Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnulfplatzt, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenturt und in allen Annoncen konto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenansfalt, Konto Nr. 11349 expeditionen. Preise laut Anzeigentarif.Bezugsgebühren: jährl.560.—, halbjährl. 530.—,monafl.S5.— 8. Jahrgang / Nummer 12 Freitag, den 21. März 1958 Einzelpreis S 1.20 Sitzung der Landesregierung In der am 18. März abgehalten Sitzung der Kärntner Landesregierung wurde auf Antrag von Landeshauptmann Wedenig der Voranschlag des Landesfremdenverkehrsrates für das Jahr 1958 samt der Beitragsordnung für die Fremdenverkehrsgemeinden und Zweckverbände sowie dem Stellenplan des Landesfremdenverkehrsamtes genehmigt. Landesrat i. V. W i e s e r Berichtete über eine an den Kärntner Landtag gehende Regierungsvorlage, mit der dem Einspruch der Bundesregierung gegen die vom Landtag am 16. Dezember 1957 beschlossene Krankenanstaltenordnung begegnet wird. Es wird nun am Kärntner Landtag liegen, einen Be-hammgsbeschluß zu fassen. — Auf Vorschlag der Vollversammlung der Ärztekammer wurden ferner die Mandatszahlen für die bei den Ärztekammerwahlen beteiligten Wahlkörper festgesetzt, und zwar entfallen auf den Wahlkörper der in Ausbildung stehenden Ärzte drei Mandate, auf den Wahlkörper der praktischen Ärzte 15 Mandate und auf den Wahlkörper der Fachärzte elf Mandate. Die Zahl der Vorstandsmitglieder der Ärztekammer — einschließlich des Präsidenten — wurde von zwölf auf dreizehn erhöht. Auf Antrag des Landesrates Sima stimmte die Landesregierung der Gründung einer Gemeinnützigen Landes-Wohnungsgesellschaft m. b. H. für Kärnten mit dem Sitz in Klagen-lurt zu. Die Gesellschaft soll nach dem Muster bereits bestehender ähnlicher gemeinnütziger Landes-Wohnungsgesellschaften in Tirol und Vorarlberg die volle Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Wohnbauförderungsmittel zum Nutzen der Wohnungsuchenden in Kärnten ermöglichen. Zweck des Unternehmens ist der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechtes und die Schaffung von Wohnungseigentum. Das Stammkapital der Gesellschaft soll 800.000 Schilling betragen. Es wurde beschlossen, daß das Land Kärnten als Gesellschafter der Landes-Wohnungsgesellschaft m. b. H. beitritt Und eine Stammeinlage von 500.000 Schilling leistet. Als weitere Gesellschafter sind die Bezirkshauptstädte Spittal, Hermagor, Sankt Veit, Völkermarkt und Wolfsberg mit Stamm-Anlagen in Höhe von zusammen S 300.000.— Vorgesehen. Mit der Vertretung des Landes °ei der Generalversammlung der Gesellschaft xvurde Landesrat Sima beauftragt. In den Äufsichtsrat werden seitens des Landes Landesrat Sima als Vorsitzender, Landesrat Scheiber als Stellvertreter, ferner der zweite Präsident des Landtages, Hofrat Dr. Hauer, und Oberamtsrat Steiner entsendet. Die Tätigkeit der Gemeinnützigen Landes-Woh-nungsgesellschaft soll mit 1. April 1958 besinnen. Landesrat Scheiber berichtete über eine Fühlungnahme von österreichischen llnd jugoslawischen Fachleuten am 6. März jn Oberradkersburg, die Fragen der Reinhaltung der Drau zum Gegenstand hatte. Die Fühlungnahme erfolgte auf Grund der im Oktober 1957 gefaßten Beschlüsse der öster-reichisch - jugoslawischen Drau - Kommission Und soll im April zum Zweck der gemein-^Anen Untersuchung der abwasserwirtschaft-’chen Verhältnisse der Drau fortgesetzt werden. Amtliche Personalnachrichten Die Kärntner Landesregierung hat mit Wirk-s^kcit vom 1. März 1958 nachstehende Volks-. nullehrer zu Hauptschullehrern ernannt: parl Winkler (Moosburg), Eleonore 1chtner (Finkenstein), Gertrude S c h u -(Wi i S (Villach), Franz Schmerlaib (V,, sberg), Annemarie T i 11 y, geh. Erjavec Ülach). Zum Sonderschullehrer der Volks-q..ullehrer wurde Hans Schönlieb in ddschaoh ernannt. üistv. Matthias Kraßnig erkrankt Landeshauptmannstellvertreter Matthias r a ß n i g mußte auf den Rat der behandeln-];°? Ärzte Sanatoriumspflege aufsuchen und Befindet sich im Krankenstand. Die Agenden v68 Beferenten für soziale Verwaltung der arntner Landesregierung werden bis zu t lner Wiederherstellung von seinem vom ^*ndtag bestellten Stellvertreter, Thomas 1 e s e r, wahrgenommen. Das neue Landesregierungsgebäude Entwurf eines fünfstöckigen Amtsgebäudes einstimmig genehmigt — Baubeginn voraussichtlich im Mai Unter dem Vorsitz des Landesrat Sima in Zusammenwirken mit Landesrat Scheiber fand am Mittwoch, den 19. März 1958 eine Sitzung des begutachtenden Ausschusses für den Neubau eines Amtsgebäudes der Landesregierung statt, an der u. a. Landesamtsdirektor Newole, Landesamtsdirektor-Stellvertr. Dr. Rudan, Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Schmid und Präsidialchef Hofrat Dr. Hauer teilnahmen. Der vom planenden Architekten Dipl.-Ing. Esteri vorgelegte Entwurf für ein fünfgeschossiges Gebäude auf dem Areal des derzeitigen Botanischen Gartens mit der Front in der Mießtaler Straße wurde für zweckmäßig befunden und einstimmig gebilligt. Die Aufnahme der Arbeiten wird voraussichtlich im Mai erfolgen. Im Herbst soll der Rohbau bereits unter Dach sein. Der Bau des Amtsgebäudes auf dem Grundstück des Botanischen Gartens, der die normale Unterbringung der in Baracken befindlichen Dienststellen des Landes ermöglicht, xvurde bekanntlich von der Landesregierung einstimmig beschlossen. Auch der Kärntner Landtag hat ihn durch Bewilligung der im außerordentlichen Voranschlag für das Jahr 1958 vorgesehenen Mittel einstimmig gutgeheißen. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat ebenfalls einstimmig die Baubewilligung erteilt. Der Bau des Amtsgebäude entspricht einer zwingenden Notwendigkeit: Derzeit sind verschiedene Dienststellen des Landes noch immer in acht Baracken, die auf Fremdgrund verstreut im Stadtgebiet liegen, untergebracht. Die Mietverträge sind zum Teil gekündigt. Die Baracken sind baufällig und erfordern hohe Instandhaltungskosten. Die Beamten arbeiten unter Bedingungen, die das Arbeitsinspektorat bei jedem Privatbetrieb beanstanden würde, da sie auf die Dauer zu gesundheitlichen Schäden führen müssen. Der Dienstbetrieb wird durch die Entfernung zwischen den einzelnen Dienststellen erschwert und verteuert. Der Neubau bedeutet daher keine Ausweitung des bürokratischen Apparates, sondern eine unerläßliche Rationalisierungs- und Konzentrationsmaßnahme, die nicht zuletzt der bei den Behörden vorsprechenden Bevölkerung zugute kommen wird. Die Baukosten Das nun erstellte Projekt sieht einen umbauten Raum von 8600 Kubikmetern auf einer Grundfläche von 460 Quadratmetern vor. Die Kosten dafür betragen samt Aufschließung, Anschluß an Fernheizwerk, Außenanlagen, Nebenkosten usw. 4,8 Millionen Schilling. Davon entfallen etwa zwei Millionen Schilling auf den Rohbau. Unter Berücksichtigung der Verlegung des Botanischen Gartens stellen sich die Gesamtkosten auf rund fünf Millionen Schilling. Der Bau bietet — in einer zweiten und dritten Baustufe — Erweiterungsmöglichkeiten nach Westen und nach Norden. In dem neuen Amtsgebäude ist zunächst die Unterbringung der arbeitsmäßig besonders eng miteinander verbundenen Abteilungen der Landesbaudirektion vorgesehen. Im Keller soll das Landesarohiv untergebraoht werden, dessen Verlegung aus ähnlichen Gründen wie bei den Baracken unaufschiebbar geworden ist. Die derzeit in den Baracken untergebrachten Dienststellen sollen im jetzigen Gebäude der Landesbaudirektion zusammengezogen werden. Ursprünglich bestand bekanntlich der Plan, ein Bürohochhaus auf den Reininghaus-Grün-den gegenüber der Landesregierung auf dem Amulfplatz zu errichten. Dieser Plan erwies sich sowohl aus finanziellen wie aus praktischen Erwägungen als undurchführbar. Allein für das Grundstück hätten — bei einem geforderten Quadratmeterpreis von 770 Schilling — rund zwei Millionen Schilling ausgegeben werden müssen. Die Ersatzleistung für den Ausfall des Betriebes der Gastwirtschaft „Glocke“ während der Bauzeit hätte eine weitere empfindliche Belastung ergeben. Wegen des Parkraumbedarfes wäre auch die Grünfläche des Arnulfsparkes verlorengegangen. Die Lage an einer Hauptverkehrsstraße hätte die Errichtung des Gebäudes in mehreren Etappen im Hinblick auf die Verkehrsbehinderung unmöglich gemacht. Zwecks Verbindung mit dem Hauptgebäude der Landesregierung wäre der Bau eines kostspieliges Tunnels notwendig gewesen. Dazu wäre noch die dauernde starke Lärmbelästigung im neuen Gebäude durch den Verkehr in der Bahnhofstraße gekommen. Auf Initiative des Landesfinanzreferenten Landesrat Sima wurde daher das gegenständliche Projekt verfolgt, das den dringenden räumlichen Bedarf mit den gegebenen finanziellen Möglichkeiten in Einklang bringt. Das Grundstück des Botanischen Gartens ist Eigen- Der Neubau der Chirurgie in Wolfsberg Am 14. März fand unter dem Vorsitz des Sozialreferenten der Kärntner Landesregierung, Lhstv. Kraßnig, im Beisein von Landesrat Sima eine Sitzung des Begutachtungsausschusses für die Planung des Neubaues der chirurgischen Abteilung im Landeskrankenhaus Wolfsberg statt. Das von den Architekten Dipl.