loss Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 154. Freitag den 10. Juli 1874. l278I)—3) Nl. 4560. Marine-Ingememsstelle. , In Sr. Majestät Kriegsmarine ist eine Ingenieursstelle dritter Klasse (im Land- und Wasserbauwesen) mit dem jährl. Gehalte von 1000 fl. und dem für die Marinebeamten der X. Diäten-llasse normierten Quartiergelde zu besetzen. Die vollinhaltliche Kundmachung ist im Amts-, blatt der „Laibacher Zeitung" Nr. 144 vom27stm Juni 1874 ersichtlich. Wien, im Juni 1874. Vom k. k. Neichs-Kriegsministerium (Marinesection). . (299) 3tr.^ii5l7 Anerkennung. Herrn Simon Robii, Beneficial in Olsevek, hat Ende April l. I. dem k. k. Landesschulrathe wieder eine werthvolle Sammlung von Insecten und Käfern zur Betheilung einer hierländigen Lehranstalt übermittelt, welche dem laibacher k. k. Obergymnasium zugewendet wurde. Dem genannten Herrn Spender wurde für die wiederholten Widmungen naturhistorischer Objecte für hicrländige Untcrrichtsanstalten zufolge Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 7. Juni 1874, Z. 7282, die Anerkennung des hohen Ministeriums ausgesprochen. Laibach, am 28. Juni 1874. Der l. k. Hoftath: Fürst Lothar Mcttcrnich >»,. p. als Vorsitzender. (296-^2) Staatsprüfung. Die nächste Prüfung nuo der S'taatstrcchnungo-Wissenschaft wird am 25. Juli 1874 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre nach §§ 4, 5 und 8 des Gesetzes vom .17. November 1852 (R.-G.-Bl. Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollkommen instruierten Gesuche bis längstens 22. Juli 1874 an den unterzeichneten Präses einzusenden und darin insbesondere documentiert nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Berrcchnungskunde frequentiert, oder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gcfuchc werden abschlägig beschieden werden. Graz, am 4. Juli 1874. Prlises bcr Staatsprilsnn gs-Eommissio >« für die V e r r c ch l> >l n n s l u « d e: Josef Galasanz Lichtnegel m. l', l. t. Statthllllereiralh. ^302^1)" Nr. 4410. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat daS k. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach auf Antrag der k. k. Staatsanwaltfchaft zu Recht «kannt: Der Inhalt des in der Nummer 54 der in Lai-bach in flovenifchsr Sprache erfcheinenden politischen Zeitschrift „kiovsiwo" auf der zweiten und dritten ^eite abgedruckten, mit „«lu Oun^a. 5. ln».,u (^v. l!l)i>.) übcrschriebenen, mit dem Worte ,><1<^ ^binui" beginnenden und mit Moöniku i>i'»v M)vi> vgpvll" endenden Correspondenzartikels begründe den Thatbestand des Verbrechens der Stö-rung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nach bem § 45 lit. a. St. G. und den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung nach dem 3 63 St. G. und es werde in Gemäßheit des § 489 ?« St. P. O. vom 23. Mai 1873, Nr. 119 R. G. B., die auf Veranlassung der k. k. Staats- i anwaltschaft verfügte Beschlagnahme der oberwähnten Nummer 54 der befagten Zeitschrist bestätiget, und nach §66 und 37 deS Prcßgesetzes vom 17. Dezember 1862, R. G. B. Nr. 6, zugleich die Weiterverbreitung der gedachten Nummer verboten sowie die Vernichtung der mit Befchlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung des versiegelten Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 27. Juni 1874. (300__i)^ Nr. 2281. Lehrcrstellen. Die Lehrerstellen an den Volksschulen zu Podraga, Planina, Vrem, Dorn, Postejne, Zoll und Präwald mit jährlichen Gehalten per 400 st. sind zu befetzen. Gefuchc sind bis Ende August l. I. beim k. k. Bezirksschulrathe in Adelsberg ein zubringen. Adelsberg, am 6. Juli 1874. (295^is Nr. 1230. Concursausschreibung. An der k. t. Werks - Volksschule zu Idria sind folgende bis zum 1. Oktober 1874 anzutretende Lehrstellen zu besehen: Die zweite und die dritte Lehrers-stelle mit einem Gehalte von je 500 fl. (fünfhundert Gulden) und mit einer Activitätszulagc von je 100 st. (einhundert Gulden); die vierte und die fünfte Lehrersstelle mit einem Gehalte von je 450 fl. (vierhundert fünfzig Gulden) und mit einer Activitätszulage von je 90 fl. (neunzig Gulden); die Stelle der eisten Lehrerin mit einem Gehalte von 500 ft. (fünfhundert Gulden) und mit einer Activitätszulagc von 100 st. (einhundert Gulden); die Stelle der zweiten Lehrerin mit einem Gehalte von 450 ft. (vierhundert jünfzig Gulden) und einer Activitätszulage von 90 st. (neunzig Gulden); die Stelle der dritten Lehrerin mit einem Gehalte von 400 ft. (vierhundert Gulden) und mit einer Activitätszulage von 80 ft. (achtzig Gulden. Mit diesen