IMtgcnM zur Lalbachcr Zeitung. ^!'. S3. Donnerstag den 22. Februar ^8-49. Z. 264. (.2) Nr. '^37. Edict. Vom Bezirksgerichte der k. k. Cameralherrschafl Adelsberg wird dem abwesenden Georg Oillar durch gegenwarliges Editl bekannt gegeben: <5b habe wider ihn Thomas ^'sInÄi- uon Seuze, Haus-Nr. 8, eine Klage wegen Ersitzung der im Grundbuche der Heir, schaft Prcm »ul) Urb. Nr. ^2 vorkommenden, auf dcssen Namen vergewä'hrlen iUierlelhube, hiervlls übel reicht und um richterliche Hilfe gebecen, wm-über die Tagsatzung aus den 21. Mai lü49, früh 9 Uhr angeordnet wvlden ist. Dieses Äegilkögenchs, dem der Aufenthalt des Geklagten unbekannt ist, und da er sich auch außer den k. t. Erblanden ausbauen könnte, hat zu dessen Vertheidigung, jedoch auf seine Gefahr und Kosten den Jacob Detlev, Gemeiiide-tichter von Seuzc, als Curator ausgestellt, mit wel-chem diese Nechlslache nach der für die k. k. Orb-lande bestehenden Gerichlsordnung ausgeführt und entschieden weiden wild. Dessen der Geklagte zu dem Ende erinnert wird, damll er zu dieser Tag' sailing entweder selbst zu erscheinen, oder dem aus» gestellten Kurator seine Behclle an die Hand zu geben, oder einen andern Sachwalter aufzustellen und iyn tem Gerichte namhaft zu machen, übe>-l)aupt aber in diesem Rcchtvsache gellchisordnuiigL-' maßig einzuschreiten wiffcn möge, widligms er sich die nachteiligen Folgen seiner Veradsäumung seldsl zuzuschreiben hadri, würdc. K. K. Bezirksgericht Adclsberg am 30. Jan. l8^9. ^ 262. (2) Nr. 236. Edict. Von dem Be,irksqe:ich!e der k. k Cameralhert-schift Adelsbclg wird öcm abwesenocn Luias Abram dulch gegellwariigts Odict bekannt gemacht-. Es h^.be wider ihn Wally. Äbram von Seuze. Haus-^ir. ?>5, eine ckl.lge wegen ^isitzung dec im Grundbuche der ^errschasl, ^rein «nl, Urb. Nr. 3 vorkommenden, aui dtssci! ^iamcn vergewahiien Halbhube, hieiocts überreicht und um ,ichc lande bestimmten Gerichlsordnung ausgeführt und entschieden weldcn wird. Dessen der Geklagte zu dem ^nde «flnnert wird, damu er zu dieser Tag' satzung enlw«,0er selbst zu erscheinen, oder dem auf-gesteUlen iäuraivr selne ^iehelie an die Hand zu geben, over emcn andern Sachwalter aufzustellen und ihn dcm Getlchle namhaft zu Nlllchen, überhaupt abei in dieser Rechtssache gelichisordnungömaßig einzu-schreien wissen möge, widrigcnö er sich die nach-thelligen Zolgen lcincr Veradsaumung selbst zuzu« schrelbtil l,abm würde. K. Hi. Bezittsgenchl Adelsberg am 50. I.n,. l849. Z. 245. (I) Nr. 5l62 Edict. Von dem k. k. Bez Gerichte der Umgrb. Lai» bachs wird bekannt gemacht: Eö habe in ter Crecuiionssache des Hrn. An. dreas Kuralt von Gorenavas, durch Herrn Dr. Kaulschiisch, wider Hcrrn Michael Lu,china von Go-siezhe, in tie executiue Feilbietung dc<, dem ErecU' len gehörigen, zu Gostezye »uli (^onsc. '^lt. 16 liegenden, dem Grundbuch« der (6am. Herrschaft Lack sul, Uld.Nr.'2527 dienstbalen, gerichtlich auf 20l5 fi. 2« k'. geschätzten Ganzhube, und des aus 3U kr. bewerthetcn Mobil^rs, wegen aus dem w. ä. Ver-gleiche ddo. 2, au5ge,erligl 5. Apr'l Nr. 69, schuldigen >l)0 ft. sammt Zinsen und ^reculionstostei» ge» williget, und zu deren Vornahme die drei Ftildie-tungs-Tagsatzungen auf den «. Februar, 8. Maiz und ,2. April l«49, jedesmal Vormittags von 9__l2 Uhr in loco der Re litat mil dem Heisatze angeort). riel, daß die in die Ereculion gezogene Ganzhube und das Mobilare nur bei der 3. Zeilbietungs Tag-satzung auch umer dem Schatzungswenhe hmlange--geben werde. Der Grundbuchsextract. das Schätzung. Pro» tocoll und die Licitalionsbedingnisse können lägli^ hierainis wahsentz den Amlsstui.den eingesehen werden, K. K. Bez. Gericht Umgeb. Laibachs am 2!) November 1646. Nr. 635. .. ^. «- » ,. ^ . Die ,. Feilbl'ellMi w.ir liber Elnverstandniß belde, L^'l.c sist'li, ^hcl 5U! 2 lil,!.'2. i'.i^ d^u ^ ligen Anhange gefch'ltten wild. 3. 243. (3) Nr. ,06. Edict. Vom Bez. Gerichte Seisenberg in Kram wer' den alle Jene, welche auf den Verlaß des im Jahre 1646 in Tülklsch'Aosnien ermordeten hierseitigcn In» saffen, iüarlhelma Mischmasch, rsels Grrgoritsch, von Plimsdorf, und Joseph Sever, von Grintouz aus was immer für einem Rechlsgrunde Ansprüche zu stellen gedenken, aufgefordert, dieselben bis zum 3o. April Z849 bei diesem Gerichte anzumelden, widri-gens denselben, gcmäß § M4 a. B. G. B., an dl> ser Verlassenschaft kein weilerer Anspruch zustehen wülde, insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Bezirksgericbc Seisenberg am 25. Manner I849. Z. 28,. (2) Nr. 687. E d i ct. Von dem Bezirksgerichte Wippach wird kund gemacht: Es sey über Ansuchrn der Joseph und Ursula Klemen'schen Verlaßintercssenten von ttl-i/^, ln die öffentliche freiwillige parzrllenweise Versteigerung der Verl^ßrealiiaten, dann der Ein.ichiel-hübe gewilllgec, und hiezu der 26. Februar i«49' Vormittags Zo Uhr in loco derselben bestimmt worden, wozu die Kauflustigen mit dem Beisätze ein-gcladcn werden, daß slc den Gruntbuchsrxnacl, vie Schätzung und dle Lici^alionsbedmgnisse täglich hicramts einfehen können. Bezirtsgeiicht Wippach den 6. Febr. ,849- Z. 2)2. (2) Anzeige. Endesunterzeichneter nimmt sich die Ehre, als wohlgeübter Schleifer und Barbier in der l. f. Stadt Krainburg, Haus«3ir. 129, einem ver-ehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß er Rasiermesser, sowoyl von gutem als schwachem Stahl, zum Schleifen übernimmt und denselben eine verläßliche anhaltende Schärfe gegen villlge Preise verschasst. Ebenso verspricht er auch die Säbel der löbl. National Garde vom Noste gänzlich zu reinigen und solchen die entsprechende Politur zu ertheilen. Uebrigens wünscht er einen lesens-und schreibensklmdigen, wohlgesitteten, oi>^ l4 oder 15 Jahre alten Lehrling gegen annehmbare Bedingungen aufzunehmen. — Briefe werden portofrei erbeten. Anton Waupotizh Z. 202. (3) Bei Carl GeroldL S ohn, Buchhändler in Wien, ist erschienen und in allen Buchhandlungen Oesterreichs und Deutschlands zu haben: Die Druck- und Farbekunst in ihrem ganzen Umfange oder die Kunst, Schafwoll-, Seiden-, Baumwoll- und Leinen-Stoffe zu drucken und zu färben. Ein unentbehrliches Handbuch für Dl'uckfabiikantcn, Coloristen, Färber, CameralisteN und technische Chemiker. Von Wilhelm Heinrich von Kurrer, ausübendem Druckfabrikanten und Eolorlsten. Preis des evstrn Bandes complelt 4 fi. owohl ralionell al5 praciisch dal» geboten haben. Es wird daher durch die Erscheinung diesessch"^ baren Werkes einem langst gefühlten Bedürfniß ab« geholfen, indem es als instructive Anleitung dem Drucklablikanten, Coloristen und Färber alles offen und obne Rückhalt aufschließt, was stch m seinem Fache bis jetzt Wiffenswürdiges ergeben hat. Für den Wellh des WetteS bürgt der in der Fabrikswelt anerkannte Name des Herrn Verfassers. Der zweite und dritte Band, welcher d.»s Werk fckließt, erscheint in der ersten Hälfte des Iah' res 1649. Von dem zweiten Bande sind auch bereits 3 ' Hrfle Ä 40 tr. (5. M. erschienen und zu haben. Z. 273. (3) Anzeige und Ginladung. Die Eröffnung des Gasthauses im Coliseum betreffend. Indem der Pächter die Eröffnung obbenannter Localitäten anzeigt, macht derselbe zugleich hiermit seine ergebenste Ginladung an die verehrten Bewohner Laibachs, mit dem Versprechen, durch aufmerksame schnelle Bedienung, mit gut zubereiteten Speisen und echten Getränken sich die Zufriedenheit und das Zutrauen der ihn besuchenden ?. '1'. Herren Gäste erwerben zu suchen, und empfiehlt sich hiermit hochachtungsvoll. — Laibach den 16. Februar i849. Z. 2«9. M Großherzogl. Nadisches Eisenbahn - Anlehen von fi. 14,tttttt.tt<>o. Ziehung am 28. Februar 1849. Gewinne: fl. 5NMN, fi. I5.0U0, fi. 500tt, 4 ü fl. 2lwl», 13ä fl. I«Nl» ?c. :c. Geringster Gewinn fl. 42. — Original-Obligations-Loose diese5 Anlchens, die so lange bei allen Gewinn-Ziehungen mitspielen, vis solche mit Gewinn gezogen werden, wovon der Geringste fl. 42 betragt, kosten fi. 3U C. M. Auch kann man sich für obige Ziehung allein betheiligen, und zwar: mit I Actle für fl. 2 C. M. l mit 7 Actien für st. 10 C. M. „ 3 » " „ 5 ,/ I „ !5 ,. „ » 2N » Die Beträge können in Banknoten, ZinöcouponS, so wie in jedem andern beliebigen Papier« gelde durch die Post unfrankirt eingesandt werden. Das unterzeichnete Bankhaus halt sich zur prompten Ausführung von Austrägen auf genannte Effecten bestens empfohlen, und wird nach stattgefundener Ziehung die amtliche Ziehung^-Liste den Interessenten pünctlich einsenden. — Plane gratis. MOT'KS' .5 Oe56he?. Vanqili?!' in Frankfurt a. M. N. A. Der Verloosungvplün ll»>gt aus dem Comptoir dicser Blättcr zur Einsicht auf. 36 OMelle stenoqrapdlsche ^^ilcht«' Verhaudlungl'n des östcr^^iciiifchen constitnirrnd^u Neicli stages in Krcuisior. Siebzigste (^Vlii) Sitzung am 11. Iän« ner 1849. T a g es - O r d n u n g. l, Ablesung des Sitzungsprotorolles vom 10. Jänner 1849. ii. Zweite Lesung der Grundrechte. Vorsitzender: Präsioeul Stroback. Auf der Miuisterbauk: Stadion, Vach, (Cordon, Thinnfeld. Ansang: 10'/^ llhr. Präs. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuch? deu Herrn Schriftführer Gleispach, das Protokoll der gestrigen Sitzung vorzulesen. (Schriftführer Gleispach liest das Protokoll vor.) Schriftf. Gleispach. Ich habe vernommen, daß beide Herren Abgeordnete, welche ihr Mandat zurückgelegt haben, beabsichtigen bis Elide Jänner hier zu bleiben, welches darum nicht aufgenommen werden konnte, weil der Abg. Ninarickv feine dießfälligen Wünsche nicht ausgesprochen hat. Abg. Ninarickv. Ick glaube, es liege im Einne der Geschäftsordnung, und ich wollte eben deßwegcu so lange Hierbleiben, damit der Wahlbezirk nicht unvertreten bleibe, auck habe ich es nicht wagen wollen, aus Rücksicht meiner Uebersetzung um einen Urlaub von 4 — 5 Wochen anzusuchen, deßwegen zog ich es vor, lieber mein Mandat zurückzunehmen, unter der Bedingung, daß ich bis zum Eintritte des neu gewählten Abgeordneten meinen Platz hier ein neb ine. Schriftf. Gleispach. Dieser Zusatz ist in der schriftlichen Niederlegung des Mandats nicht ausgedrückt, aber bie heutige Erklärung des Herrn Abgeordneten wird vermuthlich Gegenstand des heutigen Protokolles seyn, aber hier konnte ich es nicht aufnehmen; dieses zur Rechtfertigung meiner Tertirung. Präs. Hat noch Jemand eine Ginwendung gegen das Protokoll zu erheben? Minister Bach. (Von der Tribune.) Meine Herren, ich habe aus Anlaß der Verlesung des Protokolles mir das Wort erbeten, um eine persönliche Ocmerkling zu machen. Der Herr Berichterstatter des Constitutions-Aus-schuffes, der sehr ehrcnwerthe Abgeordnete für Eisenbrod, hat in seiner gestrigen Erörterung namentlich meiner Person EnVähnung gethan. Ich hielt es nach den Bestimmungen Ihrer Geschäftsordnung für nicht gestaltlich, nach dem Schlüsse der Debatte zur Berichtigung dieser persönlichen Angelegenheit das Wort zu ergreifen, und ich erlaube mir, es heute aus Anlaß des verlesenen Protokolles zu thun. Gegenüber dem großen Nerkc, an dessen Berathung Sie eben beschäftigt sind, werde ich '"!