der sechzehnten Sitzung des kvnin. Lnndtnges zu Lnibnch am 19. rfeöruav 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codelli, Landeshauptmann in Kram. — Regierungs - Commissar: K. k. Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn: Fürstbischof Dr. Widm er, dann der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrcrn, Graf Anton Auersperg, Dr. Blciweis, Obresa, Pin der, 'Dr. Re eher, Vilhar. — Schriftführer: Deschmann. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 14. Februar 1863. — 2. Vortrag bezüglich eines Lotto-Anlehens zur Ordnung der Gcldverhältnisse des train. Grundentlastungs-Fondes. — 3. Eventueller Antrag auf Verminderung der Diäten der Landtags - Abgeordneten. Srgiiln der Sitzung 10 Ahr 20 Minuten vormittag. Präsident: Ich eröffne die Sitzung, nachdem die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder versammelt ist, und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der vorigen Sitzung zu Gefeit (Schriftführer Brolich liest dasselbe. Nach der Verlesung): Ist gegen die Fassung etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Wenn keine Bemerkung dagegen erhoben wird, so ist dasselbe als richtig anerkannt. Regierungs - Commissar Landesrath Roth: Vom hohen Staats - Ministerium ist der Entwurf eines allgemeinen Gesetzes, betreffend die Errichtung neuer Grundbücher und die Herstellung und Verbesserung der vorhandenen öffentlichen Bücher sammt einer Grnndbnchsordnung herabgelangt. Ich habe die Ehre diesen Gesetz - Entwurf auf Grund des §. 19, Absatz 2 L. O. dem hohen Hause mit der Einladung zu übergeben, diesen Entwurf in der Richtung zn prüfen und zu begutachten, ob mit Rücksicht auf die Landes - Verhältnisse den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes irgend welche Anstände oder Bedenken entgegen stehen. Zugleich erlaube ich mir auf die Nothwendigkeit einer schleunigen Behandlung des Gegenstandes aufmerksam zu machen, weil Seine Excellenz der Herr Justizminister die Absicht hat, diesen Gesetz-Entwurf mit der neuen Grundbuchs-Ordnung schon in der nächsten Reichsrathssession als Regierungsvorlage einzubringen. Präsident: Das mir soeben zugekommene Schreiben Seiner Excellenz des Herrn Statthalters lautet folgendermaffen (liest): „Ich habe die Ehre Euer Hochwohlgeboren anruhend aus Grund des §. 19 Absatz 2 der Landesordnung bnunit Erlaß des hohen k. k. Staatsministcriums von 16. d. M. Z. 1302 hcrabgclangten Entwurf eines allgemeinen Gesetzes, betreffend die Anlegung neuer Grundbücher und die Verbesserung der bereits vorhandenen öffentlichen Bücher sammt dem Entwürfe der Grundbuchs-Ordnung mit dem XVI. Sitzung. Ersuchen mitzutheilen, denselben dem Landtage jedoch lediglich „„zur Erstattung der Aeußerung, ob und welche „„Anstände mit Rücksicht aus eigenthümliche Verhältnisse „„des Landes einzelnen Bestimmungen des Gesetzes entgegen „„stehen"" zn übergeben. Ich erlaube mir dabei auf die Nothwendigkeit aufmerksam zu machen, daß dieser Gegenstand baldigst in Verhandlung genommen werde, da Seine Excellenz der Herr Justizminister beabsichtiget, den Entwurf einer Grundbuchs-Ordnung als Regierungsvorlage schon vor die nächste Versammlung des Reichsrathes zu bringen. Ich bin mit dem bezogenen hohen Ministerial - Erlasse zugleich angewiesen worden, falls es unumgänglich nothwendig sein sollte, die Uebersetznng dieser Regierungsvorlage ins Slavonische zu veranlassen, und sie dem Landtage nachträglich zu übergeben. Da mir jedoch eine unumgängliche Nothwendigkeit der slovenischen Uebersetznng lediglich zum Behufe der Landtagöverhandlungen nicht vorhanden zn sein scheint, der zu übersetzende Tert dazu zu umfangreich ist, daß die Uebersetznng, wenn mit den Verhandlungen auf dieselbe gewartet werden wollte, mit Rücksicht ans die voraussichtliche Dauer der laufenden Landtagssession gar nicht mehr zn rechter Zeit fertig werden könnte, so glaube ich von der fraglichen Uebersetznng um so mehr Umgang nehmen zu können, als das Gesetz selbst ohnehin seinerzeit auch in slvvknischer Uebersetznng erscheinen und kundgemacht werden wird". Es sind nur 4 Eremplare des Gesetzentwurfes eingelangt, die übrigen werden nachfolgen. Ich werde die Ehre haben, sobald sie eigelangt sind, dieselben den Herren Abgeordneten mitzutheilen, und werde den Gegenstand zur Besprechung über die Frage wegen der slovenischen Uebersetznng in einer der nächsten Sitzungen zur Sprache bringen. Mir ist gestern vom Herrn Abg. Pinder in Gottschee ein Schreiben zugekommen (liest): 1 „Ich habe Pic Rechnungen pro 1862 über die Amtsverläge in Ordnung zu bringen, weil aber Hieramts gerade die Rekrutirung ist, und die Beamten verhindert sind, diese Rechnungen zu mnndiren und die dazu erforderlichen Ausweise zu machen, so konnte ick mit diesen Rechnungen nicht zu Stande kommen. Ich ersuche demnach Euer Hochgeboren mir einen lOtägigen Urlaub zu erwirken, zumal als ich auch noch immer kränklich bin, und in dieser Zeir völlig genesen dürste". Der gebetene Urlaub übersteigt meinen Wirkungskreis. Ick erlaube mir daher an daö hohe Haus die Ansrage, ob es dem Gesuchsteller den gebetenen Urlaub bewilliget; für den bejahenden Fall bitte ich die Herren sich zu erheben. (Geschieht.) Derselbe ist bewilliget und wird heute noch dem Petenten bekannt gegeben. Ich habe gestern weiters ein Schreiben vom Herrn Abg. Earl Obres« erhalten des Inhaltes (liest): „Ich habe dringend meine Familien- und Geschäfts-Angelegenheiten dieser Tage zu ordnen, und finde mich demnach veranlaßt, einen Urlaub bis zum 23. d. M anzusuchen. In der angenehmen Erwartung, daß Euer Hochwohlgeboren meine Bitte gewähren werden, zeichne mit aller Hochachtung rc." Es handelt sich um einen Urlaub von 6 Tagen, der in meinem Wirkungskreise liegt; ich habe den gebetenen Urlaub dem Herrn Abgeordneten Obres« bereits gestern ertheilt; ich bringe das zur Kenntniß des h. Hauses. Mir ist ferner am 15. folgende Zuschrift Sr. Ercel-len; des Herrn Statthalters zugekommen (liest): „Se. k. k. apostolische Majestät haben mit a. h. Entschließung vom 3. d. M. den allerunterthänigsten Antrag der Ministerien wegen Einführung des Solarjahres im Staatshaushalte als Rechnungsjahr a. g. zu genehmigen und gleichzeitig zu gestatten geruht, daß für die nächste Vorlage als Uebergangs- Periode, ein 14monat-lichcr Staats-Voranschlag, u. z. für die Zeit vom 1. November 1863 bis letzten Dezember 1864, verfaßt werde. Bei dem innigen Zusammenhange, in welchem die Gestion der Landes- und Grund -Entlastungsfonde mit dem Staatshaushalte steht, und bei dem Umstande, als die Steucrzuschlägc von den l. f. Steuerämtern eingehoben und verrechnet werden, ist es unbedingt nothwendig, daß das Rechnungsjahr für die Landes- und Grundcntlastungs-sonde mit dem Staats-Rechnungsjahre in Uebereinstimmung gebracht werde. Auf Grund des dießsälligen h. Ministerial - Erlasses vom 9. d. M. Z. 1103 und unter Beziehung ans mein Schreiben vom 13. v. M. Z. 72, habe ich demnach die Ehre Euer Hochwohlgeboren zu ersuchen, dem Landtage die erwähnte a. h. Entschließung mit der Einladung gefälligst mittheilen zu wollen, daß derselbe gleichfalls die Einführung des Solarjahres beschließen, und zu diesem Ende den Landesausschuß zur Verfassung des Landes - Prälimi-nars für die Zeit vom 1. November 1863 bis letzten Dezember 1864, d. i. für 14 Monate, beauftragen möge, wodurch der Uebergang in das neue Verrechnungsjahr in Uebereinstimmung mit dem Staate bewirkt würde. Auch wolle es Euer Hochwohlgeboren gefällig sein, den Landtag bei diesem Anlasse darauf aufmerksam zu machen, daß derselbe in diesem Jahre, wenn überhaupt ein zweitesmal, auf keinen Fall vor dem 1. November werde einberufen werden, daher sich die Nothwendigkeit ergebe, wenn er nicht jetzt schon auch das Budget pro 1863/64 feststellen würde, die geeignete Fürsorge für die eventuelle Ausschreibung der Landeszuschläge vom 1. Nov. 1863 angefangen zu treffen, damit diese nicht wieder, wie im Jahre 1862 von Seite des Landesausschusses oder der l. f. Behörden ohne vorläufige Zustimmung des Landtages geschehen müsse". Ich gebe mir die Ehre dem h. Hause bekannt zu geben, daß schon vor Einlangung dieser Zuschrift die Verfügung getroffen worden ist, daß die LandeSprälimi-narien für die ganze Zeit vom November 1863 bis inclusive Dezember 1864 beim Rcchnnngs - Departement vorgearbeitet wurden, damit im Falle, wenn der Landtag seine Zustimmung zu diesem neuen Modus gibt, dieselben sogleich vorgelegt werden können. Ich glaube nunmehr an das h. Haus die Anftage stellen zu sollen, ob dasselbe auch die nämliche Methode sich eigen mache in Bezug auf die Verfassung der Landesvoranschläge, wie sie Se. Majestät für den Staatsvoranschlag zu genehmigen geruhten? Wenn die Herren diesen Modus genehmigen, so bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist genehmiget und die Voranschläge werden in wenigen Tagen vorgelegt werden. Ich glaube bei diesem Anlasse bemerken zu sollen, daß die Wahl eines Finanzausschnsses wohl unumgänglich nothwendig sei, dem die Aufgabe zufallen wird, nicht allein die neuen Präliminarien pro 1864 zu prüfen, sondern auch jene pro 1863, welche der Landesausschuß bereits einer Vorprüfung unterzogen hat. Wemr die Herren dieser Ansicht sind, so bitte ich ihre Einwilligung durch das Äufstehen kund zu geben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich bringe weiters in Anfrage die Zahl der Mitglieder des Finanz-Ausschusses, welche zwischen 7 und 9 genügen dürfte. Wenn die Herren mit der Zahl 7 einverstanden sind, so bitte ich sich zu erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Sind die Herren aber mit der Zahl 9 einverstanden, so bitte ich dieß durch Ihr Erheben kund zu geben. (Geschieht.) Wird mit 9 Mitgliedern beliebt. Ich werde die Wahl in der nächsten Sitzung vornehmen lassen, bis dorthin dürften die Präliminarien auch schon vorliegen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Abg. De sch mann: Ich bitte, Herr Präsident. Ich würde mir noch erlauben aus Grundlage der Geschäftsordnung §. 45 bevor die eigentliche Verhandlung über den Gegenstand der Tagesordnung gepflogen wird, eine Anfrage an den h. Landesausschuß zu stellen. Meine Anftage betrifft nämlich das Stadium der Obcr-Realschul-angelegenheit, welche bekanntlich in dem Rechenschaftsberichte des Landesausschiisses, Seite 23 berührt ist. Sowohl meine Ansicht, als auch diejenige einer großen Anzahl von Mitgliedern dieses h. Hauses bezüglich der Rcalschulangelegenheit ist diese, daß der h. Landesausschuß sich den Guttman'schen Antrag wegen Errichtung einer Oberrealschule in Laibach aus Landesmitteln zu seinem eigenen gemacht, und daß er dießfalls die Vorberathungen gepflogen habe, baß wir demnächst zu erwarten hätten, daß dieser Gegenstand noch im Laufe dieser Session in diesem h. Hause eingebracht würde. Nun veranlaßt mich aber ein Passus in dem Rechenschaftsberichte zu einer entgegengesetzten Anschauung. Es heißt nämlich daselbst, daß die nähere Begründung und Auseinandersetzung der von den Herren Guttman und Vilhar beim h. Landesausschusse eingebrachten ititb daselbst namentlich angeführten Anträge, worin auch jener wegen Errichtung der Oberrealschule in Laibach enthalten ist, bcr näheren Begründung und Auseinandersetzung vorerst den Herren Antragstellern selbst überlassen bleiben müssen. Wenn ich demnach den §. 