d e r fünf n «-zwanzigsten Sitzung des stain* Landtages zu Laibach mm 13. Wirz 1863. Anwesende: Vorsitzender: v. Wurzbach, Landeshauptmanns-Stellvertreter von Krain.— Regierungs-Commissär: K. k. Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn Landeshauptmanns Freiherr» v. Co belli, des Herrn Fürstbischofs Dr. Widm er; dann der Herren Abgeordneten: Klemen-«iö, Rosmann, Sagorz, Dr. Toman, Freiherr Anton Zois. — Schriftführer: Vilhar. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitznngs-Protokolles vom 10. März 1863. — 2. Vortrag bezüglich der Errichtung einer Oberreal- schule in Laibach. — 3. Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Bienenzucht. Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Minuten Vormittag. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. Wurzbach: In amtlicher Verhinderung des Herrn Landeshauptmanns habe ich die Ehre das Präsidium zu führen. Ich constatire die Anwesenheit der legalen Anzahl Abgeordneter und eröffne die Sitzung. Ich bitte den Herrn Schriftführer um Vorlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Schriftführer Vilhar licet dasselbe. Nach der Vorlesung.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich es als genehmigt. Es sind mir vor Beginn der Sitzung folgende Eingaben zugekommen: Zuerst ein Antrag an den h. Landtag vom Abgeord. Herrn Guttmau folgender Maßen lautend: „Nachdem weder in der Dienstes-Pragmatik, noch in einem sonstigen Aetc des Landtages jenen Beamten ans andern öffentlichen Dienstes-Catcgorien, tvclche sich um die nächstens zu besetzenden landschaftlichen Bcamten-posten bewerben wollten, die Zusicherung gemacht wurde, daß denselben die von ihnen bishi» im öffentlichen Dienste zurück gelegten Dienstjahre auch in ihrer Stellung als Landesbeamte bei ihrer seinerzcitigeii Pensions- oder all-fälligen Quiescenz - Behandlung fortgezählt und gut gerechnet werden; so läßt sich befürchten, daß ans Bcsorg-niß dessen vielleicht nur wenige geschäftstüchtige und erfahrene Bewerber um die landschaftlichen Bcamteu-stellcn einschreiten dürften. Zur Beseitigung jeden Zweifels, und um für diese Stellen eine möglichst große Concurrenz und Auswahl unter den Bewerbern zu erlangen, stelle ich den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Den aus öffentlichen Diensten übertrelenen, bei der Landschaft angestellten Beamten wird die Fortzählung XXV. Sitzung. und Gutrechnung der von denselben, in ihren früheren Dienstes - Categorien zurückgelegten Dienstjahre tu Pensions- oder Qniesccnzfällen zugesichert". Unterschrieben von dem Herrn Antragsteller Gnttman und den Herren Abg. Derbitsch, Gustav Graf v. Auersperg, Mulley und v. Wurzbach. Da dieser Antrag die legale Unterstützung hat, so werde ich ihn in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung bringen. Weiters ist eine Petition an den h. Landtag eingebracht, von der Gemeinde-Vorstehung Teisenberg, welche dahin geht, eine Abänderung des bisherigen Vorganges bei den für die behördlichen Bestätigungen der Abfindungen der Gemeinden in Angelegenheiten der allgemeinen Verzehrungssteuer zu erwirken. Diese Petition wurde durch den Herrn Landtags-Abgeordneten Dr. Skcdl überreicht, und wurde daher dem Pctitiousansschnsse zugewiesen. Weiters habe ich daö löbl. Comite für die Straßen-Concurrenz zu einer Sitzung heute N. M. 5 Uhr im Conferenzfaale einzuladen. Wir gehen nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung über, betreffend den Vortrag des Landesausschusses über die Errichtung einer Obcrrcalschule in Laibach. Abg. Krom er: Ich bitte um das Wort. In der letzten Sitzung ist das Gesetz über die Con-currcuzpflicht bei Pfarrhof- und Kirchenbauten in seinen einzelnen Bestimmungen angenommen, und nur die Vornahme einer stylistischcu Aenderung im §. 18 diesis Gesetzes dem Ausschüsse zugewiesen worden. Nach §. 43 der Geschäftsordnung hat der Abstimmung über die einzelnen Theile eines Gesetzes jedesmal die Abstimmung 1 im Ganzen u. z. in Per Regel in Per nächst folgenden Sitzung zu folgen, wenn der h. Landtag nicht etwas anderes beschließt. Ich erlaube mir daher zu beantragen, Paß vorerst die Lesung des Gesetzes über die Concnrrenz - Pflicht bei Pfarrhof- und Kirchenbauten im Ganzen vorgenommen werden möge. Präsident: Es ist zwar dieser Antrag des Herrn Abg. Kromer in unserer Geschäftsordnung begründet, allein ich will doch die Meinung des h. Hauses vernehmen. Sind die Herren einverstanden, daß heute bereits die dritte Lesung des gedachten Gesetzentwurfes stati-finde? Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die dritte Lesung beschlossen. Berichterstatter Kromer: Ich erlaube mir vorerst den §. 18 vorzutragen, so wie solcher vom Ausschüsse stylistisch geändert wurde. Die derzeitige Stylisirung des §. 18 lautet: „Nach endgiltig erledigter Concnrrenz - Verhandlung sind von den politischen Behörden die Concurrenzpflichtigeu, rücksichtlich bereit Vertreter zur Wahl eines Banausschusses einzuladen. Dieser hat ans 5 Mitgliedern zu bestehen. Der kirchliche Pfründner, der Patron, oder sein Machthaber sind in den Ausschuß, falls sie vor der Wahl beizutreten erklären, gesetzlich berufen; die mit Rücksicht auf diese Erklärung zur Vollzahl noch erforderlichen Mitglieder, werden von den zur Wahl erschienenen Concurrenten mit obsoluter Stimmenmehrheit gewählt. Der Ausschuß übernimmt die Leitung, Ausführung und Verrechnung des Baues. Sämmtliche Mitglieder haben dieses Geschäft unentgeltlich zu besorgen, für die hiemit verbundenen baren Auslagen wird ihnen der Ersatz geleistet". Präsident: Da dieser Paragraph bereits in der letzten Sitzung angenommen worden ist, und es sich nur um eine stylistische Aenderung desselben handelt, glaube ich denselben nicht weiter zur Abstimmung bringen zu müssen. Ich bitte daher die 3tc Lesung des ganzen Gesetzes zu beginnen. Berichterstatter Kromer: Vielleicht dürfte die hohe Versammlung gestatten, daß nur diejenigen Para-graphe nochmals gelesen werden, welche eine theilweise Aenderung erlitten haben. Denn die meisten Paragraphe wurden bei der Debatte über die einzelnen Theile unverändert angenommen. Präsident: Ich stelle dieß dem Ermessen des hohen Landtages anheim, ob derselbe einverstanden ist, daß nur diejenigen Paragraphe zur dritten Lesung gelangen, welche eine Abänderung erlitten haben. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu erbeben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich bitte daher in dieser Form die Lesung zu beginnen. Berichterstatter Kromer: Eine Aenderung erfolgte bei §. 5. Hier wurde das Wort eingeschaltet „von der competeuten Behörde", und es lautet nunmehr dieser Paragraph: „Zu den übrigen Bauauslagen für diese Gebäude haben die kirchlichen Pfründner dann beizutragen, wenn ihre Pfründe laut der von der Coucurrcuz richtig befundenen, oder über allfällige Einsprachen von der compe-tenten Behörde richtig gestellten Fassion ein Jahreseinkommen von mehr als 500 fl. Oe. W. abwirft". Präsident: Sind die Herren mit dieser Fassung des Paragraphen einverstanden? (Die Versammlung gibt ihre Zustimmung durch Ausstehen zu erkennen.) Sie ist angenommen. Berichterstatter Kromer: Die zweite Aenderung erfolgte bei §. 16. Hier wurde das Wort „Einzelnen" weggelassen, und der Paragraph lautet nunmehr: „Bei der Vornahme der Verhandlung ist die Nothwendigkeit der Baute, der Bauplan und Kostenüberschlag, die Beitragsquote der Concurrenten, die Art Per Einzahlung oder Leistung it. s. w. genau zu berathen, und wenn möglich durch Einverständniß herzustellen". Präsident: Jene Herren, welche mit dieser Fassung deö Paragraphen cinverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Sic ist angenommen. Berichterstatter Kromer: Im §. 18 endlich erfolgte die stylistische Aenderung, die ich früher vorgetragen, und die bereits von der hohen Versammlung angenommen wurde. Jcb bitte daher die Abstimmung über das ganze Gesetz zu veranlassen. Präsident: Ich bringe nun das ganze Gesetz, wie es in der letzten Sitzung angenommen wurde, mit den heute vorgetragenen stylistischen Aenderungen zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche dieses Gesetz im Ganzen anzunehmen belieben, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist einstimmig angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter den Vortrag betreffend die Errichtnng einer Oberrealschule zu beginnen. Abg. Dr. Bl ei weis: Ker danes ne govorim v svojem imenu , ampak predlagam nasvet deželnega odbora, odstopim za ta čas od svojega principa domače besede, in bodem predlagal v nemškem jeziku. In der vierten Sitzung des ersten Landtages hat der Abgeordnete für Laibach Herr Guttman den Antrag eingebracht, es möchte in Laibach eine vollständige Realschule errichtet, und dieselbe als Landesanstalt erklärt werden. Dieser Antrag ist damals nicht in die Verhandlung gezogen worden; nicht etwa deßhalb, als ob das hohe Haus nicht das Bedürfniß einer vollständigen Realschule eingesehen hätte, sondern, wie ich zu vermuthen glaube, nur deßhalb, weil die Landesvertretung damals noch eine Vertretung ohne Land war, d. h. sie hatte keinen Fond, folglich auch den Landesfond noch nicht übernommen. Die Annahme des Principes aber, daß die Oberrealschnle eine Landesanstalt sein soll, hätte auch die Consequenz invol-virt, daß die Kosten dieser vollständigen Realschule vom Lande übernommen werden sollen. In diese Uebernahme so über Hals und Kopf einzngehen, konnte sich das hohe Haus natürlich damals weder berufen noch verpflichtet fühlen. Am 24. Mai hat der Herr Abgeordnete für die Stadt Laibach wieder einen Antrag an den Landesausschuß eingebracht, und denselben mit drei Anträgen erweitert. 1. Der Landesausschuß wolle unter Bciziehnng von Sachverständigen die landeseigenthümlichen Gebäude in Beziehung auf ihre Eignung für die gedachte Lehranstalt in Augenschein nehmen, und nach Maßgabe des Befundes bezüglich ihrer Adaptirung den Kostenvoranschlag sammt r Plan dem Landtage mit seinem Gutachten vorlegen; 2. für den unerwarteten Fall, daß keines dieser Gebäude hiefür geeignet befunden werden sollte, hätte der Landcs-aussckmß auf Privatgebäude zu reflectiren, dießbezüglich zu verhandeln und dem h. Landtage Anträge zu stellen, schon vorläufig aber zur möglichsten Schonung der Lan-desmiklcl, 3. einen Aufruf zu freiwilligen Beiträgen tut ganzen Lande, wie nicht minder eine Einladung an die Stadtgemcinde Laibach, sich mit einen verhältnißmäßig größern Beitrage als den einer allgemeinen Repartition zn erlassen. In der Sitzung des Landesausfchnsses am 17. Oct. 1861 wurde diese Vorlage des Herrn Landtagsabgcordnctcn Guttman einer eingehenden Berathung unterzogen, das Bedürfniß einer vollständigen 6klaffigen Realschule in der Landeshauptstadt einstimmig anerkannt, und mit Rücksicht auf die Allerhöchste Verordnung vom 2. März 1851, durch welche Realschulen lediglich als Communal-Anstalten erklärt wurden, weil sie den Städten, wo sie sich befinden, in jeder Beziehung den meisten Vortheil bringen, eine Zuschrift an den Gemeinderath Laibachs erlassen, womit die Stadt-Commune eingeladen wurde, einen die Kostenfrage (mit Ausschluß der Lehrgehalle, welche nach dem gegenwärtigen Organisationsstatute der Staat bestreitet) und die Bedeckungsmittel erschöpfend behandelnden Antrag mit der weitern Erklärung, welchen Antheil der Gesammt-kostcn der Errichtung und Erhaltung der besagten Lehranstalt die Commune Laibach, als die durch die Errichtung einer vollständigen Realschule am meisten begünstigte Participientin, auf sich nehmen wolle, dem Laudesaus-scbuffe vorzulegen, damit auf dieser Basis der h. Landtag die Anhaltspunkte für seine Schlnßfassung erhalte. In dieser Zuschrift an den Gemeindcrath hat übrigens der Landesansschuß seiner Ansicht Ausdruck gegeben, daß es im Rechte und in der Billigkeit gelegen fein dürfte, daß mit Hinblick auf den Umstand, als eine solche Anstalt dem ganzen Lande zuin Vortheile gereiche, nicht die ganze Last der Errichtung und Erhaltung derselben der Stadtgemeinde Laibach aufgebürdet bleibe, sondern daß auch der Landesfond hierzu einen entsprechenden Beitrag leiste. 2htf diese an die Stadtgemeinde Laibach am 21. Oct. 1861 erlassene Note hat der Gemcinderath mit Note vom 19. Jänner 1862 die Erklärung abgegeben, daß Ein Drittel der Errichtungs- und Erhaltungskosten, welche die Erweiterung der hiesigen 3klassigen Unterreal-schule in eine vollständige 6klaffige Oberrealschule erfordern würde, die Commune Laibach zu tragen sich bereit erkläre, zwei Drittheile aber aus Landesmitteln beigesteuert werden sollten; einen ziffermäßigen Betrag der sämmtlichen Errichtungskosten aber wäre der Gemeinde-rath genau zu bezeichnen nicht in der Lage, weil derselbe von der Beantwortung der Frage abhängig ist, in welcher Weise für die Beistellnng der nothwendigen Lokalitäten gesorgt werden soll. Der Gemeinderath bespricht zu diesem Behufe zwei Objecte: entweder a) wäre für die Sei* steifen g der nothwendigen Lokalitäten durch den Aufbau eines Šteti Stockwerkes auf das hiesige Lyceal-Gebäude und durch Erweiterung dieses Gebäudes mittelst eines über der anstoßenden Militärhauptwache aufzuführenden Zubaues zu sorgen, oder b) es wäre die ganze Realschule nach und nach in dem hiesigen städtischen Bürger-fpitalsgebäude einzumiethen, für welche Miethe die Gemeinde einen Jahrcsbetrag von beiläufig 2000 fl. auS LandeSmitteln beanspruchen würde. Um übrigens doch einen beiläufigen Maßstab für den Kostenbetrag der Er- richtung und Einrichtung der Oberrealschule an die Hand zu geben, theilte der Gemeinderath in der besagten Note dem Landesausschusse den vom verstorbenen Rcalschul-Director Schncdar verfaßten Kostenüberschlag mit, worin für den 1. Jahrgang der Oberrealschule der Bedarf von 7 Lokalitäten für Lehrzimmer, Zeichensaal, das chemische Lobaratorinm u. f. w. ausgewiesen, und das Erfor-dcrniß an Einrichtungsstücken, Lehrmitteln und andern Erfordernissen mit 1720 — 1893 fl. beziffert wird; der Miethzins für die Schullokalitäten, die Auslagen für die Beheizung und Bedienung ist in dieser Summe nicht eingerechnet. — Für den 2. Jahrgang wird außer den erforderlichen weitern 3 Lokalitäten der Aufwand an Einrichtungsstücken und andern Erfordernissen, ohne Miethzins und Beheizuugskosten, auf 1208—1286 fl. veranschlagt. — Für den 3. Jahrgang stellt sich nach diesem Kostenüberfcblage außer den benöthigtcn 4 Lokalitäten, der Bedarf für die übrigen Erfordernisse auf 1107—1126 fl. heraus, wozu übrigens noch der Miethzins und die Auslagen für Beheizung zuzuschlagen wären. Demnach beziffert sich das veranschlagte Erforderniß der ersten Einrichtung , mit Ausnahme des Miethzinses und der Beheizung, für die 3 Jahrgänge der Oberrealschule auf 4035 bis 4305 fl. Bezüglich der Erhaltungskosten dieser Lehranstalt weifet der Gemeinderath in der mehrbesagten Note ans die Interessen des alljährlich durch die Aufnahms-tare und das halbe Schulgeld sich vermehrenden, sogenannten Rcalschnlfondcs hin, welcher gegenwärtig bereits den Betrag von 8708 fl. 80 kr. erreicht; diese Interessen können jährlich für Lehrmittelsammlungen, für die Beheizung und Beleuchtung der Schullokalitäten, für die Amtserfordcrnisse der Direction, für Jahresprogramme und Prämien, für die Beischaffung der Einrichtungsstücke und für die Schuldieners-Löhnung verwendet, und von den ans die Landes- und Gemeindemittel entfallenden Erhal-tungSkosten in Abschlag gebracht werden. Vor der Eröffnung des Landtages hat die hier-ländige Handels- und Gewerbekammer mit Note vom 7. Jänner Z. 8, 40 Exemplare ihres gedruckten Berichtes für die Jahre 1857—1860 zum Behufe der Verthcilung an die Herren Landtagsabgeordnctcn mit dem Wunsche übergeben, der h. Landtag wolle aus den in diesem Berichte S. 112—118 entwickelten, die Nothwendigkeit der Vervollständigung der Realschule beleuchtenden Gründen beschließen, daß in Laibach sofort eine Oberrealschule errichtet werde. Im Anbetrachte nun, daß cs ein allgemein anerkanntes Bedürfniß ist, daß der Industrie unseres Vaterlandes ein höherer Aufschwung, und dadurch die Wohlfahrt desselben möglichst gefördert werde, dieses aber vorzüglich durch rasche, gründliche und allseitige Verbreitung industrieller und gewerblicher Kenntnisse nachhaltig erreicht wird, wozu vollständige Realschulen wesentlich beitragen, im weitern Anbetrachte, daß in Folge a. h. Entschließung vom 2. März 185:1 (enthalten tut R. G. B. XX. Stück Nr. 70 vom 3. April 1851) die Errichtung der Realschule in Laibach unter denselben Bedingungen, wie bei jenen in andern Kronländern bewilligt wurde, daß nämlich die Lokalitäten von der Gemeinde hergestellt, und die Kosten für deren Erhaltung so wie für die Lehrmittel und die Bezahlung der nöthigen Dienerschaft aus den Ge-meindefonden und einem dafür eigens zu gründenden Lokalfond, welcher ans der Aufnahmstare der Schüler beim