Stenografiern zapisnik šeste seje deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 28. j-u.ri.ija leta 1880. Nazoči: Prvosednik: deželni glavar c. kr. dvorni svetnik dr. vitez Friderik Kaltenegger-Riedhorst. — Vladina zastopnika: deželni predsednik Andrej Winkler in vladni svetovalec baron Pascotini Jur iško vic. -— Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar in Dollhoff. Dnevni red: 1. ) Bral se bode zapisnik V. seje. 2. ) Naznanila predsedstva deželnega zbora. 3. ) Poročilo finančnega odseka o proračunu zemljiščno-odvez- nega zaklada: a) za I. 1880 (priloga št. 59); b) za 1. 1881 (priloga št. 63). 4. ) Poročilo odseka za pregledovanje letnega poročila o § 8 in sicer o deželni prisilni delalnici (priloga št. 58). 5. ) Poročilo finančnega odseka o prihodnji zunanji straži pri- silne delalnice (priloga št. 64). 6. ) Poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada prisilne delalnice: a) za 1. 1880 (priloga št. 65); bj za 1. 1881 (priloga št. 66). 7. ) Poročilo finančnega odseka o proračunu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu: a) za 1. 1880 (priloga št. 69); b) za 1. 1881 (priloga št. 70). 8. ) Poročilo finančnega odseka o proračunu normalno-šolskega zaklada za 1. 1881 (priloga št. 62). 9. ) Poročilo finančnega odseka o peticiji primarijev deželnih dobrodelnih naprav zarad povekšanja plač (priloga št. 68). 10. ) Poročilo gospodarskega odseka o predlogu zarad oddajanja neozdravljivih kroničnih bolnikov iz bolnice v hiralnico (priloga št. 67). 11. ) Ustna poročila o peticijah, in med temi posebno nasveti finančnega odseka: a) k št. LVII. vložn. zapisnika deželno-zborničnega predsedstva za dovoljenje posojila 1200 gld. iz deželnega zaklada šolski občini v Šent Martinu pri Litiji za popravljanje šolske hiše; b) k št. LXIV. vložn. zapisnika deželnorzborničnega predsedstva za privoljenje posojila 2000 gld. iz deželnega zaklada šolski občini v Ratečah za poplačanje dolgov za zidanje šole. Obseg: Glej dnevni red razun točk 9, 10 in 11 a. Seja se začne ob 15. minuti čez 11. uro. der sechsten Sitzung des krainischen Landtages zu Laibach am 28. Juni 1880. Anwesender Vorsitzender: Landeshauptmann f. f. Hofrath Friedrich Ritter v. Kaltenegger-Riedhorst. — Vertreter der f. !. Regierung: Landespräsident Andreas Winkler und der Regierungsrath Baron Pascotini-Juriskovic.— Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogačar und Doll ho ff. Tagesordnung: 1. ) Lesung des Protokolls der vorigen Sitzung. 2. ) Mittheilungen des Landtagspräsidiuins. 3. ) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des krai- nischen Grundentlastungsfondes: a) für das Jahr 1880 (Beilage Nr. 59); b) für das Jahr 1881 (Beilage Nr. 63). 4. ) Bericht des Rechenschaftsberichts-Ausschusses zum § 8, betreffend die Zwangsarbeitsanstalt (Beilage Nr. 58). 5. ) Bericht des Finanzausschusses inbetrcff der künftigen äußern Be- wachung des Zwangsarbeitshauses (Beilage Nr. 64). 6. ) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Zwangs- arbeilssondes: a) für das Jahr 1880 (Beilage Nr. 65); b) für das Jahr 1881 (Beilage M. 66). 7. ) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag für die Landes-Obst- und Weinbanschule in Slap: a) stir das Jähr 1880 (Beilage Nr. 69); b) für das Jahr 1881 (Beilage Nr. 70). 8. ) Bericht des Finanzausschusses über das Normalschulsonds-Prä- liminare pro 1881 (Beilage Nr. 62). 9. ) Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Primarien der Landcswohlthätigkeitsanstalten wegen Erhöhung des Gehaltes (Beilage Nr. 68). 10. ) Bericht des Verwaltungsausschusses über den Gesetzvorschlag, be- treffend die Uebergabe der unheilbaren, an chronischen Krankheiten leidenden Personen ans der Spitals- in die Siechenhauspslege (Beilage Nr. 67). 11. ) Mündliche Berichte über Petitionen, darunter insbesondere An- träge des Finanzausschusses: a) ad Landt.-Nr. LVII aus Gewährung eines Darlehens von 1200 fl. aus dem Landessonde für Schulbau-Reparaturen an die Schulgemeinde St. Martin bei Littai; b) ad Landt.-Nr. LXIV auf Gewährung eines Darlehens von 2000 fl. aus dem Landessonde für Schulbau-Schuldentilgung an die Schulgemeinde Ratschach. Inhalt: Siehe Tagesordnung mit Ausnahme der Punkte 9, 10 und 11 a. Beginn -er Sitzung 11 Nhr 15 Minuten. 1.) Bral 86 bode zapisnik V. seje. 1. ) Jžefung des Protokolls iter nori,gm Siting. Landeshauptmann: Ich konstatiere die Beschlussfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v slovenskem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in slovenischer Sprache.) Wird gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolls eine Einwendung erhoben? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem dies nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe für genehmiget. Kandespräftdent Andreas Winkler: Ich habe die Ehre, dem hohen Landtage mitzutheilen, dass laut Zuschrift der hohen Cabinetskanzlei vom 22. b. M. Se. Majestät der Kaiser (poslanci vstanejo — die Abgeordneten erheben sich) die loyale Kundgebung und Dankesäußerung des hohen Landtages für die den verunglückten Gemeinden Unterkrains Allerhöchst gewährte Geldhilfe Allergnädigst zur Kenntnis zu nehmen geruht haben. (Poslanci se vsedejo — Die Abgeordneten nehmen ihre Sitze ein.) Landeshauptmann: Ich bitte das hohe Haus, davon Kenntnis zu nehmen. 2. ) Naznanila predsedstva deželnega zbora, 2.) MUttlmtiuigeii ites faiuttagspiifuttitnis. Den Herren Abgeordneten sind seit der vorigen Sitzung folgende Vorlagen zugekommen: Poročilo finančnega odseka o proračunu zem-ljiščno-odveznega zaklada za leto 1881. (Priloga 63.) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des krainischen Grundentlastungsfondes für das Jahr iS81. (Beilage 63.) Poročilo finančnega odseka o prihodnji zunanji straži prisilne delalnice. (Priloga 64.) Bericht des Finanzausschusses inbetreff der künftigen äußeren Bewachung des Zwangsarbeitshauses. (Beilage 64.) Poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada prisilne delalnice za leto 1880. (Priloga št. 65.) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Zwangsarbeitshausfondes für das Jahr 1880. (Beilage 65.) Poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada prisilne delalnice za leto 1881. (Priloga 66.) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Zwangsarbeitshaussondes für das Jahr 1881. (Beilage 66.) Poročilo gospodarskega odseka o predlogu zarad oddajanja neozdravljivih kroničnih bolnikov iz bolnice v hiralnico. (Priloga št. 67.) Bericht des Verwaltungsausschnffes über den Gesetzvorschlag, betreffend die Uebergabe der unheilbaren, an chronischen Krankheiten leidenden Personen aus der Spitals- in die Siechenhauspflege. (Beilage 67.) Poročilo finančnega odseka o peticiji prirnarjev deželnih, dobrodelnih naprav zarad povekšanja plač. (Priloga 68.) Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Primarärzte der Landes-Wohlthätigkeitsanstalten wegen Erhöhung ihrer Gehalte. (Beilage 68.) Poročilo finančnega odseka o proračunu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu za leto 1880. (Priloga 69.) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag für die Landes-Obst- und Weinbauschnle in Slap für das Jahr 1880. (Beilage 69.) Poročilo finančnega odseka o proračunu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu za leto 1881. (Priloga 70.) Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag der Landes-Obst- und Weinbanschule in Slap für das Jahr 1881. (Beilage 70.) Poročilo deželnega odbora o tem, kako bi se dal zadosten zaklad za zidanje nove ceste Idrija-Verščevo napraviti. (Priloga 72.) Bericht des Landesausschusfes über die zu treffenden Maßnahmen zur Bildung eines hinreichenden Bausandes für die neue Straßenanlage Jdria-Verscevo. (Beilage 72.) Bezüglich dieser letztem Beilage werde ich mir erlauben, am Schluffe der heutigen Sitzung über die formelle Behandlung derselben an das hohe Haus die Anfrage zu richten. Ferner habe ick) dem hohen Hause drei Petitionen zu überreichen: Die Eingabe des niederösterreichischen Gewerbevereins in Wien an den Landesausschuss, beziehungsweise an die Landesvertretnng. Dieser Verein bemerkt, dass sein technologisches Gewerbemuseum, Section für Holzindustrie, im nächsten Wintersemester 1880/1881 nebst den allgemeinen fachlichen Lehrcursen einen Special-Lehrcurs zur Ausbildung von hausindustriellen Holzschnitzern und Drechslern, ferner zum zweitenmale den Special-Lehrcurs für Werkmeister der Korbflechterei und Weidencultur veranstaltet. An den Landesausschuss wurde nun die Bitte gestellt, derselbe wolle finden einen oder anderen Special-Lehrcurs Stipendisten entsenden, welche geeignet wären, nach Absolvierung des Lehr-curses in ihrer Heimat als Pionniere des Fortschrittes entweder auf dem Gebiete der holzverarbeitenden Hausindustrie oder auf jenem der Korbflechterei und Weidencultur zu dienen. (Izroči se po predlogu g. deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Das Gesuch des Ausschusses des Unterstützungsvereins der Hörer der Rechte an der k. k. Universität in Wien um Bewilligung einer Subvention. (Izroči se po predlogu g. deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes deni Finanzausschüsse zugewiesen.) Endlich das Gesuch des Franz Sajz, Aufsehers erster Classe und Schustermeister in der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach, mit Abschreibung von neun Vorschussraten. (Izroči se po predlogu g. deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Das stenographische Protokoll der ersten Sitzung ist in Druck erschienen und bereits vertheilt worden, die übrigen vier befinden sich im Dnick. 3.) Poročilo finančnega odseka o proračunu zemljišcno-odveznega zaklada : a) za 1.1880 (priloga št. 59); b) za 1.1881 (priloga št. 63). Z.) Ki'richi des l'inaiijaiissrsmkßs über den Voranschlag des brasilischen Seundcntiaflnngsfondcs: a) für das Mit 1880 (Beilage Nr. 59); b) für das Mir 1881 (Beilage Nr. 63). Berichterstatter Dr. v. Schrey: Ich ersuche das hohe Haus, mich von der Verlesung des Berichtes zu entheben, so dass nur die Ausschussanträge zur Verlesung gelangen. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Ausschussanträge lauten (bere — liest): Der hohe Landtag wolle demnach beschließen: 1. ) Der Voranschlag des krainischen Grundentlastungs-fondes für das Jahr 1880 werde im Gesammterfvrder- nisse per................................... 599,988 fl. und in der Gesammtbedeckung mit . . . . . 530,288 -sonach mit dem durch verzinsliche Staatsvorschüsse zu deckenden Abgänge per............ 69,700 fl. genehmigt. 