1035 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr 140 Mittwoch den Ll.Inni 1871. (24«—I) Nr. 2923. Cl'licurs-Ausschrcibulig. Im hierortigen Civilspitalc ist ^inc Secnndar arztstelle, mit welcher ein Adjutmn von 315 fl. österr. Wähnmq, dann sreie Viatuvalwohnung und der Bezng von 5' klaftern Brennholz und 18 Pfd. Unschlittkerzen verbunden ist, in Erledigung gekommen. Zur Erlangung dieses Dienstpostens, dessen Dauer auf zwei Jahre bestimmt, und im Begiu^ stigungsfalle auf weitere zwei Jahre verlängert werden kann, sind vor Allein graduirte Aerzte und in Ermanglung derselben diplomirtc Wundärzte, bei Abgang dieser Beiden aber auch absolvirte Medi ciner berufen. Die beiden Ersteren haben ihre mit den Diplomen nnd sonstigen glaubwürdigen Docnmcn-ten, bezüglich allfälliger sonstiger Dienstleistung, dann mit dem legalen Nachweise der vollkommenen Kenntniß der slovenischcn Sprache in Wort und Schrift so wie ihres ledigen Standes, — die Letzteren statt der Diplome mit Schulzeugnissen über die mcdicinifch-chirurgisch absolvirten Stndien belegten Gesuche bis längstens 5. Juli l. I., beim krainischcn Landes-Ausschusse zu überreichen. Laibach, am 19. Juni 1781. Vom knnnischcu Lnndco-Auoschujse. "(247—1) Nr. 1111? Coilcurs-Allsschmbung. Znr Besetzung der bei der k. k. Oberstaats anwaltschaft in Graz erledigten Stellvertreterstclle mit dem Gehalte von 1200 st. ö. W. und der VIII. Diätenklasse wird der Concurs bis 10. Juli l. I. ausgeschrieben. Bewerber um dieselbe haben ihre belegten Gesuche im Dienstwege hichcr zu leiten. Graz, am 18. Juni 1871. K. ll. Ol'erjlmiwmmmltschaft. (244—3) Nr. 5294. Vom Magistrate der Landeshauptstadt Laibach wird hiemit kundgemacht, daß zur Hintangabe der Neconstrnttionsarbeiten an der Käsern-brücke, deren Kosten auf 3594 st. 93 kr. veran^ schlagt sind, die Minuendo-Licitation den 27. Juni 1871, Vormittags nm 10 Uhr, bei diesem Magistrate abgehalten werden wird. Hiczu werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß der Kostcnvoranschlag und die Licitationsbedingnisse täglich in der Kanzlei des Stadtingenienrs eingesehen werden können. Stadtmagistrat Laidach, am 14. Juni 1871. Dcr Viil'gcimcistcr: Deschmann. (240-2) Nr. 451. Kundmachung der t. k. Steuer-Localcomnnssion Laibach, betreffend die Ueberreichuuss der Hausbeschrribunssen und Hauszins Vekenutnisse des Jahres 187«. Zum Zwecke der Umlegung der Haus-zinssteuer für das nächstfolgende Verwaltungs-jähr 1872 sind die vorgeschriebenen Hausbeschreibungen und Zinsertrags-Bekenntnisse für die Zeit von Michaeli 1870 bis «871 auf die bis nun üblich gewesene Art bei der ge fertigten k. k. Steucr-Localcommission innerhalb der unten festgesetzten Termine während den vor- und nachmittägigen Amtsstunden einzureichen. Die Herren Hauseigenthümer, Nutznießer, Administratoren und Sequester von Gebäuden, so wie deren Bevollmächtigte hier in der Stadt und den Vorstädten Laidachs werden somit zur rechtzeitigen und genauen Vollziehung der in dieser Angelegenheit bestehenden Gesetze und Vorschriften angewiesen und aufgefordert, sich bei Abfassung der Hausbeschreibungen, dann der Hauszins Bekenntnisse genall nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2 30 der Belehrung ider gestattete I5percentigc Abschlag weder von den Zinsungen der in eigener Benützung stehenden, noch von jenen der vermietheten Wohnungen stillschweigend veranlaßt werden darf, weil dies Sache der Zinserhebunqs behörde zu bleiben hat, 3. Ob die eingestellten Zinsbeträge, wie solches die ^'§ 21, 22, 23 der Belehrung vorzeichnen, je nach Bestand und Dauer der Miethe bezüglich ihrer Richtigkeit von sämmtlichen Wohnparteien eigenhändig bestätiget, oder bei des Schreibens unkundigen Miethparteien durch einen Namensschreiber als Zeu- > gen unterfertigt seien, wobei die Miethpar teien zugleich aufmerksam gemacht werden, daß im Falle der Bestätigung einer unricbti' gen Zinsangabe auch sie einer verhältnißmä ßigen Bestrafung unterliegen. Zu diesem Pun te werden die Herren Hauseigenthümer mit Hinweisung auf das kaiserl. Patent vom 1!>. September 185»7, womit die österreichische Währung als der alleinige gesetzliche Münz- und Rechnungsfuß angeordnet wurde, aufmerksam geinacht, daß in den Zinsertrags-Bekenntnissen die Mieth-zinse in österr. Währung einzustellen kommen. 4. Db auch richtig alle unbewohnten und unbenutzt stehenden Hausbestandtheile nach Vorschrift der M 25» und 2. i) Der Karlstädter-Vorstadt dcr l I. Ilili 1871 sin- dic Häuser C.-Nr. 1 bis iixi. M, (', K> Der Vorstadt Hiihnerdorf dcr 12, Juli 1871 für dic Hinisc, C.'^l. 1 l'iö i»r,1. lil. ('. «») Der Vorstadt Kraran dcr 13. Juli 1871 für dic Häuscr C. Nr. 1 d!« ind. M. <"'. i) Der Vorstadt Tirnan dcr 14. Juli 1871 für dic Hnuscr (>, Nr. 1 lno i». ^) Fnr den Karolincngrund dcr 15,. Juli 1871 für dic Halis^r C.-)i>. 1 bis ind. l„^. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Micthzinse seit dem vorigen Jahre nicbt geändert habe, werden nicht angenommen. Wer die angegebenen Fristen zur Uebcr-reichung der Hausdeschreibungcn und der Zins-ertrags-Vekenntnisse nicht zuhalt, verfällt in die mit .^ 20 der Belehrung für die Hauo-eigenthümer vorgeschriebene Behandlung. Laib ach, am 12. Juni 1571. K k. Stcucr-Local-Commlssioll.