Extra-Blatt zur Laibacher Zeitung Nr- 76 vom 2^4. Illltt 184«. Manifest. HWir Ferdinand der Grste, Kaiser oo„ Oester- reich, apostolischer König voi, Ungarn ic. versichern Unserer t. k. Huld und Gnade alle Einwohner Unserer Königreiche Eroacien und Slavonien, indem Wir folgendes Manifest an dieselben erlassen: Er oaten llnd Slav oilier! Je wohlthuender für Unser vaterliches Herz der Glaube war, da,;, indem Wir dem Wunsche Unserer treuen Vol-ter gemäß, die Wohlthaten der constitutionellen Freiheit auf alle Einwohner ausdehnten, Wir hiemic die durch die gött-liche Vorseyung Unserer Negierung anvertrauten Völker zu/ Dankbarkeit gegen Uns und zur unerschütterlichen Treue für Unseren k. Tyion verpsiichcecen, zugleich dieselben durch gemeinschaftliche Rechte und Freiheiten zu einem innigen brüderlichen Verbände ermunterten, und zur Forderung ihrer Wohlfahrt ein weites Feld eröffneten; desto schmerzlicher traf Uns die traurige Erfahrung, das; Wir Uns in dieser zuversichtlichen Erwartung eben bei Euch beirrt fanden. Bei Euch, Eroaten uud Slavonier! die Ihr seit acht Iahl'hui'.derlen unter derselben Krone, Ungarns Schicksale theilend, diesem Verbände die constitutionellc Freiheit verdankt, welche Ihr — allein unter den Slaven - Völkern ^_ ciue Neihe von Jahrhunderten hindurch zu erhalten im Stande wäret. In Euch mußten Wir uns irren, die Ihr nicht nur an allen Rechen und Freiheiten der ungarischen Eonstitu-tioi» immer gleich betheiligt wurdet, sondern auch in gerechter Vergeltung Euerer bisher mackellos bewahrten Treue durch die Huld Unserer erlauchten Vorfahren gesetzlich mit besonderen Rechten, Privilegien und Freiheiten bekleidet, im Besitze gl ößerer Vorrechte seyd, als welch' immer Unterthan Unserer heiligen ungarischen Krone. In Euch irrten Wir Uns, denen der letzte Reichstag des Königreichs Ungarn und seiner Nebenlander nach Unserem eigeneu königlichen Willen an allen Wohlthaten der consticutionellen Freiheit und Rechtsgleichheit brüderlichen An» theil gcw.chrce. Die Gesetzgebung dcr Krone Ungarns hat die Uiba-rial-Leistungen bei Euch ebenso, wie in Ungarn aufgehoben, und die unter Euch Uibarial.-Unterthanen waren, sind ohne alle Belastung zu freie» Grundcigenthümern umgeschaffen; die Grundherren erhalten für den Verlust der Urbarial-Leistungen eine Entschädigung, welche Ihr ans eigenen Mitteln mit den größten Opfern nicht zu leisten im Staude wäret; daher dieselbe gleichfalls ohne Enere Belastung auf die Hypothek Unserer Eanieral-Güter, mit Unserer aller» höchsten Genehmigung Scatt finden wird und hiedurch ge-sichert ist. , Das Recht der constitutionellen Vertretung wurde bei Euch eben so, wie in Ungarn, auf das Volk ausgedehnt, dnüüach nicht nur dcr 'Adel, sondern auch die übrigen Ein-'"^h»er und die Gran;-Regimenter durch ihre Abgeordneten !