Laibacher SCHDLZEITÜie. Anzeigen werden billigst berechnet. Bestellungen, Ankündigungen und Beilagen sind ausschließlich nur an die Verwaltung : Oberlehrer Adolf Wein-lich, Laibach, Oberrealschulgebäude, zu richten. Monatsschrift des Krainischen Lehrervereines. Leiter: Florian Hintner, Pogačarplatz i. XXVIII. Jahrgang. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Bestellgebüren und alle Zahlungen für das Blatt sind an den Zahlmeister d. Vereines, Übungslehrer Franz Gerkmann in Laibach, einzusenden. Erscheint am 15. jedes Monats; falls dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird das Blatt am nächsten Werktag ausgegeben. Bezugspreis: jährlich 4 K; halbjährlich 2 K, einzelne Stücke 40 h. Aufsätze und Mittheilungen über Schul- und Lehrerangelegenheiten, sowie Bücher und Lehrmittel zur Beurtheilung werden kostenfrei an die Leitung des Blattes erbeten. Handschriften und eingesandte Werke werden nicht zurückgestellt. . . . Von den Lehrern, welche der sogenannten öffentlichen Meinung niemals entgegenzutreten wagten, so wenig wie der Meinung der Vorgesetzten, ist es am besten zu schweigen. Heinrich Deinhardt. Aufsageschimmel, Kathederstelzen und rechte Lehrkunst. Von Flor. Hintner. «Kein größere Kunst ist nie auf Erden kommen, Denn einen andern lehren». So sagt ein alter Weisheitsspruch, den ich in der Sprichwörtersammlung Johann Agricolas von Eisleben verzeichnet finde. Ob man dem alten Volksworte in seiner ganzen Allgemeinheit recht geben darf, mag hier unerörtert bleiben. Aber fast kommt es einem so vor, wenn man in unsere heutige Erziehungsschule blickt und sieht, wie der Unterricht es leider nur zu oft noch mit Aneignen todten Wissensstoffes und lebensleerem äußerlichen Abrichten zu thun hat, wie er, statt auf freies, selbstthätiges Können hin-zuarbeiten, bloß an der Außenseite der Dinge hängen bleibt, und eine Seelenkraft, die des Gedächtnisses, einseitig auf Kosten der anderen entwickelt und gepflegt wird, ohne dass man zu jener Übereinstimmung der Kräfte vorzudringen vermag, aus der erst wirkend sich das wahre Leben erhebt. Die Wahrheit hat in diesem Punkte für uns ihre schmerzenden Stacheln; aber sie muss gesagt und immer wieder gesagt werden, wenn es besser werden soll. Darum hinweg mit Mänteln und Schleiern, und sprechen wir es nur aus: die Lehrkunst in unseren Volksschulen und viel mehr noch in unseren Mittelschulen ist trotz des von wohlgesinnten Federn unermüdlich verkündeten «So herrlich weit haben wir’s gebracht!» des Ehrenkranzes noch gar wenig wert. Die Zauberstäbe, mit denen geschickte Lehrer die Geister wach rufen: Anschaulichkeit und Klarheit, sorgsame Überlegung und zielbewusste Übung, frischer, firner Lehrgeist und feine Beobachtung aller seiner Wirkungen — die sind in den Schulzimmern unserer Volks- und Mittelschulen nicht allzuhäufig zu finden. Wie viel geistlose Tretmühlen klappern hier noch! Was für lahme und halblahme Rosse ziehen am Lernwagen mancher dieser Schulen! Wie viele Bleigewichte ziehen an Lernlust und Interesse, wie viel Schraubengänge unnützer Wortmacherei, wie viel Gewohnheitsnebel und didaktische Hilflosigkeit gibt es da zu schauen für jeden, der sich die Dinge mit scharfen Augen ansieht! Dass die Lehrer an Volks- und Bürgerschulen uns Mittelschullehrern — überall das Durchschnittsmaß genommen — an praktischem Lehrgeschick im ganzen um ein bedeutendes über sind, das ist eine Wahrheit, die weder mit der Zunge noch mit dem Schwerte todt zu schlagen ist. Thörichte Kurzsichtigkeit oder feiges Versteckenspielen wäre es, sich dagegen aufzubäumen. Was ihm Wahrheit dünkt, das darf und soll nach Lessing jeder sagen. So habe ich mir denn heute vorgenommen, ein paar Händevoll pädagogischen Katzengoldes und methodischer Kinkerlitzchen in unseren Schulen zusammenzuscharren und zu Nutz unseres Standes wie zum Frommen der Schule einmal ins Schaufenster zu rücken. Was ich über die Schäden und Maulwurfsgänge unterrichtlicher Thätigkeit im Folgenden sagen will, ist nur zum Theile ganz mein eigen. Manches ist Spiegelbild aus den Augen erfahrener Freunde und Amtsgenossen, manches Wiederhall fremder Stimmen aus dem Kreise von Eltern und ehemaligen Schülern, die heute unter verändertem Sehwinkel und mit objectiveren Maßstäben auf die Stätte ihrer Lernthätigkeit zurückblicken. Einiges bleibt aber immerhin meine eigene Meinung aus 14-jähriger Unterrichtspraxis. Ich habe es gedacht und gesehen in den Fällen, wo mir die Gelegenheit ward, in Classen hiesiger und auswärtiger Volks- und Mittelschulen zu hospitieren und fremde Lehrthätigkeit und Lehrerfolge an den eigenen zu messen. Die geneigten Leser mögen selber darüber entscheiden, ob ich klüger gethan hätte, meine Erfahrungen auf diesem Felde lieber zu unterdrücken, statt sie als Sturmvögel des Schullebens vor Collegenaugen in die Lüfte zu schicken! Ein Rösslein, das in den Mittelschulen bei uns zulande lustig wiehert, ist der berüchtigte Aufsageschimmel. Der Lehrer hört ab, die Schüler sagen ihre Lection auf — einmal, zweimal, dreimal, wie es gerade die Zeit zulässt. Eine stümperhafte Frage des Lehrers, die sich meist rein äußerlich an die erste Zeile des abzuhörenden Absatzes des Leitfadens anlehnt, dann ist der Redestrom des Schülers entfesselt, und das leichte Schellengeläute mechanischer Aufsagedressur klingelt weiter. Hat der Schüler fünf Minuten gesprochen, so wird ein zweiter gerufen, dem durch ein kurzes «Fahren Sie weiter!» seine geistlose Reproductionsarbeit zugemessen wird. Ob der Lehrer auch der Wiedergabe des Schülers folgt, weiß die Gasse nicht mit Bestimmtheit: keine geist- und denkbildende Frage unterbricht das einförmige Hersagespiel. Wozu auch? Wo es klimpert, ist ja Geld in der Tasche. Und so geht’s weiter, bis der Lernstoff, der die letzte Stunde aufgegeben wurde, in seiner Gänze abgehaspelt ist; dann beginnt die Sache noch einmal von vorne und wird fortgesetzt, bis der Glockenschlag die Angabe der nächsten Lection im Lehrbuche heischt. «Bis Seite soundso, Paragraph soundso ist’s zu lernen!» Damit empfiehlt der Lehrer den Stoff Frau Mnemosynen und seine Schüler Gott und dem guten Genius der Schule. In der nächsten Stunde wird auf die nämliche Weise aus den Vorräthen der neugefüllten Gedächtniskammer geschöpft. Die Lernqual so misshandelter Schüler sieht ein solcher Stundenhalter nicht oder will sie nicht sehen; die Eltern und Quartiergeber aber wissen davon ein Lied zu singen. Wie viel von Kenntnissen, die auf dem Wege so unvernünftiger Gedächtnispflege gewonnen werden, in der Schülerseele dauernd haften bleibt, ist eine Frage, die von selbst ihre Antwort findet. Ein anderes Bild! Wir sind in der Volksschule. Auch hier wird gerade die prüfende Sonde eingesetzt. Unaufhörlich klappert die Fragemaschine des Lehrers. Der Schüler spricht kaum ein Satztheilstück von drei Worten, so wird ihm schon der Knüttel zwischen die Füße geworfen, der ihm die Rede verschlägt. Brocken- und faserweise wie mit einem Korkzieher wird ihm das Gelernte herausgezogen, fast systematisch seine Sprechfertigkeit gehemmt und sein letztes Fünkchen Muth und Selbstvertrauen ertödtet. Ja, der unsinnige Fragecultus mit seiner unverantwortlichen Zerreißung des Lernstoffes hat in unseren Volks- und Bürgerschulen noch immer seine Gläubigen. Der eine gefällt sich in solch ledernem Frage- und Antwortspiel, weil er den unbetheiligten Zuschauer, den überwachenden Inspector u. s. w. blenden möchte, wenn es bei seinem Unterrichte knistert und knattert, blitzt und kracht, wie bei einem lustigen Raketenfeuer. Der andere fährt mit seinen ewigen Fragen drein, weil er so nervös-empfindlich ist, dass ihn jede Kleinigkeit aus den Angeln seiner Ruhe bringt, oder so engherzig, dass er sich gerade auf den Ausdruck steift, der ihm selbst vorschwebt, oder zu ungeschickt, um mit einem leichteren richtunggebenden Winke nachzuhelfen, wenn das Denken des Kindes in falsche Bahn einlenkt. Was für stümperhafte, logisch incorreete und grammatisch anfechtbare Fragen kann man beim Pelotonfeuer solcher Katechesen mitunter aus Lehrermund hören 1 «Wer befand sich . . .?» «Was that ...?>• «Wo stand . . .?» «Was schrie eines Tages des Spasses halber ein lügenhafter Schafhirte?» «Trotz wessen eilte niemand herbei?» «Was für einen Vater hatte er?» «Wovon leckte die Maus?» «Welchen Weg setzte das Thier nun fort?» «Was löschte es hier?» «Was sind heute die meisten Burgen?» «Wessen Söhnlein fiel einst in den tiefen Mühlbach?» Diese und ähnliche Fragen kann man in einem bekannten Aufsatzbuch für Bürgerschulen auf den ersten Seiten lesen. Wenn solches am grünen Holze geschieht, — denn die Verfasser des Buches sind doch sonst denkende Methodiker — wessen hat man sich erst beim dürren Holze der Durchschnittslehrer an Volks- und Bürgerschulen in dieser Hinsicht zu versehen? Die Sprache des Lehrers soll doch vorbildlich sein für den Schüler; solche Fragerei aber beleidigt das Ohr jedes sprachlich halbwegs gefestigten Jungen. Ganz nutzlos und störend ist die Anwendung der Frageform bei der Mittheilung positiver Kenntnisse. Fragen können nicht neuen Stoff des Wissens vermitteln, wohl aber neue Gedankenbeziehungen aufhellen oder flechten und Denkprocesse zur Entfaltung bringen. Wenn also der Lehrer beim vermittelnden Unterrichte, der doch ein Neulernen ist, durch Fragen aus dem Kindesgeiste herauslocken will, was er billigerweise gar nicht darin erwarten kann, so ist das eine grobe Versündigung gegen die einfachsten Gesetze der Psychologie. In dieser Beziehung täuschen sich namentlich Anfänger im Lehramte vielfach in der Bestimmung dessen, was man durch Fragen aus den jungen Geistern herausspinnen kann und darf, und was nicht. Ein kleines Beispiel soll dies erhärten. Da erwähnt der Lehrer, —- sagen wir, in der erdkundlichen Stunde — dass die Geschwindigkeit der Achsendrehung der Erde am Äquator 450 Meter in der Secunde beträgt, und möchte nun den Kindern eine Vorstellung von dem Verhältnisse zur Geschwindigkeit eines Seedampfers, einer fliegenden Schwalbe oder einer abgeschossenen Kanonenkugel (aus seinem Hickmann weiß er, dass die Erdachsendrehung die 90 fache Dampfer-, die zehnfache Schwalben- und die einfache Kanonenkugel-Geschwindigkeit aufweist) vermitteln. Er fragt nun: «Wie weit, denkt ihr, würde ein Dampfschiff segeln oder eine Schwalbe (Kanonenkugel) fliegen, während die Erdachse sich um einen Kilometer dreht?» Die Frage ist blitzdumm, denn die Kinder kennen weder die Geschwindigkeiten dieser Körper, noch kann das angestrengteste Sichbesinnen ihnen einen treffsicheren Vergleichsmaßstab gegenüber der Erdachsendrehung am Äquator an die Hand geben. Für Lehrer, welche die Kinder Kenntnisse auf solchem Wege finden lassen möchten, hat schon Pestalozzi ein gutes Wort gefunden. «Manche Katecheten», sagt er, «gleichen Kaubvögeln, welche Eier