-Ing. Wetz-linger und Dipl.-Ing. Klemt ausgerarbeitete Vorprojekt wurde nach eingehender Beratung einstimmig angenommen. Es wurde festgestellt, daß der Entwurf in jeder Hinsicht auf die besonderen Verhältnisse und Erfordernisse im Landeskrankenhaus Wolfsberg Bedacht nimmt. Nunmehr werden die beiden Architekten die Endplanung vornehmen, danach wird das Projekt noch dem Landessanitätsrat zur Begutachtung zugeleitet. Das Projekt sieht einen umbauten Raum von rund 28.000 Kubikmeter und insgesamt 236 Betten vor. Die Baukostensumme hält sich im vorgesehenen Rahmen von 20 Millionen Schilling; die Einrichtung ist in dieser Summe noch nicht berücksichtigt. Das Projekt wurde so erstellt, daß bei Bedarf jede Erweiterungsmöglichkeit gegeben ist. Die neue Chirurgie, die den Operations- und Ambulanztrakt sowie das Bettenhaus umfaßt, wird durch einen Tunnel mit der Wirtschaftsabteilung verbunden, so daß auch in dieser Hinsicht für größte Zweckmäßigkeit gesorgt ist. Mit dem Bau der neuen Chirurgie wird voraussichtlich bereits in den nächsten Monaten begonnen werden können. tum des Landes, so daß keine Kosten für den Erwerb des Baugrundes erwachsen. Die funktionelle Verbindung mit den Gebäuden der Kärntner Landesregierung und der früheren Realschule ist gegeben: Zwischen Hauptgebäude und Neubau liegt die relativ verkehrsarme Mießtaler Straße. Die Lage garantiert einen ruhigen und einwandfreien Betrieb. Der Bau des zwecks Heranziehung auch der übrigen Dienstellen auf längere Sicht geplanten Bürokomplexes in mehreren Etappen bietet keine technischen Schwierigkeiten. Ohne wesentliche Grünflächeneinbuße können außerdem ausreichend Parkplätze geschaffen werden. Botanischer Garten wird verlegt Über den Wert des Botanischen Gartens liegt ein vom Präsidenten des Naturwissenschaftlichen Vereins, Univ.-Prof. Dr. Kahler, und vom Leiter des Pflanzensoziologischen Instituts Univ.-Prof. Dr. Aichinger unterzeich-netes Gutachten vor, in dem festgestellt wird, daß der Botanische Garten in seiner jetzigen Form „bereits veraltet ist und den derzeitigen wissenschaftlichen Ansprüchen nicht mehr genügt“, Die Besucherstatistik der letzten fünf Jahre weist einen Jahresdurchschnitt von rund 9000 Besuchen aus, das sind auf das ganze Jahr verteilt, 26 Besuche pro Tag. Es handelt sich dabei um einen relativ kleinen Kreis von Stammgästen, der sich im Tagesdurchschnitt wie folgt zusammensetzt: 12 ältere Leute, fünf Angestellte, die hauptsächlich in der Mittagspause den Garten besuchen, drei Jugendliche, zwei Mütter mit Kleinkindern, vier andere Besucher. Die Zahl der wissenschafdich interessierten Besucher ist unbedeutend. Dazu kommen allerdings noch im Jahresdurchschnitt 103 Schulklassen mit etwa 3000 Schülern, die den Botanischen Garten jedoch sicher auch an anderem Ort besuchen werden. In dem erwähnten Gutachten der Universitätsprofessoren Dr. Aichinger und Dr Kahler wird die Verlegung des Botanischen Gartens in den historischen Steinbruoh am Kreuzbergl, der „ein erhaltenswertes Objekt aus der Stadtgeschiohte darstellt“, als wünschenswert vorgeschlagen. Der Zwischenraum zwischen dem Steinbruch und dem Freilichtmuseum nördlich des Verbindungsweges soll in die Anlage einbezogen werden, damit ein geschlossenes Ganzes entsteht. Der neue Botanische Garten soll nach dem Gutachten in erster Linie die Pflanzen Kärntens vereinigen, um den Schulen als Lehrbehelf zu dienen und dem reisenden Publikum die Eigenart Kärntens zu zeigen; Dabei sollen jedoch auch fremdartige Pflanzentypen nicht vergessen werden. In dem Gutachten wird auch darauf hingewiesen, daß der Botanische Garten seinem Wesen nach kein Erholungs- sondern ein Studienraum sein soll. — Der Erhaltung von Grünflächen im Umkreis der Amtgebäude ist im übrigen ohnehin auch im Verbauungsplan des Botanischen Gartens weitgehend Rechnung getragen. Einberufung des Landtages Landtagspräsident Sereinigg hat den Kärntner Landtag für Dienstag, den 25. März 1958, um 10 Uhr einberufen. Auf der Tagesordnung stehen der Mandatsverzicht des ehemaligen LAbg. Hans Rohr und Angelobung seines Ersatzmannes, die Wahl eines Mitgliedes des Bundesrates, und von Ersatzmännern für Mitglieder des Bundesrates ein Beharrungsbeschluß zum Allgem. Sozialversicherungsgesetz, das Pflichtschulerhaltungsgesetz, die Erhöhung der Landesbürgschaft für die KELAG-Anleihe, die Bürgsohaftsübernahme für eine Million Schilling für den Verein „Heimat in Kärnten“, die Kenntnisnahme der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung und der Gebarung der Kärntner Landes-Hypothekenanstalt für d:e Jahre 1955 und 1956. Weitere Punkte der Tagesordnung sind Motionen über die Beteiligung der Gemeinden an der Mineralölsteuer zum Ausbau der Gemeindestraßen, über die Behebung der durch Schneebruchkatastrophen entstandenen Forstschäden und über eine Novellierung des Zweiten Grundsteuerbefreiungs-Landesgesetzes. Oberregierungsrat Dr. Walter Pflegerl: Die Verwaltung am Scheideweg Entwicklung und Wesen des Wohlfahrtsstaates — Möglichkeiten zum Abbau der Verwaltungshypertrophie Die enorme Ausweitung der staatlichen Verwaltung hat eine Überreicherung der Gesetze und die Bewältigung neuer Aufgaben durch den Beamtenapparat zur Folge. Die politische Verwaltung kann aber nur dann wertvoll und richtunggebend sein, wenn ihre Organe ihre Aufgaben klar erkennen. Dieser Notwendigkeit entsprechend, veranstaltete die Kämtneir Landesregierung, auf Initiative von Landesamtsdirektor K. E. Newole, unter der Leitung seines Stellvertreters Dr. Otmar Rudan ein Juristisches Seminar, das im Beisen von Mitgliedern des Professorenkollegiums der Karl-Franzens-Universität zu Graz in der Vorwoche in Klagenfurt abgehalten wurde. Dieser wertvolle Auftakt zur staatspolitischen Orientierung der Beamtenschaft ist zugleich auch eine wissenschaftliche Analyse der staatsrechtlichen Erkenntnisse österreichischer Jurisprudenz. Die individualistisch liberale Auffassung früherer Zeiten hatte staatsrechtlich zur Folge, daß man jede Gemeinschaft, also auch den Staat, als einen sozialen Vertrag jedes einzelnen mit der Gemeinschaft, dem Staate, betrachtete. Die Lehren Rousseaus in seinem Werk „Le contrat social“ von 1762 waren ein revolutionierender Auftakt. Man ging dabei davon auS, daß der Mensch auf einen Teil seiner angeborenen und wider Willen nicht verminderbaren Rechtssubjektivität zugunsten des Vertragspartners, des Staates, verzichtete und diesen dann zur Vertretung seiner Interessen im Rahmen des Ganzen und zur Wahrung seiner Persönlichkeitswerte (Schutz der Person) legitimierte. Der Mensch als frei geborenes Subjekt mit seinem Freiheits- und Gleichheitsstreben stand so sehr im Mittelpunkt aller staatsrechtlichen Überlegungen, daß auch der Staat nicht mehr war und auch gar nicht mehr sein konnte als eine möglichst lose Assoziation von Individuen. Diese lose Gemeinschaft war durch das Prinzip der Identität der Herrschenden (Staat) und der Beherrschten (Staatsangehörige) besonders gekennzeichnet. Die Staatssouveränität war demnach eine Volkssouveränität. Die französische Revolution entzündete sich an diesen Vorstellungen. Daß der Geist der französischen Revolution u. a. auch die Österreichische Verfassungsfrage (1848) inspirierte, ist allgemein bekannt. Vom Standpunkt des Menschentums aus karm man die Segenswirkungen dieser Entwicklung nicht genug hervorheben. Vom Ordnungsstaat zum Wirtschaftsstaat Die Ära der Konstitution, die zum Rechtsstaatlichen hinüberleitet, kannte im wesentlichen nur zwei Staatsziele: Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung und'Sicherung der Individualrechte. Die Verwaltung des Staates war daher auch in der Hauptsache eine hoheitliche, eine politische. Neben diesen obrigkeitlichen Aufgaben hatten die wirtschaftlichen Funktionen des damaligen Staates keine nennenswerte Bedeutung. Das ging bei ständiger Durchsetzung des Rechtsstandpunktes so lange gut, als das patriarchalische, genossenschaftliche Gefüge des Staates bestehen konnte. Mit der „industriellen Revolution“ des 19. Jahrhunderts änderte sich schlagartig auch die bisherige