AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnullplatzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurf und in ollen Annoncen konto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenanstalf, Konto Nr, 11349 expedifionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl.560.—,ha!bjährl.S30.—,monatl.S5.— 7. Jahrgang / Hummer 15 Freitag, den 12. April 1957 Einzelpreis S 1.2C Neubau der Chirurgie in Klagenfurt Der Sozialreferent der Kärntner Landesregierung, Lhstv. Matthias K r a ß n i g, gab am 5. April in einer in die Räume der Direktion des Landeskrankenhauses Klagenfurt einberufenen Sitzung den Auftakt für den Beginn der endgültigen Projektierung des Neubaues der chirurgischen Abteilung im Landeskrankenhaus Klagenfurt, dem in absehbarer Zeit der eigentliche Baubeginn folgen soll. Bei dieser Sitzung, an der Hofrat Dr. Zenkl vom Amte der Kärntner Landesregierung, Direktor Dr. Olexinski mit den beteiligten Abteilungsvorständen Prim. Professor Dr. Winkelbauer, Prim. Dr. Kopp und Prim. Dr. Richter, Verwalter Doujak, LOBR Dipl.-Ing. Steiner und LBR Dr. Hamböck für die Landesbaudirektion teilnahmen. wurde den mit dem Projektierungsauftrag betrauten Architekten Dipl.-Ing. Hildebrand und Dipl.-Ing. Baurecht der diesbezügliche Vertrag offiziell überreicht. In einer kurzen Ansprache erläuterte Lhstv. Kraßnig die gegenwärtige Krankenhaussituation in Klagenfurt, welche die Kärntner Landesregierung veranlaßt hat, den Auftrag zur Projektierung sowie zum Neubau der chirurgischen Abteilung im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der größten Krankenanstalt Kärntens zu geben, um dadurch für die Behandlung und den Aufenthalt der im Krankenhaus hilfesuchenden Bevölkerung die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen. Er forderte alle mit den diesbezüglichen Arbeiten Beteiligten zur engsten Zusammenarbeit auf, um das erstellte Projekt auch möglichst bald realisieren zu können. Eine zweckmäßige Erfindung Der Wunsch vieler Fahrzeugbesitzer, ihr Auto gegen Diebstahl, Einbruch, Reifendiebstahl oder Rammen während des Parkens abzusichern, dürfte durch die Erfindung eines Klagenfurters in Erfüllung gehen. Der Angestellte des Senders Klagenfurt und Bastler aus Passion Josef K o w a n d a beschäftigte sich schon seit Jahren mit einem Sicherungsgerät, das einen Autodiebstahl hundertprozentig verhindert. Wie der Erfinder in einer Pressekonferenz mitteilte, hatte er seine Er-udung schon seit Jahren in seinem Fahr-euS eingebaut, ehe er sie beim Patentamt Nueldete; dessen Bescheid ist vor kurzem _ru0ssen. Die Erfindung ist eine Alarrn-age, die man irgendwo im Wageninneren (j °ntiert. Durch die leichteste Erschütterung ^6s Fahrgestells löst der Apparat, der an die da 6r^e angeschlossen ist, das Signalhorn aus, s erst dann zur Ruhe kommt, wenn der Be- Klei ,er dieses durch einen ebenso versteckten nen Schalter abstellt. Viele Versuche, Yj'ksame Alarmvorrichtungen für Autos oder p Sk’rräder zu erfinden, sind gescheitert. Die ko lndunS J- Kowandas scheint nun so volilen zu sein, daß auf dieses Autoalarm-a raK das in einer flachen Blechkassette im „ VUlaß von 8 mal 12 Zentimeter unter-|v 2ra°ht ist, völliger Verlaß ist. Wie der prt .,dcr erklärte, hat sich seit der Patent-p f'mng dieser „Autoalarm“ bei einigen 'Vi , eu8en schon bestens bewährt, und zwar du vfn dle Wagen leicht angefahren, wo-$ad,e ausgelösten Alarmsignale die Pas-ten auf den Verkehrssünder aufmerksam in i ten. Dieses Sicherungsgerät, das bereits ist in einschlägigen Geschäften im Handel r- kostet 200 Schilling. LANDESPLANER DOZENT DR. RUDOLF W U R Z E R : Regionale Wirtschaftspolitik, ein Instrument der Raumordnung Planungsmaßnahmen in Österreich, der Deutschen Bundesrepublik, England und in Holland Der Beschluß des Finanz- und Budgetausschusses des Nationalrates vom 8. März 1957 über die Wiedereinführung der Steuerbegünstigung für Investitionen in Industriebetrieben, die in Gebieten mit ungünstiger Wirtschaftsstruktur oder in solchen mit großen Besatzungsschäden liegen, ist zweifellos als Beginn einer regionalen Wirtschaftspolitik der vielgestaltigen und von verschiedenen Marktformen und Ordnungsprinzipien geprägten österreichischen Wirtschaft anzusehen. Dieser vor allem für die Raumordnung bedeutsame Enstschluß wurde seit Abschluß des Staatsvertrages u. a. auch durch die Diskussionen über die Notwendigkeit und Möglichkeit eines wirtschaftlichen Ausgleiches zwischen den westlichen und östlichen Teilen des österreichischen Bundesgebietes ausgelöst, wozu auch von seiten der Österreichischen Gesellschaft zur Förderung von Landesforschung und Landesplanung bei der Vorstandssitzung vom 22. Juni 1956 in Innsbruck und einer Arbeitstagung vom 17. bis 19. Oktober 1956 in Oberwollanig wertvolle Beiträge geleistet werden konnten. Die in Österreich noch viel zu wenig gewürdigte staatspolilisohe Bedeutung einer regionalen Wirtschaftspolitik erfordert es, nach einer Sichtung der Terminologie und einem kurzen Überblick über die in anderen Staaten bereits verwirklichten gleichartigen Maßnahmen aufzuzeigen, welche Maßnahmen neben der bereits erwähnten Steuerbegünstigung für Investitionen noch notwendig sind, um einen echten regionalen Kräfteausgleich zwischen den entwicklungsbedürftigen Gebieten — besonders den von einer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erosion bedrohten und seit 1918 stagnierenden Grenzzonen — und den prosperierenden Teilen des österreichischen Bundesgebietes herbeizuführen, Da in der amtlichen Presseaussendungen auf eine charakteristische Namensgebung jener „gewissen Gebiete“ (für die die eingangs.erwähnten Steuerbegünstigungen für Investitionen gelten sollen) verzichtet wurde, ist es vorteilhaft, bereits bei Beginn dieser geplanten Maßnahmen eine prägnante und einheitliche Terminologie festzulegen. Bevor wir jedoch den bei der Arbeitstagung der ÖGLL. vom 17. bis 19. Oktober 1956 einstimmig angenommenen Vorschlag unterbreiten, sollen die in anderen Staaten üblichen Bezeichnungen einer Überprüfung auf ihre Anwendbarkeit für Österreich unterzogen werden. In England spricht A. E. Smailes von „ill-balanced comvmities“ (schlecht ausgewogenen Gemeinden) und im „SPECIAL AREAS (DEVELOPMENT AND IMPROVEMENT) ACT“ werden „depressed areas“ (Notstandsgebiete) erwähnt. Im „DISTRIBUTION OF INDUSTRY ACT“ vom Juni 1945 werden die vorerwähnten Notstandsgebiete zu „development areas“ (Entwicklungsgebieten) erklärt; eine Bezeichnung, die seither überwiegend Anwendung findet. Suzanne E. Steigenga-Kouwe verwendet in ihrem vorzüglichen Bericht über die Raumordnung in den Niederlanden die Bezeichnung „Notstandsgebiet“. Ebenso gibt der vom Pro-vinciale Planologische Dienst der Provincie Noord-Brabant für diese Provinz ausgearbeitete Entwicklungsplan über Lage und Größe der „Noodgebiede“ Aufschluß. In der „Allgemeinen Einführung“ in die „Raumordnung in den Niederlanden“ (vom April 1955) wird aber bereits — entsprechend der englischen Praxis — von Entwicklungsgebieten gesprochen. Vielfältiger ist dagegen die in der deutschen Bundesrepublik gebräuchliche Terminologie. So beschreibt Bernhard Kurtz die „unterentwickelten bzw. notleidenden oder durch die Staats- bzw. Zonengrenze beeinträchtigten Gebiete“ Bayerns, während eine Denkschrift „Industrie aufs Land“ über „Förderungsgebiete“ und „Förderungswürdige Gebiete“ berichtet. i Der „BUNDESANZEIGER Nr. 68“ vom j 7. April 1954 enthält eine Bekanntmachung über die Anerkennung „notleidender Gebiete“ j und die sehr wirksame „DENKSCHRIFT ZUR FRAGE REGIONALER WIRTSCHAFTS-1 POLITIK“ des Institutes für Raumforschung ; Bonn (1954) berichtet eingehend über das ..Sanierungsprogramm des Rundes“ für „Notstands- und Grenzgebiete“, wobei in den wei- - teren Ausführungen der Sammelbegriff „Sanierungsgebiete“ gewählt wird. Diese kurze und keinesfalls vollständige Aufzählung macht es sicherlich verständlich, warum die ÖGLL bestrebt sein mußte, für wicklungsbedürftig“ bezeichnet werden, weil sie „nicht aus eigener Kraft heraus ihrer Bevölkerung den durchschnittlichen Lebensstandard der Landesbevölkerung bieten können“, 3. E n t w i c k 1 u n g s g e b i e t e, d. s. entwicklungsbedürftige Gebiete, die durch die gesetzgebenden Körperschaften zu „Entwicklungsgebieten“ erklärt werden. Für diese Festlegung war sowohl der Wunsch nach Übereinstimmung mit der bereits bewährten Terminologie anderer Staaten maßgebend als auch das Bestreben, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Ergebnisse der Raumforschung zu lenken, auch wenn sich die gesetzgebenden Körperschaften aus mangelnder Vertrautheit mit dieser Materie noch nicht zu den notwendigen gesetzlichen Maßnahmen entschließen können. Auf Sanierungsgebiete 1954 gemöHSssdiluh des interm. Ausschusses für Notstandsfrogen Allgemein wirtschaftlicher Notstand Struktureller landwirtsch. Notstand Landwirtschaftlicher Notstand durch Kriegszerstörungen Allgemein wirtschaftlicher und struktureller landwirtsch. Notstand Struktureller landwirtsch. Notstand und landwirtsch. Notstand durch Kriegszerstörungen Grenze der Zonenrandgebiete im Ov*»«V.