Hauptrepertorium über / die unter der Regierung Sv. k. k. apost. Majestät Zrimz des ZweAtev. vom sten März 1792. bis Ende 1797: erflossenen, in den bisher erschienenen x Bänden enthaltenen Gesetze und Verordnungen. A. Band Seit. (auf bif mit Kuren sich abstehenden) anfPsn» scher hi der Medizin, und Chirurgie wachsam zu fepu. 7 160 Sieb auch Wasrnmeister. von «steil 2>embiiti«ßvn der Länderstell.n, an die oberste politische Behörde eiazusende». 5 401 Jidsahren (Verbvth des) der.schweren Frachuvazen von der Coauffee aus Nebenwege. 7 327 Adsah rsgrlder an die Landesstelle, nicht an das Fiskalamt einznsenden. 6 119 Abführung der Renntgelder und Kauf,chillinge. 4 17^ -— der Verlassenschafts • und Uuterrichlsgclber an die Kreiskassen. 10 66 J — der Siener an dieselben in Wcstgalizien. 10 7x3 Abgeordneten ('für die Amtshandlunaen dkö Richters, oder dessen) was wegen der Taxe zu beobachrea ist. j 347 Abgeurthellten ( mil Versorgung der) die Krimiaal» gerichle nicht zu belasten. 1 49 Abhandlung (Key öffentlicher) oder Rede, wie sich von den öffentliche» Lehrern zu benehme,,. 4 644 Abtürzungswörtet in den Handlungsbüchern werden verbothe«. 4 245 Adlomnqsstundc (vor der bestimmten) sollen Käßste. cher, Greißler, Fragner, auf den Marktplätzen nicht erscheinen. 7 266 Abschätzungen (bey den) der Häuser zur Sicherheit des AerariumS sollen sich Kreisingcnicure und Schätzer genau nach ihrer Eisespflicht halten. 4 675 '— (wie sich bet) den) und Versteigerungen in Ansehung der Hypothekar-Gläubiger zu benehmen, 5 2811 « » Ab- B. &. Abschätzungen mir geschehen sollt», wenn ein Unter« tba» mil seinen Realitäten für ein Waisen > Kirchen-vder FoudSkavital Sicherheit leisten will. 10 297 Abschlüssen ans dem böhmisch. ständischen Archiv, Eintragung der Urkunden, könne» die Stände oerroil» l'gco. 5 388 Adsentirung (Weisung wegen) derAdvokaten. 1 36 — (vir) vom DieNstortk, wird die Lizenz beschränket. 1 270 — (zur) sollen die Lizenzen von Postmeister» durch die Oberpostverwaltung gesucht werden. 10 33 t 2lbftifruugen (wann bep) oder Veräusserung der Bauerngüter •, die Dolirung der alten Exposiken mit solchen Statt findet. 7 114 Abtreibung der Leibesfrucht (durch welche Mittel der) (3 370 vorzubnigen. £4 .377 Abtretung, H Cessivn. AbUktheilung der Labakschwarzer betreffend. Vorschrift. 3 411 — urit Untersuchung der Auswanderer soll mehr befördert werden. 7 454 — (den brr) ist sich das Auswanderungspatent gegenwärtig zu halten. 7 4Z6 — der politischen Verbrecher, wie der Polizey zustebt. 8 123 Abwesenden (die) Dasollen, Angesessenen, und Ein- wohner des neuen Antheil PvhlenS werden einberufen. 7 210 — (die) Grundbesii-er sollen Bevollmächtigte bestimmen. 10 713 Achtbriefe, derselben Taxe. 3 326 Addresse (mit doppelter) die auf den Postwagen zu gebende» Frachtstücke zu versehen. 7 260 9lJieI (wegen Verlust des) wie sich in Kriminal-Utthei- frn zu benehmen. I 3 — (Verleihung des) von einem Reichsvikariate während des ZwischeareichS , wie aozusehen. x 625 — (über den) sich answeisender Partheyen Taufscheine, wie beschossen scyn sollen. 4 8>4 — (der) soll nur gegen die ganze Laxe verliehen rottbtii, 10 574 Adel 8. G. Adel (bfr) in Galizien, welchen Stempel wegen des erhaltenen'Rilkerstaudes gebrauchen soll. 5 281 Adelichen (wie von) Parlheyen die.Verlaffeuschafts-Aus- weise der Sterblaxe einzustellen sind. 1 681 >— (die Todesfälle der) in Galizien sind vom Orlspfar« j 1 369 rer an die Grenzkämmerer anzuzrigen. |<,> 165 — (wegen der) und bürgerlichen Mädchens^flung in- Böhmen, wie sich zu benehmen ist. 3 11g — (in Gegenständen des)Richkeramts, Zn;otbniing für Tyrol, und Abnahme des Morluariums. 3 201 •—>— im Vorderösterreich. 3 207 •— r) und Cioilpersonen wegen Mi- (4 556 litär - Aerarial» Forderungen , wo 511 behandeln sind, jö 89 — (in die) Marrikelbuchcr um Jmmalrikulirung, ist sich an das ständische Kollegium zu wenden. 4 66 j — (zu dem) Forum in Oesterreich gehören die Trien- ter vom Reichsvikariate Geadelten. 7 475 Adelsproben für die mestgallzische Jugend bey Ansuchen um Aufnahme in die NeustädterMilitärrAkademie. 9 259 Aderlttstm (das) bey schwangeren Personen, und die Zungenbrandlösung bey Kindern wird den Hebammen verboten. * 4 31g — dem Kranken Diebe ohne Anordnung des ArztcS wird untersagt. 10 714 Administratoren der alten Pfründen, wie sich in den Auslagsberechnungen zu achten haben. 3 133 — (der GefällS ) Wittwen - Pension. £ 16 Advent (im) obcrin der Fasten können Ehe-AufLebo- lhe geschehen. a 4 Advitalitsttsgüter (in Erbfallen der) ist sich nachdem Sukzessious- Normale zu benehmen. 3 34 Advokaten (wegen Abscnlirung der) ergangene Weisung. 1 36 — sollen keine zu Gericht gehörige Vorstellung blos an das Präsidium einrcichen. 1 62 >— ( Pönalitäken der saumseligen) wie zu berechnen sind. 1 167 —\ sollen bcp mündlichen Verfahren auf dem Lande zur a Z In- HS ( 6 ) HS P. 6. Jnrotnlirung der Appellations. Schriften keine Reifen mochen. i 325 SlfotmititJtt (die), betreffenden Verordnungen sind an die juridische Fakultät zu senden. 1 617 — (bit; Buflfbimg eines) ex Officio, was wegen der Tax - Nachsicht auszudrückm ist. 2 275 u— dürfen bey KrelSämlern keinen Vergleich anfuchen. 2 231 — 254 . — die von Partheyen Vorschuß erhalten , und die Ta« ,mt doch nicht abführen, wie anzuseben sind. 2 416 •—• (zu Reisen der) wegen Betreibung, oder Empfehlung der Parlhcigeschafte keine Erlaubniß zu erlheilen. Z 259 — ( den ) sind unlesliche und fehlerhafte Schriften zurück zu stellen. 3 369 •— wie sich der Substituten wegen bey VertretungS« Vollmachten zu benehme» haben. 4 103 — sollen den Parlheyen für mündliche Anbringung der AppellazionS - und Revisions « Schriften keine Kosten anrechncn. 4 329 — zu Pest graduirte, wann in den deutschen Erblanderu praktiziren dürfen. 4 472 ■— (ohne Beziehung eines) wie die Syndici in regulir- ten Städten Satz - Schriften einreichen dürfen. 4 61.6 — (an Seite der) die Tagsatznngserflleckungen, und Fristenerweiterungen zu beseitigen. 5 330 — b y Untersuchungen, der Unterlhans - Beschwerden wider die Obrigkeit nicht zuznlassen. 6 137 — (von Seile der) wird zur Wahl eines Konkurs« masse - Verwalters eine Spezialvollmacht erfordert, g 32,2 •— auf dem Lande in Galizien, wie sich in Verriet« lung der Parlheyen bey den Landrechten achten sollen, und Benennung derselben. 9 106 Advokaten < Gericht in Galizien hat aufjlihören. 9 .358 •—- — zu Krakau — 10 324 Wvokatur (zur) sich meldender Kandidaten halber, wie sich von den Appellations-Gerichten zu benehmen ist. 1 47- Ar- ( 7 ) KzD B. S. Advokatur ($uO niifit $ujuIfljTen, bie Feinen Stallum advocandi haben. 3 320 — können Magisiratualbeamte nicht auSüben. 5 11 — (die Praxis der) kann auch bcy dem Fiskalamte genommen werden. 5 304 Advokazien, mit der Jurisdiktion verbundene im Westgal. sind zum Landes-Kriminalfond cinzuziehen. " 10 164 Aeltern (weder dem Vater, noch den Anverwandten beyder) fallt das Erbrecht zur Verlassenschaft eines uneheligen Kindes zu, sondern wird zum Aerarium eingezogen. 4 202 — sollen die Kinder nicht in das Bette nehmen. 7 2>y 5 Aemter und Beamten werden von Sr. Majestät bestät- ji , t'get. \— 23 Aerarial * Einlösung (über die in) nicht gelangten . Bergprodukte, wie die Verzeichnisse zu verfassen. 5 426 — Gebäuden (bcy (Überschlagen zu) das Ziegelmaaß anzusetzen. 4 204 — Güter (bey Transporten der) die Vekturanten mit Ladscheinen zu versehen. 9 Zc>; — Hauser (über) die Aufsichtzu pflegen. 5 35 ■---Abschätzung halber, wie sich zu achten. . 4 ,675 .— — ( bcy Verniiekhung der) bereu Stand im Kontrakt zu beschreiben. 5 44c, — Kapitalien, wenn auf Grundbesitzungen haften, waS bey deren Veränderung in den Anzeigen anzumer- ken. f 7 131 — Militär - Forderungen (wegen der) wo die Strei. ligkciten der Civil-und adelichen Personen zu verhau- /4 556 dein sind. 89 — Schulden , Pönalitaten und anderer Zahlungen wegen, wie sich der Käufer eines Guts zu benetz. men hat. A4 ,24 •---davon kömmt es ab. ^ — Vorschüsse zu Erbauung, oder Rcparirung der Militär Offiziers » Quartiere. 5 4<33 0 4 Aera-. HK ( 8 ) HA B. S. (Vergütung voni) der Reisekosten zur Kon-zertation in Ansehung der Konkursgüter hat nicht Statt. 3 56 >— (über die dem) oder Religionsfondsc. gehörigen Sacken ist ein Kauf ohne Lizitation unglltig. 3 94 ■— (das) haftet nicht für die den Kourieren anverrrau- trn Pakete. 3 386 (über die) wie die Tabellen einzufchicken. 4 8,52 Attzte, welche in den deutschen Erbländern prakti» ^1 475 ziren wollen, waS zu beobachten haben. ' (— 6g6 SlDL'AtC in Ungarn graduirte, wie praktiziren dürfen. 1 609 — — Abänderung dieser Verordnung. 3 383 •— (die Hilfe der) im Falle eines wüthigen Hundsbisses ' sogleich anzusuchen. 4 247 — auch bey starker Ohnmacht. 10 484 >— wie sich in Ausstellung der Zeugnisse über die Leibes» gebrechen der zur Abarbeitung der Geldstrafe mut» theilten Schwärzer zu achten haben. 4 701 — welche in Wien die innere Heilkunde ausüben wollen, was zu beobackten haben. 9 » •— was wegeg Taxirung der Arznepen beobachten sollen. 9 276 — wann die Kranken behandeln dürfen. 9 299 «— sollen in den Rezepten das Gewicht und die Zahl mit Buchstaben ansschreiben. 9 307 Aetzungsaelder (Vergütung der) von den in Untersuchung stehenden Verbrechern. 1 228 — Vorschüsse wegen für die Kriminalgerichte, wie sich zu benehmen. 5 414 SlffeU (das Hernmziehen Mil) wird den Ausländern ver» boten. 5 375 Aftervermiethung der Wohnungen io Wien. 7 132 i— der Wohnungen in Triest. L 209 Sieh auch Vermiethungen. Nfleutsp sollen sich von Empfehlungen der Geschäfte enthalten, 3 259 — welche an französische Kansscuke gestellte deutsche etbländtschc Wechsel zahlbar machen, und daS Geld aus- tz-A ( 9 ) «5e£ B. ©,, ausser Land führen wollen, sind In Verhaft-zu neh« m.n. 4 *o4 Agenten (durch die) sollen die Staatsbeamten ihre Bittschriften an Se.Majestät nicht überbringen lasten. 9 140 Akademie (zur Aufnahme in die Neustädter Militär») wie die westgalizische Jugend den Adelstand auszuweisen hat. 9 259 >— Fondskapitalien (bey Bezahlung der) immer von der Quittung der Kreiskasse ein Dupplikat an die Landes« stelle zu senden. 4 335 — ritterlich » Therestanische wird wieder hergestcllet. 10 437 Akatholifchen (In dem) Gymnasium zu Teschen Studierende haben zur Erhaltung eines Staatsdienstes sich an einer erbläadischen Universität prüfen zu lassen. 3 48 — ( Eheverkündiguug und Trauung der ) wie einzu- £5 427 leiten ist. £7 45- -— ( wenn von einem ) wider einen Prediger der Herr» schenden Religion bey einer höher» Behörde eine Kluge zu führen ist. 4 4<$ > — (wie auch von dem) Tbeile zur Prüfung der Brautleute von genaschter Religio« vordem kathol.Pfarrer zu erscheinen ist. 10117 Akazicnbaumß (Anpflanzung des) 7 '(> Akergründe , wie den Religionsfonds ' E^postteo und alten Seelsorgern überlassen werden können. 9 52 AkkeN, alle zugetheilte. soll jeder Magistratsrath vor Anstreiung vom Dienste aufarbeiten. 3 399 Akzeß, wie bey den Justizbehörden gestattet werden kann. >0 1 11 -—• — nachträgliche Erinnerung hierwegeu — 1 16 Alberttlsthaler (der holländischen) Kurs. 8 1 23 Aüdau ( nach) wird von Wolfau das Dreyßigstamt , übersetzet. 8 3*7 AHMvseU (öffentliche Sammlung des) für die durch Feuer, Wasser, feindliche Einfälle, verunglückten Unterthanen wird gestattet. 2 340 a 5 All- M ( io ) d B. S. Allmosm (bey der Sammlung des) sind die Sam. melndea anständig zu behandeln. 2 343 — (in Sammlung des) betretene angebliche wandernde Prinzen, und derley Personen, wie zu behandeln sinv. 3 235 AllodialstUt (mit einem) oder Fideikommißgut verbundene Lehenskorpora, ob in die Verlaffenschafisab-handlung, in daS Mortuarium, Erbsteuer zu zie- hen sind. 2 124 Allodialist'rung (zur) der kleinen Lehenskörper sind die Besitzer anzuleiten. 5 224 AlsoJablonka (nach) wird von Starina das Zoll-Mld Dreyßigstamt, und daS Minutienamk dahin übersetzet. 9 296 Alker (rür Nachsicht des) Taxe. 10 6gj Alterlhumskunde (Zoll der, die) Naturgeschichte, Mathematik, Anatomie, betreffenden Werke. 1 164 Alumne» (Aufnahme der) aus Pavia. 10 381 Amomi Semen, (auf) Zollsatz. 5 241 Airitserinnerullgen (die) sind über jeden Rekurs, wo cs auf Abänderung eineS richterlichen Bescheides ankömmt, abzufordcrn. 7 >3° Amtsschrlften von der Armee, in Päckcn, in Ge« (5 297 genwart eines Bankalbeamten zu eröffnen. (—372 Amtswerber in Galizien müssen sich einer Prüfung auS dem politischen Fache unterziehen. 4 156 Amulete, Lukaszettel, Agnus Dei, sind von den Klo- stermendikantcu nicht auSzutheilen. x 88 Anatomie (Zoll der, die) Alterlhumskunde, Natur» grschichte, Mathematik, betreffenden Werke. • 1 »64 Andacht ( von der bisher beobachteten Kirchen.) wie in Betreff der Messen und des Segens abgewichen werden darf. 9 462 — (besondere) ohne Vorwiffen der Landesstelle nicht zu veranlassen. 5 218 Anlehen, mit Lotterie verbunden, wird eröffnet. 10 610 Anoinmischen Anzeigen (wie die) zu behandeln sind. 1 21 All- B. S. HO ( ir ) HO 9fnn^mtrt(im, (u$twmge) Sieb Testamente. Ansn'dlungs >Beförderung io der Festung Josephstadt. - Ansteckende Krankheiten. Sieh Krankheiten. Antrphonen (Einfuhr der) betreffend. Anverwandte der verstorbenen Adelichen, und die Pfarrer festen die Todesfälle anzrigeu. Anzeigen. Sieh Denunziazionen. Apotheken (wer btt) ) in die Lehre ausgenommen werden darf. — (von öffentlichen) entfernte Landwund— (Bcyträge zu dem) wie einzuheben. 10 67 — soll zu keinem.Jorisdikzionö • Gegenstände gemacht werben. 10 86 Ar- ( 15 •) < ■ B. S. Ukmmkasse (wie das der) zufallende Perzent von Lizi« tollmen abzunkhmen ist. 5 244 Armcnve'.sprgungsanstaltenzuGra'hinSttyermark. 7 28 Sil iti Nt l) (die Alleste Übel die) der SlislungS-und Sli-pendienweiber nach den wahren Vermögensumständen derselben ausziistcllcn. 1 557 Armuthszeuglllsse (Vorsicht bey Ausfertigung der) für die Juden. 4 304 — (alle) der Juden, muffen vom jüdischen Bezirksein- nchmer., ur.b dem Kreisamte beställiget ftyn. 4 49,3 Aknsteiner Handlungshaus löset die obrigkcirlichen und. unlerthänigen Versicherungsscheine ein. 2 5-4 Arrak einzusührcn, wird verboten. 1 430 Arrest- Wache-und Schlikßgeld abzustellen. 1 446 ■— (Me Erleichterung deS) eines Schuldners betreffend, v»d in wie weit die dem Schuldner zugestandene ' Befreyung von seinem Arreste Statt finde. .6 397 Arrestanten ( wegen hindanzuhallender Entweichung der Kriminal- ) sollen die Landgerichtsdiener wachsam seyn. 7 253 — - Nennungen (wie sich mit dev) und Aetzungs- . Vorschüssen für die Kriminalgerichte zu benehmen. 5 414 Arreftirung (bey) soll sich Niemand der Wache wi. dersetzen. § 22,3 — ( wie sich wegen ununterbrochener ) der kranken Schuldner z» achten. 10 >24 Arrha-Abzuq von dem Gehalte deöAufsichlsprrsooale. 5 53 — von Siipendien. .<2 230 — (»on Gesallebeamten.) 3 405 — Betrage gleich bey Ausfolgung der Besoldungen an die siadiilcken Beauuen zurückzuhaltea. 3 2 »4 •— (dem) unterliegen die städtischer» Wirlhschafts « oder Gülerbeamlen nicht. 3 276 — (die Vvrschrille» wegen deö) genau zu beobachten. 4 295 — (wie sich mu dem) von Pensionen der Militärwitl- wen und Waisen zu benehmen. 4 789 Arrha, * B. S. Arrhü'AbZU^ vom Banka! - und Labackgefällcuperso- »ale. 4 368 — (nach dem) die Besoldungen der städtischen Beamten auszuzahlen. 5 425 — (bem ) wie weit der Gehalt der Justiziarien der Sraatöherrschaften unterliegt. 6 276 — (von) sind die Zehrungögelder frey. 8 451 —, Karen; • und Karakter'staxea haben in daS Käme« rale einziistiessen. y 325 -— (nach Abschlag der) ist die Karenztaz^e auszumeffen. 10 638 Arsenik zu verkaufen, wird unter mehr beschränkten Bediirgnissen gestattet. 4 Ho — (deS weissen) oder HiterichS Gebrauch, zum Fut« ter für Roß «und Rindvieh, und der Verkauf des« f 9 130 selben wird untersagt. £io 223 Artikel (wie die Manufakturs«) in der Kommerzial« tabelle zu erscheinen haben. 9 '54 — ( welche ) die Bund - und Krepinmacher führen fio 75 dürfen. \— 135 — die Nadlermeister. 10 82 — die Pfadler. 10 139 —, welche jeder Handlungsklaffe zugewiese» find. 10 90 Artillerie (von dem) Hauplzeugamtc muß das Befug» niß zur Erzeugung und Verkauf deS Pulvers und Salniters erwirket werden. 2 309 Arzeney - Wissenschaft (was zur Ausübung der) (1 475 erfordert wird» v 636 V 3 H Arzeneyen (Verkauf der) von Quacksalbern und andern unwissenden Leuten wird untersagt. 3 218 — (die Kosten für die) find bcy Rechnungen über Sri# minalkostea abgesondert anzuführeo, und nach der bestehenden Taxa pauperum aufzurechnen. 4 82» — (mit den unter die Klaffe der) gehörigen Material. Maarenartikclu solle» die Krämmer und Kaufleuke auf dl i7 ) GO S. S, auf de« Lande, ohne eigene Berechtigung dazu fei» nen Handel treiben. 4 304 Nsjeneyl'il (die Liquidationen der) find von den Krimi« nalgerichten halojährig rttijubmtß.11. 7 426 — (sie das Haufiren mit) ansüchenden Paßwerber sollen von Kreisämtern an die LandeS'ielle angewiesen werden. 8 484 — (was wegen Toxiiung der) die Aerzte und Wund« ärzte auf dem Lande zu beobachte» haben. 9 276 — (wann der Verkauf der) den Wundärzten io West- ^ 9 311 galtzien gestaltet ist. (10 205 — ( wegen Zubereitung und Preis der) Vorschrift für Westgaliziem 10 329 Sieh auch Äerzte und Apotheken. Arreneydispensatorien (auf die nützlichsten Vorschläge zu Vereinfachung der) und des Armeemedikamenlen« systems werden Preisfragen auSgesstz-t. 4 185 Arzeneygeschirr mit vermischten Zinne nicht zu verfertigen, und zu verkaufen. 7 167 Arzeneyhandel (unerlaubter) wird verboten. 6 439 Arzeneykosten (die) für die Kriminalsträflinge find bey Verrechnung der übrigenKriminaikosten abgesondert aNjuführen. 4 82» — (wie die Liquidationen der) und chyrurgischen Ope> razionskosten zur Vergütung aus dem Ärimiualfoad einzubringcn find. 7 439 Arzt, S>eh Aerzte. Asche (der Kauf der) ist den Saluitersiedern zu er- Ascher Konsistorium Augsburg. Confession (dem) ge» büyret keine Aerichlsbarkeit über geistliche Perjo.uen. 3 264 — (im) Bezirke gehören Oie Ehestreitigkeilen zum cor« tetchtera. Asche- AusfuhrS Verbot betreffend. 1 45» 8 104 * «ff-- «uptrepettorium. HrO C 1» ) B. S. Assekuraiizkammer (wie sich bfc) bey Veräusserung ihrer Akzien zu benehme« hak. in 306 — Erklärung dessen. — 663 Assignaten (wann die französischen) bey den Grenz. manthstazionen zurück zu weisen sind. 4 557 Assistenz (wie und wann mittels) des Kreisamtes die ^ 7 107 Skempelstrafen einzubringen sind^ \— 109 — den Werkbezirks» und Militärkommanden bey Ein» Hebung der Ezekution zu leisten. 10 200 Attestate (wie die) für Stndirende an den Gymnasien , und für deutsche Schulen auszuferligen sind. 1 235 — (die ) der Armuth für Slistungsund Stipendien. Werber sind nach der wahren Beschaffenheit der VermögenSnmstände auszustellen. 1 557 Attestatum Vitae soll rin jeder Besitzer eines Staats. gut- halbjährig beybringen. 9 89 Sieh auch Armuthszeugnisse, und Zeugnisse. Aufenthaltsort (der) des Bittstellers und die Oumer der Wohnung ist nebst dein Datum in dev zum Gu-bernialeinreichnngSprotokolle gelangenden Bittschrif» J 3 17t ten anzumerken. \ —281 Aufgabe des Brodes mit diesfälligen Unfügen abzustellcn. 1 433 — der Briefe, Sieh Briefe. Aufgabsstatlon (aufdie) in Rußland, muß in den Avisobriefen über dir einzuführcndeo Juchten von den Zollämtern gesehen werden. 7 254 Aufgebote der Ehen können in der Fasten ob*r Ad- ventszeit geschehen. 2 4 — (dem dreymahligen) unterliegen die griechisch-nicht unirten Religionsvcrwandten in ihrem katholischen 5 6 4S3 Pfarrbczirke, und in ihrem Bckhhause. 7 7 45* Aussage (vor einer neuen) ist auch jedes schon zugelassene Werk der Censur vvrzulegen. 4 498 Aufschrift (mit einer doppelten) sind die auf den Postwagen zu gebenden Frachtstücke zu versehen. 7 260 Nmlchnib-Düchkl (liait der) sind über die ZionSgel, der %vP* < l9 ) der der fydcbtet und Unterthanen gestempelte Quittungen auszuferligen. Aufsichtsstazionen in Galizien Aufhebung und Er. richtung der neuen. — (wegen der io bvlletierende) verwandelten Einbruchsämter zu Borsa , und Ruskowa Bollina , und Errichtung eines HauprcinbruchS.ulid Drepßigstamis zu Leordina. Au.stsburgische und helvetische Glaubensvcrwandte / Gemeinden und Pastoren i» Westgalizieu werden dem Wiener Konsistorium unterzogen. Ausfuhr. Sieh in den Schlagwörtero der verschiedenen Gegenstände nach. AuöfuhrsZvll- ( Tariff über den ) und Elnfnhrszoll , d«nn Dreyßigstgebnhr von den nach Ungarn und Siebenbürgen gehenden dcutscherblandischcn und ga» lijischen Fabrikaten, Manufakturen oc. Auskultanten, wie angcstellet werden dürfen. r— sollen bey ihrer Anstellung in Eid und Pflicht ge» nommen , und diese Dienstleistung ihnen angerechnet werden. Ausländer (die im Lande unter dem Dorwande als Künstler herum ziehenden) sind über die Grunze zu» rück zu weisen. — (wie die mit allerley Thiercn zur Schau i» die Erb« ( lande kommen wvllendeu) «nzusehen find. ) Ausreisser Sieh Deserteur. Ausschank (auf das Maaß der Geschirre zum) wachsam zu seyn. —- (auf) während deS Gottesdienstes Acht zu trage». Ausscheiden , und Ausspicleu ( auf das) verschiedner Sachen in den Wirthshausgärten wachsam zu seyn. , Ausschreien (das) der gedruckten Blätter durch die i Siändelwelber, wird verboten. b a 23, S. i 164 3 *78 ' 6 128 276 5 5 6 196 3 3<>9 6 289 4 645 4 861 ’52 21 — 375 6 232 6 44Z 3 213 6 254 10 63 t 5 S' ( so ) $ru£fcfll{frltöttltrr (Vorschrift bey Wahlen der) Bur« futmnfivr , Syndikus, imb RakhSmannrr. Ä> ksä rß'Rexrasentanten (wer zum bürgerlichen) onodtjlft werden fann. Unssig (Leitmeritz und) in Böhmen werden zu Haupt-lfn(ldeten erhoben. SiUÖU'lflnt, durch Lottospicl, und Würfel ist »erboten. Sieh auch Ausscheiben. Aus'pttz (in) wird der alltägliche Viehverkauf eingestellt. Audlrikb. Sieh in den Schlagwöktcrn der verschiedenen Gegenstände nach. " r- 9iufuumcrrer ( die Untersuchung und Aburtheilung der) soll mehr befördert werden. — ( bei) Untersuchung und Aburtheilung der) sollen sich die KreiSämter daS Auswauderungspalent gegenwärtig halten. •’ Am Wanderungen (wie in Ansehung der) die AuS. weise des Vermögens berechnet, und eingereicht wer« den sollen. / — ( wie auf die ) von den Bankalgcfällen - Administrationen Aufsicht zu trage« ist. — (wie bei) de») ohne Bewilligung in die chreussischen Staaten , die Erbichafrs - Vcrabfolguugsgcsuchc zu behandeln sind. — (wie die geheimen) hierlöndiger Unterthanen nach Hnngar» und Kroatien anzusehen sind. (auf) der Tuch - und Glasmacher - daun derley Ge. selten genaue Acht zu tragen. —, Verehligungen, Wanderschaften der zu Kriegsdiensten tauglichen vorderösterrelchischen Unterthanen, betreffende Verordnung. ___ (auf die Anwerbungen, und) der Sensenschmiede, dann Eisen-und Stahlarbeiter ist Acht zu haben. — der Unterthanen auS ihren Werbbezirken betreffend. ■— (die) aus Westgalijicu werden verhole». Aus- B. S. 9 118 5 255 4 324 4 822 2 21J 7 4j4 7 4L« i 94 1 212 1 401 1 437 3 266 4 49» 4 831 4 665 7 224 B. S. Auswandenlngen (auf bie) derSeidenzeug-und Dna» tuchmachcr wachsam f,u seyn. / Auswanderungs-Tabellm (wie die) zu verfassen sind. — sind richtig einz »senden. — (in den jährlichen) ist auch das binausgezogene Vermögen anzumcrken 4 514 Ausweise. Sieh io den verschiedenen Schlagwörtern der Geqenstäude nach. AusjtehUNg (Patent im Betreffe der) in Klagenfurt. 1 490 V ' f B. Babice (zu) wird eine Gränzwegmanth errichtet. 4 FZ 8 Back« Brat > und Kochmaschine des Theod. Heß. 6 .50 Backofen (bep Hi^kn des) wegen Verhütung der Feuers- gefahr vorsichtig zu seyn. 4 490 -— (vom Schlafen im) statt zum Schwitzen einzunehmen, das Landvolk zu warnen. 6 304 Backir (aufdie) wegen der Güte des Brodcs und der Semmeln zu sehen. 1 255 •— (wie die) Müller, Fleischhacker, wegen unrichtigen Maaß und Gewicht, und die damit einverstandenen Dienstbothcn zu bestrafen. ' 3 152 — (die) sollen zu allen Stunden mit gcnußbaren auS- gekühltem Brode versehen seyn. 4 420 — (die) Müller, Fleischhackcr n. dgl. sollen bm Ab- ( 6 409 nehmern ihrer Viktualien keine Geschenke machen. ( —423 Baden im treyen fliesscnden Wasser der Schulju- gcud unter gewissen Vorsichten zu gestalten. g 137 Bader- Sieh Chvruraeu und Wundärzte- Balle, oder öffentliche Lustbarkeiten ohne Bewilligung des Gymnasial - Präfekls, und des Profcssors zu besuchen, wird den Studenten verboten. 4 27 2 b 3 Barr- HK ( -- ) HK B. S. Bänder (di, Erzeugung bet; auf Handstühlen, Jeder« man» feey zu lasten. i 191 — (nur erbländische, und, als solch,, bewiesene) werden im Hausirbandel im Tyrol gestattet. 1 677 "— (t>er mit Gold und Silber durchwirkten) Punzirung und Stemplung. 3 133 Sieh auch Bandelkrammer. Baren (das Hrruntziehen mit) wird den Ausläa- (2 26 der» verboten. (5 375 Bärenmühle san der) und in dem Wienflvsse ist das Pferde « und Schwein, - Schwemmen verboten. 3 246 ^Bajonette (was wegen Verfertigung der) Karabinen MuSk.t'en re. zu beobachtet»ist. 6 36 Ball. Sieb Balle. Vandelkrammer (die Hausierpcksse für die) auf alle erbländische Erzeugnisse einzurichtea. 10 97 Dailkal-Aemler (Weisung für die) wegen des Brief. porto in ärntlicher Korrespondenz. • 7 44- .— Beamten (zu de» von) vo,znn,hmenben Hausvifi. totionen kann die Assistenz auch mündlich ang,suchet werden. 1 255 — (wie den) dießfallS bi, Assistenz zu leisten und fich ( 6 327 zu benehmen ist. \ 7 435 — Behörden (den) haben die Bergämker bey Der« langen die ntthige Auskünfte zu ertheilen. 1 58» — Gefallen (bey den) l»ll Niemand als Prakti» fant, weniger als besoldeter Beamter vor dem ig. Jahre seines AlterS angestellet werden. '619* —. Gefallen«Administrationen (den) ist die Au- Peilung der Salzverschleisfer Vorbehalten. , 4 5» —- — (wie sich die) mit gegenseitigen,Bekanntrnachun» gender Zoükontrebande benehme» sollen. 4 53° — — (von den) find den Magistraten und Ortsgerich- ten für die SicherstellungSmittel die legren nebst dem (7 425 Psstporto aus dem Aerarial« Fund zu vergüte». )y 76 ------Direktion (Aufstellung einer) zu Linz. 7 öuJ Ban- / » . . CSW# L -Z ) B. S. Bankal - Inšpektorate« (M) und ©oijdmtmt sind die »ökhigen Fuhre« zu verschaffe«. 6 408 — (bey den) im Böhmen geschieht die Pensionszahlung der Straffen.Beamten, der Weg. und Wasser-Maulh-Pensionisten oc. auch der Wiltwen. 8 493 — Personale Arrha.Regulativ. 4 368 — Remanenz und Gerichtsgelder - Abfuhr. » 58 — - Repräsentant (wann der) von den AppellaziouS» geeichten, und Landrechken vorgeladen werden soll, und demselben sind die Prozeß. Akten zur Einsicht mitzutheilen. 3 4 .— . Verbrecher (das Verzeichuiß über die Auslagen für die) und Gefälls - Uebertreter sollen die Kriminal» stadte bey ihren Rechnungen zugleich einsenden. 4 798 Bankozettel (neuer) wegen Patent. 8 155 —4 — io Tyrol 8 V6 —. — find auch in Tyr»! für den ganzen Betrag als baares Geld anzunehmen. 821-8 — (in) können die laudschäftlichen Steuern nur zur —-249 Hälfte abgeführet werden. 8 339 —. (zur Auswechslung) der alten) Termin bis letzten May 1797. 9 I0* — weiters noch bis letzten August. 9 33s — (Auswechslung der) in Krain. io 314 •— (Annahme der) statt baaren Geldes in Steyermark, und nicht Wucher damit zu begünstigen. 10 209 Batttt, wann die Juden gebrauchen sollen. 8 i84 Bannbriefe, (Taxe für) uad Achlbriefe. Z 326 Bannrichter (zur Vermeidung der Reisen der) in Jnneröstr., wie die Kriminaluntersuchungeo und das Verfahren voezunehmcn. 1 470 — ( gegen ) wie sich die Landgerichte in Jnneröstr., und er selbst gegen die Appellaziyn zu benehmen hat. 1 690 Barkowizer Zollamt wird nach Sulejsw übersetzt. 8 469 Barmherzigen Schwestern (um Aufnahme zu den) in Ostgalizien, wo die Gesuche einzubringeo. 9 262 b 4 Bar- B. S. / O«) wird ein Zollamt errichtet. 6 3»! Baßt'lll (her) zu Frauenstein aus Sachsen Einfuhr, wie zu gestatten. 3 96 Batktst (unter her Hauptbenennimg) Miisselinwaare, Sckleier Je. begriffener Lückel, Kommerziaistempel. 3 277 •— (vom) wird der AuSfubrszoll herabgesetzt. 8 104 ■—- hat auch in Ansehung Hungarns zu gelten. 8 323 SBittttflriten (23orrctthe tpon) ganz und Halbseiheven, , mnfclin- neu, und schleiernen Tüchelo, dann Sommer« und Winlermanchcstergillets und Westen, wie jut 4 109 stempeln sind. >4 606 Bau oder Reparazion ohne Konsens nie zu unteraeh« $ * 7* men. (10 701 — (wem der) der RcligionsfondSgebäude zu überlassen ist. 6 464 Bauführer sollen eher um die Untersuchung eines neuen Gebäudes nicht einkommen,-als bis das Haus zum Bewohnen hergestellet ist; auch neu aufgesetzte Stock« werke sind zu untersuchen. 8 104 Ballführungen (bei)) wird die Mischung des Lehms( 4 35 \ mit Kalk verboten. , f 5 293 •— (Gesuche um) wie zu insiruiren. 5 296 — (welche) dem allgemeinen Bauverbote unterliegen. 6 158 -— (zu den) in Steyermark die Begnehmigung der Laadesstelle einzuholen. 7 121 — ohne vorherige Bewilligung der Landesstelle, werden wiederholt verboten. 8 220 — (für die) neuer Häuser wird die Ausdehnung der Steuer« Freyjahre nicht bewilliget. 10 685 Baugeaenstande nach dem Anträge derLandes-Bau- direkzion auSzuführen. * 10 499 Dauberstellungctl anzvordnen, wird den Länderstel- len erlaubet. 9 239 Bauholz zu Dominikalbrücken gewidmet, in wie well der Wegmauth unterliegt. 1 169 >rr- (wi? d(e AuSfnhr dkS) gestattet ist. ra -6z Valh- fyp ( 2 5 ) Baumaterialien (welche Gattung -er) mauthftty ein- oefHbrt werden können. — (was wegen der) bey den Bauüberschlägen zu beobachten ist. BauM'lster (nicht allein die) Kämmerer oder Kaffiere in Steyermark, sondern auch die Magistrate haben für die Kaff'Verwaltung zu haften. Baurisse (dieVergütung der Reisen und) und die Maurermeister, betreffende Vorschrift. Bausysteme ^Präliminar) für jedes Jahr nach den Rubriken zu verfassen, und zeitlich einjufcnbcn; — — sind nicht mehr einzuscnden. Baustattcn (von) ist kein Holz durch die Arbeiter hinweg zu tragen. Bauüberschlaqe und Vorausniaßen find bey onju., tragenden Kirchengebäuden und Reparaturen sammt den Kirchenexlrakten den Berichten anzuschlieffen. — Bestätigung derselben. Bauerngüter (Erbfolge in Ansehung der) in Kraiu. ----in Steyermark. ----in Tyrol. —- (zu Besorgung der) keine Interims-Wirthe anzu-stellen. — (bey Veräusserung der) oder Abstiftung von denselben , wann die Dotirung der alten Expsfiten mit der-ley Grundstücken Statt findet. -— (untheilbarer) Erekutirung betr. — (zur Abbandlung und Abschätzung der) Vorschrift^ Bauernsöhne Aufnahme (der) zu wirklichen Webermeistern in Oesterreich ob der EnnS betreffend. Baumgipfel al» Weinzeiger ausjustccken, wird in Kraiu verboten. Baumkultiviruug betreffend. Baumöbl (vom) Kammeraltaz io Triest. Baumpflanzung (zur)anChauffeeu liegende Gemeinden gufzumuntern. b $ Baum- B. S. >4 394 .6 Z»7 7 ’S* 7 279 4 130 1 102 5 Z60 1 105 4 804 10 702 2 18 8 3‘9 6 191 4 59$ 7 112 8 30s 10 146 2 224 t 3°4 8 478 8 S°4 x 583 HS C -6 ) HS ». S. 53(tUttipfi(ttti|Utt($/ 2$fI»6Bung für dieselbe. io 491 Baumreissett (das der Waldpflege schädliche) zur Gewinnung des HarzeS wird beschr'änkel. 4 395 Baumwolle (auf) Spinnmaschine wird daS dem le Brün »erliehene Privilegium aufgehoben. 1 450 — (der Säcke von) Kommerzial-Waaren-Stempel. 5 389 Bayern (von aus) eingeführlen Eicheln zu entrichtender Zoll. 2 179 — (aus) ohne Pässen Herüberflüchtende, wie anzusehen. 2 445 Bayrischen (der) Groschen wegen , Erneuerung der Müozpateüke. 5 27t — (die) Groschen zu konflsziren. 6 335 — (der) und auswärtigen Unterthanen, bey in jensei- tigen Länder» auSgeübten Verbrechen, Aburtheilung betreffend. g 467 Beamten und Aemter werden bestättiget. ? i 1 \— 28 — (wie die Absentirung der) vom Dienflorte beschränket wird. 1 27« — (die) sollen fich ohne Hoferlaubniß nicht nach Wien, verfügen. 4 648 — (wann die) sich nach Wie» zu begeben wünschen, haben fle daS Gesuch bey der Landesstelle einzureichen. 4 822 — (statt der abwesenden, oder beurlaubten) werden keine Journalisten gestattet. 1 324 — Besetzungen uud Beförderungen bey der StaalS- Hauptbuchhaltung. 4 354 • — (Besoldung der) Sieh Besoldung. — Einführung der ZahlungSbögen. 8 341 — (Bestrafung der) welche ohne kreisämmtliche Be, willigung die Unterthanen mit Schlägen belegen. 2 165 -------welche sich brn entstehender Viehseuche saumse» lig bezeuge?:. 7 lg — (Beurlaubung der) Sieh obeu Absentirung der Beamten. — (Bittschriften von) sollen an Se. Majestät nicht durch Agenten überbracht werden. y 14® 85. S. (d-- Dienstnnfahigkeit d«) soll keinen Theil l>es Strafurtheils auSmachen. i 34 — (nur den dienstunvermögenden ) Quieszenten, und SteuerrequlirungS - Beamten sind die Taback - Filial» und Suboerlage zu verleihen. 3 4*7 -- (die Ehefrauen der) welche in Verrechnung stehen, sollen zur Pensionsfähigkeit Weiberoerzichken riolegen. 2 233 — — die Weiberverzichten müssen von 2 Zeugen mit» unterfertiget werden. — (Karenz «und Karakterstaxe-Entrichtung der) auch Pensiouirung, und derselbe« Willwcn, wo die Besoldung nicht 200 fi. erreichet. — Erläuterung und Entrichtung der ELpeditstaxe. ■— (wie die bey Küssen angcstellten) die Reisepartiku» lariea verfassen sollen. — (den bey Kassen avgestellten) wird verboten, 6ao«< ihnen zur Einlage in den Kreditsfond anvertraute Gelder gegen schon bestehende ständische Qbligazio-neu rinzuhandeln. — —, und den Kredits » und Duchhalterey» Beamten wird verboten, mit Staatspapieren zu negoziereo. — (wie das Kondukts guartal den Witlwro der) verabfolget werden kann. — Nachtrag — (Kriegssteuer der) — Sieh Ariegsdarlehen. — Pension, Sieh Pensionen. — (v'e Personalzulagen der) kön«e» zur Hälfte mit Verbot beleget werden. — (auf die Provisioyen der) findet keine Vormer» I kung, kein Verbot, keine Zession oc. Statt. z — (den) wird die Propinazlvns» Pachtung einer StaalSherrschaft verboten. — (auf die Quartiergelder fcrr) findet kein Verbot, keine Zession Statt. 2 .529 (1 478 £—58« 2 188 7. 161 8 102 9 »37 9 «I •— 263 6 134» 6 131 — »39 9 16 5 297 Beam HA ( -z ) B. S. (bie gnkeSzkrtei», und jubilirten) haben de ordinario keine Quartiergelder z» beziehen. 9 134 — (doppelte Quittungen sollen die) über ihren Gehalt nicht ausstellen. 6 303 ' (die städtischen) sollen keine städtische Realitäten in Pacht nehmen. 1 556 — (wie sich gegen die städtischen) bey schweren Verbrechen zu benehmen ist. 5 42a *—( die wegen eines Verbrechen entlassenen) sind ohne Anfrage, nicht wieder anzustellen. . 1 34 (wie sich gegen die Magistrats- oder Stadt-) bey schweren Verbrechen zu benehmen ist. 5 420 — (die) sollen die Verschwiegenheit in Amtsgeschäften beobachten. 2 55 — (die) sollen sich bey Versteigerungen aller eigenen Aufklärungen über Fragen und Zweifel «nkhalten. 1 98 — (Verzichtsreverse der Militäriuvalidea.) auf Militärbeoefizien sind stempelfrey. 4 830 — (welche Wagcnreparazionen die) anrechnen können. 2 164 — (zu) und Orlsrichtern im Justitzfache können dieje- nigen nicht angestcllct werden, die nebst dem Wahl-fähigkeitsdekrete sich nicht auch über die juridischen Studien auszuweisen vermögen. 1 437 — (welche) sich bey Erledigung einer Protskoklisten- stelle in die Kompetenz setzen dürfen. 3 1 $3 — (wie die) anzusehen sind, welche einen unmittelbar politischen Gegenstand auf den Justizweg ziehen. 3 169 — (einen) haben die Dominien bey Menscheokrankhei- ten wegen Anwendung der Heiluagsmittel abzu-schicken. 10 70s VsckerheiMs-Privilegium zur Erzeugung des Vitriol- öhls ans Schwefel. 1 404 Vedrükmigen ( von yllen ) der Unterthanen bey den Landeslieferungcn soll sich au den Kreisoerpstegsma-gazincu enthalten werden. 4 76t Hieh auch Unterthanen. Beer- B. S. Beerdigung (wie die zu frühe) der Leichen zu verhüten. 7 261 — (die Vorsicht wegen ) der Leichen ist auch von den Militarcn gena» zu beobachten. 7 425 — der Protestanten auf ihren Freithöfen bctr. g 435 — (wie sich bfp) der Leichen der Protestanten mit dem Singen und Läuten zu achten. 9 237 — (die) vor Verlauf 48 Stunden wird untersagt. 9 206 Sikh auch Begrab«sß. Begnadigung (io Fällen der) kauo das Kriminalober« gericht nicht nur die Dauer, sondern auch die Gat« lung der Strafe ändern. 1 694 —- (in welchen ) Fällen daS Kriminalabergericht daS Gnadciigcfuch au die Hofstelle einzuseudcn habe. 1 696 — (Begriffe vvn der) von jenen einer xcringcrcn Akur« theilung wohl abzusondern. 1 699 Begrablttß (auf dievorschriftmässige Zeit der) bcy Juden sollen die Krcikämter genau sehen. 4 595 — verschuldeter Pirsoneu belnffend. 6 327 BegradNlß » Statte in M-rstgalijirn ausserhalb der Wohnorte zu verlegen. 'n: • , • 10 385 Sieh auch Beerdigung. Beittglaß- Bläkchcn-Fabrikanten in Böhmen sind zur V.rvollkowmnung derselben'anzuhrrlten. g iog Beleuchtung in Wie» ohue vorläufige Erlaubtliß wird nicht geduldet/ 2 3^6 — in Krakau, Kasimir und Stradom in Wkstgalizien wird angeordnet. g iyy BeleUchtUttgöbeytrag der Hauseigenthürner in Mirm r ill» Benefijiar. Sieh unter Geistlichen und Kuralgeiftst lichcn. Bkguartirungsfond (ans dem) können die Kosten der ersten Herstellung der Stallungen für hie Be» schcllhengste bestritten werden. 6 12g —- Gebäude (Verpachtung der Unterhaltung der) bctr.,. . A»r,chr>,t. * « -«5 Vt- (4 703 bübrel nur daS Votum informativum. 4 33-7- Bergamtern (den) wird die Verführung der Zustand-schichten untersagt. ■* 6 13» Bergarbeiters Provision mit dem ganzen Lohn , wann Statt findet. 1 A?,£ Bergbeamke dürfen von Privalgewerken keine Besol- dungSbeytrage beziehen. 9 312 — (der Nebengenüsse der) wegen, von Gewerkschaften höchste Entschlicssung. 10 570 Bergbefreite Plätze find weder zu verschenken, noch zu veräussern. 9 329 Berggericht wird zu Laibach ausgestellt. 1 12 — (das Wilizkaer) leitet das Bergwesen in Westgalizien. 9 241 Berggerichten (wie den ) und Grundobrigkeile» die Gerichtsbarkeit über die Seosenhämmer zustehe. 7 474 Bergkassen ( aus ) Vorschüsse ao Privatgciverkschaften zu machen, wird untersagt. 1 584 —«Salz»und Münzkasse»Aemter sollen sich wegen Ausgleichung eines Hofto^gegenstandeS an daS Gen. Hof-taxamt wenden. 4 761 Bergprodukte (wie über die) die Verzeichnisse zu verfassen find. 5 426 Bergrathe sollen bey den unttrhabenden Bergwerken keinen Anlheil haben. 10 503 Berg- C 31 ) B. S. Bergsachen (in) hal das AppellazionSgericht de» mo»? tanistischen Repräsentanten bepzuziehen. 1 211 Bergschmiede werden provifioosfähig erkläret. 5 18 Bergstädte (wann die Präliminarspsteme der k. Städte, und der) einzusenden sind. 4 865 Bergstädten (in) sollen keine Juden geduldet, noch ihnen der Besuch der dort abzuhaltenden Jahrmärkte gestattet werden. 8 359 Bergwerks-Praktikanten, von welchem Tage an die Stipendien zu gemessen, und wie bep denen auSkre-tendeo anfzuhören haben. 2 413 — (Vorschrift wegen der) 5 2$ Bergwerks«Produkten - Tabelle», wann einzusen- den find. 6 52 — Verschleiß «Tratten (auf) keinem Verboth Statt zu geben. 10 666 Bergwesen ( unter dem) stehen die Hammerwerker, welche rohes Eisen zerrennen, dann die Scnseu-und ( 1 557 Blechschmicde. und( —365 Berichte (über) rückständige, wienach der Justihrefe» renk Skonlro zu führen habe. » 19$ — (in jedem) und Vortrage müssen die gegenwärtigen Räthe und Bcysitzer angezeiget werden. r 191 — über die Landapotheken • und chyrurgischen Hausapotheken , Visitationen, wie verfasset werden sollen. 3 436 — ob Sliflungs- oder Kirchengeld-Darlehen, wann vom Stempel befreit sind. 1 37 — (über die unerledigten) ist eine besondere Liste eia- zusenden. 10 58? Berichten über Judenheirathen ist das Attest der Braut über den gehörigen Normalunterrichl beyzu-legen. i yg — (den) über Rekurse beyzulegende Protokolls-Auszüge und Urkunden. » »8L — (in den) über Zeuer»Wetter- und Wasser -Schä. den. TA C Z- ) TA 58. S. trn, auch ben Schaben » Liquidationsbetrag aufzu-führen. , r 5 390 Berichten (in btn alljährlichen) über die den Unter-,Hanen käuflich überlassenen Rustikalgründe ist auch der Stand und Flächeninhalt der in deren Händen uneingekauft verbleibenden Rustikalgründe anzuzeigen- 9 88 Sieh auch känderchefö, Länderstellen und KretSäinter. Berils serges, Stemplung. C 4 484 /— 510 Bescheid (wo eS auf die Abänderung eines) ankömmt, sind über jeDen Rekurs die Amköerlnncrungen abzufordern. 7 130 — (wie über einen) und Verfügung des Obristhof. marschall. AmtS die Beschwerdführung Platz greifet. 5 109 .— (schriftlicher ) soll keinem Untcrthan verweigert werden. 5 i44 Bescheide (die kreisämtlichen) in Galizien stad blos in deutscher Sprache hinaus zu geben. 9 169 Bescheiden (mit den) rter Instanz sollen dieDefchwerd. (christen belegt seyn. 3 252 Veschellek (die Auswahl der tauglichen) betreffende . Vorschrift. 5 342 .— (wann die ärarischen) in die Bcschellstazionen abz»-schicke«, und wie die uiilauglichen Hengste von Belegung der Stuten hindan zu halten sind. 6 16 ___ (wie für die ärarischen) der StallzianL bezahlet wird. 7 213 ___ (untaugliche) werden im BetretungSfalle auf Gefahr , drs Eigenihümers verschnitten werden. 8 Z6« Beschellern (von den k. r.) abstammender Füllen wegen erfolgte Weisung und Einleitung zu Bcnehmung der,irrigen Meinung der Unterlhancn, und Beförderung der Pferdzucht. 3 164 Beschellhengste (die Kosten der ersten Herstellung der Stallungen für die) könne» aus hem BequartierungS-sond bestritte» werden. 6 123 • z , HO ( 33 ) HO Bkschelszeit (Stastzins für dir) 9 yf Beschküss (gerichtlicher) kann auf Quartiergelder, Pro-visionen'nichl Sialt haben; doch auf die Hälfte der Personalzulagen. 6 139 — (was in) bey einem unbefugten Hausirhandcl zu nehmen ist. 1*0 9 7 Beschneidurrg (das Attest über bft) ist bei; jüdischen Heiraihgesuchen beyzubringen. 10 506 — (die Art der) ist den Chyrurgen bekannt zu machen. 10 Ü39 Beschreibungen der Personen und Sachen, nach Hun» florn an die Komitate zur Kundinachung gchangeirde, in lateinischer Sprache zu verfassen. 3 400' 93efd)h)Crl)e (wie di>) über einen Bescheid, oder Verfügung de- Obristhofinarfchall -Amles Platz greifet.- 5 109 Beschwerden der Unkertlanen, Sied Unteithanen.' Besitz der Sache, worauf kill unehelich gcbohrner Soha Anspruch Macht, wie zu verstehen. i 6;6 — (wie bey Beeinträchtigung eines im) des Kuratkle» * ruS ln Ostgalizien befindlichen Rechtes,, sich derselbe verhalten soll. 7 4.33" Besitzer der Realitäten sind jederzeit in ihrem Genus- • se und Besitze zu schützen. g 106 — ( ein jeder ) eines Staatsgutes soll halbjährig ein Attestatum Vitae beybriugen. 9 8- — eines geistlichen Vermögens in Westgalizien muß da--' von die Anzeige machen. Mi; 1 1 jö 575' — (zum Ansprüche aus) und zur Vindizirung des Ei- genthnmS tn Ostgal. wird die Frist erstrecket. 10 6öo Besttznehmullg ( vor der) eine« Gutes hat sich der Käufer der Atrarialschulden, Pönaiit ten, oder sonstigen Zadlungen wegen genau -zu erkundigen, und mit dem Verkäufer dieserwegen abzufinden. ; 4 124 % Besitzstand (bey ihrem) find bi# Uiiterltzaurn iw W.fl. gatizreu zu erhalten. 9 17 Hauptrepertvrmm. t B> I X ■ B. S. Besitzstand (über einen strittigen) haben dieKreisämker die Parlheyen an den Gerichtsstand anzuweiscn. y 142 — (über den) sollen sich die KreiSämler in kein E» kennlniß einlaffen. 9 229 DesitzvrranLerUNÜ bey den Dominikalgülken, zur Umschreibung anznzeigen. 1 85 — Ausweisung in der Bukowina und Haftung der Gruudobrigkeilen für die Unlertbansbcdrückungen. 1 177 — (bey einer) darf nur ei» roperzentigcs Laudcuimm von dem neuerhobenen GrundschätzungSwerlhe abgenommen werden. 4 358 Besoldung (auf) oder Provisionsanweisung , wenn Konsistorien antragen, was selbe zu beobachten haben. 2 127 - deren Betrag 200 fl. nicht erreicht, zahlet keine Karakter - und Karenz-allein di« Epprhilstoxe. 2 188 — (gleich bey Ausfokgung der) an die städtischen Be-( 3 2j4 «taten sind die Arrhabcrräge zurück zu halten. f 5 425 — der Beamten, kann nur zur Hälfte mit Verbot be-( 4 117 legt werden. f — 195 — (Bestimmung der) für fämmtliche KirchenrechnungS ^ 4 Ö17 führer. ( 5 4'4 —- (als Beamter mit) soll vor dem >8- Jahre Niemand bey den Bankalgesällen angestellet werden. 6 121 —r (wie die) an die Landesdragoner verabfolgt wer- dra soll. 9 76 — (keine Bepttäge zur) dürfen Bergheamte von Privatgewerken beziehen. 9 31S *— ( wie di, Abtretung, oder Verpfändung der) von Staatsbeamten geschehen kann. 9 365 BesvldUNgs - und Pensioiisbbgen (der) Eiaführung, 8 341 Besolduugs - Quittungen (der AuSstklluog de«) in dupplo sollen sich die Beamten enthaltyn. 6 303 BeilättlgUNA säwmevllichrr Slellrn und Beamten, \ 1 1 . — 28 (die) der gewählten Rathsglieder der Munizipal« städte AS ( 35 ) <%# D. S. ßjbte foil von ben Or^obrigkeiten nicht verzögert werden. 4 8.52 Bestechungen der Kordonisteu sind so rvie der Stuffe« her oder Zollbeamten zu bestrafen. 1 1 697 Bestrafung (bey) und Untersuchung der Kueatgeistlich- ke,l, was zu beobachten sey. 1 1 3' Bethdaufe (in ihrem) und in ihrem katholischen Pfarr. e bezirke unterließen die griechisch n (fit ttnirten Reli. gionSverwandten dem dreymaligen Nufgebolhe. 6 483 — (in dem akalboiischen) und in der kaicolischcn Pfarr- kirche ist das dreymahligr Ilufgebolh bV Eben zwijchen Personen gemischter Religion vorzunehmen. 7 452 Belt (in das) (ollen die Kinder deS Erdrücken wegen nicht genommen werden. 7 315 Better und Kleidungsstücke der ansteckenden Kranken müssen Bereiniget werden, und was hiefür zu ent» richten. 8 106 — (wie sich bey den Landes.) Skontrirnngen zu beneh« men ist, wird ein Formular vorgeschrieben. 7 1 (u) Bcttfourm'ruren (Skontrirung der) 10 703 Bettgewand mit Steinen, und andere schwere Sachen an Fenstern und Orten, wo durch deren Herabfollen Jemand beschädiget werden kann, nicht auSzustellett. 8 116 " — (wegen das zu reinigenden) wie sich bep der geeicht. lichen Sperre zu benehmen. ( 10 12® ( 228 Bestellgelder (wienach die vormahllgrn) wieder eingk» führet werden sollen. 3 258 Betteln in Triest, wie eingestellet sey. 1 78 — zur Steurung (des) sind die Arbeitsfähigen armen dienstlvsen und müßigen Personen in die veuerrichtete Arbeite, oder Spi.instuben auzuweisen. 2 173 Bettler (gegen das Eindringen der) die in dem Schub- patente enthaltenen Vorsichten genau zu befolgen. 5 ig — (arbeitsfähige) sind zu Gemeinroboien, Bothengän» , - gen, Wegherstelien oc. zu verhalten. 5 18 t 2 Be- ( Z6 ) Betrug (als etn) ist die Stechung des 3tahmens des Uhrmachers auf eine von ihm nicht verfertigte Uhr zu bestrafen. Deulelschneiderey, Schatzgrabercy ist kein Kriminal-vcrbrechen, sondern nur als Betrug uad Diebstahl j» ; halten. Beurlaubten (die) eines Regiments, wenn einberufcn werden, istdie Publizirung von Kanzeln vorznziehe». — (MvnlourSsorten der verstorbenen) sollen an das Mi. litar übergeben werden,/; Beurthetlung (wie sich bcy) einer Rechtssache im Falle vorkvmmendcr verschiedenen Meinungen zu benehmen ist. Bevölkerungsftand (die Evidcnzhallung dk,s§ in Wie», auch Häuser-Numerirung, betreffende Vorschriften. | 5 ■ B. e. 3 33 a 2 2L7 2 8 '1 434 4 505 4 6c>8 29< . .. ........ ... SP1 DeyMer (die gegenwärtige») muffen in jedem Vortrage . und Berichte unlerschsiebcu seyn. 2 191 BezirksbcreisulMlr eiuc 3omeg(ij,t(<. S i4S BicncttAocke. (Ueberführung der) von Ober-nach Un. .. i lertärnteu , unter welchen Vorsichleu gestaltet werde. g 7 ^ 7 2 , Bie-7 HA ( 37 ) HA B. S. Blenen-Zuchts-Prämien in Absicht auf deren Verbreitung haben aufzuhören. 1 425 \ , über das in die k. Städte ausgekellerte) sollen die Wirrhschaftsämter besondere Verzeichnisse führen. 4 266 .— auSzuführcu, wird verborheu. 4 375 — (in Prag vom) zu entrichtender Mili/ärbequartirungs. , bepirag. 6 39 — Auffchlagspcrsonale (dem) Unterkunft zu verschaffen. 6 446' — (englisches) wird außer Handel gesetzt. 8 151 — und Brandweins^Ausschr betr. — 388 — (jum Verkauf d^S englisch n) und ^es Franzbrand» weius wird in O igalizie» der Lerattu dis ände 2)e« jnnbft 1797. ffttqej.f 't. 9 117 Blerausschiag, Uno Euifuhr iu Oesierrei^. ob der Enns. 3 197 ( 7 148 <10 300 V— 668 Blerbrauen ist Privatpersonen nicht erlaubet. 4 423 — 618 Bierbrauer sollen die Braufchank- und Ausstoßregister führen. 4 ,64 B?ersatz Regulirung, ob der EuuS. 1 14 C 4 288 { 5 24 7 c 7 256 — für daS Jnnviertel. 2 344 — 75l — für das Hausruck» Traun- und Mühlviertel ob der E„ns. . u 346 — (der städtische) zu Triest ist von den Gebräuen, und nicht mehr von Schenkwirrhen abzunchmen. 4 243 Pilderhändleru (bn auswärtigen hausircndc») sind die Original-Hanstrpässe abznnehmen, ronin ausländische Waarrn bey ihnen gefunden werden. 7 irr BistDkN harraffener und wollener Stemplung. 3 363 1 c 2 Bin- <%$> ( 3 8 ) «y* . D. S. Bindermeister, was bey den gdßern zu beobachten haben. 5 329 Bischöfe wie sich bey Untersachung und Bestrafung der Kuratgeistlichkeit zu benehmen haben. i g — rote wegen Verminderung des Nachroachses der Geistlichkeit. . i 503 — haben die Einsicht In die Gebahrung des Kirchen- vermögenS, und in Betreff der Verwendung ist stets deren Meinung einzuhohlen. ' 2 182 — (wie) in Ansehen des auS den Militärgränzen gebür- tigen zum geistlichen Stande meldenden Individuen sich benehmen sollen. 4 661 — und Konsistorien sollen ohne Vorroiffen der Landesstelle keine besondere SfndachtSübungea veranlassen. 5 21g — in Westgaliziea sollen für ihre Diöcesen eigene Kon- sistorien errichten, unt ie Geschäftsprotokolle der Landesstelle vorlegen, der Rechlszug nach Rom hat auf. zuhöreu. 8 121 — (wie sich die) bep Ehedispensen benehmen sollen. 8 246 — (die von den) gewählten General-Vikare, und Son# fistorial-Vorfieher sind Sr. Maj. zur Genehmigung anzuzeigen. 9 37° — sollen ans daS äußerliche Betragen der jungen Geistlichen sehen. 10 607 Bischöflichen Kommissärs, (ohne Beyziehung des) nach dem Todesfälle eines ßeneficiati curati nie die Sperr und Inventur vorzunehmen. 6 284 Vißthümer / (Controlle über die Forstroirthschaft bey Gütern der) Domkapitel, Probsteyco, und Stifter betreffende Verordnungen. 4 863 Bistrizer Dikariatsgeistliche unterstehen dem Kaurzimer# Magistrat. ' > 23s Bittgesuche der Schullehrer sollen von ihnen eigenhändig geschrieben werden. 4 123 Bittschrift (einer jeden) soll io Absicht der Einbringung der B. S. HO ( 39 ) HO frj ~£. I ' ( ' ' ) der Taxe der Aufenthaltsort der Parley beygefctzt werden. 3 172 — 281 Bittschriften (bey Einreichung der) solledle erste In. stanz nie übergangen werden. 1 i«8 — wie die Bittwerber um eine Stelle bey der Appellation oder den Landrechten ihre Gesuche einzurichlen haben. 1 173 — um Stipendien, wie einzureichen. 1 340 — (wie die) um Dienstbefürdermigeu abzufassen sind. 3 193 — (an den) in Wcstgalizien ist der Nahmen, Zunah. men, Karakter und Wohnort anzuzeigen. 8 n9 — (die) um Vormerkung oder Nachsicht einer Gerickts- Kammeral-Laxe sind bey der N. Oe. Regierung ein» zureichen. 8 129 — Sr. Maj. nicht durch Agenten uberbringen lassen. 9 140 — (die) sollen in Galizien, anch in pohlnifcher, die Re- kurse aber in deutscher oder lateinischer Sprache an» genommen werden. 9 169 — wie in Westgalizien zu verfassen sind. 10 306 Sieh auch GesUthk- Blätter Avsschreyen, Sieh Ausschreyen. Blattern'Epidemie unter den Kindern zu Prag, wie zu behandeln. 4 379 Blech' und Scnsenschmiede stehen unter dem Bergwesen.^ 1 357 ( 1 36.5 — und Eisenwaaren * Niederlag » Errichtung in West» galizien. , 8 191 Bleiche (zur) nach Oesterreich ob der EnS gesendete Leinwand muß auch mit dem Zeichen deS Landes ver» sehen sey». 8 122 Bleyzusatze (mit) Verzinnung kupferner Geschirre ist oerboten/and als ein politisches Verbrechen zu bestrafen. 3 250 BlÜtheN « Blumen, Kräuter * Sammeln, dann daS Speik« und Lvrietbohreu, wie erlaubt wird. 4 535 Blumentöpfe unbefestigt an Fenstern und Orten, nicht auSzustellkn. 8 116 c 4 Bolh' C 4° )) ÄxA» ^ocbmaer (im) Kreise die Zuteilung der Gerichts- burfeit über den unabeltd'en Clerus. Böhmen (für) erschienene B.rordnungen kommen »ach ihren.(Seaei'ßtinben in den gehöitgen Schlagwörtern vor. hmisichlcippa (u>) nid Numburg, wann die Rvß-.Schranken » und Biehn,.,uch ihre,, Anfang nehme. 83otfii (Amlsunlerrichl für die) und Börsedeputalion zu Triest. Vvrsedeputazion (bei) der) sollen die Maaren st.lS nach der allgemeinen Lizitazionsvorschrift verkauft werden. Bvrselenfalen, Sieh Wecks lsenialm. Boi'rer und Neiger sollen die Hufschmiede nicht er« < men. Bollina ( Ruskowa) und Borsa werden AussichtS» stäzionen. BvlogEr. Kreide Zollsatz. NvMhastN (von) Westen - und Giletsstemplung. •— (v-n) Nankin und Ktttai ist an Waarenstempliings-geduhr 2 Pfennige, von Musselin. Westen und Gilets i fr. vom Stück zu entrichten. Borsa <5:ch oben Bollina. Borstenvieh (Auölriebs-Berboth des) wird ausgeho-^ den. < — (über das ausser Land geführte) wann die Bankal-administrazion den Ausweis an die Hofstelle abzugeben hat. ■— (rote der wiedergestattete Austrieb deS ) dann'der Lämmer, Schaafe und Schöpsen zu verstehen ist. — (wie der Austrieb des) in Böhmen gestattet roitb. — ( der Austrieb deS ) heerdenweife, wird nur ruvr die grösseren Kommerzia.'gränzämter gestattet. Bvthe aus Thüringen, ausländische Zeitung, wird nur gegen Erlaubnißscheiu deS Präsidiums einzufüh-mi gestattet. Bothen- B. S. 8 '64 8 ,8c» 4 42 5 4 5 6 290 6 276 78 Briefschaflett (Vorsichten zu Sicherstellung der) und Postselleiscn vor Regen und Nässe. 3 275 — (wie die. Bergäniker für die) und Korrespondenzen von der Bezahlung des Poflporlo befrcyet sind. 4 703 Briefwechsel (auf) emignner Franzosen zu sehen. 2 »43 Brod (auf Güte des) und der Semmeln zu sehen. 1 235 — aus Qualität, besonders jenes, so vom Lande herein komm», und mit Gerste vermengt ist. 1 354 — (über mit) oder Mehlgebäck unbefugt Handelnde oder Haufirende zu wachen. 1 375 — Ausfuhr und anderer Früchte, mithin auch der hun- garifchen zur See, ist verboten. 2 237 7— ungewichtiges und unausgebackenes, wenn verkauft wurde, wie zu bestraft». 2 308 Brod HZ' ( 4Z ) HO s. S. Mro^, Getraid, Mehls und GrießelwerjSaitSfuhr wild ntuerbinßd verboten. — (mit genußbarem. ausgekühlten) sollen die Leute von den Bäckern zu allen Stunden versehen werden. — (das aus Gelraid erzeugte) Mehl, Krauppen auS» zufüdren, ist eingestellt. — (Verkauf des Land-) in den Städten Mährens und Schlesiens. Vrvdaufgaben (der verbotenen) wegen, ergangene 23er# vrdnunaeu. SSrüöftltdjfcn (der Vorschüsse an) und Saamenfrüch# len für die Uutenhauen Vorzugsrechl vor onbero Gläubigern. Brvdgewicht (falsche Ansage des) oder MehlpreiskS, wie zn bestrafen. — (wie sich in Ansehung des) bei) Visitazion über Maaß und Gewicht zu benehmen ist. Brody (tu) wird eine Gränzwegmauth errichtet. — (von dem Gränzpostamte zu) gehl zwey Mobl der Woche ein Ritt mit dem £>rbiudrpafete nach Pod-berescie. — (zwischen) und Dubno wird ein Postritl eingeleitek. Broschüren (bey) und Schriften haben die Zenjoreu keine Perlinlichkeiten zu dulden. — Slempelrechnungen nicht an die StaatShauptbuchhal-tung, sondern an die Prfovinzial-SlaalSbuchhallung abzuqeben. — (Vorschrift wegen anstössiger) Bruderschaften (neu entstandene) werden neuerdings verboten. BruderschaftSfonds-UnterrichtSgeldern (von) die Journale und Rechnungert nicht mehr an die Staats# hauptbuchhaltung , sondern au die Provinzial-Staats# buchhaltung abzugebeo. Bruderschafts-Kapitalien könne» bep Private» an. ßeleget werden. > 2 3tl 4 480 6 35 6 164 • 1 433 3 2 0 t» 5 253 - 2 73 1 426 3 336 — 102 2 356 4 523 5 248 1 88 6 44 o 628 6 477 6 44 1 482 2 177 2 457 ( 44 ) B. S. Vruderschaftskaffcn-Verwalter (der) Belohnung be. treffend. 4 57 BruderscbaftSvermögcu (wie das) zu vertheilen ist. 3 262 .—. (was aus dem) dem Schulfonde gewidmet wird. 4 4(j/ Brücke (die für die durch die Zaleszczyker Berarial-) xaffirenden Fläsie und Schiffe zu entrichtende Gebühre». 4 54p Brücken (bev) und Uebcrfuhreu mehrere Wachsamkeit zu halten. i 415 — (in) Weg-und UeberfartsgeM hat die Bedrückungs- falle die Manthadminisiraiion zu entscheide». 2 413 — (über die) Pauschalvergütuiigen sind jederzeit Quittungen vom Kreisamte zu koramisiren. 2 446 — und Straffen im fahrbarenStaude zu erhalten. q 303 Brückengeld und Weggcld,Entrichtung von Zugthieren. 2 514 Brückenmnuth (von der) ist das Tabakmateriale frey. 2 15 —- Grcinz-Weg. Schranken-und Ucber(ahrksmautlariffen in Galizien. 3 222 •— Weg-und Ucberfahrtsmaulh (von der) wie die Taback- pflanzer befreyct sind. 3 236 — und Üeberfabrtsmauthe (Regulirung der) bey den Bnkowiner Finffen. 4 109 — hvon der) Wcg-und Uebcrfahrtmauth ist der auS-undl 7 141 innläiidifche Duiiger in Ostgalizie» befreyek. )— 322 _ — und Wegmaulh nicht Entrichtende, wie zu bestrafen. 3 306 — (der Entrichtung der) in Prag wegen sind die Land^ leute zu erinnern. 9 248 — Damm- und Ucberfahrts'Mänthe dürfen in Wcstga- Iijien nicht willkürlich eingehvben werden. 9 333 MrÜN (It) verliehenes Privilegium zur Benutzung der Baumwoll-Slreich und Spinnmaschiene wird aufgc-lhoben. 1 45 d Sßrulttl (die ^eihbank zu) betreffendes Privilegium. 4 go6 — (auS dem Versatzamte zu) sollen die Pfänder bis letz. ten April! ousgelöset werden. 1 1 6 BNlÜtteN (offene) sollen entweder gedeckt, oder doch mit einem HA ( 4L ) GA B. 44 ten rnitbringen, wie zu verfahren. (— 316 —- (renrarntliche) über die Schulden der Grundholden, was für Beweiskraft haben. 3 1 — (Gefchäfts-und Handlungs-) fasten die Inden in der landeSfürstlichen Sprache fuhren. 4 142 — (wie mit dem Verkaufe der mit Transeat bezcich- 'neten) die Buchhändler sich zu verhalten haben. 4 278 — (Vorschrift wegen der Zensur der) und Berbokh des Hausireu mit Büchern. 5 ig2 — - RevisionSaml (ein eigenes) wird zu Klagenfurt errichtet.^ 5 195 — (wie über BersassenschaftS-) die Kataloge einznsen-/ 5 35 t den sind. ? 6 124 —■ (die Tauf-Trau - und Sterb,) sollen von den Pfar»> 8 152 rern de» Kolrskripzions - Offizieren nicht im Original in ihre Wohnung ge schicket werden. 6 483 —7 (auf waS bey Zensurirung der) und Manuskripte , die Zensoreu zu sehen, und daß die Buchdrucker und Buch« ( 4 7 ) GI> ' B. S. Buchhändler ungeachtet des erhaltevn Imprimatur für den Nachdruck zu haften haben. 7 453 Bücher der Wechsklsensaien sind ordentlich zu führen. 10 114 Eüchern (der Schleichhandel mit) Kalendern und Lie» der», bann alle Art deS Hausiren damit, wird wiederholt verboten. 4 596 — (mit) und sonstigen Feilschaften ans die WahlfahrkS- orte herumziiaeben, wird den Buchbindern verboten. 7 238 Büchernachdruck (dre bestehenden Vorschriften wegen) für die deutschen Erbländer sollen auch in den unga- rischen befolflet werden. 4 ro$ — (das in Ansehung deS) zwischen Huugarn und den deutschen Erblanden bestehende Reciprocum , wird auch auf Siebenbürgen erstrecket. A 278 — (wegen des) erneuertes Verbolh- 10 569 Büchsenmacher (was die) wegen Vrfertigung der Kommißfeuergewehre, Karabiner, Musketen oc. zu beobachten haben. 6 86 Bürger, so für verunglückte Unterthaven sammeln, sind von Haus» und Dienstleuten der Inwohner anständig zu behandeln. 2 343 — (armer) Versorgung in Wien. 6 329 — (was der Armen)« Lade zu Wien aus jeder Berlas- senschaft eines Bürgers zuflieffe» Cd fl. 6 Z2 Bürgermeister (die um) oder Rathsmannsstelle sich auf dem Lande bewerben wollen, wann sich zur Prü» fung melden sollen. 1 20 — (bey) und Rathsmänner - Wählest sollen die Kreis» kommissarien keine Diäten abnehmen. l 643 — (Vorschrift bey Wahlen der) Syndikus, RathSmän- uer, und Ausschußmänner. 9 nä — (Wahllähigkeitsdekret zur Stelle eines) bey regulirteu Städten erhalten wollende, müssen sich der Prüfung aus dem politischen Fache beym Guberuium unterziehen. 4 i 56 Bük- HO ( 48. > HO r Bük^ermelster (bfm ) bey den städtischen Magistra-ten in Galizien das Amt lebenelänglich zu belasten. 35yv$crhCt)Clt (t>fn brodlosen) Wirtben soll k III, Per-soisalschankgerechtigkeit auf Rechnung überlasten wer« den. — (»ach den allgemeinen) Gesetzen sind die Einwanderer'in die k. k. Staaten bep Ehekontrakten zu behandeln, — (des) Gesetzbuchs für Westgalizirn Einführung auch in Ostgalizien. Bürgerrechts-Gebühren sind Postporlo fret;. Burgerfchst^t (kein Mitglied der) welches in wirkst» chcu landesfürstlich« ständisch « oder städtischen Diensten steht. darf zum bürgerl. Ausschuß Repräfman-fen gewählet werden. : BÜrgschstfts-Urkunden (Formulare zu) für die Salz« erborgungen. , — ( Dorschrist zu Ausstellung der) über die Salzer bor'gung.. sainml den Formularen. Bürsten (der ausländischen lacfirlen) und Brettchen , Einfuhr wird verboten. Äirkowina (in der) die Ausweisung der Besitzveränderungen betreffend . und die Unterthanen gegen die , Bedrückungen der Güterpächter sicher zu stellen. ~ (in dis.) .Moldauer.Meine Einfuhr. — (für) Tobakpalent. r- (i^i der) kann die Ezcekuzion der landrechtlichen Der« sügungen durch die Lokalgerichte, oder durch deren Subalterne gegen Diurgen verrichtet werden. — (In der) Einhebung See Wegmautgebühren. — ( hie in der) dem Statui quo , widerlanfende» Ünterthansbedrückungen sind mit dem doppelten Ersätze zu bestrafen. r- (in der) Requlirung der Brücke«-und UiberfahklS. nichulhe bei; den Flüssen. Buko- B 3 10 L 3 3 4 4 . S. 4-8 7 45 > 6t6 *63 *53 Zi4 l ßo 22j} 177 - 44' 645 4 99 49 109 HO C 49 ) HO f D. «„ Dukowiner (dieKlagrechlk wider) Adeliche sind an die Ortsgerichte zu verweisen. 5 334 Pulle (auf die pckbstliche) mit bent Inhalte einiger Sä< tze der Synode z» Pistoja aufmerksam zu scyn. 4 573 Bullen (päbstliche) feilen aii die Ordinariate, nicht an den NuntiuS erlaffen werden, 6 476 Bundmacher, mit welchen Artikeln Händeln können. 10 7 5 „ — *35 — Gewerb, ist eine fögetiänUte Kammerhandlung. 1 o 8<» Bunzlauer Briefpostanstalt betreffend. . 3 35S Burqfrlkdsrechte (die mit kin>m) zu einer entfernten Obrigkeit gehörigen Unterthanen unterstehen in politischen Straffasten nur der KvnskriptionS »oder Werbbezirks «Obrigkeit. 1 670 Pußfasten (bey der) ist äste Borsicht auf die Gesunb- biit zu nehmen. 8 *84 Buszno ( von) wird daS Maulhamt nach Bialopole übersetzet. 5 25Ž Butter - unb Eyerhandel « Gewerbireibende soffen sich deS Barkaufes enthalten. 5 159. — (Verbot der Ausfuhr der) deS SchrttalzeS, Und der Kraupen in Böhmen. 6 15 — — wird behoben. 6 2# — (der Vorkouf der) und des SchüiakzeS wird in Tps toi neuerdings verboten. 