Staats- und Lebensauffassung. Die maschinelle, fabriksmäßige Herstellung von Bedarfsgütern entzog der handwerklichen Wirtschaft das Lebensfundament. Das Industrieproletariat, eine völlig neue, wirtschaftlich außerordentlich abhängige Klasse, entstand und stellte den Staat vor ganz neue soziale und wirtschaftliche Aufgaben. Man denke etwa an die Sozialversicherung, die damals eingeführt wurde, oder an die Schaffung der vielen arbeitsrechtlichen Normen. Das soziale Gewissen des Staates war erwacht. Man schickte sich an, die Lebens- und Wirtschaftsfragen der Menschen in einer Weise zu lösen, die mit einer Umsetzung des früheren obrigkeitlichen Ordnungsgedankens in den nunmehr herrschenden sozialen Wohlfahrtsgedanken starken wirtschaftlichen Einschlages verbunden war. Die hoheitliche Gestaltung trat gegenüber der sich ständig weiter ausdehnenden Privatwirtschaftsverwaltung deutlich in den Hintergrund. Es gab bald keine Lebensgebiete mehr, deren Regelung sich nicht der Staat Vorbehalten hätte. Neue Staatsaufgaben Diese Entwicklung leitete der erste Weltkrieg ein. Der Staat sah sich veranlaßt, für vielfältige Bedürfnisse der Bevölkerung vorzusorgen. Und als der Krieg beendet war, setzten die Staaten die Betreuung dieser neuen Aufgaben fort und vermehrten sie noch. Es zeigt sich also, daß der neue Staat über seine frühere Aufgabe, die sich im großen und ganzen in der Erhaltung der Ordnung erschöpfte, zusehends hinauswächst. In dem Zusammenhang kann man an der Tatsache nicht vorbeisehen, daß immer mehr Lebensgebiete, die bisher privatrechtlich geregelt waren, nunmehr als öffentlich-rechtliche der Verwaltung eingegliedert werden. Politisch ausgedrückt, bedeutet das den Übergang vom liberalen Staatsdenken zum gebundenen. Die Charakteristik des neuen Staates Die Überhäufung des Staates mit neuen Aufgaben führte zwangsläufig zu einem hyper- trophischen Anwachsen der Verwaltung und damit zu einer Überforderung des Staates und seiner Vollziehungsorgane. Die Parole: „Alles in einen Topf, alles aus einem Topf kennzeichnet die entstandene Situation treffend. Aber auch die Gesetzgebung, die sich ja mit den neuen Staatsaufgaben auseinandersetzen mußte und immer noch muß, wuchs zu einem Ausmaß an, das im monarchischen Österreich unvorstellbar gewesen wäre. Eine rechtliche Zusammensohau ist kaum noch möglich. Die Juristen müssen sich heute gleich den Ärzten und Ingenieuren in steigendem Maße spezialisieren, um überhaupt bestehen zu können. Es ist außerordentlich betrüblich, daß der Gedanke von der Einheit des Rechts dabei zusehends verlorengeht. Das Recht ist nicht mehr überschaubar. Die Koordinierungsaufgaben der obersten Organe der staatlichen Vollziehung und der höchsten beamteten Organe sind aus den gleichen Gründen oft sehr problematisch. Der Ausweitung der Vewaltung nach der Ausgabenseite entspricht einer Ausdehnung des Apparats: Neue Ämter und Dienststellen, neue Kanzleien, neues Personal. Gerade diese Ausweitung führt zu einer immer größeren Entpersönlichung der Verwaltung und ihrer Organe. Die Entpersön- lichung ist aber immer auch eine Erniedrigung. So wird es verständlich, wenn heutzutage Verwaltung und Verwaltungsorgane nur noch geringes Ansehen genießen. Der Apparat hemmt die persönliche Bindung des Untergebenen zum höheren Vorgesetzten, der Partei zum Behör-denohef. Die vielfach beobachtete Abkapselung der leitenden Organe, beim gegenwärtigen System oft wirklich nicht zu vermeiden, zerstört das Gefüge und den Geist der Verwaltung. Es bildet sieh auch in der Verwaltung ein Managertum heraus, das all die neuen Aufgaben zu sehen scheint, nur leider nicht mehr die ursprüngliche und vornehmste, nämlich dem Recht und der Gerechtigkeit aus tiefgründiger Überzeugung zu dienen. Der Wohlfahrtsstaat ist nach der herrschenden Lehrmeinung eine Erscheinung des modernen Staatsabsolutismus. Der Akkumulation von Aufgaben entspricht eben notwendigerweise eine Akkumulation von Gewalt. Je mehr sich der Wohlfahrtsstaat seiner „Vollendung“ nähert, in desto größere Abhängigkeit muß das Individuum geraten. Der einzelne wird schließlich nur noch Objekt dieser staatlichen Ausgleichsmaschine sein, die keinen Lohn für eine Mehrleistung und keine Verantwortung für eine Minderleistung kennt, und er wird erkennen müssen, daß ihn dieser Apparat des hervorragendsten immateriellen Gutes, nämlich der Freiheit, langsam, aber sicher beraubt. Wenn der Staat aber nicht mehr Mittel zum Zweck ist, sondern selbst zum Allheilmittel wird, dann ist jede natürliche individuelle Freiheits- und Gleichheitsregung mit dem bloßen Hinweis auf die nunmehr grenzenlose Gemeinnützigkeit des Staates im Keime erstickt. Wir sind dann aber wieder dort angekommen, wo wir erst jüngst waren. Die Entscheidungsfrage Der Staat wird sich daher alsbald entscheiden müssen, ob er die dem Wohlfahrtsstaate nun einmal immanente Expansionspolitik weitermachen und auf diese Weise Schritt für Schritt die „Verstaatlichung des Menschen“ bewirken will oder ob er es nicht vorzieht, durch eine rationelle Restriktion seiner nicht .öffentlich-rechtlichen, oft deutlich privatwirtschaftlichen Funktionen den hoheitlichen Rahmen wieder fester zu fügen, die Beziehungen des einzelnen zum Staat persönlicher zu gestalten und so die allseits ersehnte „Vermenschlichung des Staates“, das edle Ziel Pestalozzis, aufs neue anzubahnen. Restriktion bedeutet in diesem Zusammenhang soviel wie Dezentralisation mit der Maßgabe, den Staat (die Verwaltung) auf sein ureigenstes Aufgabengebiet, die Wahrung der wichtigen öffentlichen Interessen und die Sicherung der Grundrechte der Person, zurückzuführen und darauf zu beschränken. Es ist kaum zweifelhaft, daß eine richtig dezentralisierte Verwaltung das hoheitliche Wirken des Staates wieder voll zur Geltung brächte und dem mit der Rechtsstaatlichkeit untrennbar verbundenen Gerechtigkeitsprinzip neuen Auftrieb gäbe. Daß der gegenwärtigen staatlichen Misere durch einen energischen Abbau jener Kompetenzen des Staates, die nur noch dem Namen nach hoheitliche sind, wesentlich abgeholfen werden könnte, hat der Rektor der Karl-Franzens-Universität zu Graz, Seine Magnifizenz Professor DDr. Anton Taut scher, erst vor kurzem in seinem Vortrag „Die Gesellsohafts- und Wirtschaftsordnung und die Aufgaben des modernen Staates“ im neugeschaffenen Juristischen Seminar in Klagenfurt unter großem Beifall überzeugend dargelegt. Es bleibt nun zu untersuchen, was auf diesem Wege praktisch erreicht werden könnte. Die Dezentralisation der Verwaltung Die Lösung des Fragenkomplexes Dezentralisation springt naturgemäß dort besonders ins Auge, wo eine für jedermann deutlich erkennbare Uberreicherung der Aufgaben eingetreten ist. In den systematischen Darstellungen des Verwaltungsrechtes sind diese Agenden mit den Ausdrücken „öffentliches Betriebs-reoht“ und „Sozialrecht“ überschrieben. Um Mißverständnissen von vornherein zu begegnen, sei dazu bemerkt, daß sich selbstverständlich nicht alle der unter den genannten Kopftiteln aufgezählten Rechtsgebiete für eine Dezentralisation, d. h. für eine kompetenzmäßige Abwälzung auf andere als staatliche Organe, eignen. Agenden, bei denen das öffentliche Interesse klar hervortritt, wie bei den Unterrichtsanstalten, dem Forstrecht, dem Bergrecht und der Energiewirtschaft sowie den verschiedenen ausgesprochen polizeilichen Aufgaben, müssen weiterhin im Schoße der Hoheitsverwaltung bleiben. Ebenso verhält es sich mit dem „öffentlichen Personenrecht“, das ja in der Hauptsache typisch hoheitliche Rechtsgebiete umschließt. Man denke nur an das ge- samte Personenstandsrecht (Namensrecht, Eheschließung, Religionsbekenntnis, Staatsbürgerschaft) und die Personenpolizei (z. B. Melde-und Paßwesen, Ausländerpolizei, Maßnahmen gegen sicherheits gefährliche Personen, Jugendschutzpolizei, Vereins-, Versammlungs-, Lustbarkeits- und Preßpolizei, Sanitätspolizei). Vom „Öffentlichen Sachenrecht“, um den Kreis zu schließen, wird man das Wasserrecht und das öffentliche Wegerecht von der staatlichen Verwaltung kaum abschreiben können. Anders liegt es aber beispielsweise bei folgenden Aufgabengebieten: Niemand kann übersehen, daß vornehmlich das Gewerbereoht infolge der wirtschaftlichen Entwicklung die politische Verwaltung spürbar ausgeweitet hat. Diese Tendenz hält übrigens an. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Tatbestände, die vom Standpunkt der öffentlichen Interessen durchaus untergeordnet sind. Nach Art. IV des Kundmaohungspatentes zur Gewerbeordnung 1859 unterliegen — abgesehen von den im folgenden Artikel aufgezählten Ausnahmen — den Bestimmungen der Gewerbeordnung „alle gewerbemäßig betriebenen Beschäftigungen, sie mögen die Hervor-bringung, Bearbeitung oder Umgestaltung von Verkehrsgegenständen, den Betrieb von Handelsgeschäften oder die Verrichtung vc Dienstleistungen und Arbeiten zum Gegenstände haben.“ Daraus ergibt sich die Gliederung der Gewerbe in Produktionsgewerbe, Handelsgewerbe und Dienstleistungsgewerbe. Damit dürfte wohl klargestellt sein, daß die eigentlichen Beherrscher dieses Rechtsgebietes privatwirtschaftliche Effekte sind, und zwar ganz gleichgültig, ob es sich um freie, gebundene (an einen Befähigungsnachweis: insbesondere die Handelsgewerbe), handwerksmäßige oder konzessionierte Gewerbe handelt. Es wird keineswegs verkannt, daß da und dort auch öffentlich-rechtliche Momente eingreifen. wie in den Fällen einer behördlichen Überprüfung der gewerblichen Betriebsanlagen im sogenannten Ediktalverfahren. Bei den konzessionierten Gewerben, die bekanntlich die Verläßlichkeit des Bewerbers mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe voraussetzen, wird manchmal (z. B. beim Baumeister-und Maurergewerbe, bei der Verfertigung und dem Verkauf von Feuerwerksmaterialien und Sprengpräparaten aller Art) das öffentliche Interesse auch nicht wegzuleugnen sein. Auf diese für das öffentliche Recht relevanten Tatsachen (öffentliche Sicherheit, Schutz der Gesundheit u. a. m.) wird man bei der Dezentralisation gewiß Bedacht zu nehmen haben. Im Verfolg des großen Zieles, die Staatsverwaltung von Aufgaben zu entlasten, die sie nicht unbedingt selbst besorgen muß, liegt es nahe, den als Selbstverwaltimgskörperschaften des öffentlichen Rechts eingerichteten Kammern der gewerblichen Wirtschaft die Handhabung des Gewerberechtes im übertragenen Wirkungskreis zu überlassen. Selbstverwaltung ist ja dezentralisierte Verwaltung. Der übertra- gene Wirkungskreis der österreichischen Seibst-verwaltungskörper bedeutet ja schon grundsätzlich ihre Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes und der Länder. Die dabei gegebene Staatsaufsicht bezieht sich auf die Wahrung der Gesetzmäßigkeit, gelegentlich aber auch der Zweckmäßigkeit der Tätigkeit der Verwaltungskörper. Auch das J agdrecht fügt sich keinesfalls überzeugend in die Hoheitsverwaltung ein. Est steht dem Grundeigentümer auf seinem Grund und Boden zu und kann als selbständiges dingliches Recht auf fremdem Grund nicht begründet werden. An erster Stelle stehen daher auch immer die „Eigenjagden“, die den Grundbesitzern die Ausübung der Jagd auf den ihnen gehörenden Grundflächen (hier wird ein bestimmtes Ausmaß verlangt) ermöglichen. Alle übrigen in einer Ortsgemeinde liegenden Grundstücke bilden das Genossenschafts. oder Gemeindejagdgebiet. Das Jagd- recht wird somit durch ein nach der österreichischen Rechtsordnung durchaus privates Element, nämlich den Grund und Boden, vermittelt. Die privatwirtschaftlichen Momente stehen demnach auch bei diesem Rechtsgebiet im Vordergrund. Die den Jagdbehörden (Bezirksverwaltungsbehörden, Landesregierungen) nach den einzelnen Landesgesetzen zukommenden Aufgaben (Feststellung und Abgrenzung der Jagdgebiete, Jagdverpachtungen, Genehmigung von Abscblußplänen, Ausfertigung von Jagdkarten) weisen wohl auch in diese Richtung. Beim Fischereirecht liegen die Verhältnisse ähnlich. Im übrigen gilt das für das Gewerberecht Gesagte sinngemäß auch hier. In der Sozialversicherung besitzen die als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichteten Versicherungsträger, wie z. B. die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, die Gebietskrankenkassen als Träger der Krankenversicherung, bereits eine weitgehende Autonomie; der Bund übt nur noch ein loses Aufsichtsrecht aus. Den Sozialversicherungsträgern kommt das Bescheidrecht zu; sie sind in allen Fällen zur erstinstanzlichen Entscheidung berufen. Die Staatsverwaltung (Landeshauptmann) entscheidet über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung erst im Rechtsmittelverfahren. Uber die nach dem ASVG gebührenden Leistungen hingegen entscheidet im Streitfälle das Schiedsgericht der Sozialversicherung am Sitze des betreffenden Landesgerichtes zweitinstanzlich. Es wäre nun gewiß praktisch möglich, die Kompetenz des Landeshauptmannes ebenfalls den Versieherungs-trägem zu übertragen. Diese sind bekanntlich Rechtsträger, d. h. vom Gesetz berufen. Verwaltungseinrichtungen zu schaffen und zu erhalten (Verwaltungskörper). Auf Grund dieser Legitimation könnten nun sehr wohl auch jene Organe geschaffen werden, die zur Entscheidung der Berufungsfälle benötigt werde» (Schiedskommissionen — wie bei den Landes-in validenämtem). Wenn man die angeführten Beispiele noch einmal -kritisch überschaut, dann gewinnt m»» den Eindruck, daß weder die privatrechtliche noch die öffentlich-rechtliche Seite des Pro-blems ein ernstliches Hindernis für die emp" fohlene Dezentralisation der Verwaltung ab' gibt. Es geht doch in allen Beispielsfälle» darum, an die ohnedies zur Führung eines gesetzlich abgegrenzten Ausschnittes der öffentlichen Verwaltung eingerichteten Selbstverwaltungskörper zusätzliche Aufgaben — eine neue gesetzliche Abgrenzung wäre also erforderlich — abzugeben, die diese Organe mit Rücksicht auf die vorhandenen organisatorischen Voraussetzungen leicht erfüllen könnte»-Der bei oberflächlicher Betrachtung des Problems mögliche Einwand, daß die zur Dezentralisation vorgeschlagenen Verwaltu-ngsage»' den wegen ihres, wie behauptet, typisch p»' vatwirtschaftlichen Charakters folgerichtig de» Gerichten, also dem anderen Hauptzweig ß»r staatlichen Vollziehung, übertragen werde» müßten," wodurch sich das ganze Vorhabe» (Entlastung der staatlichen Vollziehung überhaupt) von selbst ad absurdum führe, ge» sicher daneben. Die in Frage kommende» Agenden gehören nach den gegenwärtig611 Kompetenzbestimmungen zur öffentlichen Verwaltung, wenn auch, wie ich meine, die priva1 wirtschaftlichen Momente dabei weitaus übe1 wiegen. Sie sollen auch weiterhin im Rahme» der Gesamtverwaltung besorgt werden. Wo» e man davon abgehen, dann würden sich a»6 die Kammern als Selbstverwaltungsköperscb» ten des öffentlichen Rechts keinesfalls 311 Übernahme dieser Agenden anbieten. Außer dem ist festzuhalten, daß nach den überze» genden Darlegungen der Univ.-Prof. Dr. Er*'1'1 Melichar und Dr. Walter Antoniolli (Präside» des Verfassungsgerichtshofes) die Untersche» dung zwischen öffentlichem und private»1 Recht ein rechtstechnisches Mittel zur Abgre» _ zung der Zuständigkeit der Gerichte und ße Verwaltungsbehörden ist, daß also die Rech16 folgen der Unterscheidung nur kompet»»^ rechtlicher Art sind und alle weiteren Folg61 durch die Kompetenzbestimmung vermitt6 werden. Die Forstschäden in Unterkärnten Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach führt rationelle Arbeitmethoden den Bauern vor Die schweren Schneebruchschäden, die vor allem den Bauernwald Unterkämtens heimgesucht haben, beschäftigen immer noch die verschiedenen Stellen. Das Problem des Absatzes der Sohwachholzbestände, das anfangs zu Hoffnungen auf eine günstige Lösung Anlaß gegeben hat, hat sich verdichtet. Die Firmen, die sich zur Abnahme des Katastrophenholzes bereit erklärt haben, kämipfen mit Absatzschwierigkeiten und sich nicht in der Lage, den geschädigten Bauern die Schwachholzsortimente in großem Umfange abzunehmen. Hingegen hat sich die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach der geschädigten Bauern angenommen und ihnen in ganztägigen Vorführungen die Handhabung von neuzeitlichen Werkzeugen zum Aufräumen der Schneebrüche gezeigt. Es handelt sich um Ein- und Zweimannwerkzeuge, mit denen es sich lohnt, die Arfräumungsarbeiten in Eigenregie durchzuführen. Unter der Leitung des Försters F rauen holz brachte man in einem Autobus 30 Forstarbeiter, die gegenwärtig die Kurse in der Forstlichen Ausbildungsstätte in Ossiach besuchen, in das Katastrophengebiet am Klopeinersee, wo sie mit ihren Arbeitsmethoden den Bauern die praktischen Werkzeuge vorführten. Es handelt sich um die 80 cm lange Fuchsschwanzsäge, das dreischneidige Schäleisen zum entasten und zum schäpsen, um eine Axt (1 kg) und um eine 13 kg schwere Motorsäge, die von einem Mann bedient werden kann und überaus wirtschaftlich ist. Forst- Antrittsbesuch des Präsidenten des Ober-landesgerichtes Graz Der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz, Dr. Otto Lachmayr, stattete am Mittwoch, den 19. März, Landeshauptmann Wedenig, Landeshauptmannstellvertreter Fer-litsch und Landesamtsdirektor Newole seinen Antrittsbesuch ab. Fremdenverkehrsfachmann für Südkorea Wie die Österreichische Botschaft in Tokio mitteilt, wird die Neuorganisierung des Korean Tourist Bureau in Seoul in Südkorea ein österreichischer Fremdenverkehrs- und Werbefachmann gesucht. Bedingungen: Der Bewerber soll möglichst zwischen 30 und 40 Jahre alt sein und über einwandfreie SpracMcenntnisse in Englisch und Französisch (Wort und Schrift) verfügen. Das Gehalt dürfte pro Monat 8 800.