Sammlung d er Formularien für Friedensrichter, deren Greffiers und Huifsiers. Zusammengetra gen aus den besten Kommentaren der Civil-Procedur von v. A. P. Laibach, bey Joseph Sassenberg, Pächter -er Edel bon Kleinmayer'schen Buchdruckerey, '1 orosscEr »«o« V o r e rinne run g an die Herren Friedensrichter. ^»^cr Hauptgrund, der mich veranlaßte diese Formu- larien zu sammeln und sie in Druck zu geben, war kein anderer als der, eine gleichartige Amtirung un¬ ter den Friedensrichtern zu bewirken. Die meisten von Ihnen waren viele Jahre Iustitzbeamte; als solchen würde cs einem jeden von Ihnen mehr oder weniger leicht seyn, sich abermal in die neue französische Ge-> richtsordnung zu fügen; die Zeit würde ungezweifelt auch das bey Ihnen hervorbringen, was sie bisher den Ortsgerichten waren. Allein auf diese dürfen wir uns nicht verlaßen, so wenig als auf die ange¬ nommene Maxime vieler, daß mit dem Amtskleide auch die Wissenschaft kömmt. Wir sind in der Physik schen und moralischen Nothwendigkeit in dieser Stunde, in diesem Augenblicke unser Amt zu bandeln, aff¬ in eben dieser Nothwcndigkeit «ns Hiezu die HülfK- mittel zu verschaffen. A s IV Ich weiß es, daß ftder von Ihnen das Drin¬ gende derselben einsehen wird; aber — ob es in seiner Macht sieht, derselben abzuhelfen, ist eine andere Frage, die sich ein jeder am beßten zu beant¬ worten wissen wird. Dieses war die Veranlassung, die mich auf den Gedanken brachte, diese Formeln, weil es nun entschieden isi, daß wir nach Forweln arbeiten müssen, zu sammeln, und Ihnen solche mit- zuthciken. Der Zufall wollte es, daß ich früher einige Kommentaren unserer gegenwärtigen Procedur in die Hände bekam, daß mir mehrere meiner Freunde in -er Übersetzung Hülfe leisteten, und so früher in den Stand gesetzt wurde, in friedensrichterlichen Ge¬ schälten zu handeln. Ich bin aber doch weit entfernt zu wähnen, daß die Muster, die ich anführen werde, gerade die be߬ ten und unfehlbarsten seyn sollen, das Gesetz ist meiner Meinung nach, das unfehlbarste Formulare- und man darf ersteres doch nie so einkleiden, daß es uns ganz verschwindet. Uiberdiß bin ich der Mei¬ nung, daß viele Formeln, besonders bcy Versiegelun¬ gen, Entsieglung, Inventursvornahmen und jener, die in diese Materie einschlagen, bey uns besonders auf dem Lande, schwer in Anwendung gebracht werden. Hierüber werden wir uns wohl selbst Formeln erschaf- v sni müssen; so z. B. wird der Verbalprozeß über Siegelanerkennung und jenerdes Inventariums immer nur einen Akt bilden, nachdem mit dem Decrete vom Zo. September i8n die Inventuren den Friedens¬ gerichten zugewiesen worden sind, was in Frankreich anders ist. Ich werde hierüber ein eigenes Muster lie¬ fern, jedoch auch jene nicht beseitigen, die der Civil-Pro- cedur gemäß getrennet erscheinen. Wenn der Umstand, daß oft eine Siegelanlegnng Statt haben kann, ohne, daß nothwendig dieInventur darauf folgt, nicht zu be¬ fürchten wäre, so wäre es sehr zu wünschen, daß die Sjegelanlegung und die Inventur zu einer und der näm¬ lichen Zeit von dem Friedensrichter vorgenommen wer¬ den könnte; hiedurch würde dem Friedensrichter nicht nur viel an der Zeit, und dcnPartheyen mehrere unnoth- wendige Taxen erspart, sondern ersterer auch sicherer seyn, daß er seine Gebühr oder baare Auslagen leich¬ ter einbringt. Auf was soll ich bey einem Landmanne dieSiegel anlegen? Wenn er eine Kleidertruhen hat, und einige Urkunden, so werde ich diese unter Siegel thun ; aber mancher hat auch diese nicht. Doch wir ha« ien hierüber nicht zu entscheiden. Außer meinen ersten Grund ist aych einer davon der, daß hiedurch Ihnen mehrere kostspielige Werke entbehrlich gemacht werden. Diese Formularien sind gesammelt worden aus Oelsxortk, Ie?3§6, ?rsa- tioien, Müller, Keil, und noch einigen andern Uu° VI benannten ,' besonders ans den erster». Sollten aber demungeachtet noch einige übersehen worden seyn, so werde ich mir es zu einem besondern Freundschafes- siücke anrechnen, wenn mir einer von den Hxn. Frie¬ densrichtern eine Lucke anzeigt; ich werde dann nicht säume", sie auszufüllcn, wenn ich anders cs zu thun vermögend seyn werde. Was die Abteilung betrift, so denke ich folgende fünf zu machen, und in der ersten die Formeln der Civil-Prveedur vor dem Friedcnsgerichte, bis zur Zu« siellung des Urtheils, wie sie auf einander folgen, und ohne Unterscheidung in wessen Geschäft sie ein¬ schlagen, aufzuführen; in der zweyten, den Exeku- tivnsprozeß, den der Hnssier auf sich hat, aber doch immer unter der Aufsicht des Friedensrichters geführt werden muß, weil man doch vom erster» keine Ge- setzkenntniß tzoraussetzen kann, darzustellen. An die¬ ser werde ich zugleich eine Formel eines alten gericht¬ lichen Vergleichs, oder eines von einem vorigen Ärtsgerichte gesprochenen Urtheiles, welcher oder welches in die Competenz des Friedensgerichts fällt, und daher auch von dem Friedensrichter exekutorisch erklärt werden könne, nach der Art, wie solcher oder solches von dem Civil-Tribunale exekutorisch erklärt wird, geben; in der dritten werde ich die Formeln, die in den Familienrath einfchlagen; in der vierten jene über die Siegelanlegung, Anerkennung derselben, vik -mid Jnventarien, so wie über die Niederlegung der Testamente re.; endlich in der fünften / die möglichen Muster über Polizey-Gegenstände und der ersten An¬ der Deliete oder Verbrechen anführen.' Den Anhang soll die Uiberfetzung Les kaiserlichen DeereteS vom >8. Juni i8n über die Taxen machen. Bey je¬ dem dieser Muster soll Les Artikels der Civil-oder Cri- minal - Procedur, oder des Civilgesetzbuches, so wie LeS . Comentarß, aus welchen es genommen worden, Er¬ wähnung geschehen, um hiedurch nicht nur die An¬ wendung Les Gesetzes zu zeigen, sondern auch jenen, die die Werke, aus welchen die Formeln gehoben wur¬ den , besitzen, die Uiberzeugung ihrer Aechtheit zu ge¬ wahren. Endlich kann ich nicht unberührt lassen, daß ich mittels Schreibens unsers Herrn Generals Ju- stitz-Commissairs, Neichsbaron von Coffinhal und Mitglied der Ehrenlegion hiezn authorisiert! und an unfern kaiserlichen Herrn Procurator Les Civil - Tri¬ bunals zu Laibach zur Vorlegung des Manuskriptes angewiesen worden bin. Der thätigc Eifer des letz¬ ter», seine Kenntnisse, das bewiesene Zutrauen und An¬ sehen, in dem er bey der höchsten Behörde steht, wird auch diesen Formeln Ihnen, Herrn Friedensrichter! einen Grad Les Vertrauens abgeminnen. Es soll mir daher aus einer mehrfachen Rücksicht zum besonder» Vergnügen gereichen, den Zweck erreicht zu haben, de» ich mir voraussehte; ja doch nie aus den Auges-- vur gesetzt, daß ich nur säe jene diese Arbeit unternom¬ men, die deren bedürfen, die sie also gerne aufneh- men werden, nicht aber für jene gelehrte Kritiker, de¬ ren ganzes Wissen in der Auffindung fremder Fehler besteht. Laibach am Z<>. Mürz is»-. O. A. P. Erste Abteilung. Civil- Procedur. I^ro. r. Muster einer Citation vor ins Friedensgericht in einem Gegenstände, in dem der Frie¬ densrichter in letzter Instanz sprechen wird, durch den eigentliche» Huisster, abgegeben an die Wohnung. Art. i. und 2. derCivil- Procedur. Jahre Eintausend achthundert und zwölf, am zwanzigsten März, habe ich Franz Schönberg r>ud Patents Nro. io. Journals Nro. >>. für das lau¬ fende Jahr patentisirter Audienz Huisster des Frie¬ densgerichts im Canton Laibach intrs muros, im Gemeinde - ^.rronellsskinent Laibach, Districkte Laibach, wohnhaft alldort am Platze Nro. 240 auf Ansuchen des Herrn Joseph Keil, bürgerlichen und Nro. 20. Journal Nro. ZF. für dieses Jahr paten- tistrten Handelsmann zu Laibach, wohnhaft daselbst in seinem eigenen Hause am neuen Markte «ud Nro. 290. den Herrn Nikolaus Höß, vormaligen Beam¬ ten, nun ohne Patent, zu Laibach in der St. Ja¬ kobsgasse Nro. -FL. wohnhaft, vorgeladen, um am 10 drey und zwanzigsten nämlichen Monats , laufenden Jahrs, Morgens um zehn Uhr in der Audienz des Friedensrichters ses besagten Cantons Laibach inticr rnuroz, welche 'am Platze Nro. l. gehalten werden wird, zu erscheinen, und auf des Klägers Anforde¬ rungen Antwort zu geben, welche darin bestehen, daß gedachter Herr Nikolaus Höß' durch einen Spruch in letzter Instanz verurtheilet wcdden möge, ihm die Summe von achtzig Frgnks, samt den rückständigen Zinsen zu bezahlen, die er laut Scheins vom dry- ßigsten November vorigen Jahrs, welcher von ihm durchaus eigenhändig geschrieben und von Herrn D. N. hiesigen ösfentliwen Notaire als Zeuge unterschrie- Len ist, nebst Vergütung der Rcchtskösten. Die Abschrift der hier bcygefügten Citation habe ich, der unterzeichnete Huissier, dem Herrn Nikolaus Höß in seiner Wohnung zugestellt, indem ich mit ihm persönlich gesprochen habe. Im Jahre, Mouathe und Lage wie oben. Die Kosten die-'er Vorla¬ dung sind 6 Fr. 6z Cent: Unterzeichnet: Franz Schönberg, Huissier. Trift der Huissier die Person, welche er citiren soll , in ihrer Wohnung nicht selbst an, so übergicbt er die Abschrift der Citation jemanden von den Haus¬ leuten z. B der Frau, einem erwachsenen Sohne, oder Bedienten; nur muß dieses jedesmahl bemerkt werden. Die Insinuationsfvrmcl wird dann so lauten : Die Abschrift der hier beygefügten Citation habe ich der unterzeichnete Huissier dem Herrn N N. in seiner Wohnung insinuirt vermittelst Einhändigung M eine Frau, die mir sagte: sie wäre die Gemahlin r i desselben. Am zwanzigsten März Eintausend acht Hundert und zwölf. Die Kosten dieser Citation find 6 Frank 65 Cent. Franz Schönberg, Hu Wer. Das Original wird dann einregistnrt. Einregistrirt zu Laibach den 2>. Mär; 1812. Nro. .2. Ern anderes Muster einer ähnlichen Citation. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den drey und zwanzigsten März, habe ich Karl H. Huissier des Friedensgerichts von H— daselbst wohn¬ haft in der Straße I— (oder Gaffe I—) Haus Nro -- und patentilirt für das laufende Jahr suü Nro. . . Journalszahl. . . auf Anstehen des Hrn. Joseph K. . . Spezcreyhändlers sud Nro. . . . pa- tcntisirt und wohnhaft zu H. . . in der Gasse. . . Nro... dem Hrn. Leonh L. Unternehmer von Bau¬ werken in H. . . wohnhaft in seinem eigenen Hau¬ se, in der Straße . . . Nro. . . in seiner Wohnung eine Vorladung zugestellt, um den fünf und zwan¬ zigsten d. M. Morgens um zehn Uhr in der Audienz des Friedensgerichts von H. . . oder in dem gewöhnlichen Sitzungssaale vor dem Friedensrichter von H. . . welcher dermalen seine Sitzung zu . . . hält, zu er¬ scheinen, und auf das Gesuch des Klägers zu antwor« 12 ten, welches dahin zielt, daß der besagte Hr. Leonhard L. . , durch ein Urtheil, und zwar in letzter Instanz, zur Zahlung der Summe von vierzig Franks, die er dem Herrn Joseph K. . . für eine vor zwey Mona- then geschehene Lieferung von fünfPfund Zucker schul¬ dig geworden ist, so wie zur Zahlung der Zinsen, vom Lage der Vorladung an, und in die Prozeßkvsten verurtheilet werde. Die Abschrift vorstehender Ladung habe ich in der Wohnung des Herrn Leonhard L. abgegeben, und die¬ selbe einer Weibsperson zurückgclassen, die—wie sie mir versicherte —das Stubenmädchen der Gattin» des Beklagten ist. Die Kosten dieser Vorla¬ dung sind 7. Fr. Lv. Cent. Karl G. Huisster des Friedensgerichts von H. Einregistrirt zu... den 24. Mär; 1812. Unterzetchnet: Der Receveur . . . Mo. Z. Muster einer Citation vor dem Friedensrichter des Orts. wo der streitige Gegenstand liegt, und zwar nicht an das Domicil des Beklagten, sondern wo er angetroffen wird. Art. Z. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, Len drey und zwanzigsten März, habe ich Joseph A. . . «ud Nro. y. Journals Nro- 12. für das laufende Jahr patentisirter Huisster des Friedensgerichts zu '3 Laibach extra muros, im Distrikte Laibach/ wahr, haft daselbst am alten Markte Nro. 40. ans Ansu¬ chen des Anton N. Grundbesitzers, und wohnhaft zu E. ... Haus Nro... im Gemeind-Arrondissement D.... im Kanton Stein, Distrikte Laibach, dem Mathias E.. - Proprictair, und wohnhaft zu F .. Haus Nro... in der Gemeinde G. . . im nämlichen Distrikte, eine Abschrift gegenwärtiger Citation zu¬ gestellt, um am sieben und zwanzigsten dieses Monats und Jahrs Morgens um neun Uhr vor dem oberwahn- ten Frsidcnsgerichte, welches dermalen zu Laibach am Platze Nro... im ersten Stocke seine Sitzungen hält, zu erscheinen, und auf die Anspruch- des Requiren¬ ten zu antworten, welche dahin gehen: Erstens, das gedachter Mathias E... mittelst eines Urtheils, welches der Appellation ungeachtet provisorisch vollstreckt werden wird, schuldig erkannt werden möge, binnen acht Tagen einen Graben wie¬ der auszuraumen, den er vor sechs Wocheu zuge- wvrfcn, welcher.... breit .... tief. . . lang, eine Strecke Baufeldes von drei; Seiten, im Flächen¬ inhalte von . . . begränzt. die dem Requirenten zu¬ gehörig , in der eben erwähnten Gemeinde, zwischen den Anlheilen des Vinzenz M. Grundbesitzers zu F. Haus Nro. . - und jenen des Bernard F. gleichen Grundbesitzers zu F. Haus Nro. . . gelegen ist. Zweytens, daß wenn der genannte Mathias E. den Graben binnen der obigen Frist nicht wieder Her¬ stellen sollte, der Requirent berechtiget seyn soll, sol¬ chen auf Kosten des E- wieder aufrichtcn zu lassen, welcher letzterer dann verbunden seyn sollte, den Ko¬ stenbetrag datür dem erstcrn zu erstatten, und zwar auf die bloßen Quittungen der Arbeitsleute. Drittens, daß ferner Mathias E. auch verur« theiltt werde , dem Requirenten zwey Hundert FraM 14 als Entschädigung für dm Schaden zu bezahlen, welcher ihm durch das Vieh an seinem Kleefelde seit der Zeit zugefügt worden, als der Graben zugeworfen worden ist, welchen Schaden er allenfalls auch durch Kunst¬ verständige schätzen zu lassen, sich erbiethet. Viertens, endlich derselbe die Zinsen hievon vom Lage der Citation an gerechnet, bezahle, und sämmt- liche Unkosten erstatte. Die Abschrift von vorstehender Citation habe ich dem Mathias E. cingehändiget, indem ich ihn auf dem Markteplatze zu Laibach antraf, und mit ihm dießfalls persönlich gesprochen habe. Der Kostenbetrag dieser Vor¬ ladung ist Fr: Cent. Joseph N., Huissier. Eiuregistrit zu Laibach den 2Zstea Mar; -812. Der Receveur N. Mo- 4. Lin anderes Musier in einer Lcsitzsache. Art. Z. und 2Z. ^m Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, am vier und zwanzigsten März, habe ich Johann A. ordentlicher, sut» Nro. io, für das lebende Jahr 'F patentisirter Huissiier des Friedensgerichts zu K.; wohnhaft daselbst in der . . Gasse, Nro. 5./auf das Gesuch des Gastwirths Alexis Bennesch zu K., wohnhaft in der S- Annagasse Nro. L. im Gemeind- arondifsement K. Distriete (oder Departement) von L. den Schlosser Jakob Doll/ sud Nro- za. für dieses Jahr patentjsirter Gewerbsmann/ ebenfalls zu K. wohnhaft / in der nämlichen Gasse / Nro. 6., vor- geladen, am sieben und zwanzigsten des laufenden Monats März um eilf Uhr Morgens in der Au» dienz des Friedensrichters, welche zu K.. in der Gasse.. Nro 6., im ersten Stocke, gehalten werden wird, zu erscheinen, um verurtheilet zu werden, mit der Stöhrung im ausschließlichen Gebrauche eines Hofes bey dem in der Gasse . . Nr. F. liegen¬ den Hause inne zu halten, in dessen ruhigen und nicht prekären Besitze sich der Implorant ftit meh¬ reren Jahre» sowohl selbst, als durch seine Fami« lienvorgänger befunden hat; daß dem zu Folge der Citirte gehalten sey, die in dem besagten Hofe ge¬ legten Materialien und Gerätschaften, wenn sie nicht auf seine Kosten weggeschasst werden sollen, wegzunehmen, und daß besagter Herr Jakob Doll, wegen der bisher unternommenen Stöhrung verur¬ theilet werde, dem Kläger als Schadenersatz die Summe von sechs hundert Franken zu bezahlen. Die Copei der vorstehenden Citation habe ich der unterzeichnete Huisser dem Herrn Jakob Doll m seiner Wohnung, indem ich mit ihm persönlich sprach, Zugestellt. Am vier und zwanzigsten März >812. Der Kostenbetrag dieses Akts ist acht Frank. Marm A,, Hmssietr ,6 Einregistrirt zu K. den 26. März >812. Fach .. Seite . . Band . . empfangen Ein Frank. Der Receveur. N. N. Nro. 5. Muster einer Litation wegen einer Wald- besitzsiöhrung. Art. Z. Civil- Procedur. Im Jahre Tausend acht Hundert zwölf am vier und zwanzigsten März, habe ich Joseph M. sutr Nro. für das lausende Jahr patentisirter Hussier des Friedensgerichts des Kantons Laibach extra, inuros, wohnhaft zu Laibach auf der St. Peters- vorstadt Nro. 14». auf Ansuchen des Peter Ogriß, Grundbesitzer und wohnhaft zu Weßnitz Nro. 2. in der Mairie Dobrujne, im Distrikte Laibach, dem Valentin Koman , vul§o per kcknreä, Grundbe¬ sitzers und wohnhaft auch zu Weßnitz Nro. -o. in derselben Gemeinde im nämlichen Distrikte die Ab¬ schrift gegenwärtiger Vorladung'zugestellt, um den sieben und zwanzigsten dieses Monats und Jahrs Morgens um acht Uhr in der Audienz des obgedach¬ ten Friedensgerichts, welches zu Lcnbach am Platze Nro. 2Z7. im ersten Stocke seine Sitzung hält, zu erscheinen, und auf die Ansprüche des Klägers zu antworten, die dahin gehen, daß Valentin Koman durch einen Spruch, welcher der Appellation unbe- 1 < r t u z r c i / a a a >- n ^s ;e ia m e- >7 schadet provisorisch vollstreckt werden wird, schuldig erkannt werde, den Requinnten im ungestöhrten Be¬ sitze seines, in der gedachten Gemeinde, in dem Wal¬ de v. seien 1^86 , zwischen den Äntheilen des Blasius Sebetz, Grundbesitzer und wohnhaft zu S. Nro. 4. und des Michael Stern, Grundbesitzers und wohnhaft ebendort Nro. 5. liegenden Waldtheiles zu lassen, in welchen er sich durck mehrere Jahre chon der vor vier Tagen vvrgefallenen Turbativn zurück¬ gerechnet, durch sich selbst und nicht birtweise. be¬ funden, daß dem zu Folge der citirte Komanu schuldig sey, die in dem gedachten Waldantheile ab- gesällten vier Vuchbäumc liegen zu lassen, wegen der hiedurch verübten Beschädigung und Stöhrung aber verurtheilet werde dem Kläger nicht nur als Scha- denersatz die Summe von vier Hundert Franken zu bezahlen, sondern ihm auch die Rechts-und Reisekosten zu ersetzen. Die Copei der vorstehenden Citation habe ich der unterzeichnete Huissier, nachdem ich weder den Vallentin Kvmann (Art. 4.) noch sonst jemand zu Hau¬ se fand, um ihm die Abschrift der jetzigen Ausfer¬ tigung einzuhändigen dem Herrn Maire zu Dobruine übergeben welcher mir das Original vssirt hat- Ge¬ schehen den vier und zwanzigsten März Tausend acht Hundert und zwölf Diese Vorladung kostet zehen Frank Joseph M., Huissier. Wir der Maire derGemeinde von Dobruine, haben dieses Orginal gesehen, wovon uns eine Abschrift hin¬ terlassen worden ist. Geschehen zu Kaltenbrun am vier und zwanzigsten Märr, Tausend acht Hundert und zwölf. W. B-, Maire. Einregistrirt zu L. B 13 Mo- 6 Muster einer Citation, wegen Urbarsausstänben. Im Jahre Tausend acht Hundert und zwölf, am Vier und zwanzigsten März, habe ich Joseph M., mit Nro. io. für dieses Jahr patentisirter Audienz- Huissier des Friedensgerichts des Cantons L. wohn» haft zu L- am Platze Nro. 1.5. auf Ansuchen des Herrn Heinrich M., Inhaber des Guths N. wohnhaft alldort iu dem Arondiffement O , Districte L., den Michel Kren, Proprietair und wohnhaft zu P- unweit N. Nro. 7. im nemlichen Arrondissement und Districte vorge« laden, den sieben und zwanzigsten dieses Monats lau« senden Jahrs früh um neun Uhr in der Audienz des Friedensrichters von L-, welche dort im gewöhnlichen Audienzsaale im Schloßgebäudegehalten wird, zu er« scheinen, und auf die Forderungen des Hrn. Requiren¬ ten sich zu verantworten, die er dahin stellt; daß Michael Krenn durch einen Spruch, der der Appella¬ tion ungeachtet provisorisch cxequirt werden wird, ver« rirtheilet werde, dem Requirenten fünf und zwanzig Frank im Gelbe zu bezahlen, dann drey Mirling Zinshaber, vier Mirling Forsthaber, eineFuhr Holz, eine Fuhr Heu in Natura, oder nach der Schätzung der Sachverständigen, die man dem Gerichte zu er¬ wählen anheimstellt, abzuliefcrn, welche er im No¬ vember vorigen Jahres zu bezahlen und abzuliefern schuldig gewesen wäre, dieses alles aus dem Grunde, weil der Zitirte diese Leistungen nicht nur bis zum setztverwichenen Herbst genauerfüllt, sondern auch der Requirent bishin durch sich und seine Vorfahren im ruhigen nicht bloß bittewcisen Ausübungsbesitze die¬ ser Rechte war, so wie er dermalen sich noch in der nützlichen Zeit befindet?.daß ferner der Requirirte ix» auch schuldig sey, nicht nur die Zinsen hievon vom Tage der Citation an, sondern auch sämmtliche Un¬ kosten zu bezahlen. Die Abschrift dieser Vorladung habe ich der unter¬ zeichnete Huiffier in der Wohnung des Michael Kren» insinuirt, indem ich mit einem Manne sprach, der mir erklärte, er wäre der Schwiegersohn desselben. Die Kosten dieses Akts sind sieben Frank. Joseph M. Huiffier. - Einregistrirt zu ... Mo. 7. Muster einer Citation durch eine e6clule,die ei . nem andern Huissier aufgetragen wird. Aet. 4. Wir Heinrich N. Friedensrichter des zweyten Be - zirks der Stadt L. zitiren auf Ansuchen des Hern» Johann Bapt. I. bürgerlichen mit Nro. — patenti- sirten Glasschneiders zu L-, wohnhaft in der St. Floriansgasse Nro. 8 dea Herrn Kaufmann Joseph Wilhelm zu L. in der Straße M. Haus Nro Zc>. vor uns Donnerstags den sechs und zwanzigsten dieses Mo¬ nats um eilf Uhr in dem gewöhnlichen Äudienzsaake zu erscheinen, um dem Requirenten zu antworten. Dieser behauptet, dem H. Joseph Wilhelm ein in dieser Stadt in der Herrngaffe gelegenes Haus vermiethet zu ha- B s L ?27 I^ro. 12. Ein ähnliches Muster. Vor uns I. F. Friedensrichter des CnntonS von Lack, Districte Laibach, erschienen Alex Moritz und Franz Skersa beyde aus dem Dorfe V., in der Gemeinde O. dieses Cantons, und erklärten, daß sie sich freywillig vor uns stellen, um über die Rechts¬ sache, über welche sie uneiM wären, ein Urtheil zu erhalten. Die Erschienenen haben übrigens erklärt, daß sie nicht unterschreiben könnten, daher nur wir mit unsern Greffier unterschrieben haben. Zu Lack am acht und zwanzigsten März Eintausend acht Hundert und zwölf. J. F., Friedensrichter. I... Greffier. Nro. rz. Muster eines Audienzblatts, in dem die Qua¬ litäten nicht enthalten, die dann der Greffier bey der Expedition des Urtheils ergänzen muß. Axt. -Z. Lack, in der Audienz des Friedensrich, ters am fünften April Tausend acht Hundert zwölf. 