L aibacher Wochenblatt z u m Nutzen und Vergnügen. ^ro. 35. Freitag den 29. August >3> 7. Beantwortung der Frage: derselbe, da die Staatsverwaltung die „Wann findet nach dem österreichischen nicht bürgerlichen Rechte die unentgeltliche M öffentlich« ^enntmy 2) brachte, kei- beweglichen nachweisen. S.che an den (vorigen) Eigenthümer ^l aber lst zu vermuthen daß die Si-Statt?<' nebst einemAnhange über das chechett des allgcmelnen Verkehrs, so wie naturrechtliche Verhältniß des soqenann- ^ ^/Udbare Unvor^htigkell over Sorgten redlickl.'ll ^esitt"rs -u dem l>iaen- losigkeudes ^tgenthumers, danndasjchuld-reollly^l ^ >rs ,u dem (.lgen. ^s^ aus öffentliche Anstalten vertrauende ^ Benehmen des redlichen Besitzers die Ge- Von Oberbergamtsftkretär F. v. Fritsch. ^W/bung bewogen, den alten römischen (Beschluß.) N'^-l-! (fremdes Gut schreit nach dem Eigenthümer)' auf die zur Sprache gebrach- '----------" te Weise zu beschränken. Dieß sind we- ^ nigstens die triftigen Momente des scharf, <2.s dürfte am Schlüsse dieser kleinen A^ 5""^« Connnentators des allg. bürg. Ge-handlu.g nicht ohne ^nter ffe s nn^ ^^^^^^^ fttzbuches, Herrn Hoftaths v> Zeiller, Mund dieser gesetzlichen Entschfduua n ^"' ^^ ^'^'^ ^.' H^nmnssion in nachzuspähen, und dann insbesondere das G^yjachen, an der Bcarhettnng des GeVerhältniß des redlichen Besitzers tu ketn '^buches we^ntlichcn Antheil genonmlen. (vo?iqc„) Eigenthümer philosovbisck an" Diese Anüchten alletN w^cn hiuveich.nd, zumitteln, ^uowphllch au., ^n Tadel der Ungerechngkeit von dem ^ ' . . _. Gehölze abzulehnen, fände dieß auck !'l<-l>f Anlangend den Grund der Entschei- eine weitere Waffe gcgcn solckcn Vm ?t' dnngm des positiven Cese^es, so läßt sich in den getheilten MeittUNgeu d7r philo- M sophischen Rechtslehrer über das Verhalt- Verfasser dieses halt dasilr, daß ihm niß des redlichen Besitzers zu dem (frühe- diese Einigung durch folgende neu ver- ren) Eigenthümer. suchte Entwickelung güungm sei. Diejenigen Rechtsphilosophen nämlich, Unwidersprechlich stcht der Satz, daß welche es mtt dem redlichen Besitzer hal- dem Eigenthümer zustehe, auch den, außer ten, und dem Eigenthümer das Recht ab- Besitz gerathenen, Gegenstand zu verfol-sprechen, seine (außer Besitz gerathene) gen und wieder an sich zu bringen, weil Eache von dem ersteren zu reklam'ren, die von der Vernunft gebilligte, alsy rechtsuchen ihre Behauptung durch dis Ennne? liche Erwerbshandlung durch Zufall nicht rung zu schüfen , daß der zurückfordernde vertilgt oder ungültig gemacht wero^a kann. Eigenthümer die Enverbshandlung des red- Das Eigenthumsrecht hastet also sortwäh-lichen Besitzers zerstören, oder für sichoer- rend auch auf der, ohne Wissen u-ldWil-wenden würde, was doch von der parthei- len des Eigenthümers , aus seiger In,3-losen Vernunft und dem unvmchrobeuen. habuug gelangten Sachs. — Aber eben so Gefühle nlcht genehmigt werden könne. wahr ist es, daß auch die Erwn'bchand- lung des ehrlichen Besitzers nicht angeta- Dagegen lehnen sich die Rechtslehrer, stet werden darf, weil dem Gegenstands »völchs den redlichen Besitzer verhalten, den seines Besitzes, im Momente des Erwerb- (fremden) Gegenstand seines Befiyes im actes, vernünftiger Weise nicht angesehen Aufforderungsfalle dem Eigenthümer hin- werden konnte, daß er fremdes Eigen- auszugeben, auf den unbestrittenen Satz , thUM sei, znmahl das Recht auf ewe Sa- daß jcdem Rechte eine Verpflichtung, so- ch^' derftlbn kein silMSnMiges Merkmahl mit dem Recl>te des Eigenthums als Cor>. seines Vochandenseyns eindrückt. D ßhalb relar die Rechtspflicht gegenüber st'he, die ist in den Augen der Vernunft der ehrli- fremds Sache dem Eigenthümer nn Auf- che Besitzer so gut Eigenthümer der Sache, foroerungvsalle zu.