AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurl, Amulfplafzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsporkoisen-konto 189.606. Kärntner Landeshypothekenansfolt, Konto Nr. 11349 Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.560.—, holbjährl. S 30.—, monotl. 55,— 7. Jahrgang / Nummer 8 Freitag, den 22. Februar 1957 Einzelpreis S 1.2(1 Die Forstwirtschaft in Kärnten 1956 wurden in Kärnten 5031 ha aufgeforstet — 308 km Forstaufschließungswege im Bau Unter Vorsitz des Lhstv. ÖR Ferlitsch und des Landesforstdirektors Hofrat Dipl.-Ing. Fichtner fand in der vergangenen Woche in Klagenfurt eine Konferenz sämtlicher Forsttechniker des forstpolitischen Dienstes Kärntens statt, an der als Vertreter de$ Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft Sektionsrat Dr. Huber teilnahm. Im Rahmen der von den Leitern der Bezirksforstinspektionen erstatteten Tätigkeitsberichte wurde bekanntgegeben, daß der Holzeinschlag in Kärnten im vergangenen Jahr insgesamt 1,770.700 Festmeter betrug. Wie im einzelnen berichtet wurde, werden die Schlägerungen durchgeführt zur Abtragung alter Schulden, zwecks Auszahlung bei Besitzübernahmen, für Investitionen, aus Gründen der Zuschußwirtschaft sowie im Rahmen der gewöhnlichen Waldwirtschaft. Ein erfreuliches Zeichen für die langsame Gesundung der ganzen Wirtschaft ist die Abnahme der Schlägerungen für Investitionen und aus Gründen der Zuschußwirtschaft. Die Schlägerungen zur Vornahme von Investitionen sind seit dem Jahre 1955 von 59 Prozent auf 50 Prozent, die Schlägerungen im Rahmen der Zuschußwirtschaft von 11 Prozent auf 9 Prozent zurückgegangen. Im vergangenen Jahre wurden in ganz Kärnten 5031 ha Blößenflächen aufgeforstet. Dabei wurden 20,419.820 Pflanzen verwendet. Die Gesamtkosten dieser Aufforstungen betrugen 17,064.000 Schilling. An Bundesmitteln wurden dafür 505.850 Schilling ausgeworfen, an ERP-Mitteln 384.727 Schilling, das sind 3 Prozent bzw, 2,2 Prozent der Ge- samtkösten. 20.000 ha Waldfläche erschlossen Für die Forstaufschließung stellten im Jahre 1956 an Beihilfemitteln der Bund 1,933.000 Schilling, das Land 169.797 Schilling und einige Gemeinden 11.000 Schilling zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sowie mit den aufgewendeten In teresšen tenleistu n gen wurden 307,9 km Wegeanlagen errichtet, die sich derzeit noch im Rohbau befinden, während 16 Wegeanlagen mit einer Gesamtlänge von 59,4 km im Laufe des vergangenen Jahres kol-laudiert werden konnten. Darüber hinaus wurden noch beträchtliche Fertigstellungsarbeiten, wie Beschotterungen, Walzungen, der Bau von Schutz- und Futtenmauem sowie Einbauten von Rohrdurchlässen, durchgeführt. Die durchschnittlichen Kosten pro Laufmeter fertiggestellten Fors tauf schl ießungsxvegs schwanken je nach den Geländeverhältnissen zwischen 140 und 160 Schilling. Die erschlossene Waldfläche beträgt rund 20.000 ha. Die Einrichtungsabteilung bei der Landesforstinspektion hat im Jahre 1956 30 Projekte zur Erstellung von Waldwirtschaftsplänen für eine Gesamtfläche von rund 7000 ha beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zur Genehmigung eingereicht. Gleich nach Bewilligung dieser Projekte wurde mit der Ausarbeitung der Wirtschaftspläne begonnen; im Zusammenhang damit wurden noch im Jahre 1956 5250 ha Waldfläche im Außendienst erhoben. j Von allen Bezirksforstinspektionen wurde Klage geführt, daß sowohl die Verbißschäden durch Rehwild wie auch die Schälschäden des Rotwildes ein sehr beträchtliches Ausmaß angenommen haben, so daß die Auflorstungs-freudigkeit der Waldbesitzer zwangsläufig dadurch beeinträchtigt wird. Es werden daher an maßgeblicher Stelle Schritte unternommen werden müssen, um die Überhege des Wild-Restandes in Kärnten abzustellen. 22.584 Arbeitsuchende in Kärnten Mitte Februar wurden bei den Arbeitsämtern Kärntens 22.584 Arbeitsuchende, da-von 17.852 Männer und 4732 Frauen, gezählt, ln der ersten Monatshälfte hat sich der Stand der Arbeitsuchenden um insgesamt 355 erhöht, wobei gegenüber dem 31. Jänner 1957 °70 Männer mehr und 15 Frauen weniger vorgemerkt sind. Im Vergleich zum Februar 1956 ist die Zahl der Arbeitsuchenden sowohl hei den Männern wie auch bei den Frauen höher: Es werden um 1523 Männer und um 140 Frauen, d. s. insgesamt um 1663 Personen tnehr, gezählt. Lhstv. ÖR Ferlitsch gab die Absicht bekannt, im Laufe des Jahres 1957 \x>m Alm-inspektorat, der zuständigen Forstbehörde und dem Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung eine Reihe von Almbegehungen durchführen zu lassen, um die Unterlagen für eine planvolle Trennung von Wald und Weide zu beschaffen. In Kärnten gibt es tausende Hektar minderwertigen Almbodens, die für eine Almbewirtschaftung mangels der notwendigen Voraussetzungen nicht mehr in Frage kommen, die jedoch durch entsprechende Aufforstungen in Wald verwandelt werden könnten. In entsprechender Zusammenarbeit zwischen der Forstbehörde und dem Alminspektorat soll unter Zuziehung von Fachleuten und der Interessenten in allen Bezirken auf solch extensiv bewirt- schafteten Almflächen eine neue Ordnung von Wald und Weide angestrebt werden. Einerseits sollen damit intensiv bewirtschaftete Weideflächen auf kleinem Raum geschaffen werden, während die übrigen Flächen aufgeforstet werden könnten. Durch diese Maßnahmen wäre es ohne weiteres möglich, im Laufe der Zeit tausende Hektar neu als Waldland zu gewännen, weshalb diesem Problem größte Bedeutung beizumessen ist. Da die bisher von den Bezirksforstinspek-tionen geführten Bundesforstgärten gemäß den ministeriellen Richtlinien als eigene Wirtschaftskörper geführt werden sollen, wurden vorläufig die Forstgärten in Klagenfurt-Siebenhügel, Ferlach, Friesach, Weitensfeld, Völkermarkt, Bleiburg, Eisenkappel und Wolfsberg den Beauftragten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft übergeben. Die übrigen Forstgärten werden wegen Personalmangels der Bundesforstgärtenverwaltung vorläufig noch weiterhin von den Bezirksforstinspektionen bewirtschaftet. Grundsätze der Wirtschaftspolitik Aus einem Vortrag des Ministers für Finanzen, Prof. Dr. Reinhard Karnitz, in Klagenfurt Die Vereinigung Österreichischer Industrieller, Landesgruppe Kärnten, konnte Bundes-minister für Finanzen, Prof. Dr. Reinhard Karnitz, für einen Vortrag über aktuelle Fragen der Finanzpolitik gewinnen, den er am 18. Febru-ar im Festsaale der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Klagenfurt vor Vertretern der Wirtschaft und de$ öffentlichen Lebens hielt. Konsul Hubert Kern, der Vorsitzende der Landesgruppe der Industriellenvereinigung, konnte unter den zahlreichen Zuhörem und Ehrengästen besonders Landeshauptmann Wedenig, Lhstv. Ferlitsch, Landesrat Räder, Handelskammerpräsident Dipl.-Ing. Pfrimer und Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Gruber begrüßen. Konsul Kern stellte das Problem der Freihandelszone in den Vordergrund seiner Ansprache, in der er u. a. ausführte, daß die Kärntner Wirtschaft keineswegs die Schwierigkeiten verkennt, die sich durch den Anschluß Österreichs an ein großes, gemeinsames europäisches Wirtschaftsgebiet, dem Österreich nicht fembleiben kann, ergeben. Obwohl die Zollschranken in der Freihandelszone zur Gänze erst in 10 bis 12 Jahren fallen werden, ist es geboten, daß die österreichische Wirtschaft ihre Maßnahmen und Vorbereitungen so trifft, als ob der Zollschutz schon in fünf bis sechs Jahren aufhören würde. Schließlich forderte Konsul Kern für die Industrien im Südkämtner Notstandsgebiet ausreichende staatliche Förderungs- und Hilfsmaßnahmen. Stabile Währung — Voraussetzung für Kapitalbildung Sodann hielt Finanzminister Dr. Karnitz seinen Vortrag. Er begründete zunächst die Notwendigkeit des Anschlusses Österreichs an die Freihandelszone, die ebenso wie die Liberalisierung Gestalt annehmen und Wirklichkeit werden wird. Österreich dürfte die Zeichen der Zeit nicht übersehen. In der ganzen Welt bewirke die Anwendung des wissenschaftlichen Fortschrittes, die Automation, gebieterisch die Zusammenarbeit großer Wirt-schaftsräume, die wieder große Strukturveränderungen mit sich bringen. Das zentrale Problem in Österreich sei die Kapitalbeschaffung, betonte der Minister, wobei der Begriff Kapital im weitesten Sinne zu verstehen ist. Kapital schneie nicht vom Himmel herunter, sondern müsse gebildet werden. Die Grundlage hiefiir sei die Steigerung des Wohlstandes, der nur bei Ausnützung möglichst aller Produktionskräfte möglich ist. Die Wirtschaftspolitik müsse also die Beibehaltung der Vollbeschäftigung zum Ziele haben. Kapital bilde