H^^ Mittwoch, 24. April 1889. 108. Jahrgang. kaibacher Zeitung. ^. "'"!"°tl tl« .?. 7 ^.°'"° »Ul ble ^usttllnn« in« You« «<,n,!äbll, »I. I. - Inftellvnsllibkrl ffü» '« ^ «eüüil ,» li,. Flößer« V» ^i>>!« " N.; kei üstli«»e!»t tigl!» mlt «nsnnbm« ber yonu. unb sselrrtaqe Dlt «>«i»«str»t«o» befindet sich Congrcsspllltz «. ble «tbottio» Bahnhosgnsse 2<, Sprechstunden bcr «ebactlon täglich von 10 bi« l« Uhr volmitlasse— Nnslan?i«ll««s,«f, »«brn mchl angenommen un»' Vtanufclivle n«ch<,llrt!», ^'enst' a^s?/ ^r Schluss ihrer Studien den ^i?'deihe7Ä^ jenes Maß von Aerücksichli > !>>l ss^nuna..^'"Elches mit den allgemeinen ^t'lz H i7?"bar ist. hat der Herr Minister ^: und Unterricht folgende Bestimmungen ^!? V^^'^''"i«ige.^ welche ihren Prä- «>Mlati,7^b" Studien ableisten, behält die ^tV°"'keil. T>,, ^1 ganze erste Präsenzjahr K '"lbierten 3i j.^^^^" immalriculierten, aber >ll7^beschadet i^'^"^""^ Ehrend dieser °^7.,?kchte 'l°. lh"^ militärischen Verhältnisses M», ^ Wichten akademischer Bürger In. °'^w ?t beding s'^"lcription für einzelne Gegen. ^' '^ied?>d. In die vorgeschriebene Stu- '^U'N a?H l <^""ffende Jahr nicht einzu- welche ihren Präsenzdienst als Einjahrig-Freiwillige unmittelbar nach mit Erfolg abgelegter Maturitätsprüfung ableisten, während dieses Präsenzjahres der Rechte und Pflichten akademischer Bürger theilhastig werden zu lassen, wird denselben gestattet, die Immatriculation an einer Uni versität ohne gleichzeitige Inscription für einzelne Ge- genstände zu erwirken. Eine derartige Immatriculation behält während der Dauer des ersten Präsenzjahrcz ihre Wirkung. Auf die Studierenden der technischen Hochschulen und der Hochschule für Bodencultur habeu die im Vorstehenden für Uuiversiläts'Studiereude getrof- fenen Bestimmungen siuugemähe Anwendung zu finden. Solche Studierende haben für das betreffende Jahr kein Unterrichtsgeld zu entrichten. Bezüglich der Stipendien verbleiben an Hoch« fchulen immatriculierte Einjährig-Fleiwillige während ihres ersten Präsenzjahres im Genusse derselben. Die Ausfolgung der fälligen Stipendienquoten geschieht gegen Quittungen, welche zunächst von der dem Sti- pendisten vorgesetzten Militärbehörde und sohin in der bisher vorgeschriebenen Weise von der akademischen Behörde vidiert werden. Die Ableistung des einjäh- rigen Präsenzdieustes steht bei immatriculierten ordent- lichen Studierenden der Hochschulen der Verleihung von Stipendien nicht entgegen. Jenen Einjährig-Freiwilli- gen, welche ein zweites Jahr präsent zu dienen haben, steht es frei. in den ersten vier Wochen des zweiten Präsenzjahres mittelst von ihrer vorgesetzten Militär- behörde vidierten Gesuches um die Sistieruug der Wei« lerverleihung des von ihnen genossenen Stipendiums bei der akademische!' Behörde anzusuchen, welche diese Eingabe mit ihrem Gutachten an die Landesstelle als Stiftungsbehörbe zur Entscheidung zu leiten haben wird. Sehen sie nach Ableistung des zweiten Präsenzjahres die Studien unmittelbar fort, so wird, sofern dem Sistiermlgsansuchen Folge gegeben worden ist. vom Beginne des Studienjahres das Stipendinm wieder angewiesen. Jenen Stipendisten, welche den Präsenz« dienst als Einjährig.Freiwillige erst nach Beendigung der Studien ableisten, bleibt das Recht auf den Bezug eines Iahresbctrages ihres Stipendiums für den Fall