aus einem Neste holen wollen, in welches noch keine gelegt sind, d. h. welche Dinge aus dem Kinde herausentwickeln wollen, die noch gar nicht im Kinde sind.» (Schluss folgt.) Aus der amerikanischen Rechenliteratur der Gegenwart. Von Rudolf Knilling. (Fortsetzung.) «Eine meisterhafte Besprechung von Southworths Grundzügen der Arithmetik», so lautet der stolze, vielversprechende Titel, welchen die Verlagsbuchhandlung von Leach, Shewell & Sanborn (Boston, Newyork, Chicago) dem Separat-abdrucke einer ebenfalls von Professor Dr. David Eugen Smith verfassten und in der «School Review» zuerst veröffentlichten ausführlicheren Recension vorgedruckt hat. Noch stolzer aber klingt das Motto, das sie unter jenem Titel in echt amerikanischer Reclame anbringen ließ, der Ausspruch nämlich: «It is worth your while to read it, simply as a happy expression in pure English of clear thought, sincere feeling, and unbiassed judgment. What more is a classic?» und der schöne Vers: «Be not the first by whom the new is'tried, Nor yet the last to lay the old aside > Doch Titel und Motto sind verdient. Wir haben in obiger Besprechung wahrhaft ein Meisterstück sachlicher, eindringender, von Idealen geleiteter und in die prächtigste sprachliche Form gekleideter Kritik vor uns. Der verehrliche Leser mag sich indes von der Richtigkeit des eben Gesagten selbst überzeugen. — Freilich können wir in unserer Übersetzung nur die Gedanken und keineswegs auch den sprachlichen Wohllaut des Originals wiedergeben. Dr. David Eugen Smith schreibt also über den II. Theil von Southworths Grundzügen der Arithmetik: «Dieses Buch ist eines der bemerkenswertesten Elementar-Text-bücher der letzten Jahre. Es ist eines der wenigen Werke, die mit der Tradition erfolgreich gebrochen haben. Sein Verfasser versucht —- ein seltenes Ereignis — wahrhaft modern zu sein. Er eilt darum nicht auf beschwingtem Pferde und in kühnem Fluge davon, bis er weit von dieser praktischen Erde weg ist. Herr Southworth ist der hundertste Mann, ja, sogar der tausendste. Ein hohes Lob! Was ist nun in den ,Elementen der Arithmetik', das so hervorragend und so ausgezeichnet erscheint, um solches Lob zu verdienen? — An erster Stelle ist es der Versuch des Verfassers, die Schüler zum Denken anzuregen, zum wirklich selbständigen Denken, ohne ihnen erst zu sagen, was sie denken sollen. Überdies hat er in seinem Buche wie kein anderer amerikanischer Rechenmethodiker ein Muster des heuristischen oder entwickelnden Unterrichtsverfahrens gegeben. Der Schüler wird durch kurze, einfache, logische Fragen zu seinen eigenen Definitionen angeleitet, er wird ins Vertrauen gezogen. Anstatt sich sagen zu lassen, was eine Brucheinheit ist, sagt er es selbst dem Lehrer; anstatt mechanisch zu lernen, was eine Quintillion ist, beantwortet er die Frage: ,Kannst du dir Zahlen einbilden, welche Billionen, Trillionen und Quadrillionen übersteigen und wie wirst du dieselben benennen?'; anstatt Regeln zur Ausführung der einzelnen besonderen Rechenoperationen aus dem Textbuche zu memorieren, erfindet er sich, unbewusst geführt, seine eigenen Anleitungen und Rechenregeln; anstatt sich belehren zu lassen, in welches Säculum 1900 gehört, bekommt er es selbst heraus; so ist er im allgemeinen durch den ganzen Lehrcursus auf sein eigenes Nachdenken, seinen eigenen Scharfsinn und seine eigene Kraft in einer Weise angewiesen, die ihn mit festem Vertrauen zu sich selbst und mit aufrichtiger Liebe zu seinem Lehrgegenstand erfüllen muss. — Diese Methodik ist ebenso erfrischend als ungewöhnlich. — Zwar hat sich der Verfasser auch zu einer Inconsequenz verleiten lassen, indem er einige mechanische Rechenregeln eingefügt hat, aber er hat sie an einer Stelle untergebracht, wo sie niemals gebraucht werden, nämlich im ,Anhang', und hat sie zugleich mit folgendem erklärenden Zusatze versehen: ,Ein klares Verständnis der Gegenstände und Lehrsätze macht alles Regelwerk entbehrlich.' -—■ Dagegen ist eine andere kühne Idee ausgeführt worden, und zwar eine solche, welche den Verkauf des Buches eher erschweren als erleichtern dürfte. Der Verfasser hat es nämlich darauf angelegt, dass der Lehrer auch denken und etwas mehr als das Textbuch verstehen muss. So werden z. B. bei manchen Aufgaben zwei verschiedene Lösungsverfahren angedeutet; Schüler und Lehrer aber haben festzustellen, welches das bessere ist und warum; kein Wink wird ihnen gegeben; sie müssen vielmehr selbst denken, selbst entscheiden. Sodann wird vom Lehrer verlangt, dass er die Rechnungsweisen und Geschäftsgebräuche, welche an seinem Wirkungsorte üblich sind, studieren und dann die Aufgaben und deren Lösung dementsprechend umformen solle. In welchem vortheilhaften Gegensatz steht doch diese Forderung zu dem überkommenen Lehrverfahren, nach welchem wir z. B. die Vermont Rule lernen mussten, jahrelang, bevor wir den Fuß zum erstenmal in den Staat der grünen Berge gesetzt hatten. — Noch eine andere Eigenthümlichkeit lässt uns das Buch wegen seiner zukünftigen Feinde liebenswürdig erscheinen; es ist dies die frühzeitige Einführung der einfachen Gleichung. Jener beredten, aber stets kleiner werdenden Anzahl von Schulmännern, welche gegen die Verschmelzung der Algebra mit der Arithmetik (als ob es eine scharfe Grenzlinie gäbe) protestieren, wird dies freilich ein Sacrilegium dünken; aber ist es schließlich nicht doch eine gesunde Methodik und müssen wir nicht unvermeidlich dazu kommen? Unsere neue Methodik lässt das Licht hereinströmen, sie klärt das Geheimnis auf, sie erhebt die Psychologie und Logik anstatt der Launen der Geschichte zu den Factoren, welche für die Ausarbeitung des Lehrcursus entscheidend sein sollen, und sie besteht darauf, dass es nicht per se empfehlenswert ist, etwas Leichtes schwer zu machen. Die Gleichung ist in der fünften Stufe, d. i. im achten oder neunten Schuljahr, eingeführt, wohin sie auch zu gehören scheint, und darnach wird sie ein mächtiges Hilfsmittel durch den ganzen Cursus hindurch. — Wenn aber auch die Meinungen über diesen Punkt auseinandergehen mögen, so wird dafür die Art und Weise, nach welcher das Kopfrechnen behandelt ist, den allgemeinsten Beifall finden. Das Kopfrechnen ist hier bereits auf den unteren Stufen geschickt angebahnt und wird dann ununterbrochen durch alle Abtheilungen fortgeführt, so dass der Schüler vom ersten bis zum letzten Schultage darin geübt wird. Dadurch wird der Lehrer der unteren vier Gymnasialclassen der Arbeit enthoben, die Kopfrechen-übungen erst mühsam erfinden oder Zusammentragen zu müssen, und insoferne dürfte das Buch einem längst gefühlten Bedürfnisse abhelfen. — Das Buch kommt ferner den Anforderungen des praktischen Lebens, des Handels und Verkehres entgegen, und das ist ein weiterer bemerkenswerter Vorzug, den vielleicht niemand besser zu schätzen weiß als derjenige, welcher viel mit der Prüfung von Rechenbüchern zu thun hat. Hier aber liegt ein Textbuch vor, welches z. B. unter anderem von postalischen und Expressgeldsendungen handelt, vielleicht dem gewöhnlichsten von der Mehrheit der Leute gekannten Mittel des Geldverkehres. — Ein anderer Vorzug des Werkes besteht darin, dass es den Schüler nicht bloß mit algebraischen Formen (Gleichungen), sondern auch mit wichtigen, geometrischen Lehrsätzen und Berechnungsverfahren vertraut macht. Dies geschieht in natürlicher Weise und in der Ausdehnung, welche im Alltagsleben verlangt wird. — Außerdem gewöhnt es an streng arithmetische und wahrhaft wissenschaftliche und exacte Darstellungsformen. Es ist ein Vergnügen, ein Buch vor sich zu haben, welches nicht bloß predigt ,2 X 3 Q Fuß' statt ,2 Fuß X 3 Fuß', sondern es auch selbst in den Bechenbeispielen anwendet und durchführt. — Endlich muss das Buch noch als ein Muster in der Anordnung der Lösungen bezeichnet werden. — Nach solch ungewöhnlichem Lobe darf man wohl fragen: Hat denn das Werk gar keine Schwächen und Mängel? — Unsere Antwort aber lautet: Hat es jemals ein Buch ohne solche gegeben? Hat es je ein Buch gegeben ohne einige Druckfehler, ohne einige fragwürdige Behauptungen, ohne einige Dinge, welche von der Kritik widerlegt werden könnten? Dieses Buch hat sie; aber sie sind gering an Zahl und durch seine Vorzüge weit übertroffen. Es wäre darum verfehlt, wenn wir sie noch ausführlicher besprechen und uns dadurch das Vergnügen an einem Werke verderben wollten, welches wirklich vorzüglich ist und welches dazu berufen erscheint, vieles zur Verbesserung der amerikanischen Rechenmethode beizutragen.» Der «Report of the third meeting of the mathematiöal Conference of the Michigan Schoolmasters’ Club» veröffentlicht vier lesenswerte Vorträge, welche in jener Versammlung abgehalten und besprochen worden sind. Es würde indes zu viel Raum beanspruchen, wenn wir auf den Inhalt derselben eingehen wollten. Nur die Bemerkung sei uns gestattet, dass auch diese Arbeit ein rühmendes Zeugnis ablegt von dem rastlosen Eifer, dem idealen Sinne und dem unbestreitbaren praktischen und methodischen Geschicke der amerikanischen Schulmänner. (Fortsetzung folgt.) Sechs weitere Krainer Höhlensagen. Vor Vierteljahresfrist habe ich in der «Schulze!tuug» ein halbes Dutzend Höhlensagen aus Krain hinausgesehickt in die deutschen Schulen und Lehrerhäuser im Lande und versprochen, bei Gelegenheit wieder einmal einen Nachtrag dazu folgen zu lassen. Wenn ich in mehrfachen Äußerungen, die mir gegenüber über die schmucklose Gabe gefallen sind, mehr erblicken darf, als gut gemeinte Artigkeiten, so hat meine Stimme da und dort einen Wiederhall und meine Anregung ein williges Ohr gefunden. Aufmerksamkeit aber wirbt um Dank, und einen Theil dieser Dankesschuld trage ich heute ab, indem ich eine neue Reihe von Localsagen über Höhlen, Grotten und Erdlöcher der Öffentlichkeit übergebe. Sie sind, wie die letzthin veröffentlichten, theils gedruckten Quellen entnommen, theils direct aus dem Volksmunde geschöpft worden. Die letzteren biete ich möglichst in der Form, wie sie mir erzählt wurden, ohne belletristischen Aufputz, weil ich glaube, dass der Athemzug der erschwingenden Volksseele nicht eingeengt und den bunten, dunklen Faltern der feine Farbenschmelz nicht von den Flügeln gestreift werden darf. Der verständige Schätzer unseres Volksgutes wird mir, hoffe ich, dafür Dank wissen. I. Der Zauberhort im Bogatin. Unter dem dritten Gipfel des Triglav befindet sich eine seltsame Wiese, deren Blütenpracht geheimnisvoller Zauber umwittert, besonders im Mondenlichte. Kühne Jäger, die bis hieher Vordringen, können mitten drinnen den schönen Gemsbock Zlatorog (Goldkrickel) sehen und um ihn herum ein äsendes Rudel schneeweißer Gemsen. Gelingt es einem Verwegenen, den Goldgehörnten zu erlegen, so dienen seine Krickeln als Schlüssel zur Zauberhöhle im Wocheiner Berge Bogatin, wo, von einer vielköpfigen Schlange bewacht, ungeheure Schätze von Gold und Silber aufgehäuft liegen. Aber auch für dieses Schatzhaus wird eines Tages der Erschließe!