zur Laibacker Zeitung________ ^ 127. Namstag den 22. Getober 18Ü3. Z. 1682. (3) Nemtliche Verlautbarungen. Fußbeklei dungs - Offerte. Welche zufolge Hohn k. k. hofkriegsrathlichcr Entschlicffung vom 23. September «. ^., I^. 3106, Betreff der Sicherstellung des Bedarfes pro 1314 an deutschen Schuhen f «»geschwärzt, 100 ) ^ ungarischen Schuhen mit dem neben- 70 / « Halbsticftln stehenden 35er- ^ > Paar zu liefern kommen, « Husaren-Czismen, und Haltnisse, daß 4 l n Matrosen-Schuhen ,auf 1'/.) unter folgenden Bedingungen eingefordert werden. -. 1. Kann jeder Unternehmer mit Rücksicht auf obiges Verhältniß, welch immer für eine Quantität Fußbekleidungen zur Lieferung osscrircn, wobei jedoch der k. k. Hofkriegsrath sich das Recht vorbehält, dieses Quantum in. als außer dem obigen Verhältnis;, sy. wie die Procentcn der Halbstiefeln^zismcu und Matro^ sen-Schuhen erhöhen zu können. — 2. Wird dle wferunMlst vom Tage des unterfertigten. Contractes zu beginnen und bis Ende August 1343 zu dauern haben, wobei die Vollstreckung in monatlichen Raten, oder wenigstens in vier LlcHn «nstcn zu ^,^ ^ wird.-3. Muffen dle lleferungöfähigen Fußbekleidungen aus cmcm guten ausgearbeiteten und voll- kommen angemessenen Leder gut und dauerhaft verfertiget und jeder Absatz der deutschen und ungarischen Schuhe, dann Husaren-Czismcn mit fünf eisernen Nageln beschlagen seyn. — Nebst dem Oberleder,, welches die gehörige Starke und Milde besitzen muß, haben die Sohlen aus gutem starken Pfunolcder erzeugt, sohin nicht mit verschiedenen Gegenständen, wodurch das aus Einem Stück seyn sollende Gc-lcnkstück entzogen, wird, unterlegt zu seyn, weil diese Cinschiebung. als Verfälschung betrachtet, und der politischen Behörde zur Ahndung zugewiesen werden würde. — Die Größen dieser Fußbekleidungen belangend, müssen selbe nach folgender Procenten-Einthcilung zur Ablieferung gebracht werden, und zwar: übergroße große mittlere kleine auf l00 Paar deutsche > 5 35 50 10 „100 „ ungarische l Schuhe 5 35 50 ^. « 100 „ Halbsticfeln. . . — 35 65 ,_ ,. 100 „ Husaren-Czismcn. ^ 35 65 — " 100 „ Matroscnschuhe . — — 50 50 12V diö 12'/ ^tt ^.' b" übergroßen von ,7.' ^5/ ,' 50 , die großen oon 12 bis .. ^. ?/- ""^""^n il bis 10'/.Zoll, und dle klemen vo.r i0biö97,Zoll;scrnerz ' « > « dieHalbstiefeln undHusaren-Czismen: die großen von 12 bis 11'/,,, die mittleren von 1K bis 10'/2 Zoll. — Wie die Fußbekleidungen m allen ihren Theilen sowohl zugeschnitten als auch verfertigt beschaffen sryn müssen, kann jeder Offcrent durch Besichtigung derselben del der k. k. 330 Krätzer Monturö - Commiffion sich die vollkorn-inenc Kenntniß verschaffen., welche richtig sich verschaffte Ueberzeugung in jedem Offert auch ausdrücklich angeführt seyn muß. — 4. Da dicse Lieferungen auf Contract,zu geschehen ha« den, so wird von dem Wetth der zur Lieferung angetragenen Quantität eine fünfprocentige Er-füllungs-Caution zu erlegen, ^oder aber in Ermanglung derselben ein 7 prozentiger Rücklaß von jeder zur Ablieferung gebrachten Quantität zurückzulassen seyn/letzterer jedoch nur so lange, lvs