^N O V. »84» Samstag lVen 22 August. ^Vo «b«n ist nachste-hendesAllerhöchsies Patent erschienen: Wir Ferdinand der Grsie, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,- König von Hungarn und Böhmen, dieses Namcns der Fünfte,- König der Lombardey und Venedigs, von Dalma-tizn< Croatien, Slavonien, Galizicn, Lodome-r!«n nnd Illyrien; Erzherzog von Oesterreich: Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Kram, Ober« und Nieder'Schlesi'en; Großfürst von Siebenbülgen; Markgraf von Mahren; gefurstettr Gras von H^bsdurg und Tyrol lt. lt. Unseres in Gott ruhenden Vaters bcS KaiftrS Franz Majestät, haben zur Ausführung Ihrer zu je' der Zeit auf Schutz und Erhallung d,s Deutschen Ritter-Ordens gerichteten Absichten durch Handschreiben vom t?.. Februar 5LO6, den damaligen Hoch« und Deutschmeister Erzherzog Anton in seiner Würde, und den Orden in dem BeslHe seiner in dem Preßburgcr Friedens.Schlüsse der Verfügung b«S Oberhauptes dcs Erzhauseö Oesterreich anheimgege-btnen Güter bestätiget; das Verhältniß des Ordens gegen den Oesterreichischm Kaiserstaat bestimmt; und nachdem ersterer in der Folge in den Genuß seimr Güler in Illyrim und Tyrol und der Com» mende zu Frankfurt am Maln wieder «ingetrnen war, ihn^ zu derjenigen Berichtigung und Ergänzung der Ordens«Statuten vom Jahre 16U6 auffordern lassen, welche durch die Auflosung der Deutschen Reichsverfassung und durch die neue Stellung des Ordens gegen das Oberhaupt des Oesterreichischen Kaiserthums nothwendig geworden, und zu welch«« n durch die ihm von Papst Irmocenz IV-.verliehenen Privilegien berechtiget war. Dem zu Folge sind die Statuten des Ordens mittelst einhvllsgen Beschlusses selnes Groß-Capilels »rntunt und durch mehrere den dermaligen Zlilumständtn angemessene Abänderungen und Zusähe naher bestimmt worden. Wir haben in voller Uebereinstimmung mit den von des höchstfeligen Kaisers Franz Majestät gegen den Orden geäußerten wohlwollenden Gesinnungen den auf solche Art errichteten neum Statuten Unsere larideöfürstliche Genehmigung ertheilt;, und »ollen, um diejenigen Verfügungen derselben, welche sich al'f die siaais- und pri'vatrechtlichen Verhältnisse des Ordens und seiner einzelnen Mitglieder beziehen, zur allgemeinen Kunde und Nachachlung zu bringen, hier« mit Folgendes verordnen: §. l. Der DeutsHe Orden sdll ,'n Unserln Staaten als ein selbsisiändiges geistlich rltterlichtZ Institut, jedoch unttr dem Bande eines «nmitttlba-ren kaiserlichen Lehens angesehen und hehandcll w»r< den. §. 2. Wir erklären Uns, für UnS und Unsere Nachfolger, zum beständigen Schutz- und Schirmherr« des Deutschen NitlerOrdens. §. 3. Demselben werden in Unseren Staaten ln Rücksicht der Verwaltung seines beweglichen und unbeweglichen Vermögens alle Nechte eingeräumt und alle Pflichten auferlegt, welche jedem Privat El'ecn-Hümer nach den Gesehen und Landeßvcrfassungcn zustehen. Der Orden wird von ier allgemeinen Obcrauf-sscbt der landesfürsilichen Behörden, unter welcher geistliche Gemeinden und ihre Güter sieben, befreit. Da Uns jedoch als obersten kehln-, Schutz- und Schirmherrn des Deutschen Ordens die Oberaufsicht über die innere Einrichtung des Ordens, so wie über die Erhaltung seines