- kommen, der den Hort heben und sein nennen wird: «Der gold’ne Hort im Berge Bogatin Ist bis auf diesen Tag noch nicht gehoben, Nach siebenhundert Jahren aber wächst Im Felsenmeer des Triglav eine Tanne, Und aus dem Holze des erwaehs’nen Baumes Wird man zu einer Wiege Bretter sägen, Und in der Wiege wird der Knabe liegen, Der einst gelangt zum Schatz im Bogatin.» (Baumbach.) Eines Tages stand ein venezianischer Goldsucher am Eingänge der Grotte des Bogatin auf der Lauer. Er sah, wie Zlatorog mit seinem Krickel die Schlange berührte; sie wurde sanft wie ein Lamm und gewährte ihm, dass er in dem Goldbache, der die Höhle durchfließt, seine goldenen Hörner netze. Der Schatzgräber gelangte später zu einem Splitter des goldenen Hornes, das sich Zlatorog an dem Felsen abgewetzt hatte, und konnte alle Schätze der Welt damit heben. Sein Lebelang trug er Säcke mit Gold aus dem Bogatin, die alle nach Welschland wanderten. II. Der fiadošica-Quell. Nicht weit von der Kuine und dem Meierhofe Rosseck bei Töplitz in Unterkrain entspringt das forellen- und äschenreiche Wasser Radosehitz (Radošica), angenehmen und gesunden Trunk bietend. Die Tiefe des Tümpels, den der Bach gleich unter der Straße bildet, suchte einst ein Weber mittelst eines langen Bindfadens zu ergründen und mühte sich vergebens vom frühen Morgen bis zum Klange des Aveglöckleins am Abend. Da hörte er in einer nahen Höhle im Walde ein Dröhnen, und eine rauhe Stimme rief ihm von oben her zu, er möge Feierabend machen. Der Mann gab eine dreiste Antwort, da flog ihm ein kindskopfgroßer Eisklumpen an die Stirn, und er sank todt zu Boden. 1 III. Das Nachtvolk von Klingenfels. Unfern des Trauerberges bei St. Margarethen in Unterkrain steht auf einem schwarzen Kalksteinkogel das Schloss Klingenfels, und nicht weit davon öffnet sich bei einem Wasserfall im Felsen eine Höhle. In diesem Loche treibt sieb in manchen Sommernächten allerhand seltsames Geistervolk herum Einmal hätte ein Bauer der dortigen Gegend geschäftehalber frühmorgens in Gesindeldorf (Družinska vas) drunten sein sollen, Um zeitlich bei der Hand zu sein, legt er sich am Vorabend etwas früher zubette. In der Nacht erwacht, sieht er, dass es draußen ganz hell ist, und er meint nicht anders, als dass er sich verschlafen hätte, macht sich reisefertig und geht seines Weges. Aber die Helle war nur die Helle vom Mondschein, und es war erst einige Minuten nach Mitternacht. Wie der Bauer zum Loch bei Klingenfels gekommen ist, setzt er sich auf eine Steinplatte, um ein wenig auszuruhen. Da sieht er, einige Sehritte entfernt, auf einem Stein einen Gesellen sitzen, der an seinen Hosen flickt. Der trägt einen grünen Rock und hat einen Hut mit einer Schildhahnfeder auf, wie ihn die Jäger tragen, aber unter dem Kleidungs- stücke schaut kein Menschenfuß, sondern ein Bocksfuß heraus. Es war der Böse, der sich hier die Hosen vernähte.2 Eine Zeitlang sitzen die zwei, ohne ein Wort zu reden, gegenüber, da zieht plötzlich der Grüne eine Maultrommel aus dem Sacke und fängt an Musik zu machen. Und wie er so lustig auf seinem Stein in die mondhelle Nacht hinaus dudelt, kommt’s auf einmal ganz schwarz durch die Höhle im Felsen daher — Männer und Weiber durcheinander — und einer aus dem Haufen tritt zum Bauer und sagt zu ihm: «Deine Hos’ ist ja auch zerrissen; wenn du willst, flickt er sie dir, dass du dich unter den Leuten nicht zu schämen brauchst». «Versteht sich, dass ich will», sagt der Bauer. Und er zieht die Hosen aus und gibt sie dem anderen. Das nächtliche Gesindel aber tanzt lustig im Mondenschein. Wie der Grüne den ersten Stich will machen, kommt ein schwarzes Weibsbild aus der Schar und zieht den nächtlichen Schneider am Arme fort mit den Worten: «Komm, mit dem lässt sich nichts anfangen; da geht deine Nadel nicht durch, denn der hat schon Weihwasser genommen.» Und mit Gestank ist die schwarze Bande durchs Loch verschwunden. IV. Das Perchtenweiberl auf der Mežakla. Im Mežaklagebirge, das sich zwischen Assling und dem Rothweiuthale hinzieht, liegt eine wenig bekannte Grotte, in der die Pehtra baba s, eine alte Hexe mit langem, weißem, ungekämmtem Haar, haust und ihre «Kaša» (= Hirsebrei) kocht. Zur Zeit der Rauchnäehte, besonders am Abend 1 Von diesem Wasser, das «die gütige Natur von gleichmäßiger Art hervorquellen lässt», erzählt schon Valvasor (die Ehre des Herzogthums Grain, III. S. 471), dass seine Urquelle bei ihrem Ursprünge ein Herr von Jachkowitsch «vor diesem mit Hilfe eines langen Fadens zu ergründen vermeinte, aber solches eine Unmöglichkeit zu sein befunden». 2 Der hosenflickende Teufel ist ein in Krain vielfach verbreitetes Sagenmotiv. Eine ähnliche Sage wurde mir z. B. von einer Straßenbiegung bei Rutzing unter dem Großgallenberge erzählt. 3 Pehtra = Perchta oder Holla; baba = altes Weib. Nach Navratil (Letopis Matice Slovenske 1886, S. 93 ff.) ist Frau Holle besonders im oberen Savethal, im Gailthal, Canalthal und Rosenthal in Kärnten bekannt. An den Perchtencult erinnern in Krain zahlreiche Bräuche und Volkssagen. Der Dreikönigstag, an dessen Vorabend hie und da auch die Perchtenvertreibung mit Peitschenknall und sonstigem Hokuspokus üblich ist, wird geradezu «Pernachti» genannt (Julius Schmidt, Perchtenglaube bei den Slovenen, Zeitschrift für Volkskunde 1889, S. 413 ff.). vor Hl. Dreikönig, kommt sie aus ihrem kalten Loehe hervor, belohnt die guten Kinder mit Nüssen und Kücheln und straft die bösen, indem sie sie mit der Ofenschaufel erschlägt oder ihnen die Gedärme aus dem Leibe reißt. Die Pehtra baba wohnt oft wochenlang im Kuhstalle, thut aber dem Vieh nichts zuleide und bringt sogar Glück, wenn man ihr an den Quatembertagen etwas Speise und einen Topf mit Wasser hinstellt. V. Lärm im Loch Eine tiefe und weite Höhle klafft in der Nähe des unterkrainischen Schlosses Hopfenbach bei Kudolfswert. Von diesem Loche erzählen die Landleute, dass man es einmal vermauerte, worauf aber nächtens ein Höllenlärm darinnen entstand, der so lange anhielt, bis man es wieder öffnete. Da flogen neun schneeweiße Vögel aus dem Schlunde hervor und verschwanden in den Lüften. Seitdem ist es ruhig im Berge.1 2 VI. Die wilden Frauen von Ebenthal.3 Das Dorf Ebenthal im Gottscheerländehen ist rings von schönen Eichenwäldern umschlossen. An einer Stelle strecken die Wiesen der Gemeinde eine lange Zunge in den Wald hinein. Etwa fünf Minuten vom innersten Wiesengrunde liegt die sogenannte Frauengrotte. In derselben — so wird erzählt — haben zur Zeit der Besiedlung des Ortes zwei wilde Frauen gelebt, die einem der Ansiedler — Perz mit Namen — bei seinem Roden und Reuten thatkräftig unter die Arme gegriffen. Auch später noch, als bereits blühende Kornfelder an Stelle des Urwaldes getreten waren, kamen die beiden Frauen, um dem Bauer als Schnitterinnen behilflich zu sein. Sie trugen stets langwallendes Haar und waren mit einem laugen, prächtigen Mantel bekleidet; auch ihre Körpergestalt war von geheimnisvoller Schönheit. Sie sprachen nie mit jemand ein Wort, untereinander aber tauschten sie nicht selten Worte der Verwunderung und Zufriedenheit. Sie nahmen nur Milch und Brot an. Die Milch schlürften sie sofort aus, das Brot wanderte mit ihnen in ihre unterirdische Behausung. Sie verlangten für ihre Arbeit keinen Lohn, nur bei der letzten Frucht, nämlich der Hirse, trug jede eine Garbe davon. Noch heute heißen die Äcker nach den hilfreichen Huldinnen die «Frauenäcker». Die Höhle, in der die Weiber hausten, zieht sich weit in den Berg hinein bis zu den anderthalb Stunden entfernten Weingärten von Hinaeh. Auch an letzterem Orte sollen die beiden Frauen während der Weinlese häufig erschienen sein. Alba Hintncr. Das neue Ruhegenuss- und Hinterbliebenengesetz für die Lehrerschaft Krains. Gesetz vom 30. Juli 1900,8 wirksam für das Herzogthum Krain, mit welchem einige Bestimmungen des Gesetzes vom 29. April 1873 (L. G. Bl. Nr. 22),4 * zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen des Herzog-thumes Krain, hinsichtlich der Versetzung des Lehrpersonales in den Ruhestand und der Versorgung seiner Hinterbliebenen, abgeändert werden. Über Antrag des Laudtages Meines Herzogthumes Krain finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I. Die §§ 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 und 79 des Gesetzes vom 29. April 1873 (L. G. Bl. Nr. 22) treten in ihrer gegenwärtigen Fassung außer Kraft und haben künftighin zu lauten; § 57. Die Versetzung eines Mitgliedes des Lehrstandes in den Ruhestand findet statt, wenn dasselbe nach tadelloser Dienstleistung wegen allzuvorgerückten Lebensalters, wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen anderer berücksichtigungswerten Verhältnisse 1 Die Sage erzählt der Hauptsache nach schon Valvasor (Ehre des Herzogthums Grain, II. 207), der seine Erzählung schließt: «Anjetzo kann man aber hineingehn, wenn man will, und wird niemals etwas hören.» 2 Diese Sage verdanke ich einer freundlichen Mittheilung des Herrn Lehrers Matthias Petsche in Gottschee, eines geborenen Ebenthalers, der sie an Ort und Stelle aufgelesen und, durch meine Einladung in diesem Blatte angeregt, neben anderen der Vergessenheit entrissen hat. 3 Enthalten in dem den 19. August 1900 ausgegebenen XIV. Stücke des Landes-Gesetzblattes für das Herzogthum Krain unter Nr. 17, Seite 36. * Ministerial-Verordnungsblatt vom Jahre 1873, Nr. 90, Seite 503. zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten untauglich erscheint. Sie kann entweder auf Ansuchen oder von amtswegen verfügt werden. Lehrpersonen, welche erst nach zurückgelegter vierzigjähriger Dienstzeit Anspruch auf den vollen anrechenbaren Activitätsbezug als Ruhegenuss haben, können, wenn sie das 60. Lebensjahr und das 35. Dienstjahr zurückgelegt haben, über ihr Ansuchen ohne den sonst erforderlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit in den dauernden Ruhestand versetzt werden. § 58. Freiwillige Dienstesentsagung oder eigenmächtige Dienstesverlassuug berauben des Anspruches auf die Versetzung in den Ruhestand. Als freiwillige Dienstesentsagung wird auch jede ohne Bewilligung der Bezirksschulbehörde stattgefundene Verehelichung einer Oberlehrerin oder Lehrerin, sowie die ohne Genehmigung der Bezirksschulbehörde stattgefundene Verehelichung eines noch nicht definitiv angestellten Lehrers angesehen. § 59. Die Verfassung des Schuldienstes zufolge der freiwilligen Dienstesentsagung oder der Versetzung in den Ruhestand kann ohne besondere Bewilligung der Landesschulbehörde nur mit dem Ende eines Schuljahres erfolgen, zu welcher Zeit auch die Räumung der Dienstwohnung und die Übergabe des mit der Lehrstelle verbundenen Besitzes an Grundstücken stattzufinden hat, über