«nd Noch der Karte de: Instituts für Raumforschung. Bonn Abb. I: SANIERUNGSGEBIETE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND diesen Fragenkomplex eine geeignete Terminologie zu finden. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen, folgende Bezeichnungen zu wählen: 1. Notstandsgebiete, d, s. Gebiete mit zeitlichem Notstand (z. B. als Folge von Naturkatastrophen, Kriegen usw.), 2. entwicklungsbedürftige Gebiete, d. s. Gebiete, die auf Grund der Ergebnisse der Raumforschung deshalb als ,.ent- die Bezeichnung „Unterentwickeltes Gebiet“ wurde verzichtet, da diese nur für außereuropäische Staaten gebräuchlich ist; ebenso bestanden gegen den Ausdruck „Sanierungsgebiet“ Bedenken, weil darunter vielfach städtebauliche Maßnahmen (z. B. Altstadtsanierung) verstanden werden. Da Österreich den Vorteil besitzt, die Erfahrungen anderer Staaten — wo bereits Fremdenverkehr - Faktor des Friedens Die Entwicklung und die Bedeutung des Fremdenverkehrs und seine Förderung Die Sektion Fremdenverkehr der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten veranstaltete am 5. April im Festsaal der Handelskammer ihren traditionellen „Tag der Kärntner Fremdenverkehrswirtschaft“, dessen Tagesordnung eine Reihe interessanter Darlegungen von Fremdenverkehrsexperten über die mannigfachen Probleme des Fremdenverkehrs enthielt. Begrüßt durch den Obmann der Sektion Fremdenverkehr, KR Fritz-K ö ß 1 e r, nahmen an der Tagung neben Landeshauptmann Wedenig und Landesrat Ing. Trappe noch Bürgermeister Graf, der Präsident des Fremdenverkehrsrates, Hofrat Dr. Karisch, der Präsident der Handelskammer, Dip!.-Ing. Pfri-mer, der Präsident der Landwirtschaftskammer, ÖR Gruber, Nationalrat Herke für den ÖGB und andere teil. In seiner Begrüßungsrede führte Landeshauptmann W e d e n i g aus, daß in Kärnten nicht nur der Fremdenverkehr ausbaufähig ist, sondern daß auch noch zusätzliche Frem-denverkehrseinrichtungeh fehlen. Wie man diesen Bedürfnissen und Wünschen am besten entsprechen könnte, ist das brennende Problem; mit dem sich alle Interessierten beschäftigen müssen. Es muß eine Lösung der Finanzierung für die vieldiskutierten Projekte gefunden werden, die alle befriedigt. Namens des . Handelsministeriums begrüßte Sektionschef Dr. Langer hansl die Tagung der Kärntner Fremdenverkehrs Wirtschaft und schilderte die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach dem Staatsvertrag. Vor allem stehen die Finanzierungsprobleme im Vordergrund, wobei sich das Handelsministerium stets vom Grundsatz leiten läßt, daß Finanzierung mit der Rentabilität auf das engste verknüpft ist. Fremdenverkehr befruchtet die gesamte Wirtschaft Landesrat Ing. Truppe als Fremdenverkehrsreferent der Kärntner Landesregierung hob in seiner Ansprache hervor, daß die Förderung des Fremdenverkehrs zur Staatsaufgabe geworden ist; er ist der stille Exporteur und Devisenbringer. Der Kärntner Fremdenverkehr erlangte in Kärnten schon lange eine tragende Bedeutung, weil er die Beschäfti-eungslage günstig beeinflußt und die gesamte Wirtschaft befruchtet. Echte Fremdenverkehrsförderung muß seinen Niederschlag in der verkehrsmäßigen Erschließung unseres schönen Landes finden. Fremdenverkehr ist völkerverbindend Nach Begrüßungsansprachen des Präsidenten Dipl.-Ing. PIrimc r, des Präsidenten des Fremdenverkehrsrates, Hofrat Dr. K a r i s c h, und des Kammerrates Hasläüer, der für das Gastgewerbe sprach, ergriff Nationalrat Dr. Josef Fink (Innsbruck) das Wort, der den Fremdenverkehr im allgemeinen behandelte. Dr. Fink stellte fest, daß der fremde Gast seine Reise nach Österreich nach Voraussetzungen unternimmt. Diese Voraussetzungen sind sehr gut. Nicht nur, daß Österreich im Mittelpunkt des europäischen Verkehrsnetzes liegt, der Fremde sucht die Alpenlandschaft, die einmalig und glanzvoll ist. In dieser Landschaft wirken auch Menschen, die ihn freundlich und gastlich umsorgen. Er findet an der alten Donaumelodie, die er hier hört, großen Gefallen. Die Österreicher sind die geborenen Fremdenverkehrsmenschen. Außerdem haben wir schöne, moderne Gaststätten und erfüllen alle Voraussetzungen für einen internationalen Fremdenverkehr, der auch ein großer Verteiler ist. Im Verbände mit der Landwirtschaft und dem Gewerbe und auch der Industrie ist er auch ein politischer und sozialer Faktor. Der Redner kam auch auf den Naturschutz zu sprechen und sagte, daß die Förderung des Landschaftsschutzes nur dem Fremdenverkehr dienlich sein kann. Der Fremdenverkehr ist auch ein Faktor des Friedens. Es gibt keinen Fremdenverkehr in kriegerischen Zeiten, und auch das innerpolitische Klima darf nicht zu frostig sein. Der Fremdenverkehr ist völkerverbindend und -versöhnend und ein Schrittmacher und Wegbereiter für ein Vereintes Europa. Auf Umwälzungen zu wenig vorbereitet Nach einem aufschlußreichen Referat des Syndikus der Bundessektion Fremdenverkehr, Professor DDr. A. E. Pöschl, über die europäische Marktwirtschaft und den Fremdenverkehr sprach Sektionsobmann Kößler über die „Aktuellen Fragen der Kärntner Fremdenverkehrswirtschaft . Er sagte u. a.: Wenn vor kurzer Zeit von prominenter Seite der Ausspruch getan wurde, ^ Kärnten müsse aus dem „Dornröschenschlaf“ erwachen, so muß demgegenüber wohl gesagt werden, daß Kärnten erwacht ist. Die statistisch aufzuweisenden und aufgewiesenen Erfolge ergeben allerdings Uneingeweihten nicht gerade das richtige Bild. Gerade die derzeit laufende Reihenuntersuchung der Fremdenverkehrsbetriebe in ganz Österreich hat erschreckende Resultate gezeigt. Es wurde dabei festgestellt, daß bei den bestgeführten Betrieben nur eine vierprozentige Kapitalsverzinsung erreicht wird, während auf der anderen Seite ein Groß- teil der Betriebe trotz guter Frequenz von der Substanz lebt. Den Erfolg der Steigerung des Kärntner Fremdenverkehrs haben wir der hervorragenden Werbung, die neue Wege gegangen ist, der in Kärnten noch immer als gut tragbar zu bezeichnenden Preise, unserem schönen Landschaftsbild mit seinem einmaligen Klima und Wetter und nicht zuletzt der j von allen Nationen anerkannt aufgeschlosse-1 nen und liebwerten Bevölkerung dieses Lan-i des zu danken. | Wir leiden in fast allen Sparten der Wirt-i schalt insbesondere in der Hochsaison an gro-! ßem Mangel an Arbeitskräften. Es müssen auch in Zukunft Wege gefunden werden, daß einerseits der Arbeitsmarkt ausreichend gefüllt wird und anderseits die Erfordernisse an Arbeitsleistung in den Betrieben auch geleistet werden können. Wir leben in einer ständigen Umwälzung im Fremdenverkehr, der unaufhaltsam weitergeht, und wir müssen in die Zukunft schauen und uns wahrscheinlich anderweitig noch umstellen. Wir haben in der letzten Zeit vielleicht zu wenig in die Zukunft geschaut und unvorbereitet Umwälzungen erlebt, ich brauche nur zu erwähnen der Verkehr von der Postkutsche zur Eisenbahn und zum Auto, die Abwandlung des alten Wiener Kaffeehauses in das Espresso, die Umwälzung vom Nobelrestaurant in die Imbißstube, ja vielleicht sogar den Fernsehapparat im Lokal statt des kartenspielenden Stammtisches. Wenn wir einerseits von Preissteigerungen Abstand nehmen müssen und sollen, so müs- Maßnahmen gegen Wildschäden Erhöhter Wildbestand soll durch vermehrte Abschüsse geregelt werden Verkehrsauinahme auf den Pyramiden-kogel und den Magdalensberg Die Post- und Telegraphendirektion für Kärnten in Klagenfurt gibt bekannt: Am Ostersonntag (21. April) wird der Verkehr auf den Postautolinien 1351 und 1374 mit folgenden Kursen auf genommen: Klagenfurt ab 13.20 Uhr zum Pyramidenkogel, Pyramidenkogel ab 16.50 Uhr nach Klagenfurt; Klagenfurt ab 13.15 Uhr (zum Magdalensberg), Magdalensberg ab 17.10 Uhr (nach Klagenfurt). Am Ostermontag (22. April) verkehren zusätzlich noch die Kurse: Klagenfurt ab 8.30 Uhr zum Pyramidenkogel, Pyramidenkogel ab 11.45 Uhr nach Klagenfurt; Klagenfurt ab 8.25 Uhr zum Magdalensberg, Magdalensberg ab 12 Uhr nach Klagenfurt. In der Folge ward der Verkehr an Sonntagen wie am Ostersonntag weitergeführt. Sollten genügend Anmeldungen vorliegen, werden auch die Frühkurse wie am Ostermontag (bedarfsweise) geführt. Postdienst zu den Osterteiertagen Der Postdienst zu den Osterfeiertagen 1957 wurde für den Bereich der Post- und Telegraphendirektion Klagenfurt wie folgt einheitlich geregelt: Am 21. April 1957 (Ostersonntag) wird der Dienst bei allen Post- und Telegraphenämtern normal im Rahmen des üblichen Sonntagsdienstes versehen. Am 22. April 1957 (Ostermontag) halten nur die Postämter Klagenfurt 1 und 2, Villach 2 und Spittal an _______________________ _____ _ _____ der Drau 2 Sonntagsdienst. Die