17 des Rechenschaftsberichtes interpretke, so sehe ick für den Fall, daß die Ober-Realschulfrage in dieser Session noch in dem h. Hause zur Sprache käme, keinen andern Ausweg, als wie den, daß der Antragsteller selbst diesen Antrag an das h. Hans alö einen neuerlichen einbringe. Es scheint mir darum wichtig zu sein, zu erfahren, welche Anschauung beim dießfalls der h. Landesausschuß eigentlich habe. So viel mir bekannt geworden ist, scheinen jene Vorarbeiten und Erhebungen, welche bezüglich des Geldpnnktcs der Ober-Realsckule gepflogen werden müßten, noch keineswegs in einem vorgerückten Stadium zu sein, und eben in Rücksicht dessen, daß diese so hochwichtige Angelegenheit der Ober-Realschule nicht etwa wieder über diese heurige Session hinausverschoben werde, würde ich mir erlauben an den h. Landesausschuß, resp. an das h. Präsidium des Landesausschusses, die Frage zu stellen, wie beim eigentlich diese Erklärung in dem §.17 des Rechenschaftsberichtes zu verstehen sei, daß nämlich die nähere Begründung und Auseinandersetzung des Antrages vorerst dem Herrn Antragsteller selbst überlassen bleiben müsse, ferner würde ich auch bitten darüber eine Auskunft, ob nämlich der Landesausschuß die Ober-Realschulangclegcu-heit als eine solche ansehe, welche er einer reiflichen Vor-berathung unterziehen und noch im Laufe dieser Session als Berathungsgcgenstand in das h. Haus zur definitiven Beschlußfassung bringen werde. Präsident: Ich bitte mir schriftlich diese Anfrage zu übergeben, welche ich übrigens in einer der nächsten Sitzungen beantworten werde. Es kommt nun der Vortrag bezüglich eines Lotto-anlchens zur Ordnung der Geldverhältnisse des krainischen Gxundcntlastungsfondes an die Reihe. Nachdem dieser Antrag von Seite des Landesausschusscs ausgebt, ist die Uiitcrstützungsfrage in dieser Beziehung überflüssig, und ich ersuche den Herrn Referenten seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Supp an: DaS k. k. Staats-ministeriuni hat sich mit Rücksicht ans den Rechnungs-Abschluß des train. Grundentlastungs - Fondes für das Vcrwaltungsjahr 1860 bestimmt gefunden, mit dem Erlasse vom 13. Juli 1861 Zahl 12822, welcher dem Landcsausschusse mit Note der k. k. Landesregierung <61 o. 27. Juli 1861 Z. 1114 mitgetheilt wurde, wörtlich Nachstehendes zu bemerken: „Nachdem der Grundentlastungs-Fond zu Ende des Verwaltungs-Jahres 1860 mit einem Passivum von 388.755 fl. 73 y„ kr. abgeschlossen hat, und die Ursache die>es Passivums hauptsächlich in den für den Fond unfruchtbar gebliebenen Rückständen des Landes an Renten und Regiekosten pr. 1,330.322 fl. 98 kr. liegt, so erscheint es von großer Wichtigkeit die Aufmerksamkeit der Landcs-vertretung auf die Nothwendigkeit der Beseitigung dieser Rückstände zu lenken. Auf welche Weise dieser Zweck zu erreichen sei, wird einen Gegenstand der Verhandlung des Landtages bilden". Wenn daher nicht schon der Stand des krain. Griiiidentlastungs-Fondcs an und für sich den Landesaus-schuß veranlaßt haben würde, diesem Gegenstände eine genaue Erwägung zu widmen, so mußte er sich durch jene Bemerkung des k. k. Staatsministeriums hiezu genöthiget stnden. Um nun den Stand des krain. Grundentlaftungs-Üvndeö in das Klare zu stellen, dürfte es nicht überflüssig sein, vorerst dessen Einrichtung und bisherige Gebarung darzustellen, zu welchem Ende die buchhalterischen Ausweise über den Stand dieses Fondes mit Schluß des Verwaltungsjabres 1861 den Herren Abgeordneten mitgetheilt wurden. Der Grundentlastungs-Fond leitet seine Entstehung aus der mit dem allerhöchsten Patente vom 7. September 1848 und 4. März 1849 ausgesprochenen Entlastung des Grundes und Bodens von den verschiedenartigen früher darauf haftenden Giebigkciten ab. Zur Liguidirung dieser Lasten waren eigene Commissionen aufgestellt, welchen Geschäfte die Anmeldungen der Berechtigten zu Grunde gelegt wurden. Von dem ermittelten Werthe dieser Giebigkciten, wurde ein Drittheil als Pauschal - Ausgleichung für die Steuern, Umlagen und Perceptions-Kosten re. in Abschlag gebracht und der Rest von zwei Drittheilen war den Berechtigten zu vergüten. Die Entschädigung für die Veränderungs - Gebühren (Laüdemien) nahm der Staat in sein Zahlungs-Versprechen als Aequivalent für die von ihm als Steuer eingeführten Vermögens -Uebertragungs-Gebühren. Die übrigen den Berechtigten zu leistenden Entschädigungen müssen zur Hälfte von den Verpflichteten, zur Hälfte aber von dem Lande, respective der Landes - Cvn-currenz, aufgebracht werden, und es sind dieselben vom 1. November 1848 an bis zur baren Auszahlung mit 5 % zu verzinsen. Zur Entgegennahme dieser Einzahlungen einerseits, und zur Auszahlung der Entschädigungs-Capitalien und der mittlerweile fortlaufenden 5 % Zinsen andererseits, wurde nun mit dem kais. Patente vom 25. L-eptcmber 1850 R. G. B. Nr. 374 für je^es Land ein Grundentlastungsfond in das Leben gerufen. Der Grundentlastungsfonb steht daher in einem doppelten Rechtsverhältnisse, er ist: 1. Gläubiger, gegenüber a. den Verpflichteten, welche die zu ihrer Last ausgemittelte Entschädigung an Capital und Rente an den Fond einzuzahlen haben; b. dem Lande, resp. der Landesconcurrcnz, bezüglich der auf selbe entfallenden Entschädigungstangente, der Zinsen hievon und der sämmtlichen Regieauslagen, endlich c. dem Staate, wegen der demselben obliegenden Entschädigung für das Laudemiale; dann 2. L-chuldner, gegenüber der Berechtigten, denen er die in den rechtskräftig gewordenen Liquidations-Erkenntnissen ausgemittelte Entschädigung an Capital und Rente auszuzahlen hat. Für diese, an den Grundentlastungsfond überwiesenen Entschädigungs - Forderungen erfolgt derselbe 5% Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung „Grundentla-stungs-Schuldverschreibung des Kronlandes Krain", welche nach einem bestimmten Tilgungsplane zur Rückzahlung gelangen, oder zum Börsencoursc angekauft, beziehungsweise für den Fond, eingelöst, und bis zum Augenblicke der Barzahlung oder Einlösung mit *b% verzinst werden. Dieser Fond ist am 1. November 1851 ins Leben getreten, wurde ursprünglich von einer eigenen aus k. k. Beamten und Vertretern der Berechtigten und Verpflichteten zusammengesetzten Commission, nämlich der Grundent-lastungsfonds-Direction, welche später mit der k. k. Landesregierung vereiniget wurde, — verwaltet, und ist mit 1. September 1861 in die Verwaltung des Landesausschusses übergegangen. Die Ausgaben, welche dieser Fond zu bestreiten ^ hat, bestehen daher vorzugsweise tu den, an die Berechtigten auszuzahlenden Entschädigungs-Capitalien, welche laut Ausweises der vorbestandenen f. k. Fonds-Direction vom 12. September 1855 Z. 4683 sich auf 10,473.526 fl. oft. W. beliefen, die vom 1. November 1848 mit zu verzinsen, und nachdem mit Ministerial - Erlaß vom 20. Mai 1856 Z. 11748 festgesetzten Tilgungsplane in längstens 40 Jahren, vom Beginne des Jahres 1857 an gerechnet, daher bis zum Schluß des Jahres 1896 auszuzahlen sind. Hievon wurden bis zum Schluß des Verwaltungsjahres 1861: a. in Barem .... 500.623 fl. b. durch börsemäßige Einlösung .................. 382.158 „ Zusammen . . . . . 882.781 fl. rückbezahlt, so daß die Schuld nach oft. W. betragen hätte......................... 9,590.745 fl. Zur Tilgung der obigen ursprünglichen Schuld waren dem Grundcntlastungsfoude nachstehende Einkünfte zugewiesen : a. Die zur Last der Vcrpstichteten ermittelte Ent- schädigungstangcnte Pr...................... 4,807,308 fl. b. Das auf das Land entfallende und durch Steuerzuschläge zu deckende Entschädigungs-Drittel pr................... 4,675.743 fl. c. Die Capitalsfordermig an den Staat für aufgehobene Veränderungsgebühren pr.......................... . 987,371 fl. Zusammen sonach 10,470.422 fl. Diese Differenz mit der obangege-bcttcii Schuld des Grund - Entlastungs-Fondcö erklärt sich dadurch, daß an Capitalsaufzahlungen durch die Berechtigten 320 fl. einflossen und an Renten 2802 fl. eapitalisirt wurden, nach deren Hinzurechnung Pr..................................... 3.122 fl. sich die obenangeführte Schuld des Grund-Entlastuugs-Fondes mit..................... 10,473.526 fl. ergibt. Diese dem Grundentlastungsfonde zugewiesenen Einkünfte hatten nun in nachstehender Weise cinzufließen: ad a Die Verpflichteten haben ihre Entschädigungstangcnte pr................. 4,807.308 fl. binnen 20 Jahren, vom Beginne des Jahres 1854 an gerechnet, daher bis zum Schluß des Verwaltungsjahres 1873 nebst den Renten hievon seit 1. Novemb. 1848 zu entrichten, und es war bis Schluß des Verwaltungsjahres 1861 an Capital ein Betrag pr. . . . . 2,519.863 fl. eingeflossen, daher noch ein Rest pr. . . 2,287.445 fl. ausständig. ad b. Die Landes - Concurrenz hatte ihre Entschädigungstangente nebst Zinsen seit 1. Nov. 1848 in 40jährigen Annuitäten zu bezahlen, hat aber aus später zu beleuchtenden Gründen an Capital noch gar nichts entrichtet, und haftet auch an den Renten mit einem sehr bedeutenden Betrage im Ausstande, ad c. Das Aerar entrichtet die Entschädigung für die Vcräuderungs- gcbühren pr.................................. 987.371 fl. in dem abzüglich der hieran erlegten . 924 fl. verbleibenden Reste pr.................... 986.447 fl. in 30jährigen Annuitäten, vom Beginne des Jahres 1865 an, mit jährlichen 67.630 fl. 50 kr. oft. W. und erlegt vom 1, November 1848 an und bis zum Beginne der Annuitäten-Zahlung nur die b% Zinsen mit jährlichen 49.297 fl. 50 kr. öst. W. Faßt man nun daö Gesagte zusammen, so zeigt sich, daß der Grund-Entlastungs-Fond mit Ende des Ver-waltungSjahres 1861 noch eine Capitalsschuld pr............'................. 9,590.745 fl. auf sich haften, dagegen von den ihm zugewiesenen Einkünften nur noch bei den Verpflichteten .... 2,287.445 fl. und beim Acrare . . . 986.447 fl. Zusammen . . . 3,273.892 fl. ausständig hatte; wornach sich ein durch die Landes - Concurrenz zu deckender____________________ Capitalsbetrag pr...................... 6,316.853 fl. herausstellt. Die b% Zinsen dieser auf dem Lande haftenden Capitalssckuld betragen allein jährlich 315.842 fl. 65 kr., und cs wäre bloß zur Deckung der Interessen ein jährlicher Steuerzuschlag von 31% % nothwendig, da ein Zuschlag von 1 % nach der gegenwärtigen Steuervorschrei-bung circa 10.000 fl. abwirft. Der Grundentlastungsfond hat aber außerdem die Kosten für die Servituten - Ablösung zu bestreiten, welche sich jährlich auf circa 35.000 fl. belaufen, zu deren Deckung demnach ein weiterer Steuerzuschlag von 3%L erforderlich wäre. Bei einem Steuerzuschlage jährlicher 35% könnte demnach der Grundentlastungsfond von der auf das Land entfallenden Capitalsschuldigkeit nur die laufenden b% Zinsen, und außerdem bloß noch die Kosten für die Servituten - Ablösung decken; allein damit würde das Land seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen; denn selbes ist verpflichtet, das Capital selbst in den durch den Tilgungsplan festgesetzten Terminen und zwar längstens bis zum Schlüsse des Jahres 1895 zurück zu zahlen. Es wird sich hier wohl Jedermann J>ic Frage aufdrängen, woher cs denn komme, daß die Schuld des Landes an den Grundentlastungsfond, welche ursprüng- lich bloß mit.......................... 4,675.743 fl. ermittelt wurde, bis Schluß des Ver- waltungs-Jahres 1861 sich auf . . . 6,316.833 fl. erhöht habe. Dieses Resultat wurde durch verschiedene Gründe veranlaßt, deren vorzüglichster jedoch folgender ist: Von der für die Landes - Concurrenz ermittelten Entschädigungstangente waren an die Berechtigten vom 1. November 1848 an 5A Zinsen als Renten zu entrichten, weßhalb die Landes - Concurrenz dieselben auch an den Grundentlastungs - Fond hätte abführen sollen. Diese 5% Zinsen würden vom Beginn des Verw. Jahres 1848 bis zum Schluß des Verwalt. Jahres 1856 ............................... 1,781.096 fl. C. M. betragen haben. Daö Land hatte jedoch bis zum Schluß des Verw. Jahres 1851 gar keine Zahlung an den Grundentlastungsfond geleistet und die dießfälligen Steuerzu-schlägc wurden erst vom Jahre 1852 Ilebertrag . . . 