^ ^5 kurz faffeu, zumal die Sacke eine gen, welch v"u "5 ""provistrten Aeußerun-gemacht wurden b " ^ «en Kammer Ansichten gegründet H^^'' "I" ^'^ Erachten im Wesentlick" ^/^ "^ """.c"' lassen, als wäre die Erk ^una^d^ m""7^'"^ vom 4. Jänner, in w eK ^es Mlmster.mns Programme vom 2? Nu>^^ """" ^'" Antheil habe, nicht'im^^^idanschen politischen Grundsätzen, mit d p ^^' c^ 7 tung, welche ich persönlich unter d,^?'^ Ministerium früher in diesem 5aus "n^"^'" men habe. Vor allem, meine Hc^ ich mich dagegen verwahren zu müssen "daü man den Politischen Charakter eines Mannes in öffentlicher Stellung nach einzelnen Aeußo ruugcn, und nicht nach der Gesammtheit seiner Handlungen und der Grundsätze, die in ihnen ausgeprägt sind, beurtheile. Dieses, meine Herreu, ist der Staudpunkt, auf welchem die parlamentarische Sitte aller constitutioncllen Länder die öffentliche Stellung eiucs Staatsmannes aufzufassen Pflegt. Ich glaube ihn auch für mich in Anspruch nehmen zu dürfen. Auf diesem Standpunkte stehend, unterlasse ick es, in ein Detail jener aus dem Zusammenhange! gerisseneu Citate, aus im Momente gelegentlicher Anreguug hingeworfenen Improvisationen einzngehen, welche der Herr Abg. sm Eisenbrod seinen in dieser Beziehung gestern entwickelten Ansichten zu Grunde zu legen faud. Ich kann es aber nickt unterlassen, in wenigen Worten die Principien Ihnen wieder in's Gedächtniß zu rufen, denen ich, feitdem ich die Ehre habe, öffentlich zu wirken, meine volle Thätigkeit gewidmet, und denen ich nur wohl bewußt bin, nie nntreu geworden zu seyn. Ich glaube, meine Herren, es nicht erst )hrem Gedächtnisse wiedergeben zu müssen, daß zu einer Zeit, wo die Zukunft Oesterreichs noch wie ein Embryo von Nebeln der bedrohlichsten Besorgnis; umdüstert war, wo wenige Licht-punkte als Lcitsterue der Politik eiucs Ministeriums zu finden waren, daß zu jener Zeit, meine Herren, das Ministerium, dem ichdamals vie Ehre hatte anzugehören, es war, welches das Panier eines großen, einigen sreien Oesterreichs aufpflanzte, und in diesem Geiste handelte. Die Stellung, die das Ministerium in der ungarischen Frage einnahm, ist ein Beleg dafür. Schou das vorige Ministerium hatte es eriannt, daß das Princip der vollen Gleichberechtigung aller Nationalitäten auch in jrr.e:n Laude durchgeführt werden müsse, und daß das Princip der Einbeit der Gesammtmonarchie es sei, welches allein die Zukunft Oesterreichs verbürge. Meine Herren, als die Redefreiheit in diesem Hause nicht so unbeirrt geübt wurde, als es gestern geschah; alö die Tendenz der anarchischen Partei außer diesen, Hause offen dahin ging, dieses Haus in einen Convent zu verwandeln; als, meine Herren, von mancher Seite das entschiedene Bestreben sich kund gab, die vollziehende Gtwalt zu lahmen, als die gesetzliche Freiheit, der Kampf für dieselbe als ein Verbrechen galt, da, meine Herren, war es das vorige Ministerium, welches den Muth hatte, entschieden und offen diesen Tendenzen, die zum Untergänge nicht bloß Oesterreichs, die zum Untergange der Gesellschaft führen mußten, mit unbeugsamer Stirne entgegen zu treten. (Beifall und Zischen.) Meine Herren, das Ministerium hat den Kampf gewagt, es war unterlegen, allein es war mit Ehre unterlegen, dessen sind wir uns alle bewußt, die dirsem Ministerium angehört haben. (Beifall und Zischen.) Meine Herren, es soll kein Tadel! gegen irgend eine Seite des Hauses mit diesen! Worten ausgesprochen werden. Und endlich,! als die wichtigste Frage, die Frage, welche, in's Innerste des österreichischen Staatölebens! eingreift, in diesem Hause aufgenommen wurde, als es sich darum handelte, das Princip festzustellen, über die Rettung der Krone in dem Verhältnisse zu diesem Hause als cine Tages-meiuung, die Sie — ich bin bereit, es unumwunden anzuerkennen — nicht zu der Ihrige» gemacht, als die Tagesmcinung dahin drängte, die Krone in Schatten zu stellen, sie wegzudrängen von dem gesetzlichen, urkundlich verbrieften Rechtsboden, auf welchem allein das Werk oer Vereiniguug über die Perfassung zwischen ihr uud den Vertreteru des Volkes zum Heile der Völker Oesterreichs zu Stande kommen kann, — da war es das Ministerium, welchem ich früher die Ehre hatte, anzugehören, welches seine Ansicht in dieser hochwichtigen Frage fest uud offen aussprach, welches den Muth hatte, uupopulär zu seyn. Meine Herren, das waren die leitenden Grundsätze, die das vorige Ministerium in seiner Wirksamkeit vor Augen hatte, sie sind auch die mciuigeu gewesen Ich frage Sie nun, meine Herren, sind diese Grundsätze im Widersprüche mit se-neu, die das jetzige Miniiierium auch als seine Devise bezeichnet, nnd Ihnen offen dargelegt hat? Ich frage Sie, ob der Vorwurf, daß namentlich ich in meiner Gegenwart meiner politischen Vcrgaugcnhcit untren geworden, gegründet fei? Ich überlasse die Entscheidung dieser Frage Ihrem Urtheil, dem Urtheil der Mitwelt! Ich kaun aber nicht unterlassen, meine Herreu, Sie darauf aufmcrkfam zu mache", daß dieselben Grundsätze übergingen in das Programm des heutigen Ministeriums; !ich kann ferner nicht unterlassen, darauf hiu- zuwciicu, daß die Männer, die im vorigen Ministerium dienten, sich auch um das gegenwärtige schaarten, noch möge es mir versagt sevn, die Anerkennung von Ihnen dafür in Anspruch zu nehmen, daß die Erklärung des 4. Jänner im Principe übereinstimmend ist nnt der Erklärung, die im September über dieselbe Frage abgegeben worden ist. Meine Herren, Sie haben die Form der Erklärung vom 4. Jänner mißbilligt; Ihre gestrige Abstimmung, ungeachtet der vorausgegangenen Rede des Herrn Berichterstatters, welche nicht unter dem Eindrucke der Einschüchterung gehalten wurde. — Ilne gestrige Abstimmung, ich wiederhole es, hat mit imposanter Majorität das Princip, welches das Ministerium in seiner Erklärung vom 4. d. M. aussprach, bestätigt. (Sensation.) Meine Herren, ich komme zum Schlüsse. Ich glaube von Ihrem gerechten Urtheil die Anerkennung erwarten zu dürfen, daß kein Widerspruch sei zwischen meiner politischen Haltung von heute und der von den Octobertagen. Ich bin eö mir bewußt, meiner Pflicht auf dem Posten, auf den mick das Vertrauen deo Monarchen berufen, zu jeder Zeit treu und ehrlich nachgekommen zn seyn, und ich bin mir es auch bewußt, mein Mandat als Vertreter des Volkes stets im vollsten Umfange seiner Pflichten durchgeführt zu haben. Ich kauu ohne Anmaßung im Selbstgefühl sagen, daß es für mich nicht erst der Crfah« rungen bedürfte, welche die unseligen Erela-niffe des Octobers uns Alle mache» ließen, um die Ueberzeugung iu dem Innersten meines Wesens unerschütterlich zu machen, daß nur die Achtung vordem Gesetze, nur die gegen« seitige Festhaltung der constitutionclleu Gränzen, nur die Mäßigung in den politischen Kämpfen, endlich nur die wohlverstandene Rücksicht auf die uns umgebenden, aus einem organischen Vnt« wickelungsgange entsprungenen Zustände, daß nur die weise Beachtung dieser Elemente bei dem Constitutionswerke, das Sie beschäftiget, die sichere, die unwandelbareBürgschaft gewähren für das glückliche und heilsame Vollbringen desselben. Diese wenigen Bemerkungen, meine Herren, war ich meiner Ehre, meiner politischen Stellung schuldig. sAeifall im Centrum.) Präs. Hat Jemand gegen die Fassung des Protokolls EtwaS einzuwenden?- Da sich 'Niemand ineldele, so ift das Protokoll alS richtig aufgenommen anzusehen. Ich habe der hohen Kanuner anzuzeigen, daß der Abg. Sa< nocky ringetroffcn ist, und er somit von seinem Rechte Gebrauch machen kann, sich bei der heutigen Sitzung zu betheiligen. Tr ist der vierten Abtheilung zugcloost worden. Ferner wurde der Abg. Ambrosch und der Abg. Boese als krank entschuldigt. Dem Abg. Bodnar ertheilte ich einen Urlaub von acht Taacn. Ich ersuche die achte Abtheilung, anzuzeigen^ welcher Herr Abgeordnete zum Redacteur der stenographischen Protokolle iu dieser Abtheilung gewählt wurde. Abg. Wojtcch. Der Herr Abg. Schneider wurde gewählt. Präs. Ferner liegt eine Interpellation vor, welche dem hohen Hause mitgetheilt werdeu wird. Schriftf. Streit (liest:) Interpellation an den bohen Ministcrrath. Z« Folge §. 7 des a. h. Patentes vom 7. September 1848 sind die Holzungs- und Neiderechte, sowie Hie Servitutsrechte zwischen den Obrigke.ten und ihren bisberigen Unterthanen entgeltlich aufzuheben, und zu Folge §. 