M? 14s. Kamstag den Z. December 1823. Mubernml- VerlautbarnttZen. Z. ,5i6. (l) Nr. 265gj^. C i r c u l are des k. k. il lyrisch en Guberniums zn Laib ach. — Wegen Barzahlung der liqui? dlrten italienischen Administrations'Schulden. -— Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 24. November d. I. anzuordnen geruhet, daß die aus den Lzqm« dationen der rückständigen italienischen Administrations, Schulden hervorgehenden Zahlungen, statt der bisherigen Befriedigung durch tne Hinausgabe von Rent-Urkunden des Lombardisch» Venettanischen Monte, m barem Gelde zu berichtlgen sind. — Dlese Barzahlungen werden aus der Easse des Monte zu Mailand geleistet werden, welches zur öffentlichen Kenntmß gebracht nnrd. — Laiöach am 27. November 1829. Joseph Camitlo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur» Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath» 3- löi/. (») Nr. 262^2^4^6. E u r r e n d e des ^ k. illp rt schen Landesgub erni -ums ln Laibach. — Bestimmung des sin» gsngszolles für Fremde, dann Triester und Benenaner Seife, und Bewisslgung zur freien Einfuhr von Etrohgeftechten, Strohgeweben und Baflplatten, mit Bestimmung des dafür zu entrichtenden Zoges. — Laut hohcn Hof-fammer,Dccrets vom ^6. October l. I., Z. 40753, wurde in Folge allerhöchster Entschließung Seiner Majestät vom iZ. October l. I., der Eingangszoll für die fremde Snfe auf vier Gulden für den Wiener Centner 5swl'o.o festgesetzt. Rückfichlllch der zu Trieft erzeugten Seife haben Seine Majestät jedoch Mergnadigst gestattet, daß von derselben unter angemessenen Vorsichten zur Verhinderung der Emfuhr fremder Seife bei dem Em-MUe äber die ZMinie nur derßbiktzerige Clw gsngszoll von zwei Gulden 3o kr. pr Wlemr Cemner abgenommen, und daß diese Begünstigung mtt dem Eintritte der Hafen" frevhelt Venedigs auch auf die im Bezirke des dorngen Fre.hafens fabrizirte Seife üusae^ ^ehnt werde. -- Ferner haben Seine Maz> st°t mtt allerhöchster Entschließung von dem«' selben Tage zu genehmigen geruhet, daß die blbher bestandene Beschrankung, verWöae we. cher ausländische Strohgessechle, Strohgew«. be w,e auch Bastplatten, zur Verarbeitung nur gegen Bewilligung der kanderfiellen und eine». Eonf^lmozM von ,2 kr. von jedem Gulden des Werthes einzuführen erlaubt war, auf^ zuhören habe, und der freye Bezug ws s A . Nkel gegcn emen Emgangszoll von zehn Gulden fur den Wiener Eentner Fpmo" gestattet werde, auch an die Stelle der fA das rohe Gchwe.tzersiroh bisher mit 6 kr vo„ '/^ Iz' '7 ^' ^'"bes bemessenen >7n-gangl-Gebuhr, em Zoll von sechs KreuV zern fur den Wiener Cenmer 8po.oo r"f7 fen, und w Emgangs^Verzollung der eben erwähnten Artckel auch bez Commerzial^Gram. zollamtern gestaltet seyn s«ll. Zugleich wird ^"sgangszoa für das GtrohgefiA d7nn Strohgewebe und Basiplatten wit 25 kr und fur das Stroh, zu den Strohgestechten m.t 2 1)2 Kreuzer pr. Centner 3n^eo fest gesetzt. - Dlese neuen ZoabeMmmungen we. den hiem.t mtt dem Beisätze zur all/emein n Kenmn-ß gebracht, daß deren Wnksomkert mit dem 3age der offentüchen Verlautbarung emzun-eten hat« - Lmbach am 20. Novem-der 182Z. Joseph CamM Freyherr v. Schmidburg, tandes- Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, ^^^^^___ k. k. Gubernislrath. 2' ^öZo. (0 Nl^^SlG^ Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer in der Hauptgememde vodr^o Bezirk Ve.lia aele. genen Domamm. Realitäten. — A Alge IM0 Hoher St. G. V. Hofcommiffwns - Verordnung vom 7. October d. I., Nr. 7620, wtrd am 26. December 1829 in den gewöhnlichen Amts-stunden/ bey dem k. k. Wald-und Rentamte in Voi;lia) Istrianer Kreises, zum Verkaufe nn Wege der öffentlichen Versteigerung Mehrerer zum Bruderschafts-Fonde gehörigen, in der Hauptgemeinde Ool»ri^no gelegenen Do-mainen - Realitäten geschritten werdez^, als: 1.) Des Dermal s. KrlXH benalmtcn, und 1 Joch, 474,3/. Quadrat-Klaft. messenden Waldgrundes, geschaht auf 16 ft. 25 kr.; — 2.) des sirac» I^uglio benanziten, und 1 Joch, 85)6/52 Quad.-Klafter messe:^den Waldgrundes, geschätzt auf 20 ft. 10 kr.; — Z.) destn sll^arl benannten, und 684,00 Quadrac-Klaf-tcr messenden Weidegrundes, geschätzt auf 5 st. 2.9 kr.; — 4°) des na I^a^^ani benannten, in dcr Gegend Fli^ari liegenden, und 420/00 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt aufZ fi. i5 kr.; — 5.) des Ocrmli-Nloll, IN, än^arl benannten, und 1 Joch/ 7l0/)^ Quadrat-Klafter messenden Weidegrutl-des, geschätzt auf 17 fi. 3o kr.; — 6.) des 1^!zilrli5^6 benannten, und2 Joch, 874,00 Quadrat-Klafter messenden Weldegrundes, geschätzt auf 21 fi.; »- 9.) des O^raäi?.a benannten, und 1 Joch, 682,00 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 6 ft. 5o kr.; — 10.) des Zur^nl Hok benannten, und 1 Joch, 1)9 l/27 Quadrat-Klafter messenden Wald-grundes, geschätzt auf 12 fi. 10 kr.; ^— n.) des