°wohl an der gemeinschaftlichen Legislation, als auch an Eueren Municipal - Versammlungen Thril nehmen, und Ihr selbst durch Euer unmittelbares Mitwirken Euer Wohlergehen ! befördern könnt. I Bis jeßc hat der Adel an den öffentlichen Lasten wenig Theil genommen; von nun an ist die gleichförmige Verthei-l«»g derselben zwischen allen Einwohnern ohne Unterschied bes Standes, gesetzlich eingeführt, und dadurch eine drückende 5!ast von Euer» Schultern genommen. Euere Nationalität und Municipal-Rechte, betreff welcher m^i Euch durch böswillige falsche Gerüchte Besorgnisse einzustoßen versuchte, sind durchaus nicht bedroht, ja vielmehr ausgedehnt und bekräftiget, gegen alle Eingriffe sicher gestellt, den» der Gebrauch Enerer Miurersorache ist Euch in Eueren Schulen und Kirchen nicht nnr gesetzlich für immerwährende Zeiten gesichert, sondern, statt dcr bei Euch bis jetzt übliche!, lateinische!, Sprache auch in den öffenllichen Versammluugen k'Ngeführt worden. Verleumder haben Euch den Glauben beibringen wol-lc», als ob die ungarische Nation Enere Sprache unter.-Zücken, oder an ihrer fernern Entwickelung hindern wollte. Viir selbst versichern Euch, daß diese Gerüchte ganz falsch ^"d, ia daf; es Anerkennung findet, wie Ihr der todten la-^l'ischcn Sprache entsagend, Eucre eigene Muttersprache Auszubilden und zu verbreiten bemühet seyd; die Gesetzgebung ^>ll Euch in diesem Bestreben unterstützen, und Eure Pfar-^', welchen die Sorge für Eucre Seelen und die religiöse schling Euerer Kinder anvertraut ist, auf Staats-Kosten gebührend dotiren. < Seit 800 Jahren seyd Ihr mit den Ungarn verbum ^", wahrend dieser ganzen Zeit hat sich die Legislation im-,^' mir Achtung Euerer Nationalität gegenüber benommen; .'^ könntet Ihr daher glauben, dasi dieselbe Gesetzgebung ^ feindlich gegen Euerc Muttersprache auftrete» wolle, welche Sie 800 Jahre hindurch immer beschuht hat? Und doch statt dessen, daß unter Euch die Gewährleistung Eurer Nationalität, und die Ausdehnung der coiiiiitimonrllen Freiheiten mit brüderlicher Anerkennung empfangen worden wäre, haben sich Leuce bei Euch gefunden, die statt Dank, Liebe und der u»ö schuldigen Treue, die Fahne der fanatische!, Verdächtigung aufpflanzten, die Ungarn als Eure Feinde dar» stellen, und durch alle möglichen Mittel beide Nationen zi, entzweien suchen; Leute, die jene Euerer Mitbürger, die Euch besser aufzuklären suchten, verfolgten, und durch Einschüchte. rung die Sicherheiten der Personen gefährdend, ihre Heimach zu verlassen zwangen. Unsein herbe» Schmerz ob dieses Treibens vermehrte die traurige Besorgnis;, ob nicht etwa gar zum Führer dieser verbrecherischen Umtriebe eben derjenige Mann sich hingegeben habe, den Wir mit Beweisen Unserer töniglicheli Gnade überhäufend, in Euerem Vatei lande zum Hüter der Ordnung und der Gesetze bestimmte»; ob nicht er, seine Stellung, zu welcher er durch Unsere Gnade erhoben wurde, mißbrauchend, nicht, wie er sollte, die irre geleiteten Bürger eines Besseren belehrte, sondern von Parteisucht getrieben, die Leidenschaften noch mehr entflammte, ja uneingedenl' seines Unccnha»-Eides, gegen den Verband mit Ungarn, also gegen die Integrität Unserer heiligen Krone, und U».