der Ablequng der strengen Prüfungen, beziehungsweise der Prüfnug für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen unter den bisher vorgeschriebenen Moda» litäten gewahrt. Die diesfalls festgesetzten Fristen sind von der Zeit der Beendigung ihrer Präsenzdienstleistung zu rechnen. Im übrigen bleiben die für die Verleihung, den Fortbezug uud die Entziehung der Stipendien gelten- den Vorschriften anch rücksichtlich der Einjährig-Frei- willigen mit dcr Maßgabe in Krafl, dafs hinsichtlich jener Studiennachweise, welche den thatsächlichen Slu^ dicnbetrieb voraussetzen (Prüfungs» und Colloq»ien- zeugnisf' ?c), nicht die Zeit, während welcher der Sti- pendist oder der Stipendiumswerber den Präsenzdieust ableistete, sondern die der Militärbienstzeit unmittelbar vorangehende Periode in Betracht zu ziehen ist. Für die Befreiung vom Collegien», refpective Unterrichts- gelde und deu Prüfungstaxen haben rücksichtlich der erforderlichen Studiennachweise ebenfalls die oben an- geführten Bestimmungen Anwendung zu finden. Bezüglich dlc theoretischen Staatsprüfungen an den rechts- und staatswifsenschaftlichen Facultäten ist die Anordnung getroffen worden, dafs Candidaten der rcchtshistorischen Staatsprüfung, die im October ihren Dienst antreten und deuselben außerhalb der betreffm- den Universitätsstadt abzuleisten haben, über ihr An- suchen die Prüfung zwischen dem 20. und 28. Sep- tember ablege» können. Bei jenen Candidate«, welche die rechtshistorischr Staatsprüfung während ihres Dienst' jahres abzulegen wünschen, ist innerhalb der ordcnt- lichen Prüfungstermine auf deren militärisches Dienst. Verhältnis thunlichst Rücksicht zu nehmen. Auf einr solche Berücksichtigung haben jedoch nur jene Candi- daten Anspruch, welche ihre Eigenschaft als Einjährig- Freiwillige, beziehungsweise ihren bevurstrhendrn Dienst- antritt bereits in dem Meldungsgesuche gehörig be^ scheinigt haben. Studierende, welche den Präsenzdienst als Einjährig-Freiwillige abgeleistet haben oder den- selben mit dem auf die Vollendung ihrer Studien nächstfolgenden October antreten, sind schon im I^li des betreffenden Jahres zur judiciellen Staatsprüfung zuznlassen. Studierende, welche den Präsenzdienst als Einjährig-Freiwillige mit dem auf die Vollendung ihrer Studien nächstfolgende October antreten, sind, wenn sie die judiciclle Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt habe», zwischen dem 2l). uud 2tt. September zur staatswissenschaftlichen Staatsprüfung zuzulassen. Studierende der Medicin, welche den vorg?schrie» benen halbjährigen Präsenzdienst im Soldatenstaude abgeleistet haben, sind, wenn sie das erste medicinische Rigorosum mit Erfolg abgelegt haben und deu Nach- weis liefern, dass sie durch vier Semester die medici« nische Klinik besucht und daselbst prakticiert haben, schon im Laufe des zehuten Semesters ihrer Studien zur Anlegung des zweiten medicinischen Rigorosums zuzulassen. Lehramtscandidaten, welche den Präsenz- dienst als Einjährig-Freiwillige geleistet haben, können ZeMeton. '«?' di. m5" St. Ge°W.«,. >"> «N, l"l"»° 's« di°!«i T», nach d« >«,, b« Uru>'« «mer giMermim, welche sich W L>d M,> '3 " WM« »°ch wich>>8 °>s ^H,.I H»M,.". zu den bekannten »iei Nomen«. >,, neni Llchlmeft, «eorgi, Iacobi »nl> pl<'. ein U,""ag hatte er nur ein sehr profanes °>f H," H der?