deren Nutzungen nach § 78 zu entscheiden ist. § 60. Das Ausmaß des Ruhegenusses (der Abfertigung oder Pension) ist einerseits von dem Jahresgehalte, anderseits von der Dienstzeit des in den Ruhestand Versetzten abhängig. § 61. Der anrechenbare Jahresgehalt ist derjenige, welcher unmittelbar vor der Versetzung in den Ruhestand bezogen wurde. Die Dienstalterszulagen und die Functionszulagen der Schulleiter sind als Theile dieses Jahresgehaltes zu betrachten. § 62. Anrechenbar ist jede Dienstzeit, welche ein Mitglied des Lehrstandes nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung an einer öffentlichen Schule zugebracht hat (§ 56 des R. V. G.). Eine Unterbrechung hebt die Anrechnung der bereits vollstreckten Dienstzeit nicht auf, wenn sie erwiesenermaßen außer Schuld und Zuthun der betreffenden Lehrperson lag. § 63. Denjenigen Mitgliedern des Lehrstandes, welche bei ihrer Versetzung in den Ruhestand eine anrechenbare Dienstzeit (§ 62) von zehn Jahren noch nicht vollstreckt haben, gebürt, insoferne sie aus dem Schuldienste nicht infolge einer freiwilligen Dienstesentsagung oder infolge einer im Disciplinarwege erfolgten Dienstesentlassung ausscheiden, nur eine Abfertigung, welche für eine Dienstzeit bis zu fünf Jahren mit dem einfachen, für eine Dienstzeit von mehr als fünf Jahren mit dem zweifachen Betrage der anrechenbaren Dienstbezüge zu bemessen ist. § 64. Die Mitglieder des Lehrstandes haben Anspruch auf Ruhegenüsse, welche nach ohne Unterbrechung vollstreckten zehn Dienstjahren vierzig Procent und für jedes weitere Jahr zwei Procent der letzten anrechenbaren Dienstbezüge betragen. Nach einer Dienstzeit von vierzig Jahren gebüren sonach die vollen anrechenbai'en Dienstbezüge als Ruhegenuss. Bei Berechnung der Dienstzeit werden Bruchtheile eines Jahres, insoferne sie sechs Monate überschreiten, als ein volles Jahr angerechnet. Der normalmäßige Ruhegenuss eines Mitgliedes des Lehrstandes darf nicht geringer als mit dem Betrage von 800 K jährlich bemessen werden. Mitglieder des Lehrstandes, welche infolge Krankheit oder infolge einer von ihnen nicht absichtlich herbeigeführten körperlichen Beschädigung dienstunfähig geworden sind, werden, wenn sie auch noch nicht zehn, jedoch mindestens fünf Dienstjahre vollstreckt haben, so behandelt, als ob sie zehn Dienstjahre wirklich zurückgelegt hätten. § 65. Die Versetzung in den Ruhestand ist entweder eine dauernde oder zeitweilige. Im letzteren Falle hat der Betreffende nach Behebung des seine Versetzung in den zeitweiligen Ruhestand begründenden Umstandes sich nach der Weisung der Landesschulbehörde im Schuldienste wieder verwenden zu lassen, widrigenfalls er seinen Ruhegenuss verliert. Auch im ersteren Falle erlischt der Ruhegenuss, wenn der in dauernden Ruhestand Versetzte einen mit Gehalt dotierten Landesdienst übernimmt. § 66. Die Witwen und Waisen von Lehrern haben nur dann einen Versorgungsanspruch, wenn der verstorbene Gatte, beziehungsweise Vater, selbst zu einem Ruhegenusse berechtigt gewesen wäre. Eheliche Kinder von verstorbenen Lehrerinnen, welche zu erhalten ihre Väter nicht imstande sind, haben einen gleichen Versorgungsanspruch. § 68. Die Witwe eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes noch nicht das zehnte anrechenbare Dienstjahr (§ 62) vollendet hatte, erhält als Abfertigung die Hälfte des letzten von dem Verstorbenen bezogenen anrechenbaren Jahresgehaltes (§ 61). § 69. Wenn der Verstorbene bereits das zehnte anrechenbare Dienstjahr vollendet hatte, so gebürt der Witwe eine Pension, welche mit vierzig Procent der letzten anrechenbaren Activitäts-bezüge des Verstorbenen zu bemessen ist. Die normalmäßige Pension der Witwe darf jedoch nicht geringer als 600 K jährlich sein. § 70. Wurde die Ehe erst während des Ruhestandes eingegangen oder die eheliche Gemeinschaft vor dem Tode des Gatten aus Verschulden der Witwe durch gerichtliche Scheidung aufgehoben, so hat dieselbe keinen Anspruch auf einen Ruhegenuss. §71. Im Falle der Wiederverehelichung kann die Witwe sich für einen abermaligen Witwenstand die Pension Vorbehalten oder einen zweijährigen Betrag jener Pension als Abfertigung annehmen. § 72. Für die ehelichen oder durch die nachgefolgte Ehe legitimierten Kinder eines Mitgliedes des Lehrstandes gebürt der Witwe, wenn sie selbst auf eine fortlaufende Pension Anspruch hat, ohne Rücksicht auf die Zahl der vorhandenen Kinder ein Erziehungsbeitrag in der Höhe von einem Fünftel der Witwenpension für jedes unversorgte, in ihrer Pflege stehende Kind. Es darf jedoch die Summe aller Erziehungsbeiträge den Betrag der Witwenpension nicht übersteigen. Die fortlaufenden normalmäßigen Versorgungsgenüsse der Witwe und der Kinder einer im Ruhestände verstorbenen Lehrperson dürfen zusammen achtzig Percent der letzten anrechenbaren Acti-vitätsbezüge des Verstorbenen nicht überschreiten. § 73. Der Erziehungsbeitrag eines jeden Kindes erlischt mit Zurücklegung des 20. Lebensjahres oder mit dem Tage einer noch früher erlangten Versorgung. Es kann denselben jedoch der Fortbezug des Erziehungsbeitrages im Einvernehmen mit dem Landesausschusse bis zum vollendeten 24. Lebensjahre bewilligt werden, wenn sie Mittel- oder Hochschulen mit gutem Erfolge frequentieren. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten, Handels-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Schulen und für andere höhere Bildungsanstalten. Auch in Fällen von andauernder Krankheit und Siechthum, wodurch die Erwerbsfähigkeit der betreffenden Kinder ausgeschlossen erscheint, kann der Fortbezug des Erziehungsbeitrages bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bewilligt werden. § 74. Wenn nach einem verstorbenen Lehrer keine Witwe vorhanden ist oder dieselbe keinen Anspruch auf einen Ruhegenuss hat (§ 701, so gebürt allen unversorgten Kindern des Verstorbenen, welche das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zusammen im Falle des § 68 dieselbe Abfertigung, welche der Witwe zugestanden wäre, im Falle des § 69 aber eine Waisen- (Concretal-) Pension im Gesammtbetrage der Hälfte jener Witwenpension, welche von ihrer Mutter oder Stiefmutter bezogen wurde, beziehungsweise derselben nach § 69 gebürt hätte. Sollte aber die Summe der normalmäßigen Erziehungsbeiträge, welche nach § 72 der Mutter gebürt hätte, den Betrag der Waisen- (Concretal-) Pension überschreiten, so ist der Mehrbetrag als Zulage zur Waisen- (Concretal-) Pension nach Köpfen anzuweisen, und zwar mit der Maßgabe, dass bei jedesmaligem Austritte eines Kindes aus der Bezugsberechtigung der Betrag des auf dasselbe entfallenden Erziehungsbeitrages in Abfall kommt, und dies insolange, bis jener Mehrbetrag vollkommen verschwindet und nur noch die Waisen- (Concretal-) Pension im vollen Betrage erübrigt. Die Waisen- (Concretal-) Pension sammt Zulagen darf in keinem Falle die Höbe der nach § 69 gebürenden Witwenpension überschreiten. Gehören Vater und Mutter dem Lehrstande an, so gebürt den Kindern die Con-cretal-Pension nach jenem Elterntbeile, welcher höhere, in den Ruhegehalt anrechenbare Gehaltsbezüge genossen hat. § 75. Die Waisen- (Concretal-) Pension erlischt erst mit dem Tage, an welchem kein unversorgtes Kind des Verstorbenen unter dem Alter von 20 Jahren vorhanden ist. Bezüglich des Fortbezuges der Waisen- (Concretal-) Pension bis zum vollendeten 24. Lebensjahre gelten die Bestimmungen des § 73. § 76. Wenn die Witwe eines Lehrers sich wieder verehelicht, so tritt an die Stelle der Erziehungsbeiträge (§ 72) für die Kinder des Verstorbenen die Concretal-Pension (§ 74), behält sie sich aber für den Fall eines abermaligen Witwenstandes das Wiederaufleben ihrer Pension vor, so bezieht sich dieser Vorbehalt auch auf die Erziehungsbeiträge, so dass bei dem Eintritte jenes Falles sofort die Concretal-Pension der Kinder erlischt. § 77. Witwe und Kinder eines in activer Dienstleistung verstorbenen Mitgliedes des Lehrstandes haben das Recht, die Naturalwohnung desselben noch ein Vierteljahr lang zu benützen oder den ihm zustehenden Quartiergeldbeitrag für den nächst verfallenden Erhebungstermin zu beziehen. § 78. Die Nutzungen eines zur Dotation der Schulstelle gehörigen Grundstückes (§ 27) gebären den Erben eines in activer Dienstleistung verstorbenen Mitgliedes des Lehrstandes nur dann, wenn der Todesfall zwischen dem 1. Juni und 31. October erfolgte. Außer diesem Falle haben die Erben bloß Anspruch auf den Ersatz jener Auslagen, welche zur Gewinnung dieser Nutzungen gemacht wurden. § 79. Den Hinterbliebenen eines in der Activität oder im Ruhestande verstorbenen Mitgliedes des Lehrstandes gebürt — unbeschadet aller sonstigen gesetzlichen Versorgungsgenüsse — ein Sterbequartal in der Höhe des dreifachen Betrages der vom Verstorbenen zuletzt als Activitäts-oder Ruhegenuss bezogenen Monatsgebür. Das Sterbequartal gebürt im Palle des Ablebens des Lehrers der Witwe oder in deren Ermangelung der ehelichen Nachkommenschaft des Verstorbenen und im Falle des Ablebens einer verwitweten weiblichen Lehrperson ihrer ehelichen Nachkommenschaft. Sind in Ermangelung einer Witwe oder der ehelichen Nachkommenschaft andere Personen in der Lage nachzuweisen, dass sie den Verstorbenen vor seinem Tode gepflegt oder die Begräbniskosten aus Eigenem gedeckt haben, so kann im Einvernehmen mit dem Landesausschusse auch solchen Personen das Sterbequartal ausbezahlt werden. Artikel II. Dieses Gesetz findet auf die bereits derzeit im Genüsse einer Versorgung aus dem Volks-schullehrer-Pensionsfonde stehenden Lehrpersonen, sowie auf ebensolche Witwen und Waisen keine Anwendung. Es sind jedoch die normalmäßigen Versorgungsgenüsse der derzeitigen Lehrerswitwen um fünfundzwanzig Procent mit der Maßgabe zu erhöhen, dass diese Versorgungsgenüsse einerseits nicht weniger als jährlich 500 K betragen, anderseits aber jenen Betrag nicht übersteigen sollen, in welchem der betreffende Versorgungsgenuss unter Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu bemessen käme. Die zu den normalmäßigen Witwenpensionen bewilligten Gnadengaben oder Erhöhungen sind in die fünfundzwanzigprocentige Erhöhung einzurechnen. Artikel III. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Artikel IV. Mein Minister für Cultus und Unterricht ist mit der Durchführung dieses Gesetzes betraut. Ischl, am 30. Juli 1900. Franz Joseph m. P. H . . m „ Aus Stadt und Land. Veränderungen im Lehrstande. Dem Professor am k. k. Staats-Untergymnasium in Gottschee, Herrn Alois Mayr, wurde eine Lehrstelle an der deutschen Abtheilung des Staatsgymnasiums in Trient verliehen. — Der suppl. Lehrer am k. k. Staatsgymnasium in Mies, Herr Franz Seitz, wurde zum provisorischen Lehrer am k. k. Staatsgymnasium in Gottschee ernannt. — Der Hauptlehrer an der k. k. Lehrer- und Lehrerinuen-Bildungsanstalt in Laibach, Herr Wenzel Srp, wurde zum Hauptlehrer an der Lehrer - Bildungsanstalt in Mies ernannt. — Der provisorische Lehrer an der k. k. Fachschule für Holzbearbeitung in Laibach, Herr Heinrich Podkrajšek, wurde zum Lehrer in der X. Rangsclasse an derselben Anstalt ernannt. — Der Pfarrcooperator in Adelsberg, Herr Johann Mlakar, wurde zum definitiven Religionslehrer für die städtischen Volksschulen in Laibach ernannt. Ferner wurden ernannt zu definitiven Oberlehrern die Herren Lehrer Johanu Kremžar für St. Veit bei Sittich, Josef Čerin für Töplitz-Sagor, Barthlmä Černe für St. Martin bei Littai, Thomas Petrovec für Billichgraz; es kommen ferner Herr Eduard Markošek, definitiver Lehrer und Leiter der Volksschule in Podkraj, in gleicher Eigenschaft nach Laufen, Herr Franz Borštnik, Lehrer in Grafenbrunn, als definitiver Lehrer nach Neumarktl, Herr Johann Cerar, definitiver Lehrer und Leiter der Volksschule in St. Kanzian, in gleicher Eigenschaft nach Sostro, Fräulein Maria Škerjanc als definitive Lehrerin nach Sagor, Fräulein Paula Götzl, definitive Lehrerin in Großlaschitz, in gleicher Eigenschaft nach Ratschach, Fräulein Emma Žerjav, definitive Lehrerin in Bresnitz, in gleicher Eigenschaft nach Preska, Fräulein Hedwig Malovrh, definitive Lehrerin in Rakek, in gleicher Eigenschaft nach Ježica. Der Lehrer Herr Matthäus Jenko wurde definitiv für Mariathal, der Lehrer Herr Alois Potoßnik für Safnitz bei Bisehoflack ernannt. Der Lehrer an der Volksschule in St. Veit bei Sittich, Herr Karl Pikl, wurde aus Dienstesrücksichten an die Volksschule in St. Martin bei Littai versetzt. Versetzt wurden ferner: an die Volksschule in Gurkfeld der definitive Lehrer Herr Jakob Slapar aus Podkraj und der Lehrer Herr Leopold Potrebin von Landstraß nach Ratschach. Der absolvierte Lehramtscandidat Herr Johann Štrukelj wurde zum provisorischen Lehrer und Leiter an der Volksschule in Preska, Bezirk Tschernembl, bestellt; desgleichen wurden provisorisch angestellt die geprüften Lehramtscandidaten Herren Fr. Petrič in Haselbach, Joh. Pavločič in Großdorn und Joh. Magerl in Scharfenberg. Die bisher in Döbernik bei Treffen angestellte Lehrerin Fräulein Elisabeth Klemenčič wurde vom k. k. Landesschulrathe für Steiermark zur definitiven Lehrerin in St. Gertraud bei Tüffer, die Lehramtscandidatin Julie Junec vom k. k. Bezirksschulrat!) in Tschernembl zur provisorischen Volksschulleiterin in Kerschdorf ernannt. Für die einclassige Volksschule in Kolovrat bei Littai wurde der Oberlehrer i. R. Herr Matthias. Hudovernik aus Asp zum supplierenden Lehrer bestellt. Der Oberlehrer und Leiter der Volksschule in St. Marein bei Laibach, Herr Franz Borštnik, wurde über eigenes Ansuchen in den dauernden Ruhestand versetzt. — Der Lehrer an der Volksschule zu Kapellen bei Hohenfurth in Böhmen, Herr Michael Wi tz ani, wurde zum Lehrer und Leiter der deutschen Privat Volksschule in Domschale ernannt. Aus dem k. k. Landesschulrathe. In der Sitzung vom 20. v. M. nahm der Vorsitzende Se. Exeellenz der Landespräsident Freiherr von Hein die Gelegenheit wahr, um dem aus seinem Amte scheidenden Referenten für die ökonomisch - administrativen Angelegenheiten des Landes-schulrathes, Hofrath Josef Merk, die Abschiedsgrüße dieser Körperschaft zu entbieten und die Verdienste des genannten Beamten in warmen Worten zu würdigen. Durch eine ausgezeichnete Gesetzeskenntnis und eine intime Vertrautheit mit den zahlreichen auf dem weiten Gebiete des Schulwesens geltenden besonderen Vorschriften unterstützt, habe Hofrath Merk die Agenden seines Referates stets mit Gründlichkeit und unter strengster Wahrung der Objectivität bewältigt und hiebei jenes Wohlwollen gegenüber der Lehrerschaft an den Tag gelegt, welches ihm die Hochachtung und Sympathien aller sicherte, die mit ihm in Verkehr traten. Mit aufrichtigem Bedauern sehe Se. Exeellenz den Herrn Hofrath aus dem Landesschulrathe scheiden, dessen Mitglieder ihm eine dankbare Erinnerung bewahren und den Wunsch hegen, es möge ihm gegönnt sein, die Ruhezeit noch lange Jahre in ungetrübter körperlicher und geistiger Frische zu genießen. Über Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, die vorstehende Dankesbekundung dem Sitzungsberichte einzuverleiben. Aus dem k. k. Stadtschulrathe. Die Vertretung des Lehrers Herrn Engelbert Gaugl durch den geprüften Lehramtscandidaten Herrn Friedrich Žebre für die Dauer der Beurlaubung des erstereu wurde bestätigt. Ferner wurden für das neue Schuljahr als Aushilfslehrerinnen an der städtischen slovenischen achtclassigen Mädchenschule die bisherigen Lehrkräfte Frl. Jakobine Tomec, Frl. Marianna Prosenc und Frl. Emilie Rojc ernannt. Da viele bisherige Schülerinnen der äußeren Ursulinenschule und der Mädchenschule im Lichtenthurn’sehen Waisenhause in die slovenische achtelassige Mädchenschule übergetreten sind, an dieser Anstalt jedoch empfindlicher Raummangel herrscht, wurde beschlossen, dass genannte Schülerinnen nach Thunlichkeit in ihre bisherigen Schulanstalten rückaufzunehmen seien. Für die sechste Parallolclasse an der I. städtischen fünfclassigen Knaben-Volksschule w’ird als Lehrkraft der bisherige Aushilfslehrer Herr Rudolf Vrabl bestimmt. Darauf wurden mehrere Gesuche um Aufnahme von in der Umgebung Laibachs wohnhaften Schulkindern in die städtischen Schulen erledigt. Den Gesuchen konnte wegen Überfüllung der städtischen Schulen nur theilweise willfahrt werden. Das Gesuch der geprüften Lehramts-candidatin Frl. Darinka Franke um eine Stelle als Volontärin an der städtischen slovenischen achtclassigen Mädchenschule wurde einstimmig in bejahendem Sinne erledigt. Es wurden ferner einige Umänderungen an den Schulbänken und sonstigem Inventar der I. städtischen Knaben-Volksschule bewilligt. Zum Schlüsse wurde auf Grund eines Berichtes des Vorsitzenden die Volontärin an der städtischen slovenischen achtclassigen Mädchenschule Frl. Vida Levec zur Aushilfslehrerin an der I. städtischen K)iabeu-Volksschule ernannt. Personalnachrichten. Der Bezirkshauptmann Oskar Ritter von Kaltenegger-Riedhorst. in Radmannsdorf wurde zum Landesregierungsrath und Referenten für die administrativen und ökonomischen Angelegenheiten beim k. k. Landesschulrathe für Krain ernannt. Dem neuen Referenten geht der Ruf eines Beamten von durchdringendem Geiste, großem Scharfblicke, reicher Erfahrung und unermüdlicher Pflichttreue voraus. Die zahlreichen neuen Schulgründungen im Radmannsdorfer Bezirke, die Herrn Regierungsrath v. Kaltenegger gut geschrieben werden müssen, zeigen dass dieser Mann die Zeichen der Zeit zu deuten, ihre Bedürfnisse zu beurtheilen und sich entgegenstellende Hindernisse zu überwinden versteht. Des Vertrauens der fortschrittlichen Lehrerschaft mag er versichert sein. — Der k. k. Gymnasialprofessor in Rudolfswert, Herr Leopold Koprivšek, wurde über eigenes Ansuchen in den bleibenden Ruhestand versetzt. Neue Lehrervertreter. Bei der am 17. v. M. stattgefundenen Bezirks-Lehrerconferenz für den Schulbezirk Radmannsdorf wurden die Herren Oberlehrer A. GerSar in Radmannsdorf und Oberlehrer V. Zaver 1 in Vigaun als Vertreter der Lehrerschaft in den dortigen Bezirksschulrath gewählt. Entscheidung in Schulangelegenheiten. Über eine einschlägige Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass zur Bedeckung der laufenden Schulbedürfnisse eines Schuljahres nicht bloß die zur «Schulgemeinde» eingeschulten Theile der Ortsgemeinde (Ortschaften), sondern die Ortsgemeinde als Ganzes beitragspflichtig ist. Zum Heimatsreclite der Volkssclnillehrer. Eine kürzlich erflossene Entsclieidung des Ver-waltungsgerichtshofes besagt, dass die schulbehördlich als provisorische Zuweisung bezeichnete Versetzung eines definitiven Volksschullehrers mangels Anweisung eines ständigen Amtssitzes nicht das Heimatsrecht desselben im Zuweisungsorte begründe. Eine ländliche Fortbildungsschule, welche die der Wiederholungsschule entwachsene weibliche Jugend für ihre Berufs-und Lebensstellung auszurüsten und zu tüchtigen hätte, beschloss der k. k. Bezirksschulrath Littai in St. Martin bei Littai ins Leben zu rufen. Die gedachten Curse sollen Rechnen, Aufsatz, mit besonderer Berücksichtigung des Haushaltes, Gemüsebau, Blumenzucht, weibliche Handarbeiten, Krankenpflege u. s. w. als Lehrgegenstände umfassen. Wir zweifeln nicht, dass sich die geplante Fortbildungsschule zu einer wohlthuend empfundenen neuen Masche im Netze der öffentlichen und Wohlfahrtseinrichtungen gestalten wird. Handkatalog für Lehrer. Im Verlage von Richard Šeber in Adelsberg ist vor kurzem ein in slovenischer Sprache abgefasster Handkatalog mit einem Verzeichnisse der Volksschulen und des Lehrpersonales von Krain, Untersteiermark und Küstenland, ferner mit dem Personalstatus der krainischen Volksschulen für das Jahr 1900/1901 erschienen. Der Verfasser des hand-samen Büchleins ist Herr Lehrer Stephan PrimožiS in Adelsberg. Preis: für 75 Schüler 1 K 40 h, für 100 Schüler 1 K 50 h, für 125 Schüler 1 K 60 h, für 150 Schüler 1 K 70 h; mit Postzusendung 40 h mehr. Die Lehrbefähigungsprüfungen werden vor der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen in Laibach am 5. November ihren Anfang nehmen. Von der höheren slovenischen Töchterschule in Laibach. Dem Director der städtischen höheren Mädchenschule in Laibach, Herrn Professor Dr Laurenz Požar, wurde vom k. k. Unterrichtsministerium auch für das laufende Schuljahr Urlaub ertheilt, damit sich derselbe ganz der Leitung dieser Schule widmen könne. Der Gemeinderath von Laibach hat diesen Act ungewöhnlichen Entgegenkommens seitens der Unterrichtsverwaltung mit großer Befriedigung und warmem Danke zur Kenntnis genommen. Bei Bemessung des Ruhegehaltes eines Volksschullehrers ist laut einer kürzlich erflos-senen Entscheidung des Verwaltuugsgerichtshofes nur die nach bestandener Lehramtsprüfung an einer öffentlichen Volksschule ununterbrochen zugebrachte Dienstzeit, nicht auch die der Anstellung im Lehrfache vorausgegangene Militärdienstzeit anrechenbar. Todesfall. Am 24. September ist in Laibach der Domherr und Director des «Marianums», Dr. Franz Lampe, im Alter von 41 Jahren verschieden. Der Verstorbene war u. a. Schriftleiter der Halbmonatschrift «Dom in svet» und Herausgeber einer neuen Folge der von Slomšek begründeten «Drobtinice». Als einem Manne von unzerstörbarer Arbeitslust, umfassendem Wissen und ehrenhaftem Charakter ist ihm auch von Seite Andersdenkender ein freundliches Andenken gesichert. Wahl in die Gemeindevertretung. Bei den letzten Neuwahlen des Gemeindevorstandes der Stadtgemeinde Radmannsdorf wurde auch Herr Oberlehrer Andreas Geröar als Ausschussmitglied in die genannte Körperschaft gewählt. Eine dritte städtische Knaben-Volksschule in Laibach wird im nächsten Schuljahre eröffnet werden. Für die sachlichen Bedürfnisse derselben wurde bereits ein Betrag von 3000 