-ser königliches Ansehen, sich Eingriffe erlaubte. Bis jetzt haben Wir in Ungarn und seinen Neben-ländern die executive Gewalt im Wege Unserer ungarischen Hofkanzlei und Unserer königlichen Scatthalterei, in Militär-Sachen aber durch Unseren Hofkriegsrath ausgeübt, und den auf diese Art erlassenen Befehlen gehorchten die Bane von Croatie» , Slavonien und Dalmatien, wie sie früher den auf anderen Wegen und in anderen Formen erlassenen Befehlen Unserer ungarischen Behörden zu gehorche» vei'psiichcet waren, je nachdem die Art und Weise der Alisübung Unserer erecuciven Gewalt durch die Reichstage mit Unserer Zustimmung festgesetzt war. Auf dem letzte» ungarischen Landtage haben Wir ill Folge der an Uns durch Unsere getreuen Stände de) Reiches gerichteten Bitce, von Unserem freien königlichen Willen gleitet, das Gesetz allerqnädigst bestätiget, lant welche», Unser geliebter Vetter, der di»chlchtigste Erzherzog Stephan, Palatiu von Ungarn, während Unserer Abwesenheit von Ungarn, zu Unsere», bevollmächtigten königlichen Statthalter erklärt wurde, der als solcher die executive Gewalt durch Un, ser gleichzeitig ernauntes ungarisches Ministerium auszuüben hat, welches Ministerium alle bisherigen Befugnisse der Hof, kanzlei, der Statthalterei, der Hofkammer und des Hof-kriegsrathes in sich vereiniget. Der Ban Unserer Königreiche Croatlen, Dalmatien und Slavonien ist daher verpflichtet, Unseren in» Wege Unseres königlichen Statthalters und Unsere) ungarischen Ministeriums erlassenen königlichen Befehlen, ,vei.n er nicht einen Hochverrat!) begehen will, eben so zu gehorchen, al5 seine Amtsvorfahren den Verordnungen Unserer ungarischen Hof-kanzlei, der Statthalterei, der Hofkammer und des Hof«-kriegsrathes Folge zu leisten hatten. Trotz dessen soll sich Baron Io cpl) Jellachi ch, den Wir zum Ban Unserer Königreiche Eroacien, Dalmatien u»d Sla^ vonien zu el»e»ne» geruhten, erkühnt haben, diesen schuldigen Gehorsam zu versagen. Wir, der König von Ungarn, Croatie», Dalmatic» und Slavonien, Wir, dessen Person Euch heilig ist, sageit Euch, Eroaten und Slavonier, allch das Gesetz ist heilig und muß heilig seyn. Wir habe» bei dem lebendigen Gott geschworen, daß Wir die Integrität Unserer nngarischei, Krone, die Constitution und das Gesetz sowohl selbst wahreil und befolgen, als auch durch Andere befolgen machen werden. Wir werde,, Unserc» k'önigl. Eid halten, Wir sind gnädig für Unsere getreuen Unterthanen, nachsichtig für reuige Schuldige, aber unerbittlich strenge gegen starrsinnige Verräther, 'und lassen diejeni^-n d.'m Arme dcr Gerechtigkeit verfallen, die »lit Unserem königlichen Eide ei» kecke) Spiel zu treiben sich erkühnen; der gegen das Gesetz sich ansiehnr, lehnt sich gegen'Unserc» kö'nigl.'Thron auf, welcher auf den Gesetzen fnßr, und B.Iella ch i ch ist angeklagt, sich mit seinen Genossen nicht nur gegen das Gesetz anzulehnen, son-dern trotz Unserer an ihn erlassenen väterlichen Ermahnung geil in seinem Ungehorsam zu beharren. Die erste Sorge UnsereS geliebten Vetters, des durchlauchtigsten Erzherzogs Stephan, Palatins von Ungarn unv Unseres ungarischen Ministeriums bestand darin, den B. Joseph Iel lach ich dahin aufzufordern, daf) derselbe sich, Behufs der Sicherung Euerer Nationalität, Rechte unv Freiheiten, in ein gegenseitiges Einverständnis; setzc, damit untcr andern Gegenstände» auch Encre Landes.