die bedungene füufprocentige Ersüllungs-Caution durch diesen Raten-Rücklaß gedeckt seyn wird. — Die fünfprocentige Contractscaution kann in Verhältniß der Abstattung schon im Laufe der Lieferungen zurückbehoben werden, wornach die theilweise Zurückzahlung des 7vro-centigcn Rücklasscs nach Mqß der Abstattungen erst dann Platz hctt, wenn dadurch die fünfprocentige Contracts-Caution sichergestellt ist, und cs somit auf einen wcitern solchen Nücklaß nicht mehr anzukommen hat. — 5. Zur Begegnung aller falschen Anträge muß jedes Offert imt einem Zeugniß des Magistrates Und dezichungäweis« der Obrigkeit, unter welcher der Offercnt stcht, delegt, und dadurch die Identität dcS Unternehmers außer allem Zweifel gesetzt seyn. — 6. Muß in jedem Offert für jede der fünf Gattungen Fußbekleidungen der angebotene niedrigste Preis pr. Paar mit Ziffern und Buchstaben in Conventions-Münze deutlich angesetzt, und im Offerte selbst nebst dem Vor- und Zunamen, zugleich der1 Wohnort, dab Gewerbe oder dit Beschäftigung des Offcrtnten ausgedrückt seyn. — Endlich kommen diese Offerte längstens bis Ende October l. I. entweder directe oder durch das illyr. innerösterreichische hohe General - Commando beim hochlö'bl. k. k. HofkriegS-lathe zuverlässig einzusenden, und zwar versiegelter mtt der Aufschrift: „In Fußbeklei-dungs-Lieferungs-Angelcgenhei t." Z. 1687. (2) Nr. 769HIX- Kundmachung. Von der k. k. vereinten Cameralgefällen-Wcrwaltuug für Oesterreich ob der Ens und Salzburg wird bekannt gemacht, daß der Tabak^ und Stämpeluntcrverlag zu Vraunau im Innkrcise im Wege der freien Concurrcnz mittelst Einlegung schriftlicher Offerte an denjenigen , wacher die geringsten Verschleißpcrzente anspricht, und gegen dessen persönliche Eignung kcine Bedenken obwalten, zur Besorgung üdcrgcbcn werden wird. — Dieser Verlag ist de.r 5 McNen entfernten Tabak« und Slampe^ Districts-Legstätte Nied zur Matcrialfassmig zugewiesen, dem Uilterverlage selbst aber sind 24 Trafikanten zugetheilt. — Der Verschleiß die« ses Unterverlsgs betrug^ laut des hierüber verfaßten Ertragniß-Ausweises, in welchem bei der Cameralbezi^ks-Verwaltung in Ried oder bei der Registratur dieser vereinten Camcr^lgefällcn« Verwaltung Einsicht genommen werden kann, in dem Icchreszeitraume vom 5. Mai 164 l. bis Ende AMl 1842 anTabakmateriale 2989^ Pfund, im Gcldwerthe von 17120 si. 28'/^ kl., und an Sta'mpelpapier im Geldwerthe von 6657 fl. 59 kr. — Die Einnahme entzifferte sich in der bemerkten Zeitperiode: An Provision vom ganzen Tabakoersch^iße pr, 2712t) .fl. 28'/z kr. zu 5F mit 856 fi. 1'/, tr., vom Stämpelverschleiße pr. 685? fl. 59 kr. ü Z^ mit 205 ft. 4tz'/^ kr., an »^» miinNll mit 265 fi. 6 Vg kr., zusammen mit 1326 fl. 53'/^ kr. — Hingegen betrugen die Auslagen: An ei« genem Callo von dem gebeitzten und den gor sponnenen Tabaken 96 ft. 16 kr. An Provision für das an die Trafikanten abgegebene Etäm-pelpapierw Werthe von 3332 fl. 15 kr ä 2^ mit^fi. 38V. kr.; an Fracht für verkaufte 29994 Pfund, 5 20 kr. pr. Centner, mil 99 fl. 36 kr.; an den übrigen Verlaczsauölagen mit 179 st 