K in den städtischen Voranschlag aufgenommen. Die Anstalt soll, wie wir vernehmen, an der Erjavecstraße in dem Gebäude untergebracht werden, in dem sich dermalen die slovenische Mädchen-Volksschule befindet. Standesflüchtig. Herr Lehrer J. Bizjak in Hochenegg hat in Laibach die Officiersprüfung abgelegt und ist in den Wehrstand übergetreten. Die Angelegenheit der Aufschriften an den städtischen deutschen Volksschulen Laibachs kann noch immer nicht zur Ruhe kommen. Infolge Beschwerde einer Anzahl deutscher Bewohner der Stadt wegen Anbringung von Tafeln mit rein slovenischen Aufschriften an Gebäuden, in denen die öffentlichen deutschen Volksschulen untergebracht sind, hat der k. k. Landesschulrath auf Grund der Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 19. Juli 1875, betreffend die Ein, richtung der Schulhäuser der öffentlichen Volksschulen, bezw. des Gesetzes vom 9. März 1879-den k. k. Stadtschulrath beauftragt, die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, dass an den beiden deutschen Volksschulen in der Erjaveegasse gleichartige Aufschriften in deutscher Sprache — allenfalls neben den bereits bestehenden Tafeln mit slovenischem Texte — angebracht werden. Der Gemeinderath von Laibach sträubt sich nun begreiflicherweise dagegen, den nöthigen Credit für die Anschaffung dieser nach seinem Anstandsgefühle durchaus unnöthigen Aufschriftstafeln zu bewilligen. Der Berichterstatter Dr. Hudnik bestritt jüngsthin zwar die Verpflichtung zur Anbringung der geforderten Aufschriftstafeln, da die oberwähnte Ministerialverordnung nur die Einrichtung der Schulräume, nicht aber das Äußere der Schulgebäude betreffe, beantragte jedoch die Bewilligung der nöthigen Gelder; doch sollen utraquistische Aufschriften erst dann angebracht werden, wenn dies auch an der Präparandie und an der Oberrealschule geschehen sein wird Dr. Hudnik vergisst, dass das Gebäude der k. k. Oberrealschule der Krainischen Sparcasse gehört; nach unserer Meinung dürfte er sehr alt werden, ehe er an der letztgenannten Stelle eine slovenische Aufschrift erlebt. Somit vertagt bis zu den griechischen Kalenden! Aus dem Laibacher Gemeinderathe. In der Sitzung der hiesigen Stadtvertretung vom 2. d. M. ergriff u. a. Gemeinderath PI an tan das Wort, um in einem Dringlichkeitsantrage die an den Staatsgymnasien zu Laibach herrschenden scandalösen Zustände zu beleuchten. Schon beim Baue des neuen Staats-Obergymnasiums, meint Redner, sei darauf hingewiesen worden, dass sich die Räumlichkeiten als durchaus ungenügend erweisen würden, doch ohne Erfolg; bei der Eröffnung der Anstalt habe sich der Übelstand sofort bemerkbar gemacht, und heute seien beispielsweise in einem für 46 Schüler berechneten Zimmer in der I. b Classe 87 Schüler untergebracht. Bei einer solchen, jeder sanitären Vorschrift hohnsprechenden Überfüllung der Schulzimmer sei es wohl selbstverständlich, dass von einem Lehr- und Lernerfolge keine Rede sein könne und eine Verminderung der Schülerzahl systematisch erzwungen werde. Redner glaubte in dem Vorgehen der maßgebenden Ki-eise eine gehässige und slavenfeindliche Absicht sehen zu dürfen und meinte, überall, wo keine Slaven wohnten, würde bei Vorhandensein von mehr als 50 Schülern auf gesetzlicher Grundlage die Eröffnung einer weiteren Parallele! asse durchgesetzt, nur für die slovenische Jugend finde sich kein Platz. Nicht ganz im Einklänge mit diesen Unterschiebungen stand eine spätere Erklärung des Antragstellers, wonach in Krainburg und Rudolfswert viel besser für entsprechenden Raum gesorgt sei als in Laibach, wo auch am II. Gymnasium 65 und mehr in einem Zimmer zusammengepfercht säßen. Im Sinne der Ausführungen Plantans wurde einstimmig der Antrag angenommen, sofort auf telegraphischem Wege beim Unterrichtsministerium die Abschaffung der herrschenden Misstände zu fordern. Ganz recht. Aber der bildungs- und jugendfreundliche Herr Gemeinderath hätte auch gleich einen zweiten Antrag damit verbinden können, wobei die Anschrift des Entrüstungsschreies hätte lauten müssen: «An den wohllöblichen Gemeinderath der Landeshauptstadt Laibach». Object der Beschwerde: deutsche städtische Mädchen-Volksschule an der Erjavecstraße. Die Unterbringungsverhältnisse jener Kinderscharen stinken gleichfalls zum Himmel. Also nur Vorsicht beim Schimpfen, verehrter Herr Plantan! — —- Gespenster im Sonnenglanz. Dass unsere Schulen in Grund und Boden schlecht seien, davon sind gewisse Leute überzeugt; gedruckt kann man’s sehen und von allen Kanzeln kann man’s hören, dass die Jugend in den Schulen zur Gottlosigkeit erzogen und dem Verbrechen in die Arme geführt wird und dass etwas gethan werden müsse, um dieser seelenmörderischen Wirtschaft ein Ende zu bereiten und das Volk in die Bahnen der Religiosität und Sittlichkeit zurückzulenken. Wie jeder andere, so hatte auch der jüngste slovenische Katholikentag ein unfehlbares Heilmittel gegen die unheilbringende Thätigkeit unserer Schulen zur Hand : die volle Herrschaft der Kirche über die Schule. Wie bescheiden die Diener der Kirche in ihren Forderungen sind, davon können die Entschließungen der Scimlseetion der genannten dermalen Parteiversammlung eine Vorstellung erwecken, die wir im Auszuge wiedergeben wollen. Sie lauten im wesentlichen: a) Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstalten. Das heutige Volksschulgesetz gibt keine genügende Sicherheit für die christliche Erziehung der Jugend; und da wenig Hoffnung vorhanden ist, dass der Reichsrath in der nächsten Zukunft den Rechten der heiligen Kirche und des katholischen Volkes entsprechen werde, so sollen die Landtage in den slovenischen Provinzen die Schulgesetze in diesem Sinne umarbeiten, soweit dies in ihrem autonomen Wirkungskreise möglich ist. b) Mittelschulen. Die Staatsmittelschulen, Gymnasien und Realschulen, müssen derart umgewandelt werden, dass alles wegbleibe, was gegen die Überzeugung der Katholiken spricht, und es muss Erziehung als auch Unterricht so gehandhabt werden, dass beide nur den katholischen Glaubensgedanken und das katholische Leben der Jugend fördern. Insbesondere empfiehlt man die Förderung der Knaben-Seminare, und ganz besonders begrüßt man mit Freuden die Absicht des Laibacher Fürstbischofes, ein bischöfliches Erziehungs-Institut nebst einem freien katholischen Gymnasium zu errichten, und gibt der Hoffnung Raum, es werden alle Gläubigen der Laibacher Diöcese mit allen Kräften diese Absicht fördern! c) Hochschulen. In der bestimmten Erwartung, es werde die beabsichtigte slovenische Universität zu Laibach auch rücksichtlich des Glaubens den Forderungen des slovenischen Volkes entsprechen, schließt sich der Katholikentag den diesfälligen bisherigen Actioneu an. — Die Stunde, wo man solchem Größenwahn mit ausgiebiger Kraft heimleuchtet, schlägt leider noch lange nicht. Rundschau. Steiermark. Die in der Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Lehrer und Lehrerinnen in Steiermark, die am 13. September d J. in Marburg tagte, vertretene Lehrerschaft unseres Nachbarlandes einigte sich u. a auf folgende Beschlüsse: 1.) Die Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Lehrer und Lehrerinnen in Steiermark erklärt: «Die Lehrerschaft wird nicht rasten und nicht ruhen, bis nicht ihre Forderung nach Gleichstellung ihrer Bezüge mit jenen der k. k. Staatsbeamten der vier unteren Rangsclassen erfüllt ist, und sie wird sich das Recht, ihre im Reichs-Volksschulgesetze begründete Forderung immer und immer wieder zu erheben, durch niemanden und durch nichts schmälern lassen.» 2.) Der Verbandsausschuss wird beauftragt, zu geeigneter Zeit wieder an den Landtag heranzutreten, damit das schreiende Unrecht, das in der Anrechnung der Unterlehrerjahre nur zu einem Drittel liegt, ehestens gutgemacht werde. 3.) Der Ausschuss wird ferner beauftragt, die Angelegenheit einer günstigeren Regelung unserer Alters-sowie der Hinterbliebenenversorgung kräftigst weiter zu verfolgen. 4.) Der Ausschuss wird schließlich beauftragt, Schritte zu thun, die geeignet erscheinen, die gesummte deutsche Lehrerschaft ohne Preisgabe der nationalen Grundlage des Verbandes zu vereinen. Wien. Dr. Lueger bändigt die Lehrerschaft weiter mit Zuckerbrot und Peitsche. Das Zuckerbrot reicht er den Gesinnungslumpen, die sich an seinen Futterbarren drängen, und die Peitsche kosten die Nackensteifen. Der See rast weiter. Die Lehrerentlassungen nehmen bereits ihren regelmäßigen Fortgang. Disciplinaruntersuchungen erspart man sich dabei, denn Strafbares fördern solche ja so nichts zutage. Die Entlassenen der letzten Wochen sind: Otto Katschin ka, provisorischer Unterlehrer in Wien, Obmann-Stellvertreter des WienerUnterlehrervereines und Ausschussmitglied des niederösterreichischen Landes-Lehrervereines, und neun Lehrer der Gewerbeschulen, nämlich der «Junge» Josef Knopf, der Schönerianer Hödl, der fortschrittliche Oberlehrer Korn, der freisinnige B.-L. Karl Müller, ferner die Herren B.-D Bauer, B.-L. Mittel und Hönig-mann, V.-L. Holzer und Ungar, deren Parteistellung unbekannt ist. Da die christlich-sociale Gewerbeschulcommission den genannten Lehrern auch nicht das geringste dienstliche Vergehen nach-weisen konnte, die Gemaßregelten vielmehr zu den tüchtigsten, fleißigsten und gewissenhaftesten Lehrern gehören, so hat man sie einfach ohne Angabe von Gründen ihres Amtes enthoben. — Auf einen Dringlichkeitsantrag, den sämmtliche Vertreter der Wiener Lehrerschaft in der Angelegenheit Katschinka im Bezirksschulrath einbrachten, hatte Dr. Lueger die cynischen Worte: «Die Herren fordern von mir, ich möge zu Gericht gehen, aber das thue ich nicht. Ich mache mir schon selbst meinen Richter. Wenn es den Herren nicht recht ist, so mögen sie sich bei den Wahlen dagegen wehren. Ich werde immer so Vorgehen». Wie lange wird das stumpfsinnige Wien noch nach der Pfeife dieses brutalen Rattenfängers tanzen? Görz. Der vom Görzer Landtage beschlossene Gesetzentwurf, womit der Beitrag des Landesfonds zu den Bezirksschulfonds bestimmt wird, und das Gesetz, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen und die Erhöhung des Diensteinkommens des Lehrpersonales, haben die kaiserliche Genehmigung erhalten. Oberösterreich. Mitte August wurde in Linz mit dem Baue des Lehrerhauses begonnen. Man hofft, dasselbe mit dem nächsten Schuljahre schon seinem Zwecke übergeben zu können. Schlesien. Der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse des schlesischen Lehrerstandes wird sicherem Vernehmen nach nochmals im Landtage zur Berathung kommen, da er in der gegenwärtigen Fassung die Sanction nicht erlangen dürfte. Die Lehrerschaft schickt sich an, eine tiefgehende Agitation betreffs Abänderung des Gesetzes einzuleiten. Als einmüthige Forderung wird die Erhöhung der Grundgehalte und Dienstalterszulagen, Regelung der Quartiergeldfrage