1,781.096 ft. an gradatim mit 3 kr., 6 fr., 5% kr., 8 kr. und 8y„ kr. auf jeden Stcuergnldeii eingeführt, wovon daher eingeflossen sind: im Jahre 1852 34.767 fl. 30 kr. jf 1853 72.942 „ 41 „ U H 1854 87.404 „ 31% „ 11 11 1855 136.600 „ 6% „ 11 H 1856 134.686 „ 11 Zusammen 466.400 fl. so daß mit Anfang des Jahres 1857, wo die Rückzahlungen zu beginnen hatten, der Jnteressenrückstand des Landes an den Fond sich bereits auf........... 1,314.696 fl. C. M. belief. Das Land hatte weiters auch die Regiekosten zu tragen und resp. an den Gnindentlastungsfond zu vergüten, und selbe beliefen sich bis Ende Oft. 1855 auf 35.900 fl. und für das Verw. Jahr 1856 auf . . 34.500 „ und endlich hatte es die dem Aerar für erhaltene Vorschüsse bezahlten Passivzinsen zu vergüten, welche in der gedachten Periode ........................................ 102.743 fl. betrugen, so daß zur ursprünglichen Schuldigkeit noch dieser Rückstand pr. 1,487.839 fl. C. M. hinzukam. Was die letzt erwähnten an das Aerar entrichteten Passivzinsen anbelangt, so ist zur Aufklärung zu erwähnen, daß das k. k. Aerar biö zum Schlüsse der Ligui-dirungen den Berechtigten unverzinsliche Vorschüsse verabfolgte, wofür jedoch der Fond dein Aerar die Zinsen zu vergüten hatte; dann daß der Fond auch späterhin zur Einhaltung seiner Zahlnngs - Verbindlichkeiten fortan Vorschüsse vom k. k. Aerar bcnöthigte, wofür er gleichfalls die Zinsen zu entrichten hat. In Folge der oberwähntcn Zahlungs-Rückstände hatte sich daher die Schuld des Landes an den Fond mit Ende des Verw. Jahres 1856 auf . . 6,237.649 fl. oft. W. erhöht. Diese Schuld hätte nun in 40jährigen Annuitäten abgetragen werden sollen, und dieselbe würde sich jährlich auf 363.520 fl. 50 kr. often-. Währung belaufen haben, zu deren Deckung vom Beginn des Jahres 1857 an ein fortlaufender Steuerzuschlag von 36^ nöthig gewesen wäre. Ein solcher Zuschlag wurde jedoch bisher nicht eingeführt, derselbe steigerte sich zwar bis auf 26 %, allein auch dieser diente nicht bloß zur Deckung obiger Schuld, sondern auch der Regieauslagen für die Servituten - Ablösung, welche, wie erwähnt, jährlich circa 35.000 fl. betragen, und einen eigenen Zuschlag nöthig gemacht hätten. Die Folge hievon war, daß auch seit dem Verw. Jahre 1856 die Scbnld deö Landes an den Fond sich fortwährend vermehrte, und mit Schluß des Jahres 1861 die oberwähnte Höhe erreichte, weil der Steuer-Zuschlag von 26 % nicht einmal zur Deckung der 5% Zinsen von der auf das Land entfallenden Capitalschuld hinreichte. Da nun das Land mit der Jnteresserizahlung so bedeutend im Rückstände verblieben war, so mußten die Capitalszahlungen der Verpflichteten, anstatt, daß sic bis zur plangemäßen Auszahlung zu Gunsten des Fondes snictifizirt wurden, zur Rentenzahlung an die Berechtigten verwendet werden. Wie nämlich oben dargethan wurde, haben die Verpflichteten biö Schluß des Jahres 1861 Capitalszah- lungen im Belaufe pr.......... 2,519.863 fl. geleistet, wovon, wie gleichfalls bereits erwähnt wurde, zur Auszahlung an die Grundentlastungs - Capitalsschuld nur . 882.781 „ der Rest pr......................7% 1,637.082 fl. dagegen wegen den Rückständen des Landes zur Rentenzahlung verwendet wurde. Die rechnungsmäßige Probe für das Gesagte ergibt sich, wenn man zu diesem Betrage die ursprüngliche Landes- schnld pr.................... 4,675.743 fl. hinzuschlägt, wobei sich ein Betrag pr. 6,312.825 fl. herausstellt, welcher der oben ausgewiesenen Landesschuld pr. 6,316.853 fl. bis auf eine Differenz pr. 4.028 fl. sich gleichstellt. Die Aufklärung dieser Differenz, welche die Anführung minutiöser Details nöthig machen würde, müßte die Grenzen dieses Berichtes weit überschreiten, es genügt für den Zweck desselben dargethan zu haben, wie hoch sich die Schuld des Landes an den Fond belaufe, und wo der Grund zu suche» sei, warum sie sich beinahe um die Hälfte vermehrt habe, anstatt daß planmäßig schon ein beträchtlicher Theil davon abgezahlt wurde. ES ist demnach ziffermäßig erwiesen, daß zur Deckung der Zinsen von der Landesschuld, so wie den Regie-auslagen für die Servitnten-Ablösung ein 35% Steuerzuschlag nöthig wäre, daß aber außerdem noch bis zum Schluß des Jahres 1895 daS Capital selbst tut Belaufe von 6,316.853 fl. ungerechnet der Prämien für jene Obligationen - Besitzer, welche ihre Obligationen nicht zur Verlosung anmelden, und welche Prämien auf mindestens 200.000 fl. veranschlagt werden müssen, vom Lande auszubringen seien. Es ist unumgänglich nöthig, daß nicht nur die vollständige Jntercsscnzahlung, sondern auch die allmälige CapitalSabzahlung in Gang gebracht werde, wenn das Land nicht nach wenigen Jahren von Stener-znschlägen erdrückt werden soll. Der Tilgungsplan beruht nämlich auf der Voraussetzung, daß die Zahlung in gleichen Raten erfolge, baß sich daher in den erstem Jahren beträchtliche lleberschüsse ergeben, welche durch Fructifizi-rung sich selbst vermehren, und die in den letzteren Jahren dann allmälig zur Verwendung zu kommen haben. Wollte matt den bisher betretenen Weg noch wei-tcrshin sort wandeln, wollte matt noch fortan die Capi-talsemzahluugcn der Verpflichteten theilweise zu Rcnten-zahlungen verwenden, und nur den Abgang durch die Steuerzuschläge nothdürstig decken, so wird das Jahr 1874 heran rücken, ohne daß der Fond irgend einen verfügbaren Ueberschuß hätte. Mit dem Jahre 1873 werden aber die Verpflichteten ihre Einzahlungen vollständig geleistet haben, und es müßte dann das ganze Ersorderniß des Grnndentlastungs-Fondes mit Ausnahme der geringen Tangente des AerarS für das Laudemiale von der Landeöconcnrrenz ausgebracht werden. Das Ersorderniß des Grundentlastungs-Fondes für das Jahr 1874 beträgt aber ausschließlich jeder Regieaus-lage bloß an Capitalsrückzahlungen it. Renten . 586.250 fl. Conv. M., wozu das Aerar nur .... 64.410 „ Conv. M. beiträgt, und daher der Rest pr. . 521.840 fl. Conv. M. oder 547.932 fl. Oestr. W. ausschließlich von der Landesconcurrenz ausgebracht werden müßte. Dieß Ersorderniß bleibt sich beinahe während der ganzen Dauer der VerlosnngS - Periode, daher bis Ende 1896 gleich, und zu dessen Deckung wäre daher ein cou-stantcr Steucrzuschlag von circa 55# nöthig. Dieser Zeitpunkt, wo das Land durch unerschwingliche Steuerzuschläge erdrückt würde, steht daher nicht mehr ferne und cs ist die höchste Zeit sogleich die nöthigen Mittel zu ergreifen, um das Uebel möglichst zu mindern, wozu nur der Zeitraum bis 1873 benützt werden kann, denn ist dieser fruchtlos verstrichen, so wäre cS vergeblich, sich dann erst nach einem Auskunftsmittel umzusehen. Das einzige Mittel hiefür besteht darin, Vorsorge zu treffen, daß die Landcsconcurrcnz in den Verwaltungsjahren 1863, 1864 und 1865 die Interessen von ihrer Capitalsschuld, dann den für die Regieauslagen der Servituten - Ablösung erforderlichen Betrag vollständig an den Fond leiste, und dann vom Beginn des Jahres 1866 an seine Gesammtschuld in 30jährigen Annuitäten abtrage. Es kann nach obiger Darstellung wohl keinem Zweifel unterliegen, daß es unumgänglich nöthig sei, diese Annuitätenzahlung in regelmäßigen Gang zu bringen, da selbe je länger hinausgeschoben, desto unerschwinglicher wird, indem'sich die Schuld des Landesfoudes in progressiver Weise vermehren würde. Das einfachsteMittel diesen Zweck zu erreichen, wäre nun eine entsprechende Erhöhung der Steuerzuschläge, man müßte für die Bedürfnisse des Grundentlastungs - Fondes einen fortwährenden Zuschlag von 45# und nach Beendigung der Stervituten-Ablösung von 417„ # einführen, und würde dadurch das Erforderniß nahezu gedeckt werden können. Allein man kann es sich nicht verhehlen, daß ein derartiger Zuschlag höchst drückend wäre für unser Land, insbesondere aber in so lange, als die Capitalseinzahlungcn der Verpflichteten noch nicht ihr Ende erreicht haben, d. h. bis zum Jahre 1874, und doch muß gerade dieser Zeitraum zur Ordnung der Geldvcrhältnisse des Fondes benützt werden. Es ist selbstverständlich, daß zur Deckung des erforderlichen Aufwandes, um den Contribuenten dock einige Erleichterung zu gewähren, man nicht die directen Steuern allein belasten dürfte, sondern auch zu Zuschlägen zu den indirecten Abgaben seine Zuflucht nehmen müßte. Hiebei könnte wohl nur an einen Zuschlag zur Verbrauchsabgabe von Fleisch und den geistigen Getränken gedacht werden, da ein Aufschlag auf Getreide und Salz, welche Gegenstände zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen gehören, nie befürwortet werden könnte. Angestellte Berechnungen haben nun gezeigt, daß ein derartiger entsprechender Zuschlag allerdings ein jährliches Erträgniß von circa 90.000 fl. abwerfen würde, allein es müßte dann noch immer ein 36# Zuschlag zu den directen Steuern festgesetzt werden. Es sind aber erst kürzlich die I. f. Steuern beträchtlich erhöht worden, und es treten außerdem die mannigfaltigsten' Anforderungen an die Landcsvcrtretung heran, theilweise in dringendster Art, so daß selbst einer Erhöhung der Zuschläge für den Landcsfond kaum auszuweichen sein wird. Mit Rücksicht auf diese Sachlage, hielt sich der Landesausschuß verpflichtet, ehevor er zum letzten Mittel griff und einen auf Steuererhöhung basirten Antrag vorlegte, die Frage in ernste Erwägung zu ziehen, ob dem mißlichen Stande des Grundentlastungsfondcs nicht auf eine andere Art wenigstens theilweise abgeholfen werden könnte. Wie oben dargethan wurde, hat die Schuld des Landes an den Fond vorzüglich deßhalb eine solche Höhe erreicht, weil es bereits mit Ende des Jahres 1856 an Interessen mit dem Betrage pr. 1,314.696 fl. Conv. M. im Rückstände war, welche deßhalb capitalisirt wurden. Würde cS nun gelingen, dem Fonde diesen Betrag auf eine andere Weise, als durch Steuerzuschläge zu verschaffen , so würde die auf die Landes-Concurrenz entfaltende Entschädigungstangente nahe zu auf ihren ursprünglichen Betrag zurückgeführt, und dieser dann selbstverständlich viel leichter vom Lande aufgebracht werden. Wollte man aber dem Fonde obigen Betrag verschaffen, so muß dieß ohne alle Belastung für das Land geschehen; denn es würde demselben wenig nützen, wenn es unter irgend einem andern Titel dafür belastet werden sollte. Das Mittel hiezu wäre nun in der Aufnahme eines Lotto - Anlehens im Belaufe von 2 Millionen Gulden gelegen, indem 100.000 Stück Lose im Nominialwerthe von 20 fl. ausgegeben würden. Die einzelnen Modalitäten dieses Projektes sind in dem Entwürfe des dießfalls abzuschließenden Vertrages angeführt, welcher sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, und es sollen daher in diesem Berichte nur die wesentlichsten Momente hervorgehoben werden. Der obige Anlehensbetrag müßte nun in Folge der im Tilgungsplane festgesetzten Verlosungen im Laufe von 50 Jahren nebst den planmäßigen Gewinnsten rückbezahlt werden. Zur Rückzahlung dieses Anlehcns würde ein eigener Tilgungsfond creirt. Der Tilgungsplan wurde derart festgesetzt, daß die volle Rückzahlung durch eine 50 Jahre fortlaufende jährliche Annuität pr. 78.000 fl., welche in halbjährigen Raten in den Tilgungsfond einzuzahlen kömmt und durch die 4 # Verzinsung der Annuitäten geleistet werden kann. Die Gelder des Tilgungsfondes müßten daher fruc-tifizirt werden, und da es kaum einem Zweifel unterliegt, daß die Fructifizirung zu 5 # wird erfolgen können, so würde nach Ablauf der Verlosungs-Periode ein Ueber* schuß pr. 500.000 fl. im TilgungSfondc verbleiben, welcher dann dem Lande Kram in das freie Eigenthum zufällt. Da nun Obigem zu Folge das Land Stain für die Rückzahlung des Anlehens durch 50 Jahre jährlich 78.000 fl. an den Tilgungsfond zu entrichten hat, und da man durch diesen Antrag das Land in keiner Weise belasten will, so müßte vor Allem aus dem Erträgnisse des Anlehcns ein derartiges Capital beschafft werden, daß aus den hievon entfallenden Zinsen obige Annuität gedeckt werden könnte. Dieß könnte nun durch Ankauf solcher Grundentlastungs-Obligationen geschehen, welche im Course am niedersten stehen, und würden nun derartige Obligationen im Nominalbeträge von 1,560.000 fl. angekauft und in den Tilgungsfond hinterlegt, so könnte aus deren Jnteressen-Erträgnisse die jährliche Annuität pr. 78.000 fl. gedeckt werden, und da diese Interessen zur Rückzahlung des Lotto-Anlehens nur durch einen Zeitraum von 50 Jahren benöthiget werden, so würde nach Ablauf dieser Periode auch das erwähnte Capital pr. 1,560.000 fl. dem Lande als ein unbelastetes Eigenthum zufallen. Auf diese Art würde daher das Unternehmen selbst die Mittel darbieten, um die zur Rückzahlung des Anlehens erforderliche jährliche Annuität zu berichtigen, weß-halb das Land in dieser Beziehung nicht von der mindesten Last getroffen würde. Welcher Betrag nun aus diesem Anlehcnsgeschäste fur den Grundentlastungsfond entfallen würde, möge auS folgendem entnommen werden: Das Land würde, tvie dieß später dargethan werden soll, für die ausgegebenen Lose im Nominalwerthe pr. 2 Millionen ........................ 