« ""'"'" Unabhängiges ist ihm Nt?'zer bri,/?2 ^ Fttlhlmgs-Herolds. H-rr '^^"de« entnehmen' "'" '""^"° ^"°"' '/>?> H,!^°" >s Frühlings, die gräm- est V der"., ^llgen Winterricsen durch seinen > Kb H°ss r ^" ü"d schlich alle« jubelt, was ^?H> den '^ld und Wald sich regt und ? ^A"den Ro<,^'?e"den Sonnenstrahl, Donar F> ^ick>n, .^"spendet, wenn vom -Eise be- ti ^ ^' lvenn ,,.3^^' durch des Frühlings hol- "nem °"en Tirolei-Liede die ^ Ll>^ »vi d^ntel der Harmonien hinab ins Q« die i^".^' ^uin. wenn hoch in der »3^ K ^rch ^"Ue Schwalbe zwitschert, die l«' die Eni.'^"' wägend im Walde die der «"^ schnatternd zum Bache strebt ^nnomann in der Ackerkrume mit dem Pfluge seine Furchen zieht, wenn alles rmgsum von Lenzenswonne schwärmt, sang der Germane den Donnerer lobpreisend: Hoch sci Donar uns gepriesen, Dcr hrhrc .Wuig dcr Natur: Sein Blch verjagt dic schwülen Nissm, Sein Regen tränlct Feld unb Flur! Heuligen Tages noch findet die Arfehdung des Winterrieseu in dem in den Alpen noch hie nnd da gebräuchlichen «Wettstreit des Sommers mit dem Wm- ter», einen lebhaften Nachklang. Als der Frühlmgs- ritter unter den Heiligen, der da« grimmige Drachen- ungelhüm «Winter, bezwang, gilt in den Flach- und Alprnländeru, unter den Deutschen und Slovenen gleich hochverehrt, der heilige Georg. Namentlich letztrre treiben mit demselben einen weitgreifenden Cultus. Nach Lippert Christenthum. Volksglanbe und Volksbrauch war bei den West Slaven, bevor ste eigene läudsmännische Landesheiligc erzeugt hätten, St. Georg genau das. was Herzog Michael den Dmtschen war: der Drachentödter, der Ueberwindcr dcr Schauder auf den alten Geisterstätten, der Erlöser von den Sorgen uud Aeugswt des alten Cultus, der eigeutllche SchuH- heilige und Vertreter des Christcnthllins gegen da? Heidenthum. Die Georgs Kirchlein, welche meistenthslls von luftigen Berglein ius Thal uiederschauen, stehen zumeist auf alten Malstätten. Ans jenen Höhen, auf denen wohl Jahrhunderte lang die Slaven mit ihren Göttern verfehlten, haust nun der Drachenlödter, und seine Kirche schützte fortan vor den Schauern des Ortes, vor der Rache der ver- nachlässigte» Geister. Auch die östlicher wohnenden Slaven haben den gleichen St. Georgscult. Dass deu Ruthenen gerade St. Georg ein Hauptfest ist, beweist, dass sie es, wie wir nur die höchsten Iahresfeste, mit einem «heiligen Abende» feiern. Wenngleich auch die alten Cultrudimente verloren gegangen sind. so ist doch vornehmlich bei den Slaven der hl. Gcorgstag als der Beginn der Sommerszeit im Gedächtnisse geblieben. Heiliger Georg fixiert seit lange den — Sommer (abt>r auch Ausziehtermin). Ehe es der Kirche gelang, auch die westslavischen Landgerichte mit den März-Quatembern zu verbinden, mögen sie wohl in derjenigen Zeit gelegen sein, welche heute der Georgi'Termin im Kalender bezeichnet. In Böhmen heißt die Schwalbe, der erste Bote des Frühlings, das Georgsvöglein. Hl. Georg ist auch der Herdenbeschüher und König oder Hirt der Wölfe, er weist diesen Raub- thiercu die Beute zu und beruft sie zu diesem Zwcckl' zu bestimmte» Zeiten unter eine große Eiche. Am Mor« gen seines Festtages, erzählt man, fällt von drr Sonne ein Wunderspiegel herab, wer ihn findet, sieht darin, was weit und breit geschicht. In den an Kroatien grenzenden Gebieten zieht zu der Zeit «der grüne Georg» (x6ioni .lui-i) herum. Ein Bursche, in frisches Laub' gehüllt, zieht von Haus zu Haus, tanzt nach der Musik einer Hirtenflöte und einer Trommel und singt ein passendes Lied, während ein anderer Gaben einsammelt. An diesem Tage wird auch das Vieh bekränzt und unter mancherlei Ceremonien auf Weide getrieben. Laibachcr Zeitung Nr. 93. 