50'/a kr., zusammen mit ^32 st. 22^ kr. — Vei Entgegenhaltung der obigen Bruttoeinnahme zeigt sich der beiläufig« jährliche Reincve trag mit 694 st. 31 kr., der bei dem Genusse der Provision von ^'/2)6 vom Tabakvcrschlciße auf lN3 fl. 55 kr., bei 4^ auf 723 st. 19^ kr^, bei 3^ auf 552 st. 6^ kr., bei 2^ auf 3^0 st. 54 7z kr., bei 1^ aus 209 fi. 42 kr. hcrabge-rnlndert wird, bei welcher Berechnung jedoch die Stämpelprovision zu 3F immer dieselbe bleibt. — Dieser Nutzen kann übrigens durch Zu- und Abnahme des Verschleißes vermehrt oder vermindert werden, und es wird ausdnick«-lich erklart, daß das Gefall für die gleichmäßige Ertragshöhe durchaus keine Haftung übernehmen, und nachträglichen Entschadigungs-oder Emolumcntcn-Echöhungsansprüchcn kei° nen Falls cine Folge gegeben werden würde. — Zur Sicherstellung dcö für diesen Unterverlag ausgemcssencn stehenden Credits, welchem der Werth des unangreifbaren Vorrathes an Tabakmattriale nebst Geschirr gleich kommt, ist cine Caution von fünfhundert und fünfzig Gulden C. M. festgesetzt, welche entweder im baren Gelde oder in Staatspapiercn nach dem für die Tabakverleger amtlich bestimmten An- MV 'Nahmswtt'chc, ober m-ittelst einer von d«m t. k. . Fiscalamte geprüften und von der Gcfällsbe-hörde als annehmbar erkannten pragmatikali,sch versicherten Hypothekar-Urkunde zu leisten ist. Für den Fall des baren Erlages kann die Caution auf Verlangen des Cautionslcistcrsdei dem Staatsschulden-Tilgungsfonde verzinslich m,< gelegt werden. Jede den bewilligten Credi: übersteigende Fassung er in allen diesen bemerkten UebeNrctungöfällcn nur wegen des Abganges rechtlicher Beweis« vo» dem S-trafversahren losgezählt worden ,sind, end' lich jene, welchen die politischen Vorschriften den AufenthaK an dem Verlagsort« nicht gestatten. Wenn ein solches Hinderniß erst nach Abschließllng des Vertrages erhoben würde-, so kann dieser gleich von der Gefallsbehörde aufgehoben werden. — Linz den 25. Sept« l5'l2. F o r m v t a r. Ich Endeögcfertigter erkläre -hiemit rechtsverbindlich, daß ich bereit bin, di« Mhrung des Tabak- und Sta'mpe'l-Untetverlages zu Braunau nach allen mir bekannt gegebenen Vorschriften, gegen Bezug von . < . Perc-ent vom Tabakvcrschlciße und von . . . Percent vom Stämpelpapierverschlcisie, zu übernehmen.— Die Quittung der Casse (oder deö Gefälläamtes) über das erlegre Reugeld (oder das Reugeld im Baren) liegt hler bei. Auch schließe ich meinen Taufschein und das obrigkeitliche Wohl-vcrhaltenözcugniji bei. — N. 3c. eigenhändige Unterschrift und Wohnort des Offerenten. Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak- und Stämpcl-Unterverlages zu Braunau. Z. 1677. (2) Nr. '""/2..,^ Liefctüngb-Ausschreibung. Im Bereiche der vereinten Cameralgefal-lcn-Verwaltung für Steyermark uNd Illyrien, werden in dem Solarjahre l8'^8. Achthundert Pfund Siegellack und Hundert Pfund Spagat, (grauer Bindfaden) bcnölhiget. — Von diesem Bedarfc entfallen für Steyermark 5^0 Pfund Siegellack und 60 Pfund Spagat; für Illyrien (Kärnten und Kram) aber 260 Pf. Siegellack und 40 Pfund Spagat. — Diejenigen