1,700.000 fl. erhalten, hievon werden verwendet a. für den Druck der Lose und die Stempel der Pauschalbetrag pr. . . . 10.000 fl. b. zur Berichtigung der Annuität für das erste Jahr...................... 78.000 „ da nicht zu erwarten steht, daß sogleich eine solchcAnzahl Lose abgesetzt werden könnte, um ans deren Erträgniß schon im ersten Jahre b% Werthseffecten im Nominalbeträge pr. . . . 1,560.000 „ anschaffen zu können; c. zur Anschaffung dieser Effecten (allenfalls ungarischer, siebenbürgischer, galizischer tc. Gruudentla-stungs-Obligationen) nach dem beiläufigcnCourswcrthe derselben.............. 1,100.000 „ zusammen sonach...................... 1,188.000 fl. nach deren Abzug von dem Lotterie - Erträgnisse .............................. 512.000 fl. teilt verbleiben, und für den GrundcntlastnngSfond verwendet werden könnten. Würde man nun diesen Betrag ebenfalls durch Ankauf derartiger Grnndentlastnngspapierc fructifizireu, so erhielte man dafür Wcrthscffccten im Nominalbeträge von circa 700.000 fl., und ginge man mit der Fructifizirnng der hievon entfallenden Interessen bis zum Schluffe des Jahres 1873 ans gleiche Weise vor, so zeigt die Berechnung, daß sich dieser Capitalsbetrag, vorausgesetzt, daß er im Jahre 1864 eingehe, sich bis zum gedachten Zeitpunkte ans mindestens 1,300.000 fl. C. M. vermehren würde. Allerdings wäre dieser Ertrag nicht bar, sondern nur in Grundentlastungspapieren vorhanden, allein der Fond wird diesen Betrag auch nicht sogleich bar benöthigen, diese Effecten gelangen während der 40 Jahre zur baren Einlösung, und der Fond kann sehr wohl diesen Zeitpunkt abwarten. Auf diese Weise wäre dann jener Betrag beschafft, welchen das Land an Interessen bis zum Jahre 1856 rückständig geblieben ist, und die Capitalsschnld des Landes au den Fond wäre nahezu aus ihren ursprünglichen Betrag zurück gebracht, ohne daß das Land hiezu irgend einen Beitrag zu leisten hätte, indem alle Auslagen in dem Erträgnisse des Unternehmens selbst ihre Deckung finden würden. Dieß sind in Kurzem die Grnndzügc des Projectes, behufs ^ dessen Durchführung vom LandeSausschusse mit dem Großhandlungshause I. G. Schuller & Comp, in Wien, welches ein ähnliches Lotterie-Anlehen für die Stadt Ofen im Jahre 1859 mit besonders günstigem Erfolge durchgeführt hat, vorläufige Verhandlungen mit Zuziehung von Sachverständigen der hiesigen Handelsund Gewcrbckammer gepflogen wurden, deren Resultat rm vorliegenden Vertrags-Entwürfe niedergelegt erscheint. Dieser Vertrags-Entwurf enthält außer dem Vorerwähnten im Wesentlichen nur noch die Bestimmung, daß der Vertrieb der Lose dem gedachten Großhandlungs-hause überlassen werde, daß selbes für jedes Los im Nominalbeträge pr. 20 fl. den Betrag pr. 17 fl. sogleich bei dessen Uebernahme auö der Cassa bar erlege, dagegen aber alle mit dem ilnternehmen verbundenen Barauslagen, als: Zeitungsinserate, Porto's rc., selbst bestreite, daß ihm nur für die Anfertigung der Lose und die Stempelgebühren ein Pauschalbetrag pr. 10.000 fl. vergütet werde, und daß das Land außerdem nur noch die Kosten für die jedesmaligen Ziehungen und eine Provision von 1/3 % für die Auszahlung der Gewinnste zu entrichten hat, welche Auslagen aus den gewöhnlichen Einkünften des Tilgungsfondes bestritten werden können. Die Vortheile dieses Unternehmens sind, kurz zusammen gefaßt, folgende: a. Werden dadurch dem Lande keine wie immer gearteten Auslagen verursacht; b. erhält der Grundentlastungsfond bis zum Jahre 1873 einen disponiblen Capitalsbetrag von circa 1,300.000 Gulden; c. gelangt das Land Krain nach Ablauf von 50 Jahren außerdem in den Besitz eines unbelasteten Vermögens von circa 2 Millionen; d. wird aller Wahrscheinlichkeit nach aus den ersten Verlosungen ein beträchtlicher Theil der Gewinnste auf das Land zurück fallen, worüber selbes besonders verfügen kann, endlich e. können die Gelder des Tilgungsfondes, sobald selber nach Verlauf einiger Jahre erstarkt sein wird, dem Lande noch in anderer Weise nutzbar gemacht werden, indem in selbem die Mittel zur allfälligen Gründung einer LandeS-Escompte- und Hypothekenbank gegeben sind. Alle diese Vortheile sind keineswegs leere Chimären, sondern lassen sich ziffermäßig nachweisen, allein dieselben können allerdings nur dann eintreten, wenn das Unternehmen, einen günstigen Erfolg hat, d. h. wenn alle oder doch der größte Theil der Lose abgesetzt werden können. Hierin liegt das einzige Bedenken gegen dieß Unternehmen und ein unwiderlegbarer Beweis, daß die Besorg-niß, cs würden die Lose nicht eine genügende Anzahl Abnehmer finden, ungegründet fei, läßt sich allerdings nicht führen. Es kann in dieser Richtung wohl nur auf den Aus-spruch der Sachverständigen Rücksicht genommen werden, welche das Unternehmen für durchführbar erklärten und insbesondere auch auf den Umstand, daß das Großhandlungshans I. G. Schüller et Comp, sich zur commissionsweisen Uebernahme des Geschäftes und aller damit verbundenen Barauslagen, welche sich auf circa 100.000 fl. belaufen, herbeiläßt, welches daher im Falle der Unaus-füyrbarkeit einen beträchtlichen Verlust erleiden würde, und bei den vorliegenden Bedingungen auf einen entsprechenden Gewinn nur dann Aussicht hat, wenn der Absatz aller Lose in kurzer Zeit bewerkstelliget werden kann. Da in dieser Hinsicht das Interesse des Großhandlungshauses mit jenem des Landes identisch ist, so dürfte eine allzu große Besvrgniß kaum als gerechtfertiget erscheinen. Der Landcsausschnß glaubte sich verpflichtet, ungeachtet bezüglich des Absatzes sämmtlicher Lose eine volle Gewißheit sich nichtaussp rechen läßt, den Gegenstand dem h. Landtage zur Beurtheilung vorzulegen, weil hierin das einzige Mittel gelegen ist, die Last des Landes wenigstens theilweise zu mindern, und weil er glaubte, früher kein Mittel unversucht lassen zu dürfen, ehevor er mit dem Antrage auf eine beträchtliche Erhöhung der Steucrzu-schläge zum Vorschein komme. Es wird demnach beantragt: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Es werde zur Ordnung der Gcldverhältnisse des Grundentlastungsfondes ein Lotterie-Anlchen im Nominalbeträge von zwei Millionen Gulden, durch Ausgabe von 100.000 Stück Losen a pr. Zwanzig Gulden öst. W. aufgenommen, welches binnen 50 Jahren unter den im Vcr-losungsplane •/. bestimmten Modalitäten rückbezahlt wird. 2. Die Rückzahlung dieses Anlehens erfolgt durch den loco Laibach zu errichtenden und unter der Verwaltung des Landesausschusses stehenden Tilgungsfond, in welchen das Land Kram nach den Bestimmungen die Annuitätentabelle "/. durch 50 Jahre alljährlich den Betrag pr. 78.000 fl., d. i. Siebenzig acht Tausend Gulden, in halbjährigen Raten einzuzahlen verpflichtet ist. 3. Der Landesausschuß wird ermächtiget, nach erfolgter a. h. Sanction im Namen des Landes Krain mit dem Großhandlungshausc I. G. Schüller et Comp, in Wien den Vertrag zur Durchführung dieses Anlehens nach dem Entwürfe sub 3/. definitiv abzuschließen, die Haupt-schuldurkunde nach dem Entwürfe in 4/. auszustellen und die Thellschuldverschreibungen nach dem Entwürfe sub ä/. auszufertigen. 4. Der vom Großhandlungshause I. G. Schüller et Comp, nach den Vertragsbestimmungen für die übernommenen Lose zu entrichtende Betrag wird vor Allem zur Beschaffung eines Capitals in k. k. Staats- oder G. E. Obligationen bis zu der Höhe verwendet, daß aus dessen Interessen - Erträgnisse die alljährlich in den Tilgungsfond einzuzahlende Annuität pr. 78.000 fl. gedeckt werden kann, welche Interessen während der ganzen Dauer der Tilgungs-Periode ausschließlich zu diesem Zwecke zu verwenden sind. 5. Der Rest des Erlöses aus dem Verkaufe der Lose hat zur Deckung der Rückstände des Landes an den G. E. Fond zu dienen. Derselbe darf jedoch bis zum Schluffe des Jahres 1873 für die Bedürfnisse des Grundentlastungsfondes nicht verwendet werden, sondern es hat der Landesausschuß dafür Sorge zu tragen; daß sowohl das Capital als auch die davon entfallenden Interessen bis zu obigem Zeitpunkte auf die möglichst günstige Art fructifizirt werden. 6. Allfällige Gcwinnste, welche bis zur Begebung sämmtlicher Lose dem Lande zufallen, so wie die Gewinnstc, welche in der gesetzlichen Frist nicht behoben werden, und die Interessen, welche das Großhandlungshaus I. G. Schuller et Comp, für derartige nicht behobene Gewinnste zu entrichten hat, fließen in den Landcsfond und es behält sich der Landtag vor, über deren Verwendung zu Landeszweckcn besondere Verfügungen zu treffen. 7. Sollten Seitens des h. Ministeriums Abänderungen, sei cs bezüglich des mit dem Großhandlungshausc I. G. Schuller et Comp, abzuschließenden Vertrages oder die Haupt- oder Theilschuldverschreibungen gewünscht werden, so ist der Landcsausschuß ermächtiget, darüber endgültig zu beschließen, insoferne diese Abänderungen nur formeller Natur sein sollen. 8. Dem Landesausschusse obliegt die Verwaltung des Tilgungsfondes, so wie die Obsorge für den Ankauf der Obligationen nach §. 4 und die Fructifizirung der Gelder nach §. 