8, li«. <-, hat die Entschädigung^-Commission über die Art und Weise der Aufhebung oder Regulirung dieftr Rechte eiuen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Aus diesen Paragraphen nehmen einige ehemalige Herrschaften iu verschiedenen' Provinzen H^ laß,^ den bisherigen Berechtigten die Holzaus-Weisung zu verweigern, die Weide- und sonstigen Servitutsrechte, als z. B. Laubrechen n. dgl. zu untersagen, und es sind deßwegen schon laute Klagen erhoben worden. Folgende Gründe dürften den ehemaligen Herrschaften bei ihrer Äcnehmungswcise vorschweben...) «"-weder erachten dieselben, daß das besagte patent diese Scrvituten schou aufhebe, °d" " " erachten durch Verweigerung die,cr Servil Beilage zum Amtsblatt der Laibacher Zeitung, i84S. 36 ten cine Compensation für den Entgang der-bisherigen Urbarialbezüge zu erzielen, -n! :^.' Schon aus der Tertirung dieses Paragraphes' ergibt sich die Folgerung, daß diese Rechte nicht sogleich beim Erscheinen dieses a. H. Patentes aufgehoben wurden, sondern daß deren Aufhebung von der fernern Regulirung dieser Verhältnisse bedingt sei, denn es heißt darin wortlich: „Die Holzungs- und Weiderechte?c. sind entgeltlich zu entlasten." Diese letzteren Worte deuten deutlich dahin, daß die Entlastung erst zu geschehen habe. Noch deutlicher spricht sich über die Zukunft dieser Entlastung der 8- 8 aus, vermöge dessen die Entschädi-gungs-Eommission einen Gesetzentwurf über die Art uud Weise der Aufhebung oder Re-gulirung dieser Rechte auszuarbeiten hat, wor^ aus sich folgert, daß die Einstellung dieser Servituts-Nechte von der künftigen Regulirung derselben bedingt ist. nli li Die Holzungsund Heide« und sonstigen Servituts - Rechte waren nicht als ein Entgelt für die von den ehemaligen Unterthanen ihren Grundhcrrschaf-ten zu leistenden Arbeiten, Natural-und Geld-abgaben zu betrachten; letztere entstanden aus dem Unterthansverbande (^x m^xli «ulxli wl:><^), nnd wurden nach dein Unterthanspa« tente behandelt; erstere hingegen hatten ihren Ursprung in einem privatrechtlichen Titel, und gehörten vor das Forum des Civilrichters. Weqcn der verschiedenartigen Natur und Eigenschaft dieser wechselseitigen Verpflichtungen kann nach §. 4 438 und 1439 allgem.bürgert. Gesetzbuch eine Compensation nicht geltend gemacht werden. Die ehemaligen Herrschaften haben aber auch keinen Grund, sich vorläufig selbst Entschädigung zu verschaffen. Denselben wird für den Entgang ihrer Urbarialbczüge eine billige Entschädigung s>'it dem Zeitpunkte des factischen Aufhörens dieser Prästationen ausgcmittclt. Ans diesem Grunde müßten sie sich wegen derzeitiger Verweigerung dieser Ser-vituten einen vcrhältnißmäßigen Abzug gefallen lassen, oder aber den Berechtigten Ersatz leisten. Dieses Verfahren müßte jedoch zu langwierigen Ausgleichungen führen, welche zu beseitigen, sich die Behörden eben so eifrig bestreben sollten, als es ihnen nicht gleicha.il-tig seyn kann, wenn aus irrigen Begriffen Anstände zwischen den Grundherrschaften und ihren ehemaligen Unterthanen oder sonstigen Forstberechtigten entstebcn, die öffentliche Ruhe und Ordnnng bedroht, nnd der gegenwärtige Zustand des Landmannes verschlimmert wird. Dieser Zustand müßte besonders in jenen Gegenden dem Landmanne empfindlich fallen, in denen er vermög? der geogravbischen Lage bezüglich des Brenn- und Bauholzes und der Viebweide einzig und allein an die bisherigen Servituts-Wälder und Weiden gewiesen ist. Er nnlßte dem willkürlichen Monopole der waldbcsitzenden Herrschaften verfallen, oder nothgedrnngen werden, wegen dieser Bezüge abermals der Robot oder anderen jährlich wiederkehrenden Leistungen sich zu unterziehen — Verhältnisse, vie den Staat nach Verlauf einiger Dcccnnicn in eben jene mißliche Lage bringen würden, aus der man sich gegenwärtig mit so vielen Schwierigkeiten hinauszuar-beitcn bemühet. Zur Vermeidung dieser Besorgnisse müßte die Entlastung durch Vcrthei-lnng der Wälder und Weiden nach den, Bedarf der Gemeinden geschehen. Damit aber die Berechtigten nickt Gefahr laufen, bei einer solchen Vertheiln^ anstatt Waldparccllen kahle, abgetriebene Strecken zu erhalten, so müßte den Herrschaften schon jetzt declarirt werden, in den mit Scrvitnten belasteten Waldungen keine, den Waldstand zerstörenden Holzschlags zu unternehmen, bis die dießfällige Regnlirung zu Stande kommt. In der Provinz Krain. welche zn vertreten ich die Ehre habe, walten gegenwärtig diese zweifachen Anstände ob, nämlich: 1. Mehrere Herrschaften verweigern den ehemaligen Unterthanen und sonstigen Forst-bercchtigtrn die Allsübung der Hvlzunqs-, Weide- nnv sonstigen Ser^ituten. 2. Ändere Herrschaften hingegen unternehmen indcnScr-vitutswaloungen ausgedehnte Holzschläge, durch wclchc der Waldstand zerstört, und die Mög« ! lichkcit einer künftigen Vertheilung, die den ! Bedürfnissen des ü^ndmanne? entsprechen wür-^o, gefäl'rdet wird. Weil j^och dicsc? Verfahren gegen den Sinn des a. h. Patentes vom 7. September 1843 verstößt, so wird das hohe Ministerium ersucht um die Erklärung : Ob dasselbe gesonnen sei, an das Lai-bachcr Gubernium die Declaration zu erlassen, daß in den Holzungs- und Weiderechten, so wie in den Servituts-Rechten, Mischen den ehemaligen Grundherrschaften nnd ibren ehemaligen Unterthanen oder anderen Forstbc-rechtigten so lange keine Veränderung deö vor dem 7. September 1848 bestandenen Verhältnisses einzutreten habe, und keine forstwidrige Devastirung in den Servituts-Waldungen von Seite der Herrschaften vorgenommen werden solle, bis die Art und Weift der Aufhebung oder Regulirung dieser, im ß. 7 des a.h. Pa-ttittcs vom 7. September 1843 angeführten Rechte festgestellt werden wird. Kremsicr,den 40. Jänner 1849. Michael Ambrosch, Abgeordneter ans Krain. Präs. Diese Interpellation wird dem Ministerium übermittelt werden. Einen weitcrn Gegenstand der hentigen Tagesordnung bildet die zweite Lesung der Grundrechte. Ick ersuche den Herrn Berichterstatter die 2. Lesung vorzunehmen. Abg. Riegcr. (Von der Tribune. Liest.) „8. 2. Das Volk ist die Gesammtheit der Staatsbürger. Die Constitution und das Gesetz bestimmen, nntcr welchen Bedingungen die Eigenschaft eines österreichischen Staatsbürgers und die staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt und verloren werden." Präs. Zu diesem Paragraphe ist mir vom Abg. Gleispach ein Verbcsserungs-Antrag überreicht worden, er lautet: Der Satz: „Das Volk ist die Gesammtheit der Staatsbürger" hätte am Anfange auszubleiben, und dafür wäre am Schlüsse des Paragraphs zu setzen: „Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er hat die Unterstützung erhalten. Ferner hat mir der Abg. Schuselka einen Antrag überreicht, der sowohl sür den zweiten als dritten Paragraph gilt. — Ich werde mir dann eine Bemerkung in Betreff dieser Angelegenheit erlauben. — Dieser Antrag lautet dahin, den 8. 2 als solchen ganz wegzulassen, und der erste Paragraph beginne dann mit dem ersten Satze des §. 3. Daran schließe sich der nach der Fassung des ersten Entwurfes der Gruudrechte modificirte zweiteSatz des §. 2. Als zweiter Absatz des 8. 1 folge das 4. Minoritätsvotum zum jetzigen ersten Absätze des 8- 3, der jetzige zweite Absatz drö 8-3 bilde den dritten Absatz des neuen 8> l. Im zweiten Satze werde nach dem Worte „Ausländer" eingeschaltet „als solche." Demnach würde ich mir erlauben, den Paragraph, wie er nach dieser Fassung lautet, langsam zn lcscn, für diejenigen Herren, die ihn allen« falls nottrcn wollen, (Liest:) Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich,. Die Constitution und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erworben, ausgeübt und verloren wird. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Adelsbezeicknungcn jeglicher Art werden von dem Staate weder verliehen noch anerkannt. Die öffentlichen Aemter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zngängig. Ausländer als solche sind vom Ein-tritte in Civildienftc und in die Volkswehr ausgeschlossen. Zn öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst, keine Auszeichnung ist vcr-erblich." Ich erlaube mir dic Bemerkung, damit dic Debatte möglichst vereinfacht werde, die Debatte zuerst über den 8. 2, dann über den 8- 3 eröffnen, und dann nach dem Antrage des Herrn Abg. Schuselka abstimmen zn lassen, wie die Sätze auf einander zu folgen haben. Ich glaube, es wird das ün Interesse der Vereinfachung der Debatte sevn. Als Redner ließen sich nachstehende Herren einschreiben. Gegen den 8. 2: Wildner, Ma-chalskt, H?lcel/Strasser. Für den 8. 3: Borrosch, Pitteri, Vrestel, Purtscher, Scku-'elka. Goldmark, Dylcwski, Löhner. — Ich .rniche den Abg. Wildner, die Tribune zu besteigen. Abg. Wildner. Es könnte nach dem Resultat? der gestrigen Abstimmung scheinen, als ob der erste Satz des 8- 2 ein überflüssiger geworden; dieses ist aber nicht der Fall. Das« jenige, was an dem §. 2 wahr ist, wird für alle Zeiten in den Herzen der Völker geschri> den bleiben. Die Vorrechte, welche wir lmr zu vertreten die Ehre haben, werden in der Constitution zur Wahrheit werden. Es muß aber verhütet werden, daß nicht, wie wir in dergleichen fällen bereits in anderen Staaten erblickt haben. - daß ,.ickt, sage ich. eine kleinc Fraction des Volkes es sich herausnehme, an allen dem zu rütteln, was der Thron mit dem gesammtcn Volke beschlossen hat. Es muß verbittet werden, daß nicht ciu Wien rür sich, ein Prag für sich, ein Lemberg für sich glaube, es bilde das Volk, nnd könne daher der Gesammtheit Gesetze vorschreiben; dieses scheint mir aber dadurch verhütet zn werden, wenn unsere Verfassungs-Urkunde den Satz aus-spreche: „Nur dic Gesammtheit als solche sei das Volk," — iu ihr repräscntire sich jene Gewalt, welche mit dem Throne zusammenwirkend uns die Gesetze geben soll. Ich stimme daher aus diesem Grunde sür die Beibehaltung deS ersten Absatzes, allein dieser erste Absatz scheint mir unvollständig zu seyn. Wir hatlen bisher einen Namen Oesterreichs, allein die Sache, die Sache, sage ich. bestand ungeachtet der pragmatischen Sanction und ungeachtet der Patente, welche im Anfange dieses Iahrhundertes dem Volke bekannt gemacht wurden, durchaus nicht. Dcr Polizeistaat hatte sich zur Aufgabe gemacht, die einzelnen Stämme dieses großen und schönen.Reiches gewaltig zu zerklüftrn, sie durch ihre nationale Antipathie gegen einander, so zn sagen, zu hetzen, und dadurch auch wechselseitig zu knechten. Der ganze Germanisirungs-Versuch, meinc Herren, war an und für sich mchts anderes, als die Befolgung dieser elenden Politik. Er hetzte die Nations täten gegen einander, er verhütete zugleich, daß die Cultur nicht in die Kanäle der unteren Schichten der einzelnen Nationalitäten dringen konnte. Ein ähnlicher Versuch, wenn auch vom Throne bestätigt, war dcr Versuch der Magyarisi« rung; auch der wurde