sich bei Verzicht auf Konsum, bei Zurüoklegung eines Teiles deš Verdienstes. Der Anteil des einzelnen an der Kapitalbildung hänge in großem Maße vom Vertrauen in die ] Währung ab. Die kardinale Voraussetzung zur | Kapitalbildung sei also die Stabilität der Währung. Diese müsse, wenn nötig, auch unter Opfern verteidigt werden, auch mit dem Mut zu unpopulären Maßnahmen, wie zum Beispiel der restriktiven Kreditpolitik. Die Kapital Bildung sei eine zarte Pflanze, und noch sei nicht die Basis zur Lösung aller Probleme gefunden. Noch seien Krücken notwendig. Eine solche Krücke sei das Ende 1955 abgelaufene Sparbegünstigungsgesetz gewesen, das sich als ausgezeichnetes Stimulans erwiesen habe. Eine weitere Krücke sei die Bewertungsfreiheit. Öffentliche Aufträge sind nicht die Lebens-basis der Wirtschaft Im Jahre 1956 habe die wirtschaftliche Expansion eüi Höchstmaß erreicht und das Maß des Tragbaren überschritten, weshalb im Interesse der Stabilität der Preise und Löhne eine kleine Dämpfung der Konjunktur sich als notwendig erwiesen habe. Die öffentlichen Aufträge seien nicht die Lebensbasis der österreichischen Wirtschaft, sondern nur ein Ak-zessorium, sie können als Injektionsspritze angewendet werden. Von größter Wichtigkeit seien die Exporte, und diese würden ein neuerliches Anziehen der Lohn- und Preisschraube keinesfalls ertragen, denn die Wechselkurse seien nicht mehr flexibel, sondern fix. Eine Verschlechterung der Kostensituation würde den Verlust des Exports bedeuten. Die Arbeitnehmer haben natürlich das Recht, am steigenden Lebensstandard teilzuhaben, der jedem einzelnen zugute kommen solle. Gegen inflationistische Tendenzen habe eine Bremse in Form der Kürzung der öffentlichen Investitionstätigkeit angelegt werden müssen. Solange preistreibende Tendenzen zu bemerken seien, dürfte mit keiner leichten Hand im Budget gerechnet werden. Hilfe für Kärntens Notstandsgebiete zugesagt Auf die einmütige Forderung Kärntens nach einer Wirtschaftshilfe für Südkärnten eingehend, erklärte sich Finanzminister Doktor Karnitz bereit, in Wien dafür einzutreten, daß auch da$ Kärntner Notstandsgebiet an jenen Begünstigungen teilnehmen soll, die in der Finanzgesetzgebung für die östlichen Bundesländer vorgesehen sind. Der Finanzminister schloß seine Ausführungen mit der Feststellung, daß absolut kein Grund zu irgendeinem Pessimismus vorhanden sei. Die Schillingposition im Ausland sei eine ausgezeichnete und habe nicht einmal durch die Ungamereignisse und die damit verbundene Beunruhigung in Österreich eine Schwankung erfahren. Die Schwankungen des Kurses Zürich seien saisongemäß und kehrten alle Jahre wieder. Sie beruhten auf der Nachfrage nach Reisedevisen. Der Europamarkt Von Oberregierungsrat Franz Müller-Strobl Sollte er Wirklichkeit werden, die eingeleiteten Maßnahmen zeigen ermutigende Perspektiven, dann stünden wir vor interessanten Problemen und vor der Tatsache gewaltiger Umstellungen. Stellen wir uns nur einmal vor: in einem großen Wirtschafts- und Lebensraum, der von Sizilien bis nach Skandinavien reicht, sollen annähernd gleiche WLrt-schafts- und Lebensbedingungen herbeigeführt werden. Das hieße auch alle Sozialgefälle einebnen, und einer der problematischesten Wirtschaftszweige, die europäische Landwirtschaft, würde in diesem großen Wirtschaftsraum einen bedeutenden Faktor bilden! Wir wissen, daß die Landwirtschaft nicht so recht in unsere Vorstellung von einer Marktwirtschaft paßt. Die einen, die meinen, daß auch für die Landwirtschaft die Gesetze von Angebot und Nachfrage, also des freien Wettbewerbes, gelten sollen, haben aber ebenso unrecht wie jene, die der Planungswirtschaft das Wort reden. Denn die Umgestaltung der Landwirtschaft ist mehr oder weniger schon zum Weltproblem geworden, das man nicht mit Formeln lösen kann! Die Problematik der Landwirtschaft begann nämlich schon in dem Zeitraum, als die Industrialisierung einsetzte. Seitdem ist sie das Problem aller Industrieländer und nur dort weniger spürbar, wo sie noch die Grundlage der Wirtschaft bildet, z. B. in Dänemark, Holland. So ist die Landwirtschaft in allen Industrieländern im Laufe der Zeit immer mehr auf Stützungsmaßnahmen angewiesen, und man kann feststellen, daß der Grad der Industrialisierung auch mehr oder weniger Maßstab für die Subventionierungspolitik wurde. Als konkretes Beispiel kann hier Amerika angeführt werden. Blicken wir einmal hundert Jahre zurück: in dieser Zeit war der Grundpfeiler der Wirtschaft in allen europäischen Staaten noch die Landwirtschaft. Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft überwog weitaus die Bevölkerung in anderen Wirtschaftszweigen. Es war also ein Zustand gegeben, in dem ein er-heblioher Teil der Bevölkerung sich sozusagen selbst ernährte. Mit dem Einsetzen der industriellen Revolution traten dann die Umschichtungsprozesse in der Wirtschaftsstruktur immer deutlicher zutage, der Zug vom Lande in die Städte und Industriezentren, auch die bisherigen Lebensgewohnheiten auf dem Lande begannen sich nachhaltigst zu verändern. Dem unerhörten Tempo der industriellen Entwicklung konnte die Landwirtschaft nie auch nur annähernd Schritt halten. Die krassen Unterschiede traten nach dem ersten Weltkrieg besonders in Erscheinung, und die Folgerungen aus dem zweiten Weltkrieg führten zu Maßnahmen für die Landwirtschaft, die ziemlich gleichzeitig in allen modernen Staaten einsetzten. Das alte, in Boden und Brauchtum verwurzelte Bauerntum von einst ist nahezu ausgestorben, es wurde von den stürmischen Zeitwellen überflutet, und an die Stelle stilvoller bäuerlicher Lebensbilder, wie der Pflüger, Mäher und Drescher, traten der Traktor, der gummibereifte Ackerwagen, der Mähdrescher, die elektrische Melkmaschine, andere Geräte, neue Methoden. Radios, Kinos, Waschmaschinen, Kühlschränke, alle diese Kennzeichen der neuen Zeit fanden auch auf dem Lande Eingang. Das Dorf ist im Erwachen, im Aufbruch, jahrhundertealte Lebensgewohnheiten finden immer deutlicher ihr Ende. Diese Umbruchszeit in der Landwirtschaft hat tiefgreifende Folgen. Diese innere Auseinandersetzung mit der Zeit erfolgt nicht in dem Tempo wie anderswo, auch nicht so reibungslos. Denn von Haus aus war doch die Landwirtschaft mehr oder weniger auf den Eigenverbrauch eingestellt, und der Familienbetrieb war ja die Grundfeste des Bauerntums. Die Umstellung auf eine immer stärker werdende Notwendigkeit zur Marktleistung, die Verringerung des Eigenverbrauches, um modernere Betriebsmittel anzuschaffen, übten starke Einflüsse auf das ländliche Dasein aus. Hier mußten Hilfsmaßnahmen aller Art einsetzen: Von den landwirtschaftlichen Schulen angefangen bis zu den Subventionie-rungsmaßnahmen zur Anschaffung arbeitsparender Maschinen und von Äufschlie-ßungsprojekten verkehrsungünstiger Lagen bis zur Marktordnung für die landwirtschaftliche Produktion zieht sich die Hilfsstellung der Gemeinschaft wie ein roter Faden durch unsere Zeit: alles zu dem Zwecke einer allmählichen Strokturwandlung der Landwirtschaft. Wenn nun der nationalstaatliche Markt auf den gemeinsamen großen europäischen Markt ausgerichtet werden soll, dann werden die Probleme der Landwirtschaft aus sozialen und ökonomischen Wirkungen heraus für lange Zeit fast unübersehbar werden. Man muß sich das nur richtig vorstellen: das Wegfallen des Zollschutzes, zweifelsohne Änderungen in der bisherigen Schutz-Marktordnung, das Wegfallen von Stützungskäufen in bisher kleinen Marktgebieten und vieles anderes mehr werden die bisherige, noch immer in Strukturwandlung begriffene Landwirtschaft vor eine härteste Daseinsbewährung stellen. Diese wird weniger für den Groß-grundebesitz spürbar sein, aber dort entscheidende Bedeutung haben, wo der Selbstverbrauch die Marktleistung übersteigt. Es ist einmal eine feststehende Tatsache, daß die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft um vieles geringer ist als in der Industrie. Das Einkommen der in der Industrie Beschäftigten wird vom Arbeitsertrag bestimmt. Nun bleibt der Landwirtschaft aber in der Folge auch nur die Wahl, mit weniger Arbeitskräften eine höhere Leistung zu erzielen. Das ist viel schwerer möglich, als es gesagt wird. Der Arbeitskräftebedarf ist nicht nur betriebsgrößenmäßig verschieden, sondern auch standortmäßig differenziert. Am ehesten wird den Umstellungserfordernissen der landwirtschaftliche Großbetrieb gerecht werden. Dort ist der Einsatz kräftesparender Maschinen nicht nur ertragsmäßig möglich, sondern auch annähernd rationell. Schon heute sieht man zur Zeit der Arbeitsspitzen in diesen