Fabrikanten, Handel- oder Gewerbetreibenden, welche wegen Lieferung dieser Objecte in Unterhandlung treten wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre schriftlich versiegelten Offerte, welche mit der Aufschrist: „Anbot zur Lieferung von Sigillirungsmateriale" zu versehen sind, bis 15. December 4842, um 40 Uhr Vormittag, an das iZameralgefällen-Verwaltungs-Oeconomat abzugeben oder dahin 892 berücksichtiget werden. — Von der Concurrent einzusenden. Die Offerte müssen a) mit dem klassenmäßigen Stämpet von 10 Kreuher versehen seyn^ lind die ausdrückliche Erklärung des Dfferencen enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwärtigen Ausschreibung zu fügen, verbinde; l>) dcnöicferungslustigen steht frei, den?lnbot sowohl auf die Lieferung von Siegellack und Spagat zusammen, als, auch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. Ebenso kann der Anbot sowohl auf die Lieferung dcö ganzen für Steycrmark und Illy» rien erforderlichen Bedarfes, als auch auf die Bestellung des obcrwähnten Erfordernisses für jede der beiden genannten Provinzen abgesondert gerichtet werden. Der Preis ist nach Wiener Pfunden, mit Buchstaben und für jeden Artikel besonders auszudrücken; o) als Fiscal-prcise werden festgesetzt: für daS Pfund Siegellack der Betrag von Zwanzig vier Krcuher u,nd für das Pfund Spagat der Betrag von zwanzig neun Krcutzer C.M.; cl) jcdcm Offerte ist entweder eine den Zehnten desjenigen Betrages,, der für das angebotene Licferungsobject. im Ganzen entfällt, erreichende Sichcrstelluug im Baren oder. in Staatsschuldverfchreibungen als Reugeld, oder ein Erlagschein beizuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sichcrstcllung bei der k. k. steyrisch < illyrischcn Oameralgefällcn- Hauptcafse in Gräh,, oder bei cincr der hierher unterstellenden Camcralbezirks-casscn, oder bci. einer Gcfällscasse jener Provinz, wo der Osscrent domizilirt, geleistet worden sey. Dieses Reugeld wird rücksichtlich des Offcrcn-ten, dessen ?lnbot nicht angenommen wird, bis zu der möglichst schnell erfolgenden Entscheidung, rücksichtlich des Offercntcn aber, dessen Anbot annehmbar gefunden wird, bis zur erfüllten Lieferung haftend bleiben; c) bei der Auswahl unter den Offerten wird, in so ferne sie mit den vorgeschriebenen Erfordernissen versehen sind, bei gleicher Qualität der Ware,, der geringere Preis, dcn Vorzug geben. Bei gleichen Preisen bleibt die Wahl dem Ermessen dcr vereinten Camcralgefällcn» Verwaltung anheim gestellt, l) Die Parteien,, welche sowohl für Siegellack, als für Spagat Anbote machen, sind nicht berechtiget zurückzutreten, wenn ihr Anbot nur für einen dieser Gegenstände und Nicht auch für dcn andern angenommen wird. Dasselbe M auch, wenn die Anbote auf die Lieferung für Etcycrmark und Illyricn gestellt, Aooch nur für eine dieser Provinzen angenommen werden Es versteht sich von selbst, daß in diesen Fallen der betreffende Thcilbetrag des Reugeldes sogleich zurückgestellt und nur jener zurückbehalten wird,, welcher dcm Umfange der genehmigten Lieferung entspricht. ^) Von den