Eintritte in die Schule mit 2 fl., und der Hälfte des jährlichen Schulgeldes pr. 8 fl. gebildet wird, bestritten , die Gehalte der Lehrer aber aus dem Studienfonde i* flüssig gemacht werden, in welchen die andere Hälfte des obbesagten Schulgeldes fließt; ferner im Anbetrachte, Cafj wenn auch der bei weitem größere Vortheil in jeder Beziehung der Hauptstadt zukommt, in welchem sich die Lehranstalt befindet, weil eiuestheilS die städtische Schuljugend ohne große Auslagen an der Wohlthat der Schule participirt, anderntheils der Stadtbevölkerung durch den Zuzug der ländlichen Schuljugend namhafte pecnniäre Vortheile zufließen, doch auch die Jugend des ganzen Landes an der Realschule der Hauptstadt Theil nimmt (im Schuljahre 1853 waren nämlich in der hiesigen Unterrealschule 71 von Laibach, 1854 60 „ 98 1855 64 tf 82 1856 61 66 1857 67 64 1858 58 66 1859 46 ■ 68 1860 36 75 1861 56 84 1862 59 fr 80 1863 40 83 und die wohlthätigen Eonsequenzen eses Schulunterrichtes dem ganzen Lande zu Gute kommen, und endlich im Anbetrachte, daß, abgesehen von der Unzweckmäßigkeit des proponirtcn Aufsetzens eines dritten Stockwerkes ans das ohnehin sehr baufällige Schulgebäude, wodurch enorme Kosten verursacht würden, die so sehr crwünschliche Errichtung der Oberrealschule nur wieder in eine weite Ferne verschoben würde, dagegen durch die Miethe eines zweckmäßigen Gebäudes, in welches allmählig die ganze Realschule untergebracht werden könnte, schon im nächsten Schuljahre 1863/4 der erste Jahrgang der Obcrrealschnlc eröffnet und so die viele Jahre vcnti-lirte Realschulsrage einem gedeihlichen Ende zugeführt werden könnte, ohne dem Lande eine zu große Last aufzubürden, stellt der Landesausschnß nachstehende antrage: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer vollständigen Massigen Realschule in Laibach wird anerkannt; 2. dieselbe habe als Commnnal-Anstalt fortan zu bestehen; 3. zur Errichtung und Erhaltung der Obcrreal-schulc wird der Stadt-Commune aus dem Landesfonde ein Beitrag bewilliget, und zwar a) für die erste Einrichtung jeder der drei Klassen ein Pauschalbetrag von je 500 fl. ö. W., b) für die weitere Erhaltung derselben für jede der drei Klassen ein jährlicher Beitrag von je 500 fl. ö. W. vom Zeitpunkte der Eröffnung der einzelnen Klassen. Diese sind die Anträge des Landesausschusses. Bevor in eine detaillirtcre Motivirung der vom Landesausschusse gestellten Anträge eingegangen werden kann, dürfte es angemessen sein, daß vorerst die Generaldebatte darüber eröffnet werden würde, ob bei der Errichtung einer vollständigen Oberrcalschule in Laibach das Land in Mitleidenschaft gezogen werden soll, oder nicht. Lehnt das h. Hans wider Vermuthen diese Par-ticipirung an der Oberrealschnle ab, so würde natürlich dadurch von selbst die Specialdcbatte entfallen. Präsident: Da der §. 32 unserer Geschäftsordnung ohnehin vorschreibt, daß über jeden Antrag, der aus mehreren Theilen besteht, die Generaldebatte voraus gehen muß, so eröffne icki dieselbe. AIS Redner für die Generaldebatte haben sich ein-schreiben lassen die Herren Abgeordneten Deschmann und Guttman. Ich gebe dem Herrn Abg. Deschmann das Wort. Abg. Deschmann: Es mag von meiner Seite unbescheiden sein, daß ich in einer Angelegenheit, in einer Frage, welche zuerst von dem Vertreter der Commune Laibachs in diesem h. Hause angeregt worden ist, bei der Generaldebatte das erste Wort ergreife. Da ich jedoch die Absicht habe, schon hier meinen Antrag einzubringen, und da die Herren Vertreter Laibachs sicherlich die Interessen der Hauptstadt sowohl, als auch des Landes nach mir möglichst genau erörtern und hervorheben werden, so ergreife ich demnach das Wort und erlaube mir über den Punkt der Nothwendigkeit der Errichtung einer Oberrealschule in Laibach als ein allgemein gefühltes Bedürfniß hinwegzugehen. Es ist hier zunächst die Frage zu berücksichtigen, tvelcke Factoren denn an dieser Realschule betheiligt sind. Ganz sicherlich zunächst die Commune Laibach, zweitens das Land selbst, und endlich es auch der Staat, die Staatsverwaltung. Nach dem bisher gepflogenen Systeme werden an Realschulen, wo man solche errichtet, die Lehrer auS Staatsmitteln besoldet, wenn natürlich die Kräfte der einzelnen Lokalfonde dazu nicht hinreichen. Es wird in dem Ausschußantragc ein Ministerial - Erlaß vom 2. März 1851 berührt, worin es heißen soll, daß für die Realschulen, für die Lokalitäten der Realschulen zunächst die einzelnen Städte, in denen solche Anstalten errichtet werden, zu sorgen hätten. Ich erlaube mir nun den Wortlaut der betreffenden Stelle dieser Ministerial-Vcrordnung anzuführen, worin es heißt: „waö zunächst die Unterrcalschulcn anbelangt, so werden eben die Städte, in denen sic begründet werden, den nächsten überwiegenden Vortheil davon haben, und es ist daher nicht mehr als billig, daß von der Regierung nur dann die Mittel zur Errichtung dieser Schulen bewilligt werden, wenn auch aus Lokalmittcln mitgewirkt werden wird". Es ist also hier zunächst aus die Unterrealscknlen diese Bestimmung des Paragraphen anwendbar, indem ja bezüglich der Realschulen im Allgemeinen in dieser Verordnung auch von Landesmitteln die Rede ist, welche bei dieser Frage ebenfalls in das Mitleiden zu ziehen wären. Man kann cs der Commune Laibach nur zum Ruhme nachsagen, daß sie bei der Errichtung der Unterrealschule gewiß allen jenen Anforderungen nachgekommen ist, welche an sie gestellt wurden. Sie hat fürs Erste zur Adapti-rung der nothwendigen Gebäude, welche von der damaligen Verordnetenstelle derselben überlassen wurden, einige Opfer gebracht. Sie mußte einige Entschädigung an das hiesige Ordinariat leisten, und so kam es denn dahin, daß die Unterbringung der 3 Klassen der Unterrealschule im hiesigen Lyceal- Gebäude stattgefunden hat, für welche Benützung der Lokalitäten die Coinmune Laibach dem Lande keine Entschädigung bietet. Es ist auch eine Mitconcurrenz des Landes selbst bezüglich der Untcrreal-schule insoferne, als die Lokalitäten, welche früher theils von der Theologie, theils von der 4. Klasse in Anspruch genommen wurden, nun zur unentgeltlichen Benützung der Uuterrcalschnle in einem Landesgcbände überlassen worden sind. Außerdem betragen die Kosten, welche die Commune Laibach für die Unterrealschulc leistet, jährlich 1556 fl. 47 kr., wovon 900 fl. aus Lehrmittel, Sammlungen, Kanzleipauschalc und Programme entfallen, 600 st. sind bloß für Lehrmittel und Sammlungen, weitere 300 fl. beziehen sich auf die Löhnung des Schnldieuers, Holz-, Licht- und Wohnungs-Entschädigung und für die Sonntagsschule, der Rest endlich betrifft die Kosten für die Beheizung und für die Gewerbeschule. Diese Unterreal-schulc wird nicht nur von Schülern, welche Söhne von Bürgern Laibachs sind, besucht, sondern, wie die Nachweise im Ansschußberichte es zur Genüge erweisen, zum großen Theile auch von der Landbevölkerung. Die Commune Laibach har daher, als es sich um die Errichtung der Oberrealschule handelte, gewiß den gerechtesten Anspruch gehabt, zu verlangen, daß diese Anstalt, da sic denn doch dem ganzen Lande zu Gute kommt, auch einen Beitrag, bezüglich der Errichtung und bezüglich der Erhaltung aus Landesmittcln erlange, und cs hat dießfalls der Herr Abg. Gnttman seinen Antrag gestellt. Man war berechtiget zu erwarten, es werde der Landesausschuß den Antrag des Hrn. Abg. Gnttman einer eingehenden Würdigung unterziehen, er werde sämmtliche Punkte des Gutt-inan'schen Antrages, wie sie eben verlesen worden sind, durch Zifferansätze, durch Kosten-Voranschläge, durch genauere Punktationen beleuchtet und reiflich erwogen, dem h. Landtage vorlegen, und seine dießfälligen Anträge demselben stellen, dennoch finde ich, daß der Landesausschuß nur in einen einzigen Punkt deö Guttman'schen Antrages eingegangen ist, daß er nämlich nur die Einladung an die Stadtcommune Laibach gemacht habe, sich zu einem vcrhältnißmäßig größer» Beitrage, als dem der allgemeinen Repartition herbeilassen zu wollen. Es ist von der Stadtcommnne Laibach, wenn ich nicht irre, schon im Jahre 1861 der Beschluß gefaßt worden, daß sie % der Kosten dießfalls beitragen wolle, und obwohl schon über ein Jahr verflossen war, seitdem dieser Beschluß gefaßt wurde, mußte erst neuerlich in einer Gemcindc-rathssitzung dieser alte Beschluß hervorgeholt werden, mit ihn dem Ausschüsse bekannt zu geben. Ich weiß nicht, ans welchen Gründen die sogleichc Einleitung der Schritte und die sogleiche Znivcisung dieses Beschlusses an den Landesansschnß unterblieben ist. Ich finde es nun wohl natürlich, daß in der kurzen Zeit, seitdem der Lan-desansschnß von jenem Beschlusse der Gemeinde Laibach Nachricht erhielt, cs demselben nicht möglich war, jene einleitende Berathung den übrigen Punkten des Gntt-man'schcn Antrages zuwenden zn können, als cs wünschenswert!) gewesen wäre, um zu einer definitiven Beschlußfassung schon heute zu gelangen, um einen bestimmten Zifferansatz schon heute mit voller Beruhigung für die Realschule zu bewilligen. Ich finde aber einige Punkte im Ansschußberichte, die ich denn doch einer nähern Würdigung unterziehen muß. Der Antrag deö Ausschusses lautet dahin, daß die Realschule als eine Communal-Anstalt fortan zu bestehen habe. Meine Herren! ein solcher Beschluß hätte nur die Bedeutung, daß die Commune nicht nur alle übrigen Beiträge für die Erhaltung und für die Einrichtung dieser Schule zu leisten, sondern auch die Lehrer zu bezahlen hätte. Sprechen wir aber aus, daß sie eine Landesanstalt sei, so übernehmen wir zugleich die Verpflichtung, die Lehrergehalte zu bezahlen, während, wenn wir steals eine Commnnalaustalterklären, die Commune diese Kosten zu bestreiten hätte. Ich sehe daher in dem zweiten Punkte deö Ansschlißantrages ein Präjudiz, welches bezüglich der Kostenfrage sehr gefährlich werden kann. Wenn wir das Programm der jetzigen Realschule in die Hand nehmen, so finden wir sic als kaiserliche köuigl. Realschule angeführt. Ich weiß nicht, ob auch diese Benennung eine vollkommen gerechtfertigte ist, jedoch das ist gewiß, daß einen bedeutenden Theil der Kosten für die Realschule bisher die Commune Laibach beigetragen habe, und ich hoffe von dem Patriotismus der h. Versammlung, daß dieselbe gewiß auch beschließen werde, daß für die Oberrealschule in Laibach ein nicht unbedeutender Theil ans Landesmitteln beigetragen werde, ob sie nun alö Landesanstalt oder als Commnnalaustalt zu gelten habe. Das glaube ich, liegt uns hier nicht ob zu entscheiden , indem wir jedenfalls noch einleitende Schritte treffen müssen, damit die Staatsverwaltung sich herbeilasse, für den Fall, daß die Oberrealschule errichtet werde, die Kosten für die Lehrer aus dem Staatsschätze zu bestreiten. Es heißt im Ansschußberichte, daß zwei Projecte bezüglich der Lokalitäten und bezüglich der Unterbringung der Realschule vorliegen. DaS eine bezieht sich auf die Erweiterung des Schulgebäudes, das zweite aus die Unterbringung der Realschule im Bürgerspitalsgebäude in der Spitalsgaffc. Das erste Project wird kurzweg abgefertigt mit Rücksicht darauf, daß immense Kosten daraus entstehen könnten, und daß das Schulgebäude in einem äußerst schadhaften Zustande sich befindet. Meine Herren! die Mauern des Schulgebäudes haben eine immense Dicke, dieselben find gewiß noch im Stande, ein drittes Stockwerk zu tragen. Ich glaube, daß des wohl der Mühe werth gewesen wäre, diesen Punkt, nämlich die Erweiterung des Schulgebäudes einer nähern Würdigung zu unterziehen. Bekanntlich werden in diesem Jahre im Schulgebäude bedeutende Adaptirungsarbeiten vorgenommen werden, welche einen Betrag, wenn ich nicht irre, von 20.000 Gulden erreichen sollen. Es handelt sich hier nicht nur um die Herstellung von Dippelböden, sondern auch um neue Aussetzung von Dachstühlcu an ganzen Trakten. Wie zweckmäßig, wie wenig kostspielig wäre es, eben diesen Umstand zu benützen, um durch eine Erweiterung des Schulgebäudes auf die mindest kostspielige Weise für die Unterbringung der Realschule zu sorgen. " Unterbringen wir sie nicht im Schulgebäude, meine Herren, was bliebe daun der Commune Laibach übrig? Glauben sic in diesem Falle der Commune Laibach eine wesentliche Erleichterung zu verschaffen, wenn sic derselben jährlich 1500 fl. aus Landesmitteln bezahlen? Ich bezweifle das. Die Schuldisciplin erfordert es, daß sowohl die Unter-alö Oberrealschule in einem und demselben Gebäude unterbracht sei. Erwägen sie ferner den Umstand, daß in dem jetzigen Lycealgebäude die Bibliothek, das Museum, lauter Äu-staltcn, welche zur Erweiterung der Kenntnisse der Schuljugend dienen, ebenfalls sich befinden. Sollen wir die Unterrealschnle etwa in der Gra-discha-, in eine weit entlegene Vorstadt dislocircn, da doch unstreitig daö Schulgebäude der zweckmäßigste Ort ist, wo sämmtliche Lehranstalten ans die entsprechendste Weise unterbracht werden könnten. Meine Herren! ich nehme weiters Rücksicht auf die Zahl der Lokalitäten, welche jetzt für die Unterrealschule benützt, und bemerke, daß bei einer Dislocirnng dieselben offenbar von der Commnne Laibach beigeschafft werden müßten. Für den Fall einer Miethe würden die Kosten für die Unterrealschule gewiß nur der Commune Laibach obliegen. Es befinden sich mm außer den 3 Lehrzimmern, welche für die gewöhnlichen Vorträge benützt werden, die Zeichenschnle, das chemische Laboratorium, das physikalische Kabinet, die Kanzlei des Directors im Schulgebäude. Weiters frägt es fick, wäre denn die Commune nicht geneigt, die Oberrealschule anderswo zu unterbringen, würde sie nicht etwa auf jenes Project eingehen, betreffend der Adaptirung des Bürgerspitalsgebäudes. Sillein daselbst befinden sich nur niedrige Zimmer, und eine gegen Norden gelegene Aussicht, der Mangel an Sonne machen es unmöglich, daselbst die Schullvkalitäten in der Art und Weise herzurichten, wie es die Zwecke des Unterrichtes erfordern. Nehmen Sie ferner, daß das Bürgerspitalgebäude, daß die Einkünfte desselben bestimmt sind, zur Unterhaltung armer Pfründner, welche der Commune Laibach angehören. Die Kosten müssen immerhin von der Commune fortgezahlt werden, mag das Gebäude nun vermiethet bleiben, oder mag die Commune Laibach dieselben für die Realschule benützen. Wie im Anssckußbericbte bedeutet wurde, würde bloß die Miethe für dieses Spitalsgebäude 2.000 fl. betragen. Ich glaube demnach, daß, wenn man diese beiden Projecte gegen einander hält, gewiß das erstere derart sind, daß man sieb eher für dasselbe entscheiden dürfte, nämlich für eine entsprechende Erweiterung des Schulgebäudes. Jedoch, meine Herren! ich will keineswegs, daß Sie dießfalls einen Beschluß fassen, icb will keineswegs, daß eine noch nicht ganz spruchreife Frage, welche jedenfalls auch bezüglich des Kostenpunktes ins Gewicht fällt, schon jetzt einer Entscheidung unterzogen werde. Meine Anschauung ist die, daß wir endlich einmal einen energischen Entschluß fassen, daß jene schon so lange zum Nacktheit des Landes hinaus verzögerte Errichtung der Oberreal-schnle nicht wieder auf die lange Bank geschoben werde, sondern, daß wo möglich schon im nächsten Schuljahre die erste Klasse der Oberrealscknle eröffnet werde. Es ginge daher mein Antrag dahin, daß der h. Landtag erklären würde, den Beschluß der Commune Laibach bezüglich der Beitragleistung für die Oberrealschule mit 1j3 der Kosten anzunehmen, und derselbe die übrigen zwei Drittel aus Landesmitteln bestreiten wolle, wobei natürlich wieder darauf Rücksicht zu nehmen ist, daß die Erträgnisse des LokalschulfondeS nicht etwa bloß der Commune Laibach zu gut kommen würden, sondern daß dieselben nach dem Verhältnisse der Beitragsleistung auch dem Landesbeitrage zu Gute kommen. Was nun die weitern Punkte anbelangt, nämlich bezüglich der Unterbringung, bezüglich der Beischaffung der Lokalitäten, so ist es gewiß im Interesse des Landtages gelegen, daß die Lokalitäten entsprechend, daß die Miethe für dieselben, sollte eine solche nothwendig sein, eine möglichst wenig kostspielige sei, überhaupt es sind die Interessen des Landes hiebei von solcher Bedeutung, daß ich es wirklich nicht für geeignet halte, die Commune Laibach mit einem Pauschalbeträge abzufertigen, sondern, daß vielmehr, was den Punkt der Unterbringung anbelangt, das Land ebenso ein Wort zu reden habe, wie die Commune Laibach. Ich würde daher beantragen, daß zur Erörterung dieser Frage, sowie zur Erörterung der übrigen Punkte, welche der Herr Abg. Guttman in seinem Antrage an den Landesausschuß angeführt hat, wohin namentlich auch der gehört, ob nicht durch einen Aufruf an die Krainer, durch die Sammlungen, welche im ganzen Lande einzuleiten wären, ein namhafter Beitrag für die Realschule erzielt werden könnte; sowie zur Erwägung der weitern Frage, ob nicht etwa das hiesige Lycealgebäude eben der geeignetste Ort sei, wo die Realschule unterbracht werden soll, daß