeuge beansprucht werden, entstehen umfangreiche, kilometerweite, schwerste Beschädigungen der Straßen. Häufig erfolgt dabei die totale Zerstörung der kostspieligen Fahrbahndecken und eine starke Verdrückung des Straßenunterbaues. Die Folge dieser Schäden ist eine erhebliche Behinderung des Verkehrs; außerdem erfordert ihre Behebung große Geldbeträge. Die Straßenschäden können nur durch die Anordnung von entsprechenden Verkehrsbeschränkungen während der Tauwetterperiode in erträglichen Grenzen gehalten werden. Bei normalem Verlauf des Winters tritt gegen Ende desselben eine Tauperiode auf, die nur wenige Wochen dauert. Zuweilen kommt es jedoch vor, daß auch während des Winters größere Tauperioden auftreten und daß die Austrocknung der Straßen infolge ungünstiger Witterung nur langsam vor sich geht. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt wird daher auch in diesem Winter bzw. im kommenden Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Kundmachung Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 7. Jänner 1957, ZI. 45/VI/a/1957/ St./La. wird die Baldramsdorfer Landesstraße von Kilometer 1,2 bis 10,2 (das ist von der Draubrücke bis Lendorf) für Fahrzeuge über drei Tonnen Gesamtgewicht ohne Anhänger, für Fuhrwerke über eine Tonne Gesamtgewicht und für Traktoren mit Anhänger über eine Tonne Gesamtgewicht gemäß § § 29 und 31, BGBl. Nr. 46/1947, bis auf Widerruf dieser Verfügung gesperrt. Die Verfügung gilt nicht, wenn die Straßendecke gefroren ist. — Spittal an der Drau, am 14. Jänner 1957. — Zahl: 6-S-10/57-2. Der B ez i r k s h a u p t m a n n Straßenbauamt Wolfsberg Öffentliche Ausschreibung Das Straßenbauamt Wolfsberg schreibt namens der Abteilung 24 b des Amtes der Kärntner Landesregierung die Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten für den Umbau der Lavantbrücke bei Rainz und der Rainzerbach-brücke in Unterrainz öffentlich aus. Im. Rahmen der Baumeisterarbeiten ist ein Widerlager neu zu errichten. Ferner sind auf 52 Meter Brückenlänge bauseits beigestellte Stahlträger einzubauen. Die Zimmermeisterarbeiten umfassen das Schlagen von zwei neuen Holzjochen bei der Lavantbrücke, die Erneuerung der Kappschwellen und der Sattelhölzer bei der Rainzer-bachbrücke und die Lieferung, das Abbinden und den Einbau des Fahrbahnbelages aus Lärchenholz einschließlich der Geländer für beide Brücken mit insgesamt 52 Meter Länge. Die Anbotsunterlagen können ab dem 28. Jänner 1957 im Straßenbauamt Wolfsberg, Weyerplatz 115, 1. Stock/37, gegen Erlag von S 20.— behoben werden. Die Anbotseröffnung findet am 6. Februar 1957 um 10 Uhr im Straßenbauamt Wolfsberg statt, bis zu welchem Zeitpunkt die Anbote mit der Aufschrift „Rainzerbrücken“ einzureichen sind. — Wolfsberg, 21. Jänner 1957. — Zahl 76/1957. Gemeindeamt Hörzendorf Bezirk St. Veit/Glan öffentliche Ausschreibung Wohnhaus der Gemeinde Hörzendorf. Ausschreibende Stelle: Gemeinde Hörzendorf, Tanzenberg. Ausgeschrieben werden: Baumeisterarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Bauspenglerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Bautischlerarbeiten, Glaserarbeiten, Schlosserarbeiten, Malerund Anstreicherarbeiten, sanitäre Installationen, Elektroinstallationen, Terrazzo- und Kunststeinarbeiten, Hafnerarbeiten. Anbotsunterlagen sind im Gemeindeamt Hörzendorf in Tanzenberg ab 21. Jänner 1957, von 8 bis 12 Uhr täglich, erhältlich. Abgabetermin: 26. Jänner 1957, Abgabeort: Gemeindeamt Hörzendorf, Tanzenberg, bis 12 Uhr. Der Bürgermeister: Franz Puck e. h. Gemeindeamt Waisenberg Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Waisenberg schreibt für den Neubau eines Gemeindeamtsgebäudes in Sankt Margareten a. T. die Tischler-, Glaser-, Maler- und Anstreicher-, Schlosser-, Terrazzo- und Fliesen-, Kunststein- und Hafnerarbeiten sowie die Elektro- und sanitäre Installation und die Bodenbeläge (Gummi bzw. Thelon) öffentlich aus.1 Anbotsunterlagen sind ab 28. Jänner 1957 gegen einen angemessenen Spesenbeitrag bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Dienststelle für Gemeindehochbauten, erhältlich. Die ausgefüllten Anbotsformulare sind bis 4. Februar 1957 im verschlossenen Briefumschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für Gemeindeamtshaus Waisenberg“ bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Dienststelle für Gemeindehochbauten, wieder abzugeben, woselbst am gleichen Tage um 10 Uhr die öffentliche Anbotseröffnung stattfindet. Der Bürgermeister ! Klagenfurt, Kärntner Import- und Groß-! handelsgeseli schaft m. b. H. — Mit Beschluß der ! Generalversammlung vom 21. 11. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt, das Stammkapital ! mit S 750.000.