ückzustellcn. Diese Ver- als derjenige, der sie früher eigenthümlich pft'chtung w.'rdo durch die Ehrlichkeit des iine hatte, und das, durch die allseitige Besitzes nicht aufgehoben, nicht nm, weil Ver.'anftansicht verklärte sittliche Gefühl ohne Eigenthumsverfolglmg keül fortwäh- kann nicht nmhin, sowohl das Recht des rendes Eigenthum möglich sei, sondern Eigenthümers als des redlichen BesiyerS auch/ weil am fremden Eigenchum kei.,3 auf gleiche Welse in Schutz zu nehmen, tigenmächligs Erwerbung Statt jinde. "") sich sonach fur die Theilung des Objektes an beide zu erklären 2), wobei je- Die Gründe beider Parteien erscheinen dem derselben unbenommen bleibt, den in Bezug auf ihre Folgerungen zwar nicht Eisatz ch^er wechselseitigen, durch Zufall erschöpfend, aber doch von tiefer Heden- entstandenen Belchädigung von demjenigen tung, und fordern auf, die entschiedene 5" fordern, der wissentlich an der Ent- Spaltun^j durch Vermittelung d^r Gegen- —------------7- säye aus einem hohem Gesichtspunkt aus- 2) hierbei versiebt es sich von selbst, daß, wo zuqleichen, und daourch das sittliche ?'ee dle ^ellung pbysisch unmöglich lst, oder ,uh.,. sm.,t«en, das solch« Entzweiungen l?^s< ?.^; ber ^»che rcr, .g.n wu. lN i'ch jrldst tvre machen. zogen werden nMe. wentnng der Oach« von dem ersten Ei- M3ge der vorliegende Versuch, w«l< genthumer Vchnl» tragt. ch«r „ie strütige,, Ansichten über ein in« Dem möglichen Einwände, daß dock, P"v»t- tem Eigenltzünier vor den, redlichen B^ « 5^..!"'i °7"" h°h«n Gt'ndpnnk.e z« si^er das Vorrecht zukomme, weil d r Er. N m 7^""^ "°r"/?°" "^en,cha,t- ^" P-»wen dmchdacht, und-m,c vollzogen worden sei, w.?° du ch di Be^ I «f» ^7"^" werden, denn nur durch me.km.g begegnet daß nicht die Znt 3 s^' ^^7" ""b rlickt d,e W.ffen-sondern die. «nf Perftnen oder Sa l en' b ke te« """ '' '"»h««!. schale Nachgie-g-r,cht-te, HMdlMtg ewes vernünftig « sHm ,?. ^ '°"'"b° Mnnung, und Wesens erwerbl.che (hypothetische) Rechte s^^ <>is 5""^°". "^ "'°"^° ^^" gründet, in welche die Zeit nur als Maß d-rs«ü//n^ !""^""«5 ' ^«« Wider Daucr oder Grenzkst.mn.ungau ge. b n"«u verNl« "^k°^^''''"''. ^"'"' «ommen werde» kann. Treten demnach. Sck« , »in^ »' «" """ °"rft,ge,, w,e im vorliegenden Falle, zwei Erwerbs« mem drokt ^ """"' ^"'"° '""erkmn. handlunge» a„f ei» und dasselbe Objekt ein; so mlissm anch beide (sie möge» nun Verfasser diele« A„f,^«^ N»s>, "a - N^5 ^ pu^te von herrlichen, bis auf die P^ lttl elgentllchm cipien der Rechtswissenschaft zuwck.vk ". ^Mne, odsv Ungerechtigkeit nur da Statt den Folgen begleitet seyn wird me l?« Ne ü" ettcnnba^i^'^f^^^stehendes d.fe ^lle?dings'erschutler7, m.d d:H wv f> ^ ^ ^" "deß aus Oe> ger derftlbsn zur heilsamen Revision und n ^ ab /^n "'^"vurzeltcm Vorurtheile festeren Verzeichnung der obersten Grund- a de,n ^H? -^""'.^" """ ^er der sätzs veranlassen werden. a.'deln Entlcheidung über das Verhältniß des reoluyen Besitzers zu dem (früheren) _______ ^lei'^ .zerni Georg gerecht ,u Werk« geht. ««, „, ^»hr 1770 «"weit Belgard g«l°- Der gegebene» Darstellung genM wü're 7en ',^,"""' "° "°^b"gen slnjirengun- «un auch die h«rkön m,tthe V „,,m,,a ^'^"uh>m geworden, die e> zur Beftei- „ndlicher Besitzer" au« tr^ o ovZ Qbe.