0 277 — (Ausfuhr der) wird in Galizien gestattet. L 23» C. Camerä di Assccurazione, Sieh SffleHuroilJ*. kammer. Censur (Vorschrift zur) der Zeitungen. i 31 — (wie sich bey) derselben Und der ÜLocheublslkee wegen innländischeu Thatsachru und künftigen Veroednua« gen zu benehmen. i Hauptrepertorium- d Qt» ( 5» ) ^ €Cttfttt (6cp der) der Broschüren, oder Schriften kein-Persönlichkeiten zu dulden. -i- (Vorschrift zur) der anflöffigeu Broschüren, Lieder, Gedeihe. ■*« (der) sind die Kupfer unterworfen. — »en welchen vor dem Abdrucke die Zeichnung zu über» reichen. «— (vom Geschäfte der) sind die Professoren befreyt. — (bey der) dem Staate gefährlicher Bücher, und Zei. lungm, wie sich zu achten. ■— (Vorschrift zur) der Bücher über die franz. Revolution. — (bep der) der Komödien, uod wegen des Extcmpori-ren, was vou Kreisämtern zu beobachten iss. — (der) auch schon zugelaffeue Werke bep neuer Auflage zu unterziehen. — (zur) erneuett< Vorschrift. >— (auf waS bey den) der Manuskripte und Bücher die Ceoferen zu sehen haben, und ungeachtet des Jmpri» matur ist für den Nachdruck zu haften. —• (von der) sind die HandlungSoblatoriea dem Wech» ftlgcrichte zu überreichen. Sieh auch Druck der Bücher. Centrum für die Länder-Religions-und Sludienfouds» Kaffen zu Wien. Certifikaten (mit) Pässen, Lieferscheinen haben sich die» jeuigen auszuweisen, die konlraktmässiges Getreid )C. nach Prag führen. —• (mit) ist daS Kanzleyperfonale vom Kreisamte bep Abordnung zu Kommissionen zu versehen, und selbe find den Reiseparlikularien beyzuiegen. — über LieferungS Fuhrlohn abgesondert vou den Quittungen einzusenden. Cession auf Quartiergelder der Staatsbeamten findet nicht Statt. — auf Provifiouk» nicht anzunehmen. Ckff' 95. S. u u (9 n IO <>28 1 210 r 213 1 260 1 4 67 2 142 2 rzS 4 49 8 5 183 7 455 10 104 6 46« 4 498 4 66j 10 664 5 397 6 131 ~ *29 D. ©. ( Si ) <^v9 Scjflott (&rt>) rim-r Börse« oder Wechselsensalea«Stelle, was zu beobachten. ■—- der DarlehnS Obligationen. Charakteurs Haren Sieh Karakteur. Chausseen (an) liegende Gemeinden zur Anpflanzung der Bäume aufzumuntein. — (an) die Einackerung der Seitengräbeo wird verbs« tbrn. , — (Ausräumung der WasserabzugSgräbcu bep) liegkde« Grundbesitzern ob. — (mulhwillige Beschädigung dech ist als ein politisches Verbrechen zu bestrafen. — (ves Abfahren von den) der Frachtwägen auf Ne« benwege wird verboten. Sieh auch Strassen. Chef (wie die Einwilligung des Landes- oder OrtS«) za den HauSvisirationen in Gefällsfachen auf dem flachen Laude zu verstehen ist. Chirurgen, in einer Gemeine angestellte können Gesel« len und Jungen halten. — haben von dem zum Verband kommenden Verwuu» delen, das Dcrbaudjtllel an das Polizepamt einzu-scnden. — (die halbjährigen Auflagsgelder der) in Tprvl werden auf die Hälfte herabgesetzet. Sieh auch Wundarzte. . Chirurgische Operationen, wie vorzunehmen, — (die dey dem) Gremium sich ergebenden AoordkiMl« gen halbjährig der Regierung anzuzeigen. ■— (für ) Gremien, Instruktion. — Nachtrag zu derselben. — Praxim, wie die Wundärzte auöüben können, •—^Kandidaten, wie lange den Vorlesungen an der Uni« verfttät bepwohnen und wie geprüft werden müssen. — Pfuscher, Wiokeiärzte, und Quachsalber sind nicht zu dulden. d a Chi' 10 63 io 704 r 58s * 675 3 276 3 42» -7 3»7 7 Z2» 1 451 2 12< 4 5OL 1 323 1 361 1 634 4 83» * 23« 2 444 5 379 HeA ( 52 ) B. S. (auf medizinische und) Pfuscher, befoti» bet d (tuf die mit Kuren sich abgebenden Abdeeker soll s man n-achsam frttn. 7 ii$o — (wie bit Liquidazionrn über) Lperazions.und Arz. neykostu zur Vergütung aus dem Kriminalfond einzubringen sind. 7 439 i— (über; Hausapotbeken-Visitationen, wie die Berichte verfasset werden sollen. 8 486 Chi row (nach) wird die Dobromiler Wegmauth übersetzt. ' 8 * 73 Chorbücher (Einfuhr der) betr. 844 (5|>Urfdcbftfd'eh (Warnung vor unächten) Guldenflückm mit der Iahrszahl 1780. 7 462 — mit der JahrSzahl 1768. 7 465 Cichoriernvurzel - Kaffee, und anderer derley, wird ausser Handel qesetzet. 9 228 Cicuta virosa Sied WasserschirlvNg. Elktttwnen (mil) vom Gerichte, können die Pfarrer nicht verschonet werden. 2 45O Civilangelegenhe'trn ( wie sich wegen der noch nicht yollführten) in Westaal. zu benehmen. 9 108 — - Behörden, wann ihre Forderungen an das Milit/ 4 566 Aerarinm anbringea sollen. ( 6 326 —«Gerichte (zu dem Ascher) gehören die dortigen Ehe- frriliflfisorm wird dem Hefpostamis-Personale erlaubt. 3 242 —-LranSporir aus den deutsche« nach dem Ungar. Erblanden. 1 519 —» Wechselposten (wegen der Militär« und) wie sich in Tyrol zu verholten. * 6 2» Corpus cirlicti ( d>e ans Erhebung des) verwendeten Kriwinaikosten nicht ans dem Kriwinalfvnde, son« der« aus den städtischen Gemeindrenten zu bestreiten. 4 865 ■r— (wie sich wegen des zu erhrbendeo) die Praefecturae loci B. S, p GA c 53 ) GA loči in Ostgalljlen in StnminalfdUcn zu benehmen haben. Courier de Strasbourg wirb verboten. Crepltimacher, mit Welchen Artikeln handeln können. Czervona Karczma wird eine HaupteilibruchSstazivn. Die übrige» hier nicht vvrkommendr« Gegenstände steh «»ter K. und Z. D. Dach auf Häuser im Annviertel, welcher Gattung zu, zulaffe». Dachrinnen sErrichlnng der) in Wien. Dämpfe (Mittel zur Rettung die durch) betäubten, »der erstickten Mensche». Damm * Brücken - und Ueberfabrt- MänlHe dürfen in Westgalizien nicht wistkührlich eingrhoben werden. — oder Wasserbühne ohne BrwMtgung nicht zu er-richle». Darlehen ungezwungene- in nngemünzte» Gold «nd Silber, wird eröffnet. — (als) angeboren werdende- Fideikommiss-Silber, wie zur Einschmeizung anzunehmru. — (wenn Unierthanrn ti») z» erhalten wünsche», falten sie sich unmittelbar an die Landrsstelle »der a« dar KreiSamt wende». — (zum freywilligen) werden dir Borlande «mfgrmun-tert, «ob von der Krieg-steuer enthoben. — (wag wegen Sicherstellung drg) brp einem Wai-sen-kapital zu beobachten. — (wegen der) in öffentliche» Fond-obligationro, and ' Beefchreibung der Valut» im Baare«. —»Obligationen (Cedirvvg der) Sieh auch Krikssrarlehe». d 3 Dar 7 428 2 188 'o 75 — ‘35 9 L" 1 3 ft 9 104 io 324 5 102 9 333 10 299 2 266 — 2S7 2 411 4 53 4 134 9 267 i° *35 10 — OL# ( 54 ) B. S. Daj, Sieh Far- Dt chante sollen die Taufscheine der über denAdelstand sich auSweiienden Partheyen aiikhenkisiren. 4 §14 1- (die) und OrtSpfarrer sollen die Protokolle über die Sererbnungen führen, und die Kreiskommissäre sollen darauf sehen. 4 658 — (die) find von den Abhandlung- - Jnstanjen bey Sperr - und Inventuren nach verstorbenen Kurat» geistlichen beyzuzirhen. 9 52 Declinatoria fori (wie sich in Ansehung der) zu be» nehmen. 4 51t Defmentengehalt (Abänderung des) bey Geistlichen. 1 42 — (da- Normale in Ansehung des) der Lokalkaplane, uud Hilfsxriester wird erneuert. 4 702 Dkl stell (wie sich wegen geheimer Zusammenkünfte der) und anderer Schwärmer in Rciigionssachen zu be» nebmen. 3 211 Dektmalinventariev sollen von den Kreisämtern bey den Pfarrinventuren über die Kirchengeräkhe zur Richtschnur genommen werden. 4 854 Deklarazionem Sieh Maaren -Deklarajioneir. DklegaztoNsfalleU (in) Bcsngniß der AppellazivnS» gerichte. 3 337 (bey) von den Landrechlen an einen Magistrat, oder ein LrtSgericht, waS für Tax Statt findet. 6 251 Deliquenten; Sieh Verbrecher. Demarkalionßbezirk und Kordonslinie im Oestr. ob der EnS wider die AuSschwärznng deS Hornviehes. 9 199 Denunj'azionen (von pfeudonimischeo) ist fein Gebrauch zu machen., 5 140 Sieh auch Kontkkband nach. Depositen (in das) Amt bestimmte Schuldscheine und andere Gelder durch ordentliche Gewalthaber in Tyrol on da- S>. Oe. Landrecht zu übergeben. 1 »7* — (bey) wie fich wegen des Zählgeldes zu benehmen. 2 36 4 *7r» De- Depositen-Extrakte (Stempel-und Taxgebühr für die). — G-bichr ist nur von Pupillar ° nicht von gerichtli-chen Depositen zu verstehen. :— (Behandlung der) Hey landesfürstliche» Gerichte». Depositenkass'N (zur Sicherstellung der) wird eine Weisung erlheilet. Deposirenwrsen (über das) soll bey Kreisbereisungen genau nachgeforscht werden. Depositirung des pr. Transtlv gehenden GetraideS roirO ohne Vorwiffen unkerfagt. Depositum wenn ein, in eine Konkursmasse gehöriges zur Tilgung der Schulde» erhoben wird, kann kein Zäblgeld abgenommen werde». Derefcheny (nach) wird die Poststatio« zu Kutiur. Wald übersehet. Deserteure (bey Einbringung der) vom Civilstande eine überzeigende obrigkeitliche Species facti mit ein» zusen»>en. — (für) General »Pardon. j — (konfiszirtes Vermögen der) wie einznbeförder». •— (wie wegen Einziehung des Vermögen der) in West» gal. fürzugehen ist. — (welches Vermögen der) einzuziehen. — (als) sind die ohne Paß betretenen Feldjäger «»zu» halten. ■— (der Armatursorten der) Rückgabe zwischen 6cm f. k. preußischen Militär. churpfälzische, und bayrische, zu diesseitige» Kriegs, diensten zustellen. — (wir sich in Ansehung der) aus den Pfalzbairische» Ländern in die k. k. Staaten wegen mikgebrachter Diensipferde, Wehrstücke u. d. gl. wechselseitig geachtet werden soll. d 4 Deser- ». S. 4 82 4 >58 5 459 9 rz6 8 451 l 60S 1 48 4 35§ , 168 ' I 528 \ 8 432 k10 60S 1 58» 9 269 10 309 5 45» 8'75 * 445 4 5,37 B. S. Deserteure Verhehlung weg,», zur Strafe festgefetz. les SRefrutetiflflt». — (wie die Verhehlung der) im Westgal. bestrafet wird. — (Taglia - Forderungen für) bis 15. Novemb. stets einzubriage». — (über Anhaltung der) und die Laglla, Erläuterung. Desertion (in Fällen der) der Fuhrwesensknechte find von derselben Vermögen 30 fl. für das Militär-9t rarium einzujieben. >— t,hrr Fall einer) ist von den Regimentern dem näch-(len Kreisamke anzuzeiKen. Diäralartikel (der 3/te) in Siebenbürgen sowohl, als der i/te Artikel der ständischen Proposisionen wird mitflftbellet. Diäten, Sieh riefergelder? Dlebltab! wie an,»sehen, wenn bey einem versperrten <3ute der Schlüssel sichtbar offen liegt. Dienste (Entlassungen 00m) nach Hof anzuzeigen. — (in öffentliche) soljen keine gar zu junge Leute an-gestvllet werden. -r- (bt* minderen) bey den Jnstitzstellen in Westgalizien, als Gerichtsdiener > Heitzerstetlen 3c, allein verdienten Unteroffizieren und Soldaten zu verleihen. r— fUber Verleihungen der) halbjährig eine Tabelle ein,uf. nbe«. ü Si«h auch Beamten. Dienstbothen die mit den Bäckern, Müllern, Fleisch. Hackern in Betrug an Maaß und Gewicht eitiver-stanoen, wie tu bestrafen. T- haben di« Burger, so für verunglückte Unterthanen sammeln, anständig zu behandeln. — und Kinder sollen in die Kirchen zu Katechesen ge» sckick-u werden. ■— (jede Slqae ,ines) wider seinen Dienstherr«, der politischen Behörde zujuwei,ea. Dienst- u 362 9 94 1 559 3 423 10 620 5 -92 5 430 3 86 1 4<;5 3 -dZ 6 121 7 218 10 2 io 2 152 * 343 2 518 4 103 «Li H-A C 57 ) B. e. Dkenstbothen (den) und den Kundschaften sollen Flek« idift, Müller n. d. ßl. alle Pvlijeyzünfte überhaupt/ 6 4 »4 keine @ fdiei te machen. - 4** Diensrbothelli. rdnuilg (auf die Beobachtung der) zu sehen. 3 91 Dlknskbothrnpsttent (nach dem) ist jede Klage tine# Dienstbothen wider seinen Diensthcrrn an die politische Behörde zu weisen. 4 10» Dikllftgesrnd und Handwerksgesellen werden die Geld« 1 Zvk spiele verboten. —470 —487 Dienstkauzsynen (aste StaabSbeamten sind bep Be» Handlung der) Taxe - und stempelfrey. 4 5<*4 —' (von den WirthschaflSbeamten zu erlegender) Annah' me und Abführung betreffend. 4 67» Sieh auch frtujUDJten ttod). SDiCtlftlßfC arme mfiss'ge Personen, in die neu errichtete» Arbeils. oder Spiunstuöen anzuweisen. ß *73 Dtökkß (was Hey Uebertritlin eine andere) eiucS geistli» chen Zögling# zu beoback ten ist, 9 14* DtVtk^stN>Ko'isisioti>u sind von den Bischöfen in Wcst-galizie« zu enichten, und die GeschäslSproiokvste der Landesstelle vorzulegen; der RechSzng nach Rom hat aufzuhören. 8 121 Diplome für Wundärzte, Geburtshelfer undHebammen, werden von der Landessteste auSgcferliget. 8 63 Direktoren der Hauptschulen, auf wa« bey den Zeug» nisten der Qualifikation für die lateinischen Schüler» wegen, bedacht seya sollen. 3 90 Direktorium Errichtung in politischen und Kamme» ralangelegenheiteu. 1 584 •— Trennung desselben, und Errichtung der Finanz» und Kommerzien Hofsteste. 10 394 — Bereinigung mit den Justihgkschäfteo unter der Br« vcnnung: böhm. Qest. Hofkanzley. le 619 d 5 Dis- B. G. Dlipenftntonetl (wann die) zo einem bürgerl. Ehe» vertrag mit einer Stiefmutter nicht ertheilet werde. 6 479 — (dir) in den Gegenständen der Verheirathung der auswärtigen Minderjährigen, steht der LaadeSstelle zu. 6 469 Dlipeu-azionsdreven. Sieh Pabstliche Sekulari-iazions - Reskripte. Dobramile ($11) in Galizien wird eine Wegmaoth er- richtet. 5 if —- Selbe wird nach Chyrow übersetzt. 8 17g, Dpkeilgarn (vom) Bestimmung des Konsumvdrey- ßigstes. 8 254 Dvk oren der Medizin; Sieh Aerzte. Domaracz ( nach) wird das Iafsienic« Wegmanth- amt übersetzet. 4 537 Dominien; Sieh Obrigkeiten. Dominiengefallen ( über die Rückstände der ) auf Staatsgütern sollen die Ausweise unterbleiben. 9 35a DvMiNlkal Gerichtspflege ( für die) über Klagen zwi» scheu Unterthanen , die ohne ordentl. Verhandlung auseinander gesetzt werden, ist keine Ta^e abzu-vrhmen. \ 3 129 — . Gründe (wann die Kontrakte der Unterthanen über emphiteutische Vcräusserungen der) auch über Rustikalgründe bestättigt werden können. 9 284 — Gülten (bey) die Besitzveränderungen binneu Iah» und Tag zur Umschreibung anzuzeigen. 1 85 — « Realitäkeu ( über ) sollen sich die Unterthanen der Lehensgüter des Ollmützer ErzbißthumS in keine * Kaufkontrakte einlassen. 5 363 DoMiNiUM (wer das) in Ortschaften, welche auS zwey oder mehrere« Anlheilrn bestehen, vorzustellen habe. 8 449 Domherrnstellen. Sieh KanonikatSstellen. Domkapitel (Kontrolle über die Forstwirthfchaft bey Güter» der) betreffende Verordnung. 4 863 Donau HA ( 59 ) HA DoNclU (auf der) bur# das schwarze Meer in daS Aus-laust Hanstel zu lre isten , wirst ein Privilegium erkheilt. Dorf(die durch ein) Fahrenden fallen sich statt desfrez>e« L-chtS, und der Fackeln, der Laternen bedienen. — (aus jedem) wie auch aus den Siadlen die überflüs» sigen yolz.Heu-und Slrvhvorräthe auf offene Plätze zu verlegen. Dotfodr'gkeiken (die) sollen keinem brodlosen bürgerlichen Wirihe eine Personalschankgercchrigkeit aufRech« nutig üverlaffm. Dorstlcht r (Belohnung der) für ihre Dienstleistung. — (wie die Einwilligung des) zu den Hausvisitalionen in Gefällssachen zu verstehen ist. Dorna cantorena (Abänderung des Gränz-Mauth» amks zu) und der Wegmauth zu Jacobenie. Dose-l (die Ein'uhr der ausländischen) welche aus Stein gefchnilten sind, wird verbothen. Dotarions-Bögcn sollen nicht mehr auf die Person des Seelsorgers geschrieben werden. Dotl'rUNg (wann die) der alten Ezipositen mit Grundstücken bey Abstiftunge» oder Vrräusserungen der Bauerngüter statt findet. Drath (wegen Ziehung des) zu reichen Stoffen. — für die Gold'Silbcr-Arbeiter, Seidenzeugmacher, und Posamentieer. Dreyßigstamt (wegen des zu Leordina errichteten neuen Hauplcinbruchszoll- und) in Hungarn. — (das Sczawniczer Zoll-und) wird in fine pollelirende Stazion nach Lefchnize übersetzet. — (das zu Wolfau bestaudene) wird nach Allhau übersetzt. — (das) zu Starina in Ungarn wird nach Also Ja-blonka übersetzet. — oder Zollkontrebande, innrrhakb der Gränztu Ungarns aufgebrachte, werden von der ungarischen Hof-fammcr entschieden. Drey- B. S. 1 418 6 8fr 4 3'S 7 8 3 176 7 321 6 86 5 3* » 5 7 114 10 105 —r 142 6 128 276 7 223 8 327 9 29» 3 218 B. S. ( ö® ) DkeyMgOüMt (die jwey Zoll.und) Einbruchsämter in Huxgarn zu Borfa und Ruscowa Bolliaua solle» in bolletirende Aufsichtsstalwnen umgewandclt werden. 6 122 v- (Einsahr-) von ungarischen und fiebenbürgischen dahin kommenden, deutsch,rrbländischen und galizischeo Erzeugnissen. 6 196 Drvmmelscuche, Trommclseuche. Druck (der) kabalistischrr Schriften vom Loltospielen ist nicht zuzulassen. 4 421 1— (eine in) zu legende neue Auflage rineS auch schon jugelassenen Werkes muß der Censur vorgrleget werden. 4 498 — (wegen des) der Bücher, General.Vervrdnung. 5 192 — (bey dem) der zur öffentlichen Vertheidigung bestimm» len Säße, welche Vorsicht zu gebrauchen. 5 54 (in) zu legende Provinzial-Kundmachungeu mit Sparsamkeit zu veranstalten. ' $ 322 1— des französischen Kalenders, wie erlaubt ist. 10 468 Druckrrky-Bnchstaben können nur für Buchdrucker verfertiget werden. 2 67 Druckpressen zu führen, wird den Privaten verbolben. 5 182 Dubiecko (Uebersetzung der Wegmaurhoach) von Nie- nadow. 4 203 (nach) wird die Poststazion zv klienadow übersetzet. 4 644 Dubno (zwischen) und Brody wird ein Postritt ringe- leitet. 5 248 Düntychmacher (auf die Pensionsbeträge der Witt. »tu und Waisen der bürgerl.) Seidenzeug- undSam-»rt«acher soll kein Drrboth , keine Verpfändung u. d. gl. statt finden. 7 139 — ( auf die mit Pässen nach Prag versehene Wiener) undScidenzengmacherderAnswandrrungwe-gte wachsam zu fn;n. 7 421 DukEteN (vor dem Umlaufe der Holländer) auS Blep wird gewarnet. 4 262 — nngewichtige nach dem inneren Werthe anzunehwro. 10 437 DUklÜkNgvll» (vogewichligrs) soll Niemaud einlösen. 6 335 DM- tzO ( «- ) ■ f B. «. Diinger (der aus. und inländische) in Ostgalizien ist von der Weg. Brücken und Ucberfahrimaulh befreyl. 7 »4» — 3*» •i- (nur gegen Zurücklassung des) ist daS Slreusteoh dem Militär ju verabreichen. § 359 — (der Ina- und ausländische) - ist von der Wegmauth befreyet. 9 144 Dynastial-ToJfond (in den) wann dir Zofen nach der Lafvrdnung einzuflieffen haben. 4 508 E. Edelleute, Trienter, sieh Adeliche. Edukationsfond, si-h Erziehungsfond. Ehe (bey) der Uiiterkdanen , wie sich wegen der Meld» Zettel, Aufnahms-und Enilaßscheine zu benebmen. 7 4*2 — (bey Einwilligungen zur) minderjähriger älternlosen Kinder, von welcher Erlaubniß und Genehmigung ausdrücklich die Erwähnung zu machen- 3 »53 — (wie den Handwerksgesellen die) Zn bewilligen. 8 461 — der Real.JnvaUdcn zu beschranken. 8 502 — z^auf eines auffkk der) gebohrnen Derlassenschafts-Der« mögen, Erbrecht des Fiscus ab Intestato. 5 451 — Aufgebvth kann in der Fasten oder Adventszeit ge« 2 4 schehen. 10 116 — wie wegen Personen zweperley christlicher Religionen ( 4 96 vorzunehmen. £ 7 452 — (wann das Gesuch um Nachsicht des) in Triest em* zubringen ist. 5 4 — (in Ansehung deS) unterliegen die griechifchrnicht unir- ten Religionsoerwandten in ihrem katholischen Pfarr» bezirke, und in ihrem Bethhause dein dreymahligcn Aufgebvlhe. 6 483 Ehedlspensen (bey gefällten zwey verschiedenen Entscheidungen wegen) kann von Ernennung eines judicii delegati in tertia instantia gar ftio< $r«ge fepn. 2 62 Ehe. tzS ( 6a ) ^ D. S. .Chedispensen (brr) wegen, ergangene Vorschrift. 3 '64 — (oon den) sollen die Konsistorien begluubte Abschriften an die Laudesst.lle einsende». 9 97 Ehefrauen (Weibekv.rzichte der) sieh Weiberver« zrchte. 2 233 Ehehimmelsaufstellung (bey Tabellen über) die Sicherstellung der dreyjährigen Steuer bctr. 3 387 — (bey Gesuchen um) das Beschneidungö-Attestat und Zeugniß der Hebamme beyzubringen. le $<»6 Ehekontrakt (über den) und die Dispensation in den denselben betreffenden Gegenständen steht die Beurlhei-lung in Ansehung der auswärtigen Minderjährigen der Landesstelle zu. 6 469 — (wann die Dispensation zu einem bürgerlichen) mit einer Stiefmutter nicht ertheilet werde. 6 479 -— (wie bey) ein nach seinen Landesgesetzen großjähriger Fremder auch in den k. k. Erblaaden als solcher anzusehen ist. 6 480 (in Rücksicht deS) sind die Einwanderer aus frtmben Ländern in den k. k. Staaten nach den allgemeinen bürgerlichen Gesetzen zu behandeln. 7 455 Ehepaar (wenn ein Theil eines) eine GewerbSgerechtig» keil besitzt, dem andern keine ähnliche ad personam zu enheilen. 6 280 Ehepakte sollen bey VerlaffenschaftSabhandlnngen, wo Wittwen erben, dem Jnventarium beygelegt werden. 2 15 Ehestreitigkelten im Ascher Bezirke gehören zum dor. -tigcn Civilgerichte. 3 341 — wie der Sujets mixtes in Galizien ja beurtheileo sind. 4 95 Ehe-Trennungen der zur akalholischcn Religio« über, getretenen Katholiken, wie zu behandeln sind. 1 7°° Sieh auch Heirathen. Eichen (wann die) zu fällen find. 7 ia5 Eicheln (von) aus Bayern eiageführte«,zu entrichtender Zoll. 2 179 Elh Formel für die Magistrate der Muoizipalstädte. 1 251 Ey> HO ( 63 ) y - ‘ B. S. Eid (bey Abschwörung des) wie sich wegen deö UrtheileS zu benehmen. 1 705 — wie im Urlheile auSgedrücket werden soll. 4 544 Eier * und Butter-Hoiedel Gtwerb treibende sollen sich dcS Dorkaufes enthalten. 5 159 EigeNthliM (dos verborgene) der ehemahligen Revvlu- lionSregierung in Pohlen anzuzcigen. / 9 308 — (zur Vindizirung des) und Anspruch des Besitzes in Lstgalijie» Erstreckung der Frist. 10 660 Einfuhr; Sieh in den Schlagwörtern der verschiedenen Gegenstände nach. Einkauf (zum) deö TrieschlagS soll Niemand ohne Paß nach O.streich abgeschickct werden. 4 387 Eitlkaufgeld Bezugs wegen ergangene Verordnung. 3 37« Einlösung (zur) ist das von Negozianten und Juden ein, gehandelte Gold und Silber zu bringen. 1 90 — wie der unrerthän. LieferungS-nnd Darlehens.Obllga- lionen zvzulassen. y 226 <— (wie die) der preußischen Münzen zu geschehen hat. y 302 Einquarrirung; sieh Militär,Einquartirung. Einreichungs-Protokoll (bey dem) der Gerichte, wie sich zu achten. 2 423 — darf kein Zcugniß über Anbringen ausfertigen. jo 4o4 Einfchreldbüchel für die Äanzleydiener über die Zu» stellung der Verordnungen im geistlichen Fache, wie zu führen. 5 220 Einsetzung in vorigen Stand, und deren Wirkung wegen verabsäumter Frist zum Rekurse, und in Betreff der landkäflichen Vormerkungen. 5 16 Einwanderer ( die Tabellen über Aus-und ) richtig einzusendeo. 4 363 — (die) auö fremden Ländern sind bey Ehekontrakten in den k. k. Staaten nach den allgemeinen bürgerlichen Gesetzen zu behandeln. 7 455 —- (die französischen) haben sich über die eigenen Subsistenzmittel, und gute Denkart «uszuweisen. 4 607 — (iprffen sich die) in Mestgalizirn zu erfüllen haben, s 456 «HF» ( 64 ) HO Einwanderungs-Tabellen, wie zu verfassen. — Einsendung betreffend. Elttwanderungstaxe (vor erwiesener Berichtigung der) soll den eingcwauderten Juden der Aufenthalt nicht gestattet werde». Elsell (rohes) zerrennende Dkechschmiede stehen unter dem Bergwesen. — und Stahlarbeikgewerbe Verleihung in Steyermark. (wann Waarenschwärzer zur Abarbeitung der Geld» strafe in) verurtheilet werden, wie sich mit Ausstellung der Zeugnisse über die Leibesgebeechen zu achten. — (deS ausländischen) Einfuhr wird nicht gestattet. — - (in) Fabriken nützlicher Gebrauch der Steinkohlen. —>»unv Blechwaaren - Niederlagen (Errichtung der) in Westgalizien. Clsenarbeiter (auf Auswanderung der) Stahlarbeiter, und Sensenschmiede Acht zu haben. — (tub von der Stellung zum Militär befreyet. ' Elfkstgattungen (der nach Hungarn gehenden) Essi- tvzolls Bestimmung. — (Zoll der Janerösterreichischen) bey der Ausfuhr nach Uagarn. — (Zoll der ausgeschlagenen) welche zum Ackerbaus und Fuhrwesen erforderlich stad, und nach Tyrol gehen. Elsengeschmeidwaarett (wienach die Ausfuhr der) in die Schweitz gestattet wird. Eisenhandlung (zur) Fond, «ob Requisiten in N.Oe, Eisenmelers und Müllers Privilegium der Seiden-und Zwirnkantea. Eisennägel (für) Zollbrstlmwung. Eisenschlaken, deren Ausfuhr noch gestattet wird. Eisetdstein (Ausfuhr des) wie gestaltet wird. /. Elsenwaaren (mit) haustereode Fremde ohne Paß, on- zuhaltr«. Eisen- B. S. 1 120 5 4i8 4 832 1 357 - 2 420 4 701 5 2.3» 6 293 8 iyi 4 831 10 502 3 407 4 4* 7 -1 4 648 10 53 i 218 1 4V5 2 360 3 u73 3 V* < 65 > GO B. ©, Eksenwkk? (auf das) woraus Waffen verfertiget werden können, erstrecket sich auch das Verbot, Kriegs-bedürfniffe nach Pohlen auszuführen. 4 290 — (die Ausfuhr des) wird wieder erlaubt. 4 947 EtSvögel» (für) Häutchen ober Felle Zollbestimmnng. 6 29,5 Elbe (Gctreibausfuhr auf der) roiro nur gegen Pässe - erlaubet. 4 795 Elenchen Verfassung über die Woche hindurch vorge-kommenen Ezchibiten hak zu unterbleib.«. i — (den) über unerledigte Berichte eine besondere Liste - beyzufügen. 10 589 Ellen Gebrauch mit Wiener, und böhmischer kurzer Maaß wird verboten. 1 190 — Gebrauch der gebrochenen, zusammengehefteten sowohl, als der unjimmeulirl^en. wird untersagt. 4 513 Emigranten Französischer Elutrittcs und Puffes ivc — (wie sich wegen der Meldzettel, AnfnahmS- und) bei) Verehligungen der Unlerthanen zu benehmen. 7 422 Emicheidunstssttünde Mil dem Urlheile in Appellations. und Revisionszuge den Akten beyzulegen. 3 117 Enzianbrandrvein (Ktonawet-und) rinzusühren wird verboten. 4 371 Epidemische Krankheiten sollen die Seelsorger an- zeigen. 1 F89 *— von solchen die schleunigste Anzeige zu machen. § 279 — (bey derley) ist ein Beamter wegen Anwendung der Heilmittel abzusenden. 10 70s Erven (Den großjährigen) soll niemahlS wegen Aus« nteffung der Erbsteuer die Errichtung eines gerichtlichen Jnvenlariums wider Willen aufgedrungen wer- 1 211 du. 1 6 112 Erbfällen (in) der Advitalitätsgüter in Galizien sich in Ansehen der Rechte der Geschwister nach dem Suk-zeffionsnormale zu benehmen. 3 34 Ervfolste (in die) jenes Vermögens , worüber nicht testiret worden oder .tkstiret werden konnte, wer treten könne. ' 1 *95 —- in die Bauerngüter in Krain. 2 18 — — in Steyermark. 2 3*9 -------in Tyrol. 6 191 Erbhuldigung in Westgalizien. 7 4»o Ekblvse untcrthänige Gründe in Mähren und Schlesien fatr.mt den- dazu gehörigen Vermögen, wem heim zu fallen haben. 1 268 Erbpacht landschaftlicher Güter , ist Jude» in Galizien kiugesteüet. »221 Erb» Erbpächter , und emphiteutische Grundbesitzer finb von der politischen Stelle zu den jährliche» Gicblg-keilen zu verhalten. Erbrecht ( ein ) zur Verlassenschaft eines unehlichen KindeS wird zum höchsten Aerarium gezogen. (daS) zwischen dem unehlichen Kinde, und der nn-ehellchen Mutter betreffende Verordnung. — ab intestato kann dem Fiskus auf daS Verlassen» schaftsvermögen eines ausser der Ehe Gebohreuen, nur dann zukommen, wenn die Verlassenschaft erblos ist. Erbschaft s(bey) ist das Jnvalideninstituc von Laxe und Stempel befrcyek. — Verabfolgungsgesuche von Auswauderero , welche ohne Bewilligung in die preußischen Staaten übcrge-Ireten sind, wie behandelt werden sollen. — (durch) Cession, Kauf ac. einen Besitz an sich brin- gende, worauf Stiftungskapitalien haften, haben ts anzuzeigen. • ^ — (an) oder Erbanthcil nach Frankreich nichts zu oev abfvlgen. Erbserklarungf'^ (wie die) bey Gericht zu behandeln, und mit was für Stempel zu versehen sind. Erbsteuer wegen kann einem unbedingt erklärten Uni« versalerben die Jnventurserrichtung nicht aufgcdrun-gen werden. — auch nicht großjährigen Erben. — Liquidazkon soll jeder eine VerlassenschaftSabhand-lungsinstanz vvrstellende Beamte oder Justiziar immer selbst verfassen. und Mortuarium, vb die..in einer Verlaffenschafts« masse vorfindige Lehenskorpora zu unterwerfen. — (ob der) das Vermögen, welches von dem ohne Testament sterbenden Pfarrer gesctzmassig der Pfarrkir-che zusäll», unterlieget. t a Erb- B. S. 9 227 4 2 y 2. ' 4 423 5 451. 1 35 1 401 1 6go 3 238 6 333 1 2 11 6 12 1 63- 2 124 2 ‘77 HA ( 68 ) HA B. S. Erbsteuek (wegen der) wird zur Ergreifung des Rechtsweges eine Zeilfrist bestimmt. 3 196 — wie der Rechtszug wider daS Fiskalamt Statt findet. 6 26 *— (wie stch mit der) im Falle, da von einer Fratt ihrem Ehegatten nebst dem Stammcnlegate ein jährl. Legat vermacht wirb > zu benehmen. 4 128 v — (Befreyung der unehelichen Kinder von der) 4 560 — des ehcgattlichen Erbschaftsdrittels. 10 030 — Gebühre sollen unmittelbar bey der Erbstenerkasse abgeführt werden. 5 153 .•—, mit welchen öffentlichen Fondspapiereu abzuführen sey. 5 227 — sind nicht durch die Post einzufenden. 6 323 — (Abfuhr der) Betrage bey der ständischen Oberkaffe, und Eiusrndung der Sterbfallen - Verzeichniffe. 6 432 — (wegen Abfuhr der) in Mähren. 6 288 — (in Sachen der) wie die Verzeichnisse der Sterbfälle( 6 19 einzubringen. ( 6 288 ' (io 533 — (ohne Quittung über die bezahlte) oder ohne Legi- timation über die nicht zu entrichtende Erbsteuer sol- , len die Konsistorien den OrdinariatSkoosenS über eine Stiftung nicht ertheilen. 6 469 — (die Ursachen der Freyheit von der) nur halbjährig in den einzusendenden Verzeichniffender Sterbfalle au-zuführen. 7 127 — (bey den der) unterliegenden de« verwittweten Ehe- gatten zufallenden Legaten sind auch alle hierauf Bezug nehmende Urkunden an die Erbsteuer.Behörde ein» zusenden. 7 217 — (auch über die Fälle der) bey Vermögensübertragungen der Juden find die Anzeigen vvrschriftmäffig zu er» T statten. 7 300 •<—- (Vorschriften zur Beobachtung wegen der) bey jüdischen VermögcnSübcrtragungen. 8 9 Erb- SS. S. HS ( 69 ) HS Grbsteuer (bey Liquidazlonen der) sollen die Verlassen-schaftsbehörden die einschlagenden Beylagen in Urschrift oder vidimirter Abschrift ohne Stempel einsenden. 8 173 Erbfteueraquivalettt (das geistliche) ist durch weitere 10 Jahre zu entrichten. 7 IZ Erdsteuer-Hofkommissivn (au die) sind vonKreisäm- «ern die Erbsteuerliquidationeu, Sterbfällifnverzeich- 6 101 nissc it. einzuftliden. — 190 — wann und wie Vie Sterbfällen.Verzeichnisse eivzu- f 6 432 senden sind. j 7 127 '10 583 Erbsteuer-V!'rmögen(Vorschrift zu Sicherstellung des) 6 281 Erbcheile ober Erbschaften nach Frankreich nicht zu ver,s abfolgcn. 3 238 Erdrücken (des) wegen sollen von Acltern die Kinder nicht in das Bette genommen werden. 7 315 Eröversührung' und Grabenaushebungs-Maschiue (in Ansehung der erfundenen) für Ignatz Unterberger Privilegium. 4 119 Eremiten-Stistungskapitalien (von) Jnteresse.Verrech» nung. Z 349 Erfroren (für) gehaltene Personen, wie herzustellen, f 1 262 < 5 2 64 (10 446 EksÜllUNstskyh anzubiethen oder Weisartikel beyzubrla-gen, in der Restimtionsklage, ist nicht nöthig, wohl aber erst bey der Rechksführung in der Hauptsache. 1 122 Mrrlstrungen (wie sich in Ansehung der) über die Vormerkungen zu achten ist. 4 253 CtstisLren (zur Rettung der) oder ertrunkenen Menschen^ 3 -33 anzuwendciide Hilfsmittel. \ 5 102 (io 446 Erstfeckungsgesuche (Behandlung der) 10 121 Erziehung (die zur) der Kinder verliehene Pension fv uiessendea, sind vom Unkerrichtsgclde srey. 5 398 c 3 Er-» ( 70 ) Z B. S. Erziehung (die) der Findlinge, und Herabsetzung der EinkanfstaIe betreffend. 6 274 — (wegen) der Kinder in der protestantischen Religion haben sich protestantische Väter unehelicher Kinder gleich bey dem Taufakte zu melden. 7 150 Erziehullgsheyträge (was bep Quittungen über) Gna-bcngabeu u. d. gl. und bey Erhebung der Pensionen für Kinder zu beobachten, ist. 4 32g Erziehungßsottd (die zu dem) oder E^jcsuitenfond in Westgalizien gehörigen Güter, und Kapitalien sind auszumeisen. 9 27g — auch die Güter 3$. welche der Universität gehören. 9 280 Esper (von) oder türkischen Klee, Natur, Eigenschaft und Nutzen. 2 rv6 Csslg (von hungarischen, Tyroler, fremden, und österrei-cher Weinen, dann) Konsumo-und Transilo.GrLnz-weinaufschlag. 4 539 Essltv und Konsummozoll wieder, »ingeführter für die nach Hungarn gehenden deutsch erbländischen und gali. zischen Manufaklen , Fabrikaten und Kunsterzeugnisse. 2311 Estaffele Bezahlung solle in der bestimmten Zeit geleistet werden. I 66 (wie die) auf die zum Verkaufe bestimmte« Lebens» mittel und' Früchte geführet werden kann. — der unheilbaren Bauerngüter. ■—• (bey der) die erforderliche Affistenz zu leisten. — (bey) und Konkurs, wie sich von den Pfaudgläubi» gern in Westgalizien zu benehmen. Exerzizien (durch wen die) abzuhalten sind. Exjesuiten (Veränderungen, und Sterbfälle der) sind anzuzeigen, daher die vierteljährigen Ausweise zu an» kerlassen. — Pensionisten (wie die Ausweise über den Stand der) einzusenden find. e 4 Ex- B. S. 5 294. — 361 1 204 1 689 1 6 — 1 702 * 25Č 2 307 2 411 3 4 4 164 4 8*7 6 7 310 8 302 10 200 IO 332 6 472 3 >75 7 47> GO ( 72 ) GO B. S. ^picfuifdtf» oder ErziehungsCond (die $um) in Wcstga- ltzrrn achörigen Güter, Kapitalien sind aiiszuweiien. 9 27g — darunter fini» auch die Güter sc. verstanden, welche der Un'versiia, gehören. 9 zgo Expeditionen (bei) gerichtlichen) und Urkunde» den Gebrauch des Pergaments betreffend. 4 $6 E^portatloNk^Falle eines Vermögens sind bey der VerlaffeuschafiSabhandlungs - Pflege dem Fiskalamte auzuzeigen. 8 324 Expvsilen (wann die Dvtirung der alten) mit Grundstücken bey Adstifkungen vder Vcräuffcruugen der Banerngüier Statt findet. 7 114 •— ( wie den ReligtonsfondS-) und alte» Seelsorgern Akergründe überlassen werden können. 9 52 CxreUgivseN (aus) penftortitter Unterbringung bey Pfründen-Erledigung Bedacht zu nehmen. s sZ —- wenn sie als Pfarrer von Privatpersonen angestellet werden, haben nur von der Zulage aus dem Rcligi-onsfond die Taxe zu bezahlen. 2 517 Extadulirnngs # Taxen Ausschreibung bey der Land- ratirl betreffend. 2 438 Extempo^iren in Komödien auf dem Lande halber, was die Kreisämker zu beobachten haben. 2 1 Ept'ise der durchmarschirenden oder kinquartirten Truppen sind anzuzeigeu. 8 50t F. Fahrikstten deutsch erbländischer und galizischer «ach Huannrn Eßito - und Kontuniozoll. 2 311 Aahrlkanten sind verbunden ihre Waüren, mit dem^ 2 414 neuen Waarensiempkl bezeichnen zu lassen. £— 472 (wie den hm gariich - und ßebenbürgischen ) gestattet ist die dorligeu Fabrikate« emzufvhrev. 4 >66 Fabri- B. S. Fabrikantmder weissen Beinglaß - BlSkchenim Böh. men zur Bervollkommung aufzumuntern. jj 10$ — (Firmen aller privilegirten) find bcy dem Wechsel» V geeichte zu protokolliren. 10 gi Fabriken (Kommissionärs von fremden)abzuschaffen. i S7Z •— (Arbeiter in) Befreiung von der Rekroukirung. 2 205 3 syo — können statt ihrer Ausländer zum Militär stellen. 4 764 — (das Journal für) Manufakturen / Handlung und Mode wird verboten. 7 igo FadrikSzeichen (das Aufprägen des) fremder Meister an die Maaren, wie zu bestrafen. 8 131 Fässer (Maaßbestimmung der) im Lande ob der Enns. 5 329 — (ohne Bestimmung des Inhalts der) können in Westgalizien die Getränke bey den Zollämtern ange- zeiget werden. » p 177. Fakt ln (Gebrauch der brennenden) auf den Brücken vor den Thören Wiens wird verboten. 5 111 — auch in Vorstädten Wiens 6 79 ■— (statt her) und deS freyen Lichts sollen sich die durch Dörfer Fahrenden der Laternen bedienen. 6 21 Faktoren (jüdischer) in Galizien, Bestimmung und Beschränkung 2 244 Fakultatß Professoren Äang. 1 33 .— Lehrer sind vom Zensurirungsgeschäft befreit. I 26» Fallfnsk (die) zu der , den Beamten bevorstehenden Aufforderung über die Restzettel. 5 17g FalliMkNle sollen gerichtlich genau untersucht, die bos» haften Kridakarien bestraft werden. <> 109 — (Pep Untersuchung der) streng vorzugeheu. 10 102 Fal«cke Münzen. Sieh MÜNzeN. Farbwaaren (auf die) Ansfuhrszoll. 4 48 Mafien (in d-r) oder Adventszeit können Eheaufge- bethe geschehen. 2 4 — (bei) dem) ist alle Vorsicht auf die Gesundheit zu «ehmen. 8 *84 e 5 t Fas-„ \ GA ( 74 ) GA J S. S. Faszikel (««) besondere dürfen die Referatsbögen nicht mehr hinterlegt werden. ^ i 24- Faturen oder Bekenntnisse über die Vorräte onssfdn» bischer Maaren in W.ffgalijle« und Zoll. und Maa^ ren. Stemplungsvorschriften. 9 113 Fechsung (Über dir) nur allgemeine Anzeigen zu machen. 1 172 — (Hinterlegung der)' 228 — (wie über dir) Tabellen einqeschicket werden sollen. 4 852 Federthaler (falsche) undLaubkhaler nicht anzutiehwe». 6 422 Heühauermrister, welche fremde Meisterzrichen aus. prägen, wie zu bestrafen. 8 j 31 Feilschaften ' Handel in Wien betr. Ordnung. 1 515 — (auf schädliche) zu sehen. 1 535 — (welche kontraklmässiges Getreide , oder sonstige) nach Prag führen , haben sich mit Pässen , Lieserschei- nen, oder Zertifikaten auszuweisen, 4 498 Feindliche (tür die durch) Einfälle, Wasser oder Jener verunglückten Unterthanen öffentliche Sawnilungen. 2 340 — und iff den Bürgern.von den Dteustleuten anständig zu begegnen. 2 343 —- (an) in Erbländern sich aofhaltende Kriegsgefangene nichts auf Kredit zu geben. 3 356 — (Uebermachung der Gelder in) oder vom Feinde besetzte Länder. 4 567 Felben (der wollenen) und Berils Serges Kommer- zialwaareustempel. 4 4$4 ■—> Erläuterung hierüber. 4 510 Felder und Waiden an den Flüssen, Bächen, Auen, und Seen zu vermehren. 1 310 — (zur) Stupfung on Strassen und Rainen, dann Viehstanden die Unterthanen aufzumuutrrn. 1 444 Feldbau (zur Bestellung deö) können die Gränzbewoh- ner ohne Paß über die Granze trete». 8 185 Feldhäger Kultivirung. 8 487 Feld- GO ( 75 ) GO ebne Urlaubspaß betreten werbende als De» seri.urs anzuhallen. FklLreqrmrNterN (wohin die z») untauglichen deut« fd rn Untertbanrn abgegeben werden sollen, gelle (*'«• hungorischen roh» oder halbgcarbeiteten) sind den ganz gearbeiteten bep der Einfuhr im Zolle gleich zu bolim, — (Erläuterung wegen Verzollung der hungarlschen ro» hen, oder halbgrarbeiteten). —- rohe Haute, Pferde, und Viktualien ein »und auszu« führen, wie gestaltet ist. — (tin) oder Häutchen der Eisvögel, Zollbestimtuuug. Sieb auch HstUte- Fenster (an) und andere Orte keine Blumentöpfe »der andere Sachen auszustellen. Ai'rial'Tage Einrechnurig in die gesetzlichen Fristen. Kerle »'Bestimmung der Studien in Böhmen. ein Zeichen Fetlacher Armaturs-Meisterschaft- Recht fiuf ihre Gewehrgaltungen zu setzen. Testtage (Uebersetzung der) des griechisch» katholischen B. 6, 5 45* 4 819 4 ZZ6 4 52- 4 858 6 293 8 116 1 90 * 4 * 135 Ritus. I 451 Festung Pleß wird in Zukunft Josephstadt genanut. 2 238 — (in der) Josephstadt Ansiedlungsbeförderung betreffend. 2 519 Feuer (für die durch) Master, oder feindliche EiuMe verunglückte Unterlhancn, Sammlung. s 340 •— die sammelnden Bürger sind von Haus - und Dienst« lenken der Jnnmohuer anständig zu behandeln. S Z4Z Feuerarbelter (ein mit Erlaubnißschein bethcilter) wenn er stirbt, dessen Schein zur Kaffirung zu übergeben, dann die Stöhrercy der im Feuer arbeitenden Pro-fessionisten zu hintertreiben. 3 226 Feuergefahr (zu Vermeidung der) die überflüssige« Holz, Heu - und Strohvorrälhe auf offene Plätze zu ver- legen. 4 3*5 — (wegen Verhütung der) besorgt zu sepn, 4 49*' 10 637 Feuer- HrA ( 76 ) B. S. Feuergefahr (bey einer) Losungszeichen, im Kärnten. 4 169 — (wegen) wird der Gebrauch des Späalichis verboten. 8 212 Feuergewehr (wie die zum) untangli#« Rckroulen zu verwenden find. 7 419 Sieh auch Gewehr. Feuerlöschen Mittel dazu. 4 769 *— (das zum) nützliche Wafferfafi fammt dem Wagen mit ' der Zeichnung und Beschreibung desselben. 7 234 Feuerlöschgerathsckaften (zu) wie die Gemeindein. Eunftc verwendet werden sollen. 4 200 Feuerlöschkörbe (strohene) auf welche Art zu Verpichen find. 3 351 Feuer öschkommiffare (Zeichen der) in Kärnten. 1 109 Feuerlvschorduung genau zu beobachten. 1 497 -— für die Städte in Böhmen wird erneuert, und auf alle Märkte und Dörfer ansgedehnet. 4 593 — (Abänderung der) in Wien wegen der Zeichen mit der Feuerglocke. 8 »87 — für die Städte und Märkte im Krain. .5 55 — für das offene Land. — 81 — für die Landstädte, Märkte, und das offene Land im Westgalizien. 1 o 344 Feuerschäden (in den Berichten über die) den Liquida« tionsbetrag anzuführen. 5 340 -- Vergütungs-Ausweise find individuel zu bearbeiten. 5 406 •—- Wetter» und Wasserschäden - Vegütnugs- Liquida» lidnen vorschristmäffig zu verfertigen , und vom Kreisamte zu unterfertigen. 8 494 — (über die) auch über Wetter - und Wasserschäden Vergütungsausweise. 6 85 — (wie die Beschreibungen über die jüdischen) zu liqni- diren. 6 137 — (mit der Liquidazion der untersuchten) Wetter-und Wasserschäden zugleich , die Reisekösteuliquidazioneu einznbringen. 7 469 Feuerspritzen (wann) von Glockengiessern, Kupser- schmie. B. S schmieden, und andere derley Maschinen verfertigt werden dürfen. 7 n Feuerwerke in umliegenden Landhäusern zu Triest, abzubrennen, wird vcrbothen. . 5 3 Feuerwerkstatten (wie sich wegen der) die Hauskigen. thümer zu Wien zu benehmen haben. 7 220 Feyertügen (an anfgchobinen) wenn Taglöhner früher . aufhören zu arbeiten, wie anzusehen. 1 105 Sieh auch SvNNtage. FideikvMMiß'Kapitalien köoneu bep Privaten angeleget werden. 1 23s — (mit) oder Allodialgnt verbundene oder für sich allein bestehende Lehenekorpora, ob in die Verlaffenschafts-obhandiungeu einzuziehen, und hiernach dein Mortua- num und der Erbsteuer zu unterwerfen. 2 124 — Silber als Darlehen angeboihen werdendes, wie znr Einschmelzung angenommen werden können. 2 411 — (auf eines) gesetzmässiges Driitheil dem Darleiher zustcheude Rechte, werden erkläret. 3 162 — Besitzer (vom) ob sich die baare Heimzahlung eineS Frdeikommitzkapitals zugeeiguel werden könne. 8 224 — Relurrung. 3 388 — (was bey Verwandlung eines Real-) in rin Pekuniar- Fideikomririß zu beobachten ist. 7 27 FiöejuHorlschen (der Dauerzeit der) Dienstkauzivnen • wegen, Maaßrcgeln. 7 326 Finanzgeschäfte (Trennung der) von den politischen. 10 394 — Hvfstelle (zur) gehörige Gegenstände. 10 442 Findlinge (Versorgung der) in Tyrol beir. 1 338 — — in Oestr. 0. d. E- 6 274 ----zu Gratz. 7 83 — — im Krain. 8 132 — und Waisenkontrakte u. d. gl. Verpfändungen sind ungiltig, und was in derley Kontrakten auzumerken. S 227 Firmen aller privrlegirler, Fabrikanten sind bep dem Wechsclgerichte zu prvtvkvlliren. 10 81 Fische HA ( 78 ) HA S3, e. Fischt nach dem Gesichte zu verkaufen, wird verbothen. 2 — (Satzung auf) im Oestr. u. d. E. 4 203 Fischen (unter fremden) deren Einfuhr gestattet ist, verstehen sich Picklmge, Laberdan, 3c. 1 430 Fischdiebstahl (zur NachtSzeit aus einem Teiche ver, übler) ist ein Kriminaloerbrechen. 3 243 Fischverkaufsordnung i« Oesterreich unter der Enns. 6 146 Mskalamt (bey welchem) die Auffoderungsklogen der von der Jnnerösterreichischen Barikalgefällenadmini-strativn nozivnirlen Pärtheyen anzubringen find. 1 502 — bedarf in Vertretung der Unterlhaneu feine besondere Gewalt und Vollmacht. 1 6yi — (das) hat den in einer Nechtsklage erforderlichen Be- weis durch Kunstverständige nach Vorschrift der allge. meinen Gerichtsordnung zu führen. 2 265 — (In den bey dem) von den Unterhalten eingebrach« len Gesuchen, sollen nebst dem Dorfe, auch der Kreis und die Herrschaft angemcrket werde». .. 3 349 — (die von dem) aufdessen Amtshandlung von den Par- iheyen zu erlegenden Gelder sind an die gehörigen Kassen zu weisen. ^ 4 424 — (dem) ist in den Fällen, wenn bey Konkursen eine milde Stiftung Forderung zu machen hat, die Anzeige, zu machen. 5 222 — (bey dem) kann auch die Praxis zur Advokatur genommen werden. 5 304 — (beym) wann sich die Unterthqnen um ihre Angele« genheiten bey dem UnterthanSadvokatcn mündlich anzubringen melden sollend 5 422 — (wider das) wie der Rechtszug in Erbsteuersachen statt findet. 6 26 — (an daS) sollen nie die Abfahrtsgelder, sondern stets an die Landesstelle eingesendet werden. 6 119 (dem) sind die Fälle der Exportation eines Vermö, grus anzuzoigen. 8 s24 Fis« GA C 79 ) GA B. S. Fiskalamt (wenn das) als Vertreter der Klöster oc. erscheinet, wie sich der Taxen wegen zu achten. 10 443 — 8orum (Behebung des) über die Freisaffengüler in Böhmen. 3 3 — Sieh auch Kanimerprokuratur. Fißkaladjunkten (den) ist bey de» Landrechten, und übrigen Gerichtsbehörden der Sitz eingestandea. 3 221 -— (der Prüfung zur Stelle eines) sich unterziehen wollende , mit was für Zeugnissen sich auszuweisea hoben, 3 276 FißtUß«(dem) kann auf dos VerlassenschaftSvermöge« eineck ausser der Ehe Gebohrnen nur dann im Erbrecht ab intestaro zukommen, wenn die Verlassen-schaft erblock 'st. 5 351 — Sieh auch Kanimevprokurator. Mume (nach) Postwagenfahrk. 1 467 Flachs-oder Wollspinnercyen anzulegen, und auf Beobachtung der Dienstbothenordnung zu sehen, 3 9» — (Ausfuhrszoll vom) 4 »66 — - (zur) und Hanfdörre wird der Riß bekannt gemacht. 6 3 »8 Flachsbau (z»r Verbesserung des) und der Spinnerey sind die Privatgüterdcsiyer an,»eifern. 4 <>62 Flächeninhalt (den) der Rustikalgründe sollen die —438 Kreisämter in den alljährigen Berichten anzeigen. 9 88 Flecksieder ( Einft'lhrung der) und Bestimmung der Fleischtaxe zu Gratz. 6 24 — (StandeSplätze der) zu Gratz. 6 284 — (Erklärung der) io Graz wegeu Pailwerk » Ueber- nähme. 6 295 Fleisch (frisches schweikiencs) Würste, dann Schweinschmalz nicht über die Gaffe zu verkaufen. 4 85 — (auf gutes und genußbares) auch auf ächtrck Gewicht zu sehe». 4 669 —. Ausschreitung m Stepcrmark. 5 391 — 393 Fleisch HO C so ) HO Fleisch soll auf dem Lande um einen Kreutzer wohl« feiler auSgehauen werden. ■— (rote sich bey Verkauf deS) mit Gewicht, und Zuwage zu verhalten. — (wie sich wegen des Genusses deS) vom erkrankten Viehe zu benehmen. Fleischbänken (bep den Prager) die Aufstellung kon-lrollirender Marklrevisoren. Fleischhacker Bäcker und Müller, welche anMaaßund Gewicht hintergehen, und die Dienstbochen, wie zu bestrafen. — (für die Zunft der) zu Prag, Vorschriften. ■— in Graz betreffend. —Möller, Schanker sollen den Abnehmern keine Ge» schenke machen. Fleischkrupka, Sieh Verzehrungsaufschlag vom jüdischen Koscherfleische. Tleischsatz wird in Ocst. ob d. E. herabgesetzet. — auf Kalb * und Schöpsenfleisch. —» im Steyermark, und Einführung der Flecksieder. — in Westgalizien. —■ (Tabellen über den) Vieh, Unschlitt, in Böhmen. — kömmt davon ab. Fleischzuwaag (Vorschrift wegen der) Flöße (für die durch die Zaleszczyker Aerarialbrücke paffirende) und Schiffe zu cnkrichtenoe Gebühren. Fallen, Sieh Füllen. Fond (aus öffentlichen) wenn Unterthanen ein Darlehen zu erhalten wünschen, sollen sich unmittelbar an die LandeSstclle, oder au bas Kreisamt verwenden. Fand' B. 0i 5 43* 7 424 '10 211 — 504 5 353 2 152 5 46 6 295 6 409 —42 g , 4 .574 5 ,0° ' (> «78 ,10 6y4 6 24 8 117 3 2 LA — 352 — 416 7 18 10 582 4 IPS —— 676 4 549 4 SS HA ( 81 ) HA . B. S. ^0!tD ( kein einem öffentlichen) gehöriges Gut ohne Versteinerung zu verknusen, oder zu verpaßten. 4 307 •— (Anlegung in öffentlichen) der Ueberschuhgrlder auf FoadSherrschasten. 5 4*1 — (in einen) von Bena,ten taar einznlegende Gelder nicht gegen die schon bestehenden ständischen Obligationen einztihandeln. 8 103 — (auf den Nahmen eineS öffentlichen) keine Obliga- tion ohne schriftliche Bewilligung der Landesstelle umzuschreiben. 9 iZi. $01tö5ia$.'ttaltcn haben sich der 2 prozeatigen Gratification zn erfreuen. 9 244 FvlidLkafsell (wie die mit den bey den) statt baarer Abfuhr eingehenden ständischen Obligazionen gesch-hea mögenden Unterschleise hintanzuhalten. 7 207' (bey den Abfuhren der Zahlungen an die) welche bey dem Kammeralzahlamle geschehen, die individuelle Anzeige zu machen. • 7 270 ■— (zu Zahlungen an die) mit ständischen Papieren ist die Bewilligung der Landesstelle erforderlich. ' 7 325 Förster sollen Uber die in ihrer Revier liegenden Waldungen wachen. 8 496 Forstjunchen (Prüfung der) '1' 9 376 Fstrstlvirthschaft (Kontrolle über die) bey Gütern dek' Bißlhümer, Domkapitel, Prvbsteyea, und Stifter.' 4 36z Frachtbrief, sieh unter Frachtstücke. Frachtstücke, durch den Postwagen, und die Mailänder Kuriere übersendet werd.nde. 3 327 — (die auf den Postwagen aufzugebeoden) mit einer doppelten Addreffe zu versehen. 7 260 — wie sich vom Handelstand bey Ausfertigung der Frachtbriefe zu benehmen. 10 474 Frachtwägen (auf) wie viel geladen werden darf. 1 i/ j — (das Abfahren der schweren) von der Chauffer auf Nebenwege wird verbolhen. t 7 337 Hauptrepert»rium. f FrgN« H-S C «* ) ^ B. S. (der Oberin des) zu Brünn Rang. i 55s — (Pas) in K«knien. 4 677 Fragner und Ääßstecher sollen in Hungarn keine Be« steliung auf Riudschmalz machen. 4 391 — dürfen mit rolben Rüben und Gurken handeln. 8 >72 «— weiche vor der eriaubren Stunde auf dem Markt er« scheinen, werden bestraft. 8 225 — sollen sich des Verkaufes der ihnen nicht zustcheu» den Waaren enthalten. 10 140 Sieh auch Fütteret, und Greißler. Frankreich 0>a4?) an Erbschaften oder Erbantheile» uichis zu verabfolgen. 3 2Z8 — (die Derhinderüüg deS GeldauSflvsses nach) die Einstellung alles Handels und der Zahlungen. 4 524 — (Erläuterungen wegen des Handels nach) 4 565 — (so wie nach) also auch nach den Niederlanden wird I der Handel verdorben. 4 602 — (nach) Handel und Zahlungen. 5 52 — 298 Fravzbrandwein wird außer Handel gefetzt. 8 323 — (zum Verkaufe drv) und englischen Bier Termin in Ostgaliziea. .9 117 FranzoskN (auf) emigrirte und ihren Briefwechsel zu 2 142 jeden, dann wem der Aufenthalt zu gestatten. 4 494 — (eu brn aus Spanischen abgeschafte-;) wenn österrei- chische Untrrihanen Forderungen Huben , wohin sich wenden sollen. 4 5 — (der Verkauf deS neuen Kalenders der) wird vcrboihen. 4 78 — wie dessen Druck erlaubet wird. 10 46g Französtschk-Auswauderer wie in den k. k. Crb7avden( 2 23 zu behandeln. (— i‘6s l— 180 — Revolution augehende Bücher »vd Zeitungen wie zu ccnsurireu. 2 142 — (für entfliehende) Kriegsgefangene, Taglia. 3 419 — (an) itaujkute gestellte deutsche und erkländische Wech« B- 6. Wechsel zahlbar machende und das Geld außer Land führen wollende Agenten in Verhaft zu nehmen. 4 104 Hranzöfische Kaufleute in Smirna unter dem Schuh der koalisirten Mächte. 4 — Assignaten, wann bep den Gränzmauthstazionett zu- tückzuweiseu. 4 55t *-i Einwanderer habe» sich über die eigenen Subsistenz» mittel, und gute Denkärt äoszuweisen. 4 60/ FranröUchen (vor falschen) Federthaleru/Warnung, — vor ü. Livres-Stücken. 4 651 —• vor Laubkhalern. y 219 — (Kommissionäre der) Waüken und Fahsiken abzu» schaffen. i 2y£ (an dem) Plane zur ÄUfkaUfung der Lebensbedürf« ntsse nicht Theil zü Nehmen« 4 Zog — (BeqnartirUngskosten der) Ari.gsgefangrnett, wer zu tragen hat. 6 445 —- Stoffe (wegen der) und der Arakziehitug zu selben« 10 ioj Frauenputz-Waareu (der Handel mit) ist keine förmliche Handlung« io iod tztemde (auf) wie zu sehen sts« t 1 23$ . i 5 53 — (hausierende) ohne Paß Mit EisentSäakett anzuhalteN. 3 96 (alle aus Pohlen nach Galizien kommende) Offiziere unterstehen der Militärsjurisdikjion. j 44a — (die Aufmerksamkeit auf ankommende) besonder- Franzosen, wird wiederholt befohlen. 4 494 — ohne Paß oder Kundschaft in das Land Nicht einjü* lassen. 6 324 Fremden (in Ansehen der einwauderndeo) Vorschrift für die ÄräozbeaMten. $ i— (an) das Bedürffliß des Nachwachses zu vermindern, und die Schüler der Theologie zu vermehren. 1 503 X— (über die unadelichen) Gerichtsbarkeit im Zillier Kreise in Steyermark. x 8 »84 — im Zamoscer mtb Rzeszower Streife. io 3x3 — (der) ie Westgalizien Entschädigung. 10 704 Sieh auch Klöster. Gell)« (bey) und Getreid-Abtretuygsliquidationen der Steuereinnehmer was in Betreff der Resten zu beobach» »en sey. 2 127 — (wann) bey Kreissilialkassen anzuweisen. 4 198 — (auf fiskalische Amtshandlung von den Parteyen z« erlegendes) nicht vom Fiskalamte zu übernehmen, 4 424 (Uebermachung des) in feindliche oder vom Feinde besetzte Länder betreffende Verordnung. 4 367 (den Beamten zur baaren Einlage in einen Fond an-vertraules) darf gegen ständische Obligationen nicht eingehaudelt werden. 5 »08 Geld- GA ( ». ) HO B. T. Geld- (bu Krain dürfen ohne Bewilligung der Lan-drsstelle, oder des Krcisamls keinen Rechtsstreit unternehmen. 1 101 — imgleichea in Körnten. 1 325 — sind die Verordnungen schleunigst kund zu machen. 2 512 — (für die verunglückten) Einsendung der milden Bep- träge, wie geschehen soll. 3 191 D— sollen ihre arbeitsfähigen Bettler zu Gcmeinrobaten, Bothengängen, Wegeherstellen verhalten, 5 1$ tt- sollen die Quittungen über die, an das Militare ab. gegebenen Naturalien binnen 14 Tagen au das nächste Magazin übergeben. 5 437 V- (die) zur Reparatur der auS der Pachtung ausgelassene« Strassen zu verhalten. J 396 Gß- 85. S. GemeittHeMkÜrifte (mie die) zu Feuerl-schgerathfchaf- ten verwendet werden sollen. 4 200 — GetraidfondsErrichkung. 2 2 >8 — «der dessen Stand , wann die Eingaben einznsenden. 2 325 — Rechnungen städtische, wann einznsenden sind. ,g 336 — (bey derselben) Reoidirungdie Aufrechnung der Reisc- und Zehrungskosten. 6 290 Renten (aus den städtischen) und nicht aus dem Kri, minalfonde die zu Erhebung des corporis delicti verwendeten Kosten zu bestreiten.- 4 89.5 «— Richter sind die unregulirten Magistrate zu betiteln. i 250 Generalienbücher (Einführung der) in Westgalizien. 7 408 Generalpardon für Deserteurs. C v 522 ( 8 432 10 60g General-Vikare (die) und Konsistorial'Vorsteher sind Sr. Majestät zur Genehmigung anzuzeigen. 9 37® Genueser Güter, Sequestriruog. 10 326 — Nachtrag wegen derselben. 10 494 Gerbabrn sieh Vormünder. Gerhabschaft, sieh Vormundschaft. Gericht (vor) beym mündlichen Verfahren ist die Einlegung der Schriften verbothen. 5 30® — (was für eine Tax ein delegirtes) abnehmen kann. 6 s — (bey) wird der Gebrauch die Urkunden auf Pergament auszustellen ohne Verlangen der Parthey verbothen. 3 397 — (von) an die Appellation einzusendende Gelder sind von den Postämtern unentgeltlich anzunehmen. 8 ! 03 — (in) Gegenstände sollen sich Kreisämter nicht mengen. 2 127 — (mit) Zitationen können die Pfarrer nicht verschonet werden. 2 450 Gerichtsbarkeit der unadelichen Geistlichen siehe Geistliche. — (zur landrechtlichen) gehöriger Personen Sterbfälle den Landrechten anzuzeigen. Z 9S Iktgnlüung für die Unterthancn in Galizien. 5 15* Ee- HO ( 92 ) HO Gerichtsbarkeit u&er die Sensenhämmer. — (hit) über die Freysassen in Böhmen wird an das Landrecht übertragen. — (wie die) über die Vorstädte in Ostgalizieu den Magistraten d,r Städte zustehe. Gerichtsdiener (was von dem) bey Zustellung einer gerichtlichen Entschließung «orzumerken ist. —- (die Instruktion für) genau zu befolgen. -- (Me Land-) sollen wegen hindanzuhaltcnder Entweichung der Kriminalarrestanten wachsam seyn. — Sammlungen auf dem Lande, können, wo sie bestehen , belassen werden. —- Dienerstellen (zü) Militärpersonen zu wählen, hat eS> von der Schuldigkeit abzukommen. — Heißer. Hausknechts stellen 3c. bey den JüstiHstellen in Westgalizien allein verdienten Unteroffizieren , und Soldaten zu verleihen. .. Gerichtskvften und Taxen den Magistrate» und Lrts-gerichleü in Äerarialangelegenheiten vom Aerarium zü vergüten. ' GerlchtsorDliUtiH (dos erste Hauptstück der Kriminal-) von WirthschaftSämttrn «lod OrtSgerichlen genau zü beobachten. — (die allgemeine) wird für Westgalizien in Wirksamkeit gesetzet. ’ Gerichtsftellen (Visitationen der) — sollen sich in keinem Falle übet die Beschwerden in Laxsacheneinlassen. y-' — sollen im Appellazions und Revisionszuge den Akten daS Urtheil, und die EnkscheidungSgründe beylegen. — (für die) und Partheyen in Westgalizien, einsweilige Direktivregeln in RechtSangelegenheiten. —' (vom) auf welche Erfordernisse bey den Bittstellern zu ' sehen ist. Ge« B. 6. 6 *85' 7 474 7 ne 7 233 1 60 2 423 7 2 52 5, V . 1 691 7 218 i 6 6 10m 9 sr 1 4® 1 694 S U7 7 271 ? S" GA C 94 ) GA AerichtSstellett foDm anf im @(r6fgtff$< nicht »er* kommende Strafakten, nicht erkennen. *— (wie von den) die Urtheile wider die Einwohner Siebenbürgens zu vollziehen. Gerichtstaxe, sieh Taxe-Gerichtsverwaltung in Wiener Voxstädten. Gerste »und Habers.Ausfuhr wird verboten. Sieh auch ©Cttttfr. Geschäftsgang ( über den politischen) im Westgal. Vorschrift. Geschenke (Neujahrs,) zu machen, wird de» Apolhe, kern verboten. -- (keine) sollen von Kleifchhackern, Müller», Schän-i kern den Abnehmern ihrer Diktualien gemacht werden./ Geschirre (kupferner) Verzinnung mit Bleyzusaße ist verboten, und als ein politisches Verbrechen zu de» strafen, — ( auf das Maaß der) zum Ausschanke wachsam zu seyn. — (Eß ° Trink »und Arzney.) sollen nicht mit vermischtem Zinne verfertiget werden. Gesellen, wann auf die Herberge zur Verlegung mit Arbeit 3c. übergeben werden, was zu beobachten ist. — und Jungen kann ein in der Gemeinde angestellter ChyrurguS halten. Machen (das sogenannte) bey den fein Stahl» und Zeugschmieden abzustellen. — so ohne Kundschaft bettelten werde«. — (was bey den Pässe» und Kundschaften der wandern« den) zu beobachten ist. Sieh auch Handwerksgesellen. Gesetzbuch (das bürgerliche) für Westgal. wird auch in Ostgal. eingeführet. Gesetzsachen (Errichtung einer Hoskommiffion io) Gesetzsammlungen (private) nicht zuzulaffen. Gesindel uahrungslvsts und ausschweifendes soll geho« S. io 115 i» i2j 2 Z2g 5 293 19 gOÖ 4 390 i 6 409 : —42 s 3 2L0 6 133 7 167 1 427 r 45» 1 258 5 399 7 -F» 10 616 9 V/ 1» 166 Qt» k »s ) q,K a. a, **»> unb zum Militär oder in die Arbeitshäuser ab/i 633 gegeben werde». jy 317 Gestän-mß eines Jnquisitea, wie beschaffen seyn muß. 1 708 Gestorbmen (mann die Summarien der Getrauten, Gobohrnen, und) einzufenden sind. 4 703 @e Q# 'JX < Getreide (Verkauf des) in Häusern wird «erboten. -r- — Ni Halmen wird untersagt. —— (Ausfuhr des) Mehls » Brods - und Grieselwerks aus Tyrol wird neuerdings verboten. -r- — aus Görz und Gradiška. ----in Triest. T- (das Verbokhder Ausfuhr des) wird im Oestr. mehr-ausgedehnek, — (des) Heues, der Viktualien, des Brandweines, BiercS, und DieheS aus Galizien. — — (des) und Viktualien aus Galizien Mähren und Schlesien in fremde Staaten. —- — (des) Viktualien, Brandwein, Pferde, roherf Haute und Felle, wie gestattet wird. < — — (des) auf der Elbe wird nur gegen Pässe erlaubet. — AusfuhrSpaß (für jeden ) ist eine Taxe von 9 ff. abzunehmeu. — Ausfuhrszoll für hungarifcheS Getreid. — Böden (auf) zu sehen. : —- — Fondsemporbringung und Fechsungshinterlegnng. — (Einfuhr des) und Hornviehes in die inneröstr. Pro»^ vinzen gegen Passe. ) — Handel (Ordnung für den) in Oestr. n. d. E. — Lieferung ( wegen Vergütung des Fuhrlohns für ) ist sich an die KreiSkaffen zu wenden. — Markt (wann auf dem) die Fragner, Fütterer, Greißler einkaufen können. r— (auf dem) arbeitende Tagwerker oder Helfer sollen sich nicht mit Mäcklereyen, Vorkäuflereyen abgeben. w Preise (die) sollen von den Ortschaften, wo Wochenmarkte gehalten werden , richtig eingeseodet werden. — (bey) und derselben übermässiger Steigerung so-gleich der Ursache nachzuforschen. B. S. 4 625 7 399 2 311 4 2 4 8 4 499 4 375 4 554 4 858 8 180 8 230 4 795 4 3 3 d 2 53 2' 2 iß i 9''33‘2 • 10 63 3 6 9 4 101 1 16 4 183 5 218 ( 97 ) d B. S. Getreidsacke (die Privat-Plombirung der) wird verboten. '•* 7 233 — Sorten v»ie der Verschleppung der mit Ausfuhrs-verboth belegten) und iiinländischen Produkte ovrzu-beugen ist. 4 612 * •— — (über) Vorräthe, wie die Ausweise einznscndeo. 2 450 Sieh auch Gerste, Haber, Korn, Körner, Viktualien, Waitzen. Getrauten (der) Gebohrner» und Verstorbenen Aus- weise, wann einznsenden. 2 166 — (wann die Su»Unarten b*r) einzusenden. 4 703 Gewalt und Vollmacht (besondere) bedarf das Fiskal- amt zur Vertretung der Unterkhanen nicht. 1 691 Gewahr (in die) wir ein auf einem Hause radizirtes( 4 276 Gewerb einzulragen. £ — — (welche Gewerbe auch der) als radizirt auf Realitäten, einzuvcrl'iben. C> 135 Gewehr zu tragen, Verbot in Triest. 2 8 — geladenes, vor Kindern zu verwahren. io 344 Gkwehre (das Verboth, heimliche mörderische) zu tragen, wird wiederholet. 4 201 — sollen keine unbefugten Arbeiter verfertigen. 5 394. •—• und Waffen (was bey Bestellung der) aus den k. k. Staaten für auswärtige Machte zu beobachten ist. 7 4 — (auf Gattungen der) ein Zeichen zu machen, wird der Armatursmeisterfchaft zu Ferlach gestattet. - 2 135 Gewehrarbeiter (was die) wegen Verfertigung der Kommiß -Feuergewehre, oc. zu beobachten haben. 6 &6 Gewehrfabrikauten und deriey einzelne Meister haben alle Bestellungen an Kommißgewehren anzu-zeigen. • i 67L .— oder einzelnen Meistern, welche für das Acrarium dringende Arbeit haben, ist nicht gestattet, auSwärk«. ge Bestellungen anzunehmen. a 62 Gewerb (kein anständiges) Treibende stub unter das Militär abzngeben. * a8« Haiixireperlerium. (fl Gi^ B. S. Gewerbe (der) Transferirung, Verpfändung, und Ver-s 3 L8 pfunvung wegen, Vorschrift. ) 5 162 — auf Häusern haftende, auch sonst erbliche, und verkäufliche , bekreffende Entschlieffung. 3 266 — der chyeurgischeu Pfuscher einzustellen. 5 379 — haben ungeprüfte Wundärzte nicht anzntreten. 8 222 — (welche) als radizirt auf Realitäten auch den Ge- währest einzuverleiben sind. 6 145 — (welche) als radizirk nnb verkäuflich anzuscheu. 6 279 — in einer Person zu vereinigen, wird verboten. 7 259 —- (wegen Nichtdetreibung der Polizcy ) 7 436 — sind nicht zu vernehmen. 5 229 — zu verleihen in Ortschaften von gemischten Dominien k 2 26 und Unterthaneg, welcher Obrigkeit zustehet. \ 7 188 —- Bekleidung in Steyermark. 2 420 können nur von Wittwen, nicht von Kindern fort«? 10 99 geführet werden. £— 101 Sieb auch Kommerzialqewerbe. Gewerbsgerathschaften (die Schätzung der) unb7 7 401 Waaren de» Verkauf der Gewerbe vorzunebmen. \io 84 GewerbSgerechtigkeit (jede Verleihung einer neuen) ohne grsetziiche Untersuchung und Vernehmung der Meisterschaften , ist ungültig. 4 <5J5 —, wenn ein Theil eines Ehepaars besitzt, dem andern keine ähnliche ad personam zu erkheilen, 6 280 Gewerbsleute, im Gebrauche unäckler Maaß oder Gewichlssorten betretene, wie zu bestrafen. 2 308 -— vor den bestimmte» Stunden von Marktplätzen ab- zusckaflen. 4 L8» — (die der Ta§st (wegen Kauf und Verkauf des) Vorschrift. 8 457 «*- (wegen Verkauf des) lind die Worschriflea zu tu 8 484 neuern. 10 223 ist in Westgal. an die befugten Handelsleute gbzu-geben. io 714 Sieh auch 'Arsenik, Krauter, S chwamme, . Wasserschtrling. Gild kraut (für das) Einfuhrszyll. 4 48 Grch'ts- und Westen - Steiilpiung von Musselin, Vom>( 2 217 basin, Nankin und Kilta». (— 419 -— (Vorrärhe der musselinenen) und Westen unterliegen der Stemplung. 3 200 -— (der halbseidenen) und Westen Slemplungsaebvbr. 3 215 *— (der Sommer - und Wintermanschesternen) und Westen. 4 109 -Gtmnasien, Sieh Gymnasien. Gipfel der Bäume als Weinzeiger aüszusteckcn, wird verboten. 1 304 G ps ' Mahlen auf Fruchtmühlen wird verboten. 1 247 »—-Stein (Schädlichkeit des) als Haarpuder. i 7 Glasmacher-Reglement zu beobachten. L 131 *— Tuchmacher-und derlei) Gesellen Auswanderung zu verhüten. $ 266 — (auS Böhmen zu verschreibende) habe« die Obrig- keilen dürch die Kreisämter zu suchen. 3 440 Glasmeistern (wegen Aufnahme der Lehrjungen voll) als Gesellen. 6 296 Glaswaaren» Verkauf in den Niederlagen. 1 j 24 — ausländischer Einfuhr wird.verboten. 5 230 Glettk (der Kärntner) Einfuhrszoll, und Verbot der fremden. 5 46§ Glocke (mit der großen) das Sterbeläuten bey dem Hinscheiden eines Pfarrers wird eiNaestellct. t (52a Glockengeläut (wie sich mit dem) und Singen bey Beerdigungen der Leichen der Protestant«» zu achten ist. 9 237 s 2 Glo* ( 100 ) GA Glockmglesser (wann die) und Kupferschmiede Feuerspritzen, und andere Maschinen verfertigen dürfen. Glücksspiele sieh Spiele. Gmunden (zu)dcr Salzkammcrgutsarbeiter Provisionsquittungen Stempel. Gnadengaben; sieh Pensionen. —* Gesuch, wann an die Hofstelle einzusendeo. Gold; sieh Silber- Gottesäcker (auf die) wann die Leichen zu führen sind. Gottesdienst-Ordnung Beobachtung und Abänderung. —-(während des) nicht auSzuschänken. 