os? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 13». Montag den 22. Juni 1874. (272—1) Nr. 1382. Conemsausschmbung. Für den politischen Verwaltungsdienst in Kram ist eine k.k. Bezirls.Commisssärsstelle0xwl.8wtuiu in der IX. Rangsklassc, eine definitive und eine Provisorische t. t. Regierungö-Eoncipistenste in der X. Rangsklasse, sämmtlich mit den systemmäßigen Bezügen, und drei Conceptsprakticantenstellen mit Adjutum jährlicher 500 fl. zu besehen. Bewerber um diese Dienstesstellen haben ihre documentierten Gesuche binnen 14 Tagen bei dem gefertigten Landespräsidium einzubringen. Laibach, am 19. Juni 1874. K. k. Aandesprnsldium siir Kram. (265—3) Nr. 8582. Kundmachung. Um den Nachtheil abzuwenden, welcher die Postkasse infolge der CurSdifsercnz trifft, die zwischen österreichischem Silbergelde und Bereinsmünze besteht, sind von der nächsten Abonnemcntsperiode, d. i. vom III. Quartal 1874 ab für jene deutschen, französischen, englischen u. s. w. Zeitungen, welche im Wege der Postanstalten Deutschlands bezogen werden, die im Zeitungöpreisverzeichnissc in der Rubrik „Ankaufspreis" angeführten Beträge von den österreichischen Abonnenten in Bereinsmünze, oder in Goldmünzen, welche gesetzlichen Curs haben, nach dem Tarifwerthc oder endlich in österreichischem Silbergelde, und zwar im letzteren Falle mit einem Silberzuschlage von 5 Perzent zu entrichten. Hievon wird das Publicum zufolge hohen Handels-Ministerial-Erlasseö ddo. 3. Jänner l.I., Zahl 16813, in die Kenntnis gesetzt. Trieft, am 15. Juni 1874. A. k. Postdirection. (263-3) Licitatlons-Autündigung. Vonseite der k. k. Militär - Baudirection in Graz wird bekannt gegeben, daß am 30. Juni 1874 * um 9 Uhr vormittags, in der Kanzlei des k. k. Militä'r-Baudirectionsfiliale, St. Iakobsplatz 3ir. 144, im 1. Stock,eine öffentliche Licitations Verhandlung wegen Erbauung einer Hufbeschlag-schule nebst Artesten in der Tirnauer-Vorstadt zu Laibach abgehalten werden wird. Der Voranschlag des Baues beziffert sich im ganzen auf 5564 st. 91 kr., und zwar: Erd-, Maurer- und Ziegeldecker- Arbeit .... 3101 si. 80 kr. Steinmetz-Arbeit . . . 15 „ 75 „ gimmermanns-Arbeit . . 1464 „ 02 „ Tischler- „ . . 188 „ 35 „ Anstreicher- „ . . 44 „ 44 „ Schlosser- „ . . 690„65„ Glaser- „ . . 14 „ 66 „ Binder- „ . . 45 „ 24 „ Eine mündliche Licitation wird gänzlich ausgeschlossen und werden nur schriftliche Offerte entgegengenommen. Dieselben müssen vor Beginn der Licitation, Und zwar versiegelt einlangen, mit dem gesetzmäßigen Stempel versehen sein und das Vadium im Betrage von 5 Perzent der gesammten Bausumme . Und ferner ein von der Handels- und Gewerbe ! kanmier ausgestelltes Zeugnis über die Verläßlich, s teit und Befähigung des Offerenten enthalten. Alle nach Verlauf der vorbezeichneten Stunde Anlaufenden Offerte werden ohne Ausnahme zu-tückgewiefen werden. Vom k. K. Militäl-DaudireclionsjUiale ! zn Laibach. (245—3) Nr. 3686. Msschmlmug von kvstenfreien Militärzöglingsplatzen im Vlilitärcollegium zu Tt. Pulten und in der technischen Militärakademie zu Wien. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner l. u. k. Apostolifchen Majestät werden auch für daS nächste Schuljahr Söhne von Civilstaatsbeamten Allerhöchsten Ortes zur ausnahmsweise« Betheilung mit kostenfreien Militärzöglingsplätzen in dem Mi-litärcollegium zu St. Polten und in der technischen Militärakademie in Wien beantragt werden, sofern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Offiziere oder Militärdcamten zulässig erscheint und die Aspiranten den Aufnahmövedingnissen vollkommen entsprechen. Die Afpiranteu für das Mllitärcolle-g i u m muffen die vierte it lasse eines Unter oder eines Realgymnasiums absolviert und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben. Fern.rs müssen die Aspiranten der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein und dürfen bis zum Beginne des nächsten Schuljahres das Lebensalter von höchstens l?"