— bis 1000.— nebst freier Wohnung betragen. Der Bewerber könnte ferner den Ersatz der Flugkosten Wien — Seoul und zurück verlangen. Die Vertragsdauer würde zwei bis drei Jahre sein. Bei verheirateten Bewerbern wird Wert darauf gelegt, daß die Familie ebenfalls nach Seoul zieht. Eine entsprechende Fahrtkostenvergütung für diese müßte im Vertrag verlangt werden. Bewerber mögen ihre Ansuchen mit den entsprechenden Unterlagen im Wege des Landesfremdenverkehrsamtes an das Bundeskanzleramt in Wien einreicben. Eine neue Sonderpostmarke Anläßlich der Eröffnungsflüge der Austrian Airlines (Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft) gibt die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung eine Sonderpostmarke zum Nennwert von S 4.— (ohne Zuschlag) in flaggenroter Farbe heraus. Die Auflage beträgt 3,000.000 Stück. Gültigkeit der Freimachung Donnerstag, 27. März 1958, 0.00 Uhr. Sämtliche bis 15. März 1958 bei den Post- und Tele-graphenämtem eingelangten Bestellungen von Markenabonnenten werden voll beliefert. Der Entwurf zeigt ein viermotoriges Flugzeug vom Typ Vickers-Viscount über der auf getöntem Hintergrund dargestellten Silhouette Österreichs. rat Dipl.-Ing. Moser, der Leiter der Ausbildungsstätte Ossiach konnte anläßlich einer solchen Exkursion außer den zahlreich erschienen Bauern, den Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Dr. Wagner, den Obmann des Landesholzwirtschaftsrates, Direktor Heinrich Blahsnigg, den Bezirksforstinspektor Dipl.-Ing. Scholz u. a. begrüßen. Die Bauern, die mit großem Interesse die Verwendung der Ein-Mann-Geräte beobachteten äußerlich sich befriedigt über die Möglichkeiten der raschen Aufarbeitung der verheerenden Schneebrüche und dankten der Forstlichen Bildungsstätte Ossiach für die zweckdienlichen Vorführungen. Jubel um die Kärntner Werbegruppe Nach erfolgreicher Fahrt durch Holland helmgekehrt — Herzlicher Empfang in Klagenfurt Nach zweiwöchiger Werbefahrt im Aufträge des Kärntner Fremdenverkehrsamtes durch holländische Städte, die von einem dortigen Reisebüro organisiert wurde, ist die Gruppe der Sänger und Musikanten am 18. März nach Kärnten zurückgekehrt. Am Klagenfurter Hauptbahnhof erwartete sie am Spätnachmittag eine vielhundertköpfige Menge. Hierauf trat im Festsaal der Handeskammer die Werbegruppe ein letztes Mal auf. Nach dem feierlichen Einzug der Bauernkapelle in Feldkirchner Tracht, des Grenzlandchors Arnoldstein und der Wiener Jodler Meix-ner und Dick begrüßte Hofrat Dr. K a r i s c h namens des Landesfremdenverkehrsamtes neben Landesrat Räder, Dir. Stern in Vertretung des Landesrates Ing. Truppe, Bürgermeister „Unsere Jugend ist gefährdet” Stellungnahme maßgebender Persönlichkeiten zu aktuellen Jugendproblemen Einige denkwürdige und schwere Fälle in der Jugendkriminalität, die die Öffentlichkeit in den letzten Monaten aufgerüttelt haben, bewog den Bezirksschulrat von Klagenfurt, eine Enquete mit dem Thema „Unsere Jugend ist gefährdet“ einzuberufen. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, Persönlichkeiten, die sich mit Jugenderziehung und Jugendfragen beschäftigen, öffentlich zu den aktuellen Jugendproblemen Stellung zu nehmen. So konnte Bürgermeister Äußerwink! er neben Landeshauptmann Wedenig noch eine Reihe Frauen und Männer aus der Fürsorge, aus dem Schuldienst, Vertreter von Behörden und Geistlichkeit begrüßen. Bezirksschulinspektor Leo Lukas leitete die Enquete durch einen kurzen Vortrag über die Gegenwartsprobleme der Jugend ein und behandelte die vielfältigen Ursachen der Verbrechen Jugendlicher: Der Krieg in seiner Grausamkeit und seinen chaotischen Folgeerscheinungen nahm den Menschen den Glauben an das Gute, die Jugend wurde in dieser Zeit nicht erzogen, sondern nur aufgezogen. Ein verheerender Zeitgeist, durch militante Einflüsse und politische Gewalttätigkeiten hervorgerufen, wurde hochgezüchtet, und damit erfuhr auch die Jugenderziehung ihre Umwertung. Auch das Weltbild der Jugend erfuhr eine Veränderung. Immer mehr Lichtspieltheater mit fragwürdigen Filmen, die Mode, die Reklame, die fortschreitende Technik und Chemie haben die Empfindungen für die Kultur und die Grundsätze der Erziehung überrannt, das Tempo des Alltags, die Wohnungsnot, die anschwellende Schundliteratur, die' Angst vor einem dritten Weltkrieg, die Motorisierung, das importierte Yankeetum haben nicht nur die Erwachsenen, sondern auch die Jugend erfaßt. Wenn nun Alarm wegen der Gefährdung der Jugend geschlagen wird, sagte Bezirksschuiinspektor Lukas, soll die Alarmglocke in erster Linie von den Eltern gehört werden. Denn auch diesen fehlen oft die guten Sitten. Das Autoritätsprinzip hat in den letzten Jahrzehnten radikale Wandlungen erfahren. Das Führerprinzip rückte an seine Stelle. Andersdenkende und Persönlichkeiten mit Verdiensten und edler Gesinnung wurden beschimpft, und dadurch war man ein „Patriot“. Die Jugend leidet heute an Konzentrationsmangel und die Sorge um ihre Zukunft ist berechtigt. Durch Zusammenwirken aller guten Kräfte und Freunde der Jugend kann ihrer Gefährdung entgegengewirkt werden. Frau Oberfürsorgerin O r d e 11 berichtete aus ihrer F'ürsorgepraxis. Gefährdet sind vor allem Kinder, deren Väter gefallen sind oder beide Eltern im Berufsleben stehen und sich kaum um ihre Kinder kümmern, oder Kinder, die bei den Großeltern aufwachsen oder bei Fremden untergebracht sind und denen die wahre Elternliebe fehlt. Die Kontaktarmut zwischen Eltern und Kindern schafft bei den Jugendlichen eine seelische Not, zu der sich noch Wünsche nach Luxus, den sie bei anderen Kindern von begüterten Eltern sehen, hinzugesellen. Dann sind auch die Kinder aus asozialen Familien gefährdet, in denen ein Elternteil säuft oder die Ehen zerrüttet sind. Der Leiter der heilpädagogischen Untersuchungsstelle in Klagenfurt, Dr. Wurst, behandelte das Jugendthema vom ärztlichen Standpunkt. Er stellte fest, daß bei der heutigen Jugend eine biologische Entwicklungsbeschleunigung festzustellen ist. Die Jugendlichen sind durch eine veränderte Umwelt mehr als früher einer Reizüberflutung ausgesetzt, in deren Folge eine Desillusionierung die Jugend erfaßt, vor allem jene, die sich seihst überlassen sind. An den Willen der verwahrlosten Jugend zu appellieren, wäre psychologisch falsch, sie muß mit viel Geduld und Konsequenz zum Guten gelenkt werden. F Ur die Polizei sprachen Oberpolizeirat Doktor Luggauer und Chefinspektor Malle. Bei der Analyse der Jugendkriminalfälle sind nicht so sehr die Schundliteratur und die Kriminalreißer in den Kinos dominierend, sondern der Erziehungsmangel, stellte Dr. Luggauer fest. Von den anfälligen Jugendlichen sind eine große Zahl verwaist oder aus zerrütteten Familien. Die Gangsterfilme und die schlechte Literatur lösen die Verbrechen aus. Eine große Rolle in der Jugendkriminalität spielt die Vergnügungssucht und die Gier nach einem Fahrzeug, das man selbst lenkt. Chefinspektor Malle gibt zwar das Ansteigen der Jugendkriminalfälle zu, aber ihre Schwere nimmt hingegen ab. Es werden nicht mehr soviel PKW gestohlen, wohl aber erregen Mopeds das Interesse der Jugendlichen, die den Eltern über den Kopf wachsen und die dann die Polizei um Flilfe bitten. Nur zehn Prozent der abgeurteilten Jugendlichen werden rückfällig, die anderen bessern sich. Vom Standpunkt des Jugendrichters nahm Oberlandesgerichtsrat Dr. S t o 1 a r c z i k zur Jugendkriminalität Stellung. Den meisten Jugendlichen, die dem Richter vorgeführt werden, fehlt die starke Vaterhand. Im Vordergrund der Ursachen ihrer Verfehlungen stehen die tristen Wohnungsverhältnisse, in der Folge Außerwinkler, Bezirkshauptmann Dr. Marko, Präsident Dipl.