'Gokscheer Uuterthanen, wieder Verkauf der italiäoi-schen Früchte gestattet ist. Sieh auch HaustreN. Gozczyncin , bollelirende Aufsichts-Station. Grabenaushebung'Maschine, sich Uttterbcrger. Glanzen (aber die) des Landes ist Niemand ohne ge, hörigen Paß zu lasten. —. Beschreibungen (die) so sich bey Unterthans-Grün-den ergeben, betreffende Belehrung. Granzbeamten (Vorschrift für die) in Ansehen der cia- wandernden Fremden. Granzbewvhner können zu Bestellung ihres Feldbaues ohne Paß über die Gränze treten. Gränzkämmerer (fürdie) in Galizien Kauzionsbkstim-mung. — denselben sind alle Patente mitzutheilen. — auch die Judizial-Vorschriften. — die Kandidaten zu deren Amt sind von den Landrech-len zu prüfen, und haben dort die WahlfähigkeitS Dekrete zu erhalten. — (dem nächsten und dem Landrechte) sind die Todesfälle der Adelichen von Anverwandten und Pfarrern anzu,eigen. — (für die) im Westgalizien, Instruktion. Granzmauth sieh Wegmauth. , Granr« B. G. 7 2 70 1 696 y 3 i/Z 2 454 6 443 10 66 10 ZZ2 7 124 6 446 — 457 3 'So 8 185 1 500 3 436 10 1707 6 44 9 1^5 16 406 HS ( iei ) B. 6. Gkanzstreitlgkeitett betreffende provisorische- Entfchei-dünge». ^ 5 4,34 «, Gränzzollamter, wann vom Feinde erbeutete Maaren nicht anznhalten haben. 3 .57 ■—(Errichtung und Umstaltung einiger) In Westgalizie». 9 176 Graz (zu) der freyen Jahrmärkte Regulirung. 2 185- —r Fleischausfchrottung betreffend. 5 391 — 393 — (in) dieStadtbeleuchtungs,Vorschriften zu beobachten. 6 321 — (zu) Armenverforgungsanstalten. 7 28 @ ret finger (Abraham) und Johann Hering Großhändler , dann Joseph Müller in Brünn erhalten zur Ueber-nahme, und Besorgung der Leihbank ein Privilegium. 4 206 Greißler Fragner, Fütterer, sollen nicht Hülsenftüchte »der sonstige Maaren anandere Partheye» , zum Hau« siren abgcben. 1 97 — und Fragner wie zu bestrafen, wenn sie verfälschte 1 642 Maßerey besitzen. 2311 — Fragner Je. sollen sich deS Borkauf- enthalten. 5 159 — Fragner und Kässtechergewerbe nicht zu vermehren. 5 229 — (wann die) Fragner, Fütterer je. auf den Getraid« markten einkaufen können. 7 8 — (die) Käßstecher, Fragner sollen vor der bestimmten Ablösungsstunde aufden Marktplätzen nicht erscheinen. - 7 266 —- sollen sich vom Verkaufe der ihnen nicht zusteheodea Maare» enthalte». 10 ,140 Greißlerwerks«Bryd.Getraid'Mehlausfuhr wird neue» dings verbothen. 2 311 Griechischen (bey der) Religion nicht den Ausdruck Schismalisch zu gebrauchen. r 272 katholischen Ritus Festrage Uebersetzung. * 1 451 — (wie die Seelsorger des) katholischen Ritus, die un» • • -7? 1er dem Namen kros^urns gewöhnliche Giebigkeit — zu foderu haben. - 4 — (die) nicht unirteu Religionsverwaudte« unterliegen g 3 dem HA ( io* ) HA B. S. de« dreymahligen Aufgebote in ihre« katholischen Pfarrbezirke, und in ihrem Bcthhanfe. 6 433 Gkpd- (ans den) ober landgerichtlichen Büchern erhöbe, ner Urkunden Vormerkung uyd Jntabulirung. 3 163 Groschen (der bayrischen) Umlauf, 5 272 (die) find zn konfisziren. 6 335 Grvscheustücke, mit der Umschrift: Hildburghaufische Landmünzer werden verrufen. 4 363 Großhandlungen find auf keine bestimmte Zahl 6er schränkt, ' 10 119 *— (bey Verleihung der) auf was zu sehen. 10 145 Großjährig (wie als) rin großjähriger Fremder bey Ehekontrakten auch in den k- k. Erblanden anzufehen ist. 6 430 Großjährigen (den) Erben wegen der Erbsteuer die Errichtung des Juventariums nicht aufjudringeu. 6 112 Großjährigkeit (die Taxe wegen Nachsicht der) sogleich z» entrichten oder sicher zu stellen. 6 423 '-er- wie und wann die Taxe zu entrichten ist. 7 22 — Taxe int Westgalizien, 10 635 Erklärung (die) vor dem -4- Jahre betreffend. 8 448 Gründe (wegen der auf städtische) hypothezikten Forderungen Borzugsstreitigkeilen mit dem FiskuS, wo zu verhandeln, 7 30^ <^=r (über Dominikal-und Rustikal-) wgnn die Kontrakte brstattigt werden können. 9 284 b— (auf neuzuerbaucnde) Perfonalgewerbe In Voraus nicht zu «rlheiien. 1 624 Grundbesitzer im Westgalijien haben in ihrer Abwesenheit Bevollmächtigte zu bestellen. 10 713 Grundbesitzungen (was wegen der Veränderungen der) , |n den vierteljährigen Anzeigen anzumerken. 7 131 wr. Veränderungs-Tabellen (Vorschrift zu zweckmässiger Berfaffung der) 4 360 GrUNdhUchs-Patent für Oesterreich ob der Enns. 1 525 *=*. städtischen piegulirung in Lemberg, 1 68$ Grund- ( 163 ) GO B. S. Grundbuchs (zur) Vormerkung aus die Realitäten des. selben Fristerstreckung. 10 650 — Behörden Belehrung in Ansehung der Auslagen, roe. gen Beschreibung der Graozea bey UuierthanSgrüa» den. 6 446 — 457 Auszüge, bey Gesucken zu Anlegung eines Kirchenoder Stiftungskapitals, wie eingerichtet seyn solle». 5 257 Grundbücher (von pfarrlichea Besitzern der) darfea keine Waisengelder an sich gezogen werden. 2 36 — (in die) oder Sladtbücher, wann die Einverleibung eines Testamentes von Amtswegen statt finde. 4 78 — (die Einverleibung in die) der Urkunden belr. 8 251 — Errichtung im Lande ob der EnnS. 5 12 Grundgertchte werden in ihre vorige Wirksamkeit gesetzt. 2 58 Grundherren (wegen Federungen zwischen) und Grund- holden, bey einem Konkursausbruche. 5 417 Grundhvlbeu (über die Schulden der) geführter rennl-amtlicher Bücher, Beweiskraft, und wie sich bey derftl-den Vormerkung zu beaehmca. 3 x GrundlMqkeit, steh Obrigkeit. Grundobrigkeitliches Propinakionsregale kann nicht auf Hefen, Treber und Spulig ausgedchnet werden. 5 432 Grundschatzungslverth (von dem neu erhobenen) bey Besitzveraudcrungen darf nur ein xoperzentigcs Lau- demium abgenommen werden. 4 353 Grundsteuer Subrcparliti-vn, wie zu verfassen. 2 38 Grundstücke (Ablösung der) zu öffentlichen Straffen. 3 245 .— vder andere Kirchengründe, wie den neuen Seelsor-H 5 335 gern zuzuwendcn. i 7 9 — (bey Verwechslungen der) d« Unterlhaneo, Vorsichten. 8 Z89 Grundstücken (wann mit) die Dvtirung der alten Expositen in Fällen einer Absiiftnng, oder Veräns» serung der Bauerngüter Statt findet. 7 "4 8 4 Gubers HO C 104 ) HO (Rang eines mit dem Titel eines) an-geffllten KreiShauplmanns. Gttldc nstücken (Warnung vor unächten chursächsischen) mit der Jahrszahl 1780. ------- — mit der Jahrszahl 1768« Gurken (wie auch eingemachte) und rothe Rüben von den Fragnern verkaufet werden dürfen. 4 — Uiib rvlher Rübenhandel wird den Fragnern gestattet. Gut (der ein) kaufet, hat sich vor der Besitznehmung desselben, der Acrarialschulden, Pönalitälen wegen zu erkundigen und abzusinden. — (fein der Kammer, dem Religions-oder einem andern öffentlichen Fond gehöriges) ohne Versteigerung zu ver. kaufen, oder zu verpachten. — (aufein königl.) ist kein Rechtszug zulässig. Güter Kauf ist Juden in Galizien eingestellt. — (Weisung wegen der königl.) in Westgalizien. — (aufunbewegliche) die Vormerkung einer Schuld bete. — (der königl.) und Staatsgüter in Westgalizien Belegung mit der Steuer gleich den Prioat-undgeistlichen Glitern. — (Pachrkontrakt über) darf ohne Jnvcntarium nicht vidlrt werden. • — (auf) in Galizien haftender Aerarialforderungen wegen. — (auf den königlichen) wie die Rückstände der verschiedenen St-uergultungen eingebracht werden sollen. — (Kontrolle über die Forstwirthschaft bey) der Biß-thümer, Domkapitel, Probstepen, und Stifter. @ÜtCrbeftf$et > wenn Pfarr. Realitäten in Anspruch nehmen , was der Unlcrsuchungskvmmissär zu beobachten habe. Gürerbestatter (für Anstellung eines) was für Taxe abjunebinen ist. Güterhestatteramt (das) zu Laibach hört wieder auf. Gut- B. S. 6 422 7 462 7 465 7 298 8 172 4 124 4 507 10 165 2 22 L 7 2 26 8 .35* 9 138 9 HS 5 398 4 671 7 863 1 249 4 117 10 83 4 5°l HA ( !°j ) HO B. S. CRtltfleBUtt^lt sollen die Sensalen unterlaffen. io 116 Gwoizdiec (zu) Poststation. 10 293 Gymnasien betreffende Erinnerungen und Vorschriften. 1 202 — (in den) Jmmauiknlirungsia^e in Galizien. 1 358 -— (an den) die Nvrmalschüler mit Stipendien zu be» theilen. 6 405 -— (lup Uebertretungen aus den) von Stifilingen, Stipendisten 3c. Bericht an die Landesstelle zu etstallen. 7 460 GyMttasial-Attestate, wie auszustellen. 1 235 7 47» —' Direktion der Krcisämter ist durch den Studienkon- seß nicht aufgehoben. 2 309 •—- Lehrer sind vom Censursgeschäfte befrepet. 1 260 •— (über die) geheime Nachrichten abzufassen, und einzusenden. 3 12J — welche sich entfernen, und zur Zeit nicht eiofinden, wie anzusehcn. 1 o 583 ■—. Lehrerversammlungen sollen sich nach dem Studien- plan benehmen. 2 38 — haben die ungesitteten Schüler namentlich im Protokoll aufzuführen. 9 »79 —. Lehrgcgcnstaude, wie durch Privatunterricht studirt werden dürfen. L 229 —» Prafekte (ohne Bewilligung der) und Professoren sollen die Schüler Bälle ac. nicht besuchen. 4 272 — — wann die Standtabellen einsenden sollen. 5 54 —- Prüfungen (die monatlichen) sind ferners von den Lehrern vorzunehmen. ' 2 68 — .— (die öffentlichen) sind voraus bekannt zu machen. 3 171 ------(wie sich bei) den) der in die Rhetorik übergehenden SyntaMen zu benehmen. 5 444 — —- wie bcy übertretenden Schülern vorzunehmen sind. 6 405 .— — (zu den) reisen wollende Lehrer haben durch das Kreisamt die Erlaubniß der Landcsstclle anznsuchen. 7 469 ß 5 Gym» GA C ro6 ) GA B. S. Gymnasial - Prüfungen (von den) find die Häusln« formatvren, überhaupt nicht befreyet. 9 233 H. ' Haarpuher aus Himmelstein, ist schädlich und ver« boten. 1 7 — and Stärkgattungen besser zu erzeugen. 1 3 19 Habkk« und Gerste auSzosl.hren, wird verboten. 5 ZÜ2 — (dem Vorkauf bed) auf Märkten, wie vorzubeugen. 4 123 Sieh auch Getretd. Hadern; Sieh Gtrazzen. HaNNge und Stockfische einzuführen, wird gegen Ver»( 1 344 zvlluug erlaubt. /2 443 — — schädlich erkannte in Triest, werden ins Meer geworfen. 4 7^1 Hafenamt (an Seite des) in Triest, Beobachtung bey Anlaugung auswärtiger Kriegsschiffe. L 9 Hüll (der Stiftsfräulein zu) Todesfälle anzuzeigen, und das Ordenzeichen einzufenden. 1 239 •— (bey dem Salzamte zu) Abstellung des Zwangs zu Erkaufung des rupfenen Sackes. 2 237 Hallemer Salzperkäufer Bestrafung wegen unächler Maaß. 1 4y6 Hammerwerke, wie unter dem Bergwesen stehen. ( 1 357 l— 3Ö5 — welche Arbeiter bey selben von der Soldatenstel, long frry fiud. ' 2 322 Handdüchel (Stemplung der) über Pachtzahlungen. 3 330 Handel mit den Türkischen Staaten. $ 1 375 ll° 52 — nach der Wallachey wird in die vorige Freyhcit gefttzet. 1 1 400 — an Sonn - und Feyertagen wird verbvthen. 2 356 — auf der Elbe wird begünstiget. 4 3*4 Handel « * HS ( »o/ ) GA Handel mil Frankreich wird verbothea. — nach den Niederlanden wird verbothea, — der Juden in Galizien. — io Oestreich ob der EnnS. Sieh auch Hausiren, Maaren, und Zoll. dann bey den Schlagwörkern der verschiedenen Artikel und Gegenstände. Handele stand soll den Korrespondenten Genauigkeit in Waarendeklarationea einbinden. Handlung (bey Einräumung der Befugniß zur) wel» che Behörden einzuschreiten haben. — (Verleihung der) und Abtretung ist ein blos poti* tischcr Gegenstand. — (Fortsetzung einer Niederlags-) 'roir Statt habeot kann. j — (bey einer) wie die Behandlung mit den Glaubt» gern Statt findet. — (bey Uebertragung einer) many gerichtliche Inventur vorzunchmen. — (jeder) zugewiestne Maaten »Artikel. — (keine förmliche) ist der Handel mit Frauen »PuH« Maaren. —- (wenn der Konkurs über eine) aufgehoben werden kann. — (bey Konkurs über eine) wie fich gegen die Kom» merzial-Leihbank zu verhalten. .-T- (die Oblatorien einer) sind von der Cenfur dem Wechq selgerichte zu überreichen. — von einerley Gattung an einem Orte nicht zu hänfen. — (wegen Nachrichten von" einer) wie fich zu benehmen. Handlungsbücher sollen dieJuden in der landeSüblt» chen Sprache führen. (— sind nur dem gehörigen Richter vorzuzrigeu. Hand- B. S. ' 4 524 4 §ÜF 5 52 .— $98 4 ii02 6 136 8 *53 3 V» 10 6e 10 64 ,*o 6 5 ;—> 101 10 77 10 8<$ le «>o 10 100 IO 10* 10 10a 10 104 10 138 10 143 4 142 4 r-H •W® ( l08 ) B. G. Handsungsbüchek, in selben sind die Al'kürzungSwZr- ter verbothen. 5 244 Handlungsdlenev, wann als Hausgenossen anjltse-hen sind. i 702 — auf derselben Instituts * VerpflegungS - Dcyträge sindet kein Verboth Statt. 8 1 dg Handlungsfond ( Pfändung eines ) und Vormerkung bey dem Merkantilprotokolle. i» 96 Handlungsgewölber (Visitationen der) wegen Waa- renschwärzung, und Stemplung der ionländ. Manu- tz 355 fakturen. ^4 707 •— und Postämter sollen Armenbüchsen unterhalten. '10 LI Handluvgsgremlen sollen auf fremde Juden und Kommissionäre sehen. 10 121* Handwerke, was gegen die Polizeywache bey Ueber-gabe eines Gesellen zur Verlegung mit Arbeit, oder zur Abschaffung beobachten sollen. 1 427 HtMdtverksbursche (Pässe für die) wie ausgefertigt^ 4 594 werden sollen. ( 9 92 Handwerksgesellen, welche bey den mit der Militär. Oekonomie - Kommission im Kontrakte stehende» Zünf« ten arbeiten, bey der Rekroutcnstellung zu ver» schonen. 4' 77z *— (wie de») die Vereheligungen zu bewilligen. 8 461 Sieh auch Gesellen. Hanf»und Flachs- Dörre. 6 Zi8 Hartz (um das) zu gewinnen, Verboth des Baum» reiffem 4 395 Hasenbalge »nd Hasenhaare auszuführen, wird verbothen. 4 96 Haus (auf ein) kein Personalgewerb zu rLdlzireti. 4 58 — DkUEkPeyeN werden vekbokhen. ( 1 467 C:? ■ ■ \ 2 143 —- Genossen (unter dem Namen) was zu verstehen ist. 1 7qs ■— Elgenthüllier, wann an selbe für die an das Militär überlassenen AkohyvageachorZiunS zu bezahlen. 1 248 Haus» ( i<>9 ) B. S. Haus-Eigenthumer was wegen der Feuerwerkstätten zu beobachten haben. 8 109 _ wie denselben wegen des Zinses das Psandrechk auf die Einrichtung gebühret. g 195 — Informatoren; Sieh Gymnasien. — Knechlsstellen; Sich Heitzerstelle». — Pressen; Sieh Hausdruckereyen. — Gleuerwesen >n Wien. % $3i — Unrath in Triest, wann an die Strassen zu werfen. 5 354 '— Visitationen, wegen Karteiistempcl nicht in Kar- tenfadriken vorzunehmen. 1 g< — — wegen der Tabacks- Kontrebande. 1 192 — ( bey den) von Bankaibeamten kann die Assistenz mündlich angesuchl werden. 1 235 -— wie bey Verdacht einer Schwärzung vorzunehmen. 1 439 — (wie zu den ) die Einwilligung des Landes . oder Ortöchefs zu verstehen. 7 321 -— l wie sich ^vegen der) in Bankal- und Tabaksge» fällsachcn wegen wechselseitiger Anschliessung der Beamten zu benehmen. 7 435 Hauser, worauf Slifturigskapitalien geliehen werden, iw guten Baustande zu erhalten. 2 167 .— (bey Abschätzung der) welche dcm Aerarium verhypo» tbcziret werden, wie sich zu verhalten. 4 675 — (über die ärarialischen) Aufsicht zu pflegen. 5 35 ------bey derselben Vermielhung, deren Stand im Kontrakte zu beschreiben. 5 446 x f 5 234 —! (Numerirung der) in Wien. v— 294 f— 36t \ 6 135 — — kn Westgalizieu. 9 324 •— (Micihungen der) und der Stockwerke zur weitern Verlassung in Aftcrbestand sind verboten. 7 13a Sikh auch 'WkrvkrmitthuvLen. Um GO ( no ) HO , B. Hauser (neue) und Wohnungen ohne Bewilligung der Landesstelle nicht zu bewohnen. 7 30z — (biie) der Uoterthanen sollen nicht einschichtig erbauet werden. 7 393 S ieh auch Bau, Dach, Gewahr, und Gewerbe-Hausrnen (zum) sollen Fragner, Greißler oc. keine Hül. senfrüchte an andere Panheyen abgcbcn. 1 97 — oh»'k Paß , ist auch zur Markzeit in den Städten »er» bothem- 1 217 — mit Brod «nd Mehlgebäcke wird verbothen. 1 375 — mit innländischen Bändern in Tyrol, wie erlaubt ist. 1 677 — (wegen des) Bestätkigung der Vorschrift vom I. »787. 1 687 1— (das) auf den Gründen Wiens, wird verbothen. 6 120 (bep dem) der Stemplung nicht uuterliegeube Waa» ren durch Zeugnisse zu legilimiren. - 3 177 4 10 6 — (bey dem) was hungarische Unterthaneu zu beobachten habe». 4 sgi — (auf das) der Juden ohne Patent, und mit auslän, dischen Waaren, Acht zu haben. 4 .506 — (die mit) und Taudeln betretenen Juden nach Haus zu schieben. 8 495 —- (das) und Pfuschen der wälschen Zinnarbeiter wird verbothen. 4 521 — mit Büchern, Kalendern, und Liedern, wird unter» sagt. 4 596 — (vom) Mit ausländischen Waaren sich zu enthalten, und Beobachtunghierwegrn in kreisämtlichen Pässen. 8 48o — (das) der Gotscheer Unterthaneu wird beschränket. 7 441 ■— derselben , 11 ab Miethung der Einsätze zur Ausbewah», 8 495 rung ihrer Maaren. — find auf den betreffende» Kreis ünszüffellen. 2 37 — können Inländern unter gewisse., Vorsichten auf alle Erdländer überhaupt erthcilet werden. 2 124 — ausländischen Panheyen, die sich emkaufer«, iedoch den Wohnsitz in Tyrol nicht hoben, ni-tt $». ercheilen. 3 319 — nur auf bestimmte Zeit, höchstens auf 3 Jahre mit Anmerkung deS Bezirks, auszirfertigen. 6 121 — (die Original-) den auswärugev Bilderhändlerv im Falle gefundener alrsläudische» Waareo abzunehmen. 7 111 — find immer beyzuhaben. 7 264 — (wie die) für die Gotscherr Uaterthanen ausgestellet seyn muffen. 7 17t — (ohne die) das Tändeln der Christen auf der Gaffe nicht zu dulden. 8 "7 — in Absicht des Hausiv?» mit Arzneyen Ankuchevde, sind 10 638 von den Kreisämtern an die Landesstelle anzuweisen. 8 484 — 'für Bandelkrämer. Sieh Bandelkrämer. 10 188 — (in Absicht auf die) die Zeuguiffe behutsam auszu- (ItfltH. Haute i® 151 GO ( 112 ) GA B. 6, Häute der Füllen werden mit Zoll belegt, 2 239 f 4 SH (— 349 — (Ausfuhr der rohen.) >— ZZz /— 362 \— 392 ,— (für die) oder Felle der Eisvögel, Zoll. <> 333 — wie von gefallenen Thiercn in der Seuche zu gebrauchen. 10 563 Sich auch Leder. Hazardspiele (unter die) wird das Laberen oder Zwicken 1 303 gezählt! und verbothen. 4 1.3» — iwgleichen Walacho. 9 255 — (die Verbothe der) werden erneuert. 6 130 — 147 -------in Westgalizien. 8 z>8 Hebammen (für) Wundärzte und Geburtshelfer wer- de» die Divlome von der Landesstelle auSgefcrtiget. 2 63 — Unterrichlswegen ergangene Vorschrift. 2 440 — (den) wird die Zungenbrandlösung bey Kindern, und( 4 3 18 das Aderlässen bey schwängern Personen verbothen. < 8 231 — sollen unter Strafe die Geburt eines jeden Judcnkin- des sogleich anzeigen. 4 5°° — Unterrichtsanstalten zu unterstützen. 5 403 — Sustentationsrechoung (der) jährliche Einsendung. 6 454 .— (die Zeugnisse für die geprüften) solle» von den Kreisärzten dem Kreisamte eingehandiget werden. 7 4<>8 — (zur Itnstellung geprüfter) sollen die Obrigkeiten und Seelsorger daö Publikum aneifern. 8 497 .—> (zu) welche Weiber aufzunehmen find. 10 74 —. sollen sich vom Kuriren, und Brzeney-Verkauf enthalten. 10 205 Hebräischer Bücher-Schwärzung (zur Entdeckung der) was zu beobachten. 1 421 Hedrich (Martin) erhält ein Privilegium über die erfundene Oehlgattung. 3 323 Hee- «y» c us ) sys ' . . D. S. Heeger (Privilegium für Wenzel) zur Benützung des er« ftuidknen Insektengcwcbes. 4 479 Hefen (auf) Treber und Spülig kann das grundobrig- keitliche PropiiiatioiiSregale nicht ausqedehnt merben, 5 432 ^>CimfdüigCettÖrecl)t erbloser unterthänigen Gründe im Mähren und Schlesien. /1 26z Heimliche Zusammenkünfte sind nicht zu dulden/ I2 142 — Waffen zu verfertigen, und zu tragen , wird wie» M 201 derholt verboten. -— Heirathen (bep) der Unterlhanen aus O,'streich ob der Ens mit jenen aus Stepermark, wann keine Hin» dcruiffe zu machen sind. 5 374 Heirarhslizeriz jedem Vogtbaren unentgeltlich zu er» theilen. 1611 Heirardsmeldzettel (wie sich wegen der) Anfnabms-und Enllaßscheine bei) VerrheUgungen der Ulltenha« neo zu benehmen ist. 7 42Ž Sieh auch Ehe. HeiHerftelleN, Gerichlsdiener - Hausknechtsstellen bey den Justitzgehörden im Wcstgal. verdienkeu Soldaten zu verleihen. 7 ÄiZ Heitzoferr (Beschreibung eines) 9 340 Held (Privilegium für Georg) zur Erzeugung, und zum Verkaufe des Kuttstkorf.S. - 4 m Hengste (wie die untauglichen) von Belegung der Skulten hindanzuhalken, und wann die ärartfchen Bescheller in die Beschellstazionen abzuschicken sind. 6 16 (untaugliche) werden im BekretungSfalle aufGefahr des Eigenlhümers verschnitten werden. 8 561 Hengstfüllen (für die schönsten) Bestimmung der Pra» mien. 1 463 — »en andern erkaufte nicht zur Prämien-Vettheilung^io 200 vorzuführen. <— 4f>8 c C— 4‘) 4 Sieh auch Brscheller, Fallen, und Pferde. HauptrepektoriUlU. jd Hkkdß B. S. Hkpde in Stuben ohne Rauch^ang werden in Mesiga- lizien verboten. 9 331 Hering Johana und Greifinger Abraham, dann Joseph Müller in Brünn, erhalten zur Uebernahme der Leihbank ein Privilegium. » 4 206 Herkulespillen (Warnung vor dem Gebrauche der) 7 409 Herrenskretschen (die Gränzsiazionen ) und Nieber-grnnd in Böhmen, werden zu Zolleinbruchsämtern erhoben. 4 324 Herrschaften (von) über die Rechnungen ihrer Beamten auSgefolgte Restzeltel. 5 178 Herrschaftlichen (zu) Diensten, in wieweit verwaiste Uarerkbanskinder verhalten werden können. 1 12 — (bey) Güter Schätzungen, was sich gegenwärtig zu halten sey. 1 500 Heß (für drS Theodor) Koch »Brat-und Backmaschine Privilegzum. <> 80 Heu-Gewölbe und Stalle mit freyem Licht zu bette» ten, wird vcrbothen. 1 95 — und Stroh * Marktordnung für Wien. 1 4.56 — (dem Mangel deS) wie abzühelfen. 2 71 — - Stroh » und Holz »Dorrarhe (überflüssige) auf offene „ Platze zu verlegen. 4 3l5 —, Getreid aller Gattungen, Biktualien, Brandwein, Bier, Dieh aus Galizien in die Fremde auszuführen, wird verbolhen. 4 37$ — wie die Ausfuhr wieder erlaubet wird. 8 230 — (über geliefertes) die Quittungen z« erlegen. 1 o 441 Hildburgshauslsche (Groschcnstücke mit der Aufschrift) Landwünze, werden verrufen. 4 368 Hilfspriester Sieh Kapläne und kokalkapläue. Himmelfteitts Schädlichkeit als Haa,puder. 1 7 Hirerich Sieh Arsenik, und Gift. Hochperrarh und dessen Bestrafung. 5 5 Hochzeiten und Tänze der Unlerthaurn belrrffeude Wer» vrdnung. * 3 413 Hoch- W> ( MS B. S. Hochzeiten (das Schiesse» bep) uob Kindstaufen wird wiederholt verboten. 4 626 HöckerbefUZNissc sollet, bey einem Todesfälle eingezo. gen und zur Kassirung angezeigt werden. 1 256 Höckerinnen (den) wird der Verkauf des dürren Zwie-fels, Knoblauchs, und der eingemachten Umorkea verbothen. 3 216 Hofagenten; sieh Agenten. Hofbergrathe; sich Bergrarhe. Hofitinerarium (aus dem) von Sk. Majestät Leopold II. errichtete Stiftung für Mädchen in Böhmen. 1 414 Hofkanzley-illilische. , 3o<, — niederländische. 2 216 — italicknische. 2 a63 — (in,der böhmisch, österreichischen.) Vereinigung der polit, und Justihgeschäfke. 10 619 .— gallizische. ' 10 025 Hofmarschallamt (über des) Bescheide und Verfügungen, wie die Beschwerdführungen Platz greifen. 5 109 Hofpredigerstellen (wie die) aus deu Klöstern und Ordenshäusern zu ersehen. 6 470 Hofrechnungskammer wird aufgehoben, und eine Staats,Hauptbuchhaltung errichtet. 1 610 Hofreisen (auf) zu Grund gegangener Pferde Vergü- I 17.5 tung. — 6ßz Hofstelle in Kommerz« und Finanz.Sachen. 10 442 Holländer-Dükaten (vor den umlaufenden) aus Bley, Warnung. 4 262 — Albertus Thaler. Kurs derselben. 8 123 Holz (zu wirthschaftlicher Gebahrung mit) Aufmunte- rung im Kärnkhen. 1 24 — (Barkauf deö) In Klagenfurth wird beschränkt, und — sollen die Arbeiter von Baustalten nicht hinwegtragen. 1 105 —- Heu-Slroh.Vorräthe (übcrflüffige) auf offene Plätze • die Holz-Schiffahrt frey erkläret. 1 25 zu verlegen. 4 315 h 2 Holz HS ( "6 ) B.S. Holz- und Lichlbeyträge der Beamten bcy dem Kriegs» darlehcn nicht anzuschlagen. 5 2355 — 27a — (zu Ersparung des) Erklärung eineS Zugofens. 5 407 — (Kamine vom) sind abzustellen. 4 361 Holzausfuhr zum Bauen , und Brennen, wie gestaltet wird. v 10 26a Holzdiebereyen (wegen der) die erflossentn Gesetze ge. uau zu befolgen. 7 3 — (für) wie die Schiffmeistcr den Ersatz leisten sollen. 8 185 Holzdürren im Ofen wird untersagt. 5 26 Holzgroschen (Bestimmung des) in Prag. 5 2,51 Holzhandel (Freiheit zum) wird in Oesterreich aufge» 1 342 hoben. — 455' Hvlzklauben (bep dem) verübten Frevels, und Entwert. dung wegen, wie vorzugehcn. 8 338 ( 1 58 5 ( 4 610 Holzlange (Bestimmung der) im Böhmen. (5 101 (— 251 (10 638 ----—— —— im Mähren. 4 248 Holzmangel (wie dem) und der Theurung in Prag vor. zubeugen. 10 3S9 Holzpreis im Oesterreich unter der Enns. 2 163 3 426 Holzsatzung (Freyheik der) wird anfgeheben. 8 '94 Hoizschwemmen (zum) Privilegium für den Ftfrsten v. Schwarzenberg zu Krumau. 1 208 <— für Edlen von Tobeiiz. 2 193 Holzstätteu (Ordnung für die) in Wien. I 579 3 286 — (auf den) wird das Schicssen verbothcn. % 243 Holzverkauf, kleinweise, an dos ärmere Publikum. 1 227 — uud Kohlcnverkauf im Bordcrösireich. 7 173 ----------------------im Böhmen. 9 354 Hol- v ( "7 ) HO Holzungsrecht (des) in den k. Taffel-und Starostcy. Gütern auszuweisen. Honorarium der privatim studierenden Jünglinge, und Jmmatrikulirnng. Hopfenhandler müssen über ihre Wageuhrspannung ein obrigkeitliches Zeugniß haben. Hornpoftel (für) und Bräunlich Seidenzeugfabrikate Begünstigung im Zolle. Hornvieh (Einlreib des) in Prag. — (über das ausser Land geführte) dann Schaf-und Borstvieh, alte Pferde und Füllen, wann den Ausweis an die Hofstelle abzugeben. — (über die Preise des) Ausweis der Kreisämker im Gallizien. (der Durchtrieb des) durch die österreichischen Erb» lander ist nur gegen Direktorialp-lsse zu gestalten. (wie über das) von den Wirthschaftsamteru Verzeich» niffe an das Kreisamt einzurcichen sind. — (kein) ohne Paß der Regierung in Oesterreich ob der Enns aus dem Lande zu lassen. — (jeder Unterthan in Oestreich ob der Enns, welcher) in Sleuermark erkaufen will, ist mit einem kreisamk-lichen Passe zu versehen. (die Hindanhallung der Ausschwärzungen des) betreffende Vorschrift. — ohne Vorzeigung einer höheren Bewilligung nicht au» ßer Land zu treiben. —• (bey Ausschwärzung des) wie sich mit den Konstituten zu verhalten, und wiedie Entdeckung zu belohnen. — (zur Verhinderung der Ausschwärzung des) Kordons« Gränzlinie, und Demarkationsbezirk im Oesterreich ob der EnnS. —- und Getrcid in die innerösterreichifchco Provinzen einzuführcn, wird gegen Pässe erlaubt. — (der Trommelsucht bep dem) wie abzuhelfen. h 3 Horn- B. S. 9 240 z 8- 9 IO 7 29s Z 203- 3 64 4 856 6 8 7 567 — 303 7 307 '7 497 7 430-10 694 8 6 8 477 9 W9 9 S32 JO 632 7 *»49 ( us ) qtfot Hornvieh (bey Abtreibung des) von den Alpen, role sich zu benehmen. Sieh auch Vieh. Hornviehseuche (wie sich bey anSbrechender) in Anse, hung des gefallenen und kranken Viehes zu benehmen ist. — (zur Verwahrung vor der) Unlerricht iw Kärnten. — Nachtrag. (Mittel wider die) im Böhmen. , Sieh auch Viehseuche. Hufschlciste (von Unterhaltung der) an der Donau wer. den die Obrigkeiten und Gemeindeu eulhoben. — (die) an der Donau in Nicderösterreich, und Oester, reich ob der EnnS werden vom Bankalärarium erhal. len, und eine Wassermauth angelegt. Hufschmiede sollen nicht Bohrer und Neiger erzeugen. Hülsenfrüchte ober andere Waaren au andere Par. tepen zum Hausiren zu übergeben. wird den Fragnern, Greißlern oc. verbothen. — (mit) oder Mehl ankommende Händler , wozu zu verhalten. Hunde'(ohne HalSband herumlaufende) nicht zu dulden. — (die wegen Haltung der) ergangenen Verorduungeo werden neuerdings kund gemacht. — (die wegen der tollen) und ihre- schädlichen BisseS ergangenen Generalien sind zu republiziren. Hunosbeere (was für ein Zoll für die) in Konsums und Essitv ausgemessen ist. Hundsbiß (wegen deS) ergangene Borfchrifteu. < HUNdswttth (die) betreffende Vorschriften. — (Weisung zur Vorbeugung der) — — in Westgalizieu. Hun- B. S. 10 326 9 3 10 280 — 470 — 621 10 589 t 180 1 231-— -32 6 2tjO~ 1 97 1 .329 5 35‘ 7 296 8 191 7 464 4 643 • 2 337 , 4 247 — 37$ 1 ne 4 397 4 558 io 514 AS ( li9 ) AS B. S. Hungarn; Sieh Ungarn. Husaren, In Privaldiensten stehende, sollen kein Sei» tengewehr tragen. i 622 Hugsiatin (nach) wird das Kommerzialhaupt-Einbruchs» Zollamt von Zbrysz übersetzet. s 257 Hüte, (gemeiner in Ungarn verfertigter) Konsummo» Zoll. 2 312 Hutmachern (Unterschied der Piltinger und Wiener Gesellen bey Den ) wird abgestellet. 4113 .—, wie der Verkauf der Hüte zusteht. 10 79 Hutta Krzezowka (von) wird da- Zollamt an die Lipiner Brücke übersetzet. 3 392 3. Jahrmärkte (für die) zu Linz, Vorschriften wegen Waarenkanf und Verkauf. 1 5 — — besuchen wollende Juden muffen mit Pässen versehen seyn. 2 rz6 — (Regulirung der) in Gratz. 2 185 — (Satzungen für die) zu Botzen. 10 1 — zu Lenczna in Ansehung des Pferdkaufes. 10 307 — (auf die) kommende Handelsleute sollen in Ausle» gung ihrer Waaren keinem Zwange unterliegen. 3 189 — (auf die) wie die ungarischen und siebenbürgifchea Fabrikaten eingeführet werden dürfen. 4 166 Jahrmärkten (nur auf den) zu Prag )c. hat der Eia» kauf der Schuhmacher» Waaren Statt. 3 31 — (von den) zurückkehreuder Fuhren, Mauthenlrich» tung. • 3 810 — (von den) in niederistr. Provinzialstädte» werden die Juden, suffer in Krem-, ausgeschlossen. ' 8 »7* — (auf den) in Bergstädten find die JiOen nicht zu dulden. 8 359 Jakebenie (die Wegmauth zu) wird abgeändert. 6 86 h 4 Janow y* c 's« > > , ' ' ■ ' z B. «. Janow (flaft über) und Sczerce PostkurS vom Lem» brrit nach Zamosc über Zolkiew und Rawa. 4 626 Jafsienic« (das Wegmaulh zu) wird nach Doma» racz übersehet. - 4 537 ffaworze (nach) Uebersetzung der Wegmauth von kilsno 3 257 Zeealmünzen. Geh Münzen. Zll tifd C Hofkanzley wird aufgehoben. 1 go;> Jlluminatiott, Sieh Beleuchtung. Immatrckulirung der ©lubtmnben key öffentliche« Schulen. 1 89 — (wegen der) in die adelichen Matrikelbücher ist sich an daö ständische Kollegium zu wenden. 4 665 — (Weisung wegen der) der WirthschaftSbeamteo. 7 320 —- (Znjre für die) in Galizien. 1 35g ------der Wirlh^chaftsbeamten in Böhmen. 5 256 Impost wird fuf ausländische in Tyrol einführende Karren statt Stempel gehegt. , i y6 — (herabgesetzter) hmigarischer Weine. 3 389 Induftrralschule (zur) ein besonderes Zimmer zu widmen. 1 116 Jnfcklionswäsche (für die Reinigung der) Nacht-ag zur Taxordnuiig. > 9 ros Injurien (in) Sachen wie die Uitheike wider die Uti» terlhanen von Ortsgerichle» zu fällen. 2 21 -r— (aus), entstehend? Klagen, wie zu verhandeln, 3 2 4 264 (in) wird bit Universität eingerichtet. 1 56 — (itt) wird der Lkhrstlzhl d?r praktischen Mathematik m rfjt't 1, 370 — (Regulirung des Magistrats zu) Rvveredo, und Botzen. 4 353 ■rr- (Polizeyvorschrift für) 3113 --- — für die Munizipalstadte und Markte iy Tyrol. 5 143 — 195. ie~ (Marktordnung fük) no 670 ZttNstköM (Salzfässerlieferung ans dem)^ 5 4<>F :> HA ( ) ». S. JttNUNstsckrtlkel der Zeug, und Leinwcberzunft genau zu befolgen. „ 7 agi Jnrptulirung (zu) der Appellaliönsschristen sollen Advokaten nicht auf Kosten der Pattheyen reisen. 1 325 Mektm^eweb Sieh Heeger. Znsiegel (des landesfürstlich^n) soll sich kein städtische- timt bedienen. i 320 Zlsspektoren («egen) und Landesbuchhalter bey nicht abgestellten Unterthausbedrückungen, wie zu ver-. fahren. 1 469 — der Aerarialhäuser, welche Aufsicht zu pflegen haben. 5 35 Znstallazwnen (bey) die neuen Pfarrer zur Fortsetzung der^Schuldotirungen zu vermögen. 4 339 Instrumenten (welchen) der volle Glaube» beyzu-meffeu ist. . 3 260 — (abschriftlicher) Legalifiruog nicht als eine gerichtliche Zcugenschaft anzuseheo, 1 704 Sieh auch UrkUNdM. Jntahulirung ( bey) der Manifestationen oder Pro» testationen, wie sich zu benehmen sep. 1 42g «— (keine) ohne laudrechtliche Verordnung, und ausdrückliche Beyfcßung des Datum derselben vorzuneh-tnen. 3 .§ — und Vormerkung der auS den Grob - oder Landgerichtlichen Büchern erhobenen Urkunden, wie Platz greife. 3 16g — (zue) sind die den Religionsfond betreffenden Kontrakte, und Urkunden ohne Beytretung deS Fiskus nicht anzunehmen. 7 310 Sieh auch^Nrundbücher, Laudtafel und Vvr-merkung. Zntttesse zu 6 pr. Zento bey Forderungen zwischen Kauf-und Handelsleuten auch ohne ausdrückliche Be.( 1 205 dingniß. (— 311 r- Verrechnung von Exeremiten Stiftungskapitalien. 3 349 —- (die Erhebung der) »orz KussferamtSobligalionen. 4 af4 h 5 . 2N' MH ; L. ' „v • vTv C »* ** ) B. S. Interesse von den bey Private« anliegenden Sopita» lim der gesperrten Kirchen. 4 353 — (waS für) von den UnterlhanSprägravatious - Sa« pilalicn zu entrichten. 4 826 — ( von den NuHnieffern kann daS ) von Stif« tungskapitalien der Schullehrer, Sing «und Slif-rungsknaben erhoben werden. 6 424 Sieh auch ZlNfttt. Interimswirthe auf Puptllar«Bauerngütern sind ab, zustellen. 4 598 Znterkallar (öey) Einkünften von erledigten geistlichen Pfründen, wie sich im Betreff deö rati temporis zu benehmen. 1 418 — (für) Früchte erledigter Pfründen ist weder ein De- nefizia« noch eine Lrdensgemcine etwas zu zahiea schuldig» 1 .257 — «Rechnung von den Provisoren, wann zu erlegen. 10 56 Invaliden - Institut ist bey demielben zufallenden Vermächtnissen von Taxen und Slempeiu befrepet. 1 35 «— AbfuhrtS,geld. . —103 — (bey) VerpstegiingSoufrechnung, wie sich die Somi« . nien zu verhallen haben. 2 258 — (wegen Anstestung der) zu Kriminalgefangenwärter« oder andern derley Civildiensten. 3 160 — (Derzichtsreverse dkr Militär«) Beamten auf die Mllilärbenefizien sind stcmpelfrep. 4 8Z0 — (für der) Bräute benbthigen die Reverse keinen Stempel. — (der Ehen der) Beschränkung. Jnventanum (gerlchtl.) einem unbedingt erklärten Univ. Erben wegen der Erbsteuer nicht aufzutragen. -------auch nicht einem großjährigen Erben. — (dem) wann Wiltwea erben, die Ehepakten, 3c. beyzulegen. — (wie das) über Verlassenschaften der Pfarrer int Galij, an dieKniSämter einzuschicken. (■ Invert- 5 33 8 503 2 1JL 112 *5 535 «54 QtP ( 123 ) HA B. S Jnventarium (zu dem) und Sperr, nach dem Tode eines Pfarrers den btschöfl. Kommissär beyzuziehen. — (mir dem) der Kirchengeräthe, und den erfvrderli-che» Rubriken die Rechnungen der Bogteyeo der Gotteshäuser zu versehen. — (ein besonderes) über eine jede Gattung bey Kirchen » Waisenrechnungen rc. bepzulegen. » .— (wie das) über die Untersuchung und Beschreibung der Pfarrgebäude zu verfassen ist. —. (ohne) darf kein Gülerpachlkonlrakt vidirt werden. — (bey Sperren und) nach verstorbenen Kuratgeistli-chen find die Dechanle beyzuziehen. — wann bey Uebertragung einer Handlung vorzuneh-men. Joseph (für Wall. Kais.) werden am Sterbtag Vigilien festgesetzt. Josephstadt wird die Festung Pleß genannt. — (in der Festung) AnsiedlungSbeförderung. , Journal (das) für Fabriken, Manufakturen, Handlung und Mode, wird verboten. Journalisten werden statt Beurlaubten nicht gestattet. Italienische Hoskanzley wird errichtet. Jlinerarium (aus dem ständischen) von Wall. Sr. Majestät Leopold II. in Böhmen errichtete Mäd-chenstiflung. JubtlirUNg (beym Anträge zur) verdienstvoller Kasse-beamten darf von dem PenfionSuvrmale abgrgangea werden. Juchten (wegen Einfuhrszoll von den russischen) wie den Unterschleifen der Begünstigungen dieses ZollS vorzubeugen. -------auf was die Zollämter bey den Avisobriefe« zu sehe» haben. Jud (daS Wort) ln julaffea. Derordoungen — unter welchen Bedingnisscn nach Wien kommen dürfen. 8 174 •— auö Westgalizicn sollen ft<6 nicht nach Wien ein- 7 190 schleichen. 8 '77 e— fremde, in Wcstgalizien ankvmmende betreffende Vorschrift. 8 307 >— sollen in Bergstädte» nicht geduldet werden. 8 3i9 — wie die Einwanderung in Westgalizie» gestattet wird. — 456 — (gegen) wie sich wegen der Arrestirung besonders zu benehmen. 10 61 — Bann, wann zu gebrauchen. 8 185 — Begräbniß (auf daS) nach der Vorschrift zu sehen. 4 596 — Bcschneidung (die Art der) den Chpruegen kund zu machen. 10 639 — -Faktoren, Bestimmung und Beschränkung. 2 244 —. Familien (über die) im Böhmen, roii? Tabellen zu führen. io <$S9 — (über) welche seit dein Steuersystem ihre Wohnungen verändert haben, Verzeichnisse einzus.ndei. 4 748 Ju- HA ( i25 ) HA B. S. Zuden Familienhaupt (der Todesfall eines) wann an-( » 249 zuzeigen. < 4 42 a (— 33 «• — in Mähren, wenn eine Familienstelle erhalten,'muß $ im Orte das Domicilnim fix um nehmen. 6 goi — Icuerschaden, wie zu liquidiren. 6 137 — Fleischvcrzehrungs Aufschlag, Sieh weiter unten: Verzehrungs-Aufschlag. — Gebunsbücher (Evidcuzhaltung der) betreffende Vorschrift. 4 340 — Gemeinden, und Kahalen, solle» ohne Bewilligung keine Koiilraete schlieffcn. 1 115 — keine neue Schulden eingehen. 7 189 8 311 — (Befugniß der) Pässe und Geleitscheine zu geben. 4 334 — (bey den)sind die KvschcrKonsumlivilien-Ta^irer ab, gestellet. 5 36 >— (Rechnungen der) wohin abzugeben find. 1 415 — Gewohnheiten können wider die Gesetze nicht bestehen. 1 710 — Handelsleute, wie trockene Wechsel ausstcllen können. 1 54 3 334 —- sollen ihre Handlungsbücher in landesüblicher Spra- che führen. ' 4 142 — zun, Tabacks.Handel, nur vorzuschlagen, die den obrigkeitlichen Schutz erlangt haben- 4 506 — sollen zum Handel mit den ausgenommenen Waarea besondere Erlaubniß-Scheine erheben. 6 136 — im Hausircn und Tändeln betretene sind nach Haus zu schieben. 8 495 — Passe zum Hausiren sind auf die jetzigen Namen umzuschreibcn. 1 196 — auf das Hausiren ohne gehöriges Patent, uud mit ausländischen Waaren Acht zu haben. 4 506 — Heuralhen (über) den Berichten die Attestat über den 1 99 Normalunterricht bepzulegen. — 555 7-' di« Anzahl der bestehenden Juhenfamiliey anzuzrigen. 2 513 Luden itztA C 126 ) * B. S. Juden, wann die Ehehimmels-Ausstellungen zu gestatten. 3 2^5 — um Konsens zu den Gesuchen an Seite des Bräutigams daS Beschneidungs-Attest, und an Seite der Braut daS Zeugniß der Hebamme beyzubringen. 10 506 — wann Wicdervereheligungen zu gestatte» sind. 5 441 — (bep Heurathen der) soll daS KriegSdarl-hen , wie die w Familien» und VerzehruogS-Steuer bezahlt, odersicher-gestellet werden. 8 163 — wann die Rabiner ein Brautpaar kopuliren können. 1 484 4 Zl<> — (den) ist der Kauf und Erbpacht landschäftlicher Güter in Galizien eiozirstellen. 2 221 — (den) wird der Kauf der Mahlmühlen eingestellet. 4 766 — (bey Anwendung der) zu Kriegsdiensten, wie sich zu 1 365 benehmen. > 5 442 — Reluizio» von Kriegsdiensten betreffende Vorschriften. < 2 333 ? 3 »75 /— 404 >— 419 \ 4 797 '— Exemption von der Rekrutenstestung und Beobachtung der jüdischen KonscriprionS-Revision. 4 >7» — (auf Lichter der) Aufschlag in Galizien. 10 476 — Lustbarkeiten des Purimsfestes, wann halten dürfen. 7 179 — Pachtungen (auf verbolhene) zu wachen. 1 26» — deS Verzehrungs-AufschlagS; sieh unten BerzehrungS» Aufschlag. — Paffe müssen die nach Prag sich begebenden, oder sonstige Legitimazion beyhaben. 1 7* — zum Hausiren müssen auf die jetzigen Namen umgeschrieben werden. 1 196 — müssen die den Jahrmarkt zu Linz beuchende sich beylegen. 2 236 — (wie die) und Geleitscheine von den Judengemeinden zu erlhrilen sind. 4 334 — sind nicht auf unbestimmte Orte auszustcllen. 6 16 Juden HA C 127 ) HA B. S. ^UbtlL Schulden halber, wie sich gegen fremde, oder Soleritte in Wien zu benehmen. 1 670 — (Sterbfälle der) sind sogleich den Kollektanterr deL. Verzehrungs-Aufschlags anzuzeiaen. 4 596 Sieh auch oben Juden-Fawilien. *, welche die jährliche Steuer in 3. Monaten nicht entrichten, find ausser Land zu schaffen. 3 245 — (der Steuerreste der) wegen, wie vorzugehen. 3 23a — 245 C 4 164 -------, wie einzulreiben find. <— 797 £10 20a — wegen Sicherstellung der Steuer, waS bey Cessio- neu zu beobachten. 1 104 — Steuereinnehmern ist Assistenz zu leisten. 1 29 — dieselben sollen die Richtigkeit der Restanliarien dem Kreisamle anzeigen. 1 245 — was für verlohrne Verzehrungssteuer, Polleten für Strafe zahlen sollen. 2 172 — über Rückstände der Schutzsteuer Ausweise nach Hof einzusenden. 1 260 — um Steuer - Nachlaß Werbende, wie fich zu achten haben. 4 101 Sich auch weiter unten bey Verzehrungs-Aufschlag, und Zeugnisse. — Stiftungen (die Liquidation aller) wird augeorduet. 4 510 —- System in Böhmen. 10 234 — (Tändeln der) unbefugtes auf der Gasse einzustcllen. 1 222 — mit Tändeln und Hausiren betretene, sind nach Haris zu schieben. 8 495 '— Thoraminjamins-Taz-e in Galizimtt) Duckern, Liedern, Derboth des Schleichhandels und des Hausire,,. 4 596 — (des tranz-sischen) Druck, wie erlaubet wird. lo 463 — > S»empel wird io Wesigalizien eingekühret. 7 323 — bcy Mbertreluvg des E »empel - Patents, wann die Ärld<$ Kalkstein (>u die) Schachten sich nicht unvorsichtig zu wagen. 4 31 7 Kglusr(zu) wird Schrankenwegmanth errichtet. 4 533 Kamenitz (»ie Wegmauth zu) in Mahren wird nach Pol- 7 452 na in Böhmen übersetzet. — 4--y Kamine (hölzerne) sind abzusieklen. 4 3<>i Kammeral Angelegenheiten (zu Kommissionen in) nur Kreiskommiffäre zu gebrauchen. 7 226 —- Beamten (ohne Bepseyn cincS) keine Einziehung vorzunehmen. L 249 —» Gut (bep einem) wie sich wegen Exekution der Steuerrückstände zu achten. ^ 4 8‘7 Sieh auch Gut, Güter und Staatsgüter. —- Lehlkaz zif Lriest. ( 6 287 8 Z04 VO 579 —. Realitäten (für) die Kaufschillinge an die Provinzial-- kasse abzusührcn. 2 336 — an die Stacusgüterverwaltung zu übergeben. 5 440 —, Repräsentant, wann ein Rechls-Urtheil einstellen darf. 1 446 —- Wirthschaftsämter haben über die Pacht, und Ver- äufferungs-Ankündigüngen Zertifikate auszustellen. 1 358 — (der) Ucberschußgclder dem Hauptzahlamte zuzu» rechnen. 1 4«5 Sieb auch Kassen. Fax, und Zahlungen. Kammerprokurator (die Klagen des) in Vertretung deS MilitarärariumS gegen einen in Konkurs Verflochtenen, wie zu stellen. 7 i2j — (die Streitigkeiten mit dem) über das Vorzugsrecht i 2 der •( 152 ) (Sya B. S. der W städtischen Gründen hypokhezirte« Forderungen, wo zu verhandeln. 7 30^ Kammerprokurator (ohne Abtretung des) die den Religionsfond betreffenden Kontrakte und andere Urkunden zur Jntabulirung nicht anzunehmk». 4 Z>o Kammerprokuratur (der) Gerichtsbarkni über die Freysaffeu in Böhmen, wird an das Landrecht übertragen. 7 110 — (wie die der) vorbchaltene« politischen Geschäfte der Frepsaffen drrmahl zu behandeln sind. 7 424 — (der) hat das Krcisamt seine Entscheidung in Betreff der Einschreilungen des Kuralklerus in Westgalizien pvegea Beeiuträchligring seiner Rechte mitzulheileii. 7 433 Sieh auch Fiffalamt, und Fiskus. Kammertaxe in Tyrol, sieh Weintaxe. Kanal (im großen) zu Triest, wie sich der Schiffe halber zu benehmen. 10 403 Kanalbau- und Stcinkohlenban-Gesellschaft (für die) Privilegium. z 124 Kanonikaksstellen (Präsentation zu) in Wien, und Linz. 6 482 Kanzellistenstellen (bey Besetzung der) wie sich zu ach. ten ist. 3 422 Kanzeln (von) ist die Pnblizirung der einbcrufenen Re- giments.Beurlaubten vorzuziehen. 2 8 Kanzleydiener rote die Einschrcibbüchel über die Zustel- lungen im geistlichen Fache zu führen haben. 5 220 Kapitalien (von d-en Ausweise» über die bey Privaten anliegenden) hat es abzukommen. 4 327 — (bey Bezahlung derReligivns Studien-Stlftungs rc.) von der Lu.ttung der Kreiskaffe ein Dupplikat einzu-seaden. 4 335 — (mit Interessen von den) der gesperrten Kirchen, wie sich zu benehmen ist. 4 .35 2 ____ (Stufen von dem Untcrthans-Prägravakions.) 4 S«6 — (die Interessen von Sliftuogs-) der Schullehrer, Sing- B. S. Sing und Stiftungsknaben können von ben Nutznief. fern erhoben werden. 6 424 Kapitalien (Pupillar. Stiftungs. Kirchen und andere Fonds-) haben sich der 2. prozeniigen Gratisikazivn zu erfreuen. * 9 244 Kaplane (bey Todesfällen der) und Hilfspriester Ordi, nariatS-Kommiffäre beyzujiehen. 9 252 Kappweitt (auf) wird Zoll festgesetzt. 1 64 Kapukoelrulni (von) Uebersetzung der Wegmauth. 10 656 Karabiner (was wegen Verfertigung der) Musketen, Bajonette sc. zu beobachten ist. 6 b6 Karakter-und Karenzlax wird von Besoldungen, deren 1 478 Betrag 200 fl. nicht erreicht, nicht bezahlt. — 582 2 188 — Karenzlaxen, und Arrhen haben in das Kamerake ein- zufliessen. 9 325 Karczma Czerwona (das Zollamt) wird Haupteisbruchsstation. p 321 Karczowiee (nach) wird von Zarnowice daS Rom« merzialzvllamt übersetzt. 8 164 Kareujtap- wie auszumessen ist. 10 638 Sieh auch oben Karakter- Karlowitz (in) Gränzmauth. 8 Z2Z Karlsbad (zu) Schranken- und Viehmaukh. 4 8 Karten (des Stempel der) wegen, finde» Fabnks-oder Hausvifitarioneii nicht Statt. 1 86 — (auf) ausländische wird in Tirol statt Stempel ei» Impost gelegt. » 196 — für Kinder unterliegen dem Stempel. 1 261 — (Stempel der) des Papieres , und der Kalender in Westgalizien. 7 3g8 bey Ijebertketungen deS Stempelpatents , wann die Geldstrafe in eine Leibesstrafe umzuänderu. 5 290 Kartenmacherrünftett (bey den) werde» einige Mißbräuche abgestellet. 7 448 i 3 K«r- ; ( *34 ) HS B. S. Küktirungßbögen sollen die Poststazionen monathlich richtig etnsendcn. 1 107 Küsernen-Regülament im Oesterreich ob der Enns. 5 305 5 ö ft mit (in) wird die Beleuchtung angeordnet. 8 197 . Kassen (btt)) abgelheilte Register von montanistischen Rechnungsfi'ihrern. 2 40 — (an die gehörigen) auf fiskalische Amtshandlung zu erlegende Gelder zu weisen. 4 424 — Rückstände, und Kasse-Darlehen wegen, Answekse bry regulirten Städten im Galizien. 5 447 *— (an die Kammrral.) wann in Tyrol die Gefälls» Ueberschüsse einzusenden. 6 2g •— (die städtischen) sollen dem Schulfond vermachte 6 36 Beträge annehmen, und halbjährig abführen. — 43 — (für die Religions.und Studienfonds-) der Lander, wird zu Wien ein Zentrum errichtet. — 466 —• (wie mit den bey öffentlichen) statt baarrr Abfuhr eingehenden ständischen Obligazionen Unterschleife hind-anzuhalien. 7 207 — (ju Zahlungen an die Fonds-) mit ständischen Obli- gazionen Bewilligung der Landesstelle. 7 322 — (wie die Depositen.) sicher zu stellen find. 9 136 — (Skontrirungen der) nicht auf bestimmte Zeit zu beschranken. 1 94 — (zu Untersuchungen der) Instruktion. 3 371 — dieselbe erstrecket fick nur auf die Hauptstädte. 4 19g —« Verwaltung (wer für die) des Stadl- und Markt- vermbgens im Steyermark zu haften hak. * 7 279 Kassebeamt n (biym Anträge zur Jtibiliruag verdienstvoller) darf 00» dem Penstonsoormale abgcgangen weiden. 4 495 — (wie die) ihrer Fähigkeit und Kenntnisse wegen zu prüfen sind. 5 436 .— (hrp den Zeugnissen für die) ist von den Vorstehern mit aller Aufmerksamkeit furzugehen. 5 449 — (Vorschrift in Betreff der Reisepartikularien der) 5 761 Kasse- HA C '35 ) HA Kassebeamten (ben HreditS») und Buchhaltereybeamten wird verboten, mit Staalspapiere» zu ntgojireo. — (den) wird alle Geldverwechslnng verbotben. Katalog über Bücheroerlassenschaften zu verfassen. Katecheten-und Lehrerstellen Besetzung an Schulen. Katechetik (Unterricht in der) hadeu die Theologen ein» zuhohlen. — (aus der) wird die erste Klasse zur Erhaltung der Priesterweihe erfordert. — zum Unterricht sind Kinder und Dienstbolhen steiffig zu schicken. — — die Lehrjungen. KattUN-Druckwaarcu (falschfärbiger) halber, Verhal-tungsregeln. —- Fabriken (bey den) wie den Ueberlistungeu zu begegnen. « Kauf (durch) Erbschaft, Cession sc. einen Besitz au sich bringender» worauf Stiftungskapitalien haften, hat es anzuzeigen. — (ein eingegangener) mit einem Wirtbschaftsamle ohne Lizitazwn über Aerarial- oder Foudssachen , ist ungültig. — (tein) oder Verpachtung eines Kammer-ReligiogS» oder Foud-GutS kann ohne Versteigerung geschehe^. Käufer (als) darf der Schuldner, dessen Fahrnisse in dem Weg der Exekuzivn öffentlich versteigert werden, nicht zugelaffen werden. — (von einem) geistlicher Realitäten , ist die Erkaufung anzuzngen. — (>er) eines Gutes bat sich vor der Besitznehmung desselben der Schulden, oder sonstigen Zahlungen wegen zu erkundigen, und abzufinden. — vb«) eines verheimlichte» Schatze- werdensammtdes. selben Finber gestrafet. Kauf- B. S. 9 »’S 7 io 633 1 Z-2 5 353 2 147 1 23 2 57 2 51 s 4 115 8 1Ö6 10 3j6 l 239 1 680 3 94 4 307 3 256 3 -74 4 124 4 363 HO ( rs6 ) HO B. E. Kaufkontrakte (in keine) über Dominikalrealiiäteo sollen ficb die Unterthanen der LehenSgüter be# Oll« wl'iHrr-ErjbiSthums ciiilasse». 5 363 Kausteute und Krämer auf dem Lande sollen mit keinen Material,vaarenartikeln, die unter die Arzncpen gehören. Handel kreiden. 4 304 '— (daß sich die französischen) in Smirna unter den Schutz der koalisieren Mächte begeben habe«. 4 337 T— (die zum Pulo-rhandel berechtigten) haben überdkn Empfang de# Pulvers Vormerkungen zu führen. 9 303 Sieh auch Handel und Handlung. Kaufschillinge für Kameralrealitäten an die Provinzial - Kammeralkasse abzuführen. 2 336 — (dfr) und Renntgelder Abführung. 3 51 7— (Erläuterung wegen fruchtbringender Anlegung der) 4 323 — (wie die Ausweise über) für Staatsgüter verfaßt werden sollen. 9 281 Kauflvaarcn sind an Sonn- und gebotenen Feyerta» ge<> nicht auSzulegen. 7 421 Sieh auch Waaren. Kauzion ( bcy Legung einer Real-) zu Händen eines Fonds, wor-anf zu sehen. 1 212 für einen Kämmerer in Galizien. 1 500 r- ( die geleistete ) bey Stcuerresten der Juden einzu« ziehen. 3 245 —- (der Fidejnssorjechen) für Beamte wegen/ Maßregeln. 4 326 7— (mit) sollen die Postbeamten beleget werden. 5 450 Kalljionsrnstrumettte (bep Prüfung der) wie fürgegangen werden soll. 6 143 Kcgelpläne (die offenen) auf dem Lande mit Seiteu- bretle'N, oder Flechtwerke zu versehen. 7 44Q Kraelpl'ötzen (Verbot an) in Gasthäusern verschiedene Sache« auSzuspielen. 6 254 Kkgelfpirl der Handwerksgesellen und des Dienstgesill./ 1 30.6. h^S, wie erlaubet sep. s •—47° ' -m Kerkex 58. S. Kerker und Gefängnisse in westgalizischen Klöstern «er, den aufgehoben. 8 *84 Kerzen (Ausfuhr der) «irb verboten. x 107 — »75 ---- wird in Galizien gestattet. 8 230 f— (Satzung ans) für Laibach. 1 6?r — — in Mahren und Schlesien. 3 345 ♦ ( 6 166 ----in Oestr. u. d. E. (8 389 ( 9 268 -— — in Sleyermark. 6 $13 Kieselerde (auf zerriebene) Einfuhrszoll. 5 230 Kinder vom Genüsse des WasserschirrlingS zu warnen. 1 189 1— wie zu herrschaftlichen Diensten gefordert werden können. 1 iz — zur Katechesis zu schicken. 2 5-8 — des Erdrückens wegen nicht in das Bette zu nehmen. 7 315 — zur Erziehung Pension geniessende, vom Unterrichts. gelde frey zu lassen. 5 398 — (schulfähige) zur ordentliche» Schulbesuchung zu ver» haltcn. 8 5 — (bey minderjähriger älternloser) Ehebewilliguog, was zu beobachten. 8 >53 — wann von der Mutter, wann von der Gemeinde zu unterhalten sind. 8 34® r— Zungenbraudlösung ist den Hebammen verboten. 4 518 3 231 — (welches Recht die) haben, die Niederlagshandlung(io 65 fortzuführen. . £—- 101 — haben kein Recht zu Fortführung der Gewerbe. 10 99 —- 101 — (Karten) Sieh Karte». — (Pensionen der) Sieh PeNswNe». ( 3 97 — .Poten, (im sich greifende, wie zu behandeln. (— 17» ( 4 379 Kkn- G GA ( 138 ) GA B. S. Kltthsk (der Sterblichkeit der) in Böhmen, trie abzn» helfen. 4 379 — (unehelicher) Verlaffenschaft, wem zufallen soll. 4 292 ------derselben Erbrecht. 4 423 ------dieselben sind von der Erbsteuer frey. 4 360 — —- derselben Unterricht iu der Religion, wenn d>er( 7 130 Daler ein Protestant ist. , * ^ g 11 Klndötauseu (bey den) und Hochzeiten Verbolh des Schieffen. 4 626 Kirchen (Andacht in den); Sieh Andllcht. — Verbokh Wachskuzem und Figuren zu verkaufen. 7214 , ( 4 180 Klkchenhau (in Ansehung des) wie sich zu verhalten (7 212 ist. _ ( 8 m Sieh auch Bau, Baufühsungeu x. ] 1 482 Kirchengelder (bey Anlegung der) bey Privater,/ 2 177 was zu beobachten ist. \— 457 5 *57 7 467 4 84 4 352 5 235 9 303 9 2 44 4 834 7 179 4 553 5 335 7 r> -------was für Zinsen davon zu stipuliren sind. — — wie sich mit Einhebung und Abfuhr der Zinsen zu benehmen. — — können auf höhere Zinsen umgesetzet werden. -------der Zinsen wegen auszustellende Reverse sind stempelfrey. • — haben sich der 2. perzentigen Gratifikation zu erfreuen. Kirchengerathe (die Dekanalinve»tarien über das) bey den Pfarrinoeoluren zur Richtschnur zu nehmen. — (mit dem Inventarnim der) und des erforderlichen Rubriken die Rechnungen der Vogteyen zu versehen. Kirchengründe (Einführung der Kontrolle bey den Steuerrepartizionen auf die) — unter welchen Modalitäten den neu angestcllten Srel-> forgero zugeweadet werden sollen. 1 Kir- tz-O ( »39 ) 85. ©v Ktkchenmsiegkl (mit km) die Taufscheine der über den Ahclsiand sich avswciscndcn Personen zu »er- seben. 4 8»4 Kirchenpatron (wie sich der) bey Kirchenrechnungen, und Extrakten ohne Unterschrift des Seelsorgers zu s benehmen hat. 6 8§ Kirchenrechnungen (Weisung zu Führung der) L - -8 \ 6 282 — (Formular zu Verfassung der) 6 95 —, tinb die Extrakte aus denselben sollen vordem Orts» feelsorger unterfertiget werden. 6 85 — (bey) oder Extrakten, Armeiiinflitutsauswelsen über eine jede Gattung ein besonderes Inventar beyzulegen. 7 459 — (nach dem vorgeschriebenen Formular zu de») soll sich auch b>y den Staatsgütern benommen werden. 7 467 —-Abtretungs- Liquidation abgesondert von den ©teuer* und Waisen - Sachen einzudringen. 10 199 Kirchenrechnungsführer (Bestimmung der Befolg 4 617 düngen für die) [ 5 4*4 — sollen sich nicht eigenmächtig bezahlt machen. 3 2 >9 Kirchensprengel, Sieh Diöces. Kirchenstrafen äusserliche sollen Seelsorger nicht eigenmächtig verhängen. 10 298 Kirchenvermögen (Vorschrift wegen Gebahrung mit dem) 6 57 --------------in Westgalizien. 8 205 —^Erneuerung dieser Vorschriften. IQ 461 Sieh auch Bischöfe. Kirchen «Vogtey-Instruktionen sind genau zu beobe achten. 9 Kirschengeist undSyrupgeist einznführen ist verbothen. 1 43® — Erzeugung und Verkauf in Tyroll 6 332 Kittal (von) Westen und Gillets-Stemplung. 2 217 — (von) Bombast» uad Nankin Waarenstempluug.S- gebühr. ' 2 419 Klafrermaaß Sieh Holz. Klage B. S., Klage (In') bey Vermengung der Gegenstände, wie sich brr Richter zu benehmen habe. 1 700 — (aus Jnjuricnhändcli, entstehende) nach der allgem. Gerichtsordnung zu verhandeln. 3 3 —* (über) z. -jschen Unterthanen , ohne ordcntl. Verhandlung keine Laxe abzunehmen. z 3 120 — (niefct gleich in der) ist der Kläger fn Wechselfachen schuldig die Eigenschaft des Beklagten zu erweisen. 3 323 — (keine) soll mehr von Mönchen angenommen wer« den, welche zu keinen Erwerbungen berechtiget find. 2 451 —- eines Dienstbo'then wider feinen Dienstherrn, ist »ach dem Dienstbvlhenpatente der politischen Behörde zuznweise». 4 102 — (wann eine) eines Akatholischen wider einen Predi- ger der herrschenden Religion bey einer höher» Stelle zu führen ftp. 6 461 — (die) des FiskuS in Vertretung deS MilitärärariumS gegen einen in Konkurs Verflochtenen wider den Ver- (7 123 lreter der Masse zu stellen. j—175 1— (wie vor Einleitung der) in den Rechtsweg, bey Streitigkeiten zwischen Unterthanen die Wirthschafts-ämter einen gütlichen Vergleich zu versuchen haben. 7 137 — (wie die Vormerkung einer) bey der Landtafel Statt habe. 9 93 — (wann die) bey Anweisung zum Rechtswege von der politischen Behörde anzubringen ist. 9 272 — (Zustellungen der) wider die hungarischen Insassen. 10 138 Klagrechte wider die Bukvwiner Adelichen find an die Bukowiner Ortsgerichte zu verweisen. 5 334 Klassen * oder Schulden - und Extra- Steuer (Ausschreibung der) in Sestr. 0. d. .E. 3 33a Klausen » Anlegung (wegen), wo die Erlaubtttß avzo- suchen. 5 f Klee (von) Beschaffenheit und Ruhen. 3 87 Kleebinder (für Franz ©atfie, und Ignaz) Privile- flimn über Errichtung der kleinen Post zu Graz. 6 167 Klei- •W® ( *4i ) KxO Kleidungsstücke (neue) ft) die Reifenden mit sich neh. me» , werden vom Zolle befreyet. — und Betten der ansteckenden Kranken müssen gerek-nigrt werden, und was hiefür z» entrichten. Kleinkrämmern (den) ist der Ankauf der Lebensmittel nicht zu gestakteii, und auf die Vorkauferianen zu sehen. Klerus Sieh Geistliche. Klknec (zu Babice und) werden Gränzwegmäuthe errichtet. Klipp und Rundfische dürfen eingeführl werden. Kloster - oder Stiftsforderang darf ohne Begnehmigaug der politischen Stelle nicht gelöschet werden. Klöster (iu auswärtige) abgeruftnen Religiösen sind keine Uebersirdlungspässe zu erthcilen. — (über der) und Stifter Personalstand, Ausweise eia-zusenden. '— (wie aus den z» Wien befindlichen) und Ordens-Häusern dir Hvfpredigerstellen zu besetzen. -— i in ) in Westgalizicn werden die Strafkerker und Gefängnisse aufgehoben. — (wie sich die Stifter und) in Absicht auf die Kandidaten zu benehmen haben. Klostermendikanten sollen keine Amulete, Lukaszettei, Agnus Dei austhkilen. Sieh auch Geistliche. Knoblauch (Betkauf des dürren) und Zwiesels, dann der eingemachten Umorken wird den Hökerinnen ver-bolhcn. Knoppern (über den Ausfuhrsverbot der) rohen Häute, und des Leder-. (Ausfuhr der) wird wieder gestaltet. Koalisirten ( an dem französischen Plane in den Ländern der) Mächte alle Lebensbedürfnisse aufzukaufen, nicht Theii zu nehmen. B. . 3 394 8 106 4 66g 4 538 1 330 1 695 8 *55 8 i3i <5 470 8 *34 9 *4* * 88 3 2i6 4 349 5 -5» 4 JOS Koali' 58. S. jflHlItftttClt (unter dem Schutz der) Mächte haben sich die französischen Kaufleule in Smirna begebe,,. 7 337 Koch« Brat - und Backmaschlne (für btt) dis Theodor Heß, Privilegium. 6 80 — - Geschirre (für daS stählerne) von Joseph Kuppcl- wieser, Privilegium. 6 118 Königsberg (des Gerichtes) wegen, erlasene Vor- schrift. 5 242 KörNtt»Lieferung -- Auslagen, wie zu berechnen. 6 435 — und Viktualien gegen Pässe zum Verkauf nach Wien zu bringen , steht jedem frey. 6 459 ----Preise zo erheben, und der Hofstelle anzuzeigen. 4 157 —■ oder Marktpreise (wie die Verzeichnisse, und Tabel-s 4 763 - len über die) einzuseoden. I 5 259 Sieh^auch Getreid-Koffee Sich Kaffee. Kohlen (bey Abliefernng der) an die Werkgädea die ächte Maaßerey zu beobachten. 3 140 — (vom Gebrauche der) zum Erwärmen in den Schlaf» gemächern, wird gewarnek. 4 167 —» und Holz, Verkauf (wegen des) in Vorderöstreich, und derselben Ausfuhr, erneuerte Derordnuug. 7 173 Kohlendampf (durch) erstickter Menschen Rettungs- Mittel. 5 102 Kvhlplatz (einen) anznlegen, wo die Erlaubniß anzusuchen. 5 9 Kokons (ans) oder Seidengaleten Ausfuhrszoll. 1 312 KolleglUM ( an das ständische) ist sich wegen Jmma-trikulirung in die adelichen Matrickulbücher zu wenden. 4 6 <>5 Kolomea (zu) Zolkiew, Kalusz, Stanislawow, Sa (sow, Olszanica, Gaja werden Schranken» mämhc errichtet. 4 3,38 Kommerjlal-Gcwerbe, wer verleihen kann. 1 96 — 207 — — über dieselben ist ein Verzeichoiß einzubeingeu. 1 213 Kock- HS C *43 ) HS B. S. KoMMerzial'Lkih.nnd Wechselbank in Wien, Privile. flluttt für dieselbe. 1 gS6 -------Reglement für dieselbe. 2 473 -------wie sich dieselbe bey Konkursen zu verhalten hat. 6 56 10 102 -------dieselbe kann auf Seide leihen, und wie sich rot« gen Handel und Verkauf der Waaren zu verhalten hak. >0 104 —- und Mannfaklurs Schema (des) Verfassung und Evidenzhalkung. 1 240 —- Stemvel, Sieh Stempel (Kommerzial) —. Straffen (Erhaltung er). 6 123 -------aufdenselbenMeilen o^cr Wcgzcigerzuerrichten. 6 441 —. Tabellen, wie zu verfassen. <5 i6$ 19 54 —. Maaren, sieh Waapüff. —» Zollämter: zn Oöerdrag. 4 53 -------zu Aquileja. 6 646 -------Welka und Steans. ^ 6 416 -------zu Zarnoroice. 8 »64 Sieh auch ZollaM^l'. Kommerz en-Hofste^e. -0 394 — zu derselben gehörige Gegenstände. 10 442 Kommissär (Beyziehnnq d"S bischöflichen» bey der Sperr und Inventur nach dem Todesfälle eines Beneficiati curati. 6 234 — — bey Todesfällen der Kapläne und Hilfspriester. 9 253 Kommission (eine eigene Gubernial-) wird zur Sicher- stellung der Unterthans- Prägravazions- Erfahposten aufgestellet. 4 8'Y — (zu) in Kammeralangelegenheiten, wer zu gebrauchen. 7 326 Sieh auch Krr'skommissare. Kommissionäre von fremden Waaren und Fabriken abzufchaffen. • 1 273 > Komödien Zensur und Extemporiren wegen, was die Kreisämter zu beobachten haben. 2 »86 — (auf) Aufmerksamkeit zu tragen. 5 »55 — an welchen Tagen nGt gespirlet werden sollen. § 34» . 48^® C 144 ) Konduktstuartal (wie das) den Wittweailer Beamten verabfolge! werden kann. Nachtrag. Konduktsprokuratoren bey verschuldeten Personen, was zu beobachten haben. Konkurs (Prüfung bey) zu Erhaltung einer geistlichen Pfründe, wie wirket. -------wie von derselben die Doktoren der Theologie be» freyct sind. — (zum jährlichen) zu Rathsstellen werden die Monate bestimmet. — (vor dem) den Bittwerbern keine Zusage zu machen. Konkurs (bey einem gerichtlichen) von erhobenem Depo, filum, kein Zahlgeld abzunehmen. <— (bey einem) ist der Abschluß dsS LizitationSverkaufS der Kreditoren nicht mehr zu — wie sich wegen AuSmaaß der Verdienste deS Masse« Vertreters und Verwalters zu benehmen. -------hat die Vergütung der Reisekosten vom Aera- rium nicht Platz. — --wie dem Massevertreter die Stempel, und %a$t freyheit zusteht. -------dem Fiskalamte von der Forderung einer milhen Stiftung die Anzeige zu machen, — wie sich zwischen Grundherrn, und Grundhol-den zu benehmen. — >— wie sich die Kommerzial.reih-Bank zu beneh« men hat. -------wie die Klage deS Fiskus wegen Forderung des Mlitär.Arrariums zu (teden ist. -------wird zur Wahl deS Maffe.VerwalterS eine Spe. zlal Vollmacht erfordert. Ksn- einer Genehmhaltunn unterziehen. B. & 9 83 9 262 10 T5i 6 327 1 257 6 463 4 624 4 48 r 48 1 422 *—• 444 2 13 3 5<$ 4 97 5 222 5-417 6 56 10 102 7 123 S 3” B. S, Konkurs über rine Handlung, wann aufgehoben werden kann. 10 ioi -----(im Falle eines) wider den Kridatarius die 6 my Untersuchung streng vvrzunehmen. 10 102 — (im) und bey Exekutionen» wie sich im Westgalizien von Pfundglaubigern zu benehmen. 10 332 Kovslftvrlen, wann auf Besoldung oder ProvisionSan» melfung auiragen, was beobachten sollen. 2 1 27 — und Landvikariate unterliegen dem Postporlo. 2 145 — sollen von den Landessürstlichcu Verordnungen nicht abwiichen. 5 28 — sollen den OrdinariatskonsenS über eioe Stiftung ohne Ausweis der berichtigten Erbsteuer nicht ertönten. 6 469 — haben vou den Ehedifpenfen beglaubte Abschriften an die Laudesstelle einzusenden. . p 97 -— (die Vorsteher der) und Geueral-Vikare sind Sr. Majestät zur Genehmigung anzuzeigcn. 9 370 — (Taxen bey den) sind durch die Krcisämter einzntreiben. 7 103 — (an die) wie die Jalerkallar-Rechouugeu von Psarr» Provisoren einzusenden. 1.0 56 Konsistorium (dem Ascher) Aug. Confefs. gebühret keine Gerichtsbarkeit über geistliche Personen. 3 264 Sieh auch Bischöfe. Konskription wird in Westgalizien clngesühret. 8 98 — was zu Beschränkung der Auslagen Hierwegen zu beobachten. 4 7 • 2 —. Bögen (mit den) wir sich zu verhalten ist. 6 15 —. Gegenstände (Verheimlichung der) wie zu bestrafen. 8 303 >—'» Kommissäre sollen über die anwendbaren Auswarti» tigen jährliche Auszüge übergeben. f 6 445 —. Offizieren die Tauf- Trauungs-und Slerbbücher nicht in ihre Wohnung zu schicken. 6 483 —. Rechnungen an das ständische Kollegium zu übergeben. * 477 -----an bit Regierung elnzubegleiten. 8 215 —» Revision, wann u»d wir vorzunehmeo. < 755 Hauptrepertvrium. t ftOW HiK ( 146 ) B. 6. Konskription (bey Revision der)das gemeinschaftliche Benehmen genau zu pflegen. 7 21z — was bey derselben» und der ELeiupliou der Juden von der Rekrvultrnstellung zu beobachten. 4 iVo —» Summarien sind in richtiger Evidenz zu halten. 7 213 Kvllstantinopolltaner Briefe PoflkurS ist über Bel» grad eröffnet. t 1 675 — W-raren über Belgrad Zoll-Entrichtung. 10 66 KvttsUl (an den k. k.) in Belgrad dürfen die k. k. Un, terihanen, welche nach der Turkey Handel», nichts mehr bezahlen. 4 4 — (mit Bescheinigung des russischen) oder der Orts- magistrate sollen die nach Rußland zu versendenden Waaren versehen seyn. 4 603 Konsulat-Gebühren Abstellung zu Belgrad. 