I^usiciolz. benannten, und 2 Joch, 226,4Z Quadrat-Klafter messenden Wnldgrundes, geschätzt auf iI fi. 5 kr.; — 12.) des ?onin<>v benannten, und 1 Joch, 1,400,44 Quadrat-Klancr messenden Waldgrundes, geschätzt auf ! i ft. Za cr., — !Z.) des ^laziii^li benannten/ nZ:d 646,00 Quadrat-Klafter messenden Wöt-degrundes, geschätzt auf 2. fi. Ä5 kr.; — 14.) des i>lllcoü«il 5. Xrixl, benannten, 690,00 Quadrat-Klafter messenden Wetdegvundes, geschätzt auf i.3 fi. Zo kr.; — i5.) ctncs zerfallenen in Dsj'urignal liegenden Hauschens, im Flächeninhalte von 19,6 Quad.?Klafc., geschätzt auf Z fi. 46 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sle der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu. besitzen und zu genießen berechtiget gewesen ware, um den beigesetzten Fiscalorcis nusgeboten und dem Meistbietenden mit Vorbehalt dec Genehmigung dcr kaiserl. kö'mA St. G/V. Hof- Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fi'scalpreises, entweder in barer Eonv. Münze, oder in öffentlichen, aufMetall-Münze und auf den Ueber-b.ringer lautenden Staatspapieren nach lhrem cursmaßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von dcr Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene ^lcherstellungs-Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters nach beendigter Ver« stelgerung zurückgestellt, ?ene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden / falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Con-tractes mcht herbeilassen wollte, oder wenn cr die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pfiichtmaßiger Ers füllung dieser Obliegenheiten aber. wn-d ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingss Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Cau^ tion wieder erfolgt werden. — Wer für emen Drttten cmen Anbot machen will, ist verbun« den, die dieß fallige Vollmacht seines Commi-tenten der Verstcigerungs-Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat dle Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter BZ< statigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf de> erkauften, oder auf einer andern normalmaßi-ge Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, nut fünf vom Hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, m fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-vreis den Betrag von 5o ft. übersteigt, sonst aber wird die.Zweyte Kaufschillings- Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen.'— Bev gleichen Anbctcn wird Demjenigen der Vorzug gmeben werden, dcr sich zur soglelchen oder früheren Berichtigung de5 Kaufschillings herbenläßc. — D;e übrigen Verkaufsbedingnisse, d " li-schlag und die nähere Beschreib..,^ ..c zu veräußernden Realitäten können von den Rauflustigen bey dem k. k. Rentamte in Vo^Nu eingesehen werden. — Von der k. k. Staats-Güter - Veräußerungs - Prooinzial-Commisslvn. Tricst am 14. November 1629. Joseph Franz Engler.t, k. k. Guberzual- und Präsidial- Secretär. loll Z. 55i3- (2) Nr. 25067. C u r v e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. — Minderjährige Mllitarkinder, wekche bey Civil - Personen :n Diensten stehen, sind der Eivllgerichtsbarkeit unterworfen. — Der k. k. .Hofkriegsrath hat dem k. k. Mllitar-Appella-tlonsgerichte berelts unterm 22. Jänner i3o3 die Belehrung ertheilt, daß Minderjährige Kinder von Militärpersonen (diese lctztern mögen nun am Leben, oder schon verstorben seyn), wenn sie ihre Nahrung durch Dienen bei Ci-vllpersomn gewinnen, der Cwll-Gerichtsbarkeit mnerworfen sind, und daß die Militar-Iunsoiction nur in Wammachen der unter Militär-Vormundschaft stehenden Kinder, welche sich ihr Fortkommen auf solche Art bey Civilpersonen verschaffen, eintrete. — Diese Verordnung wird in Folge hohen Hofkanzky-Decrets vom 22. October l. I., Z. 247^9, über eine von Selte der k. k. obersten Iusnz-flelle an d:e hohe Hofkanzley ergangenen Aufforderung mit dem Bedeuten allgemein kund gemacht, daß alleCwil- und Kriminalgerichte sich künftig genau darnach zu benehmen haben.— Laibach am iZ. November 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Clemens Graf v. Brand is, k. k. Gubernial-Rath. Z. i5ic?. (2) Nr- 2419«° Concurs - Verlautbarung, Durch die Ernennung des Martin Ioa-netizh zum Lehrer der drttten Klasse an der Normalhauptschule zu Laibach, ist dle Lehrer, sselle der dritten Klasse an der Hauptschule zu Adelsberg in Erledigung gekommen. Zur Wle-derbeletzung dieser erledigten, mU einem Ge« halte von jährlichen 3oo fi. C. M. nebst freyer Wohnung, oder einer durch allenfalls? Vorrückung erledigt werdenden, mit einem Ge-hatte von 25a ss. E. M. nebst freyer Wohnung verbundenen anderwetten Lehrerstelle an der Hauvlschule zu Adelsberz, wird der Concurs hiemit ausgeschrieben. D^e Bewerber um dnse Siele haben lhre eigenhändig geschriebenen, an diese kandessselle