I05l Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 148. Freitag den 3. Juli 1874. l2ie—3) Nr. 36!«. Kundmachung. Der pensionierte königl. ungarische Ingenieur Assistent Joses Cerni hat bei der k. k. Landesregierung den Eid als befugter Civilingenieur am 16. Mai d. I. abgelegt und seinen Wohnsitz m Laibach genommen. Was hiemit kundgemacht wird. Laibach, am 18. Mai 1874. Von der k. k. Landesregierung für Krain. (283-2) 3^76287 Concurs-Kundmachung, zur Besetzung einer ökonomischen SchätzungS- Neferentenstelle bei der Vezirksschätzungs Commission siezen. Gemäß Erlasses des Herrn Finanzministers vom 12. d. M., Z. 14514, wird der Concurs zur Besetzung der Stelle des ökonomischen Schätzungsreferenten für die zur Regelung der Grundsteuer bestimmte Bezirksschätzlmgs-Commission Liezen hiemit ausgeschrieben. Mit dieser Stelle ist ein Taggeld von 3 fl. bis 4 si. oder 5 st. verbunden. Den activen oder Pensionierten Staatsbeamten wird eine angemessene Zulage zu ihren der-maligen activcn Bezügen oder Ruhegenüssen gewährt. Die eigenhändig geschriebenen Gesuche um diese Stelle sind bis 10. Juli 1874, und zwar, von den activen Staatsdienern im vorgeschriebenen Dienstwege, von den anderen Bewerbern aber unmittelbar bei dem Bezirkshauptmanne des Wohnortes des Bewerbers einzubringen. Hiebei sind mittels legaler Zeugnisse nachzuweisen: Die Staats- und Landesangehörigkeit, das Alter, der Stand, die zurückgelegten Studien und Praktischen Prüfungen, die ökonomische Ausbildung, die Sprachkenntnis, die körperliche Rüstigkeit und die bisherige Dienstleistung oder Verwendung. Graz, am 17. Juni 1874. Der l. l. Statthalter: Kübeck m. p. (289—1^ M.Mii. Zur Besetzung von zwei provisorischen Ge-sangenwach-Aufsehersstellen II. Klasse in der k. k. Männerstrafanstalt zu Laibach mit der jährlichen Löhnung von 260 st. ö. W. und 257« Activitä'ts-zulage, dann dem Genusse der kasernmäßigen Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportion von 1'/^ Pfunden und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Unisormierungsvor-schrift wird hiermit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Sprachkenntnisse, insbesondere der beiden Landessprachen, und ihrer bisherigen Dienstleistung binnen vier Wochen, vom 8. Juli 1874 gerechnet, bei der gefertigten k. k. Staatsanwaltschaft zu überreichen. Auf die Erlangung dieser Stellen haben nur solche Bewerber Anspruch, welche entweder nach der kaiserlichen Verordnung vom 19. Dezember 185!), Nr. 266 R.-G. B., oder nach dem Gesetze vom 19. April 1872, Nr. 60 R.-G.-B., sür Civil-Staaiöbedienstungen in Vormerkung genommen sind. Jeder angestellte Gefangenwachausfeher hat übrigens eine einjährige probeweife Dienstleistung als provisorischer Auffeher zurückzulegen, wornach «st bei erprobter Besähigung seine definitive Ernen-vung erfolgt. Laibach, am 29. Juni 1874. K. k. Staatsanwaltschaft. (2!)0u—1) Illblllrendierungs-DehllNlllNgö-KlllldnlllchNl wegen Sichcrstellunq der nachstehenden Mtural-Vcrpflcgsbedürfnissc in den Stationen itaibach, HZir, Stein nnd Prevoje anf die Zeit vom K September R87H bis HR. August I^7H bezüglich des Heues, nnd bis Ende Oktober 1875 hinsichtlich des Strohes in Vaibach, für welche unter Aufrcchthaltung der bestehenden Subarrcndierungs-Vorschriftcn noch nachstehende Bedingungen zu gelten haben. 