— neu festgesetzt und der Ge-! sellschaftsvertrag im Pkt. „Fünftens“ geändert. : — 16. I. 1957, B 64-34/Klagenfurt. Villach, Österreichische Sägebetriebs- und Holzhandelsgesellschaft m. b. H. — Einzelprokurist: Richard Wagner, Villach. — 17. 1. 1957, B 41-60/Villach. Klagenfurt, Auto-Magneto Gesellschaft m. b. H. — Mit Beschluß der Generalversammlung vom 22. 12. 1956 wurde das Stammkapital um S 100.000.— auf S 150.000.— erhöht und der Gesellschaftsvertrag im § 4 geändert. Außerdem wird bekanntgemacht: Die neue Stammeinlage ist zur Gänze bar eingezahlt. — 18. L 1957, B 95-38/KIagenfurt. Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Ing. Ferdinand V e 1 i s e k, Inhaber der Zentrallichtspiele in St. Veit an der Glan. Ausgleichskommissär: OLGR Dr. Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter: Dr. Heinrich Korger, Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem ge,-nannten Gerichte, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock, am 22. Februar 1957, nachmittags 15.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 15. Februar 1957. —■ Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 16. Jänner 1957. — Sa 3/57. Vereinsauflösung Der österreichische Land- und Forstarbeiterbund, Landesorganisation Kärnten, hat sich am 17. Dezember 1956 freiwillig aufgelöst. Die politischen Interessen vertritt ab nun der Kärntner Land- und Forstarbeiterbund (AAB). Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Engelbert B a 1 d a u f, Kaufmann in Treibach, registriert unter der Firma Engelbert Baldauf, Gemischtwarenhandlung in Althofen. Ausgleichskommissär LGV-Präs. Dr. Adolf Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter: Dr. Franz Wie-ser, öffentlicher Notar in Althofen. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock am 19. Februar 1957, vormittags 9.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 14. Februar 1957. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 16. Jänner 1957. — Sa 4/57. Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der vom Bundesministerium für Justiz mit dem Erlasse vom 5. Jänner 1957, Zahl 60/57, erteilten Ermächtigung werden vom Oberlandesgerichtspräsidium hiemit fünf Aufstiegsposten der Standesgruppe 3 b ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstort, somit für alle Gerichtshöfe und Bezirksgerichte des Oberlandesgerichtssprengels Graz, jedoch ohne gleichzeitige Personalvermehrung bei den betreffenden Gerichten zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 20. Februar 1957 beim unmittelbar Vorgesetzten Gerichtshofpräsidium einzubringen. — Graz, am 10. Jänner 1957. — Jv 19.225-4a/56-2. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Keifl e. h. Oberlandesgerichts Präsidium Gr a z Stellenausschreibung Auf Grund der mit dem Erlasse des Bundesministeriums für Justiz vom 24. Dezember 1956, Zahl 8408/56, erteilten Ermächtigung gelangt beim Kreisgericht Leoben die Stelle eines Vizepräsidenten in der 4. Standesgruppe der Richter zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um den obigen Vizepräsidentenposten sind bis einschließlich 20. Februar 1957 im Dienstwege beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 10. Jänner 1957. — Jv 18.170-4a/56-3. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Keifl e. h. Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund der Erlässe des Bundesministeriums für Justiz vom 8. Jänner 1957, Zahl 9243/56, und vom 9. Jänner 1957, Zahl 9244/56, gelangen zwei Richterstellen der ersten Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um die beiden obigen Richterposten der ersten Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 25. Februar 1957 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 17. Jänner 1957. — Jv 1023-4a/57-l. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Keif 1 e. h. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Landesgericht Klagenfurt gelangt ein Senatsvorsitzendenposten der Standesgruppe 3 a, allenfalls auch ein im Zuge dieser Wiederbesetzung freiwerdender Ratsposten der Standesgruppe 2 zur Besetzung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 20. Februar rasa $ fÄSSPsse dert, beim Landesgerichtspräsidium Klagenfurt im Dienstwege einzubringen. — Klagenfurt, am 14. Jänner 1957. — Jv 212-4/57. Der Landesgerichtsvizepräsident: Dr. Berger e. h. Landes- als Handelsgericht Klagenfurt HANDELSREGISTER Neueintragung: Bleiburg (BahnhofStraße Nr. 6), Weinkellerei Clementine Metnitz. — Inh.; Clementine Met-nitz, Fabrikantin, Bleiburg. Einzelprokuristen: Hermann Metnitz und Kurt Stöber, beide Bleiburg. — 14. 1. 