übrigen Postmehr und mehr zunehmende Interesse für den i ämter bleiben an diesem Tag geschlossen- Desgleichen halten die Hauptpostämter und die Bahnhofpostämter in Wien und in den übrigen Landeshauptstädten sowie die sonstigen Bahnhofpostämter im gesamten Bundesgebiet Sonntagsdienst, ferner die Abgabepostämter der Wiener Gemeindebezirke 2 bis 22 hinsichtlich des Fernschreibdienstes und der Eil- und Telegrammzustellung. Aufgeber von Telegrammen werden gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, daß mit der Zustellung an diesen beiden Tagen nur insoweit gerechnet werden kann, als dies aus vorgenannter Regelung hervorgeht. sen wir anderseits uns allen Ernstes Gedanken machen, unsere Betriebe so rentabel zu führen, daß wir nicht in zehn Jahren wieder auf diesem Stand stehen, wie wir vor zehn Jahren waren, daß uns für unsere viele Arbeit und Mühe und Kosten nichts anderes übrigbleibt als dann wieder ein veralterter Betrieb. Es ist bis zu höchster Stelle hinaus bekannt, daß eine Kapitalsrücklage im Gastgewerbe und Beherbergungsgewerbe fast unmöglich ist. Die Wintersaison in Kärnten behandelte Kommerzialrat Anton S a u p e r, der die mannigfachen Schwierigkeiten der Fremdenverkehrsbetriebe in den Wintermonaten hervorhob. Zum Schlüsse erstattete Sektionsgeschäftsführer Dr. Gustav Pogatschnigg einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit der Sektion und verwies einleitend auf die charakteristischen Fremdenverkehrsfragen Kärntens. Es ist bemerkenswert, erklärte der Redner, daß nunmehr, nicht nur naturgemäß, die offiziell mit dem Fremdenverkehr des Landes befaßten Stellen der Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges ein besonderes Augenmerk zuwenden, sondern auch viele andere Stellen, seien es behördliche Institutionen oder auch Wirtschaftssparten. Man darf wohl dieses Fremdenverkehr der ehrlichen Erkenntnis im Lande zuschreiben, die dahin geht, daß mit der Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges der gesamten Wirtschaft Kärntens viel geholfen wird. Allerdings darf hier eine Gefahr nicht üt>ersehen werden! Nachdem nunmehr erfreulicherweise auch Kärnten als Ferienland vielen tatsächlich zu einem Begriff wurde, ist es notwendig,. diesen Begriff möglichst in jeder Hinsicht zu festigen und zu verankern. Die alarmierende Zunahme der Wildschäden in Kärnten war dieser Tage Gegenstand von Beratungen, an denen unter dem Vorsitz des Jagdreferenten der Landesregierung, Ökonomierat i Lhstv. Ferlitsch, Vertreter der Lati-' desforstinspektion, der Landwirtschaftskammer, der Bezirksbauernkammern und der Kärntner Jägerschaft teilnahmen. Hiebei wurde vor allem festgestellt, daß das Hochwild in Kärnten nunmehr auch in Gegenden vorkommt, in denen es früher nicht beheimatet war. Als Ursache für diese Erweiterung des Lebensraumes wurde neben anderen Umständen die Massierung des Wildes in besonders günstig gelegenen Einstands gebieten angesehen, aus denen die Einwanderung in früher hochwildfreie Reviere erfolgte. Auch auf vermehrte Schäden durch das Rehwild, die dort und da auftreten, wurde aufmerksam gemacht. In den Beratungen wurde volle Übereinstimmung darüber erzielt, daß einschneidende Maßnahmen erforderlich sind, um eine übermäßige Zunahme des Wildbestandes zu verhindern und damit den Wildschäden entgegenzuwirken. Künftig werden die Abschußpläne unter besonderer Bedachtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft erstellt werden, wol>ei in Jagdgebieten mit überhöhtem Wildstand der Abschuß um 25 bis 50 °/o gegenüber den bisher üblichen Jahressätzen erhöht werden soll. Jagdgebiete mit übermäßigem Wildbestand werden von den Bezirksverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit dem Bezirksforstinspektionen, den Bezirksbauernkammern und den Bezirksgruppen der Kärntner Jägerschaft festgestellt werden. Daneben werden noch auf Antrag der Bezirksbauernkammer oder der Jägerschaft Abschußaufträge zum Schutz der Kulturen von den Bezirksverwaltungsbehörden verfügt werden, wenn sich in einem Jagdgebiet noch zusätzlich die Verminderung von Wild im Interesse der Land- und Forstwirtschaft als notwendig heraussteilen sollte. Falls der Jagdausübungsberechtigte einer solchen Anordnung nicht nachkommt, hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Durchführung des Abschußauftrages auf dessen Kosten zu veranlassen. Als weitere Maßnahme zur Verminderung des Hochwildbestandes wurde die Schaffung von hochwildfreien Zonen vorgesehen, innerhalb welcher die Hege untersagt und der Abschuß von weiblichem Hochwild (Tieren) und Kälbern sowie von Hirschen der Klasse B während der gesetzlich vorgesehenen Schuß- ( anschließende zeit ohne besondere Genehmigung der Behörde zulässig ist. Hiedurch soll eine Verdrängung des Hochwildes aus Gebieten erreicht werden, in denen es im Interesse der Landeskultur nicht erwünscht ist. In allen Hochwildgebieten wird noch ein besonderes Augenmerk dem .Abschuß von weiblichem um die Vermehrung des Wildbestandes weiter ! einzuschränken. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Notwendigkeit der Abwehr des Wildes aus den Kulturen durch die Grundeigentümer und Jagdäüsübungs berechtigten sowie der Aufstellung von Wildwächtern und der Anwendung von Anstrichmitteln hingewiesen, um sowohl Schälschäden als auch Wildverbiß von Waldkulturen zu verhindern. Diese weitgehenden Maßnahmen erscheinen geeignet, eine, grundlegende und auch befriedigende Lösung des Wildschadenproblems herbeizuführen. Sowohl die Vertreter der Land- und Forstwirtschaft wie der Kärntner Jägerschaft waren der einhelligen Auffassung, daß die heimische Jagd, die für Kärnten einen 1 jesonderen Schatz darstellt, nur bei verständnisvoller Zusammenarbeit der beteiligten Kreise, vor allem der Bauern- und Jägerschaft, gedeihen kann. Das Ziel ist dabei in der Erhaltung eines gesunden und kräftigen, jedoch der Zahl nach beschränkten Wildstandes zu sehen, der mit den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft in Einklang zu bringen ist. Zum Gesetz der Einschränkung der Betriebsaktionen Nachtrag zur Landtagssitzung vom 26. März Zu unserem Bericht über die Landtagssitzung vom 26. März, in der der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Betriebsaktionen behandelt und gegen eine Stimme beschlossen und zum Gesetz erhoben wurde, tragen wir nach, daß neben den bereits im Bericht angeführten Abgeordneten auch Landtagsabgeordneter Ing. M e d 1 i n (ÖVP) namens seiner Partei seine Stellung zu dem vom LAbg. Dr. Karisch erläuterten Gesetzentwurf bezogen hat. LAbg. Ing. Medlin führte u. a. aus, daß dieses Gesetz auch im Interesse der Konsumenten liege, denn nur, wenn der Staat über ein gesundes Steueraufkommen verfüge, könne er die Soziallasten bestreiten. Unter großer Aufmerksamkeit des Hohen Hauses wies Abg. Medlin auf die Notlage des Gewerbestandes hin. Von den rund 17.000 Gewerbetreibenden Kärntens haben nur 9940 ein Jahreseinkommen, das über 18.000 Schilling liegt; 1162 haben ein Jahreseinkommen unter 18.000 Schilling und 5602 Gewerbetreibende ein Jahreseinkommen, das unter 12.000 Schilling liegt. Im Hinblick auf die Lage des Gewerbestandes sei das Gesetz besonders zu begrüßen. Fremdenverkehrsfragen im Bezirk Feldkirchen Eine Tagung des Fremdenverkehrs-Zweckverbandes Vor kurzem befaßte sich der Verwaltungs- i ausschuß der dreizehn Gemeinden des Frem- , denverkehrs-Zweckverbandes Feldkirchen-Tur- j racher Höhe unter dem Vorsitz des Kammer- j rates W. D u s c h 1 h a u r in eingehenden Beratungen vor allem mit fremdenverkehrs- j rechtlichen, finanzrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Auf Einladung des Zweckverbandes referierten der Leiter der Politischen Expositur, ; Dr. W i e s e r, über die Grundgedanken der geplanten Neuregelung der Privatzimmerver- ; mietung in Kärnten, Oberregierungsrat Dok- j tor D o u j a k über die schon lange gefor- j derte Erweiterung des Kreises der Fremden-verkehrsförderungsbeitragspflichtigen und über I die notwendige Novellierung einiger wichti- i ger Bestimmungen des diesbezüglichen Landesgesetzes und Landesamtssekretär Z e i ß über die Abgrenzung und Wechselbeziehun- ; gen zwischen Fremdenverkehrswirtschaft und Gemeindewirtschaft. Diese Referate und die Diskussion trugen wesentlich dazu bei, die Wege aufzuzeigen, wie unter freiwilliger Mithilfe aller Gemeinden des Zweckverbandes dessen Tätigkeit im Interesse der Fremdenverkehrsförderung unter geringsten Kosten und mit wirksamstem Ergebnis weitergeführt werden kann. Bedeutsam war die Herausarbritung der rechtlichen Möglich- Wild und von Kälbern zugewandt werden, 1 keiten, daß auch Zweckverbände für be- stimmte Aufgaben mit Zuwendungen der Ge-ineindeabteilung der Landesregierung bedacht werden können. Der Verwaltungsausschuß behandelte fei"' ner eingehend die Frage einer verstärkten Geldaufbringung