gerichteten Bittgesuche durch ihre vorgesetzten Grellen beim hochwür« digen bischöflichen Consistorium zu Trtöst bis Ende December l. I. einzureichen^ und sib in diesen Besuchen über ihr Attcr, Neliaion, Stand, sinllchcs Betragen, DtudlM, Sprach- kenntnisss, wissenschaftliche Bildung, so wn über dte für das Lehrfach an einer Hauptschu» le mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung aus-zuwelssn. — Vom k. k. illpnschen Gubermum. Lalbach am 20. Nouember 1829. Friedrich Ritter 0. Kreizberg, k. k. Gubernial-Gecretar als Referent. Z. iöo3. (3) Nr. 26012^006. Cu r r e n d e des k. k, lllyrischen Guberniums in Laibach. Ueber die bare Auszahlung der am 2. November 1829 verlosten Banco-Obligationen. — Vermög Verordnung des k. k. Finanz-Ministeriums vom /5. d. M., wird mit Beziehung auf die Circular-Verordnung vom 29. October d. I., und im Nachhange zur Gubernial-Currende vom 14. des gegenwartigen Monats/ Zahl 25642, Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — §. 1. Die fünfpercen-tigen Banco-Obligationen, welche m die am 2. November d. I. verloste Serie 65 von Nummer 66^07 bis einschließig 57^91. eingetheilt sind, werden an die Gläubiger un Nennwerthe des Capitals bar m C. M. ausbezahlt. — §. 2. Die Auszahlung beginnt am 1. De-' cember d. I., und wird von der k. k. Universal-Staats - und Banco - Schulden - Kaffe gleistet, bei welcher daher die verlosten Banco-Obligationen einzureichen sind, — §. I. Mit der Zurückzahlung des Kapitals werden zugleich d:e bis zum 1. November d. I. vere fallenen Zinwi in W. W., und vom 1. November bis, 1. December d. I. die ursprünglichen Zinsen zu fünf vom Hundert m C. M. berichtiget. — §. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, cm Verbot, oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Kapitals-Auszahlung von der Behörde, welche den Beschlag, den Verbot, oder die Vormerkung ver? fügt hat, deren Aufhebung zu bewirken. — §. 5. Bci der Kapitals-Auszahlung von Obligationen, welche auf Fonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaften lauten, finden die Vorschriften/ welche bei Umschreibung dergleichen Obligationen befolgt werden müssen, lhre Anwendung. — §. 6. Den Besitzern solcher Obligationen. deren Verzinsung auf eine Filial-Credits-Casse übertragen ist, steht es frey, die^Kavltalsaus-zablung bsl der k. k. Universal-Staats- und Banco 5 Schulden-Casfe, oder bei jener Credits-Casse zu erhalten, wo sie bisher die Zinsen bezogen haben. Im letztem Falle haben si? dre verlosten Obligationen bei denselben I0I2 zur Auszahlung einzureichen. -° Laibach am 16. November 1629. Joseph Lamillo Freyherr v. Schmidburg, Landes; Gouverneur. Johann Nepomuck Vessel/ k« k. Gubcrnialrath. «^^^^««« Gub. Nr. 26Z94^ Verlautbarung der Wiederbesctzung des erledigten Johann Wagnerischen Handstipendiums Nr. II., im jährlichen Ertrage von üo fi. 43 kr. W.W. P. G. — Zum Genusse dieses Handstiften-diums, welches Johann Wagner, gewesener BlsäicinIS Oocwr ;m Stifte Admont stiftete, sind berufen: itens vorzugsweise Iüng-Nnge, welche mit des Stifters Vetter, „Johann Wagner" m absteigender Linie bts in den vierten Grad verwandt sind; dann 2tens m deren Ermanglung Bürgerssöhne von Laibach; endlich Ztms andere Kramer, welch beide Letzteren keine Mittel zum studieren haben, aber gute Talente besitzen, und von unta-delhaftem Wandel sind; jedoch kann in allen drei Fallen der Snpendiengcnuß nur einem Studierenden zu Theil werden, welcher die philosophischen Studien antritt. DasPrasentatwns-recht steht dem Magistrate zu Laibach, das Verleihungsrecht aber dem Stifte Admont zu° — Diejenigen, welche den Genuß dieses Stipendiums zu erhalten wünschen, haben ihre mit demTausscheme, Dürftigkeit-, Pocken-,Im-pfungs- und den Studienzeugnissen vom ganzen Studienjahre 1826)9 / belegten Gesuche längstens bis 24. December d. I. dem Magistrate zu Laibach, oder der Landesstelle z>i Gratz zu überreichen, und in dem Falle, wenn sich auf das Vorzugsrecht der Verwandtschaft bezogen wird, solches durch einen ^Vtammbaum oder"sonst auf eme legale Art nachzuweisen. Gratz am 11. November 1629. Rreismmliche Verlautbarungen. Z. 1Z21. (2) Nr. 13240. Es wird humit zur allgememen Kenntniß gebracht, daß wegen Subarrendirung, oder wenn diese mißlingen sollte, wegen directer Einlleftrung in das Magazin der Verpflegs-artikel Heu und Streustroh, und zwar: des Heues für die Zeit vom 1. Februar bis Ende August i33c>, und des Streusirohes vom 1. Februar bis Ende October i63o/ sowohl zum Bedarf der Garnison als der Durchmarsche tine Behandlung am 12. December d. I., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, hier im Kreis- amte werde vorgenommen werden. — Die tagliche Erforderniß besteht beiläufig in 20 acht-pfundigen Heu? Portionen, in 92 zehnvfündt? gen Heu-Portionen, und in i56 