VcrmoZtnS und die Verwaltung desselben gebühre, so behalten Wir Uns vor, Uns, so oft wir es n5thl'g finden werden, von demOrdene-Obeihaupte die erforderlichen Nachweisungcn und Auskünfte vorlegen zu lassen. . tz. 4. Alle zur Dotation des Oberhauptes des Ordens bestimmten, odcr zur Erhaltung der Ordens-alieder gewidmeten Guter, Capitalien. Rechte, Gefalle und Einkünfte bilden dis mit dvm Lthrn- 230 bände gegen Unser Kaiserhaus behaftete Gesammtei« genthum des Deutschen Ritter-Ordens. Seine un» beweglichen Güter sowohl als die zu dem Stamm-vermögen desselben gehörigen Capitalien können ohne landesfürstliche Genehmigung weder verpfändet noch veräußert werden. Die Capitalien deS Ordens sind nach den in dem allgemeinen bürgerlichen Ges^tzbu« che für die Gelder der Mündel und Pflegebefohlenen ertheilten Vorschriften zu versichern. Die Anlegung ersparter oder bar eingegangener Capitalien kann nur mit Genehmigung des OrdenS-OberhaupleS erfolgen. .^ §. 5. Dem Deutschen Orden bleibt unbenommen, in allen Prouinzen der Oesterreichischen Mo» narchie fein bewegliches und unbewegliches Vermögen ungehindert zu vermehren; auch können über beding« te Dotationen von dem Orden«-Odethaupte mit Ein» Verständniß des Gcoß-Capicels verbindliche Urkunden ausgestellt werden. §. 6. In Rücksicht der Steuern und aller anderen Staats» und Prooinziallasten, sind die Guter des Deutschen Ordens oen^. weltlichen Gütern gleich zu halten. Z. ?. DaS Oberhaupt deS Ordens führt Zden Titel: Hoch« und Deutschmeister des Deutschen Nil« tel'Ordens. Z. 8. Die Hoch- und Deutschmeister hab«n als solche vor dem Antritte lhres AmleS, und bei jeder Veränderung in der Person des Landesfürsten die landesfürstliche Belehnung für sich und den gan« zen Orden anzusuchen, und Falls sie nicht auSdrück« lich davon dispensirt werden, feierlich zu empfangen» Sie werden als Oesterreichifche geistliche Lehenfürsten behandelt, und genießen den Rang vor allen geistli» chen und weltlichen Fürsten, deren Fürstenwürde jün« ger als die Zeit der ersten Gründung des Deutschen Ritter-Ordens ist. §. 9. Der bermalig« Hoch- und DtUlschmelstn Erzherzog Maximilian, so wie auch in Zukunft all» Hoch- und Deutschmeister und OrbenSglieder aus Unserem kaiserlichen Hause genießen den Rang und bi» Rechte ihrer Geburt. Dem zu Folg« gelten inSb> sondere in Ansehung des Gerichtsstandes für sie und ihre Dienerschaft die für andere Mitglieder beS kai« serlichen Hauses, die keine Lanbesfürsten sind, und ihre Diener ertheilten Vorschriften. §. HO. Die Ordensritter und Priester werden nach ihren Oldmsgelübden als Religiösen angesehen. Tie bleiben jedoch im Genusse ihres Vermögens, Sie können auch naH dem Eintritts in den Orden durch Handlungen unter Lebenden sowohl als durch Erbschaften, nicht nur fr«i eigenes Vermögen, son« dern auch Lehen und Fldelcommlsse, so wtlt »S d,t Inhalt oerFideicommlß'Instltllle gestattet, erwerben. Si« haben zwar freie Macht, durch Handlungen un« ter Lebenden über ihr Eigenthum zu verfügen, doch muß bei Schenkungen, welche den Becrag uon dreihundert Ducaten übersteigen, hierzu früher die Einwilligung des Hoch» und Deutschmeisters eingehohlt werden. §. 