in Kärnten zur Schaffung von weiteren für den Fremdenverkehr wichti' gen Einrichtungen. Es ergab sich jedoch die einhellige Auffassung der Vertreter aller dreizehn Gemeinden, daß eine vermehrte Geld' aufbringung nicht durch die Fremden, sondern im Wege einer Neuregelung des System® der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge versucht werden müsse. Der Verwaltungsau5' schuß nahm zu diesem Fragenkomplex einstimmig eine Resolution an, die an die zuständigen Stellen des Landes weitergeleitet wird. Zum Abschluß gab Dr. H über eine er" gänzende Vorschau über die kommende Saison im Gebiete des Zweckverbandes Feld" kirehen-Turracher Höhe; neu war, daß ein6 Zeltlagergemeinschaft aus Schleswig-Holstein auch heuer wieder ein Ferienlager am Malt" schachersee durchführen wird, und daß di-Intermetallwerke aus Gelsenkirchen im Ruh1"' gebiet ihre Arbeiter und Angestellten in noU’ Größerer Zahl als im Vorjahr zu turnusweisen1 Ferienaufenthalt nach Oberglan bei Feld" kirchen entsenden werden. Aufgaben und Lösungen regionaler Wirtschaftspolitik Vortrag des Direktors des Instituts für Raumforschung in Bonn, Dr. habiL Erich Dittrich Die Österreichische Gesellschaft zur Förderung von Landesforschung und Landesplanung, die Kammer der gewerblichen Wirtschaft, die Kammer für Arbeiter und Angestellte und die Landwirtschaftskammer haben zu einem hochaktuellen Vortrag des Direktors des westdeutschen Instituts für Raumforschung, Dr. Erich Dittrich, Bonn, über „Aufgaben und Lösungen regionaler Wirtschaftspolitik“ am 8. April 'ui Festsaal der Handelskammer eingeladen. Mit poßem Interesse lauschten Wirtschaftsfachleute, Kommunal- und Landespolitiker, Vertreter von Behörden und des öffentlichen Lebens den Ausführungen Dittrichs, die Landesamtsdirektor K. E. N e w o 1 e, der Vorsitzende des Vorstandes der Österreichischen Gesellschaft aur Förderung von Landesforschung und Landesplanung, mit Begrüßungsworten einleitete. Jede Wirtschaftspolitik, begann der deutsche Experte für Raumforschung, verwirklicht sich ’u einem konkreten Raum und wirkt sich stets regional aus. Diese Resultate sind nicht immer das ausdrückliche Ziel der ergriffenen Maßnahmen, die primär von fachlichen Erwägungen bestimmt sind, teils sind sie bewußt gesollt. Jede Wirtschaft und jeder soziale Körper hat seine Beziehungen zum Lebensraum Und seine optimale Nützung. Beispiele aus der S>äten Antike zeigen, wie die Städte Rom, °yzanz und Alexandrien Zuzug erhalten haben ^d sich in ihnen die Bevölkerungsmassen ball-j®ü, während zugleich bevölkerungsarme Ge-6|ete, -wie Sizilien und die italischen Räume, Notständen, die Überschußräume darstellten, pls aber der Sklavennachschub ins Wanken ge-|let, waren diese Ballungen nicht mehr tragbar, dPd eine Dezentralisierung setzte ein. Es bettln die Stadtflucht, die Menschen kehrten auf Land zurück, und es entstanden die Fronte, die besonders durch Germanen, die landwirtschaftlich beflissen waren, einen Auftrieb ^hielten. Alle Versuche, die Bevölkerung in ph Städten zu binden, scheiterten. Eine ähn-phe Entwicklung war auch jenseits der Alpen N'-tzustellen. In einer neuen Phase vom Hoch-odtelalter an zog die Bevölkerung Westeuropas wiederum in die aufblühenden Städte, I “|e sich rapid ausdehnten. Das Wachsen der I ^.iedlungen, wie Köln, Wien, Brügge und Gent, i*Pd charakteristisch für diese Entwicklung. 9*0 Phase wurde Ende des 17. und 18. Jahrhun-oorts abgelöst von einer neuen Abwanderung 4Us den Städten, und bei der damaligen Indu-$trie setzte ein Rustikalisierungsprozeß ein. Um Sterblich-politischen Maßnahmen in den pädten zu entgehen, zogen die Meister mit den Lehrlingen und mit ihren Betrieben wieder aufs Land, wobei die Standorte nach der günstigsten ohstoffbasis gewählt wurden. Die Eisen-Pdustrie setzte sich fest, wo es Holzkohle gab Druckfehlerberichtigung. In unsere Besprechung des Vierten Symphoniekonzertes schlich ph ein verwirrender Druckfehler ein. Statt i'Pes symphonischen Marsches war von einem pttibolischen Marsch die Rede. Bei der Rezen-!|°n über die Oper „Zar und Zimmermann“ las Ian von einer „sogar“ tönenden Stimme }' Conradts, es handelt sich natürlich um eine ' n°r tönende Stimme. und Flußläufe, die vielfach der Antrieb der I Werke waren. Nach der Erfindung der Dampf- j maschine und dem Bau von Eisenbahnen wurde die Dezentralisierung der Industrie und der Städte gestoppt, weil sich die Verkehrsverhältnisse besserten und die Fabrik ein Konzentrationsfaktor wurde. Diese Entwicklung ermöglichte wieder eine Konzentrationsbewegung. Nicht überall waren die rational-ökonomischen Gegebenheiten ausschlaggegebend, und bei manchen Völkern wurde die Nutzung der Technik außer acht gelassen. So z. B. bei den Chinesen und anderen orientalischen Völkern, die eine technische Erfindung ökonomisch gar nicht oder gering nützten. Die Auffassung der Technik und ihre Anwendung blieb dem Abendland Vorbehalten. Die Entwicklung des Kapitalismus hatte große Konzentrationsbewegungen zur Folge, und die Menschenballungen im Raume der Ruhr, des Mains, des Neckars sind nicht zufällig, sondern von den Rohstoffen, den Verkehrsmöglichkeiten usw. bedingt. Die weiteren Folgen sind eine Bevölkerungsdichte, die in einigen Industrieräumen heute bis zu 930 Menschen auf einem Quadratkilometer be- i trägt. Nun erwächst für die Verantwortlichen des Staates, der Länder und Gemeinden die große Aufgabe, hier entscheidend einzugreifen. Ein Ausgleich regionaler Art muß gesucht werden, weil die Auswirkungen und Grenzen der industriellen Ballungen bereits beängstigende Symptome zeigen: Wohnungs- und Schulraumnot, die Wasserversorgung, neue Spitäler, neue Straßen, Sportplätze, Kindergärten und sonstige kommunale Erfordernisse sind Erscheinungen, denen begegnet werden muß. Die Ballungsräume einfach zu zerschlagen, wäre absurd, sagte der Vortragende, weil sie ökonomisch bedingt sind. Eine Raumordnung kann nur im Wege gründlicher Überlegungen geschaffen werden. Die Bedingungen im west- j deutschen Raum erfordern teils Eingrenzungen der Ballungstendenzen, teils eine allmähliche Auflockerung der Ballungsräume. Die Raumordnung, erklärte Dr. Dittrich, kann die Lösung all dieser Fragen nicht allein vom Standpunkt der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit betrachten. Ihr Ziel ist die Durchführung eines regionalen Kräfteausgleiches. Der Vortragende schildert die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung für die unterentwickelten Gebiete, denen man die wirtschaftlichen Chancen wie den anderen Gebieten bringen will, ferner die wirtschaftliche Hilfe für die Zonennotstandsgebiete entlang des Eisernen Vorhanges. Zum Schluß seines interessanten Vortrages berührte der deutsche Raumforscher den gemeinsamen europäischen Markt, der neue Daten und Positionen auch in regionaler Hinsicht setzt. Landesamtsdirektor Newole dankte dem Vortragenden für seine überaus lehrreichen Ausführungen, und hob hervor, daß die Aufgaben und Lösungen der regionalen Wirtschaftspolitik in Westdeutschland ihre Parallelen in Österreich haben. „Wir können noch mehr Häuser und Fabriken bauen und noch mehr Güter produzieren, niemand aber kann mehr Boden und Wasser vermehren“, erklärte Landesamtsdirektor Newole; diesen brennenden Problemen können wir in Kärnten nur mit raumordnenden Ideen begegnen. bl. Der „Erste Frühlingstag“ im Stadttheater Für Dodie Smith, dem Autor, waren das Ausschlagen der Bäume, das aufgeräumte Vogelgezwitscher und das Hundegebell, kurz, das erwachende Lebensgefühl, das sich da und dort symptomatisch in der wärmenden Märzensonne äußert, Anlaß genug, ein Lustspiel in sieben Bildern zu produzieren. Die Idee, dem Frühlingsanfang Stoff zu liefern und ihn komödienhaft und bühnenfertig den Kunsttempeln anzubieten, ist an sich nicht übel. Allerdings plätschern die. Heiterkeiten des ersten Tages des angebrochenen Lenzes, sum- . marisch betrachtet, nicht ganz nach dem Ge-schmack unseres Klimas, vergleichsweise wie j ein einförmiges Bächlein auf sehr sanft geneigtem Erdengrund. „Der erste Frühlingstag“ war ! lau und hätte wärmer sein können, womit nicht j gesagt sein soll, daß das Premierenpublikum I gefröstelt hätte. Das Textbuch weist neben j einigen Längen auch asthmatische Schwächen I auf, die aber erfreulicherweise durch die Spiel- i leidenschaft eines starken Ensembles ausgegli- I I chen werden. Die Regie Heribert J u s t s hätte j die erste Szene ein wenig mit dem Rotstift behandeln sollen. Ein zu langes Verweilen im | gähnenden Schlafzimmer steckt an. Aus der I überreichen Personage der guten Aufführung i sollen nur einige Darsteller hervorgehoben werden, deren Leistungen voll überzeugten: Heribert Just als das Familienoberhaupt Roger Hilton und Inge Pusch als seine Gattin. Flott deren Kinder Cat (Linda F 1 i e d 1 a. G., die sich in ihrer Rolle viele Sympathien erwarb), Ann (Ditta