10 6g KvnsUM0»und Essitozoll, wieder tingeführtkk, sür die nach Hungarn gehenden Fabrikate. 2 311 ■— Zoll der in Hungarn verfertigten gemeinen Hüte. 2 312 —- und Traiisito.Gränzweinau,schlag voa Weine« and Essigen. 4 539 •»— (waS für ein Zoll in) und Effito für die Hvndsbee» re ausgemrffen ist. 4 643 — Dreyßigst Bestimmung vom Schattjrung- und Do- kengarn. 8 254 —. Waaren (Vorschrift wegen Anweisung der) an den Gränzen. 9 347 Kontrakte sollen Judengemelnden ohne Bewilligung nicht anstosscn. 1 115 — (Stempel der emphiteutischen) 1 620 .— unter Lebenden, und letztwillige Anordnungen E6n» ven Unterthaneo ohne Notar, «ud auffer Gericht er- U 75 richten. \ß 33 — (im) zwischen Unterthanen, und Parkepen sollen sich Obrigkeiten keine Strafgelder bedingen. 3 379 — (nach den Bedingntssen im) die Kvntrahirenden zu behandeln. 5 404 Korr* B. S. Kontrakte (Im) bey Aerarialhäuser.Vermiethung deren ' Stand zu beschreiben. 5 446 — (die den Religionsfond betreffenden) und andere Urkunden dhne Beytretung des F-iökuS zur Jatabulirung nicht anzunehmen. 7 310 — in Lemberg abzuhalttnder wegen, ergangene Vor- schrifk. . 8 246 — über Güter.Pacht, ohne Jnventarinm nicht zu vi- dtren. 9 145 — (bey dem) mit den Spinnern ist die Wollenzeugfabrik im Oesterreich ob der Enns zu schützen. 9 273 >— (wann die unterrhänigen) über emphiteutische Ber- öufferungen, auch über Rustikalgründe zu bestältigtn. 9 284 Korrtrebande, wie und wo iin Jnuerösterreich anz». bringen. * 502 — wie zu behandeln sind. 4 1^9 .— wie jene des Pulver und Salniter. 5 147 — Denunziazionen, wie zu behandeln sind, 1 3$ — wie der dem Denunzianten ausgemessene Antheil zu verabfolgen ist. 3 103 — wie die Belohnung für eingebrachte Konkrebande zu berechnen ist. 1 6 397 — (bey einem) erstrecket sich die Vergütung deS «nein- dringlichen Anthcils für den Aufbringer nicht auf die KorruptionS - Strafe. 6 90 — (über die erhobenen) vierteljährige Ausweise einzu« senden. 3 213 — auch über entlassene. 3 320 — (wie über die) die Verzeichnisse zu verfassen sind. 7 13$ — (Gesuche um Nachsicht) und um Skeuerabfchreibun- gen vom ausgeronnenen Koscherweine beym Tuberuiuin einzubringc». 4 824 — -Strafen (wie sich mit Rekursen wider die) im Wege der Gnade zu benehmen. , 6 426 — - Untersuchungen (zur Erleichterung der) Maasi. regeln. k » Kort- 4 3 C 148 ) GP B. S Korrtkebande, Derbire, wie vorzunehmea find. 5 Z26 Kvntribuzlous-Einrichtung in Böhmen. i 297 — (mf) Akkra,dbödc» zu sehen. 2 jj 4- Statt können ausständige Transports » Fubrlohns». Dergütuugra bey Kreiskaffen angenomen werden. 5 27 — auch die ans ganze Gemeinde» umgelchr'ebenen Scheine für Transport»Fuhrlohnszahlungen. 5 2,7 •— (a»S) Kassen werden Beyträge zu Hebammenuntec« richrsanstalren nicht verweigert. 5 403 Sieh auch Steuer. Kontrolle n4er die Richtigkeit der zum Schulfond ein, gehenden Derlaffeiischaftöbeyrräge. 3 231 — über Postrekardanzen. 4 135 — (Einführung der) bep den Steiierreparlitioneu auf die Kirchengrvnd,. 4 553 —- (die) über die ^orfiroirtbfrfioft bey den Gütern der Bißthümer. Domkapitel, Probsteyrn und Stifter. < 4 §63 KvNVlkt» Fondsrechnungeo au die Provinzial • Buch» Haltung abzngehen. 6 44 Kopulation Sieh Trauung. Kordpnisten (Bkjirchnngro der) sind so , wie der Aufseher oder Zollbeamten zu begrasen. 1 697 Kordonsgränzlime und Demarkationsbezirk in Oess. 0. d. E. wider die BuSschwarzuog des Hornviehes. 9 199 Korn »Ausfuhrbetreffend. $ .5 376 l— 387 <— (über) und Wiizevpreiß alle 8 Tage den Ausweis rinzuseud'N. 5 434 — (die Ausfuhr des Waizen und) wird 4a Westgalizien allgemcin erlaubt. , 9 96 ©ieb auch ($>etreib. Kornwürmer ( wie der Verbreitnng der) vorgebeugk melden kann. 4 347 Korrespondenten (d-n) soll der Handelstand in ihren °Waoren • Dekiarazivnen mrhirrrr Genauigkeit einbinden. 3 17° V: Kor- v HS C »49 > HS Korrespondenz brr Magistrate utib OrtSgerichte mit brr hungarifchen Hofkanzley. Sieh auch Postpvrtv. Korruptloosstrafe lauf dir) erfirrtfet sich nicht die Vergütung des uneinbringlichen AnideilS für de» Huf« bringet und Ergreifet in Konirrbandfällen. Koscherfleisch; Sich Juden. Koscherweitt Verführung über Jgkau nach Böhmen. — (Gesuche um Skeuerabfchreibungen vom ansgervo» neuen) dann um Konlrebaudnachsichte« beym Tuber« nlum ein,»bringen. Kostellecz (von) wird nach Quost das Zollamt über« s hi. Koltvu; Sich Kattun. Kramer, Sieh Handel, Handlung, Kleinkramer. Kramereyhandel ist wetwr den SLulmetstera noch fonst ihrro Weibern zu ertheilen. Krakauer Polatinat-Antheil (des) Besitznehmung. Kranke, wann von Aerzten und Wnndärzlen behandelt werden dürfen. — (wahnsinnige) auf dem Lande, wohin zu bringen .fmb. — zu furirtn, roem verboten ist. SiehAddeker, ?!pv» theker, Hebammen, Markrschreyer, Schmiede. Krankenhaus (allgemeines) }0 Grätz. — (in das allgemeine) zu Wien die von würdigen Lhieren gebissenen Menschen nicht mehr zu bringen. — (wie in daS Prager) krankt Personen vom Lande gesendet werden können. (Die in das) kommende mit welchen Zengniffcn »er» sehen fepn solle». Krankheiten (epidemische) sind schleunig anzuzeigen. V. S. i 455 / 6 yo i »91 4 824 8 224 1 »36 9 109 9 299 10 98 4 29 4 297. 4 5" 9 35 2 > 589 4 i,38 5 279 9 254 — 368 r 3 Krank- C !50 ) 58. S. Krankheiten (bey dem Ausbruche ansteckender) sollen die Kreisärzte und Wundärzte im Orte verbleiben. 4 §05 -— (rote sich wegen Heilung der venerischen) bey dem Landvoike zu benebmen. 7 14 Sieh auch Aerzte, und Kreisärzte. Krasnik (nack) Ueb.r etznng des Sendomirer Reviso« rats , und Begünstigung der Handelsleute. 10 657 Kräuter giftiger Kcnntniß ist der Landjugend durch die Schullehier b.yzubringen. - 2 345 r—* (roienoch das) Blumen - Blüthen- und Wurzenfam» mein, dann daS Speik - und Lorielbohren erlaubt wird. 4 535 — (die Beschreibung und Abbildung giftiger Pflanzen) und Schwämme möglichst zu unterdrücken. 4 563 Krauppen (Verbot der Ausfuhr der) der Butler, und des Schmalzes in Böhmen. 6 15 —-—-----------------wird behoben. 6 2g — Brod, Mehl auszuführen wird eingestellt» 6 35 Krebse (Zoll für die) und Frösche. 7 233 Kredits - Buchhalterey (wie bey der) die ständischen .Obligation n statt der Lieferscheine zu erhalten. 4 497 — - Kassen (bey ständischen) Manipulazion. 10 395 ■—-Sachen (wie aste Zuschriften in) an jdas Schwätzer -Bergdirektorat zu rubriziren. 2 513 Sieh Buchhaltereyen »nd Kaffen. A K'eide (Zoll auf die Bologneser) 9 112 Ki e isämter, wie sich in Betreff der Liefer- oder Rei. sekosten bey städtischen Untersuchungen zu benehmen haben. 1 188 — (der) Wirksamkeit in Bezug auf das Waldwefen. 1 355 — wohin sich bey Vorladung der Zostbeamken zu wenden haben. 1 425 — (an die) wenn die Militarquartierzinnsrechnungea kinzusendea. 1 60z Kreis- HK ( ILL ) HK B. S. Kreisamter sollen sich in GcrichlSgkgenstände nicht mengen. 2 127 — was wegen Zensur der Komödien auf dem Laude und Exkemporiren zu beobachten haben. 2 ig<> -- haben kein Anbriageu eines Advokaten um Vergleichs 2 281 anzunehmen. (2 234 .— (der) Gymnasialdirektion ist durch die Aufstellung eines Studieiikonfeß nicht aufgehoben. 2 309 -— (von) find jederzeit die Quittungen über die Brä» ckenpaufchalvergülungen zu karamifiren. 2 446 — was für Untersuchung über Entweichung eine- In« quisiteo oder Slräflings zu veranlassen haben. 3 50 — sollen in Unlerthaus • Sachen die Entscheidungs» Gründe hinausgebcn. 3 189 >— (nur die) haben die Anweisungen auf ungarisches Steinsalz auszufertigen. 3 321 -r- sollen die nach Ungarn an die Komktate oder Juris» diktionen zu erlassenden Persons » und Sache« • Be» fchreibungea in lateinischer Sprache verfassen. 3 400 — (von den) sollen die ZinnSliquidatiouen für Mili» tar »Zimmer bestättigek werden. 4 484 — auch die Armuthszeugnisse für Juden. 4 493 — sollen auf die vorschriftmässige Begräboißzeit der Juden sehen. 4 596 — und Vogteyen haben darauf zu sehen, daß die Ge» Lande der Geistlichen im guten Stande erhalten werden. 4 605 — sollen dem Kanzleypersonalc, wenn es auf Kommission abgeordnet wird, Zertifikate ausstellen, und de» Reisepartikularien beylegen. 4 667 — auf welche Art über die erledigten, und wiederbe« fetzten Lehrerstellen die Anzeigen zu erstatten haben. 4 7°8 — was den Dominien zu Bestreitung des Kriegsdarlehen verwilligen könne». 4 7^5 -»- erhalten zum Muster eine Tabelle, zu Erstattung den periodischen Berichte. 4 8°4 k 4 KeeiS- s?. <5. Kreisämter, wie über die Aerndte, ober Fechsung Tabellen einschicken sollen. 4 853 — trie die Gkeuerrückstandsausweise einsenden sollen. 4 85$ — sollen bey den Pfairinventuren utriusque ritus die Dekanalinventan'en über die Kirchengcralhe zur Richtschnur nehmen. 4 854 — Hoben vierteljährig einen Ausweis über die Preise ' des Hornviehes einzu senden. 4 8jd — sollen die in dem Schubpatenle gegen das Eindrin- gen der Bettler enthaltene Vorsehung genau befolgen. 5 >8 —■■ haben die Straffendirekzion, und die Straffenkom-wissarien bey vorfallenden Schoitengrundeiolösungea z»m Slrassenbaue zu unterstützen. 5 33g -— sollen durch die Kreiskommiffäre die Vistlirung der Registraturen bey den regulirtea Magistraten vvrneh« wen lassen. 6 4g — sollen die Hauptpost - und Kommerzialstrasscn sorgfältig erhalten lassen. 6 103 — wie die Versteigerungen der Staatsgüter kuudiua« che», sollen. <> 271* auf was in Betreff der bey den Pfarrkirchen zu führenden GedeukUlicher zu sehen haben. 6 298 — haben frt> wegen der Militär - Assistenz gegen stutzi- ge Unkerkhanen unmittelbar an die Regimentskom-wandi'n za wenden. 6 300 — sollen den Bankalinspektorht • und Sglzämkern die nsrhigen Fuhren 6 408 — ( durch die) sind d»e Sterbfällen - Verzeichnisse au die Erbstcuerhofkommission einzusenden, 6 432 «— habe» bey Kreisbereionngen auf richtige Führung der Matrike» bedacht zu seyn. 6 433 r- sollen kein jüdisches Armutbsattestat koramisiren, in welchem nicht vom Einnehmer die Zeit, und der »estirende Sttgerberrgg gugesetzt ist- 6 434 Kreis, TO ( *53 ) TO S. T. Krelsamtsk, wie iu Bestimmung des Slraforts für die prozessirkcn Verbrecher sich zu benehmen haben. 6 IOO — und Dominien sollen die gegen die Waldfrevlcr ergangenen Gesetze genau befolgen. 7 3 — (wie und wann mittels Assistenz der) die Stempel-^ 7 107 strafen einzubringcn sind. /— 109 — (durch die) sollen die Konsistorialtaxen eillgetrieben werden. 7 108 — sollen von der Land es stelle durch eine» Rath öfters und unvers, bens inuersuchek werden. 7 401 — wie in Westxalizien auf die Führung der Generä» lienbncher bey den Magistraten und Ortsobrigkeiten sehen sollen. 7 408 — haben die der Kanrmerprokuratur vorbehaltenen po- l'kischen Geschälte der Freysassen einsweilen alS erste Instanz zu b.sorgen. 7 424 — (an die) hat sich» der Kuratklerus in Ostgalizien bcy Veeinträcklignlig einer in dessen Besitze stehenden Ge. rechksamc um Abhilfe zu verwenden, und die Entscheidungen find der Kammcrprokuralur mitzutheilen. 7 433 — haben die Untersuchung und Aburiheilung der Aus- wanderer mehr zu befördern. 7 454 — haben sich den 33. §. des Buswanderungspatents vom Jahre 1784. gegenwärtig zu halten. 7 456 — sollen mit den Kirchengeldern ohne Anfrage bey der Landesstelle eigenmächtig nicht disponiren. 7 467 •— wann die Tabellen über die Gehohrnen einzubrioge« haben. 7 47? — wie den Landesdragonera die Besoldung verabfolge» sotten. 9 76 -r— sollen die Feuer »Wetter-und Wasserschäden »Ver» gi'ltungs.Liqnidazioneo unterfertigen. 8 494 — haben den Reisepartikularien über Uatersuchongen in Stteitfällea zwischen Privaten dieKommlssionsver« Handlungen beyzuschliesskN. 8 219 15 Kreis- ( >54 ) _ . , S. S. Kreis amkev, kvas bey Hausirnngspäffen mit auslä«. t>if*rn Waoren zu beobachten haben. 8 48a -— sollen die Paßwerber z»m Hausiren mit Arzneyen, on die Landesflette anweisen, und die Vorschrift, wegen des GiflverkanfeS erneuern. 8 484 — sollen nach dem Polizey «unb Sicherheitssysteme die Vorschriften wegen Anmeldung der Ankömmlinge ge. van beobachten. s 115 — (für die) Direktivregeln zu Verfassung der Kom» merzialtabellen. 9 54 -— haben in den alljahrigen Berichten über die an Un» terkhanen käuflich überlassenen Rustikal - Gründe auch den Stand und Flächeninhalt der noch uneingekauft verbleibenden anzuzeigen. 9 88 — haben die Quittungen der Koriskassen in Westgali- zien^zu vidiren. 9 126 — haben die Parleyen über einen strittigen Besitzstand an den Gerichtsstand anzuweifen. 9 142 — sollen sich in kein Erkenntniß über den Besitzstand einlassen. 9 229 .— wann die UnterthanS» Kontrakte bestatligen können. 9 284 .— (die Genehmigung der) ist von königlichen Städte» über ausserordentliche Auslagen einznholen. 10 232 — (Wirkungskreis der) im Westgalizien. 10 277 — (wann von den) in Qstgalizien die Skontrirung der Bettfourniluren vorzunehmen. 10 703 Kreisärzte (wie sich die) und Wundärzte mit Ausstel. stellung der Zeugnisse über die Leibesgebrechen der zur Abarbeitung der Geldstrafe in Eisen verurtheilten Waa-renschwarzer zu achten haben. 4 701 — und Kreismundarzte sollen beym Ausbruche asste» ckender Krankheiten im Orte verbleiben. 4 805 — (der) Reisekosien-Liquidazionen über Apotheken-Vi« sitativneu 6ep dem Landesausschnße einzubringen. 5 420 Kreis- AO ( l55 ) AO B. S. Kreisärzte, was in b—(Rang rineS) der zugleich Guberuialraih ist. 6 42a Kreiöhauptmanvsstelle (bey Vergebung einer) kann wegen Mangel der Vorbereikuogswiffensct>akren ntd/r dispensiret v» rd,n. ' .g Ktelßkaste (r$ der) ausgestellte Quittungen solle» in der Kreisamtskanzkey protokollirt und v'din werde.!. 3 238' — (» stenliquidationen zu »erfassen haben. 4 79^ Sieh auch oben Kreisksmmissare. Kreißsekretaire (auf) bep Besetzung der Kreiskommis-särstellrv j» sehen. . * 274 Kreis- HA ( *59 ) HA B. G. Kreisverpfsegsmagazinen O den) sich bey Landes. licftrungen von alten Bedrückungen der Untertanen zu enthalten. 4 766 Krels'Wundarzte (die) und andere Wundärzte find zur Deutlichkeit in Verfassung eines Visum reper-tum anzuweisen. 4 2g5 — und Kreisärzte sollen bey AuSbruch ansteckender Krankheiten im Orte verbleiben. 4 305 — haben in Abgang der Militärchirurgen das kranke Militär zu besuchen, und die Rekrouten zu visitiren. 5 250 Sieh auch Kreisärzte, und WünDärzte. Kreutzerstücke (den Umlauf der vorderösterreichischeu ck und Z) betreffend. 9 145 Kreuzfuchsbälge (Zollsatz auf) 4 613 Krldaraneu (die boshaften) und Schuldevckacher fol- 6 109 len genau untersucht und bestraft werden. 10 102 Krtegebedürfnifse, aller Slrt, nach Pohlen auszufüh- 4 267 ten, ist verdothen. 4 290 h— dieses Verbot ttfirb aufgeh ölen. 4 647 KriegsdarlehkN (Patent über das) für das Jahr 1794. 4 59 — Nachtrag. — igi — für das Jahr 1795. — 575 5 38 --------------L 1796. 6 103 -------------- 1797. 8 140 --------------179S. 10 237 — von der sogenannten vierten Menschengattung betreffend. 4 — (Maaßregeln zur Einbringung betf) vom quarto geliere liominum.l 4 >43 — (Maaßregeln wegen dis unentgeltlich abzuführenden ) 4 249 — (für die Sicherstellung des) hat Key Verwechslung der Beamten das betroffene Amt zu haften. 4 39^ — (was zu Bestreitung des) den Dominien von den Kreisämtern »erwiltigek werden kann. 4 76s Kriegs B. S. r HA C 160 ) HA ^kriegsdMehcN ist von den, »on Beamten grnirf« senden Reisegeldern , Pferddeputaten ac. nicht zu ent=5 richten. { -*• sollen die ztirHsirath schreittenden Juden vorauszahlen oder ficherstellen. . —- und Lieferungs - Obligationen (wie die unterkhäni-gen) eingelöset werden können. — Versicherungsscheine (die Anzeigen wegen der) haben die WirthschaftSämter an die Laudesstelle zu begleiten. Kriegsgefangenen (für die entwichenen und wieder eingebrachten) wird die Taglia bestimmt. — (feindlichen) so sich in den Erbläudern aufhalten, soll nichts auf Kredit gegeben werden. — (für die französischen entfliehenden) Taglia. Kriegskommissariatische Anweisungen der Vepfiegs- erforderniffe, und Gelder für die Truppen aus dem Lande, wie arrszustellen. Kriegsnachrichten durch Weiber auf Straffen aus-zuschreyen. wird verboten. Kriegsschiffe (bey) auswärtiger Anlaugung und Bes willkommung, was von Seite deS HatznamtS zu beobachten. Kriegsschulden - «ad Pferdsteuer. Aufhebung, dann Einführung des ständischen GetränkaufchiagS in Oesterreich ob der Ens. Kciegssteuer ^Ausschreibung der) in Ansehung der landesfürstlichen ständischen und städtischen Beamten und Peosionisten ac. — (von der) werden die Vorlande enthoben und zum frepwilligen Darlehen aufgemuntert. KrimillSl - Arrestanten (bry Entweichung eineS ) waS das Gericht veranlassen soll. ■r— zu Hindanhaltung der Entweichung derselben, sollen die Laadgerichlsdiener wachsam fei) tu Kri- 5 235 - 27s 8 163 9 229 4 595 3 36f 3 35* 3 4«y 3 -SZ 5 Si 2 9 3 «97 4 7* 4 134 1 48» 7 *53. HO ( 161 ) GO B. S. Krimincll- Fonds - Beytrag? und Vorschüsse von Kreis, fassen, wie in Abrechnung za br.ngea. Z 492 >— — sind vom Postporto frey. - g ij$ — — zu dem Landes > §ond in Wcstgalizien sind die mit Jurisdiktion verbundenen Avvokazieu einzuzieb-n. 10 164 .—» Gegenstand (einen) wann di». Einwendung der Verfälschung einer Urkunde anSmacht. 4 346 — , Gefangenwärker - Stellen (zu den) Anstellung der Invaliden betreffend. 3 160 .— - Gericht ist nicht mit Versorgung der Abgeürtheilten z» belasten, „ »49 .— zu Triest, wird Mit dem Stadt » und Laadrechte vereinigt. 5 3 — ( von dem ) wie sich mit den Acßungs • Vorschüssen , zu benehmen. 5 314 Sich auch Äetzungsgeldek ^-7 ( Requifitäriaken eines j sind schleunig in Erfüllung zu bringen. . 7 12g — wie sich wegen Erhebung des Corpus Delicti die Praefecturae loci itn Ostgal. benehmen sollen. 7 4*7 — - Gericht (das obere) kann ia Begnäviginigsfallen nicht ntit die Dauer, sondern auch bis Gattung der Strafe ändern. 6 694 Sieh auch Begnadigung. — (an das) oder sonstige Strafort, wie die Sträflinge abzulieferu sind. 8 114 — »Gerichte werdett zü Krakau / Sendomir, und Lublin errichtet. 9 318 ^—-Gerichtsordnung (zur Beobachtung der) werden die Ortsgcrichie, und Justitzbehörden angewiesen. i- 33 — — derselben ites Hauptstück ist von Winhschafts- ämtern und Ortsgerichten genau zu befolgen. 6 100 *------- (nach der) ist sich bep Erhebung der Eigenschaft einer Thal zu benehmen. 6 66S —. Kosten (die) für Bankalversirecher sind von den Sri» mioalstädten in ihren Rechanngeik zu vttzeichnen. , 4 Hauptrepetwrmm. 1 Sri* HS C 162 ) HS B. S. Kriminal-Kost-N (in Ansehung der) was wegen Post. porlv auf dem Kouvert anzumerken ist. 3 284 — — (kv Verrechnung der) die Arzney • Kosten ab» gesondert anzuführeu. 4 821 ( * 798 --------- Liquidationen/ wie zu verfassen sind. < 7 439 (— 462 — - Strafe (zur) die DienstunfahigkeitS » Erklärung nicht anzürechnen. 1 34 f 1 313 —. Tabellen wie zu verfassen, und einzubriugen sind, k 3 y5 ( 4 107 — - Untersuchungen (wie die) durch die Bannrichter im Jon. Sestr. zu vermeiden. 1 470 — — (wie bey den) die Unterschrift eines deS Schreibens Unküiidigen zu ersetzen. 8 149 —. Untersuchungs - Akten wegen, wie sich in Tyrol gegen die venezianischen Behörden zu benehmen. 1 345 — — (Auszüge der) oder Abschriften in Schwärzungssachen sind durch die pvltr. Landesstelle anzusuchen. 3 —'»Urtheil v» dem) wie sich wegen der Eotadelung eines Verbrechers zu benehmen. 1 Z — --(in dem) sind die polirischen Vorsichten wegen eines Sträflings nicht anzuführe». i 4 — — zur Schöpfung eines , wann Kriminalbeamte auS der Nachbarschaft beyzuziehen. 1 698 — »Verbrechen (bey) wie die That zu erheben ist. 2 46 * ----- (ein) ist der zur NachlSzcil auö einem Teiche verübter Fifchdiebstahl. 3 24g ■------(bey den mit den Polizcygefttzen zufammenhan» gevden) an welche Behörden der Akrenauszug zu über» reichen. 4 341 • ----des Hochverralhs, und dessen Bestrafung. 5 5 —- Verbrecher (der in Untersuchung stehenden) Aetzuvgs, gelber Vergütung. 1 228 — riugezvgeue, sind dem Pvlizexamte anzuzeigrn. 5 292 Kpl- HO ( -6z ) HO ' B. G. Kriminal - Verbrecher (bey Skraforts - Bestimmung der) wie sich zu achten. 3 154 -------wann auf Kosten der Obrigkeit obzuliefern sind. 9 303 — — (die) sind nach Adseadung deS Hauplvcrzeichnif- ses einzeln nachträglich anzuzcigen. 10 207 -------(wie mit einem beeinzichtigkeu) vom Krim. Gerichte , und der Polizeybehörde im Ostgai. zu verfahren. , ; , 10651 Sieh auch Sträflinge, Strafen, Untersuchung, Urtheil, Verbrechen und Verbrecher- Kroaten (an) Weiber sollen Gktisler.oc. keine Maa- ren zum Hansiren abgcben. 1 97 Kroatien (nach) Auswanderung der Uüterlhanen betreffend. 1 437 '— (was bey Uebersiedlungsgesuchea nach) zu beobachten. 6 294 Krönungsgeschenk (die von dem) und Hofitiuerarium Sr. Majestät Leopold des Zweylen errichtete Mäd-chcnstistung in Böhmen. 1 4«4 Kronenthaler nicht im Werthe wider das Verbot aus, zugeben. 3 241 — (der) Werth in Tyrol auf 2 fl. 23 kr. 3 367 C 4 293 — (vor Annahme falscher) wird gewarnet. ( 8 219 C‘° 58i Kron - Rasche (3»ll auf die) ^ r 9 26» Krumauer Holzschwemm Privilegium für den Fürsten von Schwarzenberg. 1 20g Krupka, sieh Juden, und Verzehrungsaufschlag vom jüdischen Koschrrflkisch. Kräsemien ( das Haupteinbruchsamt zu ) wird nccfp 9 346 Kusky oerfe^. ^0 234 \— 33 r Krzyzowka (von) in Galizien wird nach Polhora in Hungarn das Lollamk übersetzt. 5. 2*3 l a v Kttf- ' B. S. KufsteM (auf die Festung,) wenn ein Münzoerfälscher berunhcilet wird, das Unheil der Hofstclte an» zuzeigcn. i 695 K ugc!dÜ^>fm (die) key Landleuten nicht zu dulden. 7 439 Kühe (DurchrNcd der^öungarischeu Ochsen , und gellen.) durch die deurschen Provinzen. 4 569 Kühehäute fdie Ausfuhr der) Ochsen» Terzen, und ( 4 314 Pferdhaute, in fremde Länder wird verbvren. (— 349 (— 3<$2 (— 39* — — Ausfuhr derselbe» aus Galizien. 8 230 Küheleder (wegen Verzollung deS) wie sich zu benehmen. 3 334 — Ausfuhr desselben. 8 314 Sieh auch Hallte, und Lkdkr. Kühescdkack ten (Verbot des heimlichen) bky den Kühe- und Milchlenten. 4 306 Künstler (als ) im Lande herumzichrnde Ausländer über die Gränze zurückzuweisen, 4 645 KvNdmachUNg der Verordnung von Seite deS Politikums und ker Appellation. 2 523 — der nach Ungarn zu gelangende» Persons - und Sa- chenS - Beschreibungen in latunischer Sprache zu verfassen. 3 400 — (wegen schleuniger und zur Zeit zu besorgenden) der höchsten Verordnungen. 4 659 — (wie die) der Versteigerungen der Staatsgüter geschehen soll. 6 271 Kundmachungen in den Provinzen mit Sparsamk.it zu chrucken. 8 322 Kul dwachungsZertifikate über Versteigerungen der Staatsgüter, wann den Wirthschaflsämtcrn zuzu-senden sind. / 3 429 Kundschaft (ohne) betretene Handwerksgesellen belref-friit, Kund- 3 399 H-A ( 16 s ) B. G. Kundschaft (<>6«r) oder Paß keinen Fremden in das Land einzulaffen. 6 324 Kundschaften gedruckter Verkauf, wird blos gegen Zeugkiiß bei Ortsvorstehers gestattet. 1 32a — (ihren) (ollen die Polizeyzünfte überhaupt zu gewisse« JahrSzeiten keine Geschenke machen. 6 409 — («as bey den Pässen und) der wandernden Gesel- — 428 len zu beobachten. 7 252 Kunftküff S (der) wird ausser Handel geschet. 9 223 Kunstrors (zur Erzeugung , und zum Verkaufe deS) wird dem Georg Held ein Privilegium ertheilet. 4111 Kunstver ständige (durch) hak das Fiskalamt den erforderlichen Beweis nach der allgemeiner, Gerichtsordnung zu führen. 2 26.5 Kupfer, (ausländischen) Einfuhr wird nicht gestattet. 5 230 — (Geschirre auS) mit Bleyzusatze nicht zu verzinnen. 3 230 Kupferamtsobltgazionen (Interessen - Erhebung von) betreffende Verordnung. 4 394 Kupsermünz (io) bey dem Salzverfchleiffe auch von den Dominien und Salzhändlera, den Loten Thcil avzunkhmen. 5 156 Kupferschmiede (wann die Glvckengleffer und) Feuer, spritzen und andere verity Maschinen verfertigen dürfen. 7 11 Kupferstiche (Zensur der) $ 1 210 i 5 183 — (von welchen) vor dem Abdrucke die Zeichnung zur Zensur überreicht werden soll. 2 213 — mit solchen versehene Werke, wie dem Zolle unterliegen. 1 164 Kuppelwlestr (Privilegium für das von Joseph) erfundene stählerne Kochgeschirr. 6 118 Kuratelvermögen (Me Sicherstellung des Waisen -s 4 615 und) betreffend? Verordnung. 1 6 32 Sich auch WssiseN. 13 Kurat- ' HS ( -66 ) HS B. S. Kuratgei^lichen (bey Untersuchung und Bestrafung der) was zu bobachlen. i z — (nach verstorbenen) bey Sperr - und Inventuren die Dechante beyzuziehen. 9 52 "— (tie Benefizialen, und) haben zu sorgen, daß zu jeder Stiftung eine besondere Verschreibung ausgestel-let werde. * 9 297 — (wie von den) die Faffonen einzureichen sind. 9 29z — (wie sich) in ÄstgalizieN bey Beeinträchtigung eines im Besitze habenden Rechtes verhalten sollen. 7 433 Kuratpf^ündett (bei) Verl.ihung der) Doktoren der Theologie Vorzug, und roie dieselben vou der Kon-kursprüfugg befreyek sind. 6 463 Sieh auch Geistliche. Kuriere (durch die Mailänder) und den Postwagen übersendet werdende Frachtstücke betreffend. 3 327 — (für die dem) von den Partcyea anverlrauten Pakete haftet das Aerariuw nicht. 3 386 Kurten, sieh Gurken. Kuslr/(nach) wird dasHaupleinbruchsamt zu krremien/ 9 346 versetzet. fio 234 v— 2S i Kutscher oder Knecht soll sich von Pferden, wenn sie geführt werden, nicht entfernen. 1 202 Kutfnrwald (die Poststazion zu) wird nach DereP cheny übersetzet. . 4 3,56 Kutzer sollen in den Stallungen nicht errichtet werden. 4 17S KmelüU bleibt ein gemeines Amt, Welka und Stranj sinh Kommerzialämtcp. 6 426 CtlBltfcätt darf eingeführt werden. 1 43° ( 1 3° 3 (das) oder Zwickevspiel wird als ein Hazard-( 4 \?>7 spiel verbvthrn. ( 7 257 Lad- HA ( '67 ) %ß B. S. (mit) solle« die Vekturauten versehe« seyn. 9 305 Ladung der Frachtwägen. f 1 170 , V° 57 Lämmer (Austrieb der) Schaafe, und Schöpse wird wieder gestaltet. 4 252 -— (wie der wiedergestattete Austrieb der), dann des BorstvicheS zu verstehen ist. 4 814 — (Felle der schwarzen) oder der Ukrainer Zmascheln, Zollbestimmung. 5 231 Lampenöl (mit) Meßwein. Wachskerzen, und Weihrauch die Unwirthschaft nicht zu gestatten. 8 130 Läuderchefs sollen ferners die monatlichen Rückständs'7 1 59 Ausweise über die Berichte nach Hof einseadea, und)— 91 was noch hiebep zu beobachten. (— 123 -^7 (den) unterstehen die Polizey - Direktionen. 2 145 — (wie die Einwilligung der) oder Orkchefs zu den Hausvisttazionen in Gefallösacheu auf dem flache« Lande zu verstehen ist. ^ 7 32^ Länderstellen (Bcstättlgung der) < I 1 l— -8 '— haben die Militckrgegenstande, ehe sie sich nach Hof verwenden, bevor mit dem betreffende» Kommando abzuthun. * r 66 — wie sich zu Verminderung der Schreibereyen zu ver-^ 1 91 halten haben. (— 123 haben so oft Sie bei) der Oberpostamtskaffe Gelder zum Empfang anwrisen , die Anzeigen nach Hof zu machen. 1 *77 — haben das Kommerzial-und Manufakturs-Schema in Evidenz zu halten. 1 240 -r- (von den) in wie weit Rechoungsmängel nachzuse- hea (tob. 1 687 —• sollen ihre Ausw.-ise über die bey den Hofbehörden haftenden unerledigten Berichte nur am Schlüße jede- Vierteljahrs einfendeu. 2 166 14 Lau- GO ( 163 ) GO B $( , ... D. S. Šilit ibefcjlctfett haben in jedem Doptrage und Berichte ;i tie gegenwärtigen Räthe nod Beysitzer zu trennen. 2 191 — (von den) und von de« Kreisamtern in Ünlcrrhans-fodkn den Partheyen die Eulscheidungsgründe hinaus- zugeb. n. Z l«9 — (an die) oder an das Kreisacht ist sich wegen eivss Darlehens aus öffentlichen Fonds zu verwenden. 4 53 — (Fm Berichte an die) mehrere nicht verbundene Gegenstände nicht anzuführen. 4 270 — (nur die) sind befugt die Bräubefugnisse zu verleihen. 4 275 — (wie die) die Ablösung der Urbanalgaben selbst be, gn hmigen können, pnd waS mit dem Ablösuugsbe- trage zu geschehen hat. 4 286 <■— (ohne Vorwisseu der) sollen die Konsistorien undMi« schöt'e keine besondere AndachtSübpngen veranlassen. 5 21g — fatien vvn ihren Veropdnungeu Abdrücke an die Hofstelle cinzuscnden. 5 401 7— (den) sieht die Dispensazion in den Gegenständen der Derheurathung auswärtiger Minderjährigen zu. 6 469 t— (an die) hat das Ordinariat die gestarteten Prozessionen und Wahlfahrten anzuzeigen. 6 479 •— (die Begnehmigung der) ist zu den Ballführungen in Sreyermark anzu^nchen. 7 121 -r- (wann you ten;,) die Jntjmazionen der Privilegien und Standeserhöhungen an die untergeordneten Behörden zu machen sind. 7 141 — (ohne Bewilligung der) dürfen neue Wohnungen nicht verwiethek und bewohnet werden. 7 308 -— (die UewjLiguug der) ist zu Zahlungen an die FvndS, kassen mit stärzdjtchen Odligazionen erforderlich. 7 1,22 — (a.'f wqS dix) key Borlchlägen zum Amte eines Kreis- hauvtma.-'ns zu sehe» haben. 7 40; —7 (von den) sollen die Kreisämter durch einen Rqthöfters und »nversrhezls untersuchet werben. . 7 401 *— (ohne Bewilligung der) sollen die Jphen zp Prag Mt ifl hft CheistMqdt übsrjjehen. ( 7 4^ ' Lander- HO C i($9 ) HO B. S. känderstellen (an die) ist der Bericht bey Uibertretung eines Stiftlings oder Stipendisten aus einer Haupt» schule oder Gymnasium in ein anderes, auch bcy Stuf# Hebung der Studien zu erstatten, 7 46» t— (die Erlaubniß der) zur Reise der Professoren während des Schuljahrs zur strengen Prüfung lost durch das Kreisamt angrsuchet werden. 7 469 — (an die) sollen die Konsistorien beglaubke Abschriften von den Ehedispensen einsenden. 9 97 .— (ohne schriftliche Bcwilliaung der) darf keine ßotion auf den Nahmen eines öffentlichen Fonds um« geschrieben werden. 9 131 — (von der Einsendung an die) der ständischen Obli» gatione«, welche statt baarcn Geld in Abfuhr gebracht werden wollen, hat es abzukommen, doch nach den bestehenden Borschriften. - 133 -U- (wie sich die) in Pausachen zu achten haben. ( 9 *39 Sieh auch Bausysteme. E (10 701 — (was die) wegen Einsendung der Ekenchen über unerledigte BerMte, zu beobachten haben. ' 10 589 — DaS Übrige hier nicht vvrkommcnde wird unter dem Schlagworte des zu behandelnden Gegenstandes zu staden seyn. kandadvokaten Sieh Advokaten. Landesarchiv, Sieh Archiv, und Stande. Landesausschuß IN Böhmen wild in die Wirksamkeit gesetzt. 1 >80 .— (beym) was für Gegenstände einzubringen. 2 6$ Sieh auch Stande. Landesbester Skonlrirungen (wie sich bey dev) zu be# 7 169 nehmen ist, wird ein Formular vorgeschriebe». ip 703 — (für die Transportirung der) wann und wie die Dor» spann aitzrnveisen ist. 7 199 Landekbuchhalter (gegen) und Inspektoren bey nicht gbgestellttn Unterthgnsbedrückungeu, wie zv verfahren. 1 46- l L Lan- H--O c v» ) B. S. Latldeöbuchhaltuvgen (an die) gehören die Rechnungen über Studien, und Stiftungsfonds. 6 44 Sieh auch Buchhaltereyen. LÄN^gkklchte (die) sollen auf die im Lande überhandnehmenden Schwärzungen aufmerksam seyn. 6 33 — wie die Straffen Kosten- RepartijivnSauöweise richtig verfassen sollen, 7 456 Sieh Bannrichter/ und Kriminal'Verbrechen. Landgerichtsdiener; Sieh Gerichtsdiener. Landkarten (Zensur der.) 5 183 Landrechte dürfen die Ausweise der RaittaFen nicht mehr jährlich einsendcn. i 13 ■— (um bey den) oder der Appellation angestellct zu werden, wie die Bittschriften einzurichlen. 1 173 — (an die) sind die über die Tabakschwärzer gefällten Notionen von der Administration einzubegleilen, 1 699 (von) und dem Rppellativnsgerichle, wann derBan-kalrepräsentant vorgeladeu werdcTr soll, und demselben die Prozeßakten mikzurheilen. 3 4 — (Exekution der Verfügungen der) in der Bukowina, wie verrichtet werden kann. 3 4 — (ohne Verordnung der) keine Jntabulation vorzu« nehmen. 3 5 — (dem) die Sterbfälle der dahin gehörigen Personen anzuzeigen. ^ 3 92 — (bey dem) und übrigen Gerichsbchörden gebührt de» Fiskaladjunkten der Sih. 3 22 1 — (mann die) einen Magistrat oder ein Ortsgericht de- legiren, was für Taz: statt findet. 6 2 — (von) iu Galizien sollen die Kandidaten zu Gränz- kämmercrämtern gexrüfet werden , und die Wahlfähigkeilsdekrete erhalten. 6 44 — (wie sich zwischen dem Wiener-Magistrate, und) bey nobilirten Parteycn deS ZahlgeldeS wegen für Despo- filen z» benehmen ist. 4 >76 ** (Errichtung der) zu Krakau und Lublin..8 43$ Land- B. S. kattdrechte (wie sich in Vertretung der Parteyen bey dem) die Landadvokaten in Galizien zu achten, und die Advokaten genannt werden sollen. — (wie bey dem) sich in Westgalizien wegen der glicht» lich noch nicht vollführkeN Zivilangelegenheiken zu be. nehme«. , ' ^ «— (den) und dem nächsten Kämmerer die Todesfälle der Adelichen anzuzeigen. °" (den) die Todesfälle der zu deren Gerichtsbarkeit gee hörigen Personen jcbesmahl sogleich anzuzeigen. Landsdragoner, sieh Kretsdragoner. Landstreicher (der) Hindanhaltung, Visitationen, wie von Werbbezirken zu veranlassen. Landtaftl (Schuldposten in der) wann zu lösche«. — — einer Forderung eines Klosters, oder Stifts. ,— (in der) was vvrzumerkeu ist. ■— (bey der) Exkabulirungstapcnausschreibung betreffend. — wenn sich wegen Taren Anstände ergeben, was zu beobachten kommt. — (in der) unentgeltliche Löschung der allen Haftungen. — (Einführung des Hauptfchuldenbuches bey der) in Böhmen und Mahren. t— (bey der) im Böhmen werden Praktikanten aufge. nommen. — (an die) ist sich wegen Jmmatrikulirung in die adelichen Matrikulbücher nicht/sondern an das ständische Kollegium zu wenden. — (aus dem, bey der) befindlichen böhmischen ständischen Archive Abschriften zu ertheiley, und Urkunden io selbes einzutragen, können die Stände bewilligen. — (in der) welche Quittungen Tarftey zu löschen sind. — Taxfreye Vormerkung der Urkunden-Vormerkung der Kauf, und Schirmungsgelder. — (zur Eintragung in die) sind die den Rciigivnsfond 9 106 9 io8 9 165 9 301 I 2 349 1 27I — 695 1 3 »5 2 438 s 521 4 222 — 864 4 224 4 287 4 665 5 338 6 91 6 102 6 291 HO ( *7* ) HO B. S. &ott tröffe unb ditbern Urfutibrn o$ne $ep* tretung des FiskuS nicht zu verwilligm. 5 310 LMdtafel-Jnstrukzio« für Böhmen und Mähren. 8 u -------Vormerkung einer Klage, wie Statt findet. 9 93 — wegen Vormerkung der Urkunden, ©rldutming. 10 sos , — 2*3 — (für Eintragung einer Schätzung in die) Taxe. 10 460 L B. — —• (Statt der) wie die ständischen Obligationen bey der ständischen Kreditskaffe zu erhallen sind. 4 497 — Pässe, oder Zertifikate(über) haben die nach Prag kon« traktmassiges Getreid oc. Führende aufzuweisen. 4 498 ------über maulfrepe obrigkeitl. Viktualien, roie geeignet seyn sollen. 10 274 — Verpachtungen (bep den ) wird sich an den Obrigkeiten gehalten. 10 568 — Zertifikate über Fuhrlohn sind abgesondert von den Lieferungsquillungen einzusenden. 10 664 Limoni (wie die erbländische») und Pomeranzen nach dem Larifssatze zu behandeln sind. 7 125 Linien (bei) den) ist sich des Vorkanfs zu enthalten. 5 159 Liptner (an die) Brücke wird das Zollamt von Hutta Krzezowka übersetzt. 3 392 LlsiUers (auf alle) erstrecket sich der WaarencinfuhrS- verbot. 1 43° — und Weine ausländische werden einzvführen verboten. y 31 S — (ausländische) werden ausser Handel gesetzet. 8 213 L.stMdsttioN (bey)mber Geld und Gelraid der Steuereinnehmer, was in Betreff der Resten zu beobachten. 2 127 Hauptrepertorium. m LlstÜt- HA ( '78 ) H.A \ B. S. Liquidation (bey) welche Quittungen der Kreiskaffen als glaubwürdig anzuseheo. 4 252 — (die) sammtlicher jüdischen Stiftungen wird »»geordnet. 4 510 — (wie die) der Kriminalkosten zu versoffen. 4 793 — (wegen der) der Wegmauth, und Vorspann, wie sich die Staatsbeamten benehmen sollen. 6 123 — (wie die) der jüdischen Feuerschäden zu versoffen. 6 137 — (wie die) über die Arzney-uud chyrurgischen Opera- lionskosten zur Vergütung aus dem Kriminalfoade rinzubringen. 7 439 — (was i« der) über Bpothckcnuntersuchungcn die Kreisärzte anziiführcu haben. 7 441 — (die) der Kriminalmedikamcnten halbjährig cinzu- bringen. 7 426 — (die) der Reisekosten über Wetter-Feuer-und Was- serschäden von den Kreiskommiffären gleich mit der Schädenliqnidazion einzubringen. 7 469 — (Militär.Bequartirungs-) alle Quartal einzubringen. 9 19 — (Wagcnreparaturs- uud Schmiergelds-) der Krcis- kommiffäre ist mit den Vorspanns - und Zehrungskosten. Berechnungen zugleich einzubegleiten. 9 2 Liquidationsurtheil (über ein in Rechtskräfte erwachsenes) ist wider den Schuldner die PersonaleFekuzivn zu erlheilen. 3 190 Lire ( die Mayländer ) werden ausser den Kurs ge- setzet. " 9 320 Liraney (die Abhaltung einer) wann gesetzwidrig anzusehen. 6 472 Literarisches Protokoll soll an einer jeden Lrhran, stall vrrsaffct und eingesendet werden. 6 56 Livres > (auf französische 6) Stücke genau zu wachen. 4 651 Liji ration en; Sieb Versteigerungen. Löschung einer Forderung; Sieh Lattdlafes. Lokalberichte (durch die) kann die Escli zivil der land- recht- /. \ 1 ■ ’■ HA C »79 ) HA B. S. rechtlichen Verfügungen m der Bukowina, oder durch Subalterne gegen Diurnen verrichtet werden. 3 4 Sieh auch Gericht, und Gerichtsbarkeit. Lokalkaptäne untauglicher Versorgung beircffend. 1 42 aus dem Religioiisfoiid dotirtk, sollen bey dem . Re» liflivnsfonb ihr Znstallationsdekrek oorwcifeu. L 5 .— (das Normale wegen des Defizieutengehaltes der) und Hülfspriester wird erneuert. 4 70a Lokaluntersuchlmgen (für) wer die Kosten zu tragen hat. 9 239 LvnDMlNs (zu .Verfertigung der) sind die Tnchfabri- ken anzueifern. 5 423 Lorbeer-Oehl (vom) Lein « und Steinöhl, Ausfuhrs- zoll. y. 1 Ö19 Lorietbohren (wieaach das Spcik- und) Krauter-Blumen»Biüthe» - und Wurzelsammelll erlaubet wird. 4 535 Losung (auf f ungarisch * und siebenbürgische Fabrikate einzuführen, wie gestattet wird. 4 i6tf Losullgszercheu bei) ausbrechendem Feuer in Kärnten. 4 169 Lotto, wird in Vorderösterreich aufgehoben. 1 14 — (auf Entdeckung der Loose fremder) zu wachen. 1 480 f 3 220 — (Einsatz in ausländische) wird neuerlich verboten. ) 4 163 j— 270 X— 571 ~rj (gleich dem) wird das Tartelfpiel ebenfalls verboten. 5 157 — (kabalistifche Schriften, oder Nachrichten vom) stad weder zu drucken, noch zu verkaufen. 4 4.21 — (durch) oder Würfel ist alles Ausspielen verboten. 4 822 —, verbunden mit einem Anlchen, wird eröffnet. 10 6#o , Lottodothen (die) sollen keine fremde und Privatbriefe übertragen. ' 7 200 Lotlodauphltt (das sogenannte) als auch das einfache Lotkospiel wird in Kaffee' und Schankhäusern ver« bothen. 4 54 Lotto - Plütt (des) Erklärungen und Bedlngniffe. q 323 m 9 Luchi HO C !8o ) H-zO Luchi (zu) in Ungarn Zollbereiterstazion. kukaszerrel, Amulkte, AguuS Dei soljen die Kloster-Mendikanten nicht auslhetleo. Lustseuche halber ergangene Weisung. , Sieb auch Krankheitkn. Luzern, Natur «nd Eltzenschaft. ksraenr Sieh Umversirar. M. Mchchß (mit unechter) betretene Halleiaer Salzverksiu-fcr wie zu bestrafen. — (wenn Greißler und Fragner verfälschte) besitzen, < wie zu bestrafen. ^ —- (wegen) »uh Gewicht öftere uuvermuthcte Untersuchungen vorzuoehmeu. — unb @rwi B. S. Magistrate (bey Wahlen her) Befugniß der Obrig- keit zur Exclusion eines Kompelenlen vor der Wahl. 2 249 — (Hey dem) zu Linz, wie bcy der Wahl der Rärhe die Stimme zu führen. 2 247 — (Anstrllung der Individuen bey dem) dem Appell. Ge» richt anz»zeigen. 2 ZZO, — (ein abtrettender Rath von dem) soll alle ihm zu» gethe'lte Akten obfarbeitcn. Z .399 — (bey städtischen) in Galiz. den Bürgermeistern ihr Amt lebenslänglich zu lasten. 3 4'8 — (zwischen dem Wiener) und den Landreckteo, wie sich wegen dfs Zählgeldes für Depositen bcy adeligen Parkeyen zu benehmen. 4 176 — (Regulirstng der) zu Rovcredo,, Botzen, und Innsbruck. 4 3 53 — (der Individuen der) Urlaubs-Lizenzen, 4.8,55 — (Beamten der) können keine Advokatur ansüben, 5 11 ■— und Obrigkeiten sollen die Meisterschaften nicht vermehren- 5 158 — und Ortsgerichte können unvcrmvglichen Parteyen die Vormerkung, oder Nachsicht der Taxen bewilligen. 5 löi (gegen Beamte der) wegen schwerer Verbrechkn, wie sich zu benehmen. 5 420 •— oder Ortsgerichte, wenn von Landrechten delegirl werden, was für Taxe Stall findet. 6 $ — (Registraturen der regulieren) sind durch die Kreiskommissäre zu visttiren. 6 8, — (bey der Wahl der Räthe bey,) wie sich in Abwe- senheit eines Wahlausschuß - Individuum zu benehmen. 6 8 t —- (der) in den Städten Ostgaliziens Gerichtsbarkeit über die Vorstädte. 7 233 — haben für ihre Kassiere und Baumeister zu haften. 7 279 — und Ortsobrigkeite» in Westgalizien, wie die Ge« veralten«Bücher führe« sollen. 7 4°8 Magi- V c -SZ ) «Šel* B. S. Mnst^kat? (an die) und Ortsgerichte sind von den ( 7 423 Bankal-Aoministrationen für die Sicherstellungs-Mil- (8 6 fei Taz- n und Pvstporto zu vergüten. (9 7^ ■—, Obrigkeiten, und Kreisämter haben ^le Untersuchung und Aburlheiiuug der Auswanderer zu befördern. 7 4.54 — in Westgaliyen sollen kein F. k. Siegel führen. 8 151 — (Gerichtsbarkeit der) über die unadelichen Geistlichen ( 8 164 in Ostgalizien. (— 109 (10 313 -— und Stadtgerichte in Westgalizien sollen alljährlich städtische Rechnungen legen. 9 325 <— (?u Stellen bey einem) in Ostgalizien ist den Gesuchen uin Prüfung der Wohnort beyzusetzen. 9 306 — (zu Verleihung einer Stelle bey einem ) auf welche Erfordernissen bey den Biltwerbern zu sehen ist. 9 321 Sieh auch Ausschuß. Bürgermeister, Raths-minuer, Syndikus. Magnesia (Ausfuhr der) vyu der Halleiner Salmiak. fabrik wird bewilliget. 5 266 ~ Maioremrät; S-eh Großiähriqkeit. Maltheser Priester und Pfarrer (Berlasseuschasten der) wie zu behandeln. , 6 415 Malversationen (Belohnung der angezeigteo) bey Salzgefällen. 6 19 Mültz- Maschine (über die) des Franz Oliver, Privilegium. 10 3*o Manifestationen (bey Jnrabullrung der) und der Protestationen, wie sich zu benehmen. 1 48 Manifeste, Pasquille, Aufruf ac.'werden verboten. 8 187 Manufaktur - und Ko nmerzial - Schema, Abfassung, und Eoidenzhaltung desselben. 1 2.4.0 —-Slandiabellen (tu bau) was anzuzeigen ist. (4 277 Z 9 54 — (der Marostschen) zu Arko Tücher, Zystentrichtong. 2 354 m 4 Manu- GA ( 184 ) GA B. S. Manufakturen (wegen Schwärzung und Stempel der) Visitationen in den Handln ngsgewölberv. 4 707 — (Journal für) Fabriken oc. wird verboten. 7 ig0 — (bi*i) Leinwand • und Wollenzeng.) die Mißbräuche obznstcllen, und Instruktion für die Viertelmeister. 9 2i > Das Mehrere ist unter den Schlagwvrtern der be, sonderen Gattungen zu finden. Manuskripte ; Sieh Buchdrucker, und Censur. Markt-Ordnung für Wien, und die Vorstädte. f 1 150 l— 45<$ — — für dieWasser dahin kommenden Feilschaftev. 2 195 •------für Ktagenftitt. 2 426 — — für Innsbruck. 10 670 •— (auf dem) sotten sich die Tagwerker, oder Helfer mit/ 1 16 Mäklereyen, Zubringen sc. nicht abgeben. - 67 — (auf den) zu Prag kein genetztes' oder verfälschtes Getrejp zu bringen. 1 16 •— (nur auf dem) sind Kälber ^u verkaufen. 3 385 1— (auf den) kommende Landparlheyen, wie sich zu verhalten baden. # 4 122 —' — wie dem Habervorkaufe vorzubeugen. 4 123 ■— — nack Prag fahrende Vekturanten, und Träger sollen bey den Tbören ein grösseres Unterpfand, als das Marktgeld beträgt, einlegen. 4 500 ■— — vor den bestimmten Stunden erscheinende Ge» werbsleute abzufchaffen. 4 352 -------keine verdächtige Schwamme zu bringen. 6115 ■— — auch nickt Toll - und Judenkirschen. 7 3 — (auf dem) wann Fragner., Fünerer :c. einkaufeo (7 8 können. (— 266 ( 8 223 (auf dev) »ach Oberöstr. kommender Leinwand, Be« ze'ichnung. 7 396 -T-----zum Verkauf bestimmter Lebensmittel und Früch, lf, E/ekuzion. 7 310 Markte HK ( 185 ) HK S. S Markte (für die Dreyen) zu Botzen, Satzungen. Sich auch Jahrmärkte. Marktpreise (Tabellen über) wann und wie einzusendtn) Mürktrevisorett (kontrollirender) Aufstellung bkp den Fleischbänken zu Prag. 5 353 Marktschreyer, Schmiede, Abdecker sollen sich des KurirenS in Menschen « und Vieh - Krankheile» enthalten. 10 714 Marmor (des Tiroler) Ausfuhrszoll. 5 373 Marosischen Manufaktur (der) zu Arko in TyrolTücher Zoll - Entrichtung. 3 354 Marsch Sieh Militär -Märsche. Waffevertreter und Verwalter wegen, wie sich in Ansehen der Ausmaaß der Verdienste zu benehmen. 2 13 — (wider den) sind die Klagen deS Fiskus in Vertre- tung des Militärärariums gegen einen in Kookurs Verflochtenen zu stellen. 7 123 Maßern; Sieh Blattern. Materialwaaren (mit den in die Klasse der Arzneye« gehörigen) sollen die Krämer und Koufleute ans dem Lande, ohne eigene Berechtigung, keinen Handel treiben. 4 S°4 Mathematik, Anatomie, Naturgeschichte betreffende Werke, welchem Zolle unterliegen. 1 164 — soll in Innsbruck gelehrt werden. 1 370 Matrikel • Bücher (auf richtige Führung der) bedacht zu ftyn. 6 433 — (wegen Jmmatrikulirung in die adelichen) ist sich nicht an die Landtafel, sondern an das ständische Kostegium zu wenden. 4 665 — -Tax wird bey Schulen in Galizien eingeführet. 1 358 Matrosen (der im Dienste verstorbenen) Wittwen und Kinder sind pensionsfähig. 3 343 m 5 Maul- HO ( I8§ ) HA B. S. MüUlbekkbäume (Uber dieZucht der) keine Eingaben mehr zu leisten. , 2 23 — (wegen U berfommung der) und Sätzlinge ist sich nach Brandeiß zu verwenden. 4 493 MülN'er u >d Zimmerleute in Krain erhalten Satzung. 1 612 — — in Ostgalizien. g 452 ■— (Vergütung an di?) der Reisen und Baurisse. 4 130 MüUkh auf Kappweiu. 1 64 — von den mit Kupfertafeln versehenen Werken der Ralurgelchichte, Allerthumskunde, Mathematik. Anatomie oc. 1 164 — von ausländischen Slieselröhren. 1 217 — für zur Armee ablieferende Ochsen. 1 271 — (Transito) durch Tyrol von dem venezianischenGallmei. 1 246 —«Nachsicht für zur Armee führende Eßwaaren. 2 52 — (Einhebung der) in der Bukowina. 3 99 —*• ( der ) wie die von Jahrmärkten zurückkehrenden Fuhren »nt rliegen. 3 2ie — io Galizien betreffende Tariffen. 3 222 — (auf Ueberfahrung der) mit beladenen Schubkarren, Strafe. 3 360 — (der) Unterliegen die Zufuhren der Zehend, uicht Baumaterialien zur Kirche. 4 394 — (in) Poll ten fiber da§ nach Triest kommende Mehl, was anz,-merken. 5 22a — (der) welche Baumaterialien nicht unterliegen. 6 307 —- (von der) wann die Skadtinsassen bei; Einführung der Wirthschafts - Nothdürften frei) sind. 10 261 MaUthüMt von Bufzno wird nach Bialopole übersetzt, 5 25» — (daSHränz-) zu Dorna Eautorena, und die Weg- mauth zu Jakobenie wird abgeändert. 6 %6 — - Aemler, wie Reisende, welche Bücher hereinbringen, behandeln sollen. 2 316 — AdmMstcalion, hak über die Bedrückungen im Ge- sälie zu entscheiden. 2 MstUth- GA ( i«r ) GA Mauthamt - Administration (Machtsbestimmung der) und der Zollaufseher in Dstgalizieu. — - Beamten (bey Vorladung der) wohin sich von Äreis-d( 4 556 adelicheu Personen zu verhandeln. \ 6 88 -------Betreibung dieser Forderungen. 4 566 -------(zu dem) was von desertireuden Fuhrwesens» knechten einzuziehen. 5 29s -------(in Vertretung des) Klagen des Fiskus in Äon« kursfällen, wie zu stellen sind. 7 123 — - Akademie zu Neustadt (bey Aufnahme In die) in die 40. galijischen Plätz, auf Westgalizier Bedacht zu nehmen. 8S24 -------wie diese den Adelstand auszuweisen haben. 9 259 —-Affistetiz, wie gegen stutzige Uoterrhanen zu suchen. 6 300 Mill- TO ( »9° ) TO Mlkitar - Beerdigung der Leichen wegen, die sorge« schriebene Vorsicht genau zu beobachten. — -- Biguarticriing (Vergütung der) und Vorspann nicht zu unterschlagen. — — für überlassene Wohnungen, wann der Zins zu bezahlen. — — wann die Quartiers . Zinnsrechnungen; cinzu-senden. *— — für Skandquarticrstakionen in Oestr. ob der Ens Vorschrift. — — zur Erbauung der Offiziers-Quartiere undRe-parirung, auf Aerarial - Vorschüsse behutsam anzu-tragen. -------Bequartirungsbeylrag vom Biere in Prag. — — Zinsliqnidationen für die Militär -Zimmer sollen vom Militär-Kommando, und Kreisamt bestättigt werden. :— — Liquidationen der Quartiergelder alle Quartal einzubringen. — Bequartirungsbeylrag wird kn Krakau eilige-führet. — wegen der Einquartierung Direktivregeln. — von der Eiuquarkiriiiig werden die Tabakvcrleger in Westgal. befrcyet. Sieh auch Bequartirungskosteri. — , Betteradmobialio» ist stempklfrey. ____- Chyrurgen (bey Abgang der) sollen die Kreis - und bürgerlichen Wundärzte die Kranken besuchen, und visitiren. . — - Deserteure; Sieh Deserteure. —, Einquartierung. Sieh oben Bequartlerung. —. Exekution ; Sieh EpekukioN und Steil et. — (Entlassung vom) wegen, wie sich zu benehmen. ^ — — (bey der) wann ein anderer Mann anzirnehmen. ^------(bey der) in den Verzeichnissen genau^onugehen. 7 425 1 72 ' -48 1 6og S 305 5 433 6 39 4 484 9 »9 9 2 73 10 «55 10 232 1 625 5 2.50 ; 1 309 — 499 7 «34 9 369 d C ) GA B. S. Militär-Gage (ausser der) Löhnungen, und Invaliden -Pensionen aus der Kreiskasse keine Gelder zu verabfolgen. 6 305 i— — (auf die) wie in Kriegszeiten Verbot gelegt werde» kann. y 15 ■—- Gränzcn (mit den auS den) Gebürtigen, bey deren Anmeldung zum geistlichen Stande, wie sich die Bischöfe zu benehmen haben. 4- 661' — 'Invaliden; Sieh JttValideN. -—»Jurisdiktion (der) unterstehen alle auS Pohlen nach Galizien kommende fremde Offiziere. 3 440 — -Kommando mit dem haben die Landerflellen die Militär-Gegenstände abzuhandel». 1 66 — » Marsche, bey denselben sind die KreiSkommiffäre abwechselnd zu verwenden. 1 206 ------auf dem begriffene Soldaten sollen in Ställen,' und Scheuern oc. keinen Tabak rauchen. 4 646 — — Exzesse bey den Durchmärschen und Einquartierungen sind anzuzeigen. R 501 — Direktivregeln wegen der Märsche, EInqnartlniiig ac. 10 155 —. Montourstücke , find von auf Urlaub Verstorbenen, oder von selber Entwichenen abzugeben. 1 434 / 1 ------sollen vom Publikum nicht gekauft oder eingN 4 $ tauscht werden. I 9 t33 JlO 1.50 ... ' . ... 6 59 — -Naturalien (Quittungen über) wann zu übergeben^ 1 642 ' sind. * l 8 447 \ Sieh auch Naturalien ( 9 35S — - Pässe in das türkische Gebiet Suchende, müssen kreisämtliche Erlaubnisse beyhabeu. 4 gg0 — -Pensionisten (Todesfälle der) anzuzeigen. 5 404 — — bedürfen keine Zahlungsdögeu. y Sie auch Pension. Mili- HS ( 192 ) HO B. S. Militär-Personen zn Gerichtsdlenrrstcllen zu wählen, ist keine Schuldigkeit. 1 69t — — welchen die mindern Dienste bey den Justihstel- len in Wißgalizien zu verleihen sind. 7 213 —,. ^chlalkreuzer; Sieh tIchlafkrsUtzer. — - Schuide«,wesen (in das) hat die Landesstelle keinen Einflußju ftf&men. v,, 4 394. — - Spikalservice ist nicht vom Landmanne, und das Streustroh nur gegen Zurücklassung der Düngers zu verabreichen. 8 359 — - Stellung (bey der) Auskunft über die abgegebenen Unlerthane» wo einzuholen. 1 169 — — (j« der) das uahrungslose Gesinde zu ver- ( 1 633 wenden. ( 2 m ( 8 3'7 -------(bey der) ia Ansehung der Juden, wie sich zu verhalten. i 365 Sieh auch Juden (bey Anwendung zu Kriegs» ^diensten.) — — (bey der) sich gesetzmässig zu verhalten. 3 94 -------(bey der) Vorschrift wegen Aushebung der in den deutschen Erbländern bcfiudtichen Ungarn et vice versa. 5 355 — —r wegen Aushebung der ausser dem Werbbczirke ohne obrigkeitliche Bewilligung betretenen Leute. 7 465 — — der Stellung sich Entziehende, und die Beför-t! 2 305 derer der Entweichungen, wie zu behandeln sind. £ 4 631 — — der Stellung wegen Entwichene sollen ohne Rücksicht der Leibesgebrechen angenommen werden. 8 304 — — zur Stellung ist kein Verbrecher vor der Abur« thcilung geeignet. 8 468 -------auch kein in schwerem Verbrechen befangener Sträfling. 9 302 — von der Stellung stnd befrepet, Hammer, und Rechen »Arbeiter. 2 322 — .— Schmelzer. 2 362 Mili- HO ( i93 ) HO B. S. Militär-Stellung (you der) sind befreyel: Arbeiter i» (2 205 Fabriken. X 39o (4 764 — — die bey den mit der Dekonomie» Kommission im Kontrakte siedenden Zünften arbeitenden Gesellen. 4 713 — — Arbeiter bey der Salniter- Erzeugung. 8 175 ----Arbeiter bey den Eiseniverkeo. JO 50* — - Stolloednttnq (Beobachtung der) 9 377 — «Testament (Privilegien eines) 3 340 — . Lodtenscheine (der) Legalisirung. } 1 45* —-Transport (mit) gehender Offizier, nai vom Hauö- wirlhe fordern kann. 2 456 Sieh auch Transporte. —--Verlassenschaftcn (der) Abhandlungspflege. 1 368 ----------der minderjährig verstorbenen. 1 103 ( 5 *77 — .Vermögen, rondo deu dienenden obligaten Leuten)— 395 «uszufolgen ist. \ 6 6 * , (10 365 — .Verpflegung; Sieh VerpflegsaMtep ( 6 .323 — -Vorschüsse, mit von den Kreiskassen zu leisten. (— 45it l 8 4)1« —. Vorspann; Sieh Vorspann. —. Wachstkvice ist in Westgalijiea vom Lande nicht mehr abzureichen. 10 706 — -Wiltwen (von Pensionen der) und Waisen, wie sich mit dem Arrha. Abzug zu benehmen. 4 7S9 Sich auch Rekrutirung, und Soldaten. Minderjährigen (die Trauung eines) darf ohne ober-vormundschaftliche Bewilligung nicht vvrgeuommea werden. 4 8j6 — (in den Gegenständen der Verheirathung der) AuS. wärtigen, steht die Dispensation der Landesstelle zu. 6 469 — (zur Ehe der) Kinder, was wegen Ausfertigung der Einwilligung der Dbrigkcit zu beodachle». X 15# Hanptrepertorium. *» 50l\f. TO ( 194 ) ' , ^ , B. S. Mll^kkalikN auf file und mindere Metalle kann jedermann, dann auch auf Steinkohlen gegen gewisse Wedingnisse bauen. 2 245 Mlmamüls Taxe Herabsetzung bcy der Judenschüfr in Galizien. 1 197 Mimrtitvamt (das) zu Also Jablonka in Ungarn wird nach Starina übersetzet. 9 syg Mlssale (Einfuhr der) 8 444 Mvdk (das Journal für) Handlung, Fabriken, Ma. uufakluren wird verbaten. 7 igo MönchkN (»o») welche zu keinen Erwerbungen berech- tigel sind, soll keine Klage mehr angenommen werden. 2 451 Montülllstischen Rcprascntaiitcn hat das Appellations-. gerichl in Bergfachcn bcpzuzichcn. 1 211 — (die) Rechnungsführer sollen abgechcille Kafferegi» (ler führen. t 2 4» Sieh auch Bergllmter H' Montom; Si h unter Militär. MvNtvMs-Oekonomie. Kommiss-on (die bey den mit der ) rm Kontrakte stehenden Zünften arbeitenden Ge» festen find in der Rekroutenstellung zu verschonen. 4 71z Mortuarium (nebst dem) Bezug des Sterbrechts oder SierbochsenS in Kärnten hört auf. 2 65 —-(dem)uud derErbste»er,wieLeheuskorpora zu unterwerfen.3 124 — in Galizien, wann von Verlaffenschaftsabhandlun, gen keines abzunehmen. 2 146 t (Abnahm des) in Tirol, und TaLvrdnung in Gegenständen des adelicheu Nichtcramles. 3 201 — (wie das) von Schenkungen abzunehmen ist. 6 254 — — Erklärung dieser Verordnung. 9 166 — (Abnahme des) und der Ta^en in Sterb. und Vcr. änderungs-Fallen. 8 393 — (wie das) von Legaten im JnnerLsterreich abzu« nehmen. ' 9 346 Moseziska (in) Errichtung der Wegwauth. 3 217 ------- Wirkung derselben. 3 260 Most» HA ( *95 ) $$ B. 6. (die Verordnungen über den) und Mustkimpvst werden in Oest. ob der Enns erneuert. 7 /jod Mouffelin; Sieh Batrist, Gillets, Tüchel, Westerl. MÜHi - Ordnung für Galizien. 1 382 MÜhikN (Jnstrukiion in Ansehen der Verbesserung der) 4 715 — — (der Kauf der) wird den Inden eingesteUek. 4 7(-6 MÜHIssewei'd (Verleihung eines) ist nicht dlU Werb- bezirkskomwissariaren überlassen. - 3 241 MÜHizwang bei) Ochlmühieu oder Oehlpressen, wird aufgehoben. 2 171 MÜllek (die) welche an Maaß und Gewicht hinterge-hen, au) die eiuverstandeneu Dienstbotyen, wie zu bestrafen sind. 2 133 ■— (die) §>eischl)acker, Schänker u. d. gl. sollen zu ge« w'si a Juhrszcilen den Abuehmern ihrer Viktualienk 6 40g kerne Geschenke machen. (— 42# — (die) sollen. daS Mehl gerade nach der bestehenden Häpung verkaufen. y 95 Mulles »ad Eisknmciers Privilegium zur Erzeugung der Leiden - uns Zwirnkauten. 1 srg — Joseph, Abraham Greisinger, und Johann Hering zu Brünn, erhalten zur Ueveruahme, und Besorgung der Lnhbank ein Peivileginm. 4 20 5 Mündliche Gesuche werden io Triest von der Polizey- Direktion angenommen. y 243 Mündliches Verfahren; Sieh rldvokaten, Gericht, und Unrerrhanen. MÜn^'N (Vergoldung der) wird verbvlhen, 1 29 ■ — (fremder nicht kurßrenden) Prägung, wie zu be« strafen. . 1 707 — (verfälschter wegen) wann Jemand auf die F st mg Kacslteia verurtheiiek wird, daS Urtherf der Hofstelle anzazeigeii. 1 69; —(auf die Ausgabe falscher) wachsam zl» seyn, 4 * > --- 2 80 -^^(vor falschen) Warnung. 4 §64 — n s -Mun- HF ( 196 ) HO B. «. Münzen (vor falschen) «»-Zinn geflossenen. Warnung. 7 15g — (auölandische) foil tu Gold - und Silberarbeiter weder beuklhenen, noch eiolösen. < 5 36 —* (LilKer.) preußische unk» pohluische sind ohne Unter» schied nach dem festgesetzte» Werkhe an,uoehmen. 8 123 ■— (unächir) weder nach dem innerlichen Werkhe anzu-/ 8 150 nehmen. \io 206 •— l Scheide ) Vorderöst. wie der Umlauf gestattet wird. 8 136 — (den pohlnischen) wird der KurS in den Erblaadcrn fl si' =1. 8 190 — (üoer die Aus - und Einfuhr der) wie die Ausweise .nzviendeu lind. 9 277 — (-sie die preußischen) rinzulösen sind. ' 9 302 —- (auf ausiandischt) bei) Geldeinuahme» aufmerksam ^ !>0n, 10 297 — (^mschwörzer der verdolheoen) gleich bei) den Ein- hruchssiauvnen an^ahallen. 10 441 —- Verdorb der Ileal - Münzen und deS Privat-Münz- Stempele. 10 48- r Sieh auch Grosä flN, Kronenthaler. Münzömrer unb Bergömirr (der) Postpvrto Zahlung. 2 323 — Saitz- und Deroweik»kasse- Aewier haben sich we- gen Luepleichunq eines HofloLgegenstandr» an daS Hostesami «u mtnbnf. 4 761 MÜUzüÜspräMlig von 12. und 6 5 286 Münzsurs wird sur die Dorlandr bestimmt. 2 162 — — in Westgalizien. 10 61 7 — — der 12. und (>. Kreutzer -Stt'icke in Tirol. 7 320 Munizipal# Städte, wie sich tn Einseuduiig der Rechnungen zu verhalten Kaden. 1 1 65 — (für die Magistrate der) Eidesformel. 1 251 — hi Böhme» erhalten «ineuUuternchl i« Polizey- und Sicherdril-sachen. 1 59° **— (die Ltstätligung der gewählten Ralhsglieder der) rfdü V0» den Lrtsvdrigkeiten Nicht verzögert werden. 4 852 1 MU- GA ( »97 ) GA Mumzrpal-Städte (fur) unb Märkte in Tüol 6e(ff-C hende Polizeyvor'chrift. j — (in) ©rdbten sich niederlassende fremde Unterthanen, wie mit Abgaben zu belegen. Murmelkhieren (mtt) wirb den Ausländern da-Her» umziehen oerbatvn. Musiken bey einer Lande-lrauer, wann zu gestatten. Muftkim^ost und Schgro'chrn Streitigkeiten in O st» reich ob der Enns, an das ständische vcrordnete Kol» legium zu verweisen. — (die Verordnungen über den) und Mostaufschlag werden i» Oesterreich ob der Enns erneuert. Musketen. Sieh Gewehre. Mufterkarten (auf) und Preislisten von ausser Han. del gefetzten Waaren keine Bestellungen sammeln zu lassen. Mufterwaaren stud zu verzollen, unb wieder außer Land zu schaffen. Mutter (wann ihr Kind die) und wann die Gemeinde zu unterhalten schuldig ist. — (daS Erbrecht zwischen der unehclicheu) und dem unehelichen Kinde betreffende Verordnung. Multerstutten unb Füllen Nicht ausser Land zu führen. — (A iiStriebsverboth der) «nd Ausstellung der Zeugnisse Über deren Beschaffenheit. Sieh auch Pferde. N. Nachdruck de-Straßburger Courier« ist verboten, wie auch alle anstissige Artikel aus fremden Zeitungen den Wochenblättern einznschalten. — der Bücher. Steh Bücher und Büchernachdruck. Nacht (>n der) au- einem Teiche verübter Fischdiebstahl ist ein Kriininalvrrbrrchen., u 5 Nacht- B. S. 5 «*3 — ‘95 6 302 5 375 1 259 5 264 7 402 4 325 2 323 8 340 4 423 2 22t •— 472 4 52 r 222 S 343 1 HA ( i98 ) HA B. G. Nächtliches Herumschwärmen (über) junger Leute acht zu kragen. 6 343 d?al>'ermkdkr - wit welchen Artikeln handeln dürfen. 10 82 NadwilNM (Einrichlur-g einer Jnncrlandeswegmauth zu.) 6 43 SlüfÜtn (von) Westen» und Gillels- Sicmplung. 2 217 r— (von)Vombssln und Kitkai Waarenstcmlungsgebühr, von Musseliuenen Westen und Gilleks. 2 4,9 9?0tUralien (Einhebung der) für Schullehrer und Witlwcn. ' ■ 2 284 — (im Aufkäufe der) von Uoterthanen den Wucher, der Juden hintanzuhalkkn. 3 48 -— Lieferuegs Forderungen an das Militär-Aerarium, wann cinzurekchen. 8 314 -!— (5t i;) Lieferungen und Transporten, wie den Unterschieden, Begünstigungen und Bedrückungen vor-ubeu-gen ist. 8 436 -—- (bcy) Transporten sind die Fuhrlohnsqnittungen der ständischen Biichhalkercy zur Adjustiruvg ziizustellen. 8 303 — (Lieferungsquittungen) wann nicht mehr anzunehmcn. 8 447 Luittungen an das nächste Magazin zu übergeben, 5 437 Sieh auch Militär, Lieferungen, Tranß-v < Porte. Naturgeschichte, Alterthumskunde, Mathematik be- treffender Werke Zoll. 1 164 Navigations-Baupersonale (dem) soll bep Dienstreisen die Vorspann verabfolget werden. 9 16 — — Patent (das) vom Jahre 1780. wird mit crldu» ternde» Zusätzen repub.'iziret. 9 16g Nebemrege (das Abführen (Ulf) von der Charifffk der schweren Frachtwägen wird verboten , und wie die leid;» len Wägen und Kaleschen einlenken dürfen. 7 32,7 N'Nger und Bohrer sollen die Hufschmiede nicht erzeugen. 6X290, Nt'ugcwürz (für) Zollbestimmung. 5 24» Neuz chrsgefchenko zu machen, wird den Apothekern, 4 290 S«ch Bäcker«, Müller« verbochc«. 6 4»9 -ST 428 Neu- HA C 199 ) HA B. S. Neuleiningische Westerbnrger Gold- und Silberlotterie (in die) zu spielen, wird verboten. 4 270 Neuftädter Militärakademie (in der) ist bcy Aufnahme der 40 galizischen Plätze auf dir westgalizische Jugend Bedacht zu nehmen. g 324 — (zur Aufnahme in die) wie die westgalizische Jugend den Adelstand auszuweisen hat. g 259 N^UtralkN-Mächte (wie an die) der Verkauf des inn- läudischen und ungarischen Viehes gestattet werden darf. 6 165 Nlt'dkrgrund (die Gränzstazionen Herrnskretschen, und) in Böhmen werden Zollcinbruchsämter, Leutmeritz aber, und Aussig Hauptlegstädte. 4 324 NKderlagshandlung. Sich Handlung. Niederlanden (der Handel nach den) wird verbot». 4 60s Niederländische Hofkanzley derselben Errichtung. 3 216 — Schniitwaaren Abschnitte, Kommerzialstempel. 3 361 Nienadow (Uebersetzung der Wegmaulh von) nach Ou- biecko. 4 203 — (die Poststazion zu) wird nach Dubiecko übersetzet. 4 644 Niepolomice (zu) und Sieraslawice wird ein neues Gräuzwegmaulhamk errichtet. 6 102 Nizniow (zu) in Galizien Wegmauth-Errlchtung. 6 336 Nobilitation Sich Adel, und Landrechte. Normal-Schulen. Sieh Schulen (Normal.) Notar (eines öffentlichen) Beziehung, zu lctzkwilligen 1 75 Anordnungen und sonstigen Urkunden ist nicht uölhig. 3 33 .