11. Kein Mitglied deS Ordens kann elne Vormundschaft oder eine Bürgschaft übelnehmen, in ft fern ihm dieses nicht von dem Hoch- und Deutsch.-Meister durch eine Dispensation von den OrdenSge-setzen gestartet wird. §. l2. Letzte Willenserklärungen und Schenkungen uon Todeswegen der Mitglieder deS Ordens sind null unb nichtig, wenn nicht der Hoch- und Deutschmeister entweder die besondere Genehmigung hierzu ertheilt, oder dem Ordensmitglied« im Allgemeinen da« Recht zur Errichtung eines letzten Wil-lenS «ingeräumt hat. Dle Erlaubniß zur Errichtung eineS letzten Willens oder einer Schenkung von To-dlswegen kann einem Ordeusmilglied« nur bei Ledzeiten desselben ertheilt, sie wird ader ohne besondere Gründe nie verweigert werden. Die vor dem Eintritt« in den Orden bereits errichteten letztwilligen Anordnungen sind nur dann gültig, wenn der Erblasser die Erlaubniß zu testiren, nach seinem Eintritt« von dem Hoch» und Deutschmeister erhalten hat. DaS Ordens-Oberhaupt hat, wenn «s einen letzten Willen zu errichten gesonnen ist, das Groß-Ca-p!tel beS Erdens um die Ermächtigung dazu anzugehen. §. <3. Mirbt das Oberhaupt oder ein Mitglied deS Ordens ohne gültigen letzten Willen, so fällt dessen sleieigenes Vermögen dem Orden zu. Nur muß den Notherben desselben der ihnen allenfalls gebührende Pflichttheil verabfolgt werden. Der Or: den haftet für keine Schulden des Erblassers. Er ist aber berechtigt, für Vernachlässigungen an Gebäu-l»«n, Abgang am funclu« instructuz und für ander» Verkürzungen oder Beschädigungen an der Ordens-Substanz sich den Ersatz aus ,d«m Nachlasse des Verstorbenen zu verschaffen. N,^>'< ^ §. l?. Nach dem Ableben elneS Mitgliedes deS Ordens haben ein Ordensritter und ein Ordens« beamter auf dessen Nachlaß die enge Sperre anzule. gen. Findet sich bei einem OrbenSmilgliede, welches die Erlaubniß zur Errichtung eines letzten Willens erhalten hatte, eine letzte Willenserklärung, so hae der Land-Lomthur dieselbe dem Hoch, und Deutschmeister zu übergeben, damit derselbe die Nichtigkeit 291 dieser dem Erblasser ertheilten Erlaubniß zur Errichtung eines letzten W>tlens bestätigen könlle. Z. l5. Der Deutsche Orden ist über das frel eigene Vermögen des Hoch» und Deutschmeisters, d»r Ordensritter und Ordenopriester, in so fern die Abhandlung zu pflegen berechtigt, als dadurch keine mit der Ausübung der streitigen Gerichtsbarkeit zusammenhangende Gerichlshandlung unternommen wird. Dcr Orden kann Sperren anlegen, Erbserklä-rungen annehmen, Inventarien errichten, Convoca« lionS-Cdicte ausfertigen, ErdschaflS- und Testaments, Ausweisungen erledigen, Abhandlunge-Gcbühren, unbestrittene Schulden und Vermächtnisse berichtigen lassen, und die Erbschaft dem anerkannten Erben oder der Orden^Casse einanlworten. Dagegen ist üder Klagen der ErbschaflSglä'ubiger oder Vermächt-nißnehmer, über Verbothe und andere rechtliche Vorsichtsmittel, über gerichtliche Execution, oder über diH vtrhältnißmäßige Verlheilung einer zur Berichtigung der Schulden nicht hinreichenden Werlassenschafls-Nasse, so wie über alle streitigen Erbschafls-.AligeI.t-genheiten bei der GerichtSdehö'rbe, welcher über di^ Person deS Erblassers die Jurisdiction zugestanden hat, zu verhandeln und zu entscheiden. Das dem Orden