2. ) Zur Bedeckung des Landesbeitrages sei für das Jahr 1880 eine 20proc. Umlage zu den directen Steuern mit Ausschluss des Kriegszuschlages, dann eine 20proc. Umlage zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmoste, dann vom Fleische einzuheben. ad 2.) Za zaklado deželnega doneska za 1. 1880 naj se 20proc. doklada na direktne davke, izvzemši doklado za vojaščino, potem 20proc. doklada za vžit-nino od vina, vinskega in sadnega mošta in od mesa pobira. 3. ) Der Landesausschnss werde beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung zur Einhebung dieser Landesumlagen zu erwirken. ad 3.) Deželnemu odboru se ukaže, da Najvišje dovoljenje za poberanje teh deželnih priklad po primernem potu zadobi. Klmdeshmiptiittum: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Da in der Generaldebatte niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Specialdebatte. Ich möchte hier das schon oft beliebte abgekürzte Verfahren in der Art vorschlagen, dass die einzelnen Präliminars-Positionen vom Herrn Berichterstatter vorgetragen werden und ich solche, wenn das Wort nicht begehrt wird, für genehmigt erkläre. (Pritrduje se — Zustimmung ; — poročevalec dr. Schrey prebere posamezne točke potrebščine in zaklade proračuna zemljiščno-od-veznega zaklada za 1. 1880, priloga 4, oziroma 59, ki obveljajo brez razgovora — Berichterstatter Dr. Schrey verliest die einzelnen Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung des Voranschlages des Gruudentlastungsfondes pro 1880, Beilage 4 resp. 59, die ohne Debatte genehmiget werden. — Potem obveljata drugi in tretji predlog finančnega. odseka priloga 59 brez razgovora v drugem in ves predmet v tretjem branji — Sohin werden der zweite und dritte Antrag des Finanzausschusses Beilage 59 ohne Debatte in zweiter und schließlich der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) Ich ersuche nun um Vortrag des Voranschlages pro 1881. Berichterstatter Dr. v. Schrey (bere — liest): Der Finanzausschuss stellt demnach folgende Anträge: 1. ) Der Voranschlag des krainischen Grundentlastungs-fondes für das Jahr 1.881 wird int Gesammterforder- nisse per........................... 606,085 fl. 70 kr. und in der Gesammtbedeckung mit . . 529,122 » 77 -> sonach mit dem durch verzinsliche Staatsvorschüsse zu deckenden Abgänge per 76,962 fl. 92V2 kr. genehmigt. 2. ) Die Bedeckung des Landesbeitrages per 287,795 fl. habe für das Jahr 1881 rücksichtlich des Theilbetrages per 208,000 fl. durch eine Umlage zu den directen Steuern mit Ausschluss des Kriegszuschlages, bezüglich deren Proceut-satzes sich die Beschlussfassung vorbehalten wird, — rücksichtlich des Restbetrages per 79,795 fl. aber durch Einhebung einer 20proc. Umlage zur Verzehrungssteuer vom Wein, Wein- und Obstmost, dann vom Fleische zu erfolgen. Deželni donesek 287,795 gld. naj se za leto 1881 založi z doklado na direktne davke, izvzemši doklado za vojaščino — v znesku 208,000 gld., od katere doklade se pa bodo odstotki pozneje sklenili, in pobera naj se v založitev ostalega zneska 79,795 gld. 20pro-centna doklada na vžitnino od vina, vinskega in sadnega mošta in od mesa. 3. ) Der Landesausschuss werde beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung zur Einhebung dieser Landesumlagen zu erwirken. Deželnemu odboru se ukaže, da Naj višje dovoljenje za poberanje teh deželnih priklad po primernem potu zadobi. (V generalnej debati se nihče ne oglasi, in obveljajo posamezne točke potrebščine in zaklade proračuna zemljiščno - odveznega zaklada za 1. 1881 po prilogi 19, oziroma 63, potem drugi in tretji predlog finančnega odseka priloga 63 brez razgovora v drugem in slednjič ves predmet v tretjem branji — In der Generaldebatte meldet sich niemand zum Wort, und werden 13* die einzelnen Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung des Grundentlastungsfondes pro 1881 nach der Beilage 19 resp. 63, sodann der zweite und dritte Antrag des Finanzausschusses Beilage 63 ohne Debatte in zweiter und schließlich der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) 4.) Poročilo odseka za pregledovanje letnega poročila o § 8, in sicer o deželni prisilni delalnici. (Priloga št. 58.) 4.) .fimrlit des Hedicii|'distfts6ci,idtfs = lusfdutfcs pun § 8, betreffend die Iwangsarbeitsanffntt. (Beilage Nr. 58.) Poročevalec Robič: Prosim, da me sl. zbor oprosti branja poročila in da preberem le odsekove predloge. (Pritrduje se — Zustimmung.) Poprej pa prosim, da naj gosp. poslanci popravijo ta-le pogrešek v prilogi 23. Na 63. strani za drugo vrst.jo od zgoraj naj se stavi »lastni izdelki so se prodali za 4044 gold. 24 kr. in dobička je bilo 564 gld. 913/4 kr.« in v nemškem tekstu »her Verkaufsgewinn bei den um den Betrag per 4044 fl. 24 ^ kr. abgesetzten Fabrikaten per 564 fl. 91:i/4 kr.« Odsekovi predlogi se glase (bere — liest): Odsek tedaj sledeče nasvetuje: 1. ) Slavni deželni zbor naj poročilo deželnega odbora, da se mu ni posrečilo prisilno delalnico dežele naše v upravo države spraviti, z obžalovanjem na znanje vzame. 2. ) Deželnemu odboru se naroča, o pripravnem času dotično obravnavo z vlado ponoviti, in če je le mogoče, na korist dežele naše dognati. 3. ) Deželnemu odboru se naroča, skerbeti za to, da se v poročilu o svojem delovanji postavljeni zneski dohodkov in stroškov prisilne delalnice z dotičnimi zneski računskega sklepa v prihodnje vjemajo. 3.) Poročilo deželnega odbora v drugih zadevah prisilne delalnice se zadovoljno na znanje jemlje. (V generalnej debati se nihče ne oglasi, in obveljata prvi in drugi odsekov predlog brez razgovora — In der Generaldebatte meldet sich niemand zum Worte, und werden der erste und zweite Ausschussantrag ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Zum dritten Ausschussantrage ertheile ich dem Herrn Abgeordneten Deschmann das Wort. Abgeordneter Deschmann: In dem Berichte des Rechenschaftsberichts-Ausschusses wird auf einige Rechnungsdifferenzeu hingewiesen, welche sich in dem Gebarungsresultate des Zwangsarbeitshauses nach dem Berichte der Zwangsarbeitshaus-Verwaltung und nach dem Rechnungsabschlüsse der Landesbuchhaltung ergeben, und wird der Landesausschuss beauftragt, dahin zu wirken, dais in Hinkunft zwischen diesen beiden nachgewiesenen Ge-barungsresultateu eine Uebereinstimmung hergestellt wird. Es ist ganz richtig, was der Bericht hier hervorhebt, dass ein anderes Resultat nach dem von der Landesbuchhaltung gelieferten Ausweise sich ergibt; jedoch muss ich bezüglich des von der Zwaugsarbeitshaus - Verwaltung gelieferten Ausweises bemerken, dass die Form, in welcher dieselben geliefert werden, die seit dem Jahre 1872 oder 1873 übliche ist. Dem hohen Landtage sind alljährlich diesbezügliche Berichte der Verwaltung vorgelegen, und haben dieselben auch die Genehmigung des hohen Landtages erhalten, obwohl auch in den früheren Jahren eine vollständige Ziffernharmonie zwischen denselben und den von der Landesbuchhaltung gelieferten Ausweisen ebenfalls nicht bestand. Die Ursache dieser Differenz besteht darin, dass die Zwangs-arbeitshaus-Verwaltuüg das Ergebnis der Fabriksgebarung in der Weise liefert, dass in demselben weder die Ausgaben für den Materialienankauf angeführt erscheinen, noch der Wert der fertigen Fabrikate, welche noch nicht abgesetzt worden sind, sondern sie bewertet den Arbciterverdienst, welcher gleichsam den Mehrwert des verarbeiteten Rohstoffes darstellt, das Ergebnis der an die einzelnen Parteien ausgefolgten Fabrikate und den hiebei erzielten Gewinn, während die Landesbuchhaltung auch in Rechnung nimmt, was auf den Materialankauf verwendet wurde, als auch den gesammten Wert des in der Verwahrung der Verwaltung befindlichen Gesammtmateriales, sowohl der fertigen Ware als auch des noch nicht verarbeiteten Materiales. Es ist demnach ganz erklärlich, dass, wenn in einem Jahre viel produciert wird und ein geringer Absatz stattfindet, wie dies im Jahre 1878 der Fall war, sich eine bedeutende Differenz zwischen den beiderseitigen Ausweisen darstellt; während hingegen in einem andern Jahre, in welchem von der fertigen Ware viel abgesetzt wird, diese beiden Ausweise, was das Schlussresultat derselben anbelangt, so ziemlich übereinstimmen. Dass der Grund der Differenz wirklich darin besteht, ist aus dem Resultate der Vergleiche der beiden nachgewiesenen Abgänge zu ersehen. Im Jahre 1878 betrug die Differenz zwischen dem Rechnungsabschlüsse der Landesbuchhaltung und der Zwangsarbeitshaus-Verwaltung bei 4353 fl., während hingegen im Jahre 1879 diese Differenz sich schon auf 1500 fl. herabmindert. Es war nämlich der Absatz der fertigen Ware im Jahre 1878 besonders ungünstig, während sich die Absatzverhältnisse im Jahre 1879 günstiger gestaltet hatten. Dies wollte ich nur zur Aufklärung dieser allerdings sehr bedeutend erscheinenden Differenz vorbringen, wobei ich nur bemerke, dass ich mit dem Auftrage des Rechenschaftsberichts-Ausschusses vollkommen einverstanden bin, und dass es schon jetzt möglich sein wird, dass der Finanzausschuss vielleicht Anlass nehmen wird, bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses, welcher von der Landesbuchhaltung aufgestellt worden ist, die nöthigen Aufklärungen über die Differenzen zwischen den beiderseitigen Ausweisen zu liefern. Ich muss bemerken, dass die Rechnung der Zwangs-arbeitshaus-Verwaltung, welche zum Schluffe des Jahres geliefert wird, von der Landesbuchhaltnng geprüft wird, und dass sich bezüglich der einzelnen Posten noch nie eine Bemänglung ergeben hat, daher der Landesausschuss vollkommen Grund hatte, die Nachweise der Zwangsarbeitsanstalts-Ver-waltung für richtig anzusehen. Ich bemerke, dass auf Grund dieser Ausweise im Jahre 1875 sogar die Erhöhung der Verpflegstaxe für auswärtige Zwänglinge von 42 auf 50 kr. stattgefunden, da sich ein zu ungünstiges Ergebnis in den Regiekosten herausgestellt hat, zu dessen Ausgleichung sich die' Erhöhung der Verpflegstaxe als nothwenig erwiesen hat. Kandcshauptmann: Da niemand mehr zum Worte sich meldet, ertheile ich dasselbe zum Schlüsse dem Herrn Berichterstatter. Poročevalec Robič: O tem, kar je gospod predgovornik razjasneval, moram omeniti, da imamo pred sabo poročilo deželnega odbora o njegovem delovanju, ki se ne vjema s poročilom oskrbnika posilne delalnice. Jaz bi bil pričakoval, da bi bil deželni odbor imel primerjati poročilo oskrbnika posilne delalnice s poročilom deželnega računovodstva in urediti svoje poročilo tako, da se vjema z akti. Ko bi imeli pred sabo poročilo oskrbnikovo, bi gospodu predgovorniku prav dal ali pravilno mislim, da je tako, da oskrbnik poroča deželnemu odboru, deželni odbor pa nam. (Potem obveljata tretji in četrti odsekov predlog — Sohin werden der dritte und vierte Ausschussantrag angenommen.) 