—. (wer zum) bey dem Merkantil-und Wechselgerichte aufgcuommeu werden kann. 10 ,13 •—- (wie sich ei» jeder) bet) den Wechselprotesten zu ach, ten hat. - 10117 Notion über den Triester Weinzapfea Taz, von wem zu schöpfen ist. 1 697 — über Tabakschwärzer, wie au das Laadrecht zu begleiten. ' 1 <$99 — wann über türkische Tcausitowaaren zu schöpfen ist. 3 49 n 4 Nürn- HO ( *00 ) HO Nürnberger Schneidwaaren (wegen Verkauf der) dem Lschoffeu- nab Lechleilnerischcn Grvßhandlungshause weiter erstreckte Frist. Nullität (gegen ein über tine) gefälltes Appcllazions-urtheil ist nur im Wege des Rekurses der weitere Zug zu nehmen. NUMMir der Wohnung ist nebst dem Datum und Auf-enthaltsorke des Bittstellers in den Bittschriften «nzu. merken. • Rummerirung der Häuser in der Stadt und in den Drrstädten Wiens. — der Häuser in Westgalizien. NUNtlUs (nicht an den) sondern an die Ordinariate sollen die päbstlichen Breven, Bullen und andere @jr= pedizioneu erlassen werden. Rutzniessern (von den) können die Interessen vonStif. tungskapitalien der Schullehrer, Stag-und Stif-luagSkoaben erhoben werden. O. I wird ein Kommerzial.Gi'nbrnchSamt. ^betritt (der) und Stifl-frauiein Rangsbestimmung zu Brünn. OBeröstceich (bey dem Ausdrucke) fn derKonfkripzionS-Angabe die Unierthanen deS Landes ob her Enns, und Tyrol wohl zu unterscheiden. Oolatorien einer Hauhlung. von der Censur dem Wech» ftlgerichte zu überreicher». Oblle'ativtteo (ständische) wie statt hin Lieferscheine bey der CreditSbuchhalteve» zu erhalten. —. und StislSbriefe für Landrsspiräler d Armenhäuser t wie abzufassrn. — (wie die mit ständischen) stakt baarer Abfuhr bey den Fondskassen geschehen mögrudeu Unterschleife hindan-ßuhaltea. Obli- 9 338 7 396 3 >72 5 234 9 *34 6 476 < 4=4 4 53 * 558 1 43.5 10 104 4 497 6 307 7 ,2 07 GS c 2«i ) GS B. «. Oöligatlonen (gegen ständischer) Einhandlung dürfe» die Beamten nicht hie ihnen im Baaren zu einer Fondseinlage anvertrauten Gelder Umtauschen. g to* — (was zur Umschreibung der) welche auf ein Staatsgut lauten, erfordert wird. 9 87 —- (zur Umschreibung der) bey öffentlichen Staatskassen auf den Namen eines öffentlichen Fonds, ist die schriftliche Bewilligung der Landesstelle erforderlich^ 9 131 — (von Einsendung der ständischen) an die Landesstelle, statt baaren Geld in Abfuhr, hat eS abzukommen, doch nach den b>stehenden Vorschriften. 9 133 -— (wie die unlerthänigen Licferungs- und Kriegsdarlehens-) eingelöset werden können. 9 226 >— Umschreibung wegen, wie sich zu benehmen. 8 50z — sollen die Soldaten ohne Erlaubniß nicht erkaufen. 10 703 — (der) über Darlehen- und Lieferungen Cedirung und Sicherstellung. 10 704 Obrigkeit (zu einer entfernten) gehörige Unterthanen, unterstehen in politischen Slraffällen nur der Obrig- ' ^ keil des Konftripzions-vder Werbbrzirkes. 1 <$70 — (wie die Sporiulargebühren zwischen der) und dem Richter bey Verlasse, ischaftsabhandlungen getheilct werden sollen. 4 25g — (welcher) die Gewerbsverleihung in den Orten zustehe, wo mehrere Obrigkeiten zusammenlreffen. 7 T88 Obrigkeiten und Waldeigenthümer in Kärnten werden- zu einer besseren und wirthschaftlicheren Holzge» bahrung aufgcmuntert. 1 24 — habe« die nachlässigen und unruhigen Magistratsin» dividuen anzuzeigen. 1 49 — (zu den) cingebrachter Tabakpr'ävarikant ist sogleich zu vcrhörea. 1 »67 — sollen die Unterthanen zur Stupfung der Felder an Straffen, Rainen, dann Viehständen aufmuntern. 1 444 — haben Vogtbareo die HrurathSlizevz unentgeltlich zu errhrilen. > <>» 0 5 Obrig-- TA ( *02 ) GA 8$. S. CBngBeitCtt (zwischen) und Unterthanen eingegangene Verträge über Ablösung der Zinsgclraide , ober anbe* re Natural-Urbanalgiebigkeiten sind stempelfrey- 3 160 — solle» einen schubmässigen mit einer todesgefährlichen ♦ Krankheit behafteten Menschen verpflegen lassen. Z 850 (den) ist verbothc^i in Kontrakten zwischen Untertha-nen und Partepen sich Strafgelder zu bedingen. 2 379 —' haben die aus Böhmen zu verschreibenden Glaßma-cher durch die Kreisämtcr zu suchen, und wie sich dieß» falls weiter zu verhallen. 3 440 — und Magistralen sollen die Meisterschaften nicht ver- mehren, und die Erlaubniß auf fteye Hand zu arbeiten , beschranken. 5 158 ■*=- (von) über die Rechnung ihrer Beamten ausgefolgte Restzettel betreffend, 5 178 ■— (bey Klagen der) wider Unterthanen, was zu beob- achten ist. I 5 ß68 — (von den «Virthschaftsamtern der) wie sich mit den Vergleichsgesuchen zwischen Unterthanen zu benehwcu. 6 2» ■— (bey Untersuchungen der Beschwerden der Unlerlha-nen wider die) die Advokaten zu Vertretung nicht zu- zulasseu. 6 187 — (bey den) soll das vorgeschriebene gemeinschäftliche Benehmen bey den Koliskriptionsrevisionen genau beob, achtet werden. 7 218 — (die) sind zur Reparatur der aus der Pachtung auf- gclasseneu Straffen zu verhalten. 7 3^6 — (wie bie) und Magistraten in Westgälizien die Gene» raiicnbücher führe» sollen. 7 403 — (bit) Magistraten und Kreisämter haben die Unter- suchung und Avurtheilung der Auswanderer mehr zu befördern. 7 4L4 — und Seelsorger sollen das Publikum zur Anstellung geprüfter Hebammen aneifern. 8 497 — (an auswärtige) die Frohndixnste, oder Roboten zu perpachttu, wird untersagt. 9 132 Obst. HO ( -oz ) HO ' B. S. (nach dem Tarifsfatze des) stad die erbländischen Pomeranzen und Limoni zu behandeln. 7 125 Absrbavme (über Pflanzung der) jedes Bauern.Bräu- tigams ein Vormerkbuch za führen. 1 235 — (wenn 200) von den Unterkhanea in Ostgalizic» gepflanzt worden sind, wie sie zu belohnen. y 100 ,------wie in Weflgalizien. 10 491 pd’ICn (für) zur Armee ab liefe rnbe, Zollfteyheit. i 271 .— - Thrilling (bey der) sick aufzuhaiteu, oder mit Fang- Hunden zu erscheinen, wird verboten. 1 362 — (Durchtrieb der hungarischen) und gelten Kühe durch die deutschen Provinzen. 4 569 Ochsi nhäure (Aiiori.br der) 8 -zc> Sieb auch KÜH> hstUte. £>Ct! Leih - Bank. j)!ivek, Franz, erhalt Privilegium über die Malß- waschine. 10310 0ßntÜ$ (die Stadt) wird zu einer Hanptlegstätte erkläret. 3 347 0ßrtlU$?t erzbisthumlicheLeheiisgüter«Untertbanen sollen stch in keine Kaufkontrakte über Domiuikalreali--täten einlaffen. 5 363 Olszanica (zu) Sassow und Gaya, dann zu Zol-kiew , Kalusz , Stanislawow uttb Kolomca Schranke» » Wegmäukhe, zu Babice unb Klimec Gränzwegmänthe. 4 538 Oxferkuch, Mathias, erhält Privilegium über die er- . sundrnc Seidenspitzmaschlne. 3 50 HO ( "L ) HO PpfapfUc!), desselben tttuft Webestubl. jDrdkttSgeiÜdde (wegen Ablegung der) in Westgalizien. prbentere erden (die Erwähnung des) f»a ta der, tSafulatifütiontJbn-ocn unirrbleitufn. . Ordens Häuser; ©ir& Klöster. Okbruö« Zeichen eincö verstorbenen Haller « SliflS-fidülrin tui.«iifenDrn. Orömortat (bm) ist das Ernennungsrecht fine# Bf. a nftfjiirttn eingeräumt, wo die Patronen die Ernennung verzögern. — ( ohne besondere Erlaubniß heS} bleiben Prozessio-Nfn, und Wahlfahrten verboten. — (das) bot die Anzeige wegen gestatteter Prozeffio-tun und Wahlfahrten an die Landesbeste anzuzeigen. — (an dos) nicht an den 9?nturns fasten die pabstli« chen Breven, Bullen und aaderr Ezpedtllonen erlas» sen werden. Ordinarialskvmmrssäre sind bey Todesfasten der Kaplane und HÜsspklster bt-yzuziede". OrdUiüriKtekonsenS (but; sollen nie Konsistorien über eine Stiftung ebne beygebrachte Quittung über die bezahlte > oder od»e Legitimation ubtr die nicht zu eulrichleiide Erb,lener nicht erlheilen. Sieh auch Blschöfe. Orgelmacher- (auf) Arbeit, wird EinsuhrSznll gesetzt. Orhhira (de# musikalischen Instruments) Allein».r-kaufs. Ptivilegium wird dem Leopold Rollig erthnlt. OrseillrfiechtkN (Sott für die rohen) und die ^bereitete Qrseillefarbe. Orrsgerichte et er Magistrate, rornu von den Landrech-ten dclegirl werden,) was für Taxe Statt findet. — (die) und Wirlhschaftsdmter sollen da# erste Hauvl-stück der Kriminal - Gerichtsordnung genau beobachten. — (wie die) dea Bankal - und Tabak - Beamten bep HauSvisuazione» Assistenz zu leisten haben. Orts- B. <8. io 294 9 3‘» 6 476 1 -Z9 x 36® 6 47® 6 479 6 47< 9 =52 6 469 5 s»9 5 374 4 56* 6 » 6 io® 6 327 HS C 206 ) HS Oft&JfttdjtCtt (von den ) sollen die ihnen durch die neue JurisbikzionSiiorma zugelheilten Parleyen in Abnahme der Freygclder, unO übrigen Taxen nicht höher gebail-n werben. — (i>en) into Magistralen sind von den Bankalgefällen- verwallungen lüi die Sicherstellungsmittkl die Taxen neb(l hem Postporlo aus dem Aerarialfoud zu »er« f güten. I DrrSt'ldlter (jurn) oder Beamten, dem dieJnstitzver-watlung als Richter anverlrauet wird, wer angestcl-lct werden kann. Sieh auch Gericht oc. Magistrate, Krimi« fifliflmdbre, uud Wirrscdastsamt r. Ostrow (dos Zollamt zu) wird nach Szczekoczin versetzet. Ostrcwek (nach) wird das Zollamt zu Piwonice übrrjttzcl. P- Pachner (Privilegium für des Theod. v.) Papierfabri-tozivus - Maichine. , Pachtung (iii) städtische Realitäten zu nehmen, ist den städtische» Beamten verboten. —, *11 tih d.gu. gen sind von Wirthschaftsämlero ob der Kiif.dmachuug zu zertisiziren. — - Abschlagzahlungen (über) Stemplung der Hand-und Dvrwcrkbiichei. ■— über Ziunsgeldrr müssen gestempelte Quittungen ausgeilitigt werden. — (geg n Bedrückungen in der) Vorschrift für die Bukowina. —- (011 verbotene) der Juden zu wachen. (vor Verlauf der) binne, 3. Mo, a.en ist der Er-trdgi >ß - Ausweis einzujcr.dei!. -— Llimpei der Büchel bcp Pachlungen, Pach- B. — (wegen) wie sich bey den auS dem Auslände ankom- mende» Fremden zu benehme» sey. 1 23$ — (ohne) der StaalSkanzicy Französische Auswanderer 2 23 an der Gräuze zurück zu weisen. — xfig — 18«) — (ohne) hausirende Fremde mit Eifenwaaren anzu- hatten. 3 96 — (ohne) soll Niemand zum Einkauf des TrieschlagS nach Oestreich abgefchicket werden. 4 387 — (ohne) darf kein Unterlhan auS seinem Werbbezirke verreisen, noch auswandern. 4 665 —- (ohne) oder Kundschaft keinen Fremden in das Land einzulaffen. 6 324 — (ohne) sollen Schiffskapiläne in Triest Niemanden ankommen oder abgehen lasten. 6 444 — (ohne den gehörigen) ist Niemand über die Landesgränzen zu lasten. 7 l24 — (ohne) der Regierung ist aus Oesterreich ob der EnnS kein Hornvieh zu lassen. 7.307 — (mit einem kreisämtlichen) ist jeder Xlnterthan in Oesterreich ob der Enns, der in Gtepermark Hornvieh erkaufen will, zu versehen. 7 4"7 Pässe zum Hausiren sollen in der Stadt Prag vom Magistrate ertheilet werden, und gelten nur für die Stadt. 1 309 — (die um) nach der Türkey sich bewerbende, wohin sich zu verwende» haben. x 618 — (bey Ertheiluug der) zum Hausiren ist darauf zu sehen, eb der Paßwerber ein Inländer sey. 1 ' 6* Pässe GO C 209 ) HM Pässe (der) wegen, Behutsamkeit bey dem Eintritt Fran. zösischer Auswanderer. zum Hausiren auf den betreffenden Kreis auszustellen. — (itt|4) eiltgeführie?' fremden Waaren HaupiauSweise |iuo nicht mehr einzusenden. — (mit) haben sich die Juden, so Lirizer Jahrmärkte be. suchen wollen, zu »ersehen. — (ohne) aus Bayern Herüberfli'ichteade wie anznfehen. — (ju Aus Weisung chcr) sollen die ciulreiendea Fremden voü den Äränzdeamlen angehalten werden. — (um die) sollen die Einbrnchszvllamter die fremdeyRei« senden angehen. und wie sie sich wcilerzu verfallen haben. — (Befugniß der Judeiigemcinden) und Geieüschcinc zu erlheilen. ) ) 1 — (was bey Ertheilung der) zu beobachten ist. -l- (welche Vorsichten in Ansehung bcr) mit denen Frem» de in die bsiretchischen Erbländer koanmen, zu gebrauchen sind. i — (wie sich mit Ertheilung der) an die außer der Härrpt-siadt in kleineren Orten sich cinsindeudeu Fremden zu benehmen ist. — (bi>) für wandernde Handwerk^bursche müssen nicht von den Werbbezirken aükgefertigek seyn. — (bey Ettheiiung der) was für Vorsichten zu gebraü/ chen sin». — (nur gegen) wird die Getraidausfuhr auf der Elbe erhübet. (dey Erthc lung der) welche Vorsicht zu gebrauchen., — (wie die) von den Dominien den in ein anderes kon« skribirles Erblaud gehenden Unterlhaüc'n «rlheiiet werden ollen. —1 (nur gegen Direktorial-) ist der Durchkrieb alles Hornviehes durch die österreichischen ErbläuSer zu gesturrkn. Haupirepkrurriui«. 0 Pässi 58. S. 2 23 — 163 — 180 .2 37 2 286 2 .286 2.445 d <|yt s.,yo 3 193 ■a' .4 33.4, 4 37ö ,4 474. ", 4-3 "i575. 4 545 4 594 4 653 4 795 5 !06 6 7 6 8 HA C 2,0 ) HA $4fie für dieJuden aufunbestimmteOrte nicht ausjastelle». — (nur gegen) ist brr Durchtrieb des hungarischea Schlachtviehes durch die österreichischen Erbländer er-landt. — (gegen) Körner und Viktualken nach Wie.» zum Verkauf zu bringen, stehet jedem frey. — (wie die Haufirungs«) für die Gotscheer Unterlha-nen in Krain ausgestellet sey« muffen. — (die) zum Hausiren find immer bepznbaben. — (wie fich bey AoSferligung der) für die nach Hungarn und Siebenbürgen zu reisen Verlangenden zu benehmen ist. — (ohne) können die Gränzbewohner zur Bestellung ihres Feldbaues über die Gränze treten. — nach Hnogara und Siebenbürgen betreffend. (die Ansuchende» um) zum Hausiren mit Aizneyen snllen die Kreisämler an die Landesstelle anweisen. — (wie die Ausfertigung der) für Handwerkspnrsche auf mehrere konskribine Erbländer zugleich gestattet wird. — (brt Eerheilung der) »egen aus- und nach Ungarn, Direkrivregeln. — (gegen unentgeltliche) wird Getreid und Hornvieh in die inneristerreichischen Provinzen einzuführen bewilligt. — (was für) die von einem Kreise in den andern oder in eia anders Erbland wandernden Unterthanen haben sollen. •— Lieferscheine, oder Zertifikate haben diejenigen auszuweisen, welche kontraktmäffiges Getraide oder sonstige Feilschaften nach Prag führen. — (io de») der aus Böhmen nach Oestrehch zum Lein, »andeiakaufe sich begebenden Individuen muß diese Ursach ausgedrückl fepn. —- (was bey den) und Kundschaften der wandernde» Gesellen zu beobachten ist. — (auf die mil) nach Prag versehenen wiener Seiden, zeug.vnd Dünnruchmacher der Auswanderung wegen wachsam zu sepn. Pässe« v. S. 6 16 6 y9 6 439 7 i;i 7 »64 7 3*5 8 >85 8 io 8 484 9 9* 9 300 9 332 3 217 4 498 4 534 7 52 7 4«i ( a*i ) flW? Pässe zum Haufiren fut die Bandelkrämer auf alle erblaa. dische Erzeugnisse einzurichten. — über mauthfreye obrigkeitliche Viktuaiieo, wie geeignet fepn sollen. — (wegen der) zum Hausiren. Passagemauth (die) ist von den iaDieastgefchäften reisen, den Kreisdeamten gegen Wiedervergükung zu cniriičten. —• Mauthstation von Ait-Benalek, wird nach Vrodetz und Neu-Beoatek überseht. Sieh MaUth und Zoll. Passau (nach) sich flüchtende Oesterreicher werden gegen Taglia auSgeliefcrt. Pasquille , Manifeste, Aufruf Je. (Verfassung und Mit. theilung der) wird unter Strafe verboten. — Aufsätze Verfasser und Beförderer wie zu bestrafen. Pastoren im Westgalizien werden dem Wiener Konsistorium unterzogen. — (auf die) helvetischer Konfession wird die Vorschrift wegen Jntestat-Verlaffenschaften des katholischen Kle» rus erstrecket. Patente sind den Gemeinden schlcinigst kund zu machen. — (alle) sollenden Granzkämmercrn mitgetheilet werden. — (wie ein genaues Verzeichniß der) und Verordnungen in Westgalizien von den Magistraten, und OetS-obrigkeiten geführet werden soll. Sikh auch Kundmachung, und Verordnungen. Patron, wer bey den Filialen ist , und die Lasten zu tragen hat. Patrone (wie sich dir) und Schulkommiffäre bey An-(Mutigen neuer Schullehrer zu benehmen haben. — wenn die Ernennung der Benefiziateu verzögern, ist daS ErneunungSrechk dem Ordinariate einzuräumen. Pauschbeträge (wegen der Eulrichluog der) der Stifter. Pech 7 4o$ 10 7» 6 157 1 360 6 460 1 619 HA C --- ) chA ». S. Pechwmmlun^en (bey) werden die Mißbrauche abge- f,click, und wie dabey fürzugehen fty, vorgeschricben. 5 303 PkpskvNdkrKammeralivirlhschaftSbcamleri/dann anderer SlaatSbeaMken, Wittwen und Kinder, deren Befol- 1 47g tumgen nicht 200 fl. erreichen. — 52$ Peilstvn können landesfürstliche bep dem Proviant-und Derpfirg^weftn angestellte Beamte nur dann fördern, wenn ihre Anstellung stabil war. 1 öi§ — Beflimmnng für Kinder, wenn die Mutter Gnade und Abfertigung erhält. 1 436 — (um zur) fähig zu ftyn , sollen die Ehefrauen der in Verrechnung stehenden Beamten Weiberzichke einlege». 2 233 — (Gesuchen um) für Kinder, sind ihre Taufscheine bey- zulegen. 2 361 — (von der) haben Exreligiosen, wenn sie als Pfarrer von Privatpersonen angestelll werden, keine Toz-e zu bezahlen, wohl aber von der Zulage aus dem Reli, givnsfond. 2 517 — (in) oder Provision flehender, oder sonst vom Acra» rium, was beziehender, muß das Zeügniß bepbnngen, daß er am Leben fty. 2 159 — der Wiktwen und Kinderder im Dienste verstorbenen Matrosen. 3 '343 —- (einer) wie weit die Kommerztalstempelbeamten unterlieget». 4 >60 (bie zu ihrer Erziehung eine) gcnieffenden Kinder, sind von Bezahlung des UnterrichtSgeldes srep zii lassen. 5 398 >— Bestimmung für Wikkwen der Gesälls-Ädmmiflrako- ren und der Adjunkten. 5 16 — (bep Beziehung der) bedürfen die Militärpensionisten keine Zahlungsbögen. 9 286 — der Kinder, Bezahlung und Anweisung. 3 '114 ■i— (wie bey Erhebung der) und Provision dcnJrruagen, und Uebervvrtheilungen des AerariumS von Seite der Parteyen vorzukvmmen ist. 4 79 «— (was bep Erhebung der) für Kinder, und bep Dnit« lim» B. S hingen u6er ErziehungSbeyträge, ^lnadengaben u. d. gl. zu beobachten ist. 4 328 PkNstsll (Bezahlung und Anweisung ber) fur Kinder, beireffende Verordnung. 4 707 -— (wie sich mit dem Arrhaabzuge von) der Militär« ntiltwu, und Waisen zu benehmen ist. 4 789 (über) jährlichen Ertrags von 50 fl. sind die Quit, hingen vom Stempel befreyet. 5 110 — (auf) und Provisionen ber TabackSgefällsbeamken sind d e VerbothSbeivilligungen an die Tabackgefälls« kaffen zuzustellen. g 115 -— (Auszahlung der) der Straffenbeamten und Witt-wen, bann Weg * und Wassermauth » Penstonisten auch Wittweu geschieht bey den Bankalinspektoraten. 8 403 — (Bestimmung der) für ganz alternlose Waisen. 10 232 t— (Verleihung der) für mehrere Kinder, wie zu betrachten. zo 317 — wann die Militärleute geniesten, welche als Halb- invalide« in Civildienste übertreten. 10 58* Penstvrmten (der) Militärpersonen Todesfälle auzu- reigeu. ^ 5 4;2» Pfandqläubiger, wie sich in Konkurs • und Sjrefu.i tionSfällen in Ävestgalizien zu benehmen haben. 10 333 Pfandrecht (wie sich wegen Ertheilnng oder Löschung eines) bey Gesuchen zu benehmen ist. 4 177 — in wie weit den Hauseigenthümern in Rücksicht deS Zinses auf die Einrichtung gebühre. g 195 Pfarren (den Gesuchen um Reparatursbewilligung der Kirchen,) u. d. gl. sind die AuSmaaß und Kvstenüber» schläge beyzulegen. 4 igo — (welchen Provisoren der).nicht der ganze Provi» sorsgehalt, sondern nur eine Remuneraziou bewilliget wird. 6 474 — (bey erledigten) augestellte Provisoren, wann die Juterkallar. Rechnungen einzuftuden haben. 10 5$ — (inländische) in Westgalizien sollen von aller auS, wärtigen Verbindung gelrennet werden. g 3 —» und Kirchengebäude * Reparationen (die vorzuneb« menden) sind den KreiSkommiffäeen bey den Bezirksbereisungen anzuzeigen. ' 8 in — Realitäten, wenn Güterbesißer in Anspruch nehmen, was der UntersuchungSkommissär zu beobachten habe. « ,49 Pfarrer zur Verwaltung ihres Amtes untaugliche wie zu versorgen. 1 4r — haben nicht, wohl aber die Dominien die (gewaltsamen Todesfälle anzuzeigen. 1 iao — vom Ort sollen in Galizien von den Todesfällen der Adrlichen die Anzeige an die Gränzkämmeeer mache». 1 369 — sollen epidemische Krankheiten anzeigen. 1 389 — (dem) in den neu errichtetenKnrazien gebührende Kollektnren, Stollgebühren, sollen bey entstehenden Irrungen aus dem Religionssond ersetzt werden. 8 5 — (bey neuer) Anstellung ohne Rücksicht auf 6m p fr 6# 9 4 luu* HK ( 2 »6 ) ^.vj» / i ; hingt«, bloß darauf ju sehen, daß die Wahl nur fdbigr zum Unterrichte des Volkes treffe. Pfcrrr r können mit gerichtlichen Zitationcn nicht verschonet imbm. — (als) von Privatpersonen angeflelll werdende C?m« l'giosen, haben nur von der Zulage ans dein Reli» gionssond die Xa$t zu bezahlen. -n (die ueuinstallirten) sollen die Schuldotirungen fortsetz en. -r- (wegen der über die Verlaffcnschaften der) an die Kreisä n ler einzuschickenden Jnventarien. ■— (vom) sollen die Taufscheine der über den Adel-ftand sich ausweisende» Personen mit Beisetzung des KlrcheninsiegelS unterfertigt, und von, Dechante au» lhentisirt sepn. — (wie sich mit der Malthcser) nnd Prirster »Verlassen-schaflcn zu benehmen. — (die) sollen den Konskriptionsoffizicren die Taus-Tran-und Sterbbücher im Original nicht in ihre Wohnung schicken. —, nnd Anverwandte der verstorbenen Adelichrir sollen 'die Todesfälle dem nächsten Kämmerer, auch dem Laodrcchte anzeigen. ■— (von) so ohne Testament sterben, ob das Vermö-genSdrittcl, so gesetzmäßig den Pfarrkindern zufällt, der Erbstener zu unterliegen habe. —und Kirchenvätern die Unwirihschaft mit Meßwein, Lampenöhl, Wachskerzen-und Weihrauch nicht zu gestalten. Sieh auch Seelsorger. Psstrrbejirk (in ihremk atbollschen) und in ihrem Bet-Hanse unterliegen die griechisch , nicht unirten Reli> gionsoerwandten dem dreymahligen Aufgebote. Pftlkrgebäude (wie sich wegen der desolirten) und Kirchen zu benehmen ist. — (in Ansehung der Reparatoreu der) werden Maß« l regeln vorgeschrieben. 2 20 z 450 3 5*7 4 33» 4 533 4 8-4 6 415 6 483 9 l65 2 177 8 103 6 483 7 212 9 20 HO ( 217 ) HO Pfarrinventuren (bey den) sollen die KrciSämter . die Dekanalinventarieu über die Kirchengeräihe zur Richkschnur nehmen. Psarrkirche (sowohl in brr katholischen) als auch in dem akalholischen Belhhause ist daS dreymahlige Aufgebot der Ehen zwischen Personen gemischter Religion vorzimehmen. — (der zu führenden Gedenkbüchrr bey) wegen, worauf bey Kreisberrisuugen zu sehen sey. Pfarr^ichen (von) Krundbücherbesitzungen, Harfen keine Wa'sengclder an sich gezogen werden. Pferde auf Hosrcisen zu Grund gegangener Bergü-i tung. ^ ( —- (von) wenn sie geführet werden, soll sich der Kutscher oder Knecht nicht entfernen. — Ausfuhr nach Preusisch • Schlesien wird wieder gestattet. t— (über die alten, ausser Land geführten) und Füllen, dann über das Horn-Schaf- und Borstvieh, wann von der Bankal - Administration der Ausweiß an die Hofsiclle abzugeben ist. --- (das Futter für die) der Kreisdragoner, betreffende Verordnung. — Viktualien, rohe Häute, und Felle ein-und aus -zuführen, wienach gestattet wird. — (auf die Ausfuhr der) in daS Ausland ist die strengste Aufsicht zu tragen. — (die Verhinderung der Ausfuhr der) betreffend. I — (die bey Truvpenma'rschen, und Fuhrwesenszügen gefallenen) sollen von den Wasenmeisiern auf der Stelle forlgeschaffet werden. — aus Westgalizien auszuführen wird verboten. — und Schweine Schwemmen nicht nur au der Bck- v 5 rea- ls. S. 4 854 j 7 452 6 298 2 56 1 175 — 628 1 202 2 3 1 3 64 4 857 4 858 6 291 6 402 ,10 587 '— 606 — 635 7 4-6 8 137 GA C *i8 ) GA «. S. MMtniWf# fonbtrn auch in btm ganjen Wienssusse, wird verkoken. • z 246 Pferde (ausgemosterier) und an bit Unterlhanen als Vergütung zu vertheilen kommender wegen, wie ftch zu benebmeu. 8 ZlS — (für die) und baS Rindvieh ben Hiterich, ober weißen Arsenik zum Futter zu gebrauchen, und der Verkauf desselben wird untersagt. 9 130 — (Vorsichten gegen die AuSschwärzuog der) 9 230 — (in Rücksicht der Wegmauth von) welche leer zu« rückgehen, oder die Staatsbeamten abbolen, wie sich die reisenden Staatsbeamten zu benehmen haben. 6 iag — (mit wie vielen) die Hvpfenhöndlcr ihre Wagen bespannt haben .müssen selbe ein Zeugniß der Obrigkeit beybringen. 9 10 Pferdarzeney-Schule sollen die Schmiedgesellen t» Wien besuchen. Pferdausschwarzung (gegen die) Dvrsichlen. I L20 (»° 393 (~ 587 (— 6t)6 (— 635 Pferddeputate von Beamten zu geniesseude sind nichts 5 235 zur Kriegsdarlehens - Entrichtung zu zuschlagen. |— 278 Pferdeptraktwn (ohne Vorweisung der Lerlifikate soll keine) aus Tyrol nach Italien, und der Schweitz mehr Stall haben. 4 55* P^rdfourage für die Pferde der Kreisdragooer be- treffend. 5 425 Pferdhändler (wie sich wegen der ausländischen) ju( 9 245 verhalten ist. (— 28* Pf^rdhäute (Ausfuhr der Ochsen-Terzen, und) dann( 4 314 der im Lohe gegärbten Kühehäute in fremde Lrlnder(— 349 wird verboten. , (— 36t (— 39- Pferdreiter (Salzämtliche) und Schiffkoechte find von der Rekroutirung frep zu lassen. 4 74 Pferd' HO ( 219 ) HO 8. S. Pferdreiter und Schiffleute, welche cen der Rekrou« lirung befeeyrt sind. * 5 22$ Pferdfteuer - und Kriegsschuldensteuer Aufhebung, dann Einführung deS ständischen GetränkaufschlagS in Oestr. ob der Enns. 3 197 Pferdverkauf (In Ansehung deS) werde» die Jahrmärkte.zu iLenczna begünstigt. 10 307 Pferdzucht Beförderung halber, unter welche» Vorsichten die Zuchtstutea an di» Unterthanen abgegeben werden. * 451 — (zu Beförderung der) und Benehmung der irrigen Meinung der Untershaneo, wegen der von den k. 5. Beschellern abstammcnden Füllen, erfolgte Weisung und Einleitung. 3 164 — (die) betreffende Vorsichten. 5 34* Sieh auch Prämien nach. Pflanzen (die Beschreibung und Abbildung giftiger) Kräuter, Schwämme ist möglichst zu unterdrücken. 4 363 Sieh auch Krauter. Pflasterung der Ställe wird verboten. 8 164 Pfründe (den Bittwerbern um eine) ist keine Zusage vor dem Konkurse zu machen. 4 48 — (bey geistlicher) Erledigung auf Unterbringung pen« fionirter Exreligioseu Bedacht zu nehmen. a *3 — (Einkünfte der) wann zu beziehen sind. 10 144 — (Erledigungen der) dem KreiSamte aozuzeige». 9 391 Sieh auch KuratpftÜndeN. Pfründner (der Spitals») Unterhaltung zu chrätz. 7 Iv» — (der gemeinen Armenhaus-) daselbst. 7 10a Pfundleder, und Sohlenleders (wie die Ausfuhr des) gestattet wird. 9 107 Pfuschen dry Schuster« ist abzustellen. 2 47* — und Haufircn der wälschenZianarbeiter wird erneu« ertrrmaffen verböte». 4 5*4 Pfuscher (auf die medizinischen und chprurgifchcu) besen- HO ( 220 ) «hA «. «. ders auf die tttli Kuren sich abgebende» Abdecker soll man wachsam seyn. 7 iß» Pharmacopaea aufiriaco-provincialis (die verbesserte) soll allgemein eingrfnhrt und angenommen werden. 4 55 — (b«e) ist genau zu beobachte». 7 a 15 — (Taxe der in der) enthaltenen Arzneyen. 6 337 ^^tiofop^tfcbett (für Zöglinge der) Wissenschaften wird in Wien daS Stift zu St. Barbara bestimmt. 3 179 Ptkllttge dürfen eingeführt werden. 1 430 ^ptüett (vordem Gebrauche der Herkules») wird das Publikum gewarnet. 7 409 PtlsNY (von) Ueberfetzungder Wegmautb nach Jaworze. 3 257 5Piftoj(t (auf die päbstliche Bulle mit Sätzen der Synode zu) aufmerksam zu seyn. 4 573 Pistolen (daS Verbot) Terzet und Stilet heimlich zu tragen, wird wiederhohlek. 4 201 Piwonice (daS Zollamt zu) wird nach Oßrowek übersetzt. 9 77 Plätze (auf offene) sind sowohl aus den Städten, als auch aus de» Dorsschaftcn die überflüssigen Holz-Heu» und Strohvorräthe zu verlegen. 4 315 — (bergbefreyte) sind weder zu verschenken, noch zu »eräussern. 9 329 Platteiße dürfen eingeführt werde». I 430 Pleß, Stadt und Festung in Böhmen, wird in Zukunft Josephstadt genannt. 2 238 Plombirung (Me Privat.) der Gekraidfäcke wird ver» boten. 7 232 • Pocken (wie viel Menschen an) gestorben, darüber sollen jährliche Ausweise eiugesendet werden. 9 166 Sieh auch Blattern, und Kinder. Podberescie (nach) von Levci/Ritt mit dem Ordinär- Pakete. 4 523 Pöriälitäten, Aerarialfchulden , oder sonstigen Zahlungen wegen har sich der Käufer eines Gutes vor der Be- sitznchg r c 2 " > HO B. S. fftznehmnng gena» z» erkundigen, und mit dem Ver» . Fdufer hieserwegen abjufinden. 4 124 Pohlerr (wegen der in) verbothenen Einfuhr fremder Waaren, und des herabgesetzten Imposts auf dir Hun» garischen Weine. 3 3gy — (aus) nass) Galizien kommende fremde Offiziere, un» terstehen der MilitärjuriSdikzio». 3 440 (in der Republick) wird die Einfuhr aller franzSst. scheu Waaren, und Getränke verbolhen, der Ein» fuhrszott der hungarischen Weine aber herq^gcsetzet. 4 34 — (Verbot, nach) KriegSbcdarfuiffe, aller Art auszu» 4 267 führen. . — 290 — (nach) aus oder durch Tirol transitirende Waaren werden mit der Helfte deS dcutscherbläudifchen Lran-silozolls begünstiget. 4 46z — (nach den von Rußland besetzten Anlhcil vo») und nach Rußland gehende Transttowaaren, was für einen Zoll zu entrichten haben. 7 194 — (Besitznehmung des neue» Anlheils.) 7 o0» — (in den neuen Aulheil) werden die abwesenden Va» fallen, Angesessene und Einwohner einberufen. 7 21a Pvhlmsche Viehhändler haben auch, wenn sie mit ih-rem Viehrreibe von den gebauten Straffen abiveichen, die Viehmaiilh zu entrichten. 4 345 j— und prcuffische Silbermunzen sind ohne Unterschied nach dem festgesetzten Werlhe anznnehmen. g 123 — (Theilnchmmig an den) Staatsangelegenheiten wird dsu Uiilerlhanen untersagt. 4 263 — (die ganz und halbseidenen , und so auch reichen) Leib- binde» unterliegen dem Koinmcrzialstempel und der dicßfalligcu Gebühr. 4 459 — (wie in den) von den k. k. Truppen besetzten Anlhei» len das Aussuhrsverboth auf Gclraid, Bikiualienoc. aufgehoben ist. 4 858 -r- Münz«» wird der KurS in den Erblanden gestartet. 3 199 Poht- HO ( -»2 ) HO ». S. PoblMscheN Verfaßung wegen, wird den galizischen In» falTm einige Weisung ertheilet. r 156 — (in der) Sprache sollen auch die Bittschriften, die Rekurse aber nur in deutscher oder lateinischer ©pro» • che in Galizien angenommen werden. 9 169 Polhora (nach) in Hungarn wird daS Zollamt von Krzyzowka auS Galizien übersetzt. 5 223 Politische Sorgten , die nach der Strafzeit eines Züchtlings tin treten, find nicht im Kriwinalurtheile aufzuführen. 1 4 . «*- (an die) Behörden ist jede Klage eines Dienstbothen wider seinen Dienstherrn nach dem Dienstbolhenpatente zu weisen. 4 102 — Gegenstände, wenn Beamte auf den Justizweg ziehen, wie fie anzusehen sind. 3 169 — unter die bloS politischen Gegenstände gehören die HandlungS-Derleihungen, und Abtretungen. 10 64 — Fach (der Prüfung aus dem) muffe« sich die ein Wahlfähigkeitsdekret zu Bürgermeister-Syndikus» oder Ratbmannsstetten bey regolirten Städte» erhalten Wollenden, unterziehen. 4 156 •*- (der) Landesstelle ist bey den mit den Polijeygesetzea zusammenhängenden Kriminalverbrechen so, wie dem Appellativnsgerichte ein AktenauSzug ohne Verzug zu Überreichen. 4 341 — (von den) Konskripzionskommissären und Beamten find die KonskripziouSsummarien in richtiger Evidenz zu halten. 7 218 (von der) Stelle find Erbpächter, und emphiteutische Grundbesitzer zu ihren jährlichen Giebigkeiteu zu verhalten. 9 227 Behörde (bey Anweisung der) zum Rechtswege, wau» die Klage einzubriugen ist. 9 27* (für den) Geschäftsgang im Westgalizien, Vorschrift. 10 306 — Vereinigung der höchsten politischen und Justizge» schäfte in der Böhmifch»L>estre1chischrn Hvfkanzley. le 6ijp Po- HA C *23 ) HA &M. ' D. G. Politische (brt) Verbrechen, Behandlung und der dawider vorkommenden Rekurse. 5 *57 — die Verzinnung kupferner Geschirre mitBlepzusatz ist al- ein politische- Verbrechen zu bestrafen. 3 25» — auch mnlhwillige Beschädigungen der Chaussee«. 3 42» — (der) Verbrecher Aburtheiluog, in wie ferne der Po- lizey zustehe. g 123 Pvltzey - Verfassung in Vorderöflreich. 1 ttg X-------------------in Triest. 1 274 •----Instruktion in Körnten. » 389 -----Vorschrift für JnnSbruk. j 113 -----für die Munizipal» Städte, und Märkte in Tyrol. 5 143 — 195 Polizey-Amt (an das) sind von den Chprurgen die Vera Handzettel einjusenden. 2 126 -----die eingezogrpen Personen anziizeigen. 5 29* — hat auf Hauspressen ivactfcm zu seyn. > 367 -7— Anstalten (zu den) die Poliz- ystrafgeldrr zu verwenden. 2 134 4 545 Polizky'DirrktwN (obere) soll aufgutes Fleisch, und dessen Gewicht sehen. 4 669 — — (von der) haben Abreiseode mir den Postwagen den Postzettel zu lösen. 1 i4g -------- (der) Einfluß in Rechtssachen. « 5t — *57 -----soll sich i« Rechtssachen in den Wiener Vorstädten nicht mengen.. 3 2*8 -----(Errichtung der) im Kärnten. 2 363 —' SS« ——------------------im &tain,.ß$ m .3 2 53l -----(der) ist jede- Urberziehen in tint anbtrt Wohnung anzuzeigen. 4 5° — — (der) find die auswärtigen nach Triest zum Ge- bähren kommenden Weibspersonen anzuzeigen. 5 z$7 — (von der) in Triest werden mündliche Gesuche äuge- nvmmen. 9 >43 Po, HO ( *u ) GO B. S. Polizey-D-rektoreN unterstehe» den Land,rchefs. 2 i4i Polljey-Fvnd (ju dem) im Westgalizien werden die Beytrage angeordnet. g xpg Pvlizey-Grwerbe (über die). ist ritt Verzeichniß einzu. bringen. i 21^ ----wegen Richtbetreibung derselben. 7 436 Poljzey-Leitung für sämnuliche Erdländer.- • 2 23 — — in Preg wird dem Grafen von Wratislav mit dem Titel eines SladihauplmannS anveriranet. 4 m Pvlizey-Mintster Graf von Pcrgen. 2 361 PvUzey-Strafgrlder; sieh obenPoUzey-Austalteu. PvUzcy-LZer brechen; sich vorwärts Pol.tifche-Ver-brechen. Post (die) von Görz nach Prewald wird wieder in vorigen Gang ge fetzet. 4 494 — (an der) auf weiche Art die Unterthanen ihre schriftliche Andringen an Unlerlhansadookaten adzngeben haben. 5 j 49 — (über Errichtung der kleinen) zu Graz, Privilegium. 6 iiy — (mit 1>ce) Die Erbsieuerbetrage nicht einz'uieaden. 6 323 — (Die erweiterte reitende) im Jung-Bunzlauer Kreise in Böhmen wird auf beständig bewilliget. 7 i"6? — (die Ordinär) soll pnuktlich befördert werden. 7 134 —- (einer täglichen) Einführung zwischen Laibach, Görz, und Klagenfmt. 9 199 Postämter (.Ob«) wenn bey den Kassen derselben, Lauderstellei, Geld zum Empfange anweisen, ist die Anzeige nach Hof zu machen. 1 177 — wie sich in Ansehung der mittels der Post ankom, wenden Pakete, wen» sie einen andern Jnnhalt, alS Briefschaften vcrmulhen lassen, zu betrehmen haben. 1 3FZ — (Ordnung für die, an die) in Amtssachen abz,»gebenden Pakete. '4'629. — sollen alle drry Jahre besichtiget werden. 5 42z — (Die) sollen die beschwcrttn Briefe sorgfältig anfbe- wahren. 6 38 »-a- Postämter (die) sind jur pünktlichen Beförderung der Ördioäk-Posten zn verhalten. — sollen keinen Briefannehmen, wo nicht aufdem Couvert der Aufgabeort bemerket ist. — sollen die Taxgelder, welche die Untergerichte an die Appellation einscnden, unentgeltlich annehmen. — sollen Armenbüchfcn unterhalten. irol sollen der) und Briefschaften vor Regen und Nässe. Postillionen sollen keine Briefe aufnehmen nnd bestellen. — sollen die Staffektendepeschen keinem andern zur Be-sörderung übergeben. — (den) ist das Tabakschmauchen bey Verführung des Ordiuari-FelleisenS oerbothen. Postjournal-Einführung zwischen Wien und Rovoitdo. Postkurs der Konstantinopolitaner Briefe über Belgrad ist eröffnet, mithin hat es von der Abnahme der dop. pelten Taxe abzukommen. — (der) von Lemberg nach Zamosc wird statt über Janow und Sczerce , über Zolkiew und Rawa eingeleitet. Postmeister sollen die Absentirungs-Lizenzeu durch die Oberpostamtsoerwallung suchen. Postporto, wie die Brrgämter zu entrichten haben. — Freyheit halber in Tyrol, waS bey den ergehenden Schreiben außen beyzuseßen sep. — (dem) unterliegen Landvikariate und Konsistorien — Bezahlung von Seite der montanistischen Behörden. — für die Korrespondenz der Weggeldämter und Kreis-ingenieurS. — frey ist der Polizeyministcr Graf von Pergcn. — (des) wegen in Kriminalsachcn, was auf dem Couvert ausdrückl ich ;u setz n ist. Hanvtrepertoriurn. V tyüfe PostoellMte zu Innsbruck und in ganz : mit Kauzionen belegt werden. Postfelleifen (Borsichleck zu Sicherstellung B. S. 7 »34 2 37 8 103 10 51 5 450 3 27.5 1 3‘8 2 4L 6 2 33° 8 110 1 <>75 4 626 10 331 1 644 4 703 2 59 2 14 s * 323 * 359 2 361 2 284 HO ( 226 ) GA B. S. PoftportV (Beträge des) für die Kammeralämter in Tyrol, sind nichtbaarzu bezahlen, sonder» zu jouuia« listren, und die Journale durch die Postrechnungeu durch,zuführcn. 4 105 — für die Amtsbriefe der Verpflegsbeamten. 4 155 — für dir nach Westgalizicn gehenden, und von dort anlangenden Briefe und Pakete. 7 323 — (das) und die 'Taxen für die Sicherstellungsmittel find von den Baiikalgefällenverwalkungen den Magistraten und Orlsgerichlen aus dem Aerarialfond zu vergüten. . 7 42z — (Weisung wegen des) in amtlicher Korrespondenz aller Baukalgefällsvcrwaltungea und Aemler. 7 443 — srey sind die Bürgcrrechlsgcbühren, Beyträge zum Kriminalfond, dann die Hof- und Acrarialtuxen, wie auch die Justiz- und Pupillartabellen. 8 155 — der nach der Turkey bestimmt n Briefe wirb nur bey der Aufgabe auf den doppelten Betrag erhöhet. 9 128 Postretardanzen (Kontrolle über.) 4 155 Postritt (Einleitung des) zwischen Brodi und Dubnv. 5 243 Postrittgebühr in Westgalizien. 8 250 Pvstrittgeld (Erhöhung des) im Tyrol 3 397 -------im Jnnerösterreich. - 4 165 -------im Oestreich ob der Enns. - ' — 561 .— — im Oestreich unter der EunS. — 5 13 —- — im Stain. — 558 ■------im Kärnten. — 574 \ 5 263 t— 452 — weitere.Bewistigung der Erhöhung desselben. ( 6 33.5 ( 7 • (— .312 — (waS für) die Postmeister zu Ramose und Uchanie abnehmen dürfen. 4 854 Postsvedirullü der Briefe nach der Türkep. 2 192 Post. B. S. Pvstsiazion darf ohne Erlaubniß der Landesfleste nicht verkauft werden. i <523 —- Vorsichten fcet) derselben Verkauf. 10 264 —- (die) 'ju Kutsurwald wird nach Derescheny übersehet. _ , 4 356 — (Ott) zu Nienadow wird nach Dubiecko übcr- sttzck. .— (Versetzung der) in Galizien von Lasczcuwka nach Lamasjviv. — (auf die Aufgabs-) In Rußland muß in den Aviso, brieftn über die einführenden Juchten von den Soll« 4 644 6 304 Ämtern gesehen werden. 7 254 — zu Kasten in Stcyermark wird nach Weyer verlegt, und diese Station auf 1 jJ'a Post erhöhet. g 22Ž — julwanowice, wird errichiet. 10 202 — zu Winogrod wird nach Gwozdiec übersetzet. 10 £(/3 Posrslazwltett sollen die mvnaliichen Karliruugs-Lö° gen richtig eiuscnden. ' 1 105 PoststreÄe (Erhöhung der) zwischen Klagenfurth und Velden. 5 233 •— zwischen Pilsno und Jaslo wird auf 2 Slalioa bestimmt. 1 420 PvstwageN'Tarif und Taxordnung. 2 216 .— (die durch den) dann durch die Mailänder Kuriere übersendet werdenden Frachtstücke betreffend. 3 327 — (die Abfahrt des Lriester) wird bestimmtet. 4 i (über auf den) gegebene Pakete von den Gencralkom» ' mfliibo, und Verpstegsämtern sind Journale zu führen. 4 632 — (Vorsichten gegen Berandungen des.) 7 135 .— (die auf de») zu gebenden Frachtstücke sind mit einer doppelten Addresse zu versehen. 7 e6o — (wer mit einem) von Prag abreisen wist, muß ei- neu Postzettel von der Polizeidirekzion lösen. 1 ickz ^ l)l«roageitf(tbVt »ach Görz und FrachtlohnS Bestiin-itmtiß für Seide von Görznach Wien, und von Äörz «sch Grär. 1 35 Sieh auch kävderchefs, Landerstellen. Praktikanten werden in Ansehung der landtäflichea Geschäfte in Böhmen ausgenommen. 4 287 —- (zu), weniger zu besoldeten Beamten bey den Ban» kalgcfällen Leute vor dem 18. Jahre ihres Alters-au, zustellen. 6 ist Praxis der Aerzte in den deutschen Erblandeo. 1 475 — der in Hungara graduirten Aerzte » 6oy — soll Niemanden eingeräumet werden, der stch nicht auf der Universität desjenigen Landes, wo er diese ausüben will, einer strengen Prüfung unterzogen hat. 1 <$£< — (in Bezug auf daS Bcfugnist die freye) auSzuüben, soll kein Unterschied auf der Pester und den dcuisch- p 3 erb« ( 230 ) B. S. rrMi!nW'f>rn ttnim|ite Klage dey einer höher« Behörde zu fuhren se>). 6 461 <3>: e&UVtfteHen (wie die Hof.) aus den zu Wien befindlichen Klöster» und Ordenshäusern zu besehen. 6 470 Preivstld (die Post von Görz nach) wird wieder in vorigen Gang geseh k. 4 494 CiffifdCjen werden auf die nützlichsten Vorschläge tu Vereinfachung der Arzneydispeulatorieii, und des Ar-mee-Medik>mentens»stems auögesehet. 4 185 Pretsnyteri (aufMusterkarten , und) von ausser Handel gesetzlcu Maaren keine Bestellungen sammeln zu lassen. 4 325 ^vefjeit; sieh Haus-Drllckereyen. Preusslsch (nach) Schlesien wird die Pferdeausfuhr wieder gestaltet. 2 21 Preufflsche (von den in) Staaten nbergetretenen Auswanderern, wie die Erbfchafts-Verabfolgungsgesuche behandelt werden sostcn. 1 401 — und pohlnifche Silberinünzcn sind ohne Unterschied nach dem festgesetzten Werthe anzunehmen. § 123 — (nach dem) Uebereinkommen die Rückgabe der Pferde. Armalurs-und Rüstnngssorten der Deserteure. 8 175 — (wie die) Münzen einzulöfen sind. y 302 Pr» ster (wie sich mit der Malthefcr) und Pfarrer Ver- lassenschasre» zu beuehmen. 6 415 Prie« HA ( 331 ) HA B. S. Priesterweihe (r»r) Erhaltung wird die erste Fortgangsklasse auS der Katechetik erfordert. 2 57 — (von allen die) Erhaltenden sind die Original» StU- dienzeiignisse zu fordern. 6 47» Sieh auch Geistliche. Prinzen (angebliche wandernde) und dergleichen im Allniofensaiiimeln betretene Personen, wie zu behandeln sind. 3 $55 Privatlehrer wegen ergangene Vorschrift. 1 170 Privatplombirung (die) der Gerreidsäcke wird verboten. / 7 233 Privatstudireride (für) die Semesterprüfung betreffend. 2 448 Privatunterricht IN Studien und Prüfung der Prival- studirenden. 8 22g — (bit) ertheilenden Hausinforinatoren überhaupt, (int von der Prüfung in Gymnasialgegeiiständeu nicht be- freyet. 9 $83 Privilegien (alle) Konzessiv!«,!, Gnaden und FrepFeiten sollen zur landesfürstlichen Beställigung gebracht werden. 1 228 — eines militärische» Testaments, welche Militär-Individuen geniesten. 3 340 — (wann die Jntimazionen über erhaltene) und Stan- dcserhöhungen von den Landersiellen an die untergeordneten Behörden zu machen sind. 7 >4l PkiVllegiUM zur Holzschwemm in Krumau erhält Fürst von Schwarz-nberg. 1 203 — für Müller und Eisenmeier, Fabrikanten der Seiden- und Zwirnkanten. 1 218 — für die Wiener Kommcrzlal Leih - »nd Wechselbank. 1 326 — für Karl Beckerhcim zur Erzeugung des Bitriolöhls aus Schwefel. 1 4°4 — um auf d»r Donau durch das schwarze Meer in daS Ausland Handel zu treiben. 1 4«8 — für le Brünn auf die Benutzung der Baumwoll- Streich--und Spinnmaschine ist aufgehoben. 1 45° — für Edlen von Tvbenz >0 Rücksicht der Hvlzschwämme. 2 36 t ^ 4 x Pri- ( $S2 ) «. S. Privilegium für Mathias Opferkuch über die erfun- dene Seldenspitzmaschine. z $0 für Martin Hederich , über die erfundene Oehl- gattung. 3 323 — für Georg Held zur Erzeugung und zum Verkaufe des KunstlorfeS. 4 n» —' für Ignatz Unterberger GrabenauShebungS. uod Erd» Verführungsmaschine. 4 >1- für Franz von WeiSbach zu Derfertiguug der Pot-«sche aus galizischem Steinsalze. 4 204 *”* für Wenzel Heeger zur Benutzung deS erfundenen Juftktengewebes. 4 479 — für Leopold Röllig zum Alleinverkauf des musikalischen Instruments Orphika. g 274 — für die von Theodor Heß erfundene Koch» Brat - und Backwaschior. 6 go •— für das von Joseph Kuppclwieser erfundene stählerne Kochgeschirr. , 6 ng für Franz Garste, und Ignaz Kleebinder über Sr» richtung der kleinen Post zu Graz. 6 167 •— für Theod. v. Pachners PapiersabrikazionS • Maschine. 6 271 — für die Steinkohlen »und Kanalbangesellfchaft. 8 124 — für Franz Oliver englische Malz - Maschine. 10 310 — für Jos. Kgindl, Maschine znr Reinigung des brandigen WaitzenS. 10 40 j Probezeichnungen; Sieh Zeichenmeister. Procura (wienach eine) aus dem otlomanischen Reiche angenommen werden kann. 4 347 Professoren (für) der höheren Fakultäten wird der Rang festgesetzet. 1 33 —* der Fakultät find vom Zensursgeschäfte befreyet. 1 260 der Rechtswissenschaft und ihren Frauen, den Titel Herrund Frau bryzulegen, und Sitz von Gerichtens 1 4x2 zu gestatten. I * 36 Professoren drr Rechte und ihre« Frauen beygelegter Ti» 85. G. HO c 23s ) HO Xitel, Herr anb Frau, erstrecket sich auf alle Universitätslehrer. i 676 Sieh auch Gymnasial-Lehrer, und Universität. Propinativnspachtung (die) einer Staateherrschafk wird den landesfürstlichen Beamten verbale». 9 »ü — .Regale (grundobrigkeitliches) kann nicht auf Hefen, Treber, und Spülig ausgedehnet werden. 5 433 Proskurnc (die unter dem Namen) zu leisten gewöhnliche Giebigk it, wie die Seelsorger deS griechisch-katholischen RiruS zu fodern berechtiget sind. 4 66r Protestanten (Beerdigung der) 8 435 »— (wie sich bey Beerdigungen der Leichen der) mit dem Singen und Läuten zu achten ist. 9 937 Protestantische Väter unehlicher Kinder haben sich gleich bey dem Taufakte wegen deS Rechtes auf den Religionsunterricht zu melden. 7 130 ------wie sich ob deS Religionsunterrichts weiters zu achten haben. 8 Proteftativnen (bey der) oder Manifestationen In. tabulirung, wie sich zu benehmen sey. 1 428 Protokoll ist über die einzutreibenden Taxenbeträge zu führen, und alle Quartal dießfällige Verzeichnisse einzusenden. * 65 — (ein litterarifcheS) an jeder Lehranstalt zu »erfassen, und einzusenden. 6 56 Protokolle sind acht Tage nach der Sitzung nach Hof einzubefirdern. l 93 — (die) über die N«rordnvngen sollen die Qrtspfar-rer und Dechante führen , und die Kreiskommiffäre bey ihren KreiSbereisunge« darauf sehen. 4 658 Sieh auch Einreichungs' Protokoll. Protvkollist. Sieh Rathsprotokollist. Proviant- Fuhren (über) auf welche Art die Berechnung z» pflegen. < 456 Sieh auch unter Verpflegssachttl nach. t> 5 Pro- TO ( -34 ) TO B. <5. Pre-ViswN mit dem ganzen Lohn eines Bergarbeiters, wann Statt finden könne. _ 1 431 — (der) fähig sind die Bergschmiede. 5 ig — (auf Anweisung der) wenn Konsistorien antragen, was zu beobachten haben. 2 127 — (in) Stehende, müsse» das Zeugnißs bepbringen, daß fie noch am Leben seyen. 2 159 — (auf) kein Verbot und Cession anzunehmen. 6 131 — (auf) faun keine Vormerkung einer Forderung Platz greifen. 6 139 — (auf) und Pensionen der Tabackgefallsbeamten find die Verbolhsbewilligungen an die Tabackgefallskassen znzuliellen. 8 s=" (Auszahlung der) der Strassenbeamten und Witt« wen, dann Weg-und Waffkrmauth-Pensionisten und Provisionisten, auch Wittwen geschieht bey den Ban-kalinspektoraten. 8 493 ProvrsioNsssUlttUttgett (welche) vomSkempel frey sind. I 623 — der Salzkammer-Guts-Arbeiter zu Gmunden. 2 70 Provisf0irsverzeichtlisse(wann die) eivzubringen find. 9 299 Steh auch Pension. Provisoren (welchen) der Pfarren nicht der ganze Provi- svrsgehalt,sondern nur eineRemunerazion bewilliget wird. 6 474 >— wann die Jnterkallar-Rechnung emzuschicken haben. 10 56 Prozeßakten (die Einsicht der)istdemBankülrcpräsen- lanteii zu gestalten. 3 4 Prozesse dürfen die Gemeinden im Jnifkröstreich ohne( 1 101 höhere Bewilligung nicht führen. /— 325 — (zu Vermeidung der) zwischen Untertanen, wie sich von den obrigkeitlichen Wirthschaftsamtern mit den Vergleichsversuchen zu benehmen ist. 6 ?2 Prozessionen (wann die Fronleichnams-) aufdem Land abzuhalten sind. 6 465 — und Wahlfahrten ohne besonderere Erlaubniß des Ordinariats bleiben verboten. 6 479 PrÜsNNg der um eine Ralbsmann- oder Bürgermeifierstelle sich bewerben wollender betreffend. 1 20 GO ( 235 ) GO B. G. Prüfung der privatim (lubirenben Jüügliage und dteß- ( fälliges Honorarium betreffend. ( — der Kandidaten zur galizischen Arzieren-Leibgarde. — (ber) zu einer Fiskaladjunktenstelle sich unterziehen wollende, mit was für Zeugnissen sich auszuweisen ' haben. aus dem politischen Fache beym Gubernium brrjrnü gen , welche ein Wahlfähigkeits-Dekret zu einer Stelle H y regulirten Städten in Galizien erhalten wollen. — ftuunn sich zur jährlichen) in Linea politica die derselben sich unterziehen Wollenden zu melden haben. — der Stipendisten. —. (bey der) der Kautionsinstrumente, wie fürgegangLN werden soll. .— (wie sich mit der) der deutschen in Gymnasien übertretenden Schüler zu benehmen. — (zur) sollen sich die jungen Geistlichen nach geendigter Theologie an den nächsten Universitäten, und Lyzäen stellen. — (von der Konkurs-) wie die Doktoren der Theologie in Ansehung der Kurakpfründen befreyet sind. — (zur) über dir Geburtshilfe sollen die Wundärzte an» gehalten werden. — (die) nach Prag wahrend des Schuljahrs reifen wollenden Gymnasialprofessoren sollen die Crlaubniß durch das Kreisamt bey der Landesstelle ansnche». .— (wann zur) die Landchirurgen in Prag erscheinen sollen. — (von der) über die Gymnasialgegevstäade sind dir Hausinformükoren überhaupt nicht befreyet. —- (de» Gesuchen um) zu Magistrats-und Gerichtsstellen in Ostgalizien ist der Wohnungsork beyzusetzen. auf welche Erfordernisse bey de« Bittwerben zu sehen ist. 89 448 466 228 13 6 276 >56 4 48i 6 126 9 112 6 HS 6 405 6 460 6 4 63 7 178 7 469 9 77 9 283 9 3°6 9 321 ». S, Prüfung der Forstjungen. 9 37$ -i- (mit zu der) der Brautleute von gemischter Religion auch der akatholische Theil vor dem katholischen Pfarrer zu erscheinen hat. jo 117 — der Landwundärzte in Westgalizien. 10 29g — der Wundärzte im Westgalizien ou< brr Geburt-, buft. xo 707 Prüfungen monatliche haben die Gymnasiallehrer noch fernrrs »orzunehmen. r 6z — (öffentliche Gymnasial-) sind 4 Wochen voraus bekannt zu machen. 3 »7» ■— (mann nach den) die Studienzeugniffe der Stlftlioge, und Stipendisten einzubringen sind. 3 260 — (Key) der in die Rhetorik übergehenden Sintaxisten, wie sich die Gymnasien zu benehmen haben. 5 444 — der Kandidaten zu Granzkammerämtern sollen von den Landrechlen vorgenommen und die Wahlfähigkeit-» dekrete ertheilet werden. 6 44 Prüfungszeit (die) ist bey den Kreisschulcn genau zu beobachten. 4 292 Pseudonimischkn (von) Denunziazionen kein Gebrauch zu machen. 3 14» Pulver (In) und SalniterschwärzungSfälleo, was dem Apprehendenten und Denunzianten abzureicheo ftp. 1 40 — (zur) und SalniterS-Erzeugung und Verkauf muß da- Befugniß von dem Artilleriehauptzeugamte erwirket werden. a 30g — (die Verführung des) und Salniter ausser Landes sollen die Zollämter verhindern. 4 261 — und Salniter in da- Ausland zu verschleißen, ist verbokhen. 4 271 -»-= (bey) und Salniter-Kontrebandeu, wie sich zu benehmen fty. 5 147 . und Salniterschwärzer, wann ihres Arrestes eotlaft feu werde» dürfen. 5 149 Pul- HO ( *37 ) HO S. ©• Pulver (Befugniß zum Verkaufe des) und Salniters in Lestreich ob der EnnS. •— (Ausfuhr des.) — (auf) und Salniterausschwärznng zu wachen. Pulverbandel (Mf zum) berechtigten Kaufleute haben über' den Empfang des Pulvers Vormerkungen zu fuhren. Punzirung der Gold» und Silber-Waaren betreffendes Patent. •— und Stemplung der mit Gold und Silber durchwirk« len Bänder. — der Schwerdfegerarbeit. Punzirungspatenl (Nachtrag zu dem) vom 23. Fe« bruar 1788. PUpill (fein) darf ohne obervormundschaftliche Bewilligung getrauet werden. PUPillar-Bauerngüler nicht mit Jnterimswirthen zu bestellen. —, Depositen (von) Gebühr. —. Gelder dürfen von Pfarrkirchen Grundbesitzern nicht an sich gezogen werden. ------(Anlegung der.) ------wie auf höhere- Jntereffe umgesetzt werden können. ------haben sich der zwey prozentigen Gratification zu erfreuen. —• Rechnung (von der) wie Vormünder befreyet sind. —- Tabellen (Verfassung der) bep Absterben eines Un-zerthans. — — wie zu verfassen sind. — — find Postpvrlofrey. —« Vermögen (Abhandlung bei) eines minderjährig verstorbenen Soldaten. — (über welches) eine ordentliche Gerhab-oder Vor« mundschaftsrechnung zu legen ist. PU- 7 1J8 8 230 8 3*7 9 303 s 36a 3 *53 — J23 4 273 4 8 56 4 598 4 158 2 56 Ci 482 C3 3‘9 5 *38 9 244 s 409 1 671 3 it>7 4 346 6 153 — 33® 1 103 3 30 B. S. PUPillür-Vermögen (die Sichckstcllung des Kuratel« und) betreffende Verordnung. 4 615 Sich auch WaisM- ^)urilK0fejt (wann die Lnfibarkciteii des) ton den Juden gehalten werden dürfen. 7 179 Q. OJlöCffö!Bet nicht zu dulden, sondern ihre Gewerbe einzustellen. 5 379 Quacksalberey und unerlaubter Arznephandel wird ver. 3 2 18 boihen. 6 439 Quartalßrechnungen (wann die) in Tyrol einzusen« den, die Gcfällsübcrschnsse an die Kameralkaffen ab« juführen sind, und wie sich wegen Militär- und Zivil, wcchftlpvsten zu achten ist. 6 23 Auaniergelder (auO der Staatsbeamten kann kein gerichtlicher Verbot geleget werden, findet auch keine auffer-gerichkliche Ceffivn statt, 5 397 6 139 — haben die quieszirten und jubilirten Beamten de or- dinairo nicht zu beziehen. 9 134 Quarliersdeytrag (der Militär.) wird in Krakau ein« gefnhrcr. 9 273 O.uartrerszinns - uud andere Koflenliquidation alle Quartal auf einmal einzubeglcitcn. 19 — Rechnungen, wann kinzusende». 1 603 Quartum genus hominum (Behandlungdes) beydem Kriegsdarlchen. 4 173 ClUfltentbn:gCit>er (nur die) haben die Steinkohlenge. werkschaften zu bezahlen, und sind von der Zehendabgabe durch 10 Jahre befrcpk. 4 82 Quieszenten baldigst zu untcrbringeltt 1 443 10 662 Quies- GI C 239 ) S3. S. AMZszenteir - Gehalte - Bezahlung. 2 439 — (nur) Stencrregiilirungs» und anderen dienstunvrr- mogenden Beamten sind die Tabak«Filial • und Sub-ettloge zu verleihen. 3 417 — (die eine») heirathenden Beamtenweiber, wie im Pensionsfallc zu behandeln. 3 250 ÜUittimflCtt über Stipendien, welche vom Stempel bcfreyet sind. 1 364 — und Zahlungspollete bey GefällS - Vergütungen im Original beyznbringen. 1 447 — für Naturalien an daö Militär monalhlich einzu- fenden. 1 642 — für Provisionen der Galzkammergatsarbeiter zu Gmunden, Sb dem Stempel unterliegen. 2 70 — über die Brückenpauschalvergütungeo sind jederzeit vom KrciSamte zu koramisiren. 2 446 •— (bey den Kreiskaff, n ausgestellte) sollen In der Kreis - amtskanzley protokollirt und vidirk werden. 3 23$ — (welche) der Kreiskaffen bey Liquidirungen als glaubwürdig anzusehen sind. 4 232 •— (ohne ordentlichen) »on der Zunftlade, die Taxe bey Meistcrrechtswerbungen nicht zu bezahlen. 4 316 — (was bey) über Erziehungsbeylrage, Gnadengaben u. d. gl. und bey Erhebung der Pensionen für Kinder zu beobachten ist. 4 3*8 ■— (von) der Kreiskaffe über Fonds-Kapitalien immer ein Dupplikat an die Landesstelle einzusenden. 4 335 — (zu Vermeidung der Verfälschung der) über Stif- t)ings-uiid Stipendien.Beträge wird zu derselben Ein-Hebung auf dem Lande Einleitung.getroffen. 4 7°4 — (welchr landkäfliche) Taxfrei) gelöschct werden können. 6 91 — (der Ausstellung der) über den Gehalt in dupplo sollen chch die Beamte« enthalten. 6 303 — (ohne) über die bezahlte, oder Legitimation über die nicht zu entrichtende Erbstcuer den Orhinariats-Ksnsens über eine Stiftung nicht zu ertheileu. 6 469 QM- HA C 24s ) HA B. S. Quittungen (wann bit) von den Schullehrern und Ge» Hilfen über ihre» Gehall u. aus dem Schulfonde bey- zubringen sind. 7 397 — (wir die) von Schullehrern über Schulstiftungsbey- träge auSzustellen find. g 215 — (auf uuächte) der Besoldungen und Pensionen, wie die Zahlungen zu verhüleu. 8 341 über geleistete Vorspann find stempelfrey. 8 -»81 — (die) der Kreiskaffen, und jene an dieselben in West» galien müssen von dem Kreisamle vidirt «erden, die letzte Sleuerquittung aber ist nicht mehr beyzubringen. 9 126 — .(wann die Militär-) zur Vergütung abzugeben find. 9 358 — über dem Militär verabfolgte Naturalien, wann ab-, zugeben find. 10 220 — über geliefertes He», wann zu erlegen. ie 44' Qlwjt (nach) wird von Kostellecz d«< Zollamt übersetzt. 8224 Rst^bmer und Religion-weiser sollen alljährlich zu Anfang des Schuljahr- über den Nutzen des Schulwesens eine Predigt halten. 1 18 t seus eine Predigt halten. 1 181 — wenn ein jüdisches Brautpaar kopuliren können. U 484 Sieh auch Juden. 14 31(5 Radschlvjsern (die Scheibenröhre mit) werden bey allem Freyschiesseu vcrbvteu. 9 344 /2 129 Radschuhe auf den Straffen zu gebrauchen. | 5 271 Vo 026 Rassrnevien (auf Zuckermehl für dieHnläodischcu) wird der EinfuhrSzoll erhöhet. 6 141 Ragusaner Thaler (Umlauf der) wird verboten. 5 36 Rait- HK ( 241 ) HK B. Raitbeamte (der) zu Triest für Pupillar - uab Kura- ielsrechnungen har zu bleiben. 1 Rartlüpen (Ausweise der) ven Landrcchteo nicht mehr jährlich einzusenden. . 2 — (wegen der) Erläuterung für Tyrol. 10 Rakkten >n der Stdpe der Stadl Triest zu werfen, wird v rSv.en. ■ , 4 Rang Festsetzung für die Lehrer der höheren Fakultäten, t — dt Oberin und Sliftsfraule» des Brünner adclr- chen Fräulenstifts. v 1 — für die Gymnastalpräfekte und Lehrer. , — zwischen Kreis - und Schulkommiffärcn. 5 -— eines mit dem GubernialraihStitel angestellten Kreis» Hauptmanns. 6 Rapporte sollen die Werbbezirke über die zu Rtkroul-trn gestellten, reluirtea Juden einsenden. 4 Rasche (Ganz-und Klon«) Zollsatz. 9 Rstth (durch einen) der Landessteste soll eine öftere und uuvorgesehene Untersuchung der Kreisämler geschehen. 7 Räthe und Beysitzcr (die gegenwärtigen) sind in jeden, Vorträge und Berichte zu nennen. 2 Rathsmänner (bey) im» Bürgermeister Wahlen sol' len die KreiSkommiffärc keine Diäten abnehmen. 1 — (die Bestätigung der gewählten) der Munizipalstädke ' soll von den Orlsobrigkeilcn nicht verzögeret werden. 4 Rathsmaunstelle (Verwandschaft der Kandidaten zur) mit den WahlauSschußmäaiiern m Abnchmuug der Wahlzettel zu erinnern. 3 .—. (ein Wahlsahigkcirsdekret zu einer Bürgermeisters» Syndikats« oder) bey regulir,ten Siädkea veilangeu-der Prüfung aus dem polit. Fache b.y dem Guöeru. 4 Sied Magistrale, Konkurs. Raths-Protokolle stuo acht Tage nach der Sitzung nach Hof zu befördern. ' » «•— - Prorokvlllsten' Stelle (bey Erledig ng einer) welche Beamte sich in die Kompetenz.setze» dürfen. 3 , Haupkreperwrium. st Otdti» S. 210 ‘3 234 7 3 3 55$ 70-.J 33o 423 797 200 401 19 t 643 85 3 231 154 92 l63 TO C -4- ) TO a. G. RMstkazioNs * Belt (Bestimmung dee) liber veräus- serke Staatsgüter. 3 i— (lidhittoe Gemeind) wann einzubringen sind. 2 336 .— (üuf) keinem brvdlofen bürgerlichen Wtrthe eine per« fonalschsnkgerecl tigkeit zu ndktlaffen. 7 8 der Konskription, und Rrkintirutg durch die Kreis-omter an die Landesstelle kinzudegleiten. J 215 — (bey den) der Kriminalstädte auch die Auslagen für Bankalverbrecket, und Vefällsüberttetter verzeichnet rinznsenden. 4 798 — sbep) über die Kriminalkosten die Drznrpkosien abgesondert anzuiühren. 4 8ži' — (über dir) der Dirlbschaftebeomten ausgefvlgteherrschaftliche Nkstzellri betreffend. 5 178 — (nenn die Quartale-) in Tyrol einzusrnden, die Gefällchuberschüffe on die Komet olkaffi« abzuführen, 6 2* — von Nyrmaljchui» oder BruderschafkSfvuds - Unter« richrs- ( 243 ) 25. S. rlchtsg-ldern an die Provinzial - Buchhaltung abzu-fltben. ' 6 44 Rechnungen (Weisung zu) über das Vermögen der gesperrten Kirchen. 6 u&2 — (die) der Boglcyen der Gotteshäuser mit dem In» veniarium der Kirchrugerälhe und den ersorderlicheu Rubriken zu belegen. 7 ,79 — (wie die) in Ansehung bdr Strassen zu verfassen. 7 4*5$ — ( bey den jährlichen) über das Kirchell - Waisen » Spital-und Slistungsvermögen, bey Armeninstikuls-ausweisrn über eine jede Gattung ein besonderes In» venkar beyzulegen. 7 459 (bey den ) über das Kirchevvermögen ist sich nach dem vorgeschriebenen Formular auch von den Sla-iS» guter« zu benehmen. 7 4«$7 — (städtische) sollen in Westgalizien alljährlich geleget werden. 9 325 — (Jnterkallar-) der Pfarrproviforen find gleich bey ihrem Austritte einzuschicken. 10 56 — der Kreiskommissäre über ihre Bereisungen, wie eiuzurichten. 10 205 — über Sequestrationen, wo zu erlegen sind. 10 21 g — über Untcrrichtsgelder, wann einzusroden. 10 276 — (wegen der Taxe für) Erläuterung für Tyrol. 10 3.34 — über Strassenbau. Kosten gehörig cinzureichen. 10 380 Nechnungs » Extrakte (unbrauchbare) von Munizipal-und Schutzunterthauigen Städten nicht einzu« senden. 1 165 — »Mängel, in wie weil von der Landesstelle nach-- zusehen sind. l <>87 Rechnungsführet sollen die Erläuterungen über die Mängel in der ihnen bestimmten Zeit einsenden. 9 285 Rechtsangelegenheiten (einsweilige Direktivregela in) für die Gerichtsstellen und Parlhepeii in Wesrga-lizien. 7 271 Rechtsfreunde Sieh Advokaten. q 2 Rechts- TA ( 244 ) TA B. S. OieditSfud' e (wie sich bey Beunbeiliing riner) itn Falle ootfcmmrnber verschiedenen SDirpnungin zu bei.eh. wen ist. 4 50 j 9?Cd)t6ftrdtt (m) sollen sich die Gemeinden vbne Be-( » tot willigung der Landrsstelle oder des Kreisamls nicht (— 325 einlpffen. • (— 345 ( 2 284 9?pd)t£Ut't6či! in welchen Fällen von dem Kamme« ralpräseutanten ein^estellel werden barf; 1 446 Rechtsvertreter, wenn von Anuswegen zugegeben wird, was in Ansehung der Lazmüchstcht auszudrü-tfcn. 2 275 Rechtsweg (zur Ergreifung des) in Erbsteucrsacheu Zeilfrist. - ' j” 3 '96 — (trenn im ordentlichen) bereits eine Streitsache ent- schieden ist, und neuerdingö bet) der politischen Behörde anhängig gemacht werden will, wie sich zu beuebmin. 3 366 ■— (nicht durch den) sollen die Stempelstrafen nach $8er. sireichung der Frist zum Rekurse, sondern durch die KreiSamter eingeirieben werden. 7 109 — (bey der Anweisung zum) von'der politischen Behörde, wann die Klage einzubringen ist. 9 272 Rechtswissenschaft (Ausübung der) 1 475 Sieh Advokaten, Professoren , Universität. Rechtszug (wie der) in Erbsteuersachen wider das Fis» kalamt Statt findet. 6 26 — in geistlichen Sachen in Westgalizien nach Rom hak anfzuhören. 8 121 Reden ( wie sich bey feyerlichen) Und öffentlichen Abhandlungen die öffentlichen Lehrer zu achten haben. 4 644 Referatsdötzen (von Hinterlegung der) in besondere FaSzikel hat es abzukommen. 1 248 Referent der Studiensachen key der La»rdesstelle soll dem Studienkonseffe öfters bexwvhnen. 1 Z3 Refs- HO C 245 ) V. S> gUcfiWttt fo*T rin Skontro über die ans feinem De» p irtemenke bey der untergeordneten Behörde rückständigen Berichte führen. 1 19S OZ '4.C '!!lNs - Antritt Sr. jetzt regierenden Majestät^ r 1 Best ltkiaung sämmtlicher Aemler und Beamten. £— *$ SKegiuieot Sieh Militär. RegDrcktUreN (die Vistlirung der) bey den regulir« ten Magistraten soll durch die Kreiskommiffare ge-s vehen. (1)!ad)tClt des Rindviehes nicht zu gestatten? 1 442 Reldsückfterl (bey) sollen nicht Gold- und Silberarbeiter ausgenommen werden. ' 4 14* RrinistUNg des brandige r Waitzen (zu) Maschine des Jos. Kiindl. 10 4<" Rnnigungstar für Betten lind Kleidungsstücke, bei) 8 '«6 ansteckenden Krankheiten. \ 9 102 IZö ^ Ausfuhr Nus dem Mantaunischen. 2 447 — von Triest in das Ausland wird gestattet. 4 7 Reisen (zur Vermeidung der) der Bannrichler im Inner, öst.rreich, wie die Kriminaluntersuchungcn und das Verfahren vorzunehmen. 1 47® — (zu) der Advokaten zu Betreibung oder Empfehlung der Parteyge^chäfte keine ErlaubniK zu ertheilen. 3 259 — (die Vergütung der) und Bauriffe an die Maurermeister. 4 *3° R'iselldr welche verbotene Bücher zum Prioakgebrauche . mitführen , wie mit selben zu verfahren. 2 ,44 — (Bücher, so) aus dem Auülaude Herblingen, solle» oo.i den LoLsmietu behandelt werden. 2 316 a 3 Rei' N ( 846 ) GO 9ZeffPrt!>6 (fremde) sollen die Einbruchszollämter um ihr? Paffe »narben , ur.b wie sich weiter zu verhalten, (der) neue Kleidungen, sind vom Zolle befreyet. — (n ie sich die) Staatsbeamten in Rücksicht der Weg» wa»tb von den leer zurückgehenden , oder sie abhohlen» den P erden zu benehmen haben. — (der) wegen, sind anfKommerzial- und Seitenstraffen Weg-oder Meiletizeiger zn errichten, Re'ftkosteN (brr) wegen, wie sich die Kreis-Aerzle, und Wundärzte zu benehmen haben, — — wie die Äreiskommissäre. Sieh anch K? eisamter, Kreisärzte, Kreise kommissäre. — der Advokaten- Sieh — lVergütung der) vom Aerarinm zu Konzertazionr» in Ansehen der Konkursgüter hat nicht Statt. — (über die) zn Revidirung der Gemeind-Rechnungen ordentliche Reistpartikularien beyznbringrn. Reisepartikularien, von KrciSkommiffarcn in Spi. täler Stadien , Stiftung-und Religionssachen nicht ktuznsenden. —- (in) sollen die angewiesene Reisevorschußgelder ange» zeiget werden. •— (welche) einzubegkeiten sind. — (den) sind die Zertifikat, beyz,liegen, welche die Kreis, ömterdem Kanzleppersonale, wenn eö aufKoinmission abg°ordnet wird, avsz' stell.n haben. —— (Einsendung der) über Privaluntersuck ungen. — (Vorschrift in Betreff der) her Kaffrbeamten. (di ) Über Untersuchungen in-Streitfällen zwischen Privaten, sind den KommissionSverhandlungcn bey-znschlicffen. MeWg, Laub, Verbrennen, wird verboten, Rc- B. S, 3 '93 3 394 6 i?z 6 44i 5 420 8 3-8 (l 188 (2 437 (7 4<>9 3 56 6 251» r 353 2 260 3 4Z8 4 667 5 424 7 161 8 219 IO ?Q\ r GO ( 247 ) GO ». «. Re?!stMlfUNg (wie fi t) mlf) der in Niederöstreich bi-find, lichen böhmischen Untrrtbanen zu benehmen. 