-Congregation je cher zusammen berufen, und in derselben die Gesetze kundgemacht werden können, derei, Segen Wir Euch nicht vorenthalten wollten, und hierauf der Ban in seine Würd< öffentlich eingesetzt werde, ch,ie welche Installation derselbe als gesetzlicher Beamte nicht betrachtet werden kann. Der Ban ist angeklagt, dieser Aufforderung — ob. gleich er wiederholt, und zwar dllrch Unseren eigenen Befehl zur Nachachtung der Verordnungen Unseres köuigl. Statthalters llüd Unseres ungarischen Ministeriniüs ermahnt und verpflichtet wurde, keine Folge geleistet, uud durch diesen Ungehorsam Euch den Gefahren der'Anarchie preisgegeben zu haben. Doch nicht genug, das; der Ban selbst nicht gehorchte, soll er die gesetzlichen Behörden zu gleichem Ungehorsam aufgefordert, und sowohl diese, als auch daS Volk dnrch (Gewaltmittel zu feindseligen Schritten gegen die ungarische Krone <^wlingen haben. Ihr Alle müsset sengen dessen gewesen seyn, »vessen er be-scholdigc wi>d j Ihr alle music es gesehen haben, ob er alle i>ie>enigen, die den Verband Kroatiens »lit lluc^n^l aufrecht erhalten wollten, verfolge, sie ihres Annes willkürlich enr« setzte, und das Standlicht ge^e» alle, dic seiner politischen Meinung uicht huldigten, kundmachen liesi, dadurch zahlreiche Familien zur Flucht und ^luoivauderung zwang. Ihr alle müsit co gesehen haben, ob der Van den Amtsantritt der gesetzlich ernannte» Obergespane »»möglich machte; unsere Cameralcasse» mit Gewalt ill Beschlag nahm, »nd zu», Vollzüge dieser Eigemuächtigkeit sogarllnsere Truppen ,'ern'endete. Ihr müs;r es wisse», ob er ohne Reichstag nach seiner eigenen Willkür mit einer neuen Steuer (inch belastete, und ohne alle Bevollmächtigung daö Volk zur Ergreifung der Waffen zu zwingen bestrebt war,waS Wir selbst ohne Ermächtigung der gesetzgebenden Gewalt anzubefehlen nicht in, Stande sind. Ihr music es bezeugen können, ob er es geschehen ließ, das; seine Genossen das Volk durch Erdichtungen und falsche Gerüchte gegen die Ungarn, als ob sie Encre Na? lionalitat bedrohten, aufwiegelte»; ro geschehen liesi, das; in gesetzwidrigen Versammlungen offener Aufruhr gegen Ungarn geprediget, eigenmächtige Ernennnngcn vorgenommen, ja sogar durch die mit diesem Treiben verbundene Aufregung bereits blutige Conflicte, vcreinc mit Raub und Mord in Ungarn veranlaßt wurden. Ihr kennt die persönliche Beleidigung, welche gegen ciu Erlauchtes Mitglied Unseres königlichen Hauses, Unseren tön. Statthalter, Erzherzog Stephan, auf dein öffentlichen »Platze der, in letzter Zeit zum Schauplätze stets wiederhol-ter Gesetzwidrigkeiten sich hergebenden Stadt Agram vor den Augen des Banus auf freche Weise verübt wurde, und müßt wissen, ob er die Schuldigen zur Strafe zog. Euch kann es nicht undekannr seyn, ob er wirtlich Unsereui, zur Herstellung der gesetzlichen Ordnung ernann-ten königl. Commissar, B. Johann Hrabovszly^ Unserem geheimen Rath und Feldmarschall-Lieute»allt, den gebühren--den Gehorsam versagte. Durch die väterliche Sorge für unsere, durch falsche Gerüchte etwa irre geleiteten Unterthanen bewogen, versuchten Wir den letzte» Schritt, um, bevor Wir diesen Kla-qen Gehör schenkten, dem Angeklagten persönlich Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zn geben, indem Wir denselben zur Absagung der von ihm ohne Unsere k. Zustimmung, welche daS Gesetz erfordert, auf den 5. Juni l. I. cinbernfene» Landes - Congregation durch Unsere» eigenhändege» Befehl aufforderten, und Behufs der zu bewerkstelligenden Ausgleichung der croatischen