2) In Sachen des Einwohners A. zu B. wider L. Proprietair zu D, xuuato Darlehens v»n siebenzig 28 vier Franken, wird nach Anhörung der Partheyen zu Recht erkannt; daß: Da der Beklagte die Richtigkeit der Forderung eingesteht, seine Gegenforderungen aber durchaus illi¬ quid, und daher dem Art. 1291. des G. B. zu Fol¬ ge nicht zur Compensatio» geeignet sind, er mit die¬ sen Lä 86p3i3tuiL zu verweisen, und dagegen schul¬ dig und verbunden scy, die geständigermasien schul¬ dige» 74 Franken bumen acht Lagen an den Klager zu bezahlen, unter Ersatz der Kosten. Einregistrirt zu K. den J. F- Friedensrichter. N. F-, Greffier. d) In Sachen .. - (wie oben.) In Erwägung, daß Beklagter die Richtigkeit der Forderung in Abrede stellt, Klager sich aber auf Papiere bezieht, aus denen die Nichtigkeit derselbe» hervorgchcn soll. Erkennt das Friedensgericht: Das Klager in der nächsten Audienz den . . . April die Beweißstuckc zu produciren, und darnach rechtliches Erkcnntniß zu erwarten habe. Einregistrirt zu K. den Unterschriften wie oben. (In solchen Fällen, und wenn allenfalls dem Aussprüche des Friedensrichters nicht gleich Genüge geleistet werden sollte, muß sich der Greffier, dem die Expedition des Urtheils obliegt, entweder de» ganzen Dortrag der Partheyen Lclnotiren, oder aber in seinem Gedächtnisse behalten. Weil aber- 29 das Letztere in Fallen, wo mehrere Partheyen in einer Audienz vorgcnvmmen werden, nickt leicht möglich ist, so ist es immer am räthlichsten, Mnn der Frie¬ densrichter die Urtheile in das Audienzblatt so voll¬ ständig aufnehmcn läßt, daß der Greffier bey der Expedition derselben, nur die Eingangs - und Schlu߬ formel beyzusetzen nothwendig hat; cs wäre über- flüßig zu erklären, was man unter Qualitäten ver¬ steht. Art. -42. der Proced. Civil, eben so, daß die Audienzblätter innerhalb der bestimmten Zeit einre- gistrirt werden muffen.) Rro. 14. Muster eines Audienzblatts, in dem die vorer¬ wähnten Qualitäten enthalten sind. Friedcnsgericht zu K. den zehnten April Eintausend acht Hundert und zwvls. In der Rechtssache zwischen Adam Weiß, Pro-, prietair und wohnhaft zu K., Arrondissement L., Di- stricts L., Kläger nach Ausweiß der Citation vom sechsten dieses, dahin, daß Joseph Pesdirz, Grund¬ besitzer und wohnhaft zu M. Nro. 9 in dem Arrondis¬ sement N- Distrikts L Lurch ein Urtheil in letzter In¬ stanz schuldig erkannt werde, ihm jene siebzig Frank zu bezahlen, die er ihm laut Schuldscheins vom zwan¬ zigsten, cinregistrirt vom dreysigsten Jäner d. I. schul¬ dig ist, samt Zinsen und Rechtskösten. Kläger erschien auf einer Seite persönlich uM stellt sein Begehren nach Inhalt der Citation. Z» Beklagter, gleichfalls persönlich gegenwärtig, er¬ kennt zwar den Schuldschein vom ... bemerkt aber baß: Was das Faktische betrift, so ist der Beklagte dem Kläger . . . Die Rechtsfrage ist, ob die eingewendete Com¬ pensatio» Statt haben könne? In Anbetracht, daß die Forderung des Klägers liquid, jene des Beklagten aber illiquid ist, folglich nach dem Art. 1291. des G. B- re. Erkennen wir Friedensrichter re. Lko. 15. Ein anderes Muster nach In der Rechtssache — zwischen David R. Klein- schmid in der Straffe S- der Vorstadt St. Andre Nro. 170. nach Ausweiß der Citation unsers Huis, sier vom zwanzigsten März d. I. als Kläger, welcher auf einer Seite in Person erschienen; und den Ju¬ lius H. Weingärtner zu I. in der Gemeinde L., für welchen der Krämer Nikolaus B wohnhaft zu C. in der Gasse D. Nro. 7. mit hinreichender Vollmacht versehen, sich einfand. Der Kläger verlangte in Gemäßheit seiner Ci¬ tation , daß die Schrift und Unterschrift eines Schuld, scheins pr. achtzig Frank, welchen Julius H den zweytcn des letztverflvssenen Septembers ausgestellt -er unter den dritten des nemlichen Monats auf sei» Al nen Grund intabulirt, aber am letzten Februar dieses Jahrs als dem Verfallstage nicht bezahlt worden, für anerkannt angenommen werden möge, folglich H. verurteilet werde, ihm die benannte Summe von achtzig Frank mit den Zinsen vom Tage der Citation und Rechtesten zu bezahlen. Der Bevollmächtigte des H. erkannte zwar die Richtigkeit des Schuldscheins an, bemerkte aber, daß nur widrige Umstande ihn hinderten , sogleich zu be- zahlen; er erbath sich also eine Frist von 4 Monaten. So viel das Faktum detrift, so ist der Schuld¬ schein von H. zum beßten des N. unterschrieben und schon lällig. Was den Rechtspunct betrifft, so kommt es da« rum an, ob ein Schuldner, der die Schuld an¬ erkannt hat, nicht verurteilt werden müsse, oder ob man ihm eine Zahlungsfrist verstauen könne? An Erwägung, daß der streitige Schuldschein freywillig anerkannt ist; daß die Justitz dem redli¬ chen Schuldner zu Hülfe kommen, und ihm Raum zur Zahlung gönnen könne; daß aber die Frist von vier Monathen welche der Beklagte verlangt, für eine so geringfügige Summe zu langwierig sey: Erkennen wir Friedensrichter in letzter Instanz, und sprechen, daß die Schrift und Unterschrift des Schuldscheins für anerkannt zu halten; verurtei¬ len folglich den H., die Summe von achtzig Fran¬ ken an N. zu bezahlen, nebst Zinsen von der Zeit der erhobenen Klage anzurechnen; inzwischen bewil¬ ligen wir dem H. eine Frist von zwey Monathen um die Schuld in zwey Terminen von Monat zu Monat zu tilgen. Sollte derselbe den ersten Ter¬ min nicht zuhalten, so soll die Frist sogleich als er¬ loschen angesehen werden. A2 Zugleich verurtheilen wir ten H. in die Kosten, welche auf > o Frank liquidirr sind. Erkannt zu L. am acht und zwanzigsten März im Jahre Ein¬ tausend acht Huundert und zwölf. D. L. Friedensrichter. N. Greffier. (Diese Audienzen, die an einem Tage nach ein¬ ander abgehalten werden, können auf den Stempel¬ bögen auch nach einander eingetragen, nur muß nach jedem Urthcile ein leerer Raum für die Einregistri- rung gelassen werden.) Nro. i6. Muster eines' cvntradictorischen Uttheils (nach dem Praeticien) mit der Eingangs - und Schlußformel. Napoleon, durch die Gnade Gottes, und die Constitutionen des Reichs Kaiser der Franzosen, König von Italien , Beschützer des Rheinischen Bun¬ des , Vermittler des Schweitzcrbundes re. Machen kund: Daß das Friedensgericht zu K., im Distrikte L. folgendes Urtheil erlassen: In der Rechtssache, zwischen Herrn Klaudius Baran, Inhaber von . . wohnhaft alldort in der Ge¬ meinde . . Distrikts L. Kläger nach Ausweiß der Ci- tativu vom letzten, ein und dreyßigsten März dieses ZZ Jahrs dahin, daß Herr Stephan Muller, Pächter von . . wohnhaft alldort, verurteilet werden möge, ihm die Summe von zehn tausend Franken zu be¬ zahlen , für die durch ihn geschehenen Derschl'mme- rungen am Landgute . . . welches gelegen ist in der Gemeinde (Comune) von . . . Distrikte L, welches derselbe seit mehreren Jahren in Pacht hat. Herr Baran erschien durch seiuen Bevollmäch¬ tigten, Herrn Morel einer Seits. Und Herr Stephan Müller, von . . . Beklagter erschien in Person und wendete ein: Daß keine Verschlimmerungen geschehen, daß die Grundstücke und Gebäude noch im nämlichen Zu¬ stande wären, als er sic bey seinem Antritte gefun¬ den; daß er sich außerdem anheischig mache, am Ende seiner Pachtung alles in dem Stande zurück« zulasten, als er es übernommen hat. Wir der Friedensrichter: In Anbetracht, daß das Anerbieten des Be¬ klagten, wenn er die Pachtung verließe, alles in gutem Stande zurück zu lassen, ihn wenigstens wäh¬ rend der Dauer der Pachtzeit gegen alle Ansprüche von Seite des Klägers sichern muß. Weisen daher den Herrn Baran mit seiner Kla¬ ge für jetzt ab, vorbehältlich seiner Ansprüche, wenn der Fall eir.treten würde, und bis dahin solche Vor- sichts - und Sicherheitsmaaßregekn zu nehmen, welche er der Sache angemeßen hält. Verurteilen auch besagten Baran in die Rechts- kösten, welche auf die Summe von vierzig Franke»» liquidiret worden, E 24 Gesprochen in erster Instanz von uns I.F./ Frie¬ densrichter des Cantons von K., im Distrikte L., am sechsten April im Jahre Eintausend acht hundert und Zwölf. Unterschriften: Ignatz F., Friedensrichter. N. S-/ Greffier. Einregistrirt zu K. am achten April 1812. Band . . . Seite . . . empfangen . . . Frank . . Lent. Der Receveur N. N. Wir befehlen und gebicthen allen Huissiers auf Vorzeigung dieses, gegenwärtiges Urtheil in Voll¬ zug zu bringen, unfern General - Procuratoren, und unfern Prvkuratoren der Tribunale Hand darauf zu -alten, allen Befehlshabern und Officieren der öf¬ fentlichen Macht Assistenz zu leisten, wenn sie dazu gehörig und gesetzmäßig requiriret werden. Für gleichlautende Abschriften Der Greffe des Friedensgerichts N. (Hieraus ist zu sehen, das der Friedensrichter das Urtheil nur im Audienzblatte unterschreibt, daß Ley der Expedition der Grefficr nach Voraussetzung der gesetzlichen Einqangsformel das ganze Audienz- Llatt bis zur Unterschrift des Receveurs in Abschrift nimmt, dann hierauf die executorische Formel bey- setzt, und sich für gleichlautende Abschriften allein unterfertigt. Auch versiebt es sich von selbst, daß Las Urtheil in solcher Form der Parthey erst dann Z5 hinausgegeben und durch den Huissier dem Gegner insinuirt wird/ wenn cs von ersteren verlangt wird: Die Expedition der Urtheile Key Friedensgerichten wird nicht einregistrirt, wie dieß beyder ersten In« stanz der Fall ist, wohl aber muß die Insinuation des Huissier, als ein neuer Akt einregistrirt werden. Spater wird noch ein Muster eines Urtheils ange¬ führt, und zwar mit der Insinuationsformel, und der Einrcgjsirirung derselben. Mo. i/, Muster eines Urtheils wegen Inkompetenz des Richters. Zwischen Georg Regger, Grundbesitzer und wohn» haft zu. . in der Mairie -.. Distrikts . .. Kläger, nach Ausweiß der Citation vom vier und zwanzig, sten Marz l I. dahin, daß ihm Melchior Finger, Grundbesitzer zu . - - in der Mairie ... im näm¬ lichen Distrikte, achtzig fünf Franken sammt Zinsen bezahle, die er ihm seit zwanzigsten April tausend acht hundert und zehn, schuldet mit Verurtheilung in die Rcchtskösien Georg Regger erschien persönlich und stellte sein Begehren in Gem Weit seiner Vorladung. Beklagter Melchior Finger gleichfalls persönlich anwesend, wendet ein, daß es nicht wahr sey, daK er dem Kläger aus dem unter dem zwanzigsten Aprjf Tausend acht Hundert und zchn^ mit ihm geschloße¬ nen Honiahqndel noch achtzig fünf Franken schuldig C 8 Z6 sey, indem Kläger den Honig viel später geliefert Kade, als er es hätte thun sollen, und in der Zwi¬ schenzeit der Honig gefallen, er auch diesen Scha¬ den wirklich über sich genommen hat. Das Factum besteht darin», daß Georg Negger vem Melchior Finger im April tausend acht hundert und zehn, in Folge eines zwischen ihnen bestandenen Einverständnißes Honig geliefert, denn letzterer wieder weiter verhandelt habe. Die Rechtsfrage ist nun, ob die Entscheidung Aber diesen Gegenstand diesem Gerichte zustehe? In Erwägung, daß nach dem Art: 17 und 18. des Handlungsgesetzbuches die Friedens-Tribunäle in¬ kompetent sind, um gegenwärtige Klage zu entscheiden; verweisen wir die Sache und die Parthcyen an den rechtmäßigen Richter, um, wie es sich gebührt, Recht zu nehmen. Erkannt von uns J S- Friedens¬ richter des Cantons von .. am acht und zwanzigsten Mär; Eintausend acht Hundert und zwölf. Einregistrjrt zu K. . . den. J. S. Friedensrichter. F. Grefsier. Nro. 18. Muster eines Unheiles, welches den Akt einer Erkläruug enthält, daß eine der Partheyen die Klage wegen verfälschter Urkunde an¬ stelle!: wolle. Art. 14. der Civil-Proced. ^n Sachen des A. wohnhaft zu .. . Klägers nach Ausweiß der Citation vom vier und zwan¬ zigsten März l. I. dahin, daß B. verurtheilet werden möge, ihm die laut gebührend einregisirirtm 37 len Schuldscheins unter Mivat-Unterschrift vom dreisigsten Iäner d. I. schuldige Summe von . . . zu bezahlen; in Person erschienen auf einer; und des B. Beklagten ebenfalls in Person erschienen auf der andern Seite; welcher um Abweisung der Sache gebeten, aus dem Grunde, weil die unter den prv- duzirten Schuldschein gesetzte ^Unterschrift nicht von ihm sey, er deswegen die Klage wegen Verfälschung gegen den Schuldschein, «»stellen wolle, wenn der Kläger darauf beharre, sich dessen zu bedienen; und da der A. replicirt, daß, weil die Unterschrift wirklich die des Beklagten sey, er davon Gebrauch zu machen gedenke. Haben wir Friedensrichter dem Art. -4 der Ci- vil Procedur gemäß dem Beklagten einen Akt über seine Erklärung, daß er Willens sey, gegen obigen Schuldschein die Klage wegen Verfälschung anzustel¬ len, ertheilt; verweisen die Partheyen, um die ge¬ dachte Klage anzustellen, an die Richter, welche darüber zu erkennen haben, und verschieben die Ent¬ scheidung in der Hauptsache bis dahin, daß über das tktsrun erkannt feyn wird. verurtheilen auch den Beklagten in die Kosten. Erkannt zu . . . den acht und zwanzigsten Mar; Eintausend achthundert un- zwölf. Einregistrirt zu K. den . . Ignatz S. Friedensrichter. F. Greffier. Z8 Nro. 19. Muster eines Urtheils über die Abläugnung einer Urkunde. In der Rechtssache des A- Kläger nach Inhalt der Citation von . . . und des B. Beklagten, der gebeten, die Klage an den rechtmäßigen Richter zu verweisen, weil er so wenig die Schrift als dw Un¬ terschrift des producirten Schuldscheines als von ter Hand des B. seines Autors ausgestellt, anerkannt. Haben wir der Friedensrichter dem Art. des Gesetzes gemäß, dem B. einen Akt über seine Er¬ klärung ertheilt, daß er weder die Schrift noch die Unterschrift des Schuldscheines für die des B. anerkenne, verweisen die Partheyen , ihre Klage über die Abläugnung der Schrift auszuführen , an die Rich¬ ter, die darüber zu erkennen haben, und soll dasUr- theil der Instanz wegen Bezahlung des Schuldschei¬ nes bis dahin, daß über die Abläugnung der Schrift erkannt seyn wird, ausgesetzt bleiben; verurtheilen ihn auch des ungeachtet in die bis hieher erwachsenen Kosten. Erkannt zu L. den Einregistrirt zu . . F., Friedensrichter. N-. Greffier. Nro- 20» Muster eines präparatorischcn Urtheils In Sachen des A. Klägers nach Ausweisung der Citation vom sieben und zwanzigsten März Eintausend Zy a^t Hundert und zwölf dahin , das B- schuldig er¬ kannt werde ... in Person erschienen, an einer. . wider den B. Beklagten, für welchen sein Bevoll¬ mächtigter D. zu . . . erschienen, auf der andern Seite; Welcher geantwortet, daß sein Committent B. ihn beauftragt habe, zu sagen, daß die von A. ge¬ forderte Summe theils durch Taglvhn, den er in deS Klägers Arbeit verdient, theils durch andere Sum¬ men, die er ihm zu verschiedenen Zeiten gegeben, getilgt worden sey. Der Kläger erwiedert, daß derTaglohn, wovon D- rede, immer, so wie die Arbeit geschehen, be¬ zahlt worden sey, er ihn folglich nicht in Abrechnung bringen könne. Und Beklagter replicirt, daß, da ihm das letz¬ tere unbekannt sey, er darüber nichts sagen könne, und bey seinem Dortrage bleibe. Verordnen wir Friedensrichter . . . In Erwägung, daß die Partheyen in kscto un¬ einig sind, und der Bevollmächtigte keinen Aufschluß geben kann, der die Zweifel lösen könnte; daß der B. in Perlon vor uns am vierten April l. I. Mor¬ gens um neun Uhr, in unserer Audienz erscheinen, und uns in dieser Rücksicht alle erforderliche Aus¬ kunft geben solle- Erkannt zu ... den ein und dreyßigsten März Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften. . (Als Muster präparatorischer Urtheile kann auch jenes 8ud Nro. iz6. anführt werden. Solche Ur¬ theile werden, wenn sie in Gegenwart der Partheyen, erlassen sind, nicht expedirt werden.) 4c» Rro. 2i. Muster eines interlokutorischen Urtheiles. In Sachen des A. (Namen, Gewerbe, Wohn¬ ort) Klägers, nach Ausweisung der Citation vom sieben und zwanzigsten März l. I. dahin , daß ihm die Bezahlung einer -Summe von . . . als Ent¬ schädigung, welche er für die von B., in dem zu E. liegenden Häuft, welches derselbe seit einem Jahre bewohnt, verursachten Verschlimmerungen recht¬ lich fordern kann, zuerkannt werde; es wollte denn derselbe lieber Werkverständige ernennen, und sich deshalb mit ihm zur Schatzung der Verschlim¬ merungen vereinbaren, und die Summe auf welche die Werkverständigen solche tariren würden, bezahlen. In Person erschienen aus einer Seite zwider den B. (Nahmen, Gewerbe, Wohnort, wie. oben) Beklagter, ebenfalls in Person erschienen: auf der andern Seite, welcher erwiedert: daß er wirklich das Haus des A ein Jaht' hindurch bewohnt, daß aber die Verschlimmerungen, worüber sich dieser beschwere, nicht von ihm berührten , daß er besagtes Haus bey seinen Einzuge in dem Lu stände vorgesun¬ den , als er es wider verlaßen, daß also keine Werk- verständigen ernannt werden könnten, weil diesen der Zustand des Hauses zur Zeit seines Einziehens unbe¬ kannt war, daß er wenigstens ebenfalls das Recht haben würde, sowohl durch Schriften, als durch Zeu¬ gen zu beweisen, in welchem Zustande das Haus hey seinem Einziehen gewesen, damit sogleich über das Ganze erkannt werden könne. 4i Verstatten. wir Frkhensrichter, In Anbetracht, basi, wenn es gerecht ist, um den Eigcnthümcr die vom Miethsmanne begangenen Verschlimmerungen zu vergüten, Werkverständige zu ernennen , welche den Werth davon ausmitteln, es auch auf gleicher Billigkeit beruhet, daß der Miethsmann seinerseits beweisen dürfe, daß die Verschlimmerungen nicht von 'seinem ?Lctc> herrüh¬ ren, indem solche schön bestanden, als er das Haus bezogen; dem B sowohl durch Titel als'durch Zeugen zu erweisen' wie der Zustand des streitigen Hauses bey seinem Einzuge gewesen. Verordnen auch, um neue Kosten zu vermeiden, daß die Partheyen sich über Werkverständige/welche dasHaus und die Gemächer in Gegenwart der Par¬ theyen, untersuchen, vereinbaren , und die Schätzung der Verschlimmerungen in Hinsicht auf beyde Zeit¬ räume, beybringen sollen, damit hierüber zugleich, wie es sich gebührt, erkannt werden könne. Gespro¬ chen zu... . Unterschriften. ( Auch die interlokutorischen Urtheile, wenn sic eon- tradictorifch erlassen sind, und keine der Partheyen dagegen appellirt, werden nicht ausgcfertigt, der Ausspruch dient den Partheyen statt einer neuen Ci- tation, wenn sie bey einer nachherigen Verhandlung gegenwärtig seyn müssen; es ist daher immer gut, am Schlüße eines präparatorischen oder interlokutorischen Urtheils zu erklären, daß es in Gegenwart der Par- theyen und contradittorisch ausgesprochen worden sey. Also:) 42 Mo- 22 Muster des Schlußes eines präparatorischen oder interlocutvrischen Urtheils. Erkannt von uns Ignatz S... Friedensrichter zu K. in Gegenwart des A. Klägers und des L. Be¬ klagten, welchen wir zugleich erklärt haben, daß der gegenwärtige Ausspruch, sich am besagten Orte. Ta¬ ge, Stunde (oder worüber sich die Partheyen verei¬ nige» werden) einzusinden, der Citation gleich gelte. Gesprochen zu . . . Unterschriften. (Wenn eine derPartheyen, odersogar beyde bey dem Ausspruche das Urtheils nicht persönlich gegenwär¬ tig sind, so wird dieses auf die nämliche Art er¬ wähnt.) Mo. 2Z. Muster eines Jnterlocuts auf den Zeugcnbeweiß nach der Form des Audienzblatts in Nr. iz. In Sachen des A. Klägers in Folge Citation von .. . wider B. Beklagten, wegen . . . In Erwägung, daß Kläger den mit dem Beklag¬ ten angeblich abgeschlossenen Contract, dessen Exi¬ stenz dieser läugnet, durch die Zeugen N> und M. zu erweisen sich erbiethet/ und um deren Abhörung «nsucht. 43 Erkennt das Friedensgericht .... daß der Be- weiß dnrch Zeugen statthaft sey, setzt dazu den Ter¬ min auf den vierten April l. I. an, und befiehlt, daß die Vorladungen auf Ansuchen ausgefertiget werden sollen. Unterschriften. Rro, 24. Ein anders Muster eines Interloeuts, nach der nämlichen Form. In Sachen des A. nach Ausweisung der Vorla¬ dung vom . . . Klägers, wider B. Beklagten. In Erwägung, daß Kläger behauptet: Beklag¬ ter habe ihm an seinem im . . . scheu Felde gele¬ genen Acker vier Fuß abgepflägt, welches er nebst Schadenersatz zurück verlangt. In Erwägung ferner, daß Beklagter diese Be- sttzstvhrnng läugnet, es also auf den Beweiß, der sie begründeten Thatsachen ankömmt. Erkennt das Friedensgericht: Daß Kläger binnen -4 Tagen peremptorischer Frist mit Vorbehalt des Gegenbeweises rechtlich dar- zuthun habe, daß Beklagter ihm wirklich vier Fuß von dem besagten Felde abgepflügt, und zu dem sei- nigen hinzugefügt habe, wie auch, daß diese Besttz- stohrung innerhalb Jahresfrist vor Anstellung der Klage geschehen sey, worauf dann ferneres Erkennt- «iß ergehen solle. Friedensgericht L. den . . . Unterschriften. 44 Rro. 25. Muster eines ausführlichen Anterlocuts mit allen Qualitäten nach Zwischen Herrn Leopold R. Holzhändler, wohn¬ haft zu N. Nro.. - im Distrikte (Departement) M. für welchen sein Schwager Johann E- Grundbesitzer und wohnhaft zu D. des nämlichen Departements (oder Distrikts ) mit hinreichender Vollmacht verse¬ hen, gerichtlich erschien, Kläger an einem Theile; Und Erasmus X. Pächter der Steinkohlengruben zu M. wohnhaft alldort im Arrondissement L. des Distrikts, welcher in Person erschienen, Beklagten am andern Theile. Johann E. machte den Vortrag, daß Leopold R. derEigenthümer von fünfzig Quadrat-Klafter Wein¬ berg sey, welche zu . . . ich Canton .... gelegen sind ; daß Erasmus N. als Pächter des Steinkohlen- Gewerks in diesem Eigenthum eine Oeffnung gemacht habe, die schon drey Klafter im Umfange, und zwey in der Tiefe enthalte, ohne sich zur schuldigen Ent¬ schädigung der Erdoberfläche erbothen, vielweniger selbe geleistet zu haben. Dieserwegen hat er den Beklagten laut unserer Citation vom zwanzigsten d. I. und Monaths, welche ihm am Tage darauf durch Z. Huissier des Friedensrichters zu M. vermög be- sondern Auftrags gehörig insinuirt worden ist, vor¬ laden lassen, damit er verurtheilet werde, binnen drey Lagen die Summe von vier Tausend Franken als Werth des Terains zu bezahlen/dessen sich der Beklagte angemaßt hat, widrigens aber das ange¬ fangene Werk auf des Klägers Grund und Boden einzustellen, und demselben zur Entschädigung für die m- n. er ts se- ' i en es en st. n- en 1- ht !y t- r n i>. S 's N N c r e 4Z bereits gemachte Grube die Summe von sechs Hun¬ dert Frauken nebst Interessen und Kosten zu bezahlen. Erasmus L. wendete ein, daß er nicht anders, als nur mit Bewilligung des Klägers aufdemGrund- eigenthume desselben zu arbeiten angefangen habe, daß der Erdstrich nicht mehr als höchstens zwcy Lau¬ send Franken werth sey, die er zu bezahlen sich erhjethet. Klager lehnte dieses Erbicthen ab, und verlang¬ te, daß der Erdraum durch Kunstverständige geschätzt werde. In Ansehung des Faktums ist es richtig, daß Beklagter sich einen Theil des dem Kläger eigenthüm- lich gehörigen Weingartens angemaßt hnbe, über des¬ sen Werth aber die Partheyen noch uneinig sind. Was den Nechtspunct betrifft, so kommt es dar¬ auf an, wie der Werth des streitigen Stücks des Weingartens zu erheben sey? In Erwäguug, daß die Partheyen nur noch über den Werth des dem Kläger zugehörigen Erdreichs uneinig sink, und daß Beklagter damit zufrieden ist; daß solcher durch Kunstverständige geschätzt werde: Erkennen wir erster Suppleant des Friedens¬ richters , da wir wegen Krankheit des Herrn Frie¬ densrichters des Cantons, jetzt dessen Amt verwal¬ ten, vor Abgabe der Rechtsentscheidung, daß wir am sechsten April morgens um zehn Uhr Uns an den streitigen Ort des Weingartens begeben wollen, um solchen in Gegenwart der Partheyen, wenn sie er¬ scheinen wollen, nach vorläufigen Gutachten des Win¬ zers F. zu B. in der Gemeinde D. zu schätzen, und es soll auf Ansuchen des betreibenden Theils der¬ selbe eingeladen werden, sich daselbst diesem Erkennt» mße gemäß einzufinden, mit Vorbehalt der Kosten. 