1957, A 13-4/Bleiburg. Veränderungen: Klagenfurt, W. Gattemigg & Co. — Ausgeschieden die Gesellschafterin Rosa Gattemigg. Eingetreten als Gesellschafter: Friedrich Bizai, Kaufmann, Klagenfurt. — 12. 1. 1957, A 434a-11/Klagenfurt St Veit a. d. Glan, Jost & Co. — Ausgetreten die Gesellschafter Konrad Rickl und Josef Martin. Eingetreten als Gesellschafter: Franz Gaber, Autounternehmer, Wietingberg, Post Wieting. Vertretungsbefugt sind nunmehr die Gesellschafter Josef Jost und Franz Gaber je selbständig. — 12. 1. 1957, A 83-7/St. Veit/Glan. Dellach im Oberdrautale, Adolf Ebenberger u. Co Holzhandclsgesellschaft m. b. H., Dellach im Oberdrautale. — Mit Beschluß der Gesellschafter vom 10. 1. 1957 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma führt jetzt den Zusatz „in Liquidation“. Der bisherige Geschäftsführer Adolf Ebenberger ist zum Liquidator bestellt. — 14. 1, 1957, B 2-25/Greifenburg. Fischering, P. St. Andrä i. L„ Gebr. Hatzen-bichler O. H. G. Fischering, P. St. Andrä i. Lav. — Ausgeschieden die Gesellschafter Martin Hatzenbichler und Michael Hatzenbichler. Eingetreten als Gesellschafter: Thomas Hatzenbichler jun., Praktikant, Villach. Vertretungsbefugt ist nunmehr der Gesellschafter Thomas Hatzenbichler sen. allein. Firma geändert in: Thomas Hatzenbichler & Sohn. — 14. 1. 1957, A 45-3/Wolfsberg. Klagenfurt, Palmers Gesellschaft, Zw. N., Sitz: Wien. — Ausgeschieden 1 Kommanditist. — 14. 1. 1957, A 279-39/KIagenfurt. Villach, österreichische Länderbank Aktiengesellschaft, Filiale Villach, Sitz: Wien. — Die Prokura des Dr. Robert Fischmeister ist erloschen. — 15. 1. 1957, B 45-90,Villach. Villach, Weingroßhandlung Maria Germek. — Das Unternehmen ist auf Otto Polak, Kaufmann, und Gisela Polak, Geschäftsfrau, beide Villach, als persönlich haftende Gesellschafter übergegangen. Daher jetzt offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. 1. 1956 I begonnen. — 16. 1. 1957, A 310-8/Villach. , l Konkursedikt (AnscMußkonkurs) Konkurseröffnung über das Vermögen der prot. Fa. Dr. A. Duboczky & Co., KG, Kalkwerk, technisches Büro, Handelsagentur in Klagenfurt-Grafenstein. Konkurskommissär: OLGR Dr. Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter: Dr. Leo Oberlaner, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock, am I. Februar 1957, nachmittags 15.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 15. Februar 1957. Prüfungstagsatzung bei obigem Gerichte am 22. Februar 1957, nachmittags 16 Uhr, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock. — Landesgfericbt Klagenfurt, Abt. 5, 19. Jänner 1957. — S 5/57. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Hans S i m o n e r, Ge- mischtwarenhändler in Klagenfurt, Major-Ramsauer-Straße 8. Der mit Beschluß vom 1. August 1956, S 29/56-2, über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß § 157 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 15. Jänner 1957. — S 29/56-44. Gemeinschuldner: Martin E r s c h e n j a k, Besitzerin, Waisenberg, Post Obertrixen. Beschluß Über Antrag des Gemeinschuldners wird gemäß § 140 ff. KO die Abschließung eines Zwangsausgleiches zugelassen und die Tagsatzung zur Verhandlung und Beschlußfassung darüber auf den 12. Februar 1957, Zimmer 112. zweiter Stock, nachmittags 14 Uhr, beim Landesgericht Klagenfurt anberaumt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 10. Jänner 1957. — S 4/56-51. Versteigerungsedikt Am 19. Februar 1957, nachmittags 14 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 67, erster Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft Baugrund, zehn Gehminuten östlich des Kurortes Reifnitz, mit Seeblick, 2627 Quadratmeter, Grundbuch Klagenfurt, KG Reifnitz, Einl.-Zl. 373, statt. Schätzwert: 39.905 Schilling. Geringstes Gebot: 19.952.50 Schilling. Das von Kauflustigen vor dem Bieten zu erlegende Vadium beträgt 3990.50 Schilling. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Klagenfurt, am 11. Jänner 1957. — 4 e 195/56. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag der Angela Plesiutschnig, Völkermarkt, vertreten durch Maria Bernardi, Klagenfurt, Radetzkystraße 2, wird nachstehendes, der Antragstellerin angeblich in Verlust geratenes Wertpapier aufgeboten: dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen 6 (sechs) Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden..Bezeichnung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 731 der Sparkasse der Stadt Völkermarkt, über RM 2856.—, Ausgabe Zweigstelle Prävali, lautend auf Angela Plesiutschnig. — Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 3, am 14. Jänner 1957. — 3 T 262/56-3. Herausgeber und Eigentümer: Das Und Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28