eingeräumte Recht der Abhandlung erstreckt sich weder auf Fideicommiß- undSubstitutions-Mas. fen, noch auf die Verlassenschaften d«r Beamten und Diener des Ordens, oder ö.c-r Beamten und Diener der einzelnen Ordenömitglieder. Die Ordens - Kanz. lcien haben bei den Vellassenschasts-Abhandlungen die Gesetze genau zu beobachten, und stehen in diesen Geschäften unter dem Appellations-Gerichte des Land.s. §. !6. Die Mitglieder beö Ordens stehen nur in Oldens-Angelegenheiten unter denOrbens-Oberen, in jeder anderen Rücksicht unter den Behörden, welch«« sie nach ihren übrigen Verhältnissen unterworfen sind. Die Vernachlässigung der durch den Eintritt in den Orden gegen denselben übernommenen besonderen Pflichten wird von den Ordens-Oberen geahndet. Die Untersuchung und Bestrafung aller andern Vergehen und Verbrechen geHort vor die von dem Staate dazu bestellten Behörden. Sollte sich tin Mitglied des Ordens mulhVillig in Schulden stürzen, so kann das ordentliche Gericht von den Or. dens-Odlren angegangen werden, dasselbe öffentlich für einen Verschwend«! zu erklären. §. 17. Kraft deS Uns zustehenden Schutz- und Schirmrechtes wird Unsere geheime Hans-, Hof- und Etaats-Kanzlei als diejenige Behörde bestimmt, wel. che ln Unserem Namen über die Vollziehung der von Uns bei der Reorganisation des Deutschen Ritten Ordens erlassenen Bestimmungen zu^wachcn hat. So geschehen w Unserer kalserllchen Haupt- und Residenzstadt Wien am acht und zwanzigsten Iunius nach Christi Geburt im Ein Tausend acht Hundert vierzigsten, Unserer Reiche im Sechsten Jahre. ^fervinanv. (I.. 5.) Anlon Friedrich Graf Mittrowsky v. Miltrowiz und Nemischl, Oberster Kanzler. Carl Graf v. Inzaghy, Hofkanzler. Franz Freiherr v. Pillerödorf, Kanzler. Johann Limbek Freiherr v. Lilienau, Vice-Kanzler. Nach Sr. k. k. Aposiol. Majestät Höchsteigenem Befehle: Joseph Edler v. Fölsch. V r e u ß e n. Posen, 6. August. Ganz unerwartet und ohne alle vorgängige Andeutung verbreitete sich hier gestern früh plötzlich das Gerücht, der Erzbischof von Dunin weide mit allerhöchster Genehmigung auf seinen hiesigen Bischofssitz zurückkehren, und obwohl Niemand die nähern Umstände, die einen so plötzlichen Wechsel dlr Dinge veranlaßt haben konnten, anzugeben vermochte, gewann doch das Gerücht im Lause deS Tages an Consistenz und bewährte sich denn auch in der That, indem der Herr Crzbischof gestern Abend um lu Uhr von Colberg hier eintraf, Vnd sofort den erzbischöflichen Palast bezog. Der Jubel unter den katholischen Einwohnern unserer Stadt läjit sich kaum beschreiben. In allen katholischen Kirchen hat hlute früh bereits ein feierlicher Gottesdienst Stau gehabt und um 22 Uhr MitlagS soll ein solennes Hochamt im Dome gehalten wer« den, wobei der Herr Erzbischof selbst pontificiren wild. (Allg. Z.) Frankreich. Der Moniteur vom 7. August enthalt folgende zwei telegraphische Depeschen au« Boulogne üh«r einen daselbst von Louis Bonaparte unternommenen Versuch: I. Boulogne, den S. August, hMb 9 Uhr Morgens. Der Unterpräfect an den Herrn Minister des Innern. Louis Bonaparte hat so eben einen Vllsuch auf Boulogne gemacht. Man seht ihm nach und mehrere der seinigen sind verhaftet. — II. Boulogne, den 