46 Erkannt zu . . den zweyten April Eintausend acht Hundert und zwölf. Ernst N., erster Suppleant. R. Greffier. (Dieses Interlocut wird den Partheyen, wie schon bemerkt wurde, weil es kontradiktorisch ist, nicht ausgefertiget; sondern es wird bloß der Kunst, verständige, nach einer Formel, die weiter unten verkommen wird, adcitirt. Rro. 26. Muster einer vollständigen Expedition eines Ur- theils mit der Insinuatic-nsarte, und der Einregistrirung derselben. Napoleon, von Gottes Gnaden, und durch die Constitutionen des Reichs, Kaiser der Franken, Kö¬ nig von Italien, Beschützer des Rheinischen Bun¬ des, und Vermittler des Schweitzerbundes re re. Macken kund, daß das Friedensgericht zu . . . folgendes Urtheil gesprochen habe: Audienz Nro. ZL. Am vierten April Eintausend acht Hundert und zwölf. In Sachen des Herrn Andreas I., Proprietair der Herrschaft . . . gelegen in der Comune . . . im Canto» .. . Distrikts . . . wohnhaft alldort, Klägers; 8 L l a a Z Z C tc fe dl ln ii dl g' te h< vi E di ft ri er 47 wider Martin Jarz, Grundbesitzerundwohnhaft .. ° Nro. 8. in der Mairie... nämlichen Cantons und Distrikts/ Beklagten; Wegen nach bereits in Abzug gebrachten gesetz¬ lichen Fünftels, für das verflossene Jahr Tausend acht Hundert eilf, in guten Gelbe, rückständigen grundherrlichen Gaben, im Betrage von fünfzehn Gulden neun Kreutzer, dann wegen für das nämliche Jahr ebenfalls rückständigen Urbarial Naturalien, als: fünf Mierling, fünf Maaß Hirse. . . eine Fuhr Holz, eine Fuhr Heu — Herr Andreas I. persönlich erschienen, stellt sein Begehren in Gemäßheit der Citation vom zwanzig¬ sten Mär; l. I., und bemerkt, daß von den in der Citation geforderten Rückständen das gesetzliche Fünf¬ tel bereits i.n Abzug gebracht worden sey. Beklagter Martin Jarz, ebenfalls persönlich anwesend, bekennt, daß er bis zum Jahre Eintau¬ send acht Hundert und eilf im November die gefor¬ derten Urbarsschuldigkeiten immer gehörig geleistet habe; daß demnach Herr Andreas I. und dessen Vorgänger an der Herrschaft bis zum letzten Jahre im November im ruhigen nicht prekären Besitze, und der Ausübung dieser Gebühren waren, auch ist er geständig, daß er im November v. I. die geforder¬ ten Geld- und Naturalleistungen nicht abgeführt habe; bemerkt aber, daß er solche wegen seiner Un« vermdgenheit gar nicht leisten, mithin gar keine Erklärung dießfalls von sich geben könne. Das Factum besteht darinn, daß Martin Jarz dem Herrn Andreas I-, als Inhaber der Herr- lchaft ... die im November vorigen Jahres zu ent¬ richten gehabten Leistungen nicht entrichtet habe; daß rr aber nicht nur im Allgemeinen seiner Perpflich- 48 tung rücksichtlich dieser Entrichtungen, sondern auch der in der Citation speeisicirten Gegenstände rück¬ ständig zu seyn, geständig sey. Die Rechtsfrage beruhet darauf: ob der gestän¬ dige Schuldner, der keinen haltbaren Grund anführt, zur alsogleichen Abfuhr verurtheilet werden könne? In Erwägung, daß der Beklagte Martin Iarz seine Urbarsschuldigkeit im Allgemeinen, bis zum letzten Jahre, so wie fürs letzte Jahr den Ausstand in Gemäßheit der Citation eingesteht; In Erwägung also, daß Herr Kläger bis No¬ vember v. I. im ruhigen, und nicht prekären Be¬ sitze der Ausübung seiner Urbarial-Rechte, mithin noch in der nützlichen Zeit ist/, vorliegende Klage an¬ zustellen. In Erwägung endlich, daß der Beklagte keinen gesetzlichen Grund der Nichterfüllung seiner Schul¬ digkeiten angeben konnte. Erkennt das Friedensgericht mittels gegenwärti¬ gen Urtheils, das der Appellation ungeachtet epequirt werden wird, daß der Beklagte Martin Iarz die oben speeisicirten Geld und Natural - Rückstände, binnen acht Tagen, vom heutigen an, dem Herrn Kläger abzuführen, sowie die auf zwölf Franken und vierzig Cent, liquidirten Gerichtskösten binnen nemlicher Frist zu bezahlen schuldig sey; Unterzeichnet I. C., Friedensrichter. ?R., Grefsier. Einregistrirt zu . . . am fünften April -812. Band >. Seite 20. Fach 4- Empfangen sammt der Dreimal.Gebühr ein Frank zehn Cent. Unterzeichnet: Der Receveur, N. N» Befehlen und gebiethen allen Huissiers, gegen- ivärtigcs Urtheil in Vollzug zu bringen, unser» General - Procurgtoren , und unfern Procuratvren der Tribunäle Hand darauf zu halten, allen Cvmman- danten und Offizieren der öffentlichen, Macht, Äßi- stenz zu leisten, well» sie darum gesetzlich und ge¬ ziemend ersucht werden. Für gleichlautende Ausfertigung der Ercfsier N- N. (Diese letzte Unterschrift des Gteffier ist eigew- händig.) Im Jahre Eintausend afft Hundert und zwölf, den dreyzehnteu April, habe ich N. N «ud N. 7. für dieses Jahr patentisirter Huiffier des Friedens¬ gerichts zu . . . wohnhaft daselbst, in der Gaffe . . . Nro. iL , auf Ansuchen des Herrn Andreas I, Inhaber der Herrschaft . . . gelegen in der Commune . . . Distrikts L, daselbst wohnhaft, eine Abschrift des vorstehenden Urtheils , welches am vier¬ ten Avril l.I. aus Anhörung bcyderTheile gesprochen worden, dem Martin Iarz, Grundbesitzer und wokir- h'fr zu . . . in der Mairir D., Districts L. zuge- stellt. i «ff Ich habe den besagten Iarz aufgefordert, dem Urtheile Genüge rn leisten, und ihm erklärt, daß vr widrigenfalls durch alle rechtlichen Mittel daza gezwungen werden sollte. Die Abschrift von dem vorstehenden Uttheile so¬ wohl , als von der gegenwärtigen Insinuationsacte, habe ich in der Wohnung des gedachten Martin Ia-rz abgegeben, indem ich dicßfalls mit einem Weibsbild: -o sprach, die mir sagte, sie sey die Diensimagd des erster». Unterzeichnet: N. N. Huissier. Der Kostenbetrag dieses Akts ist, mit Stempel, Einregistrirung und Zustellung, neun Frank fünf und dreyßig Cent. Einregistrirt zu L. den -4ten April 1812. Band 2. Seite 11. vorwärts Fach 10. Empfangen . . . Der Receveur N. N. Mo. 27. Muster Lee Insinuation des Urtheils. Im Kahre Eintausend acht Hundert und zwölf, am . . . April habe ich N- N. Aiidienzhuissier des Frie- Lenstribunals des Cantons von . . . patentisirt für Las gegenwärtige Kahr mit Nro. y- auf das Gesuch Les M. M. wohnhaft zu . . . in der Comune L- Di- siricts ... dem B. in seiner Wohnung zu . . . in iem Arondissement ... das obige vom Friedens- iribunale des Cantons . . . am . . . April l. K> gegen ihn erlassene Urtheil insinuirt, und eine Co« Pei davon zurückgelaffen, indem ich mit ihm persön« lich gesprochen habe. Unterzeichnet: N. N. Huissier. Der Kostenbetrag dieser Insinuation. ' ist. . . Frank .. . Cent. Einregistrirt zu . . , den , . . F» (Wenn das Urtheil auf Anhörung beyder Par- tbeyen ergangen, und zur Vollziehung desselben keine Frist ausgesetzt worden ist, so kann man gleich in dem nämlichen Uriheile den Befehl ertheilen, demselben Genüge zu leisten; die Insinuation wird dann so lauten.) Rro. 28. Muster der Zustellung eines nach Anhörung beyder Theile erfolgten Urtheiles. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf; den . . . April, aus Ansuchen des Herrn Paul A. Tuchhandler, wohnhaft zu B. in der Straße . . . Haus Nrv. . . . im Distrikt oder Departement . . . babe ich Franz Schönberg, Audienz - Huissier deS Friedensgericht zu - - . wohnhaft alldort, in der Straße. . - Nrv. . und patentisirt für dieses Jahr mit Nrv- . - Journalszahl . . . dem Herrn Jakob Clemens Wundarzt zu . . . Nro. . . in der Ge¬ meinde (Bezirke) N. im Disiricte (oder Departe¬ ment) N- das hier oben abschriftlich stehende, auf Anhörung beyder Partheycn erfolgte Urtheil zuge- stellt, welches der besagte Paul A. den. . . dieses Monats beym erwähnten Friedensgerichte erwirkt hat. Ich habe den besagten Herrn Jakob Clemens aufgesordert, dem Urtheil genug zu thun, und ihm Erklärt, daß er widrigens durch alle gesetzlichen Mit¬ tel dazu gezwungen werden sollte.. Da ich in der Wohnung des Heun C. Nieman¬ den fand, dem ich die Abschrift des besagten Ur- A2 theils sowohl, als des vorstehenden Aktes übergeben konnte; so ging ich zu dem Herrn Maire der Gc- meinde B-, übergab ihm diese nämlichen Abschrif¬ ten, und ersuchte ihn auf das Original sein Visa zu setzen, was er auch gethan hat.s Unterzeichnet: Franz Schonberg, Huissier. Der Kostenbetrag vorstehenden Akts ist . . . Frank . . Cent. Einregistrirt zu . - . den . . . (Die Insinuation der Contumatialerkenntnisse wird weiter unten vorkommen.) Rro. 29. Muster einer Appellations-Akte. Art. 17. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, Len . . . April. Auf das Gesuch des A- mit Rro, s» patentisirter hiesiger Saifensieder, wohnhaft zu . . . in der . . » Gaffe Nr. >8- in dem Genieinde- Lezirke von. . . habe ich Franz Schönberg; Huis¬ sier des Friedensgerichts zu . . . wohnhaft alldort . . .in der Gasse Nro. . . den Herrn B. wohn¬ haft zu . in der Gasse . > . Nro. citirt, vor den Richtenr des Civil - Tribunals zu . , . am gcwöhip lichen Orte ihrer Sitzungen, in der Straße . . - zu erscheinen, Has Erkenntniß über die Apcllation, wel- che er hiedurch gegen das wider ihn vom Friedens- gcrichte des Cantons. . . vom . April, einlegt, zu vernehmen, und der Reformation besagten Ur, theils mittels der Gründe, die er sich zur gehöri¬ gen Zeit, und am rechten Orteauseinander ;u setzen vorbehält, und der Verurteilung der Appellatcn in alle Kosten, sowohl der ersten alsAppellativnsinstan; deyzuwvhnen. Der Kostenbetrag dieses Akts ist . . Unterzeichnet: Franz'Schönberg, Huissier. Einregistrirt zu — I^ro. zo- Muster eines Contumatial-Erkenntnisses gegen den Beklagten Art. 19. In der Rechtssache zwischen Caspar V. Krä¬ mer, wohnhaft zu M. im Departement (oder Di- strirte S.d -in der S. Strasse Nro. 19. nach Aus- weiß der Citation vom ... April l. I. Kläger, in Hersvn, und Hypolit N. Ziegelbrcnner zu M. des nemlichen Departements oder Distrikts, Beklagten, welcher nicht erschienen. B- führte an, daß er den Beklagten mittelst Citation vom . . . April s. I. welche durch den Hussicr gehörig geschehen, und or¬ dentlich einregistrirt worden ist, habe vorladen lassen, Z4 bannt er verurtheilet werde, die Summe von ein und vierzig Franken, für vierzehn Lage Arbeitslohn, jeden zu ein Franken und fünfzig Centimen gerech¬ net, zu bezahlen, welche Kläger dazu Verwender ha¬ lbe , um einen Graben auszuwerfen, der .go Klafter lang, drey Viertel breit, und ein halb Klafter tief seyn mußte Dieser auf des Beklagten Verlangen -angelegte Graben, habe dazu gedient, einen Theil der Wiese des Beklagten umzugeben, insoweit selbe an den Antheil des Sebastian K. zu M. Nro. 6. und des Philipp C auch zu M Nro. 7. gräuzt, und welche in der nämlichen Mairie M. gelegen ist. Nachdem nun der Beklagte nicht erschienen, so schloß Kläger mit der Bitte, daß ein Cvntumaeial- Erkenntniß gegen den Beklagten erthettt, er daber i in der Hauptsache verurtheilt werde, ihm die Sum¬ me von ein und zwanzig Franken nebst Zinsen vom Tage der erhobenen Klage, und verursachten Rechts« kosten zn bezahlen. Hypolit N- erschien weder selbst, noch sonst je¬ mand für ihn, obgleich er gehörig vorgcladen war. Der Thatbestand ist. daß der Beklagte den Kläger zur Aufwerfung eines Grabens aufgenommen, daß letzterer den Graben auch wirklich aufgeworfen Ha¬ che, und dermalen dafür seine Bezahlung verlange. Die Rechtsfrage besteht darin, ob dem Kläger der Lohn von vierzehn Tagen, jeden Tag zu einem Frank und fünfzig Centimen zuerkannt werden könne? In Erwägung, daß s) die Arbeit des Klägers nicht abgeläugnet ist, weil Beklagter nicht erschien; daß k) der geforderte Lohn des Klägers demjenigen angemessen ist, was gewöhnlich für dergleichen Är- deiten bezahlt wird. Erkennen Wir Friedensrichter des Cantons M. ohne fernere Appellation zur Strafe des ungehorsa- LZ i men Ausbleibens, denZBeklagten hiemit schuldig, , dem Kläger die Summe von ein und zwanzig Fran- - ken als Lohn für die oberwähnten Läge zu bezahlen; , ausserdem verurteilen Wir denselben zu dem Inter- esse von jener Summe, und zwar vom Lage der f erhobenen Klage an gerechnet, und zu den Kosten, dre von Uns auf zwölf Franken liquidirt sind. Er- l kannt zu M. den.. . April Taufend acht Hundert c und zwölf Unterzeichnet: R. N., Friedensrichter. > W., Greffier. Einregisirirt zu M. den . . I^ro. z r. Ein anderes Muster eines Contumatial-Er- kenntnißes ^vider den Beklagten. In Sachen des Klemens . . - (Namen, Vor¬ namen, Wohnort, Commune, Distrikt des Klägers -und sein Klagsbegehren nach Inhalt der Citation da¬ hin, daß ... . herzusetzen) Kläger einerseits iir Person erschienen; und des Hrn. B. (die rechtlichen Verhältniße wie vorher) Beklagter anderer Seits welcher nicht erschienen. Die zwischen ihnen rechtshängige Sache ward durch den Hnissicr aufgeruffen, der Kläger führte da- her an, daß .... Der Beklagte erschien weder in Person, noch je¬ mand an seiner Stelle. Das Fattnm besteht darin .... . -6 .: ^Die Rechtsfrage ist demnach . . . . i In Anbetracht, daß die Klage nicht abgeläugnet worden, und Uns solche ausserdem rechtmäßig und gegründet scheint ... Erlassen Wir der Friedensrichter des Kantons gegenwärtiges Contumatiast- Urtheil, und condcmni- ren den nicht erschienenen P , dem Kläger die Sum¬ me von . . . zu bezahlen, und die Kosten mit . - . Frankeu zu erstatten. Also geurthcilet in letzter In¬ stanz von Uns Sigmund S. Friedensrichter dcsCan- tons . . . Histricts - . . am. . April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterzeichnet: Sigmund S., Friedensr. Einrcgistrirt zu.... Anton F., Greffier. (Wenn die für dieVorladung bestimmte gesetzliche Frist Art. 5. der Civil - Proced. nicht beobachtet worden ist, so darf der Richter auch kein Contümacial - Ur- thcil erlassen; er bestehlt dann, daß der Beklagte noch einmal vorgeladen werden solle, und vernrtheilt den Kläger in die Kosten der ersten Citation; in folgender Form:) Rro- Z2. In Sachen zwischen .... (die Eigenschaften der Partheyen, der Antrag des Klägers, das Faktum, die Rechtsfrage, wie gewöhnlich ) Nachdem die Sache aufgeruffen, und die Unter¬ suchung über Citaticln angestellt worden. Verordnen W r: In Aichetracht, daß sie dem Beklagten nicht die im Art. Z. der Procedur - Civil 57 tbewillMe Frist läßt, MSeiitäßheitz-KZeU Artikels, daß.der Beklagte uochiirals' vvrgelwden werden solle., ,d .nut Auflage für Kläger, deiv Vorgela-dcnen die ge¬ setzliche Frist zu,vor statten., und verurtbeilen den Kla- z ger in die Kosten Her gegenwärtigen ,Eitatcvn. Ge- j- schchen und gesprochen von. Uns dem -.Friedensrichter i- -Lcs Cantons L. am,. ..April .im- Jahre - - Unterzeichnet: Einregisirirt zu .... . N. Friedensrichter. 1- n - Ol,Mefficr . . (Dieses Muster hoffe ich / wird hey .uns selten in An¬ wendung kommen', weil unsere Huissier die Motionen immer unter der Leitung der Friedensrichter entwer¬ fen,'mid- zustell.cn werden, eine fälschliche Versetzung der Datums aber nicht vermuthct werden kann.) Cs kann sich aber auch der Fall ereignen, daß zwar die Frist beobachtet, der Beklagte aber dennoch . nicht erschienen ist; wenn in diesem.Falle der Friedens¬ richter entweder persönlich weiß, oder ihm von je- Maiiden angezeigt wird, daß der Beklagte von dem wider ihm erhobenen Prozesse keine Kennkniß haben könne, so wied er nach- dem Art. 2-, der Civil- Prvcedur zwar wider ihn ein Contumacial-. Urtheil er¬ lassen, ihm aber zugleich auch eine angemessene Frist zur Einlegung der Opposition bewilligen; ungefähr nach dieser Formel: Nro. zz. (Nach Anführung aller rechtlichen Eigenschaften des Cvn'tumacial-Urtheils, wie gewöhnlich.) In Anbetracht aber, daß zu unserer Kennntniß .gesgngt ist, (daß Uns vorgestellt worden ist) daß der Z8 Beklagte N. hon der Citation nichts erfahren, noch von dem wider ihn erhobenen Verfahren unterrich¬ tet seyn könne; machen wir von Unserer im Art.21. der Proccß ° Ordnung Uns eingeräumtcn Befugniß Gebrauch, und erlauben den Ausgebliebenen binnen Monatsfrist von-heute an, gegen dieses Contuma- cial-Urtheil Opposition einuilegen, nach welcher Zeit er dann nicht mehr weiter gehört werden wird, oder nach Ablauf welcher Zeit wir Uns Vorbehalten, ihm eine weitere Frist zu bewilligen, wenn es nö- thig seyn sollte. Erkannt zu. . . den Unterzeichnet N. Friedensrichter. N- Greffier. Nro. Z4-. Muster eines Contumacial - Erkentnißes gegen den Beklagten, welches zugleich den Kläger verurthcjlet. Zwischen Egidius Remz, Krämer zu A., wohn¬ haft dort Nro. 6. in der B. Gasse Gemeinde C. Di¬ strikts D. Kläger, der in Person erschienen; Und Vallentin Smvlle Knopfmacher, ebenfalls wohnhaft zu A- der Liliengasse Nro. 7. in dem nem- lichen Gemeindbezirke und Departement, Beklagten der nicht erschienen Remz brachte vor : vermög der dem Smolle am . . - dieses Monats und Jahrs gehörig insinuirten Citation, fordere er eine Summe von achtzig sechs Frank, als Betrag eines Schuldscheines hom .. . S9 dieses Monats datirt, ein, der am Tage darauf ge¬ hörig einregisirirt, vom Beklagten zum Dortheil des Klägers unterschrieben, und nach Sicht zahlbar sey; der¬ selbe bat daher', daß die Unterschrift des Scheines anerkannt, und der Beklagte schuldig erkannt werde, die benannte Summe von achtzig sechs Franken nebst Zinsen vom Tage der Klage an gerechnet, und die Kosten zu bezahlen. Mallentin Smolle erschien weder selbst, noch je¬ mand für ibn, obwohl er gehörig citirt war. Der Geschichtspunkt ist; daß der Schuldschein e - Und der Helena D. Wittwe des verstorbenen G. gegenwärtig wohnhaft zu P in der . . . Gaffe Nro. ^8^ als Beklagte, ftir welche Herr Andreas R. als Special - Bevollmächtigter laut Pollmacht vom . . . und einregistrirt vom . . dieses Monats l. I. er¬ schiene; von der andern Seite Der Bevollmächtigte der Wittwe G. producirte die Abschrift einer Citativn., welche ihm am . . . dieses Monats ans das Ansuchen des ausgebliebenen Seraphin B. bekannt gemacht worden, nach welcher er am heutigen Tage zu dem Ende erscheinen sollte, um die Bezahlung von sechzig fünf Franken für ei¬ nenvier ein halb monatlichenLohn zu erhalten, wel¬ chen die beklagte Wittwe,. der Pupillin D. des Klä¬ gers angeblich schuldig seyn solle;. derselbe läugnete cs aber durchaus, daß seine Committentin der Rosa¬ lie D Pupillin des Klägers etwas an Lohn schuldig sey, und bath daher um Entbindung von der Klage, mit Erstattung der Rechtskösten. i d r a s k r 1 6i Es erschien weder B. als Vormund der minder¬ jährigen D., noch auch sonst jemand für sie, obwohl die gegenwärlige Vorladung auf die Veranlassung des erstern geschah. In Erwägung, daß — wo kein Klager erscheint, auch kein Richter ist. und die Iustitzjcde Klagsan¬ sprüche beseitigen müsse, sobald derjenige, der sie erhoben hat, sich nicht mehr als Klager einstellt; Ertheilen Wir Friedensrichter des Kantons non . . den Endspruch in letzter Instanz, entbinden die Wittwe G. von der gegen sie von dem ausgebliebencn Vor¬ mund B..der D. erhobenen Klage, und verurtheiken denselben in dieser Eigenschaft zum Ersätze der Ko¬ sten, die auf zehn Franken liquidiret werden. Erkannt zu P. den. . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterzeichnet J. S. Friedensrichter. F. Grefsier. Einregistrirt zu K. . . den Mo. z6. Ein anderes Muster eines Contumaeial - Ur- theils gegen den Kläger. In Sachen , zwischen Herrn D- (Nahmen, Vor. nahmen, Wohnort . Mairie, District) in Folge Ci' tativn des Herrn C. vom . . . d. M- dahin, daß er (Gegenstand der Klage) Beklagten. erschienen, durch den Herr N. D. seine,' hev-stmächtigren Bru« 62 der, und Herrn C. (Namen. Vornamen, Wohnst re.) Kläger, der weder in Person, noch jemand für ihn erschienen. Nachdem die Sache aufgerufen war, und sich für Len Kläger niemand cinfand, so bath Herr N. D. um Entbindung von der Klage. Wir, der Friedensrichter, haben also Ließ Con- tumacial - Urtheil gegen den Kläger erlassen, und den Herrn D. von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden, wie Wir ferner auch den ungehorsam aus» gebliebenen C. in die Kosten vcrurtheilen. Geschehen und gesprochen in letzter Instanz von Uns J. N. Friedensrichter des Cantvns . . im Departement . . . am . .. April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterfertigt:' I. G., Friedensrichter. Z., Greffier. Einrcgisirirt zu . . . s (Es ist schon oben bemerkt worden, daß die pra- paratorischen oder interlvcutorischen Erkenntniße, wenn sie auf Anhörung beyder Lhe?le erlassen wor¬ den sind, nicht expedirt werden, und daß das näm¬ liche auch bey definitiven Urtheilen statt hat, wenn sie contradictorifch such, und etwa n:cht der gewin¬ nende Lhcil die Expedition desselben verlangt- ganz anders ist es bep einem Contumacials Urthcile, es mag ein U^tuutoder seyn ; dieses mnß immer dem nicht Erschienenen in aonturTrLdlcrnrVkrurtheil- ten zugestellt werden, damit er sich dann des Rechts-- mittels der Opposition bedienen könne.) 63 Mo. Z/. Muster der Insinuation eines Eontumatial-Er« kenntnißes. (Vorhernimmt der Huissier das Eontumatialur- theil mit der gesetzlichen Eingangs und Schlußfor¬ mel , nach Art der kontradictvrischen Endurtheile in Abschrift, und setzt denn darunter sein Insinuations- exxloit.) Im Jahre Eintausend acht Hundert,undzwölfam 2. April ; habe ich Franz Schönberg. Audienzhuissier des Fricdensgerichts zu . . . wohnhaft daselbst, in der. . . Gasse Nro. . . und patentirt für dieses Jahr mit Nro. 12. auf das Ansuchen des Hrn. A. Wundarzt, wohnhaft zu B- Nro. im Distrikte E. vorstehendes unterm . . . dieses Monats, vor dem Friedensg'richte von . . . desselben Bezirks er¬ lassene Contumatial - Erkenntnifi, welches in Ab¬ schrift voransteht, dem Hrn. L. Bürger, und wohn¬ haft zu . . . in der Strasse. . . Nro. . . insinu- irt, indem ich mit einer Frauensperson sprach, wel¬ che sagte, daß sie seine Magd leye, und der ich da» her sowohl die Abschrift des oberwa'hnten Erkennt« nißes, als auch, dieser jetzigen Akte überließ- Im Jahre Monate und Tage wie oben. Der Kostenbetrag der gegenwärti¬ gen Zustellung ist Fr. Cent. Fr. Schönberg. Einregistrirt zu — den -- Hussier. 64 Nro, z8. ( Ein anderes Insinuations - Muster.) (Die Abschrift des Urtheils wie oben ) Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf den . . April, habe ich Johann Baptist N Hiusster des Friedcnsgcrichts zu D. Canton .... Districts oder Departements . . . : daselbst wohnhaft in der Straffe - . . Nro. . . und patentisirt für das lau¬ fende Jahr mit Nro. . . auf A stehen des Herrn Franz E Arztes, wohnhaft zu K. im Departement . . . : das den achten dieses zu Gunsten des Herrn C. vom Friedensrichter von D. im obenbcnannten Departement wider Herrn B. wegen seines ungehor¬ samen Ausbleibens erlaßene und hier oben abschrift¬ lich befindliche Urtheil sowohl, als gegenwärtigen Akt in der Wohnung des Herrn V. einer Weibsp-rson, die sich für die Magd desselben ausgab, abschriftlich zugestcllt und zurückgelaffen. Der Kostenbetrag der gegenwärti¬ gen Zustellung ist Fr. Cent. Johann Baptist N., Einregistrirt zu —' Huissier. Bey der Insinuation eines Contumatial - Erkennt- nißcs kann, so wie bey jener eines contradictoilschen > der Fall des Art. 4. der Civil - Procedur cintrctcn, daß nemlich der eigentliche Huissier d s F iedenKge- richtes die Zustellung nicht besorgen kann; in diesem Falle wird das Original des zu-expedircndcn Contu- matial-Spruches dem Friedensrichicr vorgelegt, der 65 tann seinen Befehl nach dem Schlüße der executo- rischen Klausel ungefähr auf diese Art darauf setzt: Dieses Erkenntnisi fall durch Fran; N , Audienz- Huissier des Civil - Tribunals erster Instanz, rpcl- ches zu L. seine Sitzung hat, insinuirt werden, weil unser gewöhnlicher Audienzlmisfer daran gesetzlich verhindert ill. Geschehen zu L. am . . . April deS Jahrs Tausend acht Hundert und zwölf. F. F. Friedensrichter, N- N. Greffier. Nachdem nun der Huissier, das zuzustellende Ur- tbeil in Abschrift genommen hat, wird er'auch auf gleiche Art diesen Befehl des Friedensrichters, der ihn dazu beauftragt und ermächtiget, abschriftlich hinzufügen, und gleich nach den vorstehenden Unter¬ schriften sein Insinuationserploit anfangen. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den . . . nm bcy der vorhergehenden Formel. N. N., Huissier. Der Kostenbetrag dieses Akts ist . . . Frank . . . Cent. Cinregistrirt zu K. den . . Nro- Z9. Muster einer Opposition gegen ein Conkumaeiak- erkenntniß von Seite des Beklagten. Art. so. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, Heu achten April habe ich Franz Schönberg , Huis, E ' 66 fierfbeym Friedensgerichte des CantonsC. wohnhaft daselbst in der St. Johannisgafse Nr. >8. auf An¬ suchen des Ludwig B- Privat-Beamten bey der In¬ tendanz zu C. im Distrikte C. wohnhaft alldort in der Gasse . . . Nro. ... dem Herrn Ferdinand D- Schuhmachermeister suft Nro. . . . patentirt, wohnhaft zu C. in der Q. Gaffe Nro. Zv. angezeigt, daß der Requirent den Willen habe, gegen das wi¬ der ihn vor dem Friedensgerichte zu C. am .. . des letztverflossenen Monats ertheilte, ihm aber von mir erst am . . , dieses Monats insinuirte Contuma- cialerkenntnißjdie Opposition zu gebrauchen. Daher habe ich den gedachten Ferdinand D. vor¬ geladen, am . . . des wahrenden Monats vor dem Friedensgerichte zu C- um y Uhr Morgens, an dem j gewöhnlichen Orte im Fustitzpallaste zu C. . . am . . . Platze Nro. 201. zu erscheinen, um zu verneh¬ men , wie die Opposition des Requirenten gegen das Contumaeialerkenntniß werde angenommen werden, wie ferners derselbe durch eine rechtliche Hauptent¬ scheidung von der gegen ihn ausgesprochenen Verur- theilung werde freygesprvchen und der Klage des gedachten Herrn D. mit besonderer Vergütung der Kosten werde entlediget werden. Da Herr Ferdinand D. in seiner oben bemerkten Wohnung nicht anzutreffen, auch niemand daselbst zu finden war, dem man die Abschrift dieses Acts hätte sibergeben können, so habe ich sie zu dem Herrn Maire N. zu C. gebracht, der mir das Original visirt hat, Franz Schönberg, Huissier, Der Kostenbetrag dieses Akts ist . .. Frank . .. Cent. 6/ Vorstehende Vorladung Haden Wir der Maire der. Commune C. gesehen, und ist Uns davon eine Abschrift hinterlassen worden- Zu C. den . . . April im Jahre Eintausend acht Hundert und zwvlf.j M. L. Maire. Einregistrirt zu C. den . . . , Mo. 40. Ein anderes Muster einer Opposition dieser Art. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den neunten April habe ich Franz Grum, Huissier des Fnedenstnbunals des Cantons K. des DistrietS L., wobniiaft ;n 5t. in der Gaffe Nr. 8., auf An* suchen des Herrn B. wohnhaft zu S. in der Straße . . . Nro. ... im nämlichen Canton und Distrikte, dem Herrn A. Lcderermeister, ebenfalls zu S- m der Gasse . . . Nro- . . . wohnhaft, wo ich ihrr persönlich angetroffen habe, die Abschrift dieser Ci- tativn zugestellt, um am dreizehnten dieses bestimmt um zehn Uhr früh, in der Audienz des Friedens¬ richters des gedachten Cantons K , welche im Ge¬ meindehause Nr. 1. gehalten w rd, zu erscheinen, unr dem Erkenntnisse übed die Opposition, tue er durch gegenwärtigen Akt, gegen das wider ihn am vori¬ gen sechs und zwanzigsten März ausgewirkte Con- tumacial - Urtheil einlegt, beyzuwohnen, und dis Reformation des besagten Urtbeils zu vernehmen, aus dem Grunde, weil die Summe von neunzig Franken zu deren Bezahlung er vermhejlet wpr- E s 6S -en, schon mittelst Maaren, welche in dreh Raten geliefert worden sind, getilgt ist. Zu diesem Ende höbe ich der unterzeichnete Huis- sier dem Herrn A. im Gespräche mit seiner Frau, eine Abschrift der gegenwärtigen Opposition und Cita- tion eingehändigct, Im Tage Monat Jahre wie oben. ' Fran; Grum. Huissier. Dieser Akt kostet :.. Frank . -. Cent. . .. Einregistrirt zu Ä. . . . den .... Rro. 4 k. Ein noch ausführlicheres Muster einer Opposition von Seite des Beklagten. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, -en zehnten April, habe ich Heinrich Doll, Audienz- Huissier des Fricdensgerichts des Cantons L. daselbst wohnhaft in der Straße . . . Nro. . .. und pa« tentirt «ud Nro. 9. aufAnstehen des Herrn Anton B, Kaufmanns zu K., patentirt mit dem Nro. ioo., wohnhaft zu > . . im Bezirke von . . . dem Herrn Peter B., Färbermeister, wohnhaft zu L. in der Gasse . . . Nro- 80. erklärt, daß der Be¬ klagte hiermit Einspruch wider das Urlheil mache, welches am zweyten dieses jüngsthin Key dem Frie¬ densgerichte von L- wegen Nichterscheinens wider ihn erging, und das ich dem besagten Beklagten, den siebenten dieses zugestellt habe. Dem zu Folge habe ich den besagten Herrn D, 6- ans ren drcyzehnten dieses, Morgens um eilfUhr, in den gewöhnlichen Sitzungssaal vor den Friedens¬ richter von L. vorgeladen, um erkennen zu hören, daß der Beklagte m>t seinem Einsprüche wider das wegen Nichterscheinens ergangene Urtheil gehört, und Key der Entscheidung in der Hauptsache von der wider ihn ausgesprochenen Verurtheilung befreyt werde, daß ferner Klager mit seiner Klage abqewie- sen, und uberdieß in die sämmtlichen Proceßkösten verurtheilet werde. Da sich Herr B- in seiner Woh¬ nung nicht befand, und ick auch niemanden fand, dem ich die Copei des vorstehenden Akts hätte zustel¬ len können, so habe ich dieselbe dem Herrn Maire von L. übergeben, der mir die Urschrift unentgel¬ tich visirte. Heinrich Doll, Huissicr^ Der Kostenbetrag dieses Akts ist .. . Frk- . . . Cent. Visa — wie oben. Mo. 42. Opposition von Seite des Klägers. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, «m zehnten April, habe ich Heinrich Doll, Huissier des Friedensgerichts zu K. sm Distrikte L. daselbst wohnhaft in der Gasse . . . Nro. . . . und paten» tisirt . . . auf Anstehe» des Herrn Kaspar A., Schuhmacher, 8ud Patents Nro. Z-, wohnhaft!» M. im Distrikte. .. Straße , ,. Nro, , .dem Herr» 7» HyxolitN., Handarbeiter in'der Ziegelbrennerey und wohnhaft zu N. in der Nadlergasse, Nrv y., Cantvns K. erklärt, Laß der Kläger hiermit EinsM-uch wider das Urtheil'thue, welches vom Friedensgerichte von K., den . . . dieses, wegen Nichterscheinens wider ihn erlassen, und ihm durch meinen eigenen Akt am . . . dieses Monates zugestcllt worden ist. Dem zu Folge habe ich den b sagten N.. .. auf den dreyzehnten dieses, Morgens e lf Uhr in dem gewöhnlichen Sitzungssaal vor das Friedensge¬ richt zn M. vorgeladen, um erkennen zu ftben, daß der Kläger mir seinem Einsprüche wider das wegen Nichterscheinens ergangene Urtkei! gebrrt, und Hrn. N- Key Entscheidung der Hauptsache zur Zahlung der in der Vorladung des Klägers best mmtcn, und im besagten Urtheile erwähnten Summe von sieben und dreyßig Franks, fünf und sechzig Centimes, und die Prozeßkosten verurtkeilet werde. Eine Abschrift gegenwärtigen Acts habe ich dem Herrn N. selbst, in seiner Wohnung zugestcllt, und zurückgelaffen. Heinrich Doll, Friedensgerichts-Huissier. Die Kosten dieses Akts sind . . . Frank .. . Cent. Einregistrirt zu . . . Binnen drey Tagen nach Zustellung des Contuma- cialerkenntnißes muß die Opposition eingelegt wer» den. Allein, so wie es in der Macht des Friedens¬ richters steht, ex olftcio diese Frist zu verlängern, (Art. 2i. der Civ. Proc.) eben so hat auch die Parthey das Recht, um Verlängerung dieser Frist anzusuchen, wenn sie ihre Abwesenheit oder einer schweren Krankheit Halver keine Nachricht vom Pro¬ zesse erhalten konnte, und zwar dieses entweder münd- lich oder schriftlich, und ohne Mitvorladung der Gc- genparthey. Indessen, weil es leicht darauf «»kom¬ men könnte, daß der Bittsteller sein eingelegtes Ge- ftich beweisen müßte, so ist es immer rathsamee dergleichen Gesuche schriftlich bey dem Friedensrich¬ ter einzureichen. Aro. 4Z. Muster eines Gesuchs um Prorogation Iber Frist zur Einlegung der Opposition. Art. 21. der Civil- Procedur. Dem Herrn Friedensrichter des Cantons Laibach extra nrrrro8, im Distncte Laibach, bringt Herr B. (Tauf-und Zunahmen, Gewerbe, Wohnort, Patent) in Erinnerung, daß unterm letztverflosseneir dreyßigsten März gegen ihn ein Contumacial-Mtheil erlassen worden, welches ihn zur Bezahlung der Sum¬ me von . . . verurtheilet. Da ihm aber das gegen ihn erhobene Verfah¬ ren nicht bekannt seyn konnte, indem er sich seit meh¬ reren Tagen auf seinem Landgute schwer krank be¬ fand, welches ihn, nach dem Zeugniße des Arztes Herrn M. abhielt, sich feinen Geschäften zu uber- lassen, so bittet er: derselbe wolle von der ihm im Ar¬ tikel 21. der Prozeß-Ordnung bewilligten Befugniß, in Rücksicht seiner, Gebrauch machen, und dem zufol- ge ihm »erstatten, gegen das wider ihn abgegebene Urtheil Opposition einzulegen, um die Gründe, durch welche er sich vorgenommen, eine Reformation 72 desselben zu bewirken , auseinander setzen 'zu können. Zu . . . den . . . April, Eintausend acht Hundert und zwölf. N. B. . . . (Deeret des Friedensrichters auf dieses Gesuch.) Wir Friedensrichter des Cantons L. DrstictS ( Departements) - . . indem wir von dem Uns im Art- 21. der Prozeß-Ordnung bewilligten Rechte Gebrauch machen, und in Betracht, daß der Im- plorant die Ursachen , welche ibn verhindert haben von dem gegen ihn erhobenen Prozeße Kenntniß zu erlangen, genugsam bescheinigt hat, verstatten ihm die Frist von zwey Tagen, von gegenwärtigen an zu rechnen , um Opposition einzulegen. Geschehen zu . . am .. - April Eintausend acht Hundert und zwölf. N- N- Friedensrichter. ( Wollte im Gegentheile der Friedensrichter die Frist nicht verstatten , so wurde er sagen ) Und in Betracht, daß durch nichts bewiesen worden, daß der Implorant von dem Prozeße so wenig, als von dem gegen ihn erlassenen Evntuma- cial - Urtheile Kenntniß erlangt, oder hat erlangen können, werwerfen das Gesuch um Prorogation der Frist. Geschehen zu . . . am . . . April, Eintau¬ send N- N. Friedensrichter Im ersten, Falle, wenn die Frist bewilliget wird, nimmt der Huissier des Friedensgerichts, das Gesuch und das Deeret des Friedensrichters von Wort zu Wort sammt den Unterschriften in Abschrift, macht gleich darunter seine Insinuation, und macht die Zu¬ stellung nach Art der früher«, Formeln : Z. B. 73 Vorstehendes Gesuch, sammt dem darauf ertbeilten Decrete des Herrn Friedensrichters ist von mir Franz N. unterzeichneten Huissiier des Friedens¬ gerichts des Cantons . . - daselbst am Platze Nro. wohnhaft, und mit Nro. az patentirt, dem Herrn Sebastian Müller (Gewerbe und Wohnort) insiuu- irt, und ihm davon eine Abschrift ertheilt wor¬ den, indem ich mit ihm persönlich gesprochen habe. Zu .. . den . . April, Eintausend acht Hundert und zwölf. Franz N., Huifsier. Der Kostenbetrag dieses Akts ist . . . Frk. Cent. Cinregistrirt zu . . . den . .. Es versteht sich, daß diese Insinuation zuerst aufs Original des obigen Gesuchs ans Ende des frie- iensrichterlickcn Dekrets gemacht; und daß dieses rinregisirirt werden muß; auch finde ich es überflüs¬ sig zu bemerken, daß dergleichen Abschriften den 75 Cent. Stempel nicht erfordern, weil sie keine eigent¬ lichen Expeditionen sind, wie jene der Abschriften von Pfändungsprotokollen. Nro- 44. Muster eines mündlich angebrachten Gesuchs um Prorogation der Frist zur Einlegung der Opposition. Vor Uns August F. Friedensrichter des Cantons K. erschien am . . April Eintausend acht Hundert 74 und zwölf, Joachim Anton Lachner, Miethkutscher zn K-, wohnhaft in der . . . Gasse, Nr. 114. im gedachten Canton, Distrikte Laibach, und producirte bey Uns die Abschrift Unsers, ihm am drenßjgsien des letzt verflossenen Monats März insinuirten, am sechs und zwanzigste» desselben Monats zum Vor- theil des Raimund R , Kaufmanns (Wohnort u. s. w.) erlassenen Contumacial - Erkenntnißes. Er brachte zugleich vor, daß er eine nothivcndi- ge Reise nach V- habe thun müßen, von der er erst gestern wieder angelangt sey, daß er also nicht gleich Wissenschaft von der Klage des Herrn Rai¬ mund R-, so wenig, als von dem von diesem gegen ineses Erkenntnrß der Opposition bedienen wolle, mit der Bitte, ihn von der Strenge des abgclaufe- nen Termins gefälligst zu entbinden. Zufolge dieses Gesuchs citiren Wir daher den Raimund R. um vor Uns am . . . April, um zehn Uhr morgens, an dem gewöhnlichen Orte Unserer Ge¬ richtssitzung in der Straße A zu erscheinen, und dem Requirenten daselbst auf seinen V.ortrag zu antworten. Die er bittet, daß ihm die Opposition gegen das gedachte Erkenntniß verstauet, und dieses so angesehen werde, als sey es nicht ertheilt, daß man aber auch in der Hauptsache berücksichtigen möge, daß das auf die Hauptstraße . . . gehende Zimmer in des R. Hause, iHm nur von der in dem ersten Stocke wohnenden Frau Elisabeth L. . . - in After- miethe überlassen sey; mit dem ferner» Gesuche, daß ohne Zulaßung der Appellation erkannt, und gedach¬ ter Raimund R. mit seiner auf Bezahlung von vier¬ zig fünf Franken, wegen zmeyer Miethskermine des Bewohners des Requirenten gerichteten Klage abge- wiesen, und Kläger in die Kosten verurtheilet werde. Diese gegenwärtige Oväule soll binnen vier und 7-l zwanzig Stunden durch unfern Huissier Franz Schön¬ berg insinuirt werden. August F., Fricdensr. Obige ist von mir Franz Schönberg, Huissier des obgedachten Friedensgerichts des Cantons von . . . daselbst in der Gaffe Nro- 7. wohnhaft, dem Herrn Raimund N. insinuirt, und ihm davon eine Abschrift zurnckgelaffen worden, indem ich die¬ ser Sache wegen in seinem eigenen, in der Herren- aaffe sudNro »2». liegenden Hause mit dem Thür- büter desselben gesprochen hab«. Zu ... am . . . April im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf. Franz Schönberg, Huissier. Der Kostenbetrag vorstehenden Akts ist. . . Frank. . Cent. Einregistrirt zu . ' . den . . . Rro» 45. Muster eines Urtheils, das die Opposition zu- läßt. In Sachen des Herrn B. (rechtliche Eigen,chaf- trn) Klägers, nach Ausweisung der Citativn vom April dahin, daß im Wege der Opposition, welche er eingelegt, daß das gegen ihn unter .... März ausgewirkte Contumacial-Erkenntniß reformirt wer¬ de, und daß durch ein neues ttrtheil der Herr A.mik 76 seiner Bitte auf Bezahlung der Summe von . . .. unbedingt abgewwsen werden möge, in Person erschie¬ nen , auf einer Seite. Und des Herrn A. (Qualitäten) ursprünglichen Klägers und Beklagten in Rücksicht der Opposition, welcher darauf anträgt, daß Herr B. mit seiner Opposition abgewicsen, und dem Zufolge das erste Urtheil nach feiner Form und Inhalte vollzogen wer¬ den möge; erschienen durch seinen Special-Bevoll¬ mächtigten Herrn C. auf der andern Seite; Lassen Wir der Friedensrichter des Cantons . . den gegen Unser Urtheil vom . . l Marz l. I. oppo- nirenden Herrn B. zu, erkennen dessen Opposition für begründet — und weisen, in Erwägung, daß Herr B. durch Quittungen und andere gültige^ Schriften bewiesen, dem klagenden Hrn. A. die Sum¬ me von ... die er sodert, bereits bezahlt zu haben, letzter» mit seiner Klage ab, und verurtheilen ihn i» die Nechtskösten dieser Opposition, wohingegen die übrigen dem Hrn. B., indem er ausgeblieben ist, zur Last fallen. Erkannt zu . . . den . . . April Ein¬ tausend Achthundert und zwölf. N. N. Friedensrichter N. N. Greffier. Hro. 46. Muster eines Urtherls, durch welches die Op' Position abgeschlagen wird. Der Eingang wie oben .... Lassen Wir, der Friedensrichter des Kantons . - den gegen Unser Urtheil vpm .... eppvnirende» 77. . Herrn B. nicht zu, erkennen Hessen Opposition für - ungegründck, und weisen, in Anbetracht, daß die Klage des Herrn A. wohl begründet, ist, daß Herr V. keineswegs bewiesen, seinen Verbindlichkeiten Genüge gemistet zu haben, letzteren mit seiner Op¬ position gegen Unser Urtheil vom . . , dieses Monats ab, welchem zufolge dasselbe seiner Form und In¬ halte nach vollzogen werden soll. Erkannt zu . . . den . .. April Eintausend acht Hundert und zwölf. N. Friedensrichter. N. Greffier. Cinregistrirt zu — -t—... .— . ---.... ...... Mo. 47. Muster eines Urtheiles über die Opposition/ wenn der Opponent ausbleibt. Art. LS. In Sachen zwischen dem Hrn. Anton O., Tischler, wohnhaft zu M. in der St. Petersvorstadt N. 8. im Districte S., Kläger, und in der jetzigen Opposition Beklagten, in Person erschienen, von der einen Seite. Und Herrn Bernhard D., Bäcker wohnhaft zu C. in der Straße. . . Nro 80. im nämlichen Di¬ stricte, Beklagter, jetzt Kläger, welcher nicht erschie¬ nen, auf der andern Seite. Herr O. brachte vor, daß er am . . . dieses Monats April ein Eomumacial - Erkenntniß beym hiesigen Friedens¬ gerichte gegen D. erwirkt habe, welches diesem am nämlichen Monats jnsinuirt worden ist. Letzterer habe zu Folge Erplyjt vom . , . d. M. die Opposition dagegen eingelegt, und eme Vorladung erwirkt, um heute einen Spruch über diese Opposi¬ tion thunzulaffen, da nun der Opponent sich nicht vor Gericht eingefunden habe, so bitte er, daß gebauter O. durch ein Uttheil mit seiner Opposition abge¬ wiesen, und das erstere sogleich vollstreckt werde; mit Erstattung der Kosten. Das Faktum besteht darinn, daß. . . Die Rechtsfrage ist nun, ob . . . In Erwägung, daß Klager in der gegenwär¬ tigen Instanz, weil er auf die von ihm selbst eptrahirte Ladung sich gerichtl-ch nicht eingefunden hat, so anzusehen ist, als wenn er auf seine Opposition Verzicht geleistet hätte; Ertheilen Wir Friedensrichter des Cantons M. gegen den Herrn O. ui erster Instanz den Contuma- eialspruch, wessen denselben nut semer gegen Unser Erkenntniß vom . . . lehr verwjchencn Monats einge¬ legten Opposition ab, und defekten, daß gedachtes Er- kenntniß, seiner Form und seinem Inhalte nach voll¬ streckt werde; auch verunheilen Wir den ausgeblic¬ henen Theil in die Kosten, die Wir mit Einschluß der gegenwärtigen Expedition und Insinuation auf die Summe von . . . Franken liquidirt haben. Erkannt zu . den . .. April Eintausend acht Hundert und zwölf. N. N., Friedensrichetr. W., Greffier. n 2 / n o i s t t 79 Nrv. 48. (Wenn man sich kurz fassen will, so kann folgendes Muster hierin» dienen.) Nach Vorausschickung der rechtlichen Verhält« niße. — In Anbetracht, daß Herr . . . Opponent — nicht erschienen, auch sonst niemand für ihn, haben Wir ihn cvtttumaeirt/ und ihn hiedurch mit feiner Opposition gegen Unser Urtheil vom . . . abgewiesen, welchem zu Folge dasselbe seiner Form und seinem Inhalt? nach vollzogen werden soll. Also erkannt in letzter Instanz von Uns dem Friedensrichter des Cantons . . . am . . . April im Jahre Eintau¬ send acht Hundert und zwölf. Unterschriften wie oben. Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch ein drit¬ ter, der im vorhergehenden Rechtsstreite nicht Par- they war, ja nicht einmal dazu vorgeladen wurde, wider ein Urtheil Opposition einlegen könne; wenn dieses allenfalls seine Rechte beeinträchtigen sollte. Diese Opposition eines dritten — lerce Opposi¬ tion — kann auch gegen cvntradictorische Urtheile, und zwar gewöhnlich gegen diese zur Hand genom¬ men werden, und unterscheidet sich demnach darin von der gewöhnlichen Opposition gegen Contumacial- Erkenntniße; daher Nro- 49. Muster einer Opposition dritter Personen. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf am . . April, habe ich Sebastian Komann, Au- 8o dien;-Huissier bey dem Fricdensgerichte des Cantons ..... für das laufende Jahr mit Nro. 8. patem tirt, wohnhaft zu ... . in der Gasse . . . No. y. auf das Ansuchen des Grundbesitzers D wohnhaft zu . . . . Nr. 6. in dem Gemeind - Arvndifsement des Distrikts, den Herrn Heinrich E. Organisten, und wohnhaft zu . . . Nr. 8. in dem Arondisfement.... District .... vorzeladen, am .. d. M um zehn Uhr Morgens in der Audienz des Friedensgerichts besagten Cantons.welche am gewöhnlichen Sitzungsorte, Straße. . Nr. . . gehalten werden wird, zu erscheinen, und zu vernehmen, daß D. als dritter Opponent gegen das in Sachen des Crurten und des Herrn F. erlassene contradictorische Urtheil vom . . April zugelassen «erde, und daß solches, nachdem es ohne Lheilnahme des Imploranten, mss ohne daß er dazu berufen worden, erlassen werdet ist , ihm nicht entgegen stehen kenne, bey der Ver¬ handlung über die Opposition die Erklärung zu hören, daß das Urtheil, welches er für sich anzicbt, šene« nicht producircn könne, daß derselbe bereit sey, sein! Rechte zu erweisen, sowohl durch Titel als Zeugen, wenn cs erfordert wird, und daß dem zu Folge Herr E. mit seinen Ansprüchen aus besagten Urtheilc rin- zuhalten hat, und in die Kost u verurtherlet werde. Die Abschrift vorstehender Opposition und Cita- tivn habe ich in der Wohnung des Herrn Heinrich E. zu . . > u. s. w Der Kostenbetrag dieses Aktes ist . . Frank. . Cent. Franz Schonberg, Huissier. Emregisirirt zu K . . . den k g n si r n tz n r d h a ( u d- i. s zi 8r Nro. 50. Muster einer Citation wegen Besitzstöhrung. Art. 2Z. (Obschon mehrere von solchen Formeln vorge- kommen sind, so werden doch auch hier, wo der ei¬ gentliche Ort derselben in der Prozeßordnung ist, noch einige angeführt. Die possessorische Klage hat nach dem französi¬ schen Rechte, in zwey Fällen statt, um den Stotz-, rungen ein Ende zu machen, die ein Besitzer in fer¬ nem wirklichen Besitze erleidet, und dann heißt sie Cvmplainte, und um in den Besitz, dessen ercheraubt worden ist, gesetzt zu werden, und zwar einer Cvmplainte. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf den . . . April, habe ick N. N. Huissier des Frie» densgerichts von . . . für das l. I. mit Nr. 8. pa- tcntisirt, wohnhaft zu . . . in der Gasse ... Nr. 12. auf Ansuchen des Herrn N. N. wohnhaft zu L. allwo er seinen Wohnort erwählt, dem Herrn N. R. (Gewerbe, Patent) wohnhaft zu . . . in der Gaffe . . . Nr... ihm persönlich eine Vorladung ertheilt, um den .. dieses in der Audienz des Friedensgerichts des Cantvns von . .: zu erscheinen, um sich über die Gtöhrungen, die er sich gegen den Klager, welcher m dem ruhigen Besitze seines zu . . . in der Gemeinde .. . . liegenden Landgutes ist, in diesem Besitze er- laubt hat, zu verantworten, indem er den Pacht¬ schilling davon eingehoben hat; und endlich erkennen zu Horen, wie Kläger in dem Besitze und Genüße 8 AL dieses Landgutes erhalten, auch dem Herrn . , «erbothen werde, den Herrn N- in der Zukunft da¬ rin zu stöhren uud zu beunruhigen; ferner wie er verurthcilet werde, dem Kläger den bezogenen Pacht- schilling mit . .. Franken znrückzubezahlen , und die Unkosten zu vergüten. Die Copei von vorstehender Cjtation habe ich u. f.w. N. N. Huifsier Dieser Vorladungsakt kostet.... Einregistrirt zu . . . den . . . Auf diese Citation erscheinen die Partheyen wie gewöhnlich in der Audienz. Ueberchen beiderseits ge¬ machten Vortrag läßt nun der Friedensrichter die Possessorische Klage entweder zu oder er verwirft sic, ' L. h. er schützt den Kläger in seinem Besitze, oder er weiset ihn ab. Mo. 51. ! Muster eines Urtheils, welches die Klage zuläßt. In Sachen des N. N. (rechtliche Eigenschaften) Kläger nach Ausweiß der Citation vom . . , dahin, Laß .... erschienen auf einer Seite; Und N. N-( wie oben ) Beklagter, auchpersön« , lich erschienen, auf der andern Seite; Kläger fordert, daß . ... Beklagter wendet ein, daß... . Der Thatbestand beruhet darauf, baß N. N- Veklagter... SL Die Rechtsfrage ist nun , ob der Kläger in sei« nein Besitze zu schützen seye? In Erwägung, daß der Beklagte eingestanden, daß er den Kläger vor zwey Monathen .... und daß der Kläger vor dieser Besitzstohrung durch län¬ ger als ein Jahr durch sich selbst im ruhigen und nicht prekären Besitze. .. war; Erkennen Wir der erste Suppleant des Friedens- gerichts des Cantons, wegen Abwesenheit des Herrn Friedensrichters, und erhalten den Herr N. N- in dem Besitze und Genüße seines in der Frage stehenden Landgutes / verbiethen dem Herrn N. N. ihn darin künftighin mehr zu stähren oder zu beunruhigen, ver- urthcilen ihn/ die Summe von . .. Franken für den eingenommenen Pachtschilllng, sammt den auf. . . Franken liquidirten Gerichtskost-n zu bezahlen. Ge¬ schehen und abgeurtheilet zu . . . den . . . April Eintausend acht Hundert zwölf. N. N erster Suppleant des Frie¬ densgerichts Nro. . . > wegen Verhinderung des Herrn Frie¬ densrichters. N. N. Gressier. Einregistrirt zu — den — Nro. 52- Muster eines Urtheils, das die Klage verwirft. In der Rechtssache des Joseph Weber (Qualitä¬ ten) Kläger nach Ausweisung der Vorladung vom »i-rttn d- M. dahin, Laß - . . erschienen auf einer F Z 84 Und Wilhelm Pirz (wie bey jenem) Beklagten¬ gleichfalls erschienen auf der andern Seite. ° Joseph Weber stellt sein Begehren nach Inhalt der erwähnten Vorladung dahin, daß . . . Der Beklagte Pir; excipirt: er habe zwar . . . Daß Faerum besteht darin . . . Es fragt sich nun . . . ob . . . In Erwägung, daß (die Entscheidungsgründe) Weisen wir den Herrn Joseph Weber mit seiner weg n vorgeblicher Besitzstöhrung wider Herrn Pir; angebrachten Klage ab, geben dem letzter» über feine in unserer Audienz gemachte Erklärung Akte dahin, daß er die besagte Klage wegen Besitzstöhrung an¬ nehme, und indem wir ihm sein Begehren znspre- chen, verbiethen wir dem besagten Joseph Weber, ihn zu stöhren, oder zu beunruhigen, und verurthei- len ihn in die Kosten. Geschehen und geuttheiletzu . . . den .. . April Eintausend acht Hundert und zwölf. J. S. Friedensrichter. K. D. Greffier. Einregistrirt zu . . . den .. . Mo. 5z. Muster einer - lititstion. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf am . . April, habe ich Jakob D. Audienz - Huissier beym Friedensgerichte des Cantons A. im Departement, oder Distrikte O- wohnhaft in der Stadt A. in der Gasse... Nr. So. und für dieses Jahr süd Nr. 5. 