I«<9 Amtsblatt zur »aibacher Zeitung Nr. 23«. Freitag den 9. Oktober 1874. (461) Nr. 7962. Kundmachung. Nach Vorschrift oes Paragraph 301 der St. -p. O. werden zum Borsitze deS Geschwornengerich-tes bei dem Gerichtshöfe in Laib ach für die fünfte Schwurger ^chtssitzung der Oberlandeö-gericyisrath Franz Tomschitz und als dessen Stellvertreter der Lundesgerichtsrath Hincenz Ieuniker berufen. Graz, am 25. September 1874. Der k. k. ivberlaudesgerichtb.Prafident. (470-^ 3tr7 42>9." Staatsprüfung. Die nächste Prüfung auo der^taat«rechnungs-Wljsenschast wird am 26. Oktober 1874 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unter-zuhen wollen, haben ihre nach tz§ 4, 5 und 8 des Petzes vom 17. November 1852 (N.-G.'Bl. ^ir. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollkommen lnstruierten Gefuche bis längstens 22. Oktober d. I. an den unterzeichneten Präfes einzusenden und darin insbesondere documentiert nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Verrechnungökunde frequentiert, oder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kennwisse angeeignet haben. . Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlägig beschieden werden. Graz, am 30. September 1874. Präses der Staatoprüsuu gs-Eommifsio n für die A errechuuilgslunde: Josef Ealasanz »ichtnegel m. p.. l. l. Stauyaltereirach. (473—2) 'Nr. 15537 Kauzlisteustelle. Bei dem t. t. Bezirksgerichte in Wippach ist eine Kanzlistenstelle mit der XI. Nangsllasse und den damn gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. D« Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen vier Wochen, vom 14. Oktober 1874 an gerechnet, somit bis 4. November 1874, bei dem unterzeichneten Prä-Mum ml vorgeschriebenen Wege zu überreichen und darin nebit ihrer Eignung zu der angesuchten stelle auch du Kenntnis der kramifchen (flovenischen) Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen. iv"t. "ah § 7 des Gcsetzes vom 19. April ^»72, 3ir. 60 R. G. B., mlt einem Certificate '" ^eamtenstellen befähigten, noch activ dienenden over vereus ausgedienten wttlitärbewerber haben wsbelondere auch den sie betreffenden Anordnungen oes coenbesaglen Gesetzes und der Bollzugsvorfchrrst sd /^' ^"" ^^' ^r. 98 R. G. B., zu ent-lprechen «nd bei Abgang anderweitiger 3iachweife nm?i diesfäüige Bejählgung auch eine dreimo- "Uche, bei einem k. k. Bezirksgerichte oder Ge- ^tshose erster Instanz zurückgelegte Prodeprafis ""»zuwelfen. Kaidach, am 3. Oktober 1874. ___O' li. jandcsgeriu,t«-Ptäsidium. (442^ 5ir^3677 ^ Invalidenstiftung. Gisela^n.!'?. 5""p"nz wudolf- und Erzherzogin-d« Mam ^^^ ist ein Stiftungsplatz im b6ft. 20 kr. für die im 17 c!nl - !^°lid gewordenen Soldaten deS ' Flamme-Regiments vom Feldwebel abwärts aus dem Gerichtsbezirke Radmannsdorf, in Er-< manglung von derlei Invaliden des Iahns 1866 aus dem Kronlande Kram überhaupt und bei Abgang folcher, für eincn Armen, für arme Witwen und Waisen des BeMes Radmannsdors, wobei zunächst ausgediente Militärs, deren Witwen und Waifen berücksichtiget werden, in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stiftung haben ihre gehörig instruierten Gesuche bis längstens 26. Oktober 18 74 bei der hiesigen k. k. Bezirkshauptmannschaft einzubringen. K. k. Bezirkshauptmannfchaft Radmannsdorf, am 28. August 1874. (474—2) Kundmachung. Bei der k. l. Pulverfabrik zu Stein nächst Laibach werden zwei Diurnisten aufzunehmen gefucht. Jeder derselben erhält ein Taggeld für Sonn> und Wochentage von 1 ft. ö. W. und eventuell eine aus einem Zimmer und Küche bestehende Woh. nung in der Fabrik. Bewerber um diese Stellen haben ihre eigenhändig geschriebenen, mit Zeugnissen über ihre bisherige Verwendung belegten Aufnahmsgesuche an das Commando der genannten Fabrik zu leiten. Ausgediente Unteroffiziere erhalten den Borzug. Stein, am 3. Oktober 1874. Vom Commando der k. k. Pulverfabrik zu Stein nächst Laibach. (476d—3) ^ ^ 836^7 Kundmachung. Aon der k. t. Finanzdirection für Krain wird zur Kenntnis gebracht, daß bezüglich des Mauth-ertrages an den in der Kundmachung vom 30sten September d. I., Z. 8365, aufgeführten, durch das Amtsblatt der „Laioacher Zeitung" 3ir. 22d bereits bekannt gegebenen Weg-, Brücken- und Wasser« mauthen in Krain am 17. Oktober 1874 eine neuerliche Pachtversteigerung bei dieser Finanz-Direction vorgenommen werde. ! Laibach, am 8. Oktober 1874. "(411—2) " Fünfte Ausschreibung von Staatspreisen fiir Käserei-Genossenschaften. 