und Streichung des § 19 (Versetzung aus Dienstesrücksichten) erhoben werden. * ' * Baiern. Die Kammer bewilligte 25.000 Mark zur Unterstützung von Lehrern während des heuer allgemein beginnenden einjährigen Heerdienstes. Baden. Die Tage der Schiefertafel scheinen in diesem Lande gezählt zu sein. In Mannheim soll sie nächste Ostern aus allen Classen der erweiterten Volksschule verschwinden. In Karlsruhe ist sie schon seit einer Reihe von Jahren abgeschafft Es hat sich dabei ergeben, dass die Kosten für die Hefte kaum größer sind als für gute Schiefertafeln; zudem werden sie von den Eltern ohne jeden Widerspruch getragen. In manchen Schulen werden die nöthigeu Hefte gratis geliefert. Persien. Im Reiche des Schah hat sich eine wissenschaftliche'Vereinigung zusammengethan, die es sich angelegen sein lässt, für eine bessere Bildung der heranwachsenden Jugend Sorge zu tragen. Dieser persische Schulverein wirkt mit Eifer und Nachdruck auf die Errichtung von Schulen nach europäischem Muster in allen Städten Persiens hin und hat dieses Ziel bereits in mehreren Großstädten erreicht. Die bisherigen Fortschritte auf dem Gebiete des Unterrichtswesens lassen den Bildungsdurst und die Bildungsfähigkeit des persischen Volkes im besten Lichte erscheinen. IkZCain.ziig'faltlg’es. Dittes-Denkmal. Die Enthüllung des Grabdenkmales für Meister Dittes findet am 21. d. M., Nachmittag 3 Uhr, anf dem evangelischen Friedhofe in Wien statt Für die Feier hat der Ausschuss des Deutsch - österreichischen Lehrerbundes folgende Ordnung festgesetzt: 1.) Absingung eines Chores durch den Schubertbund; 2.) Rede des Bundesobmannes A. Katschinka; 3.) Rede des Abgesandten der reichsdeutschen Lehrerschaft; 4.) Rede eines Dittes-Sehülers (Ed. Jordan); 5.) Schlusschor des Schubertbundes. Maßregelung eines Lehrer-Redacteurs. Dem bisherigen Schriftleiter der «Leipziger Lehrer-Zeitung», Lehrer Ernst Beyer, einem muthigen, erfahrenen und kenntnisreichen Kämpen für die Sache der Schule und des Fortschrittes, wurde wegen Abdruck einer missliebigen Erklärung in der Gehaltsangelegenheit der Leipziger Lehrer die Genehmigung zur Führung der Redaction des genannten Fachblattes von amtswegen entzogen. Gleichzeitig wurde der Gehaltscommission des Leipziger Lehrervereines, welche die von der gesammten Volksschullehrerschaft getheilte Überzeugung mannhaft kundgegeben hatte, vom Rathe der Stadt Leipzig die Missbilligung ausgesprochen. Sterbefall. In Graz starb am 20. vorigen Monates der gewesene Professor an der Wiener Universität, Hofrath Karl Sehen kl, einer der namhaftesten classischen Philologen Österreichs, im 73. Lebensjahre. Der Verewigte hat sich durch eine Reihe griechischer Lehrbücher, die an den österreichischen Gymnasien allenthalben eingeführt sind, durch ein brauchbares Schulwörterbuch und zahlreiche Classikerausgaben in weiteren Kreisen bekannt gemacht. Er war Mitredacteur der «Zeitschrift für österreichische Gymnasien» und Herausgeber der «Wiener Studien». Wer wird unsere Kinder lehren? An der Lehrerbildungsanstalt in Krems, an der sich in früheren Jahren durchschnittlich au fünfzig Zöglinge zur Aufnahmsprüfung gemeldet haben, haben sich heuer 11 (sage und schreibe eilf) Aufnahmswerber gemeldet. An der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Brünn, wo sich ehedem mitunter 100 und mehr Zöglinge zur Aufnahme in den I Jahrgang meldeten, haben heuer nur 29 Anwärter ans Thor geklopft, von denen 28 aufgenommen wurden. Rosegger bei den Lehrern. Zu einer vor kurzem stattgefundenen Versammlung der Lehrerschaft des Mürzthaies war über Einladung des Mürzzuschlager Lehrervereines auch der steirische Volksdichter Peter Rosegger erschienen. Auf die begrüßenden Worte des Vereinsobmannes dankte Rosegger und erwiederte, dass «der Waldschulmeister» stets gern unter den Lehrern weile, denn den Lehr stand schätze er über alles hoch. Der gemaßregelte Lehrer Rehling in Wien bewirbt sich anlässlich der bevorstehenden Reichsrathswahlen um das Mandat des schlesischen Städtewahlbezirkes Freiwaldau. Ein Geistlicher, der die Beseitigung des Religionsunterrichtes aus der Schule fordert, ist der evangelische Pfarrer Bauer zu Groß-Mückwar in Preußen. Der Mann veröffentlichte in der «Christlichen Welt» einen freimüthigen Aufsatz, in dem er ausführte, dass der Religionsunterricht um der Religion selbst willen aus der Schule heraus müsse, denn der heutige durchschnittliche Schulunterricht gefährde sie. Die heutige Methode des Religionsunterrichtes ist nach seiner Ansicht imstande, den Kindern die Religionsstunden, «in deren sokratischer Luft kein Geheimnis mehr athmen kann, in denen alles Höchste und Tiefste platt gefragt wird», gründlich zu verekeln. Jedes Wort des Katechismus triefe vom Schulekel Wer die Religion wieder ins Volk bringen wolle, müsse sie vom Schulzwange befreien. Der seltsame Rufer in der Wüste hat so ganz unrech t nicht; aber was ist vor allem schuld, dass den Kindern die Religionsstunden verleidet werden? Die Masse des religiösen Memorierstoffes und der geistlose Betrieb des landläufigen Religionsunterrichtes. Die Lehrerschaft hat über diesen Punkt schon oft gesprochen, aber gehört hat man sie behördlicherseits noch nie. Zeitschriftliches. Der Allgemeine Deutsche Privatschullehrerverein gibt vom 1. October 1900 an eine eigene Zeitschrift heraus: «Die Deutsche Privatschule», die unter Leitung des bekannten Sehuldirectors C. W. Debbe (Bremen) in R. Voigtländers Verlag in Leipzig erscheint. JVXitthe iliing-. Zmn Sclmlbeginne. Die versäumten Schultage der Kinder müssen ordnungsmäßig entschuldigt werden. Das Schreiben dieser «Entschuldigungen» — gewöhnlich knapp vor dem Schulgange verlangt — muss meist rasch geschehen; wird es vergessen, gibt es Mahnungen seitens der Schulleitung und sonstige Unannehmlichkeiten. Denen beugt man vor, wenn man sich in den Papierhandlungen für 10 h einen Eutschuldigungsblock kauft. Das nette Heftchen enthält 20 Entschuldigungsformulare, und auf dem Umschläge die auf den Schulbesuch der Kinder bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen. Die Lehrer werden sich selbst viel Verdruss ersparen, wenn sie die Eltern auf diesen Eutschuldigungsblock aufmerksam machen. Bücher-, Lehrmittel- und Zeitungsschau. Der Zahlenraum von 1—100. Ein neuer Lehrgang nebst Ausführung der wichtigsten methodischen Einheiten desselben. Von A. Kollitsch, k. k. Übungsschullehrer in Klagenfurt. Verlag von Ferd. v. Kleinmayr in Klagenfurt. Preis 80 h. — Das vorliegende Heft umfasst 45 Druckseiten; sein Inhalt zerfällt in zwei Abschnitte: A. Die Erweiterung des Zahlenraumes bis 100 und das Zu- und Wegzählen in diesem Zahlenraume. B. Das Vervielfachen, das Messen und das Theilen im Zahlenraume bis 100. Wir haben also einen Lehrgang für den Rechenunterricht im zweiten Schuljahre vor uns. Aus der vorstehenden Inhaltsangabe erkennen wir schon, dass Kollitsch von dem in den Rechenbüchern von Močnik eingehaltenen Lehrgänge stark abweicht. Er begründet diese Abweichung folgendermaßen: Erstens entspricht der neue Lehrgang dem Wesen unseres Zahlensystems; zweitens ist es ein didaktischer Verstoß, in einer Stunde mehr als ein Rechengesetz zu entwickeln und einüben zu lassen, und drittens verspricht sich Kollitsch von seinem Verfahren eine größere Rechenfertigkeit der Schüler. Ich bin überzeugt, dass der Verfasser den Beifall vieler Berufsgenossen finden wird; noch mehr wird dies der Fall sein, wenn die Freunde der hier vertretenen Sache die von Kollitsch durchgeführte Zerlegung des Stoffes in methodische Einheiten und die Gliederung derselben nach den formalen Stufen sehen werden. In den theore tischen Bemerkungen zum Vervielfachen, Messen und Theilen spricht sich der Verfasser gegen die Verwendung der Rechenmaschine bei den genannten Rechnungsarten aus. Was er hier über die Veranschaulichung der «Menge» und der «Operation» sagt, muss die Zustimmung eines jeden denkenden Lehrers finden. Zum Widerspruche reizt Kollitsch dort, vo er von dem Wesen des Vervielfachens mit einer Zahl spricht; aber selbst hier zeigt sich sein hervorragendes methodisches Geschick. Die Landes-Lehrerconferenz, welche Mitte September dieses Jahres in Klagenfurt getagt hat, hat ihre Zustimmung zu den von Kollitsch vertretenen Anschauungen ausgesprochen, und der Stadtschulrath Klagenfurt gestattet den Lehrern über besonderes Ansuchen, ihrem Rechenunterrichte die besprochene Anleitung zugrunde zu legen. Die wertvolle Studie wird gewiss bald eine zweite Auflage erleben. Dann wird der Verfasser ohne Zweifel meinen Wunsch erfüllen und die Bemerkung aufnehmen, dass das Zifferblatt von Thum bei dem neuen Lehrgänge ein vorzüglicher Behelf ist Benda. Französische Briefschule. Systematische Anleitung zur selbständigen Abfassung französischer Briefe. Für den Unterrichtsgebrauch herausgegeben von Otto Wen dt. 2. Auflage. Hannover und Berlin, Carl Meyer (Prior), 1900. Preis geh. 1 Mark 50 Pf, geb. 1 Mark 80 Pf. — Die Lehrerschaft an Schulen, wo der französische Unterricht nicht nur formal bildende, sondern auch praktische Ergebnisse zum Ziele hat, ist dem Verfasser dieses Büchleins den größten Dank schuldig. Er hat den für Handels-, Gewerbe- und weibliche Fortbildungsschulen so wichtigen Unterrichtszweig des französischen Briefstiles jahrelang zum Gegenstände eines besonderen Studiums und Nachdenkens gemacht, und die Ergebnisse seiner Arbeit verdienen durchaus Beachtung. Wendts Briefschule ist nicht ein Briefsteller der Alltagsgattung, der eine Anzahl von Musterstücken zu einem Strauße vereinigt darreicht, ohne auf planmäßige Anordnung Rücksicht zu nehmen, sondern ein methodisch angelegtes, durchaus sinnreich und mit praktischem Blick und Geschick zusammengestelltes Hilfsbuch, das in wirksamster Lehrfolge, stufenmäßig vom Leichten zum Schwersten fortschreitend, einen dankenswerten Beitrag für die Übungen im freien schriftlichen Gedankenausdruck in französischer Sprache darbietet Die neue Auflage ist um ein paar authentische Briefe Bismarcks, Zola’s und anderer sowie um eine Anzahl von Geschäftsbriefen vermehrt worden. Der kundige und brauchbare Führer auf dem Gebiete des französischen Brief- Stiles ist allen Freunden der directen Methode zu ausgiebiger Verwendung zu empfehlen. Er füllt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, eine oft schmerzlich empfundene Lücke aus. Alba Hintncr. Golgatha. Roman von Edith Gräfin Salburg. II. Band der Roman-Trilogie: «Was die Wirklichkeit erzählt». Leipzig, Verlag von Grubl und Sommerlatte. Soeben hat wieder ein neuer Romanband der trefflichen Sittensehilderin Gräfin Salburg die Presse verlassen, welches kühn und frei geschriebene Buch wieder allerorts die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich lenkt. «Golgatha» ist ein Zeitroman und gleich actuell, wie die früher erschienenen