4 421 RekvgNosjirUllg (bey)der Urkunden wie sich zu achten ifi. 1 602 V- *93 ( 7 221 (Unterlassung der) einer Urkunde benimmt nicht die E nmendunqe» auf den Inhalt und das Innerliche derselben oder Exceptionem Falsi. 1 703 R knilekzivnen (durch wen die) abzuhalten sind. 6 472 CRctrUt’l’imfl (von bet) sind frey: — — Arb-iker in Hammer-und Rechenwerken. - s 322 — ------------------ Schweißer, s 363 i (2 205 -------Arbeiter in Fabriken. <3 3^0 (4 764 -------bey den mit der Oekonomlekommiffion im Kon, trakte sichenden Zünften. 4 7*3 ----------------------- Arbeiter in Eisenwerken. 10 502 —> — bey der Salniter-Erzei'guna. 8 «75 ----zu Trioiallehrämrern taugliche Leute. 3 4.38 --------- Schiffkaechte. 4 74 — — in wirklichen Diensten stehende Tabak, und Stein» pi-lgefälls-Aufsichts.Beamten. 4 305 — (bey der) können Leute von 5 Schuss 1 Zoll genommen werden. 4 5 8 — (bey der) zum Feurrgewehr untauglich befundene, wie zu verwenden. . 7 4*9 — der Juden. Sieh Juden (bey Anwendung zu Kriegs-diensten.) RekrUtirUSgsgeschäft (das) betreffende Maaßregeln., 1 621 \ 2 276 }— 3>° ( 4 485 Rekrutirungskosten liegen den Dominien ob. 3 2 .,6 •— sind nicht mit Bruchtheile» anzurechnen. s 246 , q 4 Re- HO ( -48 ) HO' Mekrukrkun^ko^en wie zu verrechnen , und zu re-parlircn sind. Mkkrutirunzsrechnungen, wie und wohin einzusenden, ©if übrigens unter Mllitar- wann nicht angenommen werden könne. — und Beschwerden , wo und wann die auf dem Lande streikenden Parkepen einbringen »ollen. -— halber, den Berichten bcyzulegendeProtokollSauszüge und Urkunde» bek>essend. ■— (zum) eingeraumre Frist, wann für dem Eigenthümer der tinfiebalrvii'rn Waare avrufangen habe. — in GewerbSsachen betreffend. .— (Behan äunaeu des) in politischen Strafprozessen. ■— (wie sich mil) wider die Konlrebandstrasen im Wege der Gnade zu benehmen ist, -fr- (»ach verstrichener Frist zum) sollen die Skempel. strafen nicht durch den Rechtsweg, sondern durch die Kreisämter eingetriebcn werden. (über jeden) wo es auf Abänderung eines richierli. chen Bescheides ankömmt, sind die Amlscrinnerungen abzukordern. — (nur bjyr) nicht die Revision ist gegen ein Appella-zionsurtheil über eine Nullität zu führen. — in Galizien in deutscher, oder lateinischer, die Bittschriften aber auch in pvhlnischer Sprache anznnehmen. -— (wo und wann) wegen der Stempelflrafe in Westga-lizieu einzureichen. MellstlVN (w:der einen Prediger der herrschenden) wann von einem Akatholischen eine Klage Hey einer höhern Steile zu führen sen. --- (wegen des Unterrichts in der) unehelicher Kinder, wie ßch die Baktr prst?stauti(cher Religion;» achten haben. Ae- B. G, 4 (>77 5 “32 V 477 V 2*5 l6 435 l 6e i 6i 1 185 2 2 40, 5 239 5 357 6 426 7 109 1 130 7 369 9 169 9 33° 6 461 7 13« 8 1 * S ( 2 49 ) 9 V. S. Religion (bey Ehen von Persoiren zweyerle» christlicher) 7 453 wie die Verkündigungen vorzunehmcn sind. 4 96 Rel'siivnßfond (T'schritel ans dem) wie zu verstehen. 1 91 — (K pitalie-r des) können bepPrivaten angelegt werden. 1 4>>2 — b y Bezahlung der Kapitalien dieses Fonds von der Quittung der Kreiskaffe im Dupplikat einzusenden. 4 335 — (aus dem) sollen den alten Pfarrer bey entsiehenden Irrungen in den neu errichteten Kurazien die Stolze- bfibr< n Kollekturen ersetzt werden. 2 5 — (a»s tirttt) hotirfe Lokalk-'plane sollen bey dem Religionsfond ihr Jnstaüalionsdekret vorwcisen. 2 5 -— (nur von d/r Zukase ans dem) foobrn' Exreligiosen, wenn sie als Pfarrer von Privatpersonen angestellet wert en, die Tsxe zu bezahlen. 2 517 —- Fondsteuer wird aufgehoben. 2 528 — (über die dem) gehörigen Sachen mit dem Wirth» schatksamte eingegangener Kauf ohne Lizitazion ist nn> gültig. 3 9 4 —. (kein Kammer- oder) Gut ohne Versteigerung zu verkaufen, oder zu verpachten. 4 307 — (aus dem) werden für mittellose Schüler der Theologie so Stipendien von jährlichen'150 fl. verwilliget. 4 483 —- Realitäten an die Skaatsgütcrvsrwaltung zu übergeben. • 5 440 f—Gcbayde (wem die Aufführung der) zu überlassen ist. 6 464 «— (utr die) und StudicalondSkaffew der Länder wird zu Wien ein Zentrum errichtet. 6 466 — (die den) betreffenden Kontrakte, und andere Urkunden sind ohne Beytretung des FiskuS zur Jntabuli- rung nicht anzunehmen. 7 310 — (Vorschrift zur Sicherstellung des) gegen frühzeitige Reparazkonea der Religions- und Studienfondsge- bäuds. 7 450 --4 (die Sterbtage der auS dem) besoldeten Seelsorger syzl.tch anzuzrigen. , 9 331 4 5 Re« HO ( 350 ) HO Rellgl0nsfonbs-Erpvsiten (wie den) und alten Seelsorgern Ackergründe überlassen werde« können. — — (über die von de») abzulesenden Messen ausgefertigte Vertheilungsbögen sind in Abschriften in der Sakristey anzuhängen. Religionsfvndöfoderung (wann eine) an einer bey einem Sladtrathe zu verhandelnden geistlichen Verlas-srnschaft einzulreiben kömmt, wie sich zu benehme« ist. Meligionssachen (In) ©mbten.5hmingefod!)en ac. sind von Kreiskommiffärcn keine Reiseparrikulanen einzusenden. — (in) wie sich in Ansehung der Schwärmer, dann Deisten zu benehmen. Rklissionsverwandte (Griechisch-nicht unirte) unter-liegen dem dreymahligen Ausgebvthe in ihrem katholischen Pfarrbezirke, und in ihrem Beihhanse. Religiösen, welche in auswärtige Klöster abgerufen werden, keine UebersiedlungSpösse zn ertheilcn. Reluizron; Sieh Fideikommisse, und Rekruti-rung. RkMMMj'Dankal und Kerichksgelder sind längsten-binnen 3 Monaren nach Ende jeden Milirärjahrs abzuführen. Memunkrozion (wann nur eine) den Provisoren der Pfarren bewilliget wird. Rennramrltthen Bücher, (was die) über die Schulden der Grundholden für Beweiskraft haben. Rennrgelder ("er) und Kanfschilliiige AbführungS we. gen, ergangene Vorschrift. Reparations?'; Sieh Bau, Kirchenbau, Pfarren, «nd Strassen. MepacttoNöüULweise (wie die) über Strassenkoste« von den Landgerichten ln Ansehung des Dividente« richtig verfasset werden sosten. Repräsentanten (vom) der Kammer, in welchen Fäl, lt« eia RechtSurrhetl eingestelles werden darf. Re- 9 51 9 «47 4 66. 1 353 3 «11 6 483 5 »55 1 5% 6 474 3 » 3 7 45 < x 146 B. S. GO C *5i ) GO Repräsentanten ($um) des bürgerlichen Ausschusses darf kein Mitglied der Bürgerschaft, welches in wirklichen Landesfürstlichtstandisch' oder städtischen Diensten angestellet ist, gewahlet werden. ' 5 255 — (Kammeral-und politische) wann von Gerichtsbehörden zur Berathfchlagung beyzuziehen sind. 10 313 — der Gemeinden, welche in ihrem Amte für immer belasten werden können. 10 578 Requisitorialen (die) der Kriminalgerichte sind schleu, nig in Erfüllung zu bringen. 7 iag Restitutionsklage (in der) aus Gründen neuer Zeug, niste find die Weisartikel nicht beyzubringen, weder der Erfüllungseyd anjubielhen, wohl aber erst bey der Rechlsführung in der Hauptsache. 1 1** Restzettel über Wirthschaftsbeamten-Rechnuugen betreffend. 5 17S Rettungsmittel für scheinbar ertrunkene, erstickte, er.( 1 263 fronte Menschen. ( 3 133 ( 5 10* (—- -64 (io 446 Reperse (Verzichts.) der Militar.JnvalideN'Beawte« auf die Militärbenefizien sind auf ungestempeltem Papiere auszustcllkn. 4 8Z0 — (für) der Jnvalidenbrautc ist kein Stempel erforderlich. 5 33 ------(die) wegen Bezahlung der Interessen zu 5 pr. Cent von Kirchen, und Stiftungskopitalirn sind stempelfrey. 9 303 R vikl'jager und Förster sollen über die in ihrer Re. vier liegenden Waldungen wachen. S 496 Revision (wie sich der Richter erster Instanz bey angemeldeter) wider zwep gleichförmige Urtheile zu be-nehmen hat. 4 572 — (wie mit der angemeldeten) gegen zwey gleichstim- mige Urtheile fürzugehen^ ' 6 113 — (nicht im Wege der) sonder» des Rekurses ist gegen rin TO ( -A- ) GO ein Appellaziovsurlheil über eine Nullität der weitere Zug nach Hof zu nehmen^ Rkvlsion (wie sich bcy nicht vollführter) von zwey gleichförmigen Sentenzen wegen der Kosten zu benehmen. Revlsivnsschriften (für die mündliche Anbringung der Appellazions- und) sollen die Advokaten den Parleycn keine Reise-ZehrnogS- und Wartgeldcr anrechnen. Revlsivttszug (im) und Appellazionszuge den Akten das Unheil und die Enlscheidungsgründe beyzulcge». Rivisocat (des Sendomirer) Ueberietzung nach Kraünik. Rebolukionsregiermrg (das verborgene Eigenthum der ehemahligen) in Pohlen, anzuzcigen, Rezepten (was bey den) der Kreisärzte und Wundärzte zu beobachten ist. Rhetorik (bey den in die) übergehenden SyntaHsien, wie sich die Gymnasien bey Prüfungen zu benehmen haben. Richter (wider den untern) rckurirenden Parteyen , die Slmtserinnerungen, auf welche ße von dem oberen Richter abgewicsen werden, in Abschrift hinaus zugeben. iu welchen Fällen sein Amt nicht verwalten soll. : -— (für Amtshandlungen des) oder dessen Abgeordneten, was wegen der Taxe zu beobachten ist. ■— (nur dem gehörigen) ist,:- ein Handelsmann seine Handlungsbücher vorzuweisen schuldig. ■— (wir die Spoetulargebnhr zwischen dem) »nd der Dbrigkeit bey Verlasseaschaftsabhandlungen gethcilek werden soll. (wie sich der) rrster Instanz bry angemeldeter Revision wider zwey gleichförmige Urtheile zu benehmen hat. Rlchteramt (zum) sind bieder Laxsatzung unterliegende Gewrrbsleutt in kleinen Städten und Dörfern nicht zu «eh men. Rich- -B. S. 7 396 9 31® 4 329 3 >i) 10 657 9 3°S 9 307 5 444 1 561 2 24$ 2 526 3 347 4 '!)6 4 251 4 57» 4 86Z HO ( 253 ) HO 9?td}fehUtlt (wie das) von demjenigen, der in einem Geschäfte aussergerichtlich einen Einfluß gehabt hat, bet; einem darüber entstandenen Streite verwaltet werden kann. •— (in Gegenständen deS odelichen) Tyrolcr Ta^rord-uung, und Abnahme des Mortuarium. — (bey Geschäften des adelichen) Bezug der Taxe, besonders der Vermögens-oder ©tubtaje. Riemerarbciten (Zoll »er) im Tyrol. v RlMvtttepferde Zollfreyheik erstrecket sich nicht auf die Wegmäute. Rmdk (für erlene) und Kärntner. GleircEiofuhrszoll. RlNdflcisch (Verkauf deS.) — (bey dem) soll die Polizeyvberdirektton auf ächteS Gewicht und übrigens auch auf gules und genußbares Fleisch sehen. Sich auch Fleisch. Rindschmalz (auf) in Hungarn Bestellungen zu machen, wird den Kaßstcchcrn und Fragnern vcrbolhen. Rindvieh (für das) und die Pferde de» Hilerich, oder weißen Arsenik zum Futter zu gebrauchen, und der Verkauf dessen wird untersag». — sogenanntes Redeschlachten nicht zu gestatten. Rindvieh-Seuche (Mittel wider die) der ökonom. patriot. Gesellschaft im Böhmen. Sich auch Vieh. Rißwerk- (zur) Klausen Schwemmen-und Lendgebqu, deS Anlegung, wie auch eines Kohlplaycs, Kvhlbareu, ist die Erlaubniß bey politischen Stellen anzusuchen. Ritterakademie (in Betreff der Theresianisch-Lcvpoldi, nischen) wird den Aeltern und Vormündern einige Nachricht gegeben. — Thcrcstanische wird wieder hergestellek. Ritterstand in Galizien, wklchen Stempel gebrauchen B. S. 3 93 3 201 3 2°7 ) 371 i 453 5 4<>5 3 2 £5 10 Hl)4. 4 669 ' 4 391 9 iS® 1 442 10 5S und unerledigt gebliebenen Berichte sollen die Ländrr-chefs serners einsenden, und was hiebep zu beobachten. RÜ- 7 24 1 430 8 213 4 509 4 353 8 11 o 3 '61 3 231 7 298 8 V2 1 59 (1 91 (1 123 GO C *55 ) GG (wir die) der verschiedenen Steuergaktmrgea auf den königlichen Gütern eiugebrachk werden sollen, (oie Ausweise über die) der Dominiengesällk auf Staatsgütern, haben zu unkerbieibeu. fRyttt einznführen, ist verbokhcn. Rmnvusg (>>') und Döhwischlkippa, wann die Roß, Schranken, und Niehmaiith den Anfang nehme, düi'ten eiugefi'ibrk werden. {Kliffiftt/C Rudeln, Kurs de,selben. — (Wrrih Jsrr) neu.» Rubeln. —- (irblandische necb den) Gebietsteil in Tanrien, und nach den Küsten des schwarzen Meeres bestimmte Waa-rensenoungen müssen mit Zeugnissen der Obrigkeit oder der Zollämter versehen s>yn. ■— Toluppenp'l^e mit der Zvllordnnng Unterliegen. — (wegen Ginsnhiszoll von den) Juchten, wie den Un» kerschleifeu der Begünlrigunge» dieses Zolles ovrzu-beugen ist. Rußiani) (die nach) zu versendenden Waarcn sollen mit Belchciniguiigen der russischen Konsule, oder der Orts-mag'jlrake versehen seyn. — (nach) wir ausiändische Waarcn geführet werden dürfen. —. (nach) und den von Rußland beichten Autheil Post, lens gehende Transitowaaren, was für eine» Zoll zu entrichten haben. — (bey Einfuhr der Juchten aus) auf was die Zollämter wegen der russischen Avisvdriefe zu sehen haben. Ruskowa Boliina (zu) und Borsain Hungarn sollen tie »effinißt galizischhnngar,scheu z«eyZvll-und Drey-,ßigst Einbruchsawter in bollellrende AusstchtSstazio-nen umgewandelt werde». -------und Borsa w rden Aufsichtsstakionen, und Leordina ein Haupt inbruchSzoll» ,-nd Dreyßigstamt. Rustikalgründe (sowohl der von Untttlpanen eivge, fdli)> «. ® 4 671 9 35* 1 43° 8 18O i 43® 3 161 3 231 4 393 4 53l 6 -82 4 603 5 H 7 194 7 254 6 122* 6 syt SW ( 2L6 ) B. S. kauften, als uneingekauft verbleibenden) Stand und Flächeninhalt in den alljährlichen Berichten anzu-reigen. t ' 9 88 Rustlkalgri'Nde (wann die Kontrakte über) und em-pvileunsche Veräuffcrungen der Dorninikalgrünbe be-(idttitit werden. 9 234 - Gleuerrückstande ( wie sich wegen Exekutionen der) aus den Staatsgütern zu achten ist. 4 817 S. Ssamenfrüchte (Vorschüsse der) an nothleldende Un*< 5 253 terthancn. . (— 273 Sachsen (zwischen Böhmen und) Vertrag über Aus, licfming der Verbrecher. 3 5 @ÖCte (baumwollene) werden dem Kommerzialwaaren« limiptl unterzogen. .5 389 — (die Privatplvmbiriing der Gctrcid») wird verboten. 7 233 SakularisarlMSbreven. Sieh Pabftliche Sakula- rlsajtvns - Reskripte- ©Ulfe (für) und Kerzen Taxskalk in Mähren und Schienen. 3 345 — (Satzung auf) und Kerzen in Oesterreich unter der( 6 166 Enns. C fi 3X9 \ — (die)' ist bey Verkauf der Gewerbe trer Gewerbsge- rälhschaften und Waarcn vorzunehmen. 7 401 — (bey) der herrschaftlichen Güter , was sich gegenwärtig zu halten. 1 500 — (für Eintragung einer) in die Landkaftl, Taxe. 10 460 — (ohne), ob Verlaffenschaftsakkiven , 3C. im Wege der Exekution feilznbiethen sind. 10 573 Schanjel (für die am) beym Wasser- ankommenden Feilfthafteii wich Marktordnung bestimmt. 2 195 Schatlirung - und Dokengarn, (vom) des KonsunlV^ Dreystigst Besiimmnng. ' 8 254 SchauspiclergesMchaftkN (herum reisende) ohne weiters über die Granze zu befördern. 8 494 Schauspielhäuser / an welche» Tagen geschlossen seyn sollen. 5 241 - Schatz (der Finder eines) der ihn verheimlichet, und die Käufer desselben werden gesirasek. _ 4 3Ö3 * GA C 261 ) GA B. S. Schützgrsberel ist keinKriminalverbrechen, sondern nur alö Betrug zu halten. Scdeeren, daß die Schleifer den Tuchbereitcrn nicht schleifen wollen, wird als ein Unfug abgestellk. — (fremde) Messer, und andere Schneidwaarea, roic lang noch verkauft werden dürfen. Scheibenröhre, Sieh Schießstätten. Scheibenschießen, Sieh Schießstatten. Schelbstättcn (das Verbot an) und Kegklplätzen, in Gastbäusern verschiedene Sachen ousznspielen, wird eingeschcirlet. ScheidemÜnM (die für Vorderöstr. geprägten) aus dem Umlaufe zu bringen. Schenkungen (Verzeichnisse der) in Ansehung der Erbsteuer, wie und wann einzusenden. — (von den) wie das Mvrtuarium abzunehmen. ■—- Erklärung. -— (zur Rechtsgiltigkcit der) unter Lebenden, was in Tyrol erfordert wird. Scheuern (das den Verboth in den Stallungen und) Toback zu rauchen, auf dem Marsche übertretende Militär, ist anzuzeigen. Schiedsrichter (die Wahl der) stehet den tyrolischen Partheyen frey. Schiesten (das) bey Hochzeiten, und Kindstaufen wird wiederholt verboten. — zwischen Häusern, Holzgestättcn und andern gangbaren Strassen wird verboten. — wie in Krain bey Feperlichkeitco zwischen Häusern verboten wird. * Schießgewehre sollen keine unbefugte Arbeiter verfertigen. - S chreßpulvek (ausländischen) Einfuhr wird nicht gestattet. — (bey Verführung des) wie sich die Schifsfahrer zu benehmen haben. r 3 Schieß- s 257 8 437 Ö 41 1 7 105 6 254 10 30s 7 18/ 4 646 4 84 4 626 5 248 5 377 5 394 5 2Z0 5 367 TOteffMttCtt (ausser den berechtigten) wird das Scheie benschicffen unter Strafe verboten. — (die Slbflcllung der unberechtigten) wird wiederholt befohlen. — (Abstellung der unberechtigten) und Nichtduldung der Kugeibüchscn bey den Lavdkeutrn. — (auf allen) in Tyrol solle» die Scheibenröhre mit Radschlöffern nicht mehr zugclasseu, sondern in Stu-l Hen umgeandert werden. | <&Tct>iff (kc-n vor Slnker liegendes) fjrü ohne vorläufige te-rlsubniß einen Schuß machen. ß nnko-nmen oder abgehrn lassen. 0Ct) fr vecbte (Salzämrlich?) und Pferdreiter sind von d>r R krutirung fr/p zu lassen. — (wUche) von der Stellung zu Rekruten srep find. j — (hlerlän^ige) sollen sich nicht bey ausländischen Cchiffmelstcrn verdingen. Schiff. B. S, 4 820 7 U 7 439 8 iüo 9 344 4 793 4 549 5 44 0 403 5 267 1 25 4 254 4 583 7 420 6 444 4 74 4 158 5 228 5 249 ( -Sz ) s. ®. GchMohll (auf), wenn ein gerichtliches Verbot oder eine Exekution bewilliget werden könne. ©Cfetfftltdflet (btt) sollen ihren Lenken die Beschädi-gungcn bey den Schiffjügen aufwärts der Donau unter ihrer Haftung, und Bestrafung schärfest unter, sagen. — wie für die von ihren Leuten auSgeübten Holz-diebereyen und Waldexzeffe den Ersatz leisten sollen. ©d)iffP24 r— (keine) auf Provisionen, und Ouartiergelder vorzu- eurtfB. . 6 l39 Schnl- D. S. HI ( 268 ) HI Schulden (die Konlrahirung neuer) wird den Juden» kahale» und Gemeinden in Westgalizien vcrbolhe». 7 189 — (die) einer Handlung, wie zu behandeln sind. 10 77 Schuldknmacher (die boshaften) und Kridataneu sollen 6 icyy genau unrersuchk und bestraft werden. 10 102 ( * so ( 2 167 (—• 31,5 Schtlldeusteuer (über die) Einlegung der Fasslvuen, ( 3 332 und derselben Abführung. ( 4 86 (— 642 ( 6 408 X. ( 8 444 Schuldner, desie» Fahrnisse in dem Weg der Exekuzion öffentlich versteigert werden, darf als Käufer dabey nicht zugelassen werden. 2 256 — (wider den) ist über ein rechtskräftiges LiquidationS- Urtheil die Perfonale^ekutio» zu crkhcilen. 3 190 — (Arrestes.Erleichterung eines.) 6 397 Schulsachen. Schüker der Theologie zu vermehren, und das Bedürfnis! des Nachwuchses an der Geistlichkeit zu vermin» tern. 1 503 — (die würdigsten) sind zu Skudenten-Stiflungen vorzuschlagen. 4 54 >— (kein) soll ohne vorher die Endprüfung abznwarten, in die Vakanzen reisen. ^ , 4 134 .— (von dem Unterrichtsgelde befrcyte) wenn sie durch 2 Jahre nach einander nach den ersten Semcstralprü-fungen nur die 2ke Klasse erhalten haben, werden die-ftr Wohlthat verlustiget. 4 S4j »— (für mittellose) der Theologie werden 20 Stipendien von jährlichen 150 fl. aus dem Religionsfonde bewilliget. 4 483 -— (Prüfung der) die sich des Privatunterrichts bedienen. 5 466 ’ — (wir sich in Ansehung der deutschen) mit der Prü- sung GB ( 269 ) B. «. fung bet) derselben Uebcrtretung in Gymnasien z» benehmen. . 6 405 Schüler (binnen welcher Frist sich der) an der Wie. 7 25s ner-Universitäl bey seinem Lehrer (tnmelbtn soll. 9 308 — (die uiigesitleten) sollen von den Gymnasiallehrer-Versammlungen bey den Sittcngcrichtcn namentlich im Protokolle aufgeführet werden. 9 179 ?— (Normal ) a» Orken, wo keine Gymnasien sind, mit Stipendien aus de» Unlerrichtsgeldern zu betheileu. 6 405 Schulen (auf Errichtung Neuer) wann anzutragen. 1 272 — 362 — - (in) soll der zweyte Thcil deS Lesebuchs gelehret werde». 1 416 — i.den) auf dem Lande, wird der Anhang zum Lesebuch empfehlen. 3 417 — (Absch ckung in die) der jüdischen Jugend in Galizien 3 436 ernstlich zu bewirken. — 437 — (bey den Kreis-) die Prüfungszeit genau zu beob- achlen. 4 292 -f- (von Haupt-) wie die Zeichnungsstücke einzusenden. 5 a^<$ —- (über den Stand der deutschen) wie die Ausweise zu verfaffen. 6 71 — (zur Besuchung der) die schulfähigen Kinder zu vcr- halten. 8 5 —* Nvs'Mstl (über Beschaffenheit der) wann Bericht zu erstatten. , • 1 n4/ — (über den Unterricht in den) einer jüdischen Braut das Attest dem Berichte über Heurathen beyzulegcu. 1 99 — — (über den Unterricht in den) haben sich alle jüdischen Hcuralhswerber «uszuwcisen. 1 555 — — zu Laibach wird eine besondere vierte Schulklasse errichtet. 4 694 — — in der dritten und vierten Klasse wird eine Den- derung gemacht. ^ 6 116 . Sch Ulan sialleu (zu besserer Bedeckung der deutschen) Verwendung der Hälfte dks siiftungSfrepen Bruder-schaftSvermötzeus. 3 26s Schul-» ( 27« ) B. S. Gchulanftalten, weitere Verordnung Hierwegen. 4 487 GchUlbÜcher-Traffiknnten erhalten Instruktion. 3 52 Schuldotirungen sollen die neu installirttn Pfarrer fortsttze». 4 330 — derselben Einbringung. 5 438 Schulferien, wie zu halten find. 1 4 Schulfond (auf Zulagen aus dem) nicht anzukragen. 1 362 — (die zu dem) eingehenden Strafgelder mit Ende jedes Quartals einzusenden. 2 141 —> (über die dem) zufliessenden Beytrage von Verlassen- 1 56 t schäften, wie die Verzeichnisse einzusenden. — 586 (2 33 (3 2 31 (5 «So —" — wohin die Verzeichnisse kikiznsenden sind. Z 65 -------diese Beytrage find znm allgemeinen Schnlfonde . abzuführeii. 4 489 — (zu dem Normal-) sollen auch die Juden von jeder Verlaffenschaft oerhältnißmaßig einen Beylrag leisten. 4 344 — (die dem) von Privaten vermachten Beträge find von , städtischen Kassen abzunehmea, und halbjährig au die Kreiskassen abzuführen. 6 36 — 43 — (über den Gebalt, und Zuflüsse aus dem) wann die Quittungen beyzubringen. 7 397 SchUlgebäuDc (bey Errichtung, oder ^Erweiterung der) 1 116 was zu beobachten ist. .5 15 Schulgeld (Einführung des) bey der Klagenfurter Normal-Hauptschule. 1 402 Schuljahr («« Ende des) find die Verzeichnisse über die ausser Land studirende Jugend einzusenden. 1 370 — (wann das) im Steyermark anzufangen hat. 4 473 — (im Anfänge des) solle» die GymnasialPräfekte die Standtabellen einsenden. 5 54 — (in den ersten vier Wochen des) hat sich der Schüler «u der Universi'ät bey seinem Lehrer zu melden. 7 25s Schul- GO ( 271 ) d B. <3, ©C&Uljflfjt (während des) zur Prüfung reisende Pro« fcfforen, wie die Erlaubuiß ansucheu sollen. 7 469 @Ct)Ul|'ugCll3> (wie der) das, Baden iu Flüssen gestattet wird. , 8 137 SÄ)UlkvMMWre (der) Vorrückung. ' 1 588 — Rang derselben. 5 333 — (wie sich die) und die Schulpatroae bey Anstellungen der Schullehrer zu benehmen haben. 6 15.7 Sieh auch Kreisschulkommissäre. Schullehrer sollen ihre Gesuche und Requisiten bey dem 1 ZIF Kreisamle anbringen. — 407 — solle» ihre Gesuche eigenhändig schreiben. 4 123 —- (zur Aufnahme der) und der Katecheten Vorschrift im Böhmen. a 147 — dieselben kann die Gemeinde ohne höher« Vorwisicn nicht entfernen. a 256 — (fur die) wie die bestimmte» Naturalien und Geldbeträge einzuhcben sind. 2 284 — sollen die Kinder von dem Genüsse des Wasserschir- lings warnen. 1 189 — (die) haben der Landjugend Kenntniß der giftarligen Pflanzen, Kräuter , Schwämme, bkyzubringe». 2 348 — (beq Anstellung neuer) wie sich die Patrone und Schulkommissare zu benehmen haben. 6 157 — (von den StiftungSkapilalien für die) können die Nutz- niesser die Interessen erheben. 6 424 — (wann die) und Gehilfen die Quittung über ihren Gehalt beybringen sollen. 7 397 — davon kömmt eS ab. 9 241 — wie die Quittungen über Schulstiftungsbepträge ausstellen sollen. * 8 215 — (wie die) anzusehen sind, welche sich während des Schuljahrs entfernen, oc. 10 583 — (der Normal-) in den Vorstädten Wiens, Pensions- Institut für ihre Witlweu und Waisen. 8 36t Schul- ' B. S. Schulmeistern (weder de») uvch ihre» Weibern ist der Krämcrhandcl zu ertheilen. r »86 Schulrechnmgen (die) über Normalschul- und Unter-richtsgelder sind an die Provinzial-Buchhandlung zu senden. 6 44 Schulstündsaußweise (wie die jährlichen) zu verfassen sind, Formulun 4 673 Schulvisitationen (Tabellen über die) ordentlich kin- zusenden. 1 313 Schulvvrsteher an jeder Landschule ist der Seelsorger, und demselben alle Folge zu leisten. 10 631 Schulwesen (über der» Nutzen des) sollen die Rabbiner . und ReligionSiveiser der Juden alljährlich eine Predigt Hallen. 1 igi — (das) betreffende Akten sind den Schuldirektoren mit» zutheilen. 2 215 -— (des) halber, was in Ansehung der zum E^jesiiiten» und Edukazivnsfond im Westgaliziea gehörigen Güter zu geschehen hat. y 278 Schulzeugnisse (wie die) an Normalschuleu auszustel» lcn sind. 1 235 — (dey Ausstellung der) über die Qualifikation zu den lateinischen Schulen, auf waS die Direktoren der Hauptschulen Bedacht nehmen sollen. 3 90 — (bei) Ausstellung der) die Unfüge zu verhindern. 7 471 Sieh auch Gymnasien, Katecheten, Lehranstalt, Professoren, Prüfung, Stipendien , Studien , Universität, Unter» richtsgeld. Schuß (einen) soll kein vor Anker liegendes Schiff ohne vorläufige Erlaubuiß machen. * 4 793 Schustern (bei)) ist das Pfuschen abzustellcn. 2 472 SchUttfubr-Abgabe zu Triest. 5 388 Sich auch Schotter. Schwamme (auf schädliche) zu sehen. r 1585 Schwam» TO ( -73 ) TO Schwcknims, Kräuter, giftiger, Kennkniß ist der Laub« jugend durch die Schullehrer beyzubringen. — (der Verkauf der) an einzelnen Orlen ist nicht zu dulden. @C$tMntt5?t (wie stch in Aofehen der Deisten und anderer) in Religioiissachen wegen der geheimen Zusammenkünfte zu benehmen ist. Z 2ir Schwärzer (wie die mit Wagen und Schlitten eia» brechenden) von dem Kordon zu behandeln sind. 6 160 -— (die ungarischen einschleichenden Tabak-) hindauzu- halken. 6 422 Schwärzung des Gold und Silbers aus dem Lande wird verboten. i go — (zur Entdeckung der) hebräischer Bücher, was zu beobachten. I 421 — (bey Verdacht einer), wie die Hausvisitakionen vorzunehmen. i 439 — (in) Fallen des Pulver und SalniterS, was dem Apprehendenten und Denunzianten adzureichen. i 40 •— (in) bettelten« deutsch erbländifchcr Unlenhan, wie (2 11 in Hungarn behandelt werden soll. (—- 178 — (in) Sachen sind die Auszüge, oder Abschriften der Kriminal»Untersuchungsaktcn durch die politischeLan» desstelle anzusuchen. 3 103 — (auf die im Laude überhandnehmende) sollen die Landgerichte, WerbbezirkSkommiffariate, und Grund-obrigkeilen aufmerksam seyn. (i 33 •—-Waaren, wenn bey einem Magistrat »der Orlsge» richk eingebracht werden, wie zu besichtigen. 2 40 —. Entdeckung des Viehes, wie zu belohnen.- 8 477 Sieh auch Konterbande, dann unter den Schlagwörtern der Artikel z. B. Tabakschwärzun« gen 3c. Schwangeren (das Aderlässen bey) Personen, und die Zungeudrandlösung bey Kindern wirb den Hebammen verbvthen. 4 3*8 Hauptrepertorium. $ Schwgkl* B. S. 2 348 6 iijf GO ( -74 ) GO B. (5. StAwÜNsskkkN (die) nach Triest von auswärtige» Staaten jtsitt Gebähre»(kommrnden Weibspersonen der Po, lizeydircktion anzuzeigen. 5 257 lSchwarzenbetg (Fürs!) erhält Holjschwemm « Privilegium zu Krum«». 1 20S Schwefel - (zur) und Vitriolöls Erzeugung, Privilegium für Beckerhrim. . r 404 C3d}Wittt? sollen nicht auf Wiesen uud Äecker gelassen werde». i 105 — (der Austrieb der) ist möglichst zu erschwere». 8 133 — «und Pferde Schwemme» (das) wird nicht nur bey der Bärenmvhle, sondern auch in dem ganzen Wienflusse verboten. 8 246 Ochwemfl. isch (Satzung auf das) in Wien. 2 179 >— (des finnigen) wegen ergangene Vorschrift. 3 192 — (frisches) Würste, dann Schweiuschmalz sollen die Wirlhe in den Vorstädten nicht über die Gaffe verkaufen. 4 85 Schwkltz (wie sich bey Versendung böhmischer Tücher nach der) zu benebmen ist. 4 367 — (wie die Ausfuhr der Ltfengeschmeidwaareu in die) gLflalter wird. 4 855 SchwesM Klee vd^r Luzern, Natur und Eig-»schalt. 2 101 Schwemmen der Pferde und Schweine wird nicht nur bey bA Bareumühle, sondern auch in dem ganzen Wienflnße verboten. 8 246 — Gebäude Anlegung wegen, wo die Erlaubniß anzusuchen. 5 9 SchwerdMerarbeit (der) Punzirung. 3 Z22 E-ezchLMi^zer Zoll - uad Dnyßigstamt wird in eine possAnende Station nach Leschnicze übersetzet. 7 223 Sczercc (Piflours über) von Lemberg nach Za-mosc tz.hi jetzt über Zolkiew und Raxva. 4 626 ®?£$>0S(Kurs der rs kr. und) in Tyroi. 7 Z-rs — (Vechäitniß der) gegen die Soldi wird bestimrnek. 8 136 Sekfah- HK ( 275 ) HK B. S. Seefahrer'Institut (aus dem) in Triest betheille Arme werde» vom Quitknugsstempel beftepct. 2 9 Sich auch SHlfffatth. Geelenbeschreibung wird in Westgalizien elngcführt. 8 98 Seelsorger (auf die Person des) sollen die Dotations-^ bögen nicht mehr geschrieben werben. " 2 5 ueu ausgefchke^ wenn angezeiget werden, sollen auch deren Normalzeugniffe beygeleget werden. 3 39 (die für die) den Zehend zuführeudeu Fuhren unterliegen der Maulhentiichkung, nicht aber Baumaterialien jum Kirchbane. 4 394 ^ (wie die) kö griechisch. katholischen RituS die unter dem Name» Proskurne zu leisten gewöhnliche Giedigkeit zu fodern berechtiget sind. 4 662 .— (die Lauf- Trau - und Lodlcnscheiue der) wann stem. prlfrey,sind. 4 66z .— (.0oh dem) deö Ortes feilen die Kirchenrechnungen, und Extrakte auS denselben unterfertiget werden. 6 85 —. sollen auf richtige Führung der Matrtkcn bedacht sepn. 6 433 — und Obrigkeiten sollen daS Publikum zur Anstellung geprüfter Hebammen aneifern. 8 497 — (die Slerbtage der aus dem Religioosfond besoldete») sogleich anziizeigen- 9 331 — (den neu angestellten) unter welchen Modalktäte» einige Kirchengründe oder andere Grundstücke zugeweu- det werden sollen, 5 335 (die Abnahme der Mcffett von den) betreffend. 6 464 .— (wie den) Kircheugrönde oder andere Grundstücke zugeweudek werden könne«. 7 9 sollen äußerliche Kirchenstrasen nicht eigenmächtig verhängru. 10 29z Sieh auch Administratoren, Erpostten, Geistlichen, Kirchen, Kurargeistlichen, Pfarrer- Seffen (des) wegen wird in der Gotkesdieustorduung etwas heygerückk. 2 45* — (in Betreff des) und der Meffekk, wie weit vo« besj s 2 bis« H-A ( 276 ) B. S. bisher beobachtete» Kirchenandacht abgewichen werden darf. 6 462 Seide (für) von Görz nach Wien, und von Görz nach Grcktz Frachtlohns Bestimmung. 1 zür — Galleten oder Kokons, AusfudrSzoll. i 312 — und Zwiriikantea Privilegium für die Fabrikanten Müller und Eisenmeier. 1 213 — erbiävdische versendete in die k. k. Erbländer, wie zollämtlich zu manipuliren. 2 rgz — (auf) kann die Kommerzial - Leih - Bank leihe«. 10 104 — (Vorrälhe von) wie gestempelt werden sollen. 4 109 606 —- pohlnische Leibbinden unterliegen dem Kommcrzial- siempel, und der dießfälligen Gebühr. 4 489 Seldmspizmtlschme (über die erfundene) erhalt Mathias Opferkuch ein Privilegium. 3 30 Seldenzrugfabrikate (wie die) des Andra Braun, iich, und Gottlieb Hornpostel vom Ausfuhrszvlle be-frcyel sind. 7 29z Seidenzeugmacher (aufdie Pensionsbetrage der Witt« wen und Waisen der) soll kein Verbot, keine Verpfändung u. d. gl. Statt finden. 7 139 .— (auf die) und Düiituchmacher der Auswanderung wegen wachsam zu seyn. 7 421 (Seite S-eh Saife und Triest. Gelkenqewehr (mit meuterten) ob die Handelsleute haudeln können. ' 10 112 Skltengräbm (Einackerung der) an Chausseen wird oerboten. 1 675 Semen Amomi (auf) Zollsatz. 5 241 Semlrrarien - Foadsrechnnngen nicht mehr an die Slaatshauplbuchhaktung, sondern au die Provinzial-Buchhaltung abzugeben. 6 44 Semmel Sieh Bröd. Sensalm (der) wegen bestandene Ordnung wird wieder eingesührl. 3 4»6 Sen- HK ( 277 ) HH / - Z B. S' SensckleU (die Bücher der) sind ordentlich zu führen. 10 114 — sollen alle Gulstehnngen «nterlaffcu. 10 116 Sieh auch Wechselsensalen. Seusen und Sicheln, dann anderes Eisenwerk (auf) erstrecket sich auch derVcrboth, Krwgsbedürfniße nach Pohlen auszuführen. 4 290 -— (die Ausfuhr der) wird wieder erlaubt. 4 847 — (wie die Ausfuhr der) Sicheln und anderen Eisen- geichmeidwaaren nach der Schweiß gestaltet wird. 4 64$ Sensenhämmer (Gerichtsbarkeit über). 6 185 — (wie über die) die Gerichtsbarkeit den Berggcrich» ten und den Grundobrigkeiten zustehet. 7 474 Sensenschmiede und Blechschmiede stehen unter dem( 1 357 Bergwesen. (— 365 —> welche vom Soldatenstande frey sind. -2 322 •— (auf die Auswanderung der) dann Eisen- und Stahl- arbetter ist Acht zu haben. 4 8,31 Sequestration fahrender, oder beweglicher Güter betreffende Vorschrift. 4 «83 — der Genueser Güter. Vo 326 l— 494 Sesselüberzüge fremde roßhaarcne, wie gu verzolle« ^ 2 33 Seuchen, Sich Viehseuchen. (7-4 Sicheln, Sieh Sensen. Slcherheitsüvftatten (die bestehenden) in Rücksicht der Fahrenden werden erneuert. 4 L6 — in den Häusern der Hauptstadt in Krain zu treffen, wird befohlen. 7 210 Sicherssellung der drepjährigen Steuer und Einreichung der Tabellen bey jüdischen EhehimmelSausstel-lungen. 3 3$7 —. (die) des Waisen - und Kuratelpermögcn betreffendes 4 6.5 Verordnung. ( 6 32 — (Vorschrift zu) des Erbsteuckvermögcns. 6 281 — (zur) der Depchteukaffen, wird eine Weisung er- lheilet. 9 s 3 Sicher- (wie den) und hnngsrischcn Handelsleuten, und Fabrikanten gestaltet ist, ihre dortigen Fabrikate in die deutsch-erblandische» Provinzen einzuführen. 4 166 — (wider die Eiinroboer im) wie die Urrheileder üstr*i» chischeu Gerichtsbehörden in Schuldsachcn zu vollziehen sind. 40 I2_5 Gü'cherchaus zu Kratz. 7 Y4 Sieciechowice (per Poststation zu) Uebrrsetzung nach s^vaitowicn. 10 202 Wzxgel, zur Waaren HD: ». S. Sieldce (bit Zolllegstatt zu) wirb «ach Miedzyrzyce o-rsetzek. 9 254 gieraslawice (zu) und Niepolomice wirb eia neues Gränzwegnianthamt errichtet. 6 102 Eklöer und Geld sollen die Juden und andere Nego» z anten nicht einhandelu und außer Land schwärzen. 1 90' ~-s und Gold-Darlehens Eröffnung. 2 266 — 287 -— und Goldwaaren Punzirung. 2 260 .— (mil Gold und) durchwirkter Bänder Punzirung und Stemplung. ' 3 253 —• Münzen (Vergoldung der) ist verbothen. 3 339 >— (G,,l>- und) Arbeiter sollen nichtbey Reihzünften an- genommen werden: 4 14* — (in die N-ulciningische Westerburger Gold, und) Lot, t rie zu spielen, wird verbothen. 4 27® —« n ab Goldarbeiter sollen keine Ausländische Münze beuitheilen, noch einlöse». 5 3< —- und Golvarbeiier (bey Aufnahme der) wie sich zu benehmen. 8 475 — (wegen Einkauf des Golds und) dgnn dessen Ein» schnielzung, Einleitung zu Krakau. 9 326 —. und Gold-Münzen; sieh Münzen. SwgeN (bas) bey Leichen der Protestanten ist untersagt. 8 435 -- (wie sich mit dem) und Läuten bey Beerdigungen der Leichen der Protestanten zu achten ist. 9 237 Singknaben (von den StiftungSkapikalien der) Schul» lehrer, und Stiftungsknaben, können die Interessen von den Nutzniessern erhoben werden. 6 424 Smlaxrsten. Sieh,Gymnasialsachen. SillUP-und Kirschengeist einzuführen ist verbothen« 1 Z4o Sittengerichte. Sieh Gymnasialsachen. Sitz den Frauen der Universitätspröfessoren bey Gericht zu geben. . »43» — ist den Fiskaladjuukten bey de« Landrcchlen, und übrigen Gerichtsbehörden eingessandeu. 3 aai s 4 Sitz- HA ( 28® ) HA B. S. Sitzgroschen. Sieh Musikimpvst. Skaliczer Gränzzollamt wird nach Sudömerziez verlegt. 8 249 Skontrirung der Kasse ist nicht auf bestimmte Zeit zu beschränken. 1 ^ — (wie sich bey der Landes-Better.) z» benehmen. 7 169 SkvNtro über rückständige Berichte, wie der Justitzre» ferent zu führen habe. 1 19g Smirna (daß sich die französischen Kauflente in) unter den Schutz der koalisirtc» Mächte begeben haben. 4 337 Sohlenleder (wie die Ausfuhr des) und Pfundicders gestattet wird. r 9 107 Sohn unehelich geborner, wenn auf Besitz der Sache Anspruch macht, wie solches zu verstehen. x 1 696 Soldaten (in einem Hause, wo) einquartiert sind, wie sich das Zollpersonale bey vorzunehmender Waa-ren-Visitazion zu benehmen hat. 4 827 —- Stellung nie als eine Strafe zu erklären. 1 227 — (verdienten Unteroffizieren und) allein, sind die min- dern Dienste bey Justitzstellen in Westgalizten zu verleihen. 7 218 .— sollen ohne Erlaubniß kein Gold, Silber, Prazio- Entlassungen (Gesuche um) in Westgalizien sind bey den Kreisamtern einzurcichen. 9 352 — —■ (bey de« Verzeichnissen der) ist genau fürzugehen. 9 369 Sieh übrigens unter Militär nach. Soldi (gegen) wird das Verhälkniß zwischen Zwölf-und SechS-Kreutzerstücken bestimmt. 8 136 Sonn- und Feyerlagen (an) wird der Handel verbolhen. 2 356 — (an) und gebothenen Feyerlagen keine gerichtliche Handlung vorzunehmen. 4 631 u— (an) gerichtliche oder frcywillige Versteigerung vor- sen, Obligationen oc. kaufen. 10 703 -»nehmen, wird verbolhen. 5 246 SoNN- ®S—- (der Justiziaren der) Gehalt, wie der Arrha unterlieget. 6 276 —- (auch die)^haben sich nachdem vorgeschriebenen Formulare zu den Kirchenrechnungen zu benehmen, 7 467 — (Propinations-Pachtung der) wird den Beamten ver- bothen. 9 — (bey einer auf) lautenden Obligation Umschreibung was erfordert wird, > 9 $7 — (der) und königl. Güter in Westgalizien Belegung mit der Steuer gleich den Privat- und geistlichen Gütern. 9 ?38 — (Über die Kaufschillingsgksder für) wie die Ausweise verfaßt werden sollen. 9 28* Staats- GI ( 284 ) . B. S. Staatsgüter (wie sich auf den) wegen den E^ckuzionc« der Rpstikalsteuer.Rückstände z» achten ist. 4 §17 — (,'ider die Rückstände der Dominiengefälle titif) sollen die Ausweise unterbleib!-,,. 9 352 — (Pächter der) sollen sich -116er die Berichtigung der Steuergebühren bey den Bezirksämtern ausweiseu. 8 4 Staatshauptbuchhaltung wird errichtet. I 6,0 — (Aenderung byr Organisining der.) 4 74 — (an die) die Journale und Rechnungen von Normak-schul-oder Brudcrschaftsfonds-UnterrichtSgeldcrn oc. nicht mehr zu senden. 6 44 Sieh auch Buchhaltungen. Gtaatskanzley kann Pässe für französische Auswan- (2 23 derer erfolgen. v , 68 (2 180 Staatskassen (bey den) keine Obligation auf den Na-,f£ men eines öffentlichen Fonds ohne schriftliche Bewilligung der Landesstelle umzuschreiben. 9 131 Staatspapieren (mit) zu negvziren, wird den Kre, diktskaffe. und Buchhalterey-Beamten verbothen. 9 137 — (wegcu Darlehens in) und Verschreibung der Valuta im Baaren. 10 135 Sieh auch Obligationen. Staatsverrath und dessen Bestrafung. 5 5 @tdl)te (wen die) zum Wirthschaftsanwald wählen können. 2 184 — (über das in die königl.) ausgekcllerte Bier, sollen die Wirkhschaflsämter besondere Verzeichnisse führen. 4 s 66 — (die) sollen überflüssige Holz- Heu Slroh-Vorräthe auf offene Plätze verlegen. 4 315 >— (die Feuerlöschordnungen für die) werden erneuert, und auf alle Märkte und Dörfer auSgedehnet. 4 593 — (die königl. und Dcrgstädte) wann die Präliminar» Systeme einfenden sollen. 4 865 — (für die) im Böhmen Dircktlv-Regcln. 8 49° : ,; ; % ' z Städte «WP ( 2 85 ) GA B. S. Stücks (hie königl.) sollen über aüsscrordenlliche Auslagen die Genehmigung des Krcisamts einhohlen. 10 232 — (in den) wann die Insasse» bry Einführung der W rrhschaftenolhdürste mauthfrey find. 10 261 S,.-i> a»ch Munijipal'Stadte. Städtische «erntet sotten kein landesfürstliches Siegel (übten. 1 Z2» — Beamte; Sich Arrha, Beamte, Besoldung', Bürgermeister, Magistrate, Raths-mdnner, Syndikus. — Bierlatz in Triest (der) ist von Gebräuen, nicht von Schankwirlhen abzunehmen. 4 *73 — Gemeinverealitalen (Anschläge zur Verpachtung der) nach welchem Formular zu verfassen. 4 682 — Gemeindrechnuiigev. — Gemeindrenien. G>. h Gemeinden, und Rechnungen. — Gründe (auf) hypvthezirter Forderungen wegen, ro» * die Vorzugs Slreitigkeiten mit dem Fiscus zu verhandeln find. 7 3°9 — Untersuchungen (bey) wie sich die Kreisämter zu benehmen haben. 1 >8! Sradlbeleuchtung, in Gratz. 6 321 Sieh auch Beleuchtung,. Stadtbücher; steh Grundbücher. StadthauptmaNN (mit dem Titel eines) wird zu Prag dem Grafen Wratislaw die Leitung der Polizeyge-schäfte anvertrauet. V' 4 ni Stadtrechlen (nach den königl.) in Böhmen in Jnju-rienhäudelu die Strafe wider die Uliicrthanen durch Unheil nicht zu verhängen. 3 2 Ställe mit freyem Lichte zu betreten, wird verbolhen. 1 95 — find nicht hu pflastern. m l64 — in s'iben hohe Thüren zu bauen. '* "34 .—- — keine Kutzer zu errichten. y 4 l78 ------Tabak iu rauchen, wird dem Militär vubocheu. 4 646 ' ' . Ställe V. S. -Stäüe (zitk ersten Herstellung der) für die Bkschellhengste öie Kosten aus dem Bequartirungsfond zu bestreillea. 6 123 (ZinnS für die) für die Befchcllhengste. 7 213 9 81 Stände (die böhmischen) können zu Ausfertigung der Abschriften du5 dem bei) der Landtafek bessiidiichett ständischen Archive, und zur Eintragung der Urkunden in dasselbe die Bewilligung ertheilen. L Z88 — (an die böhmischen) wird das Landesarchiv über' lassen. 15 — (bey) waS für Gegenstände anzubringen sind. 2 6g Ständischen Kollegium (bey dem) sind die Konskrip- tions- und Rekruriruugsrechnungen abzngeben. 1 477 (aus dem) von Mail. Sr^ Majestät Leopold II. ge» schenkten Jrinerarinm in Böhmen errichtete Mädchen» Stiftung. Z irg gp— Getränkaufschlags Einführung , dann^Aufhebung der Kriegsschuldeo-und Pferdsteuer in Oestreich ob der Enns. 3 1517 — Obligazionen (auf welche Art die) ssatt der Lieferscheine unmittelbar bey der Creditsbnchhaltercy erhal- ten werveit können. 4 497 Kollegium (bey dem) ist sich wegen Zmmatrikalirung io die adelichen Matrikeibücher, nicht aber an die Landtafel zu wenden. 4 6<5j — (bey der) Oberkasse die Abfuhr der Erbsteuer betreffend. 6 433 — Obligazionen (wie die Mit den) stakt boater Abfuhr bey den Fondskassen geschehe« mögenden Unterschleife hindanziihalten sind. 7 207 — Papieren (zu Zahlungen mit) an die Fondskassen ist die Bewilligung der Landesstelle erforderlich. 7 .322 — Buchhalterey (der) sind bey Natural-Transporkendie Fuhrlobasquittungen zur Adjustirung zuzustellen. 8 303 — OWigationen (gegen Einhandlung der) dürfen die Beamten nicht die ihnen im Baaren zur Fondseinlage anoerlrauten Gelder Umtauschen. 8 103 w Odligaktvnea (von Einsendung der) welche stakt bag, HA C *$7 ) HA B. S. baarem Geld in Abfuhr gebracht werden wolle», hat es abzukommen, doch nach den bestehenden Vor« schriflem 9 133 Stark und Haarpudergatlungen besser zu erzeugen. 1 319 Stafetten aicht durch Bvthen zu versenden, und aste Ritte vorzumerken. 2 27a — Depeschen so sten dir Postillionen keinen anderen zur Beförderung übergeben. 2 456 Sieh auch Postsache». Stühs (bey fein) und Zeugschmiedgesellrn daS fege» nannte Gesestenmachrn abz-ist stcu. 1 2^8 — und Eiftiiarbkitgewerbe Verleihung in Steyermark» 2 420 — (Einfuhr des ausländische») wird nicht gestattet. 3 230 (Peiyilegium für das vo» Jos pH Kuppelwieser erfundene) Kochgeschirr. 6 118 — Arbeiter, (auf Auswanderung der Srnsenschmiede, der Eisen'und) ist Acht zu haben. 4 831 —■ Schmiede (mit was die) Handel« können. 10 11a -— Waaren sind mit dem Namen des Meisters zu bk» zeichnen. ' 4 348 Stammknlegat; Sieh Erdsteuer. Standes-Erhohung während des ZwischenreicheS von 1 625 einem Reichsoikariate, wie anznsehen. 2 533 —(wann die Jnlimazionen d r) und Privilegien von den Länderstellen an die untergeordneten Behörden zu Mache« sind. 7 »4» —- (wegen der) nur gegen Entrichtung der Taxe. 10 .574 Standrecht (die Vergütung der Kosten bey) 4 76a StandrechtsMaMe Behandlung der Räuber. 6 151 Stanislawow (jii Zolkiew , Kalusz,) Kolomea, zu Sassow, Olfzänica, und Gaja werden Schran-kenwegmtulhe, zu Babice und Klimec Gränzweg-mauthe errichtet. 4 5SS Starina (das zu) im Umgarn bestehende Zoll-und Drey. ßigstamk wird nach Alfo Jablonka. und bas Mt, nutienamt vo» da «ach Starina übersetzet. $> 296 » Sttp C 288 ) B. — — und Kanalbau - Gesellschaft (für die) Privilegium. 8 124 — - Brüche (Vorbeugung der Entzündung der) 3 421 — -und Lorferzeugniß. Tabellen (Verfassung der) ( 8 214 Ž 9 284. — ip denselben ist auch der Erzeugungs * und Verkaufs- Preis bcyzusetzen. 9 320 — - Gewerkschaften haben nur die Quakembergelder zu bezahlen, und sind von der Zehendabgabe durch 10 Jahre befreyt. 4 82 ©teinfaij (auf ungarisches) sind die Anweisungen nur von öen Landeskreisamlern auszufertigeo. 3 321 — (zu Verfertigung der Pottasche aus galizischem) erhält Franz von Weißbach ein Privilegium. 4 204 -1- (wann die Anzeige« über den jährlichen Bedarf an) einzubringca sind. 4 641 — - Betrage (über den Bedarf der hungarischeo) wann/ 7 7 die Ausweise einzubringen sind. \— 470 Steinöhl (vom) Lern - Lorbeer - und Pechöhl, Aos- fuhrszell. 1 <$19 Stel- GA ( 289 ) GA B. S. Stellung zur Milih. Sich Soldatenstellung und Militär- Stempel (vom) und Safi’ti ist das Jnvalideninstilttt bey jufailenhen Vermächtnissen befreyet. 1 35 >— (wegen) der Kacken sollen keine Karlenfabrik-» oder Hausvistkationen Skati haben. 1 z6 — (vom) wann Berichte ob Sliftungs oder Kirchen- gelddarlehen, bcfreyt sind. 1 87 — (mit) versehene Quittungen nuißen über die bezahle ten Zinnsgelder der Pächter und Ünkerlhaneu stall der Aufschreibbüchel ausgefertiget werden. 1 164 ( 1 ISS — (mit) wie sich noch in Tyrol zu versehen fey. (2 03 (— 255 — (statt) wird in Tyrol ans die einzuführenden ausländischen Spielkarten ein Impost gelegt. 1 196 — (dem) unterliegen die Kinderkarten. 1 261 (dem) unterliegen Stipenbienquittungen und Anweisungen. 1 364 — -Gefall in Tyrol wird aufgehoben. 1 373 — bey Anweisung der Stipendien und Ausstellung der Quittungen. 1 503 •— bey Zeugnissen, die vor Gerichte gebraucht werden, welchen zu gebrauchen. 1 514 — zu emphikeurischea Kontrakten, was für einer zu nehmen. . 1 620 — (vom) welche Provisionsquittungen bcfreyt sind. 1 623 — (vom) ist die Militarbettcradtnodiakivu nicht befreyet. 1 625 — (vom Quitkungs) werden die aus dem Seefahrer» Institut bctheillen Armen befrcyk. 2 9 — (dem) ob Provisionsquiltungen der Salzkammer- gutSarbeiter zu Gmunden Unterliegen. 2 70 — (vom) sind die Verträge zwischen Obrigkeiten und Uuterlhanen über Ablösung der Zinnsgetraide, oder anderer Natural - Urbarialgiebigketten freu. 3 160 Hanptrcpertorium. * B. S. 6r>tertippl der Hand - und Normerkbüchel über Pacht- abschlogS. Zahlungen. 3 330 — und Taxgebühr für die DepositeneLtrakte. 4 ö2 — und Toz^freyheit (wie die) dem Vertreter einer Konkursmasse zugestaaden wird. 4 97 — (wann der klaffenmäffige) der Büchel be- Pachtungen zu gebrauchen ist. 4 i§i — (Tabak, und) Gefalls < Aufsichtsbeamten, welche in wirklichen Diensten stehen > find von der Rekruti- rung ftey. 4 305 und Tazfrey sind alle Staatsbeamten bcy Dietist-kauzionSbehandlungen. 4 504 -— (vom) wann die.Tauf- Trau - und Todkeafcheine der Seelsorger ftey sind. - 4 663 «—- (vom) sind die Verzichtsreverse der Militckrinvali« den * Beamten auf Militärbencfizien befteyrft 4 830 — für die Reverse der Invaliden - Bräute, dann bey den Berichte» über UkbersiedlungSgestiche - ist keiner erforderlich. 5 33 — (vom) sind die Quittungen der Pensionen jährlichen Ertrags von 50 fl. bcfteyet. 5 110 — Gebrauch des galijischen Adels betreffend. 5 231 — Palenisüberlretungcn halber verwirkte Geldstrafe, wann in eine Leibesstrafe abzuändera fey. 5 590 — (mit welchem) die Erbserklärungen bey Gericht zu versehen sind. \ 6 333 — (ftey vom) sind die offiziöse« Stiftsbriess - Exemplare. 7 23 — (vom) ftey sind die Quittungen über geleistete Vorlpann. 8 431 >— (ohne) sollen die Verlaffeuschaftsbehärdeo die Bcy. lagen in Urschrift oder vidiwirler Abschrift einsenden, z i?3 — (eine« neuen) bedürfen jene Urkunden nicht, welche vor Kundmachung des Stempelpatcms in Wkstgali-zien auf j pohlvischen Stempel «usgefertiget worden sind. 8 137 Stem- GA ( 291 ) GW B. S. Stempel (wie sich mil dem) bey alten bey Gericht vorkommeudea Urkunden in Westgalijie» zu benehme» ist. 255 — (vom) find die Reyerse brfrcyet, die wegen der 5 pr. C. Jnrereffen von Kirchen - und Stiftungskapi- tollen auszustellen sind. 9 303 — (Nachholung der unterlassenen) während der feind' lichen Unruhen im Juneröstr. io 265 Stempelbogen (des klasscomässigen) Beylegurig zu einer gar nicht, oder zu gering gestempelten Urkunde ist von der Patentalstrafe nicht befreyet. 3 394 Sttmpelpp ter, wie «sch in Tyrol zu gebrauchen. 2 63 — %55 — (Berschleisser beS) und deS Tabaks sosten ihre Be- fugniß nicht an andere verkaufen. 10 567 Stempelpatent ( das) vom Jahre 1788 wird im 35, §. ira Ansehung der Eiutreibung der Stempel-strafen, abgeandert. 7 109 -------für Westgalizien. 7 323 — (der -L. § des) vom Jahre 1788 wird erläutert. 9 30 — (Erläuterungen über das) vom 2. Juuy 1796. für Westgalizien. 9 229 Stempelftrase (wie und wann die) mittels der kreis. ( 7 xoj ämtlichen Assistenz rinzubriogen. (—109 — (wo und mann die Rekurse wegen der) im Wcstga- liziea einzureiche» sind. y ZZO Stempel (Kommerzial- oder Waareil') Patent über denselben. i 5Ö2 — der Westen und Gillets von Musselin, Dombaffin,/ 2 217 Nankin, und Kilkai. f 3 200 V 4 109 — --- der halbseidenen. 3 5 — der ungarischen Fabrikate. ^ 2 358 (Waaren, welche dem) nicht unterliegen, müssen in HaußrungsfNen mit Zeugnissen legiiimirt werden. 1 -77 t i Stempel B. S. ( 29» ) AA Sti'Mpl und Punzirung der mit Gold und Silber durchwirkten Bänder. ■ 3 253 — der Abschnitte von Schnittwaaren zum inneru Vertriebe. 3 361 — der harraffenen und wollenen Binden. 3 363 — (dem) »„tekliegeu die in Kaufgewölbern vorfindigeli( 3 393 Maaren. (— 402 ( 3 277 — der Lüchel. J— 400 i ) 4 109 ( 6 606 — innländischer Manufakturen ist nicht an bepden Enden aufzudrücken. 4 100 -— — wann diese auch an bepden Enden gestempelt werden können. 4 331 — (dem) sind die ganz und halb wollenen Zeuge un, \ lcrworfen. ' 4 333 — (mit dem) sollen die feinen Tischzeuge auf dem Stuhle, auch die Vorräthe bezeichnet werden. 4 306 — (keine dem) unterliegende Maaren ungestempelt in ( 4 314 öffentlichen Lizitazioneu zu verknusen. (— 370 -— (dem) werden die wollenen Felben, und Berils Serges] unterzogen. 4 484 — Erläuterung hierüber. 4 510 — (dem) und der dießfalligen Gebühr unterliegen die ganz-und halbseidenen, und so auch die reichen pvhl-nischen Leibbinden. 4 489 — (dem) werden die baumwollenen Sacke unterzogen. 5 389 — (Leinwand ohne) wird in Oesterreich ob der Enns im Handel nicht gestaltet. 6 166 >— der rothen Schminke in Westgalizie». 8 300 (die Visitationen wegen des) der Handlungsgewöl-ber, wie vorzunehmen. 3 255 — die bey selben geforderte Entkleidung ist abzustellen. 5 105 Slempeldeamkk (Kommerziai-) wie der Pension un- terilegen. 4 260 Ster- HI ( m ) HI B. S. (SfdtficKtdhet Tauf« unb LrauungSbi'lcher ben Kon-striplions - .Offizieren im Original nicht in die Wohnung zu schicken. 6 483 — Geburks «und Trauungs. Listen in Westgalizien, wie z» fuhren sind. 8 255 Skerbsalle, welche anzuzeigen sind. l 3 Y2 !— 175 ( 6 19 (— 19° — wann und nie der Erbstener * Hofkommission an- (— 101 zuzeigen. (— 288 (— 432 ( 7 127 C 8 151 ( 2 249 — der Juden, wie und wann angezeigt werden fofleii.l 3 337 I 4 222 l—' 39ö Stcrheläuteil (das) bey Hinscheiben eines Pfarrers wirb eingestellet. 1 622 Sterblichkeit der Kinder zu Prag, wie zu verhindern. 4 379 Sterbochs oder f in Kärnten. 2 65 Sterbceglster, wann etn$ufrnben. 2 166 Sterbtabellen, wann einzubriogen. 7~47° Sterbtag (am) Kaiser Joseph des II. werden Vigilien ftstgefetzet. 2 139 — der aus dem Religionsfond besoldeten Seelsorger ist sogleich anzuzeigen. 9 331 Sterbtaxe (zu Bestimmung der) wie die adelichen Partheven die DerlassenschafkSausweise eiusiesien sollen. 1 <>81 — (Bezug der) im Vorderösterreich. 3 207 Sieh übrigens. MortllarillM. Steuer (in Angelegenheit der) vorläufiges Shsiein in Böhmen. 1 297 — (Subreparlitiou der) daselbst , wie zu verfassen ist. 2 3g t 3 Sttarr Gteuer (i>tv breyjährige»-) Sicherstellung, und Ein reichung der Tabellen bey jüdischen Ehchimmels-Äufstellungen. 3 ^ ■— (Berichtigung der) bis zur Hälfte deS dritten Monats jedes Quartals. 4 $79 — (über Berichtigung der) hüben sich die Pachter der Staatsgüter bey den Bezirksämtern auszuweisen. 8 4 (landschaftliche) in Tyrol kann nur zur Hälfte in Dankozetteln abgeführrt werden. 8 339 77 (über die) letzte Abfuhr der) ist in Westgalizien die Quittung nicht beyzubringen, jedoch müssen alle Quit* tnngen vom Kreisamte vidirt werden. 9 126 -— (mit der) werde» die Staats - und könlgl. Güter in Westgal. gleich den Privat - und gcistl. Gütern belegt. ' \ 9 138 (die veränderte) in Qstgalizien nur mit Ende hes Jahrs zu zergliedern, und davon die Kreisämter und Krciskassen zu verständigen. — (wann dir) bey den KreiSkaffrn in Westgalizien ab-( zuführen ist. (10 9 295 9 3‘i 7*3 8 2 3 s. — von Häusern in Wie». —(wenn die jüdische) auf 3 Jahre nicht bezahlt, oder sicher gestellet worden, sollen die Rabbiner kern Brautpaar kopuliren. 4 316 Steuevemnehrüer (das die) bey machenden Geld- und Getraidabtrettungs-Ligmdazionrn in Betreff der Reste zu beobachten haben. * 2 127 — jüdische, waS für die vcrlohrnen Verzehrungssteuer» Poleten für eine Strafe zahlen solle«. 2 17g — jüdische, wie die Unvermögenheits-Zeugnisse aus» stellen sollen. 10 296 Steuerabschnittßreste, »der der doppelte» jüdischen Steuer wegeu erfloffene Vorschrift. 3 23g Stkuerabschkerbungen (Gesuche um) vom ausgeron. neue« Koscherweine, dann um Kontrabandnachsichten sind beym Gubemium einzubrjngen. 4 824 Sreuxr- «W> ( *95 ) ■ /V A B. G. Stetterdüchel (das) Ist den riagvwanderten Juden vor erwiesener Berichtigung der Einwanderuugskaxe nicht zu ertyerlen. 4 83* Steuerfreyjahre (Ausdehnung der) bey neuen Häu» fern wird nicht oerroitiigef. 10 68? Steuergttttungen (wie die Rückstände der verschiede» nea) auf den königlichen Gütern eingebracht werden sollen. 4 671 ©teucrnadjlrt§ (wie sich in Ansehung der Anwerber um jüdischen) zu achten ist. 4 iei StcuerreguUrungSbeamteli (nur) Quie-zenten, und anderen dienstunvermögenden Beamten sind die La» baks.Filial, und Subverlage zu verleihen. 3 417 Sreuervepartltion pro t7,2 im Böhmen, wie zu »er. fassen , und ob die Obrigkeit zu vormahl üblichen Ag. zraoiruug und Sublevirung einzelner Kontribuenten berechtiget ftp. i 454 s 3$ — (Einführung der Kontrolle bey der) auf die Kirchen, gründe. 4 553 Steuerreste (der jüdischen) wegen, wie vvrzugchen. Z 245 — (jüdische) können mit Militärez:ekntiva eingetriebe« werden. 4 i<4 — (die jüdische«) sind mit den vvrgeschriebenen Zwangs» Mitteln unuochsichtlich zu betreiben. 4 797 — (Eintreibung der.) 8 457 — (wie die) von Kreitämter» betrieben, und die Aut» weife darüber eingeftndet werden solle«. 4 85s -— (die jüdischen) wie künftig einzuhebcn find» 1» 200 Steuersystem (vorläufiges) für Böhmen. i 397 — (über die jüdische« Familien, welche seit dem) ihre Wohnungen verändert haben, Verzeichnisse einzu» senden. 4 76g Sieh Juden, Kontribution, Schulderlsteuer. Stiefelröbren (ausländischer) Zoll. i 317 14 Sties. HA ( 296 ) ©tfcflMlttet (zu rinrm bürgerlichen Ehevertrag mit rinnr) wie die Dispensazion nldbt enbeilet werde. 6 47p ©tiff (das) Sk. Barbara wird für Zöglinge der philosophischen Wissenschaft bestimmt. 3 17g ©tistev (Koniroste über die Fvrstwlrthschast bcy Gütern der) beir.ffendc Verordnung. 4 ^63 *— wegen Berichtigung der tutf|ldut>igen Pauschbeir-äge. 6 460 Sich Klöster. Sklftsbriefe (wie die) nach erfolgender Erledigung der über weltliches wildes StiftungSvcrmögen eingereichten Organifationspläne nach gleichmdssigcU'Grundsatzen zu errichten. 2 212 >—• und Obligazionrn für Landsxitaler und Armenhäuser, wie abzufassen. 6 307 — (die offiziösest Exemplare der) sind stempelfrey. 7 22 — (Nachtrag zur Vorschrift wegen Verfassung her.) 7 24 StkstdstMett (die Präbenden der) können nicht mit Bcrboth beleget werden. ' 2 254 — auch nicht die Sliftungsbeznge. - 2 327 Sieh Oberin, und Ordenszeichen. Stiftlinge binnen welcher Zeit ihre Studienzeugnisse einzubringen, und wann sie sich zu melden haben, s wenn sie in ein anderes Gymnasium, oder an die Uni- versität übergehen. 3 233 — (Studie,izeugniffe drr^ und Slipcndisten, wann nach den Prüfungen eiiizubringeu sind. 3 260 — (wie die Verzeichnisse der) nach jeder Semestralprü- fung zu verfass n find. 4 825 — (bey U b.rtretung der) oder Stipendisten aus einer Haupi'chule oder einem Gymnasium in ein anderes, auch bey liufgeturfl deS Stadiums Bericht — (über tinc) sollen die Son filterten den Ordinariats-konsenS ohne beyqebrachte Quittung, über die bezahlte, oder ohne Legitimation der nicht zu entrichtenden Erdsieuer nicht erlheilen. — (zu jeder) ist eine besondere Verschreibung der Slif-tungssiimlne ausznstellen. — (milde) wenn bey Konkursen Federung zu machen hat, ist dem Fiskalamte die Anzeige uud sonstige Auskunft zu geben. * — (Gesuche um fine) wie zu verfassen, und einzureichen sind. — (zu Studenten ) sind die würdigsten Schüler vvrzu« schlagen. -— (die Liquidation sämmtlicher jüdischen) wird angeordnet. — (.Richtschnur bey Vorschlägen zu) Stipendien, und Unterrichtsgeldbefreyungen. Stiftungsbezüge können nicht mit Exekution belegt werden. .— (auf) der Slifidamcn und Präbenden findet kein Verbolh Statt. Stiftungs-Kapitalien, können bey Privaten ange-leget werden. — bey Privaten hastende und deren Schuldbrief- Aus-(tiöung betreffead. .— wenn auf einen Besitz hasten , hat jeder, der ihn durch Ekbschaft, Zeff on, Kausan sich bringt, anzuzeigcn. t 5 Stift (l 414 ss 218 £4 99 1 340 1 557 6 469 9 297 5 *22 8 4<;8 1 4 54 4 5l° 9 335 2 307 2 527 — 3J4 1 482 2 177 — 457 1 477 1 6zo B. G. MiftrMgs'Kavitalien (milde) darf das Land Vor. erlberg nicht in öffentlichen Fond anlegen. 1 706 — (bey) Ausleihungen, was zu beobachten. 2 167 —. (bey Eloxirung der Kirchen- unb) au Privaten , was für Zinsen zu stipulire». 4 ,4 • —- (bey Bezahlung der Religions-Studien-) oder Aka-bemiefvnds-Kapitalien ist von der Äuiflung der Kreis, kaffe immer ein Dupptikat vom Krcisanue an die Lan. desstelle einzufende«. 4 335 — und Stipendienbeträge (Einleitung zu Einhebung der) auf dem Lande. 4 704 —- wie auf höheres Interesse umgesetzt werden können. 5 535 — oder Kirchenkapital anlegen zu dürfen, wie die den dießfälligen Gesuchen beyzulegendeu Grundbuchsaus. züge eingerichtet , oud abgefaßt seyn müssen. § 357 — (die Interessen von) der Schullrhrer, Sing-und Stiftungsknaben können von den Nutzniessem erhoben werden. 6 424 7— (was bey Veränderungen der Grundbesitzungeo, worauf) oder Aerariaikapilaiien haften, in den viertel» jdhrigen Anzeigen anzumerken ist. 7 131 — wie auch andere Fondskapital, haben sich der 2 per^ zentigen Gratification zu erfreuen. 9 244 — (von) der z pro Cent Interessen »vegen, ausziistellende Reverse sind stempelfrey. 9 303 — (für die) Zinnffnbestimmung jjn Westgalizien. 10 #>35 Stiftungsknaben (von den StiftungSkapilaiien der) Siugknabev , Schullehrer, können die Interessen von den Nutznicssern erhoben werden. 6 424 Stiftungsodligatwnen ohne höhere Bewilligung an Privaten weder zu zediren, noch umzuschreibe», «och aufzuküaden. 3 101 Stiftungsrechnungen (bey) Kirchen-Waisen.Spital. xechnnngen, oder Extrakten, dann Heyden Armeniy. stitNtSausweisea über eine jede Gattung ein besonderes Jnve«tar beyzulegsn, 7 459 Gtif- GO C *99 ) GO B. «. StiftUNHsVo^keyett folteo «bet weltliche Stiftungen die LiquidatiouSausweise und Rechnungen einfenben. i 521 — wie fiber die Sicherheit der Kapitalien die Liquidationen zu verfaffe» haben. 1 456 — (wann die) den Auslauf der Pachlkontrakte aozuzei-- gen haben. 0 2HL Stilet (das Berbslb, Pistole», Terzet, und) hkiivlich z« tragen, wird wiederholet. 7 201 Stipendien (Vorschlag zu) beir. 1 431 — 447 — (bey Anweisungen der) Gebrauch des Stempels. 3 $4 — 5°3 — Gesuche, wie bey dem Mmfitzer Studienkonseße qn- zubringen. > 574 — (wie die) und Stiftungswerber die Gesuche ein;»- reichen haben. ' 1 349 — (für) und Sliftungswerber nach wahrer Beschaffen- heit der Vermhgeusuinstände Armuthsattestate aus-zuffellen. „ 1 557 — (Gesuche um) so ei» Ppioalpatronus zu verleihen hat, wo einzureichen. 2 65 — welche dem Arrha-Abznge zu unterliegen haben. 2 25» — hyngarische, besitzende Studenten sollen alle Jahr das Zeugniß über ihren Studien-Fortgang einbringe». s 25» — von welchem Tage an die Bergwcrkspraktikanten za geniessen, und wie bey de» austrettende« aufzuhöre» haben. 2 413 — (Erfordernisse $» Gesuchen um.) 4 159 — wie die Gesuche zu oerfaffeo und einzureichen find. | 49g m- für mittellose Schüler der Theologie aus dem Religionsfond. 4 48» — und Gliftungs'Beträge, wie auf dem Lande einzu- heben find. 4 7°4 — Geniesicnde, wann ihre Forlgangszeuguiffe cinzn- bringen haben. 5 265 — (mehrerer) Genuß zu gleicher Zeit, wird untersagt. 5 256 Sti- S3. S. ( S00 ) TA Stipendien Geniester in Körnten, sollen Hire Fort-gangszengnisse zur gehörigen Zeit bey der Landesstclle einfcrinßco. 5 236 — (mit) aus den UnterrichtSgeldern die Normalschüler zu beibe'len. 6 405 — (die Vorausbezahlung der) findet nicht mehr statt. 7 426 — verlieren diejenigen, welche sich der Prüfung nichtgehörig unterziehen. 9 112 -— (d!e) für die Studierende nicht über die Studienjahre zu erstrecken. 9 138 — (Richtschnur bey Vorschlägen zu) Stiftungen, und Unterrichtsgeldbefteynngen. v 9 333 1— sind künftig halbjährig zu erssben. 10 22g —- Fonds-Rechnungen nicht mehr an die Staatshaupt-buchhalkuug, sondern an die Provinzialbuchhaltung abzugeben. 6 44 Stipendium (für Aufnahme in ein) oder Gymnasium soll jener Jüngling nicht geprüft werden, der von ei, nein ungeprüften Privatlehrer Unterricht erhalten hat. 1 170 Stipendisten (Studienzeugnisse der) und Stiftlinge, wann nach den Prüfungen einzubringen sind. 3 260 — in Mähren, wann die Studienzeugniffe bcybringcn sollen. E 3 331 — (wegen Prüfung der.) 6 126 ■— (bey) welche bey der Finalprüfung die 2te oder Zte Klasse haben, wie sich zu benehmen. 6 455 •— (bey Ueberlretung eines) oder Stiftlings aus einer Hauptschule oder einenj Gymnasium in ein anderes, auch bey Aufgebung des Studiums ist der Bericht an die Landcsstelle zu erstatten. 7 460 — und Stiftlinge haben sich nicht nur über ihre Fort- gangsklassen, sondern auch über denHrt, wo sie studieren , auszuweisen. 9 322 — (die theologischen) sollen nebst dem theplogischen keinen andern Lehrkurö machen. 10 649 Stock- AS ( sei ) GA B. ©, Stock fksch und Häringe einzuführen wird erlaubt. > 244 — Häringe, u. t>. gl. der Gesundheit schädlich erkannte nach Triest gebrachte Eßwaaren werden ins Meer geworfen. 4 76 t Stvckstreichen (mit) die Unterthanen ohne kreisämt-liche Bemilliguug zu belegen, wird deu Beamten bey Strafe verbothen. 2 iöj — (Bestrafungen mit) der Unterthanen werden in West, galizien verbothen. 9 331 Stockwerke (Miethungen der Häuser und) zur weitern Verlaffung in Afterdestand, sind verbothen. 7 132 — (neu aufgesetzte) sind ohne oorhergegangene Untersuchung nicht z» bewohnen. 8 104 Man sehe auch Vermiethungen. ■ / Stöhrer der öffentliche» Ruhe (Maasiregeln gegen die) im Westgalizien. 10 sti •— — Erläuterung. — 475 Stöhterey der in Feuer arbeitende« Profeffionisten ist zu Hintertreiben. 8 236 Större (wo, und in welchem Preise) von spanischer Abkunft, von den Grundbesitzern zu erhalten sind. 4 8«5 ©Itffe (wegen der französischen) und der Draihziehuug z» denselben. 10 105 Stvllgebühren, Kollekturen den allen Pfarrern in den neu errichteten Kurazieu gebührende, sollen bey entstehenden Irrungen aus dem ReligionSfond ersetzt werden. 2 5 — für die Ausfertigung der Trau-Tauf und Lodlenscheine. 2 524 StvllvrdNUNg (Beobachtung der Militär-) >9 377 Skl'aövm (in) wird die Beleuchtung ungeordnet. 