1. Die öffentliche Behandlung wird an dem unten angesetzten Tage und Orte mit' telst Ueberreichung schriftlicher gesiegelter Offerte mit Ausschluß mündlicher Antrage stattfinden, und müssen die Offerte, nach dem unten angesetzten Formulare verfaßt, gesiegelt, mit 5U kr. Stempel und mit dem 5"/<, Vadium verschen, der Behandlungseommission bis 11 Uhr vormittags übergeben werden, indem nachträgliche sowie lm telegraphischen Wege einlangende oder den kundgemachten Bedingungen nicht gemäß verfaßte Offerte unberücksichtigt bleiben. Fremde, der Vehandlungscommission unbekannte Unternehmer haben nebst ihren Offerten auch ein Zeugnis der politischen Behörde oder der Handelskammer über ihre Ver-mögenöverhältnisse, Untcrnehmungsfähigkeit und Solidität beizubringen, welches Zeugnis jedoch kein älteres Datum als von drel Monaten herwärts zu tragen hat. Unternehmer, welche die Befreiung vom Eauttonserlag anstreben, haben dies unter Nachweis der hiefür nach den gesetzlichen Bestimmungen ihnen zustehenden Berechtigung schon bei der stattfindenden Verhandlung anzusuchen. 2. Die Genehmigung kann sich auf eine kürzere als die ausgeschriebene Bedarfsdauer erstrecken, ohne daß dem Ersteher diesfalls Einsprache zu erheben das Recht zustehen soll, und ist dem Onerenten auch nicht gestattet, sich eine Entscheidungsfrist auszubedingen. 3. Beim Abrücken der Garnison aus dem Bequartierungsorte, bei nicht eingetretenem Erfordernis für Durchmärsche oder Verminderung des Bedarfes hat der Contrahent keinen Anspruch auf irgend eine Entschädigung, dagegen ist derselbe verpflichtet, bei einem erhöhten Erfordernis sich eine vermehrte Abgabe bis zum vierten Theile des ausgebotenen currenten Erfordernisses um die EontrattSpreise gefallen zu lassen. 4. Jeder bei Beginn der Subarrendierung vorhandene ärarische Vorrath kann ohne Einsprache des Subarrendators abgegeben werden. 5. Hat der Offerent anzugeben, welche Portionenanzahl und wie oft im Monate sich derselbe zur Abgabe des DurchmarscherfordernisseS herbeiläßt. Bei Unterlassung dieser Angabe wird ihm der Transennalbedarf mit 2l>0 Portionen viermal im Monate zur Verpflichtung gemacht. U. Bezüglich des Heues wird festgesetzt, daß Heu der heurigen Ernte zur Abgabe zu gelangen hat. Dasselbe muß trocken, unverschlämmt, nicht staubig, von gutem gesunden Geruch, ohne Dumpf sein und darf sich darunter kein Grummet, schlechtes oder verdorbenes Heu, Waldheu, Moos oder Schilf befinden. 7. Das Stroh muß von trockener und gesunder Gattung ohne Dumpfgeruch sein. Das Vettcnstroh hat aus Korn- oder Weizcnstroh zu bestehen. Das Streustroh kann auch von Rüttstroh genommen werden. Beim Bettenstroh ist in den Offerten ausdrücklich anzugeben, ob die Anbote fur durch Maschine ausgedroschencs Stroh oder für durch den gewöhnlichen Drusch gewonnenes - Bund- oder Schab- — Stroh zu gelten haben. " Hu gunsten der Subarrendatoren werden folgende Vrleichterun gen bewilligt: a) Der Reservcvorrath wird nicht mit dem zwölften, sondern nur mit dem zwan-zigsten Theile des Erfordernisses berechnet und wird nur für einen innerhalb der eigentlichen Contractsdauer eintretenden und längstens bis zum vorgeschriebenen Kündigungstermine bekannt werdenden Bedarf angesprochen. l>) Die Bestimmung, daß die faffungsweisen Natural-Quittungen am Ende des Monates gegen eme Hauptquittung einzutauschen seien, wird