8F ... patentirt, auf Ansuchen des SeraphinB. mit Nro. 8. patentirtcr Buchbinder, wohnhaft zu P. in der. al» Straße P. Nr. 7. im nämlichen Distrikte, diese Ci- tation dem Herrn M. mit Patents Nr. 76. berech¬ tigten Handelsmann zu M. daselbst wohnhaft im Fisch¬ hofe Nv. >60. zugestellt, um am . . des jetzigen Mo¬ nats, d. i. Montags in der Frühe nm neun Uhr vor ) dem obgedachten Friedensgerichte an der gewöhnlichen Gerichtsstelle, in dem Municipalitätsgebäude zu A. zu erscheinen und auf die Klage des Requirenten sich vernehmen zu lassen. Dieser behauptet, daß er schon länger als seit einem Jahre, ein Stück Wiesenland von zwey Quadrat - Joch, im Distrikte N. der Ge- , meinde A> nahe bey der Stadt A. gelegen, besitze, welches gegen Osten durch die Strasse nach A. nach > Westen durch den Bach, genannt.. e .... . gegen „ Norden durch die Aische Hutweide, endlich gegen d Süden durch den zu der Fran; Nischen Mayerey gehörigen Wald begränzt wird. Im vorigen Mo* nate Mär; babe sich der gedachte M. der fraglichen ' Wiese bemächtiget, selbe zu reinigen, gegen die Wasserseite einen Damm zn errichten angcfangen, und führe sich überhaupt als Besitzer derselben auf. , Dem zur Folge verlange Kläger eine gerichtliche Be- scheinigung darüber, daß er die Anmaßung der be¬ sagten Wese von Seiten des M. als eine Besitzstöh» rung annehme; zugleich bath derselbe, daß letzterer, verurtheilet werde, dem Requirenten, be» Vermei¬ dung gerichtlicher Zwangsmittel, binuen Tagesfrist, Ü den Besitz der ckU68tioni8 Wiese wieder einzu- räumen, auch daß es dem Beklagten verbothen w:rde, ihn künftighin in dem Besitze zu stöhren: daß derselbe ferner verurtheilet werde, dem Kla¬ ger die Summe von Einhundert und fünfzig Franken, als Werth der Fruchte von der gedachte» Wiese 86 zn bezahlen , b»n dem Augenblicke der unternomme¬ nen Anmaßung angerechnet, bis jetzt; wofern er nicht lieber den durch Kunstverständige dießfalls zu erhebenden Werth bezahlen wollte, worüber er in der abzuhaltenden Gerichtssitzung zu wählen schuldig scyn solle; in Ermanglung der Wahl aber, den Beklag¬ ten mittelst abzugebenden Erkenntnißes, zur Bezah¬ lung der Einhundert und fünfzig Franken durch ge¬ richtliche Zwangsmittel anzukalrn, zugleich bat Klä¬ ger, daß der Beklagte verurtbeilet werde, allen durch den Nichtgcnuß der Wiese ^uMtioQis schon erlitte¬ nen, und noch zu erleidenden Schaden , und entgange¬ nen Nutzen, zu bezahlen; mit besonderer Erstat¬ tung aller Kosten Die Abschrift der gegenwärtigen Vorladung, , habe ich der unterzeichnete Huissier an das erwähnte > Domicil des M. abgegeben, indem ich mich daselbst mit einem Manne besprach, der mir sagte: er wäre der Gärtner des M. Geschehen im Tage, Monate und Jahre wie oben. Jakob D-, Huissier. Die Kosten dieses Vorladungsacts betragen , . . Frank . . . Cent. Einregistrirt zu A. den . . . Die Urtheile über possessorische Klagen sind ih¬ rer Form nach, jenen gleich, wovon Anfangs Mu» ster vorkommen. Wenn die Klage zugelassen wird, so ist der dispositive Theil dieser Erkenntniße dem An¬ träge des Klägers, wenn sie verworfen wird, so ist er dem Anträge des Beklagten gleich, wie in den beyden Mustern sud Nro. F«. und 52. im letzter» Falle wird das Erkenntniß beyläufig so seyn: S/ Mo. 54. Muster eines Nrtheils einer ikintfiZranäe, Wo¬ durch die Klage verworfen wird. Eingang wie Nro. s«. und 52. . . Erkennen wir der Friedensrichter des Cantons A. in erster Instanz, weisen den Seraphin B. mit seiner gegen M- erhobenen Besitzstöhrungsklage hier¬ mit ab, und oernrtheilen ihn in die Kosten, die Wir auf. . . gemäßiget haben. Erkannt zu A. . - . den . . - April im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf. N. N-, Friedensrichter. M. M., Greffier. Einregistrirt zu A. den . .. Wenn nun auch über ein dergleichen Urtheil der Eachfällige, dem es jedoch früher gehörig insinuirt worden seyn muß, die Appellation an das Civil- Tribunal aumeldet, so kann es doch, wenn der Art- 17. der Civil- Procedur 'eintritt, immerhin voll¬ streckt werden, daher ist es immer gut, zu erwäh¬ nen, daß das Urtheil der Appellation ungeachtet pro¬ visorisch cxequirt werden wird. Es wäre überstäßig, mehrere Formeln über Er- kenntniße, eigentlich Bescheide, die nicht Endurthei» le sind, anzuführen; nur findet man es für gut, noch einige Bemerkungen hier zum fünften Titel bey- zusetzen. Alle Erkenntnisse sind entweder präparatorisch, oder definitiv, un8 die beyden erster», so wie auch Las letztere wieder eontradietorisch, oder rontumaeial. 88 s denn von provisorischen Urtheilen ist hier nicht der Drt zu handeln.) Praparatorifche Urtheile nnd Interloeute werde», wenn sie aufAnhorung beyder Theile erlassen worden sind nich(zugefertigt; wohl aber wenn sie in Contumo- tiam ertasten worden sind- Indessen mußte doch auch Las Interloeut zugeftrtigt werden, wenn es einer oder der andern Parthey beyfallen sollte, dagegen die Appellation einzulegen; doch muß dieß nur immer von dem Falle verstanden werden, wenn der Frie¬ densrichter bloß in erster Instanz gesprochen hat. Ge¬ gen vorbereitende Erkenntnisse kann aber nicht an- Le-s, als nach dem Endurtheile, und in Verbindung mit diesem apvellirt werden. Muster über Interlocute auf Zeugenbeweiß, Lo¬ kalbesichtigungen und Schätzungen, so wie über alles das, was diese enthalten mässen, werden unten wei¬ ter vorkommen. Nt'O. 55« Muster einer Citation auf Gewährleistung vor das Friedensgericht. OLlaxoite. Art Z2. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf am. . April habe ich F. S» der unterzeichnete Huissier bcy dem Friedensgerichte des Kantons von . . . wohnhaft zu . . . in der Wassergaffe Nro. 90. und für das gegenwaritge Jahr unter Nro. 9. pa- tentirt, auf Ansuchen des Herrn M.M- (Gewerbe) wohnhaft in der Gemeinde nnd Cantone von ... . in der Gasse Nro. 80. den Herrn L- Pächter, wohn¬ haft zu ... in seinem eigenen Hause, in der Gasse « . . Nro, 70. persönlich vorgelÄen, den . , d. M« 7S Morgens um 8 Uhr in der Audienz des Friedensge- richts des vberwähnten Cantous zu erscheinen, um über die Anzeige, welche der besagte M. M. hiemit dem Herrn L. Pächter von der wider ihn M. ange¬ brachten Klage in dem Gegenstände einer Reparation an dem durch den Einsturz der Gartenmauer beschä¬ digten Landgute des Hauptklägers K. ihm M. Akt ertheilen zu sehen, und weil dieser Einsturz eine Folge des von ihm L. Pächter, auf der Maner ge¬ bauten Haussaals ist, auch zu hören, wie er ver¬ halten werden wird, zu interseniren, um dieser Re« parativnsentschädigungsklage ein Ende zu machen, wi- drrgens aber sich verurthcilen zu sehen, den Hrn. M. für alles sicher zu stellen, und zu entschädigen, wo« zu er, sey es in der Hauptsache, oder wegen Ent¬ schädigung , Interessen und Prozeßkösten verurtbeilct werden konnte, und ich habe ihm sowohl eine Ab¬ schrift der Zufertigung der vom Herrn K. . . wider ihn M- erhobenen Klage, als des gegenwärtigen Vor¬ ladungsaktes, und zwar persönlich in seiner Woh. uung insinuirt. Dieser Akt kostet. ',. . . Einregistrirt zu . : . den F. S., Huisster. Man sieht aus diesem Muster, daß die Citation des Gewährmannes L- vor der Erscheinung des Haupt¬ klägers K. und des Hauptbeklagten M. in der Audienz, nn den L- bestellt worden ist; wenn aber die Adcita- tivn nicht vor Erscheinung der Hauptpartheyen ge¬ schieht, so hat der erste Beklagte in der Audienz noch immer Zeit auf diese Adcitation anzutragen, unk» dem Richter liegt eß ob, ihm mit Rücksicht auf die Ent¬ fernung des Orts, wo der Gewährsmann wohnhaft ist, eine verhältnißmässige Frist zu gestatten. Auf die Motion des Häuptklägers gegen den Beklagten wird demnach in der ersten Audienz nur ein ( meine. Erachtens ) präperatorisches Erkenntniß ans die Ad- citation des Garanten abgegeben. Rro. 56. Muster eines Nrtheils auf Erstreckung der Frist, um den Gewährmann vorzuladen.' Art. Z2 der Procedur. In Sachen zwischen dem Simon D. Metzger und wohnhaft zu B- in der Strasse C> im Districte von B> welcher in Person erschienen, Kläger eines Theils, nach Ausweisung der Vorlavnng vom . . . . dieses; Und dem Thomas D. Pfarrer bey der St. Andre Kirchen zu B- in dem Canton B> des nemlichen Di¬ strikts, für welchen sein Bruder Julius D. mit Nr. 8. patentirter Gewürzhändler zu V. wohnhaft alldort in seinem eigenen Hause Nr. 2. in der Blumengasse, mit gehöriger Vollmacht auftrat, Beklagten am an- dernTheile; Simon V. bringt vor, er habe durch eine am . . . dieses, gehörig zugestellte Citakion Unsers Huif- sters D. vor Uns fordern lassen, uni ihn zur Bezahlung von dreyfig zwei, Franken verurtheilen zu sehen, als worauf sich der Schade beläuft, den vier Kühe nebst einem Füllen des Herrn Pfarrers verursachet haben, welche acht Tage lang unausgesetzt auf einem dem Kläger zugehörigen Grunde, Acker, hinter der Mühle genannt, geweidet haben, dafern der Herr Pfarrer 9' 'E Nicht etwa lieber wollte, den Schaden nach einer vvr- wes ziinchmenden Schätzung der Sachverständigen zu be- "Ed' zahlen, mit Erstattung der Kosten D. wandte ein, daß das Vieh dem Taglöhner L. wohnhaft zu B- zum Weiden anvertraut gewesen scy, und verlangte daher, daß letzterer als Gewährsmann put vorgeladen werde, um sich über den Schaden zu erklären, wenn er, wie behauptet wird, zugefügt ' seyn sollte. t Das Factum beruht in dem Anfuhren des Klägers. Die Rechtsfrage ist; ob der verlangten Vertretung statt gegeben werden könne? In Erwägung daß die angezeigte Aufforderung zur Vertretung dem Beklagten nicht abgeschlagen werden könne, weil er binnen gehöriger Zeit darum tk angesucht hat; 's Erkennen wir Friedensrichter in letzter Instanz, - dor Abgabe eines Erkenntnlßes in der Hauptsache, auf die Zulassung der Vertretung, und wollen, daß ,'k k. nun auf die in der Rede stehende Gewährsklage zu antworten , auf vorgängiges Ansuchen des Beklag¬ ten, durch Unfern gewöhnlichen Audienz - Huissicr t vorgeladen werde, vor uns in der, nächsten Gerichts- 7 sttzung, die den . . . des laufenden Monats statt -! baden wird, um zehn Uhr Morgens zu erscheinen, als wozu wir die Partheyen zu erscheinen anweisen. > Mit Vorbehalt der Rechtskösten. Erkannt zu B. - am . . . April im Jahre Tausend acht Hundert l r lind zwölf. > N. I. Friedensrichter. M. Greffier. Einregistrirt zu . . . den . . . I 92 57. Muster der Vorladung des Gewährsmanns naci, diesem Erkenntniße. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, am . . . April, habe ich Franz Schönberg mitNrft F. für dieses Jahr patentirter Audienz - Huissier deS Friedensgerichts des Cantons B- daselbst wohnhaft- in der Herrengaffe Nrv. 160. auf Ansuchen des Hrn^ D Pfarrers bcy der St. Andre-Kirche zu B-, da¬ selbst wohnhaft an dem St. Andre-Platze imPfarr-, Has Nro. 9. dem Taglöhner §,, wohnhaft zu B. in der Vorstadt ... in der Commune L. eine Ab¬ schrift dieser Citation zugestellt, um am . . . deS. deS saufenden Monats April Morgens um zehn Uhr i vor dem oberwähnten Friedensgerichte von B. an dem gewöhnlichen Orte seiner Gerichtssitzung im Muni- cipalgebäude am N. Platze zu dem Ende zu erschei¬ nen , um den Extrahenten dieses von der vom Simon V. Metzger zu B. in der Straße , . . Nrv. . - . auf die Bezahlung dreyßig zwey Franken, wegen einer Beschädigung, welche die dem gedachten L-zum Weiden anvertraut gewesenen vier Kühe und ein Fül¬ len, zugefügt haben sollen, erhobenen Klage zu ent¬ heben, und dre sämmtlichen Unkosten auf sich zu.nehmen, Die Abschrift der gegenwärtigen Citation habe ich in dem Hause des letzter» zurückgelassen, indem ich daselbst mit einer Frau sprach, welche mir er¬ klärte , sie wäre die Mutter desselben. Im Jahre und Tage wie oben. Fran; Schönberg, Huissier. Der Kostcnbet. dieses Akts ist Fr. C. Einregistrirt zu, . . den . . empfangen . . . 9Z Diesem Vorladungs - Exploit wird das in Nr», Z6. vorstehende Urtheil nicht in Abschrift vorausge¬ setzt, weil selbes den Gewährsmann nicht, sondern nur den ersten Kläger und den ersten Beklagten be trifft. Mo- 58. Muster eines Erkenntnißes über die Haupt-und Vertretungsklage. D»xsge. In Sachen, zwischen Simon V. Metzger zu B., Gemeinde, und Distrikts gleichen Namens in der Straße. . . Nro- . . . wohnhaft, in Person er¬ schienen , Hauptkläger an einem; Dann dem Thomas D>, Pfarrer zu St. Andre, kantens B. für welchen dessen Bruder Julius D- Gewürzhändler zu B. mit gehörig einregistrirter Vollmacht versehen, erschien als Hauptbeklagter und Klager auf Gewährsleistung, am andern Theile: und dem Sebastian L. Tagwerker zu B. in der G. Vorstadt, welcher sich zur Befolgung der ihm am . . . des gegenwärtigen Monats gehörig insinuirten Vorladung in Gemäßheit Unsers Erkenntnißes vom . . . dieses, als Beklagter in der jetzigen Gewähr¬ leistungssache einfand, auch am andern Theile. Der Metzger V- wiederholte seine Bitte, gegen den Pfarrer D., wie sie in Unserm Erkenntniße vom . . . dieses vorkömmt. D. wendete ein, daß er sich in Ansehung der ge¬ gen ihn durch den Metzger V erhobenen Hauptklage auf die gesetzliche Ordnung beziehe. 94 In Rücksicht seiner Gewährsklage gegen den ! ober bath er, daß letzterer schuldig erkannt werde, ihi Gewähr zu leisten, und ihn in Absicht seiner etw« gen Verurthcilung, die der Hauptkläger etwa auswi ken könnte, sowohl in der Hauptsache als der Zi» sen und weitern Kosten, vollkommen zu entschädig« L. ohne den durch das ihm zum Weiden anrw traute Vieh, verursachten Schaden selbst zu wider sprechen, wendete nur vor, er habe geglaubt, di Wiese, auf welcher er das Vieh geweidet habe, g» höre dem Herrn D., weil sie an seiner Grenze liest eigenthümlich zu. Das Factum beruht in dem durch das Abweidn verursachten Schaden, welches von keinem Thcid widersprochen worden. Es fragt sich also nur noch', ob der Hauptklas gegen D , mit Verb halt seines Regresses gegenl statt gegeben werde könne? In Anbetracht, daß der an dem Eigenthume d! V. zugefügte Schaden äusser allen Zweifel gesetzt, M daher ersetzt (gutmacht) werden müße, und daß d» von ihm gemachte Anschlag des Schadens nicht bestrit ten wurde; daß zwar L- die alleinige Ursache dessel- den ist, das Vieh aber, das den Schaden verursacht^ dem D. zugehöre; Unser Urtbeil, wodurch auf di! heutige Adcitation gesprochen / au- vorgelesen wer¬ den ist- Erkennen Wir Friedensrichter bes Cantons B i< letzter Insta.ii; in der Hauptsache, und verurtheilr« den Pfarrer D- dem Fleischer V die Summe dreyßig zwey Franken für den Schaden zu bezahle», den das Vieh des erstern auf der Wiese des letzter» durchs Abweiden verursachet hat, so wie ihm dir Kosten, die Wir auf fünfzehn Franken liquidiren/ zu erstatten. 9I Was ferner die Entscheidung der Gewährsklage betrift. so verurtheilen Wir den L. an den Herrn Pfarrer D. den ganze» Betrag der gegen ihn zum Vortheile des V. geschehenen Verurcheilung, sowohl in der Hauptsache als im Nebenpunkte derNechtskö- sten zu bezahlen, nicht minder verurtheilen Wir ihn äusser dem auch in die Kosten dieser Gewährsklage. Erkannt zu B- am . . April des Jahrs Eintausend acht Hundert und zwölf. F. F. Friedensrichter, N. N. Greffier. Einregistrirt zu . . den . . (Diese drey letzten Muster müssen also immer auseinander folgen.) Mo. 59. Ein anderes Muster eines Urtheils auf Erstre. ckung der Frist, um den Gewährmann vor¬ zuladen. velLportk. Zwischen Herrn N. (rechtliche Eigenschaften) Kläger eines, und Herrn M. (wie dort) nach Aus¬ weisung der Vorladung vom . . dieses, Beklagten, andern Lheils; auf vom Herrn M. gemachtes An- iringen, daß er in der wider ihn angestelltcn Klage den Herrn L. wohnhaft in der Gemeinde von ... . äusser diesem Canton in einer Entfernung von . . . MiriaMetern, zum Gewährsmann? habe, und Uns daher bitte, ihm eine hinlängliche Frist zur Vorla-- duug des Herrn L. vor Uns zu bewilligen. y6 Haben Wik die Rechtssache auf den . . dieses, Morgens um acht Uhr verlegt, auf welchen Lag und -' Stunde der Herr M. den Herrn L. auf Gewährt leisiung vor Uns wird bladen lassen müssen, wem nicht, so wird, jedoch mit Vorbehalt aller Einreden ""°' und Unkosten in der Hauptsache gesprochen. Erkennt " " zu K. den . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. N. Friedensrichter. N. Greffier. Ein Einregistrirt zu — Hierauf erfolgt dann die Citation, wie gewöhn- lich. Cs kann sich aber auch ereignen, daß das M» theil die Adcitation des Gewährmannes, aus den Gründen des Art. ZZ- Proeed. verwirft. _ . von rvä! U'ro. 60. bek ab. Muster eines Unheils, welches das Gesuch um Vorladung eines Gewahrmannes verwirft vslsxorte. wn Zwischen Hrn. N. Kläger eines , und Hrn. M. Beklagten andern Lheils, welcher letztere vorgebracht hat. Im Anbetracht, daß der Herr M. in dem gegen» wärtigen Prozeße bereits schon in unserer Audienz vom . . erschienen ist, ohne auf die Klage auf Ge¬ währleistung, die er heute anbringt, den Antrag ge« ye macht zu haben. Erkennen Wir Friedensrichter des 'Cantons von ... in der Hauptsache, und veruktheilen den Herrn M dem Herrn N- die Summe von . . für das dem besagten Herrn N. zugefugte Unrecht zu bezahlen, unbeschadet seine Klage auf Gewährleistung weder den L. vor dem Friedensrichter von . . . anzustellen; und mit Vorbehalt aller Einreden und Unkosten, Erkannt R-, Friedensrichter. R./ Greffier. Cinregistrirt - . - Wenn das Erkenntniß auf Adcitation des Ge¬ währmannes verflossen ist, so sind drev Fälle möglich, nämlich, der Friedensrichter verurtheilet den Haupt- beklagten, und spricht ihm die Gewährleistungsschul- digkett zu; oder er verwirft die Klage in der Haupt¬ sache, spricht demnach nicht nur den ersten Beklagten von der Hauptklage, sondern auch den adcitirten Ge¬ währsmann frey; oder endlich verurtheilet den Haupt- beklagten , und spricht ihm auch die Gewährleistung ab. lieber den ersten Fall ist das Muster Nro. §8. Es kann sich zwar auch der Fall ergeben, daß der mit. »orgeladene Garant in Contumatiam verurtheilet wird; allein dieser Fall ist immer unter dem erstem begriffen, daher Mo. 6r. Muster eines Urtheils in der Hauptsache, und über die Lncidenzklage auf Gewährleistung- OelsP. Zwischen Herrn N. N. (Qualitäten) Kläger Mmva Citativn vom - - - §8 Und Herrn O. (wie oben) Beklagten auf be¬ sagte Citation. Und nach zwischen demf besagten Herrn O Klä- ger auf Gewährleistung vermög einer andern spätem Citation vom . . einregistrirt zu ... den . . mit dem Begehren, daß . . . Und Herrn P. Beklagten auf die obige Citation. Nach Anhörung des Herrn N. Hauptklägers deS xHerrn O. welcher verlangt hat, daß der Herr N. mit der wider ihn angestellten Klage abgewiescn, und daß, auf den Fall das Tribunal die Klage des N> ganz oder zum Theil zulasten sollte, der Herr P. verwalten werde, ihn nach dem Inhalte der obtt- ivähnten Klage zu entschädigen. , Und des Herrn P. welcher begehrt, von der von ihm- wegen .... gefederten Gewährleistung besreyl ! zu werden. In Erwägung ( die Beweggründe entsprechend den Rechtsgründen der Partheyen ) Verurtheilen Wir den Herrn O. die Summ von . . . für. . . samnit den seit . . . verfallenen Interessen , und auf... . liquidirten Gerichtsk!- sten zu bezahlen. Verurtheilen ferner den Herrn P. dem Herrn O> die Summe von . . . . . für den Hauptgcgenstand, Interessen und Recktskosten, die vermög Unsers ge> genwärtigen Urtheils zu bezahlen aufgetragen wird, zu vergüten, und ihm die in Bezug auf ihn gemach' ken auf zwanzig Franken liquidirten Kosten zu be¬ zahlen. Erkannt zu . . . u. s. w. N. N. Friedensrichter ' N. N. Greffier. Einregistrirt zu ... den .... 99 Mo. 6r. Muster eines Urtheils, worin die Klage in der Hauptsache verworfen wird, ve^xorte. Zwischen dem Herrn N. N. ( wie oben alle Be» siandtheile. In Erwägung, daß . . . (Entscheidungsgrunde.) Weisen Wir Friedensrichter den Herrn N.N. be- freyen den Herrn O. von der wider ihn angebrachten Klage, und verurtheilen den besagten Herrn N. in die auf. . . liquidirten Unkosten, und erklären daher, daß über die Klage auf Gewährleistung, welche der Herr O. wider den Herrn P. angestellt hat, nicht gesprochen werden könne, und verurtheilen den Hrn. in die Kosten seiner Seits. Erkannt zu . .. Unterschriften: Einregistrirt zu . . . Mo. 6z. Muster eines Urtheils, wenn die Klage auf Gewährleistung verworfen wirb, velsx. Zwischen Herrn N. N. (Qualitäten wie gewöhn» sich.) Und O. Beklagten, und nach Ausweisung der Citäkivn vom . . . Kläger auf Gewährleistung - . . Und P. Beklagten , rucksichtlich der Gewähr, leisiung... Die Anträge, wie gewöhnlich. In Anbetracht (die Beweggründe wie gewöhnlich den Rechtsgründen und Anträgen der Prrlheyen ent¬ sprechend.) Verurtheilen Wir den Beklagten O. in . . . Befreyen den Herrn P.. von der wider ihn von Lem besagten Herrn O. auf Gewährleistung erhobe¬ nen Klage, und verurtheilen den O. in die Rechts¬ kosten aller Partheyen, und zwar rücksichtlich der von dem Herrn N- gemachten, in den Betrag von . . . Franken, und rücksichtlich der vom Herrn P. gemachten, in jenen von Franken . . . Centimen. Mo. 64, Ein anderes Muster dieser Art. Zwischen Herrn re. (wie gewöhnlich.) In Erwägung, daß wir Friedensrichter von der Klage auf Gewährleistung nicht hinlänglich unter¬ richtet sind , weil ... (Ursache). Verurtheilen den Herrn O. dem Herrn N. die Summe von ... und die Gerlchtskosten im Betra¬ ge von . . . Franken, seiner Seits zu bezahlen. Und verweisen den Herrn O. seine Klage auf Gewährleistung vor dem kompetenten Richter anzu- bringen, mir Vorbehalt der Expensen Erkannt zu ... den . . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften. Einregistrirt zu . . . den ... Bey allen diesen Urtheilsfvrmeln ist nicht nur der gesetzliche Eingang , sondern auch die ereeutorisch« ror Kausel und die Insimiation weggelasien worden, ch «eil diese Key allen gleich sind , und erst bey der Ex« l' pcdition beygesetzt werden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß/ wenn dec aicitirte Garant ausblecht, und bloß die beyden » Hauptpartheyen contradictorisch gegen einander ver- k- handelt haben, ersterer so put. wie jeder Beklagte, ° xsr eiritLut verurtheiiet werden könne. >' Es kann sich aber auch ereignen, daß der zur !> CewZlchlxistung Aufgefordertc nicht gleich in der ersten Audren; unbedingt verurtheilet werden könne, sondern daß der Richter für notwendig findet, praparato- risch oder auf ein Interloenr zu sprechen ; in diesem Fall kann zwar der Hauptkläger verlangen, daß in der Hauptsache entschieden werde, allein dem adci- ! tirten Garanten dürfen deswegen seine Hülfsmittcl nicht abgeschuitten werden Nach Entscheidung und Verurtheilung in der Hauptsache, wie gewöhnlich wird sich das Urtheil enden: Was die Klage auf Gewährleistung anbelangt - so erkennen Wir, vor Abgabe eines Definitiverkennk- nißes daß P. die Briefschaften und Urkunden, wo sie sich befinden mögen, eher beybringe, welche nach seiner Anzabe Bezug auf den Beweiß haben, wel¬ chen O über die streitige Wiese angezeigt hat. Wir verweisen daher die Sache auf den . . dieses Mo¬ nats , als den Tag, an welchen wir die beyden Par- theyen in der Klage auf Gewährleistung wieder z-n erscheinen verladen. Erkannt zu ... den . . . ) April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften. Einregistrirt zu . ' . den ... Weil diese Materie wichtig ist, so werden noch örey Formeln folgen. - - ro» Nro. 65. Urtheil, welches die Frist bewilliget, um den Gewährsmann vorzuladen. Nach ?nc- ticleo. In Sachen des Herrn A. (Gewerbe, Wohnort) Klägers, nach Inhalt der Citativn vom . . . d. M. dahin, daß . . . persönlich erschienen an einer Wider Herrn B. (wie oben) Beklagten, auch per« sönlich gegenwärtig, Beklagter auf der andern Seite. Welcher geantwortet hat, daß ihm C-, Knops- macher, und wohnhaft zu . . . in der Gemeinde .. u. s. w versprochen habe, ihm Gewähr zu leisten, und zu entschädigen, wenn der Fall in Betreff der Sache, wovon gegenwärtig gehandelt wird, eintreten würde; weswegen er bitte, ihm eine hinreichende Frist zu bewilligen, um den C. als Gewährsmann vorladen zu können, damit dann sogleich in der Hauptsache und über den Incidenzpunkt erkannt wer« den könne; Befehlen Wir, der erste Supplent des Friedens- gerichts, wegen Abwesenheit des Herrn Friedensrich¬ ters , in Anbetracht, daff die Bitte des B. noch in der gehörigen Zeit angebracht, die ihm deswegen nicht versagt werden kann; Daß der Knopfmacher C. auf Ansuchen des Be¬ klagten vorgeladen werde, vor Uns in Zeit von acht Lagen zu erscheinen, um sich auf die Klage wegen Gewährleistung zu verantworten, widrigenfalls in der Hauptsache erkannt werden soll, vorbehaltlich des Rechts, die Klage nachher Ader den C..anzu- re» sc- >tt) M. er« ite. Ps- »- ) n, er e» de i» er r« s« >> n n t r r >< stellen. Geschehen zu-. . . den April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften. Einregistrirt zu . . . k^ro. 66. Citation hierauf. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den . . . April; habe ich Franz Schönberg mit Nro. y-sür dieses Jahr patentirter Audienz-Huifsier deS Friedensgerichts des Cantons von L. wohnhaft daselbst, in der Kothgaffe Nr. 8». auf das Gesuch des Hrn- V., Grundbesitzerundwohnhaft zu - - . Nro. 6.in dem Gemeinde-Arrondiffement . . . den Joseph C. Knopfmacher und wohnhaft zu L. in der Gaffe Nro. 6. vvrgeladen, am . . . dieses. Morgens um zehn Uhr vor dem Friedensrichter des Cantons von L- zu erscheinen, nm den Ansuchenden zu vertreten, und für ihn als Gewährmann zu stehen, aus dem Grunde, weil er sich durch den Akt von zwanzigsten July v. I. für jede Verurtheilung verbindlich gemacht hat, die wider ihn ausgesprochen werden könnte, in den« Gegenstände einer von A. erhobenen Klage auf Be¬ zahlung der Summe von . . . für die -Verschlim¬ merungen, welche seiner Behauptung nach an fei¬ nem zu L. liegenden Hause, während der Zeit, als besagte«' C. dasselbe mit dem Imploranten zusammen bewohnt, geschehen sind. Die Abschrift obiger Citation habe ich dem- Jo* to4 seph C. in seiner Wohnung, wo ich den Z. traf, ihn, persönlich insinuirt. Im Jahr und Tag wie oben. Unterschrift. Die Kosten dieses Akts sind . . . Frank .. - Cent. Einregistrirt zu . . . den . - . 6/. Urtheil in der Hauptklage, und in der Klagt auf Gewährleistung. In Sachen zwischen Melchior A. wohnhaft za .. . . ursprünglichen Kläg rs, der bey seiner schon angebrachten Bitte verharret, dahin, daß ihm die Bezahlung der Summe von ... . Franken, alS Entschädigung für die vom B. in seinem zu .... liegenden Hause, von dem er der Hauptmiethsmann gewesen ,, verursachten Beschädigungen , zuerkannt werden möge, in Person erschienen, an einer Seite; Wider Heinrich B, wohnhaft zu .... und Beklagten in der Hauptsache, und Klägers auf Ge¬ währleistung, in Person erschienen. Welcher vvrgetragen, daß er wirklich der Haupt- miethsmann des dem A. zugehörigen Hauses sey, > daß aber die Beschädigungen, worüber sich dieser be¬ schwert, vom C herrührten, dem er den Theil deS Hauses, in welchem sich die Verschlimmerungen be« findesi,,in Aftermiethe überlassen hat. daß aber der Aitermiethsmann E nach mehreren ihK gemachte» V n d- tb di w u r d d a k d r b ö s d s e t r 1 -oz Vorstellungen und Warnungen, Arbeitsleute aufge- nnimcn, und daselbst habe ausbessern lasten, mit d^r Zustckerung alles im nämlichen Stande, als er e? gefunden , wieder zu übergeben, und den Eigen, tbümer des Hauses erforderlichen Falls zu entschä¬ digen. Weshalb er bäte, aus dem Processe gelassen zu werden. Und des Joseph C. Knvpfmachers und wohnhaft zu ?. Beklagten auf Gewährleistung für welchen sein Bruder mit gehörig einregistrirter Vollmacht vom .. . April l. I-als Bevollmächtigter erschienen, und vorgetragen. Daß die Beschädigungen, worüber sich A. beschwe¬ re , von der Bedeutung nicht wären, als er vorgäbe; ' daß er wirklich mehrere Arbeitsleute ausgenommen, daß er aber mit selben nichts weiter unternommen, als was der Gebrauch seiner Miethe mir sich gebracht habe, weil man ihm darin Beschränkung gemacht; daß er dem ungeachtet, als Ersatz des Schadens, den er der gegenseitigen Behauptung nach verursacht haben solle, um den ganzen Proceß zu endigen, eine Summe von . . . Franken anbiethe, mit welcher er siwokl in Rücksicht des Hauseigenthümers als des Hauptmiethers befreyt seyn wolle. Das Faktische dieses Streites besteht darinn, daß C. . . Die Rechtsfrage ist nun, ob Erkennen wir Friedensrichter, und entbinden, In Erwägung, daß die im Hause des A. ge¬ schehenen Beschädigungen in Facto nicht widerspro- chen, folglich richtig sind, daß deren Stand an¬ teni Protokolle der Werkverständigen vom.. . . d. M. erhellet, mithin Beschädigte wieder entschädige) werden muß; . - io6 Ji, Erwägung, daß es eben so gewiß ist, daß dies- Beschädigungen nicht von B. dem Miether, son¬ dern vom C dem Aftermiethsmanne herrähren, weil sie sich in dem Theile des Hauses, den er bewohnte, befinden- Beyden Klagen willfahrend, den B. von der wider ihn erhobenen Klage —' verurtheilen den Jo¬ seph C- zur Bezahlung der Summe von . . . a» den Hauptkläger A. als Schadenersatz, und äusser dem in die bisher in dem Haupt - und im Jncidenz- streite aufgelaufenen auf die Summe von . . . li¬ quidieren Kosten. Erkannt zu . . . den . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften. Einregistrirt zu . . . Nro. 68, Muster eines Urtheils, das den Zeugenbeweiß auflegt. Art. Z4- der Proeed. Nach kractiLien. In Sachen, zwischen Simon A. Nadler, wohn¬ haft zu ... zu Folge der Vorladung vom . , lau¬ fenden M und I. dahin, daß . . . (ketitunu) in Person gegenwärtig an einer Seite; . Wider Joachim B., wohnhaft zu. . . Beklag¬ ten, ebenfalls in Person erschienen, auf der andern Seite, welcher geantwortet hat, daß . . . (die Ge- genallegate) und diesem gemäß gebeten hat- daß .. Verordnen wir, der Friedensrichter; in Anbe¬ tracht, daß . ., (Gründe, mit Bezug aufs Factum) io? B. zum Beweise durch Zeugen über folgende drey Thatsachen a. . . d. . . e. . . zugelassen, daß dem A. der Gegenbeweiß vorhehalten werde, und befeh¬ len, daß dir Partheyen am. . . dieses Monats morgens um neun Uhr vor Uns in Unserer Audienz erscheinen, und die Zeugen N. M. vroduciren. Ge¬ schehen und erkannt von Uns dem Friedensrichter des kantens L. am . . . April Eintausend acht Hun¬ dert und zwölf. Unterschriften. Einregistrirt zu — den — Mo. 69. Ein anderes Muster. Zwischen Herrn Leonhard I , Winzer, wohnhaft in der Gemeinde und Kantone M. Kläger nach In¬ halt der Citarion vom . . . d. M. in Person ge¬ genwärtig. Und Sebastian N- Pächter, und wohnhaft auf dem Gute C- in der nämlichen Mairie und Canton, Beklagten, auch in Person erschienen. Der Winzer I. brachte vor, daß der Beklagte ihm die Summe von fünfzig Franken für zehn Ei¬ mer Wein schuldig sey, welche er ihm mit Ende No¬ vember v. I. verkauft und übergeben habe, wofür er bis jetzt keine Bezahlung erlangen konnte'; deswegen habe er ihn mit dem Exploit vom insinuirt durch unfern Huissier, zum Erscheinen auf heute vor- laden lassen; und trage daher darauf an, den Be¬ klagten zur Bezahlung der geforderten Summe vou ioZ fünfzig* Franken, nebst gesetzlichen Zinsen vom Tage der Klagt / und den Kosten zu verurteilen. Der Pächter N. wendete ein, daß er die fraglichen zehn Eimer Wein bereits bezahlet habe, daß diese Zahlung in Gegenwart mehrerer Personen der Ge¬ meinde geschehen sey, die alle bey ihm gewesen wären, als Kläger eines Sonntags früh in den ersten Tagen des M. Dezember v. I. dießfalls zu ihm gekommen war; Kläger sey folglich mit seiner Klage abzuwei- sen. Kläger leugnete diese angebliche Zahlung, und verblieb bey seinem Klagsbegehren. Der entscheidende Lhatumstand ist die Bezah¬ lung, die aber noch nicht erwiesen ist; daher die Rechtsfrage — kann man deshalb den Beweis durch Zeugen auflegen? In Anbetracht, daß die Partheyen in Facto noch nicht einig sind, der streitige Gegenstand den Werth von lzo Franken nicht übersteigt, mithin nach dem Art. lg4i des a. G B. zum Zeugenbeweise zuläßia ist; Erkennen Wir, Friedensrichter in letzter Instanz, und vor Abgabe der Definitiv-Entscheidung, daß der Pächter N- mit Vorbehalte des dem Kläger zustehen¬ den Gegenbeweises, durch Zeugen beweisen solle, daß er die Summe von fünfzig Franken, als Preis der erkauften zehn Eimer Wein bezahlt habe. Wir beseh« len dem zu Folge, daß die Partheyen den vorletzten d. M- morgens acht Uhr die Zeugen, die sie abhören lassen wollen , vor uns, an unseren gewöhnlichen Ge¬ richtstage vorführen sollen Erkannt zu . . .den . « April Eintausend acht Hundert und zwölf. Unterschriften Einregistirt zu . Rro. 70. Muster einer Verladung der Zeugen, Wir erster Supplent des Friedensgerichts des Can« tons von. - in Abwesenheit des Herrn Friedensrichters, eitiren den J. B. C. Zimmermeister, wohnhaft zu N. in der Mairie . . . . dieses Cantons, den Franz D. Maurermeister, wohnhaft;» . . . . als von den Partheyen benannte Zeugen, vor Uns in unserer Audienz, an Unser» gewöhnlichen Sitzungsorte zu .. . den . . . d. M. um acht Uhr Morgens zu erscheinen, und über die in Unserm Urtheile vom . . d. M. welches dahin ging, uns über den Zu¬ stand des vom B. im vorigen Jahre bewohnten Hauses, zur Zeit seines Einzuges Äcnntniß zu ver¬ schaffen, ihr Wissen ausznsagen, worauf Wir dann über die Mittheilung ihrer Aussagen an die Kunst¬ verständigen wenden , und gebührend erkennen wer¬ den , was Rechtens ist. Diese Citation soll durch unfern Huissier Franz Schönberg dem C. und D. gehörig bekannt gemacht werden. Geschehen zu .... den ... April Ein¬ tausend acht Hundert und zwölf. F. S. erster Suppleant, Hbige Vorladung ist durch mich Franz Schon- berg, Huissier des Friedensgcrichts L bekannt gemacht, und eine Abschrift Laven dem Herrn J. B C. Zimmer¬ meister, wohnhaft zu N Nro. 7. in der Mairie und Can¬ to» ,, und dem Franz D. Maurermeister, wchn- no hast zu . . . Nro. 4. in der nämlichen Gemeinde zugestellt worden, indem ich mit dem erstern persöu. lich sprach, bey letzter« aber eine Weibsperson traf, die sich mir für seine Schwiegertochter angab. Ge- schehen am .. . April des Jahrs Eintausend acht Hundert und zwölf. Franz Schönberg, Huissier. Der Kostenbetrag dieses Akts mit Stempel Abschrift und Einregistrirung ist 6 Frank und Zustellung von zwey Mi- riameter vier Franken. Das Muster dieser VorlabungSbewilligung sammt der Insinuation des Huissiers stellt das Ori. ginal vor, wovon jeder der vorzuladenden Zeu¬ gen eine Abschrift bekömmt, d. h. von welcher die Oeärüe des Friedensrichters und seine Unterschrift so oft in Abschrift genommen, und die Insinuation des Huissiers darunter gesetzt wird, als Zeugen vor¬ geladen werden sollen. Es wird also immer nur ein Original seyn, in welchen, so wie in jeder Ab ¬ schrift die Bescheinigungen aller Insinuationen ent¬ halten seyn müßen. Hro. 71. - Ein anderes Muster der Vorladung der Zeugen. Wir Heinrich D D. Friedensrichter des Cantons . . . DistrictS eitiren auf Ansuchen des Sebastian 11 l N Pächter des Guts zu C. alldort wohnhaft im Ge¬ meinde - Arrondissement R. dieses Caissons, zufolge unsers Erkenntnißes vom sechsten d. M. den Wund- atzr B. wohnhaft zu B. Nro. 9. in der Gemeinde . . . den Schmid Joseph Faigel wohnhaft zu L. in der Gemeinde . und den Müller Peter T zu I. in in der Gemeinde. .. dieses Cantons wohnhaft um sich den fünf nnd zwanzigsten d. M. Morgens nm zehn Uhr, vor unserm Gerichte einzufinden, welches Wir an dem gewöhnlichen Orte indem Municival- gebaude der Gemeinde M. halten, um sich als Zeu¬ gen über gewisse Umstände, die ihnen bedeutet wer¬ den sollen, und welche den zwischen den Requi¬ renten und Leonhard I., Winzer im hiesigen Can- tone zu V. bestehenden Rechtsstreit betreffen,. abhö¬ ren zu lassen. Die gegenwärtige Vorladung soll binnen zwey Lagen durch unsern Audienz - Huissier Fran; Schön¬ berg dem Müller Peter D. zu I. in der Gemeinde ... dem Joseph Faigel wohnhaftzu L. den Audicnz- Huissier Joseph S. aber dem Wundarzt B. zu B. Nro. 9. bekannt gemacht werden. Geschehen zu M. den , . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. Heinrich D., Friedens;'. Obige Vorladung ist durch mich Franz Schönberg, Hnissier des Friedensgerichts M. zugestellt, und eine Abschrift davon dem Peter ?. Müller zu J. und dem Joseph Faigel, Schmid, wohnhaft zu L. in der Gaffe .. . gelassen worden, und zwar ersterem in- hem ich mit ihm persönlich, letzterem iniwm ich mit einem jungen Mann gesprochen/ der sich mir für ei- I >2 neu Schmidkneckt angab; am. . . April Einlaufen- acht Hundert und zwölf- Fran; Schönberg, Huissicr. Der Kostenbetrag vorstehenden AktS ist. . . Frank. . Cent. Die obige Vorladung habe ich Joseph S. alS hie¬ zu besonders beauftragter Audienz - Huissicr des Ci> vil-Tribunals erster Instanz zu B notificirt, und eine Abschrift davon dem Herrn Wundärzten B. hier in der Stadt, in der Gasse Nrv. wohnhaft, zuge- stellt indem ich mit einer Person sprach, welche sich für seine Tochter ausgab. B. den .. . Aprrl Eintausend acht Hundert und Wolf. Joseph S-, Huissicr. Der Kostenbetrag dieses Aktes - ist 8 Frank 70 Cent. Einregisirirt zu M. den . .. AuS diesem Muster ist zu sehen,daß, wenn einZe>> ge unter einem andern Cantvn steht, ihn der Huis- sier des Friedensgerichts nickt vorladen kanii,werl er kein Recht hat, äusser seinem Bezirke zu imftumen- tiren; in diesem Falle muß demnach der Friedens¬ richter entweder einen Audienzhuissier des Tribunals, oder jenen desjenigen Friedensgerichts beauftragen, in dem der Zeuge sich aufhält, oder wohnt; das vor¬ stehende Muster stellt wieder das Orginale vor; nun kommt es darauf an, ob nur ein einziges Ori¬ ginale für beide insinuirende Huissicr hinreicht, oder aber für jedem ein besonders erforderlich ist? ft he ei! de di d< A di ft ar tc n n vl v si a 8 n »'S Ich glaube, daß beydes möglich ist) nur mußte im ersten Falle; der Huissier, der seine Zeugen frü¬ her vvrgeladen, und die Vorladung auch früher hat einregisirinen lasten, dann den nämlichen Akt dem an¬ dern beauftragten Huissier zukommen lassen damit dieser seine oben angeführte Citation räcksichtlich der Zeugen, welche er vorzuladen hat, darunter setze, dann aber die Insinuation einregistriren laste. Was die Abschriften betrist, so wird jeder Huissier die Oeclule des Friedensrichters mit seiner Unter¬ schrift in Abschrift nehmen, und dann die Insinuation an die ihn betreffenden Zeugen richten. sVro- 72. Protokoll über das Zeugenverhör. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf am . . . April schritten Wir Friedensrichter des Can- tons . . . um Unser Urtheil vom . . . dieses Mo¬ nats in Vollzug zu bringen, in Gegenwart (oder in Abwesenheit) der Partheyen (oder in Gegenwart oder Abwesenheit einer von ihnen , oder ihrer Be¬ vollmächtigten) zum Verhör der von dem A. aufge« führten Zeugen, in folgender Ordnung; Erstens: Erschien der Joseph Hribar, Winzer alt fünf und vierzig Jahre, wohnhaft zu A., Haus Nro. 20. in der Gemeinde L leistete den Eid, die Wahrheit zu sagen, und erklärte, daß er so wenig Verwandter, als Verschwägerter der Partheyen scy, so wenig in ihren Diensten stehe, als zu ihrem Haus« i>4 gesinde gehöre. Da gegen seine Person keine Ein« Wendungen vorgebracht waren, so deponirle er, daß er . . . (Aussagen). Nachdem dem Zeugen seine Aussagen vorgelesen wer¬ den erklärte derselbe, daß er dabey bleibe, und unterschrieb sich (oder erklärte, daß er nicht unter¬ schreiben könne.) Zwxytens. Erschien D Ackcrsmann, flüssig Jahr alt, wohnhaft zu H. (die nämliche Form,) welcher aussagte u. s. w. Da der beklagte B. Uns ersuchte, den Zeugen darüber zu befragen, ob er wohl wisse, ob ... . (Gegenstand der Frage) gab Deponent zur Antwort, daß er sich nicht mehr genau zu erinnern vermögend sei;, ob . . . Nack vvrgefesenen und bestättigten Aussagen un¬ terschrieb er sich. Drittens. Erschien. E- (wie oben) der be« klagte B. aber, ohne seine Aussagen abzuwarten, brachte vor, daß er sein Aeugniß verwerfe, west (Ursache) oder, als die Aussagen ihren Anfang ge¬ nommen, verwarf Beklagter das Zeugniß des De¬ ponenten aus dem Grunde, weil (Grund) welches rr durch einen authentischen Akt (oder durch einen Akt unter Privatunterschrift) vom dreyßigsten März l. I rechtfertigte, welcher uns vorgelegt worden., Hiernächst baben wir der Friedensrichter über diese Verwerfung ihm einen Akt ertheilt, und nichts de¬ sto weniger die Aussagen ausgenommen (oder sind darinn fortgefakren) m t dem Vorbehalte, auf jene die gebührende Rücksicht zu nehmen. Nach geschehener Vorlesung genehmigte der Zeuge seine Aussagen, nnd erklärte, daß er nicht unter¬ schreiben könne. riS Hierauf haben Wir jeden der vom Beklagten pro- ducirten Zeugen besonders vorgenommen, als den Zacharias Z. (die gewöhnlichen Formali¬ täten wie oben). Also geschehen vor Uns/ dem Friedensrichter des kantons von. . . im Distrikte, welches Wir mit Un¬ ser» Greffier unterzeichnet haben; im Jahre und Tage wie oben- F. F. Friedensrichter, N. N. Greffier. Dieses Zeugenverhörsprotokoll wird nur dann ausgenommen, wenn das darüber zu fällende Urtheil der Appellation unterworfen ist- Zy. Art. der Proe, Wenn in diesem Falle der Richter in der nämlichen Audienz nicht sogleich das Urtheil sprechen kann, so muß er die Sache bis zur nächsten Audienz auf¬ schieben , und zwar mit einer Anmerkung im Pro¬ tokolle mit folgenden Ausdrücken: „Da die Zeit schon zu weit vorgerückt ist, (oder „sonst eine Ursache) so verschieben wir das Er- „kenntniß nach Maßgabe der vorstehenden Aus¬ lagen auf die nächste Audienz. Geschehen vor „Uns dem Friedensrichter des Cantons u. s. w" F. F. Friedensrichter. N. N. Greffier. Mo 7Z. Ein anderes Zeugenverhörsprotokoll. Heute am drey und zwanzigsten April Eintau¬ send acht " haben Mr Anton P., H 8 nä erster Supplent des Friedensgcrichts des Cantons L., in Abwesenheit des Herrn Friedensrichters Io, seph L, und zur Vollziehung des Erkenntnißcs vom dreyzehnten die es Monats mit dem Verhöre der Zeuge» verfahren, welche D. als Klager persönlich aufführte. Für den beklagten G. erschien sein Bru¬ der, der Gutsbesitzer G. G. zu P., und legitimirte sich mit einer vor dem Notär Herrn J. P in dieser Stadt am eilften d. M. errichteten und gehörig ein- registrirten Vollmacht. Wir machten mit den Zeugen des Klagers den An¬ fang. Sie wurden jeder allein abgehört, wie folgt: Erstens. Franz A-, Winzer, fünfzig Jahre alt wohnhaft zu E. in der Gemeinde ... in un¬ serem Canton, hat geschworen, die Wahrheit zu sa¬ gen, und versichert, mit den Partheyen weder durch Blutssreundschast verwandt, noch verschwägert, bey ihnen weder in Diensten, noch ein Hausgenosse von ihnen zu seyn. Nachdem demselben die Umstände, worüber die Partheyen uneinig sind, vvrgelesen waren, so depo- nirte er, daß er am letzten Lage des v. M. um zwey Uhr Nachmittags, bey seiner Rückkunft von . . nach . . mehrere Menschen gesehen habe, welche im Beyseyn eines Herrn in der Erde, nahe bey dem Weingarten des Klägers , in einemTheile der durch die N — fche Straße begrenzten Wiese gegraben haben. Auf die Frage, ob er die Person, welche der Ar¬ beit der Leute mit zugesehen habe, wohl kenne? ant¬ wortete derselbe: daß er nicht darauf geachtet habe. Als dem Zeugen seine Aussage wieder vvrgelesen war, und er selbe bestattigte; forderte er die Bezah¬ lung seiner Bemühung , die Wir auf zwey Franken "7 bestimmt haben Auch erklärte ei', baß er nicht unter¬ schreiben könne. Jakob F. Holzhändler, dreystg vier Jahre alt, wohnhaft zu P. in der Mairie leistete den Eid, die Wahrheit sagen zu wollen, und erklärte, daß er we¬ der Blutsverwandter noch verschwägerter, Diener noch Hausgenosse der Partheyen sey. Nachdem ihm vorher das Urtheil, welches den Streitpunkt der Partheyen enthält, vvrgelesen war, so sagte er Uns: daß eram neun zwanzigsten v- M. bey seiner Rückkehr aus dem, bey P. liegenden Wal¬ de gegen vier Uhr Nachmittags dem Beklagten be¬ gegnet sey, welcher ihm sagte, daß er von einer Wie¬ se herkomme, wo er zwcy Gräber in Arbeit habe. Kläger ersuchte Uns den Deponenten anznhalten, zu sagen: ob er nicht etwa ans der Unterredung mit dem Betagten vernommen habe, wo -ne W ese, wo er die Gräber in Arbeit habe. liege. Ans diese Frage, die Wir ihm deshalb rhaten, antwortete Zeuge, daß zwischen ihnen davon gar keine Rede gewesen wäre; er vermuthe inzwischen, daßes aufder Wiese zwischen dem großen Wege und dem- P—sehen Walde gewe¬ sen segn müße, weil er dort Arbeiter gesehen habe. Vorgelesen, bestätiget und eigenhändig unterzeichnet. Jakob F. Hierauf schritten wir zum Verhbre des dritten. Joseph R. Taglöhner, dreysig Jahre alt, wohn¬ haft zu P. in der Gaffe Nr. 6. in diesem Canton leistete den Eid die Wahrheit zu sagen, und erklärte gleichfalls, weder Blutsverwandter noch Verschwä¬ gerter , weder Bedienter noch Hausgenosse von einer der Partheyen zu seyn. Nach erklärten Thatumständen, welche der Ge¬ genstand des gegenwärtigen Beweisverfahrens sind, deponirteer; daß am achtuud zwanzigsten vorigen Mo- US nats, gegen sechs Uhr Morgens, der Beklagte ihn, § mit noch einem andern Arbeiter, Namens Johan« ? C, auf eine Wiese am großen Wege - eine kleine Hal. , be Stunde von P. entfernt, und zwar an den Ort, < der Z. genannt wird, nahe bey den dem Kläger zu gehörigen Wiese geführt, und ihnen alldort die Rich- , tung eines Grabens in der Erde abgestochen habe, < an welchen sie nun schon seit fünf Lagen gearbeitet , hätten. i Nach Vorlesung dieser Aussage, und Genehmi- , gung derselben, forderte der Zeuge die Entschädigung j eines Taglöhners, die wir auf zwey Franken taxirt haben. Üebrigens erklärte er, daß er nicht unter« zeichnen könne. daher nur Wir mit Unfern Greffier unterzeichnet haben Während des Verhörs bemerkte der Bevollmäch¬ tigte des Beklagten. daß er den Deponenten wegen Zuneigung für N- tadelhaft finde, weil er mit ihm in einem beym Appellationsgerichte z» L- anhängi¬ gen Rechtsstreit verwickelt sey, welches er sogleich durch ein Aktenstück bescheinige, welches ihm heute Morgen auf Veranlaßung des. . . bekannt gemacht, und so eben gebracht sey In Urkund dessen haben Wir über diesen Ein¬ wurf diesen Act ausgenommen, um dadurch diesem« ge Rücksicht zu nehmen, welche die Gesetze zulassen. Der Bevollmächtigte hat dieses unterzeichnet. Unterzeichnet: V-, Bevollmächtigter des G. Wir haben hierauf auch die von dem Beklagten producirten Zeugen, und zwar jeden besonders ver¬ nommen, nämlich: Sempronius M., Gastwirth zu V-,'wohnhaft alldort zum rothen Kreutz, sechzig Jahr alt, hat den Eid die Wahrheit zu sagen, abgelegt, undver- 19 sichert, bloß im dritten Grade mit dem Kläger durch Blutsverwandschaft verwandt zu seyn, sonst stehe er mit keinem der Partheyen in dem Derhältnißc einer Echwägerschaft, des Dienens oder Hausgenvifenschaft. Aus die ihm vorgehaltenen Lhatumstände, worü¬ ber dem Kläger der Beweist aufgetragen wurde, sagte er aus, daß der Beklagte am neun und zwanzigsten v. M. um zwey Uhr Nachmittags zu ihm gekommen, und bis am folgenden Morgen um neun Uhr bey ihm geblieben sey. Vorgelesen, genehmiget, und eigen¬ händig unterzeichnet. Sempronius M-, Gastgeber zum rothen Kreutz. Dionys L., Gewürzhändler, fünfzig Jahre alt, Wohnhaft zu E. in der Gasse . . . Nro. ... in der Gemeinde M- dieses Cantons; leistete den Eid, die Wahrheit zu sagen, und erklärte, mit den Par¬ theyen weder durchs Blut, noch durch Schwägerschaft verbunden, weder Diener noch Hausgenosse eines des¬ selben zu seyn. Ehe Kläger die Depvsition machen ließ, warf er dem Deponenten vor, daß er ein vorzüglicher Freund des Beklagten sey, und mit diesem in beständigen Geschäften stehe; er glaube sogar, daß beyde zusam¬ men in einer Gesellschaft stunden. Wir beurkunden dem Kläger diese von ihm ge¬ machte Einwendung, die er unterzeichnet hat. D., Kläger. Dieser Einwendung ungeachtet, haben Wir in¬ dessen dennoch die Aussagen des gedachten