Lehrstellen sind außer den Gehalten und den zur Ruhegcbühr nicht anrechenbaren Activitätszulagcn sechs zur Ruhegebühr anrechenbare Quinquennal-Zulagen zu 40 ft. (vierzig Gulden), welche von der ersten definitiven Anstellung als Lehrer oder Lehrerin berechnet werden, und die X. Rangsllasse der Staatsbeamten verbunden, ohne daß jedoch dicfer Rang zu anderen als den benannten Genüssen berechtigen würde. Nach Zulästigleit und Thunlichkeit werden den Lehrern und Lehrerinnen Natural - Wohnungen gegen Rücklassung der halben Activitätszulage und Grundstücke gegen mäßige Pachtzinfe unter Vorbehalt des Widerrufes zur Benützung überlassen. Dem zweiten Lehrer wird bis zur vollständigen Durchführung dcr Orgamfation der k. k. Werks - Volksschule intcrimistifch die Leitung dcr Schule mit einer zur Ruhegebühr nicht anrcchen baren Functions-Zulage von jährlich 150 ft. (einhundert fünfzig Gulden) und mit dem Genusse einer unentgeltlichen Wohnung übertragen werden. Die Bewerber um eine der obigen Lehrstellen haben, u. z. bereits angestellte Lehrer oder Lehrerinnen im Wege der vorgcfehten Schulbehörde ihre Gcfuche bei der gefertigten Berg - Dierection binnen vier Wochen einzureichen und in denfelben das Alter, den Stand, die erlangte Ausbildung, die Lehrbefähigung für allgemeine Volksschulen, insbefondere die Bejähig-ung zur Ertheilung des Unterrichtes in deutjcher und slovenischer Sprache, allfä'lligc besondere Kennt- nisse und die bisherige Dienstleistung im Lehrfache, die Bewerber um die zweite Lehrersstelle überdies die Fähigkeit, eine Schule zu leiten, und die Bewerberinnen um eine Lehrerinstelle die Befähigung, Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu ertheilen, durch Urkunden und Zeugnisse nachzuweifen. Idria, am 5. Juli 1874. A. k. Pergd erection. (280—3) Nr. 161. Lchrerstellen. Wegen Besehung der vierten Lehrerstelle in Tscherncmbl, mit welcher der Gehalt jährl. 400 ft., und der zweiten Lchrerstcllc in Semitfch, mit wel cher der Gehalt jährlicher 400 ft. und der Genuß einer freien Wohnung verbunden ist, wird neuerlich der Concurs mit dem Termine bis 15. August 1874 und mit der Aufforderung ausgeschrieben, die mit den Nachweisen über Befähigung und Sprach-kenntnissc documentierten Gesuche im Wege der vorgesetzten Schulbchörde an den betreffenden Orttz-schulrath einzufenden. K.k. Bezirksschulrath Tfchernembl, am 21sten Juni 1874. s293—2j Nr. 9421. Kundmachung. Das hohe k. k. Handelsministerium hat gestattet, daß Fahrpostsendungen im internen Vcr kehre auch dann unfrankiert zur Postbejörderung angenommen werden dürfen, wenn der Aufgeber einen Werth nicht angeben hat. Zugleich wurde der im Falle des Verlustes von Sendungen ohne Werthangabe oder eines Abganges an denfelben von der Postanstalt zu leistende Ersah, dann die Mapmalgrcnze des in Fällen der Befchädigung für den nachweisbaren Schaden zu vergütenden Ne träges von 50 kr. auf 1 ft. 50 kr. für jedes Zoll Pfund oder den Theil eines Zollpfundes erhöht. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf alle vom 1. Juli d. I. an aufgegebenen Fahr Postsendungen ohne Werthangabe Anwendung. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handelsministerial - Erlasses vom 20. Juni d. I., Z. 19186, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 20. Juni 1874. K. k. Postdireclion. (301—1) Nr. 7074. Kundmachung. Das in den lctztverflossenen Wochen beobachtete Auftreten von Diphteritis und Darmtatarrhen mit Diarrhöen läßt befürchten, daß nach dem Auf hören der kühlen, abnormen Witterung ein Plötz liches Steigen der Temperatur, dadurch rapides Fallen des Mundwassers und Entwickelung von massenhaften Pilzbildungen und ZersetzunSproduc ten eintreten und infolge dessen die oben besprochenen Krankheiten, welche auf vermehrter Pilzbildung und Uebertragung durch Pilz beruhen, heftiger auftreten weiden. Um diesen ungünstigen Verhältnissen Prophyl aktisch entgegen zu arbeiten und den AuSbruch einer Epidemie zu verhindern, hält es der Magistrat für nothwendig, während der Sommermonate dic allgemeine DeSinficicrung der Aborte anzu ordnen. Damit jedoch diese Maßregel allgemein durch geführt werde, wird der Magistrat die Desinfec tion durch seine Organe in sämmtlichen Häusern der Stadt ohne Rücksicht darauf, ob solche außerdem von den Hausbesitzern selbst besorgt wird, voll' ziehen, wofür als theilwcise Entschädigung von jedem Abort dem vollziehenden Organe gegen Ein^ ziehung der Marke der Betrag von 3 kr. zu be< richtigen sein wird. Stadtmagiftrat Laibach, am 19. Juni 1874.