drevufündi-gen Streustroh- Portionen, wobei zu bemer-km ist, daß vom 1. März bis Ende Iunp, zu welcher Zeit die Vaterpferde auswärts ver-theilt sind, nur die Hälfte dieser Erforderniß zu bedecken bleibt. — Das Heu muß von gu? ter Qualität, durch Nasse nicht verdorben/ ohne Moos, Schilf und üblen Geruch seyn, — Das Streustroh muß ebenfalls trocken ein-gebracht seyn, und kann in Hafer-, Gersten^ und Kornstt-oh bestehen. — Jeder Öfferent hat sich am Tage der Verhandlung wegen des Heues mit einer Caution von Zoo st, und de5 Streustrohes mit 10a fi., zusammen mit 400 fi., entweder im Baren, oder mit rechtsförmlichen Docmnemen auszuweisen, welche nur von dem Ersteher rückbehalten, allen Uebrigen aber sogleich rückgestellt werden wird« Vom k. k. Kreisamte Laibach am 1, Dtz« cember 182g. Aennliche Verlautbarungen. Z. 3529. (i) Nr. 666yl447. V. Sl. Kundmachung. Zur Wlederbesetzung der in Folgt Ver» ordnung der wohssöblichen k. k, steyermarkisch? illyrifchs und küstenländlschen Zoll?et Gefallen-Administration vom 2l. November d. I., Nr° 35820, bei dem k. k. Limenamte an der Kla-genfurter Lilne crtedlgrcn prov. Eln?ichmers? steLe, mit dem IahreSgehgtte von Vierhundert Gulden, dem Genusse emer Frepwohnung, und der Verpflichtung zum Erläge einer Eau-tion oon Vierhundert Gulden ; dann der provisorischen Controllorsstellen an der Klagenfurter, Triester und Wlener Lmie der Prooinzml-Hauptstadt Laibach, wovon jeder derselben eine jahrliche Besoldung von Drephundert Gulden, und die Verbindlichkeit zum Erlags einer Cautlon im gleichen Betrage anklebt, wlrd der Concurs bis ig. December Igzg er, öffnet. Diejenigen, welche diese Dienststellen zu erhalten wünschen, haben ihre dvcumenNrten Gesuche, in welchen nebst der gründlichen Kenntniß der Gefällsvorschriften, vorzugswe^ se jene der kralnerischen Sprache auszuweisen ist, bei dem hiesigen k. k. prov. Zolloberam-le und Verzehrungssteuer - Inspectorate im vorgeschriebenen Wege einzureichen. Vom k. k. prov. Zolloberamte und Ver« zehrungsfteuer-Inspectorate, Lalbach am 2. December 182g« iQl3 Rvnsämtliche ^erlautbarumen. Z. i5iH. (2) Nr. 12977. Kundmachung. Im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 25. October l. I., Zahl 11766, und in Folge Anordnung des hochlöbl. k. k. Guberniums vom 19. d. M., Zahl 260^0, wird die Beschreibung der Pomerial - Gränze „der landcsftnstlichen Prov. Hauptstadt Laibach,nebst ihren Vorstädten und den.,hiezu gehörigen Enclaven, nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und bei dieser Gelegenheit auch der Tariff über die der V.erzchnmgssteuer unterliegenden Artikeln, und zwar mtt Zuschlag der für die Gemeinde^ Bedürfnisse der ^tadt höchsten Orts bewilligten Percenten,, wiederholt Verlautbart. — .^. Gränz beschreib ung. Die Gränze der Stadt Laibach sammt Vorstädten beginnt von Seite der Nntcrkrainer Strasse, rechter Hand gegen St. Marem zu^ an dem Puncte, wo der erste Morastw§g V(3lraäc)n) in der Gemeinde lUu^^a fich befindet, und zwar gerade am Ende der Pollana-Antheile, wo.dieser Wcg von der Unterkrai-ncr Connmrzial-StraG ausgehet. Dicser Punct ist mit dem KatastraI - Granzpfiocke Nr. iZ bezeichnet. — Von.hicr schreitet sie auf idem gedachten Wege einwärts in den Morast, chis an Has Ende der m dieser Gegend ganz an der Nmerkrainer Straffe fortlaufenden Wiesen des Dorfes Rudmg, wo der Gränzstem Nr. 1^ trsichrllch ist. — Hier dreht sich die Gränze südöstlich, .und schreUetam Ausgange der Wiesen m Verbindung mit dem Moraste bis zum Granzsteine Nr. 20 fort, wo sie sich nnMr gegen die Landstraffe wendet, ^und dann am Granzpfiocke Nr. 21 und 22 abermals dicht an derselben fortläuft. --— Hier am Orlerba-che wendet sie sich rechts in den Morast, geht an der Seite desselben im Fortschreiten mu genanntem Bache bis an das südliche Ende der Anthnle,des Dorfes Rudnig zum Gränzsseine Nr. 24, am Bache Struga, von da an dem Bache bei Germös zum Granzsteine Nr. 26, und endlich cm dem .letztern Bache bis zum Flnße Ischza. — Hier übersetzet.die städtische Gränze.den Iluß nach Verbetza, in der Morastgegend Volgi-) Nr. i/ und geht von da nach den magistratlichen Gränzgraben.bis an den sogenannten Thurnischen Graben Nr, 2, und an denselben bis zu dem großen Mmast-Abzugsgraben, längs welchem sie das Ende der Morastgemeinde Volar erreicht« — Von hier lauft sie am rückwärtigen Theile der dort am Laibachstuffe gelegenen alten Wiese zum langen Graben Nr. 12, nach diesem zum gedachten Fluße, überschreitet solchen, und gehet nach dem Bache s^oi-nI-Kaäna, Nr. 27 an der Seite der Wiese Xi-i5li2M5^a bls an den Rücken der dort an dem Ufer der Laibach liegenden al,tcn W'.ese Nr. 26. Von hier gehet sie an denselben in Verbindung mit dem ver-.theilten Moraste bis zum vormals v. Kapus'-schen, dann Weslann'schen Terrain, wo sie sich in dcn Tyrnauer Stadtwald wendet. — Von dcm letzten Tyrnauer Waldamheilt Nr. 41 (dcm Valentin Marenka,uon Krakau gehörig) gehet sie zum Ba,chc luiä 6^!