780 24. Aprils schon im Beginne des siebenten Semesters um Zustel- lung der Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung an suchen. Zur Clausur und mündlichen Prüfung sind jedoch auch solche Lehramtskandidaten erst nach Vollen« dung der vorgeschriebenen Studien zuzulassen. Immatriculierte ordentliche Studierende der tech- nischen Hochschulen und der Hochschule für Boden» cultur, welche unmittelbar nach Ableistung des Präsenz« dienstes als Einjährig-Freiwillige ihre Studien ord- nungsmäßig fortsetzen, werden hinsichtlich der Zulas- sung zu nachträglichen Fortgangsprüfungen und zu den Staatsprüfungen so behandelt, als ob eine Unterbre- chung ihrer Studien nicht stattgefunden hätte. Die- jenigen Studierenden, welche unmittelbar nach ab- geleisteter Präsenzdienstzeit die erste Staatsprüfung ab- legen wollen, sind zu derselben im October-, die Stu» dierenden der technischen Hochschulen auch im darauf folgenden Februar'Termine durch deu Vorsitzenden der ersten Staatsprüfungscommission zuzulassen, sofern sie sich hiezu in der Zeit vom 1. bis 8. October gemeldet haben. Wenn Einjährig-Freiwillige, welche den Präsenz» dienst abgeleistet haben, um Znlassuug zur zweiten Staatsprüfung ansuchen und die Bewilligung des Ge« suches die Ertheilung einer Dispens von dem vor- geschriebenen Studiemntervalle zwischen der ersten und zweiten Staatsprüfung zur Voraussehung hat, so sind diese Gesuche in jedem Falle vom Präses der Com- mission mit dem geeigneten Antrage dem Ministerium zur Entscheidung vorzulegen. Diese hinsichtlich der Prüfungstermine gewährten Begünstigungen haben aber auf jene Einjährig-Frei- willigen, welche mit dem Beginne der Wirksamkeit der- selben bereits im Präsenzdienste stehen oder gestanden sind, dann keine Anwendung zu finden, wenn denselben die während des Präsenzdienstes an einer Hochschule zugebrachte Studienzeit ohnedies in die behufs Zulas- sung zu den Prüfungen geforderte Studiendauer ein- zurechnen ist. Die den Studierenden der Akademie der bilden- den Künste in Wien, welche den Präsenzdienst als Einjahrig-Freiwillige ableisten, zu gewährenden Be» giinstigungen bleiben einer besonderen Regelung vor- behalten. Politische Uebersicht. (Ministerrath.) Ende April oder anfangs Mai finden in Wien gemeinsame Ministerberathungen wegen Feststellung des gemeinsamen Voranschlages statt. Der letztere ist bereits entworfen. Die Delegationen treten vor Pfingsten zusammen. (Zur Lage in Böhmen.) Nach den Aus- gleichspunctationen, welche die czechischen Wortführer den deutschen vorgeschlagen haben, soll es im böhmi- schen Landtage keine selbständige Städte »Curie und Landgemeinden »Curie geben, sondern die deutschen Landgemeinden und Städte sollen eine eigene Curie für sich haben und ebenso die czechischen Landgemein- den und Städte eine Curie bilden, während der con- servative Großgrundbesitz mit dem liberalen Groß- grundbesitz eine dritte gemeinsame Curie bilden und jede Curie für sich ihre