6. August 97, Uhr. Der Unterpräfect an den Herrn Minister des Innern. Louis Vonaparte ist verhaftet. Er ist so ebln in das Schloß 292 gebracht worden, wo er wohl bewacht werden wirb. Das Benehmen der Bevölkerung, der Nationalgarde und der Linientruppen ist bewundemswerlh gewesen. Gülignam's Messenger enthalt folgendes Schreiben seines Correspondenten aus Boulogne vom 6. August über diese Veglbenhcit: Die Stadt Boulogne war diesen Morgen in großer Bewegung über die Ankunft und schnelle Verhaftung Ludwig Napoleons, der an der Spitze, von yo bis 50 Vagabunden, Franzosen, Italienern und Engländern, die er ln den verrufensten Quartieren von London zusammengerafft haben muß. über, den Canal gekommen war. In der Nacht war dieser Trupp bei dem Dorf« Wamer.eu, «twa 5 Stunden nordwärts von Vou-logne, an der dießseltigen Küste gelandet. ZU ihrer Uederfqhrt halten sie das Dampfboat «City of Edin-bourgh« gemiethet, welches sammt zwei an Bord befindlichen Equipagen und, zehn Pferden ebenfalls von den Mauthbeamten genommen worden ist, da der Cap.il.an den Dampft abgelassen halte, und nicht da» von konnte. Außer dem erwähnten Gesinde! befan» den sich bei Louis Napoleon auch mehrere Offiziere, darunter der, alte General Monlholon mit seinem Sohn und General Voissn, der, ohne daß ein G«-fecbt vorgefallen, schwer verwundet worden ist. Un» gefähr um 4 Uhr Morgens kam die ganze Gesellschaft von Wamereu völlig unerwartet hier in der Stadt, an. und marschirte, ihren Fuhrer an d« Spitz?, mit Fahnen und Adlern die große Straße herab, wobei sie nach allen Richtungen Proclamatlo: nen und Gelb austheilten, und: „Es lebe der Kai« ftr>« schrien. Sie nahmen ihrm Weg nach der Ca« serne, in welcher einige Compagnien des a2. Regiments liegen, von dcnen sie indeß schlecht empfangen wurden; nur ,in Officer war thöricht g«NUg, sich ihnen anzuschließen. Darauf zogen sie sich wieder durch die große Slraße nach der vom Kaiser crrich« ttten Säuie zurück und pflanzten ihre Fahne auf derselben auf. Unterdessen war m der ganzen Stadt L^rm geworden. Die Nationalgarde eilte insgesammt, ohne Ausnahme, bewaffnet herbei, um die Flüchtigen z:i verfolgen, welche nach allen Richtungen Reißaus nahmen, und in Gruppen von 4 und 5 im Getreide außerhalb der Stadt ergriffen wurden. Louis Napoleon selbst sscb mit einer kleinen Anzahl seiner GMrln! nach der Küste und suchte mit ihnen das nahe am Vadeplatz schimmenbe Rettungsboot zu erreichen, um damit das Dampfschiff zu gewinnen; aber das kleine Boot war bald überfüllt, schlug um i;n5 die ganze Parthi« wurde im W.iss«r plaschernd gefangen genommen, da die Tiefe an d«r Stelle nicht üoec 4 Fuß betrug. Eine Truppenabtheilung, welche herbeigekommen war, hatte zuvor auf sie Feuer ga-geben, wodurch bei der ganzen Farce doch ein od«r zwei Leute umkamen und andere schwer verwundet wurden. Die Außreißer hatten sich dem Offizier der Soldaten nicht ergeben Wollen und deßhalb ließ b«i Sergant, seine Leute feuern. Der Held dieser Begebenheit sitzt nun mit etwa 20 von seiner Band« sicher verwahrt auf hem festen Schloß. — Gleich auf die erste Nachricht halten sich alle Behörden beim Unterpräfecten versammelt, und die nothigen Schritt« gethan, um dem unsinnigen