5.) Poročilo finančnega odseka o prihodnji zunanji straži prisilne delalnice. (Priloga št. 64.) 5.) Sesiriti itcs #i.11nt 15aussritu(Tes insiefecft lice smnftigcn, aichem Seumriiiing lies Siuaiigsaificiisliiuifes. (Beilage Nr. 64.) Berichterstatter Dr. Ritter t>. Savinschegg: Ich ersuche das hohe Haus, mich von der Verlesung des Berichtes zu entheben, so dass ich nur die Ausschuss-anträge zur Verlesung bringe. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Ausschussanträge lauten (bere — liest): Der Finanzausschuss beantragt daher: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. ) Es wird von der äußeren Bewachung des Zwangsarbeitshauses durch das l. k. Militär Umgang genommen, und hat an deren Stelle eine Civilwache in der Weise zu treten, dass die erforderliche Mannschaft nach dem strengsten Bedarfe gegen beliebige Kündigung, ohne irgend einen Anspruch auf Gewährung einer Provision, aufgenommen wird und zur Entlohnung derselben vorläufig der jährliche Pauschalbetrag von 1800 fl. nicht überschritten werden darf. 2. ) Zur Anschaffung der Armatur für diese Civilwache wird ein Pauschalbetrag von 200 fl. bewilligt. 3. ) Behufs Deckung der für Beistellung dieser Civilwache betn Zwangsarbeitshausfonde erwachsenden Mehrkosten wird die Verpflegstaxe der Zwänglinge um 4 kr. pr. Kopf erhöht, und hat der Landesansschuss das Erforderliche wegen deren Einbringung von selbst zahlenden und für auswärtige Zwänglinge zu veranlassen. 4.) Der Landesausschuss hat sofort die Activierung der Civilwache einzuleiten und an competenter Stelle das Ansuchen wegen unentgeltlicher Belastung der Militärwache bis dahin zu stellen. Kandeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Abgeordneter Dr. Schaffer: Ich möchte mir erlauben, die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auf den in Verhandlung stehenden Gegenstand zu lenken, welcher von wichtiger finanzieller und administrativer Bedeutung ist. Den Sachverhalt kennen die Herren aus der Beilage 38, nämlich dem bezüglichen Berichte des Landesausschusses. Es handelt sich darum, dass infolge der kategorischen Weigerung der Militärbehörde nunmehr die seit dem Bestände der Zwangsarbeitsanstalt beigestellte militärische Bewachung entweder aufhören oder nur unter unverhältnismäßigen 'finanziellen Opfern des Landes forterhalten werden soll. Ich will nicht näher eingehen in die Untersuchung der Frage, ob es nach dem Gesetze oder wenigstens nach der Billigkeit nicht ein berechtigter Anspruch des Landes wäre, dass bei Anstalten wie die Landes-Zwangsarbeits-anstalt und bei ähnlichen Instituten ein paar Wachposten von Seite des Militärärars beigestellt werden; ob es ferner in der Billigkeit gegründet sei, dass dem Lande, dessen Bevölkerung vermöge der Stenerleistnng solche Opfer für das Militär bringt, wenn es int gegebenen Falle für die Bewachung des Landeseigenthums, also eines öffentlichen Gutes, ein oder zwei Wachposten anspricht, ihm solche ohne bedeutende separate Opfer nicht bewilliget werden. Ich gehe in diese Frage, wie gesagt, nicht ein, sondern stelle mich auf den Standpunkt des Finanzausschusses, welcher vorschlägt, es soll angesichts der übertriebenen Anforderungen des Militärärars von einer Militärwache Umgang genommen und eine Civilwache auf Kosten des Landes im Zwangsarbeitshause aufgestellt werden. Es stehen sich hier der finanzielle und der administrative Gesichtspunkt gegenüber. Diese beiden Gesichtspunkte haben auch im Finanzausschüsse in der Debatte mit einander gekämpft, endlich hat der finanzielle Gesichtspunkt überwogen und man hat gesagt: Die angebotenen Dienste des Militärärars stehen in keinem Verhältnisse mit der beanspruchten Leistung von 3500 sl., schreiten wir also zur Civilwache. Diesen Versuch, mehr kann man es nicht nennen, möchte ich aber nicht bereits als eine definitive Erledigung der Frage hinstellen, wie dies im Finanzausschussberichte geschehen ist. Es ist immerhin eine wichtige Angelegenheit, ob eine solche Anstalt vom Militär oder von Civilwachmännern bewacht wird, man bedarf gewisser Erfahrungen, bevor man sich definitiv für die Civilwache entscheiden kann. Ich möchte daher an Stelle des vom Finanzausschüsse proponierten Ausweges einen etwas provisorischeren hinstellen, und zwar auch aus dem Grunde, weil gerade jetzt der Zustand der Zwangsarbeitsanstalt ohnehin noch in anderer Beziehung einen provisorischen Charakter hat. Bekanntermaßen dient die Anstalt momentan zur Hälfte als Jrrenhausfiliale, der Belag an Zwänglingen ist ein viel kleinerer, als er im Jahre 1881 oder 1882 sein wird, wenn die gesammte Anstalt ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt wird. Also auch aus dem Grunde erscheint es zweckmäßig, die Civilwache während der Zeit, wo weniger Zwäugliuge vorhanden sind, gleichsani als eine probeweise Maßregel einzuführen, und Aufgabe des Landesausschusses wird es sein, an Hand der gemachten Erfahrungen seinerzeit, wenn die ganze Anstalt wieder als Zwangsarbeitsanstalt benutzt werden soll, sich für die definitive Einführung der Civilwache zu erklären oder aber andere Anträge zu stellen. Um dieser Tendenz Ausdruck zu geben, dass nämlich die Angelegenheit noch der Prüfung bedarf und vorläufig keinen definitiven Charakter haben solle, erlaube ich mir schließlich den Antrag zu stellen, dass im ersten Ausschussantrage nach den Eingangsworten »es wird« das Wort »dermalen« und in der zweiten Zeile nach den Worten »an deren Stelle« das Wort »vorläufig« eingeschaltet werde. Kandeshauptmann: Der Antrag gehört in die Specialdebatte, ich stelle aber schon hier die Unterstützungsfrage. (Podpira se — wird unterstützt.) Abgeordneter Freiherr u. Apfaltrern: Als ich den Bericht des Landesausschusses Beilage 38 durchgelesen hatte, glaubte ich, offen gestanden, zu träuinen. Zu hören, dass in dem Lande Krain zur Bewachung der Zwangsarbeitsaustalt nicht vier Mann Militär täglich verfügbar sind; noch weiter zu hören, dass die Militärverwaltung dies auch in Niederösterreich behauptet hat, ebenso auch in Steiermark; dies alles zu hören und mir bewusst zu sein der Bestimmungen, welche das Wehrgesetz enthält, habe ich wirklich geglaubt zu träumen, eine solche Anomalie sei ein undenkbares Ding und könne nur das Gebilde eines Traumes sein. Es ist dem aber wirklich so; das Militär lehnt auf das entschiedenste es ab, die Bewachung der Zwangsarbeitsanstalt zu besorgen. Ich wollte mir das noch eher gefallen lassen, aber zu sageu — und das hat die Militärverwaltung dem niederösterreichischen, dem steiermärkischen Landesausschusse und in neuester Zeit, wie ich aus dem Berichte entnehme; auch dem krainischen Landesausschusse gesagt —: ich bin bereit, die nöthige Mannschaft zu geben, ich werde viel mehr Urlauber einberufen, aber du musst mich dafür bezahlen. Meine Herren! Wird denn das Militär nicht mit unseren Steuern bezahlt (dobro — Bravo), wird es nicht mit einer horrenden Summe bezahlt, die sich von Jahr zu Jahr steigert; mit einer Summe, welche immer mehr den Unwillen und die Missstimmung der Bevölkerung erregt? (Pohvala — Beifall.) Und was steht im § 7 des Wehrgesetzes? Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass es in diesem Paragraphs ausdrücklich heißt: Das stehende Heer ist zur Vertheidigung der Monarchie gegen äußere Feinde und zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern bestimmt (dobro — Bravo), und der § 8 des Wehrgesetzes verfügt: Die Landwehr kann auch im Frieden, jedoch nur ausnahmsweise, zur Aufrechthaltung der innern Ordnung und Sicherheit herangezogen werden. Das sagt das Wehrgesetz, und wir können nur gegen Bezahlung ein paar Mann haben, ; um unsere Zwangsarbeitsanstalt bewachen zu lassen, und zwar nur von außen, da die innere Bewachung ohnehin das Land besorgt? Ja, meine Herren, wenn wir uns zurückdenken in die Session des Reichsrathes im vorigen Herbste, mit welchem Widerwillen, unter welchen schwereil Kümpfen die Rcichsvertretung dahin zu bringen war, sich unter das caudinische Joch zu beugen und den Stand des stehenden Heeres mit 800,000 Mann auf weitere 10 Jahre zu bewilligen; wenn wir weiter wissen, dass der Friedensstand bei vollkommener äußerer Ruhe 248,000 Mann betrügt, da sollte man es wirklich unglaublich finden, dass sich nicht die paar Mann finden sollten, die nothwendig sind, uni unsere Landes-Zwaugsarbeitsanstalt mit Wachposten zu versehen, dass es vielmehr der Landesvertretung vorbehalten bleibe, für die öffentliche Sicherheit Sorge zu tragen. Ist die Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Krain bestiinmt zum Wohle des Landes Krain allein? Nur insofern, als sie überhaupt für die öffentliche Sicherheit sorgt. Sie enthält geineingefährliche Individuen auch von anderen Provinzen, und zwar, um damit der öffentlichen Sicherheit, und nur dieser allein zu dienen. Das Land unterhält die Anstalt unter der Voraussetzung, dass an das Land keine größern Anforderungen gestellt tverden, als zu jener Zeit, tote diese Anstalt in seine Verwaltung übernommen worden ist, wo die Wachen vom Militär anstandslos bewilliget wurden. Ich will nichts sagen, wenn außerordentliche Fälle eintreten, wie im vorigen Jahre, als die Rinderpest aus-gebrochen ist und das Militär nothwendig zur Bewachung der verschiedenen Cordons verwendet werden musste. In einem solchen Falle mag man uns immerhin sagen: behelft euch in anderer Weise, wir brauchen das Militär; aber wenn diese Umstände vorbei sind und wieder geregelte Zustände herrschen, zu sagen: wir geben kein Militär, außer ihr bezahlt es, das halte ich für einen Zustand, der jedem widerstreben muss. (Pohvala — Beifall.) Ich bitte Sie, meine Herreil, ivelchen Eindruck soll das machen, wenn der Latidmann in Kraiit, der doch schwer genug seine Steuern zahlt und der recht gut weiß, welch' bedeutende Theilsumme dieser Steuer zum Unterhalte des Militärs verwendet wird, wenn also der Landmann hören muss, dass wir für diese paar Mann, die wir zur Bewachung der Landes-Zwangsarbeitsanstalt bratichen, extra zahlen müssten, und zwar eine solche Unsumme zahlen müssten, welche im Verhältnis mit dem, was die Civilwache kosten würde, gar nicht zu vergleichen ist. Meine Herren! Ich sann mich nicht entschließen, so ohneweiters den Anträgen des Finanzausschusses beizustimmen. Ich kann es nicht über nlich bringen, ohne den Antrag zu stellen, dass noch ein Versuch gemacht werden soll, es der Militärbehörde zum Bewusstsein unb in Erinnerung zn bringen, dass die Steuerträger glaubeit, ein Recht zu haben, für die bedeutendeii Summen, welche sie auf die Militärmacht verwenden, wenigstens ein paar Mann zu diesem Zwecke, welcher der allgemeinen Sicherheit zu dienen hat, zur Verfüguiig zu haben. Dahin abzielend, werde ich mir erlauben, in der Specialdebatte einige Anträge zu stellen, und samt nicht umhin, sie schon jetzt der Annahme des hohen Hauses zu empfehlen. VI. seja deželnega zbora kranjskega dne 28. junija 1880. VI. Sitzung des krainischen Landtnges am 26. Juni 1880. 