dazu gebraucht, die ein« zelncn Nationalitäten gegen einander zu bringen, und dic Cultur zn ersticken, in den unteren Stufen aller jener Nationalitäten, welche nicht magyarisch sprachen. Das sollte scit den Marz-tagen, meine Herren, anders wcrdcn. Die Aurora des Rechtsstaates ginz ihrer Natur gemäü in Oesterreich auf. Vater Ferdinand rief scincn Völkern zn: Ich will Euch nicht mehr klüftcn, seid einig untereinander: jede Nationalität hat ein gleiches Recht, bringe gleiche Cultur hinab in ihre untersten Schichten! Er rief den sämmtlichen Stämmen zu: Kommt zusammen, schließt einen Bruderbund mit ein« ander, damit das, was bisher nur ein Name war, zur Nahrbeit werde! Und siehe da, die sämmtlichen Stämme des großen Reiches folgten dem Rufe des väterlichen Kaisers. Von den Tyroler Alpen her, wo die wackeren Söhne des Landes tapfer ihre Grenzen gegen den perfiden Sarden vertheidigt hatten, von andern Alpenländern hcv, drr eisernen Steyer, dem Kärntenlande. dem Salzburgerlande. Nieder, und Oberösterreich, von dem stets für den Kaiser erglühten Böhmerlande, von Mähren und Schlesien, ja selbst von Galizien, welches durch Verträge uicht an Oesterreich gekettet war, wie die anderen Länder, kamen die Abgeordneten der Stämme hier zusammen, um sich zu vereinigen zu nuem großen Werke. Sie, meine Herren, als Abgeordnete aller dieser Stämme, Sie, meinc Herren, wurden von dieser Tribune aus von einer Capacität der Rechten zur Liebe unter einander ausgefordert, zum Bruderbunds, selten in der Geschichte; nnd kann ich mir die Präcedcnzien richtig deuten, meinc Herren, so ist Ihnen auch Allen der Wille eigen, diesen schönen Bruderbund zu schließen, und für die Zukunft zu wahren. Es scheint nun zn seyn, daß wir j,etzt die 37 Sache hätten, um die es sich vor Zeiten handelte; allein cs scheint mir, als ob der Name nicht da seyn sollte. Meine Herren! Blicken wir auf die sreiesten Staaten dieser Erde, auf die Schweiz, Holland, Nordamerika, auf Frankreich, Sie werden überall finden, daß einzelne Theile dort ilire historischen Erinnerungen für sich haben. Der mittlere Theil der Schweiz: Schwytz, Uri und Unterwalden haben die Frei-beit dieses schönen Landes vor Jahrhunderten gegründet, fest bewahrt bis auf diesen Augenblick. Es fällt ihnen aber nicht ein, das; ihr Bürger nach außen zu den Namen eines Schweizers verlaugnen würde. Welche schöne geschichtliche Erinnerungen haben einzelne Theile Frankreichs. Ich erinnere Sie an Elsaß, an Lothringen, au die Normandic, die Bretagne, an die Provence. Alle diese Erinnerungen, meine Herren, so wohlthätig sie in den einzelnen Theilen fortwirken, alle diese Erinnerungen lassen diese Völker in dem Namen eines Franzosen zusammen stießen. Wie verschieden auch die Staaten von Nordamerika sind, stolz ist ein jeder Nordamerikaner darauf, sich einen solchen zu nennen. Sind wir nun, meine Herren, frage ich Sie, in der gleichen Lage? Das gc-sammle Ausland nennt uns bereits Oesterreich er, und wir, wir sollten von dem Schlüsse dieses Bruderbundes angesangen, nicht diese! Bezeichnung zur gemeinschaftlichen Bezeichnng' des neuen Bundes wählen? Eine so ausgo! zeichnete Eapaeität der Rechten, wie Palacky' ift, hat zuerst aus Böhmen die Stimme ertönen lassen, daß wir. ein großes, mächtiges Oesterreich gründen sollen. Ein anderes Mit« glied hat von dieser Tribune aus, wie schon erwähnt, gerathen zur Bruderliebe; der Bund^ soll geschloffen sevn, und der Name dieses Vundes soll fehlen? Unser Centrum, meine' Herren, hat in seinem Programme die Grün-, dung eines großen, mächtigen Oesterreichs an' die Spitze seiner Aufgabe gestellt, und Sie, meines Herren von der Linken (Gelächter), woher, kommen Sie denn, als aus Ober-Oesterreich,! aus Nieder »Oesterreich? (Gelächter.) Wollen ^ Sie sich, meine Herren, des Namens eines! Oesterreichs schämen? (Lachen.) Ich bin daher' der Ueberzeugung, daß wir dem großen Gedanken, welchen wir zu cffecwiren im Begriffe stehen, daß wirdieftni großen Werke, sage ich. auch cinm gemcinschaftlichcnNamcn geben sollten.! Es kann seyn, daß der diesfällige Antrag,! meine Herren, den ich stelle, nicht Ihre Ge-! mhmigung bekömmt, allein so viel ist gewiß,^ daß ich mir es zur Ehre rechne, den Vorschlag z gemacht zu haben, daß wir dem neuen Bruderbunde auch einen Vrudernamen geben, und uns alle Ocsterreicher nennen. Der Antrag kann fallen, meine Herren, aber meine dieß» fällige Ehre wird nicht gefallen seyn. (Geläch-^ tcr.) Ich mache daher den Vorschlag, den §- 1 dermalen so zu stylisiren: „Die Constitution "nd das Gesetz bestimmen, unter welchen Be-un^d^ft«^^'^nschaft eines Oesterreichers aeübt ,'n3 '"^rlichen Reckte erworben, aus-samntl) 3!»^ werden. Nur die Ge< ^Ne'^ macht das öster- (Wird von vi« Aba^ ^"^ unterstützt? Heiterkeit.) Er ist ^""' u"^ützt. " Abg. Borrosch. ""'^unterstützt.- Der Abg. Bnrrosch (5,« !w^. , Ministeriums hat zuvor die Kamm ^ ^hen maßen interpellirt, und mich folglich verpflichtet, auch an mich ergangeneInterpellation? 5? 5 wortm, um so mehr da der Herr M,M^ namentlich einer parlamentarischen ThätiikeI meinerseits erwähnte. (Ruf: .,8- 2; zurSachc ^ Der 8> 1 ist gestern laut der Erklärung des Herrn Reichstagspräsidentcn vor der Abstimmung als ein nur vertagter, keineswegs bereits verworfener erklärt worden. Dieß hat zur Folge gehabt, daß merkwürdiger Weise die l>l'<» und <:nl!ch bin ein Böhme", „ein Tiroler", „ein ^sterreicher", worunter man aber nicht einen "Gesannntösterreicher", sondern eben nur einen -onvohner des Erzhcrzogthums Oesterreich "steht. Die freisinnigste Verfassung kann ^e,0 verschiedenartigen Völker des KaiserthumS "esterretch „ur ^ österreichischen „Staats. bürgern", nicht aber zu Einem österreichischen Volke vereinen. Der ganze 2. Satz' „Die Constitutions-Urkunve und das Gesetz bestimmen, unter welchen Bestimmungen dir Eigenschaft eines österreichischen Staatsbürgers und die staatsbürgerlichen .'lttchte crwmben, ausgeübt und verloren werben" leidet an ^'^'e Gesammtheit steben. (Majorität) ^H l "^'" wollen auf-mehrigen zweiten Ab^h """./"^ d"' nun-bringen; dann werde ich ^/"stlmmung zn abstimmen lassen, ob dn- nn,'.^' ^mmg. mene Sal; nach dem geacnwärt . ^' """."wm-zustellend Was ^ „Die Constitution nnd das Ge^k l^ ""^ unter welchen Bedingungen ^ die Eiams^ eines österreichischen Staatsbürgers und di> staatsbürgerlichen Rechte erworben, ausgeübt oder verloren werden" — sind zwei Verbesserungsanträge da, und zwar der Antrag des Abg. Borrosch, welcher lautet: „Die Rechte dcs österreichischen Staatsbürgerthnms werden gemäß dcn Beftinimungen der Constitution erworben, ausgeübt oder verwirkt; — dann jener des Herrn Abg. Schuselka: „Die Constitution und daz Gesetz bestimmen, unter welchen Vc-dingnnaen die" österreichische Staatsbürgerschaft erwol'ben, ausgeübt und verloren wiro." )cb glaube, daß der Antrag des Abg. Borrosch jenem des Abg. Schuselka pyranzngeben bar. Abg. Borrosch. Ich erlaube nur nur eine kleine Bemerkung, daß Staalsüürgcrtlium gesagt werden nuß. und nicht Staatsbürgerschaft. Präs. Darüber kann ich eine Dc-atte nicht mehr gestatten. Ich werde den Antrag des Herrn Abg. Borrosch früher zur Abstimmung bringen weil er den Antrag der Commission insofern beschränkt, als er die Bedingungen über die Erwerbung. Ausübung und Verwir-kung der österreichischan Staatsbürgerschaft nicht zum Theile dein Gesetze anheim gestellt wissen will, n-as der Abg. Schnftlka wünscht. Der Antrag des Abg. Vorrosch lautet: „Die Rechte des österreichischen Staatsbürgcrtdums werden gemäß dcn Bestimmungen der Constitution erworben, ausgeübt und verwirkt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind. wollen es durch Aufstehen fund geben. (Minorität.) Der Antrag ist nicht angenommen. Ich bringe den Antrag des Abft. Schuselka zur Abstimmung: „Die Constitntion und das Geseh bestimmen, unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft ciworbc.i, ausgeübt und verloren wird." Abg. Borösch. „Staatsbürgerschaft" kann es nicht heißen. Präs. Wenn keine Bemerkung wegen der Frage-Ordnung geinacht wird. so muß ich jedes andere Wort hintanwcisen. Diejenigen Herren, welche sür den eben gelesenen Antrag des Abg. Schuselka sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Ucberwiegcndc Majorität.) Der Antrag ist angenommen. — Ich crlanbe mir, die w^tere Abstimmui^gsfragc >u stellen: Soll der eben vorhin angenommene erste Satz „Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk" hinter den Satz: „Die Constilulion und das Gesetz bestimmen^ unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft er-»worben, ansgeübt und verloren wird." gestellt ^werden? Diejenigen Herren, welche dafür sind. wollen es dnrch Aufstehe kund geben. (Ruf: Ich bitte, cs noch einmal zn lesen.) Präs. Nach dem bisherigen Beschlusse sind zwei Sätze angenommen worden/ und zwar der eine Satz. welcher dahin lautet: „Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk," Das ist der erste Satz. Dann ist ein zweiter Satz angenommen worden, der dahin lautet: „Die Constitution unv das Gesetz bestimmen, unter welchen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erworben, ausgeübt und verloren wird." Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der früher von mir ge-llesene Satz hinter den jetzt von nur gelesenen gesetzt werde, wollen e? durch Aufstehen kund geben. < Geschieht.) Es ist die Majorität. Abg. Hein. Der 8- 2, respective nach der gestrigen Abstimmung 8> l wird also lauten: „Die Constitution und das Gesetz bestimmen nnter welchen Bcdingnngen die österreichische Staatsbürgerschaft erworben, ausgeübt u. verloren wird. Die Gesammtheit der Staatsbürger ist das Volk." Präs. Da über einen Paragraph, wenn er ans mehreren Absätzen besteht, immer als ein Ganzes abgestimmt werden muß, so bitte ich diejenigen Herren, die für den Paragraph als Ganzes stimmen, cs durch Aufstehen zu erkennen zu geben. — (Majorität.) Der Paragraph ist als Ganzes angenommen. Abg. Vorrofch. Wird die Tertirung nachträglich abgeändert werden können? Die Staatsbürgerschaft ist der Cumplerus der Individuen , „Staatsbürgerthum" hingegen der Inbegriff der Eigenschaften und Rechte der Staatsbürger; beispielsweise erinnere ich an die Worte: „Priesterschaft und Priesterthum." Präs. Es ist üderz. 