Vertreter in den Landes- Ausschuss und in die Commissionen wählen soll. Es bestehen Aussichten, dass die Deutschen auf diesen Ausgleichsmodus eingehen werden. (Oesterreichischer Katholikentag.) Dem amtlichen «Boten für Tirol und Vorarlberg» wird aus Wien inbetreff des Katholikentages geschrieben, dass alle jene Mittheilungen, die irgend welche politische Manifestationen von bedenklichem Charakter nach außen signalisieren, entweder als irrig anzusehen seien oder von Kreisen ausgehen, welche der Veranstaltung eines österreichischen Katholikentages als Gegner, wenn nicht gar als Feinde gegenüberstehen. (Zur Valuta-Frage.) Nach einer Vudapester Meldung der «Pol. Corr.» hat bisher zwischen den beiderseitigen Finanzministerien ein Gedankenaustausch über die Valuta-Frage noch nicht stattgefunden. (Die Landtagswahlen in Galizien.) Zwischen deu Alt- und Iungruthenen ist eine Eini- gung zustande gekommen; beide Fractionen werden vereint in den Wahlkampf eintreten und haben auch schon ein gemeinsames Central«Wahlcomite gebildet, dem u. a. sämmtliche ruthenische Landtagsabgcordnete angehören. (Ein Gerücht über Tisza's Demission.) Das Journal «Budapest: Hirlap» bringt die über- raschende Meldung, dass Tisza beabsichtige, im Novem- ber das Vuda/t für 18W vorzulegen, welches deficit- los sein soll. Mit diesem Act werde er seine Mission für beendigt ansehen und von der Regierung zurück- treten. Als sein Nachfolger dürfte ein über den Par- teien stehender Staatsmann, angeblich der hochbetagte Baron Nikolaus Vay, der Krone empfohlen werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informa- tion muss dem «Budapest!. Hirlap» überlassen bleiben. In Budapest wird dieselbe stark bezweifelt. (Aus dem Vatican.) Der «Osservatore Romano» veröffentlicht officiell die Ernennnnq des päpstlichen Nuntius am belgischen Hofe, Monsignore Ferrata, zum Secretä'r der Congregation für außer- ordentliche geistliche Angelegenheiten und die Ernen- nung der Erzbischöfe von Paris. Lyon, Bordeaux, Prag und Mecheln sowie der Monsignori de Rug« giero und Nppolloni zu Cardinälen. (Serbien.) Ministerpräsident Gruic richtete im Namen der Regierung an die Regentschaft eine Denk» schrift, in welcher er daran erinnerte, dass am 15. Juni d. I. fünfhundert Jahre verstrichen sein werden, seitdem die serbische Carenlrone auf dem Amselfelde verloren gieng. Da gerade diese Erinnerung den nationalen Geist durch Jahrhunderte inmitten furchtbarer Kämpfe wach- hielt, könne heute der junge Serbenstaat nicht umhin, diesen nationalen Gedenktag in würdiger Weise zu be- gehen. Daher mögen erstens am 15. Juni im ganzen Lande Gedenkfeierlichkeiten für den Car Lazar und die auf dem Amselfelde für Glauben und Vaterland gefal- lenen Helden abgehalten werden. Zweitens möge der Grundstein zu einem Denkmale für die gefallenen Helden in Krusevac gelegt werden. Drittens möge auf Staats- kosten die Vollsausgabe einer Gedenkschrift veranstaltet werden, welche sämmtliche auf die Kosovoer Schlacht bezüglichen Volkslieder mit passenden Illustrationen ent- halten soll. Viertens möge ein Lazar-Orden in Einer Classe gegründet werden, den nur der serbische Herrscher und der Thronfolger tragen dürfen. Fünftens möge König Alexander am 20. Juni a. St. im Kloster Zica gesalbt werden. Da die Regenten diese Anträge an- genommen