89 Abgeordneter Graf Thuen: Es ist tief zu bedauern, dass das Militärärar nur gegen Entlohnung die äußere Bewachung des Zwangsarbeitshauses versehen will. So viel mir erinnerlich ist aus dem Dienstreglement für das k. k. Heer, ist die bewaffnete Macht berufen, die Sicherheit des Staates nach Innen und Außen zu schützen, zu wahren und zu verfechten. Ich glaube, dass einen Theil dieser Aufgabe die Kriegsmacht dann erfüllt, wenn sie Orte, wo der Abschaun: der Menschheit verwahrt wird, bewacht und sichert. Wehe uns, wenn diese gemeinschädlichen Individuen sich losmachen; welches Unheil können sie nicht nur im Lande Strain, sondern auch in den Nachbarländern anstellen; welche Serie von Verbrechen und Uebertretungen kann das zur Folge haben! Ich glaube, es wäre immerhin auf Beistellung der Militärwachc zu dringen, weil sie ein ganz anderes Ansehen, ein anderes Ponvoir genießt als die Civilwache. Dieses Pouvoir räumt ihr das Dienstreglement im zwölften Abschnitte ein. Die Entziehung der Militärwache möge weiterhin eine triftige Veranlassung sein, dass das hohe Haus anstreben werde, die Zwangsarbeitsanstalt wieder in Staatsregie zu übergeben. Ich befürworte wärmstens den Antrag des Herrn Vorredners. (Dobro -— Bravo.) Poslanec dr. Vošnjak: Gotovo nas je vse osupnila vest, da bo za naprej treba plačati za vojaško stražo v posilni delalnici. Vem, da v drugih deželah na Avstrijskem, Štajerskem nimajo vojaške straže pri posilnih delalnicah, ali tam je niso nikdar imeli, pri nas pa je bila vojaška straža od nekdaj in tudi takrat, ko je dežela prevzela ta zavod v svoje področje 1863. leta. Ta zavod se je tako rekoč s tem pogojem prevzel, da ostane vojaška straža in nihče ni takrat mislil, da bode treba za stražo kedaj 3500 gld. plačevati. To je bila toraj neka predpravica, ki smo jo imeli, v tem ko so drugod napravili te zavode še le pozneje, na Štajerskem še le pred nekimi leti, in tam, kakor tudi na Avstrijskem, ni bilo nikdar vojaške straže. Kake nasledke bode imela civilna straža, vidimo lahko v Gradcu, kjer je nastala revolta in so morali vojake poklicati na pomoč. Vsled tega se je štajerski deželni odbor obrnil do vlade in dosegel, da bode žandarmerijska postaja blizu delalnice. Imajo toraj tam vsaj nekako pomoč, pri nas pa bi ne imeli ne vojaške straže, ne žandarmerijske postaje in bi morali skrbeti za varnost cele hiše. To bo tem težavneje in nevarneje prihodnja leta, ko bomo imeli polno hišo te človeške sodrge, do 250 ljudi. Kaj nam pomagajo tu štirji civilni stražniki, izmed katerih bo morebiti eden na straži stal. Jaz sem toraj iz stališča javne varnosti za vojaško stražo. Ne vem, kakošne predloge bo stavil gospod baron Apfaltrern; jaz mislim staviti predlog, naj deželni zbor z vsemi pomočiti sili na to, da država posilne delalnice vzame zopet v svojo opravo. Enake predloge stavili so deželni zbori na Koroškem, na Gornj e-Avstrij skem in na Tirolskem, ta stvar je bila namreč 1875. in 1876. leta povsod na dnevnem redu. Ta čas je notranje ministerstvo v državnem zboru izreklo, da poizveduje o tej stvari, a potem je stavilo deželam take pogoje, da jih deželni zbori niso mogli sprejeti. Država je namreč zahtevala, da bi dežele tudi za naprej plačevale za posilne delalnice vse oskrbovalne stroške, to je kakih 35 kr. na dan za vsacega posi-ljenca, država bi dala le vodstvo, ravnatelja in druge uradnike. V sedanjih razmerah dežele ne morejo še večjih bremen nositi za javno varnost. Ako bi toraj gospod baron Apfaltrern ne stavil takega predloga, ga bom jaz stavil v špecijalnej debati. Poslanec dr. Zarnik: Jaz mislim, da smo v tej zadevi vsi, kar nas je članov tega zbora, enakega mnenja. Gospod baron Apfaltrern je dal v svojem govoru prav jedernat izraz mnenju cele hiše. Kakor se je stvar sedaj zasukala, bi morali po analogiji povsod, kjer kakega uradnika v javnosti rabimo, bodi si pri sodniji ali pri financah, ga za vsak službeni čin posebej plačevati. Ravno to namerava vlada s tem, kar se tiče straže v prisilni delalnici. Vlada je na krivem potu, ako primerja kranjsko prisilno delalnico z onimi na Štajarskem, Avstrijskem in Češkem, kajti tam so prisilne delalnice po 2 ali 3 ure oddaljene od mesta. Straža bi morala toraj daleč iti, predno pride na svoje mesto in to je vzrok, ki je gotovo uvaževanja vreden. Tam pravi vlada: jaz ne morem cele kompanije ven iz mesta pošiljati, več ur ali milj daleč, ali celo pri delalnicah štacijonirati. Pri nas pa je delalnica v mestu, spada v pomerij. Kakor hodijo vojaki na grad na stražo, ravno tako ali prav za prav še veliko ložje'gredo tudi v delalnico. Na grad morajo iti vkreber, na poti v delalnico pa se sprehajajo za Ljubljanico po letu prav po prijetnem potu, in tudi po zimi je vedno dobra pot, ker jo posiljene! čistijo. Meni se zdi, da je to od strani visocega vojaškega erara sama nagajivost. Ta naredba se mi je zdela tako abotna, da takrat, ko sem prvikrat bral o njej, nisem mogel verjeti, da bi bila istinita. Jaz se toraj ob enem obračam na slavno deželno vlado, da bi poročala centralni vladi mnenje zastopa kranjske dežele in mnenje cele dežele. Skladam se pa s predlogom gospoda dr. Schafferja glede provizorija, ker nekaj moramo storiti, da se nam necega dne ali neko noč ne primeri nesreča, ki bi vtegnila zadeti ljubljansko mesto in tudi v nevarnost spraviti celo deželo. Kandespräsldent Andreas Winkler: Ich werde mir erlauben, Einiges über die vorgebrachten Aeußerungen zn bemerken. Ich kann nur com statieren, dass die Verhandlungen bezüglich der Uebernahme der Zwangsarbeitshäuser in die ärarische Administration noch nicht definitiv zum Abschlüsse gebracht worden sind. Es ist bisher eine Einigung zwischen den Landesausschüssen und der Regierung bezüglich der Bedingungen, unter welchen die Uebernahme stattzufinden hätte, nicht erzielt worden. Von Seite der verschiedenen Landesvertretnngen sind verschiedene Anträge gestellt worden, aber ein einheitliches Vorgehen war bisher nicht zu erreichen. Ich werde mir angelegen sein lassen, wenn die Angelegenheit wieder in Ver- Handlung genommen wird, die Verhältnisse genau zu studieren, eventuell den geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen und sie hohenorts zu unterstützen. (Dobro — Bravo.) Heute möchte ich aber angesichts der kategorischen Erklärung der Militärverwaltung, dass die Landesvertretung die Kosten der Ueberwachung des Zwangsarbeitshauses übernehmen müsse, bitten, dass diese Post in dem Voranschläge stehen bleibe, wie sie von Seite des verehrten Finanzausschusses eingestellt worden ist. Wird es gelingen, zwischen dem Aerare und der Landesvertretung eine Einigung zu erzielen, dann wird nächstes Jahr diese Post von selbst entfallen. Ich habe bisher nicht theilgenvmmen an den Verhandlungen, die diesbezüglich gepflogen worden sind, ich hatte auch nicht Gelegenheit, die Wünsche des Landes näher kennen zu lernen, und behalte mir vor, gerne bereit für das Land in dieser Angelegenheit etwas zu thun, den geäußerten Wünschen bei sich ergebender Gelegenheit nach Thunlichkeit entgegenzukommen. (Pohvala — Beifall.) Damit sich aber nicht eine Lücke ergebe, erlaube ich mir zu ersuchen, diese Post, wenn auch nur provisorisch, im Voranschläge zu belassen. Kandeshauptmann: Ich möchte das hohe Haus aufmerksam machen, sich bei Stellung der Anträge gegenwärtig zu halten, dass der hohe Landtag eben zuvor in Erledigung des die Zwangsarbeitsanstalt behandelnden Theiles des Rechenschaftsberichtes § 8 den Antrag angenommen, beziehungsweise den Landesausschuss beauftragt hat, im geeigneten Zeitpunkte die Verhandlungen mit der Staatsverwaltung zur Uebergabe des Zwangsarbeitshauses an dieselbe wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort in der Generaldebatte. Berichterstatter Dr. Ritter v. Saviuschegg: Nachdem ich die Ehre habe, als Berichterstatter des Finanzausschusses zu fungieren, so liegt mir ob, die Anträge des Finanzausschusses festzuhalten, beziehungsweise den Standpunkt klarzulegen, von welchem der Finanzausschuss seine Anträge gestellt hat. Gewiss ist es, dass die Anwesenheit einer Militärwache in der Anstalt von Vortheil wäre und weit eher geeignet erscheint, jede Störung der Ruhe und Ordnung hintanzuhalten, als die Anwesenheit einer Civilwache. Der moralische Eindruck auf die Zwäng-linge ist bei Anwesenheit der Militärwache im Hause ein so gewaltiger, dass es wünschenswert erscheint, wenn mit allen zugebote stehenden Mitteln dahin gewirkt wird, dass die Militärwache in der Anstalt belassen werde. Es scheint jedoch, dass das hohe Reichskriegsministerium nicht nur der hierländigen Anstalt, sondern allen gleichen Anstalten in den übrigen Ländern gegenüber eine Stellung einnimmt, welche weder durch die bisher bestandene Uebung, die Wache durch das Militär besorgen zu lassen, noch durch die Bedenken, welche gegen die Auflösung dieser Wache erhoben worden sind, alteriert wird. Es scheint eine Art principielle Entscheidung getroffen werden zu wollen. Das hohe k. k. Reichs-Kriegsministerium beruft sich auf die kaiserliche Entschließung vom 25. November 1853 und hat für sich den Punkt 522, I. Theil des Dienstreglements. Es wird ein Unterschied zwischen dem Landeseigenthum und dem Staatseigenthum gemacht, und die Kriegsverwaltung will nur das Staatseigeuthum be- wachen. Die kaiserliche Regierung unterstützt diesen Beschluss der Kriegsverwaltung, indem sie die Verpflichtung ablehnt, für die Sicherheit eine bleibende Vorsorge zu treffen, indem sie im gegebenen Falle meint, wenn die Regierung verpflichtet wäre, für die Sicherheit dieser Anstalten zu sorgen, daun müsste auch das Aufsichtspersonale von der Regierung aufgenommen und ans Staatskosten erhalten werden. Dieser Frage gegenüber musste der Landesausschuss die Frage erörtern, welcher