D i e s 1) und Martin (Kurt Weinzierl). Grete B i 11 n e r überraschte in Miss Muriel diesmal das Publikum mit ihrer bekannten Urwüchsigkeit und „beleibten" Komik, mit der sie maßzuhalten versteht. Erich K o n d r a k arbeitet an seinen Bühnenbildern stets mit sparsamen Mitteln, die er aber mit viel Geschmack zu kompensieren weiß. Alles in allem: der „erste Frühlingstag“ wurde von einem beifallsfreudigen Haus stimmungsvoll miterlebt, das sich bereits nach den ersten Szenen köstlich amüsieren konnte. bl. Zweites Symphoniekonzert des Musikvereines Beethoven und Atterberg-Erstaufführung im Konzerthaussaal Das zweite Symphoniekonzert des Musikvereines für Kärnten stand im Zeichen Beethovens und eines Modernen, Kurt Atterbergs. Im Gedenken an Beethovens Todestag, der sich am 26. März zum 130. Male jährte, war als Auftakt die dritte Leonorenouvertüre gewählt. Diese symphonische Dichtung faßt alles Wesentliche zusammen: im einleitenden Adagio Florestans Klage, im Allegro Kampf Leonorens um den Gatten, Jubel und Triumph ist der Ausklang, Der bewährte Dirigent Josef Heidegger wahrte trotz schleppenden Beginns die große Linie. Die Präzision des gestaffelten aufsteigenden Unisono fand in den einzelnen Streichergruppen, auch in der mächtigen Schlußsteigerung, ihre Krönung. Das fünfte, das letzte Klavierkonzert Beethovens, in Es-dur, op. 73, spielte die Solistin Magda R u s y aus München, deren Können wir bereits im Es-dur-Konzert von Liszt in der vorigen Saison bewundern konnten. Auch diesmal zeigte sich die Künstlerin zunächst wohl in erster Linie als Virtuosin mit gut fundierter Technik und mächtigem Anschlag des Fortissimo. An gewissen Stellen vermißte man den letzten schwebenden Pianissimohauch der Unwirklichkeit. Im ganzen zeigte sich Magda Rusy als vitale Musikerin und stilgerechte Interpretin mit stark rhythmischen Akzenten. Es war erfreulich, daß auf die klassischen Werke eines- von dem Schweden Kurt Atterberg (1887) — die bereits in Amerika preisgekrönte Symphonie Nr. 6 in C-dur — zur Erstaufführung kam. Markant ist diese moderne Komposition durch ihren wirkungsvollen unmusikalischen national-romantischen Geist. Der vielseitige Ausdruck und die Richard Straußsche Instrumentation gibt dem Ganzen besonderen Glanz. Der zweite Satz zeichnet sich durch volkstümliche, sehr schöne Melodien aus, jedoch auch im lebhaften dritten Satz findet man ' ein schönes Melos mit streng rhythmischer Untermalung. Ein Fugato läßt eine Fuge ahnen, . verläuft sich aber wieder und bildet sich in | einen grandiosen Marsch um, dessen Rhythmik und glänzende Instrumentierung einem pompösen Schluß zuströmten. Josef Heidegger beherrschte seine Partitur bis ins kleinste, und so war ihm der prächtige Aufbau ausgezeichnet gelungen. Auch der Beifall des Publikums zeigte, daß auch die moderne Musik heute schon begeistert aufgenommen wird. M. „Der Orlow“ Operettenabend im Stadttheatcr Die schon lange angekündigte Operette von Ernst Marischka und Bruno Granichstaedten „Der Orlow“ ging nun endlich über die Bretter. Das alte und doch ewig neue Liebesspiel begeisterte das ausverkaufte Haus. Die Direktion Klingenbeck hatte zu dieser Premiere den bekannten Operettentenor Edy Tranker vom Landestheater Innsbruck als Gast verpflichtet, der die Titelrolle des Maschinisten Doro-schinsky und späteren Großfürsten innehatte. Sein strahlender Tenor und sein sympathisches Spiel begeisterten besonders die Jugend. Seine Gegenspielerin, die russische Sängerin Nadja Nadjakowska (Polly Bach) war ihrem Partner in jeder Weise gewachsen. Das Operettenensemble Karlheinz Schmidt, Adi Fischer, Harald Föhr-Waldeck und Kurt H u e -m e r sorgte für Stimmung und Humor. Ditta Dies! war eine häßlich-schöne Kontoristin mit niedlicher Stimme und gelenkigen Beinen. Die urkomische Figur eines Billeteurs (Theo Knapp) würzte die Szene durch seine groteske Erscheinung. Ganz reizend war das Ballett unter Liselotte M r a c e k, die auch die Choreographie besorgte. Die musikalische Leitung lag in den Händen Robert F i 1 z w i e -s e r s, der mit schmissigem Rhythmus das Orchester führte. Der durchschlagende Erfolg ist mit Recht auch der Inszenierung Edgar K e 11 i n g s zu danken. Es gab viele Vorhänge und viele Blumen. M. 100 Jahre Optikergewerbe in Kärnten Von Dr. Karl Dinklage nj/Or hundert Jahren war in ganz Kärnten kein einziger Optiker seßhaft. Selbst in Sra enfurt gab es kein Unternehmen dieser he- Der Bedarf an Augengläsern und furchen Artikeln wurde im wesentlichen von Vierern gedeckt, die aus Italien und auch Deutschland auf die Märkte und in die ^ «Ser kamen und ihre Waren feilboten. Es V(C noch die Zeit, wo selbst das Fensterglas ..wallischen“ Kraxenträgem im Lande von itt4Us zu Haus verschleißt wurde, wenn auch Ql den größeren Städten schon seit langem ^•»Werkstätten existierten. Nur ein Brillen-er hatte es bisher nicht gewagt, sich in geJhun niederzulassen. Auch ein Handels-v0nchäft ln Parfümerie- und optischen Waren ei‘Anna Maria Kosta in Klagenfurt war 1853 gegangen. . Einer von den Flausierern mit Optikerwaren Bu, der damals bereits 41jährige Domenico r^em r?’ ,der in jun§en Jahren in Padua bei 1§^q Optiker Taraghetta gelernt und im Jahre ejgU sein Meisterstück in Gestalt eines mit Batt.r61" Hand kunstvoll geschnitzten Schild-W^rgnons mit grünen Gläsern angefertigt ais • Er war also schon 17 Jahre lang Meister, stätirn s*ch am 20. August 1857 bei der zu-Behörde in Trient ein Hausier-Uch Lür den Verschleiß von optischen i’eß Physikalischen Instrumenten ausstellen Höi mit diesem ausgerüstet unter Mit-s&inp® Tv,eler se'bsterzeugter optischer Artikel ver]j n Heimatort Pieve Tesino im Val Sugana Optik , V°n dort waren schon so manche QPtisoh am'*ien ausgegangen. Auch die Inhaber V0s t,19’805 bis Kilometer 20,759 und im Bau- ••Peßradnig“ der Unterdrauburger Bundes- Bezirkshauptmannschaft Spittal a. d. Drau Verkehrssperre der Maltabrüclce in Gmünd in km 76,4 der Katschberg - Bundesstraße Über Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 1. April 1957, ZI. 1008/VI a/ 1957/Ri/La, wird gemäß I 29, BGBl. Nr. 46/ 1947, die Maltabrücke in Gmünd der Katschberg-Bundesstraße wegen Umbauarbeiten für die Zeit vom 8. April 1957, 7 Uhr früh, bis 27. April 1957, 12 Uhr, und zwar jeweils für die Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Außerhalb dieser Sperrzeiten kann die Brücke befahren werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden als Verwaltungsübertretung nach den Bestimmungen des Straßenpolizeigesetzes geahndet. — Spittal a. d. Drau, am 3. April 1957. — ZI. 6-K-155/57-2. Der Bezirkshaupt mann Bezirkshauptmannschaft Hermagor Verkehrsbeschränkung auf der Lesachtalcr Bundesstraße Wegen Abrutschungen wurde bis auf weiteres die Lesachtaler Bundesstraße zwischen Luggau und St. Lorenzen für Kraftfahrzeuge über 2 Tonnen Gesamtgewicht und für Lastkraftwagen überhaupt gesnerrt. — Hermagor, den 5. April 1957. — ZI. 6 V 3/57-5. Der Bezirkshauptmann Politische Expositur Feldkirchen Verordnung betreffend Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Sicherheit von Menschen und der gefährdeten Sicherheit des Eigentums gegen wildernde und reißende Hunde Auf Grund des § 4, Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 7. Dezember 1922, BGBL Nr. 393, betreffend Übergangsbestimmungen zur zweiten Bundesverfassungsnovelle wird verordnet: Artikel I Zum Schutze der gefährdeten körperlichen Sicherheit von Menschen und der gefährdeten Sicherheit des Eigentums gegen wildernde und reißende Hunde werden in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Feldkirchen folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet: 1. Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre j Kunde so zu halten, daß sie keinen Schaden , anrichten können; sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihre Hunde sich ihrer Einwirkung nicht entziehen. 2. Wolfs- und Schäferhunde sowie hochstämmige Hunde sind an die Kette zu legen oder an der Leine zu führen. 3. Hunde, die außerhalb der geschlossenen Ortschaft frei herumstreifen, sind von den Organen der öffentlichen Aufsicht (Jagdschutz, Gendarmerie) zu töten. Für die nach Maßgabe dieser Bestimmungen getöteten Hunde besteht kein Schadenersatzanspruch. 4. Die Jagdberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anordnung der politischen Expositur Feldkirchen Streifungen nach wildernden Hunden und deren Abschuß durchzuführen. 