11« Amtsblatt zur Laiimcher Zeituna Nr. 1s. Mittwoch den 21. Jänner 1874. (N—3) Nl. 150. Mädcheuaussteuerstiftung. Bei dem krainischen Mädchenstiftungsfonde ist der Ertrag der Friedrich von Weitenhiller'fchen Mädchenaussteuerstiftung pro 1873 mit 58 st. 80 kr. zu verleihen. Zum Genusse derselben sind wohlerzogene To'ch fer armer Eltern berujen, welche im Jahre 1873 m den Ehestand getreten sind. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben die mit dem Armuthsund Sittenzeugnisse, dann dem Trauungsscheine belegten Gesuche bis Ende Februar 1874 bei dieser k. k. Landesregierung zu überreichen. Laibach, am 5. Jänner 1874. A k. Landeslcgierung für Drain. Der k. k. Landespräsident: Auersperg m. p. (ie-2) Nl. 15l. Invcllidenstlftllllg. Zur Brlheilung aus der adelsberger Grotten-"nd Franz Metelko'fchcn Invalidcnstiftung wird hlemit der Concurs ausgeschrieben, und es sind bazu im Allei höchsten Dienste invalid gewordene, w temem Invalidenhause untergebrachte Krieger berufen, wobei auf die erstere die in Adclsberq, auf die letztere aber die im Bezirke Nasscnsuß gebürtigen und in deren Ermanglung andere inilrain geborene Invaliden den nächsten Anspruch haben. Der zu vertheilende Betrag belauft sich bei jrder dieser Stiftungen auf 37 ft. 80 kr. Die BewerdungSgesuche haben folgende Bc-lege zu enthalten: 1> den Taufschein zur Darthuung des Alters und oetz GebuilsorleS; ^)den Beweis geleisteter österreichischer Kriegs-"enste durchMililärabfchicd, Patental Invaliden-Urkunden und dergleichen; ) ^n Beweis, daß der Bewerber wirklich in diesen Kriegsdiensten invalid geworden ist, und die Beschreibung der Art der Invalidität; 4) die Angabe, ob der Bewerber ledig, verehelicht, Wltwer oder Bersorger anderer Peisonen ist; »))das vfarrä'mtllche, von der Gcmcindcvolstchung bestätigte Dürftigkeitözeugnis, vim genau angegeben sein muß, ob der Bewer-er irgend ein liegendes oder bewegliches Bermögcn, ^nen und welchm Acrarialbczug, irgend welchen ^lenst oder ein sonstiges öffentliches oder Privat' veneficium hat. Die diesfa'lligen, nach dem hohen Ministerial-Klasse vom 18. März 1851 stempclfreien Ge-U")e sind nur im Wege der politischen Behörde, w deren Bereiche der Invalide seinen Wohnsitz M, und zwar längstens an k - ,^ 20. Februar l. I. we l. l. Landesregierung in Laibach gelangen M machen. Vaibach, am 5. Jänner 1873. Der l. k. Landespräsident: Auerspcrss m i>. ^ommerlehrcurs fiir Hebammen. n . ^n der k. l. gcburtöhllflichen Lehranstalt zu "dach beginnt der Sommerlehrcurs für Hcbam ,"" ""t deutscher Unterrichtssprache am 1. März s^ l ^" "^chem jede Schülerin, welche die vor« MlMuäßige Eignung hiezu nachweisen kann, un-'"gelllich zugelassen wird. v)elü ^ Schülerinnen aus dem Kronlande Kram, verl ^ '^ "" b" in diesem Sommerselucster zu "elenden systemisierten sechs Studienfondssll- w7. ?..^" ^ ^ ^" lr. ö. W. sammt der nor. "°lmaßlgen Vergütung sür die Her- und Rück- ^ m lhr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben ihre diesfa'lligen Gesuche unter legaler Nachweisung ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 4s). Lebensjahres, dann der intel-lectuellen und physischen Eignung zur Erlernung der Hebammenkunde zuverlässig diö zum 15. Februar d. I. bei der betreffenden k. t. Bezirkshauptmannschaft zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß die des Lesens in deutfcher Sprache unkundigen Bewerberin» nen nicht berücksichtigt werden. Laibach, am 8^. Jänner 187F. Von der k. k. Landeorcgicrung für Krain. (20—2) Nr. 282. Concursausschrcibung. wegen Tvirderbrsltzung einer Kanzleio ffizialS-stelle drin» landschaftlichen .HilfSamte. Bei der landschaftlichen Hilfskanzlei ist eine Kanzleioffizialsstelle zu befetzen, mit welcher ein Iahresgehalt von 700 ft. mit dem Rechte auf Quinquennalzulagen von 50 ft. nach je fünf im landschaftlichen Dienste zur Zufriedenheit zugebrachten Dienstjahren verbunden ist; alle Omn^ qucnnalzulagcn zusammen dürfen jedoch 300 ft. nicht übersteigen und werden dieselben in die Ruhegcbühr mcht einbezogen. Bewerber um d,csen Dienstposten müssen großjährig und österreichische Staatsbürger von unlxjchollencm Lebenswandel und tadellosem Charakter sein; sie haben anzugeben, ob und in welchem Grade sic mit einem landschaftlichen Beamten Verwandt oder verschwägert