Unternehmen zu begeg. mn. General Montholon und Hr. Parquin sitzen auch bereit« fest;, eben. ft sind der Oberst Bousse Montauban, ein Lieutenant, des ?2. Regiments, «in Feldwebel, «in Corporal und drei Gemeine, welche die Uniform dts c»0. Regiments trugen, gefangen genommen wordene Die Proklamationen, welche si» heute Früh austheilten, können als daS passendste Programm zu dem Spectakel gelten. Folgendes ist »ine derselben: «Boulogne den ... (Datum noch nicht ausgefüllt) 13YO. An die Einwohner des Departements des Pas de Calais und von Boulogne. Im Gefolge einer kleinen Anzahl Tapferer bin ich auf französischem Boden gelandet. Fürchtet nichlS von meiner Verwegenheit; ich komme nur, die Geschick« Frankreichs zu sichern, nicht sie bloß zu stellen. Ich had« mächtige Fr«und, im Auslande, wie im Inland, die mir alle ihre Unterstützung versprochen ha-b«n. Das Signal ist gegeben und bald wirk ganz Frankreich, Paris an der Spitze, sich ,n Masse erheben. Einwohner von Pas de Calais, fürchtet nicht, daß die Bande, welche euch an eure Nachbarn jenseits des CanalS knüpfen, gebrochen werden! Dis sterbliche Hülle deS Kaisers und der kaiserliche Adler kommen nur aus der Verbannung zurück mit Gefühlen der Liebe und Versöhnung. Stadt von Boulogne, welche Napoleon so sehr liebte,, du wirst den ersten Ring der Kette bilk«n, welche alle gebildeten VZlker an einand« knüpft; dein Ruhm wird unvergänglich seyn, und Frankreich wird den edlen Männern Dank sagen, welche unsere Fahne zuerst begrüßten. Der Oeniu« des Kaisers wacht über euch und ruft unsern Blähungen Beifall zu. Boulogne den . . . 18,'<0." — Ferner befand sich dem, Constitutlo . ne.l zufolge unter den bei der Landung Louis Napoleons an, der, französischen Küste ausgestreuten Proklamationen und Decreten. nachstehendes Decr?,c: ^Der Prinz Napoleon im Namen des französischen Volkes, decretirt was folgt: Die Dynastie der Bourbons von Orleans hat aufgehört zu regieren. — Das franzosische Volk ist in seine Rechte wieder eingetreten. — Die Truppen sind des Eiles der Treue ent. bunden 293 bunden. — Die Kamm« der Pairs und die Kam» , nnr d«r Deputirten sind aufgelöst. Ein National« «ongreß soll gleich na i der Ankunft deß Prinzen Napoleon zu Paris zusammenberufen werden. — Hr. Thiers, Präsident des Conseils, ist zu Paris zum Präsidenten der provisorischen Regierung ernannt. — Der Maischall Clauzel ist zum Oberbefehlshaber der in Paris versammelten Truppen ernannt. — Der General Pajol behält das Commando der ersten Mi« Iltärdivision. — Alle CorpschefS, welche sich nicht auf b«r Stellt fügen, werden abgesetzt. — Alle Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen, selche ihre Sympathie für die Nationalsache zeigen werden, sollen im Namen dtS Vaterlandes auf eine «clatante Welse be-lohnt werden. — Gott schütze Frankreich! s Unterz.) Napoleon.« — Der Held dieser tZomö'bie hat übrigens die Bravour gehabt, ein Pistol auf «inen Kapitän abzufeuern, den er aber fehlte und einen Soldaten verwundete. Auf dem Dampfschiff fanden sich Illoa G'wehle. Der Mollittur fugt obigem Berichte bei: Di« Regierung wußte s.