8 197 Strästmge (IN schweren Verbrechen befangene) nicht zun, Militär avzugeben. 9 302 .— (im Falle der Entweichung der) oder Jnquisiten aus dem Arreste, roe» daö Kreisamk für eine Untersuchung zu veranlassen hak. 3 .5° Straf- HA k Za- )- GA B. S. StraAltlgen (die unter den) vom Chrudimer Bürgermeister ««geführte Spinnart, wird zur Nachahmung empfohlen. 4 47 v- (Ablieferung der) zum Kri'minalgericht, oder in das Strafork hat unentgeltlich mittel- Vorspann zu geschehen. 8 i ‘4 Strafe (die Gattung der) kann das Kliminaloberge. richt ändern. i 694 ----- (unter) sollen die Juden die einmahl angenommenen Namen, nicht mehr abändrrn. 4 33$ ■— der HochverrathS. 5 5 — der boshaften Kridatarien; 6 ioe> — (mil) ist wider die saumseligen Beamten bey entstehender Viehseuche fürzugehen. 7 13 — der Uebertrettung des Brrbolhs, das Spiel, Zwicken genannt, zu spielen. 7 27 — der Verhehler der Deserteurs in Westgalizien. 9 94 -— der Eiiifchwärzung des Venezianer Weines. 3 390 (die bestimmten) gegen die Waldfrevlrr beziehen sich nur auf die Dominien, welche in der Defeosionsli» nie Gränzwaldungeu besitzen. 4 340 — (Erneuerung der Gesetze über Derbokh ü»d) gegen die Glücksspiele, und Spiele des DienstgcsindeS , dann der Handwerksbursche. 6 147 — (wider die Kontrebaud-) wie sich mit den Rekurse», zu benehmen. 6 426 — der Unterlhauen mit Stockschlägen werden in Westgalizien verbothen. 9 331 Strafart (als tine) ist die Dienstunfähigkeil, nicht zu erkennen. 7 473 — (auf) die nicht im Strafgesetze vorkömmt, sollen die Gerichte nie erkennen. 10 115 Wtrajfalleri (in politische,!) unterstehen die mit einem Burgfriedsrechte zu einer entfernten Obrigkeit gehö« rigen, in einem andern KvaskripjionS. oder Werbbe- 1 kirk- HO C 3®3 ) HO B. B zirke befindlichen Unterthauen nur der Obrigkeit des Konskriptions-oder Werbbezirkes. 1 676 Strafgelder sich in Kontrakten zwischen UnterthancU und Parlhepe« zu bedingen, ist den Obrigkeiten vcr-boren. 3 379 —' Schulgelder mit Ende jedes OuartalS einzusendcn. 3 ig« Slraffahre sind im Urthcil mit Buchstabe» auszu« setzen. 2 351 Strafkerker und Gefängnisse in wrstgalijischen Klö. stern werden aufgehoben. g i84' ^frafnormale in Ansehung der Waldschädei, und de. reu Ersatz. 4 514 Strafnschlaß- Rekursschriften (wie die) der jüdischen Verzehrungssteuer iostruirt seyn sollen. 3 388 ©ttofprt (wie sich in Bestimmung des) für die prv-( 6 100 zcffirten Verbrecher zu benehmen ist. ; g 154 Strafurtheil (Im) soll die Erklärung der Dienstunfähigkeit der Staatsbeamten keinen Theil ausmachen. 1 34 Strafzeit (die nach der) eines Züchtlings eintretendcn politischen Vorsichten sind nicht im Kriminalurrheile anfjl, führen. i 4 Stranj und Welka find Kommerzialamter, Kuzelau hingegen bleibt ein gemeines Amt. 6 426 Straöbupger Couriers Nachdruck wird verboten. * 33 3 Strasnitzer Dekanats unadeliche Geistliche werde« der Gerichtsbarkeit zu Hradisch zugcwiesea. 1 695 Straffen (an) mit ihren Gründen raineilde Unterlha-oen, wie sich in Betreff der -drn Platze zu benehmen haben. i 256 — (an) Rainen, dann Viehständen sollen zurStupfung der Felder durch die Obrigkeiten die tlnterlhane» anfgemuntert werden. 1 444 — (auf den) solle» sich die Fuhrleute der Radschuhe( s? 129 bedienen. ( 5 2?1 (10 626 (zu öffeotlichrn) Ablösung dü Grundstücke. s 245 Straf- GO ( Z°4. ) GO 25. S Straffen (von den gebauten) wenn die pohlnischen Viehhändler mit ihrem Viehtriebe abweichen, haben sie doch die Viehmaukh zu entrichten. 4 34t — (an die) wann der Hausunralh in Triest geworfen werde» dürfe. 5 354 —, (auf den) gedruckte oder geschriebene Blätter durch Skandelwiiber auszuschrepen und zu verkaufen, wird verboten. 5 51 — (aufKommerzial-) dann Seitenkommunikationsstras- sen , sollen Meilen - oder Wegzeiger errichtet werden. 6 441 — (an) stehende Zäune, mann und wie auszuheben. 6 396 >— (die) sollen im guten Stande erhalten werden. 7 199 — (auf die Reparatur der aus der Pachtung ausgelassenen) ist zu dringen. 7 396 — (die Reinigung der) zu Innsbruck bete. 8 305 — sind bei) Kriegsumständen landariig zu unterhalten. 8 3 — und Brücken im fahrbaren Stand zu erhalten. 8 303 — Herstellung in Westgalizien. 8 173 Straßenbau (auf den) Aufsicht zu tragen , für die Skraffenbereisungen aber werden keine besondere Auslagen gestaltet. 1 305 >— (den Handarbeitern bey dem) ist das nöthige Unter» kommen in den anliegenden Gemeinden zu verschaffen. 2 61 ■— (wie die zum) einznziehenden Gründe zu vergü. -ten sind. 4 3'S >— ( bey ) die Abstellung mehrerer nachthciligen Gebrechen. 5 364 — (über den) Einsendung deS Praliminarfystems. 9 367 — - Direktion , Errichtung im Böhmen. 2 207 — Direktion und die Straffenkommiffare sind von KreiSamtern bey vorfallenden Schoklergrundeinlö--funflen zum Straffenbaue ju unlcrstüyea. 5 338 Straffenbeamleu und Witlwen ist die ^Pension und Provision bey drn Bankal - Znfpekloraien zu erfolgen. 8 493 Straf- AO C 305 ) AO StraffenbeschadigMgm, ( Me bestehend,« Vor« schnfken wegen der ) Herstellung der Derbindungs-brücket, dann AuShauung der an Straffen nahe liegenden Waldungen, werden erneuert. Strüss iikostett - Rcpariiz onSauSweise (wie die) vast den Landgerichten m Ansehung des Dividenten richtig verfasset werden sollen. — -— frei, dir) ordentlich zu verfassen sind. -— —- (Rechnungen über die) in der vvrgeschriebcnen B. S. 4 385 7 45S 7 458 Zeit ein,»senden. 10 58a Gteasserimauth; Sich Weqmauth. lKtcgssenraub (dem) durch Visttalionea vorzubeugen. 5 233 Gtrassenwesen (der Besorgung des) in Oesterreich ob der Enns halber ergangene Verordnung. 4 504 Slratzea (Verkauf der) ( y 374 (10 216 Stceckhammer stehen unter dem Bergwesen. ( I 357 StreltlijkLltM (wie die) über Ehen der fujets mix*^— 365 tes in Galizien zu beurlheiieu sind. 4 95 *— (wo die) der Zivilpersonen, und Adelichen wegen Militär-Aeranalsorberungcn zu verhandeln sind. 4 55$ — (wo die) der Zivil-und adelicheu Personen wegen einer Militär - Aerurialforderung zu verhandeln sind. 6 33 — (wegen deS zu versuchenden gütlichen Vergleichs der) zwischen Uiitrrkhanen werden Rqaßregelu vor-l 7 137 geschrieben. \— 1/5 — (die) mit dem Fiskus über das Vorzugsrecht der auf städtischen Gründen hypolhezirtea Forderungen sind vor der Behörde des Fiskus zu verhandeln. 7 309 @tcdtfad)e ( wie sich bkp einer) welche b reils im ordcutlichen Rechtswege entschieden ist, u:>d neu r-divgs vky der politischen Behörde anhängig gemacht wird, zu benehmen ist. 3 g55 —- (in) wird der gesetzwidrige Bezug der Diäten, Schreibgebühren, und Siegelgclder ia 58. Oeste. schär stens verböte». 9 130 Hagplceprrtvrm-». » ©ti-'CU' C so6 ) V. S. Skreustkoh von Privatstallhältern abgegebenes, wie in Zukvoft zu vergüten sey. , 338 — ist dem Militär nur gegen Zurücklassung des Düngers zu verabreichen. 8 359 — (wie die Vergütung des) Statt findet. 9 304 Stroh-Heu und Marktordnung für Wien. 1 456 — (die überflüssigen Holz - Heu - und) Vorräthe find so- wohl aus den Städten, als auch aus den Dorf-schasten auf offene Plätze zu verlegen. 4 315 Slry^(zu) Wegmauchsernchtuug. 3 383 Gtryer Kreise (im) in Sstgalizien wird der unadkliche Klerus mit der Gerichtsbarkeit an die Magistrate zugetheilck. 8 199 Stubenherde Sieh Herde. Studenten; Sieh Studirende. StUdteN (Elnrichtung der) io Innsbruck. 1 56 — - Ferien, wie zu halten find. 1 4 — .Fond, wie gegen frühzeitige Reparationen der Gebäude ficher zu stellen ist. 7 430 —-Fondskapitalien: Sieh StiftUNgskapltalieN. — - Fondskassen (für die) der Länder wird ein Zentrum zu Wien errichtet. 6 466 — - Jahre (über die) sind die Stipendien nicht zu erstrecken. 9 ij8 — - Konßeß (Errichtung des) zu Laibach. 1 121 — — zu Ollmütz. 1 374 ------( dem) foll der Sludirnreferent der Landesstelle öfters beywohnev. 1 33 — — (dem) ist der Bibliothekar beyzuziehen. 1 120 ------(der) hat den Vorschlag zu Stipendien. ( 1 431 l~ 447 ------(durch den) ist die Gymnasial » Direktion der Kreisämter nicht aufgehoben. 2 309 — - Plan , nach dem sollen sich die Lehrer bey ihren Versammlungen benehmen. 2 38 — (io) Privatunterricht betr 3 a 28 StU- GA C 307 ) AO B. S. Studien Prüfungen. f 1 89 } 2 448 — - Zeugnisse beyzubringen. ^ -— — binnen welcher Zeit die Sklfklinge einzubringen, und wann sie sich zu melden habe», wenn sie in ein anderes Gymnasium, oder an die Universität übergehen. — — der Stiftlinge und Stipendisten, wann nach den Prüfungen einzubringea sind. — — wann die Stipendisten in Möhren beybringen sollen. Studirkude (über) Jugend ausser Lands ist das Vcr-zeichniß zu Ende des Schuljahrs einzusenden. ■— (ju armer) Jünglinge Unterstützung ist daS Unler-xichtsgeld zu verwenden. — in dem akatholischen Gymnasium zu Teschen haben sich zu Erhaltung eines Staatsdienstes an einer crb-tandischen Universität prüfen zu lassen. — (über) ist bey Uaivcrsitaten und Lyzäen ein Verzeichniß zu führen. / Sieh übrigens GyMNüsieU, Schulen, @tt< pevdien, Universität, UltterrrchtsgUd. Stückknechten (zu) sind die zum Feuerg,wehre UN-tauglichen Rekronten z» verwenden. Srükfteinsalz (mit) werden die damit nicht versehenen Legstälte verleget. Stutten Sieh Bescheller, Hengste, Mutterftut-ten, »«d Pferdzucht. Stultgard (veulsche Kronik von) wird verboten. SlUtze» (>o) ftuh die Scheibcnröhre mit Radfchlös« fern, in Tyrol abzuändern. Subalterne (durch) der Lvkalgerichte kann die Exe. kuzion landrechilicher Verfügungen in der Bukowina gegen Diurura verrichtet werden. u 2 1 20 2 250 6 47® 3 233 3 260 3 331 1 370 1 120 3 43 3 240 7 419 4 823 - 188 8 120 3 4 Sudo- ( 3° 8 ) ,4- , ' ' , ’ - j .. B. S. (^Ufrümtcrjtcj (nach) wild das Gränzzvllamt von Škarij verlegt. 8 249 Sudsalz (der Handel mit dem) zu Lande, wird fret) erkläret. 4 336 — rHandel mit galizischcn.) 5 419 Sujets mixtes (wie die Streitigkeiten über die Ehen der) in Galizien zu beurlheilen find. 4 95 Sukzessionsnormale (nach dem) so» sich in Ansehen der Rechte der Geschwister in Erbfällen der Advitali. tätSgüter in Galizien benommen werden. 3 34 Syndikus (wie efln) in regulirten Städten Galiziens ohne Beyziehung eines Advokaten Satzschriflcn an die Judizialbrhörden einreichcn kann. 4 616 >— (Vorschrift bey Wahlen der) Bürgermeister, Rarhs- und Ausschußmänner. 9 n8 Syndikatsstellen (die Kanditaten zu) und Justiziars. stellen , wie sich zu benehmen habe». 3 187 — (zu) Wahlfahigkeitsdekret bey regulirten Städten Verlangende müssen sich der Prüfung aus dem politischen Fache bey dem Gubernium unterziehen. 4 156 Synode zu Pistoja (auf die pabstliche Bulle mit dem Inhalte einiger Sätze der) anfm.rkjam zu seyn. 4 573 Szczekoczin (nach) wird das Zollamt zu Oltiow Der« setzet. < 9 334 T. Tabak-Rauchen in Stallen und Heugewölben, ver« bplhen. 1 95 ------bey Führung des Ordinär-Felleisens ist den Post. knechten verdolhen. 3 33° ------auch dem Militär auf Marschen. 4 646 — soll in Böhmen nach dem N- Oe«. Gewichte verkauft werden. 6 43 Handel (zu dem) welche Inden vorzuschlagen. 4 5°S —- Pflanzer, wie von Mäuthen befreyet find. 3 255 —- Prävarikanten , zu Obrigkeiten eingebrachte, sn» gleich zu verhören. 1 167 •—- Preise im Ost, und Westgalizien, und dießfällige Tariffen. 7 *55 —- Schwärzer (über die) gefällte Nolionen, wie an die Landrechten einzubegleiten. 1 699 — — Aburtheilniig derselben. 3 411 — — (ungarische) wie handfest zu machen. 4 3*9 — — die in haS Landeinschleichendrn hindanzukalten. 6 423 a 4 ^abak TA ( 3-o ) HA N. S. Tasisik'Schwär,er, a»f selbedie schärfste Aufsichtzu tragen. 7 314 —» Schwärzungen (Vorsicht gegen die.) 4 571 — — derselben halber die in ein Lazeret zu Triest Ein- tretende» zu unlersnchen. 6 445 —- Verlage (giliat-) und Suboerlage, wem zu ver» leihen sind. 3 417 —- Verleger im° Westgalizicn sind von der Militär-Ein« quonirung frey. 10 232 —. Verjchleiffek sollen ihr Befugniß nicht andern verkaufen. i e 567 ( 1 !92 ) 5 !»5 —, Visilazioven, wie vorzunehmen sind. ( 6 327 /7 129 l— 4,35 —• Wesen (in dem) ergangene Hauptvorfchrifte» stets 1 442 zu erneuern. 6 296 Tabellen über Ans- und Liliwandcrungcn, wie zu ver. 4 363 fassen, und eilijufrndeo. -—.514 ' 6 36 .— über Bergwerk/produkte. 6 32 •— über Dienstverleihungcn. so 210 ■— übir Gebohrnc, G.irauie, Verstorbene. 7 470 — über Grundbesitz - Beränderungen. 4 360 — über die Judenfamilien tm Böhmen. 10 689 -— m Kommerzsacheo. 9 54 •— in K iminalsachen. Z 95 — in Dvrinondschasts- «ud Waifensachen. 3 107 9 287 — über Torf- und Steiukohlezi-Erjeugnisse. 9 234 über den Vieh. Stand, Preis. '— .320 ( 5 2 2 3 Vieh-Fleisch-und Unschlitt. (— 352 (- 4.6 7 12 10 5S2 Tafel HS ( si» ) HS B. <5, Tafel (Anshängung der) bey Apothekern über Arznepen unter der Lare verbolhen. 4 2$ -—- Güter, und Starosteygüter, königliche, sollen das Holzungsrecht ausweisen. 9 24s Taglia für entwichene und wieder «tngebrachte Kriegs, gefangene. 3 364 — für die entfliehenden französischen Kriegsgefangenen. 3 419 — (über die) und Anhaltung der Deserteurs Erläute, rung. Z 423 — für die ohne Urlaubpaß betretenen Feldjäger. 5 451 — (gegen) werden die nach Passau sich flüchtenden Oester» reicher ouügeüefert. 6 451 — (an das Mlitärärarium zu forderende) wann eiozu- reichen. ,8 3l4 — für die Reverteakeo aus der französischen Gefangen, sch a ft............................................... 10 339 — (vey Bezahlung der) waS wegen der Rezepisse zu beobachten. »o 620 .— für Deserteure im Westgalizicn. 10 707 Taglöhner (wenn) am Vorabend aufgehobener Feyer» tage die Arbeit früher anfhören, wie selbe anznsehen. 1 105 TaglatzUNgs-Ersireckungen und Fristerweltrrungen an Seile der Advokaten zu beseitigen. 5 380 Tagschrelber statt beurlaubter Beamten werden keine gestaltet. * 224 Tugwerker oder Helfer auf dem Getraidmarkte arbei. tende. sollen sich nicht mit Makiereyen , ac. abgebeo. 1 16 — (bey) Träger , Weiber, wird der Vorkauf auf dem Markte eingestellt. r 67 Tändeln öffentliches auf der Gaffe von Juden und Christen wird eingestellt. , r 222 ■— (auf unbefugtes) in VorstadkS-Freygründen zu sehen. 1 355 — der Christen auf der Gaffe ohne Hausierpäffe nicht zu dulden. 8 1 ‘7 .—• (mit) und Hausirea betretene Zndea sind nach HauS zu schieben. 8 495 u 4 Tand- C 312 ) GO . D. S. unt> Hausirer svilen nicht »ngerufen in dir Sim* mer ejntreten, und wir ste sich sonst z» verhalten haben. Z 234. Tälize bey Hochzeiten der Unlerlhanen betreffende Vor, _ schnft. 3 413 (wie die) auf dem Lande zu gestatten ist. 4 i > 6 SliilNff aber Manthe-e'älle in Galizien. 3 222 nach den Küsten deS schwarzen M'eres bestimmte Wsarensendungen müssen m'k Zeugnisse« der Obrig» fvii oder der Zollämter versehen leyn, 4 393 Tauschgeschäft (vos) über die Salneiigütcr in Galizien, betreffendes Edikt. 7 114 Taxe (San) und Stempel ist da- Jnvalideninstilut bey Vermächtnissen befreyt. 1 35 — (über), so cinzutreiben ist, ein Protokoll zu führen, und alle Quartal Verzeichnisse einzusenden. 1 65 Bezug von den in der Verwalrung des adelichen Rick-leramrs üde^flüssg oder gar nicht erlassener, ELpcdi-zionev wird den Qnsg richten ob der Enns unter vierfacher Sreafe untersagk. 1 182 einem auswärtigen Gericht gebührende, wann eiu-zulr-eiben. 1 205 (1 261 ■«— für Nachsicht des Alters, wie abzuuehmen. (6 4*8 (7 22 -----------im Westgalizien. 10 <85 der Beamten, deren Gehalt 200 fl. nicht erreicht. 1 478 — 582 — wie bey den auf das Land beförderten Zustellungen der gerichtlichen Verordnungen abzunchmen. 1 63» »*- (über Beschwerden wegen der) sollen sich die Ge- richtsstellcn nicht einlassen. 1 694 T- (bey Nachsicht bet) einer armen Partey, ist anzuzei-gen, wie weit die offiziöse Vertretung unentgeltlich geschehen soll. 2 275 .— wann Dvokaten, welche Vorschuß erhalten Hachen, Nichtabführen, w>e s'lbe anzu^ben. s 4l& — (bey Ausmessung der) wenn sich Anstände ergeben, was zu beobachten. 2 521 — wie d,e EF elig'vsen bey Anstellung zur Pfarre zu bezahlen Haben. 2 517 sw (die Ausmessung der) betreffende Vorschrift. 3 104 u 5 Taxe C 3'4 ) HO . «. G. in Geschäften des adelichen Richteramts. 3 207 — ist über Klagen zwischen Unkerlhanen, die ohne or. deutlichen Verhandlungen auseinander gesetzt rxerde«, nicht abzunehmen. 3 12o —- für Bann- und Acht-Briefe. 3 326 — (Verzeichnisse über die) den Einbegleitungsberichten an die Appellation beyznlegen. 3 339 — (wegen der) für Amtshandlungen des Richters, oder dessen Abgeordneten Erläuterung, und wegen Vidi» mationstaxen. 3 347 — von 9 fi. ist für jeden Gitraidausfuhrspaß abzunehmen. 4 3 — für die Anstellung eines Güterbestätters. 4 117 — (die) Hey den Zünfte», besonders bey Meisterrech ts-werbungen , ist vor ausgestellter Quittung der Zunst- lade nicht zu bezahlen. 4316 — (Abnahme der) von Urtheilen. 4 630 — (bet) Anständen wegen einer Hof.) haben sich die Salz- Münz, und Bergwerkskasscämler on das Gene» «eraihoflaxamt z« wenden. 4 76t •— (bey der ViklualicN') in den Landstädten ist sich nicht nach der Hauptstadt Prag zu richten. 4 714 —. und Stemp lgebühr für die Depositenextrakte. 4 82 —und Stenipelfreyheit (wie die) dem Vertreter einer Konkursmasse zugestanden wird. 4 97 — und stewpelfrey sind alle Staatsbeamten beyDieust- kauzionsbehanblungev. 4 504 — (die Gerichts-) bey der Tricster Prätur nach der 4ten Klasse abzunehmen. 4 6 — (wann die) zu dem Dynastialtaxfonde nach der Tax. orbrung einzufl- ssen hat. 4 L«z — Beruges halber wird die Stadt Villach unter die Städte der uttt» Klaffe erhoben. 5 224 — (Nachsicht oder Vormerkung der) können die Magi- strate und Qitsgerichte de» unvermögllchen Parleyen dcwtll-igeo. 5 161 Taxe ,r ' . z #- - ■ ch-A ( 3J5 ) B. e. Tape (was fur eine) bey Delegazionsfallen von den Landrechten an einen Magistrat oder ein Orlsgericht statt findet. 6 2 — (Einkaufs-) für Findlinge wird herabgesetzek. 6 274 — der in der Pharmakopöe enthaltenen Arzenepen. 6 337 — auf Weine in Tirol. 6 404 — (die Hof-) für den Tischtitel kann nicht nachgesehen werden. 6 473 — (die Konsistorial») sollen durch das Kreisamt ringe» trieben werde». 7 iog — (die) sind sammt demPostporto für die Sicherstellnngs-mutel den Magistralen und Ortsgerichten von den . Bankalgefällenverivaltungen aus dem Aerarialfynd zu vergüten. 7 428 — (in der Abnahme der) und der Freygelder sollen die den Orlsgerichlen durch die neue Jnrisdikzionsnorma zugetheilten Parleyen nicht höher gehalten werden. 7 461 — für Reinigung der Betten und Kleidungsstücke bey 8 106 ansteckenden Krankheiten. ' 9 102 — (um Vormerkung einer Kammeral,) oder Nachsicht das Gesuch bey der Landessielle einzureichen, auch zu verwilligen. 8 129 10 140 — und Morluarium in Sterbe- und Veränderungs- Fällen. S 393 — (Karenz, und Karaktars-) dann Arrha hat in das Kammerale einzufliessen. 9 325 — (welche) für Anstellung eines Guterbestälters zu ent* richten ist. ie 8* — (Vorschriften wegen) der Unterlhanen werden erneuert. 10 319 — für Rechnungen in Tyrol. 10 334 — wenn das Fiskalamt als Vertreter der Klöster, Stif« lungen 3C. Auftritt, 10 443 .— (mit der) wie sich bey Unvermögenheit des zum Ersätze verukttzeilteu Gegners zu achten ist. 10 445 Taxe V. S. GA ( Zi6 ) HO Tape bey Eintragung eitler Schatzung in die Landtafel. a o 460 — (Wein-oder Kamme/-) in Tyrol für das Jahr 1797. 10 dz z Tapgelder, welche die Unkergerichke an die App.-llation einsenden, sollen von den Postämtern unentgeltlich angenommen werden. § 103 ;— zu Händen des Aerarinm sind Postporto srep. ( 8 154 TaplrUNH des Unschlitks, der Kerzen, und der Seife (— 230 betreffend. 6 413 Tapordnuyg f$iro[ifd>e) in Gegenständen des adeli- chen Richleramts, und Abnahme des Morluorium. 3 201 — (nach der) in Ansehung der Arznepen ist sich genau zu halten. 7 215 — für Westqalizien. 10 167 Tüppegulirung (bei) der) der Viktualien in Landstädten ist sich nicht nach der Haxe der Stadt Prag zu benehmen. 4 123 Taprückstande (Eintreibung der) 5 402 TttpsatzUttst (die der) unterliegenden Gewerbsleute in kleinen Städten, und in Dörfern sind nicht zum Richteramte zu nehmen. 4 863 Tüpsktlle für Kerzen und Seife im Mahren und Schle, sie». 3 345 C 6 287 Taz für das Oehl zu Triest. < 8 304 C‘° 579 — Weinzapfen-Ta; in Triest betreffend. 1 697 •— Bier- Taz in Triest. 4 273 Teich (aus einem) in der Nacht verübter Fifchdicbstahl, ei» Kriminal - Verbrechen. 3 343 TeMZsWtMr Postwagen (Vereinigung des) mit dem Hermanstadter. 3 356 TeppevlscheHandlungshans (das gefallene) in Warschau. 3 SLF Terzenhaute, Sieh Haute. Terzet; Sieh P-ftolett. Tß-scheu (zu) i« dem «katholischen Gpmnastum Studi. reo-. HS ( 3*7 ) HO B. G. »ende haben sich zu Erhaltung eines Staatsdienstes an einer erbländischen Universität prüfen zu lasse». und sonstige Kontrakte unter Lebenden kann jeder Unterlhan ohne Beyziehung eines Notars, aaf.( str Gericht errichten. E — (von den, ohne) sterbenden Pfarrern, ob das Vcr- mögensdrikkel, so den Pfarrkinder» zufalll, der Erbsteuer unterlieget. ' — (Privilegien eines militärischen) welche Militär,In. dividuen genirssen. — (wann die Einverleibung eines) in die Stadt - oder Grundbücher von Amtswegcu Statt finde. — (wenn in einem) eines Bürgers zu Wien der Armer. Bürgerlade nichts zugedacht worden ist, waö für dieselbe von einer jeden Verlassenschaft abzuziehen ist. — Abfassung halber, ergangene Vorschrift für Tyrol. Thalcv (falsche Feder- und Laub-) nicht anzuaehme». Thüt (bey Erhebung der Eigcaschafl einer) ist sich «ach der Kriminalgerichtsordnung zu benehmen. Theater r» denszeichen einzusenden. 1 259 — (nach dem) eines Beneficial! curati, wie die Sperre und Inventur vorzunehmen. 6 484 M* ( 319 ) B. S. 5o^(6fdCC/ gewaltsame, haben die Dominien anzu- zeigrn. 1 i2» — der Adeliche» vom Ortspfarrer an die Gtänzkämmc- rer anzuzeigen. 1 369 — (in welchen Fällen die Anzeigen über die) der jitbi» ( 2 249 scheu Familirnhäuptek zu erstatten sind. ( 4 331 — der penstonirten Militärpersonen anzuzeigen. 5 404 — der Adel'chen sind von deren Verwandten, und von den Pfarrern dem nächsten Kämmerer, auchdemLaad- rechte anznzeigen, 9 165 — der zur Gerichtsbarkeit der Londrechte gehörige«!8 15* Personen, sogleich dahin anzuzeigen. |y 301 — (bey) dcrKapläoe und Hilfspriestcr Ordinariats- Kommissäre beyzuziehea. 9 252 Todtenbeschau in Westgalizien. 8 266 — auf dem Lande im Oestr. 0. d. E. 8 346 ToDtenkammerN (Errichtung und Einrichtung der) ( 8 402 (9 '73 — (wem die Unterhaltung der) oblieget. 9 301 Todtenscheine (der) Legalist,uug. 1 452 — für derselben Ausfertigung, Stoltaxe. 2 524 — wann dieselbe» vom Stempel befm;tt sind. 4 663 Tollen Hundes -Biß; Sieh Hunde , HUNdsblß, Hundswuth. TvllbauS zu Gratz. 7 76 Tollkirschen; Sich Judenkirschen. Toluppen-Pelje (Verzollung der) 4 531 Torf; Sieh Kunsttorf, und Steinkohlen. Torferde (mit) wird das Ziegelbrennen auempfohlen. 6 434 Transeat (wie mit dem Verkaufe der mit) bezeichne» ten Bücher, die Buchhändler sich zu verhalten haben. 4 278 Tranksteueramt (bey dem) sollen die Gediäumeldzet, tcl gleichförmig einqebracht werden. 6 88 — Acmrern ist die Weingärten Vcräusserung oder Abtretung zu melde». 1 114 Trank- ( Z20 ) typ B. S. Tranksteueramt B.vorrheilnngsfallen (in) wie der Beweis durch Kunstverständige zu veranlassen. 5 4.J Trausito. Sieh Maaren, »»d Zoll. Transporten (mil) gehende Offiziere, was vom Haus. wirth zu foderu haben. y 456 —* Fuhrlohns Vergütungen kömiett bcy Kreiskaffen in Sortem Contributionis angenonintm werden. 5 27 — (dey Naturalien ) wie den Uakcrichl.iftn, Begünstigungen und Bedrückungen vorzubeugen ist. 8 436 «— (wegen der zu) nörhigen Individuen, wie sich gegen das Saitzbeförderamt zu Enghageu zu benehmen ist. 9 245 — (bey) der Aerarialgütcr sollen die Vekturanten mit Ladscheinen versehen ftyn. ;9 305 — (wegen der) Dirikt-vregeln. 1 o 1 — (zu) der Naturalien auf blosses Ansuchen der Ver, pflegsämtcr die Fuhren nicht zu stellen. 10 275 — Nachtrag. — 333 — (die Fuhren zu) mit Bestimmung der Centner, oder Säcke» Zahl auszuschreiben. 10 659 — Verpachtungendes Transporlsgeschäfts wegen, wird sich an die Dominien gehalten. 10 563 Trakten. Sieh Bergwerks'Vrrschl iß Trattm. Trauer (bey allgemeiner) sind von der Jett der eröff» uelen Schauspiele auch die Musiken zu gestalten. 1 259 Trauung ein s Pupillen ohne Obervonnmidschufkllche Bewilligung darf nicht »orgenommcn werden. 4 856 — und Verkündigung der akatholischeu Glaubensgenossen , wie einzuleiten. 5 427 —(das bey) gewöhnliche Absingen dcS Liedes: komm heiliger Geist, soll unterbleiben. 2 löo — (Verboihe der) sollen von den Justizbehörden nicht voreilig eiligeleget werden. 10 633 >— mann von dem Richter eingestellet wird, wie sich zu benchmen. jo 719 Trauungs- d C 321 ) B. S ^rauungsbücher beti Konstriptious-Offizieren nicht ill ihre Wohnung zu schicken. 6 483 — (Führung der) im Westgalizieu. 8 255 Trauungsscheine (für die) Stolze. 2 524 — wann vom Stempel befreyet sind. 4 063 —-- Registern (was in den) anznmerken ist, 4 291 — 793 —- Tabellen, wann einzubringen sind. 7 470 Tkköer (auf) Hefen und Spülig kann das grundobrigkeitliche Propinationsregale nicht ausgedehuet werden. 5 43» Trienter ©beaeute. Sieh Adeliche. Trieschlag (zum Einkäufe des) soll Niemand ohne Paß nach Lestreich abgeschicket werden. 4 357 Triest (in) wie sich die natnralisirten orientalischen Griechen bet; Begebung in die ottomaunischen Staaten zu verhalten haben. 3 4 ■— (in) Errichtung einer neuen Seifenfabrike verbothen. 5 53 — (die Landrechte in) erhalten Weisung in Betreff der Wiederklage, und Exekution einer Forderung. 1 70a .■— (die Gerichtsbehörden in) können von dem inneröst- reichischen Appellazions Gerichte nicht oisitiret werden. 1 689 — (den Lastträgern in) bey dem HauptzoNamte, wird die Abgabe an die Kammeralkaffe uachgesehen. 2 3 — (in) wo die Dienstleute den Unflath in das Meer schütten sollen. 2 4 (in) wann der Hausunrath an die Strassen zn wer- fen ist. 5 354 Das Uebrige Triest betreffende ist unter den Schlag-Wörtern der Gegenstände zu finden. Tcinkgeschlrre mit vermischten Zinne nicht zu verfer. tigen. 7 >67 Trokar (des) und der Trommelseuche wegen, Erinnerung, y 24y Trvmmelseuche (bet) und des Trokars wegen, Erinnerung. 9 249 Trommelsucht (wie der) des Hornviehes abzuhelfen ist. 7 149 Troppau (dem Magistrate zu) wird die Gerichtsbarkeit Hauptrepertorium. S über AO ( Z-2 ) HO B. S. fiBer unadcliche Geistliche in einigen Dekanaten zuge-lheilet. ^ i 705 TrUPP^N-Märsche; Sieh Militär-Masche. Tfchvffenschen (dem) nun Lcchleitnerschen Gkvßhand- Ii.ngsbaiise Weiler erstreckte Frist zum Verkauf der , \ Nürnberger Schncidwaaren. 9 33g -rd l'(, unter der Hatiplbeneninitig Batlist » Muffe« linrobdreo, Schleper ac. begriffener, Kowmerzial» Slempel. 3 2.77 — (wegen Stempelung der) Nachtrag. 3 400 — (Vvrräthe ganz und halbseidener, batlistener, muffe» lincner, und schleierner,) dann Sommer-und Win-rermanchestergillets und Westen, wie gestempelt werden sollen. “ 4 109 4 606 5t!(f)$r (der aus Deutschland in die Turkey versendeten) Zollgebühr. 3 235 — (orr aus- und eingeführten) Maulhgebühr. 2 146 — der Marosischen Manufaktur zu SU to in Tirol, was an Zoll zu entrichten haben. 2 354 — (wie sich bey Versendung böhmischer) nach der Schwertz zu benehmen ist. 4 367 — (für ganz, und halb-) Zollbestimmung. 10 233 dl chhandel (Fortschritte der) in die Tüikischen Staaten. 7 304 Tuchmacher-Gesellen, derselben Auswanderung zu verbüken. 3 *66 Tuchmanufakturen und Fabriken sind zu Verferli. gung der in der Turkey gebräuchlichen Tuchgalluugen, vorzüglich der Lvudrains anzueifern. 5 423 Turkey (Handelsverkehr mit der ) 1 375 — (aus der Gefangenschaft in der) losgekaufter Menschen wegen. Vorschrift. 1 519 — (die nach der) sich um die Pässe bewerbenden, wo« 1 6,z hin sich zu verwenden haben. 4 360 — (Spedirung der Briese »ach der) durch die Post. 2 192 Tür- B. S. / ( 3$3 ) Turkey (einer Transito-Waare aus brr) richtige Ausfuhr, wenn nicht erwiesen werden kann, was erfordert roirb.' -— (z^llämtliche Behandlung der in die) durch die k. k. Erbiänder zu versendenden Waarc.u. — (in der) gebohrne in Triest zu fv k. Ui terthanen na» turalifirte orientalische Griechen b'tutfftnb. — (die iu der) üblichen Tuchgatluugen sollen die Tuchfabriken zu verfertige» angeeisert werden. — (für die nach der) bestimmte» Briefe btp der Aufgabe Postpone». — (der Handlungs » Sined in der) wird in vorige Wirksamkeit gesetzet. Man sehe auch KonstaNtM0p0litaNer Briefe, und Maaren, auch Konsul/ TÜchtk und Maaren- Tyrol; Sieh Tirol. > D 3 4 5 5 9 u. Uchanie (was für Postrittgeld die Postmeister zu) und Zatnosc abuehmen dürfen. Uhrfedern (von fremden) Einfuhrszoll. Uhrmacher (Stechung des Namens eines) auf eine von ihm nicht verfertigte Uhr betreffend. Ulberfuhren (bep) und Brükcn mehrere Wachsamkeit anzuwenden. i (bey den) welche Borfichlen in Krain zu gebrauchen. 5 Uiberfuhrs-GeMen (in den) Weg * und Brückcngcfäl-len hat über Bedrückungen die Maukhadministealion zu entscheiden. 2 Ulderfuhxsmauth (oonder) Weg.Brückenmanth, wie die Tabackpflanzer dcfreyet stud. Z — -und Bmckenmäukhe Regulirnng bep den Flüssen in der Bukowina. 4 , L # a Uibrr- 49 567 4 423 128 5* 54 9 3« 33 s 4’5 339 4-I 25S lOj GO ( 3*4 ) GA ». S. UiberfuhkAmaUth (die Befreyuug der Unterkhans« fuhren von der Weg-uyd) bey Landeslieferungen. 4 704 -— (von der) Weg » und Brückeamaurh ist der aus -und( 7 ^41 inländische Dünger in Ostgalizien befleyt. (— 32s —« Damm - und Brücken - Mauthe dürfen in Westgali- zien nicht willkürlich eingehoben werden. 9 333 Überschläge; Sieh Gebäude. Überschüsse; Sieh Gefälls-Ueberschüsse. Utbersiedluug (Gesuche am) nach Kroatien, wie einzuleiten. 6,294 -—> Pässe sind Religiösen, welche in answärllge Klöster abgerufen werden, keine zu rrtheilen. 3 155 Umgang mit dem Verbrecher, wann »ater die Umstande zum Beweise aus der Zusammentreffung zu zählen ist. 3 191 Umgänge (wann die theophorischeu) auf dem Lande abzuhaltea find. 6 465 Umqeld - Restitution vvn hem ausser Land verführten Brandwein. 5 467 Umorken (Verkauf der eingemachten) dann des dürren Zwiesels, und Knoblauchs wird den Höckerinnen unrersagt. 3 216 Sieh auch GUkkeN. Umschreibung (zur) find die Besißveranderungen bey den Dominikalgülten binnen Jahr und Tag auzuzci-fltn. 1 85 — (was zur) einer auf ein Staatsgut lautenden Obli« gation erfordert wird. 9 87 — (zur) einer öffentlichen Fonds-Obligation auf den Namen eines öffentlichen Fonds ist die schriftliche Bewilligung der. Laodesstclle erforderlich. 9 131 Uneheliche Kinder. Sieh Kinder uneheliche; auch Erbrecht, Besitz der Sache, und protestantische Väter. Ungarn (wider die) von deutscherbländischen Gerichten gefällte Urtheile, wie.befolget werden sollen. . 1 346 Ungarn HO ( 3-Z ) HO B. S« UNflNM (nach) oder Kroatien, Auswanderung der Oistr. Unterthanen. — (in) wie graduirte Aerzke praktiziren kSnnen. — (in) als Schwärzer betretener deutscherbläudischer^ Unlerlha«, wie behandelt werden soll. j- — (für nach) gehende dcutscherbländische und galizische Fabrikate, Esstto »und Konsumozoll. -— (der in) verfertigten gemeinen Hütte Konsumozoll. — (nach) gehender erbläodischen Manufakte EinfuhrSjvll. •— (von aus) kommenden Wildprät uud Geflügel, Gebühr. • . — (nach) zur Kundmachung gelangende Persons.und Sachen • Beschreibungen in lateinischer Sprache zu verfassen. —» (der nach) gehende» Eisengattunge« Cssito.Zoll. (in) sollen auch die für die deutschen Erbländer bestehenden Vorschriften wegen des Bücher» Nachdrucks befolgt werden. ------- auch in Siebenbürgen. — (in) sollen die KäSstecher und Fragner keine Bestellungen auf Rindfchmalz machen. -— (die in) bestellten vereinigt galizisch - hungarlsche« zwey Zoll - und Dreyßigst. EinbruchSämtrr zn Borfa vud Ruskowa Bollina in bolletireude AufstchtsstL-tlonen umzuwandcln. — (Tarif über den Ausfuhrszoll der nach) und (Sie« bcnbürge« gehenden deutschen erbländischeo und ga-lizischen Erzeugnisse, und ungarischen und fiebeubür« gischen Einfuhr-Drepßigstt .— (nach) geführt ^werdender leineruer Maaren Ta» rifssatz. (was bey Ausfertigung der Pässe für die nach) und Giedenbürgen zu reisen Verlangenden zu beobachten ist. (das aus) step einzuführende Wundersalz. 13 Ungarn 1 437 1 609 2 11 - 178 2 311 2 312 2 363 2 527 3 4o» 3 4©7 4 108 4 278 4 39» 6 122 6 izS 6 297 7 325 7 43* HA ( 2?6 ) HO LrigaM (nach) und Siebenbürgen Reisende, wie sich ob dfr Pässe zu benehmen haben. ttltflflrifdbftt Hofkanzley (mit der) Korrespondenz der östr- Magistrate und Lrtsgerichle, «- (nach den) Provinzen, wenn aus der türkischen Gefangenschaft losgrkaufte Menschen instradirt werde« , wie mit den Behörden das Einvernehmen zu pflegen, — Weine (der ausser Land gebrachten) Wiedereinfuhr wird nicht gestaltet. -------(für) Einfuhrs-Zoll wird in Troßpohle« herabgesetzt. -------(von) Tproler, fremden, und jsterreicher Weinen und Essigen Konsums » und Transits - Gränz- Weinaufschlag. * — Getreides erhöhter Ausfuhrszoll. — (zur) Kommerzial • Stemplung geeignete Fabrikate. -— Steinsalz (des) Anweisungen nur von den Landes» Kreisämlern auszuferligen. ( wann übekzde-, Bedarf des) die Ausweise einzubri«-^ ßftt. I — Stipendisten (die) sollen die Studien - Zeugnisse au die Sttathalterey einsenden. «— Behörden (an welche) sich um Auskünfte zu wenden^ Hofkammer (von der) werden die inner den Grauzen Ungarns aufgebrachten Dreyßigsi-und.Zollkontrcbau» de entschieden. Kaufleuken (von) blos bezogener Maaren, Zoll, *— Schnitlwaaren (der Abschnitte von) zum inner« Ge, branch eingcführte Kommerzial - Stemplung. Händlern (den) wird der Verkauf der Rohrdrcken allenthalben erlaubet. t Handelsleuten ( wie den) und den siebenbürgischen gestaltet ist, die dortigen Fabrikate tiozuführen. °°- Untcrthaoen, wenn hausiren wollen, was zu beobachten haben. Unga- B. S. 8 10 1 455 i 519 1 676 4 84 4 350 2 1 82 * 358 3 321 7 21 — 47« 3 250 . 3 261 |io 77 3 218 3 239 3 36* 4 113 4 166 4 231 HS ( 3*7 ) HS B. S. Ungarischen Häute (der rohen, oder halbgearkeitetenk 4 356 Bell. C— 332 — Ochsen (der) und gelten Kühe Durchtrieb durch die deutschen Provinzen. 4 569 — Tabakschwärzer (wie die) handfest zu machen. 4 3 i'y -------auf selbe die schärfste Aufsicht zu tragen. 7 314 — Unterthancn (Behandlung der) in den k. k. deutschen Erbländern, und vice versa in Rücksicht auf die Aushebung zum Militärstaiide. 5 355 -—- (der Lurchtrieb deS) Schlachtviehes durch die Oestr. Erbländer ist nur gegen Pässe erlaubt. 6 79 — (den Austrieb des) Schlachtviehes betreffende Verordnungen. 6 163 -- (wie der Verkauf deS innländischen und) VieheS au die neutralen Mächte gestattet werden darf. 6 165 -— (die) in das Land sich einfchleicheude» Tobaksfchwär- zer hindanzuhalten. 6 422 ■— Oelkragern wird der Oelhandel verboten. 6 442 — Insasse» (der Klagen wider die) Zustellung. 10 13^ — Behörden (bey den) wie sich wegen der Exekutions- Handlungen zu achten ist. 10 627 Universität wird zu Znnsbruk errichtet. 1 .56 — (an der) des Landes, worin ei» Kandidat die Praxis auSüben will, muß er sich prüfen lassen. 1 6z-5 — (an einer erbländischen) haben sich die akatdolischen tm Gymnasium zu Teschen Studierenden zu Erhaltung riueS Staatsdienstes prüfen zu lassen. 3 48 *— (bey jeder) und Lyzanin ist ein Verzeichniß über die Skudirenden zu führen. 3 24» -— (zwischen den auf einer erbländischen) und jener zu Pest graduirten Aerzkeu der Praxis wegen kein Unterschied zu machen. 3 383 — (bey der nächsten) oder Lyjäum sollen sich die jun- gen Geistlichen nach geendigter Theologie zur Prüfung stellt». 6 460 x 4 Eich HO ( 318 ) HO D. S. Sich übrigens Bibliothekar, Professoren', Schüler, Schulen, Studien. Unschlitt (des geschmolzenen) Einfuhr wird gestattet,/ i 107 die Ausfuhr des rohen, und der Kerzen oerbolhen. ^— 175 •—«und Kerzen-Tariff für Laibach. 1 672 — (Einfuhr des) in Mähren, und Galizien wird ver- bothen. 4 121 — (Ausfuhr des) und der Kerzen bleibt verboten, die Einfuhr wird gegen Tariffs «Zoll gestattet. 4 2Z9 — die verdorbene Ausfuhr versteht sich auf das frische, und geschmolzene. 7 232 •— (‘Xd«re auf) und Kerzen in Gratz. 6 413 — (Ausfuhr des) und der Kerzen in Galizieü gegen Zoll auszufi'lhren gestattet. 8 230 7— «Kerzen (der Preis der) bey der Viktualien»Taz> Reguliruog zugleich zu reguliren. -Tabellen betreffende Verordnungen. Nuterkazimierz (zu) wird eine Legstatt errichtet. Unteroffiziere (an) keine Verpfiegungsgelder zu verabfolgen. — (nur verdiente) und Soldaten zu mindern Diensten bey Justitzstellrn in Westgal. anzustelleu. Unterrrcht von Privatlehrern; Sieh Gymnasien, Zugend, Katecheten, Prüfung, Schüler, und Schulen. Unterrichtsgeld soll zur Unterstützung armer studiren« der Jünglinge verwendet werden. * 120 ' — (der Befreyurig vom) wegen, die Vorschläge nach der Prüfung einzusenden. 2 332 — verlieren die Schüler, welche durch 2 Zahre nur die 2le Klasse erhalten» 4 345 Unter- HA ( 329 ) HA B. S. Unterrichtsgeld (von dem) find die Kinder frey, welche eine Pension zur Erziehung vorn Staate ge» »ieffen. 5 39S — (Rechnungen über) sind an die Provinzial-Staatsbuchhaltung abzugcbcn. 6 44 — (bey Vorschlägen zur Befreyung vordem) Nicht» schnür. 9 335 — waou die Hauptrechnung einzusenden. 10 276, '— die Gelder sind an die Krciskassen zur Abfuhr zu übergeben. 10 662 Sieh auch Schüler und Stipendien. Untersuchung (bey) und Bestrafung der Kuratgeist. lichkeit, was zu beobachten. 1 $ ■— (was für eine) das KreiSamt im Falle der Entweichung eines Jnquifitcn zu veranlassen hat. s 5° — der Haudlungsgewölber. 3 355 — wegen, bey Kassen, Instruktion. 3 371 — (zur Erleichterung der) in Kontrebandfällen, Maaß« regeln. 4 8 — (Verzollung und) der Gesnndheitswässer, welche für das Land, oder die Landstädte eingeführet werden. 4 707 r— (flfnout) soll wider die boshaften Kridatarien ge.( 6 109 richtlich vorgenommcn, und dieselben bestraft werden,(ro ioe — (b y) der Unterthansbeschwerdeu die Advokaten zur Vertretung nicht zuzulassen. 6 187 — (eine öftere und unyersehene) der Kreisämter soll von der Landesstelle durch einen Rath vvrgenommen werden. 7 4*1 «— (dir) und Aburtheilung der Auswanderer soll von den Obrigkeiten und Magistraten, auch von den KreiS- * änitern mehr befördert werden. 7 454 — (bey solcher) sollen sich die Kreisämter den 33. §. des Aiiswanderungspakeols vom Jahre 1784- gegenwär» tig halten. 7 456 *— (was in den Liquidationen über die) der Apotheken «nzusühre«, ist. 7 441 x 5 Unter- HA C 330 ) HA B. S. Utttčtftld)llttg (bey der) wie da- Handzeichen eines des Schreibens Unkundigen zu ersetzen, 8, 149 — (zur) in Salzsachen, Vorschrift. 10 6yo Uuterthanen (der) verwaiste Kinder, wie zu herrschaftlichen Diensten gefordert werden können. 1 1$ — (den) gebührende Militärquartiers - und Vorspanns- Vergütungen nicht zu unterschlagen. 1 72 — können letztwillige Anordnungen und andere Urkun. den ohne Beyziehung eines Notars, uud aufferge-( 1 75 richtlich errichten. ( 3 33 — (über der) und Pächter bezahlte Zinnsgelder statt ' der Aufschreibbüchel gestempelte Quittungen. 1 164.' — (zum Militär abgegebener) wegen, die Auskünfte bey den Werbbezlrksregimentern einzuholen. 1 169 — (für Bedrückungen der) Haftung der Qbrigkeileu in der Bukowina. 1 177 — (erblose Gründe der) in Mähren und Schlesien, wem anheim fasten. 1 sog — an die Straffen mit ihren Gründen rainende, wie sich im Betreffe der öden Plätze zu benehmen haben- 1 256 — (den) in Slcyermark, und Kärnten ist die Führung 1 101 eine- Rechtsstreites verbolhen. , (— 345 — (über fremde) in den Verzeichnissen, wie sich wegen , deS Ausdruks: Oberösterreich zu benehmen. 1 435 — sollen zur Stupfung der Felder an den Strassen oc. aufgemuntert werden. 1 444 — (Bedrückungen der) wenn von Landesbuchhaltern, und Inspektoren nicht abgestellel werden, wie zu verfahren. ‘ i 469 — (den) wenn die Wirthschaftsamter die Entlaßfchei- ' ne nach Prag ertheilen dürfen. 1 589 — (in Sachen bfr) ist sich nicht an den Divan des Fürsten von der Moldau, sondern an den Agenten zu Jassi zu wenden. 1 61S — (mit eiiiem BurgftiedSrechke zu einer entfernten .Obrig» B. S, ( S31 ) d Obrigkeit gehörige) unterstehe» in politischen Straffal-len der Obrigkeit des WerbbezirkeS. i 670 Unterfhanen (bey Absterben -er) role sich bey Pupillae Tabellen zu benehmen. 1 671 — (bey Entweichung der konskribirten) was zu beobachten. 1 679 ■— (jiir Vertretung der) bedarf das Fiskalamt keine , besondere Gewalt und Vollmacht. 1 691 — (wider) im Böhmen, wie in Jnjuriensachen die Urtheile 2 21 zu fällen. 3 2 4 204 — wenn Beamten ohne Kreisämtlicher Bewilligung mit Schlagen belegen, wie anzuseheo. 2 165 9 33* r- sind befugt, gegen gewisse Bedingnisse und Verbind, lichkeitea, auf Metalle, Mineralien, Steiukohleu zu bauen. 2 245 — (der) Behandlung, welche auS Furcht vor dem Mi» iilärstande, flüchtig werden, oder andere taugliche Purscheu entziehen, 2 305 4 631 — (für) so durch Feuer, Wasser, oder feindliche Einfälle verunglücket sind, die öffentliche Sammlung. 2 340 —■ die sammelnde» Bürger sind von Haus« und Dienst« leulen der Jnnwohner anständig zu behandeln. 2 343 — (an) unter welchen Vorsichten die Zuchtstutten abgegeben werden. 2 451 — (von) im Aufkäufen der Naturalien den Wucher der Juden hindanzuhallen. 3 43 -T- (über Klagen zwischen) die ohne »rdentliche Verhandlung aus einander gesetzt werden, keine Taxe abzu« nehmen. 3 120 — (Verträge zwischen) und Obrigkeiten über Ablösung der Zinnsgetraide, oder andere Natural-Urbarial, Giebigkeiten sind stempelfrey. 3 *60 9- (zu Benehmung der irrigen Meinung der) wegen der C 332 ) GO B. S. btt »o« 6en k. k. Beschellern abstammenden Fülle» und Be« örderuag der Pferdzucht Weisung und Einleitung. 3 164 Unterthanen (in Sachen der) sind von der Landesstelle und den Kreisämlern den Partcyen die Eutscheidungs-gründe hinauszugeben. 3 189 ~ von einem Kreise in den andern. ober in ein ande. res Erbland wandernde, mit waS für Pässen versehen seyn müssen. 3 217 — sollen in ihren Gesuchen, die sie beym Fiskalamte einbringeu , nebst ihrem Dorfe auch den Kreis und die Herrschaft, wo sie sich befinden, anmerken. 3 349 —- (von) in Steyermark, in wie weil die Zeugeu.Ab- nähme gestattet wird. 3 354 *— (auswärtigen) ist Salniter zu graben, nicht zu gestatten. 3 368 — (in Kontrakten zwischen) und Parleyen, ist den Obrigkeiten verboten sich Strafgelder zu bedingen. 3 379 — (der) Hochzeitmahle und gewöhnliche Tänze betreffende Verordnung. 3 413 -— (Bedrückungen der), die dem Statui quo in der Bukowina zu widerlaufend sind, mit dem doppelten Ersähe zu bestrafen. 4 49 — (östreichische) wohin sich zu wenden haben, welche Forderungen an den aus Spanien abgeschaffteu Franzosen haben. 4 5 — welche nach der Türkey handeln, dürfen an den k. k. Konsul in Belgrad nichts mehr bezahlen. 4 6 — welche aus öffentlichen Fonds ein Darlehn zu erhal. len wünschen, sollen sich unmittelbar an die Landesstelle, oder an daö Kreisamt verwenden. 4 53 -- (den) wird alle Theilnehmung au den pohlmschea Staatsangelegenheiten untersagt. 4 26z — (was die hungarischen) wenn sie hausirerr wollen, zu beobachten haben. 4 281 —-> (wie sich in Bedrückungen der) in Ansehung der Ent- schei- AS ( 333 > AS B. G. scheidungen, und Ersatz-Zahlungsleistungen zu 6t» nehmen ist. 4 338 Uni ett&anett (wie sich mit Rcklamirung der Böhmt- scheu in Niederöstreich befindlichen) zu benehmen ist. 4 421 — (der zu Kriegsdiensten tauglichen vorderöstrcichk« scheu) Vereheligungen, Wanderschaften, und Auswanderungen. 4 491 — (wie dir) die sich dem Militärstande entziehen, und du Beförderer solcher Entweichungen zu behandeln sind. 4 631 — dürfen ohne Paß au5 ihrer Werbbezirker zu reisen. 4 665 — (die Befreyung der) von der Weg- und Ueberfuhrs« mauth bei) LandeSlieferuogen , betreffende Verordnung. 4 704 <— (vvo allen Bedrückungen der) bey Landeslieferunge» soll man sich an den KreiSverpfiegsmagazinen enthalten. 4 766 —• (wohin die zu Feldregimentern untauglichen deut, scheu) abgegeben werden sollen. 4 819 — (zur Sicherstellung der) PrägravationS-Ersatzposteu wird eine eigene Gubernial-Kommiffion aufgestellet. 4 8! 9 — Prägravations.Kapitalien, (waS für Zinsen von den) zu entrichten sind. 4 826 — (den) den schriftlichen Bescheid nicht zu verweigern. 5 141 .— (an den) Advokaten , auf welche Art die Untercha- ncn ihre schriftliche Anbriugen an der Post abzugeben haben. 5 149 — (für) Lokalgerichtsbarkeits Regulirung in Gal-zien, 5 151 — (die Vorschüsse au nvthleidende) vom Staate an Brod 5 253 und Säumen, »nd deren Vorrecht. — 273 — bey Schuldeueintreibung und bep Klagen der Dbrig- keite» gegen dieselben, was zu beobachten. 5 268 — (hunganscher) Bevandlung in den k. k. deutschen Erb« ländern und vice versa in Rücksicht auf Aushebung zum Militärstaude. 5 35g — her L.hensgmer des Ollmützer Erzbisthums sollen sich GO ( 334 ) GO sich in keine Kaufkontrakte über Dominikalrealitäten einlofjVn. Ilmerrhanen (den) ausOesireich ob der EnnS, wenn sie sick bey vorhandenen Heuratheu wit Unterthanen aus Steyermark, daselbst mit den dort üblichen Meldzel-tela ausweiftn, keine Hindernisse zu machen. — (die den) nicht vvrgelichene (Überschüsse in öffentliche Fonds anzulegen. — welche ihre Angelegenheiten bey dem Unterlhansad. vokalen mündlich anbringen wolle», wann sich bcym Ziskalamle melden sollen. — (wie den) welche in ein anderes konskribirtcs Erbland gehen , die Paffe erlheilet werde« sollen. — (zu Vcrmkidung der Prozesse zwischen) wie sich von den obrigkeitlichen Wirthschaflsamlern mit den Vcr-gleichsversuchen zu benehmen ist. — (bey Untersuchungen der Beschwerden der) wider die Obrigkeiten die Advokaten zur Vertretung nicht zuzu, lassen. — (gegen stößige) wohin sich die Kreisamter um Mi-likäraffistenz zu wenden haben. — (fremder) Belegung mit Abgaben, welche ohne das Bürgerrecht zu erlangen, sich als Jnnleuteiu Munizi-paistadten niederlaffen. — (wie sich bey der Greuzeubeschreiburig der Gründe der) zu achten. ..... (wie sich in den vorfallenden venerischen Krankheiten bey den) in Ansehung derselben Heilung zu benehmen ist. — (wegen deS in Streitigkeiten zwischen) zu versuchen, den gütlichen Vergleiches werden Maaßregela vorgc-schrieben. »- (wie für die Gotscheer) in Kraiu die Hausirungspässe ) ausgestellel seyn müssen. (die) sind zur Reparatur der aus der Pachtung auf-gelassenen Strassen tu verhalten. ; Unter* B. S. 5 SÖ3 5 V4 5 4-l 5 422 6 7 6 22 6 1U7 6 300 6 302 6 446 — 457 \ 7 14 7 137 — 175 7 l71 7 S96 «y> ( 335 ) GO B. ©. Untertanen (Me Häuser der) sollen nicht einschichtig erbauet werden. 7 393 — (wie sich bey Vereheligungen der) wegen der Meld- zette!, Aufnahms- und Enllaßscheine zu benehmen ist. 7 42s -— in Oestrcich ob der Enns , die in Skeyern^ark Hornvieh erkaufen wollen, mit einem kreisämllichcn Paffe zu versehen/ 7 427 — (bey den) sind die Kugelbüchsen nicht zu dulden. 7 439 , — aus Böhmen, die aus Furcht der Rekrvulirung in das benachbarte Oestreich übertrete», nicht aufzurreh. men. 8 1J5 — Gruiidsiückenverwkchslungen halber, welche Vorsich, len zu gebrauchen. 8 1S9 .— (vstgalizische) bis 17. August 1796 Singcmanbcrtr, dürfen nicht zurückgesicllet w rden. 8 197 — (Befchwerden der) nicht schriftlich, sondern mündlich beym Kreisamke anzubringen. 8 205 — (bey) welche ob zu Grund gegangener Pferde, mit andern ausgemusterten Aerarialpferden die Vergütung erhalten, wie sich zu benehmen. 8 Zi6 — (den) soll kein Brandwein auf Borg gegeben werden. 8 445 — (Bayerischer und auswärtiger) wenn sie in jenseitigen Ländern ein Verbrechen begehen, Aburtheiluug. g 467 — (die) in Westgalizieu sind bep ihrem Besitzstände zu erhalten. 9 17 — (wie den Gotfcheer und Reifnitzer) der Hausirhandel erlaubt ist. 9 84 — (in Berichten über den Stand und Flächeninhalt der den) käuflich überbaffeven Rustikalgründe auch der Stand der noch uneingekauften auzuzeigcn. 9 88 — (Belohnungder) inLstgaüzicn, welche aoo Obstbau- 9 100 me gepflanzt haben. 10 491 — (wann die Kontrakte der) über emvhitentische Ver-äusserung der Dominikalgründe, wie auch Einkaufs-kontrakte über Rustikalgründe bestatt'gt werden können. 9 »34 *b& c Azs ) B. G. Untexthanen (ben) l|i in Westgalizien die Justiß UN« entgeltlich zu leisten. 9 29g — (die der Feinbesgefahr wegen nusgewanderten) wer« \ den znrückberufen. 9 3*9 — (Bestrafungen der) mit Stockschlägen werde» int Westgalizien verbothen. 9 331 — (wegen Zojren der) Erneuerung der Vorschriften. 10 519 — Begriff von) wird näher bestimmet. .10 335 — 493 — können ihre Gesuche und Beschwerde« bey dem Kreisamte mündlich anbringen. 10 70g Urbarialgelder (Ablösung der) wie weit die Landesstelle selbst begnehmige« kann, und was mit dem Ab« lösnngsbetrage zu geschehen hat. 4 236 Urkunden (unterlassene Rekognoszirung der) benimmt nicht Exceptionem Falsi. 1 703 — (bey Errichtung der) Einfluß, wie vom Richteramt ausschließet. 3 93 — (aus den Grod # oder Landgerichtlichen Büchern erhobener) Jnkabulirung und Vormerkung. 3 16$ — (Gebrauch der) bey Gerichten auf Pergament. ( 3 397 — (Verfälschung der) wann einen Kriminal * Gegen- (4 56 ' stand ausmacht. 4 346 — (die tazffreye Vormerkung der)in der Landkafel. 6 102 — welche auf ein dem verwittweteu Ehegatten zufallendes Legat Bezug nehmen, sind in Fallen der Erb« steuer an die Erbsteuerbehörde zu senden. 7 217 — (wie sich bey Rekognoszirung der) zu benehmen ist. 7 221 — (die den Religionsfond betreffenden) sind ohne Bey- tretuug des Fiskus zur Jnkabulirung nicht anzu-uehmen. 7 31(> — (Einverleibung der) iu die Grundbücher betr. 8 251 .— (wie sich wegen der alten, und ungestempelten) wel- che bey Gericht Vorkommen, iu Westgalizien zu be, nehmen ist, 9 255 UV- HO ( 337 ) HO \ B. S. Urlaubslizenzen der Magistratualindividuen, betref. fcnbc Verordnung. 4 355 Sieh auch AbsrNtikUNg. Urttzerl (im) emeiS KriminalverbrecherS, wie sich weg?« Verlust des Adels zu benehme». 1 3 — (im) eines Kriminalzüchlliags die nach der Straf» zeit einttetkuoea politischen Vorsichten nicht autjii» führen. , 4 •— (über ein auswärtiges) wider einen hiesige!,. Unter» than, wann die Exekution zu verwilligen. 1 204 — (wegen Befolgung eines) der huugarischen und deut- schen Gerichtssielle» wechselseitig geschlossener Landtagsartikel. 1 34(S . — tu Rechtssachen, in welchen Zöllen von demKamme- ralrepräseotanteu eingestellt werden darf. 1 446 — (das) ist der Hofsiclle anzuzeigen, wenn tin Münz- Verfälscher auf die Festung Kufstein verurtheil» wird. 1 695 — (zur Schöpfung des) wann von Kriminalgerichteir Beamte« aus der Nachbarschaft bryz»ziehen find. 1 698 — (wie sich mit dem) wegen ansgetragcnci, $ia> szu benehmen. 1 706 — (Abschrift des) den Verbrechern zn ert&eilrn > den Kteiždmtcfs vorzulegen, und in demselben die Strafe jahre mit Buchstaben anszuftIeu. 2 251 — (wie sich mit dem) über Klagen in Jnjarienhan-' 2 2 - dein, zu verhalten ist. l 3 2 ' 4 264 — (das) und die Entscheidungsgründe im Appellations- und NeoistonSznge den Akten veujnlege t 3 117 — (wie die Eidesformel im) ausgedrücket werde» soll. 4 344 — (bey aagemelSeter Revision wtber zwey gietch/oc» mige) wie sich der Richter erster Justanz zu oeiieh- men hat. 4 572 — (Abnahme der Taxe von) betreffende Verordnung. 4 630 — (wie gegen zwey gleichstimmige) mit der nngemelde- ten Revision fürzugehen. 6 113 Haupkreperiorinm. p Ui-tfjtit GA ( SZ 8 z Urthtil (das) über den Betrog des Waldschadcns steht lediglich den Schätzern zu. — (gegen rin) |tr Appellation, über che Nullität ist der weitere Zug nur im Wege des Rekurses zu nehmen. — (der österreichischen Gerichtsbehörden) in Echuidsa-chen wider die Einwohner Siebenbürgens, wie zu vollziehen, V. Vadium (in Ansehung eines mit einer Schuld elnge» klagteu) wie sich bep richterlicher Erkanntuiß zu benehmen. VaMundev; Sieh Echuh. Vakanzen; Sieh Schüler- Valor-Polleten; Sieh Wegmauth - Valsr . Pol-leten. L w,allen; Sieh Lehen, und Pohlen. _x Vater; Sieh Kinder uneheliche. Vekturüttten (was die nach Prag auf. den Morst fahrenden) ober Träger für Unterpfand bcy den Thören einzulegen haben. — (die) sollen Mit Ladschclucn versehen seyn. Frachtlohn unterschlagende, werden bestrafet. Sieh auch Fuhren, Fuhrleute )c- Velden (zwischev) und Klageofurth wird die Poststrecke erhöhet. Venerische Krankheiten; Sieh Krankheiten. Venezianer Weine (Eiuschwärzer der) wie zu bestrafen sind. — (die Wagen, worauf das) und Wiener Gewicht gewogen werden kann, werden verboten. — Oallmei (des) Trans,to Zoll durch Tyrol zum Ge, brauche der Meffingfabrik zu Rosenheim. — (den) Behörden sollen die Tyroler Gerichtsbehör. * . den B. ©. 6 141 7 396 10 125 3 201 4 500 9 3°5 10 650 5 253 3 390 4 Ü75 1 2 46 GO C 339 ) I ' B. 6. den wegen Auslieferung der Delinquenten Auskünfte, und Kriminal. Untersuchungsakleu Wittheileu. t 345 Venia aetatis wegen, zu zahlende Tax ist ohne Rücksicht der Religion abzuoehmen. v 261 Sieh auch Großjabrigkeit. Veni fancte Spiritus ist Btp Trauungen abzusingen Untersagt. - 2 160 Veranderuttgen; Sich Grundbesitzungen, Mor-tuarium. Verbavd-Zettel, von den zum Verband kommende» Verwundeten, haben die.Chirurgen an das Polizep- irmt einzuschlcken. 2 126 Verhindungsbrückel (die bestehenden Vorschriften we," gen Herstellung der) an den Strasse», Beschädigungen derselben; 3c. werden erneueret. 4 ZzD Vkrbot (mit) sind Stistsdamen-Präbenden nicht zu belegen. 2 254 gerichtliches oder E^ekuzion, wen» auf ein Schifflohn bewilliget werden kann. 2411 — (mit) können die Stiftuugsbezüge nicht, wie die Prabenden der Sriftdamen beygelegek werden. 2 527 •— (mit) kann die Besoldung der Beamte» nur zur Hälfte( 4 117 beleget werden. (— 195 " (das) heimliche mörderische Gewehre zu tragen, wird wiederholet. 4 sdi (gerichtlicher) kann auf Quartiexgelder der Staats, beamte« nicht gelegrt werden, Und findet auch keine auffergerichtliche Cession an den Gläubiger Stakt. 5 497 — (kein) keine Vormerkung und Cession auf Provifiö-( 6 >31 Nen aiijlinrhmen. (— 159 — (wie ein gerichtliches) auf die Gage der Mililär- personen i» Kriegszeiten geleget werden kann. 7 15 *— (kein) keine Verpfändung u. d. gl. soll ans die Pen. siönsbeträge der Wittwen und Waisen der Seidmzeug, Gamet« und Dünküchmachet zu Wim Stakt fiuden. 7 i;]g y 2 Vcr» tzK ( 34» ) %£> Vrrbot (Bewilligungen dks) auf Pensionen und Previsi o IN'» drr Tabackgefällsbcamten ft ob an dieTabackSge--fd(knfa(frn pijiistclleu. — findet auf die Verpflegungsbeylräge des Haadlungs-diener-Jnstituts nicht statt. Verbrechen (als ein politisches) ist die Verzinnung kupferner Geschirre mit Bleyzusatz zu bestrafen. ■— (als ein politisches) muthivillige Beschädigungen der Chausseen zu bestrafen — (eines schweren) wenn ein Magistralna! oder städtischer Beamter schuldig befunden worden, wie sich zu benehmen. — wenn auswärtige Untenhancn io jenseitigen Ländern begehen, wie sich bey der Aburlheiluug zu benehmen. — (in schweren) befangene Sträflinge nicht zum Militär abzugebetr Verbrecher (wegen Auslieferung der) wie sich in Tyrol gegen die Venezianischen Behörden zu benehmen. — in Untersuchung stehender, Vergütung der Actzungs-gelder. — abgeurtheilte. wie in Kriminallabellen anzuzeigen. — einem jeden ist die Abschrift des Unheils, auch den Kreisämlern zu geben, und die Slrafjahre sind mit Buchstaben auszudrücken. — (über Auslieferung der) Vertrag zwischen Böhmen und Sachsen. — (Umgang mit dem) wann unter die Umstände zum Beweise auö der Zusammeiitrcffnng zu zahlen ist. — (politischer) Behandlung und der dawider vorkommen-dcn Rekurse. — (kingezogen werdende) sind dem Polizepamte ünzu- zeigen. ,— (wie sich in Bestimmung des Straforls für die pro« zeffirlcn) zu benehmen. .— (politischer) Aburtheilung, in wie ferne der Polizey zujtche. Ver- B. S. 8 iV. 8 149 3 250 3 420 5 420 8 467 9 302 . 1 345 1 228 1 3*3 2 251 3 5 3 5 357 5 fy2 6 100 L 123 Verbrecher (frin) ist vor Aburtheilung zum Militär zu stellen. —- (wann) auf Kosten der Sbrigkeit an das Kriminal, gerichl abzuliefern. — (über beinzüchtigte) wie von Kriminalgerichken, und Polizey-Behördcn im Ostgaiizien zu verfahren ist. Vereheiigungen, Wanderschaften, und Auswanderun. gen der zu Kriegsdiensten tauglichen vorderöstreichi« schen Unterthanen. Sieh auch Ehe«. Vergleiche der Unterthans-Streitigkeiten, wie zu be. handeln. 1 Vergoldung der Münzen, verbothen. Vergütung der Reisekosten ab Aerario zur Konzerta. klon in Ansehen der Konkursgütor hat nicht Platz. — des verglichenen Werths eines gestohlenen Guts vor gerichtlicher Entdeckung, ist eine freywillige Zurückstellung. - — der Reisen, und Bauriffe an die Maurermeister, betreffende Vorschrift. — (die) der Kosten bey Standrechten. — (die) des uneinbringlichen Betrages des Antheils für den Ausbringer und Ergrcifer bey Kvntrebandfallen erstrecket sich nicht aus die Korrupzionsstrafe. .— in (Rücksicht der) und Liguidiruug der Wegmauth von Vorspannspferden, wie stch die Reifenden Staalsbeam« ten zu benehmen haben. — der Kosten an die Magistrate und OrtSgerichte von den Bankalgesällen'V?rwaltuugea für die Sicherstelluiigs. mittel in Aerarialangelegenheilen. — (wie die) dcS Streustrohes statt findet. (wann zur) die Militärqnittungen abzugeben find. v 3 Ver- B. S. 8 4^8 9 Zv8 io 6_51 4 491 (2 2gl (2 284 (6 22 (7 >3^ — *75 1 2p 3 339 3 56 3 342 4 '3° 4 762 6 90 6 128 9 9 304 9 358 C 542 ) HA Vergütung (Ausweise über) der ^Feuer-Wetter- und Wasserschäden individuel einzuftnden. Verhaftttehmung (wie sich bq» eines Zollbeamten zu benehmen iff. Sieh auch Arrest 3c. Ver^eirathung (in den Gegenständen der) der auswärtigen Minderjährigen steht die Dispensation der KandcSstelle zu. Sieh auch Ehe, und Heirathen Verkauf; Sieh Kauf, Käufer oc. dann unter de» E chlsgwörtern der Verkaufs-Artikel, und Gegenstände nach. " Verkündigung der Ehe; Sieh Akatholifchen, Auf-gehothe, «nd Ehen. ' Verlassenschaften (über Beyträge von) zum Normql^ fchul-Fonde Barzeichnisse einzubringeu. 1 — wie über diese Beyträge zu kontrokliren. *— auch die Juden haben diese Beyträge zw leisten. — die Beyträge sind zum allgemeinen Schulfonde ab-znführen. — (in die) wie die Lehenskörper einzoziehen find. (von den) roenn in Galizien kein Mortuarium abzu-- relchen ist. — (von den) wie das der Armenkasse zufallende Pro, zent abzuvehmen. — (von den) der Bürger, was der Armen-Bürgerlade znfliessen foil. — (mit den) der Maltheftr Priester und Pfarrer, wie sich zu benehmen. '?— (Jntcstat,) der Pastoren helvetischer Konfession, wie jene des katholischen Klerus zu behandeln. — (Ausweise über die) wie von adelichea Partepen zur Bestimmung der Sterbtaz:e einzustellxn. Ver- B. S. 6 8s 7 24! 6 469 1 k6i — 586 2 33 L >8s 3 231 4 344 4 48p 2 124 2 146 5 244 6 81 6 415 10 467 1 68t HA ( 343 .) HA B. s. Verlassenschasts.Abhan-lMg der Soldate». i 103 — 3Č$ •------unehelicher Kinder. 4 292 . ' 5 451 f 2 424 — — der Geistlichen» I 4 660 > 6 484 (10 467 — — (Vorschrift ju der) im Galizien. 9 21» — — (bey der) wie die Sporknlargebühr zwischen dem Richter und der Obrigkeit in Tyrol gelhcilet werden soll. 4 251 — (von der) sind die Fälle der Erpvrtation eines Vermögens dem Fiskalamte anzuzekgen. 8 324 -^-«Aktiven, ob im Wege der Ezekution ohne ge« rechtliche Schatzung feiizubiekhen sind. 10 573 >—(der die) vorsteklende Beamte oder Justin ziar soll die Erbsteuer Liquidation immer selbst ver» fassen. 1 6zr -— — wie b.-y Erbsteuerliquidationkn die Beylagen einsenden soll. 8 17,3 -------wie die Sterbfällen «Berzeichnisse. . 8 151 Sieb auch Erbsteuer. — - (BÜtHer (über die) wie die Kataloge einzuseuden» 5 353 -------wie die Verzeichnisse über dieselben zu verfassen. 6 $24 .— t— — wie In Verlassenschafken der Geistlichen. 8 15* — * Gelder an die Kreiskassen zurAbfuhr zu übergeben.lv 662 — - Jnvrmttmen nach dem Tode der nnadrlichen Geist, lichen. >ö.: 2 424 -T -r- über die Verlassenschafken der Pfarrer an die Kreisamter eiuznftnden. 4 333 ~ — (den) sind in Fälle», wo t^ittwen erben, die Heirachskontrakte, und Ehepakte bcyzuiegen. - 2 * j WermäiHtNlß (wie ein) aus einer jeden Verlassenschaft eines Bürgers der Armen -Bürgeriade zuflieffen soll. 6 81 Sich Armenilisritut/ Erbsteuer, Srerbtaxe.^ ^ p 4 Ver. GM ( 344 ) GO Vermietungen (Wie Me) der Wohnungen zu Wien ( , geschehen sollen. (. ■— neuer Wohnungen zu Wien ohne vorausgegangene Bewilligung der Landesstetle, werden verboten. VklMlerhzette! fmt> bey neu anfgkführten Häusern over Stockwerken ohne vorgehende Untersuchung nicht anzuschla »n. Sieh das Mehrere unter WohNUNgeu. Vermögen ; Sieh Auswanderungen, Deserteure Erbsteuer, Exporratton,Juden,Militär, Kirchenvermögen, Waisen. Verordnungen fmt> den Gemeinden schleunigst kund zu machen. •— (der) Kundmachung von Seite des Politikums und der Appellation. •— (in den) on die Juden daö Wort Jud wegznlassen. — (aber die) sollen die Dechanke und Ortspfarrer Protokolle führen, und die Kreiskommissäre bey Kreis-bereisungen darauf sehen. — (der höchsten) schleunige und zur Zeit zu besorgende Kundmachung. — (von allen) haben die Länderstellen Abdrücke ein-u--senden. —- (wie ein genaues Vertkichuiß der Patente und) in Westgalizien von den Magistralen und Ortsodrigkei-ten zu führen ist. — (letzkwfllige) Sieh Testamente. Verpachtungen der Frohndienste, oder Roboten in Westgalizien an auswärtige Gutbesitzer werden untersagt. V >— (bey) der Realitäten geistlicher Benefizien werden Maaßregeln vvrgeschricben. ■— (bey) des LiefcrungS « und Transport » GeschasteS rvird sich an dem Dominium gehallru. S-h auch Pachtung. Wer- B. S. 7 132 — 1 yd 7 3°8 8 104 2 512 2 525 3 4>6 4 658 4 659 5 40 1 7 4o8 9 *32 9 142 10 568 ( 345 ) TO B. S. Verpfandung, Transferi'rung, und Verpfundung der Gewerbe wegen, ergangene Vorschrift. '— (keine) kein Verbot u. d. gl. sollen bep den Pen-sionsbclrägen der Witlwen und Waisen der Seiden« zeug » Sammet - lind Düntuchmacher Statt finden. — der Waisen * und Findlings-Kontrakte, Pfründen und dergl. sind ungültig, mit der Weisung, waS bey dcrlep Kontrakten anzumerkcn komme. — (wie die) und Abtretung der Slaalsbeamkcns - Besoldungen Statt hat. Verpfiegsamter, Aushebung derselben. ■— denselben sind von Kreisamtern in dringenden Fällen Fuhren aozuweisen. — (über die von den) und den Generalkommandi ans den Postwagen gegebenen Pakete Journale zu führen. — derselben Restscheine über die rückständigen TranS. portfuhrlohnSzahlungen einzuheben, auf ganze Gemeinden umzuschreiben, und sodann in Sortem Contributionis aufzurechnen. •— auf derselben blosses Ansuchen, zu Transporten die Fuhren nicht zu stellen. — — Nachtrag. Berpflegsbeamten ( das Posiporto für die Amls-briefe der) betreffend. — wann Pension fodern können. Verpflegserfordermsse (kriegskommissarlatische Ao- «cisultgen der) und Gelder für die Truppen auf dem Lande, wie auSzustellen. Verpsiegs-Gelder nur an die mit Assegno und Vollmacht versehenen Ober» keineswegs aber an Unter» vffizierS zu verabfolgen. Versatzamt (für das) werden beständige Lizitationen bestimmt. — (aus dem) zu Brünn sollen die Pfänder bis letzten April ausgelöset werden. — Errichtung zu Lemberg. y 5 Ver- 3 58 7 'Sy 5 227 9 565 3 364 2 188 4 652 5 217 10 275 — 333 4 155 , 618 3 203 5 422 * 258 1 6 2 40 HA ( Z46 ) HA B. G. Bkkschwlegöttheit sollen die Beamten in AmlSge- schäften beobachten. 