5 und 6. Das Resultat dieser Gebarung ist alljährlich zu veröffentlichen". Ich muß mir erlauben diesem Vortrage noch einige Bemerkungen hinzuzufügen. Der Antrag beruft sich auf Beilagen, welche den Mitgliedern des hohen Hauses nicht mitgetheilt worden sind, nämlich auf die Annuitäts - Tabelle , aus den Vcrlosuugsplan, aus den Entwurf der Hauptschuldurkunde und der Theil - Schuldverschreibungen. Die Annuitätstabclle und der VerlosungsPlan sind reine Ziffer-sachen, in tvclche der hohe Landtag ohnehin nicht einzugehen in der Lage ist, und cs schien daher nicht nothwendig, dieselben den Herren Abgeordneten mitzutheilen. Die Hauptschuldvcrschreibung enthält weiters ebenfalls nichts, als bloß den Auszug aus den wesentlichen Bestimmungen des Vertrages, welcher mit dem Handlungshausc abzuschließen sein wird, nur in Form einer Schuldverschreibung gebracht und die Theilschuldver-schrcibung enthält nichts anderes, als eben die Bezeichnung, daß sie ein Theil jener Hauptschnldverschreibung sei. Es schien daher genügend, daß diese vier Beilagen bloß auf den Tisch des hohen Hauses zur Einsicht der Herren Abg. niedergelegt werden. Seit der Zeit, als sich dieser Vortrag in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, sind einige weitem Umstände eingetreten, welche es sehr wünschenswerth machen, daß der hohe Landtag nicht sogleich in die Vollbc-rathnna dieses Antrages eingehe, sondern denselben einem Comite, allenfalls dem zu erwählenden Finanzausschüsse zuweise. Es scheint nämlich, daß sich die hohe Regierung nur dann bestimmt finden würde, die Sanction dieses Antrages zu befürworten, wenn die Lose zum Mindesten auf einen nominellen Betrag von 40 Gulden ausgestellt würden, und außerdem ist mir gestern Abends privatim ein Antrag eines andern Großhandlungshauses zugekommen, welcher gegenüber dem Anbote des Handlungshauses Schuller einige günstigere Bedingungen festzustellen scheint, obwohl dieselben noch einer näher eindringenden Prüfung bedürfen. Aus diesen Gründen glaube ich daher, wäre der Antrag zur Vorberathung einem Comite zu überweisen, obwohl ich meinerseits dießfalls, da ich nur als Referent des Landesausschusscs spreche, keinen Antrag stellen kann. Ich hoffe aber und würde cs für sehr erwünscht halten, daß von Seite eines der Herren Abgcord. eilt dießfälliger Antrag gestellt würde. Regierungs - Commissär Landesrath Roth: Die Erwünschlichkeit einer Creditoperation zur Regelung der Gcldverhältnisse des Grundentlastungsfondes ist durch den Bericht des Herrn Antragstellers zur vollen Evidenz dargestellt, ich zweifle auch nicht, daß der Antrag vom Lande mit Freude begrüßt werden wird. Was jedoch die Form der Creditopcration anbelangt, so bin ich in der Lage, dem hohem Hanse mitzutheilen, daß für solche Anlehen, wie sie nach dem vorliegenden Plane bczielt werden, das ist für unverzinsliche, nur zur Rückzahlung mit Treffern verlosbare Anlehcn, in der neuern Zeit bei dem h. Finanzministerium wiederholt dringende Bitten vorgekommen sind, daß aber Bewilligungen für solche Anlehen seit einer Reihe von Jahren nicht mehr ertheilt worden sind, und zwar aus wichtigen Gründen, daß somit auch fürs vorliegende Project für das Land Krain wenig Aussicht auf Bewilligung vorhanden ist (Oho! in Zentrum), daß aber allerdings, wie der Herr Dr. Suppan richtig bemerkt hat, in keinem Falle Aussicht aus Bewilligung vorhanden wäre, wenn daran festgehalten werden wollte, daß die Obligationen int Betrage unter 40 Gulden emittirt werden sollen. Ich darf noch weiter aufmerksam machen, daß noch gegenwärtig ein Hofkammerdekret vom 17. Dez. 1847 in voller Wirksamkeit besteht; wonach der geringste Betrag, in welchem Privat-Anlehcns-Obligationen emittirt werden dürfen, auf 100 fl. festgesetzt ist, und wonach alle solche Partial - Obligationen von Privatanlehen auf bestimmte Namen lauten sollen. Es versteht sich also von selbst, daß, wenn vom h. Hanse ein Anlehen beschlossen würde, welches den Bestimmungen dieses Hofkammer-DckretcS entspricht, kein Anstand erhoben werden würde. Ich kann aber weiter noch mittheilen, daß auch gegen ein solches Anlehen von Seite der h. Finanzverwal-tnng kein Anstand erhoben würde, wenn die Obligationen mit bestimmter Verzinsung ausgegeben werden wollten, wo nur die Rückzahlung der Obligationen durch die Verlosung bestimmt würde. Für weiter gehende Modalitäten konnte wenigstens vor der Hand und in Vorhinein keine Aussicht auf Bewilligung mit Bestimmtheit gegeben werden. Abg. Derbitsch: Ich bitte um das Wort. Ich bin kein Freund davon, Anträge, die von Seite des Landesausschusses gestellt werden, noch einem besondern Comite zuzuweisen, jedoch halte ick dafür, baß der vorliegende Antrag wegen der Wichtigkeit der Sache selbst und wegen des Umstandes, daß sich, seit der Couzipirnng des Antrages einige Aenderungen ergeben haben, daß aus diesem doppelten Grunde der Antrag an ein Comite gewiesen werden solle. Ich vermisse namentlich hier die Einbeziehung des Rückstandes an dem Capitale in der zu tilgenden Summe. — Es ist hier angegeben, daß der Rückstand an den Renten bis zum Jahre 1861 sich auf 1,330.322 Gulden 98 kr. beläuft. Dieser Betrag soll aus dem Ertrage des Anlehens getilgt werden. Es ist aber seit dem Jahre 1857, also durch die letzten 6 Jahre her, auch an dem Capitale, welches der Landesconcurrenz zur Zahlung zugewiesen worden ist, nichts gezahlt worden, so viel mir bekannt ist, und cs beträgt die jährliche Tangente von diesem Capitale die Summe von 116.893 Gulden, somit für diese 6 Jahre 701.358 Gulden, und so würde der ganze Rückstand, welcher durch diese Anlehens-Operation getilgt werden soll, sich auf 2,494.271 Gulden belaufen. Hierüber müßten ohnehin die näheren Details auch erörtert werden, und es wäre über diese ganze Rückstands-summc von 2,494.271 Gulden der Plan zu entwerfen. Also aus diesem Grunde glaube ich, obwohl wir mit der Zeit sparen, und vorsichtig zu Werke gehen sollten, daß es höchst nothwendig fei, diesen Gegegcnstand dein Finanz-Ausschüsse zuzuweisen, und stelle dießfalls den Antrag: „Es wolle der Antrag des Landesausschusses, über die Crcditsoperation, dem zu erwählenden Finanz-Ausschüsse zugewiesen werden". Abg. Krom er: Ich bitte um das Wort. Wenn schon jeder einzelne Besitzer derzeit alle Umsicht und seine volle Kraft einsetzen muß, um seinem verschuldeten Haushalte wieder aufzuhelfen, so ist cs natürlich, daß sich diese Schwierigkeiten in einem ganz ungleichen Verhältnisse po-tenciren, wenn den bedrängten Gcldverhältnissen eines ganzen Landes wieder aufgeholfen werden soll. Wir müsse» es daher nur dankbar anerkennen, daß unser verehrte Landesansschuß sich auch dieser schwierigen Aufgabe unterzogen, und daß er mit vielem Zeitanfwandc und Scharfsinne vorstehend ein AnlehcnSprojcct uns vorgelegt hat, bei dessen glücklicher Durchführung seiner Ansicht nach die namhaften Rückstände an den Grundentlastungsfond mit thuulichster Schonung der Contribuenten gedeckt werden könnten. Allein die Motivirnng und die Darstellung seines dießbezüglichen Projectcs scheint mir etwas com-plicirt, und vielleicht dürften nicht alle Mitglieder dieses hohen Hauses in der Lage sein, mit voller. Kenntniß der Sachlage an der seincrzeitigeu Beschlußfassung sich zu betheiligen. XVI. Sitzung. Ich werde es daher versuchen, meine unmaßgebliche Anschauung über das Wesen dieses Projectes in Kurzem auszusprechen. Rach deni uns mitgetheilten von dem Landcsaus-schusse mit dein Handlungshause Schüller & Comp, in Wien abzuschließenden Uebereinkommeu soll das Land Kram ein Anlehen von 2 Millionen Gulden negociren, und hiefür 100.000 Aulehcnslose ä pr. 20 Gulden emittiren. Für jedes Anlehens - Los soll jedoch das Hand-lungShans Schuller mir den Betrag von 17 Gulden bezahlen ; hiedurch also verliert das Land gleich bei der Emission der Anlehenslose bei jedem Lose 3 Gulden, sohin bei 100.000 Losen 300.000 Gulden an Capital. Nebstbei hätte das Land die beiden ersten Annuitätsraten mit 78.000 Gulden nach der Ueberkommung dieses Betrages sogleich zu decken, also diese beiden Annuitätsraten würden dem Lande vorläufig keinen Ertrag abwerfen. An den Kosten bei der Durchführung des Anlehens-Projectes hätte das Land ungefähr Folgendes zu decken: Vorerst die Stempel- und Druckkosten für 100.000 Stück Lose in dem mit dem Handlungshause Schulter pactir-ten Pauschalbeträge von 10.000 Gulden, dann die 73% Provision für die von diesem Handlungshause übernommene Einlösung der jedes Jahr verlosten Anlehenslose, welche Provision sich auf 13.000 Gulden berechnet; weiters die Lokalitäten und Notariatsgebühren für 60 Verlosungen loco Wien, die Zeitungsinserate über den Tag der Vornahme und das Resultat aller dieser Verlosungen. Diese Auslagen pauschalire ich für jede Verlosung mit 80 fl., sohin für 60 Verlosungen mit 4.800 fl.; dem Agenten in Wien für die Besorgung der Gegensperre und der Zeitungs-Einschaltungen, daun für den Einkauf der bcizuschaffcn-den Grundcntlastungs - Obligationen anderer Kronländer, daö mäßige Honorar von 150 Gulden pr. Jahr; in 50 Jahren daher 7.500 Gulden; für die Beischaffung der Lassen, der Druckkosten, für gerichtliche Einlagen, für Portoauslagcn und drgl. in 50 Jahren mindestens 2.000 Gulden. Die Einbußen des Landes an dem An-lchens-Capitale würde sich sohin im Ganzen auf beiläufig 412.000 fl. berechnen, wobei die Arbeitskräfte zur Durchführung dieses Anlehensoperates durchaus nicht veranschlagt sind, ebenso auch nicht der allfällige Stempel für die Ausstellung der Hauptschuldurkunde, der auf 60.000 fl. und darüber sich "berechnen dürfte (Abg. Dr. Snppan: 50 kr.), das Land würde daher gleich bei der Ausiiahme des Anlehens am Anlehenö-Capital gegen 400.000 Gulden, sohin beiläufig den 5. Theil einbüßen. Nachdem cs das volle Aulehcns - Capital von 2,000.000 zu 4% zu verzinsen hätte, so würden die ihm verbliebenen 4/5 des Anlehcns, nämlich 1,600.000 nicht mehr zu 4%, sondern faktisch zu 5 °/0 verzinslich sich darstellen. Das Land könnte sohin mit dem zu seiner Disposition verbliebenen Reste von 1,600.000 Gulden einen Gewinn nur dann erzielen, wenn es diesen Restbetrag mit mehr als 5% beschäftigen könnte. Es ist nun allerdings richtig, daß für den Fall, wenn der ganze Fond von 1,600.000 Gulden gleich zur Hand wäre, und wenn die Gruvdentlastungsobligationen der ungarischen Kronländer höchstens mit dem Course von 75 Gulden pr. Hundert sich einkaufen ließen, das Land bei jedem 100 ein und ein viertel Perzent, daher mit dem Gesammtbetrage von 1,600.000 Gulden, jährlich 20.000 fl. gewinnen könnte. Allein wer steht uns denn dafür, daß die Grundcntlastungs-Obligationen anderer Kronländer immer mit dem Cours a 75 pr. 100 zu haben sein werden; wer steht uns denn dafür, daß bei diesen 2 Obligationen keine längere Unterbrechung des Jnteressen-beznges eintreten wird? In 50 Jahren können so manche Eventualitäten eintreten. Wer steht denn endlich dafür, daß wir die vollen 100.000 Lose a 20 fl. auch wirklich absetzen werden? Das HandlungshanS Schiiller et Comp, hat vielleicht aus gutem Grunde hicfür gar keine Haftung übernommen, und hat sich nur verpflichtet, soviel Lose a 17 fl. pr. Stück zu losen, als es überhaupt anbringen kann. Ich finde auch nicht, daß das Handlungshaus Mer mit der Gefahr eines großen Verlustes mitbetheiligt sei, denn für alle Auslagen, die es bestreiten sollte, hat es die Vergütung aus dem LandeSfonde entgegen angesprochen. Um die Wahrscheinlichkeit des Absatzes geltend zu machen, beruft man sich zwar auf das Anlehen der Stadt Ofen, welches in ganz kurzer Zeit durchgeführt wurde; allein ich möchte da wohl bemerken, daß zur Zeit dieses Anlehens die Concnrrenz mit andern Papieren solcher Gattung keine bedeutende war, daher der Absatz leichter vor sich gehen konnte. Gegenwärtig aber ist der Geldmarkt sowohl mit Staatsschuldverschreibungen alö mit Industrie-papieren aller Gattungen ordentlich überschwemmt, und diese Papiere bieten den Abnehmern nebst 5% Verzinsung noch recht reichliche Gewinnste. Wie können wir also mit Grund oder nur mit Wahrscheinlichkeit anhoffen, daß unsere nur auf eine 4% Verzinsung basierten Anlehenölose in der Zahl von 100.000 Stück, oder daß sie nur in der Mehrzahl in Kurzem abgesetzt werden? Wie jedoch bei den Obligationen anderer Kronländer durch längere Zeit eine Stockung in der Verzinsung eintritt, oder gar in dem Falle, wenn wir nur einen Theil unserer Lose anbringen, oder deren Absatz erst in längerer Zeit bewerkstelligen können, dann sehe ich keine Hoffnung eines Gewinnstes, wohl aber die Gefahr eines großen Verlustes für unser Land. Der Landesausschuß wäre in diesem Falle gehalten, ob der weniger abgesetzten Lose die Durchführung eines immer kostspieligen Lotto-Anlehens durch 50 Jahre fortzusetzen, und alljährlich mit einem Nachtheile für unser Land abzuschließen. So sehr ich daher den guten Willen des Landesausschusses anerkennen muß, so kann ich dem vorliegenden Projecte vorläufig nicht beipflichten, ich halte das ganze Unternehmen in seinen Grundlagen als etwas zu gewagt, und will nur nebenbei bemerken, daß uns das Handlungshans Schuller et Comp, in Wien, den guten Ruf seiner Firma abgerechnet, für die Einhaltung der Vertragsbedingungen auch keine weitere Garantie geboten hat. Auch