sind. Ferner haben sie nachzuweisen, daß sie wenigstens das Uulergymuasium oder die Unterrealjchule mit gutem Erfolge beendet haben und daß sie der jlovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig sind, wie auch ihre bisherige Verwendung und Elgcnschaften bis zur gegenwärtigen Zeit. Ein fehr wesentliches Erfordernis für diesen Dienslpostcn ist eine geläufige, reine und leserliche Handschrift. — Bei sonst gleichen Verhältnissen werden jene Bewerber vor^ zugsweisc berücksichtigt, wclchc sich auch Fertigkeit in der Stenographie eigen gemacht haben. Bemerkt wird noch, daß sür die landschaftlichen Beamten und Diener und sür deren Witwen dieselben Pcnsionsnormcn Gilliglcit haben, wie jür Staatsbeamte, und daß die anrechenbare Staats-dienstzcit in den Landcsdienst eingezählt wird. Bewerber wollen ihre mit den erforderlichen Belegen versehenen Gefuche, wenn sie in eincm öffentlichen Dienste stehen, durch ihren Amtövor» stand, sonst aber unmittelbar bis 15. Februar 1874 beim krainischen Landesausschusse einbringen. (17—3) Nr. 58. Concurs-Ausschreibung. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Idria ist eine Dienersstclle mit dem Iahresgehalte von 300 ft. und eventuell von nur 250 fl., jedoch mit dem Bor-rückungsrcchte in die höhere Gehaltsstufe von 300 si. nebst der Activitätözulage von 25 Pcrzcnt des IahrcSgchaltes, dem Bezüge der Amtslleidung und nach Thunlichlcit auch mit dem Genusse einer freien Wohnung im Amtsgebäudc zu befctzcn. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen vier Wochen, gerechnet vom 24. Jänner, somit bis 21. Februar 1 874, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschrit' bcnen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu dem angcsuchten Dicnstposten, insbesondere dle Kenntnis der deutschen und lrainischen (slovcnischcn) Sprache nebst einiger Fähigkeit zu kleineren schrift» lichen Auffätzen nachzuweisen. Die noch activ dienenden oder bereits ausgedienten Militärbewerber haben überdies den sie betreffenden Anordnungen des Gesetzes vom 19ttn April 1872, Nr. 60, und der Aollzugsvorschrift vom 12. Juli 1872, Nr. 98 R. G. B., zu entsprechen. Auf Bewerber mit nachgewiesenen Kenntnissen im Schreibfache wird besonders Bedacht genommen. Laibach, am 12. Jänner 1874. K. k. Landeogerichts-Präsidium. 'M) """ Nr. 34. Kundmachung. Von der k. k. Telegraphen«Lmien-Section in Laibach werden am 25.Iänner 1874, 9 Uhr früh, 24 Zentner am Siidbahuhofe lagerndes, altes Vruchcisrn, an den Meistbietenden veräußert. Die Licitationsbedingnisse können in oer Sectionskanzlei eingesehen werden. Laibach, am 20. Jänner 1874. "Nr. 1010. Kundmachung. Der Bau der städtischen Volks-schulein Laibach wurde mit Gcmeinderathsbe schllch vom 20. Jänner 1874 genehmigt und es erfolgt die Hintangabe im Offertwege. Die einzelnen Profcssionistenarbciten sind veranschlagt, und zwar: I.Dle Maurerarbeit sammt Materiale auf 3d«13 fl. 68 lr. 2. Die Sleinmctzarbeit sammt Matcrlale auf 5912 „ 53 „ 3. Die Zimmermannsardeit sammt Materiale auf 5300 „ 79 „ 4. Die Tischlerarbeit sammt Materiale auf 3568 „ 48 „ 5. Die Schlosferarbeit sammt Matenale auf 11496 „ 65 „ 6. Die Anstreicherarbeit aus 752 „ 74 „ 7. Dle Glaserailxit sammt Malenale auf 872 fl. „ 22 „ 8. Dle Spenglerarbeit sammt Malenale aus 1821 „ 35 „ 9. Die Blldhauerarbeit sammt Material«: auf 707 „ 10 „ 10. Die Hasncrarbnt fammt Materiale auf 753 „ 60 „ 11. Die Schieferocckerarbeit sammt Materiale auf 1374 „ ^l, „ 12. Die Brunnenherstellung sammt Matenale auf 477 „ 80 „ oder zufammen 66651 st. 3(1 lr. Die einschlägigen Pläne, der Kostenvoran-schlag, die allgemeinen und speciellen Baukedma/ nisse können bis zum Tage der OffertvnHandlung taglich in den gewöhnlichen Amtsstunden beim Magistrate eingesehen werden. Die mit 50 kr. Stempel versehenen und mit dem Badium von 10 Perzent der offerierten Professionistenarbeit oder des ganzen Schul» Hausbaues im Baren oder in Werthpapleren nach dem Tagescurse belegten Offerle sind bis 9. Februar 1874 um 12 Uhr mittags beim gefertigten Magistrate zu überreichen und müssen die ausdlückllche Er-ltärung enthalten, daß der Offcrent die sammt-lichen Bedingmsse deS zu übermhmcnden Baue« vollständig kenne und annehme. Stadlmagistrat Laibach, am 21. Jänner 1874. Der Vül nerm eister: Defchmonn m. p.