-Ing. Pfrimer u. a. die Werbegruppe und dankte vor allem aber der Chorleiterin Frau Komposch für die Darbietungen und Erfolge in Holland. Kärnten ist in Heiland dadurch modern geworden. Landesrat Räder übermittelte der Werbegruppe namens des Landeshauptmannes und der Kärntner Landesregierung die Grüße und dankte für ihre erfolgreiche Mission in Holland. Bürgermeister Außerwinkler hieß die Werbeschar in ihrer bunten Tracht namens der Landeshauptstadt herzlich willkommen. Sektionsobmann K ö ß 1 e r der Fremdenverkehrsbetriebe, der die Werbefahrt begleitete, erzählte von der Begeisterung, die Kärntner Sang, Gemütlichkeit und Volkstum beim holländischen Publikum auslöste. Hierauf vermittelte die Werbegruppe im heiteren Zusammenwirken der Bauernkapelle Platzer, des Grenzlandchors Arnoldstein, des Jodlertrios Walter Dick, Inge und Rudi Meix-ner, stimmungsvoll durch Ansagen Rudnig-g e r s unterstützt, einen Teil des in Holland so erfolgreich auf genommenen Programms. Das Kärntner Publikum, das zwar nicht mit Nelken und Tulpen aufwarten konnte, wie jenes in den holländischen Städten, dankte aber umso herzlicher mit Beifall für die Darbietungen den braven Sängern und Musikanten, die ihre Tournee für Kärnten so erfolgreich abschließen konnten. Flughafen Klagenfurt-Wörthersee wird ausgebaut In der am 14. März abgehaltenen Generalversammlung der Kärntner Flughafen-Betriebs-AG wurde der Bau der Start- und Landebahn für den Flughafen Klagenfurt-Wörthersee mit einer Gesamtaufwendung von 15 Millionen Schilling für alle zur Wiederaufnahme des Plugbetriebes erforderlichen Investitionen grundsätzlich beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen für den beschleunigten Ausbau des Flughafens geschaffen, durch den Klagenfurt so rasch als möglich wieder an den internationalen Flugverkehr angeschlossen werden soll. Die Generalversammlung, an der als Vertreter des Bundes Ministerialrat Dr. Koller vom Finanzministerium, als Vertreter des Landes Kärnten Landesrat Sima, und für die Stadt Klagenfurt Bürgermeister Außerwinkler teil* nahmen, genehmigte zunächst die Bilanz für das Jahr 1956 und beschloß die vorgesehene Änderung der Geschäftsanteile im Verhältnis von 60 zu 20 zu 20 zwischen Bund, Land und Stadt Klagenfurt. Sodann wurde die Bestellung des Aufsiohtsrates vorgenommen. A.ufsiohtsrats-mitglieder der Flughafen-Betriebs-AG sind für das Land Kärnten Lhstv. Kraßnig und Kom- merzialrat Sagaisehek, für die Stadt Klagenfurt die Stadträte Maierhofer und Novak. Im grundsätzlichen Beschluß über den Bau der Start- und Landebahn wurde zum Ausdruck gebracht, daß in der Gesamtsumme von 15 Millionen Schilling alle Aufwendungen enthalten sein sollen, die zur vollen Inbetriebnahme des Flughafens bzw. zur Aufnahme des. Flugverkehrs erforderlich sind. In der ersten Sitzung des neuen Aufsiohtsrates der Flughafen-Betriebs-AG, in dem der Bund mit den bisherigen vier Mitgliedern vertreten ist, wurde heute Nachmittag bereits der neue Generalausbauplan für den Flughafen beschlossen, der auch die Grundlage für die zu schaffende Sicherheitszone bildet. Zugleich wurde die Vergabe der Arbeiten für den Bau der Start- und Landebahn an die Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen Karl Soravia, Spittal, und Neue Reformbau-AG, Wien, zum vorliegenden günstigsten Angebot von rund 13 Millionen Schilling genehmigt. Die Bauleitung beim Bau der Start- und Landebahn, mit der sofort begonnen werden soll, wird gemeinsam von der Landesfaaudirektion und dem Stadtbauamt übernommen. das schlechte Familienleben und dann erst die Schundliteratur und eine verwegene Jugendromantik, in der Motorfahrzeuge, Vergnügen und ein Geltungstrieb, den sie bei den Erwachsenen abschauen, eine bedeutsame Rolle spielt. Es sprachen noch eine Reihe von Rednern, unter ihnen der altkatholische Pfarrer Hummel, der auf den seelischen Konflikt vieler Kinder hinwies, der durch den Streit zwischen Kirche und Staat in Ehefragen ausgelöst wird. Die Kinder lernen im Religionsunterricht, daß jene Eltern, die nicht die Sakramente der Ehe empfangen haben, also nur beim Standesamt getraut wurden, eine schwere Sünde begehen. Die Kinder, sagte der Pfarrer, die ja heilhörig sind, wie sollten die nach solchen Aussagen sich zurechtfinden und zu ihren „in Sünde lebenden“ Eltern aufblicken können? Auch Landeshauptmann Wedenig zum Thema des Abends das Wort und führte aus, daß die Gesetze zum Schutze der Jugend allein nicht genügen, die junge Generation vor Unheil zu bewahren. Die Erwachsenen müssen der Jugend ein gutes Beispiel geben. Die gesellschaftlichen Umwälzungen und ihre Zusammenbrüche sind eine Angelegenheit der Erwachsenen gewesen und sie haben verheerende materielle und seelische Schäden den Generationen gebracht. Ein gesunder Volkskörper hat auch eine gesunde Jugend. Nicht die Jugend als Ganzes ist gefährdet, sondern nur einzelne unter vielen. Diese Fälle sind umso wirksamer zu lokalisieren, je besser sich die Beziehungen von Mensch zu Mensch gestalten. Kammermusikabend des Amerika-Hauses Nach langer Pause vermittelte uns das Amerika-Haus wieder einmal ein Kammerkonzert seltenen Formats. Das bedeutende Wiener Konzerthausquartett spielte zwei Streichquartette amerikanischer Komponisten und ein Werk des letzten klassischen Romantikers Franz Schimdt. Es gibt heute bereits eine Fülle amerikanischer Komponisten, die entweder nach europäischem Vorbild amerikanisch weiterschaffen oder mit Hilfe der Folklore einen Nationalstil auszubilden trachten. Der Einwand, daß Negro-Spirituals, Jazz, indianische Musik genau so wie alle mitgebrachten europäischen Spielarten zum Gesamtbild der amerikanischen Musik gehören, eines Tages als amerikanischer Einheitsstil an die Stelle des traditionellen Musikschaffens treten wird, ist noch zu verfrüht. Auch bietet der amerikanische Kontinent, zu dem landschaftliche, romantische, poesievolle Anregungen neben den technischen so viele Eindrücke der Einsamkeit des weiten Landes neben den beklemmenden, aufregenden Städten mit den Wolkenkratzern keine Gefahr, daß eine Nivellierung eintreten könnte. Es gibt drüben neben der Vergnügungsindustrie erfreulicherweise viele Zentren der Bildung und Erziehung, die eines Tages, außer den jetzt schon schaffenden Komponisten von Symphonie und Kammermusik, eine neue Musikergeneration hervorbringen wird. Einer dieser Komponisten ist der 1910 in New York geborene William Schumann, dessen Streichquartett wir jetzt hören konnten. Die hervorragendsten Züge Schumanns Musik sind Kühnheit, Originalität, Frische, Fülle an Einfällen und Gefühlsstärke. Der Schwerpunkt Quincy Porter, geboren 1897. liegt in seinen Streichquartetten. Kennzeichnend für seine Kunst ist, daß er vom Kontrapunkt des 16. Jahrhunderts beeinflußt, kunstvolle Rhythmen baut und die Motive vorsichtig moduliert. Trotz traditioneller Ornamentik ist seine Musik urwüchsig und lebendig. Von diesen beiden umrahmt, stand der Österreicher Franz Schmidt mit seinem Streichquartett in G-Dur. Mit diesem Werk wollte Schmidt nicht den Komponisten extremer Richtung engegentreten. Wir wissen um das Interesse Schmidts an den Atonalen und anderen Kompositionsrichtungen. Namentlich der erste Satz in seiner dichten Chromatik und seinem komplizierten harmonischen Situationen gemahnt er eher an Reger. Schon der Beginn des Molto tranquillo wird mit kühner Chromatik eröffnet und beergriff j hält auch diesen chromatischen Harmonie- wechsel in der Melodik bei. Scharf kontrastieren die Themen des Adagio, das zwei Gedankengruppen gegeneinander ausspielt. Wirkungsvoll ist der weitausholende Schluß. Linear ist die Sequenzthematik des Scherzos angelegt, die im Bratschenthema des Trios ihre zentrale Ruhestellung erfährt. Strenger ist die Auseinandersetzung der vier Gesprächspartner im Schluß-Allegro, dessen bizarres Thema durch die harte Chromatik an Klangmaß einbüßt. Die vier Künstler des Konzerthausquartetts, Anton K a m p e r, 1. Geige; Karl Maria T i t z e, 2. Geige; Erich Weis, Viola; und Ludwig B e i n 1, Cello, waren in jeder Weise diesen drei modernen Streichquartetten gewachsen. Es war ein höchst intersessanter Abend. M. Amt der Kärntner Landesregierung La n d e swahIbehörde für das Land Kärnten in Klagenfurt Verlautbarung Auf das durch den Verzicht des Herrn Landtagsabgeordneten Hans Rohr frei gewordene Landtagsmandat der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) hat die Landeswahlbehörde gemäß § 75 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Oktober 1957 über die Wahl des Kärntner Landtages (Landtagswahlordnung — LWO) den Ersatzmann, Herrn Ernst P r e ß ! a u e r, Landarbeiter, geboren 1923, Kreuth 7, Gemeinde Guggenberg, berufen. — Klagenfurt, am 17. März 1958 — Zahl Verf. 1706/1/58. Der Landeswahlleiter. Newole e. h. Wasserbauamt Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Für die Wasserversorgungsanlage Friesach gelangt namens aer Stadtgemeinde Friesach der Ausbau des Stadtrohrnetzes (Länge rund 2400 Meter, Gußrohre, Durchmesser 100 bis 50 Millimeter) zur öffentlichen Ausschreibung. „ P!e Anbotsunterlagen sind gegen Erlag von S 20.