zu diesem Zwecke der Landesausschuß nebst einem Comite, welches der Gemeinderath von Laibach zu wählen habe, und dem auch die Rcalschuldirection beizuziehen wäre, die nöthigen Sckritte und Einleitungen treffe, dießfalls genau Kosten-überschläge zusammenstelle, und für den Fall,' als ein Bau an dem Schulgebäude ausgeführt werden sollte, dieß der Beschlußfassung des Landtages in der nächsten Session vorlege. — (Bravo!) — Da cs jedoch wichtig ist, daß die Einführung der ersten Klasse der Oberrealschule schon im nächsten Jahre geschehe, so würde ich, was die einleitenden Schritte zu diesem Zwecke anbelangt, um von dem Ministerium die Genehmigung zu erwirken, daß die Oberrealschnle eingeführt werde, und die Gehalte der Lehrer aus Staatsmitteln bezahlt würden, diese Angelegenheit der Commune Laibach überlassen, ebenso hätte bezüglich der Miethe der Lokalitäten für die erste Klasse der Oberrealschule die Commune Laibach die nothwendigen Einleitungen zu treffen. Endlich ist es auch nothwendig, daß wir dock einen bestimmten ziffermäßigen Ansatz, welcher als Beitraglei-stnng für die erste Klasse der Oberrealschule angesehen werden kann, schon in unser nächstes Präliminare aufnehmen , und ich würde daher beantragen, daß zu diesem Zwecke 1000 fl., d. h. 500 fl. für die Einrichtung und 500 fl. für die Erhaltung der ersten Klasse der Ober-realschule aus Landesmitteln in das Präliminare des nächsten Jahres 1863 — 1864 aufgenommen werden mögen. Ich bitte, meine Herren! über meinen Antrag nicht flüchtig hinwegzugehen, und denselben einer genauen Würdigung zu unterziehen. Mein Antrag präjudizirt nichts, er läßt die wichtige Frage der Ausführung noch unentschieden, er reservirt dieselbe dem freien Beschlusse eines künftigen Landtages. Wenn ich jedoch beantrage, es werde als Grundsatz ausgesprochen: Zwei Drittel der Kosten übernimmt das Land für die Oberrealschule, so halte ich es für nothwendig, daß der Landtag eine bestimmte Quote übernehme. Sie können versichert sein, daß das Staatsministerinm, wenn es sich um die Activirung der Oberrealschule handelt, diesen Punkt wenigstens in einer bestimmten Art und Weise sicher gestellt wissen will. Sagen wir nur, wir nehmen den Antrag der Commune Laibach an, worin sie sich erklärte x/3 der Kosten zu leisten, und lassen wir die Beitragsleistung von Seite deö Landes in Luspenso, ist wohl zu zweifeln, ob das Ministerium sich bewogen fühlen dürfte, die Errichtung der Oberrealschule zu dekretiren, da ja die Angelegenheit sich in einem Vorstadium noch immer befände, ohne die nothwendigen Stipulationen, welche der Errichtung vorangehen müssen, es ist zu bezweifeln, ob düs Ministerium sich herbei lassen werde, die Lehrer zu besolden. Die Beitragsquote des Landes ist also ein wichtiger Punkt, den ich ebenfalls aufgenommen zu haben wünsche. Ich kann sie versichern, daß die Kosten, welche dadurch dem Lande erwüchsen, gewiß nicht so bedeutend sich herausstellen würden, als wenn der h. Landtag beschließen würde, jährlich für die Realschule 1500 fl. zu leisten, wozu noch 1500 fl. für die erste Einrichtung der drei Klassen kämen. Ich glaube namentlich auch das betonen zu müssen, daß ich zweifle, daß bei einem solchen Antrage, wie ihn der Ausschuß gestellt hat, die Stadt-Commune Laibach je in denselben eingehen würde. ES kostete ohnehin schon viel Mühe, um dieselbe zu bewegen, sich zu einem Drittel der Kosten für die Errichtngn der Oberrealschule zu erklären. Diese Umstände also sind es, die mich bestimmt haben, nachfolgenden Antrag zn stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Das Anerbieten der Stadtcommune Laibach von den Errichtungs- und Erhaltungskosten der drei Jahrgänge der zu errichtenden Oberrealschule in Laibach ein Drittheil zn übernehmen, wird vom Landtage angenommen, und es werden die übrigen zwei Drittheile dieser Kosten aus Landesmitteln bestritten, wobei jedoch die Zinsen des Lokalfondes der hiesigen Realschule nach dem angedeuteten Verhältnisse auch dem Landesbeitrage zu Guten kommen. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, unter Zuziehung eines vom Gemeinderathe der Hauptstadt Laibach zn bestimmenden Comites und der Direction der Unter-realschule die Punkte 1, 2, 3 des Guttman'schen Antrages einer eingehenden Berathung zu unterziehen, die dieß-salls nothwendigen Erhebungen zu pflegen, und insbesondere das Augenmerk darauf zu lenken, ob nicht etwa durch eine Zubaute oder Erweiterung des landschaftlichen Lycealgc-bäudeö die erforderlichen Lokalitäten mit dem verhältniß-mäßig geringsten Kostenaufwande beigestellt werden könnten, wobei auch ans die daselbst in diesem Jahre vorzunehmenden bedeutenden Adaptirungsarbeiten zu reflcctircn, und mit der dicßfälligen Baucommission das Einvernehmen zu Pflegen wäre. Die über diese Vorerhebungen zu stellenden Anträge nebst den allfälligcn genau dataillirten Kostenüberschlägen hat der Landeöansschuß in der nächsten Session dem Landtage zur Schlußfassung vorzulegen. 3. Um jedoch das Jnslebentrcten wenigstens des ersten Jahrganges der Oberrcalschule nicht zn verzögern, wird die Gemeindevertretung Laibachs aufgefordert: a. Sogleich beim Staatsministerium die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Bestreitung der Lehreraehalte aus dem Studienfonde, dann die Bewilligung der Eröffnung des ersten Jahrganges der Oberrealschule mit Beginn des Schuljahres 1863/4 zu erwirken: b. Für die einstweilige Beistellung der nothwendigen Lokalitäten des ersten Jahrganges der Oberrealschule provisorisch Fürsorge zu treffen. 4. ES ist das Präliminare des Jahres 1863/4 auf den Etat des Landesfondcs zur provisorischen Unterbringung und Dotirnng der ersten Klasse der Oberrealschule der Betrag von 1000 fl. einzustellen". Präsident: Der h. Landtag hat den Antrag deö Herrn Abg. Deschmann soeben vernommen. Ich stelle dicßfalls die Unterstützungsfrage, und bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Herr Abg. Guttman hat das Wort! Abg. Guttman: Der Herr Abg. Deschmaun hat mir [bei der ausführlichen Begründung seines Antrages nur mehr ein eng begrenztes Feld offen gelassen, auf welchem ich mich tu dieser wichtigen Frage bewegen könnte. Nachdem ich in der Landtagssitzung vom 11. April 1861 die Nothwendigkeit einer Oberrcalschule für Kram schon begründet nachgewiesen habe, diese Nothwendigkeit auch vom h. Landtage anerkannt war, so glaube ich, daß ra/ ^ einer neuerlichen Begründung heute enthoben sein Ist nun die Errichtung einer Oberrealschule eine Nothwendigkeit; so ist die baldigste Errichtung derselben sogar eme Ehrensache für Kram. SOle Länder des Kaiserstaateö, sogar auch schon die Bukowina haben Oberrealschulen, nur Kram allein steht ohne einer solchen da, und wird vielleicht für immer ohne derselben bleiben, wenn die Landesvertretung diese wichtige Angelegenheit nicht in ihre Hand nimmt, nicht diese Angelegenheit als eine Ehrensache für das Land betrachten sollte. Einem solchen, das Land fürwahr nicht ehrenden, sondern gegenüber den andern Ländern herabwürdigenden Bestände, glaube ich, müßte denn doch ein Ende gemacht werden. Wenn es Thatsache ist, daß sich das Landesvermögen bisher an keiner öffentlichen Anstalt betheiligct hat, und wenn cs doch Pflicht der Landesvertretung sein dürfte, sich an solchen Anstalten zu betheiligen, so dächte ich, daß nachdem sie die Verpflichtung, die geistige und intellectuelle Wohlfahrt des Landes zu fördern, weder verleugnen noch ablehnen kann und darf, das Landesvermögen in diesem Falle umsomehr in Anspruch genommen werden kann, wenn die Oberrealschule auf keinem andern Wege errichtet werden könnte. Nach dem bisherigen System, wie wir aus den vorausgegangenen Vorträgen gehört haben, werden die lokalen Realanstalten nur in so weit vom Staate subven-tionirt, als er die Lehrer besoldet; alle übrigen Kosten müssen aber von jenen Corporationen bestritten werden, welche die Lehranstalt ins Leben gerufen haben. Wie lange hegt nicht schon die Stadtgemeinde Laibach den Wunsch, eilte Obcrrealschule zu errichten, allein sie konnte ihn nicht verwirklichen, weil es ihr hiezu an den nöthigen Mitteln gebricht. Welche große Kosten hat ihr nicht schon die Unter-realschule verursacht? — sie wurden vom Herrn Vorredner angedeutet, sie sind thatsächlich richtig. Bedenkt man, daß diese Unterrealschule nicht allein von der heimischen, sondern zum größten Theile auch von der Landjugend besucht wird, daß sonach diese Sadtgemeinde ohne alle Subvention schon so manches Opfer für die Landesinteressen gebracht hat; so müßte man nur ungerecht sein wollen, wenn man ihre bisherigen Opfer, die sie für das Allgemeine gebracht hat, verkennen, oder ihr gar einen nnverhältnißmäßigen Antheil an der Errichtung der Oberrealschule aufbürden wollte. Die Behauptung, diese Gemeinde hätte, nachdem sie den größten Vortheil aus der Oberrealschule ziehen wird, auch den größten Beitrag dazu zu leisten, ist meiner Meinung nach unbegründet. Außer, daß die heimische Jugend ihre Studien leichter fortsetzen könne, und einige wenigen Quartiergeber von den fremden Schülern einen kleinen Nutzen ziehen, wüßte ich von keinem sonstigen Vortheile. Erwägt man dagegen, daß sich diese Stadtgemeinde verbindlich gemacht hat, den dritten Theil der sämmtlichen Kosten zu tragen, erwägt man, daß die Mitglieder der Gemeinde in gleichem Maße, wie in den übrigen Theilen des Landes Zuschläge für den Landesfond bezahlen müssen ; so glaube ich, wird mir Niemand widersprechen, wenn ich sage, daß die Gemeinde Laibach sich in doppelter Weise an der Oberrealanstalt betheiligen werde. Meine Herren! die Steuervorschreibung für Laibach beträgt über 160,000 fl. — Ein schönes Sümmchen würd daher dem Laudesfoude von dieser Steuer entrichtet, das wollen meine Herren bei der Beschlußfassung über diesen Gegenstand ja nicht übersehen. Die Beitragsleistungen dieser Gemeinde lassen sich daher ebenso wenig unterschätzen, als sich das Land beklagen oder beschweren könnte, wenn es mit zwei Drittel der Kosten concurriren sollte. Wird nun, was ich zuversichtlich hoffe, die Creirung einer Oberrealschule beschlossen, so wäre dieselbe am allerzweckmäßigsten, wie eben der Herr Vorredner bemerkte, int landschaftlichen Schulgebäude untergebracht. Dort befindet sich bereits die Unterrealschule. Zur Berichtigung muß ich hier über die gegenwärtige Unterbringung der Realschule einige Aufklärungen geben. Vordem waren die drei Zimmer, tvelehe jetzt die Unterrealschule hat, der theologischen Lehranstalt eingeräumt. Ills die Gemeinde die Unterrealschule zu gründen halte, nirgends aber so geeignete Lokalitäten aufzufinden wußte, trat die damalige Gemeindevorstehung ins Einvernehmen mit dem höchstseligen Herrn Fürstbischöfe Anton Alois Wolf, welcher sich bereitwillig bezeigt, und der Stadtgemeinde gegen dem diese Lokalitäten eingeräumt hat, daß sie im Seminarium einige Lokalitäten für die theologischen Studien adaptireu, nebstdem aber auch ein Magazin, welches im Seminargebäude war, und der Stadt angehörte, für einen billigen Preis abtreten würde, was geschehen ist. Aus diese Weise ist nun die Unterrealschule in die Lokalitäten im Schulgebäude gekommen; besteht daher darin im Namen und in jenem Rechte, wie solches früher die theologische Anstalt auf diese Lokalitäten besaß. Nun zur Sache, bezüglich der Unterbringung im Schulgebäude. Diese würde mit großen Unzweckmäßigkeiten verbunden und mit weit größeren Unkosten begleitet sein, wenn nicht beide, die Ober- und Unterrealschule, in ein und demselben Gebäude unterbracht wären. Möglicherweise könnten durch Elocirungeu darin vielleicht alle Jahrgänge derselben untergebracht werden; wenn dieß nicht möglich wäre, so bliebe fein anderer Ausweg übrig, als sich die nöthigen Lokalitäten durch einen Zubau zu verschaffen. Nachdem, wie wir vom Herrn Ilbg. Deschmann soeben vernommen haben, — in nächster Zeit die großartigsten Reconstructionen im Lycealgebäude stattfinden werden; so wäre die günstige Zeit da, too man mit geringen Kosten einen solchen Bau ausführen könnte. Nach Ausspruch der Sachverständigen ist das Schulgebäude so fest und stark, daß es ganz leicht ein zweites Stockwerk zu tragen vermag. Könnten nun auf diese Weise die Lokalitäten für die Oberrealschule ermittelt werden, so hätte man die entsprechendste Unterbringung der Oberrealschule erreicht. Auf dem Wege dagegen, welchen der Landesausschuß vorfchlägt, wird man, meine Herren, zu einer Ober-realschule nicht kommen. Nicht allein! daß die Pauschalsumme, welche der Ausschuß beantragt, mit den Erfordernissen bei Weitem nicht zusammenfällt, bleibt es nach seinem Antrage noch fraglich, ob überhaupt die Oberreal-schule int Schulgebäude untergebracht werden soll? — Man sehe nur auf die von Der Realschuldirection präliminirte Erforderniß-Summe hin, und obige Behauptung wird sich als gegründet darstellen. Wir würden also mit dem Projecte, welches der Landesausschuß zur Sprache bringt, nicht weiter kommen, und bleiben dort, wo wir waren, und die Oberrealschule wird nach wie vor eine, ich weiß nicht, welcher fernen Zeit noch vorbehaltene Angelegenheit verbleiben. Ich glaube daher, daß wir, — wie uns mit dem Vortrage des Herrn Vorredners klar geworden ist, — nur auf dem von ihm angedeuteten Wege zum Ziele gelangen könnten. Ich sage daher: Gehen wir ernstlich und nicht mit Aeugstlichkeit zur Beschlußfassung über diese wichtige Frage über. Mit vereinten Kräften wollen wir unseren Zweck erreichen, und werden alle Schwierigkeiten leicht überwinden. Meine Herren! Volksbildung war schon oft die Parole in diesem Haufe, möge sie zur Wahrheit werden; bettn sie ist in der That ein Mahnruf der Zeit. ' Ich schließe mich sonach dem Antrage des Herrn Abg. Deschmann unbedingt an, und bin überzeugt, daß, wenn daö h. Haus vom Gedanken beseelt ist, dem Lande und der Stadt die so nothwendige als allenthalben gewünschte Oberrealschule zu gründen, es bett Antrag des Herrn Abg. Deschmann, ganz gewiß annehmen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand zur Generaldebatte daS Wort? Abg. Luckmann: Krain mit seinem Erwerbe hauptsächlich an die Industrie gewiesen, hat viele hoffnungsvolle Sühne. Am Lande gibt es verborgene Talente, bieten sie ihnen Gelegenheit, etwas zu lernen, und sich zu bilden. Mit theoretischen Kenntnissen ausgerüstet, mag dann ein Jeder selbst sorgen, etwas zu werden; und nach gemachten Erfahrungen wird er zur Erkenntniß kommen, was und inte viel dazu gehört, auch wirklich etwas zu sein, waö häufig Mehrere gleich fordern. Ich unterstütze daher auf das Wärmste den Antrag des Herrn Ilbg. Deschmann. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Freiherr Michael v. Zois: Nach der Theilnahme, die der eben in Verhandlung stehende Gegenstand in und außer diesem hohen Hause gefunden, nach den vielseitigen Begründungen, worunter ich mir den Bericht der hiesigen Handels- und Gewerbekammer hervorzuheben erlaube, dürfte die Frage über die Nothwendigkeit der Errichtung einer Oberrealschule als eine entschiedene zu betrachten seht. Es handelt sich hiernach darum, diesem anerkannten Bedürfnisse baldmöglichst zu entsprechen. Bei der allgemein anerkannten Nützlichkeit solcher Anstalten sind die Ansprüche der Commune jedenfalls gerechtfertigt, und man soll nicht mit Aeugstlichkeit die Vortheile für Stadt und Land abwägen, indem der Nutzen eben sowohl der Stadt, als auch dem Laude zu Gute kömmt. Wir können der Stadtcommune einen bestimmten Beitrag nicht octroyiren, und falls derselben die aus Lan-desmittelu zugewiesenen Summen ungenügend erscheinen, so bleibt es beim Alten, und die Entscheidung dieses wichtigen Gegenstandes wird tvteber in weite Ferne gerückt. Es scheint mir daher nothwendig, daß dem hohen Haufe ein die Vereinbarung mit der Commune bereits enthaltener Antrag zur Beschlußfassung vorgelegt werde, durch dessen Annahme die Commune in den Stand gefetzt würde, die nöthigen Vorkehrungen allsogleich in Angriff zu nehmen. Ein solcher Antrag wäre der vom Herrn Abg. Deschmann früher gestellte, welchen ich hiemit aufs Wärmste in seinem vollen Umfange unterstütze. Nur im Falle, als dieser nicht angenommen würde, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Es fei der Ausschußantrag einem bestehenden Comite zur Berathung zuzuweisen. Dieses Comite habe die Commune einzuladen, zum Zwecke der Verständigung über die gegenseitigen Beiträge durch einen Bevollmächtigten bei den Sitzungen zu intervenirat". Präsident: Der hohe Landtag hat den soeben gestellten Antrag des Herrn Abg. Freiherr» von Zois vernommen. Ich stellt die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, steh gefälligst zn erheben. (Niemand erhebt sich.) Er i)t nicht unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause.) Ehe ich dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort in der Generaldebatte ertheile, finde ich cs angemessen, die Sitzung ans 10 Minuten zu unterbrechen. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Abg. Ambro sch: Ich bitte um das Wort. Präsident: Da die Generaldebatte noch nicht geschlossen ist, so ertheile ich dem Herrn Abg. Ambrosch das Wort. Abg. Am drosch: Wenn ich, meine Herren, hier das Wort ergreife, und wenn ich Ansichten aufstelle, die allenfalls mit den Anträgen des Landesausschusses nicht ganz Harmoniken würden, so bitte ich diese Differenz dadurch zu entschuldigen, daß im Landcsansschusse nach der Majorität entschieden wird, ich aber denn doch hier im vollen Hause meiner Pflicht, und zwar meiner sehr wichtigen Pflicht nachzukommen habe, als Vorstand dieser Stadt, in dieser Angelegenheit auch einige Worte zu sprechen. Es ist, meine Herren, das erste Mal, daß die Stadt an die Pforten dieses Hauses der Landesvertretung klopft, und für eine Anstalt einen Beitrag ansucht, die doch nicht ihr allein, sondern dem ganzen Lande zu Gute kommt. Meine Herren Vorredner haben bereits mit lebhafteren Worten diesen Gegenstand geschildert, alö ich vielleicht zu thun im Stande bin, und cS bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihnen Einiges inS Gedächtniß zurück zu rufen aus der Vergangenheit, um Ihnen ;u beweisen, wie oft die Stadt für das Land, und namentlich bei den Lehranstalten schon in Anspruch genommen worben ist. Es ist Ihnen bekannt, daß in Laibach eine Mnster-hauptschule aus vier Klassen bestehend cristirt. Diese Musterhanptschnle ist wegen des zu großen Andranges der Schuljugend aus dieser Stadt und vom flachen Laude zu klein befunden worden, und die Stadtcommune war vom Ministerium beauftragt, eine eigene Hauptschule zu cmmt. Nach zehnjährigen Verhandlungen ist es der Stadtcommune gelungen, mit Beginn ^tes Jahres 1862 eine vierklassigc Hauptschule bei St. Jakob zu gründen, die durchaus aus den Mitteln der Stadtcommune erhalten wird. Die Stadtconnnuue zahlt dem ständischen Fonde für die Benützung der Lokalitäten 315 fl. Miethe, sie be-soldct vier Lehrer, den Director, den Katecheten, den Schuldiener, sie zahlt die Prämien, sic bestreitet die jährlichen Schulerfvrdernisfe, und hat hicmit einen bedeutenden Aufwand. Während die Kinder vom flachen Lande liniere Musterhauptschule frei besuchen, und ohne Anstand aufgenommen werden, besteht für die Kinder der Stadt der Zwang, daß jene Kinder, die in der St. Jakobs-Pfarre in der Gradischa-, Krakau- und Tirnau - Vorstadt domiciliren, die städtische Hauptschule bei St. Jakob besuchen müssen. Die Stadt bringt hier gewiß ein Opfer in irgend einer Beziehung im Interesse des Landes, weil alle jene Plätze an der Mustcrhanptschnle frei werden, und dadurch der Zutritt der Landjugend ermöglicht wird. Die Stadt hat hier eine Ursulinerinncn - Mädchen-Hanptschule. Sie ist gegründet worden im Jahre 1713 bom Schell von Schellenburg, dem Erbauer der Ursnlincrin- XXV. Sitzung. nenkirche und des Klosters. Er hat namhafte Stiftungen mit der ausdrücklichen Bedingung errichtet, daß die Bürgerstöchter der Stadt Laibach unterrichtet werden. Nach der Vergrößerung der städtischen Population sind nach und nach diese Schulen auch zu klein geworden. Der Zudrang vom Lande war groß, weil der Unterricht der Klosterfrauen sehr ausgezeichnet ist. Die Stadtcom-mune war beauftragt, bei jeder Pfarre eine eigene Mädchenschule zu errichten, und eS ist ihr gelungen, ebenfalls nach mehrjährigen Verhandlungen sich dieser Obliegenheit zu entziehen, und die Bewilligung zu erwirken, daß durch einen Aufbau deS zweiten Stockwerkes an dem jetzigen Schulgebäude der Ursulinerinnen dem Zudrange der Mäd-chcnschülerinnen entsprochen wird. Die Commune hat dieses im vorigen Jahre selbst gethan, mit einem Aufwande von etwas über 5000 fl. Am 10. Juli sind die Prüfungen abgehalten worden, und die Commune hat den Bau so sehr urgirt, daß mit Beginn des Schuljahres die neu erbauten Schullokalitätcn dem Unterrichte frei gegeben worden sind. Wo früher 900 Mädchen in sechs Zimmern den Unterricht genossen haben, ist jetzt die Möglichkeit herbeigeführt worden, daß 982 in nenn Zimmern unterrichtet werden. Durch diesen Aufwand der Commune ist ebenfalls dem flachen Lande Erleichterung verschafft worden, derart, daß die Mädchen vom flachen Lande, jetzt einen bessern und freiern Raum in der Schule haben. Die Stadtcommune erhält zwei Trivialschulen bei St. Peter und in der Tirnau, besoldet dort allein die Lehrer, mit einer kleinen Aushilfe von Seite des Normal-schnlfondes. Allein nicht die städtischen Vorstadtkinder allein genießen den Unterricht, sondern die Pfarre St. Peter mit 8000 Seelen hat dort ihre einzige Schule, und Kinder vom Lande genießen den Unterricht, ohne daß die Landbewohner irgend einen andern Beitrag leisten, als denjenigen, der für die gewöhnlichen Schulerfordernisse an sic repartirt wird. In gleichem Maße verhält es sich mit der Tirnauer-Schnlc, wo auch die Dörfer Waitsch und Gleinitz eingeschult sind. Dieß alles hat die Commune jetzt beigestellt, und trägt es alle Jahre die Kosten ohne je mit einer Forderung rücksichtlich einer Entschädigung von dem flachen Lande aufgetreten zu fein. Allein nicht nur in dieser Beziehung hat die Commune der Stadt Laibach dem flachen Lande schon Vortheile zugeführt, auch in andern Richtungen ist sie immer Mitconcurrentin bei dem Landesfonde, ohne irgend einen Nutzen von manchen Abtheilungen für sich in Anspruch zu nehmen. Sie werden sich aus dem Landespräliminare überzeugen, daß für die Spitalkosten ein namhafter Betrag von circa 38.000 fl. durch Umlagen in den Landesfond einflicßt. Die Commune zahlt wie schon früher bemerkt worden ist, 115.000 fl. jährlich an Steuern, folglich ein Zehntel dessen, was das ganze Land bezahlt. ZDie Commune zahlt daher eben diese Umlagen für das Spital wie daö flache Land, und dennoch muß die Commune Laibach für jeden hier zuständigen Kranken, der im Spitale die Genesung erhält, täglich die Gebühr mit 32 kr. C. M. bezahlen, daher bic_ Beiträge in den Umlagen der Commune gar nicht zu Gute kommen. Ein weiterer Umstand ist die Gensdarmcrie-Be-qnartirung. Ich habe neulich die Ehre gehabt, Ihnen mitzuthei- 2 len und ziffermäßig zu beweisen, daß die Gensdarme-rie - Bequartirung in den letzten 12 Jahren das Land 223.400 fl. gekostet hat. In diese Summe hat die Stadtcommune durch ihre Umlagen ebenfalls ihre Tangente getragen, und ich habe nach den einzelnen Jahrgängen mit Rücksicht auf die Steuer der Commune berechnet, daß in diesen 12 Jahren die Stadt Laibach für die Gensdarmerie - Bequartirung von 24.000 fl. bis 26.000 fl. bezahlt hat. Und welchen Nutzen hat die Stadt Laibach von der Gensdarmerie? Sie waren nicht und werden auch jetzt noch nicht für die Stadt verwendet. Im Gegentheile die Stadt hat vom Jahre 1853 bis 1858 jährlich circa 8000 fl. noch extra der Polizei - Direction für die Militärpolizei-Mannschaft befahlt, und bezahlt jetzt, wo sie alle Si-cherheitSorgane aus der städtischen Cassa besoldet, noch immer einen Beitrag für die Polizei mit 1575 fl. jährlich. Sie entnehmen, meine Herren, daraus, daß die Stadt viel Ersprießliches für das Land geleistet hat, von dem Lande aber dießfälls noch nichts gewonnen hat, und auch nicht von jenen Landesanstalten einen Nutzen zieht, die das Land gemeinschaftlich mit der Stadt zu erhalten verpflichtet ist. Weiters erlaube ich mir auch noch zu bemerken, daß an die Commune oft Ansprüche gemacht wurden, wenn die Noth int Lande sich hie und da gezeigt hat. Sind Feuersbrünste vorhanden, so sehen wir die Abbrändler hier an die Thüren der wohlhabenden Kaufleute klopfen, und ich erinnere Sie namentlich an die letzte Hungersnoth in Unterkrain. Es ist ein Vertreter hier unter uns, der bestätigen wird, wie viel Säcke Getreide und andere Lebensmittel nach Unterkrain in den Bezirk Tschernembl von der Stadt Laibach geführt worden sind. Wenn, um den Nothleidenden beizustehcn cs sich handelt, einen Patriotismus zu bethätigen, so ist die Stadt immer oben an, sie wird immer zuerst angerufen. Wir haben dieß in dem letzten Kriege vom Jahre 1859 gesehen, wo die Stadt für die Freiwilligen einen Betrag von 4000 fl., und auch einen nicbtunbedeutenden Betrag zur Anschaffung der Kavallerie - Pferde beigetragen hat. Wenn es sich gehandelt hat, Ergebenheit und Treue dem Allerhöchsten Monarchen zu bezeugen, ist die Stadt immer voran gewesen; Beweis dessen die Monumente, die auf der Erde und unter der Erde bestehen. Die Stadtcommune hat für die Verherrlichung der Adelsberger Grotte einen namhaften Betrag beigesteuert, um dort zur Verherrlichung eines Allerhöchsten Besuches und zur Ueberlieferung der Erinnerung an die Nachwelt auszuhelfen. Dieß sind die Gründe, meine Herren, die ich Ihnen vorzubringen erachtet habe, um Ihr Gemüth dahin zu stimmen, daß jetzt, wenn endlich einmal auch die Stadt an die Vertreter des Landes heranrückt, und sagt: „Tragt uns doch verhältnißmäßig zu einer Anstalt bei, die dem Lande zum Nutzen gereicht, dieselben zu einer willfährigen Abstimmung zu bewegen". Es handelt sich hier auch um den Namen: „Landesanstalt und Landes- mittel" , wenn wir diese Anstalt auch als Landesanstalt betrachten, so wird die Commune mit ihren Beiträgen nicht zurück bleiben, und das pünktlich leisten, was Ihre Billigkeit heute ihr auferlegen wird, und sie wird in dieser Richtung auch andern Städten nachkommen, die an Intelligenz und Wohlhabenheit uns voranstehen. Es liegt mir hier vor der Hand der Antrag des niederösterreichischen Landesausschusses, welcher eine Errichtung der Oberrealschule in Wien durchaus als Landes-anstatt erklärt, und die Auslagen durchaus aus Landesmitteln bestreitet. Es liegt ferner ein weiterer Antrag desselben Landesausschusses hier vor, vermöge dessen in den Städten Baden und Horn, dann in den Städten Krems und Stein auch die Unterrealschulen mit einer gewissen Beihilfe von Seite des Landesfondes jetzt ins Leben gerufen werden sollen. Ans meiner bisherigen Erörterung werden Sie schließen können, daß ich mich dem Antrage des Herrn Deschmann insoferne hinneigen muß, als er für die Commune viel vortheilhafter ist. Weil es sich aber hier um die Ziffer handelt, die bei manchen der verehrten Herren Mitglieder jetzt Bedenken erregen dürfte, so scheint es denn doch wünfchenswerth, daß sich das h. Haus in einer Abstimmung nicht übereilen sollte. Wir kommen jetzt erst zu jenen praktischen Fragen nämlich zu der Geldfrage, die die ganze Thätigkeit des Finanzausschusses in den letzten Tagen der Eristenz dieses Landtages in Anspruch nehmen wird, und ich kann hier nicht genug das Bedauern ausdrücken, daß dieser Finanzausschuß nicht sogleich schon im Beginne, wie der Antrag geschehen ist, eingesetzt worden ist. Der Finanzausschuß wird in wenigen Tagen, vielleicht heute oder morgen die Präliminarien in die Hand bekommen, er wird erst durch die Prüfung der Ziffern in den Stand gesetzt, zu beurtheilen, ob denn eine Auslage von 1000 fl. oder 2000 fl. für das nächste Jahr eine höhere Umlage nach sich ziehen wird. Ich kann Sie, meine Herren, vorläufig dahin vertrösten, daß wegen dieser Post nicht nothwendig sein wird, die Umlage zu erhöhen, denn nach der vorläufigen Prüfung im LandeSausschuffe haben wir selbst bei dem Umstande, daß wir die bedeutenden Landtagsauslagen mit in Rechnung genommen haben, doch noch keine höhere Umlage als die bisherige pr. 15 kr. für den Landesfond zu bestimmen Gelegenheit gehabt. Was jedoch noch ferner die Commune anbelangt, auf die auö dem Vortrage des ersten Herrn Redners eine gewisse Schattenseite vielleicht fallen könnte, so werden Sie mir erlauben, daß ich noch einen Gegenstand berühre, der hier nicht bekannt worden ist. Im ersten Landtage hat sich schon die Ansicht privativ verbreitet, daß vielleicht die Stadt nur y3 der Kosten zu tragen hätte. Gleich nach der Beendigung des ersten Landtages im Jahre 1861 hat die Stadtcommune und die neue Repräsentanz nichts Dringenderes zu thun gehabt, als sich angelegen sein zu lassen, den ersten Jahrgang der Obcreal-schule mit dem Beginne des Jahres 1862 ins Leben zu rufen. Es sind die Lokalitäten für den ersten Jahrgang ausgemittelt, die Verträge abgeschlossen, die Kosten rück-sichtlich der Einrichtungsstücke ermittelt, und cS ist ein ausführbarer Vortrag für den Gemeindcrath bereitet worden, welchem derselbe ohne weiters seine Zustimmung ertheilt, und demnach schon den vierten Jahrgang im Jahre 1862 in das Leben gerufen hätte, wenn nicht gerade am Abende vorher von dem h. Ministerium ein Erlaß herabgelangt wäre, welcher über eine von der frühern Stadtvertretung eingereichte Petition die Entscheidung herabgelangen ließ, daß man einstweilen diese Frage der Errichtung der Ober- real schule auf sich beruhen lassen möge, und die Stadt-commune habe früher zu erwägen, ob denn bei dem Umstande als in der neuern Zeit in Klagenfurt und in Görz auch Oberrealschulen errichtet worden sind, vielleicht in Laibach noch die Nothwendigkeit einer Oberrealschule existirc. Dieser Erlaß hat die Commune in ihrer Ausführung gehemmt, und nur aus dem Grunde ist die Acti-virung des 4. Jahrganges im Laufe des Jahres 1862 nicht ausgeführt worden. Damals hat die Sradtcom-mune ganz sicher erachtet, daß die Landesvertretung posticipate diese zwei Drittel bewilligen dürfte, oder wenn gerade nicht diese Ziffer doch eine solche, welche den Fortbestand der Oberrealschulc ermöglicht hätte. Ich glaube daher der Sache nur nützlich sein zu können, wenn ich den ersten Antrag des Herrn Deschmann befürworte, und ben Antrag ihn zur Abstimmung zu bringen, nämlich die Nothwendigkeit der Errichtung der Oberrealschule. Was aber die übrigen weitern Punkte anbelangt, so sehr ich ihr Gewicht gewiß nicht unterschätze, würde ich den Antrag stellen, dem Finanzausschüsse sie zu überweise«, welcher bei der Prüfung des Budgets auch mit einer Ziffer viel klarer vor das h. Hans treten wird, als heute zu thun möglich ist. Präsident: Ich bitte den Herrn Ambrosch mir seinen Antrag schriftlich zu überreichen. Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? Abg. Mulley: Ich bitte um das Wort. Ich stimme im Wesen mit dem Antrage des Herrn Vorredners Deschmann, glaube jedoch mich unbedingt dahin anssprechen zu müssen, daß jede Adaptirung an fremden Häusern unterlassen, und sich nur auf den Zubau des nun bestehenden Schulgebäudes durch Aussetzung eines dritten Stockwerkes beschränkt werde. Ich glaube, daß diese Ansicht nicht so sehr in der Opportunität, als wie auch sonst in der Klugheit begründet sei. Es dürste den Grundsätzen der zweckmäßigen Vcr-mögensverwaltnng entgegen sein in namhaft andauernde Adaptionskosten sich bei fremden Gebäuden einzulassen. Ferner dürfte dieser Plan resp. das nunmehrige Schulgebäude von vorzüglichster Eignung zu diesem Zwecke sein. Es ist richtig, wie die geehrten Herren Vorredner berührt haben, schon jetzt sind die meisten Lehranstalten darin begriffen. Es ist der zulängliche Raum zur weiteren Adaptirung vorhanden, endlich dürfte cs auch eine vorzügliche Zierde der Stadt an diesem schönen geräumigen Platze werden, ein höheres und schöneres Gebäude erstehen zu sehen. Sollten jedoch die Baukosten zu hoch sich schwingen, so würde man glauben, daß auch darin ein Mittel gefunden werden könnte, nämlich jenes, daß mit dem Bauunternehmer allenfalls Verhandlungen zu Ratenzahlungen geschlossen würden. Ich glaube der Besorgnis, daß va§ Gebäude nicht zu dieser Adaptirung resp. dem Umbaue zur Aussetzung eines dritten Stockwerkes geeignet sei, dadurch begegnen zu müssen, daß das Gebäude, wie schon neulich erwähnt wurde, gar nicht lange stehe und es wäre traurig für die gegenwärtige Technik, wenn sie nicht solche Pallia-tivmittcl im Baue zu ersinnen im Stande wäre, um ebenfalls in dauemder Weise ein Stock aussetzen zu können. Weil aber dieser Zubau oder Umbau viel größere Dimensionen in der Zeit herbeiführen würde, so wäre ich auch der Ansicht, daß um diesem dringenden Bedürfnisse des Landes sobald thunlich Abhilfe zu verschaffen, auch die Miethe eines andern Lokales mittlerweile genommen würde. Ueberhaupt glaube ich aber, nachdem das Land mit so einem namhaften Antheile, nämlich mit den angesprochenen zwei Dritteln, in Anspruch genommen wird, auch die weitere Subvention in der Folge nicht ausbleiben würde, daß es kaum gerathen sei, daß man diese Anstalt als eine ausschließliche Coummnalanstalt ansehe, und ich würde dann den Antrag stellen, daß man das Kind ganz beim Namen nenne, so wie der geehrte unmittelbare Herr Vorredner bezeichnet hat, daß auch in andern Ländern derlei Anstalten als „landschaftliche" angesehen wurden. Ich kann die städtischen Interessen nicht präjudiziren; sie haben allerdings schon viel für das Land gethan, und wir können nicht verkennen, daß wir wirklich an den Wohlthaten der Stadt vielseitig schon participirt haben, und ich würde mir in dieser Richtung, daß