bemerke ich, daß nach dem Uebereinkommen die Fructifizi-ruug der aus den verkauften Losen eingehenden Gelder nur im Einverständnisse mit dem Handlungöhause Schuller vor sich gehen solle. Wenn nun ein solches Einvcrständniß nicht zu Stande kommt, so kann ja die Fructifizirung gehemmt, es können sogar Rechtsconflicte hervorgerufen werden. Ich möchte daher den Antrag des Herrn Abg. Derbitsch unterstützen, und auch die von mir angeregten Bedenken einer reiflichen Berücksichtigung empfohlen wissen. Abg. v. Langer: Sicherlich gehört der Antrag, der jetzt auf dem Tische des hohen Hauses zur Debatte liegt, zu den allerwichtigsten, welche im Laufe dieser Landtagsperiode eingebracht werden können, und wir müssen dem Landesausschusse wirklich nur Dank wissen, für die genaue Darstellung und klare Beleuchtung der Sachlage, und zwar der mißlichen Lage, in welche das Land gegenüber dem Grundentlastungsfonde gebracht worden ist. Es zeigt sich, daß das Land ohne eigenes Verschulden nur durch fehlerhaftes Verwalten des Grundentla- stungsfondeö in große Schulden gestürzt worden ist, und nunmehr alle Coutribuentcn des Landes für diese Fehler büßen und viel mehr für die Grundentlastung bezahlen sollen, als ursprünglich repartirt war. Dieses neuerliche große Deficit muß, wie der Herr Berichterstatter es dar-gethan hat, bis zum Jahre 1873 geebnet sein, wenn nicht das Land in noch größere Calamitäten kommen soll, und zwar wenigstens in so weit geebnet, daß die ursprüngliche Schuld des Landes an den Grundentlastnngsfond mit 4,675.000 fl. u. s. w. wieder hergestellt, nämlich daß nur die Normalschuld des Landes dastehe. Um dieses zu erreichen, wäre es längst nothwendig gewesen, schon vom Jahre 1857 an einen Landeszuschlag von 36 % auszulegen, und dieser müßte sich vom Jahre 1874 an, wo die Annuitäten eintreten sollen, bis zuletzt auf 55 % steigern. Nun, es ist Alles wahr und gut, daß dabei Manches zu bedenken und sehr zu überlegen ist, um ein Mittel zu finden, wie das Land aus dieser ungeheuern Schuld gebracht werden könnte. Das einfachste Mittel, das bequemste und leider am öftesten geübte ist freilich für die Fehler der Vergangenheit dem Lande Steuerzuschläge aufzuerlegen, um dadurch die Fehler wieder gut zu machen. Doch, meine Herren, wenn man aus eigener Erfahrung weiß, wie schwer es ist, die Steuern zu bezahlen, wenn man weiß, daß man gegenwärtig nicht mehr aus den Erträgnissen des Objectes, sondern sicherlich nur mehr aus dem Capitalswerthe des Objectes zahlen muß, wenn man alle die harten Maßregeln steht, welche angewendet werden müssen, um gegenwärtig die Steuern einzubringen, so kann man mit gutem Gewissen auf die Nothwendigkeit einer neuen Landesumlage bis zur Höhe von 55 % doch sicherlich nickt einrathen und ftüher alle, selbst das letzte Mittel versuchen, um dieses Verderben vom Lande abzuwenden. Dieses Mittel, und ich glaube, ein ganz gutes Mittel dafür, hat der hohe Laudesausschuß in dieser Angelegenheit uns durch den Plan des Lotto - Anlchens vorgelegt. Die günstigen Verhältnisse, welche dem Lande und seinem Grundentlastungsfonde dadurch erwachsen würden, sind so genügend dargethan worden, daß dieselben weiter zu betonen nicht mehr nöthig wäre. Es ist, kurz zusammen gefaßt, wenn diese Operation durchgeführt wird, das günstige Resultat das, daß die neu creirte Schuld des Landes, an den Landesfond bis zum Jahre 1874 geebnet, daß die 50jährigen Annuitäten durch die Ergebnisse des Tilgungsfondes selbst bezahlt würden, daß dem Lande außer anderen Vortheilen, z. B. etwaigen Gewinnsten, oder der Möglichkeit der Errichtung nützlicher Institute u. s. w. nach 50 Jahren ein unbelastetes Mehrvermögen von 2,000.000 hinterbleiben würde. Ich begreife daher nicht, welche Schwierigkeiten man diesem Unternehmen noch machen will. Es ist ja nur der größte Vortheil dabei zu erwarten und gar kein Schaden zu befürchten. Die Befürchtungen, die man aussprcchen könnte, und welche der Herr Regierungs-Commiffär näher betont hat, wären, daß die allerhöchste Sanction nicht erreicht werden könnte, daß die Lose nicht angebracht werden würden, und, was nicht zu erwarten ist, daß der h. Landtag dagegen beschließen möchte. Was den ersten Punkt anbelangt, nämlich die Sanction betreffend, so glaube ich, und wir können es hoffen, daß wir bei einer gründlichen Beleuchtung der Verhältnisse des Landes mit Hindcutung auf die Steucrübcr-bürdung, mit Hindeutung auf die verschiedenen eigcnthüm- liefen Verhältnisse hier zu Lande, von der Weisheit der Regierung und Gnade des Monarchen wohl die Sanction aus irgend eine Weise zu einem, wenn auch modifi-cirkcn Anlehens-Plane, erreichen werden. Was die Lose anbelangt, so glaube ich, daß wir immerhin erwarten können, daß dieselben, mögen sie mit 20 ober 40 fl. oder einem noch höheren Nominalwerts ausgegeben werden, anzubringen seien. Würde diese Erwartung nicht gerechtfertiget bestehen, so hätte sich ein Handlungshaus von einem Renommee, wie Schuller et Comp., doch sicherlich nicht dazu herbeigelassen, und noch viel weniger sich darum beworben. Es sind die Lose der Stadt Ofen in allen Ländern zerstreut, ich babe hier zu Lande mehrere derselben gesehen, und ich glaube doch nicht, daß unser Land weniger werth sein wird, als die Stadt Ofen. Was den Cours-Werth anbelangt, so sehen wir ja, daß die Lotterie-Effecten immer einen guten Cours haben, sie fallen und steigen, je nachdem der Verlosungstermin sich nähert oder wieder entfernt. Die weitern Befürchtungen, die man aufgeworfen hat, über die theuere Emission, über die vielen Spesen bei den Verlosungen u. s. w., die sind wohl von geringer Beachtung, wenn mau bedenkt, daß durch die Bezahlung derselben namenloses Unheil im Lande verhütet werden wird. Denn haben wir kein Anlehen, so müssen wir die 36 % jetzt zahlen, und bis auf 55 °/0, somit mit allen andern Landes-Umlagcn bis auf 70 °/0 die Steuerzuschläge hinauf treiben. Dann wissen wir nicht, wie weit cs im Lande kommen werde, dann wird wohl, wie man zu sagen pflegt, die letzte Kuh aus dem Stalle gehen. Was nun den Werth der anzuschaffenden Grnnd-eutlastungs- Obligationen, seien sic ungarische oder sicbeu-bürgische, anbelangt, so wollen wir ja doch als gute Oesterreicher auf den Bestand und die Stabilität der Monarchie mit Zuversicht hoffen, und auf ein Intermezzo in der Zinsenzahlung doch nicht rechnen. Wir müßten, wenn wir das besorgen, alle Deposi-tencasten revidiren, und ans allen Pupillar-Barvcrmögen, die meistens in Grnndcntlastungs-Obligationen, und zwar solchen, die zu billigeren Coursen gekauft wurden, placirt werden, dieselben entnehmen und in dieser Bcsorgniß andere Effecten anschaffen. Ich glaube, daß die Bedenken nicht von so großer Tragweite sind, daß man dem Antrage des Auöichuffcs nicht vollkommen beistimmen könnte, und ich unterstütze daher denselben und empfehle ihn auf das Wärmste dem hohen Hause. Ich glaube, daß wir dem Lande durch die Annahme desselben einen großen Dienst erweisen, durch die Ablehnung aber ein großes Unglück bereiten tvürdcu. Abg. Luckmann: Das projeclirtc Lotto halte ich jedenfalls für das Land von großem Vortheile. Doch vor Allem ist die allerhöchste Sanction nothwendig; so lange wir diese nicht erreichen, ist es schwer darüber zu sprechen. Wir haben schon früher von dem Herrn Rc-gicrungs - Commissär vernommen, daß der erste Entwurf nicht beliebt werde. Ich möchte also glauben, daß man dem neu zu crcircndcn Finanzausschüsse denselben vorlegen und zu einer Modificirnng hingeben sollte, dann aber, wenn wir die allerhöchste Sanction erreicht haben, die Realisirusig desselben, sei cs durch das Handlungshaus Schüller et Comp., oder durch weitere Concurrenz veranlassen, und die weitern Bestimmungen darüber treffen. Vor der Hand weiß ich nichts weiters über die Anträge zu sagen, ob sic thnnlich seien oder nicht, so lange nicht die allerhöchste Sanction von Seiner Majestät da ist, außer, daß wir sie dem verstärkten Ausschüsse hingeben, daß er den Entwurf in Berathung ziehe, dann liber kann er entweder durch das Großhaudlungshans Schüller et Comp, oder durch eine weitere Concurrenz besorgt werden. Vor Allem aber ist die a. h. Sanction nothwendig. Abg. Guttman: Ich bitte um das Wort. ES ist Thatsache, daß der Landcsfond sich in sehr traurigen Finanz-Verhältnissen befindet. Wir haben vernommen, daß cs nur zwei Auswege gibt, auf welchen man diesem traurigen Finanzzustande ein Ende machen könnte. Der erste Weg war angedeutet in dem bisher gewöhnlichen, in dem bisher betretenen Wege, nämlich durch die Zuschläge. Es ist bereits erwähnt worden, daß die Zuschläge bisher schon eine Summe erreicht haben, die schwer zu ertragen ist. Wir haben vernommen, daß die Zuschläge durch eine weitere Vermehrung eine Höhe erreichen müssen, die gewiß sehr empfindlich fallen, sehr schwer zu Stande zu bringen sein würde. Es ist daher von dem Landesausschusse weise aufmerksam gemacht worden, daß wir auf andere Mittel sinnen müssen, tun dem Drucke, und der empfindlichen Steuerlast , welche die Contribuenten durch die Erhöhung der Zuschläge treffen müßte, aus dem Wege zu gehen. Ich muß daher diesen Antrag, welchen der Landesausschuß gestellt hat, nämlich von der Erhöhung der Zuschläge Umgang ztl nehmen, mit aller Wärme unterstützen. Allein! wenn ich ihn unterstütze, und weiß, daß diese Rückstände doch getilgt werden müssen, wenn ich ferner erwäge, daß cS keinen andern Ausweg, als jenen geben kann, wo durch ein Lotterie-Anlehen dieser Zweck erreicht werden kann, daher überzeugt bin, daß dieser Zweck auf einem andern Wege durchaus nicht zu erreichen ist; so glaube ich, daß dieser Antrag schon an und für sich durch sich selbst gcrechtfcrtiget ist, daher ich denselben auch lebhaft zu unterstützen in der Lage bin. Ick glaube, daß wir über den Ansgang der Lotterie selbst nicht so schwarz hinaus sehen sollen. Es sind schon so viele Lotterien voraus gegangen, und mit diesen verschiedene Zwecke angestrebt worden, und haben glückliche Resultate geliefert; so mögen wir ein gleiches auch von dieser erwarten. Sehr weise aber finde ich es, daß uns Herr Dr. Suppan, vorläufig darauf aufmerksam macht, daß eine andere Offerte, von einem andern Handlungshause, welche vielleicht noch billigere Conditionen für das Anlehen einbringen könnte, vorliegt, und sohin seinen Antrag, daß dieser Gegenstand wegen der hohen Wichtigkeit heute nicht zum definitiven Abschlüsse gebracht, sondern einer vorläufigen Berathung unterzogen werde, und kann mich demselben um so mehr anschließen, als er bereits von einer andern Seite schon gebührenden Anklang fand, und cs wirklich dem Finanzausschüsse, welcher zu wählen ist, nicht an Zeit und Mitteln fehlen dürfte, nicht allein diesen Plan, wie er jetzt vorliegt, sondern auch den von einem andern Handlungshause eingebrachten Antrag zu beurtheilen und eventuell begründet zur Annahme anzuempfehlen. (Rufe: Schluß der Debatte.) Abg. Dr. Toman: Ich bitte tun das Wort. Präsident: Herr Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Es ist von dem Herrn Abg. Luckmann schon hervorgehoben worden, daß die erste Frage die ist, ob die Sanction zu diesem projectirten Landeslotterie - Anlehen gegeben werde. Wahrlich wir würden vergebens uns bemühen, über den zweckmäßigsten Plan zu berathen, wenn eine solche Sanction ausbleiben sollte. In dieser Beziehung erlaube ich mir, den Herrn Repräsentanten der Regierung, der heute uns ein schlechtes Prognosticon gestellt hat, zu fragen, ob er diesen Ausspruch, daß wir die Sanction nicht zu erwarten haben, oder daß die Bewilligung in Zweifel gestellt sei, bloß im Sinne der Landes - Regierung oder im directen Auftrage des Finanz-Ministeriums hinsichtlich dieses Antrages des Landes-Ausschusses gemacht