Groß- oder größeren Betrieben nicht mehr wie früher ganze Arbeitsgruppen beschäftigt, sondern nur mehr Maschinen und deren geringes Bedienungspersonal; In welcher Situation aber stehen jene überwiegenden landwirtschaftlichen Betriebe, für die der Einsatz rationeller Maschinen und Einrichtungen nur begrenzt, zum Teil sogar nur kaum möglich ist? Denn das Ausmaß aller Rationalisierungsmaßnahmen ist ja von der Betriebsgröße abhängig. Kleinbetriebe, die auch bei bester Bewirtschaftung nicht die Lebensgrundlage für eine Familie bilden, werden, vor der Tatsache der Lebensunfähigkeit stehend, entweder aufgegeben oder den anderen Weg, den zur Vergrößerung, gehen müssen. Hier werden zeitgerecht jene Maßnahmen einsetzen müssen, die die Aufstok-kung eines lebensunfähigen Betriebes auf Kosten des anderen ermöglichen. Für Betriebe, deren Größe zwischen den vorhin genannten Extremen, also den Groß- und Kleinbetrieben, liegt, wird die Ausbildung zum reinen Familienbetrieb mit rationellsten Bewirtschaftungsmethoden, ohne Rücksicht auf Selbstversorgung nur auf Marktleistung ausgerichtet, zwangsläufig. Eine Arbeitsteilung und Rationalisierung im amerikanischen Sinne (Farmbetrieb) wird sich in der Europalandwirtschaft kaum entwickeln. Daher wird die Frage eines Gemeinschaftsmaschinenparkes zur Lösung drängen, und zwar überall dort, wo der einzelne Betrieb in seiner Größenordnung zu diesem Zwecke des Zusammenwirkens gleicher Betriebe bedarf. Daß in der Folge auch weitestgehende Meliorationen bisher brach liegender oder nur teilweise genützter Grundflächen ermöglicht werden müssen, liegt auf der Hand, wie ja auch der Zug zur Betriebsvergrößerung und Arbeitsteilung deutlich erkennbar w’erden wird. Damit wird der jahrhundertealte Besitzteilungsprozeß sein Ende nehmen. (Die immerhin in Österreich nicht geringe Anzahl von bäuerlichen Zwergbetrieben, deren Inhaber einen gewerblichen Hauptberuf ausüben, scheiden bei dieser Betrachtung problemlos aus.) Fassen wir zusammen: Ein europäischer Markt wird, da seine Durchsetzung auch über die Existenz der europäischen Staaten entscheidet, kommen, ja, kommen müssen! Aber die eigenstaatlichen Vormaßnahmen zu diesem Ziele müssen rasch einsetzen, und zwar vordringlichst hei jenem Wirtschaftszweig, der die wenigsten Voraussetzungen für eine GroßrarmiWirtschaft mitbringt, bei der Landwirtschaft! Ein Landwirtschaftsgesetz müßte bereits im Zeichen der Großraumbedingungen stehen, denn kein Wirtschaftszweig bedarf zur Existenzsicherung und Ausweitung seiner Lebensfähigkeit eine solche Überfülle von vorschauenden Maßnahmen und kein Wirtschaftszweig einen solchen Kapitalbedarf auf dem Wege zum Europamarkt wie die Landwirtschaft. Vorsprachen beim Landeshauptmann vorher schriftlich anmelden Dag Sekretariat des Landeshauptmannes weist neuerlich darauf lim, daß es im Interesse der vorsprechenden Parteien notwendig ist, alle Vorsprachen beim Landeshauptmann zuvor schriftlich unter Angabe des Besprechungsgrundes anzumelden. Diese Maßnahme soll dazu dienen, an Sprechtagen eine Zeiteinteilung zu treffen, die den Parteien ein längeres Warten erspart. Jetzt schon an den Urlaub denken! Urlaubsreisen und Erholungsaufenthalte durch den Sozialtourismus Die Gewerkschaften haben den arbeitenden Menschen das Recht auf bezahlten Urlaub erkämpft. Sie bemühen sich gegenwärtig, für möglichst viele Gruppen von Arbeitnehmern Urlaubszuschüsse zu erreichen, sofern sie nicht ohnehin bereits gewährt werden. Darüber hinaus wendet der österreichische Gewerkschaftsbund sein besonderes Augenmerk auch der sinnvollen Gestaltung des Urlaubes zu. Der Urlaub soll der Erholung dienen, soll neue Eindrücke vermitteln und soll eine Quelle von Lebenskraft und Lebensfreude sein. Dabei soll aber jeder Urlauber bei der Gestaltung seines Urlaubs individuelle Freizügigkeit besitzen. Die kürzlich mit großem Erfolg in Wien gezeigte Ausstellung „Erschaut — erlebt“ bewies durch rund vierhundert Urlaubsphotos, daß die Arbeiter und Angestellten bereits in großer Zalil einen sinnvollen und zweckentsprechenden Urlaub verbringen. Dies ist nicht zuletzt ein Verdienst des Österreichischen Verbandes für Sozialtourismus. Im Jahre 1953 wurde dieser Verband auf Initiative des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gegründet. Der Gewerkschaftsbund, die einzelnen Gewerkschaften und die Arbeiterkammern fördern und unterstützen die Tätigkeit des Verbandes für Sozialtourismus. Dem Verband ist auch eine eigene Reisekasse angeschlossen. Sie gibt Reisesparmarken im Werte von 5 Schilling zum verbilligten Preis von 4.85 Schilling heraus. Auf diese Weise kann man rechtzeitig für den nächsten Urlaub sparen und genießt überdies noch die Verbilligung um drei Prozent. Da diese Reisesparmarken bei allen für Urlaubszwecke in Betracht kommenden öffentlichen Stellen in Zahlung genommen und ganze Urlaubsarrangements damit bezahlt werden können, ist es kaum noch einzusehen, warum man mit Bargeld bezahlt, wenn man es mit Reisesparmarken zumindest um drei Prozent billiger haben kann. In vielen Betrieben werden überdies für den Kauf von Reisesparmarken Zuschüsse gewährt, so daß sich die Mar- ken weiterhin, zum Teil bis zu 20 Prozent, verbilligen. Es ist das übrigens die beste und gerechteste Art, in der eine Betriebsleitung für den Urlaub der Belegschaft eine soziale Zuwendung erbringen kann. Reisesparmarken für 13 Millionen Schilling Wie sehr sich diese Reisesparmarken bewährt haben, geht aus dem gewaltigen Anstieg des Umsatzes hervor, der zu verzeichnen ist. Im Jahre 1953 wurden vom Verband für Sozialtourismus Reisesparmarken im Werte von drei Millionen Schilling verkauft, im Jahre 1956 aber waren es bereits 13 Millionen Schilling. Mehr als 100.000 arbeitende Menschen unseres Landes haben im vergangenen Jahr mit Hilfe des Sozialtourismus einen angenehmen Urlaub verbringen können. Ein richtiger, schöner Urlaub muß zeitgerecht vorbereitet werden — organisatorisch, aber auch finanziell. Nach Auffassung der Funktionäre des Verbandes für Sozialtourismus, die alle bewährte Gewerkschafter sind, ist jetzt die Zeit gekommen, an den Urlaub 1957 zu denken. Es ist auch noch nicht zu spät, mit Hilfe von Reisesparmarken, die in bestimmten Beträgen bei jeder Lohn- oder Gehaltsauszahlung vom Betriebsrat bezogen werden können, für den kommenden Urlaub zu sparen. Anfang März wird der „Urlaubsberater 1957“ erscheinen. Er enthält eine unglaubliche Fülle an günstigen Urlaubsarrangements und Urlaubs reisen. Man findet darin Urlaubs-aufenthalte mit einer Tagespension in der Höhe von nur 26 Schilling, ferner zahlreiche Auslandsreisen und sogar Reisen nach Ägypten. Trotz der steigenden Tendenz der Preise im österreichischen Fremdenverkehr konnte der Verband für Sozialtourismus preisgünstige Urlaubsarrangements auch in unserem Lande selbst abschließen. Außerdem gibt es heuer wieder preismäßig sehr günstige Urlaubsaufenthalte in Jugoslawien. Um 870 Schilling durch Italien Ein Reisefilm des Verbandes für Sozialtourismus, der in ganz Österreich gezeigt wird, macht den Urlaubsanwärtem des heurigen Jahres bereits Geschmack auf eine schöne Reise. Es ist ein Farbfilm, der von der Hast des Alltags erzählt und ihr die Schönheit des Reisens gegenüberstellt. Im Sommer wird auch wieder der „Urlaubsexpreß“ des Verbandes für Sozialtourismus nach Italien starten. Die Route führt von Wien nach Bologna, Florenz, Rom. Neapel und Capri, Rom, Ancona, Cattolica. Padua, Venedig und zurück nach Wien, Die Reise dauert 9 Tage und kostet nur 870 Schil-lmg. Die Nachfrage nach derartigen Urlaubsreisen und Urlaubsaufenthalten ist bereits jetzt sehr groß. Den Arbeitern und Angestellten wird empfohlen, sich in dieser Beziehung bei ihren Betriebsräten und Vertrauensleuten Rat und Auskunft zu holen. Die Betriebsräte beziehen Auskünfte und Unterlagen direkt vom Verband für Sozialtourismus in Wien I., Hohenstaufengasse 10, 2. Stock, Tel. A 16-5-10. 