^!'7,^"°""^^ ^"ber türkische« schen Rechlslehre zu verbannen .,,.d!n stal ^ ^""/""^^ Er war von Ge- derenSlelle die ungleich" ^,°« k ltw/.^" '.^ h°3«, di«s, und „«Ufamger Mittigenthm..«"':» :;^7 ^/reQ«^^:^' z?/,^ m. Nur sein Vater sagte sich von ihm färbe ,der kleine Schnurbart und der große los und machte sich auf den Weg nach Bcl- Zopf, der seinen ganzen Rucken bedeckte, grad, um seinen Sohn in die Hände der nidcm er selbst die vordern Haare mit zu» Türken zu liefern. Dieser wendete verge- rückzog,um seine übermäßige hohe Stirne bens Alles an. den Greis zurückzuhalten zu zeigen, gaben ihm ein eigenes Aussehen, und todtste ihn endlich mit einem Pjsty- Seine Kleidung war stets sehr einfach, oh- lenschusse. Von disser unnatürlichen That ne Gesckmack und nicbt immer reinlich; von soll er den Namen Czerni fter Schwarze) einem gewöhnlichen servischen Bauer unter- erhalten haben. Ein Gemälde der Grausam- sclüed er sich blos urch zwei Pistolen und keiten aus seinem Leben zu entwerfen, ist einen Dolch, den er immer bei sich trug. unmöglich; wir begnügen uns, nur uoch So feurig er sonst war, so kam doch oft anzuführen, daß er seinen eigenen Bruder Stunden lang kein Laut über seine Lippen, wegen einiger Vergehen aufhängen ließ. j Dcn Branntwein liebte er und bevor er Obgleich er ohne alle Bildung war, we- trank, murmclte er jedesmal ein Gebether, der lesen nock schreiben konnte, und seine Gei'l heftiger, grausanier, leidenschaftlicher politische. Wichtigkeit nur seinem persön- Charakter äußerte sich schon früh , und der lichen Muthe, seiner Geistesgegenwart und Haß gegen die Tücken war ihm gleichsam dem Glücke verdankt!.', so kann man ihm anq bor<:n: so 5. B begegnete er einst im doch nebenbei die Gabe nicht absprechen, Jünglingsalter eincm Türken auf der daß er die Truppen geschickt anzuführen un? Straße,' der ihm gebktherisch befahl aus besonders vor der Schlacht zu begeistern dem Wege zu gehen, und ihn im Weige< wußte, denn gewöhnlich warf sich sei«^ rungsfalle zu erschießen drohte Czerni Infanterie nach den eisten Salven in die kam dem hochmüthigen Türken zuvor und Haufen der Feinde, und nicbt sclten wur« streckte ihn entseelt zur Boden. Hierauf den die Türken von den Serviern bei den flüchtete er nach Siebenbürgen ; nahm , da, Barten niedergerissen. Nach den bekamnen mals kaum i8 Jahrs alt , österreichische Unfällen der Servier im Jahr 13,3, wo Dienste, und ward bald Unteroffizier. Doch auch hier war seines Bleibens ncht den frühern Feidzügcn hatten sie die Auslange, denn eines groben Vergehens we- sin ausihrer Seite) ging C^rni Georg nnt gen'kehrte er eiligst in sein Vaterland zu- ftiner Familie nach Rußland und erhielt eine rück, wo er Räuberhauptmann wnrd, und Pension von dem Hose zu Petersburg, sich mit seiner Bande in den dichtesten . Wäldern aufhielt, von wo aus er die """ Tluksn überfiel und ihnen häufige Nieder- «^n^ ^ „«^ 6^l<-^^s> , lagen beibrachte. Bei solchen Gelegenheiten ^tt - Und SylbcnNlthscl. enta/ngen weder Weiber, Greise noch Säug- Die < rsie der Sylben, mit lachendem Grük linge dieser Nation seiner Wuth. Um sich Und nnt Blumen beschmückt sie die Auen; zu räcken , verurthMen die Türken 26 ser- Wenn bang aufdemMeerc dieSchiffenden ziebn, vische Gvoße zum Tode nnd rüsteten s,ch ^""^ jeder mn ^ehujucht d«e z w^l t e mit bewaffneter Hand über die Bande Czer.> ^„h eine der prachtvollsten Städte ^der Welt nis herzufallen. Aber auch die unterdrückten Neunt der, d« die Sylben zusammengcsellt. Servier strömten von allen Seiten zu Czer- I. K.