-it geraumer Zeit, daß LouiS Bonaparte und seine Agenlen den Plan hatten, der Epcche der Ueberlragung der Ueberreste des Kaisers Napoleon vorzugreifen, um die Aufmerksamkeit deS Publikums durch irgend einen unerwarteten Versuch «uf sich zu ziehen. Emisfaire waren ohne Unterlaß von Paris nach London, von London nach unseren Kriegsplätzen gereist, um den Geist unserer Garnisonen zu studieren, und sich jenen eben ss eitlen als strafbaren Umtrieben zu überlassen, die ein Zeitvertreib fur gewisse Lcute sind. — Seit einigen Tagen durft« man nicht mehr zweifeln, d.iß der Augenblick zum Handeln gekommen scy. B,fehle und Weisun« gen waien dem^folge in allen Städten, welche die chimärischen Hoffnungen der Bewohner von Carllon Gardens bezeichnet ballen, und auf allen Punkten der Küste oder der Glänze ertheilt worden. Gegen die Stadt Boulogne war «S, daß 3ouis Vonaparte, von fast allen seinen Anhängern umgeben, jenen Handstreich versucht hat, der auf eine so rasche und cclatcmte Weise gescheitert lst. — Man wild aus dem vorstehenden Bericht« ersehen, daß ein einziger Militär in DienstlhäticMt seine Pflicht verletzt Hal; es ist der Lieuttnant Alüdenize, vom 42 Linientegiment. Dicser Offizier, der nicht einen einzigen Soldaten verführen konnte, ist verhaftet, —Das Packerdoot. welches Louis Bonaparte und seine Mitschuldig,n ans Land ütsctzt h^ g. El-Köder vecbct anfangs, die Leichen der Häuptlinge nach ihren Stammen l bringen zu lassen j es wurde ihrn aber nicht abhorcht. , Das Urtheil der im französischen Dienst stshenden > Häuptlinge, des Generals H?ustaphtzt j>y, die Uncer-wllsm'a. vieler Stämme sclgcn wülte. N.-ch einem 294 andern Bericht befand sich Abb-El-Kader kürzlich in .Tlemsan,?üind ließ von dort 209 jüdische Fam lien ins Innere versetzen. Ein Versuch, den „Dschab" bei den Kadplen zu predigen, schlug gänzlich fehl. (Aug. Z.) G 6 manisch es Reich. Nachstehendes Schreiben aus Alexanbrien vom 22, Juli enthält über die neuesten Vorgange in Syrien folgende Nachrichten: Wir haben neuere Berichte uon Damaskus und Tripoli bis zum l2 , und aus Beirut bis zum 20. d. M. erhalten. — Erstere erwähnen mit keinem Worte der vom Pascha angekündigten Pacification der Provinzen von Tri, poli und B.Ubeck, die ebcn an jenem Tage erfolgt seyn sollte, vielmehr sprechen sie von fortwährenden Kämpfen zwischen den Insurgenten lind den ägyptischen Truppen, wie auch von Graullscenen, welch« Irtztere verüben, sobald es ihnen gelingt, ein christliches Dorf zu überfallen. In und bei Beirut haben einige Waffenauslieferungen Scatt gefunden, nllcin diese Dörfer wurden deßhalb nicht mehr verschont, als wenn sie mit Sturm erobert worden waren. Weider, Kinder, Greis? und Kranke wurden hingemordet, ihre Häufer geplündert, verbrannt, und die Kirchen ausgeraubt und niedergerissen. Kirchen: geräthe, Priestergewänder wuiden auf den Bazaven von Aldanescrn, die damit Spott trieben, öffentlich Verkauft, die Priester selbst mißhandelt und getödtet. __ Die Entwaffnung der Bewohner von Deir'tl- Kamar bestätigt sich. Sie scheint aber nicht Folge der Siege Osman Pascha's, sondern vielmehr der Bemühungen Emir Beschirs gewesen zu seyn. Nebst der gedachten Stadt haben vierzehn Dörfer dersnbcn Provinz (Skuf) die Waffen abzuliefern versprochen. Auf diese materiellen Thatsachen