L. ausge¬ nommen, und verschieben es bis zum Definitiv- Er- kenntniße, in wie fern Wir darauf Rücksicht nehmen werden. Nach gehöriger Belehrung des Zeugen über dieBeweispuncte, sagte derselbe aus: daß am sieben 120 und zwanzigsten des verfloßenen Monats, der Be¬ klagte zu C- gegen acht Uhr Abends angekommcn sey; daß er in seinem des Zeugen Hause zu Nacht gegessen und geschlafen habe, daß sie beyde mitein¬ ander am folgenden Lage, das ist, den acht und zwanzigsten auf den Markt zu E gegangen waren, und nachdem der Beklagte um zehn Uhr nochmals mit ihm gegessen hatte, sagte er, daß er zu Mittag zu T. speisen wolle. Vorgeleftn und unterzeichnet. Dionis L. Da die übrigen auf des Klägers Gesuch, auf heu¬ te vorgeladenenZeugen alsB Taglvhner und wohn¬ haft zu P. , und N. ebenfalls Taglöhner, wohnhaft zu N. zu Folge Unseren Vorladungen vom . . die¬ ses, wovon Uns das Original ihrer Bekanntmachung vorgelegt worden ist, nicht erschienen sind, obwohl sie gehörig vor Gericht berufen waren: so erlaßen Wir hiemit gegen sie den Contumatialfpruch, und haben dieses Protokoll nebst Unfern Grefsier unter« schrieben. Im Jahre, Monat und Tage wie oben. Anton P. erster Supplent, wegen Vdrhinderung des Herrn Friedensrichters. Einregistrirt zu . . . den . . . Mo. 74. Muster eines Urtheils über das Zeugenverhdr, worüber ein Protokoll da ist. Art. 39- In Sachen des A. (Qualitäten) wohnhaft zu . . . Klägers, nach Inhalt der Vorladung vom . - 12! d. M. bahin, -aß (Inhalt Begehrens) in Person er» schienen; Und des B. Beklagten, wohnhaft zu ... . für welchen sein Bevollmächtigter C erschienen, an der anlern Seite. Weisen W r der Friedensrichter . in Gemäßheit u> sers Erkenntnißes von . . . .welches den Zeugen- dcneiß ouflegte, nach Einsicht des Protokolls von ... über dieses Verhör, und in An-etracht, daß aus den Aussagen hervvrgeht, daß besagter A. nicht ge- rvgsam erwiesen, daß . . . den Klager mit seiner Älageab, undverurtheilen ihn in die Kosten- Erkannt von uns, den Friedensrichter des Eantons von. . .Im F'hre Eintausend acht Hundert uns zwölf, den ... April. A. S. Friedensrichter. R- Greffier. Einregistrirt den .... Uro. 75' Muster eines Erkenntnißes über Zeugenbeweis worüber kein Protokoll ausgenommen ist. Art. 40^ Zwischen Leonhardt I. Grundbesitzer und wohn¬ haft zu .... in Person Kläger; Und Joseph N. Pächter von . . .in der Gemeinde... in diesem Can- tone, Distriete gleichfalls in Person, Beklagten. Der Beklagte N. zeigte Uns an, vermög Unsers Erkenntnißes von . . . d. M. und auf Unsere Vor¬ ladung vom . . kznt>cl«m, habe er durch zwen ge¬ richtliche Expeditionen, datirt den -. - und. . welche >22 Von dem Huisier ausgefertigt sind, den B. Wund, arzt zu . . fünfzig Jahre alt, ferner den I. Feigel Schmidt zu .. . alt vierzig Jahre, und den Paul T. Müller zu ... in der Gemeind- dieses Cantvns, alt dreysig Jahre, auf heute vor Uns zitiren lassen, um sich als Zeugen über die im gedachten Erkenntniße bemerkten Umstande abhören zu lassen; diesem gemäß ersuche er Uns, ihre Aussagen aufzunehmen. Der Kläger I. behauptete, daß einer der Zeugen, und zwar Paul T verworfen werden müsse, we l er zum Drittheil Mitpächter dcsBeklagten von dem Gute .. . sey; ohne von seiner Seite Zeugen zu produciren, bath derselbe, daß seinen rorigen Bitten gemäß er« kannt werden möge. Auf diese Einwendung gegen den Zeugen erwiederte N. daß der produzirte Pachtkontract vom Gute . .. kein Interesse ausmeise, welches der Zeuge Paul T- bey dieser Sache etwa haben könnte. Es wurde hierauf zum Verhöre der Zeugen ge¬ schritten ; welche nachdem sie beeidet waren, die Wahr¬ heit zu sagen , deponirteu, daß sie weder Blutsfreun¬ de noch Verschwägerte, weder Diener, noch Haus¬ genossen der Partheyen seyen; es ergab sich aus den Aussagen der drey Zeugen, daß die Summe von > . Franken am ersten Sonntage des letztvergangenen Monats . . . Morgens durch die Frau des Beklag¬ ten bezahlt worden sey, und zwar während der heu¬ tige Kläger mit den drey Zeugen frühstückte. Das allegirte Factum d r Zahlung für .... österreichische Eimer Wein, ist demnach der einzige Gegenstand des Rechtsstreits- Die weitere Rechtsfrage ist nun, ob der Beweiß der geleisteten Zahlung erschöpft sey? In Erwägung, daß die drey Zeugen versichern, . -SZ haß die . . . Franken in ihrer Gegenwart bezahlt werden sind; Erkennen Wir Friedensrichter in letzter Instanz, weisen den I. mit der gegen den Beklagten erhobe¬ nen Klage hiermit ab, und vcrurtheilen ihn in die auf. . . liquidirten Kosten. Erkannt zu - - - den . . - April Eintausend acht Hundert und zwölf. N. Friedensrichter. N Greffter. Einregistrirt zu — ---———-; ' 76. Ein anderes Muster dieser Art. In Sachen des A. wohnhaft zu.... in der Gemeinde. . - dieses Cantons, Klägers, nach In¬ halt der Citation vom . . . dahin, daß ... in Person erschienen, an einer Wider den B., wohnhaft zu . . . Beklagten, ebenfalls in Person erschienen, ander andern Seite; Kraft Unsers Erkenntnißes vom . . . April l.J. haben beyde Partheyen die nachbenannten Zeugen pro- ducirt, nämlich: Der Kläger 1. den C. Fleischhauer zu . . . alt ireyßig Jahre, welcher nach abgelegten Eide, die Wahrheit zu sagen, und nach geschehener Erklärung, daß er so wenig Verwandter, als Verschwägerter, so wenig Hausgcnoße als Dienstbothe einer derPar- theyen sey, und da auch keine Einwendungen gegen ihn vorgebracht waren, aussagte, daß . . . 2. Den Herrn D- (die nämlichen Formalitäten, wie beym Vorhergehenden) welcher depvnirte, daß (ausführlicher Inhalt seiner Aussage). 124 Für den Beklagten wurden aufgeführt und abgehört. i. Jacob E (wie oben)welcher aussagte, daß., und 2. Joseph F. (eben so) welcher eben aussagte, daß - - . Nachdem nun aus diesem allen hervorgeht, daß B. hinreichend bewiesen habe , seine bey dem A.cow trahirte Schuld getilgt zu haben; so entbinden Wir beklagten B. von der wider ihn unten» April l. I. erhobenen Klage, und verurthei- len den A. in die auf-.. . Franken gemäßigten Kosten. Geschehen und gesprochen von Uns dem Friedens¬ richter des Cantons . . - am . . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. R., Friedensrichter. R., Grefsier. Einregistrirt zu . . . den . .. Nro. 77. Muster eines Erkenntnißes, das eine Ortsbesist- tigung und Schätzung anordnet. Art4l. da Procedur. In Sachen des Heinrich A. Grundbesitzers wohn¬ haft zu . - - Klägers, in Gemäßheit der Citation vom . . . dieses Monats dahin, daß . . . in Per¬ son erschienen an einer; Wider den Stephan B. Beklagten, wohnhaft P ... für welchen lein Bevollmächtigter Adam C. er¬ schienen, an der andern Seite , welcher antwortete: daß .. . . und gebethen hat, ihn von der gegen ihn erhobenen Klage loszusprechen. Werden wir der Friedensrichter, angesehen, daß di? Partheyen im Facto uneinig find, indem die eine "S behauptet, daß der von ihr geschnittene Graben dem kigenthume der andern in nichts Abbruch thue, und, soweit ihn jene vorgerückt hat, den Grund vor ihrem Hause nicht schmalere; daß es ferner, um diese Lhstsache ausz-'nütteln, und sich von dem von ihr verursachten Schaden, wenn dergleichen doch einer verursacht worden seyn sollte, Gewißheit zu verschaf¬ fen, die Nothwendigkeit erfordert, sich mit Werk- verständigen, die eine Untersuchung darüber anstel¬ len werden, an den streitigen Ort zu verfügen ; Uns den . . . laufenden Monats April mit un¬ serem Greffiier, nebst den von Uns zur Einverneh¬ mung ihres Gutachtens über die B schädigungen, welche der Beklagte veranlaßt haben könnte, ernann¬ ten Kunstverständigen, mit dem Herrn D., Feldmes¬ ser, wohnhaft zu . . . und dem Joseph E. Landmann, wohnhaft zu an den streitigen Ort, nach . -. begeben, selben untersuchen, die Beschaffenheit und den Schaden erheben, zu deren Erstattung der Beklagte verurtheilet werden dürfte, damit Wir nach¬ her darüber erkennen können. Gesprochen von Uns dem Friedensrichter in Ge¬ genwart beyder (oder einer) Partheyen, am April, Eintausend acht Hundert und zwölf- > N. Friedensrichter. N. Greffier. Mo. 78. Muster eines gleitartigen Crkenntnißes. Zwischen Lukas A., Fischer, wohnhaft zu .. in die¬ sem Cantvne, Distrikts . . . Kläger in Person an einem; 126 Und Mathias B., Grundbesitzer zu . . . in dem Arrondissement . . . auch dieses Cantons wohnhaft, Beklagten in Person, am anderen Theile; Der Kläger A. trug vor: seit drey Jahren un¬ gefähr sey seine Wiese . . . Quadr. Jock, und Qd. Klafter, die er am Gestade des Flußes R. im Ge< biethe von . . . bcy N. liegend habe, um ein Sech¬ stel durch die widerrechtliche Anmaßung des B- wel¬ cher bcy Bearbeitung eines seinigen an diese Wwse gränzenden Ackergutes zwcy Grenzsteine weggerückt habe, geschmälert worden, die immer als Grenze der Heyden eigenthümlichen Grundstücke gedienet hätten, welches nothigen Falls durch mehrere benachbarte Be- sitzer bezeugt werden könne. Der Klager hat den Be¬ klagten durch das Exploits vom . . . d. M. zur Erscheinung auf heute vorladen lassen, und trug da» rauf an, daß der Beklagte angehalten werden möge, die Grenzsteine wieder an den Ort und die Stelle zu bringen, wo selbe vor seiner Usurpation gestan¬ den waren; daß ihm zugleich verbothen werde, stch dergleichen Verletzung der Eigenthumsrechte in Zu¬ kunft zu erlauben, dafür aber, daß er dieses gethan und dem Kläger dadurch der canzen Erndte aufdei» widerrechtlich angemaßten Erbstücke beraubt habe, verlange er, daß Beklagter verurtheilet werde, ihui die Summe von Hundert fünfzig Franken zu bezah¬ len, oder diejenige Summe, welche durch Werkver¬ ständige bestimmt werden wird; daß außerdem der Beklagte zu den Ziitten von dieser Entschädigungs' summe und in sämmtliche Kosten verurtheilet werde. Der beklagte B., erwiedcrte. daß die Grenz¬ zeichen , welche ihr wechselseitiges Grundeigenthum absondern, von ihm nicht weagerückt wären, welches durch einen Augenschein an Ort und Stelle bewie¬ sen werden könnte, bath folglich, daß A mit seiner IS/ Klage abgewiesen, und in die Kosten verurtheilet werde. Der Geschichtspunkt ist die angebliche Verrückung der streitigen Grenzsteine. Die Rechtsfrage aber ist, ob der angebvthene Be, weiß durch den Augenschein zugelassen werden könne? In Anbetracht/ daß das Faktum, worüber die Partheyen uneinig sind, und wovon die Entscheidung der Sache abhängt/ durch eine örtliche Besichtigung aufgeklärt werden könne / und es von der Beschaffen¬ heit ist / durch Zeugen bewiesen zu werden, so wie auch, daß zu gleicher Zeit der etwaige Schaden ge¬ schätzt werden könne. Erkennen Wir Friedensrichter, vor Abgabe eines Definitiv-Urtheiles, und verordnen, daß Wir Uns am . . d- M- um ein Uhr Nachmittags in Beglei¬ tung Unsers Greffiers auf die Wiese des Klägers be¬ geben wollen, wo alsdann auch die Partheyen sich einzufinden, und die allfälligen Zeugen, d.e eine jede von ihnen zu produciren für nöchig finden sollte, eben¬ sowohl mit sich zu bringen, als die Gründe, die das Da- seyn der Grenzsteine ihrer aneinander stossenden Grund¬ stücke berühren, anzugeben, hwmit angewiesen werden. Um Uns aber ihren Bericht über den Geschichts- umstand der Grenzverrückung und die Schätzung des etwaigen Schadens zu erstatten, ernennen Wir den Johann A. Pächter des Guths B , gelegen im Can- tvn C. und den Vinzenz D. Gastgeber zu E., welche beyde auf das Ansuchen der betreibenden Parthey vor- geladen werden sollen, beym vorhabenden Augenschei¬ ne sich gleichfalls einzufinden Erkannt zu . . . den . . . April Eintausend acht Hundert und zwölf. N. N. Friedensrichter. L L- Dressier. Einregistrirt zu , .. den . .. Mo. 79. Muster einer Bewegung, Zeugen und Kunst¬ verständige vvrzuladen. Wir Friedensrichter des Cantons von . . . be¬ fehlen dem Joseph S. Huissicr Unsers Friedens^ gerichts, auf Ansuchen d s Herrn N. N. wohnhaft zu . . . kraft Unsers Urtheils von ... die Herren N. N. wohnhaft zu . . . N. R. wohnha t zu . .. und N. N wohnhaft zu . . - als Uns von den be- meldeten Herren nahmhast gemachte Zeugen, ferner die Herren D. wohnhaft zu . - . und E. wohnhaft zu ... . von Uns durch besagtes Urtheil ernannte Kunstverständige vorzuladen, um zur Besichtigung der ... zu .... gelegenen .... zu schreiten, und sich am besagten Orte, wohin Wir Uns mit Unfern Greffier verfügen werde», um neun Uhr Morgens einzusinden, und zwar die Herren N. N- damit sie die Wahrheit über die ihnen bekannten, die Rechtssache der besagten Partheyen betreffenden Fak¬ ta aussagen, und ihnen zu erklären, daß wenn sie nicht erscheinen , sie in die von den Gesetzen verhäng¬ te Geldstrafe verurtheilt werden, und die Hrn. D- und C. damit selbe zu den durch das oftgedachte Ur¬ theil angeordneten Besichtigung schreiten. und den Hrn N- N damit er zur Abhörung der Zeugen und Aussage der Kunstverständigen erscheine, widrigens er für ausbleibend erklärt, und dessen Abwesenheit ungeachtet die obenangeführten Operationen vorge¬ nommen werden. Geschehen zu . . . den ... des Jahrs Eintausend acht Hundert und zwölf. N. Friedensrichter !2Y Diese Vorladung stellt das Original vor, die so oft in Abschrift genommen werden mußte, als Zeu¬ gen oderWerkverständige zu citiren sind; die Insinua¬ tion, die auf dem Original einregistrirt wird, ist wie gewöhnlich.) Mo. 8<>. Muster der Citation der Kunstverständigen. Wir N. N. Friedensrichter des CantonS . . . . Distrikts . . . citiren, um Unser Urtheil vom . . . d. M. in Vollziehung zu bringen, in welchem Wir verordnet haben, daß die Partdcyen Kunstverständi¬ ge ernennen, und sich darüber vereinigen sollen, um in ikrer Gegenwart, und jener der Partheyen den Zustand des zu . . . liegenden Hauses ( oder eines andern Gegenstandes) sowohl zu der Zeit, wo der N. N in die Bewohnung desselben getreten, als da er es verlassen, auszumitteln , und eine Schatzung der Verschlimmerungen, welche vom gedachten Mreths- manne N. N- herrühren möchten, an Uns einzulie- sern. Auf Ansuchen des. . . Die Herren F. Baumeister, wohnhaft zu . . . in der Gaffe . . . Nro. .. und E. Zimmermeister, wohnhaft zu . . . bryde als von den Partheyen er¬ nannte Kunstverständige, am Lage und zur Stunde, worüber die Partheyen selbst Übereinkommen werden, Zu erscheinen, um mit der Besichtigung und Schätzung in verfahren, wie im gedachten Urtdeilc verordnet worden, damit dann nächstens ihr Bericht an Uns IZV eingeschickt , und von Uns gehörig darüber erkannt werden könne. Geschehen zu .... den ... April Eintausend acht Hundert und zwölf. N R., Friedensr. (Hierunter wird vom Huisfier die gewöhnliche Insi¬ nuation gesetzt, und zwar aufdas Original u. die Copei.) Nro. 8i. Muster eines Protokolls über eine Ortsbesichti- gung, über die dann der Richter in erster Instanz spricht. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den .. . April, schritten Wir, der Friedensrichter des Cantons von ... Behuf Vollziehung Unsers Urtbei- les vom .. d. M- in welchem Wir anordneten, daß der Ort von Uns besichtiget werden solle, in Gegenwart des D. Feldmessers, wohnhaft zu .... und des Johann E> Maurermeisters zu... zur besagten Besichtigung, nachdem Wir erwähnten Kunstverständigen den von dem Gesetze vorgeschriebenen Eid abgenommen haben. Wir sahen, a., daß der von B. geschnittene Gra¬ ben .... d. Daß dieser Graben die Mauer des A—schen Hauses entblößt hatte, und daß daraus hervorgeht, daß . . . Nachdem Wir die Kunstverständigen zu Natb ge¬ zogen , haben Wir den verursachten Schaden auf die Summe von . . . geschätzt, und da das Geschäft da¬ mit beendet war, haben Wir gegenwärtiges Proto¬ koll damit geschloßen, und selbes mit Unfern Gref- fier so wie mit dem Feldmesser D unterschrieben, der Maurermeister E- aber erklärte, daß er nicht unterfertigen könne. Geschehen zu ... den .. April Eintausend acht Hundert und zwölf. N- N., Friedensrichter. N. N., Greffi r. D- Feldmesser. (Ich glaube, daß dieser.Verbal-Prozeß gleich¬ falls einregistrirt werden müsse, weil widrigens der Friedensrichter in seinem Urtheile unmöglich davon Erwägung thun dürfte.) Issro. 82» Ein ausführlicheres Muster eines Protokolls, über eine Ortsbesichtigung in einer appel- labeln Sache. Heute am zwanzigsten April Eintausend acht Hundert und zwölf Morgens um zehn Uhr in Ge¬ mäßheit Unsers Erkenntnisses vom. . . d. M. in Sachen des M . . . unpatentirten illyrischen Bür¬ gers zu P. in der Gasse .... Nro . . wohnhaft, Klager, und Georg D- kaiserlichen Notärs zu E. in der N. Gaffe Nro beyde im Distrikte (oder De, partemente) Beklagten, haben Wir Fran; S. Frie¬ densrichter des Cantons K. Districts L. in Beglei¬ tung Unsers Greffiers auf die Wiese V. genannt, be¬ geben, welche dem D zugehört, und in der Commu¬ ne dieses Cantons gelegen ist. Wir fanden daselbst die von Uns ernannten Werkverständigen als den Sebastian H. Pächter von . . . und den Mairs Ad¬ junkten von D. Joseph L. beyde aus der Gemeinde D. dieses Cantons. IZ2 Für den Kläger fand sich sein Schwiegersohn Jo¬ hann N. ein, und überreichte seine unter PrivM - Un¬ terschrift unter . . . d. M. ausgestellte, gestern all- hier gebührend einregistrirte Vollmacht, welche dem gegenwärtigen Protokolle angelegt ist. Der Beklagte blieb aus, und es erschien auch Niemand für ihn, obgleich man auf ihn biS um eilf Uhr gewartet hatte- Wir schritten daher unge¬ achtet seiner Abwesenheit zu der in Unserem Erkennt« niße angeordneten Besichtigung und Schätzung Nach Abnahme des gesetzlichen Eides von den bey- den Kunstverständigen, und nach der ihnen geschehenen Bekanntmachung des Zweckes Unseres Hieherkom« mens, wurden vor allem andern von Uns und den sämmtkichen Anwesenden, die streitigen Orte zu Fol¬ ge der Ausweisung des N. in Augenschein genommen, und genau untersucht- Wir sowohl als die beyden Werkverständigen be¬ merkten : Erstens, daß beynahe drey Klafter breit in dem am Fluße . . - liegenden Theile der Wiese, durch einen .. . Klafter langen . . . Schuh breiten, und . tiefen Graben abgesondert waren, ferner Zweytens, daß derWiesenantheil, herauf solche Art von dem andern getrennt war, bereits abgemäht war, dahingegen auf dem andern Theile der Wiese das Heu noch auf dem Halme stund, zugleich mach¬ te Uns der Werkverständige D- aufmerksam, daß in dieser Gemeinde noch auf keiner Wiese die Heusech' sung anqefangen habe. Drittens. Auf dem abgemähten Theile der Wiese zählten Wir zwanzig Löcher in zwey Reihen, jedes ungefähr drey Schuh breit, und ein halb Klafter tief, welches die Absicht der Errichtung einer Getreid- harpfe verrieth. s v 5 ! r s k t 5 s N z -ZZ Um -en durch -en Graben , und die Löcher verur¬ sachte» Schaden auszumitteln, zogen Wir die Kunst¬ verständig n zu Rathe, und auf ihren Bericht haben Wir die Schadloshaltung auf die Summe von drey- hundert Franken herabgesetzt. Soviel die Bestimmung des WertbS des abge- mähten Heues auf dem nämlichen Wiesentheile betrift, so haben wir denselben nach Befinden der nämlichen Kunstverständigen auf die Summe von Hundert Fran¬ ken geschätzt. Nach Vollendung dieses Geschäfts, mit dem Wir bis drey Uhr Nachmittags beschäftigt waren, haben Wir dieses Protokoll geschloffen, und nachdem Wir solches den Werkversiändigen vorgelesen, sie cs geneh- miget, und erklärt hatten, daß sie nicht unterferti¬ gen können, mit Unfern Grrssier allein unterzeichnet. N. N. Friedensrichter. N. Greffier Mo. 8z. Muster eines Urtheils nach einem Augenscheine, ohne daß ein Protokoll darüber geführt worden wäre; d. h. in letzter Instanz. Art. 4Z- In Sachen des A. (Qualitäten) wohnhaft za .. . Klägers, nach Ausweisung der Citarion von . . . d. M. dahin, daß .... in Person erschienen an einer Seite; Wider den B. (wie vorhin) Beklagten, wohnhaft zu... . für welchen C. sein Bevollmächtigter er¬ schienen. iZ4 Verurteilen Wir der Friedensrichter, in letzter Instanz in Gemäßheit Unsers Interlokuts vom. . d. M worin wir die Anordnung trafen, daß der streitige Ort von Uns in Gegenwart des Herrn D., Feldmessers, wohnhaft zu. . . und des E. Maurer¬ meisters, wohnhaft zu ... in Augenschein genom¬ men werden solle. Nachdem Wir Uns an den streitigen Ort bege- Len, auch bevor die gedachten Werkverstäudigen in den gesetzlichen Eid genommen hatten. Auch gesehen, daß (Factum) Erstens u. s. w. Diesem zu Folge, und In Anbetracht, daß die Verschlimmerungen of¬ fenbar sind, der Beklagte aber keinen haltbaren Grund für seine Befreyung vom Ersätze des von ihm verursach¬ ten Schadens anführen konnte. — Denselben, dem Kläger die Summe von .... Franken, Schadenersatz zu bezahlen, den besagten Graben m einer Frist von drey Tagen wieder zuzu¬ werfen , und die auf . . . Frank liquidirten Kosten zu erstatten. Geschehen und erkannt zu . . . den . - April Eintausend acht Hundert nnd zwölf. N. N. Friedensrichter. N. N- Gresfier. Einregistrirt zu ... den .... Mo. 84- Ein ähnliches Muster über eine Loealbesichtigung. Zwischen Anna F. Wittwe des Thomas G. Krä¬ mers Seel, zu T. in der Mairie . . . Distrikts - - für welche ihr Sohn F. mit hinlänglicher Vollmacht versehen, erschien, Klägerin an einer; Und Samuel M- mit Nro. 6. patentirtcrSchuh¬ macher , ebenfalls zu T- in der Gaffe U- wohnhaft, in Person, Beklagten, am andern Theile. Zufolge Unsers Interlokuts vom . . . d M. wel¬ ches contradictonsch zwischen den Partheuen erlassen war , begaben Wir Uns mit Unserm Greffier beute Mittags in eine in dieser Stadt, an der Gasse Nro. 9 befindlichen Bude, die Klägerin dem Beklagten laut Pachtkontrakts vom . . . einregistrirt den . . v. I vermiethct hat. Äusser den oberwähnten Par- theyen, die erschienen waren, fanden Wir auch den Sebastian P., Maurer, und den Vinzenz C. Zim¬ mermann, als Werkverständige, die Wir vermö¬ ge Unsers obgcdachten Erkenntnißes ernennet haben. Nachdem nun diese beyde den Eid dahin abgelegt ha¬ ben, ihr Gutachten nach beßten Wissen, nach vor¬ her eingenommener Kenntniß des Gegenstandes der vorhabenden Besichtigung, abzustatten; so gaben die¬ selben an, daß die Abnutzungen oder Beschädigungen, die vom Beklagten verursachet worden, und welche dem Miethsmanne zur Last fallen, sich auf die Sum¬ me von vierzig Franken belaufen. Die Partheyen, welche gegen einander mit ihren Vertheidigungen gehört wurden, blieben bey ihren Gesuchen. Der Umstand der Verschlimmerungen, so wie, daß diese vom Miethsmanne verursacht worden, ist gewiß. Die Rechtsfrage beruhet aber darauf, ob der Beklagte schuldig ist, die Entschädigung zu bezahlen? In Anbetracht, daß dem Beklagten kein Ent- schuldigungsgrund zu Statten kommen kann, was ihn der Verbindlichkeit entheben konnte, die Beschädigun« 2Z6. gen der von Uns besichtigten Detter ,! die er verur¬ sachte, zu bezahlen, und daß diese auf eine Summe von vierzig Franken durch Kunstverständige taxirt find- Verurteilen Wir der zweyte Supplent, da Wir wegen Abwesenheit des Herrn Friedensrichters, und des ersten Supplenten desselben, das Amt verwal¬ ten , ohne Uns von dem von Uns in Augenschein ge¬ nommenen Orte hinwegbegeben zu haben, in erster und letzter Instanz, den Beklagten Samuel M. bin¬ nen drey Tagen an der ihm von der Klägerin ver¬ mieteten Bude, die Ausbesserungen zu bewerkstelli¬ gen ; im Falle aber dieses binnen dieser vorgeschrie¬ benen Frist nicht befolgt werden sollte, so verurtei¬ len Wir ihn . der Klägerin die Summe von vierzig Franken, nebst Zinsen vom Tage der erhobenen Klage an gerechnet, zu bezahlen, und ihr die auf zwanzig Franken liquidirten Kosten zu vergüten ErkannNu den . . . April, Eintausend achthundert und zwölf, N. N. zweyter Supplent des Friedensgerichts von .. - Einregistrirk zu . .. Mo. 85» Muster eines Urtheils nach einer Ortsbesichti- gung, wenn ein Protokoll darüber aufge< nommen worden. In Sachen des A. (rechtliche Eigenschaften, wie gewöhnlich) wohnhaft zu . . . Klägers, nach Inhalt der Vorladung vom . . . dieses, dähin, (das In» >Z7 halt des Begehrens) in Person erschienen an einer ! Seile»; Wider den B. (wie oben) wohnhaft