— ab Montag, 24. März 1958, im Wasser- bauamt Klagenfurt, Piertstraße, Baracke I, Zimmer 1, erhältlich. Der Bauentwurf liegt zur Einsichtnahme auf. Die Anbote sind, versiegelt und versehen mit der Aufschrift „Anbot 'Was-serversorgungsanlage Friesach“, bis Freitag, den 11. April 1958, um 9.30 Uhr vormittags beim Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer 1, einzureichen, wo zum selben Zeitpunkt die Anbotseröffnung erfolgt. Später einlaufende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Klagenfurt, den 18. März 1958. — Zahl 1278/58/La/K. Der Amtsleiter: Dipl.-Ing. Biedermann e.h. Wasserbauamt Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Für die Wasserversorgungsanlage Blei-burg-Loibach gelangt namens der Gemeinden Bleiburg und Loibach der Ausbau der Hauptleitung von Unterloibach bis zur Stadt Bleiburg — Feistritzbachbrücke (Länge rund 3300 Meter, mit einer Bahnunterfahrung sowie je einer Feistritzbachunter- und -Überfahrung) zur öffentlichen Ausschreibung. Die Anbotsunterlagen sind gegen Erlag von S 20.— ab Montag, 24. März 195b, im Waser-bauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer 1, erhältlich. Der Bauentwurf liegt zur Einsichtnahme auf. Die Anbote sind, versiegelt und versehen mit der Aufschrift „Anbot Wasserversorgungsanlage Bleiburg-Loibach, Bauteil FV/1958“, bis Freitag, den 11. April 1958, um 10 Uhr vormittags beim Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer 1, einzureichen, wo zum selben Zeitpunkt die Anbotseröffnung erfolgt. Später einlaufende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. Klagenfurt, den 18. März 1958. — Zahl 1277/58/La/K. Der Amtsleiter: Dipl.-Ing. Biedermann e. h. Wahlkommission für die Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten Die Landesregierung hat die gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 10. Februar 1950 über die Durchführung der Wahlen in die Ärztekammern (Ärztekammer-Wahlordnung), BGBl. Nr. 64, in der Fassung des BGBl. Nr. 31/1958, die durch den Kammervorstand erfolgte Anordnung der Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten genehmigt. Die Landesregierung hat über Vorschlag des Kammervorstandes gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Ärztekammer-Wahlordnung den Vorsitzenden, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Wahlkommission ernannt. Die Wahlkommission hat ihren Sitz im Kammeramt der Ärztekammer für Kärnten in Klagenfurt, Mießtaler Straße 6. Die Wahlkommission für die Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten erläßt folgende W ahlkundmachung 1. Die Wahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 14. März 1958 beschlossen, die Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten gemäß § 5 Abs. 5 der Ärztekammer-Wahlordnung für den 31. Mai 1958 (Wahltag) auszuschreiben. 2. Als Tag der Wahlausschreibung hat der 21. März 1958 zu gelten. Stimmabgabe am Wahltag 3. Die Zeit, innerhalb der am Wahltag (31. Mai 1958) im Wahllokal (Kammeramt der Ärztekammer für Kärnten, Klagenfurt, Mießtaler Straße 6) das Stimmrecht ausgeübt werden kann, wird durchlaufend von 8 bis 13 Uhr festgesetzt. Wahlkörper 4. Innerhalb des Vertretungsbereiches der Ärztekammer für Kärnten ist je ein Wahlkörper zu bilden für a) die in Ausbildung stehenden Ärzte. b) die praktischen Ärzte, d) die Fachärzte. Die Zugehörigkeit eines Kammerangehörigen zu einem Wahlkörper richtet sich für alle ordentlichen Kammerangehörigen nach der am Tage der Wahlausschreibung in der Ärzteliste eingetragenen Berufsbezeichnung. Amtsärzte und die diesen gemäß § 48 des Ärztegesetzes gleichgestellten Ärzte (Polizeiärzte und Militärärzte des Dienststandes des Bundesheeres) sind, sofern sie nur außerordentliche Kammerangehörige sind, entsprechend der ihnen am Tag der Wahlausschreibmg zukommenden Berechtigung zur Führung einer der Berufsbezeichnungen nach lit. b) und c) des vorstehenden Absatzes einem dieser Wahlkörper einzureihen. Die Ärztekammer hat der Wahlkommission binnen einer Woche nach Ausschreibung der Wahl je ein Verzeichnis der nach Wahlkörper zusammengefaßten, ihren Beruf ausübenden Kammerangehörigen mit der in der Ärzteliste am Tage der Wahlausschreibung eingetragenen Be-rufsbezeichnung vorzulegen. Amtsärzte und die diesen gesetzlich gleichgestellten Ärzte sind, sofern sie am Tage der Wahlausschreibung nur außerordentliche Kammerangehörige sind, als solche besonders zu bezeichnen. Festsetzung der Anzahl der Kammermitglieder 5. Die Landesregierung hat gemäß § 4 der Ärztekammer-Wahlordnung auf Vorschlag des Kammervorstandes die Anzahl der zu wählenden Kammermitglieder mit 29 festgesetzt. Hievon entfallen auf den Wahlkörper a) der in Ausbildung stehenden Ärzte 3 Kammermitglieder, b) der praktischen Ärzte 15 Kammermitglieder, c) der Fachärzte 11 Kammermitglieder. Aktives Wahlrecht 6. Wahlberechtigt sind alle im Bereich der Ärztekammer ihren Beruf ausübenden Kammerangehörigen, die am Tage der Wahlausschreibung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Das aktive Wahlrecht für einen Wahlkörper richtet sich nach Punkt 4 dieser Kundmachung. An der Wahl dürfen sich nur Ärzte beteiligen, deren Namen in den abgeschlossenen Wählerlisten eingetragen sind. Jeder Wahlberechtigte hat nur 1 Stimme, er darf auch nur einmal in einer Wählerliste eingetragen sein. Passives Wahlrecht 7 Wählbar sind alle wahlberechtigten ordentlichen Kammerangehörigen (§ 23 Abs. 1 des Ärztegesetzes). Nichtgewählte Bewerber eines Wahlvorschlages sind Ersatzmänner für den Fall, daß ein Mandat ihrer Liste erledigt ist. Die Wählbarkeit für einen Wahlkörper richtet sich nach der Zugehörigkeit zu einem Wahlkörper gemäß Punkt 4 dieser Kundmachung. Wählerlisten, Einspruchsverfahren 8. Die von der Ärztekammer nach Wahlkörpern erstellten Verzeichnisse der Ärzte werden, getrennt nach den drei im Punkt 4 dieser Kundmachung genannten Wahlkör-pem, am 4. April 1958 von der Wahlkommission im Kammeramt (Klagenfurt, Mießtaler Straße 6), öffentlich aufgelegt werden. Hierüber erfolgt eine gesonderte Kundmachung in der „Kärntner Landes-Zeitung“ und in der „Österreichischen Ärztezeitung“. Die Einsicht in die Wählerlisten ist am Sitz der Wahlkommission durch zwei Wochen (bis einschließlich 18. April 1958) während der Dienststunden des Kammeramtes möglich. Innerhalb der Einspruchsfrist kann jeder Wahlberechtigte wegen Aufnahme vermutlich Wahlberechtigter oder vermutlich unrichtiger Zuweisung zum Wahlkörper schriftlich Einspruch erheben. Einsprüche gegen die vermeintlich unrichtige Zuweisung zu einem Wahlkörper sind bei der Ärztekammer einzubringen, die hierüber endgültig entscheidet. Sonstige Einsprüche sind bei der Wahlkommission einzuforingen; diese entscheidet darüber endgültig. Jeder Einspruch darf nur gegen eine einzelne Person gerichtet sein. Ist ein Einspruch gleichzeitig gegen mehrere Personen gerichtet, so ist er dem Einspruchswerber ohne Verzug zur Behebung des Gebrechens zurückzustellen. Jeder Einspruch ist entsprechend zu begründen. Verspätet einge-brachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt Mit dem Tage der Auflegung der Wählerlisten liegen am Sitze der Wahlkommission sowohl die Ärztekammer-Wahlordnung als auch die Wahlkundmachung zur allgemeinen Einsicht bis zur Beendigung des Wahlvorganges auf. Wahlvorschläge 9. Wählergruppen, die sich an der Wahlbewerbung für die Ärztekammer beteiligen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens vier Wochen vor dem Wahltag (3. Mai 1958) der Wahlkommission, Klagenfurt, Mießtaler Straße 6, vorzulegen, die den Empfang des Wahlvorscblages unter Angabe der Zeit der Empfangsnahme zu bestätigen hat. Die Wahlvorschläge müssen a) von der nachstehend angeführten Mindestzahl von Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Diese beträgt: Für den Wahlkörper: der in Ausbildung stehenden Ärzte 20 der praktischen Ärzte 20 der Fachärzte 20 b) ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerbern mit deren Unterschriften enthalten, als Kammermitglieder für die Ärztekammer vom betreffenden Wahlkörper zu wählen sind, und zwar in der beantragten Reihenfolge unter Angabe des Vor- und Zunamens, der Geburtsdaten und der Anschrift sowie der Berufsbezeichnung des Wahlwerbers nach Ärzteliste am Tag der Wahlausschreibung. Der Wahlvorschlag muß einen der Unterzeichneten als Zustellungsbevollmächtigten der Wählergruppe anführen, widrigenfalls der Erstunterzeichnete als Zustellungsbevollmächtigter gilt. Der Wablvorschlag kann durch Aufschrift als Vorschlag