vorläufig daS einer technischen Erhebung überwiesen würde, um den Kostenpunkt genauer zu präcistren, dem Antrage des unmittelbaren Herrn Vorredners anschließen, übrigens aber den Zusatzantrag machen, daß das nicht als eine Com-munalanstalt, sondern als eine gemeinschaftliche, nämlich „landschaftlich - städtische Anstalt", angesehen werde. Präsident: Ich bitte mir Ihren Zusatzantrag gefälligst geschrieben vorzulegen. Ich bringe den vom Herrn Abgeordneten Ambrosch gestellten Antrag zur Unterstützungsfrage, er lautet: „Der hohe Landtag beschließe: A. Der I. Antrag deS Herrn Deschmann werde, jedoch nur im Principe angenommen, nämlich, daß die Errichtung einer Oberrealschnle in Laibach eine Nothwendigkeit sei. B. Die übrigen Anträge seien au den Finanzausschuß zur Prüfung und Berichterstattung bei der Berathung deö Präliminars pro 1864 zu weisen". Die Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Bis der Antrag deS Herrn Abg. Mulley geschrieben werden kann, bitte ich, ob noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort wünscht. (Nach einer Pause.) Ich bitte den Herrn Berichterstatter, daS Wort zu nehmen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Das hohe Haus war wohl vielleicht noch in keiner Frage so einig, alS in der des Bedürfnisses und der Nothwendigkeit einer Oberrealschule in Laibach. Nur der leidige nervus rerum gerendarum spaltet uns in Etwas. Der Landes-Auöschuß hat hei der Stellung seiner Anträge die Gesammtinteressen deö Landes im Auge gehabt, und er glaubte nicht nur gerecht zu fein, sondern auch auf dem gesetzlichen Boden sich zu bewegen, wenn er die Anträge stellt, welche er gestellt hat. ES ist eine eigenthümliche Regierungöverfügung der Neuzeit, daß man Schulen, welche dem ganzen Lande gewidmet sind, und welche auch von den Schülern deö ganzen Landes besucht werden, einzelnen Communen zur Last legt. Die Steuern, welche in die Staatskasse fließen, werden von Jahr zu Jahr größer, ungeachtet dessen aber ladet die Staats-Verwaltung alles, was sie nur kann, den Communen auf. Das ist eine bedauerliche Erfindung der Neuzeit; allein sie ist da; wir können an derselben nichts ändern, und nur so viel können wir thun, daß wir diese Ungebühr nicht noch weiter treiben, daß wir das, was man Einer Commune zur Last legen will, doch auf die Communen des ganzen Landes vertheilen. Von diesem Gesichtspunkte, meine Herren, ist der Laichesausschuß ausgegangen, als er seine Anträge gestellt hat, soviel im Allgemeinen zur Begründung der Anträge des Landesausschusses. Es werde mir nun erlaubt, die einzelnen Bemerkungen meiner geehrten Herren Vorredner, besonders des Herrn Abg. Deschmann, welcher sehr tief in den Gegenstand der Frage eingedrungen ist, zu besprechen. Vor Allen bemerkt er, daß diese vom Landesausschuß citirte allerhöchste Entschließung vom 2. März 1851 sich mehr auf die Unterrealschulen beziehe. Diesem muß ich nach dem klaren Wortlaute, welchen ich aus dem Jahresberichte des ersten Jahres der Realschule niedergeschrieben habe, widersprechen; es ist nicht richtig, daß diese allerh. Entschließung nur die Unterrcal-schule betreffe. Es sind durch diese allerh. Entschließung vom 2. März 1851 alle unsere Realschulen, ob untere oder obere, als Communal - Anstalten erklärt worden. Herr Deschmann bemerkt weiter, warum hat der Landesausschnß den ganzen Guttman'schen Antrag nicht in eine eingehende Berathuug gezogen? Warum hat er nur den einen Antrag in Erwägung genommen? In dieser Beziehung muß ich bemerken, daß der Landesansschuß es sehr bedauert hat, daß er erst um die eilfte Stunde vom Gcmeinderathe die Anträge überkommen hat, also während der Zeit, als wir hier schon versammelt sitzen, ist der Gegenstand, welcher über ein Jahr bei demselben gelegen ist, dem Landesausschusse in die Hände gekommen. Das hohe HauS wird daher Entschuldigung genug darin finden, daß der Landesausschuß nicht in der Lage war, tiefer in den Gegenstand einzudringen, und dieß um so mehr, als darin von einer Ziffer durchaus keine Rede ist, und wie viel die Gesammt-Realschule oder wenigstens die Oberrealschule kosten würde, mit keinem Worte erwähnt ist. Herr Deschmann bemerkt ferner, es lägen zwei Projecte vor. Das erste Project, nämlich das vom Aufbaue eines dritten Stockwerkes auf das Schulgebäude, wird ganz kurz abgefertiget, während man es doch hätte näher würdigen sollen. Herr Deschmann plaidirt weiter für die vollste Eignung des Schulgebäudes als Realschule, wiegt sich dann in der angenehmen Hoffnung, daß schon heuer bedeutende Adaptirungs - Arbeiten an diesem Schulgebäude vorgenommen werden. Was nun das Schulgebäude betrifft, so muß ich dem hohen Hause hier einige Aufklärungen geben, die noch nicht gegeben worden sind. Das Schulgebäude ist ein Landesgebäude. Es benützt dieses Landesgebäude auch die Normalschule und das Gymnasium. Die beiden Anstalten zahlen dafürnichts, nur hat der Normalschulfond und der Studienfond die Verpflichtung der Erhaltung desselben. Meine Herren! diese zwei Fonde aber erfüsten ihre Pflicht nur wenig, so daß das ganze Gebäude bereits eine Ruine geworden ist. Es ist schmählich, wenn man das Schulgebäude von der Seile der sogenannten Schul-Allee ansieht. Zerfallene Balken sind lange Zeit heruntergehängt, bis voriges Jahr, wenn noch ein Balken da war, eine kleine Reparatur vorgenommen wurde. Im Innern geht Alles zu Grunde. Der Landesausschuß hat, als er die Landes-angelegenhciten in seine Hände bekommen hat, geeigneten Orts darüber Beschwerde geführt und verlangt, daß etwas geschehen möchte. Es ist bis heutigen Tages Nichts geschehen. Zum Beweise, daß diese Worte nicht übertrieben sind, erlaube ick mir nur auf einen Kostenüberschlag aufmerksam zu machen, welchen man bereits für die Reparaturen dieses Hauses auf Zwanzig Tausend Gulden gemacht hat. (Unruhe.) Nun verlangt noch der Stndienfond, daß daö Land Vs davon übernehmen solle. — Meine Herren! da wird cs noch gewaltige Kämpfe geben, bis das baufällige Gebäude hergestellt wird, und ich bin nicht der Optimist, wie cs der Herr Abg. Deschmann ist, der da glaubt, daß heuer schon die Sache zu Ende geführt werden w i r d. Sie sehen, meine Herren! nun, wie es mit dem Schulgebäude aussieht, und welche Fragen da noch auS-zutragen sind. Ich für meinen Theil würde dafür stimmen, daß ober die sogenannte Stadt-Hauptwache ein neuer Zu bau geschieht, weniger wäre ich für den Aufbau (Rufe: Sehr gut! richtig!) als für den Zubau. Meine Herren! einen dritten Stock noch aufzubauen ist nicht nothwendig; abgesehen davon, daß, wenn das Ganze eine gehörige Uniform haben soll, dieses einen großen Kostenaufwand verursachen würde. Berücksichtigen Sie weiter, daß denn doch die Schulen nicht gut untergebracht sind, wenn die Schuljugend drei Stock hoch hinauf und herab zu steigen hat, und ich weiß auch nicht, ob das Hauö mir den Zugängen gehörig gesorgt ist; wenn es vielleicht nur ein Paar Zugänge hat, und sich unsere Studenten von so verschiedenen Abtheilungen hier auf den Paar Stiegen drängen, nun da dürfte vielleicht für die Schuldisciplin nicht ganz wohl gesorgt werden können. — Ich würde daher jedenfalls mehr für den Ausbau als für den Zubau plaidiren. (Ruf: Nichtig, sehr gut!) — Die Herren in ihrem Patriotismus für die Stadt Laibach haben nicht genug Worte finden können, denselben in das gehörige Licht zu stellen. Auch ich, meine Herren, theile diesen Stadt-Patriotismus, obwohl ich Vertreter der Landgemeinden bin. Auch ich habe seinerzeit in der Schulsection des Gemeinde-rathes in gleichem Sinne gewirkt; möchte aber dennoch um etwas diesen Patriotismus, wenigstens um ein paar Grade herunter stimmen, dadurch, daß ich hinweise auf unser Krainburg. — Krainburg, meine Herren, hat ein Untergymnasium errichtet, und hat dasselbe errichtet aus eigenen Mitteln; hat an das Land nicht appellirt; cs wird vielleicht ein Obergymnasium zu Stande bringen, und doch wird deßwegen das Land keine Umlage haben. — Sie fordern, meine Herren, mit den % viel. — Der Herr Abgeordnete der Stadt Laibach hat bemerkt: alle Länder haben bereits Realschulen, sogar die Bukowina hat sie. — Ja, meine Herren, ich bestreite das nicht; allein er hat vergessen dazu zu setzen, wer diese Realschulen errichtet hat. — So viel mir bekannt ist, sind es dort vorzüglich nur die Communen selbst gewesen, und wenn außer der Commune das Land Beitrüge geleistet hat, so finde ich nirgends die Beisteuer von zwei Dritrheilen. — Ich beziehe mich hier auf die Oberrealschule iu Kärnten. So viel mir bekannt ist, hat hier das ganze Land nur zur Hälfte beigetragen. — Ich beziehe mich hier auf Troppau. So viel mir bekannt ist, ist auch dort das Land nicht mehr in Anspruch genommen. (Bravo.) — Herr Deschmann wünscht, daß die Realschulfrage nicht auf die lange Bank geschoben werden soll. — Meine Herren, das Gleiche finden Sie im Ausschußbcrichte, daß er das Allem voran gesetzt hat, daß er dieser so lange ventilirten Frage nun endlich ein Ende zu machen wünscht. Ich für meinen Theil, weil ich natürlich jetzt nicht im Namen des Landesausschusses reden kann, ich für meinen Theil würde mich den Anträgen des Herrn Dcsch-titmtit ganz accommodiren bis auf den einen, nämlich die Drittelfrage. — Wie viel ist denn % ? — Wir wissen die Summe nicht. — Freilich weiß es die Commune auch nicht, was V3 ist. — Die Commune und das Land würden daher durch diese Drittel, wie man sagt, dia Katze nur im Sacke kaufen. — Die Sache ist aber von zu großer Wichtigkeit, als daß wir das thun könnten. Deßhalb glaube ich, daß der Beschluß, daß die Commune V'i, das Land V., übernimmt, heute noch nicht spruchreif wäre. Was aber das h. Haus in dieser Beziehung verfügen wolle, um die Ziffer zu erfahren: wie viel denn die 3/a sind, wie viel %, wie viel % find, das wird, ohne daß ich hier einen Antrag stelle, der Entscheidung deö h. Hauses überlassen bleiben. ■— Nur muß ich betonen, daß mit Rücksicht ans die bedeutenden Bauten, die wir noch vor unseren Augen haben, — auf die enormen Kosten, die uns noch erwarten, nachdem die Steiermärker ein gemeinschaftliches Irrenhaus Glicht haben wollen u.s.w. — daß wir, chevor wir über das Drittel entscheiden, doch wissen sollten, wie viel dieses % ist. Abg. Mulley. Ich bitte .... Präsident: Erlauben Sie mir nur, Ihren Antrag zur NnterstützungSfragc zu bringen. Abg. Mulley: Ich ziehe meinen Antrag zurück, weil ich durch die Aufklärung des Herrn Vorredners überzeugt bin, daß der Zubau viel zweckmäßiger als die Aussetzung des Stockwerkes wäre. — Abg. Deschmann: Ich bitte nur zu einer fac-tischcn Berichtigung um das Wort. ES hat mir der Herr Abgeordnete Dr. Bleiweis den Vorwurf gemacht, daß ich nicht genau eingegangen wäre in die kais. Verordnung vom 2. März 1851. Ich glaube aber eben, daß der Umstand, daß der Herr Berichterstatter des Ausschusses nur daö Programm der Unterrealschulc zur Hand genommen hat, nicht jedoch den Text des Gesetzes in seinem Wortlaute, denselben zur falschen Annahme verleitete, als ob daselbst ein Grundsatz ausgesprochen wäre, daß alle Realschulen Communal-Anstaltcn seien. Es ist das keineswegs der Fall, und ich wiederhole die ganze kais. Verordnung. Diese lautet folgender Maßen: „Ich genehmige diese Anträge, ermächtige meinen Minister für Cultus und Unterricht, darnach bei der Organisirung des technischen Unterrichts vorzugehen, und bewillige die Bestreitung der für die beiden Realschulen zu Wien und die böhmische Realschule zu Prag erforderlichen Auslagen aus den Studienfonden. Wegen Vervollständigung der ständischen Realschulen in Prag und Gratz und der Realschulen iu Reichenberg und Rakonitz, so wie wegen Errichtung der beantragten Realschulen in Brünn, Lemberg, Krakau, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klageufurt, Laibach, Triest, Zara und Troppau, ferner wegen Reorganistrung der technischen Institute sind die nöthigen Verhandlungen unverzüglich zu pflegen, und Mir seiner Zeit zur definitiven Genehmigung vorzulegen". Ich glaube, daß schon der erste Uinstand, daß die Bestreitung der Realschulkosten in Wien und der böhmischen Realschule zu Prag genüge, um zu beweisen, daß nicht durchaus der Grundsatz gilt, die Realschulen seien Communal - Anstalten. Fürs Zweite aber führe ich aus dem Berichte deö Ministers selbst, aus seinem allerunter-thänigsten Vortrage an, was er bezüglich der Realschulen gesagt hat, hier ist ebenfalls nur von der Unterrealschule zu Laibach die Rede und nicht der Grundsatz ausgesprochen, wie er iu das Programm fälschlich aufgenommen worden ist, cs hat derselbe nur bezüglich der Unterreal-schule zu gelten. Der Wortlaut ist: „Ich erlaube mir daher den allerunterthänigsten Antrag, daß auf die Errichtung vollständiger Unterrealschulcn in Linz, Salzburg, Innsbruck, Klageufurt, Laibach, Zara und Troppau unter der Bedingung eingegangen werde, wenn die Lokalitäten von den Gemeinden Hergestellt, und die Kosten für deren Erhaltung, sowie für die Lehrmitel und die Bezahlung der nöthigen Dienerschaft aus eigenen zu gründenden Lo-kalfoudcn bestritten werden". Ich glaube also, daß man dieß nicht weiter inter-pretireu kann, als es im unterthänigstcn Vortrage des Ministers selbst lautet. Was jedoch den weiteren Punkt wegen Aussetzung eines dritten Stockwerkes anbelangt, so steht in meinem Antrage darüber gar nichts. Ich präjudizire daher hierin gar nichts, sondern die betreffende Commission, welche für diese Angelegenheit ernannt wird, hat darüber ihre Anträge zu stellen. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Berichterstatter Dr. B l e i w e i s: Ich bitte um daö Wort auch zu einer factischen Bemerkung. Wir gehen in dieser Beziehung mit Herrn Desch-mann gerade nicht so auseinander, wie er glaubt. Das, was ich in Bezug auf die Oberrealschulc gesprochen habe, habe ich nicht gesprochen von Realschulen überhaupt iu Oesterreich, sondern nur mit Rücksicht auf unser Land, und da erlaube ich mir, auf einen Ministerial-Erlaß mich zu beziehen, welcher von der hohen Landesregierung am 3. Jänner 1861 an den Magistrat gelangt ist, welchen vorzutragen vielleicht deßhalb nicht überflüssig sein dürfte, weil das hohe Haus daraus die Ueberzeugung schöpfen wird, warum der Landesansschuß seinen ersten Antrag dahin formulirt hat, daß die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Oberrealschule anerkannt werde. Eö ist nothwendig, daß das hohe HauS diesen Beschluß auSsprecke, weil sonst dieser Ministerial-Erlaß dagegen wäre. Es lautet der Erlaß der hohen Landesregierung an den Stadtmagistrat folgender Maßen: „Der Gemeinderath von Laibach hat in der anliegenden von: h. k. k. Staatsmiuisterium unterm 21. Mai 1861, Z. 2609/187 C. U. anher zurückgemitteltcu Eingabe vom 7. Jänner 1861 Z. 48 die Bitte um Erweiterung der daselbst bestehenden Unter- iu eine Oberrealschule unter folgenden Modalitäten gestellt: 1. daß diese Erweiterung mit dem Schuljahre 1861/2 beginnen und mit 1863/4 vollständig durchgeführt; 2. daß die einstweilige Miethe und der eventuelle Bau zur Gewinnung der erforderlichen Lokalitäten, so wie die erforderliche Einrichtung der letzteren und die erste Anschaffung der Lehrmittel von dem Landesfonde, die Kosten der Erhaltung und Nachschaffnng der Lehrmittel aber von der Stadtcommune Laibach bestritten; 3. die Besoldungen der an dieser Oberrealschule erforderlichen Lehrer endlich auf den Staatsschatz übernommen werden möge. Bekanntlich wurde durch die a. h. Entschließung vom 2. März 1851 angeordnet, daß in jedem Kronlande wenigstens Eine selbstständige Unterrealschule mit drei Jahrgängen zu errichten und dieselbe mit stuscnweiscr Hinzu-fllgnng der drei Jahrgänge der Obcrrealschule, da, wo sich das Bedürfniß nach einer solchen herausstellen wird, in eine vollständige Realschule zu erweitern sei. Rücksichtlich dcS Kostenpunktes stellt dieselbe a. h. Entschlies-sung fest, daß die Lokalitäten von den Gemeinden hergestellt, die Erhaltung derselben, so wie die Lehrmittel und die Bezahlung der nöthigen Dienerschaft aus dem zu gründenden Lokalfonde bestritten, die Gehalte des neu anzustellenden Lehrpersonals aber dem Studienfonde entnommen werden sollen. Die über diese Eingabe gntächtlich einvernommene k. k. Statthalterei in Triest äußerte sich mit Beziehung auf diese a. h. Auorduuugen dahin, daß die Vorfrage der vom Lande zu übernehmenden Kosten vorerst vor den Krainer Landtag zu bringen wäre. Da nun das h. k. k. Staatsministerium aus den Verhandlungen des Landtages ersehen hat, daß er in die angeregte, die Realschule betreffende Frage vorläufig nicht einzugehen sand, anderseits aber auf eine weitere Verhandlung über diese Angelegenheit, insolange über die vom Lande zu tragenden Kosten nicht entschieden ist, nicht eingegangen werden kann, so fand sich hochdassclbe bestimmt, die Eingangs erwähnte Eingabe mit folgenden Bemerkungen zurück zu stellen: Die Erweiterung der in den Hauptstädten der Kronländer zu errichtenden selbstständigen Unterrealschulen in vollständige sechsklassige Oberrealschulen haben Se. k. k. apostol. Majestät in der oft erwähnten a. h. Entschließung vom 2. März 1851 ausdrücklich an die Bedingung des sich heraus stellenden wirklichen Bedürfnisses geknüpft. Dieses wird daher strenge, selbst in dem Falle, wenn sich einmal der Landtag zur Uebernahme der betreffenden , dem Laude zugedachten Kosten bereit erklären sollte, nachzuweisen, daß die bestehende Unterrealschule in Laibach in Verbindung mit den benachbarten Oberrcal-schulen in Gratz, Klagensurt und Gör; zur Befriedigung der gewerblichen und industriellen Bedürfnisse nicht ausreichen, im Falle, wie es wünschenswerth erscheint, die Industrie in diesem Kronlande einen höheren Aufschwung, als es gegenwärtig der Fall ist, erreichen sollte. Hievon wird der Stadtmagistrat zur weitern Verständigung des Gemeinderathes in Kenntniß gesetzt". Präsident: Die General - Debatte ist somit geschlossen. Es liegen noch hier zwei Anträge vor, welche ich, weil sie theilweise eine Vertagung befielen, schon nach Schluffe der General-Debatte zur Abstimmung bringen muß. Ich bin genöthigt, da der Antrag des Herrn Deschmann aus mehrern Theilen besteht, denselben zuerst vorzulesen. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Deschmann lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Anerbieten der Stadtcommnne Laibach von den Einrichtungs- und Erhaltungskosten der drei Jahrgänge der zu errichtenden Oberrealschule in Laibach ein Drittheil zu übernehmen, wird vom Landtage angenommen, und es werden die übrigen zwei Drittheile dieser Kosten aus Landesmitteln bestritten, wobei jedoch die Zinsen des Lokalschnlfondcs der hiesigen Realschule nach dem angedeuteten Verhältnisse auch dem Landesbcitrage zu Guten kommen. 2. Der Landes - Ausschuß wird beauftragt, unter Zuziehung eines vom Gemeinderathe der Hauptstadt Laibach zu bestimmenden Somite's und der Direction der Unterrealschule die Punkte 1,2, 3 des Guttman'schen Antrages einer eingehenden Berathung zu unterziehen, die dicßfalls nothwendigen Erhebungen zu pflegen, und ins-besonders das Augenmerk daraus zu lenken, ob nicht etwa durch eine Zubaute oder Erweiterung des landschaftlichen Lycealgebäudes die erforderlichen Lokalitäten mit dem verhältnißmäßig geringsten Kostenaufwande beigestellt werden könnten, wobei auch auf die daselbst in diesem Jahre vorzunehmenden bedeutenden Adaptirungsarbeiten zu reflectiren und mit der dießfälligen Baucommission das Einvernehmen zu pflegen wäre. Die über diese Vorer-hebungen zu stellenden Anträge nebst dem allfälligen genau detaillirtcn Kostenüberschlage hat der Landcsausschuß in der nächsten Session dem Landtage zur Schlußfassung vorzulegen. 3. Um jedoch das ins Lcbentretcn wenigstens des ersten Jahrganges der Oberrealschule nicht zu verzögern, wird die Gemeindevertretung Laibachs aufgefordert: a) Sogleich beim Staatsministcrium die erforderlichen Schritte einzuleiten um die Bestreitung der Lehrergehalte aus dem Studienfonde, dann die Bewilligung der Eröffnung des ersten Jahrganges der Obcrreal-schnle mit Beginn des Schuljahres 1863/4 zu erwirken; b) für die einstweilige Beistellung der nothwendigen Lokalitäten des ersten Jahrganges der Oberrealschule provisorisch Fürsorge zu treffen. 4. Es ist das Präliminare dcS Jahres 1863/4 auf den Etat des Landesfondes zur provisorischen Unterbringung und Dotirnng der ersten Klasse der Oberrealschule der Betrag von 1000 fl. einzustellen". Dieser Antrag ist gehörig unterstützt. Der Antrag des Herrn Abg. Ambrosch lautet: Der hohe Landtag beschließe: „A. Der I. Antrag des Herrn Deschmann werde, jedoch nur im Principe angenommen, nämlich, daß die Errichtung einer Oberrealschule in Laibach eine Nothwendigkeit sei. B. Die übrigen Anträge seien an den Finanz-Ausschuß zur Prüfung und Berichterstattung bei der Berathung des Präliminars pro 1864 zu weisen". Da der Antrag des Herrn Abgeordneten Ambrosch rücksichtlich der Ausstellung des Princips, wohl mit jenem des Herrn Abg. Deschmann übereinstimmt, rücksichtlich der andern Punkte aber als vertagend sich darstellt, so bin ich der Ansicht, den Antrag des Herrn Abg. Ambrosch zuerst zur Abstimmung zu bringen. Um jedoch dießfalls keine Eigenmächtigkeit mir zu Schulden kommen zu lassen, so werde ich das h. Hans befragen, ob dasselbe mit dieser Fragestellung einverstanden ist. (Nach einer Pause.) Da keine Einwendung erhoben wird, so bringe ich nun den vertagenden Antrag des Herrn Ambrosch zur Abstimmung. Er lautet: (Liest den 1. Absatz.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage des Herrn Abg. Ambrosch einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Abg. Deschmann: Bitte um daS Wort. Fürs Erste muß ich protestiren, daß dieser Antrag absatzweise zur Abstimmung kommen wird. In meinem Antrage steht nichts von einer Nothwendigkeit, indem ich ohnehin voraussetze, daß die Stadt-Commune Laibachs, wenn sie beim Ministerium die betreffende Bewilligung der Lehrergehalte ansuchen wird, dieselbe wird erweisen müssen, daher ich jedenfalls gedacht habe, daß der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Abg. Ambrosch vollständig und nicht absatzweise zur Abstimmung bringen wird. Präsident: Ich bitte, cs kann der Antrag des Abg. Herrn Ambrosch in seiner Vollständigkeit aus der Ursache nicht zur Abstimmung kommen, weil der erste die Entscheidung des Princips und der zweite die Vertagung der Frage im Sinne hat; folglich müssen beide Anträge nothwendig separat zur Abstimmung kommen. Im Uebri-gen ist durch die separate Abstimmung die ganze Abstimmung nicht im Mindesten beirrt, weil eö jedem der Herren zusteht, der dem ersten zugestimmt hat, auch den zweiten zuzustimmen. (Rufer Nein.) Ich stelle übrigens die Frage an das hohe Haus, ob über die Anträge deS Herrn Ambrosch A. & B. einzeln, separat abzustimmen sei, oder über beide Theile mir einmal abgestimmt werden soll. Jene Herren, welche für die separate Abstimmung sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist also die Willensmeinung, daß über den Antrag deS Herrn Ambrosch im Ganzen abgestimmt werde, also bringe ich diesen Antrag im Ganzen zur Abstimmung, welcher lautet: (Liest denselben nochmals). Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist in der Minorität. Es kommt sonach der Antrag des Herrn Abg. Deschmann zur Abstimmung. Abg. Kromer: Ich bitte um daS Wort. Der Antrag des Herrn Abg. Dcschmann ist in den meisten seiner Bestimmungen ein abändernder Antrag, er kann daher erst dann zur Abstimmung kommen, wenn der Antrag des Ausschusses in seinen einzelnen Theilen bei der Spezial-Debatte zur Abstimmung kommt. Nur in deni Punkte, in welchem der Antrag des Herrn Deschinann die Sache dem Finanz-Ausschusse überwiesen haben will, ist dieser Antrag ein vertagender, nur in diesem Punkte könnte er also vor der Spezial-Debatte zur Abstimmung kommen. Präsident: Ich habe noch nicht mitgetheilt, in welchen Theilen ich den Antrag dcö Herrn Deschmann zurAb-stimmung bringen will. Im Uebrigen bemerke ich, daß der Antrag, so wie er gestellt ist, bereits so geartet ist, daß er allerdings am Schluffe der General-Debatte vollständig, und zwar in allen seinen Theilen zur Abstimmung kommen kann — indem, wenn die einzelnen Anträge angenommen werden, dadurch der ganze AnSschuß-Antrag fällt, und jede Spezial-Debatte unnöthig wird. Ich erlaube mir aber wieder an das h. HanS die Frage zu stellen, ob dasselbe einverstanden ist, °daß über den Antrag des Herrn Deschmann bereits jetzt nach Schluß der General-Debatte über die einzelnen Punkte abgestimmt werden soll. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Antrag schon gegenwärtig nach den einzelnen Punkten zur Abstimmung komme, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist die Minorität. Diesem gemäß würden also von der Abstimmnng jetzt ausbleiben der erste, dritte und vierte Absatz des Antrages, dagegen könnte der zweite Absatz des Antrages, welcher eine Vertagung beziclt, hier zur Abstimmung kommen. Der zweite Absatz dieses Antrages, den ich bereits vorgelesen habe, aber um die Herren leichter zu orientirat, weil sie nicht die Vorlage haben, lautet: „Der Landes-Ausschuß wird beauftragt unter Zu- ziehung eines vom Gemeinderathe der Hauptstadt Laibach zu bestimmenden Comites und' der Direction der Unter-realschule die Punkte 1, 2, 3 des Guttman'schen Antrages einer eingehenden Berathung zu unterziehen, die dicß-salls nothwendigen Erhebungen zu pflegen, und insbe-sonders daS Augenmerk darauf zu lenken, ob nicht etwa durch eilte Zubaute oder Erweiterung des landschaftlichen Lycealgebäudes die erforderlichen Lokalitäten mit dem verhältnißmäßig geringsten Kostenanfwande beigestellt werden könnten, wobei auch auf die daselbst in diesem Jahre vorzunehmenden bedeutenden Adaptirungsarbeiten zu rcflec-liren und mit der dießfalligen Bancommission das Einvernehmen zu pflegen wäre, die über diese Vorerhebungen zu stellenden Anträge, nebst dem allfälligen genau detail-lirten Kostenüberschlage hat der Landesausschuß in der nächsten Session dem Landtage zur Schlußfassung vorzulegen". Jene Herren, welche mit diesem Antrage des Herrn Abg. Deschmann einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Ich würde aber nun der Ansicht sein, nachdem das hohe Haus beschlossen hat, daß die übrigen drei Punkte des Desch-mann'schen Antrages bei der Spezial-Debatte näher erörtert und darüber Beschluß gefaßt werden soll, daß in diesem zweiten Absätze des Deschmann'fchen Antrages eigentlich ein Vertagungsantrag nicht liegt, und daß wir ohne-weitcrS auf die Spezial-Debatte übergehen können, indem der Landes - Ausschuß den dießfälligen Auftrag vernommen und in Vollzug setzen kann, ohne daß wir in der Schluß-berathung in der vollständigen Berathung dieses Antrages beirrt werden. Wenn also die Herren einverstanden sind, und meine Ansicht theilen, so eröffne ich nun die Spezial-Debatte. Abg. D e s ch m a it it: Die Spezial - Debatte hat sich demnach auf die Punkte 1, 2 und 3 des Ausschußberichtes zu beschränken; bei dem Punkt 3 des Ansschuß-berichtes kommen die übrigen Punkte meines Antrages zur Abstimmung, indem dieselben, wie gesagt, von diesem abweichen. Ich gehe auf die einzelnen Punkte und vorerst auf Punkt 1 ein. Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter, ich werde also jetzt die einzelnen Punkte des Ausschuß-Antrages zur Spezial-Debatte bringen, und vorerst den ersten, daS ist: Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer Massigen Realschule in Laibach wird anerkannt. Also auf diesen Punkt hat sich jetzt die Spezial-Debatte zu beschränken. Abg. De sch mann: Ich erlaube mir nur das zu bemerken, daß mir die Annahme dieses Punktes eine ganz überflüssige zu sein scheint. ES wird sich ohnehin später herausstellen, ob und welche Beiträge der LandeSfond, eigentlich das Land, zur Realschule beizutragen gesonnen ist. Wenn der Landtag wirklich einen Beitrag s>ottrt, so ist, glaube ich, damit am besten bewiesen, daß die Nützlichkeit und Nothtvcndigkeit anerkannt wird. Es wird auf andere Umstände Hinweisen, nämlich auf den, daß das Ministerium den Beweis der Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Oberrealschule verlangt hat. ES ist dieß in dem Ministerial-Erlasse ausdrücklich angeführt, man müsse mit dem Gesuche um die Eröffnung einer Oberrealschule zugleich auch die Nothwendigkeit derselben für das Land Krain erweisen. Nun weiß ich nicht, ob hier der Ausspruch genügen wird: Wir erkennen, daß es nothwendig sei; ich glaube jedenfalls, daß im Berichte und Ansuchen, welches an das Ministerium gestellt werden muß, eine statistische, eine ziffermäßge Nachweisung wird stattfinden müssen, folglich mit unserem Ausspruche im Wesen nichts gedient ist. Eben darauf bezieht sich auch der dritte Punkt mei-ncs Antrages, wo ich eben die Führung dieses Beweises nicht dem Landesausschusse überlassen will, da derselbe ohnehin mit andern Arbeiten beschäftiget ist, und da ick überzeugt bin, daß dieß wohl am besten von der Commune Laibach wird geschehen können. Ich sage also über den ersten Punkt des Ausschußantrages können wir uns zwar aussprechen, allein es kommt mir dieser Ausspruch ganz überflüssig vor, ich sehe nicht ein, was wir damit gewinnen würden. Jedoch erkläre ich ausdrücklich, daß ich gegen die Abstimmung kein besonderes Bedenken babe. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Ambrosch: Ich werde noch zu einer kleinen Aufklärung um das Wort ersuchen. Ich habe früher Gelegenheit gehabt zu bemerken, woran eigentlich die Activirnng des vierten Jahrganges der Realschule schon mit Beginn des Schuljahres 1862 gescheitert ist, — eben an Vieser Anforderung deö Ministeriums, welches den Ausspruch verlangt hat, ob denn bei dem Umstande als mittlerweile in neuester Zeit in Klagenfurt und Görz Oberrealschnlen errichtet worden sind, sich doch noch in Laibach die Nothwendigkeit zur Errichtung einer Oberrealschule herausstelle, das ist das Princip gewesen, an welches das Ministerium die Dotirung der Lehrer ans dem Staatsschätze geknüpft hat. Wenn nun jetzt die Landesvertreter mit der Commune rücksichtlich der Kosten gemeinschaftliche Sache machen, so glaube ich, daß ihr Ausspruch über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Sache nothwendig sei. Wenn das hohe Haus diesen Ansspruch hier macht, so bleibt es ja ohnedieß der Erörterung des Berichtes anheimgestellt, jene Momente hervorzuheben, welche diese Nützlichkeit begründen. Aus eben diesem Grunde habe ich früher den Antrag zu stellen erachtet, daß man sich hier hierüber ansspreche. Ich muß aber um Verzeihung bitten, daß ich diesen Antrag Hern: Deschmann snpponirt habe, ich war nur im Irrthume, es ist das nur der Antrag des Landes-Ausschusses. (Bravo!) Sie werden, meine Herren! der Sache dadurch nicht schaden, sondern vielmehr "nützen, wenn die Stimme, rücksichtlich der Beschluß der Landes-vertreter für eine Sache schon bestehet, wornach die untergeordnete Vertretung, die heute einen Succurs anspricht, dann leichter zum Ziele gelangt. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? Abg. Guttman: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, daß über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit und das wahre Bedürfniß einer Obcrrealschule in Krain schon im Jahre 1861 die allgemein geltende Ansicht ausgesprochen worden ist, und eben ans diesem Grunde, weil sie dort ausgesprochen war, haben wir heute den Beweis dafür wieder zu geben unterlassen. Die Gründe, die dort angeführt sind, sind nach meiner Meinung so treffend als richtig, und wenn die Commune damals diese Gründe acceptirt hat, so dürfte sie auch heute davon nicht Umgang nehmen, und man könnte füglich auch heute umsomehr beschließen, als wir aus dieser Ministerial-Verordnung deutlich ersehen haben, daß das eigentlich die entscheidende Frage ist. Denn würde der Landtag nicht die Nothwendigkeit aussprechen, so ist die Gemeinde nicht im Stande, die Sache mit Wärme zu vertreten, weil ihre Vertretung bloß lokal bliebe, und aus dieser Erörterung glaube ick, daß der Landesausschuß jedenfalls seinen Antrag in einer Weise gestellt hat, daß das hohe Haus seine Zustimmung geben muß. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. B l e i w e i s: Die Herren Vorredner haben mich als Berichterstatter der Mühe überhoben, die erste Position zu vertheidigen, aus den Gründen, wie wir sie eben gehört haben. Es ist nicht überflüssig, daß dieser erste Antrag hier steht, gerade mit Bezug ans den Erlaß des h. Staats-ministerinms vom 21. Mai 1861. Wenn die ganze Landesvertretnng daS Bedürfniß und die Nothwendigkeit ausspricht, so wird, glaube ich, daS so gewichtig in die Wagschale fallen, daß wir dann einer weitern detaillirtern Auseinandersetzung deS Bedürfnisses gar nickt bedürfen. Uebrigens muß ich bemerken, daß mir dieser' hohe Erlaß sehr sonderbar vorkommt. Wenn Klagenfurt seine Schulen hat und Görz seine Schulen, deßhalb sollen wir keine haben? Zuletzt wird cS vielleicht noch dahin kommen, daß man sagen wird: weil Klagenfurt und Görz ein Gymnasium haben, so brauchen wir auch keines. (Heiterkeit.) Ich glaube also, die erste Position müßte stehen bleiben, daß, wie ich bemerkt habe, eben mit Bezug darauf, daß daS Ministerium noch auf Görz und Klagenfurt reflectirt, die Landesvertretung das Bedürfniß ausspreche. Präsident: Die Debatte über den ersten Theil des Antrages ist geschlossen. Da kein Gegenantrag vorliegt, und der des Herrn Abg. Deschmann nicht ein abändernder wäre, so bringe ich den AnSschußantrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit dein Ans-schnßantrage einverstanden sind, welcher lautet: „Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer sechs-klassigen Realschule in Laibach wird anerkannt", gefälligst sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Der zweite Absatz des Antrages lautet: „Dieselbe habe als Communal - Anstalt fortan zu bestehen". Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort. Wenn etwas fortan bestehen soll, so muß eS schon eristiren, und in dieser Beziehung ist schon die Stylistik, wie es mich bedünkt, eine verunglückte. Im ersten Absätze haben wir die Nothwendigkeit der 6klassigen Realschule anerkannt und jetzt sagen wir, sie habe fortan zu bestehen, wir sagen auch, sie habe als Communalanstalt fortan zu bestehen. Nun ich glaube immerhin, daß, wenn wir dieselbe als Communalanstalt fortbestehen lassen wollen, nicht abzusehen ist, wie der Landtag zu einer Beitragsleistung kommt, indem ja die Communalanstalt als solche aus Commnnalmitteln erhalten werden muß. Ueberhaupt wünsche ich die Frage, ob die Realschule eine Communalanstalt, ob sie eine Landesanstalt sei, als eine ganz offene zu betrachten, welche hier gar nicht zur Abstim-mung kommen soll. Ich glaube, daß hiebei auch die Interessen des Landes gewahrt werden müssen, was jedoch keineswegs der Fall sein würde, wenn wir die -Anstalt als Communalanstalt erklären würden. Daher ich mich für die Verwerfung des Punktes 2 auöspreche. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Berichterstatter Dr. Bleiweis: Als Berichterstatter muß ich die Position 2 vertheidigen; übrigens aber cingestehen, daß „dieselbe" jedenfalls ein stylistischer Fehler ist, denn was 6klassig ist, kann natürlich nicht fortan bestehen, weil wir cs noch nicht haben. Es ist nur gemeint worden, die Realschule habe als Communal an st alt fortan zn bestehen, statt „dieselbe". — Was die weitere Bemerkung des Herrn Abg. Dcschmann betrifft, warum man eine Anstalt eine Communalanstalt nennen soll, wenn auch das Land etwas beiträgt, so muß ich erwiedern, daß der Landesausschuß sich bei seiner Antrag-stellung auf der Allerhöchsten Entschließung vom 2. März 1851 bewegt hat, durch welche die Realschule in Laibach als eine Communalanstalt erklärt wird. Dadurch hat er, entgegen den Anträgen des Herrn Abg. für Laibach Gnttman, der es als Landesanstalt erklärt wissen wollte, seinem Antrage den Ausdruck geben wollen. Ich begreife übrigens nicht, wie man die Berechtigung dieses Namens absprechen kann, nur aus dem Grunde, weil irgend ein Fond der Schule einen Beitrag leistet. Die Schule besteht ganz wohl mit ihrem Titel, den sie hat, wenn sich auch Wohlthäter finden, die ihr etwas geben, das ist hier der Landesfond. Der Landesfond ist nur der unterstützende Factor, aber nicht derjenige, der sie ganz erhält. Freilich nach dem Antrage des Herrn Abg. Deschmann, wenn ein Drittel die Commune übernehmen wird, dann wird die Realschule in Laibach wohl einen gemischten Namen bekommen müssen. Der Landesausschuß aber ist, wie ich früher berührt habe, auf dem gesetzlichen Standpunkte geblieben, daher ist die Benennung Communalanstalt glaube ich ganz gegründet. Daß die Realschule in Laibach „kais. kön. Unterrealschule" heißt, nun das mag daher kommen, daß hier die Regierung als 3. Factor diesen Titel in Anspruch genommen hat. Dieser dritte Factor concurrirt natürlich wohl auch bedeutend, weil die Lehrergehalte bedeutend sind. Das, glaube ich, ist wohl eilt bloßer Titel, in dessen Kritik wir uns hier vielleicht nicht näher einlassen sollen. So viel nur zur Rechtfertigung, daß der Landesausschuß auf der Allerhöchsten Entschließung vom 2. März 1851 stehend die Realschule in Laibach, auch wenn sie vollständig ist, noch immer als Communalanstalt behandelt wissen wollte. Präsident: Ich bitte, wünscht noch Jemand der Herren daö Wort, indem der Herr Berichterstatter eigentlich erst zur Begründung gesprochen hat? Abg. Krom er: Ich glaube, es ist schon gesetzlich ausgesprochen, daß die Realschulen als Commnnalanstal-tcn anzusehen sind, daher hier eine positive, specielle Bestimmung ganz überflüssig erscheint. Zudem aber würde gerade diese specielle Bestimmung uns abhalten können, aus dem Landesfonde irgend welchen Beitrag zur Realschule zu bewilligen, was wir jedoch nicht thun wollen. Daher stimme ich mit Herrn Deschmann für die Weglassung dieses zweiten Antrages. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so ist die Specialdebattc über den zweiten Punkt geschlossen. Da der Antrag des Herrn Abg. Deschmann nur ein ablehnender ist, so kann er nicht znr Abstimmung kommen, ich bringe daher den Antrag des Landcsausschnsscs zur Abstimmung, welcher gegenwärtig so lautet: „Die Realschule habe als Communalanstalt fortan zu bestehen". Jene Herren, welche mit dieser Position einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität, eS ist daher der Abfall dieses Satzes decretirt. Der dritte Punkt des Antrages lautet: „Znr Errichtung und Erhaltung der Oberrealschule wird der Stadt- I XXV. Sitzung. commune aus dem Landesfondc ein Beitrag bewilliget, und zwar: a. für die erste Einrichtung jeder der drei Klassen ein Pauschalbetrag von 500 fl. öst. W. I). für die weitere Erhaltung derselben für jede der drei Klassen ein jährlicher Beitrag von je 500 fl. öst. W. vom Zeitpunkte der Eröffnung der einzelnen Klassen". Ich eröffne die Specialdebatte, wünscht Jemand der Herren zu sprechen? Berichterstatter Dr. B l c i w e i s: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß hier der Landesausschuß diesen Zifferansatz gewählt hat, mit Rücksicht auf einen Voranschlag, welcher sich ans die Schnedar'sche Berechnung bastrt. Es sind dort je nach dem Verhältniß des ersten, zweiten und dritten Jahreö verschiedene Bedürfnisse nachgewiesen. Das Bedürfniß im ersten Jahre ist natürlich das bedeutendste, es ist mit 1700 bis 1800 fl. angegeben; dann «bucht sich dasselbe auf 1200 und endlich auf 1100 fl. — Wenn der Landesausschuß für die erste Einrichtung eines jeden Jahres 500 fl. ausgesprochen hat, und für die weitere Erhaltung wieder 500 fl., so hat er damit fürs erste Jahr den Beitrag von 1000 fl. ausgesprochen, weil im ersten Jahre wird die Schule errichtet werden, und in demselben Jahre muß sie auch erhalten werden. Der Landesausschuß glaubte, daß er damit einen ziemlich namhaften Betrag fürs erste Jahr ausgesprochen habe, indem das Erforderniß mit 1700 bis 1800 fl. angenommen ist; er hat demnach hier mehr als die Hälfte gegeben. Freilich ist der Miethzins nicht einbegriffen. Allein ich muß bemerken, daß der Schnedar'sche Voranschlag mir auch in mancher Beziehung sehr luxuriös zu sein scheint, wenigstens, wenn man schon auf die Lokalitäten, die er beansprucht Rücksicht nimmt, indem er für den ersten Jahrgang 7 Lokalitäten braucht, dann für die weiteren vier, u. s. w. Der Landesansschuß hat geglaubt, wenn er für das erste Jahr für die Oberrealschule 1000 fl. gibt, im zweiten Jahre 1500 fl. und im dritten Jahre 2000 fl., die weiteren Jahre aber 1500 fl., daß er dadurch gewiß der Stadtcommune kräftig unter die Arme greift. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren über diesen dritten Thell des Ausschußantrages zu sprechen, wobei ich bemerke, daß hieher auch der Ab-änderungsantrag des Abg. Deschmann gehört, nämlich der erste Theil desselben, welcher lautet: „Das Anerbieten der Stadtcommune Laibach von den Errichtungö- und Erhaltungskosten der drei Jahrgänge der zu errichtenden Oberrealschule in Laibach ein Drittheil zu übernehmen, wird vom Landtage angenommen, und es werden die übrigen zwei Drittheile dieser Kosten aus Lan-desmitteln bestritten, wobei jedoch die Zinsen des Lokal-fondes der hiesigen Realschule nach dem angedeuteten Verhältnisse auch dem Landesbeitrage zu Guten kommen". Dieser Abänderungsantrag ist bereits gehörig unterstützt worden, und kommt nun zur Verhandlung. Der Herr Abg. Deschmann hat daS Wort. Abg. Deschmann: Ich erlaube mir nur zu dem, was der Herr Dr. Blciweis gesagt hat, einige Zusätze anzuführen, wobei ich bemerken muß, daß es wirklich nur die Kürze der Zeit, welche der Landesausschuß zur nähern Prüfung dieser ganzen Frage erübrigte, Schuld gewesen sein mag, warum nicht in eine genauere Prüfung der Zifferansätze, welche in jenem Schnedar'schen Projekte enthalten sind, eingegangen werden konnte. Ich glaube, daß in jenem Projectc dieser Gedanke dem Verfasser vorschwebte, daß die ganze Realschule als ein selbstständiges Institut irgendwo untergebracht werden muß, wo daher für ganz 3 neue Lokalitäten ganz neue Einrichtungen derselben gesorgt werden müßte. Nun befindet sich bezüglich des ersten Jahrganges darin eine Position betreffend das chemische Laboratorium. ES ist jedoch schon jetzt ein chemisches Laboratorium im Schulgebäude, welches von der ehemaligen chyrnrgischen Lehranstalt seine nicht unwerthvolle Einrichtung erhalten Jnt, für welche auch schon einzelne Beischafsungen von točite der Commune geleistet worden sind ; ferner sind Anschaffungen von Apparaten, physikalischen Instrumenten gemacht worden, welche nicht für die Unterrealschule verwendet werden, sondern schon für den Hähern physikalischen Unterricht vorräthig sind. Diese Anschaffungen sind schon geschehen, so daß also in dieser Beziehung sich die Kosten bedeutend reduciren dürften. Diese Rücksichten nun waren eS auch, die mich veranlaßten diesen meinen Antrag zu stellen, nämlich aus einen aliquoten Theil. Glauben Sie nickt etwa, meine Herren, daß Sie durch die Annahme desselben dem Lande etwas Ungebührliches auslasten würden. Das Zwei Drittel ist eine vor der Hand eben so unbestimmte Größe, wie es das Ein Drittel für die Commune ist, und doch hat dieselbe Jenes bereitwillig angenommen, während hingegen, wenn wir über die Beitrag-leistung des Landes nach einem aliquoten Theile keinen Beschluß fassen, ich überzeugt bin, daß die Einführung der Oberrealschule wieder in die Weite hinaus geschoben wird; ich empfehle daher dringendst die Annahme meines Antrages. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bitte in den Herrn Berichterstatter das letzte Wort zu ergreifen. Abg. Kromer: Ich bitte um Vas Wort. Ich glaube, daß die Beischaffungen für die Errichtung einer Oberrealschule nur anfänglich mehr bedeutend sein werden; daß jedoch die dießsälligen Auslagen, nachdem alle Requisiten beigeschafft worden sind, mit jedem Jahre sich vermindern dürsten, daher ich vorsichtsweise, falls der Antrag des Ausschusses angenommen werden sollte, zu litt. b. des Antrages die Worte eingeschaltet haben möchte: „Vorläufig durch 20 Jahre". Es soll demnach litt. b. des Ausschußantrages heißen: „für die weitere Erhaltung derselben für jede der drei Klassen vorläufig durch 20 Jahre ein jährlicher Beitrag von je 500 fl. oft. W. vom Zeitpunkte der Eröffnung der einzelnen Klassen". Präsident: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Wünscht noch Jemand von den Herren zusprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so wird vielleicht der Herr Berichterstatter das Wort ergreifen. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Ich hätte wirklich gegen den Antrag des Herrn Abg. Deschmann nichts einzuwenden, wenn wir nur die Ziffer wüßten, welche dieses Ein Drittel sein wird. Der Landesausschuß, meine Herren, ist ziemlich weit gegangen, wenn Sie berücksichtigen, daß man das erste Jahr 1000 fl., das zweite 1500 fl., fürs dritte 2000 fl. und dann alle Jahre 1500 Gulden beisteuere. Ich selbst muß bemerken, daß mir diese 1500 fl. im weiteren Verlaufe der Jahre viel zu viel erscheinen; denn wir werden die Schule einrichten, der Realschulsond wird sich immer mehren, die Lehrmittel werden schon da sein; natürlich etwas Neues oder Abgenütztes muß nachgeschafft werden. Diese 1500 fl. werden uns — sage ich — in der Folge zu viel werden, wenn wir Rücksicht nehmen, daß noch andere Schulen auf uns warten, die wir zu unterstützen haben. Wir haben bis jetzt, meine Herren, dem Bedürfnisse der Volksschulen gar keine Rechnung getragen; während andere Landtage sich für die Volksschule» bekümmern, haben wir für diese noch kein Wort gesprochen. Es dürften uns daher die 1500 fl. in der Folge zu viel werden; ich kann jedoch unmöglich den Antrag des Herrn Abg. Kromer unterstützen, der sich ans nichts basirt, als auf die Position von 20 Jahren ohne Begründung. In dem einen Punkte, daß man nicht für die Ewigkeit diese 1500 fl. geben soll, bin ich mit ihm einverstanden, allein ich glaube, wir werden sicherer gehen, wenn wir diesen Antrag modificiren, daher werde ich mir erlauben, ihn dahin abzuändern: „vom Zeitpunkte der Eröffnung der einzelnen Klassen in so lange, als die Erhaltung der vollständigen Realschule nicht durch die Interessen des Realschnlfondes ermöglicht wird". Nur würde ich, meine Herren, wenn dock dieser Antrag des Landesausschusses angenommen würde, daß wir für die Zukunft immer 1500 fl. geben würden, ein anderes Bedürfniß hervorheben, welches mir noch wichtiger zu sein scheint, als jenes nach einer Oberrealschule. Es sind nämlich dieß Interessen, die besonders den niedern Gewerbestand betreffen, und Uebelstände, die da behoben werden müssen. Ich besorge, meine Herren, es wird eine Zeit kommen, wo wir eine Menge Oberrealschüler und Techniker haben werden, aber sie werden wenig Brod haben. Eö ist dieß bei allen Studien so. Der Zeitgeist ist jetzt dafür. Alles drängt sich in diese Schulen. Wenn die Eisenbahnbauten vorüber sind, wenn der Ban so vieler Etablissements je. fertig ist, die man jetzt gründet, so werden die Leute vielleicht nicht das Brod finden, das sie jetzt erwarten und durch diese Schulen zu finden hoffen. Sie werden die 6. Klasse der Oberrealschule zurückgelegt haben, und werden nicht wissen, wohin sie treten sollen. Meine Herren, es ist für die Eltern, welche einen solchen Sohn auszuhalten haben, eine empfindliche Auslage! Wenn der junge Mensch jetzt in das Gymnasium gegangen ist und die sechste Schule vollendet hat, so hat er noch zwei weitere Jahre gebraucht, und hat sich dann zur Theologie oder anderswohin gewendet. Was fangt er aber mit sechs Kassen der Oberrealschule an? Ich weiß wohl, er kann vielleicht das eine oder das andere Gewerbe schon mit größerem Nutzen anfangen; er kann in die Technik eintreten rc., allein die Kostenstage, welche hier die Eltern für ein sehr unsicheres Studium trifft, die ist eine bedeutende? Ich mache mir keine so glänzenden Illusionen; ich würde daher dafür sorgen, daß bei der Oberrealschule auch den Bedürfnissen des Landes Rechnung getragen werde, und das wäre durch Beifügung von gewerblichen Fachschulen, von land wirthschaft lichen Fachschulen zur Oberrealschule. toolche Fachschule», meine Herren, bestehen schon in Ländern, wo sie Oberrealschulen haben; so besteht z. B. in Klagenstirt eine montanistische Abtheilung, in Pesih eine commercielle und landwirthschaftliche Abtheilung. Für solche Fachschulen muß nun auch bei uns Sorge getragen werden. Wir haben zwar eine sonntägige Gewerböschule, und diese würde für die Lehrlinge und Gesellen der sogenannten schweren Gewerbe genügen, wenn der Unterricht nach dem h. Ministcrial-Erlasse vom 6. März 1856 ertheilt werden würde, besonders nach §. 