beschränkt sich das bisherige Resultat der von den Aegppliern über die syrischen Insurgenten errungenen Vortheile. — Im Besitze von Deir-el-Kamar, dem einzigen strategischen Puncte des westlichen Libanon, könnte zwar Osman Pascha, in Vereinigung mit Emir Beschir, die Insurgenten aus d«n übrigen drei westlichen Provinzen leicht verdrängen. Allein die ägyptischen Truppen empören durch ihre Grausamkeiten die Landlcute noch mehr, und erregen, je mehr sie vor-dring««, um dtsio hartnäckigeren Widerstand. Auch scheint diesen letzteren die Gegenwart der Engländer t'migen Muth einzuflößen. — Dilftm Umstände will Mehlmed Ali den nnü'rdings ausgebvochenen Aufstand im Ledschia zuschreiben; ob mit Necht ober Unrschc mag dahin g,stcltt bleiben. Mehemed Ali biettt Alles auf, um glauben zu machen, daß der Anfstand gänzlich btigelegt ist. Er gibt vor, daß demnächst drei ägyptische und eben ss viele otlomanische Linienschiffe von hier nach Veyrut abgehen werden, um die türkischen Landungstruppen und den Netif (Aufgebot) von Cairo Hieher zu bringen, daß Abbas Pascha selbst zurück erwartet werde, und Soliman Pascha seine Division nach Acre in« strabirt habe. Auch erzählt er selbst, daß der Emir Beschir nach Beyrut gekommen sey, um sich mitAb^ das Pascha zu besprechen, während aus den Berich« ten von Beirut vom 20. d. M. h«lvorgehl, daß viel» mehr lehl«rer nach Bet-«l-Dvr (dem Wohnsitz de« Emirs) sich degtben hatte, von wo er wahrscheinlich nach dem Ledschia gehen wird. Sami Vei ist mit dem ägyptischen Dampfboote „Nil" heute früh aus Constantinopel zurückgekehrt, welche Hauptstadt er am t9. d, M. verlassen hatte. Die Nachrichten, di« er mitbringt, scheinen dem Me-hemcd Ali nicht sehr zu behagen. Es verlautet nam^ lich mit Gewißheit, daß zwischen dem Divan und dem ägyptischen Abgeordneten gar keine Untethand-lungen gepflogen worden sind, und daß Sami Bei, ohne selbst die Anträge deS Vicekönigs bei der Pforte vorgebracht zu haben, die Nuckreise nach Alexandrien angetreten hat. Hinsichtlich der Flotte habe man Mehemed Ali bed,ut«n lassen, er könne seinen Sohn Said Vai mit derselben nach Constantinopel senden» Eine mit Brillanten relchbesetzteDose und ein eigtn» händig,s Schreiben des Sultans an Mehtined Ali, worin er bloß von den, der unlängst von einer Prin» zeffinn entbundenen Frau Sr. Hoheit dargebrachten Glückwünschen spricht, sind die einzigen guten Zeichen, die ihm bei dieser Gtlegenheir zu Theil geworden sind. . (Oest. B.) Vermischte Nachrichten. Ein englischer Edelmann, Sir Arthur L..... welcher in Calais, das er seit 48 Monaten bewohnt, sehr rcnomirt ist, machte kürzlich die Wette, daß cr in einem Tage ein ganzes Kalb, mtt verschiedenen Saucen zubereitet, aufessen wolle. Um 9 Uhr deS Morgens machte er sich an's Wcrk, hatte Abends um 10 Uhr sein Mahl wirtlich beendigt und die W.ttc gewonnen. —"Als er von der Tafel aufstand, sagte er zu dcm Koch, der jenes Essen bereitet hatte: Für morgen früh laß mir cin Paar junge Hühner bra» ten, denn ich merke an mcincm Magen, daß ich bcy Zeiten Hunger haben werde. Jedoch diese Fanfa» ronade glückte nicht, denn man fand am andcrn Movgcn den Sir Arthur todt in seinem Vcttc< Verleger: Ignaz Alois Gdler v. Kleinmayr.