1 bereits abgestimmt, und nachträgliche Bemerkungen dürften kaum zum Ziele führen. Abg.Hein.Es ist dieß die zweite Lesung, bei 5er dritten Lesung kann es noch geändert werden. Präs. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zur Lvsung des 83 jetzt 2 der Grundrechte zu schreiten. "lbg.Hcin. (Liest den 8- 2 oer Grundrechte. Prä f. D.'v Herr Klicgölnmister wünscht va6 Won. Kriegsminister Cordon. Meine Herren, in dem 8- 3 der Grundrechte befinden sich die Worte: „Ausländer sind vom Eintritte in die Volkswebr ausgeschlossen." — Hiebei halte ich mich von meinem Standpunkt aus für verpflichtet, Tie, meine Herren, darauf aufmerksam zu machen, daß wir bis nun nicht nur eine in jeder Beziehung mangelhafte, sondern leider eine bloß italienische, meist nur vene-lianische Marine hatten. Wer unter uns kann länger zweifeln, daß unsere Monarchie küns/ tig eine tüchtige, aber zugleich österreichische Marine erhalten solle, und baldigst schaffen muß. (Großer Beisall.) Ich überlasse es nun ^hrer Beurtheilung, meine Herren, ob wir die hiezu nöthigen individuellen Kräfte genügend im Inlande vorfinden können, unv nicht gezwnnqen seyn werden, an das biefür erprobte Ausland zu appelliren, und ob es über-baupt räthlich sei, dnrch einen so unbedingten Aussvruck sich die Möglichkeit zu benehmen, ausgezeichnete Intelligenzen für andere scien-tifische Zweige des Heerwesens, in soweit sie wünschenswert!) werden, zu gewinnen. Dieses in Bezug auf den §. 3. Bei dieser Gelegen« heit halte ich mich ferner noch verpflichtetem Allgemeinen zn bemerken, daß noch mehrere, in verschiedenen Paragraphen behandelte per« fönliche Rechte der österreichischen Staatsbürger auf das Heerwesen nicht unbedingt ihre volle Anwendung finden werden können, da< her ich, ohne den Lauf der Berathungen in einzelnen Paragraphen störend unterbrechen oder beirren zn wollen, in vorhinein nur anf< merksam. gemacht zu haben hiemit beabsichti« ge, daß am Schluss,,' aller durch Ihre Entscheidung wie immer gestalteten Grundrechte jedenfalls einige Bestimmungen beizufügen seyn dürften, welche die das Heerwesen betreffenden Beschränkungen berücksichtigen, und dcn beson» oeren Gerichtsstand den Militärpersonen vorbehalten. Präs. Gegen den §. 3 ließen sich nach-stehende Herren einschreiben: Selinger, Sidon, Wildner, Fluck, Neuwall, Ingram, Cerne Anton, Goldmark, Klcbelsbcrg, Vacano. Für den §. 3: Vorrosch, Machalski, Trojan. Klau« di, Wasser. Brestel, Pnrtscher, Fischhof, Schu-ftlka, Dylewski, Branner. Strasser, Siera-kowski. Szabel und Löhner. Ich ersuche ven Abg. Sclinger, die Tribune zu betreten. Abg. Selinger. Ich bin mit dem Abg. Neuwall übereingekommen, unsere Plätze in der Reihe der eingeschriebenen Redner zu wechseln. Präs. Es hat daher der Abg. Neuwall das Wort. Abg. Nenwall. Meine Herren, indem ich nnch in die Reihe der Redner gegen den 8. 3 einschreiben ließ. -war ich wirklich im Zweifel, ob ich mich nicht für denselben einschreiben lassen sollte. Es sind allgemeine Positive Grund-sätze jedes constitutionellen Staatslebens darin ausgesprochen, die Niemand zu bekämpfen be« absichtigen kann, Niemand zu vertheidigen braucht. Da ich aber ein Amendement rück« sichtlich einiger Stellen dieses Paragraphes einzubringen beabsichtige, so mußte ich auf die Seite der gegen dcn Entwurf sprechenden Redner treten. Ein solcher Satz, der — ich möchte sagen, zum ABC jedes constiwtionel-len Staatslebcns gehört, ein Satz, der keine Vertheidigung braucht, weil er durchaus nicht angegriffen werden kann, ist der erste: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Ich werde mich daher enthalten, über denselben in irgend einer Richtung oder Beziehung mich zn ergehen, weil ich glaube, daß er einer Constitution so gewiß zum Grün« ^gelcqt werden muß. als einer mathemati-ichen Arbett das Einmaleins. Dem zweiten Satze an und für sich. nämlich: „Alle Htandesvorrcchte abzuschaffen," auch diesem könnte ich durchaus nicht entgegentreten , ich muß aber bei der Zusammenstellung oer beiden Sätze, jenes nämlich der Gleichet aller Staatsbürger vor dem Gesetze, und )o ncs der Aufhebuna aller Standesvorrechte bemerken , daß bei uns bis jetzt StcmAvor-"chlc bestanden haben; soll daher d,c M«a,- Beilage zum Amtsblatt der Laibachcv Zeitung, 1349. 40 heit aller Staatsbürger vor dem Gesetze zur Wahrheit werden, so müssen, bevor sie nur eintreten kann, früher schon die Standesvor-rechte aufgehoben worden seyn, müssen zu eri-stiren aufgehört haben. Ich glaube daher die Reihung der beiden Sätze umkehren zu sollen, in der Art, daß der zweite Paragraph voranzugehen, der erste nachzufolgen hätte. Nun, meine Herren, gelange ich zur schwierigsten, und ich fürchte, vielleicht zur undankbarsten Stelle meiner Aufgabe. Indem ich, meine Herren, für den so hart verfolgten, für den in den meisten Beziehungen so ungerecht geschmähten Adel das Wort ergreife, muß ich mich im vorhinein verwahren, damit Sie mir nicht zurufen: (^icei-o pro cl„m<> «,,-l. Ich, meine Herren, bin von viel zu jungem, viel zu niederen Adel, als daß ich für meine Person einen wie immer gearteten Werth darauf legen würde, um so weniger, da mein Name und Titel, wenn nicht früher, so doch wahrscheinlich mit meinem Ableben erlöschen wird. Der Adel als Stand ist in dieser hohen Versammlung weniger als spärlich vertreten, und da die wenigen Repräsentanten desselben als seine Verfechter aufzutreten zurückscheuen, so glaube ich der Standes- und meiner persönlichen Ehre es schuldig zu seyn, auch bei der Wahrscheinlichkeit des Unterliegens, die Waffen nicht zu strecken, ohne den Kamps versucht zu haben. Bevor ich noch in eine Auseinandersetzung eingebe, glaube ich vorerst beantragen zu sollen, daß der Ausdruck „abgeschafft" geändert werden möge. Der Ausdruck „abschaffen" an und für sich drückt eine unnöthige Härte aus, er hat in der deutschen Sprache noch eine unliebsame Nebenbedeutung, Zie weder beabsichtigt wird, noch unterlegt werden soll, er bedeutet das zwangsweise Fortschicken von einem Orte. Ich glaube, daß es eben so gut heißen könnte: Standesvorrechte finden nicbt Statt. Es wird dadurch derselbe Zweck erreicht, wie durch das Wort abgeschafft. Gegen die vier Worte: „auch die des Adels" — fühle ich mich verpflichtet, Einsprache zu erheben; — ja, meine Herren, alle Standesvorrechte sollen aufhören, nicht nur die des Adels, fondern auch die aller anderen bisher privilegirten und bevorzugten Stände. — Warum sagt man: „Auch die des Adels," — warum nicht auch: „Auch die der Geistlichkeit, der Doctorcn, auch die der zünftigen Meister, auch die der St ädtcbürger?" Warum hebt man einen Stand allein heraus, wozu diese offenbare Gehässigkeit? Ich möchte wohl sagen, es waren srühcr Ursachen vorhanden, warum man dem Adel gehässig war, aber sie bestehen nicht mehr; der Hauptgrund der Gehässigkeit gegen den Adel stammte wohl daher, daß er im vorzugsweise» Besitze der Feudal-odcr obrigkeitlichen Rechte war, daß er die sogenannten Unterthanslasten für sich bezog und verwendete. Seit dem 7. September 1848 besteht dieses Verhältniß nicht mehr, das Hauptmotiv also, den Adel zu hassen, zu verdächtigen und zu verfolgen, ist verschwunden. Ein anderer Grund ist ein solcher, daß ich ihn lieber verschweigen möchte — es ist der, noch von der vormärzlichcn Zeit sich her da-tirende Neid und Mißguust. Abgesehen davon, daß ein solches Motiv nicht geeignet ist, von der hohen Versammlung so wenig wie vor irgend einem moralischen Forum berücksichtiget zu werden, ist dasselbe vielmehr bereits ent-fallen, denn ich wüßte nicht, um was jetzt der Adel noch zu beneiden wäre. Von dieser Stätte ist bisher der Adel immer nur geschmäht worden. Bei Gelegenheit der Aufhebung des Unterthausvcrhältnisses wurde AllcK hervorgehoben , was nur mit Grund oder Un-grund vorgebracht werden konnte. In emer getreuen Copic einer zu Frankfurt im heftigsten Tone gehaltenen Rede wurde alles Gehässige gesammelt, was man mit Rccht »der mit Unrecht gegen den Adel anführen konnte, er wurde als Räuber, als Buschklepper geschildert und gezeichnet. Meine Herren! Ich lauane es nickt, daß viele vom Adel in grauer Vorzeit sich solcher Thaten schulblg gemacht haben, aber welcker Stand ist es, der nicht durch seine Mitglieder theilweise entehrt wor-ven wäre? Meine Herren! Die Geistlichkeit ist berufen, Nächstenliebe, Frieden und Eintracht zu predigen; hat sie nie Haß, hat sie nie Zwietracht in die Gemüther gesäet? Der Lehrstand hat die hohe Aufgabe, Aufklärung und Gesittung zu verbreiten; haben nie Glieder oessclben die Jugend mit Irrlehren vergiftet? Haben sie sie nie durch Worte nicht allein, sondern auch durch eigenes Beispiel zum Laster verführt? Und doch wird Niemand den Priester-, den Lehrstand seiner entarteten Auswüchse wegen im Ganzen verdammen; doch bleibt der Beruf des Priesters cin heiliger, die Aufgabe des Lehrers eine erhabene! In diesen Ränmen ist der Adel immer nur angegriffen, aber nie vertheidigt worden, nie wurde hier seiner Verdienste erwähnt, nie hervorgehoben, was er Gutes und Großes wirklich vollbracht hat. Erlauben Sie mir. meine Herren. Ihnen zu sagen, daß in jenen Zeiten, wo noch kein fest geordneter Staat bestand, es da der Adel war, der vorzugsweise nebst der Geistlichkeit Eultur und Sittlichkeit verbreitete. Von Mönchen ging die Verbreitung der Religion und Wissenschaft, die Pflege der Kranken und Armen aus, der Adel aber bat die Klöster, die Spitäler, die Schulen gestiftet und unterhalten; der Adel übernahm durch deu Ritter« schlag die Verpflichtung, kein Unrecht zu dulden, als Stütze der Schwachen, als Schutz und Schirm der Unterdrückten, der Witwen und Waisen einzustehen; er war es, der zuerst von den Kreuzzügen die Knnst und Weisheit des Morgenlandes in den Westen Europa's mitbrachte, er hat Europa von der Barbarei der Mongolen und Tartaren, der Saracenen und Türken gerettet; er hat die Entdeckung Amerika's ermöglicht und vollführt, er glänzte in Kunst und Wissenschaft, als Meistcrsän-ger wie Rcchtslehrer, ja er hat zu jeder Zeit und vorzugsweise die Rechte des Volkes gegenüber den Gewalthabern in Schutz genommen und vertheidigt. ^Sensation.) Ja, meine Herren, das ist so wahr, wie es wahr ist, daß, wo immer die Despotie einriß, wo immer eine Tyrannei vorhanden war , diese, sie mochte eine,Tyrannei der Fürsten oder der Massen seyn, immer zuerst und vorzugsweise gegen den Adel wüthete. Ich weise Sie nicht hin, meine Herren, auf die ältesten Zeiten, auf die West- und oströmischen Imperatoren, nicht auf die Khalifen des Morgen-und Abendlandes, nicht auf den siebenten und achten Heinrich von England, nicht auf kiel,«!'