Wirre», persönlich in Unserem Hofla-yer zu erscheinen befahlen. Doch hat Icl lach ich auch diesem Unsere», Befehle, wie allen Unseren bisherigen Verordnungen, nicht gehorcht, ,i»d weder die Landes-Congregation abgesagt, noch ist er in der ron Uns anbefohlenen Zeit in Unserem Hoflagcr erschienen. Nachdem zu so viele» A»klage» gcgeu ihn, auch dieses starre Beharren im Ungehorsame gegen Unsern Allerhöchst eigene» Befehl gekommen war, blieb NnS kein anders Mittel übrig, als zur Herstellung Unseres verletzten königl Ansehens und zur Anfrechthaltung der Gesetze, unsern getreuen geheime» Natl) n»d Feldmarschall--Lieutenant, B. Johann Hrabovozky, als Unsern k. Commissär, zur Untersuchung dieser ungesetzlichen Fürgängc auszusenden gegen den Baron Joseph Icllachich und seine etwaigen Mitschuldigen einen der Anklage einsprechenden Prozcs, erheben zu lassen, und cndlich denselben bis zl» seiner selbststandigcn Rechtfertigung seiner Banalwürde und aller militärischen Bcdienstunge» zn entheben: Euch strenge mahnend, alle Theilnahme an Um-rrieben, welche eine Trennung von Unserer, Krone be;wek-ke„, zu entsagen, den Behörden befehlend, allen amtlichen Verkehr mic Baro» Iellachich oder feinen anfälligen Mitangeklagten, unter gleicher Strafe allsoglcich abzubrechen, und den Verordnungen Unseres k. Commissars unbedingt zu folgen. Croaten und Slavomer! mit Unserem königl. Worte verbürgen Wir Euch die Bewahrung Euerer Nationalität und Freiheiten, und die Erfüllung Enercr gerechten Wünsche; daher schenket keine» Glauben bethörenden Zuflüsteruugen, mit welchen ma» E»ch zur Erreichung widerrechtlicher Zwecke misibrauchen, Euer Vaterland den Knechtschaft »md miendl> chcn, Elende Preis geben will. Höret a»f die wohlwollende Stimme Euers Königs, der zil Euch spricht, auf die Stimme Euers Königs, der Euere Nationalität und Euere Rechte mit seiner königl. Macht immer beschirmen wird, der aber auch eben fo fest entschlossen ist, das Ansehen seiner ungarischen Krone und der Gesetze mit aller Kraft gegen jegliche» Eingriff aufrecht zu echalte». Haltet daher fest am gesetzlichen Gehorsam, a» der Uns schuldigen Treue, verbreitet nicht durch Ungehorsam Jammer und Elend auf Euere Heimath, auf Euch und Euere Kinder. __ Beweiset hiednrch in diese» schweren Zeiten, das; Ihr noch immer Unsers Erlauchte» Hauses treue Croaten und Slavonier seyd. Znr Kundmachung und Verbreitung dieseS Manifestes forder» Wir hiermit Jede» bei seiner Unterthans-Treue auf. Gegeben in Unserer Stadt Innsbruck, 10. Juni 4 848. Ferdinand m. j>. Manifest nn meine Orälyer. ZWir Ferdinand der Orste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Croatie». Dalmatien, Slavonien, Galizieu und Lodomerien, dieses Namens der Fünfte, vo» Rama, Scrvie», Cumanicn und Bulganen, so auch König der Lombardei, von Venedig, Illyrie» und Jerusalem, Erzherzog von Oesterreich u. s. w., hiemit Unsere» Gränzern knnd und zu wissen. Indem Wir Uns bewogen gefunden haben, Unsere»! Königreiche Ungarn und seinen Nebenländern Croatien und Slavonien, ein eigenes, in Ofen residirendes, verantwort!»'» ches Ministerium zu gebe», haben Wir Uns zugleich entschlossen , zur besseren Verwaltung Eures Vaterlandes, zur schnelleren Erledigung Euerer Angelegenheiten, auch die ge. sammte Militärgränze diesem, U»s nnd den, ganzen Lande für alle seine Handlunge» verantwortlichen Ministerium zu untcrordncn, und in Hinkunft, statt in, Wege des Hof' tricgsrathes, alle Unsere Befehle nur ,'m Wege Unseres kö>-niglichen Statthalters des durchlauchtigsten Erzherzogs Ste.