Werke derselben Autorin, vor allem deren Romane: «Die Inclusiven» und «Carriere». Muthig und unerschrocken , wie wir es von der Verfasserin gewöhnt sind, zieht sie auch hier wieder weiteste Kreise in das Bereich ihrer scharfen, alles zersetzenden Feder, die an allem rührt, was faul, und die keinen Stand verschont, gilt es den Schleier zu heben von alten verrotteten Missbrauchen und Vorurtheilen. Der vorliegende Roman spielt abwechselnd in einem einfachen bäuerlichen Anwesen eines österreichischen Pfarrdorfes und in dem Schlosse eines Parvenüs, der sich durch sein Gold eine adelige Gattin errungen, weil ihre Familie damit den verblichenen Glanz aulfrischen sowie die Schulden des Sohnes zahlen will. Aus dem Bauernhause, dem der blinde Fanatismus der Bäuerin den ältesten Sohn, den Erben und Nachfolger in Haus und Hof, geraubt, indem sie ihn, noch dazu hinter dem Rücken des Vaters, dem geistlichen Stande geweiht, geht der Held des Romanes hervor, der, wie er gut und edel als Mensch, auch ein Priester wird, wie er sein soll. Nach Erlangung der Weihen führt ihn das Machtwort seiner Vorgesetzten zurück in sein Heimatsdorf; den eigenen Vater, der infolgedessen, dass ihm die Kirche den Sohn entzogen, von dieser abgefallen, soll der junge Priester zum Glauben zurückführen. Aber auch sonst stellt die Menschlichkeit an ihn schwierige Forderungen , deren Erfüllung ihn in arge Conflicte mit seiner Vorgesetzten Behörde bringt, und die schließlich seinen Untergang herbeiführen. Der human denkende Kaplan unterfängt sich nämlich, trotz des energischesten Protestes seitens des Pfarrers, auf dem katholischen Friedhofe die Leiche eines evangelisch-verstorbenen Kindes zu beerdigen. Diese unkluge, noch dazu von seinem eigenen Vater zu einer Demonstration ausgenützte Handlung wird sein Verhängnis. Seine Heimatgeuossen steinigen ihn auf dem Thatorte, dem katholischen Friedhofe, und sterbend wird der jugendliche Märtyrer in das Flaus seines Vaters gebracht. Dass es auch im Schlosse zu einer Katastrophe kommt, ist bei den bekannten Anschauungen der Verfasserin selbstverständlich. H. v. R. Fürs Haus. Praktisches V7ochenblatt für alle Hausfrauen. Herausgegeben von Clara von Studnitz. 18. Jahrgang. Berlin. Deutsches Druck- und Verlagshaus. Preis der Ausgabe für Österreich-Ungarn vierteljährig 1 K 50 h. In dieser Zeitschrift steckt viel Fleiß, reiches Wissen und feines Beobachtungsmaterial, sowie eine Menge wertvoller praktischer Winke für jede Hausfrau. Ich habe an der Wochenschrift meine helle Freude; keine Nummer lege ich aus der Hand, ohne an Erfahrung reicher geworden zu sein. Für Sorgen und Zweifelsfälle tausendfältiger Art schafft sie Rath und Hilfe. Offen und treffsicher werden Mängel und Schäden in den vier Wänden unseres Heims aufgedeckt und wohldurchdachte Mittel zur Abhilfe angegeben. Sicher und maßvoll sind die Urtheile, schlicht und klar fließt die Darstellung, in der sie geboten werden. Die Pflege des Idealen kommt dabei nicht zu kurz. Die Zeitschrift bringt recht hübsche Erzählungen, sinnige Gedichte, tüchtige belehrende Aufsätze aus allen Gebieten. Bedürfte es noch eines Wertzeugnisses für das Blatt, die vielen Tausende von Abnehmerinnen desselben sind auch ein solches. Deutsche Lehrersfrauen, die diesem Familienschatze noch keine gastliche Stätte eingeräumt haben, mögen nicht zögern, ihm die Thür in ihr Heim zu öffnen. Alba Hintncr. Einläufe: Das XIX. Jahrhundert in Wort und Bild. Von Hans Kraemer. 63. und 64. Lieferung. Berlin, Leipzig, Wien und Stuttgart, Bong & Comp. Preis der Lieferung: 60 Pf. Deutsche Schreib-Lese-Fibel. Von J. Schraep. Ausgabe A. Zehnte, umgearbeitete Auflage. Wismar, Hinstorff, 1900. Preis: geb. 50 Pf. Naturlehre für Volksschulen in ausgeführten Lectionen. Von Theodor Krausbauer (Odo Twiehausen). Zweite, umgearbeitete Auflage. Leipzig, Dürr, 1901 Preis: 3 Mk. 50 Pf. Avstrijska zgodovina za ljudske šole. Priredil Jakob Dimnik. V Ljubljani, Petrič, 1900. Universitätsreform! Einheitlicher Aufbau des gesammten Staats- und Gesellschaftslebens auf der Naturerkenntnis der Gegenwart. Von Prof. Lehmann-Hohenberg Zweite Auflage. Kiel und Leipzig, Tischer, 1900. Preis: 1 Mk. Epheuranken. Illustrierte Zeitschrift für die katholische Jugend. X. Jahrgang, 20.—22. lieft. Regensburg, Nationale Verlagsanstalt. Preis: geb. 50 Pf. Amtliche Lehrstellen-Ausschreibungen. An der dreiclassigen Volksschule in St. Martin hei Krainhurg- gelangt eine Lehrstelle mit den gesetzmäßigen Bezügen zur definitiven, eventuell auch provisorischen (durch eine männliche Lehrkraft.) Besetzung. Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vo> geschriebenen Wege I>is 20. No ventilier 1900 hieran! ts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat]! Krainburg am 5. October 1900. An der zweiclassigen Volksschule in Bresnitz ist die erledigte zweite Lehrstelle mit den gesetzmäßigen Bezügen zu besetzen. Die Bewerber haben die gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 20. November 1900 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat)! Radinaiinsdorf am 3. October 1900. Die erledigte Lehrer- und Leiterstelle an der einclassigen Volksschule in Ceiiisenik mit den gesetzlichen Bezügen gelangt zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung. Die Bewerbungsgesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 22. October 1900 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat!! Stein am 3. October 1900. An der zweiclassigen Volksschule in Rakek ist die erledigte Lehrstelle mit den gesetzmäßigen Bezügen definitiv, beziehungsweise provisorisch zu besetzen. Die Gesuche um diese Stelle sind im vorgeschriebenen Wege bis 20. October 1900 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Loitsch am 30. September 1900. An der vierclassigen Volksschule zu Töplitz-Sagor ist die zweite Lehrstelle mit den normalmäßigen Bezügen sammt Wohnung definitiv, eventuell provisorisch zu besetzen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre ordnungsmäßig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 20. October 1900 hieramts einbringen. K. k. Bezirksschulrat!! Littai am 28. September 1900. An der zweiclassigen Volksschule zu Döbernik ist die zweite Lehrstelle mit den gesetzlichen Bezügen und dem Genüsse einer Naturalwohnung zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung ausgeschrieben; die Gesuche sind bis 20. October 1900 beim k. k. Bezirksschulrathe in Rudolfswert einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Rudolfswert am 22. September 1900. An der neuerrichteten zweiclassigen Volksschule in Nussdorf (Orehovica) sind die Oberlehrerstelle sowie die zweite Lehrstelle mit den gesetzlich normierten Bezügen und dem Genüsse von Natural Wohnungen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Die Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 20. October 1900 beim k. k. Bezirksschulrathe in Rudolfswert einzubringen. K. k. Bezirksschulrat!! Rudolfswert am 29. September 1900. An der einclassigen Volksschule zu Grüble kommt die Lehrer- und Leiterstelle mit den gesetzlichen Bezügen und dem Genüsse einer Naturalwohnung zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung. Die Gesuche sind bis 25. October 1900 beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl am 1. October 1900. An der einclassigen Volksschule in Radoviča kommt die Lehrer- und Leiterstelle mit den gesetzlich normierten Bezügen und dem Genüsse einer Naturalwohnung zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung. Die Gesuche sind bis 215. October 1900 beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl am 1. October 1900. An der zur Activierung gelangenden einclassigen Volksschule in Auersperg wird die Lehrerstelle mit den systemisierten Bezügen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Gehörig instruierte Gesuche sind bis 20. October 1900 im vorgeschriebenen Wege hierorts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Gottschee am 11. September 1900. An der einclassigen Volksschule in Obergras wird die Schulleiterstelle mit den systemisierten Bezügen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung’ ausgeschrieben. Gehörig instruierte Gesuche sind bis 20. October 1900 im vorgeschriebenen Wege hierorts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Gottschee am 13. September 1900. Briefkasten. St. in G. Wussten Sie es denn noch nicht, dass die Kirche keine Manneswürde beim Lehrer verträgt ? Bischof Slomšek ließ den Lehrern, die so übermüthig waren, einen Schnurrbart zu tragen, denselben coram populo abrasieren. Herzlichen Gruß! M. in R. Um den Lehrerrock an den Nagel zu hängen, müssen Sie erst ein Entlassungsgesuch an den O.-Sch.-ß. einbringen. Soll der Austritt vor Schuljahresschluss erfolgen, so ist hiezu die Bewilligung des L.-Sch.-E. erforderlich. Die ordnungsmäßige Enthebung muss auf jeden Fall abgewartet werden. Im Verlage des Lehrerhaus-Vereines in Wien ist soeben erschienen: Handkatalog für österr. Volksschullehrer. » » Bürgerschullehrer. » > Religionslehrer. Vom Katalog für Volksschullehrer sind drei Ausgaben vorräthig: a) für 68, b) für 100, c) für 132 Schüler. Preis: a) 80 h, b) 1 K, 1 K 20 h ohne Zusendung, mit Zusendung je 10 h mehr. Der Katalog für Bürgerschullehrer erscheint ebenfalls in drei Ausgaben, u. zw.: a) für 136, bezw. 272—544, b) für 200, bezw. 400—800, c) für 264, bezw. 528—1056 Schüler. Ausgabe a) kostet 80 h, 1 K, c,) 1 K 20 h ohne Zusendung, mit Zusendung je 10 h mehr. Der Katalog für Religionslehrer ist nur in einer Ausgabe vorräthig, und zwar für 500 bis 1000 Schüler und kostet 1 K, mit Zusendung um 10 h mehr. Jedem Handkataloge wird ein vollständiger Kalender vom 1. September 1900 bis zum 31. December 1901 mit Notizblättern und verschiedenen wissenswerten Angaben (im ganzen 48 Seiten nebst Umschlag) unentgeltlich beigegeben. Bestellungen sind unter gleichzeitiger Einsendung des Geldbetrages nur an die Kanzlei des Lehrerhaus-Vereines, III/3, Beatrixgasse 28, zu richten. Johann Jax in Laibach Wienerstrasse 17 empfiehlt die bestens anerkannten Nähmaschinen und Fahrräder. Illustrierte Kataloge gratis und franco. jgcfineeglöeRefien D Lieblichster Gartenschmuck im Frühjahr! ms Jetzt beste Pflanzzeit! 100 Stück 3 Kronen, 50 Stück 2 Kronen. frieör. }(uck in Erfurt. TrOtz ihrer außerordentlichen Billigkeit sind die Engelsuppen der Conserven-, Schälerbsen- und Rollgerste-Fabrik in Leobersdorf an der Südbahn, N.-Ö. sehr wohlschmeckend; dieselben enthalten laut amtlicher Analyse H6V2% Nährgehalt und ermöglichen den Suppen ans tadten, wegen der raschen und leichten Zubereitung, eine zweckmäßige, schnelle und billige Ausspeisung- der Schulkinder. Auf Verlangen Proben und Prospecte franco. Verlegt und lierausgegeben vom «Krain. Lehrer verein.. — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.