Rechtstitel auf unentgeltliche Belastung oder Beistellung der Militärwache für die Anstalt bestehe, und der Landesausschuss hat mit anerkennenswerter Umständlichkeit alles hervorgehoben, was möglich war, für diesen Rechtstitel in die Wagschale zu legen. Allein diese Bemühungen hatten leider keinen Erfolg, und alle Versuche seitens des Landesausschnsses, die Kriegsverwaltung umzustimmen, sind gescheitert, wie die Herren dies aus der Vorlage 38 genau ersehen können. Unter diesen Umständen musste die Frage wohl schwerwiegend sein, ob das Land imstande wäre, die vom hohen Militärärar geforderte Vergütung für die Kosten der Militärwache pr. 3506 fl. zu tragen, oder ob es anderseits möglich wäre, mit geringeren Kosten eine Civilwache aufzustellen. Erwägt man, dass alljährlich ein großer Abgang aus dem Landesfonde gedeckt werden muss; bedenkt man, welche Lasten die Steuerträger überhaupt im Lande Krain zu tragen haben; bedenkt man ferner, wie sich das Land in einem fortwährenden wirtschaftlichen Rückschritte befindet, so muss man zum Entschlüsse kommen, dass die größte Sparsamkeit nothwendig ist. Was meine persönliche Ansicht anbelangt, so würde ich mir erlauben, dieselbe dahin auszusprechen, dass das hohe Haus der Ansicht des Herrn Baron Apfaltrern beipflichte ; bin jedoch nicht in der Lage, im Namen des Finanzausschusses eine weitere Ansicht ausznsprechen. Ich glaube jedoch, dass alle Mitglieder des Finanzausschusses der gleichen Ansicht sind, wie sie die Herren Abgeordneten Graf Thurn und Baron Apfaltrern ausgesprochen haben. Die Rücksicht auf die Sparsamkeit und die traurige finanzielle Lage des Landes, sowie die Weigerung der Kriegsverwaltung, die Militärwache weiterhin beizustellen, musste dem Finanzausschüsse die Pflicht auferlegen, den Beschluss dahin zu fassen, dass die weitere Bewachung des Zwangsarbeitshauses durch eine Civilwache zu besorgen wäre, welche gegen beliebige Kündigung aufgenommen und ohne Anspruch auf Gewährung einer Provision mit einem Betrage entlohnt wird, der die Summe von 1800 fl. nicht überschreiten soll. Nachdem diese Auslagen gedeckt werden müssen, glaubte der Finanzausschuss die Deckung darin finden zu können, dass er die Verpflegstaxe mit 4 kr. per Kopf zu erhöhen beantragt. Eine Armaturnachschaffung wäre jedenfalls nothwendig; die Civilmannschaft muss armiert werden. Es bestehen in der Anstalt schon Gewehre, die verwendet werden können, und daher glaubte der Finanzausschuss, dass mit ungefähr 200 fl. die Armatur eompletiert werden könnte, das wäre eine Ausgabe, die ein- für allemal den Fond treffen würde. Auch wäre es geboten, die innere Bewachung so streng als möglich durchzuführen, wie die Gitter abzusperren, die Gänge abzusperren und überhaupt eine strengere innere Bewachung einzuführen, als sie jetzt besteht, wo die Militärwache im Hause ist. Die strenge innere Bewachung würde wesentlich die äußere unterstützen. Uebrigens ist ein Zwängling noch kein Strästing, und in Correctionsanstalten kann von so strenger Bewachung überhaupt keine Rede sein, wie in Strafanstalten. Wenn auch die Hoffnung, dass das Land die Correctionsanstalt werde entbehren können, nur eine sehr geringe Aussicht auf Erfüllung hat, so ist diese Möglichkeit doch nicht ausgeschlossen, wenn die Bevölkerung in der Bildung stets vorwärts schreiten und den großen Cultur-aufgaben der Welt mit allen: Eifer und ohne Voreingenommenheit sich anschließen würde. So wie die Sache jetzt steht, muss für die äußere Bewachung gesorgt werden, und sollte die vom Finanzausschüsse beantragte Bewachung nicht genügen, so wird, glaube ich, der Landesausschuss im eigenen Wirkungskreise berechtiget sein, die Verhandlungen, welche jetzt mit der k. k. Regierung abzubrechen wären, wieder aufzunehmen. Dass diese Verhandlungen jederzeit, somit auch dann aufgenommen werden können, wenn die Aufstellung der Civilwache schon erfolgt ist, unterliegt keinem Zweifel. Jedenfalls würde die Civilwache für diesen Fall nur provisorisch sein. Ich bitte daher das hohe Haus, die Anträge des Finanzausschusses in der Fassung, wie sie vorliegen, anzunehmen. Kandeshauptmann: Wir schreiten nun zur Specialdebatte, u. z. zum ersten Ausschussantrage. Der Herr Abgeordete Baron Apfaltrern hat das Wort. Abgeordneter Karon Apfaltrern: Ich habe mir in Erwägung derjenigen Gründe, welche ich früher dem hohen Landtage gegenüber die Ehre hatte auszusprechen, gedacht, dass es doch der Wahrscheinlichkeit nicht entbehre, dass ein vorläufiger Schritt gegenüber der Militärbehörde zu einem Resultate führen könnte, welcher eine weitere Verfügung des hohen Landtages überflüssig erscheinen ließe. In der Erwägung weiters, dass es keinem Zweifel unterliegt, dass von Seite des Militärs die Bewachung beigestellt werden würde, wenn die Zwangsarbeitsanstalt in Staatsregie wäre; in der weiteren Erwägung, dass eben die Staatsregie für die Zwangsarbeitsanstalt im Principe von der k. k. Regierung anerkannt worden ist und in Bethätigung dieser Anschauung die Unterhandlungen mit dem Landtage wegen Ueberlassung der Zwaugsarbeits-anstalt in die Staatsregie eingeleitet worden sind; in Erwägung aller dieser Umstände habe ich geglaubt, den Anträgen des Finanzausschusses einen anderen Antrag vorauszuschicken, an welchen sich der Antrag des Finanzausschusses mit einer kleinen abändernden Einleitung, welche ich mir zu proponieren erlauben werde, anschließen würde. Demgemäß würde ich zum Beschlusse des hohen Hauses als ersten Antrag mir folgenden zu proponieren erlauben (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1.) Der Landesausschuss wird beauftragt, im Namen des Landtages im Wege der k. k. Regierung die Aufforderung an die competente Militärbehörde zu richten, dass die in den §§ 7 und 8 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 begründete Verbindlichkeit und Bestimmung des k. k. stehen- den Heeres, und in Ausnahmsfällen auch der Landwehr, zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern der Monarchie auch bezüglich des in eben diesem Interesse mit nahmhaften Kosten des Landes unterhaltenen Zwangsarbeitshauses zu Laibach erfüllt werde, ohne dass vom Lande außer seinem im Wege ohnedies drückender Steuern zur Leistung gelangenden Beitrage für die allgemeinen Staatszwecke, und somit auch des Heeresaufwandes, noch eine abgesonderte Bezahlung der Militär-Bewachungsmannschaft der Zwangsarbeitsanstalt in Anspruch genommen wird. (Dobro — Bravo.) Den Uebergang zum Antrage 1 des Finanzausschusses würde ich mir in folgender Weise zu beantragen erlauben (bere — liest): Für den Fall, dass wider Vermuthen dieser Aufforderung keine Folge gegeben und auf besagter Bezahlung verharrt werden sollte, hat der Landesausschuss unter Verwahrung eines hieraus erwachsenden Präjudices vorläufig und bis zur Austragung der Angelegenheit vor der com-petenten Behörde von der äußeren Bewachung der Zwangsarbeitsanstalt durch das k. k. Militär Umgang zu nehmen und an deren Stelle eine Civilwache in der Weise treten zu lassen, dass die erforderliche Mannschaft nach dem strengen Bedarfe gegen beliebige Kündigung, ohne irgend einen Anspruch auf Gewährung einer Provision, aufgenommen wird und zur Entlohnung derselben vorläufig der jährliche Pauschalbetrag von 1800 fl. nicht überschritten werden darf. (Predloga se podpirata — Die Anträge werden unterstützt.) Abgeordneter Dr. Schaffer: Aus dem eben verlesenen Antrage des Herrn Baron Apfaltrern ersehe ich, dass sein Antrag der Tendenz nach vollkommen übereinstimmt mit meinem vorher gestellten Antrage, nur geht er etwas weiter und ist etwas entschiedener; das behagt mir jedoch vollkommen, und ich ziehe meinen Antrag deshalb zugunsten des Antrages des Herrn Baron Apfaltrern zurück und hoffe, dass der letztere Antrag dann einstimmig angenommen wird, was für den Landesausschuss einen Anlass geben soll, die Angelegenheit mit so größerem Nachdrucke zu vertreten. Nachdem ich schon beim Worte bin, so möchte ich mir noch eine Bemerkung inbetreff der Art und Weise zu machen erlauben, wie die Militärverwaltung ihre Weigerung, die Militärwache in der Landes-Zwangsarbeitsanstalt beizustellen, dem Landesausschusse gegenüber motiviert hat. Es wird da, wie bereits von: Herrn Berichterstatter bemerkt worden ist, mit Berufung auf die Allerh. Entschließung vom Jahre 1853 das Staatseigenthum hervorgehoben und dem Landeseigenthum entgegengestellt. Ich lasse ganz ununtersucht, ob nicht durch das Wehrgesetz eine Alteration in diesen: Punkte eingetreten ist; abgesehen davon, scheint mir jedoch der Umstand, dass diese Bezeichnung »Staatseigenthum« aus dem Jahre 1853, also aus einer Zeit datiert, wo die Landes-Zwangsarbeitsanstalt eine Staatsanstalt war, mit zwingender Analogie darauf zu deuten, dass die Pflicht des Militärs _ zur Bewachung dermalen auch auf die Landes-Zwangsarbeitsanstalt angewendet werden müsse. Die Landes-Zwangsarbeitsanstalt ist zwar seither Landeseigenthun: geworden, aber sie ist öffentliches Gut geblieben und fällt als solches sicherlich in den Bereich, wo nach der mehrerwähnten Allerh. Entschließung eine Militärbewachung einzutreten hat. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter hat nun das Schlusswort zum Antrage 1 sammt Zusatzanträgen. Berichterstatter Dr. Ritter v. Kavinschegg: Der Antrag des Herrn Baron Apfaltrern alteriert das Wesen der Anträge des Finanzausschusses nicht. Ich bin zwar nicht berechtigt, im Namen des Finanzausschusses für die Antrüge des Herrn Baron Apfaltrern zu sprechen, allein für meine Person würde ich mich denselben accomo-dieren und glaube, dass auch die Mitglieder des Finanzausschusses dafür stimmen können. Landeshauptmann: Wir gelangen nun zur Abstimmung. Zuerst kommt der erste, sodann der zweite Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern, und sollten diese fallen, der erste Antrag des Finanzausschusses, wie er vorliegt, zur Abstimmung. (Prvi in drugi predlog gosp. barona Apfaltrerna obveljata — Der erste und zweite Antrag des Herrn Baron Apfaltrern werden angenommen.) Es entfällt sonach die Abstimmung über den ersten Ausschussantrag, und wir kommen zum zweiten Ausschussantrage, resp. jetzt Antrag 3. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) Zum dritten Ausschussantrage, resp. jetzt Antrag 4, hat der Herr Abgeordnete Baron Apfaltrern das Wort. Abgeordneter Baron Apfaltrern: Mein Antrag ist nur ein Zusatzantrag, welcher die Aufgabe hat, gegenüber den andern Ländern, welche durch die Erhöhung der Taxe getroffen werden sollen, gewissermaßen zum Ausdrucke zu bringen, dass diese Erhöhung für solange und dann einzutreten hat, wenn das Land mit den Kosten für die äußere Bewachung wider Vermuthen aufzukommen hätte. Mein Antrag geht also dahin, dass in den Antrag 3 des Finanzausschusses, resp. jetzt Antrag 4, nach den Worten »Mehrkosten wird- die Worte eingeschaltet werden »für die Dauer dieses provisorischen Zustandes-. (Podpira se — Wird unterstützt — Odsekov predlog obvelja s pristavkom gosp. barona Apfaltrerna — Der Ausschussantrag wird mitsammt dem Zusatzantrage des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern angenommen.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum Punkte 4 der Ausschussanträge sammt Nr. 5. Abgeordneter Freiherr v. Apfaltrern: Mit Rücksicht auf den Beschluss, welchen das hohe Haus infolge meines ersten Antrages gefasst hat, erscheint mir wenigstens der vierte Antrag des Finanzausschusses als obsolet, und ich erlaube mir, denselben in einer andern Weise zu stellen. Es ist nämlich das, was der Finanzausschuss am Schlüsse beantragt, -das Ansuchen wegen unentgeltlicher Belafsung der Militärwache bis dahin zu stellen«, durch meinen ersten Antrag, in welchem der Landesausschuss den Auftrag erhält, an die Militärbehörden sich zu wenden und die Sache noch einmal zur Besprechung zu bringen, überflüssig geworden. Dadurch ist auch die sofortige Activ!erung der Civilwache überflüssig geworden. Ich möchte vielmehr an die Stelle des vierten Ausschussantrages folgenden Antrag mir zu stellen erlauben (bere — liest): Der Landesausschuss wird ermächtigt, alle Mittel anzuwenden, welche er für geeignet erachtet, um die Ansprüche des Landes im Sinne des eben gefassteil Beschlusses zur Geltung zu bringen. Ich habe bei Stellung dieses Antrages auf das mir freundlich zur Verfügung gestellte Staatsgrundgesetz über die Einsetzung des Reichsgerichtes Rücksicht genommen, welches Gesetz int Artikel 111 alle Ansprüche einzelner im Reichsrathe vertretener Königreiche und Länder gegenüber der Gesammtheit dann vor das Reichsgericht weiset, wenn diese Ansprüche im gewöhnlichen Rechtswege nicht durchführbar sind. Dass dies ein Fall ist, der im gewöhnlichen Rechtswege nicht durchführbar ist, das ist mir vollkommen klar, nicht minder klar ist es mir, dass wir ebenso gut, wie wir gegenüber der Finanzverwaltung klagend aufgetreten sind, damit sie als verpflichtet erklärt werde, unsere Umlagen gleichzeitig mit den landesfürstl. Stenern einzuheben, auch hier klagen können, auf dass das Militär seine Schuldigkeit thue, welche ihm die §§ 7 und 8 des Wehrgesetzes und der Charakter des Institutes, um welches es sich gegenwärtig handelt, auferlegen. Ich glaube, wir hätten vollkommen Grund dazu. Vielleicht kommt es nicht dazu und ich wünsche es auch. Ich bin vollkommen überzeugt, dass diese Verfügung sowohl dem niederösterreichischen als auch dem steierischen Landesausschusse, als auch uns gegenüber ein Vorgang ist, welcher an Allerh. Stelle gar nicht ge-billiget wird; denn ebenso gut an derselben die sonstigen Vorrechte des Militärs vollkommen gewahrt werden, ebenso habe ich noch immer die Wahrnehmung gemacht, dass auf die Erfüllung der ihm obliegenden Verbindlichkeiten auf das genaueste gesehen wird. Sehr häufig findet: es die Militär-Verwaltungsbehörden unbequem, dem Civile etwas zuliebe zu thun, und sie glauben, es sei ein Freundschaftsdienst, welchen sie erweisen, wenn sie die Militärbewachung unserer Landes-Zwangsarbeitsanstalt zutheil werden lassen, während ich glaube bewiesen zu haben, dass das nichts anderes ist, als Pflicht und Schuldigkeit des Militärs, und zwar nicht dem Lande, sondern dem Zwecke gegenüber, dem die Zwangsarbeitsanstalt dient. Um den Laudesausschuss in die Lage zu setzen, diejenigen Schritte — und sei es bis zum extremsten, — die zum Ziele zu führen geeignet sind, unternehmen zu können, habe ich den Antrag gestellt, den ich mir vorhin zu lesen erlaubt habe und den ich nun der Annahme des hohen Hauses empfehle. (Podpira se — Wird unterstützt.) Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich möchte mir erlauben, nur ein paar Worte diesem Antrage beizufügen. Ich glaube, dass die Sache mit diesem Antrage dahin gekommen ist, wohin sie eigentlich geleitet werden muss. Die Verwahrungen und Bitten, welche in dem ersten Antrage des Herrn Baron Apfaltrern enthalten sind, sind sehr zweckentsprechend, allein mau kann sich keiner Täuschung hingeben, dass, wenn eine bestimmte Ansicht bei den Militär-Verwaltungsbehörden besteht und dieselben durch die bisherigen Verhandlungen des Landesausschusses und der Regierung nicht beseitigt wurden, sie auch nicht infolge einer, wenn auch noch so energischen Resolution des hohen Landtages beseitigt werden dürfte. Da ist es nothwendig, sich auf den Standpunkt des Gesetzes zu stellen und * von diesem Standpunkte das Recht des Landes zu wahren. Das Betreten dieses Weges ist ja in so vielen Fällen jetzt nothwendig, da die neue Gesetzgebung die Grenzen zwischen den Rechten und Pflichten des Staates einerseits und der Länder andererseits nicht genau gezogen hat und mehrfache Lücken offen ließ, für welche die Institution des Reichsgerichtes sehr zweckmäßig besteht. Ich erlaube mir das hohe Haus darauf aufmerksam zu machen, mit welcher Entschiedenheit die Finanzverwaltung cs als nicht in ihrem Berufe gelegen bezeichnet hat, die Umlagen auf die Steuern für die Schulerfordernisfe einzuheben. Es sind lange Correspondenzen gewechselt worden zwischen dem Landesausschusse und den Finanzbehörden, deren Resultat immer die Ablehnung unserer Ansprüche war. Infolge dessen ist der Landesausschuss an das Reichsgericht herangetreten, und wenn in diesem Punkte auch die definitive Entscheidung nicht gefällt wurde, so ist dies dadurch veranlasst worden, dass die Finanzverwaltung das, was das Land begehrt, factisch zu erfüllen begonnen hat, so dass die Nothwendigkeit, ein Enderkenntnis zu schöpfen, nicht mehr vorhanden war, allein die Ansicht des Reichsgerichtes in der Sache war doch klar dahin zu ersehen, dass das Reichsgericht dem Lande rechtgegeben und die Finanzverwaltung zur Einhebung der Steuerumlagen verpflichtet hätte. Mit der gleichen entschiedenen Weigerung tritt uns das Aerar hier entgegen, und es ist möglich, dass es auch im vorliegenden Falle vor dem Erkenntnis nachgibt. Es ist mir ohnehin aufgefallen, dass das Generalcommando in seiner Ablehnung, dem Ansprüche des Landesausschusfes nachzukommen, auf den Erlass vom 25. November 1853 und auf Punkt 522 des Dienstreglements sich berufen hat. Ich glaube, dass hier in erster Linie vom gesetzlichen Standpunkte zu entscheiden sein wird, inwieweit dieser Erlass durch das Wehrgesetz eine Aenderung erlitt, und dass im Falle eines Zweifels, wenn die Militärbehörde auf ihrer Ansicht beharren sollte, nur das Reichsgericht berufen wäre, darüber schlüssig zu werden. Das Wehrgesetz sagt, es ist die Militärmacht zur Erhaltung der inneren Ordnung berufen; hier wird zu entscheiden sein, ob die Bewachung der Zwangsarbeitsanstalt zur Erhaltung der innern Ordnung gehöre. Ich glaube, dass dies vorzüglich der Fall ist. Bekanntlich wird die innere Ordnung in der Regel gar nicht gestört. Von diesem Standpunkte aus hätte das Militär gar nichts zu thun. In größeren Städten und Gemeinden besorgt ohnehin die Gemeinde die Erhaltung der inneren Ordnung und das Militär findet hier nur in den äußersten Fällen die Verwendung. Letzteres aber ist vorzüglich bei den Zwangsarbeitsanstalten der Fall. Wenn dort eine Revolte ausbricht, so ist die Ordnung gewiss gestört, und niemand wird behaupten, dass der Beruf der Militärmacht nicht auch ein vorbeugender sein soll, wie es in diesem Falle nothwendig wäre. Es sind also gesetzliche Fragen zu lösen, worunter schließlich auch diejenige, ob die Ansicht der Militärverwaltung, dass sie berechtigt sei, die Mannschaft gegen Entgelt dem Lande zu vermieten, überhaupt begründet ist und ob der Tarif ein angemessener ist. Weder das Wehrgesetz noch die Instruction dazu enthält eine Be- stimmung darüber, dass die Militärverwaltung, besondere Fälle abgesehen, wie bei Cordonaufstellungen über Ersuchen irgend einer Landschaft, gegen Bezahlung ihre Organe vermieten kann. Es wird sehr interessant sein, über diese Frage und über die Höhe des Tarifs, welchen ich schon als die höchste Fructificierung der Wehrkraft bezeichnen möchte, die Ansicht des Reichsgerichtes zu hören. Eigenthümlich ist es, dass in der nämlichen Landtagssession, in welcher eine, Vorlage eingebracht wird, laut der das Land die Militär-Einquartierungslast auf sich nehmen soll, dem Lande auch noch angesonnen wird, darüber zu entscheiden, ob es für die Benützung der Wehrkraft noch separate Beiträge leisten soll. Ich glaube, dass auch dieser Umstand darauf hinweist, dass das Land, welches selbst für die Erhaltung der Militärmannnschaft sorgt, einen Anspruch darauf hat, dieselbe auch zu benützen. Ich bin daher vollkommen befriedigt, sowohl durch die frühern Anträge des Herrn Abgeordneten Baron Apfal-trern, als auch durch den letzten, der die Stelle des vierten Ausschussantrages vertreten soll, und ich befürworte diesen letzten Antrag auf das wärmste. Landeshauptmann: Ich muss bedauern, dass ein Wort gefallen ist, welches besser unterblieben wäre. Ich glaube, dass von einer höchsten Fructificierung der Militärmacht nicht die Rede sein kann. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Dr. Ritter v. Savin sch egg: Ich glaube, dass dieser Antrag nur eine Folge der früher beschlossenen Anträge ist und dass er die Directive für den Landesausschuss enthält, welcher sohin an der Hand des Gesetzes erwägen wird, welche gesetzlichen Schritte einzuleiten sind, um die Angelegenheit zu einem gedeihlichen Abschlüsse zu bringen. Ich accomodiere mich daher diesem Antrage. (Predlog g. poslanca barona Apfaltrerna obvelja, in potem se potrdi ves predmet v tretjem branji — Der Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern wird angenommen und sodann der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmigt.) 6.) Poročilo finančnega odseka o proračunu zaklada prisilne delalnice: a) za leto 1880 (priloga št. 65); b) za leto 1881 (priloga št. 66). 6.) Seridif des finaiijjausftfiulfcs ülier den Voranschlag des Smuiigsarßcitsliansfondes: a) fur das Infix 1880 (Beilage Nr. 65); b) für das Safir 1881 (Beilage Nr. 66). Berichterstatter Dr. Ritter v. Savinschegg: Ich ersuche das hohe Haus, mir zu gestatten, dass ich nur die Ausschussanträge vorlese. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Ausschussanträge lauten (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. ) Der Voranschlag des Zwangsarbeitshausfondes pro 1880 wird mit dem Gesammterforder- nisse per.................................. 50,083 fl. und mit der Gesammtbedeckung per .... 36,343 » somit mit einem Abgänge per................ 13,740 fl. genehmigt. 2. ) Der Abgang per 13,740 fl. ist aus dem Landes-fonde zu decken. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich). Da in der Generaldebatte niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Specialdebatte. (Točka I: plače in petletne doklade, do točke V, 2, a: plače 5. pomočnim paznikom, obveljajo brez razgovora po nasvetu finančnega odseka — Die Positionen I: Gehalte und Quinquen-nalzulagen, bis V, 2, a: Löhnungen für 5 Aushilfsaufseher, werden ohne Debatte nach den Anträgen des Finanzausschusses angenommen.) Zur Position V, 2, b: betreffend die äußere Bewachung, hat der Herr Dr. Schaffer das Wort. Abgeordneter Dr. Schaffer: Mit Rücksicht auf die vorhin angenommenen Anträge des Herrn Baron Apfaltrern stelle ich den Antrag, in diesem Absätze vor »Civilwache« das Wort »provisorisch« einzustellen. (Podpira se in obvelja točka V, 2, b z dostavkom g. dr. Schafferja — Wird unterstützt und sohin Punkt V, 2, b mit dem Zusatzantrage des Herrn Dr. Schaffer genehmiget. — Vse naslednje točke priloge 65 in drugi odsekovi predlog obveljajo potem brez razgovora — Alle folgenden Positionen der Beilage 65 sowie der zweite Ausschussantrag werden ohne Debatte genehmiget.) Landeshauptmann: Ich ersuche nun um Vortrag des Voranschlages pro 1881, Beilage 66. Berichterstatter Dr. Ritter v. Savinschegg (bere — liest): Der Finanzausschuss beantragt daher: 1.) Der Voranschlag des Zwangsarbeitshausfondes pro 1881 wird mit dem Gesammterforder- nifse per................................. 51,608 fl. und mit der Gesammtbedeckung per.......... 38,425 » somit mit einem Abgänge per...............13,183 fl. genehmigt. 2.) Der Abgang per 13,183 fl. ist aus dem Landes-fonde zu decken. (V generalnej in špecijalnej debati se nihče ne oglasi, in obvelja ves predmet z odsekovima predlogoma po prilogi 66 — In der General- und Specialdebatte meldet sich niemand zum Wort, und wird der ganze Gegenstand sammt den Ausschussanträgen nach der Beilage 66 genehmiget). 7.) Poročilo finančnega odseka o proračunu deželne vino- in sadjerejske šole na Slapu: a) za leto 1880 (priloga št. 69); b) za leto 1881 (priloga št. 70). 7.) Ikutfit des FmanMsschliffi!.? über den iocanjdUag für (sic Lamlrs-Obst- ums 3iH)cinßaufcfiuCe in Stap: a) für das lasu 1880 (Beilage Nr. 69); b) für das lasu 1881 (Beilage Nr. 70). Berichterstatter Dr. Ritter v. Gutmannsthal: Mit Gestattung des hohen Hauses werde ich nur die Ausschussanträge zur Verlesung bringen (bere — liest) : Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag der Slaper Landes-Obst- und Weinbauschule für 1880 wird mit dem Gesammterfordernisse von 6323 fl. 24 kr., mit der Bedeckungssumme von 3965 fl. und mit dem aus dem Landesfonde zu bedeckenden Abgänge von 2358 fl. 24 kr. genehmiget, — wobei zugleich bemerkt wird, dass durch diese Genehmigung das an den hohen Landtag gerichtete Gesuch des Weiugärtners der Slaper Schule, Josef Urbančič, vom 8. Juni 1880 um Erhöhung feiner Bezüge Erledigung findet. (V generalnej in špecijalnej debati se nihče ne oglasi, in obvelja ves predmet po prilogi 69 oziroma po prilogi 15, podprilogi D — In der General- und Specialdebatte meldet sich niemand zum Wort, und wird der ganze Gegenstand nach der Beilage 69 resp. Beilage 15, Subbeilage D, genehmiget.) Landeshauptmann: Ich ersuche um Vortrag des Voranschlages pro 1881, Beilage 70. Berichterstatter Dr. Ritter v. Gutmannsthal (bere — liest) : Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag der Slaper Landes-Obst- und Weinbauschule für 1881 wird mit dem Gesammterfordernisse von 6212 fl. 79 kr. und mit der Bedeckungssumme von 4785 fl. und mit dem schließlichen, aus dem Landesfonde zu bedeckenden Abgänge von 1427 fl. 79 kr. genehmigt. (Obvelja brez razgovora po prilogi 70 oziroma po prilogi 24, podprilogi D — Wird ohne Debatte nach der Beilage 70 resp. Beilage 24, Subbeilage D, genehmiget.) 8.) Poročilo finančnega odseka o proračunu normalno-šolskega zaklada za leto 1881 (Priloga št. 62). 8.) Jkritfif ites fuiaiijatislifuifcs üGet itas Mrmal- srfia[font[s=|)m[iiniiiai;c pro 1881 (Beilage Nr. 62). Berichterstatter Dr. v. Schrey: Ich bitte zu gestatten, dass ich nur die Ausschussanträge vorlese. (Pritrduje se — Zustimmung.) Die Anträge lauten (bere — liest): Der Finanzausschuss stellt demnach folgende Anträge: 1. ) Der hohe Landtag wolle dem Normalschulfonds- Voranschlage für das Jahr 1881 (Landesausschussvorlage Nr. 21) in dem Erfordernisse mit . 199,311 fl. — kr. in der Bedeckung mit...............15,551 » 72yg » sonach mit dem Abgänge von . . . 183,759 fl. 27 72 kr. seine Zustimmnng geben. 2. ) Die Deckung dieses Abganges int vollen Betrage per 183,759 fl. 27 % kr. habe durch eine Normalschulfonds-Landesumlage auf die dem Zuschlage bei dem Landes- und Grundentlastungsfonde unterliegenden directen Steuern, mit Ausnahme jener des Stadtbezirkes Laibach, zu erfolgen, über deren Procentsatz sich die Beschlussfassung verbehalten wird. 2. ) Primanjkljej v celem znesku 183,759 goldinarjev 27 72 kr. naj se pokrije z deželnimi dokladami za nor-malno-šolski zaklad od neposrednjih davkov, od katerih se tudi doklade za deželni in zemljiščno-odvezni zaklad pobirajo, izvzemši one davke mestnega okraja ljubljanskega, in njih odstotki se bodo pozneje sklenili. 3. ) In den Subrubriken 1, 2, 3, 4 der Ausgabsrubrik II wird dem k. k. Landesschulrathe das Revirement einverständlich mit dem Landesausschusse gestattet. 4. ) Der Landesausschuss werde beauftragt, bei Verwendung des in der Rubrik II, b für Remunerationen der Religionslehrer präliminierten Credites per 735 fl. und 700 fl. in Gemäßheit des Landtagsbeschlusfes vom 21. Juni 1880 vorzugehen. (V generalnej in špecijalnej debati se nihče ne oglasi, in obvelja ves predmet po prilogi 62 oziroma 21 s predlogi finančnega odseka v drugem in tretjem branji — In der General- und Specialdebatte meldet sich niemand zum Wort, und wird der ganze Gegenstand nach der Beilage 62 resp. Beilage 21 sammt den Anträgen des Finanzausschusses in zweiter und dritter Lesung genehmiget.) Landeshauptmann: Es ist hier noch eine einschlägige Petition zu erledigen. Berichterstatter Dr. v. Schrey: Der slovenische Lehrerverein hat eine Petition überreicht, worin er gebeten hat, es möge der hohe Landtag eine Bestimmung dahin treffen, dass den Volksschullehrern Gehaltsvorschüsse ertheilt werden, und er möge für das kommende Jahr einen Betrag als Erfordernis einstellen, aus welchem die Vorschüsse ertheilt werden. Nachdem es sich hier um eine Präliminierung pro 1881 handelt, so ist es nothwendig, dass das hohe Haus darüber schlüssig werde. Der Finanzausschuss hat dieses Ansuchen einer reiflichen Erwägung unterzogen, ist jedoch zum Schlüsse gelangt, dass es vorläufig nicht möglich sei, durch einen meritorischeu Beschluss die Petition zu erledigen. Das krainische Volksschulgesetz enthält über die Ertheilung von Vorschüssen an Volksschullehrer keine Bestimmung, und weil die für die Staatsbeamten bestehenden Bestimmungen auch nicht ohne weiters auf die Volksschullehrer angewendet werden können, so könnte eine Bestimmung, dass solche Vorschüsse zulässig sind, nur im Wege einer Novelle zum Landesschulgesetze oder im Wege administrativer Verhandlungen mit dem Landesschulrathe erlassen werden. Bei der Frage der Zweckmäßigkeit einer solchen Verfügung kommen die Gründe der Petition im allgemeinen zu erörtern. Dieselben sind solche, wie sie sich aus der Natur der Sache von selbst ergeben. Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass die Lehrer mit Rücksicht auf ihren nicht hohen Gehalt in momentanen Geldverlegenheiten mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wenn es sich um die Abhilfe handelt, und dass sie möglicherweise in Wucherhände gerathen können, dass es also wünschenswert wäre, dass sie auch jenes Beneficiums theilhaftig werden, welches die Staats- und Landesbeamten genießen, dass ihnen auf ihren Gehalt unverzinsliche Vorschüsse gewährt werden. Das sind im allgemeinen die Gründe der Petition. Der Finanzausschuss verkannte nicht, dass es Fälle geben könne, in denen es wünschenswert wäre, den einzelnen Lehrern auszuhelfen, wo die Aushilfe aus den präliminierten Rubriken nicht ertheilt werden könnte; allein es sprechen gegen die gewährende Erledigung dieser Bitte, insoweit sie ohneweiters durch den hohen Landtag erfolgen sollte, wichtige administrative und finanzielle Rücksichten. In administrativer Beziehung ist zu bemerken, dass bei der großen Anzahl von 360 Volksschullehreren die Vorschreibung , die Verbuchung, die Evidenzhaltung der Vorschüsse mit einem um so größeren Zeit- und Müheaufwande verbunden wäre, als diese Evidenzhaltung nicht nur von der Landesbuchhältung, sondern auch vom k. k. Landesschulrathe geführt wird, also eine doppelte Arbeit den Behörden anerwachsen würde. Die weitere Schwierigkeit, sofort schlüssig zu werden, ist die, dass es in erster Linie die Sache der disciplinaren Erwägung wäre, unter welchen Vorsichten Vorschüsse ertheilt werden könnten. Der Landesausschuss, wenn er diesen Gegenstand zu berathen hätte, müsste das Gutachten des Landesschulrathes einholen, welcher auch über die Gewährung der Vorschüsse zu entscheiden hat und welcher jene Kriterien und Voraussetzungen festzustellen haben wird, unter welchen Vorschüsse ertheilt werden können. In finanzieller Beziehung ist es nicht ohne Wesenheit für den Normalschulfond, ob diesem Begehren im Principe stattgegeben wird. Wenn die dermalige Lehreranzähl per 360 sich vor Augen gehalten und erwogen wird, dass von dem Beneficium der Gehaltsvorschüsse auf 3 Monate auch nur die Hälfte Gebrauch machen würde, so würde sich dadurch die Nothwendigkeit ergeben, für das Jahr 1881 einen Credit von 18,000 fl. in den Normalschulfond einzustellen, eine Summe, welche . eine 2proc. Umlage auf die directen Steuern repräsentiert, weil die Stadt Laibach bekanntlich an dieser Umlage nicht theilnimmt. Der Landtag müsste sich also entschließen, bei dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung eine Summe von 18,000 fl. zu kreditieren, welche zwar durch Rückzahlungen theilweise wieder gedeckt würde, welche