>« bis zum Feldwege Islle^a pot^, der vormaligen v. Desscldrun'schen Fabrik gc^enübsr Nr. »3 fortläuft, und endllch nach dieser an der Gel-re der Felder von Uomach dz^cht hlnter dem Gebäude dcr St. Peters-Kaserne, bis zum Lalbachftusse Nr. i5, sich hmzlehet. — Dn'-fen Fluß übersetzend verfolgt sie dessen östliches Ufer bls zum Emstuffe des Gruder'schsn Ea-. nals ln dle Lachach, wo sie diesen gleichfalls Übersetzend 5 Vls Gtephansdorfer Straffe er-reichet, und von da dem gedachten Elnftuss? des Canals m dle Lalbach gegenüber Nr. H^ hinter dem Haufe und Garten des Georg Me-dusch, vu1^c> äcl^ar^ai.17^ an den Berg (^ollanL üufstelgt, bei Erreichung seines' Gipfels Nr. 6, geravs an seiliem Ziäcken, und zwar bis auf dle letzte Schanze gegen Stephansdorf Nr« /, fortlauft? und dann m Beglettung der Waldung dlefes Dorfes mit Einschluß der zum Gute Grmsenek gehörigen Waldungen/ welches Gut noch zur Carlstadter Vorstadt gezahlt wird, herabkömmt^ hinter dem Hause und Garten des Thomas Gterlekar, vuZ^o 5oi't,H^ Eonsc. Nr« z, Hühnerdorf Granz-pstock Nr. l2, die Unterkrainer Commerzial-Straffe erreichet, diese etwas tiefer überseyet, und sich hernach Mlt dem im Emgange be-fchriebsnen ersten Gränzpuncte auf dieser Strasse Nr. iZ, verbindet, wodurch das Lachacher Stadtpl)m,rlum als geschlossen erschemt. "— Nebrlgens wtrd bemcrket, daß d>cse gan» ze Gränze im Jahre 1824 zur Zeit der Katastral » Gränz - Beschreibung mit cm allen Wendungen eingeschlagenen, mit dein eingebrannten Stadtwappen versehenen eichenen Pfiöckcn bezeichnet worden ist, welch' letztere noch dermalen bestehen, und deren fortwährende Erhaltung dem Stadtinagistrate zur ausdrücklichen Pftlcht gemacht wird^ — Z., Ta -rlff.. Nach dem von den untm genannten^ m Laibach eingeführten oder eingebrachten Artikeln bei. den k. k. Linien- und Bolletanten-Aemtern, nach dem hohen Gubernial-Circu-la-re vom 26. Iuny^. und hoher Gubernicck-Verordnung vom Zo. October d. I.,. Nr. i3?i und 2453g, die landesfürsiliche Verzehrungssteuer und der Perccntcn-Zuschlag für die städtischen Bc-dürfniffe z.u bezahlen ist., — Nro. ,2016. T a r i f f. Nro. i^6.- Nach dem von den untcn gmanntm, in Lmbach eingeführten oder eingebrachten Artikeln bey den k. k, Linien- und Bolletanten - Aemtern nach dem hohen Gubernial-Circulare Vom 26. Iuny und hohsr Gnbernial-Verordnung vom Zc>^ October d. I., Nr. 1Z71 und 24M9/ die landesfürstlichL Verzchrungssteuer und Ver Percentcn-Zuschlag für die städtischen, Bedürfnisse zu bezahlen lst.- K. K. Krcisamt ^aibach am 5i. October 1629. I 0 s e p h F l u ck, ß. k. Gubernialrath und KreiHauptmann. Fr e p h e r r v. E ls n e r, k. k., Krcissecrctar. 5 ^ " Perccnten-Zuschlag ß I'3^ für dlc städtischem 2 ^ ^ Maßstab MZ Bcdürfniss. Zu- K Benennung dcr sseucrbarcn ß H^- -----——»-»-««' Z Gegenstände Belegs j W H ^ Geld- « s^men ^ sst. ^kr.' jfi-l kr. j fl.j kr.^ i F Rhmn, Arrak, PunMessenz / Rosog- ^ lio^ Liqueur und alle versüßten geisti- ^ gen Getränke ...... Enmr 6 /^5 2A 1 ^2 6 27 2 Branntweingeist mit Alkohol? Gehalts ' ! ! . und darübn '.5.0.' ^ do. b,45 2Z z 1^2 ! 6^27 ! xol5 U^ Percenten-Zuschlag III für die städtischen 2 -m -« l "^ Bedürfnisse ^u- c^ ^ ^ ^. < Maßstab ^.?^ ««^^«««»«°»»«!»«°°»^ " ^ Benennung der steuerbaren Z^Z °°°^>^«'-'°«''°'-'^°»-«°°»'« Z Gegenstände Btte««., W U 3« G'^- s«"'«" j ^- " ' Belegung ^.^ ^ betrage 3" ,Z^^ A______________^1 ^^^^^^^ ^^ fi.j kr. fi.j fr./z Z Branntwein . . . ° « , . Eimer 4—25 i — 5 —° ^. Wein ......... do. i 4o 40 ! — 4o 2 20 5! Wcinmosi und Maisch .... do. 1 ib 5o !—lZ?!^ l! 521^2« ,6 Obstmost ,....,«. do. - Z0 25 —16 —38 7 Mcth «........ do. — Jo — -I— — Za Oj Bl^er . . . ,....... do. — 2I 29 —,20 — ^I- 9^^lg...... . , ° . do. — i5 20 —-! 4 "" 19 io!Schlachttnch: Ochsen, Stiere/ Kähe^ ^ dann Kälber über ein Jahr . » Stück 4 ^-— 20 z 1!— 5 — 11 Kälber bis zum Alter eines Jahres . do. —-^40 5o —'20 !i — 12 iVchaaft, Widder, Ziegen, Böcke, ! ! ! ! Hammel oder Schöpft ... do. —^i5>2Z -».4 ",19 ! 13 Lälwner bis zu 25 Pfund, Kche, - ! . z !^ Spanferkel . ^. ..... ^ do. — z2O 2Z —'3 -—!i3 14 Frifthlinqe/ d. i. Schweine von 9 bls i l 55 ^^nd....... do. — Z0 25 ^°-z 6 -^«33 15 Schweine über 35 Pfund ohne Un- < terschied........z do, ^ — 25 — i5 ^ ^ i5 16^ Frisches Flci^ch ohne Unterschied, ein-! zelne Theile des geschlachteten Vic- ^ hes/ dann cingcsalzenes, geraucher-! ^ tes und cingepöckeltes Fleisch, Sa^ I lami und andere Würste . . . pr.W.Ctr. — 5o 25 — !l3 ^^3 !?!Zahmcs Gefiügel: Truthühner, Gan-i ! j !« se, Enten, Kapaunen«, dgl. . i Stück — ZIIY3—l; -"j 4 181 Hühner und Tauben .... Paar — 1 25 —! 