!«»,, den Herzog Alba, Cromwell, die Romanoffs, nickt auf Mehcmet-Ali; nein, die Steine des Altstädtcr Ringes in Prag, der Platz von Wiener Neustadt und Eperies können es Ihnen bestätigen. Ucberall war es der Adel, der zuerst das Haupt auf den Block legen mußte, mit dem man zuerst begann, wenn man das Volk knechten wollte. Dieß ist eine geschichtliche Wahrheit, welche Niemand bestreiten, Niemand läugnen kann. Wenden wir unseren Blick auf Oesterreich in den letztverflossenen Jahren, wer wagte es da, wagte es allein, die Unhaltbarkeit seiner damaligen Zustände frei und offen auszusprechcn? Niemand als talent- und gesinnungsreichc Schriftsteller, welche aber, um sich vor den Verfolgungen der Polizei, ihre Werke vor der Entmannung durch die Censurscheere zu retten, lu die freiwillige, dem Gedanken und seiner Veröffentlichung Freiheit gewährende Verbannung pilgerten, während der nun so hart angegriffene und geschmähte Adel auf den Feudallandtagen kühn und offen auftrat, und cs den Gewalthabern gerade und männlich ins Angesicht sagte, ihr System sei schlecht, es könne und dürfe für-der nicht bestehen. Der Adel hat die März-tage vorbereitet, sich bewußt und freudig im Ganzen der Bewegung angeschlossen. Konnten Tic das so schnell vergessen, meine Herren? Statt diese Erinnerung fest zu halten, hat man sich beeilt, nur das Schlechte, was von diesem Stande je ausging, hervorzuhebendes Guten hat Niemand gedacht. Während durch die neue Gestaltung dcr Dinge in Oesterreich alle Stände entweder bereits schon gewonnen haben, oder doch wenigstens in Zukunft gewinnen können und werden, hat ohne irgend eine Aussicht aus Grwiun in der Zukunft der Adel als Stand und Individunm nur verloren, unendlich viel, beinahe alles verloren, bis aus seine Ehre und Erinnerungen. Man hat dem Adel seine Einkünfte geschmälert, seine Feudalrechte genommen; der Adel darf, er wird sich hierüber nicht beklagen. Es war eine Gerechtigkeit, eine Nothwendigkeit, daß er dieß sein Einkommen, sein durch Gesetz und Herkommen gewährleistetes Recht auf den Altar des Vaterlandes niederlegen mußte; seine Ztaudesvorrechte muß er nun aufgeben; er weiß ihnen freudig und entschlossen zu entsagen. Ma»l bedroht aus nationalökonomischen Rücksichten die bisher so sicher gestellte Wohl--habenheit seiner Nachkommen durch Aufhebung der Fideieommisse; der Adel wird krine Einwendung dagegen machen, er wird seine Fidei-commisse, eben so wie seine bisherigen Rechte und Privilegien dem Gesammtwohle zu opfern bereit seyn. Soll er nun aber auch noch dem sich fügen, meine Herren, daß er seinen historischen Erinnerungen, seinen Titeln, Namen und Wappen entsage? Dazu ersehe ich keine Noth^ wcndigkcit, davon kann dem Gemcinwohlc kein Nutzen erwachsen. Jeder Staatsbürger ist in eonstitutionellen Staaten gezwungen und verpflichtet, allen Rechten und Vorzügen zu entsagen, die den Reckten anderer hindernd in den Weg treten, die, ohne daß ts derStaats« zweck geböthe, die persönliche Freiheit seine» Mitbürger beschranken; ist dieses bei Titeln, bei Wappen der Fall, die dem Besitzer keinen reelen Nutzen bringen, Niemanden aber schaden? Meine Herren, Sie haben hier für sich gewahrt und angesprochen die Heiligkeit der historischen Erinnerungen der Völker. Ich eh« re diese Anforderung, ich stimme ihr vollkommen bei, aber was sind im Völkerleben Volks-stimmen anderes als Individuen, was Völker anderes als Familien? Das Recht, welches Sie für Individuen, für Familien im Volksleben geltend machen wollen, das dürfen Sie den Individuen, den Familien im Einzelleben auch nicht verweigern. Titel und Wappen sind Eigenthum der Familien, sie sind so sehr ihr Eigenthum, als die Familiennamen aller übrigen. Könnte eine Verfassung in der Welt es wagen, den Satz aufzustellen, daß irgend Jemand seinem Familiennamen entsagen müsse, daß diejenigen, deren Name eine Beschäftigung, einen Stand ihrer Voreltern bezeichnet, für welchen die öffentliche Meinung nicht mehr ist, daß er diesem Namen entsagen müsse? Werden wir in dte Lächerlichkeit des französischen Convents zurückfallen, wo jene, welche einen Familiennamen, wie Kaiser, Kö-nig oder sonst dergleichen führten, denselben ablegen mußten? Mnn nun der Name, das Wappen das Eigenthum einer Familie und eines Individuums ist, waS kaum in Abrede gestellt werden dürfte, wie kann man in einem Rechtsstaate, der doch jedes Eigenthum schü» tzen soll und schützen muß, allein und aus-wahmsweise diesem Eigenthume allen Schutz verweigern? Erlanben Sie mir, meine Her-ren, Sie aufmerksam zu machen, daß die unbegründete, alles Ziel und Maß überschreitende Feindseligkeit gegen den Adel Reaction herbeiführen werde und müsse, und doch ist der Adel in der Mehrheit seiner Glieder den Fortschritten der neuen Zeit zugethan, und diejenigen aus ihm, die der Reaction jetzt schon zuneigen, sind zu unmächtig und z" wenig , gehören nicht einmal dem wahren Adel an. Der wahre Adel ist derselbe, dessen Mackt in der alten Zeit gebrochen wurde, derselbe, der sich zurückgezogen hat von dem öffentlichen Leben. Ein Hofadel, ein Dienst- und Geldadel , das ist kein wahrer Adel, sondern mn ein Lurusmöbcl, sonst nichts. Nicht kann ia» umhin, Ihnen, meine Herren, zu bedenken zu geben, wie politisch unklug es jetzt eben wäre, dem Adel ohne Nothwendigkeit, »hne gehörige Begründung feindlich zu nahe zu treten; wir befinden uns im Momente, an dem Wendepunkte der Geschicke Oesterreichs-Ungarn, Croatien und Siebenbürgen, dieje 4l Zander, welche früher beinahe ganz von uns Mrcnnt waren, beinahe ganz abgesonderte Staaten bildeten, sollen nun in einen Ge-saw.mtstaat mit uns enge vereinigt werden, ^ieine Herren , in diesen Ländern ist der Adel in Fleisch und Vlut des Volkes übergegangen, er ist dort nicht nur mächtiger, sondern auch unendlich zahlreicher als wie bei uns. Die Ungarn, die Croaten werden sich ibren Adel nicht nehmen, nicht erniedrigen, nicht in den Koth schleifen lassen, — das wäre eine Klippe, a>.' welcher allein unsere Verewigung schei-tcvn könnte und müßte. In den freiesten kän-o^u der Welt besteht der Adel, ohne daß der Freiheit dadurch ein Gintrag geschähe, so in England, Belgien, Holland und Schweden; ja sogar in Republiken werden adelige Titel und Wappen geführt, wie seit mehr als 600 Jahren in der Schweiz, wie in Nordamerika von den adeligen Einwanderern aus Europa und deren Abstämmlingen. Die erste französische Revolution hat den Adel nicht nur weg decrctirt, sondern auch wegguillotinirt; doch ist er bald in neuer und vermehrter Ausgabe wieder erstauden. Die Februar-Republik hat ihn abermals aufgehoben, und schon beginnt er mit dem Prinzen Louis Napoleon wieder aufzuleben. Meine Herren, dadurch, daß der Avrl dic Feudalrechte verloren hat, daß er allen Standesvorrechten unbedingt und un-wngerltch wird entsagen müssen, dadurch, daß die Flwcommisse unzweifelhaft aufgehoben werden mchM, - dadurch, meine Herrm, stnd die Wurzelfasern des Adels abgeschnitten. Er hat sich überlebt, und wird von selbst, wenn auch langsamer, als Sie es beabsickti-eines natürlichen Todes sterben; nun aber. meine Hcrrm, muß ich Sie fragen; einen Sterbenden anzugreifen, ihn zu beschimpfen, ihm die letzten Momente des Lebens mit frevelnder Hand zu verkürzen, wäre das dic Handlungsweise freier Männer, wäre das edel, wäre daö groß? Nein. meine Herren, es wäre dieß alles nicht, es wäre gemein! (Oh! Oh.) Ich erlaube mir inm, zum zweiten Absatz des Pa-rcigraphcs überzugehen; auch hier ist der erste Satz von solcher Art. daß er weder einer Ver-tbcidigunss, noch irgend eines Angrisses gewärtig seyn kann. Abcr dc„ zweiten Satz müßte ich anfechten, und mich gegen die Art, wie er hier steht, unbediugt erklären. Meine Herren, es hat der Herr Kriegsminister vorher Ihnen hingewiesen auf die Nothwendigkeit einer Flotte, auf die Unmöglichkeit, mit Geld, Material und Händen allein dieselbe zu schaffen, auf die Uncrläßlichkeit, Männer, welche die Sachc bis in die genauesten m,5 geringsten Details herunter theoretisch unv prattisch verstehen, uns im Inlandc aber durchaus abgehen, aus dem Auslande dafür zu gewinnen, ^cht minder dürfte in andern Fächern des Dlcnftes ,1H diese Nothwendigkeit zeigen, ich 3"'ss "" hm. wie weit wir im Verg- und fach in d '" ^" Vauttmst. im Ingenieur-das ' Ausland^nü^. ^wirthschaft ftegen Freiberg, Schnen wie m bei uns bestanden ^'^""'^ s" h"bm 'ue den haben, so sind s "" ne auch bestan-Auslandes zurückaeb Is/"", b'"t"' denen des des Staates sm^^ wird Ausgabe die möglichsten Fäbigkciten 5 /" "«zurichten, die möglichsten Talente dm,l,i. ^" entwickeln, Inländer in solchen neu. Aber bis das möglich ist ^"' ^" ^n-gen wird, werden Menschenal er vcra^ ^^ sollen wir Menschenalter unbeni^ 7^"'b schritt und Ausbilvnng verstreichen lassen^"' allen andern benothigen wir der Ausc;/^ für Lchrstühle der Wissenschaften; wollen Sil durch diesen Paragraph überhaupt die Männer der Wissenschaft, die als erste Sterne an deren Himmel glänzen, vom österreichischen Boden ausschließen? Wissenschaft und Kunst gc-hören keinem Volke an, sie sind an keine Scholle gebunden, sie haben in der Gesammtheit der civilisirten Welt überhaupt ihr Vaterland. Wir werden immer und unbedingt unseren Staatsbürgern den Vorzug