lssl Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 2s2. Montag den 16. November 1874. l542—I) 3ir. 8249. Kundmachung. Mit Allerhöchster Entschließung vom 22. No< Mlber 1873 haben Seine k. und k. Apostolische ^aMt allergnädigst genehmigt, daß die Organisierung des Berfuchszweiges für forstliches Produces, und Gewerdewesen in Angriff genommen Nachdem nun durch daS Finanzgesetz für 1874 "H die erforderlichen Geldmittel verfügbar ge-"0tden und durch eine vom t. k. Ackerbauministerium ""geordnete Informationsreise auch die in Deulsch-"lld und in der Schweiz über analoge Institu-lonen gemachten Erfahrungen gesammelt sind, ist H k. t. Ackerbauministerium in der Lage, zur "wlitlichung dieses Bersuchszweiges zu schreiten. . 3ur Einführung und vorläufigen Leitung der lMlchen Bersuchswescns wurde der Professor an " l- k. Forstalademie in Mariabrunn, Regie. ^gsrath Dr. Arthur Freiherr v. Seckendorff- "dent unter vorläufiger Entbindung von seinen "trägen delegiert. kn c5"^ demselben unterstehende Bureau führt h^Uel: ^l. f. forstliche Bersuchsleitung" und ^Ndet sich you: 1. November d. I. an in Wien, ^' ^raun'Gasse. Nr. 2, 1. Stock, ilck ,. ^ lMlo infolge Erlasses deö hohen t. k. ^^uministeriums ^^ ^ ^v«5 1874, ^^li/N2k hiemit zur allgemeinen Kenntnis ^bach am 30. Oktober 1874. .-?^. Landesregierung für Krain. ^l) ,k."-l5s?. ^zlrtsgerlchtsadjullcten - Stelle. zirks "^ ^lederbejetzung der bei dem t. k. Be-,dz suchte Tschernembl erledigten Bezirksgerichts-^"Ncten-Stelle mit den Bezügen der lX. Rangs- '^ wird ein neuerlicher Bewerbungstermin hie«.-, bis 8. Dezember 1874 Ausgeschrieben. Hs ^"e Bewerber wollen ihre gehörig belegten d«r k " welchen sich auch über die volle Kenntniß schris ^tl Landessprachen auszuweisen ist, im vor-»^ ^"^Agen Wege innerhalb deö obigen Termi-^cramls einbringen, ""dolfswerth, am 3. November 1874. ,^^. k. Areiogerichts-Prasidium. ^44^g^---------------------------------- Postezftedientenstelle. «i^.^eiul t. t. P^auUe »n Planma lst die Post-dy^ ^"tenstelle gegen Dlenstvertrag und Caution ^ ^' i" besetzen. ^ie ^" ^^^" ^^^ s"b verbunden eine jähret, /^slallullg von 300 ft., ein Amtspauschale ^glick ^ ""^ "" pauschalierter Botenlohn von ^hlt ^ ^' ^"^ "^ ^^ zweimalige Boten-t«ht. zwischen Planina und vtalel und in umge. ^3e 3 ^^)lung jür so lange als die gegenwär-ih ^"Ulsordnung das Uebernachlen des Postlllouö ^let nothwendig macht. bie », Beweib« müssen vor dem Dienstantritte lati^3efä)iiebene Prü>ung über die Postmanipu-^el..^. ^^"liden haben und die gehörig belegten '^' derfelben sind hc^ binnen drei Wochen ^. gefertigten t. k. Postdirection einzubringen. . ^^est, am 5. Vlovember 1874. Bergarztenstelle. ^ Stell - 3kf«llgten t. t. Berg-Directton lst ^en ba^""^ hallten Bergarztes vertragsmäßig ^"dziihrige Kündigung zu besetzen, ftd; ^ lntt dieser Stelle verbundenen Genüsse e Vestallung yyn jahrlich eintausend (1000) Gulden, ein Reisepauschale von jährlich einhundert fünszig Gulden (150), ein Naturalquar-tier und die Benützung eines Hausgartens und eines Krautackers gegen mäßigen Pachtzins, so lange die Grundstücke nicht zu Werlszwecken benöthiget werden. Die Bedingungen zur Aufnahme als Bergarzt und die Obliegenheiten desselben werden bei der Berg-Direction mündlich mitgetheilt oder über Verlangen schriftlich bekannt gegeben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre mit einem 50 kr. Stempel versehenen Gesuche binnen vier Wochen bei der gefertigten k. k. Berg Direction einzureichen und in derfelben das erlangte Doctoral der Medizin und der Chirurgie, ihr Alter, die bisherige ärztliche Verwendung und die Kenntnis der jlovenifchen oder einer verwandten slavischen Sprache nachzuweisen. K. k. Perg-Pirection Zdria, am 4. November 1874. "(538^2)' 3tr. 8702. Aufforderung. Josef Dolenc, Tischler, unbekannten Ausent« Haltes, wird aufgefordert, feine pro 1873 und 1874 in der Steuergemeinde St. Beit sub Art. 40 rückständige Erwerdsteuer pr. 6 ft. 92'/, kr. binnen vier Wochen bei dem t. t. Steueramte Wippach einzuzahlen, widrigens das Gewerbe von amtswegeu zur Löschung gebracht werden wird. K. k. Bezirlshauptmannschaft Adelsberg, am 3. November 1874. (554—1) Nr. 1973V Kundmachung wegen Uebernahme des ärarij«en Gast» und Oinlehrhuujes „zum schwarzen Adler" in Hdrta. Das am Kirchenplatze der Stadt Idria befindliche, zwei Stock hohe ärarifche Gast« und Ein-lehrhaus „zum schwarzen Adler" mit den dazu gehörigen Kellern, Stallungen, Schupfen, Garten