habe. Nun, meine Herren, wenn man die Verhältnisse des Landes in Berücksichtigung nimmt, wenn man in Erwägung zieht, daß wir seit dem stabilen Cataster in Betracht und Verhältniß zu den andern Ländern vielleicht eine Mehrgrundstener von 6 bis 7 Millionen gezahlt haben, daim hoffe ich, werden wir die Bewilligung zu diesem einzigen Mittel wohl erreichen, zu dem einzigen Mittel, um wenigstens unsern Grundentlastungsfond in die Zahlungsfähigkeit zu setzen. Ich wüßte wahrhaftig keine andere Quelle, aus welcher wir schöpfen könnten, weil wir erschöpft sind. Wir sind erschöpft in jeder Beziehung, so, daß wir ohne Lehranstalten und genöthigt sind, aus Sparsamkeit in der Regel die allerbesten Anträge bei Seite legen zu müssen, Principien zu verwerfen, ja daß wir endlich uns selbst abdekretiren müßten, denn daö constitutionelle Regime kostet etwas. In dieser Rücksicht erwarte ick daher, daß wir von Sr. Majestät dem Kaiser gewiß die Sanction zu diesem Lotterie-Anlehen bekommen werden, wie andere Länder, oder wie z. B. Ofen und Pesth sie erhalten haben, ohne in solchen Mißverhältnissen gewesen zu sein, in Folge ihrer Aufopferung für das gesummte Vaterland. (Beifall im Hause und unter den Zuhörern.) In dieser Rücksicht erlaube ich mir daher, den Herrn Regierungscommissär zu fragen, ob diese Bemerkung bezüglich des Zweifels an der a. h. Sanction entweder bloß im Sinne der Landesregierung oder im directen Aufträge des Finanz-Ministeriums crflossen sei? Regierungs - Commissar Landesrath Roth: Um auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Toman zu antworten, muß ich aufmerksam machen, daß ich überhaupt eine bestimmte Verweigerung nur für einen einzigen Fall in Aussicht gestellt habe, u. z. für den Fall, wenn das beabsichtigte Anlehen in Obligationen unter dem Betrage von 40 fl. emittier werden sollte. Nur für diesen Fall habe ich eine bestimmte Verweigerung in Aussicht gestellt, und habe mich dabei auf Ansuchen berufen, die für solche Anlehen bei dem Finanz-Ministerium in letzterer Zeit vorgekommen sind. Ich habe dadurch also auch angedeutet, daß ich auf Grund von Andeutungen spreche, die von dem Ministerium herunter gekommen sind. Ich habe die Modalitäten auch durchblicken lassen, unter welchen eine Aussicht für ein Anlehen anzuhoffen ist. Ich habe aber niemals gesagt, und nie sagen wollen, daß von Seite der Regierung einem Anlehen, welches von dem h. Hause beschlossen würde, die Unterstützung verweigert werden sollte. Ich habe im Gegentheile angedeutet, daß die Er-wünschlichkeir einer Credits - Operation zur Regelung der Verhältnisse des Grundentlastungsfondes durch den Vortrag des Herrn Berichterstatters in überzeugender Art dargethan ist, und ich habe angedeutet, daß ich nicht zweifle, daß der Antrag, der von dem Landesausschusse gestellt worden ist, vom Lande mit Freuden wird aufgegriffen und begrüßt werden. Die Regierung wird ihrerseits gewiß nicht ermangeln, die dahin abzielenden Anträge zu unterstützen, eben in der Ueberzeugung, daß Alleö, was im Landtage geschieht, im Interesse des Landes geschieht. Die Andeutungen, die ich heute gegeben habe, glaube ich, sollen nur dazu dienen, um den h. Landtag zu bestimmen, möglichst die Modalitäten anzunehmen, die eine Aussicht auf Erfolg haben. Die Regierung würde nur wünschen, wenn die Beschlüsse des Landtages die allerhöchste Sanction erreichen. Ich glaube also nicht, daß der Herr Abgeordnete Dr. Toman Ursache hat, Besorgnisse zu hegen, daß von Seite der Landesregierung dem Unternehmen, wie es auch beschlossen werden wird, irgend wie entgegen getreten werden wird. (Bravo! Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Nach dieser Erklärung des Herrn Repräsentanten der Regierung unterstütze ich auf das Lebhafteste den Antrag des Herrn Abg. Derbitsch, weil dieser Antrag es möglich machen wird, daß der Finanz-Ausschuß vielleicht nicht nur die zwei Anträge der beiden Handlungshäuser, sondern auch noch andere Anträge von andern Bankhäusern erhalten und der Berücksichtigung unterziehen, prüfen und den besten Antrag annehmen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Ruf: Schluß der Debatte.) So schließe ich die Debatte und gebe nur noch dem Herrn Referenten das Wort. Berichterstatter Dr. Supp an: Ich glaube, cs handelt sich bloß um die Frage, ob der Antrag an ein Comile verwiesen werden soll, und aus diesem Grunde glaube ich nicht, in die Einwendungen, welche von verschiedenen Seiten vorgebracht worden sind, und welche, wie namentlich die Berechnung des Herrn Abgeordneten Kromcr, auf ganz irrthümlichen Voraussetzungen beruhen, mich hier näher einlassen zu sollen. Nur Eines möchte ich erwähnen: Der Herr Abgeordnete v. Langer hat nämlich gewissermaßen der Regierung die Schuld beigemesscu, daß sich der Grundentlastungsfond derzeit in einer mißlichen Lage befindet. Diese Annahme ist, in so weit ich mich aus sämmtlichen Acten des Grundentlastungsfondes überzeugt habe, eine unrichtige. Die Regierung hat alles Mögliche gethan, um den Grunventlastungsfond wieder zahlungsfähig zu erhalten. Daß die Zuschläge erst in spätern Jahren begonnen haben, das hatte feinen Grund vorzüglich darin, weil einerseits die Liquidirung der Entschädigungen erst in späterer Zeit vollendet war, dann aber insbesondere deßhalb, weil die Verpflichteten eben wegen dieser spätern Liquidirung gezwungen waren, eine große Menge an Rückständen für die früheren Jahre sogleich aufzubringen. Wenn z. B. der Verpflichtete sein EntschädigungsErkenntniß im Jahre 1852 oder 1853 hinauserhalten hatte, so mußte er die Rente aus einmal für die Jahre 1848, 1849, 1850, 1851 und 1852, also für mehrere Jahre bezahlen. Es war schon das sehr drückend für die Verpflichteten, und wäre noch drückender für sie gewesen, wenn man gleichzeitig auch sehr bedeutende Steuerzuschlüge zur Deckung des Landeödrittels eingeführt hätte. Aus diesem Grunde sind diese Steuerzuschläge in den ersten Jahren unterlassen worden, daher nur, um ten Kontribuenten die Last zu erleichtern, welche für sie in den ersten Jahren wirklich unerschwinglich gewesen wäre. Ich habe Nichts weiter beizufügen. Präsident: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Derbitsch, unterstützt von den Herren Kromer, Gnttman und Dr. Toman, geht dahin: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Antrag deS LandeSanöschnsseS, betreffend die Aufnahme eines Lotterie -Anlehens im Betrage von 2 Millionen Gulden zur Ordnung der Geld-Verhältnisse des krainischen Grnnden'tlastungssondes, sei dem vom h. Landtage zu erwählenden Finanzausschüsse zur Vorbe-rathung und Berichterstattung zuzuweisen". Wenn die Herren damit einverstanden sind, bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Es werden also die Materialien gesammelt, und dem Finanz - Ausschüsse übergeben werden. Es liegt ein Antrag des Herrn Dr. Suppan vor, mit fünf Unterschriften versehen, aus Verminderung der Diäten der Landtags-Abgeordneten. Nachdem er gehörig unterstützt ist, so bitte ich den Antragsteller denselben zu begründen. Abg. Dr. Suppan: Der Antrag, welchen ich int Vereine mit mehreren Anderen der Herren Abgeordneten einzubringen die Ehre hatte, bedarf keiner weitläufigen Begründung. Er empfiehlt sich durch sich selbst, und ist nur die nothwendige Konsequenz der verschiedenen Beschlüsse, wel-che das h. Hans bei andern Gelegenheiten gefaßt hat. Bei Beurtheilung der verschiedenen Anträge, welche vorgelegen sind, und deren Durchführung einen Kosten-Answand verursacht hätte, hat das h. Hans immer den Standpunkt der unbedingten Nothwendigkeit festgehalten. Es hat die unbedingte Nothwendigkeit als Maßstab dafür angenommen, ob irgend eine Ausgabe zu passiren sei, oder nicht. Conseqnenz ist in allen Dingen nothwendig. Sie ist vorzüglich in Dingen nothwendig, wo es sich mit die eigenen Gebühren der Mitglieder des h. Hanfes handelt. Der h. Landtag hat in seiner vorigen Session die Gebühren für die Herren Abgeordneten provisorisch festgesetzt, und zwar für die in Laibach domizilirenden mit 3 fl, für die Auswärtigen mit 5 fl. Ob einer der Herren Abgeordneten, welche ans Urlaub abwesend sind, für die Dauer deS Urlaubes eine Diät anzusprechen berechtiget sei, wurde nicht bestimmt. Hält man nun diesen Standpunkt der unbedingten Nothwendigkeit sest, und prüft man nach diesem Maßstabe die in der früheren Session festgestellten Diäten, so glaube ich, daß sich die Bestimmung irgend einer Diät für die in Laibach domizilirenden Mitglieder dieses Hauses nicht rechtfertigen lasse. DaS Land ist verpflichtet die materiellen Auslagen, welche seine Functionäre bei Ausübung deS ihnen übertragenen Mandates tragen, zu decken. Dieß ist keine Frage, allein eö frägt sich, ob einer der in Laibach domizilirenden Abgeordneten dadurch, daß er an den Sitzungen des hohen Hauses, an den Landtags-Arbeiten Theil nimmt, wirklich eine derartige materielle Einbuße erleidet? Ich wüßte nicht, bei welchen von den Abgeordneten dieses der Fall sei; vielleicht würde eS noch am ehesten bei meinem Geschäfte eintreten, allein auch ich könnte dieses nicht mit Bestimmtheit behaupten. Ich sehe daher keine Nothwendigkeit ein, den Abgeordneten, welche in Laibach domiziliren, irgend eine Diät zu erfolgen. Den auswärtigen Abgeordneten müssen zwar die materiellen Auslagen vergütet werden. Ich erkenne es an, daß, um anständig zu leben, der ihnen bestimmte Diätenbetrag mit fünf Gulden, durchaus nicht übermäßig sei. Allein wir sprechen ja nicht davon, ob die Abgeordneten standesgemäß ihren Unterhalt hier finden sollen; wir sprechen ja nur davon, daß wir ihnen jene Auslagen decken wollen, welche unbedingt nothwendig sind, nämlich unbedingt nothwendig in so weit, daß sie damit ihren Unterhalt hier in Laibach bestreiten können. Zu diesem Ende, glaube ich, reicht die von mir beantragte Diät mit 2 fl. 50 kr. hin, und es wurde deßhalb die Herabsetzung der Diät von 5 fl. ans die Hälfte beantragt. WaS den dritten Punkt deS Antrages anbelangt, so glaube ich, daß es dießsalls auch keiner weitern Begründung bedarf Wenn ein Abgeordneter einen Urlaub nimmt, so nimmt er ihn nur für seine eigenen Geschäfte, und für die Zeit, die er seinen eigenen Geschäften widmet, ist das Land wohl nicht verpflichtet, ihm einen Ersatz zu leisten, daher auch keine Diäten zu bezahlen. Dieses sind die Gründe, welche mich bei Einbringung deS Antrages geleitet haben. Ich weiß, daß dieser Antrag, ehevor er in den sichern Hasen eines Comites einläuft, noch die gefährliche Klippe des §. 18 der Geschäftsordnung zu vermeiden hat —, dieses Paragraphen, welcher sehr geschickt eingefügt wurde, um einen unbequemen Antrag mit Schweigen todt zu schlagen, und ihn ohne Sang und Klang zn bestatten. (Bravo, Heiterkeit.) Ich hoffe aber, daß die Mitglieder bed hohen Hauses dem Antrage, welcher ein wesentliches Ersparniß für daS Land bezweckt, wenigstens so viel Aufmerksamkeit widmen werden, daß sie bei der nach §. 18 der Geschäftsordnung zu stellenden Umfrage denselben einem Comite zur Vorberathnng zmveisen werden, und indem ich überzeugt bin, daß dieses geschehen werde, stelle ich daher an das hohe Präsidium die Bitte, die dießsällige Umfrage stellen zu wollen. Präsident: Das hohe Hans hat die Begründung des Antrages vernommen Ich stelle nunmehr gemäß §. 