zu ... . Beklagten, für welchen . . . n. s. w. Beyde Partheyen verharren bey ihren Vorträgen, Der Geschichtsumstand ist, daß . . . Die Rechtsfrage besteht darinn, ob . . . Verurrheilen Wir der Friedensrichter in Gemä߬ heit Unsers Erkenntnißes vom . . . d. M. wodurch Mr angeordnet, daß der streitige Ort in Gegenwart des Feldmessers D wohnhaft zu . . - und des Mau¬ rermeisters E. auch zu. . . wohnhaft besichtiget i werden solle; Nack Einsicht des Protokolls über die Einnahme dieses Augenscheins, und in Betracht daß daraus er¬ hellet; i. dass... u. s. w. (Inhalt des Berichts der Kunstverständigen.) den Beklagten B. dem Kläger . . . Erkannt zu .... den . . . April Eintau¬ send acht Hundert und zwölf. N. Friedensrichter. O. Greffier. Einregistrirt zu — den — Rro. 86. Ein ähnliches ausführlicheres Muster. In der Rechtssache zwischen Fortunatus M. mit Nro. ioo. patentirten Großhändler, wohnhaft zu P. in der.. . Gasse Nro- 6, vertreten durch Johann N. seinen Pächter und gehörig Bevollmächtigten, Kläger, IZ8 Und Georg D. der Heilkunde Doctor zu P. in der lieben Frau Strasse/ wohnhaft Nro. 9»/ vertre¬ ten durchBarnabas M. Advokaten zu P. mit speziel¬ ler Vollmacht versehen, Beklagten. Nachdem Wir den erneuerten Pachtkontrakt von der Wiese V vom zwölften April l. I. welcher zu P. am dreyzehnten, nähmlichen Monaths, als am Tage, wo Beklagter sich eines Theiles der Wiese angemaßt hat, einregistrirt worden, eingesehen hatten , nach¬ dem Wir ferner die Quittungen der, von der ganzen Wiese durch den gedachten Pächter für die gleichförmi¬ gen vorhergehenden Jahre des früher« Pachtkontrakts, bezahlten Pachtbeträge eingesehen, Unser Interlokut vom .... dieses Monats, wie auch Unser über die Besitzung u. Schätzung aufgenommenes Protokoll von . . . .verglichen, und die Partheyen mit ihren An¬ trägen gehört hatten, so beharreten selbe bey ihren vorigen Bitten, welche in Unseren vvrgedachten Er- kenntniße enthalten sind. Der Geschichtspunkt ist der Genuß der fraglichen Wiese, die geständigermassen dem Kläger zugehört, und darin beruht, daß der Beklagte daran die Beschädi¬ gungen verursachet hat, die in Unfern vorgedachten Besichtigungsprotokolle in Gewißheit gesetzt sind. Die Rechtsfrage ist also nur die, zu wissen, ob der Beklagte den Werth dieser Beschädigungen zu be¬ zahlen schuldig sey.? In Erwägung, daß den Beklagten nichts berech¬ tigen konnte, sich eines Theiles der in der Frage ste¬ henden Wiese anzumassen, deren Ganzes sich schon länger als seit einem Jahre in dem Besitze des Klä¬ gers befunden hatte: Erkennen Wir Friedensrichter des Cantons.. - in Hinsicht der erhobenen Turbativnsklage zu Recht; der Beklagte sey binnen drey Tagen den Besitz von iZY der ganzen Wiese V. dem Kläger einzuräumen, und zu belassen schuldig, verbiethen ihm hiemit, den¬ selben in der Folge darin zu beunruhigen; Wir ver- urtheilen ihn zur Summe von vierhundert Franken für die Beschädigungen, die er an der fraglichen Wiese ver¬ übt hat, gemäß der Schätzung, die in Unserm vbgc- dachten Besichtigungsprotokolle enthalten ist, näm¬ lich Franken , für das Aufwerfen der Erde, und ... Franken, für den Wer h des abgemäheten und weggenvmmenen Heues von der erwähnten Wiese, nebst Erstattung der auf Franken liquidirtcn Kosten. Erkannt zu den .... N. Friedensrichter. O. Greffier, Einregistrirt zu . - . den . . . Nro- 87. Muster eines Akts. welcher die Ablehnung ei¬ nes Friedensrichters zum Gegenstände hat. Art. 4F. Prvced. Im Jahre Eintausend acht Hundert ung zwölf, den . . April, habe ich Franz,L. Audienz-Huisster bcum ersten Instanzgerichte von L. in dieser Stadt wohnhaft, in der Gasse . . . Nro. 80 und paten- tirt mit Nro y. auf Ansuchen des Herrn Hermann M. patentirten Wagners, wohnhaft zu B- in der Gemeinde. . . Cantons . - . und Districts .... dem Hrn. R- Greffier des Friedensgerichts des Clin¬ tons von K. erklärt, Herrmann M. verbiette sich den Herrn Friedensrichter B in dem Rechtsstrcitte, rHo dee zwischen ihm als Beklagten, und dem Herrn Michael P Eisenhändler, wohnhaft zu B. Kläger, durch den am eilften dieses Monats zugestelltcn, und am zwölften gehörig einregistrirten Vvrladungsakt obwalte. Der besagte Rechtsstreit hat den Mietpreis des M—-scheu Hauses zum Gegenstände, und da die Gattin des Friedensrichters. und jene des Klägers, jenes Haus noch als ungetheiltes Gut besitzen , so ist das persönliche Interesse, welches der Friedensrichter bey diesem Rechtsstreite hat, von selbst klar. Eine Abschrift gegenwärtiger Erklärung habe ich dem Herrn Gresfier R. gelassen, der auf die Ur¬ schrift sein Visa gesetzt hat. Der um Ablehnung an¬ suchende Herr Hermann M. hat sowohl das Origi¬ nale als die Abschrift mit mir unterzeichnet. Im Jahre und Tage wie oben. Hermann M. Franz L. Huissier Der Kostenbetrag dieses Akts ist . . . Frk. . . . Cent. Obige Akte habe ich gesehen, und ist mir die Ab¬ schrift davon zurück gelassen worden; zu L- am .. - R. Grefsier. Einregistrirt zu . . . den .. . ( Dieses Muster stellt das Original vor.) -4» IVro. 88. Muster eines andern Akts über die Necusatisn des Friedensrichters. Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf den. . - April, habe ich Dismas E. inmatrikulir- ter Huisfiet beym Civil-Tribunale zu . . . daselbst wohnhaft und mit Nro. 8. patentirt, auf das Gesuch des Alexander A. unpatentirtcn illyrischen Bürgers zu. . . das^bst wohnhaft in der . . . Gasse Nro. 9. dem Herrn D. Greffier des Friedensgerichts des Cantons... auf der Greffe desselben, wo ich ihn allein antraf/ insinuirt, und eine Covei davon zu- rückgelasscn. Daß der Ausuchende den Herrn F. Friedensrich¬ ter des erwähnten Cantons reeusire, daß er sich dem zu Folge des Spruches in dem Prozesse mit dem B. der darin bestehet, daß (Inhalt der Klage) . . . . und welcher von ihm rechtshängig ist, enthalten mö¬ ge, aus den, Grunde, weil besagter Herr F> darin ihm schriftlichen Rath gegeben, in welchem er seine Adeinung deutlich dargethan hat. Die Abschrift dieses Akts habe ich dem erwähnten Greffier gelassen, der mir das Originale visirte. Auch hat der ansuchende Theil mit mir das Origi¬ nal und die Copei unterzeichnet. Alexander A. Dismas E., Huissier. Dieser Akt kostet : .. Frank . . . Cent. . . . Gegenwärtiger Akt iss von mir gesehen, und die kopei davon mir auf meiner Gerjchtsschreiberey zu- 1^2 rückgelaffen. Zu . . . . am . . . April Eintausend acht Hundert rind zwölf. D. Greffier. Einregistrirt zu ... den . . (Auf jedem Akte des Huissier, sowohl Original als Copel, muß von ihm die Insinuatiou so wie der Kostenbetrag gesetzt werden; auf das Original wird aber auch die Bescheinigung der allfälligen Didirung, so wie der Einregistrirung angebracht ) Nro- 89. Muster der Antwort des Friedensrichters, wenn er beistimmet. Art. 46. Proced. Ich der unterzeichnete Rechter Sigmund.... erkläre, daß ich der Recusation des ... . beystim- me, und mich daher des Erkenntnjßes in seinem Pro¬ zesse wider L- enthalten werde. Zu L. .. . den . . April Eintausend u. s. f. Sigmund N., Friedensrichter. Oder: Ich Unterzeichneter erkläre, daß der Grund dec »bstehenden Recusation richtig ist, und daß ich mich folglich mit der c^uWt. Rechtssache nicht weiter be¬ fassen will. Geschehen zu .... am . . April Ein¬ tausend acht Hundert und zwölf. N. N. Friedensrichter. »4Z Mo. 90. Muster der Antwort, wenn ex die Recusation abschlägt. Ich, der unterzeichnete Friedensrichter Joseph N- erkläre, daß der vom A. angegebene Grund der Recusation nicht gegründet ist, da ich in seinem Pro¬ zesse wider B. keinen Rath ertheilt habe, und daß ich also ohne Rücksicht auf die Recusation in der Sache, wie sonst erkennen werde. Geschehen zu . . . den . . . u- s. w- Jos. L., Friedensrichter. Oder: Ich Unterschriebener declarire hiemit, daß daS Haus von demderMiethszins zwischen obbemeldeten Partheyen streitig ist, keinesweges zwischen der Ehefrau des Klägers und der Meinigen noch ungetheilt sey; daß letztere noch nie ein Recht daran gehabt habe, und daß der Requirent mich nur blos mit mei¬ nem Vorgänger im Amte verwechselt, dessen Frau wirklich mit der Frau des Klägers wegen gewisser Güter in Gemeinschaft stand. Die Recusation fin¬ det also nicht statt- Geschehen zu . . . den . . - I. L. Friedensrichter. Mo. 91- Urtheil über die Recusation. Nach Einsicht der von B. wohnhaft zu . . . an- gehrachten Recusation , welche Uns von Unierm kai »44 serlichen Herrn Prokurator D. R. mttgetheilt wer- -en, dahin / daß Herr Joseph L. Friedensrichter des tzantons . . . gehalten seyn solle, sich des Spruches, in dem vor ihm rechtshängigen, zwischen dem A. zu . . . und besagten B. zum obwaltenden Prozesse zu enthalten. Und nach Einsicht der Antwort des Friedesrich- ters, in welcher er der Recusation zu willfahren sich weigert (ist vom Friedensrichter keine Antwort ge¬ geben worden, so sagt man:) und da der Friedensrich¬ ter in ver gesetzlichen Frist auf die Recusation nicht geantwortet. Nach Anhörung des kaiserlichen Herrn Procura- tors, der darauf angetragen, daß die Recusation zugelassen werde. In Erwägung, daß keineswegs bewiesen wor¬ den , daß Herr Joseph L- ein schriftliches Gutachten in der bey seinem Tribunale zwilchen dem A. und B- rechtshängigen Sache gegeben, der Vorschrift des Art. 44 der Proced. nicht Genüge geleistet worden, Verwirft das Tribunal in letzter Instanz das Rechtsmittel der Recusation, und verurtheilet den B. in die Kosten. N- President. N. Greffier. (Dieses Muster stellt das Urtheil vor dem Tri¬ bunale vor, daher in selben keine Qualitäten vor¬ kommen, weil diese nach dem Spruche zwischen den Zevoub« gewechselt werden- Nach dem Urtheile über die Recusation, wird die Sache von der letzten Ver¬ handlung wieder fortgesetzt, und zwar, wenn die Re¬ cusation verworfen worden, bey dem nämlichen Fne- densgerichrc; wenn ihr aber Statt gegeben worden ist, bey demjenigen, das seine Stelle vertritt.) Uro. 92. Muster einer (schule, über die Wiederaufnahme db Instanz nach zugelassener Recusation. Wir D. A. P. erster Supplent des Frieden sge. tichts des Cantons Laibach extr-r inruo8, Districts Laibach citiren bey eingetretener Verhinderung des Herrn Friedensrichters D. J. L. auf Ansuchen des M. Tschuk, Postmeisters zu . . . wohnhaft im Can> tone R. Districts Laibach, den Herrn Joseph Hue- ter unpatentirten Bürger zu . . . wohnhaft in d er komune D. dieses Cantons, um vor Uns am . . , dieses gegenwärtigen Mvnaths , Nachmittags um drey Uhr an dem gewöhnlichen Orte der Sitzung des Frid- densgerichts L. zu L am Platze Nro. .. zu erscheinen, damit ein präparatorischeß Erkenntniß, welches vor diesem Friedensgerichte am . . - vorigen Monats auf Anhören beyder Partheyen erlassen worden ist, zum Vollzüge gebracht werde, und um alsdann auch zugleich anzuhören, wie dem Requirenten sein vo¬ riges Klagsbegehren werde zuerkannt werden; zu dem Ende soll diese OMuI? binnen vier Lagen durch Un¬ fern gewöhnlichen Huissier notificirt werden. Gesche¬ hen zu L- am .... . April Eintausend acht Hun¬ dert und zwölf. D. A. P., erster Supplent. (Gleich darunter macht der Huissier feine In, finuation auf das nämliche Blatt). Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, am . ,. April, habe ich F- K- Audienz - Huissiee K i4ü hepm Friedensgerichre zu- L. wohnhaft in der St.Fa- kvbsgasse Nr. obige ttclule dem Joseph Hueber, wohnhaft zu . . . in inesem Cantonc an sein Domi¬ cil insinuirt, wo ich nebst der Abschrift derselben auch jene der gegenwärtigen Akte hinter!affen habe, in¬ dem ich mit einer Person sprach, die mir sagte: sie wäre die Köchin desselben. F, K. Huissier. Die Kosten dieses Akts sind . . . Frank .. . Cent. Einregistrirt zu L. den . . (Die Abschrift, die dem Vorgeladenen insinuirt wird, unterscheidet sich vom Original nur darin , daß in ersterer die Unterschrift des Friedensrichters abschriftlich verkömmt, und die Bescheinigung dec Einregistrirung gleichfalls nicht enthalt.) Mo. 9Z. Muster einer Citationscedule n ach verworfener Recusation. Wir Friedrich B , Friedensrichter des Cantons K. Distrikts L. citiren hiemit auf Ansuchen des An- kon P. Bürgers ohne Patent zu K., daselbst wohn¬ haft am Platze Nro den Franz Hermann, Hausin¬ haber, ohne Patent, auch zu K. des hiesigen Cantons wohnhaft Nro. ,. am ... des jeat laufenden Monats, Morgens um acht Uhr, in Unserer Au» '47 dien;, die gegenwärtig zu K. im Gemeindehause ge¬ halten wird, zu erscheinen, und aufdievom Requi¬ renten gegen ihn erhobene Klage, in Gemäßheit der «m . . . ausgefertigten, und am . . . gehörig ein- registrirten Citation zu antworten. Diese Citation ist zu Folge eines ertheilten Spru¬ ches des Civil- Tribunals zu L. vom . . . desselben Monats erlassen, der die Necusation des besagten Herrmann verwarf. In einem Zeiträume von drev Tagen, soll sie durch den Joseph M. substituirten Huissier dieses Friedensgerichts, den Wir dazu beauftragen, indem Unser gewöhnlicher Huissier Krankheit halber verhin¬ dert ist, bekannt gemacht, und zugestellt werden. Ge¬ schehen zu K. den . . . April Eintausend acht Hun¬ dert und zwölf, den R. , Friedensrichter Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf, den . . . April ist obige Oeänle durch mich Joseph M. substituirten Huissier des Friedensgerichts von K- wohnhaft daMst in derWasiergaffe Nro. Y. ver¬ mögt dazu erhaltenen besonder» Antrages, dem Fran; Herrmann , Bürgrr und Hausinhaber zu Nro. . - bekannt gemacht worden, weil ich aber daselbst nie¬ mand zu Hause fand . verfügte ich mich zum Herrn N. , Adjuncten des Herrn Hern Maire von K. der mir das Originale, wovon ich ihm eine Abschrift zu- rückgelaffcn habe, visirte. Joseph M. , Huissier. K s <43 Wir der Sldjuuet des Maire von ... haben gegen¬ wärtige Ausfertigung gesehen, wovon Uns eine Ab¬ schrift eingehändiget wurde. Zu . . . den . .. N- Kramer, Adjunet. Der Kostenbet. dieses Akts ist Fr. C. Einregistrirt zu . . . den . . . Nro. 94. Vorladung zum Vorgleichsversuche. Art.48.Proced. Im Jahre Eintausend u. s. w. habe ich Ludwig M. «ud Nro. 6. für dieses IahrpattntirterAudjenzhuis- sier beym Friedensgerichte des Cantons. . .. wohn» haft zu ... in der N. Gaffe Nr. aufAnsuchen der Frau Helena Gradischeg, die mit dem Akte vom . . . von ihrem Ehemann gehörig authorisirt wor¬ den , wohnhaft zu ... . in ihrem Hause Nro. 9. den Herrn L. C. Bürger und wohnhaft zu . , . vor- gclade», am . . l. M. bestimmt, um ein Uhr auf dem Vergleichs-Bureau des oberwähntes Friedens- gerichrs zu . . . am gewöhnlichen SjtzungsoM in der Straffe H. Nro >. zu erscheinen. Um, wenn es möglich seyn sollte, über die Klage einen Vergleich zu treffen, welche die Ansuchens da¬ hin anstellen will, daß der Beklagte die Rechnung über die Verwaltung der Güter ihres vor einem M- re verstorbenen Vaters lege, und den Betrag, der sich zeigen sollte, al sogleich aussolge; daß ferner be¬ sagter L C. veruitheilet werden möge, allen Scha¬ den , der sich allenfalls darthun sollte, sammt den Zinsen des reinen Betrages zu bezahlen, mit beson¬ derer Erstattung der Kosten. - -49 Die Abschrift der gegenwärtigen Citation habe ich am erwähnten Tage dem Herrn L. C in seiner Woh¬ nung, wo ich ihn im Gespräche mit dem Herr» D. R. antraf, insinuirt. Dieser Akt kostet.... §. M. Huissier. Einregistrirt zu . . . den . .. Rro. 95. Muster eines Vergleichsprotokolls. Heute am .. April, Tausend acht Hundert und zwölf, erschien vor Uns E. M. Friedensrichter de^ Cantons von . . Distrikts L- . ... N- A. aus .. - Proprietär alldort Nro. 8. und trug vor: er habe den B. R. zitiren lassen, vor Uns zii erscheinen , um sich wo möglich über die in besag¬ ter Citation enthaltene Klage zu vergleichen ; Auch erschien B. u»d antwortete ..... Worauf weiters A- replieirte Nachdem nun die Pattheyen gegen einander ge¬ hört, und die Güte versucht worden ist, so brachten Wir folgenden Vergleich zu Stande, 1) ... u. s. w. Uiber welche beiderseits vorgeschlagene, und an¬ genommene Bedingungen Wir das gegenwärtige Pro¬ tokoll ausgenommen, welches Wir, nachdem die Par- theyen erklärten , des Schreibens unkundig zu seyn, ' mit Unfern Gresfier unterzeichnet haben. So gesche¬ hen zu .. . den Tag , Monat und Jahr wie oben. N. Friedensrichter. R./Greffier. Einregistrirt den,,. . Mo. 96. er, ge Ein anderes Muster über einen zu Stande gebrachten Vergleich. öu '- vc tr Im Jahre Eintausend acht Hundert und zwölf h< den . April, ist vor Uns Friedensrichter von ... Z in Unserem gewöhnlichen Audienzsaale zu .... er» z> schienen r Der Herr N N. wohnhaft zu . . - als Bevoll- z mächtigter des .. . wohnhaft zu .. . vermög der z unterm. - . v- M von dem Receveur . . einre- gistrirtenVollmacht; die nachdem sie von dem besag- e ten N- N. zertifizirt, paraphirt und cotirt worden, e Unserm Register angeschlvssen blieb, welcher Uns c hierauf vvrgebrachr hat, daß er kraft der von dem l Huissier N. N- zugefertigten Citation vom . . d. M. den Hrn N- N- auf heute vor Uns vorladen ließ, 1 damit er sich über die ihm bevorstehende Klage des R. N wegen . . . wenn es thunlich l'eyn sollte, ver¬ gleiche, und daß, wenn er nicht selbst, oder durch ei¬ nen Bevollmächtigten erscheint, er contumacirt wer» den solle. Zu diesem Ende Kat er sich unterschrieben. Auch ist erschienen, der bemeldte N- N. der Uns gesagt hat, daß er die Schuld von .... nicht aber jene von . . . anerkenne, weil er bereits schon dem besagten Herrn in Geld und Maaren die Summe von . . . abgezahlt, wornach sich leine Schuld nur auf. . . reduzirt. daß er nicht im Stande sey, den R st mit . . - sogleich ;» bezahlen, daß er den Hrn. R N ersuche, ihm eine Zahlungsfrist zu bewilligen, daß er seine Schuld mit ähnlichen Maaren, als er empfangen, abtragen wolle; worauf der Herr N-N. erwiederte, daß er wirklich vom Hrn. N. N. eine geringere Summe Geldes von . . . und einige Maa¬ ren erhalten habe, deren Werth aber der Hr- N. N- zu hoch ansetzt, und er daher auf seinen Forderungen bestehe, und Wir Friedensrichter haben den Partheyen vorgestellt, daß, wenn sie ihren Streit gerichtlich be- trc ben wollen, sie sich Kosten zuziehen würden; Wir haben den Hrn. N. N 'vermocht, dem Hrn. N. eine Zahlungsfrist zu bewilligen, oder dessen Antrag an¬ zunehmen , die Zahlung in Maaren , in wie die be¬ reits gelieferten sind, anzunehmen, da Wir diesen zugleich bedeuteten, etwas an ihren Preisen nach¬ zulassen. Auf diese Vorstellungen haben sich die Partheyen einander genähert, der Hr. N hat den Werth der gelieferten Maaren auf die Summe von . . . jedes Stück pr. . . . reduzirt, und sind darin.übereinge¬ kommen, daß die Schuldforderung auf die Summe .... reduzirt werde. welche der Herr N. N. bin¬ nen . . - abzutragen sich verbunden hat, welchesVer¬ sprechen der Herr N. N angenommen hat Demnach sollen alle Prozesse und Streitigkeiten aufhören gegen dem, daß die gegenwärtigen Conventionen zugehal¬ ten werden. Uiber alles dieses haben Wir gegenwärtiges Pro¬ tokoll ausgenommen, von welchem die Partheyen ein¬ verständlich jede eine Abschrift, deren Kosten sie zur Hälfte zu zahlen sich erklärt haben, verlangt. Zur Urkund dessen, ihre, Unsere, und Unsers Greffiers Unterschrift. So geschehen zu ... im Jahre Mo¬ nat und Lage wie oben. N. N. N. N. Friedensrichter. N. N. L. L. Greffier. Einregistrirt zu . . . den . . . 'S- Mo. 97. Muster des Protokolls, wenn der Vergleich nicht zu Stande gekommen. (Der Anfang wie im vorletzten Muster, bis aufdie Worte) nachdem diePartheyen verhört, und die Gü¬ te fruchtlos versucht worden, haben Wir sie entlassen, «m ihr Recht vor demjenigen Richter zu suchen, vor welchen die Sache gehört. Geschehen zu ... besagten Tages Jahres. N. N. Friedensrichter .8 Greffier. Einregistrirt zu . . . den . .. Oder: ( Anfang wie im vorletzten Beispiele ( Auch ist erschienen, der bemeldte Herr N- N. der Uns gesagt hat, daß... und hat sich unterschrie¬ ben ; und nachdem Wir selbe fruchtlos zu vergleichen suchten, haben Wir sie an die kompetenten Richter gewiesen. Geschehen zu .. . Tag Monat und Jahr wie oben. N. Friedensrichter. R. Greffier. »FZ Xro. 98. Muster einesDrotokolls, wenn der Eid zuge¬ schoben wird. Heute am . . April Tausend acht Hundert und zwölf; erschien A «. s w. Auch erschien B (.Gewerbe, Wohnort) welcher vortrug, daß er zwar dem A. die Summe von . . . wirklich schuldig gewesen , daß er ihm aber seit dem verschied-ne Zahlungen gemacht, Maaren geliefert habe; er ihm also nach dieser Rechnung nur noch . . . schuldig sey. Sollte dieses geleugnet werden, so bäte er, daß A. «»gehalten werden möge, die Wahrheit desselben zu beschwören, indem er damit zufrieden seyn wolle, was derselbe in dieser Rücksicht beschwören werde. Der A. hat hierauf vor Uns geschworen,jund bewie¬ sen, daß er nicht mehr als die Summe von . . . im verwichenen Monathe Marz erhalten, und daß ihm Beklagter seitdem so wenig etwas am Gelde als an Maaren geliefert habe, worauf er seinen Namen unterschrieben, (oder erklärte, daß er des Schreibens unkundig sey ) Nach diesem erbath sich B. den Ueberschuß der geforderten Summe zu bezahlen, und da A. besagtes Anerbiethen annahm, so erklären Wir, daß zwischen den Partheyen keine weitern Streitigkeiten Statt finden. Wir haben hierüber gegenwärtiges Protokoll auf. genommen, welches die Partheyen nebst Uns und Un. fern Gpeffior unterzeichnet haben. Geschehen zu . . am . . . FF. Friedensrichter, Einregistrirt za . .. N. N. Greffier. 154 (Wird der Eid von der Parthey, der er aufge« kragen wird, verweigert, so setzt man: (Anfang wie oben) A. weigerte sich, den ihm vom B. zugeschobe¬ nen Eid zu leisten, und blieb bey seiner Klage. Wir, der Friedensrichter, da Wir die Partheyen nicht vereinigen können, haben also dieselben entlas¬ sen, um sich an den Richter zu wenden, wie Rechtens.. kVro. 99. Erwähnung der Nichterscheinung im Register der Greffe. (Anfang wie oben) B. wohnhaft zu. . . mittelst Citatisn vom A. vorgeladen , heute vor Uns zum Vergleiche zu er¬ scheinen, ist ausgeblieben. Geschehen zu . . . am. . . Tausend... N. Friedensrichter. N. Greffier. Nachdem diese Erwähnung ins Audienzblatk ge¬ setzt, und dann dem Kläger eine Expedition davon herausgegebcn wird, so muß selbe gleichfalls einre- gistrirt werden. -n klro. iov. Erwähnung hievon in der Citation. A. welcher den B. durch vorstehenden Act zum Vergleiche vorgeladen hat, ist nicht erschienen. Ge¬ schehen zu . . . den . . . Tausend acht Hundert und zwölf. Franz Schonberg, Huissier. (Es wäre überflüßig mehrere Formeln sowohl über die Art eines wirklich zu Stande oder nicht zu Stande gebrachten Vergleichs, anzuführen, indem selbe bloß in den einzelnen Puncten der Verabredung ab¬ ändert werden. Sollte sich auch hier der Fall erge¬ ben, daß der Huissier des Friedensgerichts aus einer gesetzlichen Verhinderungsursache die Citation zum -Vergleichsversuche etwa nicht selbst bestellen könnte, so wird der Friedensrichter auch in diesem Falle einen Tribunals - Huissier beauftragen müssen. *) *) Die unter die Musterder interlokuksrischen und auch Definitif- Urkbeile gesetzte Bemerkung der Cinre- gistrirung ist nur größten Theils von den Exvedi- tionen zu verstehen; d. h wenn di« Parthey diesel¬ be in der Greffe verlangt, so liegt es de n Grös¬ ster ob, bevor als das Urtheil zu este'lt wird, die Einreg'strirung zu besorgen Ueb-rhaupt wird diesfalls daS in diese Zw sebenzeit erschienene Gesetz über die Einregistrirung die sicherste Auf» klärung geben. rZ6 Am Schlüße dieser Mlheilung Hal man es für nothwendig gefunden, ein Muster sowohl für ein all¬ gemeines Sachregister, in welches ein Greffier, der streng auf Ordnung hall, von Tag zu Tag jeden gerichtlichen Akt eintrügt, als jenes des Reperto¬ riums für die derEinregistrirung unterliegenden Acte, beyzufägen; welches letztere sowohl vom Huissier, gls vom Greffier geführt werden muß- Hach-Regrfter. und so weiter.