haben, wird eine eigene Commission die nöthigen Verfügungen treffen. (Im Kampfe um den BoulangiSmus) hat die französische Regierung einen neuen Erfolg zu verzeichnen. Auf Antrag des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten Chimay. beschloss der belgische IlliMl^ Ministerrath, dem General Boulanger "e '" z,, Lage der belgischen Regierung darzulegen uno ^. zutheilen, dass gegen ihn ein AusweMW! ^ lassen werden müsste, falls er nicht fwwM ,^ ^i verließe. Diesen Beschluss theilte der V ' ^ Iustizministers persönlich dem General °^Wd erklärte, dass er Dienstag oder Mittwoch na^^l abreise. Eine englische Gesellschaft lässt ewe!' ^ für die Ueberfahrt in Ostende oder AntM? Boulanger bereit liegen. ,. ..,,) M>^ (Die bulgarischen Vehord^ ^ fünfzehn beschäftigungslose Serben, be, weM ^ Geldsumme» vorgefunden wurden, aus. .. ^D» strenge polizeiliche Maßnahmen gegen dtt " » erlassen. , ^Ged^ (Aus Rumänien.) Berichte aus ^^ Quellen stellen fest, dass die Bewegung W" ^. rumänische Ministerium im Wachsen '>'' e„ M gliederzahl der von Carp gegrün^ten n ^^ nimmt täglich zu. Nach den Mitthe.l'lM',^ ^> Bukarests Blätter bestehen im Cabm? v" renzen persönlicher und allgemeiner Natur. ^ .^, ^ (Die deutsche Regierung " '"^M Wassenfabrik Steyr 250000 verbesserte ^ ^^lel Gewchre und verhandelt wegen derVesteuu'u 650.000 Gewehre. Tagesneuigleiten.- ^ ^, Se. Majestät der K a i f e r haw'^,, ^ meinde Steinbach im politischen Vezwe" .^ vl der Thaya in Niederösterreich zur f^ fl ' " gernht. ; -(Stiftung.) Ein Sohn des^M hat seine Heimat mit einer großen wH°^M" bedacht. Der als Sohn eines gräflich ^°^ssencl> 3" n zu Gradisch in den letzten Jahren des v^'^spM" Hunderts geborene Franz Strutzmann, Aei," . Apotheker in Krems lebte und sodann "°"^era ff siedelte, wo er im Jahre 1854 °n t." ^ V halte in seinem Testamente die Anordnung u^^s ^ im Falle des kinderlosen Ablebens seme» ^^e Vincenz Strutzmann dem Lande Körnten" ^s 171110 fl. 52 kr. derart zufallen sou«, ^ziM pital nie angegriffen, dessen Zinsen ""- ^, zl^. von einem dem Capital zuzuschlagenden i- z„r bung der reproduction Mrntens, """^„„g des v^. sumpfung moosiger Flächen, zur Urb""«^ ^l ,^. landes u. dgl. verwendet werden "">'/"' «^b i^U ^ cenz Strutzmann war zweimal vermahlt, ' ^ p ^ derlos am 25. März d. I. in Wien, un° ^ „ey z Erbschaft, ihrem heutigen Courswerte na^ ^i^ 200.000 st. berechnet, den Bestimmungen ^^guM ^ gemäß, dem Kärntnerlande zu. suersan"^ über das Capital gebürt der General» . Kärntner Landwirtschafts-Gesellschaft- Lhiere^ O — (Das Gedächtnis der ^ M»^ Capitel des Gedächtnisses der Th"« der be^ill Blätter folgenden interessanten Beitrag. ^;„ s^^ jüngst verstorbene Thierbändiger ^v^^^^s^e In Kärnten wird, wie der slovenische Ethnologe Mathias Majar in der «Slovenska Acela» mittheilt, der hl. Georg folgendermaßen begangen: Die Hirten- tnaben des Dorfes versammeln sich gegen Abend außer« halb des Dorfes auf der Gemeindewiese. Einer von ihnen wird in Stroh eingewickelt, er bedeutet den Früh» ling, man nennt ihn den Ksnt ^liri, die übrigen haben Kuhglocken, Hörner :c. bei sich; sie fangen an zu läu- ten, auf den Hörnern zu blasen und gehen so ins Dorf von Haus zu Haus und singen: Der heil. Georg klopft an die Thür, Ein Hosentheil ist grün, der andere roth; Ist erst gekommen