5. Diese Anordnung gilt nicht für Blinden-und Polizeihunde, wenn sie als solche erkennbar sind, für die ihnen zukommenden Aufgaben verwendet werden und sich aus Anlaß ihrer Verwendung vorübergehend der Einwirkung ihres Besitzers (Herrn) entzogen haben. Artikel II Übertretungen der im Artikel I, Z. 1, 2 und 4, angeführten Vorschriften werden, soweit nicht eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, von der politischen Expositur Feldkirchen als Verwaltungsübertretung bestraft. Artikel III Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung im amtlichen Teil der „Kärntner Landes-Zeitung“ in Kraft und gilt bis 31. August 1957, sofern sie nicht früher durch die politische Expositur Feldkirchen aufgehoben wird. Feldkirchen, 4. April 1957. — Zahl 7 H 10/57. Für den Bezirkshauptmann in Klagenfurt: der exponierte Kommissär in Feldkirchen: Dr. W i e s e r e. h. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan Teilweise Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen infolge Tauwetters Die mit den ha. Kundmachungen ZI. 6 V 1/ 57-4 vom 7. Februar 1957 und Zi. 6 V 1/57-51 vom 27. Februar 1957 gemäß §§ 31, Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/ 1947, infolge Tauwetters verfügten Verkehrsbeschränkungen werden mit sofortiger Wirkung für nachstehende Landesstraßen aufgehoben: 1. Metnitztal-Landesstraße von km 9,0 (Staudachhof) bis km 15,5 (Metnitz); 2. Meiseldin-ger Landesstraße; 3. Pisweger Landesstraße; 4. Althofener Landesstraße. Demnach bleiben im Verwaltungsbezirk St. Veit a. d. Glan noch nachfolgende Bundes- ordentlich bedenklichen Zustandes von talseitigen Böschungen der Gurktal-Bundesstraße gemäß §§ 31, Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBL Nr. 59/1947, mit sofortiger Wirkung für das Straßenstück von Weitensfeld bis Klein-Glödnitz von km 22,5 bis km 25,0 eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge über zehn Tonnen Gesamtgewicht verfügt. In den zwei Teilstücken von km 22,5 bis km 22,8 sowie von km 24,4 bis km 25,0 ist die Fahrbahn nur einspurig auf Längen bis zu 250 Meter ohne Ausweichen befahrbar. Für diese beiden Teilstücke wird daher eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 km pro Stunde verfügt. Die Verkehrsteilnehmer haben bei Befahren dieser zwei Teilstücke besondere Vorsicht anzuwenden und auf den Gegenverkehr zu achten. Dies gilt vor allem für Fahrzeuge mit Anhänger. Die bereits bestehenden Gewichtsbeschränkungen bei Brückenbauten im Zuge der Gurktal-Bundesstraße werden hiedurch nicht berührt. — St. Veit a. d. Glan, 8. April 1957. — Zahl 6 V 14/57-2. Der Bezirkshauptmann Bezirks ha uptmannschaft Völkermarkt Aufhebung der auf Bundes- und Verkehrsbeschrän- Landesstraßen Teilweise kung Auf Grund der weiteren eingetretenen Austrocknung der Fahrbahnen wird die mit ha. Kundmachung vom 11. Februar 1957, ZI. 6-V-4/57, verfügte Verkehrsbeschränkung für nachstehend angeführte Bundes- und Landesstraßen ab sofort aufgehoben: 1. Eisenkappler Bundesstraße: von Eisen- kappel, km 25, bis Bad Vellach, km 34. Das Teilstück Bad Vellach—Seebergsattel (km 34 bis km 39,65) verbleibt weiterhin gesperrt; 2. Ebriach—Trögemer Landesstraße: von Eisenkappel über Ebriach nach Trogern; 3. Rückers-dorfer Landesstraße: von Sittersdorf über Rückersdorf, St. Veit i. J„ Stein zur Steiner Draubrücke; 4. Kleinsee-Landesstraße: von der Klopeinersee-Süduferstraße am Westende des Kiopeinersees bis zur Einmündung in die Rückersdorfer Straße in Steinerberg; 5. Luscha-Landesstraße: von St. Stefan i. J. über Globas-nitz zur Stargarmühle und von südlich Eisenkappel durch den Leppengraben zum Gehöft Rastotschnig; 6. Möchlinger Landesstraße: von Gallizien über Möchling nach Piskertschach. Für die übrigen bisher noch nicht aufgehobenen Bundes- und Landesstraßen bleibt die Ver-kehrsbesebränkung weiterhin voll in Kraft. — Völkermarkt, den 4. April 1957. — ZI. 6-V-4/57. Der Bezirkshauptmann: Dr. Wagner e. h. Bezirkshauptmannschaft Hermagor Kundmachung Auf Antrag des Straßenbauamtes Villach werden die mit der ho. Kundmachung vom 5. Februar 1957, Zahl 6 V 3/57-2, verfügten Verkehrsbeschränkungen auf Bundes- und Landesstraßen für nachstehend angeführte Straßenzüge des Bezirkes Hermagor mit sofortiger Wirkung aufgehoben: 1. Egger Landesstraße von Egg bis Latschach (Reststück); 2. Gitsch-taier Landesstraße von Hermagor bis zur Bezirksgrenze am Kreuzberg; 3. Paßriacher Landesstraße. Gleichzeitig tritt auch das für ob- und Landesstraßen verkehrsbeschränkt: 1. Metnitztal-Landesstraße ab km 15,5 (Metnitz) bis km 26,6 (Oberhof) wird das zulässige Gesamtgewicht von 3 Tonnen auf 5 Tonnen erhöht. Ab km 26,6 (Oberhof) bis Landesgrenze befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne; 2. Gradeser Landesstraße (befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne; 3. Gört- SSÄTSSSS» 65XS5ti£ PÄSÄ5 mit ÄS * “- Marktgemeindeamt Hüttenberg bi, bis 7 Tonnen Gesamtgewicht, Unimog und I Traktoren mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamt- 1 gewicht; 4. Eisen-Landesstraße (befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne); 5. Mo- j sinz-Landesstraße von Heft bis Mosinz (be- Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen auf Bundes- und Landesstraßen Die mit h. a. Kundmachung vom 8. Februar 1957, Zahl 6 V 5/57-2, verfügten, für die Packer Bundesstraße, Klippitztörl-Landesstraße, Hebalm-Landesstraße und Lavamünder Alpenstraße noch bestehenden Verkehrsbeschränkungen werden hiemit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Diese Aufhebung gilt auf der Klippitztörl-Landesstraße nur für den Teil, der nicht mehr mit der Wintersperre belegt bzw. der schneefrei ist. — Wolfsberg, am 5. April 1957. — Zahl 6 V 5/57-147. Der Bezirkshauptmann: I. V. Dr. Unterkreuter e. h. M a r k t g e m e i n d e Hüttenberg Bezirk St. Veit a. d. Glan Stellenausschreibung In der Marktgemeinde Hüttenberg gelangt die Stelle einer Kindergartenleiterin zur Besetzung. Als Bewerberinnen kommen in Betracht: österreichische Staatsangehörige, die die erforderlichen Fachkenntnisse und Eignung besitzen, verläßlich, körperlich und geistig gesund sind sowie den besonderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Anstellung erfolgt probeweise auf ein Jahr. Nach ausreichender Bewährung dieser Probezeit erfolgt die Anstellung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihr eigenhändig geschriebenes Ansuchen mit Lebenslauf, Schul- und Praxiszeugnissen, politischem Füh- 20. April 1957 einzureichen. Später einlangende sowie mangelhaft belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. — Hüttenberg, 5. April Zahl 012-1957. Der Bürgermeister: Gottfried Franze, b. 1957. ^unbesgefet$blötter für bie 9tepublif Öfterreicf) Stück ist am enthält: 15. März 1957 erschie- ^ti6- Nr, R, t Kundmachung: Ratifikation bzw. Bei-dt weiterer Staaten zu den Genfer Abkom-Nr le]) zum Schutze der Opfer des Krieges. M. Kundmachung: Ratifikation des Ab- koi Str°n*aw'en; Ratifikation des Protokolls über ..aßenverkehrszeichen durch Jugoslawien: Beit,-! Pi-r,, t aer vatikanstadt zu dem f px?t0'Noll; Beitritt der Vatikanstadt zur Euro-tnpS*en Zusatzvereinbarung zum Abkom über den Straßenverkehr und zum Pro-K°tl über Straßenverkehrszeichen und I Wirksamkeit des Abkommens über den Straßenverkehr für Marokko. Nr. 65. Abkommen über Internationale Aus-I Stellungen. , Nr. 66. Protokoll betreffend die Abänderung des Abkommens über die Internationalen Ausstellungen. Das 20. Stück ist am 13. März 1957 erschie-■ nen. Es enthält: I Nr. 67. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Nationalrats-Wahlordnung. Nr. 68. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten. fahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne); 6. Knappenberg-Landesstraße (befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne); 7. Wimitzer Landesstraße ab Kraig bis zur Abzweigung Pisweg (befahrbar für Fahrzeuge mit Anhänger bis 3 Tonnen Gesamtgewicht, Fuhrwerke bis 1 Tonne); 8. Wimitzer Landesstraße ab Ab-zweigung Pisweg bis Bezirksgrenze (befahrbar für Fahrzeuge bis zu 1 Tonne Gesamtgewicht); 9. Glantschach—Liemberger Landesstraße von Glantschach bis Bezirksgrenze (befahrbar für Fahrzeuge bis zu 1 Tonne Gesamtgewicht); 10. Klippitztörl-Landesstraße von Lölling Bezirksgrenze (befahrbar für Fahrzeuge zu 1 Tonne Gesamtgewicht). St. Veit a. d. Glan, den 9. April 1957. — ZI. 6 V 4/57-87. Der Bezirkshauptmann bis bis Rechtsanwaltskammer für Kärnten Kundmachung Herr Dr. Viktor Ball wurde auf Grund des Ausschußbeschlusses vom 8. April 1957 und nach Ablegung des im § 7 RAO vorgeschriebenen Gelöbnisses am 8. April 1957 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer für Kärnten mit dem Sitz in Villach, Gerbergasse 3, eingetragen. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten: Dr. Leo Oberlaner e. h. Das Inhaltsverzeichnis zum ndcsgesetzblatt für die Republik Österreich der Stücke 1 bis 72, Jahrgang 1956, ist erschienen. Bezirkshauptmannschaft S t. V e i t a. d. G1 a n Dauernde Verkehrsbeschränkune von Teilstücken der Gurktal-Bundesstraße Über Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 5. April 1957 wird infolge des außer- Rechtsanwaltskammer für Kärnten Kundmachung Herr Dr. Paul M e s s i n e r wurde auf Grund des Ausschußbeschlusses vom 8. April 1957 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer für Kärnten mit dem Sitz in Klagenfurt, Bahnhofstraße 4, eingetragen. Der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten: Dr. Hans P i c h s e. h. Gerichtliche Verlautbarungen _j Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stelienausschreibung Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 26. März 1957, ZI. 2102/ 57, gelangt eine Richterstelle der 1. Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um den obigen Richterposten der 1. Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 15. Mai 1957 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 4. April 1957. — Jv 4313-4 a/57-I. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Keifl e.h. Edikte und Konkurse Konkursedikt Anschlußkonkurseröffnung über das Vermögen des Engelbert B a 1 d a u f, Kaufmann in Treibach, prot. unter der Firma Engelbert Baldauf, Gemischtwarenhandlung in Althofen. Konkurskommissär: LGPräs. Dr. Adolf Marti-nek des Landesgerichtes Klagenfurt; Masseverwalter: Dr. Franz Wieser, öffenti. Notar in Althofen. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112, 2. Stock, am 23. April 1957, vormittags 10 Uhr. Anmeldungsfrist bis 30. April 1957. Prüfungstagsatzung bei obigem Gerichte am 6. Mai 1957, vormittags 8.30 Uhr, Zimmer Nr. 112, 2. Stock. — Landes- als Handelsgericht Klagenfurt, Abteilung 5, am 2. April 1957. — S 15/57. die zugrunde liegenden Konzessionen durch öffentliche Versteigerung verpachtet. Die Verpachtung erfolgt zunächst auf zwei Jahre. Der Ausrufspreis für das Gewerbe zur Gewinnung und Verarbeitung von Holzfestilaten und Holzextrakten beträgt für ein Jahr S 3600.—, das geringste Gebot S 3600.—. Als Vadium hat jeder Bieter S 720.— in barem zu erlegen. — Der Ausrufspreis für das Obstverwertungs-gewerbe beträgt für ein Jahr S 5000.—, das geringste Gebot S 5000.—. Als Vadium hat jeder Bieter S 1000.— in barem zu erlegen. — Der Ausrufspreis für das Gewerbe des Handels mit Obst, Gemüse, Kartoffeln, Beeren und Schwämmen beträgt für ein Jahr S 7200.—, das geringste Gebot S 7200.—. Als Vadium hat jeder Bieter S 1400.— in barem zu erlegen. Die Pachtbedingungen können in der Geschäftsstelle des gefertigten Gerichtes in den Amtsstunden und am Tage der Versteigerung bei dem Beamten, der die Versteigerung leitet, eingesehen werden. — Bezirksgericht Eber-stein, am 3. April 1957. — E 1012/56. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das j Vermögen der Paula Giermaier, Schuhwarenhändlerin in St. Veit a. d. Glan. Ausgleichskommissär: LGPräs. Dr. Adolf Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt; Ausgleichsverwalter: Dr. Hubert Huber, Rechtsanwalt in St. Veit a. d. Glan. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112, 2. Stock, am 14. Mai 1957, vormittags 8.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 8. Mai 1957. — Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 5, am 9. April 1957. — Sa 10/57. Versteigerungsedikt Berichtigung der Veröffentlichung zur GZ 4 E 219/56 vom 5. April 1957 Am 7. Mai 1957, nachmittags 14 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 67, erster Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften Grundbuch Klagenfurt, a) IV. Bezirk, Einl.-Zahl 42, b) I. Bezirk, Einl.-Zahl 80, statt. Schätzwert: zu a) EZ 42, KG Klagenfurt, IV. Bezirk, S 199.520.—; zu b) EZ 80, KG Klagenfurt, I. Bezirk, S 130.308.—. Geringstes Gebot: a) S 99.760.—; b) S 65.154.—. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 4, am 8. April 1957. — 4 E 219/56. Bekanntmachung der Entmündigung Mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 18. Dezember 1956, Geschäftszahl L 75/56-10, wurde Blasius Schuppe, geboren am 2. Februar 1907, früher wohnhaft in Rajach Nr. 6, Gemeinde Wernberg, wegen Geisteskrankheit beschränkt entmündigt. Zum Beistand wurde Frau Josefa W e n g e r, Hausfrau in Gritschach Nr. 23 bei Villach, bestellt. — Bezirksgericht Villach, Abt. 2, am 13. März 1957. — P 162/57. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Anton Surtmann, Bäk-kermeister in Brückl 79. Der mit Beschluß vom 6. August 1956, S 30/56-1, über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird mangels Deckung der Kosten des Verfahrens gemäß § 166 (2) KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 29. März 1957. — S 30/56-35. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Lorenz H a f n e r, Schotterwerk und Frächterei, Klagenfurt, Ernst-Wlattnig-Gasse 12. Der mit Beschluß vom 21. September 1956, S 36/56-1, über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß § 157 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 3. April 1957. — S 36/56-48. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag der Kärntner Sparkasse, Klagenfurt, Neuer Platz 14, wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenes Wertpapier aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung des Wertpapiers: Sparkassenbuch Nr. 400.581, lautend auf Dipl.-Ing. Heinz Bender v. Säbelkampf, beeideter Architekt, Velden, Kranzeihofen Nr. 24, über S 58.825.66 der Kärntner Sparkasse. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 3. April 1957. — 3 T 74/57-3. Bestätigung des Ausgleiches Der zwischen dem Schuldner prot. Fa. Karl P f 1 i e g 1 e r, Textilhaus „Zum Maltator“ in Gmünd, Alleininhaber Karl Pfliegler in Gmünd, und dessen Gläubigern bei der Tagsatzung am 29. März 1957 abgeschlossene Zwangsausgleich wird bestätigt. — Landes- als Handelsgericht Klagenfurt, Abteilung 5, am 2. April 1957. — S 1/57-34. Josef Kaschitz und der Genoveva, geborene Mattersdorfer, röm.-kath., ledig, österreichischer Staatsbürger, letzter Wohnsitz in Großbuch 9, von Beruf kaufmännischer Angestellter, ist nach Angabe des Antragstellers als Obergefreiter einer Infanterieeinheit (FP Nr. 41.668 D) am 19. März 1945 am Plattensee gefallen. Antragsteller: Josef Kaschitz, Besitzerssohn in Großbuch 9. Verfahren zum Beweise des Todes Auf Ansuchen der Antragstellerin wird das Verfahren zum Beweise des Todes nachstehender Person eingeleitet und die Aufforderung erlassen, .bis zum 20. Juli 1957 dem Gericht über den Vermißten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Antrag entschieden werden. 3 T 73/57-3. Karl Scharfegger, geboren am 3. Jänner 1924 in Faning als Sohn der Ursula Scharfegger, röm.-kath., österreichischer Staatsbürger, letzter Wohnsitz in Velden am Wörthersee, Villacher Straße 3, von Beruf Kraftfahrer, soll nach Mitteilung eines Heimkehrers am 12. Oktober 1944 20 Kilometer südlich von Belgrad gefallen sein. Antragstellerin: Ursula Scharfegger, Rentnerin in Velden, Villacher Straße 3. Verfahren zum Beweise des Todes Auf Ansuchen der Antragstellerin wird das Verfahren zum Beweise des Todes nachstehender Person eingeleitet und die Aufforderung erlassen, bis zum 1. August 1957 dem Gerichte über den Vermißten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Antrag entschieden werden. 3 T 62/57-6. Josef Miskraut, geboren am 17. Februar 1908 in Ruma (Jugoslawien) als Sohn des Jakob Miskraut und der Elisabeth, geborene Völker, röm.-kath., verheiratet seit 16. Februar 1930 mit Anna Miskraut, geborene Dreer, jugoslawischer Staatsbürger, letzter Wohnsitz in Ruma, Rosengasse 31 (Jugoslawien), von Beruf Hilfsarbeiter, ist nach Angabe der Antragstellerin am 14. September 1942 in Golubinei (Jugoslawien) als Angehöriger der Bahnschutzpolizei von jugoslawischen Partisanen erschossen worden. Antragstellerin: Anna Mohr, Hausfrau in Klagenfurt, Korngasse Nr. 52. Einigungsamt Xiageniurt Todeserklärungen Bestätigung des Ausgleiches Der zwischen dem Schuldner Josef Kumer- j schek, Frächter in Bleiburg, und dessen) Gläubigern bei der Tagsatzung am 8. Februar 1957 abgeschlossene Ausgleich wird bestätigt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 3. April 1957. — Sa 26/56-27. Versteigerungsedikt Am 7. Mai 1957, nachmittags 15 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 67, 1. Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft Grundbuch Klagenfurt, KG Rotschitzen, Einl.-Z. 67, statt. Schätzwert: 57.551.25 Schilling; geringstes Gebot: 28.775.63 Schilling. — Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Klagenfurt, am 2. April 1957. — 4 E 11/56. Versteigerungsedikt Am 6. Mai 1957, vormittags 10 Uhr, werden beim gefertigten Gerichte 1. das Gewerbe zur Gewinnung und Verarbeitung von Holzfestilaten und Holzextrakten, Standort Selessen Nr. 6 bei Brückl, 2. das Obstverwertungsgewerbe mit dem Standort in Selessen Nr. 6 bei Brückl, 3. das Gewerbe des Handels mit Obst, Gemüse, Kartoffeln, Beeren und Schwämmen mit dem Standort in Brückl, Neubau, und Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 15. Juni 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 82/57-3. Johann Schläf, geboren am 16. August 1906 in Eisenkappel als Sohn der Magdalena Schläf, röm.