zu liefernden Gegenständen liegen bei dem hier-ortigen Oeconomate, bei den Oeconomaten der vereinten Cameralgefällen - Verwaltungen zu Wien und Prag, dann bei dcn Cameralbczirks-Vcrwaltungcn zu Neustadt!, Laibach und Kla-gensurt Muster zur Einsicht bereit, hinter deren Dualität die zu liefernden Objecte nicht zurückbleiben dürfen. Deßwegen müssen auch del» Offerten Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden, und es wird bei der Entscheidung nebst dem Preise auch auf die Qualität und Preiswürdigkcit dcr Ware gesehen. K) Die zu liefernden Artikel müssen binnen drei Wochen nach der erfolgten Verständigung über die Annahme des Anbotes kostenfrei und voll-standig an das Oeconomat dieser vereinten Ca-mcratgefallen - Verwaltung beigestellt werden,, welches über dic Qualität und Muftcrmäsiigkeit dcr abgelieferten Artikcl zu erkennen hat. Der Kontrahent »st verbunden, sich dcm Ausspruche desselben zu unterwerfen, i) Sollte im Laufe des Vmvaltungsjahrck 4843 cin weiterer in der Ausschreibung nicht vorgesehener Bedarf an Sigillirungsmatcriale eintreten, so ist dcr Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung vier Wochen nach derselben um dcn ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. K) Sollte dcr Lieferungsunternchmcr mit der Ablieferung überhaupt oder hinsichtlich des Liefcrungstcrmincs, oder in Absicht auf die Oualltät und Mustermäsiigkeit der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die vereinte Cameral-gefällen-Verwaltung berechtiget, das Neugeld einzuziehen,, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den nöthigen Bedarf an Siegellack und Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen, und dcn Mehraufwand vom Schuldtragcndcn hereinzubringen ; l) die Zahlung für die gehörig abgclicfcrtcn und annehmbar befundenen Sigil-lirungserfordcrnisse wird gegen klassenmäßig gee stämpeltc und mlt der Ubeanahmsbcstätigung versehene Quittung bei dcr betreffenden Gefäl-lcncasse sogleich erfolgen, m) Den Vertrags-stämpel hat dcn Lieferant zu berichtigen. —Won der k. k. steyrisch-illyrischcn vereinten Camcral-Gefällen-Vcrwaltung. — Gratz dcn 5. Octü» der 1842. 693 Nemtliche Verlautbarungen. Z. 1676. (3) ' P f e r d e - L i c i t a t i o n. Mittwoch dc!^ 26. Qctolxl- l3'l2, Vormittags um It) Uhr^ werden-zwei ausgemusterte Zugpferde in dcr Stadt Laidach auf dem Marktplatze im W^ge der össentlrchen Versteigerung cu» den Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung verkauft; wozu die Kauflustigen, eingeladen werden. — K. K. Beschäl- und Ncmon,-tirungö - Departements - Posto - Commando zu Sello. ' ^ - - ' - , ____.^^__'^_^!_, "^ Hi>^ ^ : V^ermlMur UerwUlv^rungrn. 