-phan, Palatins von Ungar», und des ungarische» Kriegs-Ministeriums an Euch in Euere Heimath gelange» zu lasse»; — in Befolgung dieser Befehle erweiset Ihr daher nur Uns auch ferner dc» Gehorsam, welchen Ihr Uns und dem Va» tcrlande bisher mit so treuer Ergebenheit geleistet habt. Gränzer! es thut Unserem Herze» wohl, nach so vie, le» Uns gegebene» Beweise» ausdauernder Treue und Ta» pferkeit, Euch endlich den verdiente» Lohn zuwe»den zu können. Nachdem Euch die Unvcrletzlichkeit Euerer Nationalität, Religion und Sprache durch Uns und die Verfassung des Landes für ewige Zeiten garantirt wird, machen Wir es dem königlichen Statthalter und Unsere», ungarische» Mimsterium gleichzeitig zur heiligsten Pflicht, Euere Wünsche zu vernehmen, Euere Bedürfnisse kennen zu lerne», und so^ fort Euch unverzüglich alle jene Erleichterungen und Begun» stigungen zu Theil werden zn lassen, welche mit den neuen Gesetze» und der Eigenthümlichkeit Euerer M'litärverwal-tung vereiübarlich, und welche jedem treue» Bürger durch die dem Gesammtvaterlande verliehene Constitntio» geworden sind; andererseits aber fordern Wir Euch auf, Unseren, königliche» Statthalter und dem ungarische» Ministerium als Unscrcu gegenwartigen verfassunggemäsie» Organen i:, All uud Jedem Folge zu leisten, und'nicht durch Widersetz, lichkeit Euer nnd Euerer Nachkomme» Wohl z» gefährde», lind Eure» historischen Ruhm treuer Anhänglichkeit an Un. ser Kaiserhaus zu beflecken. Diesem Unsere», kömgliche» Statthalter und ungarischen Ministerium wird es ferner obliegen, für eine sichere und bessere Snbsistenz Euercr Geistlichkeit, so wie für das Emporblühen Euercr Natio-nalschule» ungesäumt Sorge zu tragen, den Militärcom--munitärcn cndlich und de» so»stige» im Regiments-Bezirke wohnende» Bürgern jene constitutionelle Freiheiten zuzuwenden, derrn sich gesetzlich alle andere,, Städte und Bürger des Königreicho erfreuen. Schliesilicl) geben wir Euch bekannt, das, Wir Unsern Feldmarschall-Lieutenant und commandircnden General itt Slavonien, Baron Hrabovszky, mic den, Auftrage zu»' tömgl. Commissär für Croatie» und Slavonien ernannt ha» ben, die dortige», ei»e Trennung von der ungarischen Krone beabsichtigenden Umtriebe, besonders aber das, Unser» bestimmten Weisnnge» und Befehlen sowohl, als den Gesetze" zuwiderlaufende Bcnchmc» des Ban's von Croatien, Baro" Joseph Iellachich. zu untersuche», de» Wir sonach, bis zu seiner vollständige» Rechtfertigung, der Banuswm-de unv aller militärische» Bedienstunge» zu enchebc» finden, »nd Euch Hiernut befehle», bis auf Weiteres dem Freiherr" Joseph Iellachich jeden Gehorsam zu e»tsagen, daa/qen aber den Verordnungen Unsers k. l. Feldmarschall.-Lieutenants, Baron Hrabovszk!), unbedingt und in alle» 3)e^ dingunge» zu folgen. Gegeben in Unserer Stadt Innsbruck den lO. Juni «848. Ferdinand m. p. Verleger: Ignaz Edler v. Kleinmayr. — Verantwortlicher Redacteur: Leopold Kordesch.