geben, wenn sie wirklich geeignet und fähig sind, den Platz auszufüllen. In Ermanglung solcher werden wir uns nicht die Hände binden, jrne Talente, deren wir bedürfen, jene Männer, die uns nöthig sind, aus dem Auslande her' beizuziehcn, wir werden uns nicht selbst schaden, uud dem ZweckV, den wir Alle wollen, ein freies, großes Oesterreich zu gründen, seind-selig entgegenstellen. Die Türkei sogar, wo der Islam jeden Europäer mit Verachtung als Giaur bezeichnet, die Türkei, uns gcograpbisck und an Erclusivität nahe liegend, bat fremde Talente in Nath und Dienst zugelassen, und sollte Oesterreich, wie das Reich der Mitte, sich gegen die segensreiche Einwirlung des Oe-nies und überwiegenden Cultur, wenn solche von Fremden ausgehen, dnrch die nnübersteig-lichc Maner eines Paragraphcs der Constitution absperren wallen? Man könnte den Ein-wurf mir erheben, man könnte mit Z'.igestehung aller meiner Argumente sagen, es wäre leicht, über diese Schwierigkeiten hinaus zu kommen, wenn ein jeder Ausländer, der in die österreichischen Staatsdienste treten soll und will, srüher unser Staatsbürgerrecht nachsuchen und erwerben würde. Es läßt sich wohl hören, abcr ist es uuch richtig, wird es von Erfolg scvn? Nein, meine Herren, ich muß es bezweifeln. Der Franzose, der Engländer, der Nordameri-kaner, jeder von diesen lebt seit langer Zeit unter einer Constitution, er weiß, was er an seinem heimischen Bürgerrechte besitzt, er weiß, was er durch dessen Aufgebung verlieren könnte, er weiß abcr noch nicht, was er durch unser Staatsbürgerthum gewänne; er kann es nicht beurtheilen, weil ihn das praktische Leben diese Veuvthcllnng noch nicht lehrt; er wird daher nicht das Gewisse um das Ungewisse wegwerfen. Ferners, meine Herren, wie schwer wäre es nicht für einen Fremden, für einen Aus^ länder, der keinem der in Oesterreich lebenden Völker angehört, ein Oestcrreichcr zu wcrden. Bei den bei uns herrschenden Differenzen und Divergenzen der Nationalitäten, welcher sollte er sich anschließen? Der Engländer gehört nicht zu den Deutschen, nicht zu den Italienern, nicht zu den Slaven, nicht zu den Magyaren. Welcher dieser Nationalitaten soll er sich in die Anne werfen? Endlich vom finanziellen Stand« Punkte aus führe ich ihnen beispielsweise die Gewinnung ciueo englischen Flottenoffiziers mit emem Disponibilitäts-Gehalte an, welcher letztere sehr bedeutend ist, so daß er demselben, um österreichischer Staatsbürger zu werden, nicht leicht entsagen wird. Wenn er abcr, obne daß er seiner Staatsbürgerschaft entsagen, und die österreichische erwerben muß. in österreichische Dienste treten kann. so wird er seinen Gehalt oder halben Sold fortbeziehen, oder sich wenigstens für den Fall des Rücktrittes vorbehalten können, und wir werden seine Dienste für Oesterreich weit wohlfeiler erlangen, während wir sie im entgegengesetzten Falle nur mit weit größeren finanziellen Opfern erkaufen könnten. Der Satz. daß öffentliche Aemter nur für dazu befähigte Staatsbürger zugänglich seien, bleibe Regel, und die Zulassung von Ausländern darf nur bei erweislicher Nothwendigkeit zum Besten des Staates, des öffentlichen Dienstes als Ausnahme stattfinden; daß die Ausnahme nicht der Rcgel abträglich wirke, dafür muß die Verantwortlichkeit des Ministeriums uns Bürgschaft leisten. „Zu öffentlichen Auszeichnungen vderVelohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst" -auch mit diesem Vordersatze geht es mir so, wie mit den brioen früheren, auch hier könnte ich nichts dagegen sagen, und halte jedes Wort dafür für rein überflüssig. Im Principe soll kelne Auszeichnung vcrcrblich seyn; abcr, memc Herren, weil kein vernünftiges Gesetz bcabsich. tigen kann und darf, eine Rückwirkung zu wahren, so möchte ich, zur größeren Bestimmtheit und Deutlichkeit, sagen: „Keine tunf-tig zu verleihende Auszeichnung ist vererb!ich." Bisher war nur der Adel allein eine vererbliche Auszeichnung, alle sonstigen, wie Orden, Würden, u. s. w. waren ftclS nur rein persönlich. Sie könnten mir dagegen ein« wenden, nuiu Ameudemcnt sei eine Prämie, die man dem Adel aussetze, damit er im Werthe steige. Meine Herren, ich finde das ganz gleich-giltig, der Adel ist kein Gegenstand des Handels, es schadet Niemanden, wenn er an Werth steigt; wenn Sie aber, meine Herren, beabsichtigen, durcb diesen Paragraph einen persönlichen Verdicnstadel zu schaffen, so wird dieser, wenn er auf wirklichem und vorragendem Ver» dicnste beruht, auch seinen Werth neben dem ererbten Adel behaupten, ja er wird ihn sogar varan übertreffen, wie ein Hild, welches mit frischen Farben gemalt ist, öfters dasjenige in Schatten stellen wird, über welches bereitZ die Sonne und der Staub der Jahrhunderte gegangen sind. E3 ist übrigens dieser Person» liche Adel nichts mehr Neucs, denn derselbe besteht längst — in Rußland. Meine Herren, oer Wunsch nach Auszeichnung ist in der Natur des Menschen begründet; solche haben unter allen Zonen, zu allen Zeiten, bei allen Völkern Statt gefunden; in dem einen Lande spricht er sich durch Titel und Prädicate, ln dem andern durch rothe, blaue oder weiße Knöpfe ans der Kopfbedeckung aus. Ich habe nichts dawider, selbst nicht gegen Letzteres; ich sür ,neine Person — denn die Meinung mem^r politischen Freunde ist es, welche ich durch den letzten Punkt des von mir gestellten Amende-ments ausspreche, daß nämlich keine künftig zu verleihende Auszeichnung vererblich set - ick für meine Person würde es gar nicht sür nöthig gehalten haben, sondern hätte lieber den letzten Satz ganz weggelassen. Indem ich schließe, meine Herren, erlaube ich Mir, im Ganzen folgendes Amendement zu stellen, w»r» nach ich den dritten Paragraph abzuändern beantrage: Standes>Vorrechte finden nicht Statt. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Die öffentlichen Aemter undStaatsdienfte sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. Ausländer können nur in Fällen, wo es das Vlste des Staates erheischt, zum Gintritte in Civil- obtr Militärdienste zugelassen werden. Zu öffentlichen Auszeichnungen und Belohnungen berechtiget nur das persönliche Verdienst, keine künftig zu verleihende Auszeichnung ist vererblich. Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Os-schicht.) Wird unterstützt. - Damit die Her< rcn, die eingeschrieben sind für diesen Paragraph, die vorliegenden Anträge in der Debatte br» rücksichtigcn können, so erlaube ich mir, die Anträge, die übergeben worden sind, dem hohen Hause mitzutheilen, und werde zugleich die Unterstützungsfrage stellen. Der Abg. Vacano stellt den Antrag, damit das Minoritätsvotum zum §. 3 lil. n angenommen werde, und zwar soll eö statt des zweiten Satzes heißen: „Der Adel und alleStandesvorrechte sind abgeschafft." Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unter-stützen, wollen aufstehen. (Hinreichend unterstützt.) - Der Abg. Borrosch wünscht diesen Satz dahin zu stylisiren: „Alle Standesvorrechte, auch dic des Adels, sind aufgehoben; neue Amtsbezeichnungen dürfen nicht mehr verliehen wcrden." Diejenigen Herren, welche diesen An» trag zu nutelstützen wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. — Der Antrag hat keinc Unterstützung gefunden. — Ferner der Antrag des Herrn Abg. Kautschitsch. er lautet: „Ausländer sind vom Eintritte in den (iivil-dienst, und in der Regel auch von der Volks-wehr ausgeschlossen. Inwiefern Ausländer in vie Volkswehr eintreten dürfen, werden besondere Gesetze bestimmen." Diejenigen Herren, die diesen Antrag uuterstützen, wollen es durch Auf« stehen kund geben. (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. Ferner erlaube ich mir, den An-trag des Abg. Schusclka, in soweit er den g. 3 - nunmehr 8- 2 betrifft, hier zur Unter-stützmigsfrage zu stellen. (5r lautet: „Alle Stan< desvorrechte sind abgeschasst, Adelsbezeichnungen jeglicher Art werden vom Staate weder ver-liehen, noch anerkannt. — Die öffentlichen Aemter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugängig- H"^ ländcr als solche sind vom Ointritte m "w" dienste und in die Volksw.hr ausgeMoA - Zu öffentlichen Auszeichnungen od.r Be- 4« lohnungen berechtigt nur das personliche Verdienst. Keine Auszeichnung ist vererblich." Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. — Es ist mir so eben noch ein weiterer Antrag d^s Abg. Helcel überreicht worden, er laute»: „Nur diejenigen Ausländer, welchen dnrch die gesetzgebende Ee-walt die große Naturalisation verliehen wurde, sind vom Cintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen." Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Pause.) Der Antrag ist ohne Unterstützung geblieben. (Ruf: Der Antrag ist nicht verstanden worden.) Der Antrag betrifft den zweiten Satz im zweiten Absätze des nunmehrigen 8.2. Er lautet: (liest ihn nochmals. - Abermaliger Ruf: Der Antrag ist unverständlich.) Ich habe den Antrag so gelesen, wie er mir vorgelegt wurde; ist darin ein stylistischer Fehler, so kann er vielleicht amen-dirt werden. Abg. Helcel. Es blieb mir während dieser Debatte keine Zeit mehr übrig, den Schluß meines Antrages, der aus dem Paragraphs selbst vervollständigt werden konnte, fertig zu schrieben, - ich habe dieß nur mit einem :c. angedeutet, und die Vollendung des Sinnss der gütigen Sorge des Vorstandes über-. lassen wollen. Nun wird aber der Schluß aus dem Paragraphe nur so meinem Antrage beigefügt werden können, daß es ganz umgekehrt heißen müsse, daß vom Eintritte in den östcr» reichischen Civil- oder Militärdienst diejenigen Ausländer nicht ausgeschlossen werden sollten, welchen die gesetzgebende Gewalt auf geeignete Weife die große Naturalisation gewähren Würde. — Präs. Ich erlaube mir den Antrag nochmals vorzulesen. (Dieß geschieht.) Wird dieser Antrag vmterMN (Mcht unterstützt.