1. Um die Gründung von Käserei-Genossenschaften, welche die gemeinsame Verarbeitung und Verwerthung der Milch zum Zwecke haben, ln den Alpenländern Oesterreichs zu befördern, werden hiemit folgende P,eise ausgeschrieben. H) GemeindezuMag für den über die Verzehrungtzsteuer-Linie von Prag eingeführten Wein und Weinmost, sowie alle über die VerzehrungSsteuerLinie von Prag zUM Verbrauche daselbst eingeführten, laut der mit den Kundmachungen der t. k.Finanz-sandeSdirection für Böhmen vom 12. Oktober 1858, Z. 45547, 20. Juni 1861, Z. 22745 und 12. Februar 1866, Z. 6313, und laut d<« Finanz-Mmisterialerlässe vom 16. Juni 1864, Nr. 14149, 19. März 1865, Nr. 11053 und vom 11. Dezember 1864, Rummer 41,288, bekannt gemachten Tarifen, weiter nach dem Finanz-Mimstcrialerlasfe vom 1. Februar 1866 N. G. Bl. VI, Nr. 17, und vom 30. September 1866 N. G. Bl. XI.V1II, Nr. 114, der Verzehrungssteuer unterliegenden Gegenstände, so weit letztere nach den begehenden Vorschriften von der Gebühr nicht befreit sind. h) den an der Verzehrungssteuer^Linie einzuhebenden Gemeindezuschlag von Bier und gebrannten geistigen Flüssigletten mit den vermöge Kundmachung der t. k. Finanz-Landes» direction vom 12. Februar 1866, Nr. 6913, und dem Gesetze vom 25. April 1869, R. G. Nl. Nr. 49, bewilligten Gebühren; V. den von den innerhalb der prager Steuerlinie erzeugten gebrannten geistigen Flüssigkeiten der Stadtgemeinde Prag bewilligten, von je einem n. ö. Eimer und je einem Alkoholmetergrad mit 0-80 Neukreuzer bemessenen Zuschlag; 0. rüctsichtlich des innerhalb der prager Verzeh-rungssteuerlinie erzeugten Bieres, den für ge< schlossene Städte bestehenden, in dem Gesetze vom 25. April 1869, N. G. Bl. Nr. 49, Art. II festgesetzten Zuschlagsbetrag von jedem Saccharometergrade mit.....3 36 Nkr. nebst einem außerordentlichen Zuschlage von...........0-84 „ zusammen 4 2 Nkr. und den sür dieses Bier der prager Stadt< gemeinde mit 25 Prozent nach der Saccharo-metergradigteit der Bierwürze und unter Zugrundelegung der jetzigen Aerarialgradsteuer entfallenden Zuschlag; V. der Wassermauthgebühren Moldauzoll) für hie in der Kundmachung der k. l. Fmanz< Landesdirection für Böhmen vom 19. Oktober 1858, Nr. 47001, (Landesregierungsblatt für das Jahr 1858, II. Abtheilung X. Stück Nr. 57) bekannt gemachten Tarife genannten Gegenstände, welche in der Thalfahrt nach Prag gelangen und für Prag bestimmt sind, oder durch Prag weiter befördert werden, dann für Holz, welches auf der Moldau von Prag thalabwärts verschifft oder geflößt wird, oder auf der Moldau in der Bergfahrt nach Prag gelangt; L. Die der Stadtgemeinde Prag bewilligte Pfla-stermauthgebühr, welche von allen Kaufmannsgütern, die nach Prag ein- oder auch nur durchgeführt werden, von jedem Pferde, oder Befpannungsvieh mit 10 kr. C. M. oder 17 V, kr. ö. W. nach dem bisherigen Umfange factijch eingehoben werden wird, endlich ^. die «raschen Wegmauthgebühren bei der Weg. mamhstaUon Prag an den bezeichneten Ein-hebungspunltw jür die Zeit vom 1. Jänner 1875 biS letzten Dezember 1877 im Wege der öffentlichen Versteigerung vereint verpachtet werden wird. D.e Pachtversteigerung findet unter folgenden Modalitäten statt. 1. Die Versteigerung wird am 14. Oktober 18 74, um 9 Uhr vormittags, im Rathssaale der k. k. Finanz-Landesdirection in Prag Nr. 1087 — II abgehalten, bei welcher mündliche und schriftliche Anbote, welche letztere mit einer Stempelmarke von 50 tr. für den Bogen versehen sein müssen, angenommen werden. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pacht-fchilling für die vereinte Verpachtung sämmtlicher Gebühren beträgt 1,372'000 ft., d.i.: Eine Million dreihundert siebzig zweitausend Gulden ö. W. 3. Zur Pachtung wird jedermann zugelassen, welcher nach den bestehenden Gesetzen elgenberech-tigt, zu derlei Geschäften geeignet und d« bedungene Sicherheit zu leisten im stände ist. Sowohl von der Uebernahme als auch von der Fortsetzung der Pachtung sind alle jene Personen unbedingt ausgefchlossen, welche wegen Verbrechen zu einer Strafe verurtheilt wurden. Minderjährige Personen, contractbrüchige Ge-sällspächter und Individuen, welche wegen Schleichhandel oder wegen schwerer GeMsübeltletung gestraft oder auö Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgesprochen wurden, und zwar letztere durch sechs auf den Zeitpunkt der Ueber-tretung, oder wenn dieser mcht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre, werden zur Licitation nicht zugelassen. 4. Wer an der Versteigerung theilnehmen will, hat vor dem Beginne der Verpachtung einen dem zehnten Theile des GesammtausrufSpreises gleichkommenden Betrag in Barem oder in öffentlichen Obligationen, welche nach dem zur Zeit des ErlageS bekannten börscmäßigen Curtzwerthe, in betreff der Staatsanlehensloje vom Jahre 1839, 1854, 1860 nnd 1864 aber nicht über den Nennwerth angenommen werden, zuhanden der Versteigerungs-Commission zu erlegen. Die Pachtlustigen sind gehalten, die zur vorläufigen Caution gewidmeten Obligationen nach Kategorien, Nummern und Nominalwerthen genau zu verzeichnen und das bezügliche Verzeichnis, mit der Unterschrift versehen, nebst den als vorläufige Caution gewidmeten Wertheffecten beizubringen. Es ist gestattet, diese vorläufige Caution bei einer k. k. Staatskasse oder bei einem k. t. Ge^ fällsamte zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Kasse, welche die vorläufige Caution in Empfang genommen hat, der Versteigerungs-Commission zu übergeben ist. Den bisherigen Pächtern der prager Linien-Verzehrungssteuer wird, wenn sie mit keinem Pachtrückstande aushasten, gestattet, statt einer neuen vorläufigen Caution die notariell legalisierte Erklärung beizubringen, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig als Fortfetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. 5. Die Genehmigung des Versteigerungsactes steht dem k. k. Finanzministerium mit dem Vorbehalte zu, die Pachtung ohne Rücksicht auf das erzielte Bestdot jenem Offerenten zuzuerkennen, welcher mit Rücksicht auf seine persönlichen oder sonstige Verhältnisse als der geeignetste erscheint. Bei gleichem mündlichen und schriftlichen Anbote wird unbeschadet des dem k. t. Finanzministerium reservierten Vorbehaltes dem mündlichen, unter gleichen schriftlichen Anboten jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine von der Licitations-Commission sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. 6. Nach geschlossener Licitation wird kein nach träglicher Anbot angenommen. 7. Bei schriftlichen Anboten ist überdies noch folgendes zu beobachten: a) Dieselben müssen bis zum 13. Oktober 1874, mittags 12 Uhr, bei der t. k. Finanzlandes- Direction in Prag versiegelt eingebracht, <ön nen aber auch vor Beginn der mündlichen Versteigerung der Licitations Comnnfsion übergeben werden. Später eingebrachte Offerte werden nicht berücksichtigt. k) Schriftliche Offerte müssen das Object, auf welches geboten wird, dann den angebotenen Betrag in Zahlen und Buchstaben genau aus' drücken und sind vom Offerenten mit M< und Zunamen, unter Beifügung des Cham-ters und Wohnortes, eigenhändig zu unterzeichnen. Kundmachung vom September 1874, "Z-fchriebene Pachtung der prager Linienverzehl" ^ steuer, und der damit zusammenhängeuoen ^ dühren, namentlich deö Moldauzolles, der 6"^^ prager Wegmaulh und städtischen Pflaster ^ für die Zeit vom 1. Jänner 1875 bis letzten ^ zember 187? den Iahrespachtfchilling von .'' ^ ... kr. (mit Ziffern), das ist ... - - ; ich . . . Kreuzer ö. W. (mit Buchstaben), "" ^all erkläre, daß mir die EontractsbedingungeN 3 ^ bekannt sind und ich mich denselben uno unterwerfe. , ^ O^ Als Vadium lege ich im Anschlüsse oe» . trag von ..... ft. ... kr., das ist - ' ^ (mit Buchstaben) bei, (oder) lege ich nach! ^ ^s Werthpapiere im Betrage von > « ' ' ' ^ le^ ist ... . (in Buchstaben auszudrücken), " ^ ich die Kassequittuug der k. l. . - - ' " erlegte Vadium bei. am......1874. ^ gdel (iigtnhtwdigc Unterschrift 2H"° Von Außen. All' (Nebst der Adresse an die k. k. Ft"«"-desdirection in Prag.) Offert MUtl für diePachtung der prager Linienverzeh"wU ^ und den damit zusammenhängenden G^" ^ Prag, am 19. September 1874.