und Grundstücken von beiläufig 2'/z Joch wird vom 1. Mai 1875 angefangen an einen Gast wirlh gegen Erlag einer Caution von 400 fi. und gegen die Verpflichtung zur Benützung überlassen, daß derselbe nur die von der k. l. Berg-directwn, beziehungsweise t. l. MateiialvelWallung chm übelgebenen Weine um die von derselben festgesetzten Prclse ausjchänke, wogegen ihm der mit der Gasthaus-Conccssion vercunoene Betrieb der Gast-und Hinlehlwinhschast und Ausschaut von Bur, fo wie die ihm allsällig concefsionierte Ausübung der Fleischhauern und oeS Bäckergewerbes freige-l geben wud. Weitere Auskünfte, fo wie die näheren Verpflichtungen, unter welchen von Seite der t. t. Belgdireclion mittelst eines beiderseitig halbjährig lündoaren Beitrages die Ueberlassung der Benützung dcs AdlergastHauses stattfinden lann, werden über mündliche oder schriftliche Anfragen von der l. t. Materialvetwallung in Idria bekannt gegeben. Jene, welche den Betrieb dieser Wuthjchast unter den erwähnten Verpflichtungen zu übernehmen willens sind, werden zur Einbringung schrijt« licher Offerte ! biS Ende Dezember 1874 bei dieser k. k. Bergdiremon eingeladen und haben in den Offerten die Bedingungen oder beziehungsweise Verpflichtungen genau anzujühren, welche sie von ihrer Seite für die Uedernahme dieser Wirthschaft stellen oder eingehen wollen, wobei sich die k. t. Bergdirection das Recht vorbehält, denje-^ nigen aus den Bewerbern zu bestimmen, welchen sie als den geeignetsten anerkennen wird. Idria, am 5. November 1874. O. ll. Dergdirettian. (552b—3) Nr. 8853. Kundmachung. Von der l. k. Finanzdirection für Kram wird zur Kenntnis gebracht, daß bezüglich des Bezuges des Mauthertrages an den in der Kundmachung vom 4. November 1874, s- 8853, aufgeführten, durch das Amtsblatt der „Laibacher gettung" Nr. 260 bereits bekannt gegebenen Weg», Brücken-und Wassermauthstationen am 23. November 1874, um 10 Uhr vormittags, eine neuerliche Pachtvei-steigerung bei dieser Finanzdirection vorgenommen werden wird. Laibach, am 4. November 1874. (558) Nr. 5554. Viehmartt-Einstellung. Da die Rinderpest an mehreren Orten m Krain ausgebrochen ist, so ist die Abhaltung des auf den 16. November 1874 zu St. Martin bei Littai bestimmten Biehmarktes untersagt. K. t. Bezirtshauptmannschaft Littai, am 12. November 1874. Der k. l. Bezirkshauptmann: Pajl. (556^1) Nr. 15790. Kundmachung wegen Nemigung der Stadt und Vorstädte in saibach. Es werden zu jedermanns Darnachachtung folgende Bestimmungen der die Stadtreimgung betreffenden Magistralslundmachungvom 22. Dezember 1852, Nr. 5662, neuerlich in Erinnerung gebracht und es wird beigefügt, daß die bezüglichen Ueocrlrelungen unnachsichtllch mit Geldstrafen wer« den geahndet werden. Die Hausbesitzer und Häuseradministratoren sind verbunden auch ohne rolhelgegangene Anzage bei jedesmal eingetretenem Schnecgenüver morgens und zwar bis einschließlich Jänner um 7 Uhr, und vom Februar angefangen um halb 7 Uhr den am vorigen Tage oder in der verflossenen Nacht gefallenen Schnee längs ihrer häufer und ihres gassenfeits gelegenen anderweitigen Vesitzthumes rn angemessener Breite für zwei neben emaoder gehende Personen gegen die Mtttc der Gassen und Plätze mcht nur wegschaufeln, sondern auch weg-khren zu lassen, damit die angegebene Sttccke ganz gereiniget jei und ohne Gefahr betreten rcer< den tonne. Ebenso haben die Hauseigenthümer oder Hausinjpccloren bei eingetretenem Glatteise dajür zu sorgen, daß das in der Nacht gebildete Els aufgehackt in den bestimmten Stunden in der oben-enrählllen Art auf die Seile geschafft und die ent' eisten Smcken in der angedeuteten Ausdehnung zur Vermeldung von Unglücksjällen mit Sand, wrde oder Sägejpännen bestreut werden. Uebrigms werden die Hauseigenthümer und Haueadulmi» stratoren im Falle eme ähnliche Mumung nach Umständen auch während andern TageSflundm nothwendig werden sollte, gleich nach dlesMlger, Mittelst Tromrmljchlages gemachter Anlülidlgung die Säuberung auf vorerwähnte Art zu dewnl-stelligen haben. Es ist verboten, den Schnee auS dem Innern der Häuser auf die Gassen und Plätze der Stadt und der Borstädte abzulagern. Dm Schnee hat der Hauseigenthümer entweder in den Fluß oder an einen anderen außer der Stadt und dm Aor-^ städten gelegenen schicklichen Ort schaffen zu lassen. Das gleiche hat mit demjenigen Schnee zu ae schehen der vom Dache abschießt oder abschaufelt wird. StadtmaMrat Laibach, aw 1H, Nov. IL?4.