llOs Amtsblatt zur Kailmcher Ieitnua Nr. 156. Montag den 13. Juli 1874. (304—1) Nr. 4531. Studentenstiftung. Mit Beginn des zweiten Semesters des laufenden Schuljahres ist die erste Dr. Georg Su-pan'sche Studentcnstiftung im dermaligen Iahres-ertrage von 43 st. 94 kr. wieder zu besehen. Zum Genusse derselben sind vorzugsweise "nie, gut gesittete und gut studierende Jünglinge aus der Änverwandtschaft des Stifters, in Er-Aanglung solcher aber Studierende aus der Pfarre ^odajn, und sodann aus den Pfarren: Vigaun, "admannsdorf, Lees und Löschach berufen. Der Bezug ist auf die Dauer der Gymna-ftalstudien befchränkt. Das Präsentationörecht steht dem hiesigen sürstbischöflichen Ordinariate zu. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths- und Impsungszeugnisse, dann den Schulzeugnissen der zwei letzten Semester, eventuell mit dem ihre Verwandtschaft mit dem Stifter nachweisenden Documente belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Schuldircction bis 20. Juli 1874 Hieher zu überreichen. Laibach, am 10. Juni 1874. K. k. Landesregierung siir Krain. (302-3) Nr. 4410. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 54 der in Laibach in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Zeitschrift „81ov0u0il" endenden Correspondenzartikels begründe den Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nach dem tz 45 lit. :l. St. G. und den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbelcidigung nach dem § 63 St. G. und es werde in Gcmäßheit des tz 480 der St. P. O. vom 23. Mai 1873, Nr. 119 R. G. B., die auf Veranlassung der k. t. Staatsanwaltschaft verfügte Befchlagnahme der oberwähnten Nummer 54 der besagten Zeitschrift bestätiget, und nach tz 36 und 3? des Preßgesetzes vom 17. Dezember 1862, R. G. B. Nr. 0, zugleich die Weiterverbreitung der gedachten Nummer verboten sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung dcö versiegelten Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 27. Juni 1874. (296—3) Staatsprüfung. Die nächste Prüfung ans der S'taatsrechnungs» Wissenschaft wird am 25. Juli 1874 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unter ziehen wollen, haben ihre nach Htz 4, 5 und 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (R.-G. Bl. Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollkommen instruierten Gcfuche bis längstens 2 2. Juli 1874 an den unterzeichneten Präses einzusenden und darin insbesondere documcntiert nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Verrcchnungskunde frequentiert, oder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlä gig bcschicden werden. Graz, am 4. Juli 1874. Prtlsls der Staatspriisun gS-Eommissi« n für dir B c r r c ch n u il g S l u n d e: Josef Ealasanz vichtnegel m. p, l. l. Slatlhlllttrriralh.