12.000 Elektroherde im KELAG-Netz! Dadurch werden jährlich 35.000 Festmeter Brennholz erspart Die Verwendung der Elektrizität in allen Sparten des menschlichen Schaffens hat in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. Sie bietet Bequemlichkeit, Reinlichkeit des Betriebes, hohe Anpassungsfähigkeit und Regelbarkeit, Die Erfolge konnte die Elektrizitätswirtschaft wegen der Billigkeit und Preiswertigkeit erzielen. Eine Schalterdrehung und die Herdplatte beginnt, genau dosiert, wie es die Hausfrau wünscht oder das Kochgut es erfordert, Wärme auszustrahlen. Eine Schalterdrehung und der Motor, der die Wasserpumpe antreibt, die irgendwo tief im Brunnen montiert ist, beginnt zu arbeiten und fördert das Wasser zum gewünschten Verwendungsort; sie erspart die mühevolle Arbeit des Pumpen« und Wassertragens vom Brunnen zur Verwendungs-Stelle. Aber nicht ;iur die Anpassungsfähigkeit und Sauberkeit der Elektrizitätsverwendung in Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft veranlaßt immer weitere Kreise zu reichlicherer Technisierung; es ist auch für die, die es erkannt haben, eine volkswirtschaftliche Aufgabe von nicht zu unterschätzender Bedeutung ge- worden, einen Elektroherd anzuschaffen. In Kärnten wird vornehmlich zum Kochen Holz als Brennmaterial verwendet. Bei sparsamem Verbrauch ist es immerhin jährlich eine Menge von etwa drei Festmeter Brennholz, bezogen, auf eine vierköpfige Familie. In der Landwirtschaft ist es oft em Vielfaches dieser Menge. Zurzeit (Ende 1956) haben 11.548 Haushalte im KELAG-Gebiet Elektroherde in Verwendung. Rechnet man nur drei Festmeter Holz je Herd, dann werden heute schon in Kärnten etwa 35.000 Festmeter Brennholz erspart, das vom Produzenten zu einem viel besseren Preis als Industrierohstoff (Holzschliff, Grubenholz, Bauholz u. a. m.) verkauft wird. Das ist aber nicht der einzige Grund, der den technisierten Haushalt zu einem volkswirtschaftlich wichtigen Unternehmen macht. Das als Industrierohstoff so wertvolle Holz wird als Brennmaterial in der Küche verwendet, wo mehr als 90 Prozent seines .Wärmeinhaltes in Rauch und Asche aufgehen, also weniger als 10 Prozent (etwa 6 Prozent) des Wärmeinhaltes sind nutzbar; mehr als 90 Prozent sind Verlust. Es ist völlig gleich, ob es sich um Holz- oder Kohlenheizung handelt. Und wie ist es beim Elektroherd? Sein Wirkungsgrad ist um ein Vielfaches höher als der Wirkungsgrad bei der Speisenbereitung auf dem Holz- oder Kohlenherd. Dies ist mit ein Grund, weshalb Elektrizität mühelos mit der Speisenbereitung mit Holz oder Kohle als Brennmaterial in Wettbewerb treten kann. Wenn man die aufgezeigten Probleme zusammenfaßt, kommt man zu dem Ergebnis, daß die Hausfrau eine bedeutende wirtschaftliche Macht verkörpert. Die KELAG versucht es, in ihren Schulungen, Kochvorträgen und Beratungen der Hausfrau diese Erkenntnis zum Bewußtsein zu bringen, damit sie ihre Entscheidungen leichter treffen kann. In diesem Zusammenhang ist es interessant, die Entwicklung des Elektroherdanschlusses über einige Jahre zu betrachten. Ende 1951 waren im KELAG-Netz (ohne Stadtwerke Klagenfurt) 2500 Elektroherde vorhanden :— Tischherde bzw. Doppelkochplatten sind aus der Betrachtung ausgeschlossen. Ende 1956 waren 11.548 Elektroherde am Netz der KELAG angeschlossen. Vergleicht man den Stand der Technisierung des Haushaltes in anderen Ländern und bei uns, dann kann man feststellen, daß z. B. die Schweiz, von der genaue Statistiken vorhanden sind, die Herddichte, die die KELAG zurzeit in Kärnten erreicht hat, schon im Jahre 1935 verzeichnete. (27,5 Elektroherde auf 1000 Einwohner). Die Ziffer ist inzwischen (die letzte Zählung in der Schweiz ist 1953 erfolgt) auf 126,9 Elektroherde je 1000 Einwohner angewachsen. Die KELAG hat daher noch eine Reihe großer Aufgaben zu erfüllen, wenn nur jene Ziele erreicht werden, die in anderen Ländern schon erreicht sind und die auch dort noch nicht die Sättigung des Marktes bedeuten. Amtliche Personalnachrichten | Der gemäß Artikel 64 des Bundesverfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler hat mit Entschließung vom 16. Jänner dem Fachvorstand an der Bundesgewerbeschule in Klagenfurt Dipl.-Ing. Emil Becker und dem Professor an der Bundesgewerbeschule in Klagenfurt Dipl.-Ing. Gustav M e z z a d r i den Titel Oberstudienrat verliehen. Der gemäß Artikel 64 des Bundesverfassungsgesetzes die Funktionen des Bundesprä-sidenten ausübende Bundeskanzler hat mit Entschließung vom 21. Jänner 1957 dem Professor an der Bundesgewerbeschule in Klagenfurt, Dipl.-Ing. Johann Gaugelhofer, den Titel Oberstudienrat verliehen. Vereinheitlichung der öffentlichen Fürsorge Gemeinsame Tagung der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege in Kärnten In Klagenfurt wurde am 18. und 19. Februar unter dem Vorsitz des Hofrates Dr. Z o-j e r vom Fürsorgereferat der Kärntner Landesregierung die Jahres Vollversammlung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege, Sektion öffentliche Fürsorge, abgehalten. Die Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspfiege ist die Versammlung aller Fachreferenten der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege der Bundesländer und der autonomen Städte, an der auch Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und des Bundesministeriums für Inneres teilnehmen. Ihre Gründung erfolgte vor 30 Jahren. Da es sich in der öffentlichen Fürsorge um Aufgaben handelt, die nach der Verfassung in die Kompetenz der Länder fallen, ist es geboten, daß sich ihre zuständigen Stellen gemeinsam mit den Problemen der öffentlichen Fürsorge befassen und ihre soziale Arbeit koordinieren, Landeshauptmann W e d e n i g stellte in seiner Begrüßungsansprache mit Befriedigung fest, daß der 30jährige Bestand der Arbeitsgemeinschaft beweist, wie notwendig und zweckmäßig ein Zusammenschluß aller Bundesländer auf diesem Gebiete war. Die Arbeitsgemeinschaft hat in dieser Zeitspanne für die gemeinsamen Aufgaben der sozialen Fürsorge viel Ersprießliches und Wertvolles lei- sten können. Sie hat durch ihre fachliche Mitarbeit an der Gesetzgebung und an der weiteren Entwicklung der Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege sich Verdienste erworben und zur Rationalisierung des großen Aufgabenbereiches der Fürsorge wesentlich beigetragen. Gerade die Entwicklung auf dem Gebiete der Fürsorge beweist, wie notwendig es ist, die Fürsorgeprobleme gemeinsam zu erörtern, gemeinsam zu vertreten und das soziale Denken und Handeln in der Öffentlichkeit zu aktivieren. Die Vollversammlung befaßte sich sodann in ausführlichen Erörterungen mit dem Verhältnis der öffentlichen Fürsorge zum Allgemeinen Sozialversicherung,sgesetz. Des weiteren wurde ein wissenschaftlich hervorragend fundiertes Referat über das aktuelle Thema „Rehabilitation und Resozialisierung“ gehalten, das alle Fragen dieser wichtigen Sparte in der öffentlichen Fürsorge eiuschloß. Eine Besichtigung der mit den modernsten Mitteln der Rehabilitation ausgestatteten Wiederherstellungsanstalt für körperbehinderte Kinder in Hermagor, deren neuzeitliche und zweckmäßige Ausgestaltung allgemein höchste Anerkennung fand, beschloß die vom Geiste echter Zusammenarbeit getragene Tagung der mit den Fragen der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege befaßten Fachreferen-ten. Slowenisch und Kroatisch Amtssprache Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich in einem von der Besitzverwaltung Esterhazy Segen einen burgenländischen Kroaten geführten Wohnungsräumungsprozeß eine wichtige, grundsätzliche Entscheidung getroffen, die die Frage des Kroatischen beziehungsweise Slowenischen als Amtssprache bei Gericht tiärt: Das Erkenntnis besagt, daß durch die unmittelbar anzuwendende Verfassungsbestim-mung des Artikels 7, Punkt 3 des Staatsvertrages sowohl der Artikel 8 des Bundesverfassungsgesetzes als auch der Paragraph 53/1 dev Geschäftsordnung dahin geändert wurde, daß nunmehr in den Verwaltungs- und Gerichts-Bezirken in Kärnten, im Burgenland und ’n der Steiermark mit slowenischer, kroatischer °der gemischter Bevölkerung die slowenische beziehungsweise kroatische Sprache zusätzlich neben der deutschen als Amtssprache zu-Selassen wird, österreichische Staatsbürger, die der slowenischen beziehungsweise kroati-Schen Minderheit angehören, hätten Anspruch auf unmittelbaren Kontakt mit dem Gericht in der slowenischen beziehungsweise kroatischen Sprache ohne Beiziehung eines Dolmetschers -x- In einem Kommentar zur Landespolitik nahm Landeshauptmann W e d e n i g im Rundfunk zur Sprachenregelung bei Gerichten Stellung und erklärte u. a.: .,Der Oberste Ge-bchtshof hat entschieden, daß Kroatisch bzw. Slowenisch in den gemischtsprachigen Gebieten Österreichs als Amtssprache gilt und daß jeder Angehörige der Minderheiten das Recht babe, im Verkehr mit Ämtern und Gerichten scine Muttersprache zu gebrauchen. Die Grundlage für Rechtsfragen in der Minder-heitenpolitik ist der Staatsvertrag, der nicht nur ein Bestandteil des innerösterreichischen Rechtes, sondern des internationalen Rechtes ist. Wir haben den Staatsvertrag unterschrielxm Und damit sind wir an seine Bestimmungen Schunden.