14 desselben. Es ist dort ausdrücklich ausgesprochen, daß die SonntagSgewcrbs-schulc so eingerichtet werden muß, daß die Unterrichtssprache je nach dem Bedürfnisse die deutsche und die flovenischc sein muß. Gehen wir nun in unsere Sonn-tagsgewerbsschule, so finden wir das nicht. Es ist befremdend, und ist wirklich traurig, wenn man mit dem wichtigsten Mittel zum Verständnisse des Unterrichtes, nämlich mit der Landessprache, so verfährt. Es ist fast, als ob man sie planmäßig ans denjenigen Schulen ausschließen wollte, welche der Schmid, der Wagner u. s. to., der die deutsche Sprache nicht spricht, besucht. Dieses so weit gehende Germanistren (Oho! rechts) ist wohl in der Gewerböschule so deutlich ausgeprägt (Unruhe), daß man in dieser Beziehung eine Abhilfe verlangen muß. Abgesehen aber nun von dieser Frage, die ich nur nebenbei berührt habe, um das Bedürfniß einer Modification der Sonntagsgewerbsschule hervorzuheben, würde ich, weint die 1500 fl. für immer in der Zukunft bewilligt würden, den Antrag stellen. „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Commune Laibach wird mit der Zusicherung dieses jährlichen Pauschalbetrages aus dem Landesfonde die Verpflichtung auferlegt, die vollständige Realschule allmäh-lig so einzurichten, daß in Berücksichtigung der Landesbedürfnisse auf den Fachschulen, nämlich einer gewerblichen, landwirthschastlichen oder commerciellen Abtheilung Rechnung getragen werde". Präsident: Der Herr Abg. Dr. Bleiweis haben somit zwei Anträge zu Punkt 3 gestellt, ich bitte mir beide schriftlich zukommen zu lassen, und erlaube mir nur die Frage, ob Sic diese beiden Anträge im eigenen Namen oder vielleicht im Namen des Ausschusses stellen? Abg. Dr. B le iw eiö: Es find Anträge, welche ich im eigenen Namen stelle, die Anträge des Ausschusses enthält die Vorlage. Präsident: Dann werde ich sic zur Uuter- stützungsfrage bringen, sobald ich sie überkomme. Ich habe, noch die UutcrstützungSfrage rücksichtlich des Kromer'schcn Antrages zu stellen, welcher dahin lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Zu !). des Ausschußantrages nach den Worten „drei Klassen" seien die Worte einzuschalten „vorläufig durch zwanzig Jahre". Wenn die Herren dieses Amendement unterstützen, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist nicht gehörig unterstützt. Bis ich die schriftlichen Anträge des Herrn Dr. Bleiweis erhalte, bitte ich, wenn noch Jemand von den Herren über Punkt 3 des Ausschußantrages zu sprechen wünscht, das Wort zu ergreifen. Abg. De sch mann: Es dürfte ein gefährliches Präcedens in diesem h. Hanse geschaffen werden, wenn der Berichterstatter eines Ausschusses zu den Anträgen, welche dießfalls vom Ausschüsse gestellt worden, immer wieder seine eigenen Zusatzanträge stellen würde. Ich glaube ja, daß wir eben darum einen Antrag einem Ausschüsse zur Vorberathnng zuweisen, daß derselbe dort schon möglichst reiflich erwogen, daß er dort schon in allseitige Berathung gezogen werde, und eS ist die specielle Pflicht jedes einzelnen Abgeordneten, der in ein Comite gewählt wird, sei, schon im Comite seine Anträge kund zu geben und zu stellen. Anderseits bin ich überzeugt, daß der Herr Dr. Bleiweis durch die zufälligen Anträge, welche heute gestellt worden sind, zu seinen Zusatzanträgen bewogen worden sein mag, und ich erlaube mir nun in dieser Beziehung gegen dieselben Folgendes einzuwenden: Herr Dr. Bleiweis will der Commune Laibach Erweiterungen der Realschule aufbürden, welche vorläufig nicht in den Intentionen der Gründung der Oberrealschule liegen. Ich würdige die Ansicht des Herrn Vorredners vollkommen bezüglich des Wunsches, daß die Obcrrealschule auch mit Fachschulen verbunden werden möge, und bin vollkommen überzeugt, daß Jedermann von uns den Wunsch hegt, daß die Oberrealschule nicht als ein für alle ewigen Zeiten hingestelltes Institut zu verbleiben habe, welches sich nur innerhalb eines bestimmten, jetzt bestehenden Organisationsentwurfes zu bewegen hätte, es ist vielmehr gewiß, daß mit der Zeit die Bedürfnisse des Unterrichtes sich vermehren, und daß sich die Nothwendigkeit herausstellen wird, den Unterricht in mehrfachen Beziehungen, besonders was die eigentlichen Fachgegenstände anbelangt, zu erweitern. Wenn jedoch der Herr Abg. Dr. Blciwcis dieser Ansicht ist, so begreife ich eS nicht, warum er nicht meinem Antrage beistimmt, indem wenn wir der Commune Laibach auch noch diese Erweiterungen aufbürden wollen, dieselbe gewiß auch das Recht hat zu fordern: Land, trage auch du deinen Antheil bei, denn wenn einzelne Gewerbetreibende in den Fachschulen in Laibach unterrichtet werden, so ist dieß gewiß nicht bloß für Laibach von Vortheil, der Nutzen der gewerblichen Ausbildung ist für das ganze Land von den nachhaltigsten Folgen. WaS jedoch die Anklage anbelangt, welche der Herr Abg. Dr. Bleiweis wegen der Germanistrung der sonntäglichen Gewcrbsschule in Laibach vorgebracht hat, so halte ich mich doch verpflichtet, zur Wahrung der Ehre der Realschullehrer Einiges vorzubringen. Sämmtliche Lehrer, welche den Unterricht in der Gewerbfachschule an Sonntagen theilen, sind der Landessprache vollkommen mächtig, und eS ist gewiß, daß jedes Landeskind, wenn cs auch nicht der deutschen Sprache mächtig ist, wenn es in diese Schule kommt, von den Lehrern mit jener Liebe behandelt wird, wie es die Zwecke des Unterrichtes erfordern. Die Lehrer beabsichtigen nicht die Schüler zu ger-manisiren, sondern denselben das Nützliche, das Praktische beizubringen, was ihnen tut Leben zum weitern Fort-behelfe in ihrem Gewerbe dienen soll. (Bravo! rechts.) Es ist gewiß, daß jeder Lehrer, wenn er sieht, daß es dem Schüler mit der deutschen Sprache schwer geht, mit Vergnügen auch die Muttersprache des Schülers redet, und daß in dieser Beziehung kein Unterschied gemacht wird, ob ein Schüler ein Deutscher, ob er ein Slovene sei. In dieser Beziehung muß ich das Factum konsta-tiren, daß in den sonntäglichen Schulen, so weit es die Nothwendigkeit erheischt, auch der Muttersprache ihre gehörige Rechnung getragen wird. Daß es natürlich bei den jetzigen Zuständen, bei beut Mangel an Schulbüchern, ja sogar bei der Schwierigkeit des Ausdruckes nicht so leicht thunlich ist, den Unterricht in der slovenischen Sprache zu ertheilen, das bringen eben die Umstände mit sich. Ich glaube jedoch den Lehrkörper vor dem Vorwurfe verwahren zu müssen, als ob' derselbe beabsichtige die Jugend zu gcrmanistren, und bin überzeugt, daß wenn einmal die Umstände sich anders gestalten werden, wenn die gehörigen Schulbücher vorhanden sein werden, wenn es endlich in dem Wunsche derjenigen, welche die Schüler in die Gew erbsschule schicken, gelegen sein wird, und wenn diese es auch ausdrücklich begehren werden, daß der Unterricht in der slovcni-schen Sprache ertheilt werden soll, daß dann von Seite des Lehrkörpers auch diesem Wunsche Rechnung getragen werden wird. Abg. Dr. Bleiweis: Ich erlaube mir ans diese Bemerkungen zu antworten . . . (Wird unterbrochen.) P r äs i d ent: Erlauben Sic, daß ich ihre Anträge zur Unterstützungsfrage bringe. Herr Dr. Bleiweis hat den Antrag gestellt, der h. Landtag wolle zum Punkte 3 litt. b. des Ausschußantrages den Beisatz belieben: „Jedoch nur insolange, als die Erhaltung der vollständigen Realschule nicht durch die Interessen des Real-schnlfondes ermöglicht wird". Jene Herren, welche dieses Amendement unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist genügend unterstützt. Der zweite Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der' Commune Laibach wird mit der Zusicherung dieses jährlichen Pauschalbetrages aus dem Landesfonde die Verpflichtung auferlegt, die vollständige Realschule allmählig so einzurichten, daß in Berücksichtigung der Landcsbedürfnisse auch den Fachschulen, nämlich einer gewerblichen, landwirthschastlichen oder commerziellen Abtheilung Rechnung getragen werde". Jene Herren, welche dieses Amendement unterstützen wollend bitte ich gleichfalls sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Es ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Abg. Dr. Bleiweis: Ich bitte um das Wort nur zu einer kurzen Bemerkung: Was der verehrte Herr Abgeordnete Deschmann in Bezug auf den Lehrkörper der Realschule bemerkt hat, darin muß ich ihm vollkommen beipflichten, da ich denselben hochschätze und hochachte. Allein, deßwegen kann ich meine Bemerkungen doch nicht widerrufen, weil oft ein Lehrer etwas thun möchte, was er nicht thun darf und nicht kann. Ich werde in die Sache nicht näher eingehen, sondern nur das eine Factum anführen, daß in der Realschule gegen einen Lehrer, welcher seinen Schülern, weil sie die deutsche Sprache nicht verstanden, nur einzelne Erklärungen in der slovenischen Sprache gegeben hat, von der frühern Direction Klage geführt wurde, und von dieser ihm scharfe Verweise ertheilt worden sind. (Abg. Ambrosch: Das ist vollkommen wahr.) Ich nenne den Lehrer nicht; aber es ist so, meine Herren. Deßwegen kann das Gesetz gut sein; es können die Lehrer gut feilt: allein wenn Jemand, der seine Pflicht erfüllt, und nur einige Worte in der Schule slovenisch spricht, deßhalb schon als Panslavist bezeichnet wird, dann verstummt auch der Patriot! (Abg. Vilhar: Ja wohl!) Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Wünschte vielleicht der Herr Berichterstatter im Namen des Ausschusses noch einmal das Wort? Abg. Dr. B l e i w e i s: Nein! Präsident: Es ist somit die Debatte über den Punkt 3 des Ausschußantrages geschlossen, und ich bin in der Lage, über die mir vorliegenden Anträge nun abstimmen zu lassen. Es liegt vor: Der Antrag des Landesausschusses mit zwei Amen- dements, welche der Herr Dr. Bleiwcis im eigenen Namen vorgebracht hat, und welche bereits die genügende Unterstützung erhalten haben: Der Antrag des Laudcs-ausschusses lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: 3. Zur Errichtung und Erhaltung der Oberrealschnle wird der Stadtcommune ans dem Landesfonde ein Beitrag bewilliget, u. z. a) für die erste Einrichtung jeder der 3 Klassen ein Pauschalbetrag von je 500 fl. ö. W.; b) für die weitere Erhaltung derselben, für jede der 3 Klassen ein jährlicher Betrag von je 500 fl. 6. W. vom Zeitpunkte der Eröffnung der einzelnen Klassen. Daran schließt sich das Amendement des Herrn Dr. Bleiwcis, wo cs heißt: „Jedoch nur insolange, als die Erhaltung der vollständigen Realschule nicht durch die Interessen des Realschulsondes ermöglicht wird". Weiters kommt dazu noch der zweite Antrag des Herrn Abg. Dr. Bleiwcis, welcher dahin lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Commune Laibach wird mit der Zusicherung dieses jährlichen Pauschalbetrages auö dem Landesfonde die Verpflichtung auferlegt, die vollständige Realschule allmählig so einzurichten, daß in Berücksichtigung der Landesbedürfnisse auch den Fachschulen, nämlich einer gewerblichen, landwirthschastlichen oder commerziellen Abtheilung Rechnung getragen werde". Endlich kommt hier auch noch der Abänderungsantrag des Herrn Abg. Deschmann, welcher dahin lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Anerbieten der Stadtcommunc Laibach von den Errichtungs- und Erhaltungökosten der 3 Jahrgänge der zu errichtenden Oberrealschule in Laibach ein Drittheil zu übernehmen wird vom Landtage angenommen, und es werden die übrigen zwei Drittheile dieser Kosten aus Landesmitteln bestritten, wobei jedoch die Zinsen des Lokalschulfondes der hiesigen Realschule nach dem angedeuteten Verhältnisse auch dem Landesbeitrage zu Guten kommen. Bei dieser Lage der gestellten Anträge finde ich Kraft der Geschäftsordnung, welche dießfalls maßgebend ist, ben Weitestgehenden am ersten zur Abstimmung zu bringen, und meiner Ansicht nach ist das jener des Herrn Abg. Deschmann; als Zweiter kommt bann der Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, so wie er vorliegt, woran sich dann die Abstimmung über die beiden Zusatzanträge des Herrn Dr. Bleiweis, die ich bereits vorgetragen habe, anschließen. Wird gegen diese Form der Abstimmung vom h. Hause etwas eingewendet? (Nach einer Pause.) Da nichts dagegen eingewendet wird, so erkläre ich, daß daS h. Haus mit meiner Abstimmungsform einverstanden ist, und bringe daher zuerst den Antrag des Herrn Abg. Deschmann zur Abstimmung. Die Folge der Annahme desselben wäre das Wegfallen des Ausschußantrages nebst den Zusatz - Amendements des Herrn Abg. Dr. Bleiweis. Ich werbe der größeren Sicherheit wegen den Antrag des Herrn Abg. Deschmann nochmals vorlesen, derselbe lautet: (Liest denselben). Jene Herren, welche mit dem Abänderungsantrage des Herrn Abg. Deschmann einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es sind 29 Herren jetzt anwesend (Schriftführer Vilhar: 17 Stimmen sind dafür), 17 sind daher offenbar die SOtqoritot. Der Ausschußantrag scheint somit nebst den Amendements des Herrn Dr. Bleiweis abgelehnt. (Bravo! Bravo! rechts.) In Consequenz der Annahme dieses Abänderungs - Antrages zu den weitern Abänderungs-Anträgen, welche der Herr Abg. Deschmann gestellt hat, und zwar vorerst zu Punkt 3 derselben, welcher lautet: „Um jedoch daö ins Leben treten wenigstens des ersten Jahrganges der Oberrealschule nicht zu verzögern wird die Gemeinde-Vertretung Laibachs aufgefordert: a) Sogleich beim Staatsministerium die erforderlichen Schritte einzuleiten, und die Bestreitung der Lehrergehalte auS dem Studienfonde, dann die Bewilligung der Eröffnung des ersten Jahrganges der Oberrealschule mit Beginn des Schuljahres 1863/4 zu erwirken. >i) Für die einstweilige Beistellung der nothwendigen Lokalitäten Deö ersten Jahrganges der Oberrealschule provisorisch Fürsorge zu treffen". Ich erröffne nun über diesen bereits gehörig unterstützten Antrag die Debatte. Wünscht Jemand von den Herren darüber zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand und auch der Herr Antragsteller nicht (Abg. Deschmann: Nein!), so bringe ich diesen Antrag, den ich so eben vorgelesen habe, zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Wir kommen jetzt noch zum letzten Antrage deö Herrn Abg. Deschmann, welcher lautet: „Es ist das Präliminare des Jahras 1863/4 auf den Etat des Landesfondcs zur provisorischen Unterbringung und Lolirung der ersten Klassen der Oberrealschule der Betrag von 1000 fl. einzustellen". Wünscht Jemand der Herren dießfalls daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den soeben vorgelesenen Antrag zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Hiemit wäre nun die Vorlage des Landes - Ausschusses erledigt, und nach unserer Geschäftsordnung muß, weil der Antrag aus mehreren Theilen besteht, die Beschlußfassung über denselben im Ganzen auch stattfinden. Ich frage mich nun bei dem h. Hause an, ob ich mich an den Wortlaut der Geschäftsordnung halten soll, wornach die dritte Lesung erst in der nächsten Sitzung stattzufinden hätte, oder ob ich die dritte Lesung gleich hcnte vornehmen soll? (Rufe: Gleich heute.) Das hohe Haus scheint also geneigt zu sein, die dritte Lesung gleich heute vorzunehmen. Ich stelle also die Anfrage: Werden die heute gefaßten Beschlüsse rück-sichtlich der Oberrealschule in den Positionen, wie sie durch die Majorität angenommen worden sind, vom hohen Landtage im Ganzen angenommen? Ich bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Wir hätten somit den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung erschöpft; die Zeit ist schon etwas vorgerückt, auch tagen heute noch Ausschüsse von 5 Uhr angefangen, ich würde mir daher erlauben nur noch die (Schluß der Sitzung nächste Tagesordnung festzustellen, dann aber die Sitzung zu schließen. Auf die nächste Tagesordnung käme die Fortsetzung der heutigen, nämlich der Antrag des Landes-Aus-schusses auf Erlassung eines Landesgesetzes zum Schutze der Bienenzucht in Krain; dann der Entwurf der Gemeinde-Wahlordnung. Jetzt fragt es sich um den Tag der nächsten Sitzung. Nach der Geschäftsordnung hat das Präsidium den Tag derselben festzustellen. Da jedoch hier der Umstand eintritt, daß die Vorlage über die Gemeinde-Ordnung erst vor ein Paar Tagen in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt ist, dieses Gesetz aber von großer Wichtigkeit ist, und da es die Frage ist, ob die Herren, nachdem die meisten in den Ausschüssen sehr beschäftigt sind, bereits in der Lage waren, das ganze Gesetz gehörig in Erwägung zu ziehen, so stelle ich an das hohe Haus die Frage, ob wir morgen die nächste Sitzung halten, oder erst nächsten Mon-tag. (Rufe: Morgen! — Montag!) Jene Herren, welche dafür sind, daß erst Montag Sitzung stattfinden soll, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität, folglich findet die nächste Sitzung morgen um 10 Uhr statt, Tagesordnung: Die erwähnte. Abg. Deschmann: Herr Vorsitzender, ich würde mir wegen der Tagesordnung einen Vorschlag erlauben. Es sind einige Petitionen bereits an den Petitionsausschuß gekommen, und eö haben, wie ich glaube, drei Stücke davon ihre Erledigung gefunden, ich würde daher den Herrn Vorsitzenden ersuchen, auf die morgige Tagesordnung bloß das Gesetz zum Schutze der Bienenzucht und den Bericht des Petitionsansschusses zu setzen, ich glaube dazu um so mehr berechtigt zu fein, da, wie gesagt, der Umstand eintritt, daß die meisten der Herren in eine genaue Würdigung deö Gemeindegcsetzes kaum noch so tief eingegangen sein werden, wie es der Gegenstand erfordert, und da, wenn daö Gemeindegesetz schon zur Debatte gelangen sollte, dasselbe, da cs eine Regierungsvorlage ist, jedenfalls dem Gesetze zum Schutze der Bienenzucht voranzugehen hätte, und letzteres dadurch wieder hinausgeschoben würde. (Ruft: Nein.) Dieß würde dadurch vermieden, daß morgen das Gesetz zum Schutze der Bienenzucht und der Bericht des Petitionsausschusses auf die Tagesordnung käme. Abg. Mulley: Zu dem erlaube ich mir zu bemerken, daß ich das Gemeindcgesetz gar nicht bekommen habe — und auch andere Herren nicht, wie kann man da schon morgen darüber reden. Präsident: Da das Präsidium die Tageöord-unng jedenfalls mit dem hohen Hause zu vereinbaren hat, und da der Herr Abg. Deschmanu die Bemerkung gemacht hat, daß cd zweckmäßig wäre, die Petitionen zu erledigen, da ferner der Herr Abg. Mulley bemerkt hat, daß er und noch andere Herren die dießfällige Vorlage noch gar nicht bekommen haben, so glaube ich, wird das hohe Haus einverstanden fein, wenn ich die morgige Tagesordnung dahin modificire: Erstens: Rest der heutigen Tagesordnung, nämlich zum Schutze der Bienenzucht, und zweitens: Erledigung der Petitionen. Sind die Herren einverstanden? Es ist mein Antrag angenommen, die Sitzung ist geschlossen. 2 Uhr ärt Minuten.) XXV. Sitzung. 4