gleichfalls aufgehoben, wodurch die Subarrcndatoren in die Möglichkeit versetzt werden, ihre Verdienstbeträge um einige Tage früher einzukassieren. o) Auch wird gestattet, die definitive Abrechnung über den Subarrendierungsver-dienst, einschließlich der Auszahlung desselben, halbmonatlich zu pflegen, wenn der Subarrendator es wünschen sollte. (!) Ist die Magazinsvcrwaltung ermächtigt, über Ansuchen der betreffenden Subar-rendatoren sowohl die eingelegten Cautionen gegen neue, allen vorgeschriebenen Bedingungen vollkommen entsprechende umzutauschen, als auch die auf ein anstandslos zurückgelegtes Contractsquartal entfallende EautionSquote dem Cautions-erleger zurückzustellen. U. Das Reugeld und die Caution werden nur in Barem, dann in Staatspapieren oder aber in Actien und Prioritäten von den die Staatsgarantie genießenden Bahnen, und zwar sämmtliche vorbenannte Werthpapiere nur zum TageScurse berechnet, angenommen. Die weiteren Subarrendicrungöbedingungen können im Amtslocale der Magazins- Verwaltung täglich eingesehen werden. Besonders hervorgehoben wird noch, daß die Offerenten für ihre Anträge vom Momente der Abgabe derselben bis zu deren Rückweisung, oder im Genehmigungsfalle bis zu deren vollständiger Erfüllung in Verbindlichkeit bleiben. Laibach, am I. Juli i«74. K. t. Vcrpslcgs ^lagazinsGerwaltung. 1052 Uebersicht der für nachbenannte Stationen sicherzustellenden Verpflegs-Bedürfnisse. Die Behandlung wird abgeführt Beiläufiges Grforderniß auf die Zeit täglich ^ beider für die Heu ^. . ^ ^ H ^ Behörde Stationen von bis ^ Pfund 6 Mnd Z2 ^^ ! Portionen Bunde Laibach 40? 49 456 4490 . _ ^ ^. . ^ 31. Das Heu wnd zwar m K. k. - zehnpfündigen Portionen beAugust handelt und darnach bezahlt, 11. Verpflegs- Stein und . ,275 ist jedoch in vollgewichtigen Münkendorf ' — 5 Portionen :,. 6 und 8 Pfund, Juli Maqazins- 65^..«,^ rücksichliich des bei welchen das Strohband " ^ September H«««, und bi« ^t V, Pfund vorschlagen 1874 Verwaltung ^. ^ .^7. EndeOkto- _„ ^, muß, abzugeben. Vn und Kraxen ^<^ ß3 40 in Laibach ------------------------------------------- hinsichtlich des Strohs in Lai-Prevoje ^a«. 29 18 Offerts Formulare. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in ....... erkläre hiemit infolge der Ausschreibung ddto. Laibach am 1. Juli 1874 I Portion Heu 5 in Pfund zu .... kr., sage....... die Portion Streustroh ^ 3 Pfund zu .... kr., sage .... den Bund Bettmstroh 5 12 Pfund zu .... kr., sage . . . in österr. Währung für die Station .... und Concurrenz auf die Zeit vom 1......bis Ende.....abgeben, für dieses Offert mit dem beiliegenden Vadium von . . . fl. . . kr. haften und die Durchmarschverpfiegung nach dem Punkte n.) d) oder 0) viermal des Monats besoraen zu wollen. Ferners verpflichte lch nuch, im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, nach erhaltener amtlicher Verständigung hievon das Vadium ' zur IN"/« Caution unverzüglich zu ergänzen, und wenn ich dies unterließe, mich dem richterlichen Verfahren, und zwar so zu unterwer fen, als wenn ich die Caution erlegt und das Geschäft übernommen hätte; so daß ich also zur Ergänzung der Caution auf gerichtlichem Wege verhalten werden kann, wie ich mich außer den kundgemachten auch den im Behandlungsprotokolle enthaltenen Bedingungen vollkommen unterziehe. Datum....... N. N., wohnhaft zu N.