jedoch momentan vorhanden sein müsste. Es würde also die Petition eine bedeutende Erhöhung des Aufwandes zur Folge haben. Würde man zwei- oder einmonatliche Gehaltsvorschüsse in Aussicht nehmen, so würde sich ein Erfordernisbetrag von 12,000 eventuell 8000 fl. ergeben, Ziffern, die bedeutend in die Wagschale fallen. Es ist übrigens nicht zu übersehen, dass sich die Lehrer infolge der bestehenden Gehalte doch nicht in einer so kümmerlichen Position befinden. Das Leben am Lande ist billig, die Lehrer genießen den Vortheil einer Naturalwohnung oder Quartiergeld-Emolumente und erfreuen sich in ihrer Eigenschaft als Organisten oder als Privatlehrer eines kleinen Nebenverdienstes. Man kann daher sagen, dass sie bei einer-ökonomischen Gebarung mit den ihnen zugebote stehenden Mitteln das Auslangen finden können. Im äußersten Falle gibt es endlich auch andere Mittel, wie z. B. der Beitritt zu einem Vorschussconsortium, aus dem sie Vorschüsse bekommen können. Allein dessenungeachtet glaubt der Finanzausschuss, dass die Sache der Erwägung würdig ist, ob die Durchführung dieses Wunsches in einer Weise möglich sei, dass weder administrative noch finanzielle Bedenken dagegen rege werden. Der Finanzausschuss stellt also den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition werde dem Landesausschusse mit dem Aufträge zugewiesen, im Einvernehmen mit dem k. k. Landes-schulrathe den Gegenstand zu erwägen und in der nächsten Session hierüber Bericht und Antrag gu erstatten. (Obvelja — Angenommen. Poslanec dr. Poklukar: Zdaj pride na vrsto poročilo finančnega odseka precejšne važnosti, namreč en kos organizacije uradniških plač. Ura je že pozna in ker finančni odsek namerava iti danes na Studenec, da more sklepati, ali se bode še kaj nadalje zidalo, predlagam toraj, da se predmet odstavi od današnjega dnevnega reda in da pride ob enem v obravnavo s poročilom o plačali deželnih uradnikov. Sedaj pa naj bi se poročalo o peticijah. (Podpira se — Wird unterstützt). Landeshauptmann: Ich setze also die folgenden Gegenstände 9 und 10 von der heutigen Tagesordnung ab und ersuche die Herren Berichterstatter über Petitionen, Ihre Berichte vorzutragen. 11.) Ustna poročila o peticijah in med temi posebno nasveti finančnega odseka: a) k št. LVII. vložn. zapisnika deželno-zborničnega predsedstva za dovoljenje posojila 1200 gld. iz deželn. zaklada šolski občini v Šent Martinu pri Litiji za popravljanje šolske hiše; b) k št. LXIV, vložn. zapisnika deželno-zborničnega predsedstva za privoljenje posojila 2000 gld, iz deželn. zaklada šolski občini v Ratečah za poplačanje dolgov za zidanje šole. 11.) Sfiiuttidie Hcridite tisi er Petitionen, ins* Besondere iUiMipj des if inan jaus sesut |fcs: a) ad üamskfk LVII auf ©cm aiming eines Darlehens non 1200 jt. aus dein Landessonde sue Mulsiaureparafueeiii an die Sdiulgemeindc 81. Karlin si ei Listni; b) ad Lands.-Rr. LXIV auf Gewährung eines Darlehens jion 2000 jt. aus dein £andcsfondc für SdiulsiathSdmldcnfilgung an die Mut» gemeinde Ratfdiadi. Berichterstatter Br. Ritter v. Vestenech: Ich habe vor allem zu berichten über die Petition der Schulgemeinde Ratschach um Gewährung einer Subvention von 2000 st. aus dem Landesfonde und um eine weitere Frist zur Rückzahlung des bereits gewährten Darlehens. Die Schulgemeinde Ratschach hat zur Bedeckung der Schulbaukosten im Jahre 1878 die Bewilligung zur Einhebung einer 50proc. und im Jahre 1879 einer lOOproc. Umlage erhalten, im ganzen haben also die einzubringenden Beträge eine 150proc. Umlage erfordert. Weiters hat diese Schulgemeinde aus dem Normalschulfonde eine Subvention im Gesammtbetrage von 1200 fl. und endlich ein Geschenk von Sr. Majestät dem Kaiser aus der Allerhöchsten Privatkasse im Betrage von 500 fl. erhalten. Trotz dieser beiden Geschenke und der enormen 150proc. Gemeinde-Umlage sind immer noch 5200 fl. au Baukosten unbedeckt. Von der 150proc. Umlage wird ein bedeutender Betrag, der int Rückstände ist, noch eingehen, allein immerhin ist der Abgang noch ein solcher, dass die Schulgemeinde bereits pro 1880 um die Bewilligung einer 70proe. und pro 1881 ebenfalls einer 70proe. Umlage eingeschritten ist. Die Umlagen-Ziffern von 150 Proc. pro 1878 und 1879, dann von je 70 Proc. pro 1880 und 1881 beweisen, dass die Schulgemeinde nahezu mehr, als es ihr möglich war, für den Schulhansbau geleistet hat. Es ist daher ihr Ansuchen, die beiden letzten Raten des Darlehens im Betrage von 1000 fl., welches sie zur momentanen Bedeckung eines Abganges pro 1879 aus dem Landesfonde erhalten hat, statt in den nächsten beiden Jahren erst in den Jahren 1882 und 1883 zurückzuzahlen, sowie auch ihr Ansuchen um eine neuerliche Subvention aus dem Normalschulfonde resp. Landesfonde gewiss sehr begründet. Das Darlehen pr. 1000 fl. aus dem Landesfonde hätte die Schulgemeinde in den Jahren 1879, 1880 und 1881 rückzuzahlen, im Jahre 1879 hat sie auch thatsächlich einen Betrag von 333 st. rückgezahlt, während sie mit der Quote pro 1880 noch im Rückstände ist. Der Finanzausschuss hat beide Ansuchen reiflich erwogen und ist zur Ueberzeugung gelangt, dass der vorliegende Fall einer derjenigen ist, wo Seitens der Landes-verttetung hilfreich eingetreten werden muss, weil durch die bedeutenden Zinsen, die auf der Gemeinde lasten, die Schuld von Jahr zu Jahr sich steigert und weil man einer Gemeinde unmöglich zumuthen kann, dass sie mehr leiste, als die Gemeinde Ratschach schon geleistet hat. Der Fall, dass für einen Schulbau durch vier Jahre int Durchschnitte 75 Proc. Umlagen aufgebracht werden, ist int Lande noch nicht dagewesen! Es sind zwar diese Umlagen nicht ganz zur Deckung der Schulbankosten verwendet worden, indem auch die laufenden Ausgaben durch dieselben gedeckt wurden, aber doch der größte Theil derselben. Der Finanzausschuss ist von der Ansicht ausgegangen, dass bei den beschränkten Mitteln, die für Schnlbausubven-tionen zur Disposition stehen, dieser Schulgemeinde, die bereits zwei Subventionen im Betrage von 1200 fl. erhalten hat, eine neuerliche Subvention nicht ertheilt werden kann. Andererseits ist der Finanzausschuss der Ueberzeugung gewesen, dass geholfen werden muss, und hat den Ausweg darin gefunden, dass der Landcsausschuss ermächtiget wird, der Schulgemeinde, wenn sie darum in der vorgeschriebenen Weise ansucht, das nöthige Darlehen aus dem Landes-fonde zu ertheilen, welches die Schulgemeinde in die Lage versetzt, mit Hilfe der 70proc. Umlage pro 1880 den ganzen Rückstand zu decken. Der Gemeinde wird dadurch die Möglichkeit geboten, den noch ziemlich bedeutenden Rest der Schulbaukosten sofort zu zahlen und ihre Schuld an den Landesfond in drei Jahresraten abzutragen. Der Antrag des Finanzausschusses lautet (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuss wird in Erledigung der Petition der Schulgemeinde Ratschach vom 10. Juni 1880, Z. 385, ermächtiget, der genannten Schulgemeinde nach Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zur Tilgung der Schulbaukosten-Restschuld ans dem Landes-fonde ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von 2000 fl. unter der Bedingung auszuzahlen, dass sich dieselbe verpflichtet, die bereits bestehende Schuld an den Landesfond jpr. 666 fl. längstens Ende 1881 und das neu zu gewährende Darlehen pr. 2000 fl. in zwei gleichen Raten ä 1000 fl. Ende 1882 und Ende 1883 an den Landesfond rückzuzahlen, resp. die entsprechenden Umlagen Pro 1881, 1882 und 1883 zu votieren. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. Abgeordneter Dr. Ritter v. Gutmannsthal: Ich erlaube mir als Angehöriger der Gemeinde Ratschach und Ueberreicher der Petition den soeben vorgelesenen Antrag dem hohen Hause sehr eindringlich anzu-enipfehlen. Die Gemeinde hat ihre Schulpflicht redlich mit den größten Opfern erfüllt, sie hat sogar von dem ihr gewährten Vorschüsse bereits einen Theil mit den größten Opfern zurückgezahlt, dadurch ist sie in eine solche Nothlage gerathen, wo ihr wirklich geholfen werden muss. Dass die Nothlage eine bedeutende ist, beweist der Umstand, dass sie einen Act der Allerhöchsten, zu helfen immer bereitwilligen Grvßmnth hervorgerufen hat. Die Methode, die hier angewendet wird, ist die allein richtige. Es ist nicht angemessen, immer Geschenke zu ertheilen, aber wenn man mit unverzinslichen Darlehen helfen kann, so wird wirklich geholfen. Die beantragte Summe ist diejenige, welche die Gemeinde in die Lage setzt, den Bauunternehmer auszuzahlen und sich von dem fortwährenden Jnteressenzahlcn zu befreien. Ich empfehle die Annahme des Antrages des Finanzausschusses Seitens des hohen Hauses. (Predlog finančnega odseka obvelja — Der Antrag des Finanzausschusses wird angenommen.) Abgeordneter Ritter v. Garibotdi: Mit Rücksicht auf die schon von Herrn Dr. Poklukar hervorgehobene Absicht, dass der Finanzausschuss heute Nachmittag 3 Uhr eine Excursion nach Studenz macht, stelle ich den Antrag auf Schluss der Sitzung. (Obvelja — Angenommen.) Landeshauptmann: Die Beilage 72, betreffend die Maßnahmen zur Bildung eines hinreichenden Bausandes für die Straßenanlage Jdria-Verscevo, befindet sich zwar noch nicht durch 48 Stunden in den Händen der Herren Abgeordneten, ich erlaube mir aber trotzdem den Antrag zu stellen, dieselbe nun sofort dem Finanzausschüsse zuzuweisen. (Obvelja — Angenommen.) Der Herr Obmann des Verwaltungsausschusses hat mir mitgetheilt, dass der Herr Abgeordnete Savnik seine Stelle als Mitglied dieses Ausschusses aus dringenden Rücksichten niedergelegt hat. Indem ich voraussetze, dass das hohe Haus diese Resignation genehmigt, werde ich die Neuwahl auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen. Die nächste Sitzung beantrage ich für Donnerstag, den 1. Juli, 10 Uhr vormittags festzusetzen. Abgeordneter Freiherr v. Apfaltrern: Es ist von mehreren Seiten angedeutet worden, dass der Donnerstag als 1. Juli ein mit Rücksicht auf die sonstigen Geschäfte verschiedener Herren sehr unpassender Sitzungstag wäre, vielleicht wäre es dem hohen Präsidium möglich, die nächste Sitzung auf Mittwoch oder Freitag anzuberaumen. Landeshauptmann: Die nächste Sitzung findet also Freitag am 2. Juli l. I., vormittags 10 Uhr statt. (Dnevni red glej prihodnjo sejo — Tagesordnung siehe nächste Sitzung. Der Verwaltungsausschnss hält heute nachmittags halb 7 Uhr und der Finanzausschuss übermorgen vormittags 9 Uhr eine Sitzung.) Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Seja se konča ob 45. minuti čez I. uro. — Schluss der Sitzung 1 Uhr 45 Minuten.