/,, Jahren nicht überschrit ten haben. Jeder Aspirant wird vor der definitiven Aufnahme in daS Militärcollegium daselbst einer Vorprüfung aus den in dem Untergymnasium vorkommenden Gegenständen mit Ausnahme der griechischen Sprache unterzogen. Aus dem Militärcollegium werden die Zöglinge nach bejricdigend absolviertem zweijährigen Curse in die neustädter Militärakademie übersetzt, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse in das l. t. Heer als Offizier übertreten, wenn sie den bestehenden Vorschriften nach die Eignung ich hiezu erworben haben. In der technischen Militärakademie besteht eine Artillerie- und eine Genieabtheilung mit je vier Jahrgängen. Die Aspiranten für die eine oder für die andere dieser Abtheilungen müssen eine vollständige (6- oder ?llassige) Realschule absolviert, ebenfalls empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deut schen Sprache vollkommen kundig sein, und dürfen das 111. Lebensjahr bis zum Beginne des nächsten Schuljahres nicht überschritten haben. Die Aspiranten haben gleichfalls eine Auf-nahmSprüfung in der Akademie selbst abzulegen, und zwar wird gefordert: ») Deutsche Sprache. Jene Fertigkeit im mündlichen Gedankenaustausche, um den deutschen ^ehr-vortrügen in der Akademie mit Verständnis folgen zu tonnen, fernere einige Gcwandlheu ln schriftlicher Darstellung beschreibender und erzählender Aufsätze. d) Französische Sprache. Einige Kenntnisse. c) Mathematik. Kenntnis der Arithmetik und Al' gebra, einschließlich der Gleichungen zweiten Grades mit einer und zwei Unbekannten, der arithmetischen (hohcrn Ranges) und geometrischen Rechen, der CombinalionSlehre, dann der Planimetrie, Stereometrie, ebene und sphürische Trigonometrie. ä. Darstellende Geometrie. Ueber die Gerade und ltbene, einschließlich der iöbenen-Schnitle mit Prismen und Pyramiden, dann der Durchdringun-gen dieser Körper. 0) Physik. Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper, Mechanik, Wellenlehre, Ntuslll, Optik, Würme, Magnetismus und Klelttlcllül mtt elementar» mathematischer Vegründung nach einem der Lehrbücher der Physik fiir Obergyumusicn oder Ober» rcalschulcn. 1) Chemie. Gesetze der chemischen Berbindungen. Ulomc, Molecule, Wcrlhiglell der Atome und Ra-dllale, Ncquivalcnz, Grunbzüge der chemischen Theorie über die Konstitution der Kvrpcr, Ocdculung der chemischen Symbole und Formeln, Vorkommen, Darstellung, Eigenschaften und Anwendung der für das praktische Leben wichtigen Elemente und Verbindungen der anorganischen uud organischen Ehemie. ß) Geographie. Gründliche Kenntnis der physilali-schen und politischen Geographie von Europa, dann übersichtliche Darstellung del Orographic, Hydrographie und politische Emthnlung der ubrlgcn Welllheile. d) Geschichte, Alterthum, Mittelalter und neuere Feit bis einschließlich des Jahres 1849. Diejenigen Aspiranten, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig smd und sich ein guteS Maturitätszeugnis an einer Oberrealschule erworben haben, sind von der Aufnahmsprüfung befreit. Mch gut absolviertem vierjährigen Curse tre ten die Zöglinge alö Ossiziere in die Artillerie oder Geniewaffe. Für beide Anstalten müssen tue Aspiranten auch die körperliche Eignung zur Ausnahme in die Militärerziehung besitzen. Bewerber, welche ihre Studien mit Borzug zurückgelegt haben, dann solche Aspiranten, bel denen die gestellten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Bätcr aber slüher im Militär mil Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, werden für die fragliche Aufnahme besonders be rücksichtigt. Die Gesuche sind an das vteichS-ttriegSmi nisterium zu richten und haben daselbst längstens bis 16. Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Aspiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technische Akademie, kommt überdies die Abtheilung (Artillerie-oder Genie-) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wnd, daß in jeder Abtheilung der Zöglingsstcind nor^ miert ist, und die Bitten nur innerhalb der Grenzen desselben erfüllt werden können. Bewerber, welche dte EintheUung ausschließlich nur in eine der genannten Abtheilungen anstreben, haben dies in ihren Gesuchen ausdrücklich zu erwähnen, weil denselben dann nur nach Möglichkeit Vlechnung getragen werden kann. Als Beilagen kommen jedem Gesuche beizuschließen : «. Bezüglich der Aspiranten: ») Der Geburtsschein; ti) das Impsungszeugms oder stall desselben die ärztliche Ocjlallgung über d,e voUzvgem Impfung; e) das von einem gradmellen Mllllarmzle uusgctteUlc ärztliche Zeugnis über die körperliche tzlgnung zur Aufnahme »n d,e Mllltärerzlchung; In diesem Heugmffe »,l auch oab Körpermaß anzugeben.