1^ — i 1 1^4 zig^Wildpret: Hirsche ..... Stück t — 25 —!i5 i^5 ^20 Wildschweine von 3o Pftlnd und dar-! ! ' l über ......... do. — 45 — —^—. — ^Z 21' Frischlinge, Rehe, Gemsen . . . do° —^525 —!^ —^19 22 Hasen........ . do. — 3 33 i^3 ^-! 1 —-, 4 l2Z Ausgehacktes Roth - und Schwarzwild pr. W.Ctr. 1 .> — 26 — i5 ! 1 10 2/j Federwild: Fasanen, Aucrhühner,! i ! l ^ Birkhühner ..-../.! Stück — 6 33 ^3 — ^ 2 — 3 l2ä Rcvvhühncr/ Haselhühner, Schnee- ^ )! Hühner^ Wildganse, Truppen, Rohr- ^ ^ > Hühner, Wildenten, Wildtauben, l ^ ^ ^ Schnepfen ...«».. do. —! 333ij3—^ 1 — H 26'.Droffcln, Krammetsvögel, Wachteln, ' ^ ! Lerchen und alle andern kleinen Vö- ^ ' ! gel zum Eenusse . . . , . Dutzend '-^ 1 25 ,— N4 -" ^ ^4 ^-fische alls inländische!^ Flüssen, Ba-' ' ' l ^ .5 chcn/ Tclchcn und Landsern, lebend ^ '' ! ^ oder geschlachtet, frzfth, gesalzen oder ^ ^ ^ ^ ^ z geräuchert, von edlerer Gattung,!. !. ^ j. ^ 50l6 ^ ^^ Percenten - Zuschlag l HZ^ für die städtischen ^ ' «^, ^« "A^ Bedürfnisse I„, ^ ^ ^ « . Maßstab ^K« --------------^^___^ IU- ^ Benennung der steuerbaren «^ - «egenffänd« ^ U y ^.k«^ """"" als: Lachs, Lachssalmen, Lachsforellen, Aesche, Schill, Salblmge,/ ^ Störe, Hausen / Dick u. dgl. . 'pv.W — 6 IZ i)Z'—>! 2 — 3 38 Kraut, Rüben, Kartoffeln, Evdbirnen do. -- 2IZ^I<— 5 — ä ^39 Frisches Obst «... . . , do. °°-,i2 20 !— 5 — "i5 40 Gedörrtes, getrocknetes, dann eingc- ) legtesObst .. .,.«.., ,d,o. — 24 26 '— 6 —!3o 41 Butter, frische und gesalzene, Schmalz ^ , und Ganst^ctt ...... do. 1 — 25 —- 10 1 1 i5 ^2 Schweinfett und Schwemschmalz, ! ! ^ Schmeev und Fveck .... do. »» 4« 2.5 — 10 — «Zo ° 43^ KM «...«.,.... do. '— 45 2,) ^ i! ^ —,56 44! Milch ,.,...... Maas — ,j4 — —! — .- ^^ 45 Eper . . , , «.....vr.iooSt. —/I IZ YZ'— 1 __ ^ ' ^6 Talg, Unschlitt, rohes u. geschmolzenes .n-.W. Ctr. 1—^25 l— iS 1 15 ^- Unschlittkerzen ,>,... do. 2 3o ,25 !— 2I l 53 48z Wachs, gebleichtes und ungebleichtes, i - ' Z Wachskerzen und andere Wachs- fabrikare .«...,.. do« 2^026 — zZg I Z >, ^.9 Hanf-, Letn-, Rübsamen-, und alli andere derlei Brennöhle . . . , do. 2 — 2Z — ^Z / 1 iZ 5o Brennholz, hartes und Kienholz . Kub. Klft. — 3o 20 — 8 ^- .33 5;kWeich^ u^h Nudelholz ' ' - do. —2020 — 5 —'^5 52 Holzkohlen ...'..<... pr.W.Ctr. — ^ 2 25 ? — ^ 2l^ — 22^ ^55Mcmkohlen....., . j do. —^126 —^ i^ -! 1 ^., 1017 RreisämtliOe Verlautbarungen. Z. 15Z7. (i) Nr> 1Z102. Kundmachung. Zur Beischaffung des Bedarfes an verschiedenen Materialien für die hierorngcn Staats- und Local-Wohlthatigketts-Anstalten, als: Baumöhl, Unschlittkerzen, Lagerstroh, Seife, Ballmehl zu Umschlagen, Weihrauch, Sägspane, große blrkene Kehrbesen, kleine deutsche Geschirrbesen, Riebsand, Korn-fn-oh-Hackcrlmg, große glasierte Leibstuhlge-schirre, rohe Gerste, endlich Haberfteiben zu Polstern, für das Verwaltungsjahr 16I0, nämlich vom 1. November 2629, bls letzten October i65o, wird in Folge "herabgelangter hohen Gubernial-Verordnung vom 2a. des vorigen, Z. 26297, die Minuendo 5 Versteigerung am 12. dieses Monats December Vormittags um 9 Nhr in diesem Krelsamte abgehalten werden. Diese beizustellenden Materialien werden vorerst artikelweis, idann aber auch im Gesammtbedarfe gegen Nachlaß von Procenten über die erstandenen einzelnen Preise ausgcbotcn werden. — Diejenige!'., welche diese Lieferungen zu übernehmen vcrmcmen, werden am obbesagten Tage und zur bestimmten Stunde in dieses Kre;samt zu erscheinen hiemit eingeladen. Die Versteigerungsbcdmg-nisse können übrigens jederzeit in dcn gewöhnlichen Amtsstunden bei diesem Kreisamte eingesehen werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 3. December 1829° Ktavt- mw lanvrechtliche Verlautbarungen Z. lSoi. (3) Nr. 7497. Von dem k. k, Stadt- und Landrechte in Kram wlrd bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Anna Gorlschan, Margarctha Fehrenbach, Marmnna Sortschan, Apolloma Stimmer, Katharina Gabrizh,, als bedingt erklärten Erbinnen, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 6. Februar 1629, zu Stein ohne Hinterlassung eines Testa; wentes verstorbenen Cacilia, verwitwet ge« weftnen v. Bieberau, d»e Tagsatzung auf den 25. Jänner i83O, Vormittags um y Uh? vor d??stm k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jen«, welche an dw'en Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen , sulcke so gewlß anmelden und rechtsgelkend darthun sollen, wldrigens sie dn Folgen des §. 814, b. G. B- sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 2». November 1829. Z. 1Z02. (3) Nr. 7600. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es ftp über Ansuchen der Franzisca Harnisch, im eigensn und lm Namen ihrer Tochter Elisabeth, als bedingt erklärten Erbmnen zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 19. October l. I., in Laibach in der St. Floriansgaffe, Nr. 69, verstorbenen Gatten, Johann Harnisch, pensionirten f. f. Buchhaltungs-Regi-strator, die Tagsatzung auf den 16. Jänner i83c> Vormittags um i l Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bcnimmct worden, bey welcher alle Jene,, welche an diesen Verlaß aus was immer für cincm Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, wldrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach am 21. November 1829. Aemtltchs V^rlautbaruttgett. Z. i53l. (l) Nr. i566a. Verz e hrungssseu er -Verpachtung. Dle k. k. steyermärklsch - illvnsch-küssen-land'.scke Zoll- und Verzchrungssscuer-Gcfal» lcn - Admlnlfiratwn bnngt zur allgemeinen Kenntmß , daß on- Bezuß der allgemeinen Ver, zehrungßstcucr von dcr B:er: und Branntwem? Erzeugung von den 37 Brauhäusern in Gratz, und den m dcr nächsten Umgebung besindll-chen drel Brauhäusern nn so genannten großen Mauthhause zu Göstnzg und Gratwem, jedoch mltAusnahme der bn der Emfuhr m die Provincial-Hauptstadt an der L^nze zu entrich« tenden Gteucrbclräge , und dcs für die Stadt Gratz bewllllgtcn Localzulchlageß, für dze noch übrige Zett des Mlllrär^ Jahres z83o im We< ge ver öffentlichen Versteuerung der Meistbietenden unter nachstehenden Bed'.ngniffen M Pacht gegeben werdm. i. Zum Ausruftpreis für den Verzshe rungssteuer - Bezug der Biererzeugung w,rd der Betrag von Fünf und Neunpg Tausend Drel und Zwanzlg Gulden CozwklMonölMuNl ze, für den Verzehrungssteuer-Ertrag von der Branntwein - Erzeugung aber der Betrag von Drei Hundert Sechs und Vierzig Gulden/ auf ein Jahr dergestalt bestimmt, daß oon dem genehmigten "MeMote der für die Zelt vom ,. November d. I. , bis zum Tage der Uebernahme der Pachtung entfallende Theil« (Z. Amts-Blatt Nr. 146. d. 5. December 1823.) lai8 öttrag des Pachtschillings zu Gunsten des Pachters lN Abzug gebracht werden wird. 2« Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen , der nach den Gesetzen und nach der Landesverfassung hicvon mcht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind aste Jene ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zur strafe verurtheilt wurden, oder welche in eine straf-gerichtliche Untersuchung verfallen sind> die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise Kufgeho? ben wurde. 3. Der Pachter »st streng an die Bestimm mungen des steyermarklschen Gube^nlal-Circulars vom ^. July d. I», Zahl ii35Z, und an die. ßierauf Bezug nehmenden nachträglichen Verordnungen gebunden. ^., Der Pachtschwmg muß in manatli-Oen gleichen Raten an das k. k. provisorische Verzehrungssteuer - Inspecwrat Gratz, und-zwar ohne Ausnahme jedesmal am letzten Tage des Monats^ und wenn diesem ein Bonn-oderFeyertag wäre^ am vorausgehenden Werkrage pünctlich abgeführt werden, und da übrigens der Pachler gehalten! ist^ den der Pros Gray bewilligten Gemem-Ve-Zuschlag, auch von den steuerpstichtigen Partheyen herein zu bring-en, so wird nur noch bemcrkr,. daß- dieser Gemeuidezufchlag auf demselben Wege und in der gleichen Zeit wie der Pachtschlllmg abzuführen siyn wlrd. 5. Dev Pachter darf knnen Anspruch auf einen Nachlaß des Pachtbetrages oder auf irgend eine Abänderung wahrend der Pachtdau» er machen, lti sofern mcht während dieser Zeit eine Veränderung des Verzehrs ngsffeuer«Ta-riffs, betreffend die Biererzeugung, eintritt, vielmehr har der Paragraph ig des angcführl ten Gu-bermM: Eneulm-s auf lhn volle An-' WMbung. 6«. Dtcjenigen> w e l ch e ssn der V^ersseigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehn-ten Theck des Ausrufsprelfes gleichkommenden Betrag im Baren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur Zelt des Erlages bekannten bm'semaßlgen letz tell Eourßwerthc derselben als Vadwm zu erlegen; nach beendeter Hititation wird bloß der. von dem Bestbieter erlegte Betrag zurück behalten, den übrigen Licitanten aber werden »hre Vadlen zurückge^ stellt werden. 7. Vor dem Antritte der Pachtung/ unv zwm längstens binnen acht Tagen nach erlangter Kenntniß von der Ratification der Pachtver-steiaeruna, wenn der Pächter nickt nock einen kürzeren Termin zur Pachtungsübernayme wünschen sollte, hat der Pachter den vnrten Theil des für ein Jahr bedungenen Packlschil-lings als Caution im Baren, oder in öffentlichen Obligationen auf die oben bemerkte Art/ oder m Pragmankal - Hypothek, die der Pächter auf ngenz Kostni dem Gefalle zu verschrei-ben hat/ zu erleben, wober der als Vadmm bereits erllegende Betrag entweder einzurechnen, oder falls die ganze Caution mit einer Realhypothek sicher gestellt würde, zurück z« stellen seyn wird. 8. Die Administration behalt sich das Rech! vor, die Rechnungen des Pachters im Erfordermßfalle emzusehen^ und der Pachter zft verpflichtet, auf allfalllges Verlangen der Admmlssration die Einsicht ln die Rcchnun-qen unweigerlich zu gestatten, auch richtige Auszüge über die gesammte Bier - und Brannte wein-Er;eugung über Aufforderung vorzulegen. Die