3- »69a. (;) Nr. 2.24 T d i c t. Von dem l. k. Vczirl'sgcrichte Egg und Krcutbcrg, alö mit hoher Appellations.Verordnung, vom »u. Scplcmber »U^2. Z. tli36c), dclegirlcr ^nll>>nz. tvild kund gemacht: Cö sey über Änsu», wen der Grunohcr/schast Kreuz und Ode^stoin, lylder chren Uotcrihan Ioftph BaNisch von Pri. '^""/ °us ^lundtcig« deö lrciöämtlichen Abüif« lungg^rken.umsscS ,gfgcbcn werden wird ' ' Daö SchahungsprotocoU, l«r NNbuM Sxttact und dle Licitanonsdcdingnisse kö.ncn dci dlcscm (^er.chte elngcschcn und in Abschr.st erho. den lrerdcn. ' " Egg ob Podpetsch am Z4. Septembe/',3^ 3 «6Z4. (i) —— Nt. 986. ^- 6 0 i c ». > ^'!. ," Von dttn r«ei:ltcn k. k.Bejl'tlsg^ichts Mk-tdelstetten zu K^aiubulg rvild hiemit bekannt ge» n'^cdt! (Ks habe Iacab Koschuia von Unlerfcllach, «m ö:e. Einberufung und s^hln,iic;c Ts).'^,klil< l^'en ^''^l"^ de,n Jahre ,U07 unbetan.u wo befind- Koschn! w.l^^''^' l" ^°^' "'" nm, Iaser Geklag, ten unbekannt ist, und da sie vielleicht aus den t t. Erdlandcn abwesend sind, hat auf ihre G«» fahr uni> Kosten zu ihrer Berthcioigung den Hrn. Johann DeNeva von Briltof als ihren tZurator aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechts« fache nach der für die k. k. Srblande bestimmten Gerichtsordnung ausgttragen.uno entschieden wer» een lviro. Dieselben werden demnach mittelst dieses Sdic« its zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zur «chten Zeit selbst erscheinen, oder dem bestimm« ten Curator ihre Behelfe an die Hanv zu geben, öler einen ander,n Sachwalter sich zu bestellen und dem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigens sie sich die Qiiö ihrer Vcradsäumung entstehenden Zolgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. BczirtvLerlch^ Senosetsch am 6. Oc> tober 13^2^ Z. »670^ (,) Nr. 2üi6. G d i c e. Won bem gefertigten Bezirksgericht« wird hiem'tt liokannt gegeben, daß über Einschreiten des Matthäus Mosche von SinadoNe, lZessionärö des Philipp Moschc, in seiner Executionssache wider Anton PieZa r-?n Nicdcrdorf, ptn. «00 st. e. «. c., ,n lli? neuerliche Rcassumirung der mit dichge» rlchlllch^m Vsschcide vom »2. August d. I., Z. 2205, reassumirten, und mittelst Bescheides vom 2^. September 1642, Z. 26U5, sistirten drillen FeNbicluog der, de«n Cxecmcn gehörigen, der Heclscdafl Sc>no1clsch 5lid (^ur,z. Nr. ig und Urb. ^r. »kl licnsidarcn Halbhube gervilligct, und zu teren Vor>,al)ir!c 64/<. (2) ^ N^.^. Edict. Von rem k. k Belirttgelichte Auclsperg wird össentl.cv de annc gemach.: Oz scy üdcr Ansuch ., dcö Aüion Bicralil von L°,bach, durch Hr., ö/ PaSchal,, »rldcr Johann Mramor von Klc'inl^ fcdizd, wegen ,n Felge w. ä. Bcrglcichcö rom ., December iW schulciger 257ft. c. z. c., i!, tie eS Schuld^erS gewll» ^get, und zur Vornahme derselben die erste Tag» 1°V""g auf dcn 6. November l. I., die z,^,l« ^ut lc,^7. December l. I., und die drille auf "n 9. Jänner 164I, jedesmal um die 9. Bor« Mlltagöslulice in loco der Realität mit dem ?ln. ^ange bestimmt w<7rden. dah die Hude dei der «1tniu„d zweiten Fcilbictung nur um oder über rcn VchahungSlvcith, bei tcr drillen aber auch «Nler demselben rvird hintangegeben werden. Hiczu rvcrdcn Kauflustig,- mit dcm Bemer. ken clnaeladc.', daß ecr GruntbuchScNract, das Schatzu.'ü pr.tocoN und die Li.itc,ti°.,öbctnamsse h'.eramts, lc^tcre auch b«i dcm Hrn Dr ci.l> Albert Paschal, in Laibach «f«gH ^°nn bcr ^2?' ^""wricht Aue.sperg am 6. Octa- Z. 1690.