^ — Die Reihe trifft den Abg. Borrosch. Abg. Horrosch. Der Herr Redner vor mn hat sich theoretisch rmd geschichtlich für den Adel ausgesprochen. Es ist eben so viel von anderen Seiten dagegen geltend gemacht worden, und ich halte es für den größten Beweis von Achtung, den man einer hohen Kammer, die so viele wissenschaftlich und historisch Gebildete unter sich zählt, zollen kann, indem man auf jede derartige Controvcrse verzichtet. Ich für meinen Theil hatte in einer frühern Zeit keinen sehnlicheren Wunsch, als den, geadelt zu werden (Heiterkeit), aber nur deßhalb, um dem Bürger zu zeigen, daß man Bürger-stolz genug besitzen kann, das Gcadeltwerdcn abzulehnen! Ich hätte vermöge meiner, alle politischen Principien beherrschenden religiösen Auffassung es zugleich als eine Sünde erachtet, wenigstens meine Enkel, denn für die Söhne hätte ich schon gesorgt, preiszugeben'jenen nachthei-ligen Erziehungseiuflüßen, die in dem Maße sich mehren, je höher der Standesunterschied ist, welcher die Großen trennt von dem Volke, von dem aus nicht zuerst der Ausdruck „gemein" erfunden wurde, und ich hoffe, „wir würden" Aicht „gemein seyn", auch wenn wir den Adel für aufgehoben erklärten. (Beifall.) Demungc-achtet habe ich zwei adelige Frcuude gehabt, für die ich mein Leben gelassen hätte, und zwar deßhalb, weil sie das Adelthum. so zu sagen, ganz von sich abgeschält hatten. Ein Adeliger aber, der ein ganz freisinniger Staatsbürger wird, der im vollsten Sinne des Wortes: Humanität, über dem edeln Streben nach Menschenwürde auf seinen Adel vergißt, ein solcher steht mir hinsichtlich seines sittlichen Serdienstes, gerade weil er dabei soviel zu überwiuvcn hatte, höher als ein Bürgerlicher. Es ist ganz derselbe Fall, wic ich für gute, für hochherzige Fürsien eine hundertmal größere Gerehrung habe, als ich sie hätte sür einen Philosophen, wenn er dieselben vortrefflichen Gesetze vom Throne aus erließe; denn es bedarf der größien moralischen Kraft, sich zn erheben über die Nachtheile cincr vornehmen Er-ziehlmg. Im Interesse des Adels jelber wünsche - ich daöer, daß er allmälig aussterbc. Daß ich durch keine Rücksicht mich etwa einschüchtern UN'' ftl'i lM'in- Meinung anzusprechen, habe ich ' wie ich mir schmeichle, so eben bewiesen. Es ist daher weiter nichts, als ein Gerechtigkeitsgefühl, wenn ich mein srüher eingereichtes Ämendement jetzt begründe. Der Adel wurde besonders in dem letzten Jahrhunderte als Ehrenbelohnung vom Staate verliehen: bisher war es nun eine Strafe, >aß man, wenn ein Adeliger ein Eriminalverbrechen beging, ihm mit Recht diese Auszeichnung wieder entzog. Soll nun jetzt allen Adeligen ohne diesen Grund jene Ehrenbelobnnng entzogen werden, so hat der Staat sich in Widerspruch mit sich selber gesetzt, in willkürliche Verläugnung einer früheren, nach dem Maßstabe damaliger Gerechtigkeit erwiesenen Anerkennung von Verdiensten. Ich fühle mich durch mein Ämendement, daß „keine neuen Adelsbezcichnungen mehr sollen verliehen werden," auch als Volksvertreter vollkommen befriedigt; denn kleinlicher Neid war mir stets fern, uud er ist es auch oem Volke. Ich verweise jetzt gleich auf das Volk selber hin, auf das man doch auch Rücksicht nehmen muß. Ist unser Volk wirklich ein so durch und durch demokratisches, daß es morgen sich unendlich glücklich fühlen wird, wenn wir ihm sagen: „Adclsbezcichnungen sind von nun an nicht mehr anzuerkennen?" Doch nein, es steckt noch ein solcher Servilismus in uns bürgerlichen, daß wir uns gegenseitig vonisiren. (Bewegung, Heiterkeit.) Sobald es heißt: „Sämmtliche Staatsdienste sind sür alle dazu Befähigten gleich zugänglich;" sobald es heißt: „Vor dein Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," so fühle ich mich als Volksvertreter auch vollkommen in Allem befriedigt, was Jeder naturgemäß anstrebt, nämlich in der gleichen politischen Berechtigung mit allen anderen Staatsbürgern, und in der vollsten Wahrung der Volksfrcihcit. Mein Herr Vorgänger behauptete, es sollen die Aa-mMenncunen ans abgeben werden; das wärc nun nicht der Fall, weil nur die Prädieate oder die einstigen, zum Theile dynastisch gewesenen Würdentitel wegfallen würden; in England dagegen ist gerade die Narnensver-tauschling so «.'ine ungeheuere, daß man oft gar nicht weiß, zu welcher Adclsfanülic denn eigentlich Jemand gehöre, da bekanntlich nur auf den Majorats-Besitzer der wirkliche Fcn-dal-Titel übergeht. Dieß fand bei uns bekanntlich niemals Statt, wie denn unser Adel überhaupt leider für uns nicht geworden, was der englische Adel für das Volk: nicht hat ev seine Freiheiten für das Volk miterkämpft, nicht seine, dem Erstgebornen nachgcfolgten Söhne übergingen in das Vürgerthum, nicht haben sie sich mit diesem verschmolzen; dieß Alles macht es aber unmöglich, daß wir jetzt auch wenn wir wollten, eine englische Umschaf« fung des Adels bewirken könnten. Daß aber der bisherige Adel in seinen historischen Erinnerungen, in den Ehrenrechten seiner Familie —' denn endlich steht es Jedermann zu sich durch ein angenommenes Familien-Emblem von einer anderen Familie zu unterscheiden, was dann im weiteren Sinne die Wappen sind, woran sich zugleich genealogische Beziehungen knüpfen, — daß ferner der bisherige Adel jedenfalls eine gewisse Geltung in gesellschaftlicher Beziehung behaupten wird, wie denn z. B., wenn wir ihn auch gänzlich für abgeschasst erklären, nicht etwa Demokraten vom reinsten Wasser sofort in die nächste Umgebung des Monarchen kommen werden; das, glaube ich, sind lauter Dinge, so in der Natur der bisherigen Verhältnisse begründet, so sehr von selbst sich verstehend, daß wahrlich hiergegen nichts zu entgegnen ist, und am Wenigsten befürchte ich deßhalb eine mögliche Reaction, weil ich in all' diesem nock Verbleibenden nur Unwesentliches erkenne. Uebrigens geht die Reaction, die uns bedroht, nur zum kleineren Theile vom Adel aus, bekanntlich betheiligen sich an ihr die Hierarchie, die Bureaukratie und die Geld-Baronie nicht minder. Glauben wir nun, daß diese Reaktion uns nun verhindern wcrvc,dcm Volke zu erringen, was ihm gebührt, dann sage ich noch einmal, leihen wir uns nicht dazu her, mittelbar eine octroirte Verfassung geben zu helfen,denn an uns selber wird sich fortwährend der reaetionäre Widerstand knüpfen, ge- gen nns werden Selbstsucht und Haß die Waffen kehren, während unmittelbar dem Monarchen gegenüber die Nückschrittsparthei so loyal sich bewähren muß, als sie es zu seyn immer behauptet. Ich würde dazu der Krone unter den obwaltenden, Verhältnissen zwar nicht einen solchen Rath geben, und noch we« nigcr als Volksvertreter ihn verantworten wollen, denn ich wäre dann ein Verräther an der Volksfrciheit, welche ihre Bürgschaften eben nur in einer monarchischen Verfassung zn finden vermag, wie sie ein moralisch freier, die Volks-Souvcränität mit vertretender Reichs" tag schafft; aber ich mache nur darauf auf^ mcrksam, daß, wenn nur zwischen zwei Uebeln zu wählen seyn sollte, es immer besser sevn wird, sich sür das kleinere zu entscheiden, näm>-lich sür eine octtoyrte, höchst wahrscheinlich freisinnigere, als für eine durch lähmende Einftüsse alls unseren Händen verstümmelt hervorgehende Verfassung. Es wurde hingewiesen auf den Adel in jenen Ländern, welche sich künftig dein gemeinsamen österreichischen Rcichsparla-mcnte vielleicht anschließen könnten. Nun da muß ich hinsichtlich des italienischen Adels dein Herrn Redner vor mir bemerken, daß es nie einen dem Bürgerthume freundlicheren und sich mit dein Bürgerthume innigst verschmcl-zenderen Adel gab, als gerade den italienischen: er kannte namentlich niemals die „Mesalliance." Hinsichtlich der Berufung aur den ungarischen Adel überlasse ich es dem Herrn Redner vor mir, zu erwägen, ob es nicht besser ist, davon ganz zn schweigen. Ich komme noch auf den andern Punkt, wegen der Ausländer. Allerdings wärc es die größte Bar« barei, Ausländer vom Dienste im Civile und Militär auszuschließen, und je tiefer ein Voll eigentlich noch stund l'ti der Hmnallen Entwich lung, desto eifersüchtiger war es gegen Fremde. Nun sehe ich aber nicht ein, daß durch diesen Paragraph hier Ausländer überhaupt ausgeschlossen würden. Als Anslänvcr — ^a; aber sie brauchen sich nur das österreichische Staats-bürgerrccht zu erwerben, dann sind sie eben keine Ausländer mehr. (Bcifall.) Für uns sind sie dann Brüder; — wo sie geboren wurden, ob sie UM so oder so viel Jahre früher bereits im Lande gewesen sind oder nicht, wird uns ganz gleichqiltig seyn. Wenn aber aus dem Grunde, weil unter 3.'! Millionen Menschen zu wenig „Capacitäten" sind, auf diese Nothwendigkeit bingcwiesen wird, so muß ich im Namen des Ehrgefühles dieser ?,5 Millionen feierlichst dagegen Protestiren. (Beifall.) Gebt euer Protections-Wescn auf, gebt die „Conduite-Listen" auf, beseitiget euere bureaukratischen Anstellungsnormen, und ihr werdet Talente, ja auch Genie's in Oesterreich nicht erst heranwachsen sehen, nein, sie sind schon vorhanden; wollet sie nar, und ihr werdet sie haben. (Großer Beifall.) Man hat uns namentlich hier auf die zu schassende Marine hingewiesen. Ich wünschc herzlichst, daß dle^ Marine schneller zu Stande komme, als dies) mit der deutschen Marine den Anschein hat (Bravo. — Ruf: zur Sache!) Es gehört zur Sachr, da srüher wieder eine Cabi-netsfrage gewissermassen zn einer Reichstags« Existenzfrage gemacht wurde, denn hinsichtlich des Militärs fordere ich, und zwar mit vollem Rechte, daß es staatsbürgerlich werde, und daß also Ausländer, welche in unfern Militärdienst eintreten, sich dieses österreichischen Staats-büvgerthums und der damit verbundenen Pflichten auch bewußt werden. (Großer Beifall.) Ich din fest überzeuat, daß unsere Negierung nur die Herstellung des innern Friedens nnd die Kräftigung der gesetzlichen Ordnung will, um aus dieser sichern Basis die Volkssreihcit sich wohlthätig entfalten zu lassen; ich bin davon überzeugt, aber geben wir diesen Paragragh unbedingt zu, so könuen wir nicht wissen, ob wir nicht selber der Negierung die Hände binden. Bezüglich der Minoritätövotcn wünsche ich gleichfalls das Wort: „abgeschafft" mit vem Worte: „aufgehoben" vertauscht zusehen. Zu mnncm persöhnlichen Ämendement: „Neue Avelsbezeichnungen dürfen nicht mehr verliehen werden" wird der eine Theil sagen,