2 55 Berst'elgerungest (in) hat es bey der Ordnung vom Jah?e 1786 zu verbleiben. 1 _go — (bey) sollen Beamte sich aller eigenen^lufkärungen über die Fragen und Zweifel enthalten. \ 1 <)g '— (zu den) bey dem Versatzamte , werden beständige Tage bestimmet. 1 25g — in KonkurSfäklen unterliegen nicht der Genehmigung( 1 422 der Gläubiger. (— 444 -r— (bey) der Fahrnisse im Wege der Exekutiv» ist der Schuldner nicht als Käufer zuzulassen. 2 2,56, — (ohne) kein Kammer, oder Fonds. Gat zu verkauf 3 94 fen, und zu verpachten. ( 4 307 — ( Kuodmachungs -- Zertifikate der) wann den Wirih- fchaflSämtern zuzusenden. 3 429 ( 3 39% ■— (zu de») wie die Hypothekar-Gläubiger vorzufodern,( 4 201 und sich wegen derselben zu benehmen. (— 366 ( 5 «L- >— (bey den) sind die Maaren bey der Börse» Deputation nach der allgemeinen Vorschrift zu verkaufen. 4 5 -r~ (bey den) keine ungestempelte Waaren zu verkaufen.( 4 314 (—370 — (bey den) wie sich wegen des dem Aunenfonde ge, ( 4 357 bührenden Prozent zu benehmen. ( 5 244 (bey den) was wegen Bezahlung der erstiegenes Sache zu bestimmen ist. 4 637 — an Sonn - und Feyertagen nicht vorznnehmen. 5 246 — der Staatsgüter, wie kund zu machen. 6 271 — (wegen der) wie sich die Kommerzial - Leihbaok zu verbqlten hat. 10 104 — (bey den) auf betrügerische Verständnisse wachsam zu seyn. 10 505 — (bey den) Vorzugsrecht der Triester Assekuranzkam, nur in Ansehung ihrer Akzicn, 10 663 Ver« D. S, s 166 5 54 3 335 7 l23 2 2 75 5 27$ 6 -87 TI ( ,347 ) HA Vtr^orbenm (über die Zahl der) Ausweise kinzu-senden. ' VertheidigUNAkN (bey) Vorsichten bey den in Druff zu legenden Sätzen. Vertreter (was bey Zuthcilung eines) von Amkswe-flen zugleich auSzudrücken ist. (wider den) der Masse sind die Klagen des Fiskus in Vertretung des Mililärärariums gegen einen in Konkurs Verflochtenen zu stellen. ) Vertretung (in wie weit die) unentgeltlich zu geschc» hen habe, ist, wenn einer armen Parthei ein Rechk-vcrkreter von Amswegen zugelassen wird, in Ansehung der Taxnachsicht stets anzuzcigen. wann Statt findet. — (zur) die Advokaten in Unterlhaiisbeschwerden wider die Obrigkeiten nicht znznlassen. —; (wie sich in) der Partepcn bey den Landrechten die Landabvoßmeu in Galizien achten, unh wie die Advokaten genannt werden sollen. —- der Unterlhanen. | Verunreinigung (die Hindanhaltnng der) der Gassen wird neuerdings verordnet. 7 504 Vermmeuungrtt (Belohnung über die Anzeige der) mit dem Denunzianten - Drittel bey dem Salzgefntte. 6 19 Verivandschüft der Wahlallsschussmänner mit den Kandidaten zur Rathsmannstelle vor Abnehmuug der Wahlzettel den Wählern zu erinnern. * 3 221 VerzehruMsüUfschlag. Sieh Juden, Verzeichnisse; Man sehe unter den Schlagwörtern der verschiedenen Gegenstände nach. Verzichte der Gemahlinnen der Beamten. ■=— der Militär-Znvaliden-Beamten auf die Militärbe-nefizien sind stempelfrep. 4 • Ver- 106 335 492 233 .52 9 , HI ( 348 ) HI B. S. VekZMlMNg kupferner Geschirre mit Bleiznsaß ist ver. bothen, und als ein politische-Verbrechen zu bestrafen. 3 250 Vidimationßtaxen (was bey den) zu beobachten. Z 347 Vieh-Austrieb im Tyrol, und Karnkhen verbothen. 1 271 — —- im Galizien. 4 375 — — im Böhmen. 5 3&7 •- ohne Bewilligung der Landesstelle nicht gestattet. 8 6 — — ohne obrigkeitlichen Konsens in die Gränz-Orte, und einzelnen Hauser verbothen. 6 35 ------im Spathjahre bey nasser Witterung, Nebel oc. 9 317 nicht zu gestatten. 10 713 Vieh-Ausschwärzung und Vorkauf verbothen. 5 255 ---- 337 — — im Mühlviertel 8 iei -— (wie sich bey) mit den Konstituten zu verhakten, und die Entdeckung zu belohne». 8 477 Vieh-Arzeneykunde (ohne Zeugniß über die erlernte) 3 407 keinem Schmiede das Mcisterrecht zu erlheilen. 5 16(5 Vieh-Eintrieb (wegen des) in junge Waldungen, 1 521 Pfandgcld. 2 233 ------in junge Waldungen nicht zu gestalten. 1 237 7 466 ------im Triest. 5 15 Vieh'Krankheiten (zu Vermeidung der) Vorsichten. 6 336 8 4Ö8 — — wie sich wegen des Genusses des Fleisches vom 7 424 kranken Diehe zu achten. 10 504 .— — wie wegen der Haute vo» demselben. 10 563 --------------------------(die) anzuzeigen. 10 713 IÜieh'MaUth im Mahren für pvhlnisches Vieh. 4 343 — (bey Umgehung der) Strafe. *— 485 — und Schranken-Mauth zu Karlsbad. 8 4 ------in Rumburg u»d Böhmisch-Leippa. 8 18Q .— (die) sollen die Viehhändler entrichten , wenn sie den 4 343 gebauten Strassen ausweichen. ' 10 469 Vieh- B. S. Wieh-Schnittkuttde (zur) werden in Skeyermark nur Jnnlander zugelassen. 3 141 Viehseuche (Ursache der) und Cnrativmittes. Z 246 — (bey entstehender) ist wider die saumseligen Beamten mit Strafen fürzugeheo. 7 13 — (Nachricht zur Vorbeugung der) 7 143 ist sogleich anzuzelgcn. 8 307 — (wie sich bei) auSbtechender) in Ansehung des gefallene», und kranken Hornviehes zu benehmen ist. 9 3 — (bey herrschender) Abtreibung des Viehes von den Alpen. , 10 323 — (wegen Verwahrung vor der) Nachtrag. 10 470 — (bey) von den Dominien ein Beamter wegen Anwendung der Heilmittel abzusendeu. ic» 702 — (bei;) dein Kreisärzte Vorspann beyzuschaffen.' 10 703 Sieh auch Hornvieh, Rindvieh, Hornvieh, senche, und Rmdviehseuche. Viehstand (Erhebung des) 1 igt ( 5 223 —r- (über den) wie die Tabesten einzubringen. (— 353 (— 41Ö (7 Ja ------find nicht mehr einzusenden. io 53a . Viehstanden (an) Strassen und Rainen zur Stupfung der Felder sollen die Obrigkeiten die Unterlhanen aufmuntern. 1 444 Viehverkauf(der alltägliche) in Aufpitz wird eiogestellet. 2 213 >— an die neutralen Mächte, wie gestattet wird. 6 165 — kein zum Fuhrwerk ausser Land gebrauchtes Vieh darf dort verkaufet werden. Vigilien für Mail. Kaiser Joseph Is. Vikare; Sich General-Vikare, KorMorien, Ku-ratgeistlrchen. Viktüalten' Handel >u Wien. -----— (auf schädliche) zu sehen. r— aus Galizien in die Fremde auSzuführen, wird vrr-bothen. 9 33$ 3 *39 1 5*5 1 5Ö5 4 275 GO ( 350 ) GO . SiftttttiftMl aus Galizien, Mähren und Schlesiens — 7 HA C 351 ) HA EBijththotTEtt (bep) aogeforberl werdende Einkleidung «n Seite der Taback» und Slempelgcfäüsaufseher ab-zustell-n. — der Registratureit bev de» regulirteu Magistraten sollen durch die Kreiskommissäre geschehen. — (vey) in Häusern , wie beit Bsvkal- uud Tabakbeam, ten von Ortsgerichten Assistenz zu leisten. — der Häuser bey Spur eines Aufeukhallü verdächtigen Gesindes. — der Bräiihäul'er find nicht zu verweigern. Vlsitatronsbetichte über die Landapvtheke» und chi. rurgischen Hausapothekeu, wie Verfasser werde» sollen. Visum repertum (zur Deutlichkeit in Verfassung eines) find dieKreiS- und andere Wusdärzte auzuiveisen. Vitriolöhl (zur Erzeugung deö) Privilegium für Be-ckerheim. VvfitSyeN, wie über die Sicherheit der Sliftungska, pitolien Liquidationen zu verfasse» haben. . — sollen über aste weltliche Slifluugen die Liquida-tionSausweife und Rechnungen eiusendca. — (d«e Kreisäwti/t und) haben auf die Erhaltung der Gebäude der Geistlichen im guten Staube und auf Herstellung derselben aus ihren Vermögen zu sehen. — (die) der Gotteshäuser haben ihre Rechnungen mit dem Inventarju« der Kirchrngeräthe/ und den erforderlichen Rubriken zu erlege». — habe« die Instruktionen genau zu beobachten. VvssMücht und Gewalt (besondere) bedarf das Fiskal- awt zur Vmretaug der Unterthanen nicht. — (wie sich die Advokaten bey) der Substituten wegen zu benehme» habe,,. — (eine Spezial.) wird an Seite der Advokaten zur Wahl eines KoukursmasseverwalterS erfordert. SßDtdrtih’tg darf die milden Sliftungskapitalien nicht in öffeitiliche Fonds anlegen. VvkdkkYÜd'klch (in) wirb bas Lottvspkel aufgehoben. Vor,. B. S. 5 ,d5 6 84 6 sz7 8 ■ 15 9 236 8 486 4 286 l 404 1 456 x 521 4 605 7 l79 9 169 1 691 4 103 8 Z22 x 706 x 14 HA ( 352 ) HA e . B. S. Vorderostreich (im) neue Polizey-Verfaffung. i 125 Vorderöstreichischen (der zu Kriegsdiensten taugli. chcn) Unlerlhanen Vereheligungen, Wanderschaften, und Auswanderungen betreffende Verordnung. 4 4yr ■— Scheidemünzen, wie der Umlauf gestattet werde. & 186 Sieh übrigens unter den Schlagwörtern der <äe* genstände nach. VvrktNlf (mit) Zubringer,, Mäckeln. sollen sich die auf dem Getraidmarkt arbeitenden Tagwcrker oder Helfer nicht abgeben. » 16 — durch die Tagwerker, Träger, Weiber, wird ein» gestellt. 1 67 — (wie dem) bey dem Haber vorzubeugen. 4 123 — (deS) solle» sich die Fragner , Greißler, Käßsiecher 3c. enthalten. 5 159 —- (der) der Butter und des Schmalzes wird neuer» dingS oerbothen. 6 277 Borkäuferinnett (auf die) zu sehen, und den Ankauf der Lebensmittel den Klcinkrämern nicht zu gestatten. 4 669 Vorlaute (für) wird der Kurs der Münzen benimmt. 2 162 — (die) werden von der Kriegssteuer enihobeu, und zum freywilligen Darlehen aufgemuntert. 4 134 Vormerkung (bey Bewilligung einer) soll allemahl der. jenige, wider den sie angesuchk wird, davon vonAmks-wegea verständiget werden. 1 436 — (wie sich mit) der Schulde» der Grundholden zu benehmen. Z 1 .— und Jntabuliruug der aus den Grod- oder landgc-richtlichea Büchern erhobenen Urkunden, wie Platz greise. r 3 168 ,— (wie sich in Ansehung der Erklärung über) zu achten ist. 4 253 (z„) der sachlichen Rechte auf die zu den Lember-ger städtischen Grundbüchern gehörigen Realitäten wird ein Jahr bewilliget. 5 426 — Erstreckung dieser Frist. 10 630 ' - Vor- < 353 ) d B. G. Vormerkung (kaxfreye) der Urkunden in der Landtafel betreffend. 6 102 -— (keine) kein Verbot auf Provisionen, und Quartier- geldcr anzunehmen. 6 139 — einer Schuld auf das uabewegliche Gut eines Schuld. ncrS betr. g 336 — (wie die landtästiche) einer Klage in Ostgalizien Statt habe. 9 93 ------Erläuterung darüber. (10 202 2 l3 — (der bücherlichen) der Schuldforderungen wegen in Weflgsliziea, Erläuterung. 9 299 -— über den Empfang des Pulvers, von den zu dem Handel mit Pulver berechtigte» Kaufleukeu zu führen. 9 803 Vormerkbuch (ein) über die von dem Bräutigam-gs-pflanzteu Obstbaume zu führen. 1 235 —- und Haudbüchel (Stemplung der) über Pachtab / 3 330 schlagszahlungeo. ' >41$* Vormerkungsrecht (das) wird auf alle in Oesterreich unter der Enns gelegenen Güter anwendbar erkläret. 6 37 VoklMMD (jeder) der aufhörl es zu sey», muß die Vormundschaftsrechnung legen. 1 453 — (Beneunung des) vom Vater, wiegehandhabet werden soll. 3 104 — hat die Taxe für die Nachsicht der Großjährigkeit sogleich zu entrichten , oder sicher zu stellen. 6 42s — (nebst der Einwilligung des) bey minderjähriger uud ältcroloser Kinder Ehe, was zu beobachten sey. 8 133 Vormünder oder Gerhaben, wienach von der Pupil- lar - Rechnung befrcyet sind. 3 409 — (den) die ansuchende Bewilligung Gold und Silber ihrer Mündel zum Darlehen anwenden zu dürfen zu ertheilen. ' 2 287 VorMUUdschüfts-RechNUUg (ordentliche) über rod# ches PupillarvermSgen zu legen ist. Z 30 Hauptrepertorium. I ( 354 ) B. S. Vvrmun-schafts. Tabellen (wie die) in Wrstgalizien verfaßt werden sollen. 9 273 Sieh auch WülftN. Vorschlag (auf was bey dem) zu Kreishauptmanns- stellen zu sehen ist. 7 401 — (auf den nützlichste») zu Vereinfachung der Arz, neydispensatorirn , und des Armee - Medikameotev-fpstemS werden Preisfragen ausgcsetzel. 4 135 — (Richtschnur bey) zu Stipendien, Stiftungen, und Unterrichtögeld - Besrepungen, 9 35/5 Vorschüsse des Staats au Dominien zur Unterstützung der nvthleideudcn Unlerthanen, wie anzusehen, und ( 5 253 derselben Dorgangsrecht vor aßan Gläubigern. (— 273 Vorspann für LranSpvrtirung der Lundesbetter, wann und wie anzuweisen. 7 1 99 — (mit unentgeltlicher) die Sträflinge zu befördern. 8 1 14 ■— blos gegen haare Bezahlung und Vorzeigung der Marschroute zu geben. 8 339 — soll vom Militär baar bezahlt werden. 3 4L 6 — (die) soll dem Navigativnspersouule bcy Diensten- sen gegeben werden. 9 16 —- (die) betreffende Vorschrift in Westgalizicn. 9 179 — (wegen der) allgemeine Dirrkkivregeln. 1 o 135 — ist den Kreisärzten bey ausbrechenden Menschen - und Vieh - Krankheiten beyzuschaffen. 10 703 Vorspannsbeytrag, Weisung zu desselben Einkassi. rung und Abfuhr. V“: -" 7 25* Dorspannösorderungen an das Aerarium, wann ein-l 1 559 zubriugen. ( 8 Z-4 Vorspannskommissare, wie, sich zu verhalten haben. 2 190 Vvrspannspferde (die Zahl der) ist in den Kontra-quiktungen von den Partepen mit Buchstaben einzu« tragen. 3 27l Vorspanttsquittungen find stemsselfrey. t 8 481 Vorspannsvergürungen, den Unterlhanen gebührende, nicht zu unterschlagen. 1 7* Vor- HS ( 3.55 ) HS B. S. Vorspannsver^ükurrgen an die Beamten. 2 ,gx: — — wie zu liquidier» sind. . ( 6 i2i ( 9 2 58o$fldbtt (auf den Freygründen der) auf die mit unbefugten Tändeln sich abgebenben Personen zu seht,,. 1 .955 — (die Wiethe der) sollen uicht frilcheS schweiaenes Fleisch, Wüsste, dann Schweinschmalz über die Gaffe verkaufe». 4 gj — (auch auf die) Wiens wird der Verbot Fackeln, Windlichler zu gebrauchen, ausgedehnet- 6 79 — (wie die Gerichtsbarkeit über dir) in Ostgalizien den Magistraten der Städte zustehe. 7 233 — (wann die in denselben) wohnenden Parkheyen von der Schrankenmauth befrepel find. 4 798 SßortMi! (in jedem) und Bericht müss-n die gegenwärtigen Räthe und Beysitzer angezeiget werden. 2 l(ji. 93oti)Ufl§tectjt des Staats bei) de», den nothleiden, den Untcrlhaneu geleisteten Vorschüssen vor anderen ( 5 253 Gläubigern. (— 273 — (die Streitig.keiten mit dem Fiskus über das) der aus städtischen Gründey hypoihezirlen Forderungen vor der Behörde des Fiskus zu verhandeln. 7 309 Votum informativum (nur das) ge-bührel den Buchhaltern bey Berg-uud Salinenoberämtern. 4 337 W. WsschgSN, worauf das Wiener und Venezianer Ge- wicht gewogen werden kann, verboten. 4 675 Wckaren, an andere Pariheyen, besonders an Kroatenweiber zum Hausiren nicht abzugeben. 1 97 — (der ausser Handel gefetzten) wegen werden, die BerbolhSgesetze bestältiget. 1 272 *— (für fremde) und Fabriken die Kommissionäre ab- t«schaffen. 1 '-73 r 2 Waa- HO < 35.6 ) GO S?(W4*tt (verdächtige oder bedenkliche) wie zu behandeln. — (EinfnhrLverboth der) erstrecket sich auf alle Liquers, und waS unter fremden Fischen einzuführeu erlaubt ist. — (der ungehaltenen) wegen, wann die zum Rekursct ringeraumte Frist anfange. ( -— (über die fremden) die HauplauSweise nicht mehr 5- einzusenden. — (vom Feinde erbeutete) wann bey den Granzzoll-amlern nicht anzuhalten sind- — (wegen Auslegung der) auf den Jahrmärkten sollen die Handelsleute keinem Zwange unterliegen. *— (fremder) Einfuhr in Pohlen, wie verdorben wird. — (die) sind bey der Börsedeputation stets nach der allgemeinen Lizita'kionsvorschrift zu verkaufen. — (von ausser Handel gefetzten) auf Musterkarken und Preisnoten keine Bestestunge» sammeln zu lassen. ■— (erblandische) welche nach Rußland gehen, müssen mit Zeugnissen der Obrigkeit, oder der Zollämter versehen seyn. — — wie die Bescheinigungen der Konfule, oder Orts ( magistrate ausgestellct seyn sostcn. ( — (in Ansehung der zur Bedeckung erhaltenen) wie sich die Kommerzial. Lethdank bey Konkursen zu verhalten hat. — (zum Handel mit den) welche vom fteyen Handel und Umlauf ausgenommen sind, sollen die jüdischen Handelsleute besondere obrigkeitliche Erlanbnißfcheine erheben. — (über die Preise der) wird den Maklern in Triest die Verrheilung der Zette! verboten. — (über die Voeräthe der ausländischen) wirb bey Auf. Hebung des Zoükordons zwischen Ost »und Westgali-zicn die Kenutniß eingeholet. Waas B. S. 1 342 1 4.30 2 24b — 3'5 2 2$6 3 57 3 189 3 389 4 5 4 325 4 393 4 60; 5 14 6 56 6 136 6 443 7 149 HI ( 357 ) HI Wüüren (die Schätzung brr GewcrbSgerälhschasten u»d) ist bey Verkauf der Gewerbe vorzunehmcn. — (^auf- und Kramer ) find an Sonn »und gebotenen Feyerlagen nicht auSzulegen- — (trie die Ausfuhr der ausländischen) fitiä Westgalizien in die übrigen k. k. Erblander gestattet ist. — (fremden) daS Meistcrzeichen jaufxrägen,^ wie zu bestrafen. (Verschleiß ausländischer) wie lang gestattet werde. — (wie die Verführung der) anS Westgalizien in die anderen k. k. Erbländer gestattet ist. .— (wegen Anweisungen der Sonfumo.) an de» Grenzen. — (wo für die) weiche über Belgrad nach Konstantinopel gehen, der Zoll zu entrichten ist. ■— (für die nach der Turkey gehenden) werden die zu Belgrad abgenommeoen Konsulargebühren abgesteliek. ■— (welche Artikel der) jeder Handlungsklasse zugewiesen sind. —- (oie durchziehenden) können von der krakaue» Haupt, zoll-Legstättc expediret werden. —- (zu Einlagerung der ausser Handel gesetzten) bestimmte Orze in Westgalizien. (zum Verkaufe der ausser Handel gesetzten Frists-Erweiterung in Westgal. Man sehe auch Handel, und HüUsirkN. Waaren - Erklärungen , über die durch die f. k. Erbländer transitirenden Waaren, wie einzurichlcu. — (in den) soll der Handeistand den Korrespoadenten mehrere Genauigkeit einbinden. — (die) wie lang von Handelsleuten in Westgalizien ohne Bestimmung des MaaßcS und Gewichtes geschehen können. Waaren ° Schwärzung; Sich Schwärzung. Waaren - Sensalen; Steh Genialen. Waaren - Stempel (mit dem) wie sich bep neuen eingesührkcu Waaren zu benehmen. 6 3 Wag» B. <5. 7 401 7 421 7 43- 8 L 4<>4 9 *4 7 9 347 l o 66 10 e>3 io 90 10 164 10 471 10 665 2 339 3 J70 9 86 1 465 B. S' Waaren-^tfinpel, Patent über denselben. 1 562 — Verlängerung der Frist zu demselben io Böhmen. 2 331 -— demselben sind die Maaren sogleich zu unterziehen. ( 2x4.14 (- — derselbe muß mit allen Buchstaben und Nummern aufgedlucfr werden. 1 2 '— (wegen des) und des Zolles werden die Vorschrif» te» in dem zu Westgalizicn gekommenen Autheile kund gemacht. 9 113 Sieh übrigens (Memvel - Kommerzial - oder Waaren) auch Visitationen, und Zoll, dann unter den Stj lagwörlern der verschiedenen Waaren. Artikel nach. 9B<$cb6 (der) solle sich Niemand bey der Arretirung widerkeyen. 8 223 Wachste!!); Sieh Arrest. Wachset vire ist in Westgalizien dem Militär vom Lande nickt mehr abzureichen. 10 706 Wachsfakkln (brennender ) und Windlickter Gebrauch auf den Brücken vor den Thören Wiens wird verboten. 5 111 Wachsfiguren (der Verkauf der) und Kerzen bey den Kirchen wird wiederholt verboten. 7 214 Wachskerzen (mit) Weihrauch, Lamvenöhl, Meßwein den Seelsorgern und Kirchenvätern die Unwirlhschaft nicht zu gestatten. ' v . ' & ’ -:1c ■ - ( Wasche bey ansteckenden Krankheiten muß gereinigt/ 130 1 u6 >or werden, und was dafür zu bezahlen ist. Westen (heimliche) zu verfertigen, und zn tragen, wird wiederholt verboten. 4 -------— in Triest. 2 — und Gewehre (was bey Bestellungen der) ans den f. k. Staaten für auswärtige Mächte [ju beobachten ist. 7 (10 120 (— 228 386 8 Wagen -HA C 359 ) HI B. ©. Wagen (auf einem) der Fuhrleute, wie viel geladen' werden könne. 117» — (wie die mit) und Schlitte« einbrechenden Schwärzer von dem Kordon zu behandeln sind. 6 160 — (tote die leichten) und Kaleffen auf fciKt Nebenwege» einlenken dürfen. 7 327 — (das Wasserfaß mit dem) znm Feuerlöschgebrauche, Zeichnung und Beschreibung desselben. 7 234 Wagenbespaurrung (über ihre) müssen die Hopfen. Händler ein Zeugniß der Obrigkeit haben. 9 10 Wagen - Reparationen, welche Beamten anrechnen können. 2 1Ö4 — — und Schmiergeldsliquidationeu der Schulkreiskommissäre jederzeit besonders eivznbringen. 5 401 — ------- der Kreiskommiffäre sind mit den Vorspanns- und Zehrungskosten «Berechnungen zugleich einzube-gleiten. 9 2 Wahl (bey) der Rathsmänner und Bürgermeister sollen die Kreiskommissare keine Diäten abnehmen. 1 643 — (in der Art der) Abänderung in Ansehuug der Ma- gistratsräthe in Wien. 2 15 — (bey) der Stadlrärhe, wie die Obrigkeiten befugt stud den Kompetenten die Erklufiva zu geben. 2 240 — (bey der) der Magistralsräthe soll der Magistrat zu Linz mittels zwey Deputirten die Stimme führen. 2 247 — (bey der) eines Rathmannes die Verwandtschaft der Wahlausschußmanner mit den Kandidate» vor Abneh» mung der Wahlzettel zu erinnern. 3 222 — (wie sich bey der) eines MagistratSrathes bey Ab- Wesenheit eines oder des anderen Wahlausschußindi-viduums zu benehmen. 6 8' — (zur) eines Konkursmasseverwalters oder Ausschusses wird eine Spezial-Vollmacht an Seite der Advokaten erfordert. 3 323 — (Neuere Vorschrift zur) der Bürgermeister, Syndikus , Ralhsmänner, und AuSfchußmänuer. 9118 s 4 Wahl. HO ( 360 > \ B. ©„ Wühlfahigkeitshekkek (nebst dem) muß sich der zur Justitzverwalluiig Anzr,stellende auch mit juridischen Gtudienzeugnlffen auSweiftn. 1 437 — zu einer Bürgern,eisters.Syndikaks. oder Raths-maunssiclle bey regulirken Städten erhalten Wollende , müssen sich der Prüfung aus dem politischen Ka, che bey der Landessteile unterziehen. , 4 156 — (wienach die mit) versehenen Syndici in regulieren Städten ohne Beyziehuug eines Advokaten Satzschrif- - ten an die Judizialbchörden einreichen können. 4 616 •— (das) sollen die Kandidaten zu Gräozkämmereram- tern von den Landrechten erhalten. 6 44 Wshlfahrtm (Einstellung der ) 1 224 — (vir) sollen nicht mit Strenge angehalten , und zu« rückgeschickel werden. 4 617 — und Prozessionen ohne besondere Erlaubniß des Dr> dinariatS bleiben verbothe». 6 47^ Wshlführtsorte^auf dik) mit Büchern und sonstigen Feilschaftcn herumzugehen, wird den Buchbindern ver-borhen. ^ » 7 238 Wahnsinnige (auf) die genaueste Aufmerksamkeit zu tragen. 10 3*6 Waidktt und Felder an den Flüssen, Bäche», Auen und Seen zu vermehren. 1 310 Warfen (von) herrschaftliche Dienste, wie gefordertwcr- dea können. 1 12 .— (bey vorhandenen) nach Absserben eines UnkerthanS, wie sich wegen Pupillarlabelleo - Verfassung zu benehmen. 1 671 >— (wie sich bey Militärwittwen, und) mit dem Arr- haabzuge von Peusionen zu benehmen ist. 4 73^ — und Findelkinder-Instikut zu Gräß. 7 g3 —- und Findlingsverforgungsanstalten in Krain. g 1^2 — - und Zilldlingskonttükte u. d> gl. Verpfändungen un» giltig, und waS bey derlep Kontrakten anzumerkcn. g 227 — (auf die PensivnsbetrckFe der Wirtweu und) der bur- ger, ( 361 ) shA gerlichen Seidenzeug-Sammet-und Di'intuchmai-cr Hat keiuVerbolh, keine Verpfändung, Abtretung oc. Statt. WaiftN (fur ganz älternlose) Pensions-Bcstimmuog. Warsengelder därft« von pfarrlichen Grundbesitzern nicht an sich gezogen werden. e-^können bei) Privaten angelegt werden. — wie auf höheres Interesse umgesetzk werden können. •— (wegen Anlegung der) Erläuterungen. •— (was bey) wegen Sicherstellung des Darlehens zu cheobachten ist. Waiftnkassen (wo Orten ordentliche) bestehen, ist in den Pupillartabellen anzuzeigen. Waisenrechvungen (bey) Kirchen.Spital-Stiftungs- rechnnngen, oder Extrakten, Arineniustitutsansweisen über eine jedeGaktung ein besondersJnventar beyzulegen. — (wo die) der dem Lemberger Landrechkc unterstehenden Vormünder einznbringen. — (zu den) wird das Formular der obcesten Staats» kontrolle bestättigek. WaiftN'Vermögen (Abhandlung des) nach einem in der Minderjährigkeit verstorbenen Soldaten. — (die Sicherstellung des Kuratel- und) betressende Verordnungen. — (die Verwaltung des.) •— ist durch grundbüchcrlichc Vormerkung sicher zuMellcn. Waitzen; Sieh Weitzen. Walächo wird als Hazardspiel erkläret. Walachey (nach der) wird der Handel in die vorige Frcyheit gesetzt. > Walachlscher und Moldauer Weine Einfuhrszvll-Be-stimmung. Wülfer (im Anflug der) aus Abstellung öks Diehhaltens zu sehen. — (zur Schonung der) werden die Gipfel der Bäume als Weiuzeiger auszustecken verbotheu. i 5 Mstlst' B. S. 7 '39 10 222 2 56 1 482 5 z35 8 Z2o 9 267 4 34<> > 7 459 9 273 I 10 316 1 103 (4 615 (5 2.7 (6 32 9 355 10 566 9 235 1 400 1 i84 1 237 1 304 HO C 362 ) AO , *. G. Wälder (die wegen AuShauung der nahe an den Straffen liegenden) Herstellung der VerbindungSbrü» kel, und Beschädigungen der Strassen bestehenden Vorschriften werden erneueret. 4 335 — (vom Eivkriebe in die) ist der wiedergestattete Aus» trieb des BorstvieheS der Lämmer, Schaafe und • Schöpsen nicht zn verstehen. 4 8-4 (über die) festen die Revierjäger und Förster nach ihren Revieren wachen. 3 496 — (die Verwüstungen der Starostey-) werden in Westgalizien verbothen. 9 277 Wüldamt (Bezug bey dem) der sogenannten Willen-gelder von den HolzauSzeigungen in den Gerichten Schwaz. Rolkenbcrg und Kuefstein. 5 19 Waldausdörrung (Mittel wider die.) 4 554 (die Verordnung wegen der) wird erneuert. 5 267 •— ^Abhilfsmiltel zur Hemmung der) durch Abraumung der von den» Wurmfraß angegriffenen Hölzer. 7 463 Waldbaume (wieder Abdörrung der) vorzubeugen ist. 4 299 Waldbeschadiqer (Bestrafung der) 515 Waldrigenthümer und Obrigkeiten in Kärnten werden zu einer besseren und wirthschastlichcren Holzgebahrung aufgrmuntert. 1 24 *— (für) und Holzdiebereyen, wie die Schiffmeister den x Ersah leisten sollen. g 185 Waldfrevel (bey) und Entwendungen deö jungen Hol-'• zes, wie vorzugehen. 8 338 Waldfrevler (die bestimmten Strafen gegen die) bezie. he» sich nur auf die Dominien, welche in der Dcfen-sionslinie Gränzwaldungeu besitzen. 4 340 — (sie Befolgung der wegen der) erflvsscnen Gesetze soll genauest beobachtet werden. 7 3 Waldkultur (wegen Haltung der, der) sehr schädlichen Ziegen. 4 326 .— betreffende Verordnungen in Vollzug zn bringen. 8 496 Waldvtdnunss (die) wird wegen der Beschädigungen durch HA ( 363 ) HA B. S. durch das Viehweiden in Erinnerung gebracht, und wegen des Baumreiffeu. 4 395 ®ölt*faamen (Zoll für die Einfuhr bež.) 7311 SÖßßlbfcbdbeit (Beurkhcilung des) in Tirol. 5 260 *—' (das Unheil über den Betrag des) sieht lediglich den Schätzern zu. 6 141 — Ersaß und Strafnormale. 4 514 — — (wie zu Folge des) die Schätzmänner zu ernennen und zu bezahle» sind. 7 26 Waldstand (dem) schädlichen Vieheintriebs wegen und 1 521 der Pfandgeldbestimmung. 2 233 Waldwesen (im) di?Wirksamkcit der Kreisämter. 1 355 Wanderschaft (auf) gehende Unkerthanen von einem Kreise in den ander», oder in ein anderes Erbland, mit was für Paffen versehen ftyn müssen. 3 217 — Vcrehcligungen, und Auswanderungen der zu Kriegsdiensten tauglichen vordcröstrcickischen Unlerthaocn. 4 491 Sieh übrigens Handwerksbursche, Gesellen, Kundschaften, Passe. Wartgelder (Reise.ZchrungS' und) solle» den Parkkyen von den Advokaten für die mündliche Anbringung der Appellazions- und Revisionsschristen nicht «ngercchnck werden. 4 32p Wasenmeister (durch die) sollen die 6ft) Lruppcnmar-fcten und Fuhrweseuszügen gefallenen Pferde auf der Stelle fortgeschaffet werden. 7 426 — sollen keine Seuche behandeln. 10 365 — sollen sich des Kuriren in Menschen, und Viehkrank» heilen enthalten. 10 714 Sich auch Abdecker. Wasser (zu) ankommender Feilschaften OrdnungSbe- stimmung. i Z2» — saus dem), wenn jemand gerettet worden, ist an- zuzeigen, welche Mittel hiezu angewendet worden. r 253 — (für die durch) Feuer oder feindliche Einfälle verun- glückte B. S. glückte Untertanen werden öffentliche Sammlungen gestalten 2 34.0 —- den Bürgern ist dabey von den Dienstlcuten anständig zn begegnen. 2 343 Waiseradzugs-Grüben (Ausräumung der) von wem, und wann zu geschehen habe. 3 276 WasHbühlie, ober Damm ohne Bewilligung nicht zu ' ^richten. . 10 299 Wafsörfaß zum Feueelöschgebrauche fammt dem Wagen mit der Zeichnung und Beschreibung desselben. 7 234 Wass-rmaulh in Nieder- und Oesterreich ob der Enns. 1 23 1 — 232 •—» und Wegmauthpenstonisten und Provifiomsteu ist die Penston und Provision bey den Baukalinspektvraten zu^ertolgen. • 8 493 Wasserschaden (zu Anstalten gegen die) durch gähe an» wachsende Wässer. Weisung. 9 134 — —- Liquidationen, und Vergütungen; Sieh Feuerschäden. Wasserschierling (Warnung vor dem Genüße des gif- 4 189 tigeu.) • 4 326 9 11 Wasserzoll an der Save, ober am Sanstrome. 4 234 Weder (wegen der Ein. und Zulheiiung der) ergangene Weisung. 6 449 — (wenn bey) Kämme mit ungleich gebundenen Blättern bei; Visitazioneu vorgefunden werden , wie solche zu bestrafen. 3 178 Weber-Gewerd zu Skeyer (das) ist gegen alle Unfuge zu schützen. ' 9 357 WeberiMMNgsvrdNMlg (wegen Befolgung des Patents 66er die) 7 314 Webermeister (als wirkliche) keine untüchtige Leute aufzunehmen. 2 224 Wsbervogteyen (von den) sollen die Verordnungen wegen HO ( 365 > HO B. S. «vepen der LeinwandbeschUu Leva» bekannt gemacht werden. 7 427 Webeftuhl (nener) des Math. Lpferknch. > 0 294 Wechsel-Pank; Gieh Lech- und Wecdselbarik. Wechsel-Bi iefe tirvckene)wkevon den handelndcnJu» den in Wien ausgestcllet werden können. I 54 ------derselben Gebrauch io Galizien. 2 417 3 334 Wechselgericht (bey dem Merkantil, und) NI Wien werden fähige Galizier zur Praxis zugelasseu. 4 276 — (dem) im Böhmen ist ein Veezeichaiß der Handelsleute einzusknden. 7 Z24 — (bey dem) sind die Firmen aller privilegirtcn Fabrikanten »u prolokolliren. 10 31 — (iw Protokolle des) Vormerkung der Pfändung eines Handlungskonds. 10 96 — (dem) sind die Handlnngs-Oblakorien von der Cen, sur vor Erlheilung des Imprimatur zu überreichen. 10 104 — (bey dem) wer als Nolar ausgenommen werden kann. 10 113 Mi-chselgcnchtS-OrdrruNg (der 24. Artikel der) wird bestattrgt. ' 3 277 -— — wirb im Westgalizien kund gemacht. io 495 Wechsel-P ft?n (wie sich wegen der Äilitär-und Civil ) in Tirol zu benehmen. 6 23 Wechsel-Proteste find von den Notaren selbst, nicht durch ein n dritten anszunehwen. }ö 117 Wechsel-GochkN (in) ist derKläger nicht schuldig gleich in der Klaae die Eigenschaft des Beklagten zu erweisen. 3 323 Wechsel-Sensullen-Slklle (wegen Abtretung einer) 10 63 wie sich zu achten. — 80 ------(Bitlwerbcr um eine) was für Zeugnisse bep- zubringen haben. 10 90 Sieb auch GenfülkN. Wechsel'ZahlUNgkN nach Frankreich, verbotheo. * 4 524 5 2y* Wege; Sieh Straffen. Weg- HS ( 366 ) B. S. Weggkldämter und Kreisingenieurs (für der) Korre. spondenzen Postporto. 2 359 Wegherstellen (zu) Bolhengsingen, find die arbeitsfähigen Bettler von der Gemeinde zu verhalten. 5 18 Wegmauth (der) wie das zu Domiaikalbrücken gewidmete Bauholz unterliege. 1 169 — (auf die) erstrecket sich die Zollfreyheit für Rimon- tepferde nicht. 1 453 — (von der) und Brückenmauth ist das Tabakmateriale frei). 2 1 j — ftey sind jene Tücher, und rohe Leinwänden, so hlos zur Appretur ausgeführt werden. 2 146 — (von der) Entrichtung sind die Einwohner des OrtS, wo sich zwischen den Hausern Wegmaurtzschrankeu befinden, im Okte befreyt. 2 319 — (in) Brücken» und Neberfahrtsgefall hat die Bedrü-ckungsfalle die Mauthadministration zu entscheiden. 2 413 —r« und Brnckengeldsenirichtung von Zugthiercn. 2 514 — (Errichtung der) in Moscziska. 3 217 — Gränz-Schranken-Brücken» und Ueberfahrtsmäuth- gefälle in Galizien betreffende Tariffen. 3 222 —- Brüten- und Ueberfahrtsmauth (von) wie die Ta« bakpflaozer befreyt sind. 3 254 — ((Übersetzung der) von Pilsno nach Jaworze. 3 2 57 — (Errichtung der) zu Slry. 3 383 — (Errichtung der) zuAndrichau. 4 59 — ((Übersetzung der) voni^ienastov nach Oudieclro. 4 203 — (Jaffienicer) wird nach Domaracz übersetzet. 4 537 —- und Ueberfuhrsmaulh (die Befreyung der Unter» thansfuhren von der) bey Landeslicferungen. 4 704 — (Errichtung der) in Dobromil. 5 17 -— (von) Gebühren wird die Bespannung, mit welcher eilt Beamter, die mit Magaziiislieferungen beladenen Fuhren begleitet, befreyet. 5 167 — (Errichtung einer inuerlandes) in Nadworna. 6 43 Weg- ( 36? ) HO B. S. $03čgni(IUt|) (Abänderung der) zu Jakobenie und des Äränzmaukhamts zu Dorna’ cantorena. 6 z6 — (wegen der) von den zurückgehenden, oder die Staatsbeamten abholenden Pferden, wie sich zu benehmen ist. 6 128 — (Errichtung der) zu Nizniow in Kaiizien. 6 3,156 — (von der) Brücken- und Ueberfarthmauth ist der auS- 7 141 und invländische Dünger in Ostgalizien befreyl. — 322 — (Erhöhung der) von schweren Fuhren und beladenen Kaleffen. 7 312 — (die) zu Kamenih in Mähren wird nach Polna itr 7 451 Böhmen übersetzet. — 459 —« und Schravkeamautheerrlchtung in Beraun, Ze- brak, Mauth und Rokiezan. 8 103 — zu Dodromille gelegene, wird nach Chyrow übersetzt. 8 »73 —. und Brückenmaukh nicht Entrichtende, wie zu bestrafen. g 306 —- und Wassermauth-Pensionisten und Provifionisten die Pension und Provision bep den Bankal-Jnspekto« raten zu erfolgen. 8 493 — Äaiorpollrlen in Jnneröstreich obgeschafft, und die juLlenmässige Amtlrung eivgefnhrt. 9 82 — (von der) ist der i»n- und auSlänsche Dünger befreyt. 9 144 — juSaflbw, Olszanica, und Gaja, daun zu Zol- kiew, Kalusz, Stanislawow, und Kolomea, zu Babice und Rlimec Gränzwegwauth. 4 538 — (Uedersetzung btr) »on Kapukodrulni gzgfn Wuma in der Bukowina. 10 656 Wegmautbqebübre(der) Einhebung in der Bukowina. 3 99 Wegmamhftazion (auf die Umgebung einer) mit klei. nem Viehe wird eine Strafe festgesetzet. 4 433 Wegschrankerrmauth (von de» Bcsrrpung der OrtS. fuhren. 3 102 Wegzelger oder Meilenzeiger auf Kommerzialstrassen zu errichten. 6 441 50ße^rjili(te (wie sich in Ansehung der Dienstpferde,) u. d. gl. welche die Deserteure aus dem pfalzbaperi- sche« HA ( Z68 ) HA B. ®, tischen Ländern in die k. k. Staaten chitbriugcn, wechselseitig geachtet werden foil. 4 537 Weiber (durch) gedruckte oder geschriebene Blatter, auf den Straffen auSzuschreyen und zu verkaufen verbvthen. 5 51 Weibereinkaufgeld (wegen des).ergangine Vorschrift. 6 4 Weiberverzjchte sollen die Ehefrauen der in Verrechnung stehenden Beamten um pensionsfähig zu feyn, einfegen. 2 233 müssen von zwey Zeugen mit unterfertiget feyn. 2 52g Weichsel (auf der) dem San und Bug wird die freye Ausfuhr des Weizens gestattet. 8 180 Weihrauch (mit) Wachskerzen, Lampenihl, Meßwein den Seelsorgern und Kirchenvätern die Umvirthschaft nicht zu gestatten. 8 130 Weine, Wallachifcher und Moldauer Eilsfuhrszoll. 1 184 — fremde einzuführen wird verbvthen. 1 305 — Moldauer Einfuhr in die Bukowina. 1 441 — (von) fremden können die Vorräthe nur bis letzte» April 1793 von einem Erbiande in das andere verhandelt und geführet werden. 1 576 -— hungarischer ausser Landes gebrachter Wiedereinfuhr wird nicht gestattet. 1^676 — und Liquers ausländische, einzuführen verbotheu. 2 318 — (hungarischer) herabgesetzter Impost. . ' 3 3S9 — (Einfuhrszoll für hungarische) wird in Großpohlen auf die Hälfte herabgesetzt. 4 84 — (von hungarische», Tyroler, fremden, und östreichi. scheu) dann Essigen, Konsums- und Transito-Kränz-weinaufschlag. 4 53 9 (außer Handel gesetzte) wann von Handelsleuten verkaufet oder außer Land geschafft seyn sollen. 8 112 — (mit) zum Meßlesen, Oehle, Wachskerze», Weihrauche > den Seelsorgern und Kirchenvätern die Unwirthschaft nicht zu gestatten. 8 13° — (fremder) Einfuhr und Verzollung halber in Tyrol, wie sich zu benehmen. 8 3*5 Weine AO C 369 ) AO B. S. Weine (durch Requisition , oder Gewaluhätigkeit verlorene) manihfrey einzusühren. 10 302 Welnakzis-Rkstiruzione», eingeleitele Maoipularivns- Vvrschriftcn. 1 i, 8 Wemberqamtliche Gründe (über die) Jurisdikzion. 1 709 Weingarten Veräußerung oder Abtretung ist den Trauk- steuerämtern zu melden. 1 114 Wernkvnsumenten, von Entrichtung des Zapfentazes und der Brandstouer befreyter wegen, Vorschrift. 3 61 Weinkontrabande (wie sich in Triest, ob Erhebung der) zu benehmen ist. 4 2 WeinsteM'Ausfuhrszolls-Herabsetzung. 5 2 <>2 f' 577 Wemtaxe oder sogenannte Kammertaxe in Tirol. (3 357 [4 f,28 . (6 404 Weintazübektretungen (der) Erhebung, wem in Triest gebührt. 1 703 Wein-Verzehrungs- und Ausschanks,Verzollungspol. leten, wann einzuschicken sind. 2 216 Weinzapfentaz (über) zu Triest, wer die Notion fchö. pfen, und dabey intervenirea könne. 1 697 Weinzeiger (als) Gipfel der Bäume auSzustecken, wird verboten. 1 304 Weißgrtlkel in der Restituzionsklage ans Gründen neuer Zeugnisse, wann beyzubringen, oder der Erfül» lungseyd anzubieten. 1 122 Weißbach ( Franz von ) erhält ein Privilegium zu Verfertigung der Pottasche aus galizischem Steinsalze. 4 204 Weizen-Ausfuhr. 5 ssz .— und Korn ist ohne Gubernialpasse ausser Land zu führen nicht erlaubet. 5 376 —- (über) und Kornspreis alle acht Tage der AuSrveiß «iozusenden. 5 434 Hauptrepertocinm. ® a Wkl» ». S. GA ( 370 ) GA SOßefgeit (Ausfuhr deS) auf der Weichsel, dem San, und Bug. 8 180 ------im Westgalizien allgemein erlaubt. 9 96 — wie aus Steyermar.k geführel werden darf. 9 96 — (des brandigen) Reinigungs-Maschine des Joseph Kaindl. 1 o 401 Sich auch Getreide. Weyer (in) wird eine Poststation bestimmt. 5 222 Welka und Stranj sind Kommerzialamter, Kuzelau hingegen ein gemeines Amt. 6 426 Wrrbbezirk (wie vom) die Visitationen zu Hindanhal- tung der Landstreicher zu peranlassen. 2 349 — (wie sich mit der ausser ihren) ohne grundobrigkeit- liche Bewilligung betretenen diensttauglichen Mannschaft zu benehmen. 4 184 •— (aus seinem) darf kein Unkerlhan ohne Paß verreisen. 4 665 — (von dem) müssen die Pässe für die wanderndeu Handwerkspursche nicht milgeserliget seyn. 4 394 — soll über die zu Rekroute» gestellten, sich rcluirten Juden Rapporte einsenden. 4 797 — (die wegen der Aushebung der außer dem) ohne Be» willigung der Obrigkeit betretenen Mannschaft zum Mililare, ergangene Verordnung ist zu republiziren. 7 465 Werbbezirkskommiffariaten (den) ist die Verleihung eines Mühlgewerbes nicht zu überlassen. 3 241 — (wie an die) von den Wundärzten die Anzeigen über ansteckende Vieh, und Menschenkrankhcilen zu machen.j 4 'Z8 — sollen auf die Schwärzungen wachsam seyn. 6 33 Werbbezirksregimenter (an die) ist sich um Auskünf» te wegen zum Militär abgegebener Untcrihaneo zu wenden? 1 169 (wie sich beym Ausheben d«r Erganzungsmann-schaft für die) welche vor dem Feinde stehen, zu be. nehmen^ 4 619 Werk- HI ( 371 ) Werkgäden (bey Ablieferung der Kohlen an die) die ächte Maaß zu beobachten. Werkskassen Outfit auf die) nur auf die Hauplkassen in Hauptstädten erstrecket sich die Instruktion zu Kaffe, Unterfuchunge». Werkzeuge ( bey Ablösung der ) wie fich zu be. nehmen. Werther-See (aufdem) Schiffahrt zur Transporlirung des Holzes für jedermann frey. Westen; Sieh Gillets. Westgalrzien ( für ) erschienene Verordnungen, kommen unter den Schlagwörtern der Gegeastaii-de vor. Wetterschaden; Sieh Feuerschaden. Wien (für) erfchieneue Verordnungen komme» unter den Schlagwörtern der Gegenstände vor. W,ld-und Holzdiebereyen (der) wegen, die gegen die Waldfrevler erfloffcnen Gesetze genauest zu be-folgen.^ Wildprat (vou) und Geflügel, so aus Ungarn kömmt, Gebühr. — (wie sich in Ansehen des) an den Granzeu zu be« nehmen. Wildschützen (der) wegen ergangene Verordnung. Wiliezkaer Bcrggericht (das) leitet das Bergwesen in Westgalizien. Willenaelder (Bezug der) in Schwaz. 1 Wmddüchsen (aus) zwischen Häusern und derley zu schieffen, wird verbolhen. Windlichter (brennender) Gebrauch auf den Brücken vor den Thören Wiens, verbotheo. — auch in den Vorstädten. Wmkelarzte nicht zu dulden, sondern ihnen die Gewerbe einzustellen. Wmkelschrriberey (wiederholtes Verboch der.) • # * Win- SB. ®fl. 3 Mo 4 iyS 10 84 1 25 7 3 2' 527 3 243 3 243 9 241 5 1(9 5 243 5 m 6 79 5 379 0 137 (37 2 > HO B. S. Winkelschreiberey (zur Hindanhaltnng der) werden von der Pvlizep-Direktion in Triest mündliche Gesuche angenommen. 9 243 Wirthe sollen Laternen in Stallen bcpschaffen. 1 95 — sollen dem Gesinde und Handwerksgesellen die Spiele si ,-300 nicht gestalten. <1 470 V 487 — in Vorstädten sollen kein frisches schweinenes Fleisch, Würste, Schweinschwalz über die Gaffe verkaufe». 4 85 — und Kaffeesieder sollen die ausländische Zeitung nur von dem Obersthvfpostamte nehmen. 8 253 — (brodlosen bürgerlichen) soll keine Pcrsoualschankge- rechugkeil auf Rechnung überlassen werden. 7 3 Wikthshäusetlt (in den) und auf dem Markte wegen Verkauf der Kälber erthcilke Vorschrift. 3 385 — (in) und Kaffeehäusern wird gleich dem Lollospiele das Tartelspjel verbvlhen. 5 157 .— (in) an Kegelplatzen , Scheibstätten, wird das AuS. spielen verschiedener Sachen wiederhohlt vcrbothen. 6 254 Wrrthshausgäkten (m den) auf das Ausscheiben , und Ausspielen verschiedener Sachen wachsam zu seyn. 3 212 Sieh auch Gastgeberey. Wirthschaftsämrer sollen den Unterlhane« die Enk. laßscheine nach Präg nicht eher ertheilen, bis sie sich mit den Zusicherungsscheinen des Prager Magistrats ausgewiesen haben. 1 589 — (mit) ausser einer Lizitazion eingegangencr Kauf über dcm Aerarium, oder öffei^lichen Fond gehörige Sache ist ungiltig. 3 94 — (wann den) die Lizitazions-Kundmachungszerlifikate zuzusenden sind. 3 429 — (die) sollen über das in die königlichen Städte aus» gekellerte Bier besondere Verzeichnisse führen. 4 266 — haben die Anzeigen wegen der Kriegsdarlehcnsversiche, ruugsscheiue an die Landesstelle z» begleiten. 4 595 Wirth- C 373 ) HA B. «. Wirthschaftsamter (wie sich die obrigkeitlichen) mit den Vergleichs-Versuchen zwischen Untcnhanen zu benehmen haben. 6 22 — (die) und Ortsgerichle sollen das erste Hanpkstück der KriminalgerickcSordnung genau beobachten. 6 100 —- (wie die) in Streitigkeiten zwischen Unkerjhanen einen 7 137 gütlichen Vergleich zu versuche» haben. 7 175 — (wie die) Verzeichnisse über daS Hornvieh an das 7 267 Kreisamt einznrcichen haben. — 303 Wirrhschaftsanwald ( ein ) kann nur dann bey Städten, wenn er das WahlfähigkeitSdekret von der Oekonvmie-Bchörde bcygebracht hat, gcwahlet werben. 2 184 W-rtt)schaftöbeaMtelr (die) unterliegen keiner Arrha- Entrichrung. 3 276 — (wegen Annahme und Abführung der von den) zu erlegenden Dienstkautionen. 4 670 — derselben Jmmatrikulirung. 5 265 7 3°2 — (von) wie die von der ökonomisch.patriotischen Ge- sellschaft herausgegebenen Fragen beantwortet werden kövnen. 5 344 — (über die Rechnungen der) ausgefolgre herrschaftliche Restzettel. 5 178 Wirthschaftsübergaben (zum Schein vorgenomme. ne) sind unziltig. 4614 Wittingau Mischen) und Wien wird eine Postwa- geofarth errichtet. 4 359 — (von) Postvagenfahrt nach BudweiS. 10 493 -------bis dafin von Wien. 10 635 WltttveN, w!nn dieselben erben, sollen dem Jnventa- riurn die Hmrathskontrakle beygeleget werden. 2 15 — und Kinder der im Dienste verstorbenen Matrosen sind pensiontfähig. 3 343 >— (wie sich bey Pensionen der Militär.) und Waisen mit dem Arihaabznge zu benehmen ist. 4 789 — (auf die Pensionsbeträgc der) und Waisen der bür, . a a z ger- HO C 374 ) HO gerlicheu Seidenzeug- Sammet- und Dünkuchmacher soll kein Verbolh , keine Verpfändung, keine Abtretung oc. statt finden. Wrktwen (wie den) der Beamten das Konduktquartal verabfolget werden kann. — (von) können die Niederlagshaodlungen fortgeführet werden. . -------imgleichen die Gewerbe. Wochenblättern (in) Zeitungen sollen Zensoren inn. ländische Lhatsachen, künftige Verordnungen und Un, lernehmungen so lange nicht zulasten, bis das Anzu. bringende wahr sey. — innländische anstößige Artikeln aus fremden Zeitungen einzuschalten, untersagt. Wvchenmarkte (von den Ortschaften, wo) gehalten werden, solle» die Getreidpreise richtig eingesendet werden. WohNUNg Räumungs Vorschrift in Klagevfurth. — (das in eine andere) Ueberziehen, ist der Poli-zepdireklion anzuzeigcn. -—, Aenderungen und die Aufnahmen von Miethleuten in W-en, wie anzumelden sind. — (in die) KonskriptionSoffiziere sollen von den tyfare tern die Lauf-Tran - und Sterbbücher im Original nicht geschicket werden. Wchnungen ( wie die Vermiethungeu der ) zu Wien geschehen sotten. ( —. (neue) zu Wien dürfen ohne vorausgegangene Bewilligung der Landesstelle nicht bewohnet werden — zVermielhuvgerr der) betr. Vorschrift in Triest. — sind ohne vorgegangene Untersuchung nicht zr be-. ziehen. — (Erläuterung wegen Beziehung der neugcbauken) WohNUNgsort ( der ) ist in den Gesuche» um Mazi- B. S. 7 139 9 83 9 262 10 65 10 99 — 101 1 77 2 222 4 1 S3 1 490 4 5° 5 Z61 6 483 : 7 132 — 176 7 3"8 8 209 8 104 9 264 95. <3, ( 375 ) GA Magistrats, und Gerichtsstellen ln Ostgalizien beyzu-setzen. 9 306 WvlfSU (das zu) bestandene Dreyßigstamt wird nach Allhau übersetzt. 8 3*7 Wvlföbrere (wider den Genuß der) Warnung. 8 > 88 Wolfskirschen (vor dem Genüsse der) wird gewarnct. 3 342 Wolfs-Schußgelder. 5 435 Wollenen (der) und haraßenen Binden Stempel. 3 363 — (die ganz und halb) Zeuge sind der ©tcmifung unterworfen. 4 333 — (die) Felben, und Berils Serges werden demKom- merzialwaarenstempel unterzogen. 4 484 — — Erläuterung hierüber. 4 510 Wollenzeug- Fabrik (die Entwendungen des Gutes der) zu Linz, genau zu behandeln. 7 120 — (die) im Oestr. 0. d. E. ist bep ihren Kontrakten mit den Spinnern zu schützen. 9 263 — (im Leinwand-und) Manufakturswefea sind Miß- bräuche abzustellen, und Instruktion für die Hand-werkS-Viertelmeister. 9211 Woll-Gpinnereyeil r» Beseitigung des bey dem Ge- finde auf dem Lande herrschenden Müßigganges an-zulegen. ^ 3 91 .— (der Verbreitung der) alle Unterstützung zu leisten. 10 633 Wratislaw (dem Grafen von) Klattauer Kreishaupt, manne , wird die Leitung der Polizeygeschäfte zu Prag in Böhmen mit dem Titel eines Stadthauptmanns anvcrlrauck. 4 m Wucher (zu Hindanhaltung des) der Juden im Auf. kaufen der Naturalien von Unterthanen wird Vorkehrung getroffen. Z 48 WUNDärzte (für der) Gremien in Tirol, Jnstrukzion. I 634 4 832 >— (für) Geburtshelfer und Hebammen werden die Diplome von der Laadesstelle ausgefertigek. 2 63 «M Wund- HO ( 376 ) HO Wundärzte wie die chirurgische Praxis ausüben tonnen. — (Anstellung der) bey den grösseren Landstädten. — ( wie die ) die Anzeigen über ansteckende Vieh - und SRenTd) entrant beiten zu machen haben. — ( die Kreis - und andere) stnd zur Deutlichkeiten Verfassung eines Visum repertum anzuweisen. — (der Kreis . und übrigen) Zeugnisse über die Leibesgebrechen der zur Abarbeitung der Geldstrafe in Eisen verurtheilken Waarenschwärzer. — (bürgerliche) foöeti das kranke Militär in Abgang der Mlitärchyrurgeu besuchen und die Rekruten vist» tiren. , — auf dem Lande, so von einer öffentlichen Apotheke entfernt sind, können mit kleinen Hausapotheken versehen feyn. — (die) sollen zur Prüfung, über die Geburtshilfe angehalten werden. — (ungeprüfte) haben unter Strafe kein Gewerb an» jutrelten. — auf dem Lande, wann zu den Prüfungen in Prag zu erscheinen haben — (was die) und Aerzte auf dem Lande. wegen Taxirung der Arzeneyen zu beobachten hoben. —t (wann die Aerzte und) Kranke i e^anbcfn dürfen. — (die Kreis») und 8lmfe rollen in b 4 138 4 286 4 701 5 250 5 42» 7 VS 8 222 9 77 9 276 9 299 9 3°7 9 311 10 205 10 299 10 309 HO C 377 ) HO ; B. S. Wundärzte (die) in Westgalizien stad aus der Ge. burtshilfe an der krakaucr Uniocrfitdt zu prüfen. 10 707 Sieh auch Cchirurgen, Kreiswundarzte. Wundersalz (das) aus Ungarn ftey einzufübren. 7 2Z4 Würfel (durch) oder Lottospiel alles Ausspielen vcr» boten. ^ 4 822 WÜkste, frisches schweinenes Fleisch, Schweinschmalz sollen die Wirthe in den Vorstädten nicht über die Gasse verkaufen. 4 85 Wüthender Thiere Biß; Sieh Hunde, Hundsbiß, Hundswutb, Krankenhaus. X. Xiezpol (daS zu) gewesene Haupteinbruchszollamt roll* nach Maydan Xiezpolski übersetzet. 3 57 Z. Zählgeld kann keines abgenommen werden , wenn ein in eine Konkursmasse gehöriges Depositum zur Tilgung der Schulden erhoben wird. 1 48 — (des) wegen wie sich bey den Depositen zu benehmen. s 36 .— ( wie sich mit dem ) bey nobilitirten Partheyen für Depositen zwischen dem Wiener Magistrate, uud den Landrcchten zu benehmen ist. 4 176 Zahlung (die Einstellung des Handels und der) und Verhinderung des Geldausflußes nach Frankreich. 4 .524 — (was wegen) der erstiegenen Sache bcy Lizitationen zu bestimmen ist. 4 627 Zah- HO ( 378 ,) HO V . B. S. ZühlMfl und Handel nach Frankreich. 5 52 — (bex) für die Fondskassen die individuelle Anzeige und Bcneunung zu machen. 7 270 — (zu) mit ständischest Papieren 88 A . t"2ß3 Zeltuugen (Zensurirung der) 1 31 — (in) Wochenbläuern sollen Zensoren i,inländische Thalsachen, künftige Verordnungen und Unternehmungen so lange nicht zulassen, bis das anzubrin- gende wahr f,y. 1 77 — (auf) staatsgesährliche zu sehen. ■ 1 467 — (Französische Revoluzionen betreffende) wie zu zen- snriren. 2 142 —- (geschriebene) werden unter Strafe verboten. 4 163 -— (in den) die Ankündigung der kabalistischen Schrif» - ten vom Lottofpiele» nicht zu gestatten. 4 421 (die ausländischen) sollen die Wirthe und Kaffeesieder nur von dem Obersthospostamte nehmen. 8 253 ZeitUUgKbiätter (einige fremde) werden verdorben. 2 188 — (aus fremden) alle anstößige Artikeln den inn- ländischen Wochenblättern einzuschalten, wird untersagt. 2 222 Zeitungsstempel-Rechnungen , au die Provinzial- Buchhaltung abzugebeu. 6 44 Zensur, Sieh Zensur. \ Zentrum; Sieh Centrum. \ Zertifikate; Sieh Zertifikate. Zessiorr, HS ( 381 ) %p Zession, Sieh Cession. Zeug - (bey) und Leinwand-Manufaktur werden die Be-lri'igereycn abgestellt. — und Leinweberzunfts - Obrigkeiten, sollen die richtige Erhebung und Heimgcbuug der Zeugwaaren nach den wirklichen Erzeugungsstaud befolgen. Sich auch Stempel (Kommerzral-) —- und Leinweberzunft (die Jnuungsartikcl der) sind genau zu befolgen. Zeugen (von zwee») müssen die Verzichten der Ehefrauen der Beamten mit unterfertigt seyn. *— (durch zween) muß das Handzeichen eines des Schreibens Unkundigen bey Untersuchungen besiättigek werben. *— (zur Antretung deS Beweises durch) welche Frist bestehe. — (Beweis durch Zeuge«) durch Urtheil Vorbehalten», wann an,»treten. Zeugenschaft (als eine gerichtliche) die Legalisirung eines abschriftlichen Instruments nicht anzuschen. Zeugnisse, die vor Gericht gebraucht werden, wie zu stempeln sind. Sieh auch Attestate. Uebrigens ist unter den Schlagwvrkern der Gegenstände derselben nachzusehen. Ziegel (das Brennen der) mit Torferde wird anem-vfohlen. Zregrsmaaß (das) ist bey Überschlägen zu Aerarial-und öffentlichen Gebäuden anzusetzen. Ziegelvrehes Ausfuhrs-Verboth aus Tyrol gemaßiget. Ziegen (wegen Haltung der, der Waldkultur sehr schädlichen ) ! Zigeuner (Weisung wegen der ln das Land einschlei, chenden^ Zim- B. S. -V'-7 1 2 283 2 518 7 281 2 .529 8 149 10 304 jo 490 1 704 * 514 6 434 4 204 1 254 4 326 4 261 HA ( 382 ) B. S. Zimmerleute sollen kein Holz von Baustäkten hioweg-kragen. 1 105 Sich auch Maurer. Zinn (Warnung vor den aus) gegossenett Münze». 7 158 — (mit) vermischte Eß- Trink- Arzeney. Geschirre sollen die Z:n,-giesse» und Drechsler nicht verfertigen, und verkaufen. 7 167 ■— (Einfuhr des) gestattet. 10 433 ZiNNiirbeiter (das Pfuschen, und Hausiren der wäl-schen) wird exueuerkermassen verbothen. 4 521 Zmnglesser (die) und Drechsler sollen kein Eß-Trink-und Arzncygcschirr, mit Zinn vermischt, verfertige«, und verkaufen. . 7 167 Zinnschlacken (der) und Ziunofenbrüche Ausfuhr. 2 360 Zinsen , wann für an Militar-Parteyea überlassene Wohnungen zu bezahlen. 1 348 — (Exekution auf) oder Einkünfte eines auf ein liegen» des Gut vorgemerkten Kapitals. 1 689 —- von den bey Privaten anliegenden Kirchen-und Stif- tungskapitalien. 4 §4 — -— im Westgalizien. ko 635 — von den Unterthans-Prsgravations-Kapitalien. 4 326 — (der wegen) wie den Hauseigenlhümern ein Pfandrecht auf die Einrichtung gebühret. S 195 Sieh auch Interesse. Zmsgelder (über die) der Pächter und Unterlhanen 1 164 Quittungen statt der Aufschreibbüchel. 3 330 4 181 Zirkulare den Gemeinden schleunigst kund zu machen. 2 512 Zwilangelegeaheiten; Sieh Civilangelegenheiten. Zloczower Kreis (in dem) Zulheilung der Gerichtsbarkeit über die unadelichen Geistlichen. 8 164 Zmascheln (der schwarzen Ukrainer) Verzollung. 4 55* 5 231 Zoll vom Kappwein. 1 64 Zoll I HO ( 38.3 ) HO B. S. Zoll von Werken der Naturgeschichte, AltcrthumSkunde, Mathematik i 164 — von Moldauer und Walachischen Weinen. 1 184 — von ausländischen Stiefelröhren. 1 217 — (Transilo-) durch Tirol vom venezianischen Gallmey. 1 246 — von Konkons oder Seidcngalelten. 1 312 — von fremden und iunlandischen Zuckergatlungen, daun Zuckermehl. i 313 *— von Rimontepferden. 1 453 — von Effennägeln. 1 495 — von Pech>Lorbeer»Stein-und Lein-Ochl. 1 619 — von Uhrfedern. 2 30 — von ans Bayern eiugeführken Eicheln. 2 179 — von Füllenhauteo. 2 239 — von fremden Waare« in Mustern, «nd ganzen Stücken. 2 3 28 — von Tüchern der Marosischen' Manufaktur zu Arko. 2 354 — von Junzen, oder geschnittenen Kälbern. 2 444 — vom Wildpret und Geflügelvieh aus Ungarn. 2 527 — Türkischer, von aus Deutschland indie Türkeoversendeten Tüchern. % 235 — von Maaren, welche bloS von ungarischen Kaufleuten bezogen werden. 3 239 — vom aus Italien nach Tyrol gcheuden Weine, und Brandmeine. 3 389 — (vom) sind die neuen Kleidungen der Reisenden frei). 3 39l — der Waaren, welche über Belgrad bestimmt sind. 4 5 — von inneröstrcichischen Eisengattungen bcy der Ausfuhr nach Ungarn. 4 96 — (Ausfuhrs-) vom Flachse. 4 166 — (Waffen) an der Save, oder »m Saustrome. 4 254 — (gegen tariffmässigen) Einfuhr des fremden UnschlitlS im Böhmen, jedoch Verbolh rohes und geschmolzenes Uuschlitt, dano Unschlittkerzen auszuführen. 4 289 Zoll ( 384 ) GO V. S. ZM (im) die hungarischen roh-oder halbgearbeiteten Felle den ganzen geÄrbeitcten bey der Einfuhr gleich zu Hallen. 4 33<> — — Erläuterung. 4 552 — vom Kaffee, und Schokolade in Tyrol. 4 488 — für russische Toluppen-Peltze. 4 531 — für die schwarzen Ukrainer Zmascheln. 4 552 — für die rohen Orscilleflechten, und Orseillefarbe. 4 562 — (Behandlung im) der Waare», die durch die Erb. lander in die Turkey versendet werden. 4 567 -— für Kreuz. Fuchsbälge. 4 613 — für die Hundsbeere im Konsums und 6(fit». 4 643 — für Queezitrvnen. • 5 25 — vom fremden Salmiak. 5 155 — vom Haller Salmiak. 10 2,8 — für Orgelmacher Arbeit in Tyrol. 5 219 — bey Ein-AuS« und Durchfuhr des Neugewürzes. L 241 — vom rofintrlen Weinstein. 5 262 — für ausländer feinen Sand und zerriebene Kieselerde zur Fabrikwaare. 5 280 —. bey der Ausfuhr des Tyroler Marmors. 5 373 — für erlene Rinde und Kärntner Glelke. 5 465 — (nur die Hälfte des Transilv) entrichten die aus, oder durch Tyrol nach Pohlen lransitirenden Maaren. ^ 5 465 — (Erhöhung des Einfuhrs.) auf Zuckcrmehl für die ianländischen Raffinerien. 6 141 — (Tariff über den Ausfuhrs.) von den nach Ungarn, und Siebenbürgen gehenden dcutscherbländisch. und galizische» Erzeugnissen, und dortläudige Einfuhr-Dreyßigst. 6 196 — (wie wegen Begünstigungen des Einfuhrs-) von den russischen Zuchten den Unlerschleifen vorzubeu» gen ist. 6 283 — für die Eisvögel-Häulchen oder Felle. 6 293 Zoll ( 385 ) GA SB. S. Zoll von leinenen, gestrickten, und gewirkten Töaare». 6 297 — für zum Ackerbaue und Fuhrwesen erforderliche, ausgeschlagene, nach Tyrol gehende Eiscogattungen. 7 2 1 — für fremde roßhaarne Seffclüberzüge. 7 24 — für die erbländischen Pomeranzen, und Limoni, dann die hänfenen Leinwänden. 7 125 — für die Transitowaaren für den von Rußland besetz- ten Antheil Pohlens, und für die ri'ffischen Provinzen überhaupt. 7,194 — für Frösche ist eben der nämliche, welcher für die Krebse zu entrichten ist. 7 233 — ( wie vom Ausfuhr-- ) die Seidenzeugfabrikate des Andrä Bräunlich, und Gottlieb Hornpostcl befreiet sind. 7 298 — für die Ausfuhr d.er Pottasche. 7 299 — für die fetuen Sammetnadeln. 7 302 — für die Einfuhr des Waldsaamen. 7311 — für die Ausfuhr des Leimleders aus Tyrol. 7 425 — vom Wundcrsalze. 7 434 — (Herabsetzung des) von dem auszuführenden Schleyer und Battist. 8 iy4 — Dieses hak auch in Ansehung Ungarns zu geltem 8 323 — vom Schatkirungs. und Dockengarn ln Ungarn. 8 254 — für Bologneser Kreide. 9 112 — für die aus Westgalizien in andere Erbländcr zu verführen gestatteten Waaren. 9 147 — (mit welchem) der Zucker bey der Einfuhr beleget werden soll. 9 1 72 — für die Kron-Rasche. 9 260 — für Riemerarbeiten in Tyrol. 9 37 1 — (wo der) für über Belgrad nach Konstantinopel bestimmte Waaren zu entrichten ist. 10 66 — (wie vom) die Erzeugnisse der Haller Salmiakfabrik befrcyet sind. 1» 21 8 >— für Ganz - und Halbtücher wird näher bestimmt. 10 233 Hauptrepertorium. b b Ivll ( 386 J ' B. S. Zoll für fremdes Zinn. ' iy 438 ZollüMt Uebersetzung von Hntta Krzezowka an die Li» pinier. Brücke. 3 392 — von Krzpzowka Mislenitzer Kreises in Galizien nach Polhora in Hungarn überseht. -5 223 — (mit dem) zu Dorna Wadra Vereinigung des Gränzmanthamtö Dorna cantorena. 6 36 — (Haupteinbruchs-) und Dreyßigst-Aml zuDeoidina. 6 276 — (Errichtung des) zu Barthelsdorf. 6 321 — (daS Sczawnitzer) uud Dreyßtgsiamt wird in eine pollelireode Slazion nach Lefchnicze übersetzet. 7 223 — (das) zu Kosielecz wird nach Quvst übersetzt. 8 224 — (daS) zu Barkowizc wird nach Kulejow übersetzt. 8 4r>9 — (das) ju Piwonice wird nach Ostrowek übersetzt. 9 77 —. (U-bersetzung deö) zu Starina tu Ungarn nach Also Jablonka , und des Miuutienamts daselbst nach Starina. . 9 29F — (dno) Czerwona Karczma wird als Haupteiu- bruchsflalioa erhöhet. 9 321 — (Versetzung des) zu Ostrow nach Szczekoczi». 9 334 .— zu Cluzenstow und Przewas Szembecki wird abgeänderk. *0 222 — — j«. Kuligow und Kamicnczik. 10 276 — zu Kusky wird nach Krzemien übersetzet. 10 331 Zollämter, wie sich wegen der von Reisenden hereinge- brachten. Bücher zu benehmen haben. 2 316 — (an die) alle an den Hofkriegsrath gelangenden Pa-k 5 297 kehr, und Küsten zu weisen. I— 372 — wie sich in Ansehen des hereingcbracht werdcudc» Wlivprats zu benehme» haben. 3 243 — wie bey Verzollung des gearbeiteten Kuhleders. 3 334 — sollen die Verführung deS Pulver und Saliiiler ausser Landes verhindern. 4 -6t — (mit Zeugnissen der OrtSobrigkeit. oder der) müssen erb ländische nach den russischen Gebiethrn in Launen 7 und HI ( 387 ) HI B. <3. 8ob bftt Küsten beS schwarzen Meeres bestimmte Waarensendungcn versehen ftp ir. / 4 393 Zollämter, wie durch die Erbländer in die Tütkey gehende Maaren zu behandeln haben. 4 567 — zu Borsa, und Ruskowa Bollitnt in Ungarn, Witben poiletirende Aufsichtsstal'aneu. 6 122 — (auf was die) bey den ruffischen Avisybriefcn bey der Juchtencinfuhr zu sehen haben. *7 254 — (bey den) können die Handelsleute in Westgalizien biS Ende Dezember ihre WaarcU ohne Bestimmung deS MaaßeS oder Kewichls erklären. 9 86 — (bey den) können von den Handelsleuten in Westga« lizien die Getränke ohne Bestimmung des Jnnhalks der Fässer angezeigek werden. \ 9 177 Zollbeümten (bey Vorladung der) wohin sich von Kreis« . amlern zu wenden. 1 425 — (Bestechung der) und der Kordonisten, wie zu 6ef strafen. 1 697 — sollen auf die Fremden Aufsicht tragen. 5 53 — (wie sich bey Verhaftnehmung eines) zu benehmen ist. 7 271 — (der) und Zollaufschcr Machtsbestimmung in Ostgalizien. 10 4 73 ZoWereitersstatio» (Errichtung der) zu Luchi in Ungarn. 9 s37 Zolleinbruchsämter werden die Gkänzstationen HerrnS« krctfchen, und Niedcrgrund in Böhmen, Leitmeritz aber und Anffig zu Hauptlegstädtrn guf einige Zeit erhoben. 4 324 Zollkontrebande, innerhalb der Gränzen Ungarns aufgebrachte , werden von der ungarischen Hofkammer entschieden. 3 21S — (mit den gegenseitigen Bekanntmachungen der) wie sich die Bankaladministratiouen benehmen sollen. 4 530 Sieh auch Kontcebande. Zollkordon (der) zwischen Ost'uud Wesigalizkeu wird h b 2 auf. HS C 388 ) HS B. G. aufgehoben, und über die Vorräthe ausländischer^ 7 194 Waare» die Kenrttniß cingebolet. (_ 7 3l3 Zolllegstütk zu Sieldce wird na# Miedzyrzyce f 9 249 versetzet. |io 704 — zu Radom wird aufgehoben, unb Opoczna ^aupt» zolllegstatt. lg 400 Sieh auch LegstätteN. Zollpüteut (das) soll genau beobachtet werde». 4 260 Zkllperssnale^ (wie sich das) bei) vorzunchmender Waarenvis,ration in einem Hause, wo ein Soldat einquarttret ist, zu benehme« hat. 4 827 Zollwesen (Einführung des) in der Bukowina. 5 v 99 — —» i« Lstgalizien und in der Bukowina. Z 222 — — in Westgallzien. 7 399 Man sehe auch, Bröckenmautb, Mauth, Uederfuhrsmauth, Viehmauth, Was-sermauth, Wegmauth. Zofkiew Sassow, Olszanica , und Gaja , Ka-lusz , Stanislawowuab Kolomea werden Schran-kenweguläuthe, Babice und Klimec Gränzweg» wauthe/ • 4 538 -— (über) und Rawa wird der Postkurs von Lemberg nach Zamosc, statt über JanoW und Sczercc ein» geleitet. 4 626 Zucht und Ordnung (auf bessere) soll in Tirol gesehen werden. 5 46g ZÜchtlMst (nach der Strafzeit eines) eiatrekende polk, tisch« Vorsichten nicht im Krimiualurcheil aufzu» füh-reü. 4 4 Zuchtstutten t unter welchen Vorsichten an die Unter, rhanen abgegeben werden. 2 451 Sieh auch MuttetstlkttM. Zucker uud Kaffee, wie die Zuckerbäcker, Rosolibrenner, m b Kaffeesieder vo» den ausser den Legstatten wohnenden berechtigten Handelsieutt» abnehmen können. 4 509 1 ’ ' ' Zu- 'HO C Z8- ) HO Zuckermehl (vom) and Zuckergattungen Einfuhrszoll. Zulagen (aufdie Hälfte der Personal«) findet ein ge» richllicher Beschlag Stakt. Zunft (wie sich wegen Einschreibung in die Lemberger) die in Kollegien befindlichen Rauchfangkchrermeifier verhalten sollen. ZÜtlfteN (bey den) sind die Taxen, besonders bey Mei-sterrechtsiverbuagen , vor ausgestellter Quittung der Zunftladv nicht zu bezahlen. —- (die bey den im Kontrakte mit der Monturs > Qeko-uomiekommission stehenden) arbeitenden Handwerks, gesellen von der Rekroutenstellung zu verschonen. ZUNgeN - Abnahme von Unterlhanen in Steyermark, wie gestattet wird. Zungenbrandlösung (die) bey Kindern und die Aderlässe bey schwangeren Personen werden den Hebammen 5 verboten. I Zurückerlag (wann einem) Statt zu geben ist. Zurückstellung (eine freywillige) ist die Vergütung des verglichenen Werths eines gestohlenen Guts vor ge» ricktl. Entdeckung. Zusammenkünfte heimliche sind nicht zu dulden. — (wie sich wegen der geheimen) der Deisten, und anderer Schwärmer in Religionssachen zu benehmen ist. Zustandschlchten (dic Verfahrnng der) wird den Berg-ämlern untersagt. z Zustellung einer gerichtl. Entschließung, wie zu voll, ( ziehen ist. ( Zuwage (wie viel an) die Fleischhacker zulegen dürfen.^ Zwiebak (zum) für auswärtige Schiffe muß das Mehl in Triest gekauft werden. b b 3 Zwi- B. S. i 3'3 6 141 9 172 6 139 4 826 4 3»6 4 713 3 354 4 318 5 2.? l 3 s33 3 342 2 14s 3 211 6 130 1 60 4 177 4 676 7 424 5 44 Zwicke» * oder Labet • Spiel »erboten. Zwiefel (Verkauf des dürren) eingemachten Umorken wird den Hökerinnen verboten. Zwirn-und Seidenkanten-Maschine des Joh. Müller, und Job. Eisenmeyer. Zwölfkreutzer-Stücke (Derhältniß der) gegen die Soldi wird bestimmt. —- (Kurs der 6 kr. und) in Tyrol. lichs, und der i 3°3 4 137 7 27 - *57 ,3 2>6 1 2,8 8 -Z6 7 Z20