“ Hofrat Dr. Moro — Universitälsproiessor Das Bundesministerium für Unterricht hat auf einstimmigen Antrag der Philosophischen Fakultät der Universität Graz dem Direktor des Landesmuseums für Kärnten, Hofrat Gr. Gotbert M o r o, die Lehrbefugnis als Honorarprofessor für „Österreichische Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kärntner Landesgeschichte“ erteilt. Lebenshaltungskostenindex im Februar Der vom Amt der Kärntner Landesregierung, Äbt. Statistik und Wirtschaftsdienst, berechnete Lebenshaltungskostenindex ist von Mitte Jänner bis Mitte Februar 1957 um 0,8 Prozent, von 933,61 auf 926,03 Punkte, gefallen Und liegt um 4,3 Prozent höher als im gleichen ^ °r jahrsmonat. Von den im Index aufgenommenen zehn Be-t|arfsgrUppen weisen drei gegenüber dem Vormonat eine Veränderung auf. Der Teilindex Ur Nahrungsmittel ist trotz Verteuerung vc , Peiseöl, Schmalz und Kartoffeln infolge des 'ahreszeitlich bedingten Sinkens der Eierpreise Um 1,8 Prozent gefallen. Das Anziehen der rcise für Herrenmäntel, Herrenanzüge und Icrrenhalbschubc bewirkte diesmal eine .Tigerung des Teilindex „Bekleidung“ um T? Prozent. Eine Erhöhung um 2,4 Prozent jUfuhr auch der Einzelindex „Schulbedarf“ Ptolgo Verteuerung der Schulhefte. Gie Gegenüberstellung der Monate Jänner d r Februar 1957 zeigt in den einzelnen Be-*arfsgruppen folgendes Bild: Die Kanzel - ein viel besuchter Sonnenplatz Die Kanzelbahn-AG berichtet über ihre Leistungen im Jahre 1956 Die Kanzelhahn-AG berichtet, daß die Beförderungszahlen des Jahres 1956 den höchsten Stand der Jahresleistungen seit der im Jahre 1928 erfolgten Gründung der Bahn erreichten. Im abgelaufenen Jahr wurden 233.692 Personen mit der Seilbahn befördert. Rund 3 Vt Millionen hat damit die Seilbahn seit Beginn ihres Betriebes ohne jeden Un-fall befördert. Gegenüber dem Vorjahr wurde eine Steigerung von über 11 Prozent erzielt, obwohl infolge des schneearmen Winters die Besucherzahl im ersten Vierteljahr unter dem Durchschnitt geblieben war. Der vor zwei Jahren erfolgte Umbau der Bahn, wodurch eine wesentlich beschleunigte Fahrzeit erreicht wurde, hat sich außerordentlich bewährt, denn e$ konnte die so stark ver- i mehrte Zahl der Fahrgäste ohne nennenswerte Stockung befördert werden. Der zunehmenden Automobilisierung hat die Bahn durch Bereitstellung von Parkplätzen Rechnung getragen. Der Scsselliftbetrieb Die Sessellifte, die von der Kanzelhöhe zum Görlitzengipfel führen, wurden im Jahre 1956 vollständig umgebaut, um damit den neuesten Vorschriften für die Sicherheit zu entsprechen. Infolge des Umbaues standen die Lifte in den Monaten Mai bis Juli still. Die Beförderungszahlen blieben daher hinter denen des Vorjahres zurück. Immerhin aber wurden mit dem Lift I, der von der Waldtratte zur Pöllinger-hütte führt, 99.218, mit Lift II. der zum Gip-I fei führt, 87.330 Personen befördert. „La Boheme“ im Stadttheater erfolgreich | Der Welterfolg der Oper „La Boheme“ und | ihrer hohen Aufführungszahl beruht auf dem j Wirkungssinn, mit dem Puccini die Kunst des | Beicanto bis zur äußersten Belastungsprobe an-! spannt, ohne sie je zu überschreiten und den ! sinnlichen Zauber zu zerstören, ferner aus der ' erregend ozillierenden Orchesterharmonik und aus dem Reiz der bis zum plakathaften gesteigerten Unisonomelodik. Das Gesangliche entfaltet sich in breiten sentimentalen Melodien, um die herum ein wundervoll leichtes Parlando gelagert ist. Das zweite Bild, der Weihnachtsmarkt vor dem Cafö Momus, macht insofern musikalisch eine Ausnahme, da Puccini diese Szene in kecker impressionistischer Manier j malt, wobei die aufsteigenden und absteigenden Quinten und Quarten des Quartier-Latin-Themas ! eine besondere Rolle spielen. Die textliche : Szenenfolge, die uns Lust und Leid der Pariser | Bohemiens nahebringt, ist aus dem Roman von Henry Murgers herausgeschnitten. Die Aufführung unter der Leitung unseres Opernchefs Gustav Wiese hatte beachtenswertes Niveau, und es gebührt dem Orchester ;'für das verständnisvolle Mitgehen unein-| geschränktes Lob. Die gute Fühlungnahme mit | den Gesangsolisten brachten ebenso die Ru-I batis und ausgedehnten Spitzentöne in eine einheitliche Linie. Auch der Gastregisseur Gurt H a m p e hatte sich mit großer Liebe der Inszenierung angenommen. Die geschmackvollen Bühnenbilder Ludwig Zuckermandels „gaben der Aufführung einen geschlossenen stimmungsvollen Rahmen, wobei das Bild der i Schenke bei den Zollschranken besonders er-| wähnt werden muß. Den Poeten Rudolf sang William Blanken-; ship nuancenreich, ansprechend und leicht in ! der Höhe. Auch gefühlsmäßig wußte er zu ge-! stalten, wobei wie „Eiskalt ist dies Händchen“ ; seinen Zauber nicht verfehlte. Heinrich Schu-j bert als Maier Marcel hat seine Partie sehr | fein erfaßt, seine Stimme klang erquickend und i tonschön, sein Spiel war liebenswürdig. | Chaunard, der Musiker, war der -temperament-! volle Heinz C o n r a d t, während Tassos : P a n u , der gutmütige Philosoph, seinen | sonoren Baß ausgezeichnet zur Entfaltung brin-| gen konnte. Dieses vierblättrige Kleeblatt wußte j dann auch im Quartettgesang voll zu überzeu-| gen. Die dankbare Partie der Mimi war Helene I Hembach anvertraut worden, deren Stimme nicht immer voll den Erwartungen gerecht werden konnte, in ihr vermißte man das ly-rische Timbre, das seelische Moment. Es ist schade, daß das Gesangliche dem Mimischen nicht ebenbürtig ist. In ähnlicher Weise löste Hanny Löser als Musette ihre Aufgabe mehr in der äußerlichen Grazie und Koketterie als im Gesang. Bernard, der Hausherr (Rudolf T r a 11 n i g), schuf mit seiner Verkörperung eine humoristisch-groteske Gestalt. Kleinere Solistenrollen hatten Karlheinz Schmidt, | Günther Kropf und Alfred L e i t n e r. Wie 1 immer waren der Chor und ein Kinderchor i unter Wolfgang Schubert wieder ausgezeichnet. Das ausverkaufte, begeisterte Haus zollte sämtlichen Künstlern langanhaltende Ovationen. M. Zusagen die nicht erfüllt werden können Sonderbare Geschäftsmethoden Da sich in letzter Zeit die Anfragen seitens verschiedener Fremdenverkehrsgemeinden um Auskunft über die Firma Richard Hrnecek „österreichischer Privatzimmernachweis“, Wien, IV., Operngasse 25, früher Wien, IX., Pasteurgasse 2, in einem derartigen Ausmaß häufen, daß daraus auf eine verstärkte Werbetätigkeit des Unternehmens in den verschiedensten Gebieten des Landes geschlossen werden kann, sieht sich das Landesfremdenverkehrsamt veranlaßt, hierzu offiziell Stellung zu nehmen. Das Landesfremdenverkehrsamt hat von der Tätigkeit besagter Firma erstmals im November des vergangenen Jahres Kenntnis erlangt, in dessen Bereich Agenten der Firma erstmals auftauchten. Auf Grund der Art und Weise, wie von diesen Agenten Privatzimmer Vermieter für einen Abschluß mit dem Unternehmen geworben wurden, erfolgte über Veranlassung des Amtes am 15. November 1956 eine Presse- eincr Privatzimmervermittlung! det ist. Diese Provision wird auch erst nach konsumiertem Aufenthalt oder eventuell im Zuge einer Vorausbezahlung in Anrechnung gebracht. Die bewußte Firma jedoch verlangt eine Vorausbezahlung für eine Leistung, die zu garantieren sie nicht imstande ist; was sie nachweisbar leisten kann, ist lediglich die Aufnahme des Vermieters in einen Zimmernachweis und eventuelle Werbung, damit ist aber noch lange nicht gesagt, daß das betreffende Haus auch tatsächlich Gäste vermittelt bekommt. Wie weite Kreise der Fall Hrnecek bereits gezogen hat, läßt sich aus einem in der „Weltpresse“ vom 19. Jänner 1957 erschienenen Leitartikel ersehen, laut welchem Fachleute erklären, es sei ausgeschlossen, daß eine Privatzimmervermittlung Gäste für 40.000 Betten finden könne, welche sie bereits im gesamten Bundesgebiet angemietet haben will. Von den Schischleppliften konnte nur der sogenannte Neugartenlift betrieben werden, während der Finsterbachlift wegen ungünstiger Sehneelage ausfiel. Die erfreuliche Zunahme der Frequenz der Seilbahn brachte der Gesellschaft trotz verminderten Einnahmen bei den Liften um 200.000 Schilling mehr Einnahmen als im Vorjahr. Dadurch war es ihr möglich, auch im abgelaufenen Jahr ihr besonderes Augenmerk der sorgsamen Instandhaltung und Erneuerung der Betriebseinrichtungen zuzuwenden. Darüber hinaus wird auch erstmalig seit Kriegsende an die Ausschüttung einer Dividende gedacht. Kanzelbahn — Mittelpunkt des F reindcnverkehrs Die steigende Besucherzahl zeigt, wie sehr die Kanzelbahn wieder zum Mittelpunkt des Kärntner Fremdenverkehrs geworden ist. Wer wiederholt beobachten kann, mit welch jubelnder Begeisterung sich die Fremdengäste über die Schönheit des Ausblicks von der Kanzel oder vom Gipfel