^(1) "^ - Danksagung. Das entfesselte Fcucrelement, das dieses 2ahr so v.ele blühende Städte in rauchende k-'7^ ss^/^7"^lte, und in fast allm Landnu Europas so v'el Elend verbr it te, hat auch uns m d^ Nacht zwischen dcm 3. und 4. September l. ^ gcgen 2 Uhr aus dem Schlummer aufgeschreckt als aus den Etallungen emes unserer Mitbürger die Flamme hervorbrach und binnen 2 Stundcn EtaNnngen, Heuschober, und elncn dcträchtlichcn Früchten-vorrath verschlang. Daß ab.'r ihre Wutti nicht Hi!l7 ü". ^b w'ff, habi'n wir nur dcr schnellen ^'ss n ^"^"/^""".Slat.onscommando und dcm dad^'lol aten 'm MUitär S'stek, danX "nd d7ss n N^'^uncten Hrn.Ios^h Paulitsch Bürg^'v^^W^^auch^üdrigen ie. schncN.m B ist^ verdau en,de- streugung cö qclona .i. uncrmüdllcher An-p, ^ ^ ' u^"'lg, dle wettere Verbreitung deö Brandes zu vech^ndcrn, v,H cMich denser ben gänzlich zu uilt^rdrncken. Der hiesige Magistrat fühlt sich daher bewogen, allen jencn Menschenfreunden für ihre wohlthätige Hilfeleistung im Namen der hiesige?! Bürger scincn herzlichsten Dank hinmt abzustatten, und zugleich den aufrichtigsten Wunsch zu aupcrn, Vie göttliche Vorsehung möge ihnen dicscö edle Werk dcr Nächstenliebe durch «ichlichen Scgcn vielfach vergelten. Gegeben aus der am 10. September l. I. in dcm Marktflecken Sißck gehaltenen Sitzung. iKeorg Htlobuear. beeideter Notar des Marktfleckens Sistef. —— -- _. Zur Vcschung der an der grass. Lanthier^ schc-N Fidcicomlsihcrvschaft Öbcrreifc di^'Pomade üderdieß die'Kopfwäsche nicht dcschmuht, sich wegen, ihrer Fe^ Dgkcit zur Verschickung eignet,, für die Ge-stlndhcit ganz unschädlich, und unter allen Mitteln dieser Art dxnnoch dc>5 allerbilligste ist, so dürfte sie woht keine gerechte Anforderung unbefriedigt lassen. Dcr kleine Tiegcl kostet nebst O'clirauchöanwe.isung l8 kr., der grosie 36 kr. ss^ Die Niederlage davon befindet sich N^ das,Herz.o,g,thuzu, Kram auäschlk'ßcnd d simile ucila Con-itra4a delle ttcccheric di sacciala ai JNTr, 69, 70, 7f(/%i^l?esi$i6r dair anno 181$ sino al presume 1812. -v '' L' ELENCO DIMÜSlCANr.199 ossia ilsnpplcmenlo Nr. 17 f") alleg.'tto troverassi NEUilORNO 22 DEL COHtt. ÜTTOBRE. in tuili qncsli fo^li, cioe : in cjueTli soltanlo ehe disiribuiti venffono senza il iik.'zzo postale; e cio per economizzarnc la spesa al Viccrilini suddclto il.fjualc uoiisica .»ltre noviiä pcrCanto e Piano forte-, per Pianoforte a solo nonelic per altri strutnenti cio^: Donizettij, 9 pezzi dicJla Linda di Cha-mounix.: Dctto 5 pezzi dels Adclia: Delta, 10 pezzi dcJla Marii Padill.i : Delto , 10 pezzi dolla Favorita : Detto 8 pc/zi dei Marliri : Dctto 8 pezrzi della Figlia del Re^^iinönto. — Ferrarij 4 pezzi del Pielro Candiano IV. — Mer-cadante, 6'pezzi del Poscritto ¦'¦—*. Ricci, Fed. 8 pezzi del Corrado d' Altamura. *— Verdij\ pozzi del N'ab.ucodonosor; (*K*J) U SPECiFLCA D' OLTUE 500 TEA-TUALI OPEIVE compIeLe Ic^^crla si puö ncgli stainpa-ti Gataloglü dcciaio e dccinio" primo come pure Jiegli progressiv! Elcnchi dei Nr. 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(***) Nel prossimo vcuturo Novembr« sara cumtiuuato dal Vicentini suddetto-cou utiliü de Signori Filarmonicü