Pachtocrsseigerung wird bei der k. k« sieyernrarkifch - «llvrrsch ^ küstenlandifchen Zoll -und Verzehrunqssteucr--GefnllensAdminlstra-Non am 28. December d., I«, um neun Uhr Vormittags abgehalten werden. Dem E'rssehec trifft !ne aus dem Pacht« versseigerungscrcte hervorgehende Verpssicktunst, sogleich nach der com ansswneuen Erklärung, daß er der Bestbtklcr sey, oas Äerar ober erlf nach erfotgter Genehm^u°ng, welck^ wenn der Bestbot Ven Flskalprels' erreicht<> oder ühzr« stngr, sogleich erfolgen/, im- Falle des nlchr erdichten Fiskalprelses aber dem hohen k. k. Fi-nanz - Mmistcnum vorbehalten bleibt , in welch ersterem Falle sodann die Uebernahme der Pachtung schon mu erstem Jänner i63Q> S:att zu finden hat.. Nach benidner Acitanon werden Nachs tragsanbors nicht mehr angenommen. Die weiteren P der Herrschaft Weiss^nstein, 5ub Uld. Nr. 272 ij2 et Recr. Nr. l6o cintienenden, mit 45 lr. bean» sagten, gerichtlicd auf 200 ft. gefchähten Hubs und Mcchlmühle zu Verclir^exk, summt Wohn« und Wilthschüfcsgedäuden deb Franz Rmh, wegen aus dem gerichtlichen VerqZeiche rom 4» May 1827 schuleigen 3;» st. 5 ojo Einsen und Untösten ge-williget, und seon hiczu drei Bersteigzrungstag« fayungon, als am 22. December »829, 23. Jan. ner und 22. Februar l83a stets Früh um 9 Uhr im Orte VercKpLöli, bey der besagten Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß, falls dieses Reale weder beo der ersten noch zweyten Verstcigerunas' Tagsahung um oder über den S tatzungs^krtb an Mann gebracht werden könnte, es dcy der dritten auch unter demselben Hintange« geben werten wür?e. Diesem nach werden alle Kauflustigen an sbi> gen Tä^cn zur gegebenen Stunde nach Vsrclip^d zu erscheinen hiemit vorgeladen. B-zirkZgeriche RupertShof z« Neustadt! am ia, No?em:?r !Ü2g^ Z. :5?tadt Stein dienst» baren WalS« un-d Gemeindeantheile, als: des WalVanlheiles n L.2K0112, 5uk Ziehungö Nr. 45, des Waloantheiles 5otL5ka, sud Ziehungs-Nc. 6^, des Waloantheiles Vudi-Hva, zub Ziehungs« Nr. 9, des Gemeindancheiles in ti.t2N26, und des Gemeindanthetles in Ll'^une oder zr^ken äo-Nni, sub Fiehungs'Nr. 56, mittelst Ziote vom 2u. d. M., Nr» 7^g7" angegangen. Gs wird demnach diese Felldletung hiemit auf z,en l6. und nöthigen Falles auch die folgenden Tage k. M. Decemoer, zu den gewödniichen Vor-und Nachmlttagsamcsstunden m der Lratt Htein, Vorstadt Schucc, Yauszah! 22, mlt dem Aeisatze anberaumt, daß hlerdei zuvörderst oie Wald- und Gemeldantheile, sodann ader die Fohrmffe ausge» boten werden. Das Verzeichnis; und die Schätzung dieser Fahrnisie und Realitäten sowohl, als auch die dießfälllgen Licltatwnsdecülgmsse lonnen hier-slls eingesehen werden. Bezirts-Gericht Münkendorf den 3o, Novcm' bek «629. Z. IZ25. (l) Nr. 2to5. Edict. Vom Bezirks «Gerichte Rup^ltzbof zu Neu« ftZdtl wird zu Ieüecmanns Wmenschafc aebracht: Ss feo auf Ansucken des Herrn Franz Gadnec zu Neustsdtl, als Gewalcsträger feiner Schwester, Anna Gadner, wider I)?ich2el AußeV zu Oder» U^erendach, wegen aus dem lruthschastsämtli-chen Vergleiche vom 29. December 1626, schul« iigen iol ft. 4o kr. 5 0^0 Zinsen rom ». Dccem^ bsr ,929 angefangen, uno Unkosten, mit Bescheid »ZM i8. November ^LZg, 5tr. 2io5, in den erc« Mlwen Verkauf der, der Herrschaft RupelMof, »^ Nr. 2a6, dienstbaren, zu Ooetschwerendach liegenden, gerichtlich auf 5o6 ft. geschätzten ij2 hiche, sammt Wohn- uno Wirtbfck^sls,>edäuden ge^issiget, und hiezu drei Vclstelqelungscags^hun' Zen, als: den '9. Decemder iü2cz> oen lg. Jänner und 2a. Februar ;85o, »tetS ^rüd um g Uhr, im Octe der Realität mit dem Bimsen deMmmt rrcrden, daß, saNs dieses Reale weder be; dec er-ften nsch zweicen Versteigerung um oder über den Schätzungswerth an Mann gebracht werlsn t^nn» te, selbeS bei der dritten auch unter oem ZwäZungs» ttelthe hintangegeden weroen^ würde. Wozu alle Kauftustigen mit dem Bedeuten VZtgeladen werden, daß die Acitatlonsbedinqnisie in Hanger Gel'.chtskanzley zu den gewöhnlichen Amrsstunden vZlNI?nmen, oder bei der Verstei> Kesttngsra^sc,tzung eingesehen werden können. Vezirtsgericht Rupertshof zu Neustadll am tL. Nsvember ,62g. I..l523. (i) Nr. 2l46. S d i c r- Vom BszirkK'Gerichte Rupettshsf zu Neu. stadll wkd bekannt gemacht: daß die Liquidation und Verlaßabhandlung nach der am ,9. Apnl ,üo6, ab inteztllto zu Weinberg verstoibenen Wut» tes? Anna Paulin, und ihren ebenso velstocbenen zwei Kindern, Johann und Maria Paulin, am 24. December »Ü29, Früh um 9 Uhr, allda c.e' pflogen werden werde. aNwo sich aNe Verl^ßschuic» nee und Gläubiger, und Jene, die aus w^s ».m» mer für einem Rechts^runde an diese Verlässe ci nen Anspruch zu machen gedenken, cinzusinden haden , als stch sonst die auögeblicd.'ncn Glaudiqer die Folge des §'. 6,4 b. G. B. fcl^st zuzuschrei« ben h.^den/ und gcgen die . Traun, auf dem Tonareßplatze^ Nr. ZZ. wohnhaft.