äußern, welch tiefen Eindruck der kulissenartige Aufbau der Gebirgs-welt auf sie macht, erkennt erst die Bedeutung des Platzes für unseren Fremdenverkehr. Auch die Kärntner selbst, denen die Bahn durch weitgehende Preisbegünstigung entgegenkommt, sollten ihren zentralen Aussichtsberg mehr schätzen. Es gilt vom Berg der Spruch vom Propheten, der im eigenen Land nicht geehrt wird. Das ist schade, denn gerade vom Görlitzengipfel aus kann man wie kaum irgendwo eine Fernsicht über unsere Heimat genießen, man kann hier gleichsam in wundervoller Schau das Kärntner Heimatiied in allen Strophen erleben. Strahlend weiß blinkt der Gipfel des Glöckners über dem Mimoek, die Kette der Niederen und der Hohen Tauern liegt vor uns, zwischen dem Eisenhut und den Karawanken liegt die herrliche Beckenlandschaft Mittelkämtens, durchflossen von der Drau, deren Lauf man verfolgen kann. Die vielseitige Statistik, die auch die Sonnenstunden registriert, führt uns alljährlich vor Augen, daß wir in Kärnten im Kanzelgebiet einen einmaligen Sonnenplatz besitzen, ein Sonnensanatorium, um das uns manch andere Länder beneiden können. Das kürzlich erschienene statistische Jahrbuch 1956 bringt die Meßwerte 1955 von 28 Stationen in Österreich, von denen wieder die Kanzel am meisten Sonnenstunden aufweist. Mit Recht werden Kanzel und Görlitzengipfel immer mehr zum beliebten Ausflugsziel der Gäste, die in unser Land kommen. Der Beschauer, der vom Mittelpunkt des Landes dessen Grenzberge sieht, wird bewegten Herzens dem Schicksal danken, das uns die Heimat in ihrer Schönheit und Geschlossenheit erhalten hat. Theaterbetrieb ganzjährig In der am 18. Februar abgehaltenen Sitzung des Gemeinsamen Theaterausschusses, die unter Vorsitz von Landesrat Hans Sima tagte, wurde einstimmig beschlossen, auch in der Spielzeit 1957/58 den Theaterbetrieb durch zwölf Monate durchzuführen. Gleichzeitig wird jedoch Vorsorge getroffen werden müssen, daß die dadurch sich ergebenden erhöhten Ausgaben durch Mehreinnahmen und entsprechende Einsparungen den budgetären Ausgleich finden. 1945 = 100 ^sarnt Nahrungsmittel b^ußmittel %hn.,dUng j^Jöuchtung und Beheizung ^^haltsgegenstände ^üigung und Köqoerpflege V , n'g und Unterhaltung v^kehrsmittel chulbedarf Jänner 933,61 978,46 981,51 966.48 496.48 1361,14 1125,2'3 786,36 573,14 1131,35 628,25 Februar 926,03 961,32 981,51 971,42, 496,48 1361,14 1125,23 786,36 573,14 1131,35 643,12 Albernes Edelweiß für die Handball-. Spielerinnen ^bandesrat S c schaf ruar der ersten Damenhandballmann-steLT dcs Sportklubs Austria Klagenfurt, be-bilH d, aus den Spielerinnen Wilma Lechner, Ma® Taferner, Elsi Keutschacher, Ridi Primig, Leit3 Melder, Anneliese Huber, Kriemhilde Fw ner> Geriinde Kropfitsch, Edda Darrer, Edda Ra ‘SlT'ann. Waltraud Lechner und Elfriede Land® dcn Sportehrenpreis der Kärntner 'vUrri r?g‘erunR in Silber. Die Auszeichnung her t» Jtir d'e dreimalige Erringung des Kärnt-vjSr Meistertitels im Feidhandball und für den hiei ®n Platz in der österreichischen Staats-“'■erschaft verliehen. notiz und Verlautbarung im Rundfunk, in welcher den Fremdenverkehrsgemeinden empfohlen wurde, bei eventuellen Abschlüssen größte Vorsicht walten zu lassen. Wie protokollarisch festgelegt, erklärten die Agenten der Firma Hrnecek den Privatzimmer-vermietem gegenüber, daß sie im Falle eines Abschlusses das ganze Jahr hindurch, also auch in der toten Saison, in- und ausländische Gäste vermittelt bekämen, und äußerten sich in einigen Fällen sogar dahin gehend, daß die Vermieter dann keine Ortstaxe mehr zu entrichten hätten. Für den Abschluß werden bestimmte Formulare verwendet und eine einmalige Einschreibgebühr von S 25.— vorgeschrieben, zu welcher noch ein Jahresbetrag, welcher in seiner Höhe sehr unterschiedlich ist und sich anscheinend nach Anzahl und Komfort der Zimmer richtet, hinzukommt (pro Bett S 46.—, für zwei Betten S 63.—, für drei Betten S 77.— und für vier Betten S 87.—). Wenn man nun die Geschäftsmethoden dieser Firma mit denen der Reisebüros, für j welche es meist sehr schwierig ist, Privat- ! ; quartiere reserviert zu erhalten, vergleicht, so ! j ergibt sich folgender eindeutiger Unterschied: j Das Reisebüro beansprucht für seine Vermitt- ! lung eine Provision, welche in der Werbung -j und vor allem in der erbrachten Leistung, j I nämlich in der Vermittlung des Gastes, begrün- | Amtlicher Anzeiger Amt der Kärntner Landesregierung Preisbestimmung für importiertes Schweineschmalz Kundmachung mit der die Kundmachung, betreffend Preisbestimmung für importiertes Schweineschmalz abgeändert wird. Auf Grund der §§ 2 und 2 a des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 194/50, in der derzeit geltenden Fassung und auf Grund des § 2, Punkt 7 des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952, BGBl. 183, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1956, BGBl. Nr. 250, wird von den Bundesministerien für Inneres und für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau bestimmt: Artikel I. Die Kundmachung, betreffend Preisbestimmung für importiertes Schweineschmalz, vom | 27. Februar 1952, veriautbart in der „Wiener j Zeitung“ Nr. 50 vom 28. Februar 1952, in der I Fassung der Kundmachung vom 28. November 1952, veriautbart in der „Wiener Zeitung“ | Nr. 280 vom 30. November 1952, wird abge- i ändert wie folgt: § 2, Abs. 1 hat zu lauten: „I 2. (1) Unbeschadet der gemäß 5 I erfolgten Bestimmung des kalkulierten Importabgabepreises ist das aus Importen stammende Schmalz zu nachstehenden Höchstpreisen in den Verkehr zu bringen: Großhandelseinstandspreis S 12.52 je kg; Kleinhandelseinstandspreis in Wien S 13 10 je kg; Kleinhandelseinstandspreis in den übrigen Bundesländern S 13.20 je kg; Verbraucherpreis S 15.60 je kg.“ Artikel II. Diese Kundmachung tritt an dem ihrer Verlautbarung nachfolgenden Tag in Kraft. Wien, am 8. Februar 1957. Der Bundesminister für Inneres; Helmer e. h. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: T h o m a e. h. Klagenfurt, am 13. Februar 1957. Für den Landeshauptmann: Dr. M i t s c h e e. h- Ernennungen von Pflichtschulleitern Im Zuge der Besetzung von Leiterstellen an Kärntner Pflichtschulen hat die Kärntner Landesregierung ernannt: Zu Hauptschuldirektoren: Iwo Wagner (Knabenhauptschule Feldkirchen), Oskar Winkler (Hauptschule Gmünd), Gustav Schintler (Knaben- und Mädchenhauptschule III in Spittal), Ernst Zill (Hauptschule Obervel-lach), Josef Triebnig (Mädchenhauptschule Völkermarkt). Zum Sonderschuldirektor: Franz Herzig (Sonderschule für schwachbefähigte Kinder in Villach). Zu Volksschuldirektoren: Fidelis Missoni (Mädchenvolksschule Feldkirchen), Thomas Sorgo (Volksschule Ferlach), Otto Bez-dek (Volksschule Krumpendorf), Manfred Pflegerl (Volksschule St. Martin b. F.). Gottfried Kofler (Volksschule Obervellach), Fritz Huber (Volksschule Feistritz ob Grades), Maximilian Schurz (Volksschule Passering), Franz Hermann (Volksschule Feld/See), Adolf Clima (Volksschule Fellach/Villach), Gottfried Winkler (Volksschule Treffen), Ernst Ebner (Knabenvolksschule III Villach). Zu Volksschulleitern: Valentin Lausegger (Radsberg), Hermann Velik (Zell/ Winkel), Reinhold Schallegger (Lobersberg), Josef Maier (Malta), Ernst Ratschiller (Stall/ Mölltal), Thomas Leitner (Glödnitz), Alfred Bierbaumer (Hüttenberg), Max Vizthum (Pis-weg), Gottfried Draxl (Heiligengeist), Andreas Wandaller (Kreuth/Bleiberg), Karl Kreiner (Po-göriach), Valentin Libetegger (Pontnig), Ludwig Schöffmann (Theißing). Zum Berufsschuldirektor: Inge- nieur Willibald Pirker (Gewerbliche Berufsschule III Villach). Zum Berufsschuldirektor-Stell-vertretcr: Ing. Karl W. Müller (Gewerbliche Berufsschule II Villach). Kundmachung Die Kärntner Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 1957 die Gemeinden Sittersdorf und G a 11 i z i e n gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. Dezember 1947, LGB1. Nr. 9/1948, zur Regelung der Fremdenverkehrspflege im Lande Kärnten zu Fremdenverkehrsgemeinden bestimmt. Klagenfurt, den 19. Februar 1957. — Zahl: GemJ-137/1/57. Für die Kärntner Landesregierung: Der Landeshauptmann: gez. Wedenig e. h. Kundmachung Die Gemeinde W i e t i n g wird gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Dezember 1947, LGB1. Nr. 9/1948, zur Regelung der Fremdenverkehrspflege im Lande Kärnten als Fremden-vcrkehrsgemeinde ausgeschieden. Klagenfurt, den 19. Februar 1957. — Zahl: GemJ-99/2/57. Für die Kärntner Landesregierung: Der Landeshauptmann: gez. Wedenig e. h. Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Einschränkung der Omnibusfahrten auf der Miegerer Landesstraße Auf Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 14. Februar 1957 werden gemäß 31 (1), 32 und 33 wegen des durch das herrschende Tauwetter bedingten schlechten Zustandes der Miegerer Landesstraße die Omnibusfahrten auf der Miegerer Landesstraße auf eine Hinfahrt am Morgen und eine Rückfahrt am Abend beschränkt. Samstags darf die Rückfahrt zu Mittag erfolgen. Diese Einschränkung gilt ab Montag, den 18.' Februar 1957. Mit einer Aufhebung dieser Beschränkung kann erst bei Eintritt eines besseren Straßenzustandes gerechnet werden. Sollte sich der Straßenzustand jedoch verschlechtern, so müßten die Fahrten vollkommen eingestellt werden, was in dem seinerzeitigen Bewilligungsbescheid für die Genehmigung dieser Linie aufgenommen wurde. — Klagenfurt, 14. Februar 1957. — ZI.: 6 M 27/57-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. Marko e. h. Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Sperre der SL-Michaeler Landesstraße Infolge Durchführung von Brückenbauarbeiten auf der St.-Michaeler Landesstraße wird über Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 13. Februar 1957, gemäß §§ 31, Abs. 2, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, die Sperre des gesamten Durchzugsverkehres für die Zeit von Montag, den 18. Februar 1957, 7 Uhr, bis Samstag, den 2. März 1957, 12 Uhr, verfügt. Umfahrungsmöglichkeiten für Lastkraftwagen bestehen über Wabelsdorf vom Bettlerkreuz auf der Packer Bundesstraße für PKW und Fuhrwerke über Wutschein bei Poggersdorf und Linsenberg. — Klagenfurt, 14. Februar 1957. — Zahl: 6 St. 15/57-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. Marko e. h. Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 7. Februar 1957, ZI. 7 W 3/57, betreffend den Schutz des Wildes und der Haustiere vor wildernden Hunden. Auf Grund des $ 4, Abs. 2 des Ubergangsgesetzes 1929, BGBl. Nr. 393, wird verordnet: 1. Alle Hunde sind so zu verwahren und so zu halten, daß sie durch freies Hcrumstreunen nicht in die Lage kommen, Wild und Haustiere zu hetzen bzw. zu reißen. Zur Nachtzeit sind die Hunde an der Kette oder in den Behausungen zu halten. 2. Diese Bestimmung gilt nicht für Blinden-und Polizeihunde, wenn sie als solche erkennbar sind, für die ihnen zukommenden Aufgaben verwendet werden und sich aus Anlaß ihrer Verwendung vorübergehend der Einwirkung ihres Besitzers (Herrn) entzogen haben. 3. Hundebesitzer, die entgegen dieser Anordnung ihre Hunde nicht ordnungsgemäß verwalten, werden gemäß Art. VII des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfassungs-gesetzen, BGBl. Nr. 172/50, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu S 400.— oder Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. 4. Durch diese Verordnung werden die Bestimmungen des $ 43 (2), lit. I des Jagdgesetzes, wonach herumstreunende Hunde vom Jagdausübungsberechtigten und von Jagdaufsehern getötet werden können, nicht berührt. 5. Die Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 22. Juni 1954, ZI. 7 H 7/54, wonach ausnahmslos alle Wolfs- und Schäferhunde sowie alle hochstämmigen Hunde Tag und Nacht an die Kette zu legen oder an der Leine zu führen sind, tritt außer Kraft. Der Bezirkshauptmann: . Dr. Kari sch e. h. Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt Verkebrsbeschränkung auf Bundes- und Landesstraßen infolge Tauwetters Über Antrag des Straßenbauamtes Wolfsberg vom 7. Februar 1957, ZI. 156/57, wird auf Grund des eingetretenen Tauwetters und der damit verbundenen Aufweichung der Fahrbahn für die nachstehend angeführten Straßenzüge im Bereiche des Verwaltungsbezirkes Völkermarkt nach 55 3 und 29 StPolG, BGBl. Nr. 46/ 47, und 55 31, Abs. 1, 32 und 33, Abs. 1, Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/47, nachstehende Gewichtsbeschränkung verfügt: A. Bundesstraßen: I. Befahrbar für Fahrzeuge bis 16 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 12 Tonnen Gesamtgewicht: 1. Packer Straße von Wabelsdorf (Bezirksgrenze) über Völkermarkt bis Griffen. II. Befahrbar für Fahrzeuge bis 10 Tonnen i Gesamtgewicht und Anhänger bis 7 Tonnen l Gesamtgewicht: 1. Packer Straße von Griffen bis Griffner Berg (Bierbaumer), Bezirksgrenze. III. Befahrbar für Fahrzeuge bis 5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht: 1. Unterdrauburger Straße von Lindenhof über Ruden nach Wunderstätten (Bezirksgrenze); 2. Ebemdorf - Lavamünder Straße von Ebemdorf über Loibegg. St. Michael, Bleiburg, Schwabegg bis Lavamünd; 3. Eisenkappler Bundesstraße von Kühnsdorf über Ebemdorf, Miklauzhof, Eisenkappel, Bad Vellach zum Seebergsattel (Staatsgrenze); 4. St. Veit-Völkermarkter Straße von Völker-markt über Trixen nach Brückl (Bezirksgrenze); 5. Grafensteiner Straße von der Anna- | brücke über Gallizien nach Miklauzhof; 6. Rosental-Straße von Freibach über Abtei nach Wildenstein; 7. Rosental-Straße, Abzweigung von Abriach nach Gallizien. B. Landesstraßen: I. Lippitzbacher Straße von der Packer Straße in Griffen über Ruden, Lippitzbach, über die Drau zur Eberndorf-Lavamünder Straße nördlich Bleiburg. IV. Befahrbar für Fahrzeuge bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Anhänger bis 2 Tonnen Gesamtgewicht und Fuhrwerke bis 1 Tonne Gesamtgewicht: 1. Klopeinerseestraße von Sankt Kanzian entlang dem nördlichen Ufer des Sees bis zur St.-Kanzianer Straße östlich Gehöft Tschuk; 2. Klopeinersee-Ostuferstraße von der Klopeinerseestraße längs des Ostufers zur Tumerseestraße; 3. Klopeiner Süduferstraße von der Klopeinerseestraße längs des West-und Südufers bis zur Tumerseestraße: 4. Buchbrunner Straße von der St.-Kanzianer Straße bei Tschuk über Buchbrunn zur Eisenkappler Straße in Ebemdorf; 5. Turnerseestraße von der Klopeinerseestraße über Unterburg zum Tumersee; 6. Kühnsdorf-Bleiburger Straße von Kühnsdorf über Moos nach Einersdorf; 7. Sonnegger Straße von Sittersdorf über Sonnegg nach Loibegg; 8. Gutensteiner Straße von Bleiburg über Gehöft Hrust zur Staatsgrenze; 9. Loibacher Straße von Gonowetz über Unter-loibach zum Gehöft Hrust; 10. Mießbergstraße von Unterloibach über Oberloibach zur Staatsgrenze; II. Töllerberger Straße von der Packer Straße westlich des Rackgrabens über St. Margareten bis Mittertrixen; 12. Hafendorfer Straße von St. Ruprecht über Hafendorf nach St. Margareten; 13. Kabonhofstraße von der Packer Straße beim Kabonhof nach Haimburg; 14. Höhenbergener Straße von der Packer Straße bei Tamischwirt über Höhenbergen nach Tainach; 15. Tainacher Straße von der Packer Straße beim Bettlerkreuz über Tainach zur St.-Kanzianer Straße bei Duliach; 16. Hamburger Straße von der St. Veit-Völkermarkter Straße bei Mittertrixen über St. Stefan-Haim-burg zur Packer Bundesstraße bei Enzelsdorf; 17. Diexer Straße von Völkermarkt über Oschenitzen, Schloß Thalenstein nach Diex; 18. St.-Kanzianer Straße von Lassein über die Steiner Draubrücke, St. Kanzian nach Kühnsdorf; 19. Möchlinger Straße von Gallizien über Möchling, Stein nach Piskertschach; 20. Rük-kersdorfer Straße von der Eisenkappler Straße westlich Sittersdorf über Rückersdorf, St. Veit i. J., Stein zur Steiner Draubrücke; 21. IClein-seestraße von der Klopeinersee-Süduferstraße am Westende des Klopeinersees nach Steiner-berg; 22. Luschastraße von St. Stefan 1. J. über Globasnitz zur Stagarmühle und von südlich Eisenkappel durch den Leppengraben zum Ge- höft Rastotschnig; 23. Ebriach-Trögerner Landesstraße von Eisenkappel über Ebriach durch die Trögerner Klamm bis Trogern; 24. Grut-schenstraße von der Bezirkshauptmannschaftsgrenze über Lind zur Unterdrauburger Straße bei Kanaren. Die Verkehrsbeschränkungen treten zu dem Zeitpunkte in Wirksamkeit, in dem die Fahrbahndecke schnee- und eisfrei ist und unter dem Raddruck nachgibt. Ist ein Straßenzug auch nur an einer Stelle aufgeweicht, so gilt für dessen Gesamtlänge die Gewichtsbeschränkung. Bei festgefrorener Fahrbahndecke tritt die Beschränkung von selbst außer Kraft. Diese Beschränkung gilt nicht für Fahrzeuge, die den in 5 23, Abs. 1 StPolO angeführten Zwecken dienen, ferner nicht für fahrplanmäßige Linienfahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, sowie nicht für Fahrzeuge der Bundes- und Landesstraßenverwaltung. Die Lenker dieser Fahrzeuge sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß infolge der Nichtbeachtung der erfolgten Gewichtsbeschränkungen keine Beschädigung der Straße verursacht wird. Übertretungen dieser Verkehrsbeschränkungen werden gemäß 5 72 StPolG unnachsichtlich als Verwaltungsübertretungen geahndet werden. Des weiteren bleibt der Bundes- und Landesstraßenverwaltung