-kath., verheiratet seit 11. Februar 1940 mit Katharina, geb. Martinak, österreichischer Staatsbürger, letzter Wohnsitz in Ebriach Nr. 131, von Beruf Hilfsarbeiter, ist am 22. März 1945 anläßlich eines Fliegeralarms aus der Männerstrafanstalt Graz entwichen und seither verschollen. Antragstellerin: Katharina Schläf, Hausfrau in Ebriach Nr. 126. 3 T 93/57. Josef Waldhauser, geboren am 22. Mai 1906 in St. Ruprecht bei Klagenfurt ; als Sohn des Alois Waldhauser und der The- ; resia, geb. Paar, röm.-kath., verheiratet seit 9. Juni 1930 mit Hildegard, geb. Schatzmayr, österreichischer Staatsbürger, letzter Wohnsitz in St. Ruprecht-Klagenfurt. Feldhofgasse 6, von Beruf Friseurmeister, ist nach Mitteilung ; eines Heimkehrers am 2. Juli 1944 schwer ver- | wundet in russische Gefangenschaft geraten und seither vermißt. Antragstellerin: Hildegard Waldhauser, Hausfrau, Klagenfurt, Feldhofgasse 20. Verfahren zum Beweise des Todes Auf Ansuchen des Antragstellers wird das Verfahren zum Beweise des Todes nachstehender Person eingeleitet und die Aufforderung erlassen, bis zum 15. Juli 1957 dem Gerichte über den Vermißten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Antrag entschieden werden. 3 T 57/57-5. Anton Kaschitz, geboren am 15. Jänner 1924 in Großbuch 9 als Sohn des Kundmachungen Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 40/57 eine Lohnvereinbarung für die gewerblichen Fleischer- und Pferdefleischerbetriebe in Kärnten hinterlegt, die mit 31. Dezember 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 6. Februar 1957 zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten, Sektion Gewerbe, Landesinnung der Fleischer in Klagenfurt, Bahnhofstraße 40, und dem öGB, Gewerkschaft der Lebens- und Genußmittelarbej-ter in Wien, VIII., Albertgasse 35. Diese Lohn-vereinbarung wurde am 23. März 1957 in Nr. 70/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 29. März 1957. — Ke 40/57-7. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 44/57 ein lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 1. Oktober 1948 für den österreichischen Nichtkohlenbergbäu hinterlegt, der mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 1. Jänner 1957 zwischen dem Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie Österreichs in Wien, L, Goethegasse 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Metall- und Bergarbeiter, in Wien, L, Grillparzerstraße 14. Betrifft: Löhne für Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge der Betriebe, Nebenbetriebe und Werkstätten folgender Unternehmungen des Nichtkohlenbergbaues, die obigem Fachverband angehören: Österreichisch-Amerikanische Magnesit A.-G., Veitscher Magnesitwerke A.-G., Steirische Magnesitindustrie A.-G., Bleiberger Bergwerks-Union. Mitterberger Kupferbergbau und Grundl-seer Gipswerke Ges. m. b. H. Dieser lohnrechtliche Teil wurde am 30. März 1957 in Nr. 76/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 1957. — Ke 44/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 45/57 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit I. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen im Jänner 1957 zwischen dem Ver-band der E-Werke Österreichs in Wien, IV., Brahmsplatz 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Industrie und Gewerbe, Wien, L, Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Mindestgrundgehälter der Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen Österreichs. Dieser Kollektivvertrag wurde am 30. März 1957 in Nr. 76/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 1957. — Ke 45/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 46/57 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 4. Jänner 1957 zwischen dem Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie in Wien, L, Goethegasse Nr. 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Industrie und Gewerbe, in Wien, I., Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Mindestgehälter in Österreich, außer Vorarlberg, für alle Mitgliedsfirmen obigen Verbandes. Dieser Kollektivvertrag wurde am 30. März 1957 in Nr. 76/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 1957. — Ke 46/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 47/57 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 1. Dezember 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 11. Dezember 1956 zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs, Verband der Mühlenindustrie, in Wien, VIII., Wickenburggasse Nr. 26, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatindustrie, Sektion Industrie und Gewerbe, in Wien, L, Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Mindestgrundgehälter, 14. Monatsgehalt u. a. für alle Mitgliedsfirmen des Verbandes der Mühlenindustrie in Österreich, außer Vorarlberg. Dieser Kollektivvertrag wurde am 30. März 1957 in Nr. 76/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, 4. April 1957. — Ke 47/57-3- Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 49/57 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit I. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 20. Februar 1957 zwischen dem Allgemeinen Verband für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Österreich ifl Wien, I., Seilergasse 16, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Banken, Sparkassen und Kreditinstitute, in Wien, I., Deutschmeisterplatz 2-Betrifft: Zulagen und Gehälter für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte der Raiffeisenkassen vom 29. Juni 1950 unterliegen. Dieser Kollektivvertrag wurde am 31. März 1957 in Nr. 77/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 1957. —’ Ke 49/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 50/57 ein Übereinkommen samt Kollektiv vertrag, vier Sonderbestimmungen und vier Lohntabellen hinterlegt, das, wie im Punkt 4 näher bezeichnet, in Kraft tritt. Abgeschlossen am 15. Dezember 1956 zwischen dem Fachverband der papierverarbeitenden Industrie öster reichs in Wien, VI., Gumpendorfer Straße 6-und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter der graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe, in Wien, VII., Seidengasse 15-17. Betrifft: Löhn« und Arbeitsbedingungen für Buchbinder, Kar tonagen-, Etui- und Hartpapierwarenarbeitef-Papierkonfektionsarbeiter und Zigaretten-hüllenarbeiter. Dieses Übereinkommen wurde am 31. März 1957 in Nr. 77/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 1957. — Ke 50/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 52/57 ein Kollektivvertrag mit Anhang hinterlegt, der mit 1. Jänner 1957 in j Kraft tritt. Abgeschlossen am 13. Februar 195/ zwischen dem „Konsumverband“, Zentralverband det österreichischen Konsumgenossenschaften, in Wien. VT., Theobaldgasse 19, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Handel, in Wien, 1. Bezirk, Deutschmeisterplatz 2. Betrifft Reisekosten und Aufwandentschädigung u. a-Dieser Kollektivvertrag wurde am 31. Mär2 3 * * 1957 in Nr. 77/57 der „Wiener Zeitung“ kund' gemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, aib 4. April 1957. — Ke 52/57-3. Beim Einigungsamt in Klagenfurt wurde unter Ke 53/57 ein Mantelvertrag mit Sonder bestimmungen für Buchdrucker, Schriftgießer, Tageszeitungen, Montagfrüh-Blätter, Flachdrucker, Chemigraphen, Tiefdruckformenhersteller und Handpressenkupferdrucker, Verviel' fähiger, Druckereibuchbinder und fremde Bc' rufe hinterlegt, die alle ab 4. Februar 1957 i” Kraft treten. Abgeschlossen zwischen den1 Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs in Wien, L, Grünangergasse y und der Gewerkschaft der Arbeiter der graph.1' sehen und papierverarbeitenden Gewerbe, 'n Wien, VII., Seidengasse 15. Dieser Mantelvef' trag samt Anhang wurde am 3. April 1957 ifl Nr. 79/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemach*- — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. April 195'- — Ke 53/57-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unte* Ke 56/57 eine Lohnordnung hinterlegt, die fb1 28. Dezember 1956 in Kraft tritt. Abgeschk*' sen am 17. Dezember 1956 zwischen der Kalb' mer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnteb Fachgruppe der Lichtspieltheater in KIagenfur*_ Bahnhofstraße Nr. 40, und dem ÖGB, Gewefjf' Schaft Kunst und freie Berufe in Wien, Maria-Theresien-Straße 11. Betrifft: Löhne Arbeitnehmer in den Lichtspieltheatern Kär*1. tens mit Ausnahme der kaufmännischen ub* technischen Angestellten. Diese Lohnordnup» wurde am 23. März 1957 in Nr. 70/57 der ,,Wie' ner Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsalb Klagenfurt, am 29. März 1957. — Ke 56/S7-9' Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde un*6* Ke 65/57 eine Lohnvereimbarung hinterlegt, d‘ mit 17. Februar 1957 in Kraft tritt Abgesctil^' sen am 1. Februar 1957 zwischen dem Fa