einer bestimmten Organisation oder Wählergruppe -bezeichnet werden. Die Verbindung (Koppelung) von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Die | Wahlkommission wird die ordnungsgemäß erstellten bzw. ergänzten Wahlvorschläge bis spätestens 26. Mai 1958 in der „Kärntner Landes-Zeitung“ und in der „österreichischen Ärztezeitung“ verlautbaren. In die zugelassenen Wahlvorschläge kann während der letzten 5 Tage vor dem Wahltag an Wochentagen in der Zeit von 8 -bis 12 Uhr im Kammeramt, Klagenfurt, Mießtaler Straße 6, Einsicht genommen werden. Nicht zu verlautbaren sind Wahlvorschläge, die nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften tragen oder keinen einzigen wählbaren Wahlwerber enthalten, wenn das Berichtigungsverfahren erfolglos geblieben ist. Jede wahlwerbende Wählergruppe, deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde, kann einen Vertrauensmann für die Wahlkommission entsenden. Der Vertrauensmann erhält vom Wahlkommissär einen Eintrittsschein, der ihm die Anwesenheit als Zeuge der Wahlhandlung ermöglicht. Ein Einfluß auf den Gang der Wahlhandlung steht dem Vertrauensmann nicht zu. Abstimmungsverfahren (Stimmabgabe) 10. Wahlberechtigte, die im Bundesland Kärnten außerhalb der Landeshauptstadt Klagenfurt ihren Berufssitz haben, können ihr Wahlrecht durch Übersendung des den Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts bis längstens 31. Mai 1958, 13 Uhr, an die Wahlkommission für die Wahlen in die Ärztekammer für Kärnten, Klagenfurt, Mießtaler Straße 6, ausüben. Jeder Wahlberechtigte, der au-f diese Art sein Wahlrecht aus-übt, ist verpflichtet, sich des ihm von der Wahlkommission bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltag übermittelten amtlichen Wahlkuverts zu bedienen, dasselbe sorgfältig zu verschließen und auf dem anhängenden Kuvertabschnitt die dort befindlichen Vordrucke (Name und Anschrift usw.) mittels Schreibmaschine oder leserlicher Handschrift auszufüllen. Die Anbringung anderer Vermerke, Zeichen usw. auf dem Wahlkuvert durch den Wahlberechtigten macht die Stimme ungültig. Das Wablkuvert kann durch die Post in Form eines eingeschriebenen Briefes an die Wahlkommission eingesendet werden oder dieser am Wahltag, am 31. Mai 1958, in der Zeit vom 8 bis 13 Uhr in Klagenfurt, Mießtaler Straße 6 (Kammeramt) überbracht werden. Für die Umhüllung des Wah-lkuverts ist derart Sorge zu tragen, daß jeglicher Postvermerkt und sonstige handschriftliche Aufzeichnungen auf dem Wablkuvert selbst wermieden werden können. Die Übersendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Wahlberechtigten. Die Verwendung eines anderen als des zugesandten amtlichen Wah-lkuverts macht die darin befindliche Stimme ungültig. Die Wahlkommission ist verpflichtet, dem Wähler auf sein Verlangen die Übernahme das Wahlkuverts zu bestätigen. Der Wa-hlkommissär hat die bei der Wahlkommission bis zum Wahltage einlangen- den Wahlkuverts zu sammeln und für deren sichere und -geordnete Aufbewahrung bis zum Wahltag zu sorgen. Wahlberechtigte, die innerhalb der Landeshauptstadt Klagenfurt ihren Berufssitz haben, können ihr Wahlrecht nur durch persönliche Abgabe ihrer Stimme am Wahltage von 8 bis 13 Uhr bei der Wahlkommission, Klagenfurt, Mießtaler Straße 6, (Kammeramt) ausüben. Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht nur durch persönliche Abgabe ihrer Stimme ausüben können, dürfen sich für den Fall der Krankheit von einer Geleitperson führen un-d diese für sich abstimmen lassen. Außer in einem solchen Falle darf die Wahlzelle nur von einer Person betreten werden. Jeder Wähler hat sich durch eine Urkunde oder sonstige Bescheinigung, aus der seine Identität ersichtlich ist, auszuweisen. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler tritt vor die Wahlkommission, nennt seinen Namen, den Berufssitz und erhält vom Wahlkommissär das seinem Wahlkörper entsprechend farbige leere Wahlkuvert, sowie auf Verlangen einen leeren Stimmzettel. Der Wähler begibt sich sodann in die Wahlzelle, legt den ausgefüllten Stimmzettel in das Kuvert und übergibt nach Verlassen der Wahlzelle das Kuvert verschlossen dem Wahlkommiss-är, der es uneröffnet in die für den betreffenden Wahlkörper vorgesehene Wahlurne legt. Nach Abgabe der Stimme ist der Name des Wählers von einem Mitglied der Wahlkommission in der Wählerliste des betreffenden Wahlkörpers abzustreichen; der Name des Wählers, der seine Stimme abgegeben hat, ist in das für den betreffenden Wahlkörper fortlaufend geführte Abstimmumgsverzeichnis unter Beisetzung der fortlaufenden Zahl der Wählerliste einzutragen. Eine Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe steht der Wahlkommission nur dann zu, wenn sich bei d-er Stimmabgabe Zwe'fel über die Identität des Wählers ergeben. Gültigkeit der abgegebenen Stimme 11. Als gültig wird jeder Stimmzettel angesehen, der für einen verlautbarten Wahlvorschlag abgegeben worden ist und in seiner Größe und Farbe dem Stimmzettel nach der Nationalrats-Wahlordnung 1957, BGBl. Nr. 67, entspricht (weiches weißliches Papier, ungefähr 14 bis 16 cm breit und 21 bis 23 cm lang). Wenn ein Kuvert mehrere für dieselbe wahlwerbende Gruppe gültig ausgefüllte Stimmzettel enthält, so sind sie als einzige Stimme zu zählen; enthält es mehrere gültig ausgefüllte Stimmzettel, die auf verschiedene Wahlvorschläge lauten, so sind alle Stimmzettel ungültig. Stimmzettel die keine Aufschrift tragen oder Kuverts, die keine Stimmzettel enthalten, sind als ungültige Stimmzettel zu zählen. Klagenfurt, den 14. März 1958. — ZI. 82a/58. Für die Wahlkommission: Der Wahlkommissär: gez. Dr. Zenkl e. h. Gerichtliche Verlautbarungen } Oberlandesgerichtspräsidium Graz Stellenausschreibung Dem Erlasse des Bundesministeriums für Justiz vom 6. März 1958, Zahl 1438/58, gemäß gelangt beim Landesgericht Klagenfurt die Stelle eines Vizepräsidenten in der 4. Standesgruppe der Richter zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche hiezu sind bis einschließlich 2 0. April 19 5 8 im Dienstwege beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 13. März 1958. — Jv 2845-4a/58-2. Der Oberlandesgerichtspräsident: Dr. Lachmayer e. h. Oberstaatsan w a 11schaft Graz Stellenausschreibung Bei der Staatsanwaltschaft Leoben gelangt ein Dienstposten eines Staatsanwaltes der Standesgruppe 2 zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche sind bis längstens 15. April 1958 im Dienstwege an die Oberstaatsanwaltschaft Graz zu richten. — Graz, am 17. März 1958. — Jv 307-4 a/58-2. Der Oberstaatsanwalt: gez. Dr. R o s s a e. h. Präsidium des Landesgerichtes für ZRS, Graz, Nelkengasse 2 Kundmachung Beim Bezirksgericht Frohnleiten gelangt eine freie Richterstelle der ersten Standesgruppe der Richter zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche sind bis längstens 15. April 1958 im Dienstweg beim Präsidium des Landesgerichtes für ZRS, Graz, einzubringen. — Graz, 14. März 1958. — Jv 727-4/58-2. Der Landesgerichtspräsident: Dr. Alexander K a r p f e. h. Edikte und Konkurse Versteigerungsedikt Am 26. März 1958, 9 Uhr, werden in Klagenfurt, Rosentaler Straße 140, nachstehende Gegenstände öffentlich versteigert: ein Autowrack mit Reifen, ein großer Doppeltürstock, zwei Holztüren. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 4, am 10. Februar 1958. — 4 E 1298/58. Gläubigeraufforderung Die Agrar-Union Dr. Hans Bach, Gesellschaft m. b. H. in Friesach, Kärnten, hat sich aufgelöst. Gläubiger haben sich beim Liquidator, Herrn Raimund Klotz, Wien, XVIII., Peter-Jordan-Straße Nr. 67, zu melden. Der Liquidator Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag der Lotte Kleewein in Velden, Bäckerteichstraße, werden nachstehende, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber wird aufgefordert, sie binnen sechs Monaten, vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: „Sparbuch Nr. 923 der Volksbank Velden, Wörthersee, lautend auf Lotte Kleewein, Velden, mit einem Stand von 8323.50 Schilling. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 3, am 13. März 1958. — 3 T 38/58-3. Gemeinschuldner: Fritz Andlinger. Klagenfurt, Adlergasse 4. Beschluß Über Antrag des Gemeinschuldners wird ge mäß § 140 ff. KO die Abschließung eines Zwangsausgleiches zugelassen und die Tag Satzung zur Verhandlung und Beschlußfassung darüber auf den 28. März 1958, 16 Uhr nachmittags, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock, anberaumt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 4. am 14. März 1958. — S 3/58-8. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28