Aufhebung mehrerer Maaren - Einfuhr- Verbothe, und Festsetzung neuer Ein- und Auögangszölle. (§eine Maiestat haben mit allerhöchster Entschließung vom 24. May d. I. die Aufhebung mehrerer Waareneinfuhrverbothe, und die Festsetzung neuer angemessener Ein- und Äusgangszölle, sowohl für diese als auch für einige andere Waarenartikel im Umfange des im gemeinsamen Zollverbande befindlichen Staatsgebiethes gegen das Ausland, und für den innern Verkehr mit Ungarn und Siebenbür¬ gen in den, der neuen Zoll- und Staats-Monopls-Ordnung unter¬ liegenden Landern, allergnädigst zu genehmigen geruht. Der anliegende Tariff enthalt die neuen Zollbestimmungen. Sie haben mit dem ersten August 1836 in Kraft zu treten, an welchem Tage die Wirksamkeit der Emgangsverbothe und der bisherigen Ein- und Auögangszölle für die in diesem Tariffe genann¬ ten Maaren erlischt. Die unter der Post Nr. 57 dieses Tariffes vorkommenden Weine werden in dem, von der neuen Zoll- und Staats-Monopols- Ordnung abhängigen Ländern als controllöpflichtige Maaren erklärt die im innern Zollgebiethe der einfachen Controlle und den bezüg¬ lichen Bestimmungen cher Zoll- und Staats - Monopols - Ordnung §. 36S — 379 unterliegen. Die Controllspfiichtigkeit derselben auf dem Transporte be¬ ginnt jedoch.erst, wenn die Menge einen niederösterr. Eimer über¬ schreitet, so daß Versendungen in geringerer Quantität davon aus¬ genommen find. Die berKtVHestehenden Bestimmungen über die Controllpstich- , tigkeit der Weine "im Granzbezirke bleiben unverändert. Diese allerhöchste Verfügung wird in Folge hohen Hofkam- merdecretes vom 7. Juny d. I., Zahl 23573 zur allgemeinen Kennt- niß gebracht. < Laibach den 9. Juny 1836. Joseph Lamillo Freiherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. .Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primor/ k. k. Hvftath. Zeno Graf v. Saurau, k. k. Gubcrmalrakh. i Post-Nrv. Benennung der. 5 c - ic 3 4 I Es wird den Parteien steige - stellt, Bier in Bouteillen b ei der Einfuhr nach der Stück¬ zahl zu verzollen, und zwar nach folgendem Zollausmafic Kommt Bier in unverpichtcn, unversiegelten Flaschen, Bou¬ leillen, Krügen oder anderen irdenen Gefäßen im Grenz¬ verkehre vor, so ist cs der für Bier in Fässern festge¬ setzten Eingangsabgabe zu un¬ terziehen. Bleistifte ....... — ungarische gemeine, in weichem Holze . . — ungarische feine,.in har¬ tem Holze, als Ceder-, Kirsch¬ baumholz und dgl. . . . Campher....... Confect, fein und gemein, can- dirtes, überzuckertes Arüchte, Samen, Wurzeln und Citro- nen- und Pomeranzenschalen, Sulzen von Früchten, mit Zucker gekochte, süßer Zwie¬ back, dann gelber und weißer Gcrstenzucker. Drechslerwaaren, als: Zapfen, Pippen, Spindeln, Spuhlen, Trichter, Pressen, Spinnrä¬ der, Löffel, Teller, Schüsseln, Klöppel, gedrchie Holzer zu Borstwischen, gedrehte Holz- waaren für die Bürstenbin¬ der, dann alle Lnchslcrar- beüen vom weichen Holze, ohne andercBestcndcheile und im rohen Zu sinne e . . . — alle übrigen aus Holz, sie mögen roh, gefärbt, ge¬ deiht, lackirt oder polirt seyn, dann alle Drechslerwaaren aus Horn und Vein, zämmt- liche Gegenstände dieses Ar¬ tikels ohne Verbindung mit Bestandchcilen, deren Emsuhr verboten ist..... . — von Elfenbein und Perl¬ mutter ebenfalls ohne Ver- Batist auS Lein ..... Berggrün ...... — aus Ungarn . . . Berlinerblau und Berlinerroth. Bier in Flaschen, Bouteillen, Krügen oder anderen irdenen Gefäßen ...... Zollstätten, bei denen die Verzollung im Ausgange ge¬ schehen darf. Hülfszvllamt dcttv detto detto detto detto detto detto detto detto detto