das Recht Vorbehalten, gegen Kraftfahrzeughalter, die durch die Nichtbeachtung dieser Verkehrsbeschränkungen Schäden auf den Straßen verursacht haben, gemäß § 30, Abs. 2, Bundesstraßengesetz, bzw. 5 72, StPolG, BGBl. Nr. 46/47, Schadensansprüche geltend zu machen. Die Kundmachung bleibt bis zu ihrem Widerruf in Kraft. — Völkermarkt, den 11. Februar 1957. — ZI.: 6-V-4/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Wagner e. h. Straßenbau amt Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Brückenbau, vertreten durch das Straßenhauamt Klagenfurt, bringt folgende Brük-ker.bauten zur Ausschreibung: Brodnikbrücke Nr. 4083 und Brücke bei Sägewerk Nr. 2148. a) Brodnikbrücke bei km 0,6 der Zell-Mitter-winkel-Landesstraße, Neuerrichtung als Betonplattenbrücke, s. LW 11,30 m, Fahrbahnbreite 4,00 m mit beiderseitigem, 60 cm breitem Schrammbord, Gesamtbetonkubatur etwa 190 Kubikmeter, b) Brücke bei Sägewerk bei km 10,6 der Waidischer Landesstraße, Neuerrichtung als Betonplattenbrücke, s. LW. 9,40 m, Fahrbahnbreite 5,00 m mit beiderseitigem, 80 cm breitem Schrammbord, Gesamtbe-tonkubatur etwa 190 Kubikmeter. Die Anbotunterlagen sind für diese Ausschreibung während der Dienststunden ab Montag, den 25. Februar 1957, im Straßenhauamt Klagenfurt, Josef-Gruber-Straße 13, Zimmer 2, gegen Erlag von S 30.— erhältlich. Die Anboteröffnung findet am Freitag, den 15. März 1957, um 10 Uhr im Straßenbauamt Klagenfurt statt. Der Leiter Landesoberbaurat Dipi.-Ing. R. Veit e. h. Wasserbauamt Spittal/ Drau Ausschreibung Das Wasserbauamt Spittal schreibt namens der Gemeinde Tcchcndorf die Arbeiten für den mechanischen Teil der Gemeindewasserleitung Techendorf, Bauteil IV (1957), öffentlich aus. Die Grabarbeiten für die rund 1500 Laufmeter lange Hauptleitung und 750 Laufmeter langen Hausanschlußleitungen werden von den Interessenten ln Eigenregie durchgeführt. Es ist beabsichtigt, mit den Grabarbeiten im Laufe des Monats März zu beginnen und sollen diese bis Ende April — Anfang Mai 1957 fertig-gestellt werden. In dieser Zeit müßte auch die Verlegung der Rohrleitungen erfolgen. Gemäß den Vereinbarungen mit dem Rohrwerk Hall werden nur fünf Meter lange (0 150 mm, 125 mm und 80 mm) Stemmuffenrohre geliefert. Die gesamten Rohre werden von den Interessenten entlang des Rohrgrabens ausgelegt, beigestellt. Bei den Formstücken sind in erster Linie die bei der Gemeinde lagernden rest- lichen Formstücke der Bauteile II und III zu verwenden. In die Liste der lagernden Forrn-stücke kann beim Wasserbauamt Spittal Ein-sicht genommen werden. Die übrigen Form-stücke sind von der Installationsunternehmung zu liefern. Die Anbote sind unterschrieben' verschlossen, versiegelt oder eingeschrieben mit der Aufschrift ,.Anbot für die Wasserversorgungsanlage Techendorf und Umgebung' versehen bis 5. März 1957, 10 Uhr vormittag5' beim Wasserbauamt Spittal abzugeben, woselbst um diese Zeit die Anboteröffnung stattfindet. Zu spät einlangende oder nicht ordnungsgemäß verschlossene und nicht unterschriebene Anbote können nicht berücksichtigt werden. Die Vergebung erfolgt durch die Gemeinde Techendorf, wobei diese nicht an das Mindestangebot gebunden ist, jedoch an die Zustimmung der Landesbaudirektion Klagenfurt. Die Anbotunterlagen können gegen Erlag von 50 Schilling beim Wasserbauamt Spittal während der Dienstzeit abgeholt werden, ebenso kann während der Dienstzeit in den aufliegenden Piarmnterlagen Einsicht genommen werden. — Spittal/Drau, 18. Februar 1957- Der Amtsleiter Gemeindeamt Treffen BezirkVillach Stellenausschreibung In der Fremdenverkehrsgemeinde Treffen gelangt für den Wirtschaftszweig „Fremdenverkehr“ eine Vertragsbedienstetenstelle zur Bearbeitung der Agenden des Fremdenverkehr5 zur Ausschreibung. Als Aufnahmebedingungen werden gefordert 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft! 2. ein Lebensalter von mindestens 20 und nicht mehr als 40 Jahren; 3. einwandfreies Vorleben; 4. die zur Erfüllung der Dienstobliegenheiten notwendige charakterliche und amtsärztlich festgestellte körperliche und geistige sowie die für den Kanzleidienst erforderliche fachliche Eignung. Die Anstellung und Besoldung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes in der Entlohnungsgruppe „e“. Unter sonst gleichen Bedingungen haben unter männlichen Bewerbern Kriegsversehrte und Heimkehrer den Vorzug, wobei Gehbehinderte nicht berücksichtigt werden können, da von diesen die Dienstobliegenheit nicht erfüllt werden kann. Bewerber um diese Stelle haben ein eigenhändig geschriebenes Ansuchen mit Lebenslauf. Schul- und Praxiszeugnissen sowie einem polizeilichen Führungszeugnis beim Gemeindeamt Treffen bis längstens 1. März 1957 einzureichen. Später einlangende sowie mangelhaft belegte Ansuchen werden nicht berücksichtigt. Das Ansuchen ist mit 6 Schilling, jede Beilage mit 1.50 Schilling zu stempeln. Wohnung kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister Marktgemeinde Metnitz Öffentliche Ausschreibung Die Marktgemeinde Metnitz schreibt für den Neubau eines Wohnhauses in Metnitz die Baumeister-, Zimmermanns-, Spengler-, Dachdecker-, Kunststein- und Terrazzo-, Bautischler-. Schlosser-, Glaser-, Maler- und Anstreicher-und Hafnerarbeiten, sowie die sanitäre- und Elektroinstallation öffentlich aus. Offertunter-lagen sind gegen Erlag eines entsprechenden Spesenbeitrages ab 25. Februar 1957 erhältlich bei der Bezirkshauptmannschaft, Dienststelle für Gemeindehochbauten, St. Veit/Glan, sowie beim Referat für Gemeindehochbauten in Klagenfurt, Pierlstraße, Holzhaus 3. Die ausgefüH' ten Anbotsformulare sind bis 5. März 1957 in verschlossenem Umschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für Wohnhaus Metnitz“ bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan, Dienststelle für Gemeindehochbauten, wieder abzugeben, woselbst am gleichen Tage um 10 Uhf bzw. 10.30 Uhr die öffentliche Anbotsöffnung stattfindet. Der Bürgermeister Gerichtliche Verlautbarungen 3 Edikte und Konkurse Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Maria S i m o n e r, Kantinenpächterin in Klagenfurt, Waisenhauskaserne. Der mit Beschluß vom 20. Juni 1956, S 20/56, über das Vermögen der Gemeinschuldnerin eröffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß $ 157, KO, aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 11. Februar 1957. — S 20/56-38. Konkursedikt (Anschlußkonkurs) Konkurseröffnung über das Vermögen des Anton S t u 11 e r, Tischlermeister in Klagenfurt, Sandwirtgasse 3. Konkurskommissär: OLGR Dr. Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter: Dr. Georg Deutschbein, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 117, zweiter Stock, am 8. März 1957, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 8. März 1957. Prüfungstagsatzung bei obigem Gerichte am 12. März 1957, nachmittags 14 Uhr, Zimmer Nr. 112, zweiter Stock. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 12. Februar 1957. — S 7/57. Konkursedikt (Anschlußkonkurs) Konkurseröffnung über das Vermögen des Johann W o s c h i t z, Gemischtwarenhändler in Markt Griffen. Konkurskommissär: OLGR Dok- | tor Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. | Masseverwalten Dr. Walter Wutti, Recht5-! anwalt in Völkermarkt. Erste Gläubigervef" j Sammlung bei dem genannten Gerichte, Zite' mer Nr. 115, zweiter Stock, am 28. Febntef 1957, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bl5 10. März 1957. Prüfungstagsatzung bei obigen1 Gerichte am 14. März 1957, nachmittags 14 Uhr. Zimmer Nr. 115, zweiter Stock. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 12. Februar 1957. — S 8/57. Konkursedikt Konkurseröffnung über den Verlaß nad1 Florian Kollmann, gewesener Sägearbeitd in Schönweg Nr. 30 (gestorben 10. Juni 1955)-Konkurskommissär: LGR Dr. Anton Scheltender des Bezirksgerichtes Wolfsberg. Massevcf walten Dr. Ernst Ambrositsch, Rechtsanwalt ^ Wolfsberg: Erste Gläubigerversammlung t^1 dem genannten Gerichte am 26.. Februar 195/. nachmittags 15 Uhr. Anmeldungsfrist 10. März 1957. Prüfungstagsatzung bei obig#11 * * * 7 Gerichte am 12. März 1957, nachmittag5 15 Uhr. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. * am 16. Februar 1957. — S 9/57. Zwangsversteigerung Die für den 5. März 1957, 15 Uhr, Zimmer erster Stock des Bezirksgerichtes Klagend angesetzte Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 381, KG Welzenegg, findet nie!' statt. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt 4, ad1 9. Februar 1957. — 4 E 201/56. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktrirvger Ring 28