ins Land, Empfängt man ihn mit frühlicher Hand; Der Kuckuck im Buchenwald. Die Vüglein im Waldesstrauch, Die gelben Blumen fröhlich blüh'n, Sich freuend auf hl. Georg grün. Die Bäuerin gibt den Jüngern hierauf ein Ge- schenk, bestehend aus Eiern, Schmalz. Weizenbrot. Ver- hacket, Würste :c. Dafür bedanken sich die Getheilten wieder mit einem Verslein, dann beginnt das Pfeifen und Läuten von neuem und sie ziehen zum nächsten Haus. Es wäre von dem Hausherrn oder der Bäuerin abscheulich, wenn man die Georgssänger unbescheukt von hinnen ziehen ließe, ein Unglück wäre zu befürch» ten. Gibt man den Jüngern keine Gabe, so singen sie folgenden bösen Fluch: Umsteh« soll all euer Vieh, Hure Kühe, eure Ochsen, Eure Pferde, eure Schweine, Eure Hilhner, cure Kälber, Aber auch eure Mägdlein. Mäuse und Grillen sollen alles abfressen, Das Feuer soll euch alles verbrennen. Der Schauer erschlagen, das Wasser überschwemmen. Am anderen Tage versammeln sich die Georgs» sänger in irgend einem Hause und kochen und schmoren von den Geschenken, namentlich «vi-l^, das ist Eier in Schmalz und treiben allerlei Kurzweil. Diese Sitte besteht in der Pfarre Rosegg. in Lind ob Velden, St. Egydi an der Dräu, Petschniza, Latschach. Fürnih, Turnje bei Nrnoldstein. In St. Georgen im Gail- thal wird am Kirchtag unter der Linde gesungen: «St. Georg, du bist der beste von allen Heiligen» u. s. w. Interessant ist die Thatsache, dass die Slovenen Kärntens am linken Drau-Ufer den heiligen Georg um einen Tag früher als jene am rechten Ufer feiern. Diesseits wird ^6n», .wri am 2A., jenseits am 24sten April gefeiert. Ebenso wird St. Margareth jenseits der Dräu um acht Tage früher, als dieseits gefeiert. Ueber diesen Gegenstand belehrt uns folgende hübsche Legende: Die heilige Margareth kam. als sie in der Welt herum« wanderte, auch in unsere Gegenden. Als sie zur Brücke G, der Dräu kam. wollte sie der hartherzige Mautner nicht ohne Brückenmautgeld hinttberlassen. Deshalb musste sie betteln gehen, um das Mautgeld bezahlen zu können. Acht Tage brauchte sie dazu. Der heilige Georg aber. der diesseits der Dräu kam, konnte auch nicht das Mantgeld zahlen. Auch er gieng betteln, brachte es aber schon an einem Tage zusammen. So arm sind die Leute jenseits der Dräu. .^g M > htl Unter den Deutschen hat der sleorgl^ ^ W^ Bedeutung. In Oberösterreich g"t " M«" ^ Zaubermächte, zumeist der Hexen- " ^' f ö"' gehen die Hexen am Morgen Tha"F sie "^ Krug in der Hand, ganz nackt. stA dM" 'tz/ dcrn und Wiesen den Thau ms ^es^^fellch ^r!^ sie mit der äußeren Fläche der noH ^ tM ^" den Kühen über den Rücken, wovon " ^se" sehr viel Milch geben, oder sie mMN „n> unter die Hexensalbe. „nbekce"^ ."lpFi Wer vor Sonnenaufgang "p Oort zll'tzpF gewaschen mit einem Schuh, «hue ^." ,, schell. ^ aufs Feld geht. kann die Hexen ha^ ^H O. man sie an, so bricht auch ihr H" „scht^ F Niederösterreich und auch " Karnten / I„ de> ^e orgi.Tag noch das «Iörg'n SchnAN^ ^ gelangt der im Landvolt noch ""' ^ Hexenglaube so recht zum Ausdruck, ^«d «F Die ledigen Bursche schnalzen ^,se,n 3HK Tagen vor und nach Georgl und "" ^ ^ M' abends mit langen Peitschen. So w« ^ra'" knall dringt, kann keine Hexe """ gzF schreiten. ^ ..„», Sla' eMfiel, blieb die alte ....verstand "e ^^^ noch als ein Körnchen Sauerteig,» und Märchenbildung. ^^_^-