18 der Gesch. Ordnung die Anfrage an das hohe Hans, ob dasselbe beschließt, diesen Antrag einem schon bestehenden oder erst zu bestimmenden Ausschüsse zuzuweisen? Jene Herren, welche der Meinung sind, daß der Antrag einem bereits bestehenden oder erst zu crcircnbcn Ausschüsse zuzuweisen sei, bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Der Antrag ist gefallen. Es ist mir so eben ein Antrag des Herrn Dr. Toman, mit 28 Unterschriften versehen, zugekommen, folgenden Inhaltes: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die durch das Finanzgesetz für das Verwaltnngs -Jahr 1863 ausgesprochene Erhöhung der birecten Stenern und insbesondere der Grundsteuer ist für das Herzogthnm Kram cine unverhältnißmäßige und nicht ohne Nachtheil des Landes zn erschwingende Last. Der Landtag von Kram sieht es daher für seine unabweisliche Pflicht an, in einer wohlmotivirten Petition an Seine Majestät den Kaiser über diese Stenererhöhung 1. seine Besorgnisse ausznsprechen; 2. die Bitte zu stellen: a. Daß die Durchführung des besagten Finanzgesetzes für das Jahr 1863 im Herzogthume Kram mit möglichster Schonung und Nachsicht geschehe, und b. daß das kaiserl. Ministerium in der nächsten ReichS-rathssession eine Finanzvorlage für die _ Regulirung der Grundsteuer auf einer für alle Königreiche und Länder Oesterreichs gleichmäßigen gerechten Grundlage, wodurch der dem Herzogthume Krain seit Einführung des stabilen Catafters auferlegten uuverhältnißmaßigen Grundbesteuerung ein Ende gemacht werde, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlege. Diese Petition ist durch eine Deputation von drei Mitgliedern des Landtages Sr. Majestät dem Kaiser zu überreichen. Zur Verfassung derselben werde ein Comite von fünf Mitgliedern mit dem Aufträge, solche ehethunlichst dem Landtage vorzulegen, bestellt. Laibach den 19. Februar 1863. Dr. Lovro Toman. Dr. Bleiweis. Anton Freih. Zois. Miroslav Vilhar. Gustav Gras Auersperg. Derbitsch. Ambrosch. Franz Victor v. Langer. Johann Kapelle. Dr. Jos. Suppan. v. Strahl. M. Koren. Guttman. Brolich. Josef Rudesch. Mulley. Johann Kosler. M. A. Freiherr Zois. Dr. Johann Skedl. Jul. Jombart. Math. Golob. Ignaz Klemenöiö. Conr. Locker. Josef Sagorz. Anton Rosmann. Deschmann. v. Wurzbach. Ivan Toman, Dechant. Der Antrag hat die gehörige Unterstützung, ich werde denselben in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung bringen. Es ist nunmehr die Tagesordnung erschöpft. Abg. Ambro sch: Erlauben Herr Landeshauptmann, könnte man nicht vielleicht heute die Wahl des Finanz-Ausschusses vornehmen? Präsident: Ich wollte eben die Anfrage an das hohe Haus stellen, ob dasselbe nicht gesonnen sei, nachdem wir noch Zeit übrig haben, diese Wahl jetzt vorzunehmen? Abg. Ambro sch: Es liegen noch sehr viele Gegenstände unerledigt beim Landesausschusse, die man ge- rade ans den Zeitpunkt aufgespart hat, bis ein Finanzausschuß crcut wird. ES greifen diese Angelegenheiten tief in die Geld-verhältnisse des Landes, und das hohe Haus wird noch von andern Anforderungen Kenntniß erlangen, von denen hier noch nie die Sprache gewesen ist. Dieser Ausschuß wird daher sehr thätig fein müssen, und cs ist zu dessen Constitnirung keine Zeit zu verlieren. Präsident: Wenn das hohe Haus damit einverstanden ist, so wollen wir sofort zur Wahl schreiten. Abg. A m b r o sch: Ich bitte die Sitzung auf 10 Minuten zu unterbrechen, damit wir uns über diesen wichtigen Gegenstand etwas besprechen können. Präsident: Ich suspendire die Sitzung auf 10 Minuten. 4. 5. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung und erfolgter Abgabe der Stimmzettel.) Ich ersuche den Herrn Landesgerichtsrath Kromer und den Herrn Bürgermeister Ambrosch zu scrutiniren. Laut der vorliegenden Stimmzettel haben für den Finanzausschuß folgende Herren Stimmen erhalten: Laut Stimmzettels 1. Die Herren: v. Wurzbach, Jombart, v. Langer, Mulley, Dr. Suppan, Kosler, Dr. Toman, v. Strahl, Freih. v. Apsaltrern. 2. „ „ Ambrosch, Dr. Suppan, Ant. Graf v. Auersperg, Kromer, v. Langer, v. Wurzbach, v. Strahl, Derbitsch, Dr. Skedl. 3. „ „ Kosler, Dr. Suppan, v. Langer, Kro- mer, Dr. Skedl, Ambrosch, Dr. Bleiweis, Dr. Toman, Golob. „ Kosler, Dr. Suppan, v. Langer, v. Strahl, Dr. Skedl, Derbitsch, Jombart, Klemenöiö, Locker. „ v. Strahl, Kromer, Guttman, Kosler, Gust. Graf v. Auersperg, Dr. Suppan, Klemenöiö, Locker, Jombart. „ v. Strahl, Kromer, Guttman, Kosler, Gust. Graf v. Auersperg, Dr. Suppan, Dr. Rechcr, Locker, Jombart. „ Dr. Suppan, Dr. Toman, Guttman, Lnckmaun, Kosler, Ambrosch, v. Langer, Mulley, v. Strahl. „ v. Strahl, Kromer, Dr. Suppan, v. Langer, Ant. Graf v. Auersperg, Jombart, Derbitsch, Ambrosch, Luckmann. 9. „ „ v. Strahl, Dr. Suppan, Jombart, Luckmann, Kromer, Freih. v. Apfaltrern, Guttman, Koren, Derbitsch. 10. „ „ Guttman, v. Langer, Deschmann, Dr. Skedl, Dr. Suppan, Ambrosch, v. Strahl, Dr. Toman, Luckmann. 11. „ „ Ambrosch, v. Strahl, Kromer, Dr. Toman, Derbitsch, Dr. Suppan, v. Langer, Luckmann, Anton Graf v. Auersperg. 12. „ „ Dr. Suppan, Ambrosch, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Dr. Toman, Graf Ant. v. Auersperg, Graf Gust. v. Auersperg, v. Langer, Luckmann. 13. „ „ Ambrosch, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Dr. Toman, Graf Ant. v. Auersperg, v. Langer, Luckmann, Dr. Recher, Dr. Skedl. 8. 14. Die Herren: Ant. Graf ti. Auersperg, Ambrosch, Dr. Suppan, Luckmann, Kromer, v. Langer, Dr. Toman, v. Strahl, Brolich. 15. „ „ Ambrosch, Dr. Suppan, KoSler, Ant. Graf v. Auersperg, Mnllcp, v. Langer, v. Wurzbach, Kapelle, v. Strahl. 16. „ „ Ambrosch, Dr. Suppan, Ant. Graf v. Auersperg, v. Strahl, Kromer, v. Langer, Mulley, Derbitfch, Dr. Skedl. 17. „ „ Dr. Toman, Dr. Bleiweis, v. Strahl, Ambrosch, Kromer, v. Wnrzbach, Der-bilsch, Dr. Suppan, v. Langer. 18. „ „ v. Langer, Mulley, Derbitfch, v. Wurz- bach, KoSler, Kapelle, v. Strahl, Dr. Suppan, Golob. 19. „ „ v. Strahl, Kromer, Guttman, Kosler, Gust. Graf v. Auersperg, Dr. Suppan, Klemenöiö, Locker, Freih. v. Apfaltrern. 20. „ „ Kromer, Dr. Suppan, Brolich, Dr. Toman, Luckmann, v. Wurzbach, Mulley, Deschmann, v. Strahl. 21. „ „ Dr. Suppan, v. Wurzbach, v. Strahl, Locker, Kromer, Koren, Dr. Toman, Freih. v. Apfaltrern, Jombart. 22. „ „ v. Strahl, Kromer, Guttman, Dr. Recher, Kosler, Ambrosch, Deschmann, Gust. Graf v. Auersperg, Dr. Suppan. 23. „ „ Dr. Suppan, Kosler, Ambrosch, v. Strahl, Kromer, Luckmann, v. Wnrzbach, Dr. Toman, Mulley. 24. „ „ Ambrosch, Kromer, v. Strahl, v. Wurz- bach, Dr. Suppan, Dr. Toman, Mulley, KoSler, Luckmann. 25. „ „ Ambrosch, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Dr. Toman, Graf Aut. v. Auersperg, Graf Gust. v. Auersperg, v. Langer, Dr. Suppan, Kromer. 26. „ „ Ambrosch, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Dr. Toman, Graf Ant. v. Auersperg. Graf Gust. v. Auersperg, ti. Langer, Dr. Suppan, Kromer. 27. „ „ Luckmann, Dr. Suppan, ti. Wurzbach, v. Strahl, Dr. Bleiweis, Ambrosch, Graf Gst. ti. Auersperg, Dr. Toman, v. Langer. 28. „ „ Dr. Toman, Dr. Bleiweis, u. Strahl, Ambrosch, Graf Ant. v. Auersperg, Dr. Suppan, ti. Langer, ti. Wurzbach, Kosler. 29. und letzten Stimmzettels die Herren: Dr. Toman, Dr. Bleiweis, v. Strahl, Ambrosch, Dr. Suppan, ti. Wnrzbach, Kosler, Rudcsch, Freih. Ant. ti. Zois. Abg. Kromer: Die absolute Majorität beträgt vorliegend 15 Stimmen. Bei der Abstimmung erhielten: Herr Dr. Suppan 28 Stimmen. „ ö. Strahl 28 „ „ Ambrosch 20 „ „ ti. Langer 19 „ „ Dr. Toman 18 „ „ Kromer 18 „ Diese haben sohin die absolute Majorität und sind in den Finanz-Ausschuß gewählt. Die nächst meisten Stimmen erhielten: Herr Kosler..............14 Stimmen. „ ti. Wnrzbach .... 12 „ „ Luckmann..............12 „ „ Graf Anton v. Auersperg 11 „ 7. 8. 11. 14. 15. 17. 18. 20. 21. 22. Herr Dr. Bleiweis .... 9 Stimmen. „ Mnlley...............8 „ „ Derbitfch............8 „ „ Gustav Graf ti. Auersperg 8 „ „ Guttman..............7 „ „ Jombart..............7 „ Die weitern Stimmen haben sich von 6 bis 1 zersplittert. Präsident: Mit absoluter Majorität sind somit sechs Herren gewählt, wir müssen daher zu erneuerter Wahl von noch 3 Mitgliedern schreiten. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Beim zweiten Wahlgange haben Stimmen in den Finanz-AnSschuß erhalten laut: Stimmzettel 1. Die Herren ti. Wnrzbach, Graf Ant. v. Auersperg, Derbitfch. „ 2. „ „ Derbitfch, Mnlley, Kosler. „ 3. „ „ Anton Graf ti. Auersperg, Kosler, Jombart. „ 4. „ „ ti. Wnrzbach, Jombart, Gust. Graf von Auersperg. „ 5. „ „ Jombart, Anton Gras ti. Auersperg, Kosler. „ 6. „ „ ti. Wnrzbach, Gust. Graf ti. Auersperg, Kosler. „ Gustav Graf ti. Auersperg, ti. Wnrzbach, Kosler. „ Kosler, Ant. Graf ti. Auersperg , Jombart. „ Kosler, ti. Wnrzback, Luck- mann. „ ti. Wnrzbach, Kosler, Gust. Graf ti. Auersperg. „ Kosler, ti. Wnrzbach, Luckmann. „ ti. Wnrzbach, Kosler, Luckmann. „ ti. Wnrzbach, Kosler, Luckmann. „ Kosler, ti. Wnrzbach, Ant. Graf ti. Auersperg. „ Kosler, Ant. Graf ti. Auersperg , Luckmann. „ ti. Wnrzbach, Luckmann, Dr. Skedl. „ ti. Wnrzbach, Kosler, Gust. Graf ti. Auersperg. „ Ant. Graf ti. Auersperg, Luckmann, Jombart. „ Luckmann, ti. Wnrzbach, Kosler. „ ti. Wnrzbach, Luckmann, Jombart. „ ti. Wnrzbach, Luckmann, KoSler. „ ti. Wnrzbach, Kosler, Mulley. „ Kosler, Jombart, Guttman. „ 8lnton Graf ti. Auersperg, Luckmann, Dr. Bleiweis. „ 25. „ „ Mnlley, Derbitfch, ti. Wurz- bach. „ 26. „ „ Ant. Graf ti. Auersperg, Kosler, Jombart. endlich laut 27. und letzten Stimmzettels die Herren: Anton Graf v. Auersperg, Luckmann, Dr. Bleiweis. Abg. Kromer: Es sind 27 Stiminzettcl abgegeben, die absolute Majorität beträgt daher 14; demnach erscheinen gewählt: Herr Kosler mit 19 Stimmen, „ v. Wurzbach mit 17 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen erhielten: Herr Luckmann 12 Stimmen, und Herr Anton Graf v. Auersperg 10 Stimmen. (Rufe: engere Wahl.) Die weitern Stimmen erhielten: Herr Jombart 8 Stimmen, und Herr Gust. Graf v. Auersperg 5 Stimmen. Die übrigen Stimmen sind noch mehr zersplittert. Es tritt demnach zwischen den Herren Ant. Graf Auersperg und Luckmann die engere Wahl ein. Präsident: Ich bitte nunmerhr die engere Wahl vorzunehmen. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Bei der vorgenommenen engern Wahl haben Stimmen erhalten laut Stimmzettel 1. Herr Ant. Graf v. Auersperg. „ 2. „ Luckmann. „ 3. „ Luckmann. „ 4. „ Luckmann. „ 5. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 6. „ Luckmann. „ 7. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 8. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 9. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 10. „ Luckmann. „ 11. „ Luckmann. 12. „ Ant. Gras v. Auersperg. „ 13. „ Luckinann. „ 14. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 15. „ Ant. Graf v. Auersperg. Stimmzettel 16. Herr Luckmann. „ 17. „ Luckmann. „ 18. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 19. „ Luckmann. „ 20. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 21. „ Ant. Graf v. Auersperg. „ 22. „ Luckmann. „ 23. „ Luckmann. „ 24. „ Luckmann. „ 25. „ Ant. Graf v. Auersperg. Stimmzettel 26. Herr Ant. Graf v. Auersperg. Dieses ist der letzte Stimmzettel. (Rufe: Gleiche Stimmen!) Abg. Kromer: Es sind gleiche Stimmen, jeder von den Herren erhielt 13 Stimmen: es entscheidet daher das Los. °(Hciterkcit, Rufe: Beide sind abwesend.) Präsident: Es muß nunmehr daS Los ent- scheiden. Abg. Kromer: Wir müssen in ihrer Abwesenheit losen. (Nach der hierauf durch den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach vorgenommenen Auslosung.) Präsident: Herr Graf Ant. v. Auersperg erscheint somit in den Finanz-Ausschuß gewählt. Ich ersuche daö Comite sich baldmöglichst constituiren zu wollen, und mir die Anzeige hievon zu erstatten. Ich schließe nunmehr die Sitzung. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen, d. i. Samstag 10 Uhr Vormittags. Auf die Tagesordnung wird gebracht, der Vortrag des Landcsauöschnsses in Betreff der Ansprüche des Landes rückstchtlich des incamerirten Provinzialfondes; dann jener rückstchtlich der Aufhebung der Brodsatzung in Laibach. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 30 Minuten.)